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Angelegenheit gestellt bat. Dieselbe hielt zufolge der „H. Ztg.“ vom 23. d. M. eine Sitzung ab, speziell um diese „Plößlihe“ Herab- seßung zu berathen ; sie beschloß jedoch cinstimmig, von jedem Schritte in dec Sacbe abzusehen, und zwar weil die E noch vor wenigen Monaten in einer Eingabe an den Reichskanzler im Interesse der großen Industrie des Bezirks dringend um baldigen Abschluß eines Handelévertrags mit Spanien gebeten hatte, und da das Inkrafttreten desselben erst nach zwei Monaten eine weit größere Schädigung dieser Erxportindustrie involvirt haben würde, so hâtte cine Beschwerde über das sch{nelle În- frafttreten des Handelsvertrags nihr im Einklange mit der früheren Eingabe der Handelékammer gestanden. Da der Vertrags- absbluß sih in Folge der spanischen Ansprücke so lange verzögert hâtte und die spanischerseits zugestandenen Ermäßigungen nit in Kraft treten koanten ohne gleichzeitiges Inkrafttreten der deutschen Zollermäßigungen, so war die Reichsregierung, wenn sie nicht den vertragélosen Zustand, der jeden Export nah Spanien abgeschnitten hâtte, länger fortdauer1 laffen wollte, zu den s{einbar rüdcksihtslosen plößliwen Ermäßigungen der Zölle auf Korinthen und Rosinen ge- zwunaen. — So die Handelskammer zuLalle. Sollte anderen Ortes die Sacbe si nibt ähnlich verhalten ?
— Die „Deutsche Volkswirthschaftlihe Corre- spondenz“ eïtnimmt dem Jahresbericht der Handelskammer in Mülheim a. d. Ruhr u. A. folgende Angaben:
Das Jahr 1882 zeigte im Allgemeinen cin zufriedenslellendes Bild über die Lage der industriellen und wirthscaftliten Verhbält- nisse des Bezirkes. Wenn auch in einzelnen Industriezweigen manche Wünsche un-rfüllt blieben, wurden doch im Ganzen günstigere Re- sultate wie im Vorjahre erziclt. In den Lohnverhbältnissen der Arbeiter hat cine nicht unwesentlibe Aufbesserung f\tatt- gefunden, während die Preise der Lebensmittel unverändert blieben. Im Bergbau und Kohlenhandel hat die s\ckon im Vorjabre eingetretene günstige Konjunktur angehalten. In der Cisen- und Stablindustrie hat der eingetretene Preiëaufscblag richt angehalten. Es waren die ungünstige Lage des amerikanischen Marktes sowie die Konkurrenz der englis{en Werke von drückendem iu...
In ten übrigen Industriezweigen des Bezirks sind wesentliche Veränderuncen gegen das Vorjahr nit eingetreten, jedo wird kon- statirt, daß si in fast allen Branchen die wobltkätigen Folgen der neuen Wirthschaftépolitik geltend maten.
— Das „Berliner Tageblatt“ äußert sih in einem Leitartikel über das neue Staatsschuldbuch wie folgt :
Mit dem in der jüngstea Nummer der preußis&ben Gesetz-Zamm- lung unter dem Datum vom 20. Juli d, F. veröffentlichten Gescete, betreffend das Staatssculdbucb, ist eine neue Einrichtung ins Leben gerufen, welce als nüßlich und zweckmäßig bezeihnet werden muß, da es namentlich für die ehelibe und vorraundschaftlihe Vermögens- verwaltung und allgemein va, wo ein bestimmtes Kapitalsvermögen zu Gunften einer von defien Verwaltung ausgeschtossenen Perjon sier untergebracht werden und speziell für die Verwalter unangreif- Sond soll, cine sichere Handhabe bietet, um diesen Zweck zu er- reichen. .
Der prafktische Nuten disselLen wird sih vorautsictlió schr bald
gelterd macen. Ein erster Vortheil, den cs kietct, ist der, daß tem Publilum die Sorge für die Aufbewahrung von Werthpapieren abgenommen wird, weil das Benacbricbtigungsschreiben über die Ein- zatlung der Staatéanleihe keine Schuldurkunde darsteüt, ein unbe- rechtigter Dritter sonah aus der Aneignung desselben keinen Vortheil ziehen kann, während gegenwärtig Gelder, die beispielsweise in der Rcidsbank oder bei Bankiers niedergelegt sind, an Denjenizen aus- gezahlt werden, welcher die Bescheinigung über die Einli-ferung vorweist,
(Fin anderer nicht zu untershätender Nutzen ist sodann dec, daß die bei dem Staatsschuldbuche eingetragenen Kapitalien cuf den Namen von bestimmten Personen geschrieben wecrdea köunen. wäh- rend dcr Zinsgenuß davon Anderen zustehen soll. Ein Fa:nilien- vater also fann seinen zur Verschwendung hinneigenden Kindcrn ihr Erbtheil dadurch erhalten, daß cer dessen Einzahlung beim Staats- Tchuldbuch unter Autantwortung an sie niht vor erreihtem späteren Lebensalter leßtwillig anordnet, oder er kann sciner Tochter bei ibrer Verheirathung die Mitgift dadur sicherstellen, daß cr die- selbe auf ihren Namen in das Staatsschuldbub einscretben läßt, worauf alsdann dies Kapital nur von ihr selbst erhoben werden kann. In den zahlreichen Fällen ferner, wo durch Testament der Eltern das Kapital vermögcn den Söhnen, der Nießbrauh daran aber lebens- länglih der Wittwe und den Töchtern vermacht wird, gewährt jet die Einzahlung des Kapitals zum Staatsschuldbuch die Garantie für cine pünftilide Durchführung solhec Anordnung. Auch für alle Genossenschaften und Stiftungen toird jede Gefahr eines Verlustes durch_Veruntreuungen 2c. dadurch ausgeschlossen, daß die Kapitalien ins Staatésbuldbuch eingetragen werden.
Der größte Segen aber, den diese ncue Einrichtung stiften wird, liegt darin, daß mit Hülfe derselben die Mündelgelder vor aller Ver- untreuung gesichert werden können. Das neue für Preußen seit 1875 eingeführte Vormundschaftsgeseß hat nit nur die bewährten alt- preußiscen Vormundschafiskollegien beseitigt und die cbere Lei- tung an die Einze!richiec überwiesen, sondern es hat auch an die Stelle der gerichtlihen Vermögensverwaltung diejenige von Vormund und Gegenvormund geseßt, und die vielfah vorkommen- den Bestrafungen ungetreuer Vormünder beweisen, wie wenig glüd- lich dieje Neuerung war und wie unzulänglich sie is, das Vermögen der verwaisten Kinder sicherzustellen. Das Gesetz über das Staats- \{uldbuch wird daher vor Allem dem Mündel zu Gute kommen. Denn nach demsclben kann das Vormundschaftsgeriht die Eintragung von Mündelgeldern in das Staatsscbuldbub anord- nen, sofern dieselben sich ohne Nachtheil in vierprozentige Kon- jols umseyen lassen. Und hiervon wird voraussichtlih vielfach Gebrauch gemacht werden. Der großjährig gewordene Mündel ist aber dann von selbst dazu berechtigt, sein Vermögen aus dem Staats- scuidbuce zu erbeben, wann er will, und es wird zudem die alltäg- lich beobachtete Verlegenheit der einundzwanzig Jahre alt gewortenen jungen Großjährigen, das ihnen plößlih in die Hände gegebene Geld neu unterzubringen, auf diese Weise vermicden, weil ihr Kapital ja bereits für sie im Staatsschuldbuche eingetragen steht. . .….
Aus dem Wolffschen Telegraphen-Bureau.
Viünchen, Donnerstag, 30. August. Der Reichskau:ler Fürst von Bismarck is mit seiner Gemahlin und seinem Sohne, dem Grafen Herbert Vismarck, und begleitet vom Dr. Sc.wenninger, heute früh 8 Uhr aus Kissingen hier an- gekomm:n und, nachdem er hier das Frühstück eingenommen, um 9 Uhr 40 Minuten über Salzburg nah Gastein weitergereist.
Statistische Nachrichten.
Der Erwerb und Verlust der Reihs- und Staats- angehörigkeit im preußisben Staate während des Jahres 1882, (Stat. Corr.) Die Ertebungen über den (Frwerb und Verlust der Reichs- und Staatsangehöriakeit ir den deutschen Bundesstaaten, die in Gemäßheit des VBundesraths- Beschlusses vom 7. Dezember 1871 erfolgen, weisen, wie das neueste Heft der Zeitschrift des Königlich preußischen Statistischen Bureaus ergiebt, für das preußishe Staats- gebiet im Jahre 1882 83925 Personen nah, welche dic Staatsangehörigkcit verloren, und 6751, welce dieselbe erworben bezw. wiedererworben haben. Unter Berücksichtigung von 48 Per- sonen (32 männlihen und 16 weiblichen), die im Jahre 1881 zwar
die Absicht zu erkennen gaben, ihre Staatsangehörigkeit aufzugeben, und deéhalb als auëgewandert gezählt werden mußten, nacbträglih aber in Folge anderweiter Entsbließung denno im Inlande ver- blieben, würden mithin im Jahre 1882 nachweislich 77 126 Personen die Staatsangehörigkeit mehr verloren als erworben haben, gegen 92 533 im Jahre 1881.
In der elfjährigen Periode von 1872 bis 1882, für welche ver- gleibsfähige Daten vorliegen, lassen sih 481003 Personen nachweisen, welee die Staatsangehörigkeit verloren, und 68553, welche dieselbe erworben haben, oder durshnittlich jährli 43 728 bezw. 6232 Per- sonen. Die angegebene Durcbschnittszahl wurde daher im Jahre 1882 von der für den Verlust der Staat2angehörigkeit nacgewiesenen Gesammtsumme um 40 197, von der für den Erwerb der Staats- angebörigfkeit festgestellten um 519 Köpfe überschritten.
Die böcbste, für den Verlust der Staattangebörigakeit in der vorbezeicbneten elfjährigen Periode ermittelte Ziffer enträllt auf das Jahr 1881, die niedrigste auf das Jahr 1875; diese Zahl stellte sich nämlich für 10000 Köpfe der Bevölkerung
im Jahre 1872 auf 2522 | im Jahre 1878 auf 7,09
: E n n ¿E O | Ï O B E. E ¿101 .… 2293 E 00 Z . 1E . O E E l
_ Der Vergleich der Anétwanderung mit derjenigen des Vorjahres läßt für 1882 eine nit unerheblide Abnahme erkennen, die voraut- sidtlich im laufenden Jahre noch andauern wird, da die Zahl der in der Zeit von Anfang Januar bis Ende April 1883 aus deutschen Häfen und über Antwerpen als ausgewandert ermittelten Personen zur 55 629 gegen 74787 im gleien Zeitraume d:8 Vorjahres betrug.
Von den 83 925 Perjonen, die im Jahre 1882 die Staatsange- hörigfeit verloren, wandten sich 1915 na anderen deutschen Bundez- staaten ; 23 853 gingen mit Entlassungsutkunden nach dem Auslande, und 58 157 verli:ßen die Heimath, ohne die Ectheilung einer Ent- lafsungsurkunde nachgesubt zu haben. Von den mit Entlassungs- urtunden Au8aewanderten wandten sich allein 20 223 (13813 männliche und 6410 weibliche) nach den Vereinigten Staaten von Amerika, 647 nav den Niederlanden und 431 na O-sterreich: Ungarn z der Rest vertheilte sich in noch kleineren Summen auf verschiedene andere Länder.
Von den 6751 Personen dagegen, welche die Staatsangehörig- kcit erwarben, kamen 2800 aus anderen deutschben Bundetstaaten, 3085 aus dem Auslande, während 866 srühere Preußen (von denen 201 zurüdfehrten, 665 im Auslande verblieben) dieselbe durch Wieder- verleihung erwarben,
Unter Zugrundelegung der bei der letzten Volkézählung im De- zember 1880 ermittelten Einwohnerzahl, war der im Bericbtsjahre durch Mehrauétwanderung auf je 10000 Köpfe der ortsanwesenden Bevölkerung den einzelnen Provinzen erwachsene Verlust mit 98,40 am größten in der Provinz Pommern, dener. sich Sch.eervig-Holstein mit 75,91, Westpreußen mit 70,97, Poscn mit 58,27 und Hannover mit 50,11, sowie ferner Hessen-Nassau und Westfalen mit 29,50 bzw. 21,59 anreihten, wogegen auf Brandenburg aus\chließlich Berlin nur 14,31 (einshliefilich 7,89), auf Rheinland 12,80, Sachsen 9,29, Hohen- zoller: 8,36, Ostpreußen 8,21 und Scblesien 7,58 entfielen
Wie bei den früheren, auf die vorliegende Erhebung bezüglichen Publikationen ber*its mehrfach hervorgehoben wurde, geben die bei derselbeu ermittelien Ziffern kein zutreffendes Bild über die in der rechtlichen und fattischen Bevölkerung thatsächlich stattfindenden Aende- rungen, was durch die in den Einschiffungshäfen Über die deutscbe überseeische Aus vanderung für 1882 gewonnenen, im Bande 10). Heft 1 der „Monatshefte zur Statistik des Deutschen Reichs“ ent- haltenen Angaben bestätigt wird, wona zur Einschiffung gelangten: YAus8gewanderte
nach he N A in den a «n insch1ssungs8häfen: voni h
Vans preußischen
kemen, Hamburg, Antwerpen | Erhebungen D 1610 152 1 824 Ae 16 428 554 10 147 Beclin u. Brandenburg 10610 786 3 602 P 29 400 910 15210 S 221 710 10120 Sbless@ck 5 379 363 3484 S 4013 208 N H Scchle8wig-Holstein 12 609 120 8 691 Hannover E 15 171 478 10756 C E 4 522 1 566 4 633 essen-Nafsau. 7288 1 026 5075 O 2325 5 928 7 568 Hohenzollern . 88 39 94
ohne nähere Angabe . —- 262 —- zusammen . . „116 664 O [E 889256
Aus den deutschen Hafenpläßen und aus Antwerpen gingen also
45 841 Vewohner Preußens mit der Absicht der Niederlassung jenseir
des Meeres mebr fort, als durch die Erbebungen über den Erwe:b
und Verlust ver Staatsangehörigkeit überhaupt nacgewiesen wurden.
Kunft, Wiffenschaft und Literatur.
Außer den bercits mitgetheilten amtliden Nachribten über neue Acquisitionen der Königlichen Museen, Personalveränderungen in der Verwaltung 2c., enthält auß das 3. Heft 1V. Bandes der Jahrbücher der Königlich preußischen Kunstsammlungen (Berlin, Weidmannsche Buchhandlung) eiye Reihe interessanter kunst- wissenschaf!licher Beiträge. Eingeleitet werden dieselben durch eizen ausführlichen, nahträglihen Bericht über die im leßten Winter aus Anlaß der silbernen Hochzeit des Kronprinzlihen Paares ver- anstaltete Ausstellung von Gemälden älterer Meister aus Ber- liner Privatbcsiß, verfaßt von W. Bode und R. Dohme. Der Aufsaz bespricht mit kunstgeschi{tlichen Seitenblicken die heror- ragendsten ausgestellten Kunstwerke, deren einige ihm auch in voll- endcten künstlerishen Neproduktionen beigegeben sind. Vorzüglich ift namentlich eine Radirung von: W. Hecht aach dem Bildniß eines Mannes, von Franz Hals (Eigenthum des Hrn. W. Gumprecht), wegen der überaus diskreten Interpretation der genialen breiten Manier und Pinsel{ührung des Originals. Außerordentlih sorg- fältig ist aber auch der Kuypferstih von G, Eilers nah dem Srauenbildniß von Rembrandt (aus der Galerie Sagan). Zwei wohlgelungene große Kupferlichtdrute der Neichsdruckerei zeigen das schöne Stillleben von Snyder3 (im Besitz des Hrn. Frenkel) und die prächtige Bronzestatuette des Melcazer, wahrscheinlich von Ja- copo Sansovino (aus der Sammlung des Grafen Pourtalès). Im Text endlich finden wir noch cinen Lichtdruck näch cinem der praxcht- vollen italienischen Thürklopfer und eine Hochätzung 1ach der Marmorüste der CatarinaCornaro (beide ebenfalls aus derPourtalèss{hen Sammlung). Ein weiterer Beitrag handelt von den Schiksalen der ehemals in der zah dem Heiligen benannten Kirche aufbewahrten Bilderreihe, welche das Leben des heiligen Bonaventura zum Gegenstande hatten und von Herrera dem Aelteren und Zurbaran gemalt is, Der Verfasser C. Justi hat drei von diesen während des Unabbängigkeitskrieges ver- strcuten Gemälden (von Herrera) auf einem Landsitz des Earls of Cla- rendon bei Waterford wiedergesunden und subt nachzuweisen, daß von den anderen 4 Bildern (von Zurbaran) 2 in den Louvre, 1 in die Belineës (Ne: 404 A) und Ll in die Dreédener Galerie gekommen ist. Die letzteren beiden („Das Wunder des Kruzifixes*, in Berlin, und „Der heilige Cölestin, dem ein Engel erscheint, \{lägt die päpstiihe Krone aus“) sind der Abhandlung in Abbildungen beigegeben. — Jun dem letzten, ebenfalls mit zwei sorgfältigen JUuitrationen autgestatteten Aussaß entlich forst Her- man Grimm nah dem wahren Porträt Rafaels.
— Von dem gegenwärtig in vierter vermehrter und verbesserter Auflage erscheinenden, von dem Appellationsgerihts-Vize-Präsidenten a. D. Dr. Ludwig von Rönne herausgegebenen „Staatésrecht der preußischen Monarchie“ find kürzlich zwei meitere Lieferun-
aus
gen, 13 und 14, ausgegeben worden. (Verlag von F. A. Brockhaus, eipzig.) Das bewährte Handbuch umfaßt bekanntlich die Darstellung der Gesammtbeit des öffentlihen Rechts im preußischen Staate, mit Inbegriff desjenigen der in dem Jahre 1866 neu erworbenen Landestheile. Es erörtert zugleid bei jeder Materie die Veränderungen, welde das preußisde Staatsrecht seit der Gründung des Norddeutsden Bundes bezw. des Deutschen Reichs durch deren Verfassung und Gesetzgebung erfabren hat. Die neue Bearbeitung zerfällt, abweicbend von dem den früheren Auf- lagen zu Grunde liegenden System, in drei Theile, welche in fünf Bânden erscheinen. Die beiden ersten Bände behandeln das Ver- fassungsrecht, der dritte und vierte Band das Verwaltungsrect ; daran soll sich als fünfter Band die Darstellung des Verfassungs- und Verwaltungêrech{ts der Körperschaften, der Selbstverwaltung — der Provinzen, Kreise und Gemeinden — s{ließen. Die vorliegenden Lieferungen enthalten — 13 — den Rest des dritten Bandes nebfi dem Titelbogen zu demselben mit der Fortseßung und dem Schluß der Darstellung der Rebtsverhäitnisse der Staatsbeamten, sowie — Lieferung 14 — den Abschaitt „Verwaltung der Rechtspflege“ und einen Theil des Abschnitts „Verwaltung der Polizei*, welche die ersten Abschnitte der zweiten Abtheilung des zweiten Theils bilden und die Bogen 1—9 des oierten Bandes umfassen. Rückständig von dem umfangreichen Werke bleiben hiernahß noch der Rest des vierten Bandes und der fünfte Band.
— Die in Leipzig am 1. September ersc{einende Nr. 2096 der „Illustrirten Zeitung“ (Festnummer zur 200jährigen Jubelfeier der Befreiung Wiens) enthält folgende Abbildungen : Graf Starhemberg und Bischof Graf Kollonit, die türkischen Ope- rationen vom St. Stephansthurm in Wien beobatend. Na einem Gemälde von Prof. R. v. Perger. — Scenen ausz der Belazerung Wiens im Jahre 1683. 9 Abbildungen. Nach den Originalzeich- nungen von Prof. Nolisch und L. E. Petrovits. (Zweiseitiq.) 1) Fluchtende Bewohner der Vorstädte Wiens; 2) Ankunft der tür- kisben Vorhut vor Wien; 3) der verwundete Graf Starhbemberg, die Vertheidiger Wiens ermuthigend; 4) Kampf in der Bresche; 5) Flucht der Türken am 12. September 1683, Kaiser Leovold I, und die hervorragendsten Führer während der Belagerung uad des Entsates von We'en 1683. 9 Porträts: Kaiser Leopold I.; Johann Sobieski, König von Polen; Iobann Georg, Kurfürst von Sachsen Mar Emanuel, Kurfürst von Bayern ; Kari, Herzog von Lothringen ; Ludwig, Markgraf voa Baden; Graf Starhbembera; Bischof Kol- loniß; Bürgermeister von Liebenberg. Bischof Graf Kollonitz führt nah dem Entsate Wiens die Kinder der ermordeten christlichen Gefangenen aus dem Türkenlager in die Stadt. Nach dem Gemälde von Karl Rahl. — Das neue Rathhaus zu Wien in feiner Vollendung. (CEinweihyung am Jubeltage der Befreiung Wiens.) Originalzeihnung von L. E. Vetrovits. (Zweiseitig ) -— Monument für den St. Stephanétdom in Wien zur Erinnerung an das Jahr 1683. Nach dem Entwurf des Professors Edmund Hellmer in Wien. — Aus der bistoriscen Ausstellung zur Erinnerung an das Jahr 1683 im neuen Rathhaus zu Wien. 9 Abbildungen. Original- zeibnung von L. E Petrovits. — Historische Erinnerungen an die Belagerung und den Entsatz Wiens im Zahre 1683, 20 Abbildun- gen. (Zweiscitig.) — Die Kaiserliche Residenzstadt Wien im Be- lagerungsgürtel. Nach einer gleichzeitigen Darstellung. — Medaille zur Erinnerung an die Belagerung Wiens. Vorder- und Rückseite. Von Professor J. Tautenhaya, — Medaille zur Vollendung des neuen Rathhauses zu Wien. Vorder- und Nückseite, Von Professor Scharf. — Denkmünze auf die Belagerung Wiens im Jahre 1683, — (Sntwidelungsgeschichte des Flußkrebses 10 Abbildungen. — Der kürzlih in Rom aufgefundene Ramses-Obelisk. — Ein \ch{le8wig- holsteinisches Wappen. — Frauenzeitung : Annetta Csillag. — Moden : Neues Jachtkostüm. — Polytecnische Mittheilungen: Verstellbare Krankenbettstelle. 4 Abbildungen. — Transportable Eisenbahn von VDrenstein und Koppel in Berlin.
Land- und Forstwirthschaft.
Der Direktor dc3 Thiergartcns, Königliche Gartendirektor 240 Neide, ist vorgestern Abend nach langem Leiden ver- orben.
Gewerbe und Handel. Die Semestralbilanz der Breslauer Diskonto-Ban?k
Friedenthal u Co. ergiebt eincn Reivpgewinn von 366 555 M, während das cntspreende Semester 1882 355 879 M aufwies.
Danzig, 30, August. (W. T. B.) Nach einer Meldung der „Danz. Ztg.“ haben die Aktionäre der Danziger Schiffswerft- und Kesselschmiede- Gesellschaft einstimmig die Auflösung der Besellschaft beschlossen, nachdem ein großer Theil des Etablisse- ments kürzlih durch Feuer zerstört worden ift.
Londón, 29. August. (W. T. B.) Bei der gestrigen Woll- auktion waren Preise unverändert.
Verkehrs-Anstalten.
Bremen, 29. August. (W. T. B) Der Dampfer des Norddeutschen Lloyd „Hohenzollern“ is heute Nach- mittag 2 Uhr in Southampton eingetroffen.
___ Bremen, 30. August. (W. T. B.) Der Damvfer des Nord- deutschen Lloyd „Amerika“ is gestern in Baltimore ein- getroffen.
Hamburg, 30. August. (W. T. B.) Der Postdampfer „Rugia“ der Hamburg - Amerikanischen Packetfahrt- Aktiengesellschaft ist, von New-York kommend, gestern Abend auf der lbe angekoinmen.
Berlin, 30. August 1883.
London, 29, Avgust. (W. T. B) Naht einer hier cinge- gangenen und auf amtlichen Mittheilungen beruhendea Depe \che aus Batavia, von heute Nachmittag, is Anjer durch die Meereëfluth, welche dem Vulkanausbruch auf Krakatoa folgte, voll- ständig zerst ört; die Zahl der ums Leben gekommenen Europäer und Eingeborenen is eine sehr große. die Verluste an Eigenthum ganz enorm. Auch in dem nördlichen Theile der Provinz Bantam ist der Schaden außerordentlich groß.
Weiter eingegangene Meldungen aus Batavia von beute be- sagen: der Himmel habe sich wieder geklärt; die Verbindung mit Serang sei wiederhergestellt. Die Städte Tjesringen und Telokbetong sind zerstört. Alle Leuchtthürme in der Sunda- Meerenge vershwundenz; das äußere Ansehen der Sunda- Meerenge hat si stark verändert und die Schiffahrt in derselben ist gefahrvoll.
Im Krolls®&ben Theater wiederholt heute Hr. Anton Schott den „Arnold“ in Rojsini’'s „Tell“, mit welchem er bei seinem ersten Auftreten bereits so wohlverdienten Beifall fand. Zugleich verab- \chiedet \sih am heatigen Abend in der Titelrolle Hr. Heine, ein Künstler, den das Publikum in hohem Grade schäßen gelernt hat. Morgen, Freitag — die Saison geht eben ihrem Ende zu — findet auch das letzte Auftreten von Frl. Hermine Bély als „Rosina“ im „Barbier von Sevilla“ statt.
Redacteur: J. V.: Siemenroth.
Verïag der Expedition (Ke \ el). Druck: W. Cisner. Drei Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).
Berlin:
Erste Beilage
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
2 2083.
Neichstags- Angelegenheiten.
Die Denkschrift zu dem deutsch-spanishenHandels8- vertrage, welcher dem Neichêtage vorliegt, hat folgenden Wortlaut :
Der Handelë- und Schiffahrtsvertrag zwischen Deutschland und Spanien vom 30, März 1868 (Bundes-Geseßbl. S. 322) ist Seitens der Königlich spanishen Megierung unterm 18. Oktober 1881 mit der Maßgabe gekündigt worden, daß derselbe am 18. Oktober 1882 außer Krast treten sollte. Auf Grund weiterer mit der sparishen Regierung getroffenen Vereinbarungen is die Wirk- jamkeit des Vertrages demnächst bis zum 15. Dezember 1882 und weiterhin bis zum 15. März 1883 verlängert worden. Von dem Wunsche ausgehend, für die Handels- und Schiffahrtsbeziehungen der beiden Länder eine erneute vertragsmäßige Grundlage zu sichern, begannen gegen Mitte des Jahres 1882 die Ver- handlungen wegen des Abschlusses cines neuen Handelt- und Schiff- fahrtsvertrages. Deutscherseits wurde, nachdem Gutachten von den Handelskammern und aus dem Keeife der betheiligten Industrien ein- gegangen waren, der Abschluß eines Meistbegünstigungsvertrages in Vorschlag gebracht, auf Grund dessen die deutsche Cinfuhr nah Spa- nien nach dem spanischen Konventionaltarife, welcher auf die mit Spanien im Vertragéverhältuiß stehenden Staaten Anwendung findet (Deutsches Handelsarhiv 1882 S. 735), behandelt werden follte. Syanischerseits wurde dagegen unter dem Hinweis darauf, daß die Anwendung des spanischen Konventionaltarifs, dessen Säte meiiît er- heblich niedriger als diejenigen des Generaltarifs seien, Deutschland um so größere Vortheile gewähre, als die deutsche Ausfuhr nach Spanien die Einfuhr von dort nicht unbeträchtlih übersteige, die Gewährung von Tarifkonzessionen beantragt. ;
Die Frage des Umfanges der gegenseitigen Handelsbeziehungen bildete hiernah während der Dauer der Verhandlungen wiederholt den Gegenstand eingehender Erörterungen, bei welchen sich eine nit unwesentlihe Verschiedenheit zwischen den beiderseitigen bezüglichen \tatistischen Ermittelungen und Auffafsunaen ergab. Nach der
Statistik des Deutschen Neichs betrug im Jahre 1881 d?r Werth
der Ausfuhr nach Spanien rund 29 0000.0 4, der Einfuhr aus Spanien rund 10 700 000 S i
Es wurde deutscherseits bemerkt, daß diese Zahlen ein genaues Bild nicht geben könnten, da der größte Theil des deutschen Handels mit Spanien fh über Hamburg und Bremen, sowie über die west- lichen Nachbarstaaien bewege und aus der Statistik nicht ersichtlich sei, wie viel von der statiftisch nachgewiesenen Einfuhr in Deutsch- land aus Hamburg, Belgien, Niederlande u. \. w. spanish+r Provenienz fei, Unter Hinweis auf den beträchtlihen Umfang der spanischen Einfuhr namentlih in Hamburg, welche die Ännahme begründet er- \cheinen lasse, daß in den hierbei in Betracht kommenden Handels-
‘artikeln ein großer Theil der hamburgischen Ausfuhr nach D eutsch-
land spanischer Provenienz fet, wurde deutscherseits geltend gemacht, daß die Einfuhr spanischer Produkte in Deutschland in Wirklichkeit viel größer sei, als die deutsche Reichsstatistik es nachweise. Die spanische Regierung betonte dem gegenüber den beträchtlich größeren Umfang, welchen nach ihren Ermittelungen die deutsche Ausfuhr nach Spanien, namentlich in den leßten Jahren, gewonnen habe, wogegen die spa- nishe Ausfuhr in ihren wichtigeren Gegenständen, wie Wein, Kork- “waaren, Olivenöl, Südfrücbte, wegen der auf diefen Gegenständen in ‘Deutschland ruhenden höheren Eingangszölle sich nicht in ähnlicher Weise hätte entwickeln können. :
Als wesentliche Gegenstände der deutschen Ausfuhr nah Spanien Tommen nach der Reichsftatistik für 1881 in Betracht:
im Werthe von rund B SO00C00. 6, Gean C AIOOOCO unbedruckte wollene Tuch- und Zeugwaaren . . , 1500000 wollene Posamentier- und Knopfmacherwaaren . , 1/200 000 Spitzen, Tülle und Stickereien aus Wolle... , 849000 Waaren, ganz oder theilweise aus edlen Metallen. 865000 Handschuhleder, Korduan, Marocuin « 841000 Mae ae E O8000 wollene unbedruckte Strumpfwaaren 534 000 M C SB2IC00 C A 649 000 Ga A S9OICOO So A000 R IOeoo
O! Die hauptsächlisten Gegenstände der s\panishen Einfuhr “Deutschland sind nach derselben Statistik: im Werthe von rund
Eisenerze, Eisen und Stahlstein . 4600000
Wein und Most in Fässern .... 1400000 ,
Korkstopfen, Korksohlen, Korkschnitßereien 1 400000 ,
S CoIogO E
Olivenöl in Fässern... 964000 ,
Frische Apfelsinen, A B. e
Spanischerseits wurde außerdem auf Gcund der hierüber ange- stellten speziellen Ermittelungen eine nicht unbeirächtli&ße Ausfubr 18 Noggen, Salz, Eiseningots und Chokolade nah Deutschland be-
auptet.
Bezüglich der Mehrzahl dieser Artikel wurde \panischerseits theils die Herabseßung, theils die Bindung der deutshen Eingangs- zôlle, bezw. die Bindung der bestehenden Zollfreiheit beantragt; na- mentlich wurden sehr beträchtliche Zollermäßigungen für Weine in Slashen und Fässern, Olivenöl in Flaschen und Fässern, frische und trockene Südfrüchte, Korkwaaren, Salz, Oliven und im späteren Ver- laufe der Verhandlungen auch für Chokolade, Roggen und Eiseningots in Anspruch genommen. :
Bei den Verhandlungen über diese Ansprüche wurde deutscer- seits cine Herabseßung der Weinzölle als unthunlich erklärt. Es war ‘Hierbei namentlich die Erwägung maßgebend, daß die Einfuhr \pani- {cher Weine in Deutschland an Umfang hinter derjenigen aus anderen Ländern, mit denen Deutschland vertragsmäßig im Meistbegünstigungs- verhältniß steht, sehr beträhtlid zurüsteht, und daß daher die Aus- dehnung der Ermäßigung auf die leßteren Staaten Deutsþ- land erheblihe finanzielle und wirthscchaftlihe Opfer auf- erlegen würde, ohne daß für Spanien auch nur annähernd ent- sprechende Vortheile ecstanden wären. Jn dieser Beziehung wird es genügen, hervorzuhcben, daß im Jahre 1882 an Wein und Most in Fässern in Deutsland eingeführt wurden:
aus Frankrei . _. 266 485 Doppelcentner, ° Oesterreich- Ungarn 68 527 « Si... 0E i |
Dagegen erklärte man sich diesseits bereit, die Zölle auf Wein in Fäfsern und Flaschen zu binden und außerdem in Bezug auf die Weinverzollung die im Artikel 10 des Vertrages aufgeführten Zux Picerungen zu machen. Nab der Vereinbarung im Schlußprotokoll zu Artikel 9 erstreckt fih jedoch die Bindung des deutschen Zolls für den in Flaschen eingehenden Wein nicht auf Schaumwein.
In gleicher Weise wurde deutscherseits eine Ermäßigung des Roggenzolls sowie des Salzzolls namentlich unter bem Hinweis Darauf abgelehnt, daß die Einfuhr in diesen Gegenständen aus Spanien nur einen fehr geringen Theil der bezüglichen Gesammt- einfuhr bilde, und daß außerdem der Zoll von 12 4 für seewärts
*
Berlin, Donnerstag, den 30. August
eingehendes Salz lediglich eine Verbrau&s8abgabe sei, welbe mit dem gleichen Betrage aub von dem Salz der deutschen Salinen erhoben werde. Man einigte sich \ch{ließlich, da spanischerseits an der Forderung von Zugeständnissen in dieser Beziehung festgehalten wurde, auf die Bindung des deut;chen Zolls für Roggen, welcher nachweitlid in Spanien produzirt worden is (Schlußprotokoll zu Artikel 9 T1), ferner auf die Bindung des Zolls von 12 4 für seewärts eingehendes Salz und auf die Bestimmung, daß der Zoll auf das aus Spanien scewärts nach Deutschland eingehende Salz nicht mehr betragen soll, als die innere Verbrauchésteuer, welche in Deutschland von dem in Deutschland gewonnenen Salze erhoben wird. Außer der Bindung dieser Zollsäße erklärte sich Deutschland im Verlaufe der Verhandlungen noch zur Bindung der ZollfreiHeit bezw. der gegenwärtigen Eingangszölle für die folgenden Gegenstände bereit, nämlich für : x Bleierze, rohes Blei, Bruchblei, Ingots von Blei, Eisenerze, C E «ai Häute und Felle, rohe zur Lederbereitung, Felle zur Pelzwerk- (Rauchwaaren-) Bereitung, Korkholz, au in lediglich auseinandergeschnittenen rohen Platten oder Scheiben . frei, Süßholz s E E S frei, E S Ingots von Eisen : E C a E e O C E Was die Zugesté ndnisse Deutschlands in Bezug auf die Ermäßi- gung einiger Zollsäßze betrifft, so wurden die nachstehenden Zollherab- seßzungen vereinbart: für frishe Weinbeeren zum Tafelgenuß — Tafeltrauben — (Nr. 9 f. des Zolltarifs) . . . . von 15 M bezw. 10 A auf 4 M, für grobe Korkwaa:en (Nr. 13 f. des Zoll- L 4 für Korkstopfen, Korksohlen und Korkschnitze- Tan O 132 E U 80, ¿W j für Feigen, Korintzen und Rosinen (Nr. Dn 2 U Ai S für Chokolade (Nr. 25 b, 1 des Zolltarifs) O O s [E SOMGNnISbIOE E 202 U) 4, „ 2, Außerdem wurder die nachstehend bezeichneten, bereits in dem Handels- und Scbiffahrtsvertrag zwishen dem Deutschen Reich und Italien vom 4. Mai d. J. (Reihs-Geseßbl. S. 109) gemachten Tarifzugeständnisse auch Spanien vertragsmäßig zugesichert, nämlich die ermäßigten Zölle i: : vo1 10 ( für frischWe Weinbeeren, andere als zum Tafelgenuß (Nr. 9 f. des Zolltarifs), von 4 M. für frische Apfelsinen, (Litronen, Limonen, Pomeranzen, Granaten (Nr. 25 h. 1 des Zolltarifs), von 10 # für getrocknete Datteln, Mandeln, Pomeranzen (Nr. 25 h. 3 des Zolltarifs), : von 30 Æ für Oliven (Nr. 25 p. 1 des Zolltarifs), : von 10 M für Speiseöl in Flaschen oder Krügen (Nr. 26 a. 1 des Zeolltarifs), / von 4 #4 für Olivenöl in Fässern (Nr. 26 a. 2 des Zolltarifs). Von den deutschen Zollermäßigungen kommen in wirthschaft- lier Beziehung namentli diejenigen für Korkwaaren, Chokolade und Tafeltrauben, in finanziellec Beziehung diejenigen für Südfrüchte in Betracht. Ï Korkholz war \@&on dur den Zolltarif vom Jahre 1860 vom Zolle freigelassen, während Korkplatten, -Scheiben, -Sohlen _und -Stöpsel mit 3 4 »ro Centner belegt waren; zufolge des zwischen den Zollvereinsstaaten und Frankrcich unter dem 2. August 1862 ab- ges{chlofsenen Handelövertrags wurde dieser Zoll auf 1,50 4 ermäßigt, durch die Tarifnovelle vom Ichre 1870 wurde derselbe gänzlih auf- gehoben. Im Interesse des Fortbestandes dieser nih! unwichtigen Hausindustrie war in der Zolltarifvorlage vom Jahre 1879 neben Fortdauer der Zollfreibcit für Korkholz, auch in Platten und Scheiben ein Etingangszoll von 10 4 für 100 kg für grobe Kork- waaren in Aussicht genommen. Bei der dritten Berathung der Vor- lage im Reichstage (Sißzung vom 11. Juli 1879, stenogr. Ber, S. 2315) rourde jevoch der Zoll für Korksohlen, Korkstcpfen und Korkschnißzercien in der Höhe von 30 ( für 100 kg bes{lofsen, welcher Satz demnächst aub in den Zolltarif vom 15. Juli 1879 überging. Die Einfuhr in das deutsche Do eitopf d an Korkfohlen, Korkstopfen an groben Korkwaaren und Korkscnivereien 100 kg 100 kg im Jahre 1880 113 5 666 é i IS8I 8SL 10 983 «82 137 1222 Bas den CThokoladezoll und dessen Verhältniß zum Kakaozoll betrifft, so war durb den Handelsvertrag mit Oesterreih von 1868 der Fingangszoll sür Kakaofabrikate von 33 H auf 21 M pr Centner ermäßigt worden, während Kakao in Bohnen mit 19,50 46 tarifirt blieb. Der letztgedachie Zol!satß wurde durch das Tarifgesctz von 1870 auf 17,50 ÆÁ für den Centner ermäßigt und in den Zoll- tarif von 1879 wurde der gleiche Zolisaß von 35 46 Þpro Doppel- certner aufgenommen. Dagegen wurde den Wünschen der betheiligten Industriezweige bei der Tarifrevision von 1879 dadurch Rechnung ge- tragen, daß der Zol für Kakaofabrikate auf 60 # für 100 kg erhöht wurde. : L Der aus dem vorliegenden Vertrage \ich{ ergebende ermäßigte Zollsatz von 50 s. für den Doppelcentner stellt gegenüber dem Zolle saße vor 1879 mit 42 Æ für den Doppelcentner immerhin noch eiae niht unbeträchtlihe Erhöhung dar. Die Einfuhr von Kakaomasse, gemahlenem Kakao, Chokolade und Chokoladesurrogaten hetrug : im Jahre 1880 3057 Doppelcentner, 5 e T8SU 3 549 ï ü « 1882 3 686 Ï Für die vorhergehenden Jahre ergiebt fh die Menge der ent- sprebenden Einfuhr aus der amilichen Statistik nicht bestimmt. Anlangend die frischen Weinbeeren, welche vor dem 1. Juli 1881 zollfrei cingingen und seitdem einem Zollsaße von 15 4 für 100 kg unterliegen, erfolgte bereits dur den Handelsvertrag mit Jtalien vom 4, Mai d. J. cine Ermäßigung dieses Zollsatzes auf 19 6 Die in dem gegenwärtigen Vertrage zugestandene weitere Ermäßigung des Zolls für die zum Tafelgenuß bestimmten Trauben auf 4 M läßt zwar cine \{chwere Schädigung inländischer Interessen richt befürchten, bildet aber immerhin ein weitgehendes Zugeständniß, tvelches im Interesse des Zustandeklommens des Vertrages gemacht werden mußte. VSon den Zollermäßigungen, welche aus\{ließlick oder doch über- wiegend eine finanzielle Bedeutung haben, kommt in erster Reihe die- jenige für Feigen, Korinthen und Rosinen in Betracht, indem si aus derselben bei Zugrundelegung der dur{s{nitilicen Gesammtein- fuhr der Jahre 1880, 1881 und 1882 mit 153 288 Doppelcentnern ein Einnahmeausfall von rund 2 400000 4 jährlich ergeben würde. Es ist hierbei. vorausgeseßt, daß der ermäßigte Zollsay auch den übrigen an der Produktion dieser Gegenstände betbeiligten Ländern vermöge der denselben vertragsmäßig zugesicherten Meistbegünstigung zu gute Tommt. : : : Die Ausdehnung der bereits in dem deuts-italienischen Handels- vertrage gemachten Tarifzugeständnisse für frishe und trockene Süd«
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früchte, Olivenöl und fris{e Weinbeeren auf die spanische Provenienz ms an sich eine erheblihe finanzielle Einbuße niht zur Folge »aben.
Für die Zollherabsetzungen auf Korkwaaren is ein Ausfall von etwa 96 000 M. und für diejenigen auf Tafeltrauben, Chokolade und Iohannisbrot ein solcher von etwa 150 000 Æ zu verans{lagen. FInwie- weit der Zollausfall sich durch eine Steigerung der Einfuhr nament- lih bei den Südfrüchten vermindern wird, läßt sich auch nicht an- näherungsweise s{äßen.
Wenn hiernach aub die erheblihe Tragweite der deutscherseits gemachten Zugeständnisse in mehrfacher Beziehung nicht zu verkennen ift, so wird deren Bedeutung doch voll aufgewogen durch das Inter- esse, welches die beträhtliche Ausfuhr Deutschlands nah Syanien daran hat, daß ihr die ermäßigten Säße des spanischen Konventional- tarifs zu Gute kommen. Namentlic gewinnt bei dem Umstand, daß die Erzeugnisse namhafter, mit Deutschland konkurrirender Industrie- staaten in Spanien den Säßen des Generaltarifs zur Zeit unter- liegen, die Anwendung des Konventionaltarifs für die deutschen Pro- dukte besondere Bedeutung, und die Gutachten der deutscben Handels- organe stimmen darin überein, daf nur auf diefer Grundlage für eine erhebliche Anzahl deutsher Industriezweige die Aufrechterhaltung ihrer Handelsbezi-hungen mit Spanien in dem fcüheren Umfange möglih sei. Die meisten für Deutschland wichtigen Säte des spanis{en Konventionaltarifs find bereits durch andere Handels- verträge Spaniens, namentlih dur diejenigen mit Oesterreich-Ungarn vom 3. Juni 1880 (Deutscbes Handel8archiv 1881 S. 425), Frankreich vom 6. Februar 1882 (Deutsches Handelsarhiv 1882 S. 360), S{weden und Norwegen vom 15. März 1883 (Deutsches Handels- arhiv 1853 S. 509), gebunden. Bezüglich einer Anzahl von Zöllen, bei welchen dies nit der Fall war, beispieleweise für Eisenbahn- \cienen, wurde die Bindung in dera Tarif B. des vorliegenden Ver- trages spanischerseits zugestanden.
Ungeachtet der unausgesetzten Bemühungen, zu einer Verständi- gung zu gelangen, konnte eine Einigung bis zum 15. März d. F., bis zu welchem Termine der alte Vertrag verlängert worden war,?nicht er- zielt werden. Nachdem die spanische Regierung vom 16. März d. J. ab die Verzollung der deutschen Provenienz nah den höheren Sätzen des Generaltarifs angeordnet hatte, mußte in Erwägung kommen, oh gemäß §8. 6 Absatz 1 des Zolltarifgeselzes vom 15, Juli 1879 Zu- \hlagszôlle auf spanishe Waaren zu legen seien. Mit Rücksicht auf den weiteren Gang der Vertragsverhandlungen konnte hiervon Abe stand genommen werden. Eine differentielle Behandlung der fyanie \chen Einsuhr in Deutschland ist inzwiscen nur insoweit eingetreten, als die Italien gegenüber zugestandenen Zollermäßigungen auf die spanische Einfuhr keine Anwendung finden konnten. Als demnächst die Bertragsverhandlungen mit dem 12. Juli d. J. zum Ab- {luß gebräht waren, trat auf beiden Seiten der Wuns hervor, die gegenseitige differentielle Behandlung baldthunlichst zu be- seitigen. Der zu diesem Zweck deutschecseits gemachte Vorschlag, sich bis zur Perfektion des Vertrages gegenseitig auf dem Fuße der meist- begünstigten Nation zu behcndeln, wurde s\panischerseits nicht ans genommen. Da die Sesfion des Bundesraths und Neichstags bereits ge\Wlofsen war, fo ergab sich die Nothwendigkeit, entweder den Bun- desrath und Neichêtag alsbald zu berufen, um die Ratifikation des Vertrages zu ermöglichen, zu welcher die spanische Regierung mit Rüclsicht auf die inzwischen erfolgte Genehmigung des Vertrages durch die (Tortes bereit war, oder ein Provisorium herzustellen, durh welckcs gegen Gewährung der deutscherseits im Vertrage gemachten Tarif- zugeständnisse für die spanische Provenienz die Anwendung des \pani- {hen Konventionaltarifs für die deutschen Produkte gesichert wurde.
Im Hinblick auf die großen Unzuträglichkeiten, mit denen cine Einberufung insbesondere des Reichstags alsbald nah dem Schlusse einer langen und anstrengenden Session gerade in der sowohl den Erntearbeiten als auch der sommerlichen Erholung vorzugsweise ge- widmeten Zeit zweifellos für eine aroße Anzahl von Mitgliedern des Reichstags verbunden gewesen wäre, sowie in Würdigung der aus den Kreisen der Industrie zahlreih geäußerten Wünsche ciner thuns lichst bes{leunigten Einführung der im Vertrage vorgeschenen Zoll- erleihterungen entschieden die verbündeten Regierungen stich dafür, auf Grund eines Uebereinkommens mit der Königlich spanischen Re- gierung Inhalts der beiliegenden Bekanntmachung vom 9. d. M. die deutscherseits zugestandenen Zollermäßigungen vom 14. August d. J. ab gleizeitig mit den vertragsmäßig vorgesehenen Erleichterungen spanischer Zölle in Kraft treten zu lassen.
Es geschah dies in der Erwartung, daß au der Reichstag den lediglih mit Rüksicht auf die Geschäftslage und die In: eressen der heimischen Industrie vorläufig getroffenen Bestimmungen seine nas träglihe Genehmigung nicht versagen werde.
Was den Inhalt der Bekanntmachung betrifft, so ist die vor- [läufige Anwendung der deutscherseits in dem Vertrage vom 12. Juli d. J gemachten Tarifzugeständnisse nicht nur für die spanischen Pro- dukte, sondern für die Cinfuhr der betreffenden Gegenstände allgemein verfügt, da es den zwishen Deutschland und anderen Nationen be- stehenden Vertragsverhältnifsen ents prechend ersien, keinen derjenigen Siaaten, welche an der Produktion der in Rede stehenden Gegen- stände im Wesentlichen betheiligt sind, von der Begünstigung auszu-
| \chließen, während eine (Frörterung der Frage bezügli solcer Länder,
welde an der Produktion dieser Gegenstände nicht betheiligt sind, gegen{tandslos wäre.
Die Bestimmungen der Bekanntmachung, deren nachträgliche Geneh:nigung beantragt wird, würden his zum Inkrafttreten des Vertrages, das gemäß Artikel 23 desselben zehn Tage nah Austausch der Ratifikation zu geschehen hat, in Geltung bleiben.
Im Einzelnen ist zu den Bestimmungen des Vertrages un des SLlußprotokolles Folgendes zu bemerken :
Durch die Artikel 1, 2, 3 und 7 ist den beiderseitigen Ange- hörigen in Bezug auf Handel, Schiffahrt und Gewerbebetrieb, Nieder- lassung und Aufenthalt, in Bezug auf die freie Ausübung der Religion, den (Erwerb und die Veräußerung von beweglidbem oder unbeweglihem Vermögen, die Recht8verfolgung, den Patent-, Marken- und Mustershuß die Gleichstellung mit den Inländern gesicert.
Artikel 6 gewährt den bezeichneten Angehörigen die Befreiung von militärischen Dienstleistungen. E i
Die Rechte der beiderseitigen Aktiengesell{chaften bestimmen sich nach den Grundsäßen der Meistbegünstigung (Artikel 4). :
Die Bestimmung des Artikels 8 entspricht einer gleichartigen Verabredung im Artikel 6 des Handelsvertrages zwischen dem Deutschen, Reich und Italien vom 4. Mai d. I. 5
Die Artikel 9, 11 und 14 ftipuliren außer den erwähnten Tarifver- einbarungen die gegenseitige bedingungs8lose Meistbegünstigung in Bezug auf die Cingangs- und Hua agten, die Durchfuhr, die zoll- amtlichen Niederlagen, die (örtlichen) Gebühren, die Zollbehandlung und Zollabfertigung. E ;
Die Bestimmung unter Artikel 10 Absatz 1 enthält für Spanien ein werthvolles Zugeständniß insofern, als eine bcsondere Schwierig= keit, welche die Einfuhr der stark alkoholhaltigzn spanishen Weine in anderen Ländern findet, darin liegt, daß daselbst der Zoll auf alkoholstärkeren Wein höher bemessen ist, als derjenige auf Wein von geringerem Alkoholgehalt. Im ZBufammenhange biermit steht die Vereinbarung unter Absaß 3 dieses Artikels. Eine Schädigung deutsher Interessen ist aus der Uebernahme dieser Verbindlichkeiten nicht zu befürchten.
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