1883 / 199 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 25 Aug 1883 18:00:01 GMT) scan diff

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A E L O E E E S INTE S TEANUA L t

Der Ersteher ist berechtigt, vor dem Termine das Kauf- geld zu hinterlegen. Die Hinterlegung ist jedoch nur wirksam, wenn sie spätestens in dem Termine nachgewiesen wird. Die zur Sicherheit sür das Meistgebot etwa erfolgte Hinterlegung baaren Geldes gilt als Hinterlegung eines entsprechenden Theiles des Kaufgeldes. L

8. 103.

Jst das Kaufgeld nicht hinterlegt und wird die schuldige Zahlung im Termine nit geleistet, so sind die zur Sicher- heit für das Meistgebot etwa hinterlegten Papiere auf An- ordnung des Gerichts ebenso wie bei einer Zwangsvollstreckung zu verkaufen und der Erlös als eine von dem Ersteher auf das Grundstückskaufgeld hee Zahlung zu behandeln.

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_ Der Richter stellt im Termine nach Vernehmung der er- schienenen Betheiligten und nöthigenfalls nit Hülfe eines Rechnungsverständigen den Theilungsplan auf. Jn demselben ist insbesondere anzugeben, welhe Ansprücze von dem Er- steher zu übernehmen, und welche Forderungen aus dem baar zu zahlenden Kaufgelde zu berichtigen sind. ___ Den Betheiligten steht es frei, {hon vor dem Termine eine Berehnung ihrer Forderungen an Kapital, Zinsen, Kosten und sonstigen Nebenforderungen mit Angabe des be- anspruhten Ranges und der beanspruchten Art der Befrie- digung einzureichen. Ein Betheiligter, welher im Termine erschienen ist oder vor dem Termine eine Berehnung seiner Forderung einge- reiht hat, ist niht befugt, nah dem Termine die Berechnung zu ergänzen. 8. 105.

_ Die Ausstellung des Planes erfolgt, soweit alle Bethei-

ligten einig sind, nah Maßgabe dieser Einigung, andernfalls

nach den Vorschriften der nachfolgenden §8. 106 bis 112, ), 106

Jn den Vertheilungsplan sind von Amtswegen auf- zunehmen:

1) eingetragene Lasten und Forderungen mit Einschluß der laufenden Zinsen oder anderen Hebungen, Forderungen von unbestimmter Höhe nah dem im Grundbuche eingetragenen höchsten Betrage ; Í

2) Forderungen, für welche das Grundstück in Beschlag genommen ist.

Im Uebrigen erfolgt die Aufnahme in den Vertheilungs- plan nur auf Grund der vor oder in dem Termine erfolgten Anmeldung.

Eintragungen im Grundbuche, welhe nah Eintragung des in 8. 18 bezeihneten Vermerks erfolgt sind, werden nur berüdsichtigt, wenn sie spätestens im Termine nachgewiesen werden.

8. 107.

Als Ansprüche, welhe der Ersteher in Anrehnung auf den Kaufpreis zu übernehmen hat, sind diejenigen anzuseßen, welche nah §. 57 hierzu bestimmt sind.

Soweit diese Ansprüche gänzlich oder do mit dem Range vor dem Anspru des betreibenden Gläubigers in Wegfall kommen (S8. 58, 59), sind in Höhe derselben diejenigen An- Iprüche als zu übernehmende anzuseßen, welche an leßter Stelle zu einer Hebung aus dem Kaufgelde gelangen.

Die übrigen zur Hebung kommenden Forderungen sind aus dem baar zu A gele zu berichtigen,

9. 108,

Die bei der Feststellung des geringsten Gebots berüdf- sichtigten Ansprüche gehen, soweit sie mit dem beanspruchten Realrechte festgestellt werden, den ihrem Beirage nah aus dem Grundbucte nicht ersichtlichen, niht berücksichtigten An- sprüchen vor. :

8. 109,

Ein für wiederkehrende Hebungen siherzustellendes Kapital ist, soweit dasselbe dur die Hebungen nicht erschöpft werden wird, auf andere Forderungen nach der festgeseßten Neihen- folge zu vertheilen. A

ck, 110.

Der auf eine Forderung unter auflösender Bedingung anzuweisende Betrag ist für den Fall des Eintritts der Be- dingung auf andere Forderungen nach der festgeseßten Reihen- folge zu vertheilen.

Die Gläubiger der leßteren Forderungen erhalten nur einen Anspru gegen den Gläubiger der bedingten Forderung auf Herausgabe des Empfangenen und, wenn der Leßtere zu einer Sicherstellung verpflichtet ist, auf Antrag eine Sicherung ihrer Rechte.

8 114,

Der auf eine Forderung unter aufschiebender Bedingung zur Sicherung derselben anzuweisende Betrag ist für den Fall, daß die Bedingung ausfälit, auf andere Forderungen nach der festgeseßten Reihenfoige zu vertheilen.

__ Die Gläubiger der leßteren Forderungen erhalten die insen des anzuweisenden Betrages und eine Sicherunç, ihrer

echte. : 8, 112.

Sind mehrere Grundstücke zusammen zu einem Preise zugeschlagen worden, so ist der Vertheilung des Preises auf die einzelnen Grundstücke (8. 38 Absay 2) bei Aufstellung des Planes an Stelle des Werthes derselben der Grund- steuerreinertrag und der Gebäudesteuernußzungswerth zu Grunde

zu legen. 8. 113.

Ueber den Theilungsplan wird sofort verhandelt.

Die Verhandlung, die Erledigung erhobener Widersprüche und die Ausführung des Planes erfolgen unter entsprechender Anwendung der Vorschriften der §W. 762 bis 768 der Civil- prozeßordnung.

Jst ein vor dem Termine angemeldeter Anspruch in dem Plan nicht nah dem Antrage aufgenommen, so gilt die An- meldung als Widerspruch gegen den Plan.

_ Der Widerspruh des Schuldners oder des legten Eigen- thüniers des Grundstüfs gegen eine vollstreckbare Forderung wird nah Vorschrift der §8. 686, 688, 689 der Civilprozeß- ordnung erledigt.

__ Soweit der Schuldner durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung die Bezahlung einec vollstreckbaren Forderung abwenden darf, unterbleibt die Ausführung der Vertheilung bezüglich dieser Forderung.

Widersprüche solcher Personen, welche weder zu den In- teressenten gehören, noch sons einen Anspruch auf das Kauf- geld glaubhaft machen , halten die Ausführung des Planes nit auf.

8. 114.

plan aufgenommen, so hat im Falle des Widerspruchs der Gläubiger die im §&. 764 der PEEGE Enns bestimmten Pflichten und Rechte des widersprehenden Gläubigers, sofern niht spätestens im Termine die Vollstreckbarkeit der Forde- rung nachgewiesen wird. Auf laufende und rückständige Be- träge eingetragener Zinsen und eingetragener wiederkehrender Hebungen findet diese BVorschrist niht Anwendung.

S. 115. Die Uebernahme der Forderungen durch den Ersteher (8. 107) wird durch die zur Ausführung des Planes zu Protokoll festgc stellte Erklärung des Richters vollendet. Wird ein nah dem Plane zu übernehmender Anspruch durch einen Widerspruch betroffen, so ist durch den Ver- theilungsplan festzustellen, welher Anspruch statt desselben eintretenden Falls von dem Ersteher zu übernehmen ist. Die Erklärung des Richters kezüglich der Uebernahme erfolgt sogleich unter Beifügung einer der Sachlage entsprechenden Bedingung. _ Auf die nah 8. 57 bis 59 zu übernehmenden Hypotheken finden die Bestimmungen des §8. 41 des Geseßes über den Eigenthumserwerb und die dinglihe Belastung der Grund- stücke vom 5, Mai 1872 (Gesez-Samml. S. 433) entsprechende

Anwendung.

8. 116.

Der Ersteher kann in Anrehnung auf das baar zu zahlende Kaufgeld die aus demselben zur Hebung kommenden Forderungen mit Einwilligung der betreffenden Gläubiger übernehmen.

Eine solche Uebernahme wirkt wie eine aus dem Grund- stücke gewährte Befriediaung. Das Gleiche gilt, wenn außer- halb der Fälle der S8. 57 bis 60 die Uebernahme einer For- derung als Kaufbedingung gestellt ist.

8. 117.

Soweit die Uebernahme der Forderungen, welche aus dem baar zu zahlenden Kaufgelde zur Hebung kommen, nicht erfolgt, wird auf dieselben nah der Reihenfolge des Planes ein entsprehender Betrag der baar vorhantenen Theilungs- masse gezahlt oder in Ermangelung eines solchen ein ent- sprechender Theil des rückständigen Kaufgeldes überwiesen.

Eine solche Ueberweisung bewirkt nur die Tilgung des Nealanspruchs an dem Grundstücke. Sie wirkt wie eine aus dem Grundstücke gewährte Befriedigung, wenn der Gläubiger niht binnen sechs Monaten nach der Ueberweisung die Wieder- versteigerung des Grundstücks (8. 128) gehörig beantragt und demnächst ohne Verzögerung durchführt. Der Gläubiger einer auf mehreren Grundstücken ungetheilt haftenden Forderung behält seine Rechte an den mitverhafteten Grundstücken, wenn er die Rechte aus der Ueberweisung innerhalb der bezeichneten Frist aufgiebt. i __ Die Ueberweisung erfolgt erforderlichen Falls auch für die aus dem Kaufgelde zu entnehmenden Kosten des Ver- fahrens.

Jm Falle des §8. 110 erfolgt die Ucberweisung auch für die bedingt berechtigten nachstehenden Gläubiger unter einex nah den Vorschriften des §. 59 zu bestimmenden Bedingung. Wirkt die Ueberweisung sür eine Forderung, welche auch auf einem anderen Grundstücke ungetheilt haftet, als Befriedigung, jo erlischt die weitere bedingte Ueberweisung. :

Jst das Kaufgeld hinterlegt worten, so kann statt der Zahlung eine Anweisung auf den hinterlegten Betrag er- folgen.

S. 118.

__ Soweit der Theilungsplan bezüglich des baar zu zahlen- zen Kaufgeldes in Folge erhobenen Widerspruchs oder wegen des dem Schuldner zustehenden Rechts, die Volstreckung ab- zuwenden, nicht unbedingt ausgeführt werden kann, sind die entsprechenden Geldbeträge zu hinterlegen und die entsprechen- den Theile des rückständigen Kaufgeldes den Betheiligten als eine unter ihnen streitige h a zu überweisen. A9 Beträge, welche für wiederkehrende Het ungen nach 8. 109 oder für Forderungen unter aufshiebender Bedingung oder für Forderungen unter auflösender Bedingung, deren Gläu- biger zu einer Sicherheitsleistung verpflichtet ist, angeseßt wer- den, find in Ermangelung einer Einigung der Betheiligten zu hinterlegen. Zst für dieselben ein Theil des rücksiändigen Kaufgeldes zu überweisen, jo erfolgt die Ueberweisung an die Betheiligten mit der aus den Rechten derselben si ergebenden Beschränkung eines jeden 4 ihnen. 0. 120, F} zu einer Forderung, welche aus dem baar zu zahlen- den Kausfgelde zur Hebung kommt, ein Gläubiger nicht legi- timirt, so ist der für die Forderung angeseßte Betrag zu hinter- legen. Zst ein Theil des rückständigen Kaufgeldes zu über- weisen, so erfolgi die Ueberweisung an die noch unbekannten Berechtigten mit Vorbehalt der Feststellung derselben. Für den Fall, daß die Forderung in Wegfal. kommt, ist dur den Theilungsplan festzustellen, wer den hinterlegten oder überwiesenen Betrag zu A hat. S 12

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O : Jst dec Gläubiger einer Forderung als solcher legitimirt, aber nihi erschienen, so erfolgt die Uebersendung des auszu- zahlenden Betrages dur die Post nah Maßgabe der 8. 25, 26 der Hinterlegungs8ordnung vom 14, März 1879. Findet hiernach die Uebersendung dur die Post nicht statt und wird auch nicht beantragt, die Auszahlung an den Berechtigten selbst durh ein ersuhtes Gericht bewirken zu lossen, so ist der auszuzahlende Betrag zu hinterlegen. __ Die Kosten und die Gefahr der Uebersendung an ein er- juhtes Gericht trägt der Berectigte.

(Fortseßung folgt )

Justiz-Ministeriuar.

Verseßt sind: der Landgerichts-Rath Heintze in Oppeln an das Landgericht in Görliß, der Amtsgerichts:Rath Eckar d in Ranzau als Landgerichts-Rath an das Landgericht in Stolp, der Amtsgerichts - Rath Reclam in Lauenburg i. Pomm. als Landgerichts-Rath an das Landgericht in Stettin, der Amtsgerihts-Rath R hades in Demmin als Landgerichts- Rath an das Landgericht in Stargard i. Pomm., der Amts- gerihis-Rath Fenner in Fronhausen an das Amtsgericht in Hersfeld und der Amtsrichter Stock in Kirhhundem an das Amtsgericht in Altena.

Dem Amtsgerichts-Rath Langer in Leobshüg ist die nachgesuchte Dienstentilassung mit Vension ertheilt.

anwalt Mantell in Paderborn, im Bezirk des Ober-Landes- geridts zu Hamm, mit Anweisung seines Wohnsizes in Paderborn.

_JIn die Liste der Rechtsanwälte sind eingetragen: der bis- herige Amtsrichter Saal in Pußtig bei dem Amtsgericht in Langensalza, der Rehtsanwalt Voges aus Waldenburg bei

Bottenbruch aus Minden bei dem Landgericht in Duis- burg, der Rechtsanwalt Paalzow aus M.-Gladbah bei dem: Amtsgericht in Seelow, der Gerichts-Assessor Grüß macher bei dem Landgericht in Stettin, der Gerichts-Assessor Vleu- gels bei dem Amtsgericht in Euskirchen, der Gerichts: Assessor Walter bei dem Amtsgeriht in Kattowiß, der Gerichts- Assessor Dr. Rüffer bei dem Landgericht in Halle a. S. und der Gerichts-Assessor Fran cke bei dem Landgericht in Stendal. _ Dem Rechtsanwalt und Notar Schurich in Grünberg vei nahgesuchte Entlassung aus dem Amte als Notar. ertheilt.

Der Rechtsanwalt Anthes in Meisenheim ist gestorben.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Ober-Forstmeister Schaeffer ist an Stelle des Ober: Forstmeisters Constantin, welcher für eine andere zur Er- ledigung kommende Ober-Forstmeisterstelle bestimmt ist , die Ober-Forstmeister stelle bei der Königlichen Regierung zu Trier und dem Forstmeister Grafen Bethusy-Huc die Forstmeister- stelle Coblenz-Westerwald übertragen worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Staats - Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten, Ma ybach, nah dem Rheine.

Bekanntmachung.

Aus Anlaß der am 29. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, auf dcnr Tempelhofer Felde stattfindenden Parade des Garde-Corps wird von 9 Uhr ab bis zur Beendigung derselben die Tempelhofer Chaussee für Wagen und Reiter gesperrt.

Auf das Paradefeld selbst werden nur diejcnigen Equipagen zugelassen, deren Inhaber mit polizeilichen Passirscheinen versehen sind. Droschken und andere Personenwagen müssen zurüdck- gewiesen werden, auch wenn deren Inhaber init Passirsheinen ven E i P E ährend der Parade die Wagen zu verlassen ift durchaus nicht gestattet. N | __ Na der Parade darf oie Abfahrt der Equipagen durch die Belle-Alliance- oder Pionierstraße und über die Hallesche Thor- brücke nicht ftattfinden.

_ Equipagen, deren Inhaber niht im Besitze von Passirscheinen sino, sowie Droschken, Fremser, oder andere derartige Per- sonen-Fuÿhrwer ke können sih rechts (westlich) der Tempelhofer Chaussee aufstellen, wo ihnen ein gecigneter Platz angewiesen werden wird, von welchem das Paradefeld überschen werden kann.

Ihnen ift das Befahren der Belle-Alliancestraße bis zum Steuergebäude jedoch nicht erlaubt, sie müssen vielmehr bei der Kreuzbergstraße in die Lichterfelderstraße einbiegen, um durch diese auf das Tempelhofer Feld zu gelangen.

Die Abfahrt diefer Fuhrwerke darf nur über dic Kolonnenbrüccke in der Richtung nah Scöneberg zu erfolgen.

__ Lastwagen dürfen während der Zeit, vom Ausrüten der Truppen bis 1a vollendetem Einmarsch derselben in die Stadt, die Belle- Alliancestraße und Lichterfelderstraße n i cht passiren.

Mit dem Beginn des Ausmarsches der Truppen, etwa von 87 Uhr ab bis nach dem Passiren der Allerhöchsten Herrschaften (10 Ubr) und von 11 Uhr ab bis zur Aufhebung der Specrung wird :

1} die Haltestelle der Omnibusse der Linien vom Halleschen Thor nach dem Landsberger bezw. Schönhauser Thor sowie nach der Chausseestraße vom Halleschen Thorplaß nah dem Belle-Allianceplatz zwischen. Wilhelm- und Friedrichstraße verlegt,

__2) der Betricb der Pferdeecisenbahn in der Friedrichstraße eingestellt, und |

3) die Linie Dönhofsplaß—Kreuzberg nur vom Dönhofsplat bis zum BVelle-Allianceplay befahren,

4) die Linien Dônhofsplaß—Rirdorf und Dönhossplaß— Tem- pelhoj bleiben im gewöhnlichen Betriebe und is ihre Fahrt nur zeit- weise und so lange zu unterbrechen, als dies im besonderen Falle unvmgänglich nothwendig ist,

9) der Betrieb der anderen Pferdebahnlinien ist nach Bedürfniß uad zwar nur soweit zu unterbrechen, als das Passiren der Aller- Fôchsten Herrschaften und der aus- bezw. einmarschirenven Truppen dies nothwendig erscheinen läßt.

Berlin, den 24, August 1883. Kénigliches Polizei-Präsidium. In Vertretung : von Heppe.

Bekanntmachung.

Bei der ‘großen Zahl von Gesuben um Pafsirscbeine für Wagen zu der am 29. d. M. auf dem Tempelhofer Felde stattfindenden Parade hat nur ein Theil derselben nach Maßgabe des Raumcs lerüdcksichtigt werden können. Die bewilligten Karten werden den Antragstellern durch die Post zugestelt. Sie haben Gültigkeit nur für diejenigen Personen, für welche sie ausgestelit sind. ; Diejenigen Antragsteller, welhen Karten nicht zugeben, können mit ihren Wagen rechts (westlih) der Tempelhofer Ghausfsec Aufstellung nehmen, wo ihnen ein Platz angewiesen werden wird, von vem sie das Paradefeld übersehen können. Sie dürfen jedo die Belle - Alliancestraße bis zum Steuerhause nicht befahren, sondern müssen bei der Kreuzbergstraße in die Lichterfelder- straße einbiegen, um durh diese nah dem Exerzierplaßz, rechts der Mae zu gelangen. i : eitere Gesuche um Passirscheine können Berücksichtigung nicht mehr finden. Schriftliche Bescheide auf die Gesuche erfolgen nicht, wie überhaupt das Polizei-Präsidium sich mit den Antragstellern auf

einen Schriftwechsel nicht einlassen kann.

Berlin, den 25, August 188. Königliches Polizei-Präsidium. Jn Vertretung: von Heppe.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 25. August. Jhre Majestät die Kaiserin und Königin verweilte gestern zwei Stunden im Augusta-Hospital und in der Kaiscrin-Augusta- Stiftung und kehrte, ohne in die Stadt zu kommen, nach: Potsdam zurüdl.

ZU Notaren sind ernannt: der Rechtsanwalt Löbner

Jst eine Forderung, deren Vorhandensein oder Betra aus dem Grundbuche nicht hervorgeht, in den Vertheilung:

eis im Bezirk des Ober. Landesgerichts zu Naumburg, mit Anweisung seines Wohnsißes in Herzberg, und der Rechts-. !

Den Kammerherrendienst bei Jhrer Majestät hat dec: Königliche Kammerherr Graf Oeynhausen übernommen.

dem Awtsgericht in Niederwüstegiersdorf, der Rechtsanwalt.

An Stelle der allgemeinen Bestimmungen über Ausbildung und Prüfung für den Königlichen Forstyerwaltungsdien | vom 30. Juni 1874 sind von dem Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten, unter dem 1. August d. J. neue Bestimmungen erlassen worden, welche bei jedem Königlichen Oberförster eingesehen werden können.

Jn Bezug auf die Strafbarkeit der unerlaubten Umarbeitung eines Romans in ein Drama als Nachd ruck hat das Reichsgericht, 11. Strafsenat, durch Urtheil vom 22. Juni d. J. folgende bemerkenswerthe Ent- scheidung gefällt: Jm Allgemeinen ist die Benußung einer erzählenden Dichtung als Stoff zu einem Drama gestattet, selbst wenn sih das dramatishe Werk auf das Genaueste an den gegebenen Stoff anschließt. Wird aber der Jnhalt der Erzählung in dem Drama theilweise wortgetreu, oder bei unwesentlihen Veränderungen oder Zusäßen in einer im Wesentlichen identishen Fassung reproduzirt, so liegt ein theilweiser Nachdruck der Erzählung vor und is als solcher zu bestrafen.

Die im Reichs-Eisenbahn-Amte auf- gestellte, in Nr. 198, Erste Beilage veröffentlihte Uebersicht der Betriebs-Ergebnisse deutsher Eisenbahnen für den Monat Juli d. J. ergiebt für die 51 Bahnen, welche auch schon im entsprehenden Monate des Vorjahres im Betriebe waren und zur Vergleichung gezogen werden konnten, nachst ehende Daten : : .

Die Einnahme aus allen Verkehrszweigen war im Juli d. F.: a. beim Vergleiche der provisorisch er- mittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit dem Definitivum des Vorjahres: im Sanne (mit 30 059,72 km Betriebslänge) bei 36 Bahnen mit zusammen 26 425,73 km höher und bei 15 Bahnen mit zusammen 3633,99 km niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres, und auf das Kilometer Betricbslänge bei 32 Bahnen mit zusammen 24 666,93 km höher und bei 19 Bahnen mit zusammen 5392,79 km (darunter 5 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres; b. beim Vergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse des laufenden Jahres mit den im Vorjahre ermittelten provisorishen Angaben: im Ganzen (mit 30059,72 km Betriebslänge) bei 40 Bahnen mit zusammen 28 194,45 km höher und bei 11 Bahnen mit zusammen 1865,27 km niedriger, als in demselben Monate des Vorjahres, und aus das Kilometer Betriebslänge bei 36 Bahnen mit zusammen 26 880,97 km höher und bei 15 Bahnen mit zusammen 3178,75 km (darunter 5 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) geringer, als in demselben Monate des Vorjahres.

Die Einnahine aus allen Verkehrszweigen war vom 1. Ja- nuar bis Ende Juli d. J.: a, beim Vergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse des lau- fendenzahres mit demDefinitivumdes Vorjahres: im Ganzen (mit 30059,72 km Betriebslänge) bei 46 Bahnen mit zusammen 28 775,50 km höher und bei 5 Bahnen mit zusammen 1284,22 km geringer, als in dem- selben Zeitraume des Vorjahres, und auf das Kilo- meter VBetriebslänge bei 40 Bahnen mit zusammen 26 604,56 km höher und bei 11 Bahnen mit zusammen 3455,16 km (darunter 4 Bahnen mit vermehrter Betriebslänge) gera als in demselben Zeitraume des Vorjahres; b. beim

ergleiche der provisorisch ermittelten Ergebnisse mit den im Vorjahre ermittelten provisorischen Angaben: im Ganzen (mit 3005972 km Be- triebslänge) bei 48 Bahnen mit zusammen 29 375,78 km höher und bei 3 Bahnen mit zusammen 683,94 km ge- ringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres, und auf das Kilometer Betriebslänge bei 45 Bahnen mit zusam- men. 29 142,03 km höher und bei 6 Bahnen mit zusammen 917,69 km (darunter 2 Ane mit vermehrter Betriebs- länge) geringer, als in demselben Zeitraume des Vorjahres.

Bei den unter Staatsverwaltung stehenden Privatbahnen, ausschließlich der vom Staate für eigene Rech- nung verwalteten Bahnen, betrug Ende Juli d. J. das ge- sammte konzessionirte Anlagekapital 531 535 600 /4 (156 957 900 /6 Stammaktien, 44 595 000 /( Prioritäts-Stamm- aktien und 329 982 700 6 Prioritäts-Obligationen) und die Län ge derjenigen Strecken, für welche das Kapital bestimmt ist, 2409,22 km, so daß auf je 1 km 220 626 6 entfallen.

Bei den unter Privatverwaltung stehenden Privatbahnen betrug Ende Juli d. F. das gesammte Tonzessionirte Anlagekapital 1052796843 M (410 294 859 /6 Stammaktien, 157 056 900 F Prioritäts- Stammaktien und 485 445 093 6 Prioritäts-Obligationen) und die Länge derjenigen Strecken, für welche dieses Kapi- Ma ist, 5679,35 km, so daß auf je 1 km 185 373 M entjallen.

Der General-Lieutenant von Sceliha, Jnspecteur der 4 Feld-Artillerie-Jnspektion, 0 Berlin nah Ubstattung persönlicher Meldungen wieder verlassen.

Der bisherige Special-Kommissarius in Weßlar, Re- gierungs-Assessor Rei hau ist in das Kollegium der General- Kommission zu Merseburg berufen worden.

Cassel, 24. August. (W. T. B.) Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz ist heute Abend 61/2 Uhr von Marburg hier eingetroffen und auf dem Bahn- hofe, auf welchem sich die Generalität und die Spißen der Be- hörden eingefunden hatten, von Sr. Durchlaucht dem Fürsten von Waldeck begrüßt worden. Vom Bahnhof begab \ih der Kronprinz durch die mit Fahnen ges{chmüdckten Straßen der Stadt, überall von der Bevölkerung mit jubelnden Zurufen begrüßt, nah dem Nesidenzpalais und sodann nah der Woh- nung des Ober-Präsidenten, woselbst das Souper eingenommen wurde. Nach dem Souper, an welchem die Generalität, der Regierungs-Präsident, der Ober-Landesgerichts-Präsident 2c. theilnahmen, begab Sich Se. Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz nah dem Residenzpalais zurück. Abends fand ein Zapfenstreich statt. Auf morgen srüh 8 Uhr ist die Parade der Truppen der Garnison angeseßt.

25. August. (W. T. B.) Se. Kaiserliche Hoheit der Kronprinz besichtigte heute Vormittag die hier garnisoni- renden Truppentheile und empfing hierauf die Vertreter der Stadt, die um eine Audienz nachgesucht hatten. Das Diner wird Se. Kaiserliche Hoheit bei dem kommandirenden General, General der Kavallerie von Schlotheim, einnehmen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 24. August. (W. T. B.) Der König von Rumänien is heute Abend 7 Uhr hier eingetroffen. Zum Empfange desselben hatten \sich der FZM. Bauer, der FML. Fürst Windischgräß, der General Hillebrandt, der österreihishe Gesandte in Bukarest, von Mayr, der hiesige serbische Gesandte und andere distinguirte Persönlichkeiten auf dem Bahnhofe einge- funden. Kurz vor 7 Uhr erschien der Kaiser in Marschalls- uniform mit dem Bande des Sterns von Rumänien und schritt die Front der auf dem Bahnhof aufgestellten Ehren- Compagnie unter den Klängen der Volkshymne entlang. Als der König von Rumänien das Eisenbahncoupé verließ, eilte ihm der Kaiser entgegen und begrüßte ihn auf das Herzlihste. Der König, welcher die Obersten-Uniform seines österreichischen Regi- ments mit dem Großkreuz des Stephans-Ordens trug, besichtigte die Ehren - Compagnie, welhe die rumänishe Volkshymne spielte, und begab sich darauf an der Seite des Kaisers zu Wagen nach der Hofburg.

Der König von Serbien ist heute Abend 9 Uhr nah Gleichenberg abgereist. a Verabschiedung waren die Mit- glieder der serbishen Gesandtschaft und eine Deputation der hiesigen serbishen Kolonie auf dem Bahnhofe anwesend.

Pe st, 22. August. (Pr. Ztg) Wie verlautet, hat der Finanz-Minister Graf Szapary in entschiedenster Weise eine vollständige Genugthuung für die von den Finanzgebäuden in Agram herabgerissenen Wappenschilder mit ungarischer Jnschcift gefordert und erklärt, daß er hievon sein Verbleiben im Amte abhängig mache.

(Pol. Corr.) Der nächstjährig€ Budgetvoran- \schlag ist im Ministerrath bereits endgültig festgestellt worden, und obwohl die Regierung die volkswirthschaftlich unbedingt nöthigen und zugleih einträglihen Jnvestitionen niht ganz außer Rehnung lassen konnte, dürfte fih das Budget doch um so günstiger gestalten, als voraussi{tlih auh der gemeinsame nächstjährige Voranschlag eine ver- hältnißr:äßig günstigere Bilanz aufweisen dürfte. Eine schwere Sorge bedeuten fär das Ministerium die ungeheuercn Kosten der verschiedenen #zlußregulirungen, welche, will man große Strecken Landes nicht förmlih versumpfen lassen, nicht länger hinausgeshoben werden können. Der Staat ist jeßt kaum in der Lage, für diese Kosten aufzukommen, und daz Handels-Ministerium wäre gewiß gern bereit, eine Privat- unternehmung in der kräftigsten Weise zu fördern und zu unterstüßen und für die Regulirungsarbeiten, wenn sie systematish und zweckentsprehend durchgeführt würden, bei der Legislative eine Staatsgarantie für Verzinsung und Amor- tisation durchzusetzen.

Agram, 22. August. (Pr. Ztg.) Das Ansuchen der Gemeindevertretung, die Verordnung, mittelst welcher für Agram ein Regierungskommissär ernannt wurde, zurüc- zuziehen, wurde vom Banus entschieden abgelehnt. Der Regierungskommissär bleibt weiter im Amte.

Großbritannien und Jrland. London, 23. August. (Allg. Corr.) Die Königin wird am Freitag Abend von Osborne aus die Reise nah Schottland antreten,

24. August. (W. T. B.) Das Oberhaus hat das Finanzgeseß und die Pächterbill in der vom Unter- hause vorgeschlagenen Fassung angenommen. Der Schluß des Parlaments erfolgt morgen Nachmittag 2 Uhr.

Dem „Neuterschen Bureau“ wird aus Simla, von heute, telegraphirt: Nachrichten aus Afghanistan melden eine unter Leitung des bekannten Mollah Mushki Alum erfolgte all- gemeine Erhebung der Ghilzais gegen die Regie- rung des Emir.

24. August, Abends. (W. T. B.) Das „Reutersche Bureau“ meldet aus Tamatave, vom 7. d. M.: Der Ad: miral Pierre hat den Mitgliedern des Konsularcorps die Wiederaufnahme ihrer Funkticnen vom 28, v. M. ab ge- stattet; im Uebrigen ist die Lage der Dinge hier fast un- verändert.

(A. C.) Die „Times enthält folgende näheren Daten über das Treffen bei Phufkai:

Am 15. matte General Bouet einen Angriff auf Phukai, das 7 Meilen von Hanoi liegt und von den Schwarzen Flaggen besetzt gehalten wurde. Seine Streitkräfte bestanden aus 2000 französishzn Soldaten und 500 Gelbeu Flaggen, während der Feind 3000 —5000 Mann stark war, die mit Remingtongewehren bewaffnet waren. Das Treffen dauerte von 7 Uhr Morgens bis 4 Uhc Nachmittags. Die a rückten tin vier Kolonnen vor. Die Linke kommandirte

eneral Bouet selbst, indeß wurde er vom Feinde zurückzeschlagen.

} Währenddessen hatten die beiden Kolonnen im Centrum unter General Cc-

ronnat, unterstügt von der rechten Kolonne, si Phukais bemächtigt. Allein sie mußten den Plaß wieder aufgeben. Die Hälfte der Truppen wurde nach Hanoi zurückgezogen, während die andere Hälfte an den Fluß marschirte, wo sie Deckung unter dem Feuer der Kanonenböte and, Die Franzosen verloren zwei Offiziere. Von den Mann- \hofien wurden 15 getödtet und 70 verwundet. Die Niedergeshlagen- heit unter den französishen Soldaten ist aroß. Die Aerzte klagen über den Mangel an Verbandmitteln und Arznei. Füc den Augen- blick hören alle weitere Operationen auf, da die vorhandenen Streit- kräfte zu einem Angriff auf Sontay und Bacninh nicht ausreichen. Am 16. fand eine furchtbare Ueberswemmung dur den Songkoi statt, die dem weiteren Vordringen der Franzosen Schwierigkeiten in den Weg legt.

Frankreih. Paris, 24. August. (W. T. B.) Der „National“ erfährt: Die zur Zeit auf Urlaub befindlichen oder von hier abwesenden Minister würden in Folge der leßten Nachrichten aus Tongking ihre Rückkehr hierher be- schleunigen. Der französische Botschafter in London, Wadding- ton, werde morgen hier erwartet ; derselbe sei von dem Mi- nister des Auswärtigen, Challemel:Lacour, hierher berufen und solle die wegen der Tamatave- Angelegenheit hier einge- gangenen Meldungen mündlih mitgetheilt erhalten.

Eine Depesche des Generals Bouet an den Marine-Minister, d. d, Hongkong, den 23. August, meldet :. am 15. d. M. sei mit einer aus 1800 Mann und 14 Kanonen bestehenden Truppenabtheilung eine offensive Log 9 eung gegen Phukai ausgeführt worden. Die linke Kolonne habe die von 5000 gut bewaffneten Chinesen vertheidigten Vershanzungen des Feindes an- gegriffen und sei, nachdem sie sich den ganzen Tag hindurch geschlagen, Abends nah Hanoi zurück- gekehrt. Das Centrum des Rekognoszirungskorps habe in den eroberten Vershanzungen übernahtet und sei am darauf folgenden Tage Abends nah Hanoi zurückgekehrt. Die rechte Kolonne habe eine befestigte Pagode genommen, ein Theil der Kolonne si aber, weil ein Durhbruch der Dämme stattgefunden, auf den Kanonenbooten wieder einschiffen müssen. Die Pagode indeß sei von den Franzosen S E worden und werde befestigt werden. Der Feind habe jeine bis dahin eingenommenen Positionen geräumt und sei nach Sontay zurückgegangen.

Wie eine Depesche aus Frohsdorf an den Herzog von

Blacas von heute Morgen 8 Uhr meldet, wird auf bestimmt finan Wunsch der Gräfin Chambord keine öffent- ihe Ceremonie in Frohsdorf statthaben; das Leichen- begängniß sol in ungefähr acht Tagen in Görz vor sich gehen. Graf Chambord war bis zum Augenblick seines Todes bei voller Besinnung. Dem „Français“ zufolge würde die Beisetßung des Grafen Chambord am 1. September stattfinden und alle Prinzen des Hauses Orleans derselben beiwohnen. Der Graf von Paris und seine Söhne würden am nächsten Sonntag die Reise nah Frohsdorf antreten. Die republi- kanishen Journale deiroen den Tod des Grafen Chambord in respektvollste Weise und heben die Loyalität des Verstorbenen hervor. Die royalistishen Blätter, welche alle mit Trauerrand erscheinen, drücken die tiefste Trauer aus und behalten sich eine Erörterung der Folgen des Trauerfalles vor. Die Generalräthe der Vendée und der Loire-inférieure hoben gestern zum Zeichen der Trauer ihre Sißungen auf. i

25. August. (W. T. B.) Der Marine-Minister erhielt die folgende, aus Saigun, 25. August, datirte De - pesche: Das in Saigun eingelaufene Schiff „Drac“ hat die Nachricht von dem stattgefundenen Bombardement der an der Mündung des Flusses von Hue gelegenen Forts und Batterien und von der nah einem glänzenden Landangriff stattgefundenen Belagerung gebracht. Die Operationen haben anm 18., 19, und 20. August stattgefunden. Die Schiffe „Vipère und „Lynx“ sind in die Straße Thuanan eingelaufen. Die Annamiten haben 700 Todte und zahlreiche Verwundete, die Franzosen mehrere Leichtverwundete. Der Admiral hat einen Waffenstillstand bewilligt. Der Civilkommissär Harmand ist am 22. August nah Hue gegangen, um mit dem sehr in Schrecken geseßten Hof zu verhandeln. Die Blokade ist erklärt.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 25. August. (W. T. B.) Der Kaiser besuchte gestern den Kriegs- Minister Wannowski, welchem ein Urlaub zum Gebrauch einer Kur bewilligt worden ist. Während der Abwesenheit desselben ist der Chef des Generalstabes, Obrutscheff, mit der Verwesung des Kriegs-Ministeriums betraut worden. E Gestern sind die großen Truppenbesichtigungen in Krasnoje Selo beendet worden; es haben zahlreiche Beförderungen von Zöglingen der Militärlehranstalten zu Offizieren stattgefunden. i

Der Großfürst Konstantin ist gestern nah der Krim abgereist. Der General-Prokurator des Heiligen Synod, Pobedonoszew, tritt heute seine Badereise an.

Das zu errichtende ostsibirishe See:General- gouvernement, mit dem Amtssißze in Wladiwostock, soll nach der Angabe hiesiger Blätter bestehen: aus Transbaikalien mit der Hauptstadt Tschita, dem Amurgebiet mit Chabarowka, dem Ussuzigebiet mit Wladiwostok, der Halbinsel Kamtschatka, den Commandeurinseln und der Jnsel Sachalin. Tschita, Chaborowka und Wladiwostok werden Militärgouverneure er- halten, Kamtschatka und Sachalin Chefs mit civiler und mili- tärischer Gewalt.

Das „ournal de St. Pétersbourg giebt anläßlich des Tsdes des Grafen Chambord dem Wunsche Ausdrudck, daß, wie immer sih auch die Lösung sih ergebender {hwie- riger Fragen gestalte, bedauerliche Verwickelungen, insbe- e jede ernstlihe Uneinigkeit, Frankreih erspart bleiben möchte.

Warschau, 24. August. (W. T. B.) Der General- Gouverneur von Warschau und des Weichsel- Gouvernements, General Gurko, hat sich zum Besuch seines erkrankten Sohnes nah Odessa begeben. Die Dienst- reise des General - Gouverneurs in die Gouvernements Petrikan und Kalisch ist deshalb auf unbestimmte Zeit ver- schoben worden. General Krüdener hat provisorish das Militärkommando übernommen.

Afri?a. Egypten. Alexandrien, 24. August, (W. T. B.) Die zur Beobachtung der Cholera und zur Erforshung von Verhütungsmaßregeln nah Egypten ent- sendete deutshe wissenshaftlihe Kommission is heute hier eingetroffen.

Zeitungsstimmen.

; In Sachen der Unteroffiziershulen wird der „Elber- felder Zeitung“ vom Rhein geschrieben :

Bekanntlich hat die Fortschrittspartei, an der Spitze Herr Richter, es seiner Zeit fertig gebracht, daß der Antrag der Regierun auf Errichtung einer Unteroffiziershule in Neu-Breisah im Elsat abgelehnt :vurde, als ob diese Anstalten kein Bedürfniß seien oder dem Lande zum Nachtheil gereihten Jm offenbaren und \chreienden Gegensaß zu diesem Verfahren muß die Thatsache konstatirt werden, daß der Andrang der Jugend zu den vorhan- denen Anstalten ein so großer ift, daß cs sehr {wer hält, selbst sonst ganz gut qualifizirte Knaben auf dieselben zu bringen, und daß gewöhnlih nur die Kinder von Militär-Pensionären aufgenommen werden können. Unseres Erachtens ist das Geld, das ter Staat für diese Anstalten ausgiebt, sehr wohl angelegt ; jedenfalls erziebt er si dadur tüchtige Kräfte für das deutsche Heer, auf dessen Stärke nun einmal die Existenz und gedeihlihe Entwickelung unseres Vater- landes beruht,

Ueber das Aufblühen des deutshen Schiffbaues wird dem „Hannoverschen Courier“ unter dem 22. August aus Hamburg geschrieben : i: :

er der Entwidkelung unserer deuts&en Schiffswerften mit auf- merksamen Augen gefolgt ift, kann mit Genugthuung den Erfolg von heute gegenüber cinem Jahrzehnt der Vergangenheit konstatiren. Wir kamen zu diesem Vergleich speziell durch den zufälligen Umstand, daß gestern tin Hafen ein Torpedodampfer einlief, welher für Svanien erbaut ist, und zwar auf der Aktien - Schiffswerft „Weser“ in Bremen, cin prächtiaes Schiff, welches in Kiel die für dasselbe angefertigten Torpedos “cinnehmen und dann nach den spanischen Gewässern gehen wird. Vor 10 Jahren war es bei den deutschen Rhedereien selbstverständlid, daß jeder tranêsatlantisde Dampfer und jedes bedeutende Segelschiff in England erbaut werden mußte, und Millionen flossen alljährlich zur Komplet- tirung der deutschen Kauffahrteiflotte nah (England. Heute ist der umgekehrte Fall eingetreten. Wir schen an der Weser, der Elbe, in Kiel, in Flensburg, in Stettin und in Daazig Bestellu-gen für das Ausland, selbst voi China und England, ausführen, weil man die Solidität des deutshen Schiffsbaues erkaant hat. Der nationalstolze (Engländer ist immerhin praktis genug, das Gute da zu nehmen, wo er es findet. So wissen die englischen Fischer, daß man zur Zeit keine besseren Ne baut als in dem holsteinisen Elmshorn. _ Seit 5 bis 6 Jahren sind die dortigen Werften von englisben Fischern mit Bestellungen versehen und noch heute trifft die Mittheilung von Elxishorn ein, daß die dortigen Werften vollauf

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