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Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
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lle Post-Anftalten nehmen Kestellung an;
dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32.
1M 205.
Berlin, Sonnabend,
den 1. September, Abends.
183.
Se, Majestät der König haben Allergnädigit geruht : den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur An- legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Ordens-Jnfsignien zu ertheilen, und zwar:
des Königlih bayerishen Maximilians-Ordens für Wissenschaft und Kunst: dem Amtsgerihts-Rath a. D. Storm zu Kirhdorf Hade- marschen, Prooinz Schleswig-Holstein ;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Herzoglich braunschweigishen Ordens Heinrichs des Löwen: dem Herzoglih braunshw?igishen Oekonomie-Rath Dr. Bürstenbinder zu Braunschweig, dem Forstmeister Reimann zu Dels und A dem Ober-Wildmeistez Mehwald zu Domatschine im Kreise Oels ; ;
des Komthurkreuzes zweiter Klasse des Herzogli sahsen-ernestinishen Haus-Ordens:
dem Geheimen Justiz-Rath Hoffmann, vortragenden Rath im Justiz-Ministerium ;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben *
Ordens:
dem Hofagenten Sr. Ga Hoheit des Prinzen Friedrih Carl von Preußen, Helmeke zu Berlin,
dem Kaufmann Georg Lachmann ebendaselbst, :
dem Premier-Lieutenant der Landwehr-Jnfanterie Kleist aus Liegniß, zur Zeit in Montreux, und
dem Theater-Direktor Emil Pohl zu Bremen ;!
der E A sahsen-coburg-gothaischen
Verdienst-Medaille für Kunst und Wissenscha ft: dem Kaufmann Julius Czarnikow zu Bzrlin;
der Commandeur-JFnsignien zweiter Klasse des Herzogli ch GEPALI U M SOIPREnS Albrechts es Bären: !
dem Regierungs - Präsidenten Steinmann zu Gum- binnen ; der Ritter-Jnsignien erster Klasse desselben Ordens: dem Landrath Germershausen zu Jnsterburg ; des Fürstlich lippishen goldenen Ehrenzeichens: dem Stifts-Rentmeister Blankenburg zu Lippstadt ;
ferner: des Kaiserlich russishen St. Annen-Ordens dritter Klasse: dem Polizei-Präsidenten Heinsius zu Danzig; des Großherrlich türkishen Osmanié-Drdens dritter Klasse: dem Direktor der Reutershen Telegraphen-Agenturen in Egypten, Joseph Schnitler zu Kairo; L
des Ritterkreuzes des Königlich griehischen Erlöser-Ordens:
dem Kurdirektor Heyl zu Wiesbaden ;
der Königlich dänischen goldenen Verdien st - 2 Medaille:
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dem städtishen Kurkapellmeister Lüstner zu Wiesbaden ;
des Ritterkreuzes des päpstlihen St. Gregorius- Ordens :
dem Rittergutsbesißer Casimir von Chlapowski auf Kopaszewo, im Kreise Kosten ; des persishen Sonnen- und Löwen-Ordens dritter Klasse: dem persischen Vize-Konsul Schügte zu Berlin.
Deutsches Reich.
Es starben an der Cholera in Egypten von Dienstag Morgen bis Mittwoh 133, von Mittwoch bis Donnerstag 154 Personen. :
Die Dauer der in GrieGßenland für Provenienzen aus Smyrna angeordneten Beobachtungsquarantäne ist auf 24 Stunden herabgeseßt worden (,„Reichs-Anzeiger“ Nr. 196).
Die für türkische Provenienzen in Fiume angeordnete Duarantäne findet bis auf Weiteres nur auf Provenienzen aus der nicht-europäishen Türkei Anwendung (,„Reichs- Anzeiger“ Nr. 187 und 200).
Bekanntmachung.
Jm Bezirk der Königlichen Eisenbahn-Direktion zu Magde- burg wird die an der Bahnstrecke Sangerhausen: Ersurt ge- legene Hautestelle Griefstedt vom 15. September d. J. ab auch für den Eil- und FrachtslüCgut: Verkehr, sowie für die Abfertigung von Leichen, Fahrzeugen und lebenden Thieren eröffnet werden.
Mit demselben Tage wird die bisherige Veschränkung, nah welcher Sendungen von Griefstedt nur in Frachtüber- weisung, Sendungen na ch Griesstett nux in Frankofraht — in beiden Richtungen ohne Nahnahmebelastung — angenom- men wurden, in Wegfall kommen.
Berlin, den 31. August 1883.
Jn Vertretung des R s e Reichs-Eisenbahnamts : raefft. i
Bekanntmachung.
Die Postverbindungen zwischen Curhaven und Hamburg einer- seits, Helgoland andererseits, gestalten sich in der Zeit vom 7, bis eins{ließlich 20. September d. J. A. Zwischen Curhaven und Helgoland. (Dampfschiff „Kronprinz Friedrich Wilhelm. “)
von Cuxhaven : täglich 10 Uhr 50 Min. Vorm. (nah Ankunft des S{nell- zuges der Unterelbeschen Eisenbahn aus Hamburg);
von Helgoland: täglich 4 Uhr Nam. (zum Anshluß an den 7 Uhr 25 Min. Mehm. aus Cuxrhavet abgehenden S#{nellzu nach Hamburg) {Dauer dfFs rt vürchs@zittlich 3 Stunden].
B. Zwischen Hambitg und Helgoland. (Danipfschiff „Curhaven. “) von Hamburg:
vom 7. bis einsch{l. 15. Septernber jeden Dienstag, Don- nerstag und Sonnabend um 8 Uhr Vorm., vom 16. bis ein\chl. 20. September Mittwoch um 8 Uhr Vorm. ; von Helgoland : L
vom 7. bis eins{l. 15. September jeden Montag, Mittwoch und Freitag Vorm., vom 16. bis eins{l. 20. September Montag und Donnerstag Vorm.
[Dauer der Fahrt dur{\chnittlich ungefähr 7} Stunden.]
Mit dem Dampfschiffe von Cuxhaven erhalten Postsendungen aller Art für Helgoland Beförderung, welche bis 10 Uhr Vorm. in Curhaven eingeliefert werden, bezw. in Curhaven mit dem letzten Zuge Tags zuvor aus Hamburg 10 5 Uhr Abends eingetroffen sind; außerdem alle diejenigen Briefpostsendungea, welhe in Curhaven 10 Uhr 40 Min. Vorm. mit dem an die Nachtzüge aus Berlin, Cn (Main) und Cöln (Rhein) anschließenden Schnellzug aus
amburg 8 9 Uhr Vorm. eingehen.
Mit dem Dampfschiffe von Hamburg erhalten diejenigen Packete Beförderung, welche in Hamburg am Abend vor dem Abgange des Schiffes eingeliefert werden, bezw. zuleßt mit dem Nachtpersonenzuge aus Berlin 548 Uhr früh eintreffen.
Hamburg, den 28. August 1883.
Der Kaiserliche Ober-Postdirektor : B Posftrath eß.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : den Pfarrer Friedrich Wasa Ludwig Gößel in Günthersdorf zum Superintendenten der Diözese Grünberg, Regierungsbezirk Liegniß, und den Pfarrec Karl Ernst Otto Krebs in Herrnstadt zum Superintendenten der Diözese Guhrau-Herrnstadt, Regierungsbezirk Breslau, zu er- nennen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Provinzial-Schulrath Dr. Anton Goebel zu Magdeburg den Charakter als Geheimer Regierungs-Rath zu verleihen ; sowie den Stadtrath und Kämmerer Emil Drenkmann zu Brieg, der von der dortigen Stadtverordnetenversammlung getroffenen Wahl gemäß, als unbesoldeten Beigeordneten' der fütige Brieg für die geseßliche sehsjährige Amtsdauer zu be- tigen.
Ministerium der geistlichen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der ordentliche Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Kiel, Dr, Theobald Fischer, ift in gleicher Eigenschaft an die Universität Marburg verseßt worden.
An dem Schullehrer-Seminar zu Creuzburg is der Pn parandenlehrer Scheibe zu Oels als Hülfslehrer angestellt worden.
An dem Schullehrer-Seminar zu Karalene is der Lehrer pu von der Provinzial-Taubstummenanstalt zu Königs- rg i. Pr. als Hülfslehrer angestellt worden.
Ministerium der öôöffentlihen Arbeiten,
Vei der Verwaltung der fiskalishen Königin-Louise-Grube in Oberschlesien ist der Berg-Assessor Starcke zum Berg- Inspektor ernannt worden.
Bekanntmachung.
Die Kandidaten des Bau- und Maschinenfaches, welche die erste Staatsprüfung im Winterhalbjahre Oktober d. F. bis einshließlich März f. F. abzulegen beabsichtigen, werden s aufgefordert, bis zum 30. September d. J. \sich chriftlih bei der unterzeihneten Behörde zu melden und Da vorgeschriebenen Nachweise und Zeichnungen ein- zureichen.
Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben dem- nächst das Weitere eröffnet werden.
Meldungen nach dem angegebenen Schlußtermine müssen unberücksichtigt bleiben.
Berlin, den 1. September 1883.
Königliche tehnishe Prüfungs Kommission. Oberbeck.
Ober-Rehnungskammer.
Der bisherige Konsistorial-Sekretariats-Assistent Karl Heinrih Adolph Kops aus Berlin ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei der Königlichen Ober-Rehnungs- kammer ernannt worden.
Die Nummer 25 der Gesetz-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Nr. 8951 das Gese über die allgemeine Landesverwal- tung. Vom 30. Fuli 1883, und unter Nr. 8952 das Gefeß über die Zuständigkeit der Verwal- tungs- und Verwaltungsgerichtsbehörden. Vom 1. August 1883. Berlin, den 1. September 1883. Königliches Geseß-Samnilungs-Amlt. Didden.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Neihsgrenze.
Betrifft das Verbot der Einfuhr von Schafen. Mit Genehmigung des Herrn Ministers für Land- wirthschaft, Domänen und Forsten wird das zur Verhütung des Einshleppens der Schafräude in diesseitige Schafbestände während der Dauer des angeordneten Heilverfahrens zufolge meiner Bekanntmachung vom 1. März d. Js. erlassene Verbot der Einfuhr von Schafen aus dem Königreiche der Nieder- lande hiermit bis zum 1. November 1883 ausgedehnt. Osnabrück, den 31. August 1883. Der Landdroft. Jn Vertretung: J. Schäfer.
Bekanntmachung,
Maßregeln gegen die Maul- und Klauenseuche betreffend.
Nachdem die Maul- und Klauenseuche nach den anher gelangten amtlihen Mittheilungen in den an die Regierungs- bezirke Ober-Bayern, dann Schwaben und Neuburg angrenzen- den österreichischen Gebietstheilen in einem für den inländischen Viehbestand bedrohlihen Umfange herrscht, wird zur Ver- hütung der Einschleppung der Seuche auf Grund des §8. 7 Ziffer 1 des Reichsgeseßes vom 23. Juni 1880, die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, die Einfuhr von Rindvieh, Schafen, Ziegen und Schweinen aus Tyrol und Vorarlberg in die Regierungsbezirke von Schwaben und Neuburg, dann von Ober-Bayern bis auf Weiteres verboten.
Der Verkehr mit Gespannen von Rindvieh zwischen öster- reihishen und bayerishen Grenzorten bezw. Gemarkungen und der Weidetrieb von an Bayern angrenzenden österreichischen Fluren und Alpen auf bayerishe Fluren und Alpen, dann der Rücktrieb des Weideviehes bayerisher Staatsangehöriger bleibt von vorstehendem Einfuhrverbot unberührt.
Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot unterliegen den Strafbestimmungen des §8. 66 Ziff. 1 des erwähnten Reichs- giiges und des §. 328 des Strafgeseßbuches für das Deutsche
eich.
Den Königlichen Regierungen, Kammer des Znnern, von Schwaben und Neuburg, dann von Ober-Bayern bleibt vor- behalten, etwa erforderlihe weitere Anordnungen zu treffen.
München, den 30. August 1883.
Königliches Staats-Ministerium des Jnnern. von Dillis, Staatsrath. Der General-Sefkretär : Ministerial-Rath von Schleret h.