1904 / 133 p. 6 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

kurz zu fassen. Wir werden für die Kommissionsbes{chlüfse stimmen. Die Hauptsache bei den Münzen ist ihre praktishe Brauchbarkeit. Ob diese Bedingung bei den neuen Fünfzigpfennigstücken zutrifft, lasse ih dahingestellt. Ein Teil meiner Freunde bhâtte mit mir etne Durchlochung für das beste Auskunftsmittel angesehen. Meine ¿Freunde haben es begrüßt, daß der Taler als Dreimarkstück wieder in unser Münzsyîtem aufgenommen werden foll. Die jeßige Generation rechnet im großen und ganzen immer noch nach dem Taler, und wenn der Borredner selber von einer liebgerordenen Gewohnheit gesprochen hat, fo sehe ich nicht ein, warum wir damit brechen sollen. Ich oitte Sie, den Antrag Bkell abzulehnen.

__ Darauf wird um 6 Uhr die weitere Beratung der Münz- geseßnovelle auf Mittwoch 1 Uhr vertagt. (Außerdem zweite Beratung des Geseßzentwurfs, betreffend die Kaufmannsgerichte.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. (7. Sizung vom 7. Juni 1904, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung von Anträgen aus dem Hause.

Die Abgg. Oeser und Kops\chch (fr. Volksp.) beantragen : edie MNegierung aufzufordern, dem Landtage möglichst bald eine Vorlage zugehen zu lassen, welde im Verhältnis zu den seit 1873 erhöhten Mietspreisen eine Erhöhung des Wohnungs- geldzushusses der Beamten vorsieht.“

Die Abgg. Dr. Hiße und Schmedding (Lentr.) be-

antragen, dem vorstehenden Antrage hinzuzufügen:

x2) insbesondere darüber in Erwägung einzutreten, ob und in-

wieweit eine Abstufung des Wohnungsgeldzushusses je

nach Zaÿl der unterbaltsberechtigten Familienangebörigen der Beamten

¿weckmäßig einzuführen sein möchte.“

_ Nach der Begründung dieser Anträge dur die Abgg. Deser und Schmedding, über die bereits in der gestrigen Nummer d. Bl. berichtet worden ist, nimmt das Wort der.

Finanzminister Freiherr von Nheinbaben:

Meine Herren! Nachdem die beiden Herren Vorredner \sich zur Sache geäußert und vorgeschlagen haben, die beiden Anträge ter Budgetkommifsion zu überweisen, gestatten Sie mir, au meinerseits furz zur Sae Stellung zu nehmen. Vorweg darf ih bemerken, daß ih durchaus damit einverstanden bin, die beiden Anträge in der Budgetkommission ganz eingehend zu vrüfen.

Was zunächst den Antraz der Herren Abgg. Oeser und Kopsch betrifft, so hat der Herr Abg. Oeser diesen Antrag auf Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses wesentli damit begründet, daß es nicht möglich sei, für den Betrag des Wohnungsgeldzuschusses ih eine angemesszne Wohnung zu beschaffen, daß die Kosten der Wohnungen erheblich gestiegen seien, und daß infolgedessen die Diéparität zwischen dem Wohnungsgeldzuschuß und den effektiven Aufroendungen für die Wohnungen immer größer geworden sei. Fan dieser Beziehung darf ih bemerken, daß der Wohnungsgeld;usGuß niemals die Tendenz verfolgt hat, eine volle Deckung für die Kosten der Wohnung zu gewähren, londern er ift, wie es auch der Namen {on besagt, nur ein Zuschuß ; er hat einen variablen Faktor in den gesamten Dienstbezügen der Beamten darstellen sollen. Jh halte einen folhen variablen Faktor, wie er sih in der Bemessung des Wohnungsgeldzushusses ausdrüt, sür eine durchaus rihtige Maßregel. Das Gehalt, an fh glei bemessen für alle Städte, für alle Orte der Monarchie, wirkt total vershieden. Ein Gehalt kann an billigen Orten mit einfahen Ver- hältnissen ausreihend sein, während es in einer Großstadt oder in industriell entwickelten Orten unzureichend ist, und deshalb halte ih es für richtig, daß man einen Ausgleih in Gestalt des verschieden bemessenen Wohnungsgeldzushusses geshafen hat. Es ist den Herren bekannt, taß wir das Institut der Stellenzulagen geschaffen haben, die namentlih da gewährt werden, wo das Leben sih besonders

halte den leßteren Weg nit für glüdcklich.

teuer gestaltet. Jch Eine solche Individualfestsepung der einzelnen Orte ist fehr gegebenen Säße des Servis-

schwierig. Es is rihtig, sich an

tarifs anzuschließen; wenn se auHÿ wie alle menshlich2n Ein-

rihtungen unvollfommen sind, e doch die besten Maßstäbe,

die wir haben, und infolgedessen halte ih die verschiedene Be- jeldzushusses nah den Servisfklassen für richtig.

messung des Wohnunçs S r too aon at Nor ] hniinaAroló da 11 65 : : Aber, wie gesagt, der Wohnungsgeldzuschuß tellt nur einen variablen

Teil des Gehalts dar.

J Wenn Sie erwägen e fich die Gehaltsbezüge seit dem Jahre 1873 gestaltet haben, seit dem Jahre, dem die Herren Abgeordneten Oeser und Kopsh ausgehen, so müssen Sie dabei be- rüccksihtigen, wie sih die gesamten Bezüge der Beamten seit dieser Zeit verbessert haben. Fh halte es für meine Pflicht, vor dem hohen Hause darauf hinzuweisen, wie außerordentlihe Mittel der Staat auf- gewendet hat, um die gesamten Dienstbezüge der Beamten aufzubesern. Wir haben es getan aus pflichtmäßiger Fürforge für unsere Beamten, ohne Nüdsicht auf Dank oder Undank. Wir beanspruchen auch beute feinen Dank: aber sehr nüßlih sein, wenn die Fachblätter einzelnen Be nfategorien einmal darauf hinweisen wollten, was der Staat schon für die Beamten getan hat, und ihre Tätigkeit niht fortwährend darin sähen, Vergleiche zwischen den cinzelnen Beamtenkategorien anzustellen und zu zeigen, daß der eine 100 Æ mehr hat als der andere, und daraus Unzufriedenheit zu \hüren.

Seit dem Jahre 1873, von dem der Herr Abg. Oeser ausgeht, oder genauer seit dem Jahre 1874 bis 1890, haben wir danach eine Aufbesserung der Dienstbezüge der Beamten bewirkt, die mit einem Gesamtaufwande von 19 Millionen Mark ¡jährlih verbunden waren. C8 wird den Herren erinnerlich sein, daß wir die Aufhebung der Witwen- und Waisenbeiträge bewirkt haben: aud fonst sind erheb- lihe Mehrbewilligungen erfolgt. Eine generelle Aufbesserung der Bezüge der Beamten hat 1890/91 eingeseßt und ist bis 1899 fort- geseßt worden. gesamten Aufbesserungen der Bezüge der Beamten, Lehrer und Geistliß2n haben das Staatsbudget mit nicht weniger als 91 Millionen Mark jährlich als dauernden Ausgaben belastet. 91 Millionen Mark! In der Tat eine erheblihe Leistung für die Beamten! Ziehen Sie davon die Bezüge der Lehrer und Geistlihen mit 20,7 Millionen Mark jährli ab und erwägen Sie, daß wir eine erheblihe Anzahl neuer etatsmäßiger Stellen er- richtet haben, um die Lage der Diätare zu verbessen, und ziehen Sie auch diesen Betrag mit 18 Millionen Mark ab, o ergibt ih, daß seit dem Jahre 1890/91 reine Gehaltsaufbesserungen für Beamte im Betrag von 52,3 Millionen gewährt worden sind. Setzen Sie ie von mir vorher erwähnte Summe von 19 Millionen bis zum 390 hinzu, so ergibt sih, daß für die Aufbesserung der Be-

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amtengebhälter nicht weniger als 71 Millionen Mark jährli dur den Etat mehr bereit gestellt werden als im Jahre 1874.

Dazu kommt, daß dicse Summe ledigli gerechnet ist nach dem Saye zur Zeit der Gehaltserhöhung ; inzwischen haben wir die Anzahl der Beamten bedeutend vermehrt, und bei den neugeshaffenen Stellen tritt naturgemäß die Erhöhung der Bezüge abermals in die Er- scheinung.

Es ist den Herren au bekannt, in wie großem Makße die Gehaltserhöhung ihre Folgen zeigt bei den Pensions- und Relikten- bezügen. Wir haben uns fast in jedem Etatsjahr damit beschäftigen müssen, diese Fonds zu erhöhen, und sehr vielfah bat die Er- höhung niht ausgereicht, wir haben die Fonts überschreiten müssen. 1890/91 wurden insgesamt an Pensionen gezahlt 24,5 Millionen, an Reliktengeld 6,5 Millionen, zusammen 31 Millionen, im Jahre 1904 dagegen 54 Millionen an Pensionen und 20,4 Millionen an Relifktengeldern, insgesamt also 74,4 Millionen. Seit dem Jahre 1890/91 ist alfo die Aufwendung des Staates für die Pensionäre und die Relikten von 31 Millionen auf 74 Millionen gestiegen, hat also eine Erhöhung von 43 Millionen erfahren.

Der Herr Vorredner erwähnte ferner, daß der Staat auch dazu übergegangen ist, in immer steigendem Maße Mittel bereit zu stellen, um die Wohnungsverbältnisse der Beamten zu verbessern, eigene Staatswohnungen zu erbauen, die den Beamten überlassen ‘werden, bezw. die Wohnungstätigkeit der Beamten anzuregen. Meine Herren, ih bringe dieser Seite der Sache ein ganz besonderes Interesse ent- gegen und werde mich dur die Angriffe, die ich dur einzelne Ka- tegdrien von Hausbesitern erfahren habe, in keiner Weise müde machen lassen. Ich halte die Schaffung der Beamtenwohnungen für eins der wichtigsten Mittel, die Situation namentli der unteren Beamten zu verbessern. An si sind die Wohnungen billiger, als sie sie auf dem freien Markte bekommen können. Sie sind zum großen Teile besser, und vor allem wird dem Beamten die Unsickerheit genommen: er wird nicht mehr der Gefahr der Kündigung ausgeseßt, hat ein festes Dach über dem Haupte und fühlt sih in der Wohnung dauernd sicherer als in ciner Privatwohnung, die jeden Tag gekündigt werden kann. Da es si niht um ein Geschenk handelt, sondern eine mäßige Verzinsung unserer Aufwendung erzielt wird, sind die Angriffe gegen diese Tätigkeit der Staats- regierung niht begründet. Wir haben feit 1895, in dem das Gesetz dem hohen Hause vorgelegt wurde und dessen Zustimmung fand, bis einschließlich 1904 59 Millionen Mark ausgegeben für die Errichtung von Wohnungen für Arbeiter und minder besoldete Beamte der Staatsverwaltung. Dazu kommt, daß wir außer diesen extraordinären Mitteln auch noch ständig etatsmäßfige Mittel dafür verwenden und von 1596/97 bis 1904 nicht weniger als 44 Millionen aus etats- mäßigen Mitteln zur Errichtung bzw. Anmietung von Dienstwohnungen bereit gestellt baben.

Meine Herren, wenn ich nun zu dem Wobhnungs8geldzuschuß zurüdfehre, so beträgt er nah dem Etat für 1904 nit weniger als 43 Millionen jährli. Dem Reichstage ist bekanntlich eine anderweite Klasseneinteilung der Orte vorgeschlagen ; wird diese perfekt, so ergibt sich für Preußen daraus ein Mehraufwand von ungefähr 2 Millionen, sodaß wir jährlich 50 Millionen an Wohnungsgeldzuschüfsen zu leisten haben. Speziell für die Unterbeamten eine ganz genaue Berechnung fann man nit aufstellen; aber ungefähr kann man cs berechnen stellt sich der Aufwand an Wohnungsgeldzushuß auf 15 Millionen jährlich.

meine Herren, der Wohnungsgeldzus{Guß gesamten Gehaltsbezüge der Beamten, stellt den variablen Teil dieser Bezüge dar, und in Ucber- einstimmung mit diesem hohen Hause ist der Grundsaß fest- gestellt worden, daß die Gehaltsregelunz als abges{lofen gelten muß und daran nicht gerüttelt werden kann, wenn niht die ganze Frage der Gehaltsaufbesserung wieder aufgerollt werden soll. Ich kann deshalb ich spreche nur für meine Person nicht in Aussicht stellen, daß wir an eine anderweite Bemessung des Wo nungsgeld- zus{chusses für die oberen und mittleren Beamten gehen, kann auch ein dringendes Bedürfnis nah dieser Richtung nit anerkennen.

Anders stehe ich allerdings persönlih zu der Frage und diese ist ja auch in den Reden der Herren Vorredner hauptsächlih berührt worden der anderweiten Bemessung des Wohnungéegeldzushusses für die unteren Beamten. Es kann nah meiner Ansicht kein Zweifel sein, daß die Kreise der Bevölkerung, mit denen die unteren Beamten in Parallele zu stellen sind, sch in den leßten Jahren einer aufstcigenden wirtshaftlihen Lage zu erfreuen haben, daß namentlich die Löhne sehr erheblich gestiegen sind, und wir müssen wünschen, daß auch unsere unteren Beamten dieser allge- meinen Steigerung in der Lebenskbaltung dieser Kreise teilhaftig werden. Dazu kommt, daß ganz unzweifelhaft, namentlich in den großen Städten, der Wohnungsgeldzushuß darin stimme ih den beiden Herren Vorrednern bei in immer steigendem Maße unzu- länglich geworden ist gegenüber der wirklichen Aufwendung für die Wohnung. Wer diesen Dingen näher steht und jeder wohfk- wollende Vorgeseßte muß das —, der weiß, wie außerordentliche Aufwendungen die unteren Beamten in den großen Städten, nament- lih in Berlin, für ihre Wohnung zu leisten haben, und wie diese Aufwendungen für die Wohnung sie in der Tat dazu nötigen, die Auf- wendungen für die anderen Bedürfnisse des Lebens in bohbem Maße einzuschränken. Jch würde daher in Anerkennung dieser Tatsache mich sehr freuen, wenn es möglich wäre, den unteren Beamten eine Erhöhung des Wohnungsgeldzushusses zuteil werden zu lafsen. Das dringendste Bedürfniß liegt, wie ih mir eben zu bemerken er- laubt habe, in den großen Städten vor; aber i glaube, wir würden uns kaum auf die großen Städte bes{hränken können; wir würten den immer s{on vorhandenen Zudrang zu den großen Städten noch befördern, wenn wir an eine Aufbesserung des Wohnungsgeldzus{usses für die unteren Beamten allein für die großen Städte herangingen ; wir müßten dann es allen unteren Beamten zuteil werden lassen, nit bloß den in den großen Städten allein.

Das ist eine Maßregel, die sehr viel Geld fosten würde. 15 Millionen wenden wir jegt für die unteren Beamten auf: wenn wir nur um 30°%/ erhöhen wüden, wären es 45 Millionen, wenn wir um 509%/6 erhöhen, 7{ Millionen jährli mehr. Ich würde mich freuen, wenn es möglich wäre, zu dieser Maßregel zu schreiten, weil ih in der Tat ein großes sozialpolitisches Interesse darin erblie, wenn i fie finanziell verantworten könnte. Fn diesem Augenblick ift die Sache aber, wie ih glaube, noch sehr dunkel, namentlich im Hin- blick auf das Reich. Sie wissen ja alle, daß die Zushußanleibhe noch '

Nun, wie gesagt, ftellt einen Teil - der

immer über unseren Häuptern geschwebt hat, daß die große Erk öhur z der Matrikularbeiträge nit beseitigt, sondern nur um Jahre hinaus, geshoben ist; und dazu fommen die Mittel, die die Dur(- führung des Volks\{hullehrergeseßes erfordern würde. Und, meine Herren, auch die Parallele mit dem Neich selber! Ich glaube, man fann darüber nicht zweifelhaft sein, daß, wenn wir in Preußen mit der Erhéhung des Wohnungsgeldzuschusses für die untercn Beamten vorgehen, das Neih pari passu dasselbe tun müßte; denn es ist, glaube ih, unmögli, den preußischen Beamten diese Wobsltat zuteil werden zu lassen und den Neichébeamten niht. Ob aber im Neiche bei der überaus mißlihen Finanzlage eine solche S aßrege! jeßt möglich ist, ist mindestens fraglich.

Also, meine Herren, ih stehe dem Grundgedanken, für die unteren Beamten eine folche Erhöhung des Wohnungsgeldzushusses in mäßigen Grenzen eintreten zu lassen, durhaus wohlwollend gegenüber, kann aber andererseits das Bedürfnis niht anerkennen eine generelle Erhöhung für alle Beamten eintreten zu lassen. Ich komme zu dem Antrage Hitze und Scchmedding, die den Wohnungs- geldzuschuß abstufen wollen je nah der Zahl der unterhaltungs- berechtigten Familienmitglieder. Meine Herren, der Grundgedarfe ist ja unzweifelhaft ein rihtiger, daß der Beamte, der unterhaltungé- berechtigte F2milienangehörige zu versorgen bat, der vor allen Dingen cine erheblihe Anzahl von Kindern hat, viel mebr auf seine Wohnung aufzuwenden hat und viel mehr des höheren WohnungsgeldzusGusses bedürftig ist als der Beamte, bei dem solche Verpflichtungen nit vorliegen und der namentlich feine erheblihe Anzahl von Kindern bat.

Meine Herren, die Durchführung tes Antrages in der vor- liegenden Fassung halte ich für unmögli. Es soll der Wohnungé- g-ldzushuß abgestuft werden nach der Zahl der unterhaltunasberechtigten

Familien. Erstens8mal ist der Ausdruck „unterhaltungsberehtigt" höht vieldeutig. Wer unterhaltungsbere(tigt ist, regelt fih nah dem Bürger- lichen Gesetzbuch, und es ist meines Erachtens nicht mögli, nach diesen [chwierigen zivilrechtliden Fragen zu bemessen, wer den erhöhten Wohnungsgeldzus{chuß bekommt, und wer nit.

Ebenso kalte ih es nickt für durchführbar, die Zabl der unter- haltungêberehtigten Familienangehörigen maßgebend sein zu lassen. Meine Herren, das ift eine lex Pappia et Poppaea. Se nat der Anzahl der Kinder würde der Wohnungêgeldzushuß steigen. Und nun bitte ih, sich mal die praktis{e Durchführung \olcher Maßregel ¡u vergegenwärtigen : sowie ein neues Kind erscheint, würde der Wohnungê- geldzuschuß erhöht werden müssen. Das würde eine außerordentli Komplikation hervorrufen und ein außercrdentlihes Shreibwerk ver- ursachen. Ih würde dann s{chon bitten, einen automatischen Storch zu erfinden, der den Wohnurg?geldzushuß automatish in die Hohe seßt, damit die Behörden nicht soviel Arbeit haben. (Heiterkeit.)

Aber es kommt auf die Form der Fassung nicht alles an, unk ih glaube, daß die Antragsteller niht so großen Wert auf die Fassung legen. Vielleicht könnte man sich anlehnen an den Getanken, der im Umzugékostengeseß enthalten ift. In dem Gesetz über die Umzugsfkosten der Staatëbeamten ift das Prinziv anerfannt, daß die Beamten, die eine Familie haben es ist näher erläutert : die einen eigenen Haus» stand haben —, höhere Umzugskosten bekommen als diejenigen Be- amten, die ohne Hausftand sind. Der Gedanke ift der, daß nicht nur derjenige Beamte, der verheiratet ist oder Kinder hat, einen gemein- schaftlihen Hausstand hat, sondern au derjenige, der mit seinen An- gehörigen, Schwestern usw., einen gemeinschaftlißen Hausstand' hat, die höheren Umzugskosten bekommt als derjenige, der feinen eigenen Hausftand hat und infolgedessen seine Verseßung mit sehr vicl geringeren Umständen und Kosten bewirken kann als der Beamte, der Möbel und alles Hausgerät von Ort zu Ort trangportieren muß. Ok man diesen Gedanken hierher übertragen kann, das in der Kommissicn zu prüfen, bin ich durchaus bereit. :

Schwierigkeiten hat tie Sache au, das wollen Sie nicht ver- kennen; denn, meine Herren, wenn Sie den Beamten, der nit verheiratet ist, keinen Haushalt hat, ganz von den Wohltaten böberen Wohnungsgeldzus{chu}es auéschliefen, können Sie in einzelnen Fällen dem Beamten bitter Unrecht tun. Es gibt Beamte, die nur deshalb nicht geheiratet baben, weil sie in treuer Erfüllung ihrer Pflihten als Sobn und Bruder für eine alte Mutter oder Schwester gesorgt haben (sebr richtig ! und die würden nun für diese ihre Erfüllung ihrer verwandtschaftlichen Pflichten dadur gestraft werden, daß man sie von dem Bezuge cines höheren Wohnungsgeldzusck{ufsses ausschließt. Und es ist mir auth fraglih, ob man mit einer solchen Unterscheidung zwishen Beamten mit und ohne Hauéftand volles Verständnis in den Beamtenkreisen finden wird; denn die Beamten haben doch ¿unächst den richtigen Ec- danken, daß sie das Gehalt und den Wohnung®geldzushuß als dienst- lie Emolumente für ihre Leistungen dem Staate gegenüter e1hbalten, daß die Leistungen der Grund ibrer Bezüge sind, niht aker die zufälligen Umstände, ob se verheiratet find oder nicht.

Ich bin aber, weil ein gewisser guter Grundgedanke in dem Antrage liegt, durhaus niht abgeneigt, in der Budgetkommission in nähere Prüfungen der Anträge der Herren Abgg. Hitze und Schmedding einzutreten und hoffe, daß sich da eln greife bares Resultat ergeben wird, mit einem Worte darf ih mich rekapitulieren: wir müssen daran festhalten, daß die Frage der Gehbaltsregelung abgeschlofsen ist. Zu der Frage der Gehaltsregelung gehört im allgemeinen auch die des Wohnungsgeldzushusses, und ih glaube nicht, daß wir einstweilen dazu übergehen können, für obere und mittlere Beamte diese Frage wieder aufzurollen: aber für die unteren Beamten liegen in der Tat namentlih wegen der Parallele mit anderen in Betracht kommenden Klassen unserer Bevölkerung be- sondere Umstände vor, und wenn die Finanzlage das gestattet, würden wir in der Tat ein gutes Werk tun, hier eine Aufbesserung des Wohnungsgeldzushusses eintreten zu lassen. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Lotichius (rl.): Schon vor mehreren Fahren hat mein Parteifreund Dr. Schulß-Bochum dieselbe Frage in diesem Hause zum Gegenstand der Erörterung gemacht. Leider ist er heute durch Krankheit an der Teilnahme bei der Verhandlung verhindert. Selbstverständlih sind wir für die Erhöhung des Wohnungsgeld- zushusses der unteren Beamten; aber wir wünschen, wenn es irgend geht, auch den mittleren Beamten diese Wohltat zugewendet zu sehen. Ebenso hoffen wir, daß auf dem Wege der Abänderung der Klafseneinteilung der Orte im Servistarif einem Teil der bestehenden Härten abgeholfen wird. Wir stehen im ganzen den Anträgen sympathish gegenüber und eiwarten von den Kommissionsberatungen ein prafktishes Nesultat.

._ Abg. Broemel (fr. Vgg.): Der Minister hat an die Spiße seiner Erklärungen den Say gestellt, daß der Wohnungsgeldzuschuk von Anfang an nit als ein Ersaß für die Wohnungsmiete gedacht gewesen fei. Damit hat er vollkommen ret; aber er wird doch au

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nit übersehen, daß die Veränderung in den Verhältniffen, die in den 30 Jahren für diz wieterholte Crhöbung der Beamtengebälter maßgebend gewesen sind, ganz ebenso auf das Verhältnis zwischen MWohnungsgeldzushuß und Miete zutrifft, daß die Mieten seit 1873 1m einen ganz enormen Prozentsaß gestiegen sind. Die gewisser- maßen blendenden Ziffern der Besoldungserhöhungen für die Beamten müssen immer unter dem Gesichtspunkte beurteilt werden, wie starf die Zahl der Beamten în derselben Zeit gestiegen ist. Am einzelnen ist von einem Fortschritt oft nur in ganz geringem Ümfange die Rede; zahlreiche Veamtenkategorien haben eine Er- böbung ihres Anfangsgehalts kaum oder gar nit zu verzeichnen. Der Hinweis auf die Erhöhung der Neliftengelder fordert direkt dazu beraus, sih daran zu erinnern, was alles in diesem Punkte früher ver- \zumt worden ist. Jch erinnere mi sehr gut daran, wie für die hinter- lassene Witwe eines sebr hohen Beamten erst dur ein besonderes Gesey eine hinlänglihße Pension bewilligt werden mußte. „Immerhin hat der Minister heute die Notwendigkeit der Erhöhung des Zuschusses für die unteren Beamten etwas weniger verklausuliert zugegeben. Mit dem Notbehelf der Unterstüßungsfonds is die Beamtenschaft durchaus unzufrieden; es würde sehr erfreulich fein, wenn die Finanz- verwaltung dieses Sy|tem nicht weiter ausbaute, sondern auf eine aleihmäßigere Erhöhung des Zuschusses Bedacht nehmen wollte. Als Kern der Gründe für die Anträge hat der Minister mit Recht die allgemeine Hebung der Lebenshaltunz der Bevölkerung angeführt. Es hat in einem großen Teil der breiten Volfs\chichten ein Aufstéigen stattgefunden, welches die unteren Beamten ohne Steigerung des MRobnungsgeldzuschufses nicht mitmachen können. Mit einer Summe von 5 bis 74 Millionen jährlich müßte \ich eine wirksame Er- höhung des Zuschusses für die Unterbeamten herbeiführen lassen, und cine solhe Summe follte bei einem Etat wie dem preußischen nicht eine fo große Rolle spielen, daß die Reform auch nur noch um ein Fahr hinausgeshobea wird. Aber der Minister wird sich nicht auf die unteren Beamten beschränken können, er wird seine Neformpläne au auf die mittleren Beamten ausdehnen müssen; denn er übersieht sicher niht, daß dieselben Faktoren, welche für die unteren Beamten in d‘eser Nichtung wirksam werden, auch für die mittleren wirksam j Die Materie, die der Antrag Schmedding behandelt, wird sih besser in der Kommission erörtern lassen. Es würde für unsere Beamten eine {chwcre Enttäushung fein, wenn nah der spmpathishen Aufnahme der Anträge die Erledigung hingezogen würde und in der gegenwärtigen Tagung viclleiht nihts mehr zu-

stande kâme. E : : : E Abg. Winckler (kons.): Nach der umfangreiGen Begründung durch die Antragsteller kann ih mich im wesentlichen dem anschließen, was der Finanzminister auëgeführt hat. Besonders freudig begrüße ich, daß er die Gelegenheit benugt hat, ziffernmäßig nahzuweisen, was von Staats wegen für die Beamten in den lezten Jahren getan worden ift. Diesen Ausführungen des Ministers wünsche ih die allerweiteste Verbreitung. Der Antrag Oeser-Kopsh geht uns zu weit; es würde dur tessen Annahme die allgemeine Frage der Besoldungsverbesserung wieder aufgerollt werden. Wir sind aber bereit zu prüfen, an welchen Stellen gehclfen werden muß und geholfen werden kann. Da sind auch wir der Meinung, daß es sehr erfreulich sein würde, den Unter- beamten in dem gekennzeihneten Nahmen entgegenzukommen. Der Jusaßantrag Hitze wird von uns ebenso sympathisch gewürdigt wie vom Minister, vielleiht noch etwas sympathischer. Wir feben in diesem Antrage ein bedeutsames fozialpolitis@ßes Moment. Auch wir haben uns allerdings gefragt, wohin es führen soll, wenn in die Ver- hältnisse der einzelnen Beamten bei jeder einzelnen Gehalisfrage ein- gedrungen werden soll; aber dieses Bedenken trifft nur die Ausführung, nit den Kern der Sache. L S Abz. Kop\ch (fr. Volksp.): Tatsächlih finden sih weite Kreise Beamten in recht gedräckten Verhältnissen, ein Teil von ihnen befindet sich sozar in einem Notstande; tas beweist die immer steigende Zahl der Petitionen fast aller Beamtenkategorien. Besonders \{limm die Verhältnisse in Berlin, wo in den leßten Jahren eine sehr crheblibe Mietsfteigerung stattgefunden hat. Früher wurden die Nngleihheiten in Berlin durch eine Stellenzulage von 300 Æ für die unteren und mittleren Beamten ausgeglichen; 1897 ist diese aber bei der Gehaltéaufbesserung in Wegfall gekommen, sodaß für viele Beamte niht nur keine Besserung, sondern unter Umständen fogar eine Verschlechterung eingetreten ist. Der Wohnungsgeld- zuschuß vertritt doch die Stelle der Miete in dem Falle, wo eine

gewouden find.

Dienstwohnung gewährt wird; er ist also niht nur ein Zuschuß |

sblechthin. In den leßten Dezennien hat au eine wesentlihe Ent- wertung des Geldes stattgefunden. Der Minister von Miquel hat den Wert einer guten Wohnung für die Diensilleistung der Beamten hervorgehoben. Da die jeßigen Wohnungen der Beamten ihrer fozialen Stellung niht mehr entsprehen, so müssen wir eine Aende- rung eintreten lassen. Die Beamten wohnen \{lechter, als die Re- gierung es im Interesse des Dienstes wünschen kann. Zur Zeit gibt es allerdings keinen besseren Maßstab für die Bemessung des Wohnungsgeldzushufses als den Servistarif; aber man hat nach besseren Maßstäben überhaupt noch nit gesucht. Im Reichêtage haben hon im Jahre 1900 die Abgz. Richter, Gamp und Müller ausgeführt, daß dieser Maßstab des [seinerzeit in aller Cile zustande gekommenen Servistarifgescßes die Beamten in größeren Städten und in den Industriezentren E ae Der Antrag Hiße wird geseßgeberishe Schwierigkeiten finden. Schon Fürst Bismarck war ein Gegner dieses Gedankens. Nach der Leistung des Beamten tann niht verfahren werden, die Dienstalterszulagen widersprechen igentlih schon dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Der Beamte stellt sein ganzes Wissen und Können in den Dienst des Staates und muß deshalb vom Staate in rehter Weise verforgt werden. Von diesem Standpunkt aus hat der Antrag Hitze etwas sich. Die Abstufung nah der Zahl der Familienangehörigen föônnte manhen Beamten zur Gründung einer Familie be- stimmen. Das i} sozialpolitish von Bedeutung. _Einig sind alle Beamten darin, daß_ zwischen der vierten und fünften Stufe des Wohnungsgeldzushusses eine neue Stufe eingeschoben werden müßte. Dies würde namentlich unseren Eisenbahnbeamten zu gute fommen. Ich freue mich über das Wohlwollen des Finanz» ministers für die unteren Beamten, ih bedaure nur, daß er es nicht gleih auf die mittleren Beamten e1streckt hat. Eine Lurus- wohnung hat keiner unserer mittleren Beamten. Fast die Hälfte des Wohnungspreises muß der Beamte aus seinem Gehalt statt aus dem Wohnungsgeldzushuß nehmen; das is namentlih in meiner Heimat, 1 Breslau, der Fall. Wir wollen es niht zu solchen Zuständen nter unseren Beamten kommen lassen wie in Ungarn und Belgien. Unsere Beamten blicken mit Vertrauen auf die Negierung, und wir wünschen, daß dieses Vertrauen nicht ershüttert wird. „Preußen in Deutschland voran!“ Wenn irgendwo Preußen vorangehen könnte, 10 wäre es in der Gehaltsregelung. Die Schaffung eines zufriedenen Beamtenstandes ist auch eine Kulturaufgabe des Staats. N Abg. Pleß (Zentr.): Aus der Beratung geht hoffentlich ein Werk hervor, das das ganze Land befriedigt. Wir erkennen die Für- 10orge des Finanzministers für die Beamten im ganzen an._ Dem einzelnen Beamten kommt es nur darauf an, was er für seine Familie erhält. Die Höbe des Wohnungsgeldzushuses war zur Zeit seiner Festlegung gerechtfertigt, bei den heutigen Mietspreisen aber ist seine Bedeutung zusammengeshrumpft. Die Hausbesizer beschweren sich darüber, daß der Staat den Baugenossenshaften Geld fo billig gibt, wie sle es niemals bekommen können. A Auf Abg. Schmedding (Zentr.): Ich danke für die wohlwollende usnabme des Antrags im Hause und auch beim Finanzminister, muß aver einigen Ausführungen des leßteren widersprechen. Von den Wohnungen, die der Staat den Beamten geschaffen hat, können doch nur verhâltnismäßig wenige Beamte Gebrauch machen. Wenn der Minister den Gedanken unseres Antrags für richtig hält, wundert es mi, daß er an der Möglichkeit seiner Ausführung zweifelt. Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung ist bei der Besoldung längst verlassen worden. És fommt uns nicht auf die Fassung unseres An- trages an, fondern nur auf den Grundgedanken. Auf die Zahl der Unterbaltsberehtigten ist bereits in vershiedenen anderen Gesetzen Rücksicht genommen worden. Möge der Finanzminister die Frage

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uldt nux von der finanziellen, sondern auch von der sozialen Seite

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_ Mit weiteren Bemerkungen des Abg. Wolff-Biebrich (nl.)

shließt die Besprechung. A s Beide Anträge werden der Budgetkommission überwiesen.

Es folgt dann der Antrag des Abg. Faltin (Zentr.): „die Regierung zu ersuchen, dem Landtage möglichst bald eine Vorlage zugeh?n zu lassen, durch welhe die Nang- und Ge- haltêverhältnisse der Land- und Amtsgerichts- sekretäre mit denen der gleihartigen Verwaltungsbeamten gleich- geftellt werden.“ L

Abg. Faltin: Es handelt sih um eine Forderung der aus- gleihenden Gerechtigkeit, die hon bei der Justizrecrganisation von 1879 gestellt worden ist. Das Haus hat damals einen entsprechenden Antrag gestellt, die Finanzkraft des Staates gestattete damals aber nur die Besserstellung der Oberlandeszerichtssekretäre, die ein Gehalt von 2100—2600 A erhielten, während die Land- und Amtsgerichts- sekretàäre nur 2160—2300 \ erhalten. Nach der Gehalts- regelung von 1897, bei der die Sekretäre und Assistenten in eine Gehaltsflasse gebracht wurden, erbalten die Oberlandesgerichtssekretäre ein Gehalt von 1800—4200 M, die Land- und Amtsgerichtssekretäre von 15C0—3600 & Manche der zu Sekretären beförderten Assistenten | erhalten heute noch nicht das frühere Anfangsgehalt von 2100 Æ, die Regierung hat also mit der anderen Hand wieder genommen, was sie mit der einen durch die Vermehrung der Stellen gegeben hatte. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Gerichtssekretäre liegt nicht bei den Oberlandeëgerichten, sondern bei den Land- und Amtsgerichten. Die Sekretäre der leßteren müssen deshalb mit den Sekretären der Oberlandesgerichte gleihgestellt werden. Die mit päda- gogischen Prinzipien begründete Untersheidung zwishen der lokalen | und dec provinzialen Instanz if ganz ungeretfertigt. Der Redner vergleicht dann die Stellung der Land- und Amtsgerichtss\ekretäre mit der Stellung der Sekretäre in den verschiedenen Verwaltungszweigen, um zu beweisen, daß die ersteren \{chlechter gestellt seien. Diese Be- nachteiligung sei um so unberehtigter, als die Tätigkeit dieser Sekretäre schwieriger sci als diejenige der Verwaltungssekretäre. Der geringe finanzielle Effekt der Gleichstellung für die Staatskasse dürfe nicht ins Gewicht fallen angesihts des Umstandes, daß durh sie die Zu- friedenbeit der Beamten gefördert werde.

Abg von Bülow-Homburg (nl.) erklärt, daß seine Freunde ein- mütig für den Antrag eintreten. Bedauerlih sei, daß der Justiz- minister oder ciner seiner Kommissare nicht anwesend set, sodaß man nicht erfahren kêônne, ob dem Antrag im nächsten Jahre von der Ne- gierung werde entsprochen werden. Geschäftsordnungsmäßig müsse der Antrag von einer Kommission beraten werden; deshalb beantrage er die Ueberweisung an die Budgetkommission.

Abg. Kraus e- Waldenburg (freikonf.): Au ih bedauere leb-

haft die Abwesenheit des Justizministers. Meine Freunde unterstützen den Antrag und werden für ihn stimmen. Ich beantrage aber, den Antrag nicht der Budgetkommission, sondern der XV, Kommission zu überweisen, die zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Dienst- aufsiht bei den Amtsgerihten eingeseßt worden ist. Die Stellung der Land- und Amtsgerichts\ekretäre, welhe dieselbe Zorbildung haben wie die Oberlandesgerihtssefretäre und die Verwroaltungssekretäre, ist ebenso wichtig, und ihre Arbeit ist cbenso {wer und verantwortungsvoll, wie die der letzteren. Di Diensttätigkeit ist sogar für die Land- und Amtsgerichts|ekretäre viel- fa erheblich s{chwieriger als die der Sekretäre bei den Oberlandes- gerichten, namentlich bei der Bearbeitung der Grundbuh- und der Zwangsversteigerungsfahen. Namentlih da ist die Verantwortung eine erhebliche größere. Die Justizverwaltung hat allerdings ein- gewendet, daß die Dberlandesgerichtssekretäre eine selbständigere Stellurg hätten; aber es gibt keinen Sekretär des Oberlandet- gerichts, dessen Tätigkeit so chwer wäre wie die in Grundbuh- und Zwangêversteigerungssahen und einigen anderen Zweigen bei den Land- und Amtsgerichten. Jeder Sekretär eines Landgerichts könnte sofort die Geschäfte cines Oberlandesgerichtssefretärs versehen; umgekehrt wärde dieser aber in Verlegenheit kommen. Die Justiz- verwaltung will ferner einen Unterschied zwishen der lokalen und der provinzialen Verwaltung machen. Ein solcher Unterschied besteht bei allen übrigen Verwaltüngszweigen nicht mehr. Sie will ferner auf ihre Beamten erziehlihe Wirkung ausüben, indem jüngere Kräfte zunächst bei den Oberlande8gerihten eingestellt werden. Die Oberlandesgerichtspräsidenten werden aber gern Sekretäre aus den Stellen der Land- und Amtsgerichts\sekretäre entnehmen. Der Finanzminister hat für einen Teil seiner Beamten in den letzten Etat eine Erhöhung eingestellt, namentlich für die Hauptsteueramts- assistenten. Ebenso kann auch hier die Gehaltsregelung noch nicht für erledigt gelten.

Abg. Kölle (Hosp. d. Natl.): Das Regierungstisch ist leer; das ist eine Rüksichtslosigkeit gegen das hohe Haus und zeugt von Mangel an Interesse für die Beamten. Auch vom Finanzministerium ist nicht ein einziger Kommissar hier. Das Gehalt der Gerichtsfekretäre betrug im Durch- schnitt früher 2700 M, heute beträgt es nur 2650 A; es ist also niht cine Verbesserung, sondern eine Verschlehterung eingetreten. Auch die Assistentenzeit sollte bei ihnen hier angerechnet werden, wie es bei anderen Beamtenkategorien geschieht. Gegen die Gleichstellung der Land- und Amtsgerichtssekretäre mit den Oberlandesgerichts- sekretären ist von der Regierung nicht der geringste sahlihe Grund vorgebracht worden. Der Dienst der Sekretäre bei den Amtsgerichten ist aber fast in jeder Beziehung bedeutend \{chwieriger. Stellen Sie die Sekretäre der Land- und Amtsgerichte glei mit den Oberlandes- gerihtésekretären und den gleichartigen Verwaltungsbeamten, es wird dadurch viel Unzufriedenheit erspart werden. Jh wundere mi, daß dieses Haus für die Beseitigung der Ungleichheiten eintreten muß, während der Staat von hoher Warte die Ungleichheiten am besten sollte übersehen können. :

Abg. Cassel (fr. Volksp.): Aus meiner 30 jährigen Tätigkeit bei den Gerichten kann ich die Darstellungen der \chwierigen Arbeit der Land- und Amtsgerichtssekretäre nuc bestätigen. Es ist ein alter Zopf, daß die Oberlandesgerichtssekretäre mehr Gehalt haben müssen als die anderen; Gründe hat man dafür nicht. Die heutige Debatte unterscheidet sich von anderen vorteilhaft dadurh, daß auf allen Seiten des Hauses Zustimmung herrst, und daß wir uns ganz unter uns befinden. Ih möchte aber die abwe!ende Regierung darauf auf- merksam machen, daß die bestehende Ungleichheit auf die Dauer eine Gefahr für die Rechtspflege bedeutet, da gerade die besten und intelligentesten Kräfte der Gerichtssekretäre zu einer Privatgesellschaft gehen werden, wo sie weit mehr verdienen. :

Abg. Werner (Reformy.) bedauert gleihfalls die Abwesenheit der Regierungsvertreter. Er befürwortet den Antrag Faltin und wünscht ferner, daß die Bezeihnung „Gerichtsschreiber“ dur die Be- zeihnung „Gerichtssekretäre“ ersetzt werde. :

Abg. Mathis (nl.) will auf weitere Ausführungen zu Gunsten des Antrags verzichten, da der Antrag do einer Kommission über- wiesen werde. . i j E

Abg. Peltasohn (fr. Vgg.) erklärt gleihfalls die Ansprüche der Gerichtssekretäre auf Gleichstellung mit den Verwaltungssekretären für berechtigt. Kein Verwaltungssekretär habe dieselbe Selbständigkeit und Verantwortlichkeit wie der Gerichtssekretär. Wenn immer wieder darauf hingewiesen werde, daß die Gehaltsregelung 1897 abgeschlossen worden sei, so müsse daran erinnert werden, daß gerade damals die Land- und Amtsgerichtssekretäre ungerecht behandelt worden seien. Sie seien damals durch den Fortfall der Nebeneinnahmen in ihrem Einkommen verkürzt worden, anderseits sei ihre Tätigkeit feit 1900 erschwert. L

Abg. Dr. Eckels (nl.) spricht für den Antrag. ;

Abg. Pallasfke (fkons.): Wir werden in der Kommission den Antrag prüfen mit der Gewissenhaftigkeit, welche die Lage unserer Finanzen erfordert, aber auch mit dem Wohlwollen, auf das die Be- amten bercchtigten Anspruch haben.

Abg. Felisch (kons.) {ließt aus der Abwesenheit der Vertreter

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Haus ist voll, aber der

der Justizverwaltung, daß diese keine Einwendungen gegen den Antrag

zu erheben habe, und erklärt im seiner F diese ganz und gar auf dem Boden des Antrags Pai steben.

Namen vieler seiner Freunde, dzf

Die Abgg. Hammer (kons.) und von Eichel (konsf.) erklären

ih ebenfalls für den Antrag Faltin.

Der Antrag Faltin wird der XV. Kommission überwiesen. Es folgt der Antrag der Abgg. Graf von Strachwiß-

Bertelsdorf und Busch (Zentr.):

„die Königlihe Staatsregierung zu ersuhen, im Bundesrat dahia zu wirken, daß die durch den Beschluß des Reichstags vorn 9. März d. J. beantragte Vergünstigung für die Mann- haften des stehenden Heeres und der Kaiserlichen Marine durch die Einstellung der dafür erforderlitez Mittel in den nächsten Neichshaushaltsetai verwirfli{t werde.“

Der Reichstagsbeschluß lautet :

„die verbündeten Regierungen zu ersuchen, den Mannschaften des stehenden Heeres und der Kaiserlihen Marine im Falle der Urlaubs erteilung alljährlich für eine Reise in die Heimat und für eine entsprehende Nückreise in die Garnison freie Fahr auf den deutshen Eisenbahnen zu ermöglichen.“

Die Abgg. Fishbeck (fr. Volksp.) und Genossen bean-

tragen,

den Antrag auch auf den zweiten Neich3tagsbes{luß vom 9. März 1904 zu erstrecken, nah dem die Vergünstigang der freien Eisenbahn- fahrt im Falle der Urlaubterteilung alljäbrlih oder doch mindestens einmal während der Dienstzeit gewährt werden und dabei tunlichst die Benußung der Schnellzüge gestattet sein soll

Abg. Fil chbeck erklärt, daß seine Freunde für den Antrag det Grafen Strachwiß stimmen werden. Nah den ausführlichen Debatten im Reichstage über diesen Gegenstand wolle er niht weiter darüber sprehen. Im Reichstage seien zwei Anträge angenommen worden, ein Antrag des Abg. Dr. Beumer und ein Antrag der Frei- wünsche, daß auch die Benußung der Schnells

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finnigen, welcher leßtere züge den beurlaubten Soldaten gestattet werde. ß Urlaub von weniger man sehr wohl

bei sehr großen Entfernungen oder bei einem als acht Tagen gestattet; über dieses Maß könne

hinausgehen, soweit es die Dauer des Urlaubs betreffe. Von einem Mißbrauch könne keine Rede sein, da in dem Antrage selbst „tunlihst“ gesagt sei. Der Redner beantragt, beide Anträge der Budgetkommission zu überweisen.

Abg. Junghenn (nl.) bemerkt, daß seine Freunde dieser An- gelegenheit dieselbe Sympathie entgegenbringen, wie die Fraktion im Neichstage. Wenn der Antrag im Bundesrat zur Sprache komme, werde hboffentlih der Eisenbahnminister in Erinnerung an seine mili- tärishe Laufbahn das fiskalishe Bedenken zu unterdrücken versuchen.

Abkg. Feli ch (kons.) spriht die Sympathie seiner Freunde für den Antrag aus, wenn sie auch nicht verkennen wollten, daß die Eifen- bahnverwaltung dadur eine Einbuße erlitte. Es emvfehle sich die Ueberweisung an die Budgelkommission.

Abz. Dr. Dahlem (Zentr.) stellt sich ebenfalls auf den Boden des Antrages; es sei in sozialer und wirtschaftliher Beziehung von Bedeutung, daß dem Soldaten die Verbindung mit der Heimat er- möglicht werde. E

Beide Anträge werden darauf der Budgetkommission über- wiesen.

Es folgt dann noch die Beratung von

Eine Petition des Magistrats und der Stadtverordneten zu Westerburg wird, soweit die Errichtung eines Amtsgerihts in Westerburg beantragt wird, durch Uebergang zur Tagesordnung ecr- ledigt, foweit die Einrichtung von Gerichtstagen beantraat wird, der Regierung zur Erwägung überwiesen, nahdem ih Abg. Dr. Dahlem (Zentr.) zu Gunsten der Stadt Westerburg ausgesprohen und ein Negierungskommissar erklärt hat, daß die Sache mit Wokbl- wollen werde geprüft werden.

Außerdem werden einige Petitionen persönlihen Inhalts erledigt.

Schluß nach 41/4 Uhr. Nächste Sißung: Mittwoch, 11 Uhr. (Geseßentwurf über die Erweiterung des Hafens in Ruhrort; Gesegentwurf zur Erschwerung des Vertragsbruchs landwirtschaftlichher Arbeiter.) : :

Auf eine Anfrage des Abg. Kirsch (Zentr.) über die ge- shäftliche Disposition erwidert der Präsident von Kröcher, daß der ganze Donnerstag und der Freitagvormittag. für Kommissionsarbeiten frei bleiben follen.

Petitionen.

Literatur.

Der soeben ershienene XXVI. Jahrgang der Veröffent lihungen aus dem Archiv der Deutschen Seewarte hat fol- genden Inhalt : Ueber die Berehnung von Monddistanzen mit Hilfe der Mercatorshen Funktionen. Von Professor Dr. C. Börgen. Mit einer im Terte gegebenen Figur; Bestimmung der Polhöhe der Stern- warte zu Heidelberg und ihrer Variation. Von Dr. August Caspar. Mit 3 im Terte gegebenen Figuren ; Die täglihe Variation der magnetischen Deklination, eine Untersuchung über die physikalishe Be- deutung der harmonischen Analyse. Von Dr. A. Nippoldt jr.; Die Drehung der Winde an der deutshen Küste im täglihen und jähr- lien Gang. Von Dr. L. Großmann. Mit 3 im Texte gegebenen Figuren und einer Tafel mit Diagrammen als Anhang; Ueber die Gânge der Normaluhren der Deutschen Seewarte. Von K. Heuer ; Definitire Bahnbestimmung des Kometen 1887 Il (Brooks3).

Nr. 5 des 21. Jahrgangs der Zeitschrift „Das Wetter“, Monatsschrift für Witterungskunde, herausgegeben von Professor Dr. Aßmann (Verlag von Otto Salle, Berlin), hat folgenden Inhalt: Der Zustand der Atmosphäre an Nebeltagen. Von Dr. H. Elias. Uebersiht über die Witterung in Zentraleuropa im März 1904. Die Temperaturverhältnisse im März 1904 unter etwa 50° N. Br. Die Schneeverhältnisse im Gebiet des Fichtel- berges am 9. und 10. März 1904. Von Professor P. Tee Ein Wetterjahr auf dem Gotthard-Hospiz. Zum Klima von Lüdenscheid. Dreijährige Temperaturmessungen in Erdtiefen von 20, 40 und 100 Zentimeter in Lüdenscheid. Neferate. Meteoro- logishe Notizen. Wetterdienst. Kartenbeilage: Monats-Jsobaren und -Isothermen von Europa sowie Niedershlagsmengen in Zentral- europa. Gang der Temperatur in den höheren Luftshichten über Berlin. :

Das im amtlichen Auftrage vom Kaiserlißen Nechnungsrat im Reichseisenbahnamt Otto Schmidt herauêgegebene, nunmehr mit dem „Pferdekursbuh“ der Militärverwaltung verschmolzene Kurs- buch für die Beförderung von Vieh und Pferden auf den deutshen Eisenbahnen (E. S. Mittler u. Sohn in Berlin SW. 12) is soeben in 4., die diesjährigen Sommer- fahrpläne enthaltender Ausgabe erschienen (Preis 2 M). Die vorliegende Sommerausgabe, in der die von den Eisenbahn- verwaltungen für die Beförderung von Militärpferden festgeseßten Zugverbindungen besonders gekennzeichnet sind, umfaßt 33 Druckbogen im Format des Reichskursbuches und enthält die Fahrpläne aller Vieh- und Eilgüterzüge, der gemischten Züge, der für den Vieh- fernverkehr in Betraht kommenden Güterzüge und der zur Viehbeförderung freigegebenen Personenzüge auf den Haupt- eisenbahnen; ferner eine Zusammenstellung der wichtigeren Be- stimmungen für den Viehverkehr , Beförderungsvorschriften der Eisenbahnen, die Verkehrsbeshränkungen infolge veterinär- polizeiliher Anordnungen und die Beförderungspreise der Staatseisenbahnen; endlih ein Verzeichnis der wichtigeren zwischen den Eisenbahnverwaltungen vereinbarten Zugverbindungen für die Beförderung von Vieh in Wagenladungen und für die Beförderung von Militärpferden, ein Verzeichnis sämtliher Nebenbahnen, ein alphabetisches Stationsverzeihnis und Uebersichtskarte der deutschen Eisenbahnen.

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