1904 / 133 p. 23 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 08 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

kurz zu fassen.

ih dahinge

tellt. Ein Teil meiner Freunde hät Durchlochung für das beste Auskunftsmittel angesehen.

Münzsystem aufgenommen werden foll.

Sie, den Antrag Blell abzulehnen.

Darauf wird um 6 Uhr die weitere Beratung der Münz- gesehnovelle auf Mittwoch 1 Uhr vertagt. (Außerdem zweite Beratung des Gesezentwurfs, betreffend die Kaufmannsgerichte.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 77. Sigung vom 7. Juni 1904, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Beratung von

Anträgen aus dem Hause.

Die Abgg. Oeser und Kops\ch (fr. Volksp.) beantragen: „die Regierung aufzufordern, dem Landtage möglichst bald eine Vorlage zugehen zu lassen, welhe im Verhältnis zu den seit 1873 erhöhten Mietspreisen eine Erhöhung des Wohnungs8-

geldzushusses der Beamten vorsieht.“

Die Abgg. Dr. Hiße und Schmedding (Zentr.) be-

antragen, dem vorstehenden Antrage hinzuzufügen:

x2) insbesondere darüber in Erwägung einzutreten, ob und in- wieweit eine Abstufung des Wohnungsgeldzushusses je nach Zahl der unterhaltsberechtigten Familienangehörigen der Beamten

zweckmäßig einzuführen sein möchte.“

“Nach der Begründung dieser Anträge durch die Abgg. Oeser und Schmedding, über die bereits in der gestrigen

Nummer d. Bl. berichtet worden ist, nimmt das Wort der

Finanzminister Freiherr von Rheinbaben: Meine Herren ! Sache geäußert und vorgeschlagen haben, die beiden Anträge der

Budgetkommifsion zu überweisen, gestatten Sie mir, auch meinerseits

kurz zur Sache Stellung zu nehmen. Vorweg darf ih bemerken, daß

ih durchaus damit einverstanden bin, die beiden Anträge in der

Budgetkommission ganz eingehend zu prüfen.

Was zunächst den Antrag der Herren Abgg. Oeser und Kopsch

betrifft, so hat der Herr Abg. Oeser diesen Antrag auf Erhöhung

des Wohnungsgeldzuschusses wesentlich damit begründet, daß es nicht

möglich sei, für den Betrag des Wohnungsgeldzuschusses sich eine angemesszne Wohnung zu beschaffen, daß die Kosten der Wohnungen erheblih gestiegen seien, und daß infolgedessen die Disparität zwischen dem Wohnungsgeldzushuß und den effektiven Aufwendungen für die Wohnungen immer größer geworden sei. Ja dieser Beziehung darf ih bemerken, daß der Wohnungsgeldzuschuß niemals die Tendenz verfolgt hat, eine volle Deckung für die Kosten der Wohnung zu gewähren, sondern er ift, wie es auch der Namen {on besagt, nur ein Zuschuß ; er hat einen vartablen Faktor in den gesamten Dienstbezügen der Beamten darstellen follen. Ich halte einen folhen vartiablen Faktor, wie er sih in der Bemessung des Wohnungsgeldzuschusses ausdrückt, für eine durhaus richtige Maßregel. Das Gehalt, an fh gleih bemessen für alle Städte, für alle Orte der Monarchie, wirkt total verschieden. Ein Gehalt kann an billigen Orten mit einfahen Ver- hältnissen ausreihend sein, während es in einer Großstadt oder in industriell entwickelten Orten unzureichend ist, und deshalb halte ih es für rihtig, daß man einen Ausgleih in Gestalt des verschieden bemessenen Wohnungsgeldzushusses geschaffen hat. Es ift den Herren bekannt, daß wir das Institut der Stellenzulagen geschaffen haben, die namentlich da gewährt werden, wo das Leben sich besonders teuer gestaltet. Jh halte den leßteren Weg nicht für glücklich. Eine solche Individualfestsepung der einzelnen Orie ist sehr \{chwierig. Es ist richtig, sich an die gegebenen Säße des Servis- tarifs anzuschließen; wenn sie auß wie alle menshlich2zn Ein- richtungen unvollkommen sind, so sind fle doch die besten Maßstäbe, die wir haben, und infolgedessen halte ih die verschiedene Be- messung des Wohnungsgeldzuschusses nah den Servisklassen für richtig. Aber, wie gesagt, der Wohnungsgeldzuschuß tellt nur einen variablen Téil des Gehalts dar.

Wenn Sie erwägen wollen, wie sich die Gehaltsbezüge seit dem Jahre 1873 gestaltet haben, seit dem Jahre, von dem die Herren Abgeordneten Oeser und Kopsh ausgehen, so müssen Sie dabei be- rücksihtigen, wie fih die gesamten Bezüge der Beamten seit dieser Zeit verbessert haben. Ich halte es für meine Pflicht, vor dem hohen Hause darauf hinzuweisen, wie außerordentlihe Mittel der Staat auf- gewendet hat, um die gesamten Dienstbezüge der Beamten aufzubessern. Wir haben es getan aus pflihtmäßiger Fürforge für unsere Beamten, ohne Nücksiht auf Dank oder Undank. Wir beanspruchen auch heute keinen Dank; aber es würde sehr nüßlich sein, wenn die Fachblätter der einzelnen Beamtenkategorien einmal darauf hinweisen wollten, was der Staat {hon für die Beamten getan hat, und ihre Tätigkeit nicht fortwährend darin sähen, Vergleiche zwischen den einzelnen Beamtenkategorien anzustellen und zu zeigen, daß der eine 100 A mehr hat als der andere, und daraus Unzufriedenheit zu \{üren.

Seit dem Jahre 1873, von dem der Herr Abg. Oeser ausgeht, oder genauer seit dem Jahre 1874 bis 1890, haben wir danach eine Aufbesserung der Dienstbezüge der Beamten bewirkt, die mit einem Gesamtaufwande von 19 Millionen Mark jährlich verbunden waren. Cs wird den Herren erinnerlich sein, daß wir die Aufhebung der Witwen- und Waisenbeiträge bewirkt haben; auch sonst find erheb- lihe Mehrbewilligungen erfolgt. Eine generelle Aufbesserung der Bezüge der Beamten hat 1890/91 eingeseßt und ist bis 1899 fort- geseßt worden. Diese gesamten Aufbesserungen der Bezüge der Beamten, Lehrer und Geistlih:zn haben das Staatsbudget mit nicht weniger als 91 Millionen Mark jährlich als dauernden Ausgaben belastet. 91 Millionen Mark! In der Tat eine erhebliche Leistung für die Beamten! Ziehen Sie davon die Bezüge der Lehrer und Geistlihen mit 20,7 Millionen Mark jährlich ab und erwägen Sie, daß wir eine erhebliche Anzahl neuer etatsmäßiger Stellen er- rihtet haben, um die Lage der Diätare zu verbessen, und ziehen Sie auch diesen Betrag mit 18 Millionen Mark ab, so ergibt \ich, daß seit dem Jahre 1890/91 reine Gehaltsaufbesserungen für Beamte im Betrag von 52,3 Millionen gewährt worden find. Setzen Sie die von mir vorher erwähnte Summe von 19 Millionen bis zum Fahre 1890 hinzu, fo ergibt ch, daß für die Aufbesserung der Be-

Wir werden für die Kommissionsbeschlüsse stimmen. Die Hauptsache bei den Münzen ist ihre praktishe Brauchbarkeit. Ob diese Bedingung bei den neuen Fünfzigpfennigstücken zutrifft, lasse

f ätte mit mir etne 1 Meine Freunde haben es begrüßt, daß der Taler als Dreimarkstück wieder in unser Die jeßige Generation rechnet im großen und ganzen immer noch nach dem Taler, und wenn der Vorredner selber von einer liebgewordenen Gewohnheit gesprochen hat, so sehe ich nicht ein, warum wir damit brechen sollen. Jch bitte

Nachdem die beiden Herren Vorredner sich zur

den Etat mehr bereit gestellt werden als im Jahre 1874.

scheinung.

höhung niht ausgereiht, wir haben die Fonts müssen. 1890/91 wurden insgesamt an Pensionen

eine Erhöhung von 43 Millionen erfahren.

Beamten zu verbessern. fie auf dem freien Markte bekommen können.

genommen: er ausgeseßt, hat

wird nicht mehr der Gefahr der ein festes Dach über dem Haupte

die jeden Tag gekündigt werden kann.

regierung niht begründet.

von Wohnungen Staatsverwaltung. Dazu kommt, daß wir außer diesen extraordinären Mitteln auch noch ständig etatsmäßige Mittel dafür verwenden und von 1896/97 bis 1904 nicht weniger als 44 Millionen aus etats- mäßigen Mitteln zur Errichtung bzw. Anmietung von Dienstwohnungen bereit gestellt haben.

Meine Herren, wenn ich nun zu dem Wohnungs8geldzushuß zurücklehre, so beträgt er nah dem Etat für 1904 niht weniger als 48 Millionen jährli. Dem Reichstage ist bekanntli eine anderweite Klasseneinteilung der Orte vorgeschlagen ; wird diese perfekt, so ergibt

sodaß wir jährlich 50 Millionen an Wohnungsgeldzushüssen zu leisten haben. Speziell für die Unterbeamten eine ganz genaue Berehnung fann man nicht aufstellen; aber ungefähr kann man cs berechnen stellt ich der Aufwand an Wohnungsgeldzuschuß auf 15 Millionen jährlich.

Nun, wie gesagt, meine Herren, der Wohnungsgeldzus{chuß stellt einen Teil der gesamten Gehaltsbezüge der Beamten, tellt den variablen Teil dieser Bezüge dar, und in Ueber- einstimmung mit diesem hohen Hause is der Grundsaß fest- gestellt worden, daß die Gehaltsregelunz als abgeschlossen gelten muß und daran nit gerüttelt werden kann, wenn nicht die ganze Frage der Gehaltsaufbesserung wieder aufgerollt werden soll. Jch kann deshalb ich sprehe nur für meine Person nicht in Aussicht stellen, daß wir an eine anderweite Bemessung des Wohnungsgeld- zushusses für die oberen und mittleren Beamten gehen, kann auch ein dringendes Bedürfnis nah dieser Richtung nicht anerkennen.

Anders stehe ih allerdings persönlich zu der Frage und diese ist ja au in den Reden der Herren Vorredner hauptsächlih berührt worden der anderweiten Bemessung des Wohnung®sgeldzuschusses für die unteren Beamten. Es kann nah meiner Ansicht kein Zweifel sein, daß die Kreise der Bevölkerung, mit denen die unteren Beamten in Parallele zu stellen sind, \sich in den leßten Jahren einer aufsteigenden wirtschaftlihen Lage zu erfreuen haben, daß namentli} die Löhne fehr erheblichß gestiegen sind, und wir müssen wünschen, daß auch unsere unteren Beamten dieser allge- meinen Steigerung in der Lebenshaltung dieser Kreise teilhaftig werden. Dazu kommt, daß ganz unzweifelhaft, namentlich in den großen Städten, der Wohnungsgeldzuschuß darin stimme ich den beiden Herren Vorrednern bei in immer fsteigendem Maße unzu- länglich geworden ist gegenüber der wirklihen Aufwendung für die Wohnung. Wer diesen Dingen näher steht und jeder wohk- wollende Vorgeseßte muß das —, der weiß, wie außerordentliche Aufwendungen die unteren Beamten in den großen Städten, nament- li in Berlin, für ihre Wohnung zu leisten haben, und wie diese Aufwendungen für die Wohnung sie in der Tat dazu nötigen, die Auf- wendungen für die anderen Bedürfnisse des Lebens in hohem Maße einzushränken. Ich würde daher in Anerkennung dieser Tatsache mich sehr freuen, wenn es möglich wäre, den unteren Beamten eine Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses zuteil werden zu lassen. Das dringendste Bedürfniß liegt, wie ih mir eben zu bemerken er- laubt habe, in den großen Städten vor; aber ih glaube. wir würden uns kaum auf die großen Städte beschränken können; wir würden den immer {hon vorhandenen Zudrang zu den großen Städten noch befördern, wenn wir an eine Aufbesserung des Wohnungsgeldzuschusses für die unteren Beamten allein für die großen Städte herangingen ; wir müßten dann es allen unteren Beamten zuteil werden lassen, nicht bloß den in den großen Städten allein.

Das ist cine Maßregel, die sehr viel Geld kosten würde. 15 Millionen wenden wir jeßt für die unteren Beamten auf; wenn wir nur um 3009/69 erhöhen würden, wären es 4,5 Millionen, wenn wir um 5009/6 erhöhen, 74 Millionen jährli mehr. Jch würde mich freuen, wenn es möglih wäre, zu dieser Maßregel zu \chreiten, weil ih in der Tat ein großes sozialpolitisches Interesse darin erblicke, wenn ih fie finanziell verantworten könnte. Jn diesem Augenblick ist

die Sache aber, wie ih glaube, noch sehr dunkel, namentlih im Hin- blick auf das Reich. Sie wissen ja alle, daß die Zushußanleihe noch

amtengehälter nicht weniger als 71 Millionen Mark jährlih durch

Dazu kommt, daß diese Summe lediglih gerehnet ist nach dem Saye zur Zeit der Gehaltserhöhung; inzwischen haben wir die Anzahl der Beamten bedeutend: vermehrt, und bei den neugeshaffenen Stellen tritt naturgemäß die Erhöhung der Bezüge abermals in die Er-

Es ist den Herren au bekannt, in wie großem Maße die Gehaltserhöhung ihre Folgen zeigt bei den Pensions- und Relikten- bezügen. Wir haben uns fast in jedem Etatsjahr damit beschäftigen müssen, diese Fonds zu erhöhen, und fehr vielfah hat die Er- überschreiten gezahlt 24,5 Millionen, an Reliktengeld 6,5 Millionen, zusammen 31 Millionen, im Fahre 1904 dagegen 54 Millionen an Pensionen und 20,4 Millionen Reliktengeldern, insgesamt also 74,4 Millionen. Seit dem Jahre 1890/91 it also die Aufwendung des Staates für die Penfionäre und die Relikten von 31 Millionen auf 74 Millionen gestiegen, hat also

Der Herr Vorredner erwähnte ferner, daß der Staat auch dazu übergegangen ist, in immer steigendem Maße Mittel bereit zu stellen, um die Wohnungsverhältnisse der Beamten zu verbessern, eigene Staatswohnungen zu erbauen, die den Beamten überlassen [werden, bezw. die Wohnungstätigkeit der Beamten anzuregen. Meine Herren, ih bringe dieser Seite der Sache ein ganz besonderes Interesse ent- gegen und werde mich dur die Angriffe, die ich durch einzelne Ka- tegdrien von Hausbesißern erfahren habe, in keiner Weise müde machen lassen. Ich halte die Schaffung der Beamtenwohnungen für eins der wichtigsten Mittel, die Situation namentlich der unteren An sich sind die Wohnungen billiger, als fie Sie sind zum großen Teile besser, und vor allem wird dem Beamten die Unsicherheit Kündigung und fühlt ih in der Wohnung dauernd sicherer als in einer Privatwohnung, Da es si nit um ein | Geschenk handelt, sondern eine mäßige Verzinsung unserer Aufwendung | Meine Herren, das ift eine lex Pappia et Poppaea. Je nah der erzielt wird, sind die Angriffe gegen diese Tätigkeit der Staats- Wir haben seit 1895, in dem das Gesetz dem hohen Hause vorgelegt wurde und dessen Zustimmung fand, bis einshließlich 1904 59 Millionen Mark ausgegeben für die Errichtung für Arbeiter und minder besoldete Beamte der

sich für Preußen daraus ein Mehraufwand von ungefähr 2 Millionen, |

T n D E A

immer über unseren Häuptern ges{chwebt hat, daß die große Erk, öhung der Matrikularbeiträge nicht beseitigt, sondern nur um Jahre hinaus- geshoben ift; und dazu kommen die Mittel, die die Durch- führung des Volks\s{hullehrergeseßes erfordern würde. Und, meine Herren, auch die Parallele mit dem Reich selber! Jch glaube, man kann darüber nicht zweifelhaft sein, daß, wenn wir in Preußen mit der Erh¿hung des Wohnungsgeldzuschusses für die unterew Beamten vorgehen, das Reich pari passu dasselbe tun müßte; denn es ist, glaube ih, unmöglich, den preußischen Beamten diese Wohltat zuteil werden zu lassen und den Neichebeamten niht. Ob aber im Neiche bei der überaus mißlihen Finanzlage eine folhe Maßregel jeßt möglich ist, ist mindestens fraglich.

Also, meine Herren, ih stehe dem Grundgedanken, für die unteren Beamten eine solhe Erhöhung des Wohnungsgeldzuschusses in mäßigen Grenzen eintreten zu lassen, durhaus wohlwollend gegenüber, kann aber andererseits das Bedürfnis nicht anerkennen, eine generelle Erhöhung für alle Beamten eintreten zu lassen. Ich komme zu dem Antrage Hiße und Schmedding, die den Wohnungs=- geldzuschuß abstufen wollen je nach der Zahl der unterhaltungs- berechtigten Familienmitglieder. Meine Herren, der Grundgedanke ist ja unzweifelhaft ein rihtiger, daß der Beamte, der unterhaltungs- berehtigte Familienangehörige zu versorgen hat, der vor allen Dingen: cine erheblihe Anzahl von Kindern hat, viel mehr auf seine Wohnung: aufzuwenden hat und viel mehr des höheren Wohnungsgeldzuschusses bedürftig ist als der Beamte, bei dem solhe Verpflichtungen nicht vorliegen und der namentlich keine erheblihe Anzahl von Kindern hat.

Meine Herren, die Durchführung des Antrages in der vor- liegenden Fassung halte ich für unmöglich. Es soll der Wohnungs- geldzuschuß abgestuft werden nach der Zahl der unterhaltungsberehtigten Familien. Erstensmal is der Ausdruck , unterhaltungsberehtigt" höchst vieldeutig. Wer unterhaltungsberechtigt ist, regelt sich nah dem Bürger- lihen Gesezbuch, und es ist meines Erachtens nicht möglich, nach diesen shwierigen zivilrechtlißen Fragen zu bemessen, wer den erhöhten Wohnungsgeldzuschuß bekommt, und wer nicht.

Gbenso halte ich es nit für durchführbar, die Zahl der unter- haltungsberechtigten Familienangehörigen maßgebend sein zu lassen.

Anzahl der Kinder würde der Wohnungsgeldzushuß steigen. Und nun bitte id, fich mal die praktische Durchführung solcher Maßregel zu | vergegenwärtigen: sowie ein neues Kind erscheint, würde der Wohnungs8- | geldzushuß erhöht werden müssen. Das würde eine außerordentliche | Komplikation hervorrufen und ein außerordentlihes Schreibwerk ver- | ursachen. Ich würde dann s{chon bitten, einen automatishen Storch | zu erfinden, der den Wohnung®geldzushuß automatisch in die Höhe seßt, damit die Behörden nicht soviel Arbeit haben. (Heiterkeit.) | Aber es kommt auf die Form der Fassung niht alles an, und | ih glaube, daß die Antragsteller niht so großen Wert auf die Fassung legen. Vielleicht könnte man sih anlehnen an den Getanken, der im Umzugskostengeseß enthalten ist. In dem Gesetz über die Umzugskosten der Staatsbeamten ift das Prinzip anerkannt, daß die Beamten, die | eine Familie haben es ist näher erläutert : die einen eigenen Haus- stand haben —, höhere Umzugskosten bekommen als diejenigen Bes amten, die ohne Hausstand sind. Der Gedanke ist der, daß nit nur derjenige Beamte, der verheirater ist oder Kinder hat, einen gemein- schaftlihen Hausstand hat, sondern auch derjenige, der mit seinen An- gehörigen, Schwestern usw., einen gemeinschaftlichen Hausstand' hat, die höheren Umzugskosten bekommt als derjenige, der keinen eigenen Hausftand hat und infolgedessen seine Verseßung mit sehr viel geringeren Umständen und Kosten bewirken kann als der Beamte, der Möbel und alles Hausgerät von Ort zu Ort transportieren muß. Ob man diesen Gedanken hierher übertragen kann, das in der Kommission zu prüfen, bin ich durhaus bereit.

Schwierigkeiten hat tie Sache auch, das wollen Sie nicht ver- kennen; denn, meine Herren, wenn Sie den Beamten, der nicht verheiratet i, keinen Haushalt hat, ganz von den Wohltaten des höheren Wohnungsgeldzuschusses ausschließen, fönnen Sie in einzelnen Fällen dem Beamten bitter Unrecht tun. Es gibt Beamte, die nur deshalb niht geheiratet haben, | weil fie in treuer Erfüllung ihrer Pflichten als Sohn und Bruder für eine alte Mutter oder Schwester gesorgt haben (sehr ritig !); und die würden nun für diese ihre Erfüllung ihrer verroandtschaftlichen Pflichten dadurch gestraft werben, daß man sie von dem Bezuge cines höheren Wohnungsgeldzushusses ausschließt. Und es ist mir auh fraglih, ob man mit einer folhen Unterscheidung zwischen Beamten mit und ohne Hauéstand volles Versländnis in den Beamtenkreisen finden wird; denn die Beamten haben doh zunächst den rihtigen Ge- danken, daß sie das Gehalt und den Wohnungsgeldzuschuß als dienst- lie Emolumente für ihre Leislungen dem Staate gegenüber erhalten, daß die Leistungen der Grund ihrer Bezüge sind, nicht aker die zufälligen Umstände, ob sie verheiratet sind oder nicht.

Ich bin aber, weil ein gewisser guter -Grundgedanke in dem Antrage liegt, durchaus nicht abgeneigt, in der Budgetkommission in nähere Prüfungen der Anträge der Herren Abgg. Hiße und Schmedding einzutreten und hoffe, daß sich da etn greifs bares Resultat ergeben wird, mit einem Worte darf ih mich dahin rekapitulieren : wir müssen daran festhalten, daß die Frage der Gehaltsregelung abgeschlossen ist. Zu der Frage der Gehaltsregelung, gehört im allgemeinen auch die des Wohnungsgeldzushusses, und ih

und mittlere Beamte diese Frage wieder aufzurollen; aber für die unteren Beamten liegen in der Tat namentlich wegen der Parallele mit anderen in Betracht kommenden Klassen unserer Bevölkerung be- sondere Umstände vor, und wenn die Finanzlage das gestattet, würden wir in der Tat ein gutes Werk tun, hier eine Aufbesserung des Wohnungsgeldzuschusses eintreten zu lassen. (Bravo! rechts.)

Abg. Dr. Lotichius (nl): Schon vor mehreren Jahren hat mein Parteifreund Dr. Schulß-Bochum dieselbe Frage in diesem Hause zum Gegenstand der Erörterung gemacht. Leider ist er heute durch Krankheit an der Teilnahme bei der Verhandlung verhindert. Selbstverständlih sind wir für die Erhöhung des Wohnungsgeld- zushusses der unteren Beamten; aber wir Wänden, wenn es irgend eht, auch den mittleren Beamten diese Wohltat zugewendet zu ben Ebenso hoffen wir, daß auf dem Wege der Abänderung der Klasseneinteilung der Orte im Servistarif einem Teil der Veiepden K abgeholfen wird. Wir stehen im ganzen den Anträgen us gegenüber und erwarten von den Kommissionsberatungen n praktishes Nesultat.

Abg. Broemel (fr. Vagg.): Der Minister hat an die Spiße seiner Erklärungen den Sah gestellt, daß der Wohnungsgeldzushufß:

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von Anfang an nicht als ein Ersaß für die Wohnungsmiete gedacht gewesen sei. Damit hat er vollkommen recht; aber er wird do aud

glaube nicht, daß wir einstweilen dazu übergehen können, für obere -

nit übersehen, daß die Veränderung in den Verhältniffen, die in v 30 raa für V wieterholte Erhöhung der Beamtengehälter maßgebend gewesen sind, ganz ebenso auf das Verhältnis zwischen Wohnungsgeldzushuß und Miete zutrifft, daß die Mieten seit 1873 um einen ganz enormen Prozentsaß gestiegen sind. Die gewisser- maßen blendenden Ziffern der Besoldungserhöhungen für die Beamten müssen immer unter dem Gesichtspunkte beurteilt werden, wie stark die Zahl der Beamten in derselben Zeit gestiegen ist. Im einzelnen ist von einem Fortschritt oft nur in ganz geringem Ümfange die Rede; zahlreiche Beamtenkategorien haben eine Er- höhung ihres Anfangsgehalts kaum oder gar niht zu verzeichnen. Der Hinweis auf die Echöhung der Reliktengelder fordert direkt dazu beraus, sih daran zu erinnern, was alles in diesem Punkte früher ver- \äumt worden ist. Jch erinnere mich sehr gut daran, wie sür die hinter- lassene Witwe eines sehr hohen Beamtea erst durch ein besonderes Gesetz eine hinlängliche Pension bewilligt werden mußte. Immerhin hat der Minister heute die Notwendigkeit der Erhöhung des Zuschusses für die unteren Beamten etwas weniger verklausuliert zugegeben. Mit dem Notbehelf der P Ad U 1e ist die Beamtenschaft durchaus unzufrieden; es würde sehr erfreulich sein, wenn die Finanz- verwaltung dieses System nicht weiter ausbaute, sondern auf eine gleichmäßigere Erhöhung des Zuschusses Bedacht nehmen wollte. Als Kern der Gründe für die Anträge hat der Minister mit Recht die allgemeine Hebung der Lebenshaltung der Bevölkerung angeführt. Es hat in einem großen Teil der breiten Volksschichten ein Aufstéigen stattgefunden, welhes die unteren Beamten ohne Steigerung des Wobnungsgeldzuschusses niht mitmachen können. Mit einer Summe von 5 bis 74 Millionen jährlich müßte s\ich eine wirksame Er- böhung des Zuschusses für die Unterbeamten herbeiführen lassen, und Ö eine solhe Summe sollte bei einem Etat wie dem preußischen nicht er eine so große Nolle spielen, )TN i l Fahr hinausgeshoben wird. Aber der Minister wird sih nicht auf die unteren Beamten beshränken können, er wird seine Neformpläne auch auf die mittleren Beamten ausdehnen müssen; denn er übersieht ficher nicht, daß dieselben Faktoren, welche für die unteren Beamten in d'eser Nichtung wirksam werden, auch für die mitlleren wirksam gewo1den sind. Die Materie, die der Antrag Schmedding behandelt, wird ih besser in der Kommission erörtern lassen. Es würde für unsere Bea.nten eine s{chwcre Gnttäuschung sein, wenn \ympathishen Aufnahme der Anträge die Erledigung Hingezogen würde und in der gegenwärtigen Tagung vielleicht nihts mehr zu- stande käme. i: / | R

Abg. Win ckler (kons.): Nach der umfangreihen Begründung durch die Antragsteller kann ih mich im wesentlichen dem anschließen, was der Finanzminister ausgeführt hat. Besonders freudig begrüße ih, daß er die Gelegenheit benugt hat, ziffernmäßig nachzuweisen, was von Staats wegen für die Beamten in den leßten Jahren getan worden ist. Diesen Ausführungen des Ministers wünsche ih die allerweiteste Verbreitung. Der Antrag Oeser: Kopsch geht uns zu weit; es würde dur dessen Annahme die allgemeine Frage der Besoldungsverbesserung wieder aufgerollt werden. Wir sind aber bereit zu prüfen, an welchen Stellen gehclfen werden muß und geholfen werden kann. Da sind au wir der Meinung, daß es sehr erfreulich sein würde, den Unter- beamten in dem gekennzeihneten Nahmen entgegenzukommen. Der Zusatzantrag Hitze wird von uns ebenso sympathisch gewürdigt wie vom Minister, vielleicht noch etwas |sympathisher. Wir seben in diesem Antrage ein bedeutsames sozialpolitisches Moment. Auch wir haben uns allerdings gefragt, wohin es führen soll, wenn in die Ver- hältnisse der einzelnen Beamten bei jeder einzelnen Gehaltsfrage ecin- gedrungen werden soll; ‘is dieses Bedenken trifft nux die Ausführung, nicht den Kern der Sache. l S

| Abz. Kop\ch (fr. Volksp.): Tatsächlich finden sich weite Kreise

der Beamten in recht gedrückten Verhältnissen, ein Teil von ihnen befindet sih sozar in einem Notstande; tas beweist die immer steigende Zahl der Petitionen fast aller Beamtenkategorien. Besonders s{hlimm liegen die Verhältnisse in Berlin, wo in den leßten Jahren eine sehr erheblibe Mietsfteigerung stattgefunden hat. Früher wurden die Ungleichheiten in Berlin dur eine Stellenzulage von 300 K für die unteren und mittleren Beamten ausgeglichen; 1897 ist diese aber Pei der Gehaltéaufbesserung in Wegfall gekommen, sodaß für viele Beamte nicht nur keine Besserung, sondern unter Umständen fogar eine Vershlehterung eingetreten ist. Der Wohnungsgeld- zushuß vertritt doch die Stelle der Miete in dem Falle, wo eine Dienstwohnung gewährt wird; er ist also niht nur ein Zuschuß \{lehthin. In den leßten Dezennien hat auch eine wesentliche Ent- wertung des Geldes stattgefunden. Der Minister von Miquel hat den Wert einer guten Wohnung für die Diensileistung der Beamten hervorgehoben. Da die jetzigen Wohnungen der Beamten ihrer fozialen Stellung niht mehr entsprechen, |o müsen wir etne Aende- rung eintreten lassen. Die Beamten wohnen s{lechter, als die Re- gierung es im Interesse des Dienstes wünschen kann. Zur Zeit gibt es allerdings keinen besseren Maßstab für die Bemessung des Wohnungsgeldzushufses als den Servistarif ; aber man hat nah besseren Maßstäben überhaupt noch nicht gesucht. Fm Reichstage haben hon im Jahre 1900 die Abgg. Richter, Gamp und Müller ausgeführt, daß dieser Maßstab des seinerzeit in aller Eile zustande gekommenen Car geo die Beamten in größeren Städten und in den Industriezentren benachteilige. Der Antrag Hiße wird geseßgeberishe Schwierigkeiten finden. Schon Fürst Bismark war ein Gegner dieses Gedankens. Nah der Leistung des Beamten fann niht verfahren werden, die Dienstalterszulagen wider|prechen eigentlih {on dem Prinzip von Leistung und Gegenleistung. Der Beamte stellt sein ganzes Wissen und Können in den Dienst des Staates und muß deshalb vom Staate in rechter Weise verforgt werden. Von diesem Standpunkt aus hat der Antrag Hiße etwas für sch. Die Abstufung nah der Zahl der Familienangehörigen fönnte manchen Beamten zur Gründung einer Familie be- stimmen. Das i} s\ozialpolitish von Bedeutung. Einig sind alle Beamten darin, daß zwischen der vierten und fünften Stufe des Wohnungsgeldzushusses eine neue Stufe eingeschoben werden müßte. Dies würde namentlich unseren Cisenbahnbeamten zu gute fommen. Ich freue mich über das Wohlwollen des Finanz- ministers für die unteren Beamten, ih bedaure nur, daß er es nit gleih auf die mittleren Beamten e1streckt hat. Eine Luxus- wohnung hat feiner unserer mittleren Beamten. Fast die Hâlfte des Wohnungspreises muß der Beamte aus seinem Gehalt statt aus dem Wohnungsgeldzushuß nehmen; das ist namentlich in meiner Heimat, in Breslau, der Fal. Wir wollen es niht zu solchen Zuständen unter unseren Beamten kommen lassen wie in Ungarn und Belgien. Unsere Beamten blicken mit Vertrauen auf die Regierung, und wir wünschen, daß dieses Vertrauen nicht ers{hüttèrt wird. „Preußen in Deutschland voran!“ Wenn irgendwo Preußen vorangehen könnte, ïo wäre es in der Gehaltsregelung. Die Schaffung eines zufriedenen Beamtenstandes ist au eine Kulturaufgabe des Staats. R

Abg. Pleß (Zentr.): Aus der Beratung geht hoffentlich ein Werk hervor, das das ganze Land befciedigt. Wir erkennen die E sorge des Finanzministers für die Beamten im ganzen an. Den einzelnen Beamten kommt es nur dn an, was er für seine Familie erhält. Die Höhe des Wohnungsgeldzushusses war zur Zeit seiner Festlegung gerechtfertigt, bei den heutigen Mietspreisen aber ist setne Bedeutung zusammengeshrumpft. Die Hausbesitzer beschweren ih darüber, daß der Staat den Baugenossenshaften Geld fo billig gibt, wie sie es niemals bekommen können. A

Abg. Sch me dding (Zentr.): Ich danke für die wohlwollende Aufnahme des Antrags im Hause und au beim Finanzminister, muß aber einigen Ausführungen des leyteren widersprechen. Von den Wohnungen, die der Staat den Beamten geschaffen hat, können do nur verhältnismäßig wenige Beamte Gebrauch machen. Wenn der Minister den Gedanken unseres Antrags für rihtig hält, wundert es mich, daß er an der Möglichkeit seines G zweifelt. Das Prinzip von Leistung und Gegenleistung ist bei der Besoldung längst verlassen worden. Es kommt uns nicht auf die Fassung unseres An- trages an, sondern nur fl den Grundgedanken. Auf die Zahl der Unterhaltsberehtigten ist bereits in verschiedenen anderen Gesetzen Rücksicht genommen worden. Möge der Finanzminister die Frage

ansehen.

\ekretäre

aufsicht

sofort

Stellen

nit nur von der finanziellen, sondern auch von der sozialen Seite

Mit weiteren Bemerkungen des Abg. Wolff-Biebrich (nl.) schließt die Besprechung. S i Beide Anträge werden der Budgetkommission überwiesen.

Es folgt dann der Antrag des Abg. Faltin (Zentr.): „die Regierung zu ersuchen, dem Landtage möglichst bald eine Vorlage zugehen zu lassen, dur haltsverhältnisse der %£La 1 sekretäre mit denen der gleichartigen Verwaltungsbeamten gleich- gestellt werden.“

Abg. Faltin: ; ne F ‘de gleihenden Gerechtigkeit, die {hon bei der Julstizrecrganisation von 1879 gestellt worden ist. Das Antrag gestellt, die Finanzkraft des Staates gestattete damals aber nur die Besserstellung der Oberlandeszerichlssekretäre, die ein Gehalt von 2100 —2600 M erhielten, während die Land- und Amtsgerichts- nur 2100—2300 A é 1 regelung von 1897, bei der die Sekretäre und Assistenten in eine Gehaltsflasse gebraht wurden, erhalten die Dberlandesgerihtssefretäre ein Gehalt von 1800—4200 4, die Land- und Amtsgerichtssekretäre von 1500—3600 / Manche der zu Sekretären beförderten Assistenten erhalten heute noch nicht das frühere Anfangsgehalt von 2100 M, die Regierung hat also mit der anderen Hand wieder genommen, was fle mit der einen durch die Vermehrung der Stellen gegeben hatte. Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Gerichtssekretäre liegt niht bei den Oberlandeêgerichten, sondern bei den Land- und Amtsgerichten. Die Sekretäre der leßteren müssen deshalb mit den Sekretären

O A eibung mwisben der ‘Iofal

{48 ogishen Prinzipien begründete Unker dung zwischen der lokalen daß die Reform auch nur noch um ein 2E E U URIIEA Instanz i ganz ungerehtfertigt. Der Redner vergleiht dann die Stellung der Land- und Amtsgerichts\ekretäre mit der Stellung der Sekretäre in den versch | um zu beweisen, daß die ersteren shlechter gestellt seten. Diese Be- nachteiligung sei um so unberechtigter, als die Tätigkeit dieser Sekretäre schwieriger sei als diejenige der Verwaltungssekretäre. De 1 finanzielle Effekt der Gleichstellung für die Staatskasse dürfe nicht nach der | ins Gewicht fallen angesichts des Umstandes, daß durch sie die Zu- friedenheit der Beamten gefördert werde.

Abg. von Bülow. Homburg (nl.) erklärt, daß seine Freunde ein- mütig für den Antrag eintreten. [ l minister oder ciner seiner Kommissare niht anwesend set, sodaß man nicht erfahren könne, ob dem Antrag im nächsten Jahre von der Ne- gierung werde entsprochen werden. Antrag von einer Kommission beraten werden; deshalb beantrage er die Ueberweisung an die Budgetkommission.

Abg. Kraus e- Waldenburg (freikons.): ? j; haft die Abwesenheit des Justizministers. Meine Freunde unterstützen den Antrag und werden für ihn immen. Ich beantrage aber, den Antrag nicht der Budgetkommission, sondern der XV, Kommission zu überweisen, die zur Beratung des Gesetzentwurfs über die Dienst- bei den Stellung i Vorbildung haben wie die Verwaltungssekretäre, ist 0, l | cbenso {wer und verantwortungsvoll, wie die der leßteren. Die Diensttätigkeit ist sogar für die Land- und Amtsgerichts]ekretäre viel» fach erheblih s{chwieriger als die der Sekretäre bei den Oberlandes- gerihten, namentlich bei der Bearbeitung der Grundbuch- und der Zwangsversteigerungssachen. eine erhebliche größere. U e Stellun \ätten ; l deridits,, baslen Tätigkeit so chwer wäre wie die in Grundbuch- und

wangêversteigerungssachen und einigen and- und Amtsgerichten. die Geschäfte : 3ge i l umgekehrt würde dieser aber in Verlegenheit kommen. Die Justiz- verwaltung } fal und der provinzialen Verwaltung machen. Ein solcher Unterschied besteht bei allen [ | 1 : will ferner auf ihre Beamten erziehlihe Wirkung ausüben, indem jüngere Kräfte zunächst bei den Oberlandesgerichten eingestellt werden. Die Oberlandesgerichtspräsidenten werden ab

Finanzminister hat für einen Teil seiner Beamten in den leßten Etat eine Erhöhuag eingestellt, namentlich für die Hauptsteueramts- assistenten. Ebenso kann auch hier die Gehaltsregelung noch nicht für erledigt gelten. , E

Abg. Kölle (Hosp. d. Natl.): Das Haus ist voll, aber der Negierungstis{ch ti} leer; das das hohe n M An Cre die Beamten. Auh vom Finanzministerium is nicht ein einziger Kommissar hier. Das Gehalt der Gerichtssekretäre betrug im Durch- nitt früher 2700 4, heute beträgt es nur 2650 M; es nicht eine Verbesserung, sondern eine Verschlehterung eingetreten. Auch die Assistentenzeit sollte bei ihnen hier angerehnet werden, wie es bei anderen Beamtenkategorien geschieht. der Land- und Amtsgerichtsselretäre sekretären is von der R E e e E ist ab in jeder Beziehung bedeuten wieriger. Von j | i die Serciiré des Alb und Amtsgerichte gleich bi den Oberlandes- | Figuren und einer Tafel mit Diagrammen als Anhang; Ueber die gerihtésfsekretären und den gleidjarligen Verwaltungsbeamten, es wird dadurch viel Unzufriedenheit erspart werden. Jch dieses Haus für die D gas, Mer Oi C ed

ä n r Warte die Ungleichheiten am besten S | L berieben T aen. e N Dr. Aßmann Sas von Otto Salle, Berlin),

Abg. Cassel (fr. Volksp.): A1 jähriger i 5 bei den Gerichten kann ih die Darstellungen der [{chwierigen Arbeit der Land- und Amtsgerichtssekretäre nuc bestätigen. Es ist ein alter Zopf, daß die Oberlandesgerichtssekretäre mehr Gehalt haben müssen als die anderen; Gründe hat man dafür nicht. unterscheidet sich von anderen vorteilhaft dadur, daß auf allen Seiten des Hauses Zustimmung herrsht, und daß wir uns ganz unter uns befinden. \ nde L | l merksam machen, daß die bestehende Ungleichheit auf die Dauer eine Gefahr für die Rechtspflege bedeutet, da gerade die besten und intelligentesten Kräfte der Gerichtssekretäre zu einer Privatgesellshaft gehen werden, wo sie weit mehr verdienen. j i

Abg. Werner (Reformp.) bedauert gleihfalls die Abwesenheit der Regierungsvertreter. | [ winde ferker, daß die Bezeihnung „Gerichtsschreiber“ durch die Be- enua „Gerichtssekretäre“ erseßt werde. em | des Aciteacs verzichten, da der Antrag doch einer Kommission über- wiesen werde. ¿ : 5

Abg. Peltasohn (fr. Vgg.) erklärt gleichfalls die Ansprüche der Gerichtssekretäre auf Gleichstellung mit den Verwaltungsfekretären für beretigt. : b : und Verantwortlichkeit wie der Gerichts\sekretär. Wenn immer wieder darauf hingewiesen werde, daß die Gehaltsregelun worden sei, so müsse daran erinnert werden, da : Land- und Amtsgeïrichts\sekretäre ungereht behandelt worden seien. Sie seien damals dur den Fortfall der Nebeneinnahmen in ihrem Einkommen verkürzt worden, anderseits sei ihre Tätigkeit seit 1900 ershwert. A

Abg. Dr. Eckels (nl.) spricht für den Antrag. ;

Abg. Pallaske (kons.): Wir werden in der Kommission den Antrag prüfen mit der Gewissenhaftigkeit, welche die Lage unserer Finanzen erfordert, aber auch mit dem Wohlwollen, auf das die Be- amten berechtigten Anspruch haben,

Abg. Feli\ch (kons.) {ließt aus der Abwesenheit der Vertreter der Justizverwältung, daß diese keine Einwendungen gegen den Antrag

ita hit 6 L eE

zu erheben habe, und erklärt im Namen vieler seiner Freunde, diese ganz und gar auf dem Boden des Antrags Le tehen. Die Abgg. Hammer (kons.) und von Etchel (fkonf.) erklären fich ebenfalls für den Antrag Faltin. i Der Antrag Faltin wird der XV. Kommission überwiesen,

Es folgt der Antrag der Abgg. Graf von Strachwiß- Bertelsdorf und Busch (Zentr.):

„die Königliche Staatsregierung zu ersuchen, im Bundesrat dahia zu wirken, daß die durch den Beschluß des Reichstags vor 9. März d. J. beantragte Vergünstigung für die Mann- schaften des stehenden Heeres und der Kaiserlichen Marine durch die Einstellung der dafür erforderlihez Mittel in den nächsten Neichshaushaltsetat verwirklicht werde.“

Der Reichstagsbeschluß lautet :

„die verbündeten Regterungen zu ersuchen, den Mannschaften des stehenden Heeres und der Katserlihen Marine im Falle der Urlaubs erteilung alljährlih für eine Reise in die Le und für eine entsprehende Rückreise in die Garnison freie Fahrt auf den deutshen Eisenbahnen zu ermöglichen.“

Die Abgg. Fisch beck (fr. Volksp.) und Genossen bean- tragen,

den Antrag auch auf den zweiten Neichstagsbes{chluß vom 9. März 1904 zu erstrecken, nah dem die Vergünstigang der freien Eisenbahn- fahrt im Falle der Urlaubterteilung alljährlih oder doch mindestens einmal während der Dienfslzeit gewährt werden und dabei tunlichst die Benußung der Schnellzüge gestattet sein sol.

Abg. Fil chbeck erklärt, daß seine Freunde für den Antrag des Grafen Strachwiz stimmen werden. Nah den ausführlichen Debatten im Reichstage über diesen Gegenstand wolle er niht weiter darüber \prehen. Im Reichstage seien zwei Anträge angenommen worden, ein Antrag des Abg. Dr. Beumer und ein Antrag der Frei- innigen, welcher leßtere wünsche, daß auch die Benußung der Schnell- züge den beurlaubten Soldaten gestattet werde. Jeßt fei diese nur bei sehr großen Entfernungen oder bei einem Urlaub von weniger als aht Tagen gestattet; über dieses Maß könne man sehr wohl hinausgehen, soweit es die Dauer des Urlaubs betreffe. Von einem Mißbrauch könne keine Rede sein, da in dem Antrage felbst „tunlichst“ gesagt sei. Der Redner beantragt, beide Anträge der Budgetkommission zu überweisen. :

Abg. Junghenn (nl.) bemerkt, daß seine Freunde dieser An- gelegenheit dieselbe Sympathie entgegenbringen, wie die Fraktion im Reichstage. Wenn der Antrag im Bundesrat zur Sprache komme, werde hoffentlih der Eisenbahnminister in Erinnerung an seine mili- tärische Laufbahn das fiskalishe Bedenken zu unterdrücken versuchen.

Abg. Fel is ch (kons.) spricht die Sympathie seiner Freunde für den Antrag aus, wenn fie au nicht verkennen wollten, daß die Gifen- bahnverwaltung dadurch eine Einbuße erlitte. Es empfehle sich die Veberweisung an die Budgelkommission. :

Abg. Dr. Dahlem (Zentr.) stellt sih ebenfalls auf den Boden des Antrages; es sei in sozialer und wirtshaftliher Beziehung von Bedeutung, daß dem Soldaten die Verbindung mit der Heimat er- mögliht werde. : e :

Beide Anträge werden darauf der Budgetkommission über- wiesen.

Es folgt dann noch die Beratung von Petitionen.

Eine Petition des Magistrats und der Stadtverordneten zu Westerburg wird, soweit die Errichtung eines Amtsgerichts in Westerburg beantragt wird, durch Uebergang zur Tagesordnung ecr- ; ; , ledigt, soweit die Einrichtung von Gerichtstagen beantragt wird, der Die Justizverwaltung hat allerdings ein- | Regierung zur Erwägung überwiesen, nahdem sih Abg. Dr. Dahlem

Oberlandesgerichtsfekretäre eine selbständigere | (Zentr.) zu Gunsten der Stadt Westerburg ausgesprochen und ein aber es gibt keinen Sekretär des ODberlandet- | Regierungskommissar erklärt hat, daß die Sache mit Wohl- wollen werde geprüft werden. N ,

Außerdem werden einige Petitionen persönlichen Inhalts erledigt.

Schluß nah 4/4 Uhr. Nächste Sißung: Mittwoch, 11 Uhr. (Geseßentwurf über die Erweiterung des Hafens in Ruhrort; Geseßentwurf zur Ershwerung des Vertragsbruhs landwirtschaftliher Arbeiter.) E / |

Auf cine Anfrage des Abg. Kirsch (Zentr.) über die ge- shäftliche Disposition erwidert der Präsident von Kröcher,

O e daß der ganze Donnerstag und der Freitagvormittag. fur er gern Sekretäre E Kommissionsarbeiten frei bleiben sollen.

ch welhe die Nang- und Ge- Land- und Amtsgerichts-

E3 handelt sich um eine Forderung der aus-

Haus hat damals einen entsprehenden

erhalten. Nah der Gehalts-

aleichgestellt rwoerden. Die mit päda-

iedenen Verwaltungszweigen,

Der geringe

Bedauerlich fei, daß der Justiz- eschäftsordnungsmäßig müsse der Auch ich bedauere leb- Amtsgerihten eingeseßt worden ist. Die Amtsgerichts\ekretäre, welche dieselbe

Oberlandesgerichtssekretäre und die wichtig, und ihre Arbeit ist

der Land- und

ebenso

Namentlich da ist die Verantwortung

daß die

anderen Zweigen bei den Jeder Sekretär eines Landgerichts könnte eines Oberlandesgerichtssefretärs versehen ;

will ferner einen Unterschied zwishen der lokalen

übrigen Verwaltungszweigen nicht mehr. Sie

der Land- und Amtsgerichtssekretäre entnehmen.

i M Literatur.

ist eine Rüksichtslosigkeit gegen i: A D “n

n Mangel us lol ae are ; für Der soeben erschienene XXVI. Jahrgang der Veröffent- lihungen aus dem Archiv der Deutschen Seewarte hat fol- genden Inhalt: Ueber die Berehnung von Monddistanzen mit Hilfe der Mercatorshen Funktionen. Von Professor Dr. C. Börgen. Mit einer im Texte gegebenen Figur; Bestimmung der Polhöhe der Stern- warte zu Heidelberg und ihrer Variation. Von Dr. August Caspar. Mit 3 im Texte gegebenen Figuren; Die tägliche Variation der magnetischen Deklination, eine Untersuchung über die physikalische Be- deutung der harmonischen Analyse. Von Dr. A. Nippoldt jr. ; Die Drehung der Winde an der deutschen Küste im täglichen und jähr- lichen Gang. Von Dr. L. Großmann. Mit 3 im Texte gegebenen

Haus und zeugt von

ist also

Gegen die Gleichstellung mit den Oberlandesgerichts- egierung niht der geringste sahliche Grund Der Dienst der Sekretäre bei den Amtsgerichten Stellen Ste

Gânge der Normaluhren der Deutschen Seewarte. Von K. Heuer ; Definiticre Bahnbestimmung des Kometen 1887 Il (Brooks). : Nr. 5 des 21. Jahrgangs der Zeitschrift „Das Wetter“, Monats\crift für Witterungskunde, Sra eg von Professor hat folgenden Fnhalt: Der Zustand der Atmosphäre an Nebeltagen. Von Dr. H. Elias. Uebersicht über die Witterung in Zentraleuropa im März 1904. Die Temperaturverhältnisse im März 1904 unter etwa 50° N. Br. Die Schneeverhältnisse im Gebiet des Fichtel- berges am 9. und 10. März 1904. Von Professor P. Schreiber. Ein Wetterjahr auf dem Gotthard-Hospiz. Zum Klima von Lüdenscheid. Dreijährige Temperaturmessungen in Erdtiefen von 20, 40 und 100 Zentimeter in Lüdenscheid. Referate. Meteoro- logische Notizen. Wetterdienst. Kartenbeilage: Monats-Jsobaren und -Isothermen von Europa sowie Meder E gamange in Zentral- europa. Gang der Temperatur in den höheren Lu tshihten über Berlin. / Das im amtlichen Auftrage vom Kaiserlichen Rehnungsrat im Reichseisenbahnamt Otto Schmidt herauêgegebene, nunmehr mit dem „Pferdekursbuh“ der Militärverwaltung verschmolzene Kurs- buch Fac die D Cieatas E una Pier n ani S i veitere ü unsten | den deutschen isenbahnen (E. S. Mittler u. Sohn în Mathe (ul) will Qs e fion Berlin as 12) ift soeben in 4., die diesjährigen Sommer- fahrpläne enthaltender Ausgabe erschienen (Preis 2 5). Die vorliegende Sommerausgabe, in der die von den Eisenbahn- verwaltungen für die Beförderung von Militärpferden festgeseßten Zugverbindungen besonders gekennzeichnet sind, umfaßt 33 Druckbogen im Format des Reichskursbuhes und enthält die hic witi aller Vieb- und Eilgüterzüge, der gemishten Züge, der für den Vieh- fernverkehr in Betraht kommenden Güterzüge und der zur Viehbeförderung freigegebenen Personenzüge auf den Haupts cisenbahnen ; ferner eine Zusammenstellung der wichtigeren Be- stimmungen für den Viehverkehr Beförderungsvorschriften der Eisenbahnen, die Verkehrsbeschränkungen infolge veterinär- polizeiliher Anordnungen und die Beförderungspreise der Staatseisenbahnen; endlich ein Verzeichnis der wichtigeren zwischen den Eisenbahnverwaltungen vereinbarten Zugverbindungen für die Beförderung von Vieh in Wagenladungen und für die Beförderung von Militärpferden, ein Verzeichnis sämtlicher Nebenbahnen, ein alphabetishes Stationsverzeihnis und eine Uebersichtskarte der deutschen Eisenbahnen.

Ich wundere mi, daß

Aus meiner 30 jährigen Tätigkeit

Die heutige Debatte

Fh möchte aber die abwesende Regierung darauf auf-

Er befürwortet den Antrag Faltin und

Kein Verwaltungss\ekretär habe dieselbe Selbständigkeit

1897 abgeschlossen gerade damals die