1883 / 198 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 24 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

E E S a R E N A ENS E

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“clit n.0 A ia Ur;

L EITE T - rad rial A:

Stettin, 22. August. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen matt, loco pr. August 201,00, per Septeml er-Iktober 200 50,

207,00.

Posen, 22, Angnst. {W. T. B.)

Spiritus loco ohne Faas 56,30. pr. Angust 55,90. i D 54.20 pr. Oktober 52,40, pr. November-Dezember 51,10, Gekündigt

15 900 1. —. Fester. Eresìan, 23. August. (W. T. B.)

Getreid=markt. Spiritus per 100 Liter 100 9/9 per Augnst- September 55,79, per September-OKktober 53,69, per April-Mai

per August 19600. Roggen per August 16000, é Oktober 159 00, per Oct.-Nov. 159 09. Rüböl loco per | 5/64, Oktober - November - Lieferung d17/322. Dezember « Januar-

Lieferung 517/32, Januar-Februar-Lieferung 597/64 d. Glasgow, 22. August. (W. T. B.) Roheisen. Mixed numbers warrants 47 sh. # d, bis 47 sh. Leith, 22. August. (W.T. B.) Getreidemarkt. Weizen und Mehl eher bliger ver- käuflich, andere Artikel eher theurer.

52 S0, Weizen per September-

September-Okt. 66.25, per Oktober-November 67,00, per April-

Mai 68,50. Zink: Umsatzilos. Wetter: Schön, Cöln, 22. August. ({W. T. B.)

Getreidemarkt. Weizen biesiger loco 2050 fremder

loco 20.75, Fer. November 20,50, per März 21,15. 15,50, pr. November 15,45, pr. März 16.10,

Bremen, 22. August. (W. T. B.) Petrolenm (Schlussbericht) rubig.

pr. Dezember 7,95. Alles bez. Hamburg, 22. Angzst. (W. T. B.) Getreidemarkt.

loco 69,00, pr. Oktober 66,50. M BL. Oktober 464 Br., pr. Oktober-November 4417 Br. Umsatz 2000 Sack. Petroleum rubig,

8,00 Gd. Wetter: Prachtyoll. Wien, 22, August. (W. T. B.) Weizea pr. Ferbst

Gatreidemarkt, i 11,63 Br.

10,95 Br.. pr. Frübjabr 11,58 Gd, tember-Oktober 8,40 Gd., 8,45 Br., pr.

Fest, 22, August (W. T. B.)

Produktenmarkt.

2 c

E pr. Herbst 6,75 Gd,, 6,78 Br. N H

eiss, Amsterdam, 22. August. (W. T. B.) Bancazinn S7}. Azrmasterdäam, 22, Angust. (W. T. B.) Getreidemarkt (Schlussbericht), Weizen

böher, pr. November 279. Roggen loco unverändert, auf Termine 22. pr. März 182, Raps pr.

dau, pr. Oktober 176, —- Rüböl loco 404, vr. Herbst 385. _

Theater Königliche Schauspiele, Freitag: Opern- Haus, 158. Vorstellung. Der Prophet. Oper in 5 Akten, nah dem Französischen d28 Scribe, deuts bearbeitet von L. Rellstab. Musik von Meyerbeer. Ballet von Paul Taglioni. (Fr. Luger, Frl. Lehmann, Hr. W., Müller, Hr. Schmidt). Anfang 64 Uhr. ] i

Schauspielhaus. 156. Vorstellung. Der Biblio- thekar. Schwank in 4 Akten von G. v, Mofer. In Scene gescßt vom Direktor Dee. Anfang T

Sonnabend: Opernhaus. t ] Hochzeit des Figaro. Oper in 4 Abtheilungen mit Tanz von Beaumarchais, Musik oon Mozart. (Fr. Sachse-Hofmeister, Frl, Pollak, Frl. Driese, Hr. Betz, Hr. Krolop.) Anfang 7 Uhr. : Schauspielhaus. 157. Vorstellung. Durch's Ohr. Lustspiel in 3 Aften von Wilhelm Jordan. Zum Schluß: Der zerbrochene Krug. Lustspiel în 1 Akt von H. v. Kleist, bearbeitet von L, Schmidt. Anfang 7 Uhr.

159. Vorstellung. Die

Victeria-Theater, Freitag: Zum 217. Male: Frau Venus, Kasseneröffnung 6 Uhr. Anfang

7 Uhr. Kroil's Theater, Freitag: Der Barbier

von Sevilla. Komis(e Oper in 3 Akten von Rossini.

Bei günstigem Wetter vor und nah der Vorstellung, Abends bei brillanter Beleuchtung des Sommer- gartens Großes Doppel-Concert unter Leitung der Herren Kapellmeister G. Lehnhardt und G. Roßberg. Anfang 54, der Vorstellunz 64 Uhr.

Sonnabend: Gastspiel ckcs Herrn Anton Scott. Die weiße Dame.

Billets sind {on jeßt zu haben an der Kasse und den bekannten VerkaufssteUen.

Belle-Alliance-Theater, Freitag: Gast-

spiel der Herren Blencke, Niedt und Meißner. Zum 30. Male: Durchlaucht haben geruht! Im prachtvollen Sommergarten: Großes Monstre-Con- cert, ausgeführt von den drei Musßikcorps: des 3, Garde-Grenadier-Regiments (Königio Elisabeth) in Uniform, unter persönliher Leitung des König- lichen Musikdirektors Herrn Ruscheweyh, des 9. Garde-Dragoner-Regiments, unter Leitung des Königlichen Musikdirektors Herrn Rosin unv der Hausfkapelle. Auftreten der Sängergesellshaften. Abends: brillante Illumination durch 20 000 Gas- flammen. Anfang des Concerts 6 Uhr, der Vor- stellung 7 Uhr.

Sonnabend: Eine Sommernacht im Belle- Alliance-Theater. Im Sommergarten : Doppel- Concert, ausgeführt von dem Musikcorps des Kaiser Franz Garde-Grenadier-Regiments Nr. 2, unter persönlicher Leitung des Königlichen Musikdirektors Herrn Saro, und der Hauskapelle, Auftreten der Sängergesell\haften. Bengalishe Beleuchtung und brillante JUumination. * Im Theater: Durchlaucht haben geruht! Anfang des Zoncerts 6 Uhr, Ende 12 Uhr Nachts.

Familien-Nachrichten.

187,00—202,00,

Roggen matt, loco 155,00—157.00, pr. Aug

rer September-Oktober 154,00, pr. April-Mai 159,00. Rüibsen per

September-Oktober 312,00. Rtiböl unverändert, 100 Kilogramm pr.

August 66,50, pr. September-Oktober 65.50, Spiritus matt, loco

57,40, pr. Angust-September 56,50, pr. September-Oktober 54,20, r. November-Dezember 52,20. Petroleum loco 8,10.

JYafer loco 15,50, äböl loco 36,20. pr. Oktober 34,80, pr. Mai 34,50,

Siandarà white laco 7,65, pr. September 7,65, vr. Oktober 7,75, pr. November 7,89,

Weizen loco unverändert, rubig, pr. August 189,00 Br., 183,00 Gd, gr. September-Oktober 19200 Br.. 191,00 Gd. Rogzen loco unverändert, auf Termine rubig, pr. August 145,00 Br., 144,00 Gd, pr. September-Oktober 148,00 Br, 147,00 Gd. Hafer und Gerste unverändert. Büböi still,

Spiritus s1ill, pr pr. August - September 4f4 Br, pr.

Standard white loco 7,90 Br., 7,80 Gd., pr. August 7,90 Gd, pr. Septembecr-Dezember

Roggen ur. Sep- Frühjabr 8,80 Gd., 8.35 Br. Foefer pr. Herbst 7,15 Gd., 7,20 Br. pr. Frühjahr 93 G0; 7,58 Br. Mais pr. August-September 6,85 Gd., 6,9) Br.

Weizen loco schwach behauptet, pr.

rbst 10.58 Gd.. 10,60 Br., pr. Frübjabr 11,25 Gd, 11,27 Br. Hater ásais pr. Mai-Tuni 6,87 Gd,

3.90 Br. Kohlraps pr. Augnst-September 16} à 162, Wetter:

pr. April-Mai ust 153,59,

letztem Montag: Weizen

92 840 Qrts.

Mehl träge, andere Artikel stetig. pr. September

schwül, Havannazucker Nr. 12 Liverpool, 22. August.

/

Roggen loco

Paris, 22, August. (W. T. Proöodnktenmarkt. pr. September 26,30, Februar 27,75. Mehl 9 Marques

anf Termine

Paris, 22. Angust (W.T Augnust

September- Kafíee ruhig,

pr. Oktober-Januar 59,50, Waarenbericht. New-Orleans 93.

1990 Gd., | Winterweizen loco 1 D. 19 C.,

& Brothers 97, Speck 77.

Antwerpen, 22. August. (W. T. B.)

Petroleummarkt. (Schlussbericht.) Rafänirtes, Type weiss laco 191 bez. n. Br., pr. September 19} bez. u. Br., pr. Oktober 195 | Fres. ( Br., pr. Oktober-Dezewmber, 195 Br. Weichend,

London, 22. August (W. T. B.)

Getreidemarkt. (Bekluzaberteht.) Fremde Zufuhren seit 43 670,

Weizen sehr rubig, feiner Hafer fest, anderer Hafer und

London, 22, August. (W. T. B.) An der Küste angeboten 13 Weizenladungen. Wetter:

(N. T. B)

Banmwolit. (Schlussberickt.) Umsatz 10000 B., davon fr Spekniation und Export 3009 Ballen. nische September-Lieferung 5/32,

B) Sylt Weizen rubig, pr. Angust 25,90, J pr. September-Dezember 27,00, pr. Novbr.-

September 58,40, pr. September-Dezember 59,60, pr. November- Februar 61,00. Rüböl behauptet, pr. August 80.00, pr. September 80,25, pr. September-Dezember 80,50, pr. Januar-April 81,25. Spiritus behauptet, pr. August 52,25, pr. September 52,75, pr. Sep- tember - Dezember 52,25, pr. Januar-April 02,25. ] B) München .

Rohzencker 88% rubig, loco 53,25 à 53,50. rubig, Nr. 3 pr. 100 Kilogr. pr. August 60,30, pr. September 60,50,

New-York, 22, August, (W. T. B)

Baumwolle in New-York 10%, do, in Petroleum Stancard white in New-York T3 Gd, E do. in Philadelphia 7} Gd, rohes Petroleum in New-York 67, do. Pipe line Certificates 1 D. 09 C. do. pr. August 1 D. 173 C., do. pr. September 1 D. 183 C., do. : : (New) D. 644 C. Zucxer (Fair refining Mnuscovades) 6°/16. Kaffee (iair Rio) 94, Schmalz (Wilcoz) 95, Getrezdefracht nach Liverpool 284.

Fres.) Bötzbergb

Gerste 4590, Hafer | bis ult. Juli er.

Wett

23 nom. Par

Stetig. Middl. amerika- | M September-Oktober-Lieferung | Christiansund Kopenhagen. Stockholm . . Haparanda . St, Petersbg. Moskau ..

E as r O

Hamburg . .| Swinemünde. | Neufahrwass, A Münster . .. Karlsruhe .. Wiesbaden .|

ruhig, pr. August 57,60, pr.

Chemnitz .. Berlin ..

E ia Breslau ..… .|

Pes

Waisser Zucker

1) See 1ulig, leuchten.

Anmerkun 1) Nordenropa, 2)

Mebl 4 D, 35 C. Rother pr. Oktober 1 D. 205 C. Vais

do. Fairbanks 93, do. Bobs Skala für

3 = schwach, 4

Y 18. » 4 D x i 0E.

2

auf Termine

92 5 Herbst 23. p H

Verehelicht: Hr. C. Graf v. Krockow mit Miß

Schoonmaker (London).

Beboren: Ein Sohn: Hrn. Rittergutsbesißer Carl Bake (Thallwitz), Hrn. Premier-Lieute- nant und Adjutant v. Voß (Berlin). Hrn. Pastor F. Fischer (Gerlachsheim). ‘— Hrn. Major und Flügeladjutant v. Sick (Stuttgart). Eine Tochter: Hrn. I. Focke (Bremen). Hrn, Konsistorial-RNath Hoppe (Breslau).

Gestorben: Hr. Justiz-Rath und Notar Nobert v. Briesen (Hagen). Verw. Frau Caroline v. d. Lühe, geb. v. Blankenburg (Berlin). Hr. Postdirektor Adolf v. Knoblauch (Lücden- \cheid),

Steckbriefe und Untersuchungs - Sachen.

[36851]

Oeffeutliche Ladung. Der Apothekergehülfe SFohann Heinrich Quest, geboren am 6. Dezbr. 1859 zu Westerende-Otterndorf, evang., wird beschuldigt, als Wehrpflichtiger in der Absicht, sih de:n Eintritte in den Dienst des stehenden Heeres oder der Flotte zu entziehen, ohne Erlaubniß das Bundesgebiet ver- lassen oder nach erreihtem militärpflichtigen Alter ch außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten zu haben Vergehen gegen §. 140 Abj. 1 Nr. 1 des Str. - G. - B. Dersel)e wird auf den 10, Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr, vor die Strafkammer des Königlichen Landgerichts, Kaiser- straße hier zur Hauxtverhandlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben wird derselbe auf Grund der nah §. 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Landraths8ami zu Otterndorf über die der Anklage zu Grunde liegenden Thatsachen ausgestelltenErklärung verurtheilt werden. (M. 193/83.) Dortmund, den 14, August 1883. Königliche Staatsanwaltschaft.

Subhastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

_ Oeffentliche Zustellung. Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug.

Maria Catharina Füllhardt, Wittwe des Akerers Valentin Wendling, zu Hochselden wohnhaft, ver- treten durch Rechtsanwalt Clauß,

klagt gegen: 1) Johann Lapp, Alkerer, 2) Georg Bronner , Küfer, 3) Johann Brandstettner, Aterer, alle Drei in Ingenheim bei Hochfelden wohnkaft, 4) Valentin Wendling, Alerer, und 5) dessen Ehefrau Margaretha, geborene Arbo- aast, Beide frühec in JIngenheim wohnhaft, jetzt ohne bekanni¿en Wohn- und Aufenthaltsort, mit dem Antrage:

Es gefalle dem Kaiserlichen Landgericht zu beuc- kunden, daß Klägerin die Richtigkeit der Drilt- erklärung der Beklagten Lapp und Bronner bestrei- tet, demgemäß zu erkennen, daß Lapp 380 46 und Bronner 400 46 den Eheleuten Valentin Wendiing für Mobiliarkauspreis verschulden und den Lapp und den Bronner zu verurtheilen, an Kläger diese Beträge bis zum Betrage von 4900 4 Hauptsumme mit Zins vom 14, Februar 1881 ab und 34 A4 50 Kosten des Mahnverfahrens und der Zwangs- vollstrekung zu bezahlen und den Beklagten soli- darisch die Kosten zur Last zu legen; eventuell zu. beurkunden, daß Kläger die zwischen den Beklagten sub 1 bis 3 als Käufern und den Beklagten Che- leuten Valentin Wendling als Verkäufern im No- vember 1882 abgeschlossenen Mobiliarkäufe als frau-

[36833]

Verlobt: Frl. Gertrud Ende mit Hrn. Architekt Paul Stegmüller (Wannsee).

Berlin, 23. August. Die Marktpreise des Kartofsel-Spiritus per 10 000% nach Tralles (109 Liter à 1009), frei bier ins Haus geliefert, waren auf hiesigem Platze

am 17. August 1883 A 57,8 DS der Luftdruck am höcbsten ist

stille, an der Küste stark neblige im Binnenlande trockene, fast

» Die Aeltesten der Kanfmannschaft von Berlin

daß sämmtlibe durch Lapp, Bronner und Brand-

Eine Furche bewegung und

57,7

D,

T 1-00 B87 57—dT 2

ohne Fas#. wolkenlose Wet

stettner den Eheleuten Wendling abgekauften Gegen- stände als noch zu dem Vermögen ter Legteren ge- bôrig, von den Beklagten sub 1—3 zurücgewährt werden müssen, namentlich dur:

Lapp: Eine Kuh, 2 Wagen und cin Wagen Heu im Gesammtwerth von 380 46,

Bronner: ein Pferd, cine Kelter, ein Faß und 2 Wagen ungedroschener Gerste im Gesammt- werthe von 420 M,

Brandstettner: einen Kasten, ein Butterfaß und Hausgeräthe 2c. , im Gesammtwerthe von 80 S,

alle Rechte und Ansprüche, falls die Näcckgewährung nit stattfinden sollte, oder nicht mehr stattfinden könnte, vorzubehalten, die Kosten der Anfechiungs- klage den Beklagten solidarisch zur Laf. zu legen.

Zur mündlichen Verhandlung ist Ternin bestimmt

in die Sikßung der 11. Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Straßbura vom #214. November 1883, Vormittags 9 Ul,x, wozu die Beklagten sub 4 und 5 unter der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zizgelassenen Rechtsanwalt zu be- stellen, hiermit vorgeladen werden.

Straßburg, den 18. August 1833.

Sekretariat der 11. Civilkammer.

Oeffentliche Zustellung. Kaiserliches A Straßburg. uszug. Leopold Scheuer, Schnittwaarenbändler in Wörth a./S., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Petri, klagt gegen: 1) Jakob Renié, zuleyt Ackerer in Obersteinbac, jet ohne bekannten Wohn- und Aufenthaltsort, - : 9) dessen Ehefrau Louise Hafner, in Obersteinbad, mit dem Anirage: die Beklagten solidarisch zu verurtheilen, an Kläger 6009 M nebst Zinsen zu 5 °%/ vom Tage der Klage an und die Prozeßkosten zu bezahlen. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin bestimmt in die Sitzung der I]I. Civilkaramer des Kaiserlichen Landgerichts hierselbst vom 23, November 1883, Vormittags 10 Uhr, wozu der Beklagte suh 1) mit der Aufforderung andurch ösffentlich vorgeladen wird, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechts- canwalt zu bestellen. Straßburg, 18. August 1883. Sekretariat der II. Civilkammer. Weber.

[36831] Oeffentliche Zustellung.

Die verchelibte Fabrikarbeiterin Marie Lach- mann, geborene Schmidt, zu Zedlithaide, vertreten durch den Nechtsanwalt Kassel zu F klagt gegen ihren Ehemann, den Weber August Lawmann, früher zu Zedlizhaide, jeßt unbekannten Aufent- halts, wegen böslicher Verlassung mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen, ven Beklagten für den {huldigen Theil zu erklären und ihm die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten ¿zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 1V. Civilkammer des König- lichen Landgerichts zu Schweidniß auf den 15. Dezember 1883, Vormittags 95 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge-

[36832]

. 0 Gr. u. d.Meeres- Stationen. spiegel redaz. in

Eisenbahn-Finnahmen.

Sohweizerische Nordostbahn. Hauptbahn. Juli cr. 1419 000 + 188 539 Fres.), 596 274 Fres.). Zürich-Zug-Luzern Eisenbahn. Fres. (+ 42 894 Fres.), bis ult. Juli cr. 1107 542 Fres. (+ 92 370

bis ult. Juli cr. 7878 132 Fres. (+ Juli cer. 265 000

ahn. Juli cr. 225 009 Fres. (+ 10427 Fres.), 1 289 221 Fres. (+ 832102 Fres.). Effretikon-

Hinweil Eisenbahn. Juli cer. 14700 Fres. (+ 486 Fres.), bis ult. Juli cer. 92 569 Fres. (+ 2749 Fres.)

erbericht vom 23. August 1883, 8 Uhr Morgens.

ometer auf | | Temperatur

Wind. Wetter. ‘in ® Celsius

| 199 C.=49R.

763 SW 3 [bedeckt 12 765 SSW 2 | Nebel 15 765 'SW 2 bedeckt 18 764 180 2 bedeckt | 13 765 SW 1 wolkig 16 766 |NO 1 halb bed. 13 769 |NO 3 bedeckt 1) 15 ? 2 still 1 1

illimeter.

Nebel?) ¡Dunst, ¡Nebel ¡Dunst bedeckt

765 |INW 16

766 |OXO0

766 |

766 W

765 |WSW

766

766 NO ¡wolkenlos | 18

766 | still [wolkenlos | 17

767 |W 1 |Dunst | 17 |

| 767 |NNW bedeckt 16 |

18 16 16

18

U

still wolkig

766 still ¡Dunst 18 765 1 Dunst 20 764 | 1 wolkenlos | 20 766 E still |wolkenl.*) 19 763 | 2 wolken.os | 26

2) Nachts Regen 8?) Thau. ‘) Dunst, Wester-

œ: Die Stationen sind in 4 Gruppen geordnet : Küstenzone von Irland bis Ostpreussen, 3) Mittel-

europa südlich dieser Zone, 4) Südenvropa, Innerhalb jeder Gruppe ist die Richtung von West nach Osù cingebhalíien,

die Windstärke: 1 = leiser Zug, 2 = leicht, = mässig, 5 = frisch, 6 = siark 7 = steif,

8 = stürmisch, 9 == Sturm, 10 = starker Sturm, 11 = heftiger Siurm, 12 = Orkan. Uebersicht der Witterung.

relativ niedrigen LuftIrucks nit schwacher Luft- wolkigem bis trübem Wetter liegt über

Skandinavien und Dänemark, während über Südwest-Britannien

Ueber Central Europa danert das

ter fort, wobei die Temperatur meistens die

normale etwas überschritten lat, vereinzelt melden Breslau, wo gestern Mittag ein Gewitter stattfend, 2, Keitum 7 mm Regen.

__Deutsche Seewarte.

[26834] Kaiserliches Landgericht Straßburg. Auszug. Celestire Wintz, Ehefrau des Unternehmers Cark Paul Girard, in Drusfenheim wohnhaft, vertreten durch Rechtsanwalt Schneegans, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung mit dem Antrage: Die Gütertrennung zwischen den Parteien aus- zusprechen und dieselben behufs Auscinander- seßung ihrer Rechte vor Notar Baer in Nöschs woog ¿u verweisen. Zur mündlichen Verhandlung ift Termin bestimmt in dic Sibung der I1. Civilkammer dcs Kaiserlichen Landgerichts zu Straßburg vom 2, Noveuber 1883, Bormittags 10 Uhr. Straßburg, den 18. August 1883, Sekretariat der II. Givilkammer. Weber.

[36829] Proclama.

Auf Antrag des Taglöhners Heinriß Weber da- hier, des Halbbruders der am 8. Juli 13882 dahiec verstorbenen Wittwe Johann Osthoff Therese, geb. Weber, werden die unbekannten Erben der Leßteren, namentlih: a. der dem Vornamen nah unbekannte Sohn des Halbbruders der Erblasserin, des Johann Weber, welcher vor 23 Jahren nach Amerika aus- gewandert sein soll, b. der Halbbruder Franz Adam Weser, welcher vor 50 Jahren zu einem Onkel in Amsterdam verzogen und dort verstorben sein foll, resp. deren Erben zur Anmeldung und Geltend- machung ihrer Rechte auf den Nachlaß der Wittwe Johann Osthoff auf den 21. Dezember. 11 Uhr, an hiesiger Gerichts\ftelle unter der Verwarnung geladen, daß im Falle ihres Nichterscheinens der Halbbruder Heinrih Weber dahier für den rechtmäßigen Erben angenommen werden wird, ihm als solchem der Nachlaß zur freien Disposition verabfolgt und der na erfolgter Präklusion sich etwa erst meldende nähere oder glei nahe Erbe alle dessen Handlungen und Dispositionen anzuerkennen und zu Übernehmen \chuldig, von ihm weder Rech- nungslegung noch Ersaß der gehobenen Nußungen zu fordern berechtigt, sondern sich lediglich mit dem noch Vorhandenen zu begnügen verbunden fein soll.

Brilon, den 11. August 1883.

Königliches Amtsgericht.

36827

l In S des Colonen Drichaus zu Drichausen gegen den Müller Friedrih Sander zu Schwagstorf, wird der auf Mittwoch, den 26. September cr. an- gesetzte Subhastations- und Aufgebotstermin verlegt auf Freitag, den 28. September 1883, Mor- gens 11 Uhr. Wittlage, den 21. August 1883. Königliches Amtsgericht. 1. Hermann.

36904

: Die Urktionäre ver Deutschen Linoleum- & Wachs- tuch-Compagnie in MRirdorf werden hiermit zu der am 15. September a. €e., im Geschäftslokal des Herrn Justizrath Hecker, Berlin, Morgens 10 Uhr stattfindendea außerordentlihen Generalver- sammluug eingeladen.

Gegenstand der Tagesordnung : Vergrößerung des Aktienkc pitals. Deutsche Linoleum- & Wachstuch-

richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. A Zum Zwedte der öffentlichen Zustellung wird vieser Auzzug der Klage bekannt gemacht.

dulós und simulirt anficht, demgemäß diese Käufe für nichtig und ungültig zu erklären und zu erkenuen,

Junger, i Gerichts\{hrciber des Königlichen Landgerichts.

Compaguie. f Poppe, / Borsittender des Aufsichtsrath.

Deutscher Reichs-Anzeiger

und

Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.

e ——

j Das Abonnement beträgt 4 A 50 4 j für das Vierteljahr. L Jusertionspreis

N 198,

ür den Raum einer Druckzeile 30 4. |

Berlin, Freitag,

—E M

|

Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung * d

| für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expe-

dition: 8W. Wilhelmstraße Nr. 32. h

a

den 24. August, Abends.

1883.

E Ramm ees

Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem General-Major z. D. von Wülcknißt, bisher Com- mandeur der 31. Jnfanterie:Brigade, den Rothen Adler-Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ninge; dem Metropolitan Heußner zu Neuengronau im Kreise Schlüchtern den Königlihen Kronen-Orden dritter Klasse; fowie dem Deichinspektor Gold\pohn zu Zätericker Zoll- brüdcke im Kreise Königsberg N./M. den Königlichen Kronen- Orden vierter Klasse zu verleihen.

Deutsches Reich.

__ Es starben an der Cholera in Egypten von Monta das Dienstag Morgen 243, bis Mittwoch Morgen 178 Bote nen. |

Königreich Preußen.

- Wol 9, betreffend die ZwangsvollstreŒung in das unbe- weglihe Vermögen.

Vom 13. Juli 1883, (Fortseßung.)

8. 46, Die Bekanntmachung des Versteigerungstermins i ‘Amtswegen zu veröffentlichen : s its E 1) dur Anhestung an die Gerichtstafel, 2) dur Einrückung in den Anzeiger des Amtsblatts. Jst für ein in den Bezirken verschiedener Amtsgerichte delegenes Grundstück eines dieser Gerihte zum VoUlstreckungs- gerichte bestellt, jo ist die Anhestung an die Gerichtstafel bei allen betheiligten Gerichten auszuführen. __ Wie oft und in welchen Zwischenräumen die Einrücung in den Anzeiger des Amtsblatts zu erfolgen habe, hängt von der Bestimmung des Gerichts ab. Das Gericht kann von Amtswegen oder auf Antrag eines Jnteressenten noch andere Arten der Veröffentlichung n Interessent ift bef Jeder cFnteressent ist befugt, die Bekanntmachung auf sei P 8 en, E E ei Gegenständen geringeren Werthes kann nah dem Er- messen des Gerichts die Einrückung in den Anzeiger des Amts- blatts dur Anheftung an die zur öffentlichen Bekanntmachung bestimmte Stelle in derjenigen Ortsgemeinde, in welcher das Grundstück belegen ist, erseßt werden. 47

Die bei Erlaß der Bekanntmahung vorhandenen Jn- teressenten sind zu dem Versteigerungstermine von Amtswegen dur Zustellung der Bekanntmachung zu laden. Zwischen dem Tage der Zustellung und dem Termine muß eine Frist von zwei Wochen liegen.

Jm Laufe der zweiten Woche vor dem Versteigerungs- termin ist den zu dieser Zeit vorhandenen Jnteressenten mit Ausnahme des Schuldners und des etwa neu ekngetretenen Eigenthümers des Grundstücks mitzutheilen, welhe Gläubiger das Verfahren oder die Zulassung des Beitritts zu demselben vor Beginn der zweiten Woche vor dem Termine beantragt haben, und wegen welcher Forderungen die Anträge gestellt sind. Die Beurkundung der Aus ist nicht erforderlich.

Sind im Grundbuche mehrere Ansprüche unter Vorbehalt der Festsielung der Nangordnung eingetragen, so ist mit der Ladung der Berechtigten die Aufforderung zu verbinden, daß sie den für ihren Anspruch behaupteten Vorrang spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft machen, widrigenfalls der Vorrang, soweit ex niht aus dem Grundbuche hervorgehe, bei Feststellung des geringsten A nicht berücsichtigt werde.

49

Jst die Zwangsversteigerung nur in Folge des Beitritts eines Gläubigers fortzuseßen, und der Beschluß, durch welchen der Beitritt zugelassen wurde, nicht so zeitig zugestellt worden, daß zwischen dem Tage der Zustellung und dem Versteigerungs- termine eine Frist oon zwei Wochen liegt, so ist der Ver- steigerungstermin aufzuheben und von Neuem zu bestimmen, sofern nicht der Schuldner und, wenn ein neuer Eigenthümer zu den Jnteressenten gehört, auch dieser der ungehemmten Fortsehung des Verfahrens zustimmen.

Sind bei der Bekanntmachung des früheren Termins die Vorschriften des §. 40 Nr. 1, 4, 5, 8, 9 und des §. 46 be- folgt, so ist der neue Termin auf drei bis sechs Wochen hinauszurüden.

8.60,

Jst das Verfahren eingestellt, so wird dasselbe nur auf Antrag des Gläubigers fortgeseßt. Der Antrag is dem Schuldner und, wenn ein neuer Eigenthümer zu den Jnter-

essenten gehört, aud diefem von Amtswegen zuzustellen.

Jst das Verfahren nah Bekanntmahung des Versteige- rungstermins eingestellt, und wird eir: begründeter Antrag binnen einer Frist von drei Monaten, welche mit der Ein- stellung beginnt, gestellt, so ist der von Neuem zu bestimmende Versteigerungstermin auf drei bis sech3 Wochen, jedoch nit vor den früheren Termin, hinauszurücken.

Jst bei der Bekanntmachung des früheren Versteigerung3- termins eine der Vorschristen des §. 40 Nr. 1, 4, 5, 8, 9 oder des §8. 46 nicht befolgt, so findet die Vorschrift des zwei- ten Absayes niht Anwendung.

Zst mit der Einstellung des Verfahrens die Aufhebung der erfolgten Vollstreungsmaßregeln zu verbinden , so findet eine Fortsetzung des Verfahrens nicht statt.

e S. ö.

Auf Antrag oder Bewilligung des betreibenden Gläubi- gers darf das Verfahren ohne Aufhebung der erfolgten Voll- ftreckungsmaßregeln nur einmal und auf niht mehr als drei Monate eingestellt werden. Wird ein begründeter Antrag auf zrortsezung des Verfahrens nicht binnen einer Frist von drei Monaten, welche mit der Einstellung beginnt, gestellt, so gilt der Versteigerungsantrag als zurückgenommen.

e Die Aufhebung des Versteigerungstermins gilt im Sinne dieser Vorschrift als Einstellung auh dann, wenn gleichzeitig die Anseßung eines neuen Termins beantragt worder. ist.

Jst die Einstellung des Verfahrens auf Grund einer vom Schuldner behaupteten Stundung gerichtlih angeordnet, so finden die Vorschristen des ersten Absaßes mit der Maßgabe Anwendung, daß die Aufhebung des Verfahrens auf Grund der Stundung erst nah Beendiguna des Rechtsstreites erfolgt.

Durch die Zunmung aller Jnteressenten, dere: Rechte durh die Entscheidung über den Zuschlag berüh:- werden, wirb die Anwendutg der Vorschriften des ersten und zweiten Absaves ausgeschlossen. Die Zustimmung eines Vorkaufs- berechtigten, sowie des Schuldners und des gegenwärtigen Eigenthümers des Grundstücks ist nicht erforderlich.

e

Jm Versteigerungstermine wird der Beginn des Verstei- gerungsgeschäfts mittels Aufrufe bekannt gemaht. Alsdann werden der Auszug aus der Steuerrolle und die beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts oder Artikels zur Einsicht auf- gelegt, die Gläubiger, wegen deren Forderungen das Ver- fahren fortgeseßt wird, die Beträge der Forderungen, sowie die Zeit der erwirkten Beschlagnahme, angemeldete Ansprüche und besondere Realverhältnisse bekannt gemacht; endlich wird über die Kaufbedingunzen verhandelt.

9. 53

__ Unter den Kaufbedingungen is das geringste Gebot (S. 22 Absaß 1) festzustellen. Fn Ermangelung anderweiter Festseßung der Betheiligten (§. 45) kommen dabei die nah- folgenden Vorschriften §8. 54 fo 56 zur Anwendung.

5

__ Das geringste Gebot ist durch den Richter, nöthigenfalls mit Hülfe eines Rechnungsverständigen, dahin festzustellen, daß durch dasselbe alle Realansprüche, welche der Forderung des betreibenden Gläubigers vorgehen, sowie die aus dem Kaufgelde zu entnehmenden Kosten des Verfahrens (8. 84) gedeckt w2rden. gst der zugelassene Beitritt eines Gläubigers erst inner- halb der beiden leßten Wochen vor dem Termin beantragt worden, so bleibt der Beitritt bei der Feststellung des geringsten Gebots unbeachtet, es sei denn, daß diejenigen Realberechtigten der Beachtung zustimmen, deren Ansprüche in Folge der Beachtung bei. der Feststellung des geringsten Gebots unberüdck- sichtigt bleiben.

8, 55.

Die Feststellung des geringsten Gebots erfolgt, soweit die zu berüsichtigenden Ansprüche oder deren Vorrang zur Wirk- jamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Grundbuch bedürfen, nah dem Jnhalte des Grundbuchs und, soweit die- selben in Forderungen von unbestimmter Höhe bestehen, nah dem im Grundbuche eingetragenen höchsten Betrage.

__ Eingetragene Posten, rücsichtlih deren ein Anspruch nit mehr besteht, bleiben unberücksichtigt, soweit niht auf Grund des 8. 29 Absay 3 ein Anspruch auf Erstattung von Kosten nah Maßgabe des §. 56 erhoben wird.

Bedingte Ansprüche sind wie unbedingte zu behandeln.

Laufende Zinsen und die laufenden Beträge wieder- kehrender Hebungen (8. 36) sind bis zu dem Tage, welcher zur Verkündung des O über den Zuschlag bestimmt ist, H berehnen und soweit der Betrag aus dem Grundbuche er- ichtlih ist, von Amîiswegen zu berücksichtigen.

Eintragungen im Grundbuche, welhe nach Eintragung des in 8. 18 bezeichneten Vermerks erfolgt sind, werden nur berücksihtigt, wenn fie spätestens im Termine vor der Auf- forderung zur Abgabe von Geboten nachgewiesen werden.

Lausende und. rückständige Beträge wiederkehrender He- bungen, welche niht Geld zum Gegenstande haben, sind zu einem Geldbetrage festzuseßen, unbeschadet jedoh der ander- weiten Berechnung bei der T R ns des Kaufgeldes.

6.

gene Forderungen von unbestimmter Höhe, für welche ein höchster Betrag nicht eingetragen ist, Ae E Ansprüche sind nur insoweit zu berücksihtigen, als sie zu einem bestimmten Betrage, Forderungen von unbestimmter Höhe zu einem höchsten Betrage vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten angemeldet und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, glaubhaft gemaht werden. Das Gleiche gilt rüdcksihtlich eines aus dem Grundbuche nicht er- sichtlichen Vorrangs vor dem betreibenden Gläubiger. Von solhen Realansprüchen, welche von selbst auf den Ersteher übergehen, sind nur laufende und rückständige Hebungen zu berüdsihtigen. Rückstände eingetragener Zinsen und ein- getragener wiederkehrender Hebungen bedürfen zwar der An- meldung, aber nicht der Glaubhastmachung.

S. D7.

Von dem Kausfpreise ist der Betrag der bei Feststellung des geringsten Gebots berüdcksihtigten Zinsen, laufenden oder rüständigen wiederkehrenden Hebungen, Kosten und nicht ein- getragenen, auf den Ersteher niht von selbst übergehenden Realansprüche, sowie der das geringste Gebot übersteigende Betrag baar zu zahlen.

Wird dasselbe Grundstück wiederholt versteigert, so ist au derjenige Betrag baar zu zahlen, welcher bei einer früheren Versteigerung von dem rückständigen Kaufgelde auf die Kosten des Verfahrens oder die in den §8. 24, 26 bezeichneten An- sprüche überwiesen und noch eingetragen ist.

Jm Uebrigen sind die bei Feststellung des geringsten Ge- bots berüdsihtigten Realansprüche in Anrechnung auf den Kaufpreis zu übernehmen.

Soll statt der Uebernahme einer Hypothek oder Grund- \{uld, welhe auch auf einem anderen gleichzeitig zum Ver- kaufe gestellten Grundstüke ungetheilt haftet, die Baarzahlung eines entsprehenden Theiles des Kaufgeldes als Kaufbedingung gestellt werden, und wird unter dieser Bedingung ein höheres Gebot als unter der geseßlichen abgegeben, jo is die Zustim- murg des Schuldners (8. 45) auch dann nicht erforderlich, wenn die Forderung noch nicht fällig ist.

Die Kündigung einer zu übernehmenden Hypothek oder Grundschuld wirkt gegen den Ersteher nur dann, wenn sie spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur bere if von Geboten von dem Gläubiger angemeldet wor- den ist,

Der baar zu zahlende Theil des Kaufpreises ist von der Verkündung des Zuschlagsurtheils an mit fünf N Hun- dert zu verzinsen.

). 58.

Der Ersteher ist verpflichtet, statt eines nah Vorschrift des 9. 57 zu übernehmenden Realanspruchs einen S E spruch von gleiher Höhe unter den für den ersteren festge- stellten Bedingungen der Verzinsung und der Zahlung zu übernehmen, wenn der erstere bei der Vertheilung des Kauf- preises gänzlih oder doch mit dem Range vor dem Anspruch des betreibenden Gläubigers in Wegfall kommt.

Auf diesen Fall ist für solhe Ansprüche, welche nicht die Zahlung einer Geldsumme zum Gegenstande haben, sowie für Ln}spcüche auf wiederkehrende Hebungen durch den Richter bei Feststellung des geringsten Gebots ein Kapitalbetrag festzu- 1 Rd Höhe die Uebernahme eines anderen Anspruchs c¿folgen soll.

Ansprüche auf wiederkehrende Hebungen sind hierbei na bem Betrage der Hebungen für den ganzen aa ay Dauer, bei unhbestimmter Dauer nach der wahrscheinlichen Dauer, bei unbegrenzter Dauer nah dem zu ihrer Ablösung exforderlichen Betrage oder, wenn die Ablösung E zulässig ist, nach dem Zinssaße von vier vom Hundert zu Kapital zu rechnen. Dieses Kapital ist eintretenden Falls mit fünf vom Hundert in halbjährlichen Zahlungen zu verzinsen und nah dreimonatiger Kündigung zu zahlen.

5, 59

Jst ein zu übernehmender Realanspruh ein bedingter so ist der Ersteher verpflichtet, gleichzeitig einen anderen An: spruh unter der gleichen, aber entgegengeseßt wirkenden Be-: dingung nah Maßgabe der Vorschriften des §. 58 Absay 1. zu übernehmen. Die Vorschriften des 8. 58 Absaß 2, 3 finden Mp gena E 6

__ Eine Forderung, welche auch auf einem anderen Grund- scücke ungetheilt haftet, wird wie eine Forderung unier auf- lösender Bedingung behandelt, Bei einer \olhen Forderung ist die Bedingung für die Uebernahme eines anderen An- pruchs dahin zu stellen, daß der Gläubiger aus dem mitver- afteten Grundstücke befriedigt wird oder die Rechte auf Be-

edigung aus dem versteigerten Grundstücke und aus der Uebernahme der Forderung aufgiebt, 8. 60.

Steht dem Anspruche des Gläubigers eine dauernde La nach, welche auf den Ersteher nicht von selbst übergeht, so in die Uebernahme derselben als Kaufbedingung festzustellen, jedoh nur für den Fall, daß die vorgehenden Jnteressenten durch den Zuschlag für ein unter dieser Bedingung abgegebenes

Ansprüche, deren Beirag in Geld oder anderen Leistun- gen aus dem Grundbuche nicht ersichtlich ist, sowie eingetra-

Gebot nicht bena ord, werden. __ Steht dem Anspruche des Gläubigers eine Grundgerech- tigkeit nah, so ist auf Antrag eines derselben vorgehenden.

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