1883 / 205 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Sep 1883 18:00:01 GMT) scan diff

der Fiscberei in der Nordsee außerhalb der Küste die zur Seefischerei bestimmten Fahr:euge aud balts in den zur Nordsee gehörigen deuten Küstengewäfsern An-

ewässer, finden auf rend ihres Aufent-

Zuwiderbandlungen gegen die in den Artikeln 6 bis 23 der inter- i Mai 1882 und im §. 1 dieses Ge- es enthaltenen Bestimmungen, sowie gegen die vom Kaiser zur Auéführung dieser Bestimmungen erlassenen Verordnungen werden, sofern nit na allgemeinen Strafgesezen eine höhere Strafe ver- fe bis zu sechéhundert Mark oder mit Gefäng- aten bestraft. Führens oder Gebrauhs verbotener Werkzeuge neben der Gelt- oder Gefängnißstrafe auf Einziehung der Werkzeuge oder Geräthe zu erfenner, obne Unterschied, ob sie dem Verurtheilten gebören oder nit. Jst die Verfolgung oder Ver- erson nit auéführbar, so fann auf

nationalen Konvention vom 6.

wirkt ist, mit Geldftra

niß bis zu sech8 Mon Im Falle des

oder Gerätkte ift neb

urtbeilung einer bestimmten die Einziehung selbständig erkannt werden. 3

Dieses Gesetz tritt gleibzeitig mit der internationalen Konvention vcm 6. Mai 1882 ia Kraft.

Begründung. tel 35 der internationalen Konvention vom 6. Mai 1882, betreffend die polizeilide Regelung der Fischerei in der Nordsee außerhalb der Küstengewäfser, wird von den Vertragëstaaten die Ver- g übernommen, ihren gesetgebenden Körperschaften diejenigen Maßnahmen vorzusclagen, welcke erforderli sind, um die Aus- fübrung dieses Vertrages zu sibern urd namentlid um diejenigen, welcbe den Bestimmungen der Artikel 6 bis 23 zuwiderbandelx, mit Freiheit, oder mit Geldstrafe oder mit diesen beiden Strafen zu- glei bestrafen zu lassen. Der vorliegende Gesetzentwurf hat tie Aufgabe, die hier vor- geschene Strafvorschrift, ohne welche eine wirksame Handhabung der [ gesichert ift und welche daber gleichzeitig tion ins Leben treten muß, deutscherseits zu schaffen.

Der Entwurf durfte indessen hierbei nit steben bleiben.

Die Vestimmungen der Artikel 6 bis 23 der Konvention könen der Natur der Sache na gegen die zur Auëüburg der Fiscerei in der Nordsee außerbalb der Küftengewässer bestimmten deutschen g zur Geltung gebracht werden, wenn

Konvention überhaupt nicht mit der Konven

fahrzeuge nur dann mit Erfol sie von den gedabten Fahrzeugen auc innerbalb der bôrigen deutschen Küstengewässer b crsceint daher eine Auédehnung jener Vorscbriften auf diese erforderli, wogegen Fahrzeuge, wele lediglich Küstenfischcrei dienen, ihnen selbstverständlich nit unterworfen werden

zur Nordsee ge- eobacbtet werden müßen.

der Binnen- oder

Weiterhin ift aber no Vorsorge für den Fall

in ist þ zu treffen. daß sih das Bedürfniß ergeben sollte,

t die Durchführung der erwähnten Bestimmungen dur ergänzende Vorschriften zu sichern. Hierbei wird ein Weg zu wählen scin, welck&er es ermöglicktt, die den Verbältnissen entsprebenden Maßregeln jederzeit ohne Verzug zu treffen. empfiehlt sib demgemäß, den Erlaß solcer ergänzenden Vorschriften ( g vorzubehalten und in das Gesetz rur eine gegen tie Uebertretung derartiger Verordrungen gerihtete Strafan- drobung aufzunehmen.

Auf Grund vorstehender Erwägungen schreibt zunächst der S1 des Entwurfs vor, daß die Bestimmungen der Artikel 6 bis 23 ter Konvention auch für die zur Nordsee çcebörigen deutshen Küstergcwässer gelten sollen. ¿

Der §. 2 stellt das Zuwidcrbhandeln gegen die genannten Bestim- mungen, außerdem aber die Verleßung der vom Kaiser zur Auéfübrung der leßteren erlasseren Verordnungen unter Strafe. Strafmaßes \cließt sih der Absatz 1 des §8. 2 genau an die verwardte Bestimmung des §. 296a, des Strafgeseßbuchs über das unbefugte Fiscben der Auéländer in den deutsden Küstengewässern an. mit gewäblte Strafrahmen wird hinreicenden Raum bieten, um jede der in Betracht kommenden Handlungen ihrer Bedeutung entsprechend nd Die Vorschrift im Absatz 2 des §. 2 üker die Einziehung verbotener Werkzeuge und Geräthe rechtfertigt ib durch die besondere Scädlickkeit der hier in Betracht kommenden Gegen- stände (Art. 23 der Konvent'on) und findet sich auch in den Aus- führungébestimmungen anderer Vertragsstaaten.

8. 3 bestimmt den Zeitpunkt des Inkrafttretens dcs Gesetzes,

Kaiserlicher Verordnun

Hinsichtlich des

ahnden zu föônnen.

Statiftische Nachrichten.

__ Als X1V. Ergänzungsheft zu Königlib Preußiscben Statifstisben Bureaus, herausgege- ben von dessen Direktor F. Blerck, ist soeben im Verlage des Bureaus „Die Ergebnisse der Strafrechtsvflege im Königreich Preußen “, einschließli der zu den preußiscen Ober- Naumburg, Caffel, Celle, Cöln und Hamm ge- Gebietétheile

der Zeitschrift des

erschienen:

Landeëgerihtébe:irken nichtpreußischen gemeinsckaftlit en thüringis&en Ober-Landeëgerihts in Jena, während des Jabres 1881, im Auftrage des Königlich preußischen Juftiz- Ministeriums bearbeitet von W. Starke, Gehcimem Ober- Justiz-Rath und rortragendem Rath im Justiz-Ministerium, und vom Königlich preußischen statistischen den Inbolt der Publikation noch zurück Nat der im „Iuft. Min. Bl.* sit der Geschäfte der preußischen L Zahl der etatsmäßigen Ste nißdienft beschäftigten B rektoren 177, meticher 30), Dolmetscher 12 Dolmetscher 5), Kanzliste

im Bezirke

Bureau. Wir kommen auf

veröffentlibten Haupiüber- andgericbte 2c. len (ohne die auésließli im Gefânc- ] camten) bci denselben: Präsidenten 91, Di- Richter 846, Gerichtsschreiber 358 (darur.ter Dol- ctatêémäßige Gericbteschreibergehülfen 119 (darunter de Gerit1ssch{reibergehülfen 55 (darunter _Kanzliste _ Kanzleidiätare 148, Gerichtsdiener und Kastellane 425, ständige Hülfégerihtsdiener 12, Bei der Staats- anwaltscaft: Erste Staatëanwälte 91, Staatëanwälte 153, Recb- nungeérerisoren 92, Sekretäre 126,

tarisbe Assistenten 26, Gerichtédie

An Civilsacben find im I. Bürgerliche Recbtsstreitig den Civilkammern 59 939 gewöhnliche Prozesse, 10838 Urkunden- prozesse (darunter 8514 Wew!elprozesse), 5 Verfügungen, 5101 Ebesacben, 37 E f Handelssachen : 11190 Urfkundenprozefe (11 03 Verfügungen. gewöhnliche Prozesse und 199 Urkunden-

Heffen im Jahr 1882 in Kinder unter sech8s Jahren.

), diätarii zu Darmstadt Juli 1883.

begriffen. aatêanwàâl b- } Januar bis ctatémaßige Assistenten 54, diä- ner 34, ftärdige Hülfsgerichts- | li Iabre 1882 anbängig geworden :

l 582 ( Die Rüzablungen betrvgen in den genannten sieben Monaten 1881 keiten in erster Instanz. a. vor

4 302 000 M, 1882 4 872 000 A und 1883 6 164 0C0 M

5485 Arreste und einstweilige ntmündigungésachen; b. vor ten l _gewöhnliche 6 Wecbselprozefse) und 672 Arreste und der Berufungçêinstanz (darunter 136 Wecbsel-)

Mündliche Verbandlungen fanden vor ver Civilkammer den, 68100 in neu anbângigen) ilfe; vor den Kammern für

einfiwei!ige Spezialkarte der Umgegend von Friedrichshagen, Köpe-

nick, Grünau und Schmöckwit, die Seengebiete der Oberspree und der Dahme, sowie das Terrain der Müggelberge umfassend (Preis 75 4), und Kießlings Svezialkarte der das Gebiet der Oberbavel resp. des Tegeler Sees und des Tegeler Forstes resp. der Jurgfernheide umfafsend (Preis 75 4), Karten sind im M:ßstabe von 1:40000 in jsauberem Farbendruck aus2eführt und ihnen ein Text beigegeben, welcher über die loh- nendsten Touren Aufsluß ertheilt. viclbesubten Terrainabschnitten der Umgegend Berlins fehlten bisher braubbare und billige Karten ; lâssigen Führer verbundenen neuen Spezialkarten dürften daher sehr willkommen sein.

108 583 (40483 in älteren Sa statt, darunter 61 447 fontradiftor deléfaen 21 814 (3423 bzro. 18 391), darunter 6886 kfortradikto- 33 459 (10 775 bzw. 22 684), darunter er Bescwerdeinstanz 73. Von 91070 Civilkammern in erster Instanz n6 urch Endurthcile auf Versäumniß, und zur Erledigung eines bedingten Urtheils anderweitige Endurtheile 22 639, durch Zwischen- glei 959. Beweisbeslüfse wurden 25 336 ge- es vorbereitenden Verfahrens 337 getroffen. Von und Wecselprozefsen wurden 7864 be:w. 724 dur ur Zwiscenurtbeile, 28 durch Vergleich beendet ; je ergingen 554, Anordnungen eines vorbereitenden Ver- fahrens 2. Die Kammern für Handelsfaben beendeten von 10 822 rozefsen 3356 bezw. 1918 durch Endurtheil, 134 durch Vergleich. 2459, Anordrungen eines vorläufigen Verfahrens 9. und Wechselprozefser ergingen 8471 bezw. 752 Endurtheile,

rische; in der Berufungsinfstanz 27 977 kontradifktoris%e; in d gewöhnlichen Prozessen, die vor den zur Verbandlung gelangten, wurden d Verzicht, Anerkenntn 26 408 beendet, dur urtbeile 766, durch Ver faßt, Anordnungen cin 10021 Urfkunden- Enturtheile, 29 d Beweisbeschlüsse e

Kleinpaul. Leipzia, Schmidt & Günther. des durch ähnliche Prachtwerke, wie das erft kürzli besprochene „Rom“, ferner „Indien“, „Amerika“ 2c. wobl bekannten Verlages von Smidt und Günther in Leipzig Das Werk verspriht danach in Bezug auf stattung binter den {on genannten Publikationen nicht zurückzustehen, ja sie fogar hinsichtlich der landschaftliben Kunstblätter, wie dies bei einer Scilderung des europäischen Paradieses lciht erklärlich, noch zu über-

gewöhnlichen P Zwischenurtheil, Beweisbeschlü}e

In 11 447 Ur-

28 Zwiscenurtheile, 618 Beweisbeschlü}e; 33 Vergleiche wurden ge-

\ch{ckloffen. In der Berufungéir stanz ergingen in 34 548 Prozessen 2959 End-

urtheile auf Versäumniß, Verzicht, Anerkenntniß und zur Erledigung eines bedingten Urtheils, 761 auf Verwerfung der Berufung, 16 268 andere Enturtheile, 2566 Zwischenurtheile, 9746 Beweitbeslüfse. Vergleiche wurden 239 ges{lofser, Anordnungen eines vorbereitenden Verfahrens 23 getroffen. E L en An Beschwerden in Civilsaben wurden 14573 anhängig (davon 7449 in bürgerliben Rechtsfstreitigkeiten), im Ganzen waren 15010 (infl. 437 überjährigen) anhängig, davon wurden 13471 dur, 1117 ohne Entscheidung erledigt, 422 blieben unerledigt, 5142 der Beschwerden für begründet erahtet, davon 2537 in bürgerlichen Rechtsftreitigkeiten. 2 | In Strafsachen wurden 53 109 Anträge und Anzeigen von der Staatsanwaltschaft ohne Weiteres zurückgewiesen, 25911 der zuständigen Behörde überwicsen. Vorverfahren waren 342 416 (51 146 überjährige) anhängig, darunter 17 986 Voruntersuchungen (2404 überjährige). Beendet wurden 290 634 Vorverfahren (15 604 Voruntersuhungen); unbeendet blieben 51 782 Vorverfahren (6860 Überjährige), davon 2382 Voruntersuchungen (204 überjähßrige). Hauptverfahren fanden vor den Scwurgerihten 4078 statt, 438 in überjährigen Sachen), von denen 3650 (3489 dur Urtheil erster Instanz, 33 ohne Erkenntniß, 128 in der Rtvisionsinstanz) beendet wurden, unbeendet blieben 428 (32 überjäkrige und 396 neue); voc den Strafs kammern, wegen Verbreben 21 749 (2648 überjährige, 19 001 neue) davon beendet 19292 (18 654 durch Erkenntniß erster Instanz, 133 obne Urtheil, 425 in der Revisionsinftanz); unbeendet blieben 2457 (231 überjährige), wegen Vergeten 26 392 (5018 überjährige), davon beendet 21625 (20137 dur Erkenntniß erster Instanz, 305 obne Urtbeil, 1183 in der Sonn gu: unbeendet blieben 4767 (571 überjährige). Berufungen bei den Strafkammern waren in Privatklage- sacen 5584 (759 überjährige) anhängig, von denen 4636 (1025 dur Ur- theil auf sofortige Verwerfung der Berufung, 2700 dur anderes Urtheil, 911 obne Urtheil) beendet wurden; unbeendet blieben 948 (8 Überjährige); in anderen Sacdten 27 548 (4416 überjährige), wovon 22 494 (5675 durch Urtbeil auf sofortige Verwerfung der Berufung, 14656 dur anderes Urtheil, 2163 obne Urtbeil) beendet wurden und 5054 (183 überjäbrige) unerledigt blieben. Beschwerden über Richter und Ge- ridte gingen 3396, über Amteanwälte 740 ein. Die Staatsanwalt- schaft hatte außerdem 31 353 Rechtshülfesachen, 1462 Berichte in Gnadensacben und 55 689 Strafsacben bei den Amtsgeribtcn (darunter 1983 Antrâge auf Erlaß von Strafbefeble:) zu bearbeiten. Vor den Scmurgerichten fanden 3873 Hauptverbantlungen statt; es ergingen 3632 Urtheile, durch welde 3659 Angeklagte verurtheilt und 1391 freigesprocben wurden. Die Straffammern der Landgericte batten in erster Instanz 47 609 Hauvptverhandlungen und crließen 41 768 Urtheile, dur welce 56 505 Personen verurthcilt und 10295 freigesprochen wurden ; 19 754 Urtbeile betrafen Verbre&en, 22014 Vergehen. Jn der Berufungsinstanz hatten die Strafkammern 29 696 Hauptverhand- lungen und fällten 24 722 Urtheile, und zwar 10203 auf Aufbebung des erften Urtheils, 14 519 auf Verwerfung der Berufung. Von den Urtheilen ergingen 13508 nach Verbandlung vor 5, 11214 vor 3 Richtern, unter den leßten Sachen 3789 Priratklagen. Vorverfahren sind beendet, und zwar: dur Ciastellung des Ver- fabrens Seitens. der Staatsanwaltschaft 118 456, dur Nbgabe der Akten an einen Amtsanwalt 31 388, und zwar: a. mit Anklageschrift 18 122, b. obne Anklagescrift 13266, durch Erhebung ter Anklage bei einem Amtêgericht 25 625, dur Ablehnung des Antrags auf Eröffnung der Voruntersubung 77, dur Besbluß der Strafkammer: auf Nichteröffnung des Hauptverfahrens 4610, auf Eröffnung des Hauptvirfahrens vor einem Schöffengeridt auf Grund des S. T5 G. V. G. 65 820, vor einem Scöffengeriht auf Grund des 8, 207 St. P. O. 182, vor dem Schwurgericht oder der Strafkammer 44 476, 901 Anträge auf Eröffnung der Vorurtersuhung waren von den Angeschuldigten (davon 808 abgelehnt), 15 427 von der Stagte- anwaitscaft (26 abgelebnt) geftellt worden. __ Anträge auf Eröffnung der Voruntersuchung sind gestellt: vom An- gesbuldigten 201 (daron sind abgelehnt 808), von der Staatsanwalt- saft 15 427 (davon sind abgelehnt 26). Beschlüsse der Straf- kammer auf Eröffnung der Veruntersuchung wurden gefaßt auf An- trag 1421, von Amts wegen 110. Voruntersuchungen sind geführt von dem Untersubungsrichter 11 869, von den Amtsgeribten 3735. Wiederaufnahmeverfahren wurden 102 beendet, und zwar zu Gunsten des Verurtbeilten 52 dur sofortige Freispre&ung, 21 dur Auf- hebung des frükeren Urtbeils, 10 dur Aufreterbaltung desselben ; 19 zu Ungunsten des Verurtheilten (5 dur Aufhebung, 14 dur Aufrechterhaltung des früheren Urtheils). Die kürzli ausgegebene Nr. 2 XV, Jahrgangs 1883 der Zeitschrift des Königlich Bayerishen Statistischen Bu reaus, redigirt von dem Vorstand des statishen Bureaus König- lien Regierungs-Rath Dr. Ludwig von Müller (Münten, Kom- miss:onêverlag von Adolf Ackermann), bat folgenden Inhalt: Bei- trâge zur Statistik der Gemeindebesteuerung in Bayern (Fortsetzung). Von Regieruna2ë-Rath Dr. von Müller, Die zwangäweise Ver- äußerung landwirthscaftlider Anwesen in Bapern. Na dem Stande des Jahres 1882, Von Regierungs-Rath Dr. von Müller. Die Ernte des Jahres 1882 in Bayern. Von Regierunas-Rath Dr. von Müller. Notizen: Summari!che Uebersicht der in Bay:rn bestehen- den landwirthschaftlidben Spezialvereine nad dem Stande des Jahres 1882, zu'ammengeftelt im Königliden Staats-Ministerium des Innern, Abtheilung für Landwirthschaft, Gewerbe und Handel. Das Augustbeft 1883 der „Mittheilungen der Groß- herzoglih bessishen Centralstelle für die Landes- statistik*, hat folaenden Jnhalt:! Ueberîücht über die im Großh. entgeltliber Pflege befindli gewesenen ) Verglei. meteorol. Beobacht. Juli 1883. Sterblicbkeiteverbältnisse Juli 1883. Meteorol. Beobacht.

e „National-Zeitung“ s{reibt: Die Einzablungen n die Berliner Sparkasse sind no§ immer im Steigen Im Jahre 1881 wurden în den sieben Monaten Juli einsc{ließlib eingezablt 6938 000 A, 1882 dagegen 8 199 000 4 und 1883 90080c0 A Selbstverständ- find in Folge des gesteigerten Gesammtguthabens der Sparer aub die Rützablungen gewachsen, aber weniger als die Einzahlungen.

Kunft, Wissenschaft und Literatur. -

___ Im Verlage von Alcxius Kießling (Berlin 8., Brandenburg- straße 64) sind soeben zwei neue Karten erscienen, nämli: Kießplings

Umgegend von Tegel,

Beide

Von den darin behandelten

die vorliegenden, mit einem zuver-

—— Neapel und seine Umgebung, gescbildert von Rud. Mit ca. 150 Jllustrationen. În 15 Heften zu je 1 M

Von diesem neuen Unternehmen

liegt uns die erste Lieferung vor. reiche illustrative Aus-

Wocbenbericht.

Ausfuhr nab Großbritannien 13 000 B,, Ausf d Je nent 5000 B., Vorrath 236 000 B. U fuhr na dem Ko

treffen. Für die Gediegenheit des Texies aber bietet der Name des bei den Lesern des Werkes über Rom gewiß noch in bestem Andenken ftebende Name Rudolf Kleinpauls genügerde Bürgschaft. Wir werden noch öfter auf diefes s{ône Werk zurüdkommen und bemerken vorläufig nur, daß neben der Stadt Neapel’mit ihren Promenaden und dem an Kunstsbäßen reihen Museum alle bekanyten Orte und Punkte der herrliden Umgegend, wie der Vesuv, Pompeji, Sorrento, Ämalfi, die [iebliden Inseln Capri und Jschia mit dem so shrecklich heimgesucbten G in Wort und Bild dem Leser vor Augen geführt werden sollen.

Gewerbe und Handel.

_Ueber den Jahre2abschbluß der Braunschweigischen Aktien- Gesellshaft für _Jute- und Flachsindustrie wird no gemeldet, daß der in der leßten Campagne erzielte Gewinn ca. 1 030000 Æ beträgt. Zur Vertbeilung einer Dividende von 20 9% find nur 429 000 6 erforderli, da das dividendenberctigte Aktien- kapital nur 2 100 000 Æ umfaßt. Die neu auëgegebenen 525000 Aktien beziehen für das leßte Jahr pur die laufenden Zinsen und nebmen erst von 1883—84 ab am Gewinn Theil. Ungefähr die Hälfte des erzielten Reingewinnes von 1030009 Æ entfällt auf die Dividende, die Tantièmen und Gratifikationen, während die andere Hälfte für Abscbreibungen und Reserve-Rücklagen verwendet wird. Das neue Werk hat ca 750 000 4 gekostet.

London, 31. August. (W, T. B.) Bei der gestrigen Woll-

auktion waren Preise unverändert.

New-York, 31. August. (W. T. B) Baumwollen-

Zufuhren in allen Unionshäfen 23 000 B.

drei Wochen ihres Hierscins Interesses geworden. Sonntage vorauésidtlid fehr starken sind Vorkehrungen durch Errichtung und Vergrößerurg der Tribünen getroffen worden, damit ein Jeder die fremdländishen Gäste genau in Augenschein nehmen kann. interessante und großartige Vorstellungen statt. In beiden, von denen die eine Vormittags von 19—12 Uhr, die andere von halb 3—7 Uhr stattfindet, werden in ethnograpbiscer Beziehung bo interessante Schan- stellungen, wie Vorführung der 12 großen Arbeits: Elephanten, Baum- stämme bis 200 Pfurd tragend, Rundfahrten mit den Zebukarren, mebrmalige Produktionen des S&langenbeschwörers und Zauberkünsftlers Bombay Ram-Zammy, Musik- und Gesangsaufführungen, singhalesische Spiele 0 Zora Sen. außergewöhnliden Schaustelungen auf nur 25 ermäßigt. Von Nacmittags 4 Uhr ab findet F dia! Militär-Concert, ausgeführt von der Kapelle des 3. Garde-Ulanen- Regiments, unter Leiturg des Königlicen Musikdirektors Kuhne, aus Potsdam, in Uniform statt.

Sonntag, den Gartenfest nebst Sommernachtsball wird, Vorbereitungen zu urtheilen, alles biéher in diesem Genre Geleistete weit überragen. Leitung von Dekorationekünstlern erfolgte Auss{mückung des Etablisse- ments dürfte felbst den ansprucévollsten Besucher befriedigen. Besonders prâdbtig wird sich der Palmengarten auênehmen. taghbelle Beleucbtung zu geben, find eigens mebrere Kronen angebraht worden, und die plätshernden Fontänen werden von einem sinnrei{ angelegten und effeftvoll wirkenden Licht bestrahlt, die Grotten dur bengalishes Feuer farbige die Dekorirung des Kaisersaales und des auf der Terrasse vor dem Hauptgebäude errich- teten Tanzplates, das von Hrn. S&@ulenburg arranairte Riesenfeuerwerk eine angenehme Unterhaltung bieten, und die Doppel- Concert, einem Militär-Musikcorps, unterhalten werden. bietet sid im Freien wie im Saal Gelegenheît. früberen in der Flora abgehaltenen Sommernawtsfesten, so ift au dieëmal für die Rüdckbeförderung der Besucher ausreiGend aesorat, indem auf beiden Pferdebahnlinien während der ganzen Nat Wagen

Berlin, 1. September 1883. # London, 31. Auçust. (W. T. B.) Nat einer Meldung des® #

„Reutersben Bureaus“ aus Batavia, vom beutigen Tage, waren dort keine weiteren Nacricbten aus Sumatra eingegangen. Die Zabl der in dem Distrikt Tjiringen dur die vulkanisc{en Erup- tionen ums Leben gekommenen Pcrsonen wird auf 10 (00 gefckätt; im Ganzen follen etwa 30000 Personen bei der Katastrophe umge- kommen fein.

Kopenhagen, 31, August. (W. T. B.) Nat einem Tele-

gramm aus Vards (Norwegen) von gcstern meldet Kapitän Weide von Sibiriakoffs Dampfer die niederländische Erpedition bei aufgencmmen. Breite und 63 Grad Länçe gesunken. den ganzen Winter daselbs eingefroren gewesen; an Bord befände si aber alles wohl und bote man offeres Wasser zu erreichen. Die Besaßung der „Varna“ sei am 1. August von der „Dijmvhna“ geschieden und werde rom Dampfer gebracht werden.

e Obi“: er habe am 25. August ( o der Insel Weigat\ch „Varna“ sci am 24. Juli auf 712 Grad

Die „Dijmphna“ wäre

Die

eNordenskjöld“ nah Hammerfest

Das Wallner- Theater öffnet, nachdem die Ferien zu Ende

gegangen, heute Akend wieder seine Pforten und zwar mit der Auf- führung des Lustspiels dâcbtiger Schwiegersohn“, jener beiden Stücke, Ferien zuerst aufgeführt, von der Kritik gürstig beurtheilt und vom Publikum beifällig aufgenommen wurden. des Sc@lusses des Theaters gegeben und dazu noch in ciner Zeit, ïa der der größte Theil des Theaterpublikums vor der Hite, mit welcher der dieëjährige Sommer begann, aus Berlin bereits geflohen war, sind diefe beiden lustigen Stücke fast als Novitäten anzusehen.

„Kleine Hände“ und der Posse „Ein ver- die kurz vor den

Nur wenige Male wegen

Die Singhalesen im Zoologishen Garten sind in den

bereits der Gegenstand vielseitigen Um dem kei ermäßigtem Eintritt am morgigen Besucb Rechnung zu tragen,

Es finden morgen zwei besonders

Der Eintrittspreis ift trotz dieser zur Feier des Sedantages ein großes

Das von der Charlottenburger Flora

E ra für den morgigen Jahrestag der Schlabt bei

Sedan, projektirte nach den großartigen

Die nach den Angaben und theilweise unter der

Um demselben eine

und die

Anlagen erleuchtet

t sein. Nicht großen, viéertausend

dur unzählige bunt- minder glänzend ist Personen fassenden

Lämpchen

Den Freunden pyrotebnisher Schauspiele wird

1 Musikliebhaber werden durch ein augeführt von der Berliner Sinfoniekapelle und

Zum Tanzen aber Wie bei den

coursiren. Auf das mäßige Entrée von nur 1 # sei noch besonders hingewiesen.

: Redacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin:

Verlag ter Expedition (Kessel). Sechs Beilagen (eins{ließlich Börsen-Beilage).

Druck: W. Elsner.

Er fte Beilage zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

Berlin, Sonnabend, den 1. September T1.

ihn hierzu bestimmten Stellvertreter und mindestens zwei Mitgliedern besteht, von denen das eine die Befähigung zum Richteramte besißen und der landwirthschaftlihen Gewerbs- lehre kundig sein, das andere die Befähigung zum Oekonomie- fommifsarius haben muß. Von diesem Kollegium sind auch die Obliegenheiten der Regierung hinfihtlih der Güterkonso- lidationen wahrzunehmen. . E

8. 24. Der Regierungs-Präsident ift befugt, Beschlüsse der Regierung oder einer Abtheilung derselben, mit welchen er niht einverstanden ift, außer Kraft zu seßen und, sofern er den Aufenthalt in der Sache für nachtheilig erachtet, auf seine Verantwortung anzuordnen, daß nach feiner Anficht verfahren Andernfalls ift höhere Entscheidung einzuholen.

Auch is der Regierungs-Präfident befugt, in den zur Zuständigkeit der Regierung gehörigen Angelegenheiten an Stelle des Kollegiums unter persönliher Verantwortlichkeit Verfügungen zu treffen, wenn er die Sache für eilbedürftig oder, im Falle seiner Anwesenheit an Ort und Stelle, eine sofortige Anordnung für erforderlih erachtet. S Jn der Provinz Hannover treten an die Stelle der Landdrosteien und der Finanz-Direktion sechs Regierungs- Präsidenten und Regierungen, welche, Präsidenten, die Verwaltung mit den Befugnissen und nah den Vorschriften führen, welhe dafür in den übrigen Pro- vinzen gelten, beziehungsweise in dem gegenwärtigen Gesetz gegeben sind. .

Welche der vorbezeihneten Regierungen nach dem Vorbild der Regierung zu Stralsund zu organisiren sind, bleibt König- licher Verordnung vorbehalten. Ö

S. 26. Die Zuständigkeiten der Konsistorialbehörden in der Provinz Hannover in Betreff des Schulwesens, sowie die kirhlihen Angelegenheiten, welhe bisher zum Geschäftsfkreise der fatholishen Konsistorien zu Hildesheim und Osnabrück gehörten, werden den Abtheilungen für Kirhen- und Scul- wesen der betreffenden Regierungen überwiesen. genannten fTatholis{hen

M 2059.

Königreich Preußen.

Geseg über die allgemeine Landesverwaltung.

Vom 30. Juli 1883. von Gottes

Zustimmung beider Häuser des Landtages für den gesammten Umfang der Monarchie was folgt :

Erster Titel.

Grundlagen der Organisation. i Die Verwaltungseintheilung des Staat®gebietes Regierungsbezirke und Kreise bleibt mit der erlin aus der Provinz scheidet und einen Verwaltungsbezirk für

Jede Wahl verliert ihre Wirkung mit dem Aufhören einer der für die Wählbarkeit vorgeschriebenen Bedingungen. Der Provinzialaus\{uß hat darüber zu beschließen, ob dieser Gegen den Beshluß des \hufses findet innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Ober- Die Klage steht auch dem Vor- sißenden des Provinzialrathes zu. Dieselbe hat keine auf- shiebende Wirkung; jedoch dürfen bis zur Entsheidung des Ober-Verwaltungsgerihts Ersaßwahlen nit stattfinden,

Alle drei Jahre scheidet die Hälfte der gewählten Mitglieder und Stellvertreter, und zwar das erfte Mal die näcstgrößere Zahl, aus und wird durch neue Wahlen erseßt. Die Ausscheidenden bleiten jedoch in allen Fällen bis zur Ein- führung der Neugewählten in Thätigkeit. D Ausscheidenden werden durch das Loos bestimmt. scheidenden sind wieder wählbar. E :

Für die im Laufe der Wahlperiode ausscheidenden Mit- glieder und Stellvertreter haben Ersaßwahlen stattzufinden. Die Ersagmänner bleiben nur bis zum Ende desjenigen Zeit- raums in Thätigkeit, für welhen die Ausgeschiedenen gewählt

Fall eingetreten ist. rovinzialaus-

Verwaltungsgericte statt.

Wilhelm, König von

verordnen mit

v4

Provi Die das rfte Mal in Provinzen, ezirk ste Mal Maßgabe bestehen, daß die Stadt B Dn aus sih bildet. i : i i L . Jn der Provinz Hannover bleiben die Landdrostei- bezirke als Regierungsbezirke bestehen.

Die Abänderung der Kreis- un ‘Provinz Hannover erfolgt

8, 3, Die Geschäfte

d Amtseintheilung der mittels besonderen Gesetzes. der allgemeinen Landesverwaltung werden, soweit sie nicht anderen Behörden überwiejen sind, unter Oberleitung der Minister, in den Provinzen von den Ober-Präsidenten, in den Regierungsbezirken von den Regie- rungs-Prästidenten E den Regierungen, in den Kreisen von ¿andräthen geführt. O S g rene ry die Regierungs-Präsidenten_ und die Landräthe handeln innerhalb „ihres Geschäftskreises selbst- ständig unter voller persönlicher Verantwortlichkeit, vorbehalt- lih der follegialishen Behandlung der durch die Geseße be- zeihneten Angele 8. 4, Zur M

Die Dauer der Wahlperiode kann durch das gleich dem

Provinzialftatut auch anders bestimmt werden.

8. 14. Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Provinzialrathes werden von dem Ober- Präsidenten vereidigt und in ihre Stellen eingeführt. /

Sie können aus Gründen, welhe die Entfernung eines Beamten aus seinem Amte rechtfertigen (F. 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1852, betreffend die Dienstvergehen der nicht rihterlihen Beamten, Gesez-Sammlung Seite 465), im Wege des Disziplinarverfahrens ihrer Stellen enthoben werden.

Für das Disziplinarverfahren gelten die Vorschriften des genannten Geseßes mit folgenden Maßgaben :

Die Einleitung des Verfahrens, fowie die Ernennung des Untersuhungskommissars und des Vertreters der Staats- anwaltschaft erfolgt dur den Minister des Fnnern.

Disziplinargericht ist das Plenum des Ober-Verwaltungs-

genheiten. S f itwirkung bei den Geschäften der allgemeinen Landesverwaltung nah näherer Vorschrift der Gesetze bestehen für die Provinz am Amtssige des Ober-Präfidenten der Pro- vinzialrath, für den Regierungsbezirk am Amtssize des Re- gierungs-Präsidenten der Bezirksaus\huß, für den Kreis am Amtssitze des Landraths der Kreisausschuß. : An die Stelle des Kreisauss(u}ses tritt in den durch die Gesetze vorgeschenen Fällen in den Stadtkreisen, in welchen ein Kreisausshuß nicht besteht, der Stadtausschuß, in den einem Landkreise angehörigen Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern der Magistrat (kollegialische Gemeindevorstand). Jn Stadtgemeinden, in welchen der Bürgermeister allein den Gemeindevorstand bildet, treten m Absaze bezeihneten Fälle an die Stelle des Magistrats der Bürgermeister und die Beigeordneten als Kollegium. . 5. Jn den Hohenzollernshen Landen tritt, soweit nicht die Geseße Anderes bestimmen, an die Stelle des Ober-Prä- sidenten und des Provinzialraths der zuständige Minister, an die Stelle des Kreises der Ober-Amtsbezirk, an die Stelle des Landraths der Ober-Amtmann, an die Stelle des Kreisau3- usses der Amtsausschuß. : M T 6. Sl gs die amtliche Stellung, die Befug- nisse, die Zuständigkeit und das Verfahren der Verwaltungs- behörden bleiben die bestehenden Vors 5 f weit dieselben niht durch das gegenwärtige Geseg abgeändert

Konsistorien werden auf-

Den evangelishen Konsistorialbehörden in der Provinz Hannover verbleiben, bis zur anderweitigen geseßz-

Der Provinzialrath ist beschlußfähig, wenn mit a aae i isberi Zuständi P Î ) is ? s lichen Regelung, in Kirchenfsachen ihre bisherigen Zuständig-

Einschluß des Vorsißzenden fünf Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse werden nach Stimmenmehrheit gefaßt. Stimmengleicheit giebt die Stimme des Vorsißenden den Ausschlag.

2) Bezirksaus\{uߧ.

S. 28. Der Bezirksausfschuß besteht aus dem Regierungs- Präsidenten als Vorsißenden und aus sechs Mitgliedern.

Zwei dieser Mitglieder, von denen eins zum Richteramte, eins zur Bekleidung von höheren Verwaltungsämtern befähigt sein muß, werden vom Könige auf Lebenszeit ernannt. der Zahl dieser Mitglieder ernennt der König gleichzeitig den Stellvertreter des Regierungs-Präfidenten im Vorsiße mit dem Titel Verwaltungsgericht3-Direktor. Zur sonstigen Stellvertre- tung des Regierungs - Präsidenten im Bezirksausshusse und zur Stellvertretung jedes der beiden auf Lebenszeit ernannten Mitglieder ernennt der König ferner aus der Zahl der am Sitze des Bezirksausschusses ein richterlihes oder ein höheres Verwaltungsamt bekleidenden Beamten einen Stellvertreter. Die Ernennung der Stellvertreter erfolgt auf die Dauer ihres Hauptamts am Siye des Bezirksausschusses. e Die vier anderen Mitglieder des Bezirksausshu}sses wer- den aus den Einwohnern seines Sprengels durch den Pro- Jn gleicher Weise wählt leßterer vier Stellvertreter, über deren Einberufung das Geschäfts- regulativ bestimmt. -

Wählbar is mit Ausnahme des Ober-Präsidenten, der Regierungs-Präsidenten, der Vorsteher Königlicher Polizei- behörden, der Landräthe und der Beamten des Provinzial- verbandes jeder zum Provinzial Landtage wählbare Angehörige Mitglieder des Provinzialraths können

3) Generalfkommissionen. :

Die Generalkommission für die Provinzen Pom- mern und Posen zu Stargard in Pommern wird aufgehoben. An die Stelle derselben tritt für die Provinz Pommern die für die Provinz Brandenburg bestehende Generalkommission.

. Für die Provinzen Ost- und Westpreußen und Posen Generalkommisfion gebildet. ) Generalkommission für die Provinz Hannover fungirt zugleich für die Provinz Schleswig: Holstein.

IT, Abschnitt. Bezirksbehörden. 1) RNegierungs-Präsident und Bezirksregierung. An die Spitze der Bezirksregierung am Siße des Ober-Präsidenten tritt, unter Wegfall des Regierungs-Vize- Präsidenten, ein Regierungs-Präsident. ist fortan niht mehr Präsident dieser Regierung. i i:

8. 18, Die Regierungsabtheilung des Fnnern wird auf- Die Geschäfte derselben werden, soweit nit durch das gegenwärtige Gesey abweichende Bestimmungen getroffen von dem Regierungs-Präsidenten mit den der Re- gierung zustehenden Befugnissen verwaltet. e Dem Regierungs-Präsidenten wird für die ihm persönlich übertragenen Angelegenheiten ein Ober-Regierungs- Rath und die erforderlihe Anzahl von Räthen und Hülfs- arbeitern, von denen mindestens einer die Befähigung zum Richteramte haben muß, beigegeben, welche die Geschäfte nach seinen Anweisungen bearbeiten. i

Diese Beamten können zugleih bei der Regierung be- schäftigt werden und nehmen an den Plenarberathungen der- selben nah Maßgabe der für die Regierungsmitglieder be- stehenden Vorschriften Theil. :

Die Mitglieder der Regierung können von dem Re- gierungs: Präsidenten zur Bearbeitung der ihm übertragenen Geschäfte herangezogen werden. | n

e Die Stellvertretung des Regierungs-Präsidenten

in Fällen der Behinderung erfolgt durch den ihm beigegebenen Ober-Regierungs-Rath, und wenn auch dieser behindert ist, durh einen Ober-Regierungs-Rath der Bezirksregierung. Die zuständigen Minister sind befugt, in besonderen Fällen eine andere Stellvertreiung anzuordnen. : Die Geschäfte der Regierungen zu Stralsund und zu Sigmaringen, soweit sie zur Zuständigkeit der Regierungs- abtheilungen des Jnnern gehören, werden nah Maßgabe des 8. 18 von den Regierungs:Prästdenten verwaltet. Die Mit glieder der Regierung bearbeiten diese Geschäfte nah den An- weisungen des Präsidenten. L R

Die Stellvertretung des Präsidenten in Fällen der Be- hinderung erfolgt durch ein von den zuständigen Ministern beauftragtes Mitglied der Regierung. : ;

8. 22. Bei den Regierungen zu Danzig, Erfurt, Münster, Minden, Arnsberg, Coblenz, Cöln, Aachen und Trier tritt an die Stelle der Abtheilung des Fnnern für die bisher von derselben Es Loe und Schulsachen eine Abtheilung s irhen- und ulwesen.

Es Die 1a nietbschaftlichen Abtheilungen der Re- 8berg und Marienwerder, sowie die bei er Provinzen Oft- und Westpreußen und zu Schleswig bestehenden Spruchkollegien für die landwirth- schaftlichen Angelegenheiten werden aufgehoben. Die Zustän- digkeiten dieser Behörden, sowie diejenigen der Abtheilungen des Jnnern der Regierungen zu Gumbinnen, Danzig und Sleswig als Auseinandersezungsbehörden gehen auf General-

issionen (8. 16) über. . R der N tba zu Wiesbaden tritt an die Stelle der

nnern als Auseinandersezungsbehörde ein

für die in dem zweiten

gemeinsame

orschriften in Kraft, so-

Nh op- 2 2 T Die Verwaltungsgerihtsbarkeit (Entscheidung im Der Ober-Präsident

Verwaltungsstreitverfahren) wird durch die Kreis- (Stadt:) Ausschüsse und die Bezirksausschüsse als Verwaltungsgerichte, sowie durch das in Berlin für den ganzen Umfang der Monarchie bestehende Ober-Verwaltungêgeriht ausgeübt. Die Entscheidungen ergehen unbeschadet aller privatre{chtlihen Ver-

vinzialausschuß gewählt.

Die sachliche Zuständigkeit dieser Behörden zur Entschei- dung in erster Jnstanz wird durch besondere geseßliche Bestim- mungen geregelt. L E

Die Bezirksauss{hüsse treien überall an die Stelle der Deputationen für das Heimathwesen. :

Wo in besonderen Geseßen das Verwaltungsgeriht ge- nannt wird, ist darunter im Zweifel der Bezirksauss{huß zu verstehen.

des Deutschen Reichs. er des Pr nicht Mitglieder des Bezirksausshusses sein. ] 5

Jm Uebrigen finden auf die Wahlen bezw. die gewählten Mitglieder die Bestimmungen der 88. 11, 12 und 13 sinn- gemäße Anwendung. S : -

8. 29, Wo der Geschäftsumfang es erfordert, können Verordnung Abtheilungen d ausschusses für Theile des Regierungsbezirkes gebildet werden. Jn folhen Fällen gehören der Vorsißende, und sofern nicht für die verschiedenen Abtheilungen besondere Ernennungen er- folgen, die ernannten Mitglieder allen Abtheilungen an. Die gewählten Mitglieder und deren Stellvertreter müssen für jede Abtheilung gesondert bestellt werden. 1 Uebrige e die für den Bezirksausshuß gegebenen Vorschriften sinngemäß für jede Abtheilung, . | l

8. 30. Der Vorsiß im Bezirksausshusse geht in Behin- derungsfällen von dem Regierungs-Präsidenten bezw. dem Verwaltungsgerichts-Direktor auf das zweite ernannte Mit- glied, sodann auf den Stellvertreter des Verwaltungsgerihts- Der Regierungs-Präsident gilt als behindert in allen Fällen, in welhen über eine Beschwerde gegen die Verfügung eines Regierungs-Präsidenten verhandelt wird. Den ernannten Mitgliedern darf eine Vertretung des Regierungs:Präsidenten oder eine Hülfsleistung in den diesem persönlih überwiesenen Geschäften nicht aufgetragen Beide nehmen an den Plenarberathungen der Regie- rung nah Maßgabe der für die Regierungsmitglieder be- Im Uebrigen is| ihnen die Führung eines andercn Amtes nur gestattet, wenn dasselbe ein rihterlihes ist oder ohne Vergütung geführt wird.

8. 32. Die gewählten Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder werden durch den Vorsißenden vereidigt. Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder unterliegen in dieser ihrer Eigenschaft den Vorschriften des Gesetzes, betref- fend die Dienstvergehen der Richter u. \. w., vom 7. Mai 1851 (Geseß-Sammlung Seite 218), beziehungsweise des Ge- seßes vom 26. März 1856 (Gesez-Sammlung Seite 201).

Disziplinargericht ist das Plenum des Ober-Verwaltungs=- gerichts; der Vertreter der Staatsanwaltschaft wird von dem Präsidenten des Ober-Verwaltungsgerichts ernannt.

: Der Bezirksaus\huß is bei Anwesenheit von fünf Mitgliedern, in Streitsachen unter Armenverbänden bei Anwesenheit von drei Mitgliedern beshlußfähig, unter denen sich in allen Fällen mit Einschluß des Vorsitzenden mindestens

durch Königliche des Bezirks-

Zweiter Titel. Verwaltungsbehörden,

1, Abschnitt.

Provinzialbehörden.

1) Ober-Präsident. i 8. 8. An der Spitze der Verwaltung der Provinz steht Demselben wird ein Ober-Präsidialrath und die erforderlihe Anzahl von Räthen und Hülfsarbeitern beigegeben, welche die Geschäfte nah seinen Anweisungen Auch ist der Ober-Präsident befugt, die Mitglieder der an seinem Amts\ig befindlichen Regierung, sowie die dem Regierungs-Präsidenten daselbst beigegebenen Beamten (S. 19 Absatz 1) zur Bearbeitung der ihm übertragenen Geschäfte heranzuziehen. s S . 9, Die Stellvertretung des Ober-Präsidenten in Fällen ehinderung erfolgt, soweit sie niht für einzelne Ge- shäftszweige durch besondere Vorschriften geordnet ist, durch Die zuständigen Minister sind be- fugt, in besonderen Fällen eine andere Stellvertretung anzu-

Im Uebrigen gelten

der Ober-Präsident.

bearbeiten. Direktors über.

den Ober:Präsidialrath. stehenden Vorschriften Theil.

2) Provinzialrath. : 8, 10. Der Provinzialrath besteht aus dem Ober-Prä- sidenten beziehungsweise dessen Stellvertreter als Vorfißenden, aus einem von dem Minister des Jnnern auf die Dauer seines Hauptamtes am Sige des Ober-Präsidenten ernannten höheren Verwaltungsveamten St vertreter und aus fünf Mitgliedern, welhe vom Provinzial- ausshusse aus der Zahl der zum Provinzial-Landtage wähl- baren Provinzialangehörigen gewählt werden. 1 teren werden in gleicher Weise fünf Stellvertreter gewählt. Von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind der Dber-Prä- sident, die Regierungs-Präfidenten, die Vorsteher Königlicher Polizeibehörden, die Landräthe und die Beamten des Pro- vinzialverbandes, A E Die Wahl der Mitglieder des Provinzialrathes und deren Stellvertreter erfolgt auf sechs Jahre.

gierungen zu Köni

beziehungsweise dessen Stell- A fte i den Regierungen

Für die leß-

Abtheilung des

Kollegium, welches aus dem Regierungs-Präsidenten, dem für