r Ag E AED E Byr aae L x ¿ E 2E 5 T E Sa S
TPosen, 30. Inli. (W. T. B.)
« Spiritus loce ohne Fass 56,10, vr. Juli 56.00, pr. Angust 56,00. pr. September 54.30, pr. Oktober 52,30. Matter.
Breslau, 31. Juli. (W. T. B.)
GetreidemazEt. Spiritns per 10 Liter 100 °/, per Jnli- Angust 56,00, per Anugast-September 55,59, per September-OKktober 53,50. Wetszza per Juli 19000. Roggev per Jali-August 153,00, yar September-Oktober 153 00, per Oct.-Nov. 153,50, Rüböl loco ver
uli-Aug. 68.50, September-Oktober 66,00, Oktober-Noybr. 66,00, Zink*amsatzlos. Wetter schön.
Ö, 39, Juli. (W. T. B.)
Getreidemarki. Weizen hiesiger locs 20.25, sremder leo 20,50, pr. Juli 19.65, per November 20,50. Rogzen loco 14 25, pr. Jali 14,20, pr. November 15,10. Fstfer loco 15,09. Rübö lee 36,00, pr. Oktober 33,40.
ÉESFEZt62, 30. Juli. (W. T. B)
Petroleum (Schlassberickt) ruhig. Súiandard white loco 745 Br., pr. Ánugust 7,45 Br., pr. September 7,55 Br., pr. Oktober 7,65 bez., pr. November 7,75 Br., pr. Dezember 7,85 Br.
Hater e, 30, Juli. (W. T. B)
Getroidemarkt. Weizen loco unverändert, suf Termine rubig, pr, Juli-Augnst 183,00 Br., 182,00 Gd, pr. Septemver-Oktober 186,00 Br.. 185.00 Gà. Roggen loco unveränd., auf Termine ruhig, pr. Juli-August 133,00 Br., 132,00 Gd., pr. September-Oktober 137,00 Br., 136.00 Ga. Bafer und Gerste unverändert. Rüböl rubig, loco 69,00, pr. Oktbr. 63.50. Spiritrs flau, pr. Jali 453 Br. pr. August-Septbr. 453 Br., pr September-Oktober 453 Br., pr. OKk- tober-November 43} Br. Kaffee fest, Umsatz 4000 Sack. Pe- trolenm rubig, Standard white loco 7,45 Br., 7,40 Gd. pr. Juli 7,40 Qd., pr. Augnst-Dezember 7,75 Gd. — Wetter: Bedeckt.
Wilen, 30. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. Weizen pr. Herbst 10.90 £d., 10.95 Br. Roggen pr. Herbst 8,10 Gd., 8,15 Br. Hafer per Herbst 6,95 Gd,, 7,00 Br. Mais pr. Juli-August 6,67 Gd., 6,72 Br.
Pest, 30. Juli. (W. T. B.)
Prodnktenmarkt. Weizen loco fest, pr. FHerbst 10,67 Gd., 10,70 Br. Hafer pr. Herbst 6,40 Gd, 6,42 Br. Mais pr. Juli-August 6,63 Gd, 6,65 Br. Koblraps pr. Angust-Sep- tember 153, — Wetter: Prachtyoll.
Armsterdam, 30. Juli, ({W, T. B.)
Bancazinn 57}.
Amsterdam, 30. Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt (Schlussbericht). Weizen anf Termine niedriger, pr. November 275. Boggen loco unverändert, auf Termine fest, pr. Oktober 171, pr. März 176. Rüböl loco 433, pr. Herbst 38},
Antwerpen, 30, Juli. (W. T. B.)
Petroleummarkt. (Schlusabericht.) Rafäuirtss, Type weizs le 185 bez., 182 Br., pr. August 182 Br., pr. September 19} Br., pr. September-Dezember 193 Br. Bubig.
ARAtwWerpen, 30, Juli. (W. T. B.)
Getreidemarkt. (Schlussbericht), Weizen still. Bozgen gefragt. Hafer unverändert. Gerste fest,
KLendonm, 30. Juli. (W. T. B.)
An der Küsta angeboten 5 Weizenlsdungen. — Wetter: Wolkig. — Havannazucker Nr. 12 23. Nominell.
London, 30, Juli. (W. T. B)
Getreidemarkt. (Schlussbericht.}) Weizen ruhig, schwach, Mais 1 sh,, Gerste }—1 sh, höher gegen vorige Woche,
Liverp90Il, 30. Juli. (W. T. B.)
Baumwolle. (Schlnssbericht.) Umsatz 12000 B., davon itr Spekulation und Export 500 Ballen. Fest. Middl. amerikanische Angust-September-Lieferung 5/6, September-Lieferung 937/64, September-Oktober-Lieferung 959/16, Oktober-November-Lieferung 535/64, November-Dezember-Lieferunz 957/32, Dezember-Januar- Lieferung 69/16, März-April-Lieferung 5/64 d. — Weitere Meldung:
„Amerikaner 1/16 d, höher,
Eradsord, 39, Juli. (W. T. B) Woiîle, Garne und Stoffe rubig, Preise unverändert. Glasgow, 30, Juli. (W. T. B)
_ Roheisen. Mixed nnmbsrs warzants 47 sh. 5 d. bis 47 sh. 65 d, |
Paris, 30. Jali. (W. T. B.)
Rohzucker 88° loco behauptet, 53,25 à 53,50. Weisser Zucker ruhig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. Juli 61.09, pr. Áugust 61,10, pr. September 61.00, pr. Oktober-Januar 59,60.
Paris, 30. Juli. (W. T. B)
Provdvukternmarkt. Weizen fest, pr. Juli 25,00, vr. August 25,30, pr. Sept.-Dezember 26,75," pr. Nov.-Februar 27,25. Mehl 9 Marques fest, pr. Juli 56,10, pr. August 56,80, pr. September-Dezember 58,75, pr. November-Februar 59,75, Rüböl rubig, pr. Juli 78,50, pr. Angust 78,50, pr. September-Dezember 78,25, pr. Januar-April 78,25. Spiritus rubig, pr. Juli 50 50, pr. August 50,75, per September - Dezember 51,50, pr. Januar- April 51,25.
New-YorK, 30. Inli. (W. T. B}
Waarenbericht. Baoamwolle in New-York 10, do. in New-Orleans 99/16, Petrolenm Stardard white iu New-York 73 Gd. o, in Philadelphia 7% Gd., rches Petroleum in New-York 6K, do. Pipe line Certiñcates 1 D. 08 C. ehl 4 D, 15 C. Rother Winterweizen loco 1 D. 153 C., do. pr. Juli — D, — C., do. pr, Angust 1 D. 1373 C., do. pr. September 1 D. 163 C, WUais (New) — D. 60 C. Zacker (Fair refinizg Musccvades) 6%, Ksffcs (fair Rio) 9. Schmalz (TWilcoz) 94, do. Fairbauks 94, do. Rohe & Brotkers 93. Speck 83, Getreidefracht uach Liverpool 4.
Rio de Janeiro, 28, Juli. (W. T. B)
Wechselcours auf London 21}, do, auf Paris —. Tendenz des Kaffeemarktes: Steigend. Preis für good first 4100 à 4250. Durchschnittliche Tageszafubr 10 750 Sack. Ausfuhr nach Nord- amerika 38000, do. nach dem Kanal und Noräeuropa 28 000, do. nach dem Mittelmeer 10590, Vorrath von Kaffee in Eio 313 000 Sack.
Ausweis über den Verkehr aus dem Berliner SchIlachktviehmarKkt des stäätischem Centiral-Vieh- hofs vom 39. Juli 1883. Auftrieb und Marktpreise (nach Schlachtgewicht). :
Rinder. Auftrieb 2218 Stück. (Durchschnittspr. für 100 kg), I. Qualität 120—128 M, IL. Qualität 104—112 M, IIL Qualität 90—96 M, IV, Qualität 80—86 A
Schweine. Auftrieb 6932 Stück. (Durchschuittspreis für 100 kg): Mecklenburger resp. Pommern 106 #Æ, Bakony 108— 112 6, Landschweine: a. gute 1902—104 M, b. geringere 96— 100 A, Russen — M. Serben 100—104 M
Kälber. Auftrieb 1348 Stück. (Durchschnittspr. für 1 Eg): I, Qualität 0,88—1,04 Æ, ITI. Qualität 0,66—0,30 M
Schafe. Auftrieb 31042 Stück. (Durchschnittspr. für 1 kg): I. Qualität 1,00—1,10 6, Li. Qualität 0,86—0,96 Æ#, III, Quali- tät —,.
Berlin, 30. Jali. (Bericht über Provisionen von Gebr, Ganse). Butter: Die Zufuhreu von Mittelsorten machten sich auch in der vergangenen Woche knapp und zeigten sich Preise fester, wenngleich schwer äurchholbar. Irn Allgemeinen beginnt die momentane Preislage dieser Qualitäten, in Hinsicht der ganzen Marktlage, s0 wenig Rendement z1 lassen, dass sich das grössere Interesse darin abschwächen dürfte. In feinen und feinsten Qua- litäten erfreuten sich Zufuhren gnter Beachtung unl gleich- falls etwas besserer Preistendenz, Notirungen: Feine und feinste Mecklenburger, Ostpreussische, Vorpommersche wnd Priegnitzer Butter I. Qualitäten 119—115 #4, 11. Qual. 100— 110 ., feine Ants- und Pächterbutter 100—115 #4, Pommersche 95—100 S, Preussische, Litthauer 9,—102 S, Netzbrücher Niede- runger 90-—98 6, Bayerische Landbutter 95—1C0 , Schlesische 95—100 4, Böhmische, Mährische 85—95 M, Galizische 83—S87 A, Bayerische Schmelzbutter 95—100 Æ, Margarinbutter 60---70 f je nach Qualität. — Schmalz: Angesichts des jetzigen Preis- standes erfreut sich der Artikel einer aligemeinen grösseren Be- achtung und zeigt sich dies in der zunehmenden Bedarfsfrage. Der Umsatz in der vergangenen Woche lässt sich als befriedigend bezeichnen. Die Preise haben keins Veränderung erfahren Notirungen: loco Choice steam 58 bis 59 A, Wilcox 56—55 S, Fairbank 55 M, franco Berlin versteuert 17 °%/ Tara. Ham- burger Stadtschmalz in 1 Centner-Gebinden 57 , Fairbank 56 M — Speck: amerik. verzollt 63 M
Berlin, 29, Juli. (Wollbericht des „CentralbL für die Textil-Ind.“) Die letzten 8 Tage waren hinsichtlich der Grösse der Umsätze von geringer Bed -.utung für das Geschäft; indess ist es beachtenswerth, dass trotz der stillen Saison sowobhl Fabri- Eanten wie Kämmer, wenn auch mit Ankanf kleinerer Quantitäten, anf den hiesigen Läzern thätig waren. Eine sächsische Kamm- garnspinnerei erwarb ca. 3—400 Ctr. Mecklenburger zu festen Wollmarktspreisen, während Lausitzer Fabrikanten in Stoffwollen Manches aus dem Markte nahmen. Grosse Umsätze vollzogen sich in ungewaschenen Wollen, von denen ca. 2000—25C9 Ctr. zu hoch 60er M. Absatz zumeist nach der Lanusitz fanden. Um grössere Posten ähnlicher Wollen schweben noch die Unterbandlungen und dürften erst in der nächsten Woche zu Ende gefübrt werden.
USsance, Kursk:-Kiew-Eisenbahn-Aktien werden vom 1. Angust d, J. ab an hiesiger Börse excl. Super-Dividende jr. 1882 (Divid.-Cou- pon No. 2) gehandelt.
Wetterbericht vom 31. Juli 1883, 8 Thr Morgens,
DuUr0iabter aut
. 0 Gr. n. à.Mscres- | : Stationen. |chieget rednz. in Wind.
Millimator.
| Wetter, lin 9% Celsius | 159 C.=4?R.
Mullaghmore 756 NW 4 bedeckt 13 Aberdeen .. 753 g 1 heiter 15 Christiansund 753 still halb bed. | 17 Kopenhagen. T5 S0 wolkig 17 Stockholm . . T5T 0 bedeckt 16 Haparanda . 761 NO ¡walkenlos 21 Cork, Queens-|
O. »+ +1 T5T NNW Be ee TOT NNW Helder. ... 753 0S0 Sylt 755 0 Hamburg .. 756 080 Swinemünds, 758 SSO Neufahrwass. 760 SO Memel... 759 SSO A i 758 SSW Münster... 759 |SSW Karlsruhe . . 758 [SW Wiesbaden . 758 SW München .. 761 W Chemnitz .. 758 SW Bua T5T OSV Mien s 758 0 Breslau . .| 759 S0 Ile d’Aix .. 759 W Reb L 760 S0
O he D
halb bed, 14 |wolkig!) 14 Regen 15 [halb bed. 16 Regen 14 bedeckt?) | 17 heiter?) 18 halb bed.4) 17 wolkig 14 bedeckt 16 bedeckt, 16 wolkigs) 16 vedeckt 16 Dunst®) 16 wolkig 15 ¡wolkenlos 16 halb bed. 18 bedeckt 15 1 atb bed, 23
R R S R f ck
1) Seegang leicht, 2) Dunst. 5) Nachts Regen. “) Früh feiner Regen,
Anmerkung: Die Stat:onen sind in 4 Gruppen geordnet: 1) Nordeuropa, 2) Kiistenzone von Irland nach Ostpreussen, 3) Mittel
europa südlich dieser Zone, 4) Südeuropa, — Iunerhalb jedey"
Gruppe ist die Richtung von West, nach Ost eingehalten,
Skala für die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = Ieicht,.
3 =- gchwach, = mässig, 5 = frisch, 6 = stark 7 = steifß, } == stürmisch, 9 = Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Sturm, 12 == Orkan.
Uebersicht der Witterung.
Unter dem Einflusse einer flachen umfangreichen Depression über der Nordsee. wehen über Westcentraleuropa meist schwache südliche und südwestliche Winde, bei kühler, trüber, vielfach reg- nerischer Witterung. Im Osten dagegen ist bei gchwacher sfid- östlicher bis östlicher Luftströmung und nahezu normalen Wüärme- verhältnissen des Wetter trocken und vielfach heiter. In Wesv- deutschland ist überall Regen gesallen. Im hohen Norden dauert die ungewöhnliche Wärme fort: Bodö 19, Haparanda 21 Grad,
Dentsche Seewarte. _ i
‘L'6raperatar
3) Thau, 4) Seegaug Ieicht..
Theaters.
Victisria-Theater, Mittwo: 3. 194, M.: rau Venus,
Kroll’s Theater, Mittwoch: Lettes Gast- spiel des Königlib Württembergishen Hofopern- fängers Hrn. Eduard Nawiasky. MRigolkletto. Oper in 4 Akten von Verdi. (Rigoletto: Hr. Nawiasky.)
Bei günstigem Wetter vor und nach der Vor- ellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommergartens, „Großes Doppel-Concert“ unter Leitung der Herren Kapellmeister G. Lehnhardt und G. Neßberg. Anfang öt, der Vorstellung 6# Uhr.
Freitag: Gastspiel des Hrn. Ferdinand Wachtel, „Der Postillon von Lonjunteau,.“
Belle-Alliance-Theater, Mittwoch: Großes NBolksfest. Gastspiel der Herren Blencke, Niedt u. Meißner. Zum 7. Male: Durchlautht haben ge- ruht! Lustspiel in 4 Akten von Frit Brentano. Im Sommergarten : Dopp?l-Concert, ausgeführt von den Musikcorps des 2. Gcrde-Regiments zu Fuß, unter Leitung des Kön'glicher Musikdirektors Hrn. Mein- berg und der Hauskapelle. Auftreten der vier Sängergesellshasren. ÜÄbends: Bengalisce Beleuch- tung und brillante JUumination durch 20 000 Gas- flammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor- stellung 7 Uhr. Halbe Kassenpreise: T. Parquet 1 4 u. f. w., Entrée 50 „S.
Donnerstag: Dieselbe Vorstellung. Doppel-Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des Garde-Füsilier- Regiments (Hrn. Musikdirektor Frese) und der Haus- Tapelle).
Freitag: Monstre-Concert.
Familien-Nachrichten.
Verlobt: Frl. Emma Bloedner mit Hrn. Post- meister Fauck (Cöôönnern). — Miß Carrie Lawrence mit Hrn. Hauptmann und Compagnie-Chef von Alvensleben (Berlin— Prenzlau). — Frl. Mathilde Gräfin v. Pfeil mit Hrn. Premier-Lieutenant C. v. Kossecki (Ober-Dirsdorf). — Frl. Paula Weinmann mit Hrn. Seconde-Lieutenant Eduard v. Memerty (Homburg v. d. H.) — Frl. Louise v. Buch mit Hrn. Amtsverwalter Carl von Bassewiß (Ludwigslust i. M.—Wittenberg i. M.)
Geboren: Ein Sohn: Hrn. E. A. v. Lücken (Wredenhagen).
Gestorben: Hrn. Pastor Müller Sohn Theodor (Beetendorf). — Hrn. Rittmeister und Escadron- (bef Otto v. Quast Sohn Albrecht Wilhelm (Frankfurt a. O.). — Hrn. Pastor Richard Kühn Tochter Margarethe (Schönermark bei Prenzlau).
— -
Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen,
[33943] Stecbrief.
Gegen den Stadtreisenden Traugott August Fer- dinand Heidenreciä, geboren den 27. Februar 1844 zu Wüstegiersdorf, welcher fich verborgen hält, ist die Untersuchungshast wegen wiederholter Unter- s{chlagung — Vergehen gegen §8. 246, 248. 74 des Strafgeseßbuchs verhängt. Es wird ersucht, den- selben zur. verhaften und in das Königliche Unter- \uchungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12 NW., abzuliefern. Berlin, Alt-Moabit Nr. 11/12 NW, den 24. Juli 1883, Königliches Amtsgericht T, Ab1hl. 89. d’Hargues i. V.
[33942]
_Steckbricf. Gegen den unten beschriebenen Voll- ziehungsbeamten Friedri Wilhelm Buchholz aus Schöneberg, welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen wiederholter Unterschlagung in den Akten III. T. 895/83. verhängt. Es wird ersubt, denselben zu verhaften und in das Unter- suhungsgefängniß zu Berlin, Alt-Moabit 11/12 ab- zuliefern, Berlin, den 25. Juli 1883, Der Unter- suchungsrichter bei vem Königlichen Landgerichte Ik. Dr. Freudenthal. Beschreibung : Der 2c. Buch- bolz ift 41 Jahre alt, von ftarker Statur und großer Figur, hat dunkles Kopf- ur.d Barthaar.
[31778] _ Ladung.
Der Hutmacher Pinkus Philipsohn, geboren am 18, Juli 1847 in Worschau, dessen Aufenthalt un- befannt ist und welcem zur Last gelegt wird, am 18, April d. Js. zu Lichtenberg das Gewerbe als Schirmmacher im ÜUmherziehen betrieben zu haben, ohne im Besiye des zu diesem Gewerbebetricbe er- forderlichen Gewerbescheins gewesen zu sein. Ueber- tretung gegen 88. 1 und 18 Geseßes vom 3. Juli 1876 — Ges.-S. S. 247 — wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts Ik. hiersclbst auf den 25, September 1883, Vormittags 10 Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Alt-Moabit, Portal IIL., parterre, Zimmer 33, zur Hauptver- handlung geladen, Auch bei unentschuldigtem Et wird zur Hauptverhandlung geschritten werden.
Berlin, den 12. Juli 1383.
: Drabner, Gerichtsschreiber des Königlichen Amts8gerichts IT.
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl. [33953] Oeffentliche Zustellung.
Der Arbeiter Carl Schulß zu St. Albrecht, vertreten durch den Rechtsanwalt Justizrath Schulze hier, klagt gegen seine Ehefrau Anna Schalt, geb. Willentowski, ihrem Aufenthalte nach unbekannt, wegen Ghetcennung, mit dem Antrage, das unter den Parteieu bestehende Band der Che zu trennen, die Beklagte für den allein s{chuldigen Theil zu
erklären und in die gescßlick{en Ehestrafen zu, ver-
urtheilen, derselben au die Kosten des Nehtsftreits aufzuerlegen und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsftreitê vor die I. Civils- famnmer des Königlichen Landgericht3 zu Danzig auf den 16. November 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, etnen sei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anxyoalt zu bestellen, Zum Zwecke der öffentlihen Zusteüung ‘vird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Danzig, den 23. Juli 1883, Adolph, Gerichrs\chreil,er des Königlichen Landgerichts.
[33951] Zwanugsverkaufzauzeige und Aufgebot.
Auf Autrag des Nechtsanwalts Justiz-Raths Wein- maun hier, als gerichtlich& bestellten Kuratcrs der Nachlaßmasse der verstorbenzn Frau Doktor Falken- berg hierselbst, Gläubigers, ist auf Grund des voll- streckbiren Urtheils des Königlichen Amtsgerichts, Abthc-lung IL, hier, vom 25. Juni d. J. wegen einer demselben zustehenden Zin3forderung von 270 von einem protokollirten Kapical von 1800 M in die in der Gemeinde Stolk belezene, verpfändete Par- zellenstelle des Schuldners, des Parzelisten Otto Drews in Stolkerseld, vom unterzeichneten Gericht die Zwangsvollstrekung angeerdnet und Termin zum offentlichen Verkauf auf
den 3. Oktober d. J., Morgeus 19 Uhr, im ge des Gastwirths Iöns zu Helligbeck anbe- raumt.
Das Verkaufsobjekt besteht aus Wohnhaus mit Stall, Hofraum und Hausgarten, mit einem jähr- lichen Nußungswerth von 24 f. und cinem Land- areal von 4 ha 48 a 67 qm, zu cinem jährlichen Katosteralreinertrage von 10,29 M4
Mit Ausnahme der protokollirten Gläubiger werden alle Diejenigen, welche dingliche Ansprüche, insbesondere auch nah dera Geseße vom 27. Mai 1873 als privilegirt anerkannte Forderungen an die qu. Stelle zu haben vermeinen, aufgefor- dert, solche unter Vorlegunçz der die Rechte begrün- denden Urkunden bis spätestens in dem angeseßten Berkaufstermin bei Vermeidung des Nechtsnach- theils anzumelden, daß im Nichtanmeldungsfalle der Aus\{luß durch Urtheil erfolgen und das Verkaufs- A dem Käufer ansprusfrei zugeschlagen werden wIrd.
Die Verkaufsbedingungen liegen 14 Tage vor dem Termin auf der hiesigen Gerichtsschreiberei zur Einsicht aus.
Schle8wig, den 26. Juli 1883. -
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. [33966] Bekanntmachung.
In der Freymann’shen Aufgebotssache, F. 9/82, hat das Königliche Amtsgericht zu Neuenburg in Westpr. am 11. Juli 1883 durch den Amtsrichter Facoby für Necht erkannt:
Die Hypothekenurkunde über 200 Thkc. Darlehn, cingetragen aus ver Sczuldurkunde vom 2. März
1852 am 25. März 1852 für das Fräulein Justire Fahnke aus Neuenburg in Abth. III, Nr. 1 des dem Kaufmann Lewin Freymann und seiner CGhefrau Rosa, geb. Schoeps, gehörigen Grundstütks Bauern- dorf Gr. Kommorsk Nr. 26, gebildet aus dem Hyo potheken-Necognitions\chcin vom 25, März 1852 und der notariellen Schuldurkunde vom 2, März 1852 wird für fkrafilos erklärt.
Neuenburg, 25. Juli 1883.
Königliches Amtsgericht. [33967] Bekanntngcchung.
In der Wessolowski’ schen Aufgebots\ache, F. 1/83, hat das Königliche Amtsgericht zu Neuenburg in Wpr, am 11. Juli 1883 durh den Amtsrichter Jacoby für Recht crkannt: ;
Der Gottfried Radtke nnd dessen unbekannte Rechtsnachfolger werden mii ihren Ansprüchen auf die im Grundbu des dem Eigenthümer Martin Wessolowski gehörigen Grundstücks Fiedlitz Nr. 17 Abth. 111. Nr. 5 aus dem Kontrakie vom 14. Fes bruar 1820 ursprünglich für die Michael und Annæ Jahnke’ schen Eheleute eingetragene Post von 93 Thlr. 30 Gr. rüfständigen Kaufgeldes, welche dur Cession vom 19. April 1820 mit den Zinsen vom 1. Mai 1820 ab auf den vorgedachten Gottfried Nadtke übergegangen ist, ausgeschlossen.
Neuenburg, 25. Juli 1883,
Königliches Arn1sgericht. i33962] Jm Namen des Königs!
Auf den Antrag des Bierbrauereibesißers Hugo Veltman hierselbst erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rheine für Recht:
Die Urkunde,
auf Grund welcher im Grundbuche von der Stadt Rheine Bd. 11. Bl. 229 Abth. 11]. Nr. 1 zu Lasten der Eheleute Johann Maas und Maria Anna Ga- briele, geb. Vandermark, zu Rheine, und zu Gunsten des Kaufmanns und Bürgermeisters Gerhard Hein- rich Veltman eine Darlehnsforderung von hunvert Thalern, verzinslich zu vier Prozent mit sech8monat- A Kündigung, eingetragen ift, wird für kraftlos erklärt.
Die Kosten werden dem Antragsteller zur Last
gelegt. Von Rechts Wegen. Rheine, 17, Juli 1883. Königliches Amtsgericht.
[33964] Bekfauntmachung.
Die neu kreirte Kreis - Thierarztftelle des: Kreises Grottkau, mit welcher ein etatsmäßiges Gehalt von jährli 600 f verbunden ist, soll bal- digst besezt werden. -
Qualifizirte Bewerber um diese Stelle wollen si unter Einreichung ihres Fähigkeitszeugnisses, eines vollständigen Lebenslaufes und ihrer sonstigen Per- sonalpapiere innerhalb 4 Wochen kei mir melden.
Oppeln, den 25. Juli 1883. .
Der Regicrungs-Präsident : Gf. v. Zedliß.
Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
P) | Das Abonnement betrögt 4 # 50 4 | für das Bierte!ljahr. o TFBrR u Insertiouspreis für den Raum einer Brucizeile 80 s.) e P ;
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Berlin, Mittwoch,
den 1. August, Abends.
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Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an ; j für Berlin außer den Post-Austalten auch die Expe- |
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dition: §8W. Wilhelmstraße Nr. 32. z
1883.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :
dem fkatholishen Pfarrer Nadolinski zu Reimerswalde im Kreise Heilsberg den Rothen Adler-Orden dritter Klasse mit der Schleife; dem ordentlihen Professor an der Univer- sität zu Greifswald, Geheimen Medizinal-Rath Dr. Budge den Königlichen Kronen-Orden zweiter Klasse; dem Schaß- meister der preußischen Haupt-Bibelgesellschaft, Kaufmann und Weinhändler Julius Krause zu Berlin den Königlichen Kronen-Orden vierter Klasse; sowie dem bisherigen General- Superintendenten der Provinz Westfalen, Dr. theol. Wies- mann zu Münster das Kreuz und den Stern der Komthure des Königlihen Haus-Ordens von Hohenzollern zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Königlih württembergishen Oekonomie-Rath und Domänenpöchter Schoffer zu Kirchberg bei Sulz den König- Lien Kronen-Orden vierter Klasse zu verleihen.
Deutsches Reich.
Jn Hamburg wird am 16. und in Flensburg am 17, August d. J. mit einer Seeschifferprüfung für große Fahrt begonnen werden.
Der in Auckland (Neu-Seeland) neu erbaute Kutter „„Tetu Ao“ von 20,69 Tons Brutto: Naumgehalt hat durch den Uebergang in das ausscließlihe Eigenthum der Firma Heinrih Martin Ruge zu Hamburg das Necht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe ist am 2, Mai d. J. vom Kaiserlihen Konsulat zu Auckland ein Flaggenattest ertheilt worden.
Es starben in Kairo an der Cholera vom Sonntag, den 29, v. Mts., Abends, bis Montag Morgen 330 Personen ; bis Sonntag Abend 186; von den englishen Truppen in Kairo 4. Jn Alexandrien starben 4 Personen, in FFsmailia 7. Aus den übrigen egyptishen Ortschasten werden 480 Todes- fälle gemeldet.
Auf Beschluß des Gesundheitsraths in Alexandrien werden foriíian die Abreisenden aus Egypten an Bord derjenigen Schiffe, welche einen eigenen Arzt nicht haben, einer ärztlichen Untersuchung unterworfen und an der Abreise verhindert, \o- bald sie krank oder verdächtig erscheinen.
Der Gesundheitsrath in Alexandrien hat außerdem auf Grund der Nachrichten, welche über die Cholerasterblihkeit in Bombay nach Alexandrien gelangt sind, gegen Provenienzen a O das Cholera:Quarantänereglement in Kraft geseßt.
Königreich Preußen.
Se. Maiestät der König haben Allergnädigst geruht :
den bisherigen Ersten Lehrer am Shullehrer-Seminar in Münstermaifeld, Fohann Gottfried Modemann, zum Seminardirektor zu ernennen ;
dem Ersten Sekretär ‘und Kalkulator bei der Garten- intendantur, bisherigen Königlih Prinzlihen Hofrath Linde zu Potsdam den Charakter als Hofrath,
dem Haupt-Steueramts-Rendanten Blumenthal zu Gee bei seinem Ausscheiden aus dem Staatsdienste den
harakter als Rehnungs-Rath,
dem Gerichtsschreiber, Sekretär B i ehl zu Nosenberg O./S. und dem Gerichtsschreiber bei deni Amtsgericht in Stade, Se- kretär Johann Heinrich Meyer, bei ibrer Verseßung in ia den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen ; owie
den Stadtrath Leineweber zu Mühlhausen i. Th., der von der Stadtverordnetenversammlung daselbst getroffenen Wahl gemäß, aks unbesoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürger- meister) der genannten Stadt für die geseßliche sehsjährige Amtsdauer zu bestätigen.
Landgüterordnung für die Provinz Brandenburg.
Vom 10. Juli 1883.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von
L Leunes B R verordnen, mit Zustimmung beider Häuser des Landtages Unserer Monarchie, für die Provinz Brandenburg, was folgt :
é 1. Landgut im Sinne dieses Geseßes ist cine in der Land- güterrolle des zuständigen Amtsgerichts eingetragene Besißung. Jn die Nolle kann jede in der Provinz Brandenburg belegene Besizung eingetragen werden, welche zum Betriebe der Land- oder Forstwirthschast bestimmt und mit einem Rein- ertrage von mindestens fünfundsiebenzig Mark zur Grund-
steuer veranlagt ist. 8 2
Zur Eintragung des Landgutes in die Landgüterrolle ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirke die Grundstücke belegen sind, welche das Landgut bilden.
Liegen die Grundstücke in den Bezirken verschiedener Amtsgerichte, so hct das Kammergericht zu bestimmen, bei welchem Amtsgerichte das Landgut in die Rolle einzutragen ist.
Q. g:
In der Rolle erhält jedes Landgut ein eigenes Blatt.
Das Landgut besteht aus denjenigen Grundstücken, welche auf dem Rollenblatte eingetragen sind. Dieselben müssen nah Blatt, Artikel und Nummer des Grundbuches oder nah dem Grundsteuerkataster bezeihnet werden.
Auf dem Blatte oder Artikel des Grundbuches ist die Nummer des Rollenblattes kostenfrei zu vermerken.
S. 4.
Ein Landgut soll in die Rolle nur dann eingetragen werden, wenn die Vorausseßungen des §8. 1 Absay 2 zur Zeit der Eintragung vorhanden sind. E
Die Eintragung kann nicht aus dem Grunde angefochten werden, weil diese Vorausseßungen zur Zeit der Eintragung nicht vorhanden gewesen seien.
S
Su.
_ Die Eintragung und die Löshung in der Rolle erfolgt auf Antrag des Eigenthümers, welcher über das Landgut letzt» willig versügen kann.
8, 6,
Die Anträge auf Eintragung und auf Löschung in der Rolle werden bei dem Antsgerihte, unter Anwendung der 2 32 bis 34 der Grundbuchordnung vom 5. Mai 1872 (Geseß-Samml. S. 446), mündlih angebracht oder \ch{christlich eingereicht. i
Das Amtsgericht hat dem Antragsteller mitzutheilen, daß
die Eintragung und die Löschung erfolgt sei. ;
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J. l. Die Eintragung verliert ihre Wirksamkeit durch die Löschung. i o
Die Eintragung ist auch für jeden nachfolgenden Eigen- thümer wirksam, sofern derselbe Eigenthümer des ganzen Land- gutes oder eines den Vorausseßungen des 8. 1 Absct 2 ent- Iprechenden Theiles desselben ist.
8. 8,
Bei Brundstückserwerbungen zu einem in der Rolle ein- getragenen Landgute ist gleichzeitig mit der Zuschreibung in dem Grundbuche die Zuschreibung auch in der Rolle zu be- wirken, wenn der Erwerber seine entgegengesezte Absicht nicht ausdrüdcklich erklärt. e |
Bei Veräußerungen eines Theiles von einem in der Rolle eingetragenen Landgute ist gleichzeitig mit der Abschreibung im Grundbuche auch die Löschung des veräußerten Theiles in der Rolle zu bewirken, wenn bei deinselben die Vorausseßungen des 8. 1 Absay 2 nicht zutreffen.
In den Fällen dieses Paragraphen erfolgen die Zu- schreibungen und Löschungen in der Rolle von Amtswegen und kostenfrei. Ls
D, ï
Die Einsicht der Rolle t Jedem gestattet, welcher nah 0 lia des Amtsgerichts ein rechtlihes Jnteresse da- ei hat.
Die Einsicht der Rolle erfolgt kostenfrei.
8, 10.
Wird der Eigenthümer eines Landgutes von N Personen beerbt, so ist in Ermangelung einer entgegenstehen- den leßtwilligen Verfügung — unbeschadet der Bestimmung des 8. 17 — ein miterbender Nachkomme, der Anerbe, be- rehtigt, bei der Erbtheilung das Landgut nebst Zubehör für ae nach Maßgabe des §. 13 festzustellende Taxe zu über- nehmen.
Dasselbe gilt, wenn der überlebende Ehegatte Eigen- thümer eines Landgutes ist und dasselbe in Ausübung seines statutarishen Erbrehtes zur Erbmasse einwirft. Dec Üüber- lebende Ehegatte ist jedoh berechtigt, an Stelle des Land- gutes den nah Maßgabe des §. 13 zu ermittelnden Werth desselben einzuwerfen. u
Die Berechtigung der oRattainiin zur Uebernahme des
R wird nach folgenden Grundsäßen geregelt : eiblihe Kinder gehen Adoptivkindern, eheliche den unehelichen vor. Unehelichen Kindern des Vaters steht die Berechtigung niht zu. Durch nachfolgende Ehe legitimirte
Kinder stehen den ehelichen gleich. : Ferner geht vor der ältere Sohn und dessen Nahkommen männlihen Geschlechts, in Ermangelung von Söhnen und
männlihen Nachkommen derselben die ältere Tochter des älteren Sohnes und deren Nachkommen, falls aber Nach- fommen von Söhnen nicht vorhanden sind, die ältere Tochter des Erblassers und deren Nachkommen.
Kinder, welche zur Zeit der Erbtheilung wegen Geistes- kfrankheit oder Vershwendung entmündigt sind, sowie Kinder, welche eine Verurtheilung zu Zuchthausstrafse und zugleih zum Verluste der bürgerlichen Ehrenrechte erlitten haben, stehen den übrigen Miterben nach.
Unter den Nachkommen eines Kindes richtet fih die Be- reOtigung zur Uebernahme des Landgutes nah denselben Grundsäßen. 81
D
Sind mehrere Landgüter und mehrere Nahkommen vor- handen, so finden die 88. 10 und 11 mit der Maßgabe An- wendung, daß jeder Berechtigte in der Reihenfolge seiner Be- rufung nah seiner Wahl Ein Landgut übernehmen kann. Sind mehr Landgüter als Berechtigte vorhanden, so wird die Wahl in derselben Reihenfolge wiederholt.
S 183. f Die Feststellung der Taxe erfolgt nah folgenden Grund- äßen :
I, Der dreißigfache Betrag des Grundsteuer-Reinertrages der Liegenschaften, zusäßlih des ¿wanzigfachen Betrages des bei der Veranlagung zur Gebäudesteuer eingeshäßten Nußungs- werthes derjenigen Gebäude, welche weder zur Ina des Eigenthümers, feiner Familie, seiner Diensileute und Arbeiter bestimmt, noh zur Bewirthschastung erforderlich sind, wird als Werth des Landgutes angenommen.
11, Dem Werthe zu I. wird hinzugerechnet :
1) der zwanzigfahe Jahresbetrag der mit dem Landgute e eile, verbundenen nußbaren Gerechtigkeiten, Renten und Gefälle;
2) der Werth des nach forstwirthschaftlihen Grundsäßen überständigen Holzes auf sfolhen Grundstücken, welche zur for!twirthshaftlihen Benußung bestimmt sind;
3) der Werth der auf dem Landgute befindlichen gewerb- lichen Anlagen, soweit solche niht für den Betrieb der Land- oder Forstwirthschaft erforderlich sind. i
IÏT, Nicht besonders abgeschäßt werden und bleiben außer Berechnung: i S
1) die zur Wohnung des Eigenthümers, seiner Familie, Diensileute und Arbeiter bestimmten, sowie die zur Bewirth- schaftung erforderlichen Gebäude; : |
2) das Gutsinventarium und alle sonstigen beweglichen Pertinenzstücke (88. 48 ff., 8§§. 75 f. Titel 2 Theil T, des Allgemeinen N i i fall 3) Bäume und Holzungen, welche nicht unter die Nr. IL, 2 allen.
IV, Von dem Werthe zu 1. und Il. wird abgeseßt der Werth der auf dem Landgute nebst Zubehör ruhenden Lasten und Abgaben. i:
Dauernde Lasten und Abgaben werden mit dem Zwanzig- fachen ihres muthmaßlichen Jahresbetrages, vorübergeyende, z. B. Altentheile, mit einem nah Maßgabe.-des §. 9 der Civilprozeßordnung zu berehnenden Kapitale, höchstens aber mit dem Zwanzigfachen des Jahresbetrages in Abzug gebracht.
Für Lasten und Abgaben, auf welche die Ablösungsgeseße Anwendung finden, wird das nach diesen zu berehnende Ab-
j lösungsfkapital in Abzug gebracht.
V, Jn Ermangelung einer Vereinbarung der Betheiligten über die Taxe erfolgt die Feststellung der leyteren nah den Bestimmungen unter 1. bis V. durch Sachverständige, über dexen Person sich die Betheiligten zu einigen haben, unter Leitung des Nachlaßrichters. Kommt unter den Betheiligten über die Person der Sachverständigen eine Einigung nicht zu Stande, jo ernennt sie der NaGlaßrichter und nöthiger.falls einen Obmann.
Diese sind, sofern sie niht zur Abgabe von Gutc.hten der betreffenden Art ein- für allemal beeidigt sind, vom Nathlaßrichter nah §. 375 der Civilprozeßordnung zu be- eidigen. Das erstattete Gutachten ist nur unter den Voraus- sezungen der Nr. 2 bis 5 des 8. 543 der Civilprozeßordnung
anfechtbar. E 8. 14.
Der Eigenthümer des Landgutes, welher über dasselbe leßtwillig verfügen kann, ist befugt, in einem Testamente oder in einer gerihtlich oder notariell beglaubigten Urkunde oder in einer E geschriebenen und unter Beifügung des gahres und Tages unterschriebenen stempelfreien Urkunde die
nwendung der §8. 10 bis 13 auszuschließen oder unter den Miterben diejenige Person zu bestimmen, welche zur Ueber- nahme des Landgutes oder der mehreren Landgüter berechtigt fei soll, sowie die in dem 8. 16 erwähnten Verfügungen zu treffen.
In gleiher Weise kann vorbehaltlich des Pflichttheils- rechtes der Nachkommen und des überlebenden Ehegatten be- stimmt werden, zu welhem Betrage der Gutswerth bei der Erbtheilung angerehnet werden, daß und in welcher Höhe der Gutsübernehmer bei der Theilung ein Voraus erhalten oder in einer sonstiger. Weise bevorzugt werden soll.
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