1926 / 241 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 15 Oct 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Braunschweig. [74131] “_ In Sachen, betr. das Konkursver- fahren iber das Vermögen der offenen Handelsgesellshaft in Firma Schrader & Viedge, Braunschweig, Goslarsche Six. 12 Inhaber: Otto rader und Walter Viedge, Braunschweig), Viedge wohnt jeßt: rlottenburg, Pestalozzi- raße 99aIIL ist zur Abnahme der lußrechnung Schlußtermin anbe- raumt auf den 4, November 1926, vor- mittags 10 Uhr, Mus 12. Braunschweig, den 8, Oktober 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 5

Bremen. / | [74132]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Schuhgroßhandel Gesellshaft mit beschränkter Haftung in Bremen ist am 2B. September 1926 nach erfolgter Abhaltung des Scchluß=- termins aufgehoben worden.

Bremen, den 9, Oktober 1926.

Gericht3schreiber des Amt23gerichts,

Charlottenburg. [74133] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Leopold Brieger in Charlottenburg, Kantstr. 130 b, ift mangels Masse eingestellt. : Charlottenburg, den 1. Oktober 1926 Der Gerichtsf{hreiber des Amt8gerichts. Abtetlung 49. Darmstadt., [74134] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Lauer u. Co. Gefell- \chaft mit beschränkter Haftpflicht in Liquidation in Darmstadt wird eingestellt, da eine den Kosten des Verfahrens ent- sprechende Masse niht vorhanden ist, Darmstadt, den 1. Oktober 1926. Hessishes Amtsgericht I.

Elmshorn. i

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Holzpantoffelmachers Willi Wulff in Elmshorn ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Er- hebung von Ginwendungen gegen das S{lußverzeichnis der bei der Verteilung au berüdfichtigenden Forderungen sowie zur Anhöruna der Gläubiger über die (Fr- stattuna der Auslagen und die Gewährung einer Vergütung an die Mitglieder des Gläubigerauss{chusses und Prüfung der nachträalich gemeldeten Forderungen der Schlußtermin auf den 10. November 1926, vormittags 9 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst Gestimmt.

Elmshorn, den 7. Oktober 1926.

Das Amtsgericht.

Ettlingen. [74136]

Das - Konkursverfahren über das Ver- mönen des Sägewerksbesißers Otto Scbneider in Marxrzell wurde nah rechts- kräftiger Bestätigung des Zwangsver- gleihs aufgehoben. Amts3aeriht Ettlingen, den 2. Oktober 1926. Bad. Amtsgericht.

Göttingen. [74138] Das. Konkursverfahren über das Ver- möóaen des Kaufmanns Alfred Werner in Göttingen wird na erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Amtsgericht Göttingen.

[74135]

E anau, [74139]

Das Konkursverfahren über das Ver- möaen des Edelsteinhändlers Georg Müller in Hanau, Herrnstraße Nr. 5, wird, nachdem der Zwanasvergleih vom 16. Juni 1926 rechtskräftig geworden ift, biermit aufgehoben.

Hanau, dén 8. Oktober 1926.

Das Amtsgericht, Abt. 1V.

Wannover. [74140] _Im Konkurse über das Vermögen des Kaufmanns Erich Marx, Inhabers der Schokoladenfabrik Erih Marx in Han- nover, Jacobistraße 3A, liegen das Sch%blußverzeichnis und die Schlußre{nung auf der Gerichtsschreiberei des Amt8- gerichts Hannover, Abt. 12, zur Einsicht aus. Die Schlußverteilung is geneßmiat. Zur Verfügung stehen 744027 RNM. Dieser Betrag gelangt nach Abzug des Honorars für den Konkursverwalter und die Mitalieder des Gläubigeraus\husses an die Gläubiger bevorrechtigter Forde- runaen im Betrage von 6097,92 NM zur Verteilung.

Hannover, den 12. Oktober 1926.

Der Konkursverwalter: Dr. Paul Gaßner, Nechisanwvalt.

Weide, Woalstein. [74141]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Ehefrau Paula Frieda Dorothea Susemihl, aeb. Rohsmann, in Heide, Bahnhofstr. 22, wird ein Termin zur Anhörung der GlÄ@biaerversammlung üker Einstellung des Verfahrens weaen Mangels einer den Kosten des Verfahrens entyrebenden Konkursmasse auf den 10. November 1926, vormittags 1214 Uhr, bestimmt.

Heide, den 9. Oktober 1928.

Das Amtsgericht.

Wolzminden. [74137]

In Sacen betr. die Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des beeidiaten Bücherrevisors und Steuer- bevollmächtigten Carl Vogel, hier, steht nochmalinge Gläubiaerversammkluna mit Tageßordnung: Bewilligung von Mitteln zur Fortführung eines in erfter Instanz ewonnenen Progefses über die haupt- adhliste Konkursmasse am 19. Oktober 1926, vormittoos 1226 Uhr, an. Gr- scheinen oder Vertretung der Gläubiger wird feitens der Konkursverwaltung dringend aewüns#t.

Holzminden, den 12. Oktober 1926. | Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

Wirschberg, Schles. C gu

der Konkursfache über

veÎ vectbnbenn Kaufmanns Paul Krebs u _Hirschberg- i. Schl. wird zur Beschluß- fafsu über den Antrag einiger Gläubiger a [l eines anderen Konfkurs- verwalters und eines anderen Glär axsfuises sowie über den if des Staedelshen Geschäftshauses Anfechtun Un Srl anan ha af en 1 ur nachträglih angemeldeten Foriwen eine öffentli Giäubiger- versammlung auf den 4. November 1926, vormi Uht, vor dem hiesigen Amts-

irschberg i. Schl, den 9. Oktober erg i. E E 19 Amtsgericht, Hörde. [7418] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Ka ns Bernhard Ra in Hörde wird nach Abhaltung des lußtermins aufgehoben. órde, den 25. September 1926. Das Amtsgericht. Kiel. [74144] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Friedrih Jaacks in Kiel, Lerchenstraße 18, wird aufgehoben, da die Schlußverterlung stattgefunden hat. Kiel, den (. Oktober 1926, Das Amtsgericht. Abt. 22. Kleve. [74146] In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma L. Bucki in Kleve ist zur Prüfung der nachträglich an- geme beten Forderungen Termin auf den 8. Oftober 1926, vormittags 10 Uhr, bor das Amtsgericht hierselbst, Zimmer Nr. 36 (Sißungssaal), anberaum, Kleve, den 4, Oktober 1926. Amtsgericht. Fileve, [74145] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der A C. Laermann, Jnhaberin Frau G. Meßke, Auguste f Dorloff zu Kleve wird mangels Masse hiermit eingestellt. leve, den 8. Oktober 1926. Amtsgerichk, Koblenz. {74147] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der ien astasia Wiercioh in Koblenz, A 91, Inhaberin Fräulein Anastajia Wiercioh, wird, nach- der in dem Verglei{stermin vom 23. September 1926 angenommene wangsvergleichß durch rechtskräfticen Be- chluß vom 23. September 1926 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben, Koblenz, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht

Köüönigsberg, Pr, [74148]

Das Konkursverfahren über das Ver- |

mögen des Kaufmanns Adolf Aron, hier, Haile Bergstraße 10 (Herren- konfektion), wird nah erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 10, 1926.

Königsberg, Pr, [74149] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Königsberger Pte schaft Hans Lubowski & Co., Gesellschaft mit beschränkter Haftuug in Liquidakion, hier, Magisterstraße 46, wird nach er- folgter Abhaltung des S{lußtermins hierdurch aufgehoben. : Amtsgericht Königsberg, Pr., 6. 19. 1926.

Lewin. [74150] Konkursverfahren Erich Wieder, Ffevenel, ist am 2., nicht A. 9., er- öffnet. Amtsgericht Lewin, 9. 10. 1926.

Lötzen, [74152] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Goldschmieds Iosef Schell in Lößen wird, der in dem Ver- gleih8fermin vom 7. September 1926 an- E uane Zwangsvergleich durch rechts- räftigen Beschluß vom 7. September 1926 bestätigt ist, Me aufgehoben. Löben, den 6. Oktober 1926. Amtsgericht.

Lüdenscheid. [74153]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Paul Sbulte in Halver is Termin zur Vornahme der Schlußverteilung auf den 2. November 1926, vorm. 11% Uhr, Zimmer 8, bestimmt.

Lüdenscheid, den 9. Oktober 196.

Das Amtsgericht.

Lüneburg, {74154]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Wilhelm Zühls- dorff in Lünebura, Abtspferdetränke, wird infolge der Schlußwerteilung nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. :

Amtsgericht Lüneburg,

Marggrabowa. [74155] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Mar Schwermer in Marggrabowa wird nach Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben: Marggrabowa, den 7. Oktober 1926. Amisgericht.

NîebiitM, [{7415H] In dem Konkursverfahren über das

Vermögen des Kaufmanns Bendix Böde- | wadt in Niebüll ist zur Prüfung der nach- | rderuncen Termin |

träglich angemeldeten Fo auf den 29. Oktober 1926 vorm. 11 Uhr, vor dem Amtsgericht Niebüll anberaumt. Niebüll, den 8. Oktober 1926. Das Amtsgericht.

ris immer 10, parterre, anberaumt. |.

Nordhausen.' 174156] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Theodor ff in Nordhausen, als alleinigen Jn-

er irIos Theodor el Wäsche-

abrik in Nordhausen, Rautenstr. 39, ift Prüfung der n lich meldeten

orderungen Termin auf den 10. November |

926, vorm. 19 Uhr, vor dem Amtsgericht Nordhaufen, Zimmer 23, anberaumt. Nordkcnifen, den 8. Oktober 1926. Amtsgericht.

Ragniïi. {7457} Das Konkursverfahren über das Ver» mögen des Kaufmanns Hermann Müller in Ragnit wird na erfolgter Abhaliung bes Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Ragnit, den 7. Oktober 1926. Amtsgericht,

Ratibor. [74158] Das Verfahren, betreffend den Konkirrs über das Vermögen des Hotelpächters Mar Kiümnzer in Nätibor, als Jnhaber der Ftrma Bruck's Hotel, Prinz von Preußen, wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist. Natibor, den 9. Oktober 1928. Amtsgericht.

Reichenbach, Schles, [74159

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Schuhwarenhändlerinnen Glifabeth und Klara Hoffmann in Reichenbach ï, S{l. ist zur Prüfung der nachträglih angemeldeten Forderungen auf den 21. Oktober 1926, vormittags 11% Ubr, vor dem Amtsgeriht in NReichenbah i. Sch{l.,, Zimmer Nr. 15, Termin anberaumt.

Neichenbach i. S{l., den 6. Oft. 1926.

Amts3gericht.

ReinhbeK, F74160]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hermann Jacob in Sande wird, nachdem der in dem Ver- gleïihstermin vom 9. September 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rehtsfräftigen Beschluß vom 9. Sep- tember 1926 beftätigt i, Hiermit auf- gehoben.

Reinbek, den 11. Oktober 1926.

Das Amtsgericht.

Ribnidz, [74161]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Maschinenfabrik Ribniß, G. m. b. H., wird Termin zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forde- rungen bestimmt auf den 2, Oktober 1926, vorm. 924 Uhr.

Ribniß, den 22. September 1926.

Meklenburgisches Amtsgericht.

Schlawe, Pomm. [74162]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der landwirtscaftlichen Kreis- genossenschaft, früheren und Darlehnskassenvereins, e. G. m. b. H. zu Schlawe wird ein Gläubigerausschuß bestellt. Mitglieder sind: 1, Bürgermeister Lenz, 2. Geschäftsführer des Naiffeisen- vereins Herrmann, 3. Kaufmann Georg Schulz, sämtlich in Sclawe. Zur Be- {{lußfassung über die Beibehaltung diefes Gltubigevausshusses wird- Termin an- beraumt auf den 2. November, vormittags 10 Uhr. -

Schlawe, den 9, Oktober 1926.

Das Amtsgericht,

Schwaan, J _[74163]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Bädcermeisters Frieduich Jennerzjahn in Kavelstorf ift zur Abnahme der Schl’ußrehnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das

Schlußverzeichnis der bei der Verteilung | beendigt zu berüdsihtigenden Forderungen der | ovember | 1926, vormittags 94 Uhr, vor denr Amts- |

Schlußtermin auf den 23,

gerit, hierselbst, bestimmt. S{waan, dem 1k, Oktober 1926. Amtsgericht. Steele. | _ L74164] In dem Konfürsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hans Fon- robert im Steele is zur Abnahme der Schlußrechnüng des Venwalters, zur Er-

hebung von Einwendungen geaen etl 3erteilung |

Schlußverzeihnis der bei der u berüdsitigenden Forderungen unh zur Bescklußfalsung der Gläubiger über die nicht verwertbaren. Schlußtermin auf den 8. November 1926

vormiltags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht,

hierselbst, Zim 13, bestimmt, ierselbst R D

Trier. [74166] Das Konkursverfahren über das. Ver- mögen des Kaufmanns Konuad. Wilwerß

in Trier wird: nach erfol Schlußwverteis- | e 2 Siber |

lung aufgehoben. 1926. Ämtsgericht. Wt. 12. Trder. „A

Beschluß, “Das Merfaeauresat ven über das Vermogen der Firma Jofef Breuer,

[g Kaufmann Wilhelm Breuer in

rier, wird, nachdem der in dem Ver- gleihstermin vom 10. September 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechbskräftigen Beschluß vom 10, Sep-

tember 1926 bestätigt ist, hierdurch auf- | Ï iat L Bt M

n. Trier,

Ponecericht, Abt. 12

[74167] |

Bétmógen des Keufrcnns Willi Grobbe

Gemeinschulbuee n R ten Vorschlags zu 1 œm n

einem Zwangsvergleide zweiter Vergleids-

awer par: |:

anberaumt. i ;- den 6, Oktober 1926. Pre ces Amtsgericht.

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„Das „Konfupgverfahre über das Ver- Oen j ms Dur. u. Würzburg g gy: Serie da ruf E. Würzburg, den 11. Oktober 1926. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts.

Sonne feld. [740891 Veber das Vermögen der Dampf- giegelei „Martinswerk“ e, G. m. b. H. in Ebersdorf bei Coburg is die Ge- schäftsaufsiht am 11. Oktober 1926, nachmittags 4/4 Uhr, angeordnet und der Rechtsanwalt Dr. Leo Beck in Cos burg als Aufsichtsperson bestellt worden.

Sonnefeld, 11, Oktober 1926.

Bayer. Amtsgericht.

Zwickau, Sachsen, [74090] Ueber das Vermögen des Kaufmanns Mox Paul Thuy, alleinigen Jmhabers der Firm& Wilkouer Wäschefabrik Max Thuy in Wilkau, wird zur Abwendung des Konkurses, beute, vormittags 9 Uhr, die Geschäftsaufsicht angeordnet. Zur Aufsicht8person wird der Rechtksantvalt

Dr. Sachse in Zwickau bestellt.

Das Amtsgericht zu Zwickau, den 12. Oktober 1926.

Aschersleben, [74091] Nachdem der den Zwangsvergleich be- stätigende Beschluß des Hiesigen Amts=- gerichts vom 18. August 1926 die Rechts- Éraft erlangt hat, ist dás Geschäftsauf=- sichtêverfahrea über das Vermögen des Schneidermeisters Alfred Jacobi in Aschersleben aufgehoben. Aschersleben, deu 7. Oktober 1926, Das Anuzt3gericht. Berlin. | [74092] Die Geschäftsaufsicht über die ¿Firma N. Frauke, Lederfabriklager, Berlin, Orvautenstr. 37, Alleininßaber Robert Franke, ift beendigt. Amtsgericht Verlin-Mitte, Abt. 215, den: 8, 10, 19826,

Eraunstaweig. [74093]

ögensstüde ber |

Die Geschäfteaufsicht über das Ver- mögen des Kaufmanns Carl NRNeistky,

lichen Zivaugsvergleihs beendigt.

Bresla [74109] Die Geschäftsaussicht über das Ver-

F7 s ae in R Blücherplaß [1 | umwaren), U ua ret e isfxaft. des den Dar els bestätigen- ¡den Beschlusses vom 14.

j igt. (41. Nn. 248/26.)

Breslau, den 7. Oktober 1926.

Das Amtsgericht.

Bresiau,

Kramer & Weigelt in Breslau, Ring artitel, Seilerwaren, Körbe), ist nach ' eietretener Rechtskraft. des den Ver- gleich: bestätigenden Beschlusses vom 17, September 1926 beendigt.

Breslau, den 8. Oftober 1926.

Daz Amtsgericht, (41. N. 304/26.)

DBelmenhoerst. [74099] Sn Sachen betreffend die Geschäfts / aufsiht über das Vermögen des Kaufe manns Eberhard Penning in Delmens | horst wird. die Geschäftsaufsicht, nachdem der Beschluß vom 1. September 19286, : durch B S E e ' is, rechtskräftig geworden ist, für endigt erflärt. Delmenhorst, den 6. OQk- | tober 1926, Amtsgericht. Dresden. {74096] Die über die Kommanditgesellschaft ' Hans de Coster im Dresden, Albert- | straße 24, die die Herstellung von Hau3- | und Küchengeräten betreibt, angeord» nete Geschäftsauffichi ist beendigt, na dem der im Ver termin vom Al. September 10926 a TE Zwangsvergleih durch rechtsfräftigen | Beschluß vom 22. September 1926 be- | stätiat worden ift. j Amt3geriht Dresden, Abt, T,

am 9 Oktober 1926.

Dresden [7

[mann Walter Schmidt, des alleïnigen ' Inhabers der Firma „Walter Shmikidt“, Großhandlung in Haus=-. und Kiütchense 'geräten, Eisenwaren, Oefen

en „uith rden f Decaden-M, Kurfürstenstraße Wr ist

S

als alleinigen JFnhabers der Firma | Schuhhaus „Roland“, hier, ift nah } rechtsfräftiger Bestätigung des gericht=

Braunschiveig, den. 12. Oklober 1926. | : Gerichtsschreiber des Amtsgerichts, 4.)

[môgen der offenen Haudelsgesell chaft Gee | eingetretener |

ptember 1926|

Ses | Die Geschäftsaufsicht über das Ver- f mögen der offenen ne 79 esellschaft |

| Topfkram 6 (Bürstenwaren, Toiletten- f

Die Geschäftsaufsicht über den Kaufe | Kreis

xe] nah S 5. ber Tes -Auss.-Veracbat

ericht Dresden, Abt. IL, As 9 Oktober 19828,

Goeh,

Die Geschäftsaufsicht über das Ver« wae u des Danfonerci Ernst Lilienfeld E M rgleichs bren e s

n . A Len 8 SOftober 1926. s Amtsgericht.

Görlitz. / O Die Geschäftsaufsicht über die Schul warenrhändlerin Gertrud Steffen iw E ist, nachdenr der Zivangsbergleich vom 8. 9. 1926 am 23. 9, rechtsfräftig geworden if, beendet. Görliß, den 4, Oktober 1926.

Amtsgericht.

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V E Caufsiht über das Vers

U Ves mögen der Fi ra Sander, Jne haber: nd Sander in Hamborn, (Fe Kaiser-Wilhélm- urid Gabelsberger- traße, ist mit der Rechtskraft ‘des Bes» hlusses vom 2. September 1926, durch 4 Aurust ee o enbei E Hamborn, den 9. Oktober 19286. Das Amtsgericht,

Hamborn. E [74101] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Ehefrau stab Saleina iw M, Wilhelmsplaß 10; ist mit der ehtskraft des. Beschlusses vom 22, Sep- tember 1926, durch den der uon sber- glei Mora vom 8, Juli 1926 bestätigt ut, beendet. E den 9. Oktober 1926. Amtsgericht.

Wassfurt. [74102] Die Geschäftsaussicht über das Ver- mögen der Firma Hans Witschko & Co., Baugeschäft in Pos ‘art, Kommanditgesell- [hal ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet.

Haßfurt, am 9, Oktober 1926. Amtsgericht.

Leipzig. : [74103] Die dur Beschluß vom 16. April 1926 über das ‘Vermögen des Kaufmanns Var Halpern in Leipzig, NRanfische Gasse 11, all. Juhabers eines Abzahtungsge[ ans in Wäsche, Baumwollwaren uud Damen- konfeltion unter gleihnamiger, handels- aerihtlich nicht cingetragener Lama in Gin ig, Gellertsiraße 7/9, angeordnete Ge- schäftsaufsicht ist beendet, nahdem der den Zwangsvergleich bestätigende Gerichts- beschluß: vom 20. September 1926 remis- E De Leip Abt. 11 A 1 Umtsger1 eipzta, ADE. | cHarkortitrake 11), den 8. Oktober 1926.

Rottweil. E [74104]

Die Geschäftsaufsiht über das Ber- mögen des Karl Neumaier, Tabakwaren- u, Schokoladengeschäft, in Schwenningen a. N. ift durch rechtskräftig bestätigte) Fanzvergleidh vom 18, September 1926 eendtgt. i Amtsgericht Rottweil, 9. Oktober 1926,

Soltan, Hann. [74106] In der Geschäftsaufsrchtsfahe über das Vermögen des Brennereibefißers Werner Dransfeld in Soltau wird bie durch Be- Gs. vom 10. März 1926 angeordnete Geschäftsaufficht aufgehoben, da innerhalb ‘der gelebten Frist bis zum 1. Oktober 1926 ein Antrag auf Eröffnung des Vergleichs- verfahrens nicht eingereiht worden ift. Amtsgericht Soltau, 3, 10, 1926,

SpPey Cr. [74105] Die Geschäftsaufficht zur Abwendung ‘des Konkurses über das Vermögen der Fa. Hebelwerk A. G. für Holzbearbeitung Im ever ist dur rechtéfräftig bee ' ftätigten Zwangsvergleich beendigt. ; Shéver: den 16. r 1926. Amts3gerichtsfchretiberei.

Strasburg, Uekermark, {74107} Die Geschaftsaufsicht über das Ber- mögen der Firmæ Aug Das in Stras- burg, W M., ist mit Rechtskraft des Be- wad vom 7. August 1926, durch welchen der Zwangsvergleich vom 16. Junt/l. Julë 1926 bestätigt tft, beendet. Stvasburg, Üdfermark, 16. Sept. 1926, Amtsgericht.

Strasburg Vekermark, [74108] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Bernhard Krause in Sarg . M., ist mit Rechtskr Fe de

des Beschluffes vom 28. August 1926,

durch welchen der angsvergletch bLont

31, Mai 1926 bestätigt ijt, beendet.

Strasburg, Uckermark, 1. Sept. 1926, Amtsgericht,

8. Zarif- und Fahrplanbefannt- machungen der t Eisenbahnen.

für den beschränkten Stückgutverkehr. Am 15. Oktober 1926 wird der an der

4097] | Strede zwiihen Halbau und Handédorf,

Sagan, gelegene Haltepunft Kunau tür den hbeshränften Stückgutverfkehr (bis 500 kg) eröffnet. ¡ (R.-B.-D. Breélau, den 11. 10. 1926 | Pr. 11 14. 12. L 8. Sf. 35/196.)

[74098]

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Reichsanzeiger

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Junhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bestimmungen über die Unlerstüßungspflicht der Krankenkassen und Unternehmer gegenüber den Trägern der Unfall- versicherung.

Bekanntgabe der 13. Oktober 1926.

Bekanntmachung über die Barablösung von Landes- (Land- kasten) Schuldverschreibungen der Mecklenburg-Schwerinschen Schuldentilgungskommission.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille am Bande und der Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr.

Amtliches.

Deutsches Neich. Bestimmungen über die Unterstüßungspfliht der Kráänken- kassen und Unternehmer gegenüber den Trägern der Unfallversicherung. Vom 12. Oktober 1926.

Auf Grund der §8 1501, 1513, 1543 a und 1543 e der Reichsversicherung8ordnung und des § 1 der Verordnung zur Durchführung der Unfallversiherung vom 14, Juni 1926 (RGBL. I S. 272) wird hiermit bestimmt:

81,

Den Trägern der Unfallversiherung foll es ermöglicht werden, die berufsgenossenshaftlize Krankenbehandlung fo \{chleunig einzuleiten, daß schon der erste, meist für den weiteren Verlauf entscheidende ärztlihe Eingriff (Einrichtung, Ampu- tation, Nesektion usw.) durch den Facharzt (nötigenfalls in der Heilanstalt) erfolgt und nur im Notfall dem Nichtfacharzt, der die erste Hilfe leistet, überlassen bleibt. Es follen alle Fälle, in denen die Berufsgenossenschaft ein im Sinne rascherer und voll- ständigerer Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit wirksameres Heilverfahren zu gewähren imstande ist; ermittelt und möglichst von Anfang an dem berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren gugeführt werden.

; D

& 2,

Die Krankenkasse hat durch geeignete Maßnahmen \icher- zustellen, daß sie die Erkrankungsfälle, die auf einen Betriebs- unfall zurückzuführen sind, gleichviel ob Arbeitsunfähigkeit besteht oder nit, alsbald erfährt.

Die Krankenkasse hat in die Krankenordnung eine Vorschrift aufzunehmen, wonach jeder Erkrankte, der seine Krankheit auf einen Betriebsunfall zurückführt, ihr dies unverzüglih anzu- geigen hat, Sie hat auch eine entspcechende Aufforderung auf dem Krankenschein anzubringen oder in anderer geeigneter Form auf die Notwendigkeit der sofortigen Meldung hinzuweisen und, soweit. mögli, mit ihren Aerzten zu vereinbaren, daß diese jede Erkrankung, die auf einen Betriebsunfall zurückzuführen ist, der Kasse unverzüglich anzeigen.

Die Krankenkasse hat den Kraukenscheinvordruck \o einzu- richten, daß der Arzt darauf die Ursache der Erkrankung sowie die Betriebstätigkeit, der der Unfall zur Last gelegt wird, ver- merken kann. Die Krankenkasse hat au, soweit möglich, die Aerzte zur gewissenhaften Ausfüllung zu verpflichten.

Die Krankenkasse kann endlich den Arbeitgeber, soweit dieser den Krankenshein ausfüllt, verpflichten, auf einem besonderen Abschnitt des Krankenscheins zu vermerken, daß ein Betriebs= Unfall vorliegt, und diesen Abschnitt unter Angabe des behan- delnden Arztes unverzüglich der Krankenkasse zuzusenden.

838.

Die Krankenkasse hat alle Erkrankungen unfallversicherter Personen, die nach Angabe des Grkrankten, seines Arbeitgebers odex des Kassenarztes oder nah lia Anhaltspunkten auf einen Unfall bei einem der reichsgejeßlihen Unfallversicherung unterliegenden Betriebe zurückzuführen find, unverzüglih der Berufsgenossenshaft unter Hinweis auf diese Tatsache dur Uebersendung einer Abschrift des Krankenscheins mitzuteilen und dabei den Tag anzugeben, an dem sie mit Leistung der Krankenpflege begonnen hat. Diese Mitteilung gilt als Anzeige nach § 1508 Abs. 1 ‘der Reichsversicherung8ordnung.

8 4,

Die Krankenkasse hat die Berufsgenossenschäft bei der Vor- bereitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlihen Krankenbehandlung zu unterstüben, Die Berufsgenossenschaft kann ihr auch einen allgemeinen Auftrag zur Durchführung der berufsgenossenshaftlichen Krankenbehandlung erteilen, und zwar:

1. zur Auswahl bestimmter Verleßungs fälle 5, Durch-

angsarzt) oder

2. für bestimmte Verleßzungs ar ten 6). : j

Die Befugnis der Berufs enossenshaft, im Einzelfall gemäß , 1510 der Reichsversicherungsordnung in Verbindung mit den Be- timmungen des Reichsversiherungs8amts vom 27. November 1925

amtlihen Großhandelsinderziffer vom

Amtliche Nachrichten des Neichsversiherungsamts S. 351) die ahe mit der Durchführung der e Den chaftlichen Krankenbehand ranken

ì lung zu beauftragen oder selbst die handlung einzuleiten und butchzuführen, bleibt unberührt.

einschließlich des Portos abgegeben.

Die verschiedenen Verfahren können au nebeneinander an- gewendet werden.

8 6, Auswahl bestimmter Verleßungsfälle (Durcsganatar,

Auf Verlangen einer Berufsgeno enlcta t Lars die Krankenkasse Pie Unfallverleßte der Berufsgeno|senschaft ae die an- cheinend geringfügig Verlebten) dazu an, sofort na er Krank- meldung und möglichst noch_ vor der ersten Jnanspruhnahme eines Kassenarztes einen von der AGAAIR G bezeichneten Konsul- tationsfacharzt (Durchganesarzt) zu Nate zu ziehen. Jst ein Verleßter nicht in der Lage, den rchgangsarzt aufzusuchen, fo benachrichtigt die Krankenkasse diesen unverzüglich, Der Durchgangsarzt beurteilt, ob die Fürsorge der Krankenkasse ausreicht, oder ob besondere Heil Les an estigt sind. In leßterem Falle veranlaßt er, soweit er hierzu von der BVerufsgenossenschaft ermächtigt ist, sofort die er- forderlihen Maßnahmen. : T

Wird berufsgenossenschaftliche Krankenbehandlung eingeleitet, so erhält von deren - Beginn die Krankenkasse durh die Berufsgenossen- schaft oder den Durchgangsarzt A Nachricht. Diese Nach- richt steht-der Anzeige nah § 559 g Abs. 2 der Neichsversicherungs- ordnung gleich, C

Die Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit teilt die Berufs- genossenshaft gegebenenfalls der Krankenkasse unverzüglich mit.

s 8 6, i: Auswahl bestimmter Verlebungsarten. j

Die Berufsgenofsenschaften, - deren itglieder im Bezirk der R gegen Unfall versicherte Personen beshäftigen, können der Krankenkasje eine Erklärung darüber abgeben, bei welchen Verlebßungs- arten ‘stets berufsgenofsenshaftlihe Krankenbehandlung stattfinden und ob deren Einleitung von einem bestimmten Lebensalter des Verleßten abhängig gemacht werden a Die Erklärung guß für alle si be- teiligenden Berufsgenossen|cchaften eine cinheitliche sein. :

Gleichzeitig mit dieser Erklärung werden der Krankenkosse die für die Behandlung von Unfallverleßten geeigneten Aerzte (Arzt) und Heil- anstalten (Heilanstalt) bezeichnet.

. Für berufsçenossenschaftlihe Kränkenbehandlung in der Fornt der Heilanstaltpflege kommen besonders folgende Verleßungsarten in

Frage: j

alle Oberschenkelbrüche,

im übrigen alle offenen Brüche,

die niht offenen Brüche großer Röhrenknochen,

wenn sie e h d ind :

a) durch starke Verschiebung, Verdrehung, Splitterung oder

b) durch Mitverlezung großer Gelenke oder

c) durch Siß der Verleßung in der vifde großer Gelenke (mit Ausnahme des einfachen, typishen Radiusbruchs und der Brüche des Schluüsselbeins, des Schafts des Wadenbeins und des inneren niht des äußeren Knöchels),

alle Wirbelsäulen- und Beckenbrüche,

alle Ausrenkunçen großer Gelenke, i

alle aat golort wieder eingerenkten Ausrenkungen kleiner

Gelenfe,

alle {weren Gelenkqueishungen mit Ausnahme der

Quetschungen von Finger- und Zehengelenken, i

allé Verleßungen großer Nervenstämme an Armen und inèn,

alle Verleßungen wichtiger Sehnen, besonders an den ingern,

alle [meren eitrigen Entzündungen, besonders an Hand und Fingern,

alle ‘auscedehnten oder tiefgehenden Stei berieuangas,

besondets * auch Verbrennungen, Augen- und Ohren-

vetleßungen, die“ nah dem Urteil des Facharztes der

E R pi jen Behandlung bedürfen. Soweit die L rufsgenossen|chaften diese Verleßungsarten bezeichnet haben, überweist die Krankenkasse den Verleßten im Auftrage der zu- Panigen Berufsgenossenschaft unverzüglih einer hiernah in Betracht ommenden Heilanstalt: Soweit andere Verlebungsarten bezeichnet sind, bestimmen die Berufsgenossenschaften gleichzeitig, wie das Heil- verfahren durchzuführen (i :

Vom Becinn der Gar n Krankenbehandlung macht die Krankenkasse der Berufsgenossenschaft sofort Mitteilung. Diese hat die Wirkung einer Anzeige der Berufsgenossenschaft na S 599 g Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung.

& 7

Die Krankenkasse bringt der Berufsgenossenschaft auf deren Er- fordern und, soweit es ihr selbst angezeigt erscheint, auh unaufgefordert die über den Stand oder die Dauer des Heilverfahrens eingezogenen oder ihr sonst zugehenden Mitteilungen der Heilanstalten oder Merzto zur Kenntnis.

Stand der Verleßte vor Einleitung der berufsgenossenschaftlihen Krankenbehandlung \chon in handlung eines Kassenarztes, so ist dieser, wenn die Berufsgenossenschaft nihts anderes bestimmt, von der Krankenkasse rechtzeitig (möglihst niht später als der Verleßte) zu unterrichten. é

Von den nahteiligen wien (vorzeitiges Verlassen der Heilanstalt, Widerstand des Verlebßten und der leichen) hat die Krankenkasse der MuuiGgenpltensFan unverzüglih Mitteilung u machen. Verweigert der Verlebte die von der Berufsgenossen- haft angeordnete Behandlung, bricht er sie eigenmächtig ab oder veranlaßt er durch sein Verhalten die vorzeitige Entlassung aus der Behandlung, so darf die Krankenkasse, wenn die Berufs- genossenschaft offene Krankenbehandlung gewährte, niht Kranken- lege an Stelle der Krankenbchandlung Via ‘ia (S 659 g bs. 2 der Reichsversicherun 8ordnung); ‘hat die ME N el eide hoekt Heilanstaltpflege gewährt, so darf die Krankenkasse über-

upt nichts leisten 569i der Reichsversicherungsordnung).

Sie hat der Berufsgenossenshaft ungesäumt Nachricht zu geben, Die Berufsgenossenschaft bestimmt dann das weitere,

S 9.

Sobald die Krankenkasse erfährt, daß der Verleßte nah Abs {luß der berufsgenossenshaftlihen Krankenbehandlung erneut Krankenpflege wegen der Unfallfolgen beansprucht, benachrichtigt sie unverzüglich die Berufsgenossenschaft, die das weitere bestimmt.

8 10.

Die Krankentasse zahlt während der berufsgenossenschaftlichen Krankenbehandlung die ‘dem ‘Verleßten und seinen Angehörigen zustehenden wiederkehrenden Geldleistungen aus,

und zwar

während der off enen Vehandlun g das saßungs- mäßige Krankengeld, solange der Arzt, dem na dieset Bestimmungen die Behandlung übertragen wurde, den Vere leßten für arbeit8unfähig erflärt oder nach Beginn der Uen Gen Geldleistungen diese nah näherer Anweisung der Berufsgenossenschaft ; : 4

während der Hetilanstaltpflege, bis die Bes rufsgenossenshaft anderes bestimmt, vorläufig als Vorschuß auf die Leistungen der Unfallversicherung die saßungs- mäßigew Leistungen der Krankenversihherung (das Haus- geld, gegebenenfalls das Krankengeld nach § 194 Nr. 2), als wenn sie Krankenßhauspflege gewährte, und weiterhin m4 Anweisung der Berufsgenossenschaft die Leistungen er Unfallversiherung (Familiengeld, Tagegeld, gegebenenfall eine besondere Unterstüßung nah § 659 e Abs. 83).

8 11.

Die der Krankenkasse aus einem Auftrag näh § 4 diesex Bestimmungen oder einem Auftrag im- Einzelfall 1510 der Reithsversicherungäordnung) erwachsenen Kosten sind Auf- wendungen der Berufsgenossenschaft,

S 12.

_Gst in einem Falle der §8 6, 6 durch Verschulden dex Krankene fasse niht nah s Bestimmungen verfahren worden, so tritt eine angemessene Minderung des Anspruchs der Krankenkasse auf Ersaß ihrer Aen Buen für das Heilverfahren (§8 2, 3 der Bestimmungen des Reichsversiherungsamts vom 10. Zuni 1926, Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. 1926 S. 292) ein.

Aus der Nichtbeachtung der Krankenordnung durch den Ver- leßten erwächst der Krankenkasse ein Rehtsnachteil wegen ihrer Ersaßanspriüche nicht, g

13.

Für thre Mitwirkung bei Einleitung und Durchführung der berufsgenossenschaftlihen Krankenbehandlung nah den S8 B und 6 erhâlt die Krankenkasse, wenn sie an dem Krankenkassen- abkommen vom 12. März 1926 (Amilihe Nachrichten des R.-V.-A, 1926 S. 286) teilnimmt, von den an diesem Abkommen gleichfalls beteiligten Beruf8genossenshaften in jedem Falle des S 5 eine Reich8mark, in jedem Falle des § 6 zehn Reichsmark; mmmkt die Kasse nicht teil, so betragen diese Säße 0,70 Reichsmark? und sieben Reich8mark. Für die Berufsgenossenschaften, die an dem Abkommen nicht teilnehmen, erhöhen sich in allen Fällen die Säße tim fünfzig vom Hundert.

__ Ein Anspruch auf diese Säge besteht in den es des 86 nicht, wenn durch Verschulden der Krankenkasse die berufsgenossens shaftlihe Kranfkenbehandlung niht rechtzeitig zustande kommt.

8 14.

Diese Bestimmungen gelten entsprehend, wenn eine Kranks di nit die Folge eines Betriebsunfalls ist, sondern sih als eine

erufrankheit im Sinne der Verordnung über Ausdehnung der Unfallversicherung auf gewerbliche Berufskrankheiten vom 12. Mat 1925 (RGBl. I S. 69) darstellt. Fedoch kann im Falle des §& 6 die Berufsgenossenshaft ihren Auftrag auf UÜnfallverlebte beshränken. h

156.

F

„Hat die Berufsgenossenschaft bei einem niht auf Grund der ReichWersicherung gegen Krankheit versicherten Unfallverleßten die Krankenkasse gemäß § 1510 der Reichsversiherungsorduung und den Bestimmungen des Reichsversiherungsamts vom 27. No- vember 1925 (Amtliche Nachrichten des R.-V.-A. S. 851) mit der Durchführung der berufsgenossenschaftlihen Heilbehandlung be- leiagk so gelten die §8 T bis 9 und-11 entsprechend. Geld- [eistungen zahlt die Krankenkasse in diesem Falle nur auf be- sonderen Auftrag der Berufsgenossenschaft.

g 16,

„Die Sazung der Genossenschaft kann Näheres bestimmen über die Verpflihtung der Unternehmer, die Genossenschaft bei dex Durchführung der Unfallversiherung zu unterstüßen und ihr über die Behandlung und den Zustand der Verleßten Auskunft zu erteilen, 8 17

m Sinne dieser Bestimmungen stehen den Krankenkassen 225 der Reichsversiherungsordnung) die Reichsknappschaft und die Ersapkassen 503 der Reichsversiherungsordnung), deit Berufsgenossenshaften 625 der Reichsversicherungsordnung) die Träger der Eigenversicherung (§8 624 bis 628 der Reich8verstiches rungsordnung) und die Versicherungsgenossenschaften (S 629 Abs. 2 Sag 3 der Reichsversihernngs8ordnung) gleich,

8 18.

Diese Bestimmungen treten mit der Veröffentlihung in Kraft, Das Krvankenkassenabkommen vom 12. März 1926 (Amts liche Nachrichten des R.-V.-A, S. 286) wird durch sie niht berührt.

Berlin, den 12, Oktober 1926. Das Reichsversicherungsamt, Abteilung für Unfallversicherung, Schäffer.

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