Mitteln auf die Reichsregierung dahin zu wirken, daß eine Einheitlichkeit der Erwerbslosenunterstüßung auch in der Kurzarbeitersrage erzielt, daß in einzelnen Bezirken ein- geiretene Härten bei Bemessung der Höhe der Erwerbslosen- unterstüßung ausgeglichen, daß die Unterstüßungssäße für Erwerbslose erhöht und daß die Unterstüßung für Erwerbs8= lose verlängert werde. Ferner fand dex Antrag des Handels- aus\{chusses Annahme, der das Staatsministerium beauftragt, in Verbindung mit den Beteiligten nochmals zu prüfen, ob niht die Wiederinbetriebnahme der Steinkohlenzeche 1 Ver= einigte Margarethe“ in Sölde, Kr. Hörde, L ei. Eine Reihe anderer Anträge verschiedener Parteien, die mit der Erwerbslosenfrage beschäftigen, gingen zur Vorberatung an den Hauptausschuß. : Das Haus geht über zur Besprechung der Fustizvor- gänge inMagdeburg. E Zu dex von den Sozialdemokraten eingebrahten Großen Aufrage wird Auskunft verlaugt, ob das Staatsministerium gegen den Untersuhungsrichter Kölling und den Kriminal- Tommissar ten Holt nicht nur die disziplinare, sondern auch die strafrechiliche Untersuchung wegen Amtsverbrechens einleiten wird, Und ob es noch weiter den Preußischen Richterverein als Standesorganisation anerkennen will, der den Senats- präsidenten Großmann, einen aufrechten Demokraten, aus- geschlossen, den Untersuchungsrichter Kölling aber mit aller Kraft gedeckt habe. Fn der Fnterpellation der Kommunisten wird erklärt, der Justizskandal in Seins habe erneut den Beweis für das Versagen der Polizei- un Justizorgane bei der Aufdeckung krimineller Verbrechen ergeben. Es wird gefordert, daß das Staatsministerium auf die Reichsregierung cinwirke, daß diese dem. Reichstag cinen Geseßentwurf vor- lege, der die Unabsebbarkeit der Richter aufheben und ihre Wählbarkeit durch die werktätigen Massen festlegen soll. Weiter liegt dex Besprehung derx Iozial- demokratische Urantrag zugrunde, wonach bei der reichsgeseßlihen Neuregelung des Strafprozesses über die Haftbeschwerde eines in Untersuhungshaft genommenen An- geshuldigten in mündlicher Contradiktorisher Verhandlung entschieden wird, daß ferner dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger ein weitgehendes Recht auf Akteneinsiht zuerkannt wird. Durch ein neues preußisches Geseh sollen die veralteten N E NIRMIAges für rihterlîihe Beamie neugestaltet und namentlich die Oeffentlichkeit für die entscheidende Ver- E eingeführt werden. Des weiteren wird von den Zozialdemotraten gefordert, daß die Tätigkeit dec mit dex Mordsache Helling befaßten Richter und Staatsanwälie einer disziplinaren Nachprüfung auch unter dem Gesichtspunkt unter- jo ie, wieweit diese vorsäßlih oder fahrlässig die sachliche Aufklärung des Falles verzögert bezw. niht genügend ge- ordert haben. Fn der Aussprache nimmt zunächst das Wort Abg. Kuttner (Soz): Er erinneri au das Wort, das Professor Dr. Kahl gesprochen hat, daß die As einer Vertrauenskrise in der Justiz sich nicht mehr leugnen lasse. Der Magdeburger Fall bestätige das. Es sei kein as daß dieser Skandal gerade in Magdeburg sih ereignet habe. Man brauche nur an den Fall Bewersdorff zu erinnern. Der Magdeburger F jei eine Gesamtarbeit des Magdeburger Richterkollegiums gewesen. Es sei unverständlih, wie es möglih gewesen sei, über unschuldige Menschen ein solches Lügengebäude aufzurichten. Nicht etwa Schröder, fährt Redner fort, hat die Justiz auf eine falshe Fährte gelodckt, die Organe der Justiz selbst sind vielmehr daran schuld, daß eine vorgefaßte Meinung weiter verfolgt wurde. Alles ging von einer Gejellshaft aus, die Haas einmal die „G. m. b. H. dex ent- lassenen Angestellten“ genannt hat. Jhr Haupt war ein gewisser ehemaliger Direïktor FoHannsen. Er war abgebaut, Hatte die 20 000 Mark, die er als Entlassungsgeld erhielt, verspekuliert. Als sein Versu, neues Geld zu bekommen, fehls{chlug, suchte er auf andere Weise aus der Firma Haas-Geld herauszushlagen. Zu diesem Zweek hat er sich mit anderen in Verbindung geseht, au mit dem Landtags5abgeordneten Arlt von der Deutschen Volks- partei. Die Firma Haas wurde wegen Steuerhinterziehung an- Kezeigt. ES8 wurde darauf spekuliert, daß, weun man eine Steuer- hinterziehung von drei Millionen nachtweise, man 10 2% Belohnung erhalte. Die „Angestellten-G. m. b. H.“ arbeitete zusammen mit dem Sieueroberinspektor Liebing. Dem Abg. Arlt hatte «Fohannfen die Rolle zugedaWt, daß er als Abgeordneter bei den Ministerien und im Landtag den nötigen Dampf dahinterseßen sollte, damit das Steuerhinterziehungsverfahren nicht einschlafe. Ob er diese Rolle gespielt hat, weiß 1h nicht. Johannsen gab an, nur die Firma Haas habe ein nteresse daran gehabt, Helling zum Verschwinden 1 bringen. Es wurde auch auf die Beziehungen zum tsheho- owakishen Konsulat hingedeutet. Ehe Schröder des Konsulats Er- wähnung tat, stand das jchon alles in den Akten. Schröder muß die Akten gekannt haben. (Zurnf links zum deutshnationalen Ab- cordneten Meyer: Herr Meyer, wie wird Jhnen?) Die Bausteine agen in dea Aktcu schon bereit; S{hörder brauchte sie nur zu nehmen, um sein Lügengebäude zu errichten. Gegen Schröder ge- fchah zunächst gar nichts. Wenn man die Akten einsähe, würde man finden, daß nah der Ergreifung des Schröder zwei Monate Feine Eintragung erfolgt ist. Nux der Schröder suggerierte, Adolf Hat fich gewandelt. Aus groß wurde er klein, aus ¡hchlank unterseßt, aus blond s{warz, aus s{chuurrbärtig barilos, aus Adolf wurde Haas. Shröder wurde in diesen Monaten vielmals ver- nommen, ohne daß darüber eine Eintragung in den Akten steht. Schröder selbst sck{ildert bei einer Vernehmung, wie Beamte fih-in Jeiner Nähe über Haas unterhielten, nud ihn so beshrieben, daß Shröder ihn nennen konnte. Auch Fisczer hat seinem Vater gegen- atber erklärt: „Man will nicht die Wahrheit von mir. Jch soll den Haas belasten, obwohl ich ihn gar nicht kenne!“ (Rufe links: Un- erhört!) Als man nun aus Schröder den Namen Haas heraus- gepreßt hatte, wurde überhaupt nur gegen Haas vorgegangen. lles andere ruhte. Köllings Aktenfüthrung grenzte haarscharf an Aktenfälslung. Schröder hatte den Adolf immer als mit einem goldenen Armband am linken Arm geschildert. Es war ten Holt Jeicht festzustellen, daß Haas nie ein solches Armband besaß. Das ßte ten Holt aber niht in den Kram. Gegen Haas lag bei seiner Verhaftung gar nichts vor. Erst nachträglih Hat man in seinen Verhältnissen nachgeschnüffelt. Die von Haas angebotenen Ent- Jastungêbeiwveise wurden nicht beachtet. Dagegen wurden die Zeugen beeinflußt, so daß der Vorfißende in dexr Hauptverhandlung cr- klärte, er verstehe nicht, daß die Voruntersuhung in dieser Art geführt worden sei. D Stunden müßte man darüber reden, was Kölling und ten Holt alles unterlassen haben. ten Holt scheidet aus, weil Kölling die Verantwortung allein tragen will. Es wurde U. a. versäumt eine gründlihe Durchsuchung bei Shröder. Er Hat zugelassen, daß Schröder den bei der Tat getra enen Anzug aus dem Gefängnis heraus zu seiner Schwester gr einigung shickte, Kölling bezeichnete den zur Tat benußten Revolver als „für die Sache ohne Bedeutung“. Kölling hat nicht die Hilde Göße ver- nommen, die zur Zeit des Ver\@windens des Hellings allein in Großrotimersleben mit Schröder hauste, und deren nach vier Monaten durch Berliner Kriminalisten erfolgte Vernehmung zur Aufklärung der Tat in 24 Stunden führte. Für Kölling war alles, was Schröder sagte, wie ein Wort aus der Bibel. Dabei sind die Aussagen Schröders voll von Widersprüchen. eni Beispiel hat Schröder seine Aussagen über den Ort der Tat immer dann geändert, wenn eine Angabe widerlegt war. Schließlich hat er erklärt, der Mord sei im Biederitzer Bus gn iert, Und es habe an dem Tage geraner Ten Holt hat sofoxt erklärt, er erinuere fich, daß : eregnet habe. Der Berliner Kommissar Braschwiy stellte du Defragung der Wetterwarte fest, daß tatsächlich an dem fraglichen
es an diesem Tage
Tage der s{önste Sonnenshein Herrshte. (Heiterkeit links.) Köllings Verhalten, wennes zunächst aus gutem Glauben entstand, ist später nicht mehr als gutgläubig zu bezeihnen. Er hat nur no% dafür gekämpft, daß er unter allen Umständen Recht behalten müsse. Es mat geradezu den Eindruck, als ob Kölling durch Benußung seiner Machtbefugnis verhindern wollte, daz das Geständnis des Schröders protokolliert würde. (Sehr wahr! links.) Dex Vorwurf gegen Hörsing, er hätte einen Eingriff in die Rechtspflege unternommen, ist vollkommen irrsinnig. Höôrsing hat seine Stellung und sein An- sehen riskiert, um einen Unschuldigen zu retten. Das ist ein Ver- dienst. Kölling hätte konsequent den unschuldigen Haas zum Schaffott geführt. Der Eingriff in die Rechtspflege liegt darin, d gänzlich unbeteiligte Magdeburger Ritter Kölling aufgeputs haben. Es ist frag, ob niht das Fustizministerium etwas f er die Pflicht pee hätte, die Staatsanwaltschaft anzuweisen, Anklage auf d gegen Schröder erheben. Der Preee Richterverein, dex einen untadligen Mann wie Großmann nicht in seinen Reihen dulden wollte, hat Kölling den Nacken gesteift und ist sozusagen mit Hörnern und Trompéten für einen FJustizmord eingetreten. (Sehr wahr! A, Kölling und Hoffmann sind nahe an der Begünstigung dec widk- lien Mörder vorbeigegangen und follten fich hüten, gegen die Berliner Kriminalbeamten vorzugehen. Am s{chlimmsten ift für mich, daß Kölling und Hoffmann nit selber den Mut hatten, shiveigend den Richtertalar auszuziehen, der durch sie besudelt und bedreckt wurde, (Lebhafte Zustimmung links.) Die Ber- liner Kommissare verdienen besonderen Dank, denn nur durch sie ist in diesem Falle das Ansehen der deutshen Rechtspflege wiederhergestellt, Es is bedauerlich, daß das Diszivlinar- verfahren gegen die {huldigen Magdeburger Richter nicht öffent- lih durchgeführt werden kann. Hier ift eine Aenderung des Ge- seßes dringend am Playe. Zum Schluß dankt der Redner noch- mals den charaktervollen Männern, die dem Magdeburger Mord aufflärten und nach dem Schillerwort handelten: Hilfe, wo die Unschuld leidet! {Beifall und Händeklatshen bei den Sogial- demokraten. — Vizepräsident von Kries exklärt, daß das Klatschen in der Geschäftsordnung des Landtags nicht vorgeschen sei, — Gelätter links.)
Abg. Grube (Komm.) begründet eine kommunistishe Große Anfrage, die das Staatsministerium fragt, ob es bereit ist, sofort dem Ständigen Ausschuß des Landtags die Maßnahmen mitzuteilen, die gegen die in der Magdeburger Justizangelegen- heit beteiligten und twiderspenstigen Richier ergriffen worden sind, und auf die Reichsrgierung einzuwirken, cinen Geseh- eniwurf dem Reichstag vorzulegen, der die Unabseßbarkeit der Richter aufhebt und deren Wählbarkeit durch die werktätigen Massen festlegî. Haas habe fich durch seine Forderung von fast einer Million als Entschädigung für die unschuldig erlittene Untersuhungshaft als Musterrepublikaner gezeigt, wie es der Typ der von Sozialdemokraten und Demokraten geschaffenen Republik sei, Um einen solchen Mann brauche man sich nit aufzuregen, zumal Proletarier in Magdeburg jahHrelang unschuldig in Untersuhungshaft sibew müßten. Das Magde- burger Gerichtsgebäude führe im Volksmund ja Gon den bezeichnenden Namen „Bewersburg“,
Staatssekretär Frib vom preußischen Justizministerium gibt zunächst eine eingehende dokumentarische Darstellung der Vorgänge in Magdeburg und bemerkte zu den gestellten Einzel- fragen folgendes: Gegen den Landgerichtsrat Kölling und den Landgerichtsdirektor Hoffmann in Magdeburg ist durch den dafür zuständigen Disziplinarsenat des Oberlandesgerihts in Naumburg das förmliche Disziplinarvecfahren eröffnet worden, und #var gegen Kölling am 7. und 14. August, gegen Hoffmann am 14, und 26. August und 19, September. Kölling ist beshuldigt, in der Presse Erklärungen veröffentlicht zu Haben, in denen er gegen andere Staatsbehörden und 1hnen angehörende Beamte Vorwürfe erhoben hat, deren Richtigkeit zu ertveifen er nit in der Lage sei, dadur zugleih den Streit der an der Mordsache Helling beteiligten Behörden weiterhin an die Oeffentlichkeit gebracht, die Mitteilung eines an den Poligeipräsfidenten in
agdeburg gerihteten Briefes an die Presse veranlaßt zu haben, bevor der Brief dem Empfänger, dem Polizeipräfidenten in Magdeburg, zugegangen war, seinen Namen unter diesen in Wahrheit von anderer Seite berfaßten Brief geseßt, sih auch sonst bei seinen Maßnahmen nit lediglich von seiner richter- ¡tien Ueberzeugung leiten lassen, sondern anderen, an dem Verfahren nicht beteiligten Personen Einfluß auf seine Ent- sch{lüsse gewährt zu haben, ferner die Pfliht zur Amts- verschiviegenheit verleßt und den BVehördenschrifiwechsel, betr, die Gegenüberstellung der Hildegard Göße mit Schroder, nicht zutreffend wiedergegeben zu haben. Der Oberlandesgerichis- präsideni und der Generalstaaizanwalt in Naumburg sind ferner unter Hinweis auch auf den Jnhalt dieser Großen Anfrage ersuchi tworden, zu prüfen, ob bei der Voruntersuchung in der Mordsache Helling “ Gesebesverstösße oder sonstige Pflichkver- lezungen von solher Bedeutung vorgekommen sind, daß diescr- halb eine Untersuchung im Disziplinarvecfahren geboten erscheint! Die gegen den Landgerichtsdirektor Hoffmann erhobenen Bes s{uldigungen gehen dahin, er habe den Landgerichtsrat Kölling zu den von diesem begangenen Dienstvergehen dur Mißbrauch des Ansehens oder durh andere Mittel vorsäßlih bestimmt, auch habe er den gezaunten Untersuhungsrichter in der Mordsache Helling beraten und maßgebend beeinflußt, obwohl er mit der Mordsache Helling dadurch dienstlih befaßt gewesen sei, daß er einmal bis zum 15, Juli und vom 18, bis 31, Juli d. J. Vor=- fißender der Strasïammer gewesen sei, die über Beschwerden gegen Entscheidungen des UntecsuGungsrichiers zu befinden hatte, in dieser Eigenschaft auch an einem die Haftbeschwerde des Angeshuldigten Haas veurwerfenden Beschlusse mitgewirkt habe, ferner als Vertreter des dienstlich abwesenden Landgeriht8-
präsidenten am 17. Juli an ciner Verhandlung mit leitenden „
Kriminalbeamteær teilgenommen und am 830, Juli mit dem Untersuhungsrihier eine amiliche Unterredung über das an
“ diesem Tage zur Ausführung gelangende Vorgehen des Unter-
suchungsriiers gegen die Polizei gehabt habe. Ferner ivird Hoffmann bes{Huldigt, daß er in zwei Veröffentilihungen „Recht in Not“ in Nr. 187 und 194 der „Magdeburger Tageszeitung
vom 12. und 20, August 1926 Vorwürfe gegen staatliche Behörden und ihnen angehörende Beomte erhoben habe, die zu ertveijen
er nicht in der Lage sei; weiterhim, daß er dur diese Veröffent- liGungen den Streit der Behörden in der Mordjache Helling erneut in die Oeffentlichkeit gebraht, auch seine Pflicht zur Amtisverschwiegenheit verleßt habe. Endlich wird ihm zur Last gelegt, am 30. Juli der ausdrücklihen Anordnung des Ober- landesgerichtspräsidenten, daß der Landgerichtspräsident der Forts seßung des Pressekampfes in bezug auf die -Voruntersuchung in der Mordsache Helling entgegenwirken solle, als Vertreter und unter Mißbrauh einer kurzew Abwesenheit des Landgerichts- präsidenten bewußt zutwidergehandelt, ferner am 1, August an dem Verfahren unbeteiligte Dritte, nämlich den Präsidenten und den stell'azrtretenden Präsidenten der Jndustrie- und Handels- kammer in Magdeburg, unter Verlezung des Dienstgeheimnisses gegen den angeblihen Versuch der Justizverwaltung, einen ungeseblihen Druck auf die Unabhängigkeit des UntersuGungs- rihters auszuüben, zu Hilfe gerufen und sie veranlaßt zu habers den Landgerichtsrat Kölling aufzusuchen und zu stüßen und damit auf dessen Entschlüsse einzuwirken. Diese Beschuldigungen sind so ernst, daß der Justizminister den Generalstaat2anwalt angewiesen hat, gegen Hoffmann beim Disgiplinarsenat die Ver- hängung der Amtssuspension zu beantragen. Das Disgzipklinar- geriht hat dem Antrag des Gmmneralftaatsantwalts durch Beschluß vom 28, September staitgegeben. Schon vorher war durch Ver- fügung des Justizministers die Vertretung des Landgericht2-
” präsidenten in Magdeburg einem anderen Landgerichtsdirektor
Übertragen worden, und zwar sowohl mit Wirkung für die im Gerichisverfassung2geseß bezeichneten Geschäfte, als für die eigenttißen Verwaltungsgeschäftie des Landgerichtspräsidenten. Die beiden Nichier haben gu ihrer Verteidigung geltend gemacht:
Jhre Veröffentlilungen in der Presse seien erforderli gelvesen zum Schuße der Voruntersuhung gegen weitere unzulässige Ein- griffe dec Verwaltungsbehörden, die dem Untersuhungsriter, in2besondere wiederholt seine polizeilihen Hilfsfräfte, entzogen und ihm andere hätten aufzwingen wollen, und gegen eine weitere das gerichtli6e Untersuhungsverfahren beeinträchtigende Einflußnahme der Presse, die von der Landeskriminalpolizej und den von ihr abgeordneten Beamten fortgeseßt mit Nach rihten über Ergebnisse und Führung der Voruntersuchung ver- sehen worden sei, s{ließzlich auh zum Schuß der Ehre des Untersuchungsrichters, über den unwahre und \chtwer beleidigende Behauptungen verbreitet worden seien. Das Disziplinarverfahren gegen die Richter befindet sich noch im Stadium der Untersuchung, Der Justizminister hat den Generalstaatzanwalt in Naumburg angewiesen, einerseits auf tunliéfte Beschleunigung des Verfahrens, andererseits davauf hirzuwirken, daß die Zusam- menhänge der Angelegenheit bis in8 einzelne aufgeklärt werden, und ¿war fowohl hinsihtlich des Kreises der Personen, die si
amtlih oder außeramtlich an der Angelegenheit beteiligt haben, als auch hinsihtlih der einzelnen Vorgänge. Um festzustellen, ob ten Holt sih im Sinne der in R E Anrone. gegen i ho E q würfe ig gema ist ein Disziplinarverfahren gegen ihn geführt worden das Tabs Ergebnis gehabt hat: Es konnte nicht nackgewiesen werden, daß ten Holt während der von ihm inder Mordsathe Helling geleiteten Ermittlungen die Verfolçung der Spur gegen den Kaufmann Rudolf Haas - wider besseres Wissen betrieben, insbesondere daß er dem Schröder die Kenntnis der diesem un- bekannten Personen und Oertli&keiten vorsäßlih vermittelt hat, von deren vorheriger Kenntnis die Glaubwürdigkeiten der Ausfogen Schröders wesentli abhing, endlih daß ten Holt dem Schröder di Begichtigung der Mordanstiftung gegen Haas (iageciert hat. Dk Akten des Landgerichts zu Magdeburg gegen Richard Schröder wegen Betrugs ergeben nämli, daß die Beschreibung der Oertlichkeiten des tschechischen Konsulats zu Magdeburg und die Namen aller der- jenigen Personen, die später in der Mordsache Helling eine Nolle gespielt haben, besonders die Namen Haas, Adam, sowie eine genaue Beschreibung des Konsulatssekreiärs Janda und ein Hinweis auf das Steuerstrafverfahren gegen die Firma Louis Haas A. G, sih bereits -in den Feststellungen des Kriminalkommissars Rückrien vom 23. März 1926 vorfanden. Bei seiner Vernehmung am 8. Mat 1926 wurden von Schröder dem Untersuchungsrichter, Landgerichisrab Kölling, weitere Einzelheiten bezüglich der Einrichtung des Konsulats und der Person des Konsuls Adam angegeben. Am 29. Mai 1926 hatten die Geschwister Helling vor dem Untersuhungsrichter die an- geblich von Schröder gestohlenen Uhren als die ihres vermißiey Bruders Hermann anerkannt. Nunmehr kam Kölling der S daß der frühere Besiker dieser Uhren, Hermann Helling, nih n am Leben wäre. Er rechnete damit, daß ein zur Zeit noch anges n Zusammenhang #wisden der Vermißtensache R u er Betrugs- und Diebstahlssache Shröder bestände. Auf seinen Wunsch wurde ibm durch das Magdeburger Polizeipräfidium am 8. Juni 1926 der Kriminalkommissar ten Holt zur Verfügung gestellt, ten Holt erhielt den Auftrag, den Zusammenhang der beiden Sachen aufzuklären und inébesondere festzustellen, wer der große Unbekannte
„Molf“ wäre. Scröter hatte dem ten Holt gegenüber zunächst jede |
Ausfage verweigert. ten Holt war daher genötigt, auf dem bereits Den Material der Vermißtensahe Helling und der Betrugs- und Diebstahlssahe Schröder auszubauen. Dementsprehend arbeitete er fußend auf dem Bericht des Kriminalkommissars Rückrien votr 93, März 1926 und den Vernehmungen - des ÜntersuhungsrichtKs vom 8. Mai 1926, weiter und stellte entsprehende Fragen aa Schröder. Die Namen Janda, Adam, Haas und die Oertlichkeilen des ts{hecoslowakischen Konsulats waren also in die Sache bereits zu einer Zeit hineingezogen worden, als ten Holt die Sache noch gar nit kannte. Auf Grund der von ten Holt aus diesem Zuscmmen- hang heraus gestellten Fragen stellte sich Schröder, der eine außer ordentlih gute Kombinationsgabe besikt, für seine Vertetdigung ein entsprechendes Gesamtbild zusammen. Es konnte dem ten Holt aud niht nadgewiesen werden, daß er den Namen des Rohprodukten- bäntïers Oble und die damit zusammenhängenden Ausfagen über die
Kraftwagenfahrt mit der Leiche zu dem Gruntstück des Ohle dem F Schroder suageriert oder ibm die Kenntnis der Personen des Ohle
und dessen Grundstücks vermittelt hätte. Diese Kenntnisse besaß Schröder wohl auf Grund cines anderen, in dem Strafverfahren nicht aufgeklärten Zusammenhanges. Die Annahme ten Holts, daß Reuter den Krafiwagen gelenkt hätte, beruhte nit auf bestimmten Angaben Ströders, sondern auf Schlüssen ten Holts aus dem eingangs wieder« geancbenen Sacberhalt. Bestärkt wurde ten Holt in der Aufreht- erhaltung seines Irriums dadur, daß auch der Untersuchungsrichter nod nach der Auffindung der Leiche Hellings den Gedanken eines Anstiftungsmordes nicht aufgab. Daß unter diesen Umständen auch ten Holt, so nahe für einen erfahrenen Kriminalbeamien jeßt dis Schlußfolgerung auf einen gewöhnlichen Raubmord lag, die Spur des Anstiftung8mordes weiter verfolgte, ist um so mehr erklärlich, als die neuen Angaben Swröders sih in Einzelheiten zu bestätigen schienen. Ein Geständnis seiner alleinigen Fäterschaft hat Schröder gegenüber ten Holt nit abgeleot. Aus seiner Aeußerung bei einer Vernehmung, er wolle alles auf sich nehmen, brauchte eim Geständnis niht acsdlossen zu werden. Im Laufe des Ermittlungsverfahrens gegen ten Holt hat sih nur ergoben, daß ten Holt sih mehrfah disziplinarish vergangen hat. Diese Verfehlungen stehen jedoch mi? dem Thema der Großen Anfrage in keinem Zusammenhang. Sie werden disziplinarisch geahndet werden. Bisher sind keine Tatsadet bekannt geworden, die Maßnahmen des Justizministers zur Gire leitung eines Verfahrens wegen kriminell strafbarer Handlungen des Landaerichtsrats Köllina oder eines anderen der beteiligten Justiz Karl Fischer Anzeige wegen Freiheitsberaubung erstattet worden; der Oberstaatsanwalt in Magdeburg hat nach Prüfung des Sap verbalts mit Bescheid vom 7. August ein Einschreiten abgelehnt. Am 13. August ift eine vom Republik-Nechtsbund in Dresden er staitete Strafanzeige gegen Kölling wegen Rechtsbeugung eingegangen. Diese Sache wird entsprehend einer ge meinen Weisung des Justizministers, wonach der General staatsanwalt in Naumburg mit den staatsanwaltschaftlihet Verrichtungen in den Strafsachen, die mit der Sale Helling im Zusammenhang stehen, auf Grund des § 145 G.-V.-G. an Stelle der Staatsanwaltschaft in Magdeburg den Oker staatsainralt in Halberstadt beirauen joll, in Halberstadt bearbeit- Auch das gegen ten Holt durchgeführte disziplinare Vorverfahren hatte nihts dafür ergeben, daß ten Holt sih strafbare Handlung? bei der Durchführung der Untersuhuug in der Mordsache Helling hätte zushulden kommen lassen. Am 1. August hatte der stell vertretende Vorsißende des Bezirksverbandes Magdeburg DER Preußischen Richtervereins in der Presse eine Erklärung ver offentliht, in der ec den Landgerichtsrat Kölling gegen die wi?! ihn erhobenen Vorwürfe in Schuß nahm und darauf hinwies, das dem genannten Untersuhungsrichter die Bearbeitung der Bo: unterjuhung Helling nah dem Geseß nicht entzogen werden dürfe: Der Preußziche Richterverein selbst als Standesorganisation d! Richtershaft Hat in der ganzen Angelegenheit Zurückhaltun9 beobachtet; sie lommt insbesondere in einer Erklärung des Vor stands des Preußischen Richtervereins vom 12. August E on A druck, in dex hervorgehoben ist, daß die Leitung des reußischen Richtervereins sich jeder öffentlichen E zu der e gelegenheit enthalten habe, wie das seiner ständigen Einstelln während schwebender Gerichtsversahren entspreche, und daß dic Be klärungen Des stellvertretenden Vorsiyenden des ‘Magdeburger ded irksvorstands ohne vorherige Fühlungnahme mit der Leitung u reußishen Richtervereins abgegeben seien, auch mit dem e nannten Bezirksverband Einigkeit dahin bestehe, si M ai Beendigung des gerichtlichen Verfahrens jeglicher Stel, Un e im öffentlihen Meinungsstreit zu enthalten. Hieran ha An- Preußische Richterverein festgehalten. Es besteht daher fein n laß, an der Anerkenuung des Preußischen Richtervereie® ing Standesorganisation etwas zu ändern. Die Annahme, das. A ber in seinem Verhalten ua das Sa vurger Richterkollegiu d stärkt worden sei, trifft nicht zu, Zu den Einzelfragen ist erg
keit nicht allein Sdmuck für den Richter,
beamten erforderten. Gegen Kölling ist am 1. August 1926 von F
utragen: 1. Dié Frage einer Angehung des „Ständigen Aus-
u es“ ist gegenstandslos O 2. rgendwelche Anhalts- punkte dafür, daß Kölling Weisungen von deutshnationalen Ab- eordneten und Stahlhelmführern entgegengenommen hätte, sind uicht hervorgetreten. 3. Es besteht kein Anlaß, auf die Reichs- regierung dahin einzuwirken, daß sie dem Reichstag einen Geseh- entwurf vortegk, der die Unabsevbarkeit der Richter aufhebt und deren hlbarkeit durch die werktätigen Massen festlegt. Der Staatssekretär bemerkt noch, daß kein Anlaß dazu vorhanden sei, angunehmen, daß das Taschenbuch dés Haas mit den bekannten Ein- tragungen irgendeine besondere Rolle gespielt habe. Alle ver- nommenen Personen haben das als Erfindung bezeichnet. Was die Beteiligung des eros Poien anges, so werde das Disziplinarverfahren bald eine Aufklärung bringen. Tat gar eine Art Richtervershwörung stattgefunden habe oder da ein Kollegium zusammengetreten sei, um auf die Entschließungen des Untersuhung8rihters einen Einfluß auszuüben, sei nach den bisher vorliegenden eidlihen Aussagen als widerlegt anzusehen.
Abg. Seelman n (D. Nat.) erklärt, daß seine Fraktion nicht
daran denke, Verfehlungen, die in der Justiz vorkämen, zu decken. Das Disziplinarverfahren sei zu billigen, damit festgestellt wird, was an den Beschuldigungen war sei. Vorher könne ein Urteil nit abgegeben werden. Jm ersten Stadium habe ein Antrag wegen Mordes noch nicht vorgelegen, der sei erst später hinzu- ekommen. Fn diesem ersten Stadium könne gegen den ÜUnter- uchungsrihter Kölling ein erheblicher Vorwurf niht erhoben werden. Nicht das geringste sei für die Behauptung erbracht, daß Kölling aus politischen Gründen gehandelt habe. Das müsse man au von ten Holt sagen. Es wäre zu wünschen gewesen, daß die beteiligten Persönlichteiten mehr Ruhe bewahrt hätten, Starke Vorwürfe seien gegen Herrn Hörsing zu erheben. “ Er hätte sich vor seinem Eingreifen zunächst mit den zuständigen Stellen in Ver- bindung seßen müssen. Er hat als Oberpräsident es nicht ver standen, den richtigen Weg zu gehen. Ob Haas fhuldig war oder nit, konnte er niht wissen. Er hatte gar keine genaue Kenntnis. Wir kennen ja die Art des Herrn Hörsing auch in anderen Fällen. (Zurufe bei den Sozialdemokraten.) Was hat Herr Lang dur seine unglüdckselige Art niht auch seinem Vorgeseßten, dem Minister Severing, für Schwierigkeiten gemaht. Diese Art hat sich auch in dem bekannten Schreiben gezeigt, in dem er gegen Furisten dén Vorwurf erhob, sie stellen sh s{übßend vor einen Mörder. (Er- neute Zurufe links.) Sie (nach links) messen mit zweierlei Maß. Wie hat sih Herr Hörsing auch in diesem Falle wieder völlig in der Form vergriffen. Hätte er nicht eingegrissen, so wäre die Sache viel schneller vorwärts gekommen! (Lachen und Widerspruch bei den So paaw ate.) Wie stellt {ih das Fnnenministerium zu diesem Schreiben? Auch wir bedauern diesen Fall. Wenn Fehler vorgekommen sind, so ist das bedauerlih, Das begründet aber nicht die Berechtigung, gegen den Preußischen Richterverein fo chwere Vorwürfe zu erheben, wie es Herr Kuttner wieder getan
at. Es ist festgestellt, daß der „Preußische Richterverein sich korrekt verhalten hat. (Widerspruch links.) Wenn ein Richter seine Nerven verliert, so ist das kein Wunder bei den andauernden An- feindungen. Gegen dieses ganze Anfeindungssystem müssen wir die shiversten Vorwürfe erheben.
Staatssekretär Fr ibe erwidert auf die Frage nach dem Vor- gehen gegen Hörsing, daß dur gemeinsamen Erlaß des Minister- präsidenten und des Fnnenministers das Vorgehen Hörsings nach- drülichst gemißbilligt worden ist. (Zurufe rehts: Daraus wird der sih was machen!
Abg. Dr. Schmidt - Uhtenberg (Zentr.) erklärt, daß das Zentrum das Magdeburger Justiztrauerspiel so sehe, daß zwar das Endurteil noch nit gesprochen werden dürfe. Dennoch ließe sich schon ießt sagen, daß Unfähigkeit, verlette Eitelkeit und dünkelhafte Ueberhebung sowie die mit hinreihendem Verdacht anzunehmende
ewisse politische Voreingenommenheit und Verantwortungslosigkeit n Magdeburg einen Justizwirrwarr bervorgerufen haben (sehr richtig links und im Zentrum). Dieser Fustizwirrwarr hätte in der Tat bald zu einem Justizmord führen können. Wenn ein hober politischer Beamter wie Hörsing an diesem Wirrwarr Anstoß nahm und mit einem recht guten Erfolge eingriff, kann man das nit tadeln (sehr gut! im Zentrum). Unterlassungssünden wiegen, wie beim Militäri- sen, so auch überall oft viel \{werer als verfeblte Unternehmungen. Was den Vorwurf des Angriffs auf die richterliche Unabhängigkeit anlangt, so ist do Vorausseßung das Vorhandenfein der Unabbängig- keit. Bei Kölling aber eine innere Unabhängigkeit zu behaupten, wird wohl bier niemand mehr wagen. Autorität des Nichters ist notwendig und gut. Sie darf aber nicht mißbräuhlich angewendet werden. Denn s{ließlich sind rihterlihe Autorität und Unabhängig- : fondern eine Pflicht gegenüber dem Volke. (Sehr rihtig! im Zentrum und links.) Was die Angriffe auf die Haltung der Polizei angeht, so sind die Vor- schritten der Strafprozeßordnung veraltet, während die Polizei über- aus modern ist. (Sehr richtig! bei den Kommunisten. — Heiterkeit.) I arbeite aber Ueber mit einer modernen Polizei als mit einer ver- alteten Geseggebung. Die fozialdemokratische Forderung nah Oeffent- lihfeit der rihterlihen Disziplinarverfahren erscheint beahtenswert. Dem în Cassel jeßt tagenden Preußishen Richterverein müßte ih aber zurufen: Der Kampf um die Unabhängigkeit wird unendlich er- bete dur) Vorkommnisse wie die Magdeburger; es kann kein
enfch dafür garantieren, wie der Kampf einmal ausgeht, wenn si soldje Vorkommnisse wiederholen. (Beifall im Zentrum.)
Die Debatte wird unterbrochen.
Abg, Arlt (D. Vp.) gibt folgende Erklärung ab: Der Abg. Kuttner hat mih in seiner heutigen Rede fäls{chlich als abgebauteu Beamten der Firma Haas bezeichnet und im Zusammenhang mit dem Steuerverfahren gegen diese Firma und mît der Magdeburger Justizaffäre gebraht. Derartige Behauptungen sind bereits wiederholt in offener oder versteckter Form in der Presse hervorgetreten. Ich begrüße es deshalb, daß mir die Rede des Abg. Kuttner Gelegenheit gibt, hier vor aller Oeffentlichkeit zu erklären, daß ih weder direkt noch indirekt an der Steuerstrafanzeige gegen eas mitgewirkt habe, und daß i au in keiner Weise an der Magdeburger Justizaffäre beteiligt bkn.
ch bin lediglich in beiden Angelegenheiten als Zeuge vernommen worden, da ih Direltor von mehreren Zukerfabriken war, deren Geschäftsanteile sich in Händen der Familie Haas befunden haben. Bei meiner Vernehmung in der Magdeburger Affäre konnte ih zur Sache nichts bekunden. Jh habe aber auf Befragen betont, daß ih
aas weder eines Mordes noch der Anstiftung dazu für fähig halte.
ch nehme an, daß dem Abg. Kuttner diese meine Aussage unbekannt war. Aber felbst unter dieser Annahme bleiben seine ehauptungen unverständlich, und ih hätte bei seiner von ihm bet onten Objektivität und Gerechtigkeitsliebe erwarten dürfen, daß er de rartige unbegründete Verdächtigungen gegen ein Mitglied diefes Hauses. nit erheben würde, ohne den Versu zu machen, die Tatsahen wahrheitsgemäß festzustellen. i
„_ Vei Festseyung der Tagesorduung für die nächste Sißung beantragt
Abg. Pieck (Komm.), am Montag zuerst den kom- munistishen Antrag auf Einstellung der Renovierungsarbeiten an der Siegesallee zu verhandeln. Als dieser Antrag gegen
te Stimmen der Kommunisten abgelehnt wird, beantragt Abg. Pieck (Komum.), am Montag zunächst die Magdeburger Aussprache fortzuseßen. Als er dabei wiederholt von der Ver-
recherbande der Hohenzollern spricht, deren Verbrechen zum Zmmel stinken, klatshen die Kommunisten Beifall; bei den Leutschnationalen ertônen Pfui-Rufe, und * räsident Bartels mahnt den Redner, parlamentarishe Ausdrücke ait Ie Auch dieser E Antxag wird unter roßem Lärm dex Antragsteller abgelehnt, ebenso wie das
aus, mit den Stimmen der Sozialdemokraten die dann noch vom Abgeordneten Pieck vorgebrachten geschäftsovdnungs- mäßigen Bedenken gegen die Behandlung der Hohen ollern- vorlage am Montag verneint, (Anhaltender Lärm bei den Kommunisten und Rufe; Auch die Sozialdemokraten gehören üu den Fürstenkuechten!)
Um 5 Uhx vertagt sich das Haus auf Montag X e Erste Beratung des Geseßeniwurfes über die L T einandersezung mit dem vormals regierenden La /aus, in Verbindung damit kommuniftishe Anträge auf entschädigungs- n Enteignung und dauernde Landesverweisung der Hohen- ollern; hierauf: Fortseßung der Magdeburger Debatte und fommunistischer ntrag auf Einstellung der Erneuerungs- arbeiten an der Berliner Siegesallee.
BVarlamentarische Nachrichten.
In der vorgestrigen Sibung des Femeumwiersuchungs- ausschusses des Neichtags wurde als erster Zeuge Land- gerihtsrat Ghard vernommen, der als Staaisamvalt im Jahre 1925 die Anklage gegen Neungert und Bally vor dem Schwur- gericht München vertreten hat. Der Vorsißende fragie den Zeugen, laut Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zetiungs- verleger, {b in diesem Verfahren auch die ähnli gelagertew Fälle Sandmair und Dobner mitberüdsichtigt worden seien, Der - Zeuge Ghard erklärte, diese Zusammenhänge seien bei ‘der Untersuchung durchaus berücksihtigt worden. Die Staatsanwaltschaft sei aber dabei auf Kombinationen angewiesen gewesen und habe keine tatsählihen Beweise über die Verbindung der Tätergruppen beschaffen können. Berichterstatter Dr. Levi: Warum is in der damaligen Ver- handlung fein Zeugniszwang gegen Dr. Gademann durchgeführt worden? Warum sind auch niht die Minister Gürtner und Noth vernommen worden, obwohl das bei dessen \{lechtem Gedächtnis angezeigt gewesen wäre. (Zuruf des Abg. Stöhr: Woher wissen Sie, daß Dr. Roth ein \{chlechtes Gedähtnis hat?) Dr. Levi: Das habe ich gestern gesehen. Zeuge E hard : Es handelt si nicht um ein Verfahren, das nah dieser Richtung ging, sondern das war ja eigentlih eine Nebenfrage. d den Untersuchungsrichter und den Staatsanwalt war die Aufgabe, zunächst festzustellen, welche Be- deutung die Affffäre Gademann im Rahmen dieser Untersuhung hatte, cen dem Augenblick, in dem der Zeuge unter Eid so aussagte, daß eine Begünstigung nicht mehr in Frage kommen konnte, war es kaum mögli, im Rahmen dieser Untersuchung weiter zu gehen, als man damals gegangen war. Hätten sih im Verlauf der weiteren Unter- sudang irgendwelhe Anhalt&punkie ergeben nach der einen oder anderen Richtung, so hätte ih selbstverständlih ohne Nücfsiht auf die Person die entsprehenden weiteren Schritte unternommen. —- Hiermit war die Vernehmung des Zeugen beendet. — Der Polizei- inspektor Ott hat unter Regierungsrat von Merz in der Ab- teilung T der Polizeidirektion mit dem Fall Hartung zu tun gehabt. Er sagie als nächster Zeuge aus: Mir war die Aufgabe nicht an- genehm. Damals war die Volksstimmung anders als heute. Man
sagie, um so einen Lump sei es niht hade, Es ist möglich, daß -
auch ih mich so geäußert habe. Jh war Cinwohnerwehrmann und stand politis auf der rehten Seite. Selbstverständlih habe ih troßdem den Fall Hartung mit derselben Energie bearbeitet wie jeden anderen, Der Zeuge betonte, das Gutachten des Waffensacbver- ständigen, in dem erklärt wurde, die Pistolen seien zur Tat nit benußt worden, sei böchst oberflählih und mangelhaft gewesen. Die Aufhebung der am Tage vorher erlassenen Haftbefchle sei ihm auf- gefallen, und er habe sid sesagt, hier sei offenbar ein Wink von besonderer Stelle gekommen. Als \ih der Zeuge über diese besondere Stelle auslassen soll, äußerte er Zweifel daran, ob die Entbindung von der Amtsvershwiegenheit si auch auf diesen Punkt erstreckte. Die Sibung wurde auf kurze Zeit unterbrochen, damit die Auésage- genehmigung entsprehend ergänzt werden könne.
Nach Wiedereröffnung der Sigzung teilte der Vorsitzende mit, daß er den bayerischen Jnnenminister um Aufhebung der Schweigepflicht der Beamtên in allen Fragen ersucht habe, die Hemmungen der Justiz- und Polizeitätigkeit betreffen, Inzwischen wurde als Zeuge Oberlandesgerichtsrat Brunner vernommen, der im Prozeß gegen die Münchener „Neue Zeitung“ wegen Beleidigung des Justiz- ministers Gürtner als Untersuchungsrichter wirkte. Ex hat Dr. Gade-= mann vernommen und gibt an, dieser habe zunäcst zu Unrecht sein Zeugnis verweigert unter Hinweis auf seine berufliche Schweigopflicht, die gar nic bestand. S{hließlih Habe Dr. Gademann gesagt, Dr. Roth hätte eine Intervention wegen der Waffentransporte a aelehnt und gesagt, er möge sih an seinen Referenten wenden. Daraufhin habe er, Gademann, wohl eine Unterredung mit Dr. Gürtner besprochen und dann die Augsburger Staatsamvälte nach München gefahren. Ueber die Haftbefehle und ihre Aufhebung sei bei Teiner Gelegenheit gespro@en worden. Dr. Gademann labe {ließli erfkirt, er habe den Eindruck gewonnen, daß Dr. Roth über der Sache stehe und nit persönli eingreifen wollte. Die Verweisung an den Referenten habe bei ihm nit das Gefühl er- wet, daß Dr. Roth etwa die Verantwortung für eiwas, was hm niht einwandfrei erschien, von {G abwälzen wollte. Der Zeuge wurde darauf entlassen. — Der Vorsißende teilte mit, daß der bayerische Innenminister nunmehr alle die ihm unterstellten Beamten von der Schweigepflicht endbunden habe über alle Fragen, die die Hemmungen dur iraentwvelbe Behörden betreffen. Darauf wurde die vorher abgebrocheneVernehmung des Zeugen Kriminaloberinspektors Ott fortgeseßt. Vorsibender: Sie sagten vorher, bei der Auf- hebung der Haftbefehle hätten Sie den Eindruck gehabt, daß sie auf einen Wink von besonderer Seite zurüzuführen war. Wen meinten Sie mit der besonderen Seite. Ott: Mir \&eint, es ist ein rechter Wink ergangen. Vorsikender: Diese Wendung ist mir noch unberständlih, Meinen Sie, daß der Wink von rechts gekommen, daß also von politis rechtéstehender Seite ein Einfluß ausgeübt worden ist. Zeuge Ott: Ja, das habe ih damit gemeint. Auf weitere Fragen erklärte der Zeuge: Die Ueberleitung des Falles Hartung von der Abteilung 6 auf die teilung 1 war mir auf- fällig, weil es do ein politisGer Mord war und die Abteilung 6 die politishen Dinge zu bearbeiten hatte. Jh hatte zwar vorher in der Zeitung von dem Fall Hartung gelesen, aber mi dienstlich nicht darum gelümmert. Jh dachte mir nur: Gott sei Dank, den hat's niht erwischt! (Heiterkeit.) Um so weniger war ich erfreut, als mir dann die Sache plöblih auf den Screibtish gelegt wurde. Vorsißender: Nun war aber in der Abteilung 6 der eigent- lihe Mordfall kaum bearbeitet worden. Man hatte si dort nur mit der politishen Tätigkeit des lebenden Hartung beschäftigt. Als festgestellt wurde, daß es sih bei dem Ermordeten um artung handelte, fam die Sahe sofort an Me Mordabteilung 1. Abg. Gräf (D, Nat.): Der Polizeidirektor Ramer war nach Jhrer Meinng doch politisch links eingestellt, da kann ih mir nit erklären, weshalb Sie die Verlegung der Sache nah Abteilung 1 auf Einflüsse von politis rechts\ehender Seite zurückführen. Zeuge Ot t : Jch habe freilih bemerkt, daß sich bei der Revolution Direktor Ramer damals als Oberregierungsrat auf die linke Seite eten hat. Jh weiß aber nit, ob er wirklich links is. Jn solchen bewegtew Zeiten muß man doch {hon mal mit den Wölfen heulen und sih ruhig verhalten. Das wissen wir do alle. (Heiterkeit.) Abg. G r à f (D. Nat.): Haben Sie heute auch noch den Eindruck, daß die Ueberweisung an Abteilung 1 nicht richtig ivar? Zeuge Ott: Jch kann mix heute keine andere Meinung bilden, als ih sie damals gehabt habe. Abg. G r äf: Sie meinen also, daß die Ueberleitung nit sahlih gerechtfertigt war, sondern eine politishe Schiebung von rechts hex. Zeuge Ott : Darüber kann ih sehr shwer etivas sagen. Wir kleinen Beamten werden doch niht informiert und erfahren nichts, Wenn etwas schief geht, dann werden wir zwar zur Verantwortung n, aber sonst informiert man uns sehr wenig. (Heiterkeit) J be auch
n Vater des Hartung vernommen, und er hon früher zu seinem Sohn gesagt: Bub, Du fällst noch ma „„ entweder von der rechten oder von der linken Seite, Abg. Gräf: Dann hätten Sie doch auch mit der Möglichkeit vehnen können, daß der Wink von links fam. Zeuge Ott: Gewiß, aber ih hatte [8 die Meinung, VL er von rechts gekommen sei, Abg. Dr. Schaeffer (D. Nat.): Die sind als einer dex besten Kriminalpolizisten de-
| geihnet woxden, und man hatte Jhnen früher volle Selbständigkeit
gelasien. Da mußte es J nen doch auffallen, daß in diesem Fall
egierungsrai von Merz, der si selbst als Laien bezeichnete, die Sache beam und Sie nur séin Helfer waren. Zeuge Ott : Ja, das fiel mic auch auf! Vors.: Waren Sie denn anderer Meinung als Regierungsrat von Merz? Zeuge Ott: Es ist natürlih eine bedenklihe Sache, wenn man nicht elbst verant worilich alle Vernehmungen vornimmt und nur als Zuhörer dabei ist und von manchen Vernehmungen erst nahträglih hört. Da- dur fühlte ich mich vor den Kopf gestoßen. Ju der Frage der Haftbefehle war ih aber ganz der Meinung des Herrn von Merz, daß sie hätten aufrehterhalten werden müssen. Es lagen ja ge- nügend Gründe vor. Aber auf einmal war nichts mehr da! Da- mit war die Vernehmung des Zeugen Ott beendet. — Es wurde dann vernommen der Zeuge Oberinspektor Eduard Seubert, der früher Kriminaloberkommissar bei der Abteilung 6 der Polizei- diveltiow München war. Aus seinen Aussagen geht u. a. hervor, daß zwischen der Polizei und der Landeslkeitung der Einwohner- E eine Verbindung dahingehend bestand, daß die Einivohner- ive rleitung die Polizei über affenschiebungen informierte. Als der Mord an Hartung bekaunt wurde, hatte Seubert sofort Braun in Verdacht. Aus welchen Gründen die Angelegenheit von dec Abteilung 6 an die Abteilung 1 übergeleitet wurde, ist dem Zeugen nicht bekannt. Regierungsrat Bernreuter von der Polizei- direktion Münchew bekundete, die Beziehungen ishen Einwohner- wehr und Polizeidirektion seien naturgemäß À wg gewesen, weil es si bei der Einwohnerwehr um eine staatlih geförderte Organi- sation handelte, Er selbst sei damals Hilssarbeitex in der poli- tischen Abteilung geivesen und habe an den Besprehungen nit teilgenommew. — Der nächste Zeuge Kriminalinspektor Gla ser sagte aus, die Eintwohnerwehr habe damals als Organisation des Skaates mit der Regierung in enger Verbindung gestanden, und so sei es nicht au fällig gewesen, daß die Herren von der Leitung der Einwohnerwehr Fühlung mit dem Polizeipräsidenten Pöhner unterhielten. Der Zeuge E fort: Einmal kam Präsident Pöhner mit Böhm aus seinem Arbeitszimmer und fagte mir, ich könnte mich in allen Entwaffnungsfragen einfah an Böhm wenden. Uebex die Ausstellung eines falshen Passes für Schtwoeikhardt sagte der Zeuge: Die Weisung des Polizeipräfidenten Pöhner ging dahin, daß man die Ersuchen von jämtlichen Organen der Reich8- wehr bezw. der Eintvohnerwehr zu berücksihtigen habe. Es ist sehr häufig vorgekommen, daß Ersuchen um beschleunigte Paß- ausfstellung an die Leiter der Abteilung herankamen. Von denen wurden die Sachen dann an mi zur Erledigung überwiesen. Auch im Falle Schweikhardt, dessen 1ch mich allerdings nit erinnere, würde ih nur ausführendes Organ gewesen E Vors.: Sind au Pâfse auf falsche Namen ausgestellt worden? Zeuge Glaser:
Ï Das ist auf Veranlassung des Polizeipräsidenten Pöhner in etwa
zwanzig bis fünfundzwanzig Fällen in der Zeit von 1919 bis Ende 1921 geshehen, besonders während der Zeit der Auslieferungs- begehren der Entente wurden falshe Pässe an prominente Per- sönlichkeiten, Parlamentarier und Offiziere gegeben. Abg. Stöhr (völk.): Können Sie einzelne Namen neunen eg e Glaser: Jh erinnere mich nur, daÿ - auch x. Müller - Meiningen einen falschen Paß erhalten hat. Eine Einflußnahme auf die Paßausstellung ist von uns nicht genommen tworden. Die Ausstellung der Jnkogniiopässe fiel in der Hauptsache in die Zeit des Auslieferungsbegehrens der Entente. Listen über diese Pässe sind nicht geführt worden. Die Frage des Berichterstatters Dr, Levi, warum bei Pässen füx Reichswehr und Eintvohnerwehr der Umweg über die politische Abteilung dex Polizeidirektion und nicht der direkte Weg an die Paßabteilung gewählt wucde, beantwortete der Zeuge Glaser damit, daß in der damaligen erregien Zeit engster Kontakt zwischen politisher Abtëäilung des Polizeipräsidiums, dem Gruppenkommando der Reichswehr und den leitenden Persön- lihkeiten der Eintvohnerwehr bestanden habe, und daß darum dieser Weg der gang natürliche getvesen sei. — Die Vernehmung Glasers wandie sich dann dem Falk Dobner zu. Der Vor- sißende hielt dem Zeugen vor, daß es sich hierbei um ein etwas mysteriöses Telephongespräch handle, das im Oktober 1920 zwischen ihm und dem bekannten Pracher geführi worden ift. Glaser bekundete darüber folgendes: Dieser Pracher wurde seinerzeit unter dem Namen Brachere festgenommen, später aber tvieder auf freien Fuß gescßt. Damals hat cr der Polizei angeboten, Nachrichien aus der Ententekommission zu vermitteln, Er sollte besonders über Waffenlager berihten, die dort vers raten worden sind, Jun der damaligen Zeit spielte auh son der Fall Sandmair, und es war davon die Rede, daß ein Reichs- wehrsoldat als Täter in Frage komme. Pracher hat damals den Namen des Dobner im Zusammenhang mii einem Waffenvorrat genannt, Später machte Pracher die Mitteilung, daß ein neues Waffenlager verraten worden sei bei Freifing, und er bezeichnete wieder den Dobnex als Verräter. Jh habe auf Grund dec Weisung des Polizeipräsidenten die Angelegenheit an cinen Oberleutnant weitergegeben, der die Waffenbescitigung vors nehmen sfollie. Am 20. Oktober sollte durch eine Autofahrt dieses Waffenlager geborgen werden. Wir haben uns gesagt: Wir lassen den Dobner an diesem Tage noch mitfahren und nehmen ihn dann am nächsten Tage fest. Diese Fahri nahm dann einen Ausgang, der niht unseren Jntentionen entsprach. Es ist klar, daß, wenn wir es auf eine Beseitigung des Dobner abgesehen hätten, nicht die ganze Angelegenheit im Beisein mehrerer Beamter besprochen und nicht die Fahrt auf offener Straße angetreten worden wäre, Am nächsten Tage kam Pracher, um s)seine Belohnung zu holen. Später rief er mich noch einmal an und teilte mir mit, daß neucs Material da fei von einem Waffenvorrat. Auch in diesem Zusammenhang Hat er den Namen Dobner genaunt. Pracher hatie außerordentliche Angfck vor Dobner. Er lobte in der ständigen Angst, daß ihm eitvas passieren könnte. Deshalb habe ih ihm bei diesem Telephon- gespräch gesagt, ih hätte ibm bewiesen, daß er unseren Sbuß enieße. Jrgendein anderer Gedanke lag mir vollkommen fern. s Das Gespräch hat sih also auf den persönlihen Schuß des Pracher bezogen? Zeuge Glaser: Das ist rihtig. Vor f. : Es wird aber so dargestellt, als ob damals schon von der Beis seiteschaffung Dobners die Rede gewefen wäre. Pracher sol in dem Telephongefpräch, dem ja drei Zeugen beiwohnten, gesagt haben: Sie wissen, ih habe ihn beiseiteshaffen laffen, worauf Sie erwiderten: Sie können gang berubigt fein, Sie baben unseren Shuß! Zeuge Glaser: Ih habe schon erwähri, daß Pracher in einer ständigen Furcht vor cinem Ueberfall oder An- viffen lebte, und deshalb habe ic ibm gesagt, daß er volTe Sicherheit habe. Pracher hat übrigens nur s{lecht deui gesprochen, so daß die Verständigung mit ihm sehr {hter wa Berichterstatter Abg. Dr. Levi fragte nun wiederholt denn Pracher dazu gekommen sei, in Gegenwart dreier Zeugen, nämlih der Landtagsabgeordneten Timm und Gareis und de® Rechtsantwvalis Werner, ihn, den Glaser, anzurufen und ein ver * fängliches Gespräch zu führen, obwohl cer dow damit reGnen mußte, fofort desavouiert gzu werden. Glaser ertviderte, er Fönne sid das nur so erklären, daß es Pracher darauf ankam, cin Geschäft daraus zu machen. Auf eine weitere Frage Dr. Levis be- Tundete der Zeuge, daß damals s{on dekannt geweïen sei, daß die Sandmair in einem Auto ermordet worden war. Im Verlauf des weiteren Verhörs war auf Antrag des Ada. Mittelmann O. Vp.) dbes{lofscn, den Re(tsanwalt Werner als Zougen m laden. Er soll darüber ausfagen, wie der Ausdruck ,Briseitemachen" aufzu» fassen war. Die Vernehmung des Zeugen war damit vorr: abge» \{lossen. — Vorsißender Dr. Schetter gad nunmebr dekannt, daß eêînc Reibe von Ladungen nicht zugestellt werden konnte, darunter dèe des Neunzezt und des Kanzler. Weiter verlas der Vorsidende ein Schreiben des Schiiftstellers Stempfle, în dem zun&Sf darauf bêns ewiesen isl, daß der Vorsizende za Beginn der Mündener Vers ndlungen des Auts{ufses den politisden Cdarakter der Aut. verhandlungen detont dabe. Jn dem S@Sreïden det e dann, daß în Konsequenz feiner wvaterländiithen und pelitöl&Sen
Einstellung der Zeuge nit die Hund wm ditscre poiitliena