Sandlungen konnte als cin unbere{tigtes nit angesehen werden. Wenn der Gegenstand nicht zur Sprache gekommen wäre und der Vertrag abgeschlossen wäre ohne diese Erï1ärung im Schlußprotokoll, und Spanien würde naher diesen Stoadpunkt eingenommen, nach- ber die Anforderung gestellt haben, daß es nur denjenigen aus Deutsch- land eingeführten Sprit als meiftbegünstigt ansehen könnte, der als Spiritus {on in Deutschland hergestellt wäre, — meine Herren, wir würden faum in der Lage gewesen sein, die Berechtigung dieser Anforderung überhaupt ernsthaft in Zweifel zu ziehen; wir würden diesem Anspruche Spaniens auch naher haben nc{@geben müssen. Dieselbe Haltung hatien wir natürlich bei den Vertragsverhand- Jungen einzunehmen. Wir würden ja im Interesse Hamburgs gewünscht baben, daß ihm die bisber genossene Begünstigung auc) später hätte zu Theil werden können. Wenn Spanien also den Anspruch erhob, daß es in Zukunft den aus Deutschland kommenden Sprit nur dann als deutschen Sprit ansehen werde, wenn er auch als Spiritus în Deutschland hergestellt ift, so war dieser Anspruch berechtigt, und die deutsce Regierung konnte sich auf die Dauer dagegen nicht wehren. Eine Konzession ift es ja unter keinen Umständen. Wir würden nur in der Lage gewesen sein zu sagen, diese Auffassung scheint uns zu weit zu gehen, und wenn wir uns nicht hätten verständigen können mit Spanien, dann konnten wir nur verlangen, daß die Erklärung aus dem Vertrage hberausbliebe, und dann würde Svanien autonom ganz dieselbe Auslegung haben ins Leben treten lassen. j
Meine Herren ! Es ift in der Denkschrift darauf bingewiesen, daß Frankrei seinerseits, was Spanien hier im Vertrage erklärt und in loyaler Weise erklärt, damit ihm niht der Vorwucf gemacht würde, cs hâtte das {on im Vertrage betonen müssen, denselten Grundsaß autonom in Anwendung gebracht hat, und von keiner Seite hat sich dagegen ein Widerspru erhoben. Frankrei) sagt ganz allgemein, ih sche nur folche Waaren als dur Fabrikation nationalisirt an, die durch die Fabrikation in eine andere Yoll- Tasse kommen. Wendet man das auf Spiritus an, so kommt man auf dasselbe Resultat, daß überall dort, wo Spiritus und Sprit nicht unterschieden werden im Zolltarif, es darauf an- kommt, daß der Spiritus selbft in dem betreffenden meistbegürstigten Lande hergestellt wird und daß die Frage, ob bei der Einfuhr Spiritus oder Sprit vorliegt, gar nicht zur Kognition der Zoll- behörden gelangt. Das ift die Deutung der Spritflaufel, und wenn Sie von dieser Beurtheilung ausgehen, so wird sich, glaube i, do der Ekel, von dem der Hr. Abg. Dr. Hänel sprach, wesenilich ver-
“ ringern müssen. / i:
Ich kann nur versichern, daß die Interessen Hamburgs bei dem Vertrage von der Regierung keineswegs außer Acht gelassen sind. Hamburg ist in dem Vertrage in keiner Weise s{lechter gestellt wor- den als das übrige Deutschland, das Zollinland. Meine Herren, die Spritklausel stellt Hamburg nicht s\{chlechter gegen das Zollinland, sondern nimmt Hamburg nur eizen Vortheil, den es vor, dem Ver- trage vor dem Zollgebiet voraus hatte. Das ist die Bedeutung der Sade, das bitte ih nicht zu verkennen. -
In den letzten Verträgen ist nicht überall so günstig für Ham- burg gewirkt worden. In dem österreihishen Vertrage vom 16. De- zember 1878 war der Veredelungsverkehr gegenseitig vereinbart, und dabei ausdrücklich vereinbart worden, diese Vergünstigung greift nur Platz für das Zollgebiet, nit aub für die Zollausschlüsse. Also damals wor es nothwendig, die Zollaus\{lüsse s{chlechter zu stellen. Das war bedauerlich, licß sich aber nit ändern. Hier ift es aber nicht der Fall, das konstatire ih ausvrücklt. :
Meine Herren! Ich glaube mich zunächst auf diefe Bemerkungen beschränken zu sollen und will abwarten, was im weiteren Verlaufe der Diskussion noch für besondere Momente hervorgehoben werden. Die Industrie hat nicht nur in einzelnen Stimmen, sondern ganz allgemein den Abschluß des Vertrages mit Freude begrüßt, die ver- bündeten Regierungen theilen diese Freude, und ih meinerseits darf die Hoffnung nicht aufgeben, daß der Reichstaz in seiner Majorität dieser Anschauung si anschließen wird. Ich würde es sehr beklagen, wenn dec Versuh gemacht würde, etwa den Vertrag dur eine Aendes- rung, sei es auc nur durch die Beseitigung der erwähnten Bestim- mung des Sclußprotokolls, in das Stadium der Berathung in Spanien zurückzuverweisen. Jch glaube, das wäre gleichbedeutend init einer Ablehnung des Vertrages. —
Demnächst ergriff der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Staatssekretär des Neichs-Justizamts Dr. von Schelling das Wort:
Der Hr. Abg. Dr. Hänel hat die Form, in welcher die Indem- nität zu den in der Bekanntmachung vom 9. dieses Monats getroffenen Bestimmungen nachgesucht ist, als eine unüberlegte bezeichnet. Er hat gemeint, es müsse ein gemeingültiges Recht geschaffen werden, und dieser Erfolg sei nur zu erzielen durch Publikation im Neichsgeseßblatt. Ich glaube den Herrn Redner in dieser Beziehung vollkommen beruhigen zu können. Wenn, wie zu hoffen steht, das hohe Haus seine Gench- migung nit versagen wird, so wird der dadurch hergestellte RNechts- zustand demnächst im Reichs-Gesetblatt dur eine entsprechende Be- kanntmachung des Reichskanzlers in derselben Form zu einem all- gemein verbindlihen erhoben werden, in welcher dies bei Gelegenheit des mehrererwähnten Vertrags von 1878 mit Oesterreih ge- ieben ift.
Der Herr Abgeordnete hat nun zwar ferner ausgeführt, diese Form fkönne ein E nicht ersetzen, er tritt aber dadurch zunächst mit dem cben geschilderten Vorgange in Widerspruch, er scheint mir aber dabei auch die Praxis unbeadtet gelassen zu haben, wie sie in Bezug auf die Publikation von Staatsverträgen allgemein beobachtet worden ist. Dergleichen Staatésverträge des Reichs haben regelmäßig ihre Sanktion nicht durch ein besonderes O sondern sie {sind einfa nach exlangter Zustimmung des Bundesraths und Ge- nehmigung des Reichstaas im Reichsgeseßblkatt verkündet worden. Nun ftellt sich aber die Bekanntmachung vom 9. August d. J., soweit fie dispositiven Inhalts ift, lediglich dar als die Ausführung eines mit der \paniscen Regierung getroffe1en besonderen Abkommens, wonach gewisse Zollbestimmungen bereits am 12. d. M. in Kraft treten sollen, Wenn nun, toas der Hr. Abg, Dr. Hänel nit bestreiten wird, es ein allgemein anerkannter Nechtssatz ist, daß die nachträgliche Gutiheißung eines Rechtsakts in dexselben Form zu erfolgen hat, in welcher die ursprünglice Zustimmung zu ertheilen gewesen wäre, so folgt daraus, daß, wenu der Reichstag seine Genehmigung zu jenem vorläufigen Abkommen ertheilt, und wenn diese Genehmigung im Reichs-Gesetz- blatt bekannt gemacht wird, dann der Inhalt des Abkommens nach allen Nichtungen hin verbindliche Kraft erlangt.
Der Abg. Dr. Reihensperger (Crefeld) bemerkte, die Rede des Abg. Hänel sei im Wesentlichen eine Zukunstsrede gewesen, und er glaube, daß in Zukunft die Negierung das, was darin Berechtigtes gelegen habe, in Obacht nehmen werde. Für ihn sei ein „Wermuthstropfen im Freuden- beer des Hanbelsvertrages“ die Bestimmung betreffend die Einfuhrzölle auf Rosinen und Korinthen; dur die plößliche €rmäßigung des Zolles von 24 4 auf 8 # würden viele ÖDroßfaufleute, besonders im Rheinlande, die sich große Vor- ráthe mit Rülsiht auf den hoheu Zoll hingelegt hätten, be- trähtlih geschädigt. Solche Schädigungen einzelner Gewerbe- treibender ließen sich ja bei keinen Handelsvertrage vermei- den, sie kämen auch beim italienishen Handelsvertrage ge- rade sür die Rosinenhändler vor; damals sei der Uebergang Aber ein allmählicher gewesen, und außerdem trete hier der ershwerende Umstand “ein, daß der deutshe Nosinen- ut1d Korinthenimport mit Spanien gar nichts zu thun habe, er möchte also die Regierung fragen, aus welchem Grunde die Bestimmung überhaupt in den Vertrag aufgenommen sei. Um dies Moment und vielleiht ähnliche ihm zur Seite stehende zu untersuchen, möchte er für Kommissionsberathung des Ver- trages stimmen; er nehme dabei allerdings an, daß der Ver- irag, wie derselbe sei, von der Kommission, und auch von dem Hause Unverändert genehmigt werde, hoffe aber, daß aus
diesen Verhandlungen ih eine Möglichkeit ergeben werde, den besonders s{chwer geschädigten Kaufleuten, welche Rosinen- und Korinthenvorräthe liegen hätten, im Verwaltungswege Ent- schädigung zu bieten.
Hierauf entgegnete der Staatssekretär des Reihs-Schaß- amts von Burchard Folgendes : i
Meine Herren! Gestatten Sie mir, daß i ganz kurz auf die Anfrage antworte und auf die Bemerkungen, die der Herr Vorredner bierher gerichtet hat. Er hat zunächst überhaupt gefragt, wie es denn käme, daß cine Zollermäßigung für Korinthen und Rosinen im Ver- trage vorgesehen sei, solbe würden ja aus Spanien überhaupt gar nit eingeführt. Für Rosinen ift das nun ja unzweifelhaft, auch nach unserer Statistik nicht zutreffend, und namentli nach der Hambur- gischen Statistik, nicht zutreffend, denn wir haben in der Hamburgi- schen Statistik eine niht unerheblihe Einfuhr verzeichnet von Rosinen aus Spanien; aber auch für Korinthen trifft das nicht ganz zu, ih muß jedoch zugesteben, daß das spanische Interesse am Korinthenzol bei den Verhandlungen uns auch nit ganz zweifellos ersien, abcr Spanien hat absolut den Anspruch erhoben, und ist auf dem Anspruce verblieben, es war unmöglich, in dieser Beziehung den spanischen Anträgen zu widerstreben; deshalb ist sowohl für die Korinthen, als auch für die Rosinen der Zoll- ermäßigung zugestimmt worden. :
Was dann die andere Frage anbetrifft, ob es nit möglich fei, denjenigen Händlern , welhe durch die Plößlich- keit der Einführung der Zollermäßigung geschädigt werden , irgend eine Entschädigung zu Lheil werden zu laffen, so sind derartige Wünsche an die Regierung con herangetreten. Meine Herren, daß bei jeder Zolländerung Schädigungen nicht ausbleiben können, daß ift ja unzweifelhaft und zwar nicht blos bei ciner Zollerhöhung, sondern aub bei einer Zollermäßigung. Ich glaube deshalb aber nit, daß es nothwendig sei, von vorneherein jeder solchen Schädigung nun auch aus dem Reichssälkel Abhülfe zu schaffen; das wäre cin Prinzip, das man absolut nicht anerkennen kann, und das uns auf sehr 2bs{chüssige Bahnen bringen würde, Wenn eine solche Entschädigung bewilligt wird, so kann sie doc nur in ganz eklatanten Fällen eintre!en, wo also der Nachweis geführt wird: Hiec liegt eine ganz außergewöhnliche Schädigung vor, Ne war unvermeidlich und sie ist eingetreten durch das Verfahren der Regierung.
Meine Herren, wenn im Einzelfalle ein solcher Nachweis geführt wird -— ih kann ja nicht sagen, welhe Stellung der Bundesrath zu der Frage einnehmen würde, — aber es wäre ja vielleicht nit aus- geschlossen, daß in dem eixen oder anderen Falle dann eine Ent’chä- digung stattfinden könnte; im Allgemeinen möcbte ich aber doch darauf hinweisen, daß in anderen Ländern diese Nücksiht auch nicht an- nähernd fo geübt wird. In England führt man ja beka:ntlich Zoll- maßregeln ein, che das Parlament sich in allen Stadien {lüssig ge- macht hat. :
Dann möchte ih auch ferner darauf hirweisen, daß über die Thatsache, daf; es sib, wenn der Vertrag zu Stande käme, um eine Ermäßigung des Korinthen- und Nofinenzolls handeln würde, kein Zweifel bestehen konnte, denn es sind bon im Mai in öffentlichen Blâättern die Noten abgedruckt worden, die zwischen Spanien und Deutschland ausgewechselt worden find, und da ift aus- drüdliÞh gesagt, daß diese Herabsezuna von Spanien ge- “ordert sei, und daß die deutshe Regierung auch diejes Zugeständniß machen würdez also es konnte Keinen überraschen, daß, wenn überhaupt der Vertrag zu Stande kam, diese Ermäßigungen Plat greifen würden. Dann, meine Herren, glaube ih doch auch nicht, daß im Engroshandel mit fsolhen Gegenständen große BVor- räthe verzollt gelagert werden. Ich glaube, Jeder, der im größeren Umnfange lagert, läßt seine Waaren auf der Zollniederlage, spart nie Zollentrihtung und verkauft entweder unmittelbar von der Zollniederlage oder doch wenigftens, nachdem er die Waaren kurz vorher an sich genommen hat. Dieses Verfahren wäre doppelt noth- wendig und angezeigt gewesen in dem Momente, wo bekannt wurde, — und das konnte den Herren niht unbekannt bleiben, — daß Ver- tragêverhandlungen geführt wurden mit Spanien, bei denen diese Zollermäßigung von Spanien verlangt war und eventuell von der deutschen Regierung zugestanden wurde. Aber, wie gesagt, alle diese Momente werden es ja nicht hbiadern, daß der Bundesrath den Ginzelfall mit Wohlwollen und eingehend ins Auge fassen wird, — ih bin aber natürli außer Stande zu sagen, in welcher Richtung die Entscheidung im Einzelfalle ausfallen wird,
Der Abg. Dr. Bamberger erklärte, er stehe dem Vertrage
im Großen und Ganzen durchaus günstig gegenüber, er wolle !
aber nichts desto weniger eine Ueberweisung an eine Kommis- sion. Der Vertrag sei von ganz eigenthümlicher Natur und in vielen Punkten ein vollständiges Novum, Wie bei dem Vertrage mit Jtalien, so gingen auch bei diejem die Regie- rungen jeßt die Wege der sog. Freihändler, und seine Partei wünsche sich Glüd: dazu, daß man sih in Deutschland schritt- weise dem Jdeol nähere, den Handelsverträgen , die den Vortheil für beide Theile durch Erleichterung, niht durch Erschwerungen des Verkehrs suchten. Das Dilemma , in das die Negierung mit dem Vertrage ge- rathen sei, erkläre er sich so: die Reichsregierung habe sch gefreut, ihn endlich zu haben, und habe die Verfassungsfrage nach der Gewohnheit, die sich in Deutschland entwielt habe, ziemli leiht genommen. Jm ersten Augenbli habe man gedaht: ob man die Verfassung hier ein bishen nah rets oder links verleße, das werde sih schließlich finden, wobei er, ohne damit Hänels Ausführungen ubshwächen zu. wollen, da nur eine culpa der Reichsregierung sehe, wo derselbe etwas mehc dolus zu schen scheine. Der Reichskanzler sei krank oder abwesend gewesen, die Herxen, die ihn vertreten häïten, hätten sich nah den Traditionen ihres Verkehrs mit dem hohen Herrn die Sache leicht gedacht, bis die Presse oie Frage an den Reichskanzler felbst gebracht habe, der si gesagt habe: was habe er davon, wenn er die Ver- fassung verlege? Er werde das Opfer bringen und den Reichstag bemühen, nah Berlin zu kommen, So habe der gesunde Menschenverstand des Reichskanzlers die Sache ge- s{chlichtet, und fo sei der Neichstag in Berlin, um die Sache gut zu machen. Er mache der Regierung den Vorrzurf, daß die deutsche Handelspolitik in Händen sei, die nicht berufen seien, die deutshen Handelsinteressen ebenso wirksam wie die der großen auswärtigen Politik zu vertreten. Dieses doku- mentire sih in allen den Zolltarif betreffenden neueren Maß- regeln. Eine Frucht der neueren Zollpolitik sei es, daß man Deutschland den früheren Handelsvertrag mit Spanien gekündigt habe, und daß Deutschland nun zu un- günstiger Zeit von Neuem einen solchen schließen müsse, Die Negierung bediene sich der Swhutzöôlle, um den einen FJnteressenten zu begünstigen, den andern zu berauben. Man komme s{hließlich dazu, diejenigen Gegenstände zollfrei zu lassen, die am wenigsten zum Leben nothwendig seien, und die anderen dagegen zu belasten. Es sei doch besser, ein Zollgeseß zu schaffen, dem alle Parteien zustimmten, als ein jolhes mit nur theilweiser Zustimmung. Dur den Vertrag würden in Bezug auf die Besteuerung des Weines Deutschland die Hände gebunden, das könne im betreffenden Augenblicke verhängnißooll werden. Einen Punkt allein föônne man jedoch nicht herausgreifen, und nicht geneh- migen, Handelsverträge müßten im Ganzen genehmigt werden, und auh er, Redner, werde
verfahren. Aber er hoffe, daß es der Regie- rung noch nach der Ratififation gelingen werde, Spanien zu überzeugen, daß einzelne Punkte geändert werden könnten, ohne seine Jnteressen zu schädigen. Jedoch auch dieser Gesichtspunkt würde sih am besten in ciner Kommission erledigen lassen. Zu bedauern sei die kurze Dauer, auf welche der Vertrag abgeschlossen sci. Für die Hamburger Partikular- interessen habe er, Redner, keine Sympathieen, den Spiritus- handel könne man jedoch nicht von dem ganzen deutschen Handel isoliren. Hamburg habe für seine Ergebenheit seinen Lohn dahin, man müsse abwarten, ob es mit seinem gegen-. wärtigen Bundesgenossen zufrieden scin werde. Die gesammte Schiffahrt Hamburgs werde durch die Klausel arg geschädigt... Nun komme er an den wichtigen Punkt, der auch besser in einer Kommission erörtert würde: Wie verhalte es sih mit den Kon- kurrenzstaaten Hamburgs? Er habe geglaubt, der Senator Versmann würde dem Reichstag diesen Punkt als eine: Linderungssalbe auf diesen Vertrag darbieten, denn hier liege: die Möglichkeit vor, die Schärfen des Bertrages zu mildern. Jn dem spanisch-hwedishen Vertrage stehe gar nihts von der Nationalität des Spiritus, Mit Dänemark stehe Spanien im Begriff, einen Vertrag abzuschließen. Wenn nun Schwe- den, Dänemark u. \. w. russishen Spiritus rektifizirten, und nah Spanien importirten, wie dann? Eine Bürgschaft habe Deutschland dafür niht, daß die Klausel auch auf Schweden U. st. w. angewendet werden würde. Diese Eventualität sei für Hamburg fehr wichtig, Er möchte, daß die deutsche Reichsregierung sich bemühe, eine solche Aus- legung des Vertrages herbeizuführen. Es sei unzweifel- hast richtig, daß eine Waare, die Gegenstand irgend einer Manipulation in einem Lande gewesen fei, nicht sofort als Waare dieses Landes gelten könne. Es sei aber die Frage, ob nicht die Behandlung des Spiritus eine solche sei, daß man sagen könne, es liege hier wirklih eine technische Fabri- kation vor, und der Sprit müßte als deutshes Fabrikat an- gesehen werden. Er erinnere an einen anderen Artikel, Vieh und Fleisch. Das Vieh unterscheide sich vom Menschen u. A. auch dadurch, daß seine Nationalität bestimmt werde niht nah dem Orte, wo es geboren, sondern wo es getödtet: werde; nah dem Civilstande, in dem fo ein Ochse geboren sei, werde nicht gefragt. Das Vieh werde doch aber sicher keiner großen Fabrikationsbehandlung unterzogen. Wenn er bedenke, daß Spanien an und für sih gar kein eminentes Jnteresse daran habe, auf diesem Schein zu be- stehen, so hoffe er, dieser Stein des Anstoßes werde durch die aufrichtigen Bemühungen der deutschen Regierung beseitigt werden können. Es könnte in einer Kommissionsberathung eine Resolution zu Stande kommen, welche diesen Gegenstand zun: Ausdruck des Wunsches der großen Mehrheit des Reichs- tages machte. Er habe dein Hauje nur einige Fragen ange- deutet, die der Verbesserung fähig scien, ohne aber den Ver- trag in seinem Prinzip anzugreifen. Er bitte das Haus, den von ihm proponirten Weg einzuschlagen und den Bertrag in der seiner Wichtigkeit entsprechenden Weise zu behandeln, ihn also in cine Kommission zu verweisen.
Der Abg. Dr. Frege bemerkte, wenn der Abg. Hänel der Eröffnungsrede Unklarheit vorwerfen zu dürfen glaube, \o sei doch dieser Vorwurf ganz gewiß unbegründet. Daß der Abg. Hänel in seinem Mißtrauen gegen die Regierung #0 weit gegangen sei, cin von Sr. Majestät gezeihnetes Dokument für urglaubwürdig zu erklären, bedauere er lebhaft. Die gegen den Handelsvertrag und die vorläufige Bekanntmachung erhobeaen Beschwerden seien durch die klaren Auseinander- seßungen vom Bundesrath völlig widerlegt, namentlich die Klagen über die Haltung des Hamburger Senats seien durch die Worte des Senators Versmann entkräftet. Durch die Existenz der beiden großen teutshen Freihäfen seien den deutschen Unterhändlern von Anfang an die Hände gebunden; wenn dies Verhältniß einmal zufgehört haben werde, würden die deutshen Unter- händler Besseres erreichen können; unter den gegenwärtigen Umständen habe die Neichsregierung erlangt, was zu erlangen gewesen sei. Ev bedauere, daß die deutschen Kornzölle Spanien gegenüber gebunden seien, hoffe aber, daß dadurch die ‘ocitere Entwickelung der Landwirthschast auf dem Wege der Zölle niht aufgehalten werden würde. Die Herabseßung des 3o1!s auf getrocknete Früchte bedeute für ihn einen erheb- lichen finanziellen Ausfall, und er werde die Herren von der Linken, die jeßt den Zollermäßigungen Beifall gäben, daran erinnern, wenn es sih darum handeln werde, diese Ausfälle auf andere Weise zu erseßen, wenn sie sih diesen geforderten Meÿreinnchmen gegenüber s{chwierig erweisen sollten. Jn Bezug auf Nosiuen und Korinthen unterstüße er den Wunsch des Abg. Neichensperger. Der Hamburger Petition gegenüber müsse darauf aufmerksam gemacht werden, daß nur ein kleiner Theil des deutschen Sprits in Hamburg refktifizirk werde, daß also Hamburg für diese deutshe Jndustrie nicht aus- shlaggebend sein fönne, andererseits werde sich Hamburg fÜr das ihm nun entgehende Spanien leiht einen anderen Markt suchen können, so daß man diese Angelegenheit niht gar zu hoh anschlagen dürfe. Auf diesem einseitigen Standpunkte stehe seine Partei nicht, sie werde vielmehr jür den Handels- vertrag stimmen, wie derselbe sei. : ,
Der Abg. Oechelhäu!er erklärte, seine Partei werde für den Vertrag stimmen; er halte ihn für eine sehr günstige Errungenschaft, besonders weil Annäherung gerade an Spa- nien sich in ihm dokumentire. Vom Standpunkte des Frei- handels halte er jede Zollkonzession für wünschenswerth, so- wohl diejenigen, welhe Deutshland dem Ausland mache, als auch diejenigen, die Deutschland vom Auslande gemacht würden. Der vom Aba. Dr. Frege angedeuteten Erhöhung der Kornzölle werde hoffentlih niht nur der spanische Han- delsvertrag, sondern auch die Majorität dieses Hauses einen unüberwindlihen Damm entgegenseßzen. Es sei der größte Jrrthum, den man 1879 bei Schaffung des gZolllarifs habe begehen können, daß man den Schaden nicht in Betracht gezogen habe, der dem deutschen Export daraus erwachsen müsse, daß das Ausland Repressivmaßregeln ergreife; in der That habe aber in Folge dessen der deutsche Export erheblich gelitten. Er behalte sih aber vor, dies bei passender Gelegen- heit genauer nachzuweisen, für heute beschränke er sich darauf, der Regierung die Anerkennung dafür auszusprechen, daß sie den Handelsvertrag zu Stande gebracht E wenn auch ein- zelnen Jndustrien bedauerliher Weise Nachtheile daraus er- wachsen würden. : i : f
Der Abg. oon Kardorff betonte, eins fei es, worüber er sih gewundert habe, das sei die Kühnheit der Abgg. Hänel und Oechelhäuser, welche die Behauptung aufgestellt hätten, die Regierung sei mit dem spanischen Handelsvertrage zur Freihanudelspolitik zurückgekehrt; er habe gerade vie entgegen-
dänach ) geseßte Empfindung bekommen, Deutschland habe 1879 seinen
Zolltarif ges{haffen, um die vaterländishe Arbeit zu s{üten, und um Kompensationsobjekte zur Erreihung von Vortheilen vom Auslande zu haben; nun, wo Deutschland die Früchte dieser Politik ernte, sagten die Herren Freihändler: Das sei wirthschaftlicher
Politik! Niht Rücksichten sondern andere Rücksichten seien zur Kündigung des
ja ihre Natur, : welche Spanien
gäben sich alle Mühe, aus dem Vorgehen de einen eklatanten Eingriff und Angriff gegen
Reichstages zu konstruiren. Er möchte einmal sehen, was geschehen wäre, wenn die Regierung unmittelbar nah Schluß
der vorigen Session den Reichstag wieder zu hätte. Ein Ausfschrei der Entrüstung wäre in nistishen und fortschrittlihen Blättern erfolgt
man im ganzen Lande einig, daß die Regierung vollständig bona fide gehandelt habe, die Vorwürfe der Fortschrittspartei seien
nur ein Zeichen ihrer alten Mißstimmung gegen
man in dieser Woche nicht fertig. Mit Unrecht
hauptet, daß die deutshe Jndustrie dur die Spritklausel ge-
schädigt werde. Früher sei Hamburg derjenige
welcher fast den gesammten Spiritus aufgenommen, und | keine Aeußerungen der exportirt habe. Dieses Geschäft sei durch den Jmport des russischen Spiritus immer weiter heruntergegangen. Der russische Sprit komme zu ungeheuer billigen Preisen auf den | der Markt. Es liege das einmal an der hohen Exportprämie und | bei den
dann an den Steuerdefrauden, in welchen si
—
1 Vertragsverhält- nisses gesührt hätten, und er könne sih im Jrteresse des euro- päischen Friedens nur freuen, daß diese Hindernisse überwun- den worden seien. Der Abg. Hänel und die Fortschrittspartei
und russische Beamte theilten. Die Steuer erhöhe sich nach
transportirt werde. so würde es den preußischen
es gewesen,
r Regierungen die Nechte des handelt habe. Der Abg. Bebel stimmte sammenberufen allen sezessio-
: | anführe, seien nicht stihhaltig. . Darüber sei
habe man be-
Platz gewesen, scheinen hinter den Spanien selbst Habe gar Spiritusklausel,
ch Fabrikanten
M Inserate für den Deutschen Reichs- und Königl. | Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Expedition | 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. des Deutschen Reihs-Anzeigers und fiöniglich
Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.
2, Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u, dergl.
3, Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete.
4. Verloosung , Amortisation, Zinszahlung
U. s. w. von öffentlichen Papieren.
der Zahl der Wers, auf welchen der Spiritus zur Grenze w Jn eFolge dessen werde der Spiritus auf Umwegen befördert. Würde derselbe auf dem Lande exportirt,
Defraudation ans Licht zu bringen. port stets auf dem Seewege, und es falle den Russen leiht, ein paar Hundert Liter Wasser statt [Sprit auszuführen und dafür die Exportprämie zu erlangen. Klausel an, und versperre dem russischen Spiritus den Weg, so dürfe man hoffen, daß Hamburg wieder der Exporthafen werde, der es bisher gewesen. sagen, daß die Regierung auc formal vollständig korrekt ge-
frage dem Abg. Hänel zu, alle Gründe, welche die Regierung
man die spanischen Cortes eher über den Handelsvertrag habe befragen müssen, als den deutshen Neichstag. i 2 denselben im Juli zusammenberufen, s» wäre man dem Kon- j 0 i die Maßregeln | flikt aus dem Wege gegangen. Ein der Regierung. Durchschlagende Gründe für eine Kommissions- i: : berathung habe er nicht gehört. Er wünsche au nit, daß die | den Vertrag im Berathung über das Knie gebrochen werde, es könnten aber auch im Plenum alle Spezialfragen erörtert werden. Verweise der Neichstag die Vorlage aber an eine Kommission, so werde
gegen das Verfahren der Regierung führe zu der Konsequenz, 1 ‘tr Ganzen abzulehnen. Habe der Abg. Hänel diese Konsequenz zu ziehen vergessen, so werde er, Nedner, nah derselben handeln. Zweifel, daß in Hamburg refktifizirter ausländischer Spiritus heimishes Fabrikat sei, ebenso wie in Deutschland zu Rauch- tabad umgewandelter amerikanisher Rohtabak deutshes Fa- brifat sei. Aus den Verhandlungen im Bundesrath habe man
Einzelstaaten Coulissen stattgefunden zu haben.
dieses ( heimischen Konkurrenten, _Bei den Hamburger Kaufleuten im FFreihandelegebiet müsse alles Vertrauen zu der deutschen Zollpolitik s{hwinden, wenn man derartige Aus-
Oeffentlicher Auzeiger.
Zollbeamten leicht fallen, jede So aber erfolge der Ex-
Nehme der Reichstag nun die | hätte unter
Jm Uebrigen könne er nur
in Bezug auf die Verfassungs- Es sei nicht abzusehen, warum | besitzerpartei. t die deutschen Hätte man
Mißtrauensvotum
Es unterliege gar keinem Lebensmitteln
gehört, dieselben Die erste kein großes __Jnteresse an Intecesse liege lediglich 10 Uhr.
an eine Kommission abgelehnt , daher im Plenum stattfinden. Hierauf vertagte sich das Haus um 5 Uhr auf Freitag
nahmen stattfinden lasse. Gigenthümlih sei die Stellung des Hamburger Senats. Auf Grund feiner genauen Kenntniß der Hamburger Stimmung könne er versichern, daß die Ham- burger Bevölkerung in den weitesten Kreisen den neuesten Akt der Reichsregierung Hamburg gegenüber mit der größten Unzufriedenheit aufgenommen habe. Man erblicke darin einen Schritt zur Annexion Hamburgs an Preaßen.
1 N ] Der Senat keinen Umständen einer derartigen Klaufel
ohne die Zustimmung der Bürgerschaft zustimmen dürfen. Der Reichstag habe jenem Abkommen mit Hamburg zu- gestimmt, und würde sih eines Vertragsbruchs huldig machen, wenn derselbe diese Bestimmungen des Art. 9 gutheiße. Die Hamburger Jnteressenten wären sonst berechtigt, gegen Senat und Reich vorzugehen und Entschädigung zu verlangen. Wem nüße die Spritklausel ? Lediglih der Agrar- und Großgrund-
Die BLNnG werde dazu führen, daß Ackerbauprodukte noch mehr als bisher zum
Export benußt würden, wenn nun ein neuer Anreiz der Spiritusindustrie gegeben werde, abermals eine ganze Reihe Morgen Landes zum Kartoffelbau zu benußen, so werde Deutschland in Bezug auf seine wichtigsten Nahrungsmittel noch mehr als bisher vom Ausland abhängen. Zeiten gehe das, wenn aber Verwickelungen kämen — erx cx- innere an den östlihen Nahbar — so werde die Zufuhr an
Bei ruhigen
sehr erheblih benactheiligt werden; es werde
Arbeitslofigkeit eintreten, und die Lebensmittelpreise würden fi crheblih steigern. Diese Politik könne für die Wohlfahrt der Bevölkerung sehr verhängnißvoll sein.
Lesung wurde ges{lossen und die Verweisung die zweite Lesung wird
9. Industriellé Etablissements, Fabriken und Grosshandel.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7, Literarische Anzeigen.
, Theater-Anzeigen. | In der Börsen-
2
Inserate nehmen an: die Annoncen-Ery:ditionen des „JZuvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein & Vogler, G. L, Daube & Co., E. Sclotte, Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren
Annoncen - Bureaux, 2)
9, Familien-Nachrichten. beilage,
Steekbriefe und Untersuchungs - Sachen.
[37805] Bekanntmachuug. _Dcr unter dem 14. Mai 1881 von dem König- lihen Amtsgericht zu Ragnit hinter den Knecht Johann Szeglah, zuleßt in Sommerau, erlassene Steckbrief, abgedruckt in Stück Nr. 21 des Oeffent- liben Anzeigers pro 1881 der Regierungs-Amts- blätter zu Gumbinnen und Königsberg, wird erneuert. L. f b. 85 u. 91/82. 45/83. Tilsit, den 25, August u Königliche Staatsanwaltschaft des Land- gericts.
Subhaftationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.
[37830) Oeffentliche Zustellung.
Der deutsche Unterthan Juwelier Franz Kramer zu Paris, Rue St. Honoré 30, vertreten durch den Justizrath Meyer in Berlin, Spandauerstr. 63, lagt gegen den Prinzen Georg Eristoff, unbekann- ten Aufenthalts, für dem Beklagten am 13. No- vember 1879 verkaufte Sbmucksachen zum Preise von 11 900 Fr. mit tem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 258 4 20 H zu verurtheilen u:1d das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht I. zu Berlin, Jüdenstraße 60 I., Zim- mer 83 a., auf den 5, November 1883, Vormittags 10} Uhr. Zum Zwecke der öffentlien Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.
Berlin, den 26. Juni 1883.
Engel, Geriltss{hreiber des Königlichen Amtsgerichts I. Abtheilung 7.
[37825] Oeffentliche Lulelung,
Die verchelidte Emma Wilms, geb. Thurau, zu Marienburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Rosenheim in Danzig, klagt gegen deren Ehemann, den Restaurateur und Uhrmacher Hugo Wilms aus Danzig, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen Ghescheidung, mit dem Antrage, das zwischen Parteten bestehende Band der Ehe zu trennen, den Beklagten für den allcin {huldigen Theil zu er- klären und in die Kosten des Rechtsstreites zu ver- urtheilen und ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Danzig auf den 7. Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zuge“assenen Anwalt zu bestellen. .
Zum Zwece der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Danzig, den 24. August 1883,
__ Kretschmer,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgecichts,
[37866] Oeffentliche Zustellung.
Der Kaufmann Gustav Krause in Dresden, ver- [37822]
Treten durch die Recbtéanwälte Scbreck und Krause
1882 und Januar 1883 entnommene Waaren sammt
Zinsen zu 6% vom Tage der Klaçzuftellung mit
Klagzust-Ulung zu verurtheilen, und ladet den Be-
klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts- | Verhandlung d: i j ite Civi ; NSA h g des Nechtsstreits vor die zw Sivil- streits vor das Königliche Amtsgeriht zu Dresden | kammer des Königlichen Vibacritis ce Coralin au
auf
um L i Uhr mit Forderung ein n bei d m t S 1883, Vorm ttags 10 Jvo | der Nu I d s 3 Zwecke der öffentlichen Zustellung wird richte zugelassenen Anwalt zu besiellen ach en Ge
dieser Auszug der Klage bekannt t. Dresden, den 28. August Ra E
Pößsch, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts,
Geg auf Spe dung S n Antrage, ihre dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von | klagten unter Au erlegu L E SiA TIS Dex L 244 46 95 -Z nebst Zinsen zu 6/6 vom Tage der | schuldigen Theil K e eie nt
Auszug der Klage bekannt gemacht,
[37867] Oeffentliche Zustellung.
Der Anstreicher Gerhard Froning von hier, in Assistenz seines Vaters, des Maurers Bernard Fro- ning zu Münster, klagt gegen den Maurer Adolf Klasberg, früher in Münster, jeßt unbekannten Auf- enthalts, wegen Entwendung eines neuen Anzuges, einer Gigarrenspitze und eines Baarbetrages von 3,05 M mit dem Antrage auf Herausgabe der Ge- genstände, event. auf Zahlung von 75,85 #1, und ladet den _Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsftreits vor das Königliche Amtsgericht zu Münster i. W. auf den 6, November 1883, Vormittags 19 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird diejer Auszug der 0 A gemacht.
rol, Gerichts\chreiber des Königlichen Amtsgerichts, Abtheilung V.
[37836] Oeffentliche Zustellung.
Die Firma Ernst Blasberg & Comp. zu Hückes- wagen, vertreten durch Recbtskonsulent Fontaine da- selbst, klagt gegen den Sattler Wilhelm Adolphs, früher zu Hückeswagen, jeßt ohne bekannten Wohn- ort, wegen in den Jahren 1882 und 1883 z:1 verein- barten Preisen käuflih gelieferten Lederwazren im Betrage von 96,33 4, mit dem Antrage ouf Ver- o Sing zur Zahlung des obigen Betrages nebst 99% Zin]en seit dem Zustellungstage der Klage, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtéstreits vor das Königliche Anit8gericht zu Lennep auf den 6. November 1883, Vormittags 9! Uhr. ¡Zun Zwedle der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lennep, den 29. August 1883,
: Knapp,
Gerichtêschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [37861] Oeffentliche Zustellung.
Der Bauunternehmer Ludwig Arndt zu Rathenow, vertreten durch den Rechtsan'valt Dr. Jordan ebenda, klagt gegen den Bauunternegmer Hermann Quast zu Rothenow, “jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Kaufgeld für am 2, Mai 1883 auf Kredit ent- nommene Hölzer, mit dem Antrage:
den Beklagten kostenpflichtig zur Zahlung von 178,43 M nebst 5%, Zinsen seit 2. Mai 1883 an ihn zu veructheilen und das Urthel für vor- läufig vollstreckbar zu erklären,
und ladet den Beklagten zu dem vom hiesigen Amts- gericht T. auf
den 23, Oktober 1883, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Termine zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits.
Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung an den Beklagten wird dieser Auszuz aus der Klage bekannt gemacht.
Rathenotwy, 29. August 1883.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts : Hannemann. :
Di 6 ae Ie SUNe Ung,
: / ie verehelichte ts i i
Qs klagt gegen den Major Villiam Werbster | geb. Sulz, zu Colbera, vertveten bard E Rbre R "t früher in Dresden, jeßt unbekannten Auf- | anwalt Bentz daselbst, klagt gegen ihren Ehemann
en ha L wegen Zahlung einer Forderung von 244 Æ | den Arbeitsmann Carl Wiener, früher zu Colberg, 9 S Kaufpreis für in den Monaten Dezember jeßt unbekannten Aufenthalts , wegen böslicher Ver-
Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen den 6. Dezember 1883, Mittags 12 Uhr,
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Coeslin, den 20, August 1883,
T TE
[37826] „Oeffentliche Zustellung.
Die Marie, geborene Koeßler, gewerblose Ehefrau von Carl Désiré Niederhauser, sie zu Mühlhausen i. E. wohnend, vertretea durch Herrn Rechtsanwalt Goldmann, klagt gegen den genannten Carl Desiré Niederhauser, Handelsangestellter, früher zu Mühl- haufen t. E., zur Zeit ohne bckannten Wohn- und Aufenthaltsort, auf Gütertrennung, mit dem An- trage: die zwischen den Parteien bestehende Güter- gemeinschaft für aufaelöst zu erklären, dieselben zur Auseinandersetzung ihrer Vermögensverhältnisse vor Herrn Notar Diemer in Mülhausen zu verweisen, zugleich den Herrn Notar Antoni zum Notarreprä- sentanten des Abwesenden bei diesem Geschäfte zu ernennen und dem Beklagten die Kosten zur Laft zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die Civilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Mühlhausen i. E.
auf den 20. E 1883, Vormittags
r, mit der Aufforderung, einen bei dem gedahten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung, sowie auf Grund des §8. 4 des Geseßzes rom 8. Zuli 1879 wird diejer Auszug der Klage bekxnnt gemacht.
— Stahl, Sekretär,
Gerichtéschreiber des Kaiserlichen Landgerichts. [37832] Oeffentliche Zustellung.
Der Maschinenfabrikant Franz Bun zu Zerbst, vertreten durb den Rehtsaawalt Greger daselbst, Tlagt gegen den Kaufmann Alfred Schultze aus Zerbst, jezt unbekannt abwesend, aus ein:m Kauf- und Lieferungsvertrage, mit dem Antrage auf Ver- urtbeilung des Beklagten zur Zahlung von 5920 nebft 6/9 Zinsen seit 1. Januar 1883, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 11. Civilkammer des Herzog- lichen Landgerichts zu Dessau auf den 28. November 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedadten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bckannt gemat,
Dessau, den 29. August 1883,
: Mavländer, Kanzlei-Rath,
Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgeri&ts.
[37823] Oeffentliche Zustelluny,
_Die Ehefrau Maria Wilhelmine Margaretha
Heltje, geb. Seel, in Oldesloe, vertreten dur den
Rechtsanwalt, Justizrath Loeck dasell#, klagt egen
ihren Ehemann, den Arbeiter Theodor Heinri
Christoph Heltie, früher in Oldesloe, jeßt unbe-
kannten Aufenthalts, wegen Ebescheidung, mit dem
Antrage : „die zwischen Parteien bestehende Ehe dem
Bande na zu trennen und den Beklagten für den
s{uldigen Theil zu erklären“, und ladet den
alige a U R er ganelung des Necbts- reits vor die dritte Civilkammer des Königlichen
Landgerichts hierselb\t auf dia
Donnerstag, den 13. Dezember 1883,
; Vormittags 11 Uhr,
mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ce-
ricbte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Zwes öffentlicher Zustellung wird dieser Kle ges
auszug bekannt gemacht.
Altona, den 28. August 1883,
Thon, Gerichtsschreiber. des Königlichen Laadgerich1s. [37828] Bekannimachung. In der Civilklagesache der Katharina Heinz, ohne besonvercn Stand zu Lüßkampen, Ehefrau des daselbs wohnenden Wirthes und Handelsmanns Hilarius Stolz, Klägerin,
S gegen irie Siolz, Wirth und Handelsmann zu Lütz- ampen, Beklagten,
; wegen Gütertrennung, hat die I. Civilkammer des Königliben Land- gerichts zu Trier Termin ankeraumt
——
E Wehlde, Gerichts\{hreiber des Königlichen Landgerichts.
auf den 18, Oktober 1883, Vormittags 9 Uhr,
zur Verhandlung über den Antrag dec Klägerin, dahin gehend:
Königliches Landgeriht wolle die zwischen der Klägerin und dem Beklagten bisher beitandene che- liche Gütergemeinschaft für aufgelöst und die Par- telen in Gütern getrennt erklären, dieselben zur Auseinandersezung vor Notar verweisen, einen Grperten ernennen, dem Beklagten die Kosten zur Last legen.
Trier, den 29. Auguït 1883.
Der Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts. I. V. Mispagel. [37811]
Die unverehelihte Elisc Gussow hier. hat das Aufgebot einer mit Ingrofsationsdokument versehenen Ausfertigung einer Verhandlung des früheren Stadt- gerits hiers. vom 11. März 1864 beantragt, in welch’ leßterer ihrem verstorbenen Bruder Carl und ihr selbst ein Scichttheil von 225 Thlr. 28 Sar. 7 Pf. feflgeseßt und dessen Ingrossation auf des s{hichtenden Vaters Wohnhaus B. 108 hiers. ver- fügt ist.
_ Der Inhabec der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf __ den 18. März 1884, Morgens 10 Uhr, hier angeseßten Aufgebotstermine seine Rete an- zumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlo2erklärung der Urkunde erfolgen wird. Detmold, den 27. August 1883, Sürstlih Lippishcs Amtsgericht Ikl.
(gez.) Heldman.
Zur Beglaubigung: Drüke, Gerihts[hreiber.
(377400 Ausschlußurtheil.
In Sacen, den Carl Homann’shen Nachlaß 1 Voikersheim betreffend, sind in der öffentlichen Sitzung von1 beutigen Tage alle die, welche Erb- oder fonftiae Ansprüche biélang nicht angemeldet haben, dem in der Verfügung vom 25. September
| vor. Jahres angedroheten Rectsnachtheile gem?®
mit solhen- Ansprüchen ausgeschlo}sen.
Lutter a. Bbge., den 23. August 18383. Herzoglih Braunschw. Lüneb, Amtsgerickt. Bause,
[37741] Jm Namen des Königs!
Auf den Antrag des Pastors Eiben zu Hage und des Regierungsraths und Amtshauvtmanns Ticle- mann zu Iburg erkennt das Königliche Atntsgerit zu Wittmund durch den Amtsrichter Heyse für Recht :
Alle Diejenigen, welche der ergangenen Aufforde- rung ungeachtet, ihre in dem Aufgebote vom 8. Fe- bruar 1883 aufgeführten Recbte an den Gcundstücker;
Parzelle 122/107 Kartenblatt 2 und Parzellen 3, 4 und 27 Kartenblatts 4 von Wittmund,
___ Grundstevermutterrolle Art. 331 nicht angemeldet haben, werden mit diesen Recbtcn an den genannten Grundstücken den Antragstellccn gegenüber ausges{loffen.
ges. Hevse.
Ausgefertigt : Wittmund, den 23. August 1883,
Heeren
Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[37839] Jun Namen des Königs !
_ In Sachen, betreffend das Aufgcvot des Hypothekenbriefes über vie auf dem Grundstück Nr. 8 Elschnig Abtheilung III. Nr. 6 eingetragenen 500 Thaler ‘ erkennt das Königliche Amtsgeribt zu Neustadt O./S. dürch den Gerichtsassessor Streibel für Recht: Der Hypothekenbrief über die auf dem Grundstü Nr. 8 Clschnig Abtheilung 111. Nr. 6 für den Baueraus8zügler Georg Sneider zu Jassen ein- getragenen 500 Thlr. = 1500 6 wiro für fkrafi!o8 erklärt, und es werden die Kosten des Verfahrens dem Antragsteller zur Last gelegt. Verkündet den 25. August 1883,
Langer, Gerichtsschreiber.
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