1883 / 207 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 04 Sep 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Inserate für den Deutschen Reichs- und Körigl. Preuß. Staatéë-Anzeiger und das Central-Handels- register nimmt an: die Königliche Erpedition

D 4

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. Subhastätionen, Aufgebote, Vorladungen

Deffentlicher Anzeiger.

des Dentschen Reihs-Anzeigers und Königlich Prenßishen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.

u, dergl. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc. Verloosung, Amortisation, Zinszahlung

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U. s. W. von öffentlichen Papieren.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

Verschiedene Bekanntmachungen.

Literarische Anzeigen.

Theater-Anzeigen. ] In der Börsen-

Familien-Nachrichten. / beilage.

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Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen des „Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenftein & Vogler, G. L. Daube & Co., E. Schlotte,

Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren

Annoucen - Bureaux. 2j

Su5zastationen, Aufgebote, Vor- ladungen u. dergl.

[38198] Oeffentliche Zustellung. Die vercbel. Kaufmann Henriette Possinke, geb. Wetkter, zu Rêôcknitz bei Dresden, vertreten dur den Retbtéta’walt Mittrup zu Görliß, klagt gegen ihren Ehcemaun, den Kaufmann Jultus Louis Pofsinke, früber zu Görlitz, dessen Auferthalt unbekannt ift, wegen Ebetrennung mit dem Antrage, die Ebe zwischen den Parteien zu trennen und den Veklagten für den allein schuldigen Theil zu erflären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandt- lung des Necbtsftreits vor die 11. Civilkammer des Königlichen Lardgericbts zu Görliß auf den 18, Dezember 1883, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage befannt gema@t. Görlis, den 31. August 1883. Weinhold, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

102) Oeffentliche Zustellung.

Badborn, Anna, ledige großjähriae Taglöhnerin von Unterwildenau und Väumler, Bartl, Schuh- macher von dort, als verpflichteter Vormund der Maria Vadhborn von Unterwildenau, außerehelichen Kindes der Vorgenannten, erk evea Klage geaen den aroßjährigen Taglöbner Georg Trautnec von Muggl- bof, nun unbekannten Aufenthaltes, auf Anerkennung der Vaterschaft zu dem am 5. März l. Is. zu Unterwildenau von Anna Badhorn außerehelih ge- bornen Kinde „Maria“ auf Zablung von Alimenten ur.d eincr Kindbettkostenentshädigung und laden den Beklagten Trautner zur mündli&en Verhandlung der Sade in die Siturg des Kgl. Amtsgerichts Weiden vom

Freitag, den 26. Oktober 1883, Bormittoegs 9 Uhr, vor.

Die zum Armerrechte zugelassere Klägcrin wird den Artrag steller, zu erkennen :

1) Beklagter Georg Trautner sei als Pater des von Anna Vadhborn am 5. März l. Js, gebornen Kindes „Maria“ ¿u erachten,

9) derselbe sei sckchuldig:

a. cinen jährliccn Alimentationsbeitrag von 24 Æ Lis ¿um vollendeten 13, Lebent- jahre des Kindes,

b, die Hâlfte des scinerzeitigen Scbulgelde®,

c. die Hâlfte der Kur- und Leichenkosten, wenn das Kind innerhalb der Alimeu- tationEperiode erkcanfen oder fterten follte,

d. cine Tauf- und Kindketikostenentshädi- gung von 10 F zu bezahlen,

e. die Kosten dcs Streites zu tragen.

Zum Zwecke der öffentlicen Zustellung wird dieser Klagsauszug hiermit bekannt gemacht.

Weiden, am 30. August 1883.

Gerichtsschreiberei des Kgl. bayer. Amtsgerichts

Weiden. Der Kgl. Sekt etär beurl. Reiff, Stellvertreter.

9c (38200) Oeffentliche Zustellung.

Nr. 10059. Der Holzhändler Hermann Bloz- beimer von Breîisacþ, vertreten dur Kommissionär Philipp Mo von da, klagt gegen den an unbe- kannten Orten abwesenden Lantwirth Michael Meyer von Acwkarren aus Erbschaft seines Vaters Elias Blozheimer aus Waarentauf und für Rebstecken mit dem Antrage ouf Verurtbeilung desselben zur Zablung von a. 32 M 55 H nebst 5% Zins vom 21. Oftober 1882 an und b. 11 M 50 S nebst 59% Zins vom Zustellungêtag an und ladet den Beklag- ten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Großberzoglicbe Amtsgeridt Breisach auf

den 26. Oftober 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Breisach, den 1. September 1883.

Der Gerichttscreiber des Großh. Amtsgerichts:

Weiser. [38199] Oeffentliche Zustellung.

Die Wittwe des Ackermanns Iohannes Amrhein, Anna Catharina, geb. Trümner, von Woslkferode, Élagt gegen 1) den Ackermann Wilhelm Amrhein von Wolferode, jeßt unbekannt wo? abwesend, 2) dessen Ehefrau, Elisabet1b, aeb. Sobl, zu Wolferode, roeaen Lieferung von: 23 Mött Korn, 1 Mösött Hafer, 1 Mött Gerste, 2 Mesten Erbsen, 3 Mestcn Waizen, 6 Mött Kartoffeln, 7 Liter Saamenöl, 7 Pfund Butter, 39 Stück Eier, 1 Paar Werfktagsschuhe, 1 Paar Sonntagés&ube, 14 Pfund Wolle, 1 Steige 19r Leinentub, 15 Pfd. Speck, 30 Pfd. Scbrwoeine- fleisch, 1 Korb voll Koblrabi, 1 Korb gelber Mößren, 1 Korb voll Obft, 1 Klafter Buchensckeitholz und Herstellung ibrer Auszucsstube, mit dem Antrage auf Berurtheilung der Beklagten zur Lieferung obiger Auzszugsleiftungen und Herstellung der Auszugsstube, und ladet den Beklagten 1 zur mündlidhen Ver- bandlung des Recvtéstreits vor das Königliche Amts- gericht zu Rauschenberg auf den 14. November 1883, Vormittags 9 Uhr.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Avszug der Klage befannt gemacht.

Rauschenberga, den 24, August 1883.

Finkelde,

Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. [38201] Oeffentliche Zustellung.

Der Tischlermeister Carl Borowski zu Neuendorf, vertreten durch den Rechtsanwalt Obucb hier, klagt gegen den Ziegeleibesißzersohn Ericb Richter, früber zu Neuendorf, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen 300 Darlehn aus dem Sw@uldschein de dato Neuendorf, den 2. Mai 1877 übcr 630 4, welches Auguft Borcwsfi in Danzig am 1. Januar 1878

lung von 300 M nebst 5% Zögerungszinsen seit dem Tage ter Klagezustellung und ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königliche Amtsgericht zu Lauenburg in Pommern auf den 22. November 1883, Vormittags 10 Uhr. „Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieter Auszug der Klage bekannt gemacht.

Lauenburg i. Pom., den 30. August 1883,

E: Gericktsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.'

[38252] Oeffentliche Zustellung.

Die verehelichte Poser, Anna Marie Clara, ge- borene Bauer, zu Weißenfels, vertreten dur den Rechtsarwalt Dr. Kähne zu Halle a. S,, klagt gegen ihren Ebemann, den früberen Geschäftsreisen- den Theodor Poser, zuleßt in Merseburg wohnhaft, zur Zeit in unbekannter Abwesenheit, wegen bös- liher Verlaffung mit dem Antrage auf Ehetrennung und ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreites vor die vierte Civilkammer des Königlichen Landgeri&ts zu Halle a. S. auf den 19, Dezember 1883, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, cinen bei dem gedachten Ge- ridte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Zum ZwedLe der öffenilihen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Halle a. S., den 31. August 1883,

Preuß, Gericttschreiber des Königlichen Landgericßts.

S [SLSN Aufgebot. Die natgenannten Personen: 1) Georg Will, led. von Buckendorf, 2. Juli 1828, 2) Josef Beéb, lédig von dáà, g@db. teú 21, Juli 1816, und 3) Margareta Fehn, ledig von Hain, geb, den 3. Dezember 1842, für welhe Seitens des unterfertigten Geribtes seither Vermögen verwaltet wurde, sind vor länger als dreißig bezichungswcise fünfzehn Jahren aus ibrer Heimath nah Nerdamerika gezogen, haben seit ihrem Weggange keire Nachricht mehr von si gegeben und follen dieselben na Antrag der geseßlich berufenen Erben und ihrer bisherigen Pfleger für todt erflärt werden.

Es ergeht daher Aufgebot:

I, a. an den ledigen Georg Will von Buckendorf,

b. an den ledigen Iosef Betz von da, und

c. an die ledige Margareta Febn von Hain, ih binnen 9 Monaten und spätestens im Auf- gebotétermine vom 10. Mai 1884 {riftli oder persönlich bei dcm unterfertigten Kgl. Amtsgerichte zu melden, widrigenfalls fie für todt erklärt werden,

IIL. an die ErbLetheiligten, ibre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen, ;

III. an alle Diejenigen, welche übir das Leben der Verschollenen Kunte geben können, Mit- téeilung hierüber anber zu übermacen,

Weismain, den 27. Auaust 1883. Königlives Amtsgericht. Der Ksl. Amtsrichter : (L. S.) Heßler. Zur Beglaubigung: Gerichitschreiberei des Kgl. Amtsgerichts, Der Kgl. Sekretär: Fink.

p - (38205) Bekanntmachung. Durch das am 12. Juli 1883 verkündete, auf Antrag des Bucbländlers Simon Kapp, Theilhaber der Firma „David Kapp“, in Mainz wohnhaft, er- lassene Ausschlußurtbeil des Gr. Hef. Amtsgerichts Mainz ift die früber 5%ige, später zu 42 %% kon- vertirte Priorität2obligation der Hessishen Ludwigs- Eisenbahn-Gesellschaft Nr. 34245 im Nominal- betrage von 600 4 für fraftlos erklärt und sind dem Antraofteller die Kosten des Verfahrens auf- erlegt worden. Mainz, den 25. Juli 1883. Großherzogliches Amtsgericht. gez. Mann. Zur Beglaubigung: Rothbenberger, Hülfs-Gerichts!chreiber.

geb. den

[38251]

Auf Antrag des Kaufmanns Benny Mielziner TI. biersclbst, als Verwalter im Korkurêverfabhren über den Nachlaß des am 29. Mai 1883 bier verstorbenen Materialwaarenbändlers Heinrich Ludwig Brandes, ist Termin zur Zwangsversteigerung des zu der Kon- kurêmafse gezogenen, auf der Reichenstraße Nr. 1294 bierselbst belegenen Haufes und Hofes sammt Zu-

bebôr auf den 6. Dezember 1883,

Vormittags 10 Uhr, vor Herzoglihem Amtsgerichte Zimmer Nr. 37 hierselbst angeseßt, in welhem die Hypotkbekgl äubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. Braunschweig, den 22. August 1883,

Herzogliches Amtsgericht. VIII.

v. Praun.

[38193]

In der Zwangsvoliftreckungésacbe der Herzoglichen Leibhaus-Aèdministration zu Wolfenbüttel, Klägerin, wider den Klempner Carl Bâähsfel junr. aus Hessen, zur Zeit in der Strafanftalt zu Lichtenburg, Be- klagten, wegen Hvpothekforderung, werden die Gläu- biger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Vetrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Neben- forderungen binnen zwei Wocten bei Vermeidung des Ausichblusses bier anzumelden.

Zur Erklärung über den Vertheilunasplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 24, September 1883,

vor dem unterzeiwneten Amtêgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor- geladen werden.

Schöppenstedt, den 30. August 1883,

{38207) Bekauntmachung. __Das kgl. Amtsgeridt Wasserburg hat mit Aus- \{lußurtbeil vom 9. August 1883 den Stbuldschein der Sparkassa Wafserbura, rom 15. Dezember 1871 Nr. 16 316, lautend auf Maria Bayerl, Spital- pfcündnerin in Wasserburg, als Einlegerin, über 100 Fl. für fraftsos erflärt. Koller, k. Gerits-Sekretär. [28256] Jm Namen des Königs! Auf dea Antrag des Einwohners Friedri Hinz zu Jankomwit erkennt das Königlide Amtsgeribt zu Rosenberg Westpr. durch den Königlichen Amts- ribter Röôlle für Ret:

die Hryrpotbekenurkunde über die für denselben Blatt 38 des Grundbuchs von Bischdorf Abtbei- lung TII. Nr. 7 eirgetragene Post von 75 Thlr. und Zinfen, 1 Tklr. 10 Sgr. Erekutionékosten, 1 Tblr. 15 Sgr. Reauisitionsfosten um Eintragung und 1 Tblr. 15 Sgr. Eintragungékosten, welcbes aus der beglaubigten Abschrift des Erkenntnisses vom 19. November 1869, dem Hvpothekenauszuge vom 4. April 1870 und dem Eintragungsvermerk von demselben Tage besteht, wird für fkraftios crflärt.

viosenberg Westpr., den 29. August 1883,

Königliches Amtsgericht. I. Rölle. [38255] Jm Namen des Königs!

Auf den Antrag des Scbuhmackermeisters Fried- rich Kutsbkau zu Rosenberg Westpr. erkennt das Königlicbe Amtsgericht zu Rosenberg Westpr. durch den Amtsrichter Rölle

für Ret :

Die Hypothekenurkunde über die Blatt 1223 des Grundbuchs von Rosenberg Westpr. Abtheilung III. Nr. 7 für Anna Charlotte Louise Kutschkau cein- getragene, mit 5 9/5 verzinslite Post von 41 Thlr. 12 Sgr., kestebend aus dem Hvpotbekenscein vom d. Februar 1844 und der Ausfertigung des Julianna Kutscbkau’shen Erbrezesses rom 20. Lezecmber 1843 wird für fraftsos erklärt.

Posenberg Westpr., den 29. August 1883.

Königliches Amtsgericht. I. Rôölle. [38203] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag des Profcfsors Dr. S&{wane in Münster, als Eigenthümer der im Grundbuche von Dorsten Band 9 Blatt 3 eingetragenen Realitäten, erkennt das Königlide Amtsgericht zu Dorsten

F für Ret: : _ Daß alle unbekannten Prätendenten mit ihren An- sprücben an die Band 9 Vlatt 3 des Grundktuc{s von Dotrst-n Rubr. TII. Nr. 8 für den Sciffbauer Anton S{wane zu Dorsten aus der Stuldverschrei- bung vom 4. Mai 1832 eingetragene Darlchnétfor- derung von 76 Thlr. 27 Sgr. 8 Pf. sowie die Rubr. III, Nr. 9 für Jos. Clem. Duesberg in Dorsten aus der Sculdverschreiburng vom 26. August 1833 eingetragene Darlehnéforderung vcn 76 Tblr. 27 Sgr. 8 Pf. auszuschließen, au die genanntin Urkunden für frafiloss zu erflären und die Kosten des Verfahrers dem Antragsteller aufzuerlegen. Dorsten, den 14. Juli 1883. Königliches Amtsgericht.

Verkäufe, Verpachtnngen, Submissionen 2c. Holzverkauf.

der Königlichen Oberförsterci Chorin sollen die im Termine am 30, v. Mts. unverkauft gae- blietenen Loose îin tem am Sonnabend, den 15. d. Mts., Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Gastlokale anstehenden Termine wiederum zum Aus- gebot gelangen Diese Lcose enthalten: 255 rm Eichen-KloLen IT. Kl, 162 rm Buchen-Kloben I. K[., 88 rm do. 11. KL., 49 rm do. Spaltfiüppel, 53 rm Birken: Kloben, 196 rm Kiefern-Kloben, 146 rm do. Sraltknüppel im Scbubbezirk Britz; 41 rm Buchen- Kloben 1, Kl, 60 rm Kiefern-Kloben, 24 rm do. Spaltknüppel im Schußbezirk Nettelgraben; 82 rm Buctten-Kloben II. Kl, 138 rm Birken Kloben, 348 rm Kiefern-Kloben im Schcutbezirk Liepe; 48 rm Kiefern-Spaltknüvvcl im Schutbezirk Kab- lenberg. Chorin, den 1. September 1883, Der Forstmeister: Bando.

[38174] Pferde-Verkauf.

Am Mittwoch, den 19. d. Mts., Vormittags

9 Uhr, sollen auf dem Hofe der biesigen Artillerie-

Kaserne circa 5 ausêrangirte Dienstpferde des

2. Brandenburgiscben Feld - Artillerie - Regiments

Nr. 18 und um 10 Uhr auf dem biesigen Roß-

markt circa 45 Stück des diesseitigen Regiments

öffentlih meistbietend verfauft werden.

Franfkfurt a. O., den 1. Septemkter 1880.

2. BLRRBERERL Nes A ngoner - Regiment L. L2,

[38136] Aus

[38238]

Pferde: Verkauf. Montag, den 24. Septem- ber cr., Vormittags 11 Uhr, werden in Neisse auf dem Artillerie-Stallplate bei Kafcrne Nr. 7 die für den Artilleriedienst nit mehr gecigreten Dienst- pferde öffentli meistbietend aegen sofortige Baar- zahlung versteigert werden. Königliche 1. Abthei- lung O./S. Feld-Artillerie-Regimenuts Nr. 21.

(831) Domainen-Verpachtung.

Das im Kreise Rotenburg a. d. Fulda gelegene Domainen - Vorwerk Taunenberg, mit cinem Areal von 139,0164 ha, soll von Trinitatis 1884 ab bis Jobannis 1902 anderweit verpachtet werden und wird öffentlicher Steigerung:termin auf Montag, den 24. September 1883,

| : _Vormittags 105 Uhr,

in unserem Sißungézimmer vor dem Regierungs- Rath Petersèn hier anberaumt.

dem Kläger cedirt hat, mit dem Antrage auf Zah-

Herzoglicbes Amtsgericht. Stünfkel.

Zur Uebernahme der Pachtung wird ein diêpo- nibles eigenes Vermögen von 40000 Æ erfordert ur.d baben die Pachtbewerber über den Besiß eines solchen, sowie über ihre perfönlihe Qualifikation sid dur glauktbafte Zeugnifse vor dem Termine auszuweisen.

Die Pacbtbedingunçgen lieger in unserem Do- mainen-Sekretariat zur Eirsidt ofen und können aub bei tem Domainen-Rentamte in Rotenburg, sowie bei dem jeßigen Pächter der Domaine ein- gesehen werden.

Caffel, am 29. August 1883.

Königliche Regierung, Abtheilung für direkte Steuern, Domainen und Forsten. v. Eschwege, i. V. [38173] Bekanntmachung.

Auf dem Grundstücke der früberen Eisengießerei In validenstraße Nr. 43 soll das jetice Baubureau auf Abbrub gegen sofortige Bezablurg öffentlich versteigert werden und ist zu diescm Zwecke ein Ter- min auf Montag, den 10. September curr., Vormittags 11 Uhr. im Baubureau angeseßt. Die Verfkaufsbedirgungen liegen ebendaselbst während der Amtéstunden zur Eirsicbt aus,

Berlin, den 31. August 1883.

Die Bauverwaltung.

: Bekanntmachung. j Die Herstellung eines A Central-Weichenthurms auf

Bahnhof Spandau soll in T öffentlider Submission ver- s geben werden. Zeichnungen und Bedingungen liegen in unserem Büreau Lehrter Vahnkof zu Berlin zur Eirsidt aus, resp. fônren gegen Erstattung der Kovialien im Betrage von 0,75 H von bier aus bezogen werden. Die Offerten sind versiegelt und mit ertsprebender Aufschrift verseben, bis zum 8, Septembcr cr., Dans a Ee ues einzusenden. Berlin, en 25. August 1883. Königliches Ei o Betricbs-Amt (Berlin-Lebrte), E

[38132] _Der Verkauf der in dicsem Jahre zur Ausran- girung kommenten Dienstpferde der in Potsdam garnisonirenden Garde-Kavalleric-Negimenter wird wie folgt stattfinden : 1) beim Garde-HSusaren Regiment: a. am 10. September, Morgens 11 Uhr, circa 49 Pferde auf dem Rcitplatß, Neue Königs- L leans . am 19. September, Mcrgens 11 Uhr, circa i 10 Pferde ebendaselbft ; 2 L 2) beim Regiment der Garde du Corps: a. am 11. September, Morgens 8 Uhr, circa 38 Pferde auf dim Reithofe, Berliner Kommunikation 3, b. am 19, September, Morgers 10 Uhr, circa 10 Pferde ebendaselbst ; 3) beim 1. Gardc-Ulanen- Regiment: a. am 11. September, Morgens 10 Ukr, circa 40 Pferde auf dem Hofe der 4, Escadron, Louisenplatz 9, b, am 20. September, Morgens 10 Uhr, circa ____10 Pferde ebendaselbft ; 4) beim 3. Garde-Ulanen- Regiment : a, am 11. September, Morgens 8 Uhr, circa 40 Pferde auf dem Kasernenhcfe des Regi- ments, Jäger Allee 14, b. am 20. September, Morgens 8 Ubr, circa 10 Pferde ebendaselbft. Potsdam, den 31. August 1883,

(28133] KNanalisirung des Mains.

Zur Vertirgung der Erbauung von 3 Wärter- Etablissements in den Haltungen Frankfurt a. M. und Hêchst steht Termin im hiesigen Hauptbureau, Weiffrauenstraße Nr. 5, auf Sonnabend, den 22. Scptember 1883, Vormittags 11 Uhr, an. Zei &nungen und Bedingungen können daselbst vor- her cingesehen oder gegen Erstattung der Selbst- kosten von da entnommen werden. Die Offerten sind bis zur Terminé stunde im Hauptbureau mit der Auficbrifi: „Submission auf Erbauung von Wüärter-Etablifsements“ versehen einzureichen. Die AuSwahbl unter den drei Mindesifordernden bleibt vorbebalten. Frankfurt a. M., den 1. Septem- ber 1883. Dcr Wasser-Bauinspektor Sch wart.

(38175)

Eisenbahn- Direktionsbezirk Magdeburg. Die Herstellung der Maurerarbeiten und Lieferung der nech rückständigen Materialien, Klinkfer, Form- steine zum Dampfscornftein, Hausteine, Kalk, Cement, Sand, zum Bau der Scbmiede und Dreherei für die Hauptroerktstätte zu Buckau, soll in öffent- liber Suktmission vergeben werden. Submissions- bedingungen und Offertenfornmulare können, für Maurerarbeiten und Materiallieferung getrennt, gegen Einfendung von je 1 X, Zeichnungen gegen 3 F, vom Bureau-Veorsteher Lüdemann bezogen werden und liegen auf dem Neutau-Vureau hier, Centralbahnhof, zur Einsidt aus.

_Dfferten sind portofreï, versblcssen und mit ente sprecender Aufschrift verschen bis zum 15. Sep- tember cr., Vormittags 11 Uhr, an urs ein- zusenden. Magdeburg, den 30. August 1883. Königliches Eisenbahn-Betriebsamt (Wittenberge-Leipzig).

Redacteur: J. V.: Siemenroth. Berlin:

Verlag der Erpcdition (Kessel) Druck: W. Elsner.

A Pachtgelder-Minimum ift auf 1700 M fest- gesetzt.

Vier Beilagen (eins@ließlich Börsen-Beilage).

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger.

M 207.

Berlin, Dienstag, den 4. September

13

en.

Königreich Preufßeu.

Gesetz

über die Zuständigkeit der Verwaltungs8- Verwaltungsgerichts-Behörden. Vom 1. August 1883. (S@luf:.) X, Titel. Wegepolizei

§. 55, Die Aufficht über die öffentlichen Weae und deren Zubehörungen, soroie die Sorge dafür, daß den Bedürfnissen des öffentlihen Verkehrs in Bezug auf das Wegewefen Ge- nüge geschieht, verbleibt in dem bi2herigen Umfange den für die Wahrnehmung der Wegepolizei zuständigen Behörden. Sind dazu Leistungen erforderli, so hat die Wegepol'zei- behörde den Pflichtigen zur Erfüllung feiner Verbindlichkeit binnen einer angemessenen Frist aufzufordern und, wenn die Verbindlichkeit nicht bestritten wird, erforderlihen Falles mit den geseßlihen Zwangzmitteln anzuhalten. Auch ist die zu- ständige Wegepolizeibehörde befugt, das zur Erhaltung des ge- Fährdeten oder zur Wiederherstellung des unterbrohenen Ver- kehrs Nothwendige, auch ohne vorgängige Aufforderung des Verpflichteten, für Rehnung desselben in Ausführung bringen zu lassen, wenn dergestalt Gefahr im Verzuge ist, daß die Aus- führung der vorzunehmenden Arbeit durch den Verpflichteten nicht abgewartet werden kann. s

8. 56. Gegen die Anordnungen der Weagepolizeibehörde, welche den Bau und die Unterhaltung der öffentlihen Wege oder die Aufbringung und Vertheilung der dazu erforderliczen Kosten oder die Jnanspruchnahme von Wegen für den öffent- lichen Verkehr betreffen, findet als Rechtsmittel innerhalb zwei Wochen der Einspruch an die Wegepolizeibehörde ftatt. _

Wird der Einspruch, der Vorschrist des ersten Abjabes zuwider, innerhalb der geseßlichen Frist bei denjenigen Be: hörden erhoben, welche zur Beschlußfassung oder Entscheidung auf Beschwerden gegen Beschlüsse oder Verfügungen der Wegepolizeibehörde zuständig sind, so gilt die Frist als ge- ‘wahrt. i

g h Einspruch ist in solhen Fällen von den angerufenen Behörden an die Wegepolizeibehörde zur Beschlußfassung ab- ugeben. O E Ueber den Einspruch hat die Wegepolizeibehörde zu be- Téließen. Gegen den Bes{hluß findet die Klage im Verwal- tungsstreitverfahren statt. Dieselbe ist, soweit der in Anspruch Genommene zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen des öffentlihen Rechts statt seiner einen anderen Ur ver- pflichtet erachtet, zugleih gegen diesen zu richten. In dem Verwaltungs\streitverfahren is entstehenden Falles au dar- über zu entscheiden, ob der Weg sür einen öffentlihen zu erachten ift. : :

P im Uebrigen unterliegen Streitigkeiten der Bethei- ligten darüber, wem von ihnen die öffentlih-rehtlihe Ver- pflihtung zur Anlegung oder Unterhaltung eines öffentlichen Weges obliegt, der Entscheidung im Verwaltungsstreit- verfahren. ; | :

Die Klage ist in den Fällen des vierten Absaßes inner- halb zwei Wochen anzubringen. Die zuständige Behörde kann zur Vervollständigung der Klage eine angemessene Nacfrist gewähren. Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedo die Klage im Verwaltungestreitverfahren auf Erstattung des Geleisteten gegen einen aus Gründen des öffentlichen Rechts verpflichteten Dritten nicht ausges{lofsen.

Zuständig im Verwaltungsstreitverfahren ist in erster Instanz der Kreisausshuß, in Stadtkreisen , in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern, und, sofern es sich um Chau}een handelt, oder ein Provinzialverband, Landeskommunal- oder Kreisfommunalverband als solcher, oder 1n der Provinz Hannover —- ein Wegeverband betheiligt ist, oder wenn die Klage gegen Beschlüsse des Landraths gerichtet ist, der Bezirks- ausf{uBß. e e

Wird ein Weg im Verwaltungsstreitverfahren für einen öffentlichen erklärt, so bleibt Demjenigen, welcher privatreht- lihe Ansprüche auf den Weg geltend mat, der Antrag aut Entschädigung gegen den Wegebauverpflichteten im ordent- lien Rechtswege nah Maßgabe des §. 4 des Gesehes vom 11. Mai 1842 (Geseß-Sammlung Seite 192) vorbehalten.

8. 57, Ueber Einziehung oder Verlegung öffentlicher Wege beschließt vorbehaltlich der in den SF. 58 und 60 Für die Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover im An- {luß an die dortige Wegegeseßgebung getroffenen besonderen Bestimmungen die Wegepolizeibehörde, nachdem das Vor- haben mit der Aufforderung, Einsprüche binnen vier Wochen zur Vermeidung des Ausschlusses geltend zu machen, in orts- üblicher Weise, sowie dur das Kreisblatt und das Amtsblatt veröffentliht worden ist. Gegen den Beschluß der Wege- polizeibehörde stebt den mit dem Einspruche Zurückgewiesenen innerhalb zwei Wochen die Klage bei dem Kreisausschu}e, beziehungsweise dem Bezirksausshusse nah Maßgabe der Vor- schrift in §. 56 Absatz 7 zu. A .

Wird die beantragte Verlegung oder Einziehung eines öffentlichen Weges von der Wegepolizeibehörde von vornherein oder nach dem Einspruchs- (Ausschließungs-) Verfahren ab-

elehnt, so ist dem Antragsteller nur das Anrufen der Auf-

ihtsbehörde gestattet. Z i .

Der Artikel 1V. des Gesetzes, betreffend die Abänderung von Bestimmungen der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Swhlesien und Sagen vom 13. Dezember 1872 und die Ergänzung derselben, vom 19. März 1881 (Gesez-Sammlung Seite 155) wird auf-

und

gehoben. i : ; :

8. 58. Jn der Provinz S(leë8wig-Holstein unterliegt der Beschlußfassung des Kreisausschusses, in Stadtkreisen des Béezirksausschusses :

1) die Bestätigung von Bestimmungen der Gemeinden in Betreff der Anlegung, Dernts oder Einziehung von Neben- wegen, öffentlihen Fußsteigen oder Landwegen nach §8. 226,

S@&le3wig und Holstein vom 1. März 1842 (Sammlung der Verordnungen Seite 191) und §. 7 Absag 1 der Wegeordnung für das Herzogthum Lauenburg vom 7, Februar 1876 (Offizieles Wochenblatt Seite 27);

2) die Anordnung der Verlegung von Nebenwegen nah §. 226 Saß 1 der Wegeverordnung vom 1. März 1842, sowie die Anordnung der Anlegung neuer Landwege oder der Ver- legung oder besseren Einrichtung bestehender Landwege im Kreise Herzogthum Lauenburg nah §. 7 Absaß 2 der Wege- ordnung vom 7. Februar 1876; i

3) die Genehmigung des Zusammentretens von Gemeinden und Gutsbezirken zu einem Verbande behufs gemeinsamer Herstellung und Unterhaltung von Nebenwegen nach §. 13 des Gesetzes vom 26. Februar 1879, betreffend die Abänderung der Wegegesezgebung für die Provinz Schleswig-Holstein u. \. w. (Gesez-Sammlung Seite 9); i ;

4) die Anordnung der im Jnteresse der Sicherheit der Wegebenußung nach §. 14 der Wegeverordnung vom 1. März 1842 zulässigen Beschränkungen der Benußung von Grund- stücken in der Nähe öffentliher Wege. E E

8. 59. Jn der Provinz Schleswig-Holstein besGließt der Bezirk3aus\cuß : i

1) über die Zulassung einzelner Ausnahmen von den Regeln hinsihtliG der Breite und der Herstelungsart der Nebenwege nah §8. 221 der Wegeverordnung vom 1. März 1842 ; 2) über die Herstellungsart derjznigen neu auszubauenden Nebenlandstraßen, hinsihtlich welcher die Kreise aus Provin- zialmittehn eine Unterstüßung nit erhalten, nah §. 146 der Wegeverordnung vom 1. März 1842 und F. 7 Absaß 3 des Gesetzes vom 26. Februar 1879. L

8, 60. Jn der Provinz Hannover bes@ließt : ä

1) in Landkreisen der Kreisausshuß, in Stadtkreisen, sowie in den bezüalih der Verwaltung der allgemeinen Lan- desangelegenheiten selbständigen Städten der Bezirkêausfcuß :

a, über Beshwerden Betheiligter gegen Bestimmungen der Gemeinden darüber, welhe Wege als Gemeindewege anzulegen, aufzugeben oder für solhe zu erklären find (8. 11 des Hannoverschen Gesehes vom 8. Juli 1851 über Gemeindewege und Landstraßen Hannoversche Gesez-Sammlung Seite 141); :

b, über Beschränkungen des Gebrauchs von Gemeinde- wecen auf bestimmte Zwecke des Verkehrs oder hin- sihtlih einzelner Arten der Besörderungsmittel (§8. 17 à- Ds

c, über Rk eas Betheiligter gegen die Anordnung der geseßlichen Gemeindevertretung in Betreff der Thei- lung eines Gemeindebezirks in Unterbezirke zur abge- sonderten Anlegung oder Unterhaltung von Gemeinde- wegen (8. 24 Absaß 2 Nr. 2 und Abjaß 4 a. a. O.);

2) der Bezirksausshuß über zeitweilige Beschränkungen des Gebrauchs von Landstraßen hinsichtlich der Zwecke des Verkehrs oder der Beförderungsmittiel (§. 18 a. a. D.);

3) über die Verbindung mehrerer benachvarter Orts- gemeinden zur gemeinschaftlihen Anlegung und Unterhaltung der für sie alle wichtigen Gemeindewege innerhalb des einen oder anderen Bezirks (§. 24 Absag 2 Nr. 1 und Absag 3 a, a. O.) beschließt : A,

a, der Kreisausschuß, wenn die betheiligten Gemeinden demselben Kreise angehören; | i

b, der Bezirksaus\huß, wenn ein Stadtkreis oder eine bezüglich der Verwaltung der allgemeinen _Landes- angelegenheiten selbständige Stadt betheiligt ift, oder die Gemeinden verschiedenen Kreisen, aber demjelben Negierungsbezirke angehören ; :

c. der Provinzialrath, wenn die Gemeinden verschiedenen Regierungsbezirken angehören. E

8. 61. Für den Umfang des Regierungsbezirkes Caßel beschließt der Bezirkêauëshuß an Stelle der Bezirksregierung:

über die Heranziehung der Gemeinden und Gutsbezirke zum Wegebau außerhalb ihrer Gemarkungen , jowie über die Vertheilung der Wegebaulast (Z8- 2, 3 und 4 des Gesetzes, betreffend die Abänderung der Wegeageseße im Regierungsbezirke Cassel, vom 16, März 1879 Gesez-Sammlung Seite 225). .

S. 62. Für den Umfang des vormaligen Herzogthums Nassau beschließt der Bezirksausshuß über die Feststellung des Beitrages der Gemeinden zu den Kosten der Herstellung haussirter Verbindungsstraßen nah Maßgabe der S. 5 und 6 des nafauishen Seseßzes, betreffend die Erbauung chaussirter Verbindungsstraßen, vom 2. Oktober 1862 (Verordnungsblatt Seite 176). 2 Die A S a D bem Amtsbezirksrathe vorbe- haltene Beschlußfassung steht dem Kreizausschusse zu. Gegen diesen Bescluß steht der Chausseebauverwaltung und den be- theiligten e «gy zwei Wochen die Beschwerde an den Bezirksausschuß offen. :

S. 63. Sur den Umfang der vormals Großherzogli hessishen A S es beschließt der Kreisausshuß über die Ertheilung der Genehmigung: -

T 0D Ansiüheuna ‘neuer Ortsftraßen und Vizinalwege Seitens der Gemeinden in Gemäßheit des _Geseßes vom 4. Juli 1812, das Rehnungswesen der Gemeinden u. \. w.

betreffend ; E : A n zur Bildung von Vizinalwegeverbänden in Gemäßheit

des Großherzoglich hessishen Geseßes vom 6. November 1860, die beza “ans Unterhaltung der Vizinalwege betreffend (Großherzoglich hessisches Regierungsblatt Seite 333).

8. 64. Ueber den besonderen Beitrag, welchen die Unter- nehmer von Fabriken u. j. w., durch deren Betrieb Wege in erhebliher Weise benußt werden, nah bestehenden Geseßen (Gescy vom 26. Februar 1877, betreffend eîne Abänderung des Hannoverschen Geseßes über Gemeindewege und Land- straßen, Gesez-Sammlung Seite 18; §. 24 der Wege- ordnung für das Herzogthum Lauenburg vom 7. Februar 1876 Lauenburgishes Offizielles Wochenblatt Seite 27; 8. 7 des Geseßes vom 16. März 1879, betreffend die Abände- rung der Wegegeseße im Regierungsbezirke Cassel Geseß- Sammlung Seite 225) zu den Kosten der Unterhaltung oder

bei Gemeindewegen in Landkreisen der Kreisaus\{uß, bei sonstigen Wegen der Bezirksausshuß. In der Provinz Hannover steht bei den Gemeindewegen in allen bezüglih der allgemeinen Landesverwaltung selbst- ständigen Städten diese Entscheidung dem Bezirksausshusse zu.

XITT, Titel.

Wasserpolizei.

A. Räumung von Gräben, Bächen und Wasserläufen.

8, 65. Ueber den Erlaß von Reglements (Regulativen) wegen Räumung von Gräben, Bähen und Waßserläufen be- schließt in den dur die nachstehend bezeihneten Gesehe vor- gesehenen Fällen an Stelle der bisher zuständigen Behörde der Kreis- (Stadt-) Ausshuß (§8. 3 des Vorfluthgeseßes für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867 Geseß- Sammlung Seite 220; Artikel 10 und 15 des Großherzoglich hessischen Geseßes vom 18. Februar 1853, betreffend die Auf- räumung und Unterhaltung der Bäche, Regierungsblatt Seite 65; Artikel 39 des Landgräflih hessishen Gefeßes vom 15. Juli 1862, betreffend die Errihtung und Beaufsich- tigung der Wassertriebwerke an Bächen u. st. w., Archiv Seite 895).

8. 66. Gegen die Anordnungen der für die Wahrneh- mung der Wasserpolizei zuständigen Behörde wegen Räumung von Gräben, Bächen und Wasserläufen, beziehungsweise wegen Aufbringung oder Vertheilung der dazu erforderlichen Kosten findet als Rechtsmittel innerhalb zwei Wochen der Einspruch an die Wasserpolizeibehörde statt. Dabei finden die Vor- \schriften des zweiten und dritten Absaßzes des §. 56 sinn- gemäße Anwendung. S

Ueber den Einspruch hat die Wasserpolizeibehörde zu be- \hließen. Gegen den Beschluß der Behörde findet die Klage im Verwaltungsstreitverfahren statt. Dieselbe ist, soweit der Jnanspruchgenommene zu der ihm angesonnenen Leistung aus Gründen des öffentlihen Rechts statt seiner einen Anderen für verpflichtet erachtet, zugleih gegen diesen zu rihten. |

Auch im Uebrigen unterliegen Streitigkeiten der Bethei- ligten darüber, wem von ihnen die öffentlih-rehtlihe Vervind- lihkeit zur Räumung von Gräben und sonstigen Wasser- läufen obliegt, der Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren.

Die Klage ist in den Fällen des zweiten Absaßzes inner- halb zwei Wochen anzubringen. Die zuständige Bebörde kann zur Vervollständigung der Klage eine angemessene NaH- frist gewähren. Durch den Ablauf dieser Fristen wird jedoh die Klage im Verwaltungsstreitverfahren auf Erstattung des Geleisteten gegen einen aus Gründen des öffentlizen Rechts Verpflichteten nicht au2ges{hlossm. S

Zuständig im Verwaltungsstreitverfahren ist in erster Instanz der Kreisaussch::ß, in Stadtkreisen und, wenn dite Klage gegen Beschlüsse des Landrathes gerichtet ist, fowie in Städten mit mehr als 10000 Einwohnern der Bezirk3- aus\{chuß. S S

Auf Gräben, Bäche und Wasserläufe im Bezirke cines Deichverbandes finden die vorstehenden Bestimmungen keine Anwendung.

B. Stau-, Entwässerungs- und Bewässerungsanlagen, sowie Verschaffung der Vorsluth.

1, Vorstristen für den betreffenden Geltungsbereih fol- gender Gesetze: .

1) Geseß vom 15. November 1811 wegen des Wasser- stauens bei Mühlen und Verschaffung von Vorfluth (Geseß- Sammlung Seite 352): L

2) Rheinishes NRuralgeses vom 28. September 1791;

3) Rheinisches Ressortreglement vom _ 20. Juli 1818;

4) Geseg vom 11. Mai 1853, betreffend die Anwendung der Vorfluthgeseße auf unterirdishe Wasserleitungen (Gefeß- Sammlung Seite 182); , S

5) Gesez vom 14. Juni 1859 wegen Verschaffung der Vorfluth in den Bezirken des Appellationsgerihtshofes zu Cöln und des Justizfenates zu Ehrenbreitstein, jowie m den Hohenzollernschen Landen (Gesez-Sammlung Seite 325);

6) Vorfluthgesez für Neuvorpommern und Rügen vom 9. Februar 1867 (Geseß-Sammlung Seite 220); Ä

7) Gesfey über die Benugung der Privatflüse vom 28. 7Fe= bruar 1843 (Gesez-Sammluug Seite 41); E

8) Verordnung vom 9. Januar 1845, betreffend die Ein- führung des Geseßes vom 28. Februar 1843 über die Be- nuzung der Privatflüsse in dem Bezirke des _Apellations- gerihtêhofes zu Cöln (Gesez-Sammlung Seite 35),

9) Gese vom 23. Januar 1846, betreffend das für Ent- wässerungsanlagen einzuführende Aufgebots- und Präklusions=- verfahren (Gesez:-Sammlung Seite 26); _

10) Wiesenordnung für den Kreis Siegen vom 28. Of- tober 1846 (Gesez:Sammlung Seite 485).

a. Fesisezung der Höhe des Wasserstandes bei Stauwerken.

8, 67. Behufs Festseßung der Höhe des Wasserstandes bei Stauwerken erfolgt die Ernennung der sachverständigen Kommissarien endgültig durch Beschluß des Kreis- (Stadt-) Ausschusses. Eine Zuziehung des Gerichts findet ferner nicht statt. E

Y Ceien die durch die Kommissarien beim „Mangel rechts- verbindliher deutliher Bestimmungen bewirkte Festseßung des Wasterstandes Lee Fen Betheiligten die Klage bei dem Kreis- (Stadt-) Ausschusje zu. e i

Sfeeitigtelten darüber, ob die Höhe des Wasserstandes in rehtsverbindliher und deutlicher Weise bestimmt fei, unter- liegen der Entscheidung 1m Verwaltungsstreitverfahren vor dem Kreis- (Stadt-) Ausshusse. Der Kreis- (Stadt-) Aus- {uß ist befugt, durch endgültigen Beschluß einen Wasser- stand, welcher bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Verxr= waltungsstreitverfahren inne zu halten ist, vorläung festzu- sezen (88. 1 bis 7 des Gefeßes vom 15. November 12811 ; 88. 4 bis 11 des Geseßcs vom 9. Februar 1867; Titel 11. Artikel 16 des Rheinischen Ruralgeseßes vom 28. September 1791; 8. 2 Nr. 3 und 4 des Rheinischen Ressortreglements

des Neubaues des betreffenden Weges zu leisten haben, ent:

234 Absatz 1, 235 der Wegeordnung für die Herzogthümer

scheidet auf Klage des Wegepflichtigen in erster Jnstanz:

vom 20. Juli 1818).