Braunschweig. [74131] “_ Jn Sachen, betr. das Konkursver- fahren über das Vermögen der offenen Handelsgesellshaft in Firma Schrader & Viedge, Braunschweig, Goslarsche Six. 12 Inhaber: Otto Schrader und Walter e, Braunschweig), Viedge wohnt jeßt: rlottenburg, Bestalogzi- Eroße 99a Im, ijt zur Abnahme der ßrechnung Schlußtermin anbe- den 4. November 1926, vor- mittags 10 Uhr, Be 12. Braunschweig, den 8, Oktober 1926. Der Gerichtsschreiber des Anttsgerichts. 5
Bremen. [74132]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Schuhgroßhandel Gesellshaft mit beschränkter Haftung in Bremen ist am 2B. September 1926 nach erfolgter Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben worden.
Bremen, den 9, Oktober 1926,
Gerichtsschreiber des Amt3gerichts,
Charlottenburg. [74133]
Das Konkursverfahren über das Ver-
mögen des Kaufmanns Leopold Brieger
in Charlottenburg, Kantstr. 130b, ift mangels Masse eingestellt,
Charlottenburg, den 1. Oktober 1926.
Der Gerichtsschreiber des Amt3gerichts. Abtetlung 40.
raumt au
Darmstadt, / [74134] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Lauer u. Co. Gesell- {aft mit beschränkter Haftpflicht in Liquidation in Darmstadt wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent- sprechende Masse niht vorhanden ist. Darmstadt, den 1. Oktober 1926. Hessishes Amtsgericht I.
Elmshorn. _[74139]
In dem Konkursverfahren über das Vermöaen des Holzpantoffelmachers Willi Wulff in Elmshorn ist zur Abnahme der Scchblußrechnung des Verwalters, zur Er- hebung von CGinwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung au berüdsihtigenden Forderungen fowie zur Anhörung der Gläubiger über die (Fr- \stattuna der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigeraus\{usses und Prüfung der nachträalih gemeldeten Forderungen der Schlußtermin auf den 10. November 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht Hierselbst bestimmt.
Elmshorn, den 7. Oktober 1926.
i Das Amtsgericht.
Ettlingen. [74136]
Das Konkursverfahren über das Ver- mönen des Sägewerksbesißers Otto Scneider in Marrxzell wurde nah rechts- Träftiger Bestätigung des Zwangsver- gleihs aufgehoben. Amtsaeriht Ettlingen, den 2. Oktober 19268. Bad. Amtsgericht.
Göttingen. ___ [74138] Das, Konkursverfahren über das Ver- möaen des Kaufmanns Alfred Werner in Göttinaen wird na ‘erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Göttingen.
anau, | [74139]
Das Konkursverfahren über vas Ver- möaen des Edelsteinhändlers Georg Müller in Hanau, Herrnstraße Nr. 5, wird, nachdem der Zwanasvergleih vom 16. Juni 1926 rechtskräftig geworden ist, hiermit aufachoben.
Hanau, dén 8. Oktober 1926.
Das Amtsgericht. Abt. TV.
HWannover. [74140] _-Im Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Erich Marx, Inhabers der Schokoladenfabrik Erih Marx in Han- nover, Jacobistraße 3A, liegen das Schblußwverzeichnis und die Schlußre{nung auf der Gerichtsschreiberei des Amts gerichts Hannover, Abt. 12, zur Einsicht aus. Die Schlußverteilung ist gaenehmiat. Zur Verfügung stehen 7440,27 RM. Dieser Betrag gelangt nach Abzug des Honorars für den Konkur8erwalter und die Mitalieder des Gläubigeraus\cusses an die Gläubiger bevorrechbtigter Forde- runoen im Betrage von 6097,92 RM zur Verteilung.
Hannover, den 12. Oktober 19286.
Der Konkursverwalter: Dr. Paul Gaßner, Rechtsanvalt.
Weide, Wolstein. [74141] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Paula Frieda Dorothea Susemihl, geb. Nohsmann, in Heide, Bahnhofstr. 2, wird ein Termin zur Anhörunq der Gl@biaerversammlung üher Einstellung des Verfahrens weaen Mangeks einer den Kosten des Verfahrens entswrehenden Konkursmasse auf den 10. November 1926, vormittags 124 Uhr, Bestimmt. Heide, den 9, Oktober 19286. Das Amtsgericht.
Wolzminden. [74137]
In Sacen betr. die Eröffnung des Konkur8verfahrens über das Vermögen des beeidiateu Bücherrevifors und Steuer- bevollmächtigten Garl Vogel, bier, steht nochmaliae Gläubiaerversammkluna mit Tage8ordnung: Bewilligung von Mitteln aur Fortführung eines in erster Instanz enen Progefses über die haupt- ablichste Ronkurêmafse am 19 Oktober 1926, vormittoas 1226 Uhr, an. Er- seinen oder Vertretnng der Gläubiger wird feitens der Konkursverwaltung dringend aecwüns\4bt.
Holzminden, den 12, Oktober 1926. Der Gerichts\{reiber des Amtsgerichts.
MWirschb , Schles, 4 tere Lage Ld des verstorbenen Kau ns Paul Krebs u Hirschberg: i. Schl. wird zur hluß- fassu über den Antrag einiger Gläubiger au “Wahl eines anderen Konkurs- verwalters und eines anderen Glä ansfcuses sowie über den if des Staedelschen Geschäftshauses Anfechtun und Nichtvalutierung von en u zur Prüfung der n Eer eine Ss . N ; vormtttage Uhr, vor dem hiesigen Amts- B Tra
t Zen Schl., den 9. Oktober 1 1E ‘Amtsgericht, f
Hörde, [74143] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Ka ns Bernhard Na in Hörde wird nach Abhaltung S aufgehoben. órde, den 25. September 1926. Das Amtsgericht. Kiel. [74144] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Friedri Jaacks in Kiel, Lerchenftraße 18, wird aufgehoben, da die Schlußverterlung stattgefunden hat. Kiel, den 7. Oktober 1926. Das Amtsgericht. Abt, 22. lere, / [74146] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma L. Buki in Kleve ist zur Prüfung der nahträglich an- u ees Forderungen Termin auf den 8, Oftober 1926 vormittags 10 Uhr, bor das Amtsgericht hierselbst, Zimmer Nr. 36 (Sißungssaal), anberaumt. Kleve, den 4. Oktober 1926. Amtsgericht, Kleve, [74145] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma C. Laermann, Inhaberin Frau G. Mebke, Auguste geb. Dorloff zu Kleve wird mangels Masse hiernmi dar mog leve, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht,
Koblenz. {74147] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Fine astasia Wiercioh in Koblenz, ela 91, Inhaberin Fräulein Anastajia Wiercioh, wird, nach- der in dem Vergleichstermin vom 23. September 1926 angenommene wangsvergleich durch rechtskräftigen Be- chluß vom 23. September 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben, Koblenz, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht
Königsberg, Pr, [74148]
Das Konkursverfahren über das Ver- |
mögen des Kaufmanns Adolf Aron, hier, nboiie Bergstraße 10 (Herren- Tonfektion), wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 10, 1926.
Königsberg, Pr, [74149] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Königsberger Kraftradgesell- haft Hans Lubowski & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftuug in Liquidakion, hier, Magisterstraße 46, wird nach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. i Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 10. 1926.
Lewin. f 74150]
Konkursverfahren Erich Wieder, Tscherbenei, is am 20., uicht 2. 9., er- ó
net. Amtsgericht Lewin, 9, 10. 1926.
Lötzen. [74152] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Golds{chmieds Josef Schell in Lößen wird, der in dem Ver- nab icg ara 7. Pitt 4 Bar enommene 5wanasvergleich dur rech[s- fräftigen Beschluß vom 7. September 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Lößen, den 6. Oktober 1926. Amtktsgericht.
Lüdenscheid. [74153]
In dem Konkursverfahren über das |
Vermögen des Kaufmanns Paul Sulte in Halver is Termin zur Vornahme der Schlußverteilung auf den 2. November 1926, vorm. 11% Uhr, Zimmer 8, bestimurt. Lüdenscheid, den 9. Oktober 1926. Das Amtsgericht.
Lüneburg. {74154]
Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Wilhelm Zühls- dorff in Lünebura, Abtspferdetränke, wird infolge der Schlußwerteilung nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins Hierdurch aufgehoben.
Amtsgericht Lüneburg,
Marggrabowa. [74155] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Marx Schwermer in Marggrabowa wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben: Marggrabowa, den 7. Oktober 1926. Amisgericht.
Niebiiu,. In
wadt in Niebüll ist zur Prüfung der nach- träglich ciigemalialen Mathe Termin auf den 29. Oktober 1926, vorm. 11 Uhr,
vor dem Amtsgericht Niebüll anberaumt. f i
Nicbüll, den 8. Oktober 1926. Das Amtsgericht.
mmer 10, parterre, anberaumt. |
‘der Schl'ußvech
| vormiltags 10 Uhr, vor dem
Nordhausen,' {741567 In Konkursverfahren über das Vermöge des Kaufmanns Theodor
Wolff in Nordhausen, als Svigen uv fe. 9, ift
T8 der res Theodor Wolff, D g agu a 4 ng der n orderungen Termin auf den 10. 926, vorm. 10 Uhr, vor dem Amtsgericht Nordhau Zimmer 23, anberaumt. Nordhaunfen, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht.
Ragnit. {7457} Das Konkursverfahren über das Ver» mögen des Kaufmanns Hermann Müller in Ragnit wird na erfolgter Abhaliung bes Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Ragnit, den -7. Oktober 1926. Amtsgericht,
Ratibor. [74158] Das Vetfahren, betreffend den. Konkurs über das Vermögen des Hotelpäcters Mar Künzer in Nätibor, als Jnhaber der Firma Brucks Hotel, Prinx von Preußen, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ift. Natibor, den 9. Oktober 19286. Amtsgericht.
Reichenbach, Schles. [74159 In dem Konkursverfahren über das rmögen der Schuhwarenhändlerinnen
Glifabeth und Klara Hoffmann in
Reichenbach ï, Sl. ist zur Prüfung der
nachträglid angemeldeten Forderungen auf
den 21, Oktober 196, vormittags
11% Uhr, vor dem Amtktsgeriht in
Reichenbach i. Schl., Zimmer Nr. 15,
Termin anberaumt.
Netchenbah i. S{l., den 6. Oft, 1926. Amt3gericht.
Reinbek, [74160]
Das Konkurêverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hermann Jacob in Sande wird, nahdem der in dem Ver- gleihstermin vom 9. September 1926 angenommene Zwangsvergleih dur rechtskräftigen Beschluß vom 9. Sey- S 1926 bestätigt ift, hiermit auf- gehoben.
Neinkek, den 11. Oktober 1926.
Das Amtsgericht.
— ——
Riïzznidz, [74161] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Maschinenfabrik Nibniß, G. m. b. H., wird Termin zur Prüfung nachträglich. angemeldeter Forde- rungen bestimmt auf den 2, Oktober 1926, vorm. 914 Uhr. Ribniß, den 22. September 1926. Metlenburgisches Amtsgericht.
Schlawe, Pomm, [74162]
In dem Konkursverfahrewm über das Vermögen der landwirt\schaftlichen Kreis- genossenschaft, früheren Schlawer ar. und Darlehnsfassenvereins, e. G. m. b. H
zu Scblawe wird ein Gläubigeraus\, chuß f
bestellt. Mitglieder sind: 1, Bürgermeister Lenz, 2. Geschäftsführer des NRaiffeisen- vereins Herrmann, 3. Kaufmann Georg Schulz, sämtlich in Sclawe. De- {{lußfassung über die Beibehaltung diefes Gltubigerausschusses wird Termin an- beraumt auf den 2, November, vormittags 10 Uhr. - :
Sblawe, den 9, Oktober 1926.
Das Amtsgericht.
Schwaan. : [74163]
In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bäckermeisters Friedvich Jennertahn in Kavelstiorf ist zur Abnahme | nung des Grhebung von Einwendungen gegen das
Schlußwverzeichnis der bei der Verteilung | zu berüdsihtigenden
Schlußtermin auf den 23.
gerit, hierselbst, bestimmt. Sbiwwaan, der 1k, Oktober 1926.
Amtsgericht.
Steele. _ [74164]
X dem Ee ee s rmogen des Kaufmanns Fon-
robert im Steele if zur e der
Schlußrechnüng des Benwalters, zur Er- | gegen das |
rteilung F u berüdsitigenden Forderungen und zur |
hebung von Einwendungen Schlußverzeichmis der bei der
chlußfassung der Gläubiger über die Scblesilermin auf dan 5. November ? U n auf k 1 , p 1 Amtsgericht, hierse!b}, Zimmer 13, bestimmt, Aurtsgericht Steele.
Trier. ; [74166] Das Konkursverfahren über das. Ver- mögen des Kaufmanns Konuad. Wilwerß. in Trier wird. wach erfolgter Schlußvertei- aufgehoben. Trier, den 2. r 19%. Amtsgericht. Abt. 12. [74166] ven über
Trier. “Das Konku Breuer,
Beschluß das Vermogen der Fivma Jo nhaber Kaufmann Wilhelm rier, wird, nachdem der in dem VBer- gleihstermin vom 10. tember 1926 angenommene Zwangsvergleich Ct gen Beschluß tember
infolge eines von dem gemachten Bors zu
en ovember |_
twalters, zur F | i den Beschlusses vom 14. September 1926 | t ea
Forderungen der | ‘ovember | 1926, vormittags 94 Uhr, vorx dene Amts- |
ögenéstüde bter f 926, | aufsiht über das Vermögen. des Kauf-
' manns Eberhard Penning in Delmenso |;
oer Aen | at September durch | L gesiálièt tit Lrerdunh Wf | j L u aus“ f jer den 9. Oftober 1926. |
. Tvier, den 9
as | Amtsgericht. Abt, 12.
Vermögen des Kaufmanug Bendix Böde- | h [74167] 4‘ p h
Willi Grodde |
aumt. i ,- den 6, Oktober 1926, Preußusches Amtsgericht.
Würzburg,
En es D L Sti: mögen d nms : ian Winzburg ift dun Danaivenalenk Le
end Würzburg, den 11. Oktober 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.
Sonmnefeld&, [74089]
Veber das Vermögen der Dampf- giegelci „Martkinswerk“ e. G. m. b. H. im Ebersdorf bei Coburg if die Ge= schäftsaufsicht am 11. Oftober 1926, nachmittags 44 Uhr, angeordnet und der Rechtsanwalt Dr. Leo Beck in Cos burg als Aufsicht2person bestellt worden.
Sonnefeld, 11, Oktober 1926.
Bayer. Amtsgericht.
Zwickau, Sachsen, [74090] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Mox ‘Paul Thuy, alleinigen Jnhabers der Firm&a Wilkauer Wäschefabrik Max Thuy in Wilkau, wird zur Abwendung des Konkurses, beute, vormittags 9 Uhr, die Geschäft3aufsicht angeordnet. Zur Aufsichtsperson wird der Rechtsantwakt
Dr. Sachse in Zwickau bestellt.
Das Amtsgericht zu Zwickau, den 12. Oktober 1926.
Aschersleben. [74091] Nachdem der den Zwangsvergleich be- stätigende Beschluß des hiesigen Amts- gerichts vom 18. August 1926 die Rechts- fraft erlangt hat, ist dás Geschäftsauf- sichtsverfahrea über das Vermögen des Schneidermeisters Alfred Jacobi in Aschersleben aufgehoben. Aschersleben, deu 7. Oktober 1926. Das Amä#{3gericht. Bertin. A : [74092] Die. Geschäftsaufsicht über die Firma R. Frauke, Lederfabriklager, Berlin, Orauienste. 37, Alleininhaber Robert Franke, tf beendigt. A Amtsgericht Lerlin-Mitte, Abt. 215, den 8. 10. 1988, BEraunsehaweig-. [74093] Die Gefchäftzauffiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Carl Reisty, als alleinigen Fnhabers der Firma Schuhhaus „Roland“, hier, is nach
Htefräftiactr Bestätigung des gericht | i : rechtsfräftig E E T Vermögen des Brennerel
Braunschweig, den 12. Oklober 192. ! Dransfeld in Soltau wird bie durch Be-
Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 4.
lichen Zivaugs3vergleichs beendigt.
r Bek zäftsaussicht über d E Di eschaftsaussicht über da - mó E der E Hp Handelsgosell haft Ge- es L ale in a Bli (Textilwaren), it nah ret Gebiobraft des den Vergleich bestätigen-
beendigt
i „ N, ) Breslau, den 7. Oktober 1926. Das Amtsgericht.
Brestau. S : Die Geschäftsaufsicht über das Ver-
Framer & Weigelt in Breslau, Ring
Topfkram 6 (Vürstenwaren, Toilekteu- } artitel, Seilerwaren, Körbe), is nach |
' eiffretretener Rechtskraft des den Ver- gleich: bestätigenden Beschlusses vom 17. September 1926 beendigt.
Breslau, den 8. Oktober 1928.
Daz Amtsgericht, (41. N. 304/26.)
Belmenhorst. [74095] | In Soden “beiuessoub die Geschäfts-
‘horst wird die Geschäft8aufsicht, nachdem ie: Beschluß vom 1. September 1926, dur den der Zwangsvergleich beftätigt
endigt erflärt. Delmenhorst, den 6. Ok- | tober 1926. Amtsgericht.
Dresden. l | Die über die Kommanditgesellschaft ' Hans de Coster im Dresden, Albert- | traße 24, die die Herstellung von Haus- und Küchengeräten betreibt, angeord» | nete Geschäftsaufficht ist beendigt, nach=- dem der im- Vergleichstermin vom
1926 A | ergleich durch r räftigen Sra vom 22. September 1926 be-
{74096]
stätiat worden if. Amt3gericht Dresden, Abt. I, am % Oktober 1926.
Dresden. Gei [74097
Die Geschäftsaufsicht über den Kauf- mann Walter Schmtdt, des alleinigen Inhabers der Firma „Walter Schmidt A Großhandlung in Haus3- und Kitchens
'geräten, Eisenwaren, Oefen unh Herden }
4. August 1926
mögen des
rplaß 11} eingetretener | Speyer.
mögemr der offenen Handel8gejells{aft }
ist, rechtsfräftig geworben ist, für be-|
} § 6 der. Gesh.-Auff.-Verorby [m4 n Sat E
Amtsgericht Dresden, Abt. Ir, en 9, Oktober 1926, [74098}
Zis Geschastaaussiht ber das Ver ôgen [man ienfeld
in Uedem ist infolge rechtéträttig ber
en 8, Oktober 1926.
| Amtsgericht.
Görli. [74099
Die Geschäfisaufsicht ber die Schuh«
Sat I paEdene ber, uvanaeralei@
vom 9 1926 am 23. 9, rechtskräftig
| Es e Ore M beendet,
geworden ift, beendet,
Görliß, den 4, Oktober 1926. “ Amtsgericht.
— e .
Vie Geiatfisaufsi nógen der Se Mod haber: Si nd Sander in Hamborn, Ee Kaifer-Wilhélm- und LERA traße, ist mit der Rechtskraft des BVe- chl us E 2 Se l s / ngsvergleichsvorshlag m ae Prere ift, beendet, den 9. Oktobêr 1926. Das Amtsgericht,
Vie Geschäftéaufsidt le 8auft E: mögen der Ebefrau Gustav Saleina iw r erke Wilbelmsplaß 10, ist mit der As des Beschlusses vom 22. Sey- tember 1926, durch den der Hván Sver- leihsvorshlag bom 8, Juli 1926 beskättgt uit, beendet. Hamborn, den 9. Oktober 192, Amtsgericht.
Wassfurt. 4 [741602] Die Geschäftsaufstcht über das Ver- mögen der Firma Hans Witschko & Co., Baugeschäft in Haßfurt, Kommanditgesell- aft, ist durch rechtskräftig - bestätigten Nwoangsvergleich beendet. Haßfurt, am 9. Oktober 1926. Amtsgericht.
[74160] über das Ver- s Sander, June
Hamborn,
/ [74191] über das Ver-
Leipzig. ; [74103] Die dur Beschluß vom 16. April 1926 über das ‘Vermögen des Kaufmanns Mar Halpern in Leipzig, Rauftsche Gasse 11, all. Juhabers eines Abzahlungsgeschäfts in Wäsche, Baumwollwaren uud Vamen- fonfeftion unter gleichnamiger, handels- aerichtlid nicht cingetragener Firma in Leipzig, Gellertsiraße 7/9, angeordnete Ge- schästsaufsicht ist beendet, nachdem der den anver bestätigende Gericht bes{luß: vom 20. September 1926 red krastig geworden i. Amtsgericht Leipzig, Abt. T A 1
|(Harkortstraße L1), den 8. Oftober 1926,
S me e fisaufsicht über das BVer- Z Daraus 1i Uber das VBek- a ar iee Tabakioaren- u, Schokoladengeschä a. N. ist durch. re
in Schwenningen tsfräftig bestätigtz?
Swwangsvergleih vom 1s. September 729
beendigt. E Amtsgericht Rottweil, 9. Oktober 196.
Soltau, Hann. _ [74106] In der Geschäftsaufsichtsfache über das ters Werner
us vom 10, März 1926 angeordnete Geschäftsaufsicht aufgehoben, da innerhalb
‘der gelebten Frist bis zum 1. Oktober 1926 ein verfahrens ni
ntrag auf Eröffnung des Vergleiché- iht eingereiht worden if. Amtsgericht Soltau, 3. 10, 1926. [74105] ie Geschäftsaufficht zur Abwendung
‘des Konkurses über das Vermögen ber
Fa. Hebelwerk A. G. für Holzbearbeitung
Wi A ist E E i tig bee stätigten Zwangsvergleich beendigt. [74094] | Sp Dkieder 1926.
éyer, den 16. L r 19 Amts8gerichtsfchreiberei.
Strasburg, Uekermark, {74107} Die chaft icht über das Ver- mögen der Firma Auguf Da in Stras- burg, W M., ist mit skraft des Be- | wang: di vom 7. August 1926, dur welchen : Zwanasvergieica von 16. Juni/l. Juli 1926 bestätigt ift, beendet. Stvasburg, Uckermark, 16. Sept. 1926. Amtsgericht.
Sétrasb Uekermark, [74108] Die Ée! Ad zaufsicht e “has Ver b manns VernHar au des Beschl ie B Mut lvtrcl / chluses vom L, U durch welchen der Zwangsvergleih bon! 31. Mai 1926 bestätigt ijt, beendet. Strasburg, Uckermark, 1. Sept. 1926, Amtsgericht,
8. Tarif- und Fahrplanbekannt- machungen der
Eisenbahnen.
[73990] Eröffnung des Haltepuuktes Kuna
für den beschränkten Stückgutverkehr. Am 15. Oktober 1926 wird der an der
4097] | Strede zwiihen Halbau und Hausdorf,
Kreis Sagan, gelegene Haltepunkt Kuna ths „E E Stückgutver kehr (bis ? ) eröffnet.
N.-B.-D. Breélau, den 11. 10. 1926 — N Pr. 11 14. 12. 1L 8. St. 35/196.)
| im Dresden-N., Kurfürstenstraße 29, ist
%
A S
‘Deutscher Reichsanzeiger Preußischer Staatsanzeiger.
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Sinzelnummern oder einzelne Beilagen werden nur gegen Varbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages
Juhalt des amtlichen Teiles:
Deutsches Reich.
Bestimmungen über die Unlerstüßungspflicht der Krankenkassen und Unternehmer gegenüber den Trägern der Unfall- versicherung.
Bekanntgabe der 13. Oktober 1926.
Bekanntmahung über die Barablösung von Landes- (Land- fasten:) Schuldverschreibungen der Mecklenburg-Schwerinschen Schuldentilgungskommission.
Preußen.
Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.
Amtliches.
Deutsches Reich. Bestimmungen über die Unterstüßungspflicht der Kranken- Tassen und Unternehmer gegenüber den Trägern der Unfallversicherung.
Vom 12, Oktober 1926.
Auf Grund der §8 1501, 1513, 1543 a und 1543 e der A E S und des §8 1 der Verordnung zur Durchführung der Unfallversiherung vom 14, Juni 1926 (NGBL. I S. 272) wird hiermit bestimmt:
81.
Den Trägern der Unfallversiherung soll es ermöglicht werden, die berufsgenossenschaftlicze Krankenbehandlung so schleunig einzuleiten, daß schon der erste, meist für den weiteren Verlauf entscheidende ärgztlihe Eingriff (Einrichtung, Ampu- tation, Nesektion usw.) durch den Facharzt (nötigenfalls in der Heilanstalt) erfolgt und nur im Notfall dem Nichtfacharztk, der die erste Hilfe leistet, überlassen bleibt. Es sollen alle Fälle, in denen die Berufsgenossenschaft ein im Sinne rascherer und voll- ständigerer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit wirksameres Heilverfahren zu gewähren imstande ist, ermittelt und möglichst bon Anfang an dem berufsgenossenschaftlihen Heilverfahren gugeführt werden.
2
Die Krankenkasse hat durch geeignete Maßnahmen sicher- zustellen, daß sie die Erkrankungsfälle, die auf einen Betriebs- unfall zurückzuführen sind, gleichviel ob Arbeitsunfähigkeit besteht oder nicht, alsbald erfährt.
Die Krankenkasse hat in die Krankenordnung eine Vorschrift aufzunehmen, wonach jeder Erkrankte, der seine Krankheit auf einen Betriebs8unfall zurückführt, ihr dies unverzüglich anzu- geigen hat. Sie hat auch eine entsprehende Aufforderung auf dem Krankenschein anzubringen oder in anderer geeigneter Form auf die Notwendigkeit der sofortigen Meldung hinzuweisen und, soweit. mögli, mit ihren Aerzten zu vereinbaren, daß diese jede Erkrankung, die auf einen Betriebsunfall zurückzuführen ist, der Kasse unverzüglich anzeigen.
Die Krankenkasse hat den Krankenscheinvordruck \o einzu- richten, daß der Arzt darauf die Ursache der Erkrankung sowie die Betriebstätigkeit, der der Unfall zur Last gelegt wird, ver- merken fann. Die Krankenkasse hat auch, f\oweit möglich, die Aerzte zur gewissenhaften Ausfüllung zu verpflichten.
Die Krankenkasse kann endlih den Arbeitgeber, soweit dieser den Krankenschein ausfüllt, verpflihten, auf einem besonderen Abschnitt des Krankenscheins zu vermerken, daß ein Betriebs- Unfall vorliegt, und diesen Abschnitt unter Angabe des behan- delnden Arztes unverzüglich der Krankenkasse zuzusenden.
83.
Die Krankenkasse hat alle Erkrankungen unfallversicherter Personen, die nach Angabe des Grkrankten, seines Arbeitgebers oder des Kassenarztes oder nah ris Se auf einen Unfall bei einem der reihsgeseßlihen Unfallversiherung unterliegenden Betriebe zurückzuführen find, unverzüglih der Berufsgenossenshaft unter Hinweis auf diese Tatsache durch Vebersendung einer Abschrift des Krankenscheins mitzuteilen und dabei den Tag anzugeben, an dem sie mit Leistung der Krankenpflege begonnen hat. Diese Mitteilung gilt als Anzeige nah § 1508 Abs. 1 der Reichsversicherung8ordnung.
amtilihen Großhandelsindexziffer vom
8 4,
Die Krankenkasse hat die Berufsgenossenschaft bei der Vor- bereitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Kranfkenbehandlung zu unterslüben, Die Berufsgenossenschaft kann ihr auch einen allgemeinen Auftrag zur Durchführung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung erteilen, und ztvar:
1. zur Auswahl bestimmter Verleßungs fälle (§ 5, Durch- \angsarzt) oder 2, fir bestimmte Verleßungsar ten (§60). :
Die Befugms der Berufsgenossenschaft, im Einzelfall gemäß f: 1510 der Reichsversiherungsordnung in Verbindung mit den Be- timmungen des Reichsversicherungsamts vom 27. November 1925 (Amtlihe Nachrichten des MNeichsversicherungsamts S. 351) die Krankenkasse mit der Durchführung der beruf oe chaftlichen trantenbehandlung zu beauftragen oder selbst die Krankenbehandlung Einzuleiten und durchzuführen, bleibt unberührt.
einschließlich des Portos abgegeben.
O E,
Die verschiedenen Verfahren können au nebeneinander ans gewendet werden.
8 6. Auswahl bestimmter Verleßzungsfälle (Durthganadara),
Auf Verlangen einer Berufsgenosonscha t 2a die Krankenkasse e Unfallverleßte der Berufsgenos]senshaft (auch die an- cheinend geringfügig Verlebßten) dazu an, sofort t er Krank- meldung und möglichst noch vor der ersten Jnanspruchnahme eines Kassenarztes einen von der Berufsgenossenschaft bezeichneten Konsul- tationsfacharzt (Durhganesarzt) zu Nate zu ziehen. Jst ein Verleßter nicht in der Lage, den Durchgangsarzt aufzusuchen, fo benachrichtigt die Krankenkasse diesen U lih. Der Durchcangsarzt beurteilkt, ob die Fürsorge der Kranken affe ausreicht, oder ob besondere Heil- maßnahmen an ezeigt sind. In leßterem Falle veranlaßt er, soweit er hierzu von der Berufsgenossenschaft ermächtigt ist, sofort die er- forderlichen Maßnahmen.
Wird“ berufsgenossenschaftlihe Krankenbehandlung eingeleitet, so erhält von deren - Beginn die Krankenkasse durch die Berufsgenossen- schaft oder den Durchgangsarzt Ps Nachricht. Diese Nach- M ee Anzeige nach § 559 g Abs. 2 der Neichsversicherungs- ordnung gleich.
Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit teilt die Berufs- genossenschaft gegebenenfalls der Krankenkasse unverzüglich mit.
; 8 6. ; Auswahl bestimmter Verleßungsarten, i
Die Berufsgenossen schaften, - deren itglieder im Bezirk der R gegen Unfall versicherte Personen beschäftigen, können der Krankenkasse eine Erklärung darüber abgeben, bei welchen Verleßungs-
“ arten stets berufsgenossenshaftlihe Krankenbehandlung stattfinden und
ob deren Cinleitung von einem bestimmten Lebensalter des Verleßten abhängig gemacht werden [en Die Erklärung nuß für alle si be- teiligenden Berufsgenossen ien eine einheitliche sein. : Gleichzeitig mit dieser Erklärung werden der Krankenkosse die für die Behandlung von Unfallverleßten geeigneten Aerzte (Arzt) und Heil- anstalten (Heilanstalt) bezeichnet. ._ Für n lat he Krankenbehandlung in der Form der Heilanstaltpflege kommen besonders folgende Verleßzungsarten in
Frage: : alle Oberschenkelbrüche, im übrigen alle offenen Brüche, die niht offenen Brüche großer Röhrenknochen, wenn sie kompliziert sind a) durch starke Verschiebung, Verdrehung, Splitterung oder b) durch Mitverlezung großer Gelenke oder c) durch Siß der Verleßung in der Dise großer Gelenke (mit Ausnahme des einfachen, typishen Radiusbruchs und der Brüche des Schlüsselbeins, des Schafts des Wadenbeins und des inneren — nicht des äußeren — Knöthels), alle Wirbelsäulen- und Beckenbrüche, alle Ausrenkunçen großer Gelenke, : alle N ofort wieder eingerenkten Ausrenkungen kleiner enfe, {weren Gelenkquetshungen mit Ausnahme der Quetschungen von Finger- und Zehengelenken, : allè Verleßungen großer Nervenstäamme an Armen und
Béinén, alle besonders an den
Verleßungen ingern, : alle [eren eitrigen Entzündungen, besonders an Hand und ingern, dlle ‘ausçcedehnten ‘oder tiefgehenden S rieg, besonders * auch Verbrennungen, Augen- und ODhren- verleßungen, die S dem Urteil des Facharztes der H E p ven Behandlung bedürfen. Soweit die Berufsgenossen|chaften diese Verleßungsarten bezeichnet haben, überweist die Krankenkasse den Verleßten im Auftrage der zu- \tändigen Berufsgenossenshaft unverzüglih einer hiernah in Betracht kommenden Heilanstalt. Soweit andere Verleßungsarten bezeichnet sind, bestimmen die Berufsgenossenschaften gleichzeitig, wie das Heil- verfahren durchzuführen ist. : L Vom Becçinn der berufsgenossenschaftlihen Krankenbehändlung macht die Krankenkasse der Berufsgenossenschaft sofort Mitteilung. Diese hat die Wirkung einer Anzeige der Berufsgenossenschaft nz S 559 g Abs. 2 der Neichsversicherung8ordnung.
& 7 Die Krankenkasse bringt der Berufsgenossenshaft auf deren Er- fordern und, soweit es ihr selbst angezeigt erscheint, auch unaufgefordert die über den Stand oder die Dauer des a erlagrens eingezogenen oder ihr sonst zugehenden Mitteilungen der Heilanstalten oder Aerzte zur Kenntnis. Stand der Verleßte vor Einleitung der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung hon in Behandlung eines Kassenarztes, so ist dieser, wenn die Beru Ggenossens aft nihis anderes bestimmt, von der Krankenkasse rechtzeitig (möglichst nicht später als der Verleßte) zu unterrichten. F
Von den nahteiligen Elen (vorzeitiges Verlassen der Heilanstalt, Widerstand des ps S und dergleichen) hat die Krankenkasse der Berufsgenossenschaft unverzüglich Mitteilung u machen. E der Verlebte die von der Berufsgenossen- haft angeordnete Behandlung, bricht er sie eigenmächtig ab oder veranlaßt er durch sein Verhalten die vorzeitige Entlassung aus der Behandlung, so darf die Krantenkasse, wenn die Berufs- genossenschaft offene Krankenbehandlung gewährte, niht Kranken- pflege an Stelle der Krankenbehandlung gewähren - (§ 559 g Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung); ‘hat die E eto ew s Heilanstaltpflege gewährt, so l die Krankenkasse über-
upt nichts leisten (Z 659i der Reichsversiherungsordnung).
alle
wichtiger Sehnen,
Sie hat der Berufsgenossenshaft ungesäumt Nachricht zu geben, Die Berufsgenossenshaft bestimmt dann das weitere,
S 9.
Sobald die Krankenkasse erfährt, daß der Verleßte nah Abs {luß der berufsgenossenschaftlihen Krankenbehandlung erneut Krankenpflege wegen der Untallfolgen beansprucht, benachrichtigt sie unverzüglih die Berufsgenossenschaft, die das weitere bestimmt.
S 10.
Die Krankentfasse zahlt während der ‘berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung die dem ‘ Verleßten und seinen Angehörigen zustehenden wiederkehrenden Geldleistungen aus,
und zwar während der offenen Behandlung das saßungs- mäßige Krankengeld, solange der Arzt, dem na diesen Bestimmungen die Behandlung übertragen wurde, den Vere leßten für arbeit8unfähig erklärt oder nach Beginn der E tes Geldleistungen diese nah näherer
Anweisung der Berufsgenossenschaft;
während der Hetilanstaltpflege, bis die Be- rufsgenossenschaft anderes bestimmt, vorläufig als Vorschuß auf die Leistungen der O O R O die saßungss mäßigen Leistungen der Krankenversiherung (das Haus- geld, gegebenenfalls das Krankengeld nach 194 Nr. 2), als wenn sie Krankenhauspflege gewährte, und weiterhin e Anweisung der Berufsgenossenschaft die Leistungen de Unfallversicherung (Familiengeld, Tagegeld, M TCMTON eine besondere Unterstüßung nah § 659 e Abs. 8),
& 11.
Die der Krankenkasse aus einem Auftrag näch § 4 diesex Bestimmungen oder einem Auftrag im- Einzelfall (§ 1510 der Reichsversicherungsordnung) erwachsenen Kosten sind Auf- wendungen- der Bexufsgenossenschaft.
S 12.
Jst in einem Falle der §8 5, 6 durch Verschulden dex Krankense kasse niht nah s Bestimmungen verfahren worden, so tritt eine Ou eme ene inderung des Anspruchs der Krankenkasse auf Ersaß ihrer Aufwendungen für das Heilverfahren (§8 2, 3 der Bestimmungen des Reich8versicherungsamts vom 10. Juni 1926, Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. 1926 S. 292) ein.
Aus der Nichtbeachtung der - Krankenordnung durch den Ver- leßten erwächst der Krankenkasse ein Recht8nachteil wegen ihrer Ersazansprüche nicht, g
13;
Für thre Mitwirkung bei Einleitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlihen Krankenbehandlung nah den 88 6 und 6 erhalt die Krankenkasse, wenn sie an dem Krankenkassen- abkommen vom 12. März 1926 (Amtliche Nachrichten des R.-V.-A, 1926 S. 286) teilnimmt, von den an diesem Abkommen gleichfalls beteiligten Berufsgenossenschaften in jedem Falle des S 6 eine Reichsmark, in jedem Falle des § 6 zehn Reichsmark; mmmt die Kasse nit teil, so betragen diese Säße 0,70 Reichsmark? und sieben Reich3mark. Für die Berufsgenossenshaften, die an dem Abkommen nicht teilnehmen, erhöhen sich in allen Fällen die Säße tim fünfzig vom Hundert.
_ Ein Anspruch auf diese Säße besteht in den Fällen des § 6 nicht, wenn durch Verschulden der Krankenkasse die berufsgenossen« schaftlihe Krankenbehandlung nicht rechtzeitig zustande kommt.
8 14.
, Diese Bestimmungen gelten entsprehend, wenn eine Krank d nicht die Folge eines Betriebsunfalls ist, sondern sih als eine
erufsfrankheit im Sinne der Verordnung über Ausdehnung der Unfallversiherung auf gewerbliche Berufskrankheiten vom 12. Mat 1925 (RGBl. 1 S. 69) darstellt. Fedoch kann im Falle des § 6 die Berufsgenossenschaft Infallverlebßte beschränken.
ihren Auftrag auf 8 156.
“Hat die Berufsgenossenschaft bei einem niht auf Grund der Reich8versicherung gegen Krankheit versicherten Unfallverleßten die Krankenkasse gemaß § 1510 der Reichsversiherungsorduung und den Bestimmungen des Reichsversicherung8amts vom 27. No- vember 1925 (Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. S. 351) mit der Durchführung der berufsgenossenschaftlihen Heilbehandlung be- (ailtregf, so gelten die §8 7 bis 9 und 11 entsprechend. Geld- leistungen zahlt die Krankenkasse in diesem Falle nur auf bes sonderen Auftrag der Bezrufsgenossenschaft.
S 16,
Die Sazbung der Genossenschaft kann Näheres bestimmen über die Verpflichtung der Unternehmer, die Genossenschaft bei dex Durchführung der Unfallversiherung zu unterstüßen und ihr über die Behandlung und den Zustand der Verkeßten AuKunft zu erteilen, 8-17
i
Im Sinne dieser Bestimmungen stehen den Krankenkassen (8 225 der Reichsversicherungs8ordnung) die Reih&nappschaft und die Ersahkassen (F 503 der Reich8ersiherungsordnung), den Berufsgenossenshaften (§ 625 der Reih8ersicherung8ordnung) die Träger der Eigenversiherung (§8 624 bis 628 der Reich8versiches rungsordnung) und die Versicherungsgenossenshaften (§8 629 Abs. 2 Saß 3 der Reichs8versihernng8ordnung) gleich.
8 18.
Diese Bestimmungen treten mit der Veröffentlidung in Kraft. Das Krankenkassenabkommen vom 12. März 198 (Amt«a liche Nachrichten des R.-V.-A. S. W) wird dur sie nicht berührt,
Berlin, den 12, Oktober 1926.
Das Reichsversicherung8amt, Abteilung für Unfallversicherung, Schäffer.