0 7 Nee T0: A AP N egr D E" 72 - ODEDEETE E
L 2
IT. Kugeldruckwversuch nach Brinell,
d 1. Bedeuten D Kugeldurhmefsser P Belastuna der Kugel i : a Durchmesser der Eindruckfläche, so wird die Kugeldruck- oder Brinellhärte [7 berehnet in kg mm? aus der Formel H= E r: D.(D—V D! — d!)
2, Der Versuch ist an einer blanken ebenen Fläche auszuführen.
9, Der Abstand der Eindruckmitte vom ande des Probestückes oder von einer anderen Eindruck- telle ist so zu wählen, daß feine das Ergebnis beeinflussenden Nebenerscheinungen (Aufbeulen des MNandes, Ausbauchen) auftreten.
4. Die Belastung ist stoßtrei während 15 Sekunden gleihmäßig zu steigern und in der Regel 30 So!unden aut ihrem Endwert zu belassen. Für Stahl von 2ck 140 kg/mm? genügen 10 Sekunden.
. Der Eindruckdurchmesser d ift bis auf hundertstel Millimeter anzugeben.
6, Bei unrunden Eindrüen ist für den Einzelversuh der mittlere Durhmesser maßgebend,
7. Makßgebend ist der Neittelwert aus mindestens 2 Eindrücken.
8, Je na der Dicke æ der Probe sind folgende Kugeln und Belastungen anzuwenden :
Belastung P kg
Dicke Kugel- der Probe } durdmesser 30 - D? 10 - D? L i für hartes Kupfer, ; A D für Gußeifen |Messing, Bs für weichere mm mm und Stahl it 0: Metalle
uber 6 10 3000 1000 250 von 6 bis 3 5 750 250 62,5 unter 3 25 187,5 | 625 15,6
Zur Kennzeichnung der angewendeten Versuchsbedingungen dient die Sthreibweise +. B. bet D =ck mm, P = 250 kg und 30 Sefunden Belallungédaler s y E H 5/250/30. Fur F 10/3000/30 wird das Kurzzeihen n benußt (Regelversuch). Werkstoff der Kugeln : Gehärteter Stahl. Die Hârte der Kugeln kann durch Aneinanderrücken zweier gleihharter Kugeln mit der Belastung P=5D kg (D in mm) bestimmt werden, gd als Kugelhärte gilt die mittlere Pressung in der
2,5 . D!
Berührungéflähe vom Durchmesser d, also “x ,, Sie ergibt sich für gute Kugeln zu mindestens
d“ 4 630 kg/mm?, Kugeln mit einer Härte über 670 kg/mm? kommen nur ausnahmsweise vor. Zwischen der Brinellhärte F und der Zugfestigkeit og besteht angenähert die Beziehung: für Kohlenstoffsiahl (Zugfestigkeit 30 bis 100 ke/mm?) og = 0,36 H, für Chromnielstahl (Zugfestigkeit 65 bis 100 ke/mm?) og = 0,34 H.
I. Faltversuch (Viegeprobe).
Der Faltversuch dient zum Nachweis der Biegbarkeit (Zähigkeit) des Werkstoffes bei Luft- (Zimmer-) Wärme im Zustande der Lieterung oder nah dem Glühen. hen erfolgt vor dem Versuch nur dann, wenn auch der Werkstoff vor seiner Verwendung
{Td,
; Zu Faltver\uchen find Flachstäbe von 30 bis 50 mm Breite oder Nundstäbe (s. DIN 1603 Say d und §6) zu benuyen, foweit nit ganze Profile dem Versu unterworfen werden. Die Kanten der Flachstäbe find zu runden.
2. Das Falten (Biegen) soll unter der Presse langsam und stetig erfolgen, und zwar wird das Probestück entweder
a) um einen Dorn von vorgescriebenem Durchmesser D bis zum vorgeschriebenen Winkel a (f, Skizze) gebogen oder
b} um einen Lorn von beliebigem Durhmesser vorgebogen und dann durch Druck auf die Zchenkelenden weiter trei vollständig oder fo weit zusammengedrüdcktt, bis auf der Außenseite der Biegestelle Anbruch erfolgt.
Die Länge der Dorne muß bei Flachstäben größer sein als deren Breite. Die Außenseite der Biegestelle muß bei Auetührung des Versuchs frei sichtbar liegen.
3. Beim Verjuch nah a (Biegung um einen Dorn) gilt die Probe als bedingungsgemäß, wenn 2e dem vorgeschriebenen Biegewinkel a fein Anb1uch auf der Zug)eite auftritt (Zugrisse im metallischen Werkstoff |.
Beim Versuch nach b (Freies Biegen) dient zur Beurteilung der beim Auftreten von Nissen auf der Zug!eite mit einem Dorn innen oder mit einer Blechlehre außen gemessene kleinste Biegehalbs messer und die daraus im Zusammenhang mit der Probendicke a errechnete sogenannte Tetmajersche
50 a Biegeg1öße. Bg = —-
Hierin bezeihnet 7 den Biegehalbmesser in Mitte der ursprünglichen Probendicke a,
geglui
Beim Falten (Bklegen) um einen Dorn von vorgeschriebenem Durchmesser D ergeben {ih angenähert fclgende Biegegrößen :
D U 0D&1 10a} 10æ| 20a |2,9a Bg 100 67 50 40 33 28
IV. NRotbruchversuch. Der Notbruchversuh dient zum Nachweis der Warmbearbeitbarkeit des Werkstoffes, Als Notbruch- versuch gilt der Faltversuch (Biegeprobe) mit rotwarmen Probestäben,
V. Schweißversuch. Der Schweißversuch dient zum Nachweis der ausreihenden Schweißbarkeit des Werkftoffes. Die Probestäbe sollen nach dem üblihen Werkstattverfahren leiht überlappt zusammengeschweißt
werden tönnen. L S : i Die beiten zusammenges{weißten Teile dürfen sih an der Shweißstelle im kalten oder warmen
Zustande beim Biegen des Stabes nicht trennen oder aufreißen.
Deutsche Normen. Flußstahl gewalzt
Eisenbleche
Allgemeines
& bu bte Les Arten. Feinbleche unter 3 mm A ¿ Mittelbleche von 3 bis unter 5 mm | (fiebe DIN 1542) Grobbleche von 95 mm und darüber (siehe DIN 1543). Riftfel- und Warzenbleche.
DIN
Werfkstoffe 1820
Güte.
Gewöhnliche Bleche, tlogenannie Handelèware, wie z¿. B. auch gewöhnlihe Behälterblehe; für dieje werden feine Gütezahlen gewährleistet. Eine Abnahmevrüfung findet nicht statt (siehe DIN 1621).
Baubleche I und 11 (siehe DIN 1621),
Schitföbleche,
Keflelbleche. Für Kesselblehe gelten die allgemeinen polizeilihen Bestimmungen über die Anlegung von Land- und Schiffsèamp|kesseln.
Sonderbleche mit abweichenden Bedingungen.
Aeußere Beschaffenheit.
| Oberfläche. Die Bleche müssen eine walztechni1ch möglichst glatte Oberflähe haben und. dürten weder
Bla'en, Yisse noh sonstige unganze Stellen entbaiten. Walz1plitter oder fleine
diufen dunh Abmeißeln entteint, geringe, durch Einwalzen von Schladte taa MOEAgeN audacehnet werden, so'ern bierdurch die Haltba1feit der Bleche nit beein- 1ächtigt wird.
Nichten. Bleche weiden allgemein nur walzgerade gelietjert, d. h. jo wie sie die Walze verlassen. Gegen besondere Vergütung können sie au mit der Richtma!\chine falt gerihtet werden. Auch bet deraitig gerichteten Blechen fann eine Gewähr tür volltommene Ebenbeit niht übernommen
___ werden. Sonderwünsche bezüglich des NRichtens sind zu vereinbaten. i
Ausglühen. , Bleche unter 4 mm Dicke und Kesselblebe werden bandeleüblih nur ausgeglüht geliefert,
Wird für andere Bleche das Ausglühen gewün}cht, so ist dies besonders zu vereinbaren.
Dickenmessung.
Die Meßpunkte tollen mindestens 100 wm von den Ecken und 40 mm von den Kanten entfernt bleiben, d. h. innerhalb der shra]fierten Fläche der Skizze liegen. :
Q D Í
00-4
Anlage 2.
September 1924,
Bauvorschriften für Landdampfkessel.
I. Allgemeine Bestinimungen.
1, Steht zu erwarten, daß die Temperatur der Wandungen, abgesehen von Wasser-, Heiz- un Ueberbigerrohren, wesentlih höher ausfällt als 3000 C, so ist auf die h et E \chatten in diefer Wärme Rücksicht zu nehmen. Im allgemeinen wird es ih empfehlen, durch geeignete Einrichtungen solch bobe Wandungstemperaturen ternzubhalten.
2. Die in den Abichnitten V bis ein!chließlich XIiL zur Festigkeitsrehnung zugelassenen Koekfizienten können nur dann gewählt werden, wenn die Kesselarbeit als beste anzu}ehen is und den folgenden An- forderungen entspricht : -
a) Das Zurichlen und Bearbeiten der Weikstoffe, das Biegen, Bördeln und Anrichten der Bleche, das Bohren der Löcher usw. ist mit möglichster Vorsicht und in fsachgemäßer Weise auszuführen. Die Nietlöcher müssen tauber gebohet werden, wenn ‘mögli, nach dem Biegen und Anpassen der Bleche. Nach dem Bohren der Bleche ist der Bohrgrat zu entfernen, die Außenränder der Nietlöcher sind entiprechend zu versenken und die Anlage- flächen der Bleche zu reinigen, Nicht genau übereinanderliegende Nietlöcher sind durch Auf- reiben nachzuarbeiten. Das Vernieten ist sorgfältig vorzunehmen, und beim Versteinmen ist zu beachten, daß die Bleche nit verleßt werden.
b) Bleche mit eingerissenen Kanten sind zu entfernen und durch einwandfreie zu ersetzen. Sinn- gemäß Gleiches gilt von anderen Teilen.
c) Oa müssen in der Negel in der Längsfaser gebogen sein und aus Kesselblechen estehen.
d) Alle Nähte sind, wenn mögli, von innen und außen zu verstemmen. Stemmkanten auf beiden Seiten etnes Bleches find möglichst so anzuordnen, daß sie nicht unmittelbar einander
gegenüberliegen, IL. Wertstoffe.
1, Für die Anforderungen an die zum Bau von Dampfkesseln bestimmten Werkstoffe sind die Werkstofvorschriften für Landdampffkessel maßgebend. pfffesl | stoffe sind di 2, Die Scherfestigkeit des Schweißstahls, Flußstahls und des Kupfers kann zu 0,8 der Zugfestigkeit
angenommen werden. ITTL, TVernietung.
1. “Die Widerstandsfähigkeit der Niete gegen Abscheren darf sich niht geringer ergeben als die Berechnungstestigkeit des Bleches in der Nietnaht. Hierbei darf die Scherbelastung eines Nietes höchstens 7 kg/mm * betragen, jofern feine höhere Zugfestigkeit des Nietwerkstoffes als 38 kg/mm? nachgewiesen
wird. In diesem Falle darf für den NietdurWmesser ein im Verhältnis z kleinerer Wert eingeseßt
Zz werden, worin Kz die nachgewiesene Zugfestigkeit des Nietwerkstoffes in ke/mm2 bedeutet. — . Bei Laschennietung müssen die Laschen aus Blechen von mindestens gleicher Güte wie die Mantelblehe geschnitten werden.
IV. Gweißung und Bearbeitung im Feuer. AV A. Allgemeines,
1. Schweißungen können als zuverlässig nur dann angesehen werden, wenn die Arbeit mit Sah- fenntnis von zuverlä)sig arbeitenden Firmen und durch ertahrene Arbeiter ausgetührt wird, der Werk- stoff gut shweißbar ist und die ge!hweißten Teile vor weiterer Verarbeitung ausgeglüht werden. Nur in Ausnahmefällen kann nah forgfältiger rüfung vom Glübhprozeß abgesehen werden (Ausbesserungs- arbeiten an bestehenden Kesselanlagen; Kesselkörper, die teils geschweißt und teils genietet sind; Ein- \chweißen kleiner Stücke). : it Ope lgnugen von Böden, soweit sie erheblichß auf Bicgung und Zug beansprucht sind, sind nicht zulä! fig. i — -
Mit Wassergas überlappt ges{chweißte Nähte, welche auf Zug oder Biegung beansprucht werden, sind zuläisig, wenn das geihweißte Stück nachträglih tachgemäß ausgeglüht wird. Für gute Koksfeuer- \chweißung gilt unter günstigen Verhältnissen das gleiche.
2, Schmelzshweißung (Gas oder eleftrish) bei Herstellung oder Ausbesserung von Nähten is nur zulässig, soweit sie auf Zug nnd nicht vorwiegend auf Biegung bean)prucht werden; fie ist an die gleichen Bedingungen und an g1ößte Vorsicht in der Ausführung gebunden und nur dann zulässig, wenn die Arbeit mit großer Sachkenntnis nah Anmeldung bei und im Einvernehmen mit dem zuständigen Sah- verständigen ausgeführt wird, : :
3. Alle geshweißten Kesselinäntel . follen nach dem Ausglühen vor weiterer Verarbeitung einem ausreihenden Kaltwasserdruckversuch unterzogen werden. (Bezügliß des Wasserdruckversuhes vergleiche Werkstoffvorshriften VI B 3,) :
4. Die Lage der Schweißnähte sollte naß Möglichkeit so gewählt werden, daß sie der unmittel] baren Berührung durch die Flamme nicht ausgeseßt sind. ,
5. Vershwächungen durch größere Bohrungen in der Schweißnaht sind zu vermeiden. -
6. Durh Schmelzschweißung hergestellte, auf Zug beanspruchte Nähte sind stets durch Laschen fo zu verstärken, daß die aut die Verbindung wirkenden Kräfte von den Laschen getragen werden fönnen, An Stelle der Laschen können andere die Verbindung fichernde Konstruktionsteile treten.
7, Bleche, die im Feuer bearbeitet worden find, müssen nah vollendeter Formgebung, soweit inög- lich, sahgemäß ausgeglüht weiden und sollten darauf keiner weiteren nennenswerten Formänderung durch Kaltbearbeitung unterzogen werden.
Bleche, welche wiederholt einer ftellenweisen Erhißung ausgeseßt worden sind, sollten ebenfalls nach- träglich ausgeglüht werden. Die stellenweise Erhitzung ist stets in solhem Umfange vorzunehmen, daß die zu bearbeitende Stelle völlig rotwarm ist.
8. Kalt gebogene Bleche und Kesselteile, bei denen das Verhältnis der Blechdide zum Krümmungs- halbmesser groß ift, follten nah Möglichkeit in gleiher Weise fachgemäß ausgeglüht werden,
IV B. Bewertung von Schweißnähten.
1. Die nachstehenden, für die Bewertung von Shweißnähten angegebenen unteren Zahlenwerte stellen Erfahrungswerte dar, wie sie bei guter, sachgemäß durhgetübrter Durchschnitisarbeit angenommen werden dürten. Liegen Verhältnisse vor, welhe die Anwendung höherer Weite rehtfertigen, so fann der Hersteller der Shweißung und des Kessels mit Einverständnis der für den Kesselhersteller und den Kessel- besteller zuständigen Sachverständigen im Grenzfalle bis zu den angegebenen Höchstwerten gehen.
. Die Festigkeit von Stumpt-, Keil- und dergl. Feuers{weißungen tür Kesselnähte fann mit 0,3 der Festigkeit des Werkstoffes in Nehnung gesetzt werden, doch kann bei besonders guter Ausführung von Keilschweißungen mit einem Wert bis 0,6 gerehnet werden. Solche Nähte dürfen nicht auf Biegung beansprucht werden. : N
3, Die Festigkeit überlappter Feuerschweißungen kann bis zu 0,7 der Festigkeit des Werkstoffes in Nechnung gesezt werden. Sind betondere Einrichtungen für die Erzeugung hohwertiger Schweißarbeiten vorhanden, und ist die Leistungstähigkeit durch betondere Versuche nahgewie)en, lo darf der Wert 0,7 überschritten werden : bei Koks1euerschroeißung bis zu 0,8 bei Wassergas\chweißung bis zu 0,9.
4. Bei Schmelzshweißung darf die Feitigkeit bis zu 0,5 der Festigkeit des Werkstoffes in Nehuung gestellt werden; in Auänahmefällen darf wie bei Ziffer 3 Ueberschreitung stattfinden, die bei neuen Kesseln bis zu 0,99 bei Ausbésserungsarbeiten in Sonderfällen bis zu 1,0 betragen darf, fotern im leßteren Falle zu der Schweißkung das Einverständnis des zuständigen Sachverständigen eingeholt wird. Bet der dutch jahagemäßes Schmieden in erneuter vtotglut vergüteten Schmelzihweißnaht darf bis zu 0,65 der Festigkeit des Wertstoffes gerechnet werden, in Sonderfällen wie oben bis zu 1,0. Solche Nähte dürfen nicht auf Biegung bean!prucht werden. :
M L Cg Bewertung von elektrishen Stumpfshweißungen ist bis auf weiteres den, Sachverständigen
zu überlassen. Bezüglich der Wasserkammer- und Teilkammerkessel vergleihe Abschnitt XV. L Bezüglich ges{weißter Kesselschüsse und Kesseltrommeln vergleihe Werkstoffvorschristen VI B 2 und 2.
(Fortseßung in der Ersten Beilage.)
aas
Verantwortlicher Schuiitleiter: Direftor Dr. Tyr ol, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Nechnungsdirefktor Mengering in Berlin, Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin,
Druck der Preußischen Druckerei- und Berlagé-Aftiengelsellshaft, Berlin, Wilhelmstr. 32.
Vier Beilagen j , leinibließlih Börsen-Beilage) und Erste und Zweite Zentral-Handelsregister-Beilage.
| Erste Veiílage zum Deutschen ReichSanzeiger und Preußischen StaatSanzeiïger
Ir. 238.
(Fortsezung aus dem Hauptblatt.)
V. Berechnung der Biechdicten zylindrischer Dampftesselwandungen E ai mit innerem Ueberdruct. » WDezeihne
s die Blechdicke in mm, :
D den größten Innen-Durhmesser ‘des Kefselmantel8 in mm,
p den größten Betriebsüberdruck in kg/em?,
Kz die Berechnungsfestigkeit des zu dem Mantel verwendeten Bleches in kg/mm?,
x einen Zahlenwert, : a
v das Verhältnis der Mindestfestigkeit der Längsnaht zur Zugfestigkeit des vollen Bleches, (für Shweißungen fiehe IV B 1—4)
200 Ke E (s—1)
dann ift c: P Ds ‘4 oe e L
i O e Le Hierin find zu wähken : ; : &z = 83 kg/mm? bei Schweißstahl, : i K =36, „, »« Flußstahl von 35 bis 44 kg/mm? Zugfestigkeit Kz = 41 " “ " tf v 41 " 90 6 v " Kz = 44 " " "u u n 44 p 93 v t v A E s x = 4,75 bei überlapvten oder bei einseitig gelashten Nähten, x = 4,25 bei zweireihigen doppeltgelashten Nähten, deren eine Las(e nur einreihig genietet ist, und bei ges{weißten Nähten, — i: : x =4 bei mehrreihigen, doppeltgelashten Nähten und bei nahtlosen Schüssen.
Der Zuschlag von 1 mm fann bet einer BleWhdicke von über 30 mm auf 0,5 mm vermindert
werden, bet einer Blechdike von über 40 mm ganz in Fortfall ommen, / 9. Der Wert x = 4 fann au dann in die Nechnung sgingeführt werden, wenn bei drei- und mehr-
réibigen Doppellasthennietungen die cine Lasche eine Nietreihe weniger besißt als die anderen.
|
Berlin, Dienstag. den 12. Néoder
1, Bezeichnet
dann ist
Z. Die Bleëhdicke \oll niht kleiner als 7 mm genommen werden; nur bei Tleinen Kesseln {z. B. für
Feuersprißen oder Kraftfahrzeuge) find allenfalls dünnere Bleche zuläsfig.
4. Bleche, die eine höhere Zugfestigkeit als 44 kg/mm? besißen, dürfen zu Mantelteilen nur bver- wendet werden, wenn die Verarbeitung kalt oder rotwarm stattfindet, wenn die Kanten gehobelt, gedreht, efräst oder — mangels anderer Möglichkeit der Verarbeitung — gemeißelt werden, und wenn ihre Ver- Piiibuna in den-Längsnähten bei Nietung durch Doppellaschennietung erfolgt.
5. Unterschreitungen der Wanddicken, die innerhalb der in Werkstoffvorschriften für Landdampfkessel, I C6 bezeichneten zulässigen Grenzen bleiben, werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt.
6. Die Zugbeanspruchung des Bleches darf unter Annahme gleihmäßiger Spannungsverteilung
über den Querschnitt in keiner Nietreihe die Grenze ra ibers{reiten. 7. Hinsichtlich der zuläsfigen NietbeanspruGung vergleiche IIL.
VL BVerehnung der Blechdicken von Dampfkesselslammrohren mit äußerem Neberdrui.
: VIT A. Allgemeines. Schweißnähte sollten an die Stelle gelegt werden, an der fie am wenigsten durch Einwirkung von Heizgafen und Wärmespannungen beansprucht werden. i V R. Glatie und versteifte Rohre. 1, Bezeichnet s die Blehdicke in mm, d den Innen-Durthmesser zylindrisher Flammrohre, bei kegeligen Flammrohren den mittleren Innen-Durchmesser in mm, p den größten Betriebsüberdruck in ke&/em?, a rinen Zahlenwert, / 2 die Länge des Flammrohres in mm, gegebenenfalls die größte Entfernung der wirksamen Verfteifungen voneinander,
dann ift id ‘(1 4 V/1+ I Z : A
: | 2400 p (L d) Hierin ift zu wählen : a = 100 für Rohre mit überlappter Längsnaht a= 80 für Rohre mit gelaschter oder ge|chweißter nos . a = 75 für Rohre ohne Naht oder mit ges{hweißter Längs- ck bet liegenden Flammrohren, naht, deren Unrundbeit- 19% des Solldurhmessers nicht überschreitet ( = 70 für Rohre tnit überlappter Längsnaht t = 90 für Rohre mit gelas(hter oder ge|chweißter Längsnaht = 45 für Rohre ohne Naht oder mit geshweißter Längs- naht, deren Unrundheit 1% des Solldurthmessers nicht : überschreitet : Als wirksame Versteifungen gelten neben den Stirnplatten und den Rohrwänden vorzugsweise
folgende Bauarten : ' Bild 1 Bild 2 Bild 3
s S i
Bild 4 . Bild 5a
h E
bet stehenden Flammrobren.
die Ausführung nach Bild 5 jedoch nur unter der Voranssezung, daß die Abkröpfung nit weniger als | etwa 50 mm beträgt, und die Ausführung nach Bild da nur unter der Vorausfeßung, daß die Ent- |
fernung der Nieten voneinander nit größer als 150 mm und die Entfernung zwishen Winkel und Blech
nicht kleiner als 25 mm ift. 2. Die Länge ! derjenigen Rohrstrecken, welche von Quersiedern durchdrungen werden, kann man
wie folgt annehmen : Bild 6 Bild 7
U ls lj bei der Nohrstrecke a 1=4h + 0/5 g, sofern & die größere Strede, bei der Rohrstrecke b I= h + 8, fofern & größer als ¿/z, anderenfalls tritt 4 an die Stelle von Ht, bei der Rohrstrecke c l E h E Lo, bei der Nohrstrecke ck l = ly + lg beziehungsweise ! = ly + l. : 3, Sind mit Nücksicht auf die Größe, die Befestigungswelse, den Durchdringungsort des Quer» rohrs usw. Zweifel vorhanden, ob es in ausreihendem Maße versteifend einwirkt, jo ist es ratsam, für / die volle Länge einzusegen, aljo von einer rechnungémäßigeu Berüclsihtigung der versteifenden Wirkung der
Querrobhre abzusehen. “ VTIC. Wellrohre und gerippte Nohre nah Systemen. fox
Bild 8 Sa
dann ist
ist
|
zu bemessen, sofern nicht nachgewiesen wird, daß eine kleinere Wanddicke zulässig ist. Hierin bedeutet : |
1926
s die Blechdicke in mm, d den fleinsten inneren Flammrohrdur&meffer in mm, p den größten Betriebs8überdruck in kg/cm?, :
em 248
1200 “ . “ ® Î u s“ . . . e 0 . , . (3),
2. Die Blechdicke soll nicht Éleiner als 7 mm genommen werden ; nur bei ket _Y. Feuersprißen oder Krattfahrzenge) find allenfalls dünnere Bleche zulälsig, ei leinen Kessela (4. B. fär
VII. Verechnung der Blechdicken ebener Waäandungen. YVIT A. Allgemeines,
Die folgenden Angaben gelten für ebene Wandungsteile, die einzeln auftreten und keine LWchers Anschlußstuzen usw. enthalten. Sind solhe vorhanden oder bestehen Kesselteile aus mehreren aneinander stoßenden ebenen Wandungen, ¿, B. Vierkantrohren, fo ist dem besonders Rechnung zu tragen.
Die angegebenen Werte für das Festfitzen eingewalzter Rohre gelten für ebene Wände, öIn anderen Fällen ist der Gestalt der Rohrwaud in geeigneter Weise Nechnung zu tragen.
VIT B, Ebene Platten.
1. Bezeichnet
s die Blehdicke in mm,
p den größten Betriebsüberdruck in kg/cm?,
a den Abstand der Stehbolzen oder Anker innerhalb einer Neiße vonetnander fn m1 b den Abstand der Stehbolzen oder Ankerreihen vonetnander in mm
c einen Zahlenwert,
S (a +4
Hierin ift zu wählen:
c= 0,017 bei Platten, in welhe die Stehbolzen oder Anker einges{raubt und verntetet sind und welche von den Heizgasen und vom Wasser berührt werden,
c= 0,015, wenn solche Platten niht von den Heizgasen berührt werden,
c= 0,0155 bei Platten, in welhe die Stehbolzen oder Anker eingeschraubt und außen mit Muttern oder gedrehten Köpfen versehen find und welde von den Hetzgasen und vont Wasser berührt werden, /
ce = 0,0135, wenn solche Platten niht von den Heizgasen berührt werden,
c= 0,014 bei Platten, welde durch Ankerrohre versteift sind.
9, Bei Platten, deren Anker mit Muttern und Verstärkungsscheiben versehen \ind, i in
der Gleichung (4)
N
c= 0,013, sofern der Durbmesser der äußeren Verstärkungs\heibe 2/; der Ankerentfernung und die Scheibendicke ?/z der Plattendicke
c= 0,012, sofern der Durchmesser der äußeren Verstär und die Scheibendicke /; der Plattendidcke, j
e=0,011, sofern der Durchmesser der äußeren Verstärkungsscheibe /; der Ankerentfernung, auch diese mit der Platte vêrnietet und die Scheibendidte glei der Plattendice ist
2. der Aukerentfernung
und die Platten nicht vom Feuer berührt find. Werden fie dagegen auf der einen Seite von den Heiz- gaien, auf der anderen Seite vom Dampf berührt, dann Fnd fie, falls fe nit durh Flammbleche ge[chüßt werden, um 2] dicker zu nehmen, als die Nechnung ergibt.
3, Bet unregelmäßig verteilten Verankerungen wie in Bild 12
Bild 12 E “R
/ Hl
L, 9 Ï R |
R 1/, (d; + dz) ]
a “
4A) (9).
Der Wert von c ist je nach der Urt der Veraukerung aus Ziffer 1 oder 2 dieses Abschnitts zu entnehmen. / E :
4, Für Verstärkungen nicht dem ersten Feuer ausgesetter ebener Platten durh Doppelungsplatten können 124 9/9 von den für die ebenen Platten fich ergebenden Blechdicken in Abzug gebracht werden, wenn die Dicke der Doppelungsplatten mindestens F der berechneten Blechdicke beträgt und die Dovpelungen gut mit den Platten vernietet sind. i E | S9, Rechteckige Platten, die am Umfange befestigt sind, erhalten die Wanddike
s = 0,0536 V 2 E
wal (V
Lei (O)
hierin bedeutet :
s die Wanddicke în mm, a die größere Nechtekseite in mm, e Tleinere x E p den größten Betriebsüberdruck in kg/em?, Bzul die zulätfige Zugbeanspruhung des Werkstoffes in kæe/mm?, wofür höchstens i der Berechnungs!estigkeit eingeführt werden darf.
6. Bei Platten, die nicht durch Stebbolzen oder Längsanker, fondern dur Ekanker oder in anderer Weise ausreichend unterstützt werden, ift die Wanddicke durch
s = 0,017 dVp O
s die Wanddicke in wmm,
p den größten Betriebsüberdruck in kg/cm?,
d den Durchmesser des größten Kreiles in mm, der nach Maßgabe der Biloer 13 bis 16 auf der ebenen Platte, durch die Befestigungsstellen gehend, beschrieben werden kann.
Bild 13
Werden keine Angaben über das Maß des Krempungshalbmesers der Stirnplatten gemacht, fo {f dieses zu 60 mm anzunehmen. S y
7. Vorstehende Ausführungen gelten nur tür Waudungen aus Flußsiabl. A
Werden Bleche von 41 bis 950 kg/mm? Zugfestigkeit verwendet, jo kann die nah den Formeln (4),
36
(6) und (7) errehnete Blechdickde noch mit y// S = — 0,94 multipliziert werden.
8. Durch Stehbolzen oder Anker unterstüßte Kupferplatten erbalten die folgenden Wanddicken ®, und zwar bei regelmäßig verteilten Berankerungen :
&= %5,83c R oa «Oh Kz
bei unregelmäßig verteilten Verankerungen (wie tn Bild 12):
E
8 = 5,83 c !/ (d, + dg) # d
G Die Werte von &- (Zugfestigkeit des Kuyfers) sind aus Werkstoffvorshriften V B, von c je nah der Art der Verankerung aus Bauvorschriftten VI1 B 1 und 2 zu entuebmen,
VII C. Rohrplatten vou Heizrohrkesseln.
1. Die außerhalb des Nohrbündels liegenden Teile der Rohrplatte müssea ua deu tär ebene Wandungen (vergl. VI1 B Formelu (4) bis (9)) geltenden Bestimmungen veranfert werden, tails die Grôye der dem Damptdruck auoge]egteu Fläche die Vezankerung fordert. :
2. Die innerhalb des Nobrbündels liegenden Teile der Nobrplatte sind wie tolgt zu bemessen:
a) bei Verwendung betouderer Anker oder mit Gewinde cingelegzter Ankerrobre sind die Formein (4), (9), (8) oder (9) änzuwenden. Die Rohre können in diesem Falle einfa autgewaUt icin, jedoh darf die Wanddicke der Platten s in mm der sicheren Befestigung halbex