1904 / 134 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 09 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher Reichstag. 93 Sizßung vom 8. Juni 1904. 1 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht zunächst die Fortseßung der zweiten Beratung des Geseßentwurfs, betreffend Aenderung

es Münzgeseßes. / : |

Ueber den Ana der Sigung wurde in der gestrigen Nummer des Blattes berichtet.

Abg. Dr. Pachnicke (fr. Vgg., fortfahrend): Mit solchen Im- provisationen find sehr ungünstige Erfahrungen gemacht worden: das goldene Fünfmarkstück, das Nickel-Zwanzigpfennigstück haben wieder eingezogen werden müssen, weil F fih niht bewährten; Grund genug, uns vor weiteren Mißgriffen zu hüten oder do wenigstens gründlihere Vorprüfung eintreten zu lassen. Die Ge- \{häftswelt t ein Necht darauf, gehört zu werden. Scheuen Sie etwa die Ergebnisse einer Enquete? Wir können das Dreimarkstück nit wollen, weil es einem praktischen Bedürfnis nicht entgegenkommt, und weil es dem Deztimalsystem nicht entspriht Recht haben Herr Osel und Herr Arendt darin, daß das Dreimarkstück kein bimetallisti- {es Kunststück ist. Der alte Taler war es, der bisher die Durch- führung der reinen Goldwährung verhinderte. Verzichten jeßt die Herren darauf, so ist das ein Zeichen für die Aussichtslosigkeit des Bimetallismus

Abg. Kirsch (Zentr.): Auf das währungspolitishe Gebiet möchte ih dem Vorredner nicht folgen. Seine Einwände gegen das verlangte neue Dreimarkstük sind nit stihhaltig. Die Reichsbank hat große Bestände an Talern, weil eben große Beträge von Talern eingezogen worden sind; die Fünfmarkstücke werden immer wieder ausgegeben. Das würde alles anders, wenn an Stelle des Talers ein vollgültiges Dreimarkstück tritt. Eine Improvisation war au das Zweimarkstück und es hat ih bewährt ; dasselbe dürfen wir von dem Vreimarkstück hoffen, das sowohl das Fünfmarkstück als auch das Zweimarkstück ersezen kann. Vor einer Enquete scheut sich niemand. Wir wissen bis jeßt nur das Eine positiv, daß Bayern fich im Buudesrat gegen das Gesetz aus\prehen wird, wenn es mit den Dreimarkstück belasiet ist. Ich bitte, für den Kommissionsantrag zu stimmen.

Abg. Raab (wirtsch Vgg ): In der Debattierkunst können wir wirklich vom Bundesrat lernen. Der Staatssekretär wandte \ih sowohl gegen den Kommissionsbeshluß als gegen einen Artikel der „Kreuzzeitung“, der allerlei Uebertreibungen enthielt. Derselbe sieht so aus, als ob ein Mitglied des Bundesrats ihn verfaßt hätte, um dem Kommissionsbes{luß ein Bein zu stellen. Der bayerishe Ver- treter hat uns auf den Weg der Resolution verwiesen. Was erreichen wir damit? Resolutionen läßt fih der Bundesrat ganze Waschkörbe voll überreichen, er verspriht amtlihe Ermittelungen, und {ließli wird nichts aus der Sache. Darauf wollen wir nicht hineinfallen. Fch muß der Behauptung widersprechen, daß die Goldwrährung sih bewährt habe. Warten wir doch einmal eine Kcisis - ab und sehen wir dann, wie wir unseren Zahlungspflichten nahkommen wollen. Als praktischer Geschäftsmann weiß ih, wie die Dinge liegen. Die Kassenbeamten sind gegen die Taler, die Geschäftswelt ist es nicht. Alte, liebe Gewohnheiten sollte man doch nicht dem Volke aus der urrd nehmen. Der Taler hat im Volke und hier die große Mehr-

eit für sih, während man das goldene Fünfmarkstück und das silberne Zwanzigpfennigstück sehr bald als unpraktisch erkannte. Eine handliche, beliebte und unentbehrlihe Münze muß erhalten werden.

Abg. Sartorius (fr. Volksp.): Wie kann man von alten, lieben Gewohnheiten \prehen gegenüber Süddeutschland, wo man den Taler gar niht hatte? Daß jeyt auf einmal in Süddeutschland die Sympathie für den Taler gewachsen sei, muß ich dem Abg. Osfel be- streiten. Das Zeugnis des bayerishen Regierungsvertreters fällt für mi s{chwerer ins Gewicht. Gefreut hat es mi, daß auf der reten Seite mit einem Male ein so demokratisher Geist sih geltend macht, indem man ih auf die Volfksftimmung beruft. Jn einer anderen Frage trägt man der Volksstimmung niht Rechnung. Es liegt kein Grund vor, das wohldurchdahte und wohleingeführte Dezimalsystem zu durhbrehen. Ich bitte Sie, dem Antrage Blell zuzustimmen.

Abg. Bartling (nl.): Wer mitten im Geschäftsleben steht, Lohn ausgezahlt hat, ist sich klar, daß das Dreimarkstük durchaus wünschenswert ist. Daß das Fünfmarkstück noch Verteidiger findet, liegt daran, daß die Kassenbeamten es für ihre Zwecke bequemer finden. Eine Enquete unter den kleinen Geshäftsleuten und Arbeitern würde ergeben, daß das Dreimarkstück in der Tat die Mehrzahl für sih hat. Die Bedürfnisse des kleinen Verkehrs müssen doch berück- fichtigt werden. i:

Abg. Dr. Arendt (Rp.): Dem Abg. Pachnicke ist es vor- behalten geblieben, auf das Währungsgebiet in einer Weise einzugehen, die mih leider zwingt, zum zweiten Male das Wort zu nehmen. Die gewaltige Zunahme der Goldproduktion hat die Uebelstände der Goldwährung zurücktreten lassen, und darum haben wir unsererseits den Kampf eingestellt. Für uns war das Maßgebende, daß durch die Währung Einfluß geübt wird auf die Gestaltung der Preise für alle menshlihen Erzeugnisse, und darum glauben wir, daß es nicht richtig ist, einem Metall eine Monopolstellung zu geben zu Ungunsten der produktiven Arbeit. Die Einstellung der Silberverkäufe im Jahre 1879 hat sich als eine durhoaus rihtige Maßregel erwiesen. Den arbeitenden Klassen mit dem Fünfmarkstück eine vollwertige Münze in die Hände geben zu wollen, wie der Abg. Pachnicke meint, ift eine sonderbare Forderung, denn das Fünfmarkstück hat nur einen Wert von 1,90 A Hier steht nur das Interesse des Geldutnlaufs in Frage, und ich verstehe niht, wie sich die Regierung dem Wunsche des Volkes, das Dreimarkstück zu behalten, entgegenstellt. Die rechte Seite nimmt auf die Volksstimmung stets Rücksicht. Ein Referendum würde eine ershreckende Mehrheit für das Dreimarkstück ergeben. Darum bitte ih, an dem Beschluß der Kommission festzuhalten und die Prinzipienreiteret für das Dezimalsystem fallen zu lassen.

Abg. Dr. Müller-Sagan (fr. Volksp.): Es würde leichter sein, einen Mohren weiß zu waschen, als Herrn Arendt von seinen Ideen zu heilen. Ich möchte nur erklären, daß meine politishen Freunde Wert darauf leger, daß eine so wihtige Frage vor einem beschluß- fähigen Hause entschieden wird.

Abg. Of el (Zentr.): Wenn davon gesprochen ift, es sei kein Be- dürfnis für die Taler na@gewiesen, und auh dur die Reichsbank sei das festgestellt, so kommt das mir so vor, als ob man sich hier ab- sichtlich die Augen zuhalte. Von der Reichsbank gelangt der Taler doch immer höchstens bis zu einer Zwischenstelle, aber gar nicht bis an tas Publikum. Die Herren auf der Zwischenstelle find “viel zu bequem und lassen die Taler immer wieder an die Reichsbank zurü- wandern. Wir in Süddeutschland sehen fast nie Fünfmarkstücke. Der Reichstag möge sih doch nicht zum Dezimalsystemfex machen, fondern beschließen, was mit den Wünschen des Volks übereinstimmt. Wir alle wollen das Dreimarkstück als Scheidemünze wieder haben.

_ Abg. Gothein (fr. Vgg ): Wenn mein Freund Pachnicke geahnt hâtte, daß er mit seinen Ausführungen dem Abg Dr. Arendt Gelegen- heit geben würde, über allgemeine Währungsfragen zu sprechen, fo würde er sih wobl gehütet haben, den s{lafenden Silberlöwen zu weden. Hinsichtlich des Verkehrs mit den Talern an der Reichsbank liegt die Sache ganz anders, als sie der Abg. Osel dargestellt hat : die Zwischenstellen haben si die größte Mühe gegeben, die Taler bis an die leßte Stelle zu bringen, die Reichsbank hat den einzelnen Werk- kassen gegen ihren Wunsch die Taler für die Lohnzahlungen auf- gedrängt. Nehmen Sie ruhig den Kommissionsbeschluß an, vielleiht findet er niht die Zustimmung des Bundesrats.

Hierauf wird der Kommissionsvorschlag bezüglich der neu auszuprägenden Dreimarkstücke mit großer Mehr- heit angenommen. Der Rest der Vorlage wird ohne weitere Debatte nah den Vorschlägen der Kommission an- genommen.

Die Abzg. Blell und Eickhoff (fr. Volksp.) haben folgende Resolution beantragt:

„Der Reichstag wolle beschließen, die verbündeten Regierungen zu ersuchen, die neu auszuprägenden Fünfzigpfennigstücke zur besseren

Unterscheidung von den Fünfpfennigstücken auf der Rückseite mit

einem kleineren Reißsadler, umgeben von einem Cichenkranz, her- stellen zu lassen.“ Die Resolution wird vom Abg. Blell begründet.

Abg. Kir \ch (Zentr.): Es wäre doch richtiger, auf dem Fünf- s als der fleineren Münze, einen kleineren Adler herstellen zu lassen.

bg. Dr. Arendt (Np.): Ich kann mich dem Vorredner nur anschließen. Ich gebe die Hoffnung noch immer nicht auf, daß es einmal gelingen wird, Unterschiede herzustellen, die au der kleine Mann wahrnehmen kann, der nit auf die Prägung sieht, sondern Unterschiede braucht, die mit der Hand greifbar sind.

Staatssekretär des Reihsshaßamts Freiherr von Stengel:

Meine Herren! Bei dem Fünfzigpfennigstück, das im Jahre 1877 neu geprägt worden ift, hatte man es für nötig befunden, einen Kranz auf der Rückseite um den Adler herum anzubringen. Es ist das damals angeordnet worden, weil die Gefahr der Verwehselung dieser Fünfzigpfennigstücke mit dem Zehnpfennigstück allerdings eine sehr große war, und man sich damals der Hoffnung hingegeben, daß dadurh diese Gefahr tunlihsst| vermindert werden würde. Die Erfahrungen haben nun allerdings gelehrt, daß das Miitel ein ganz tauglißes nicht gewesen ist. Das Mittel hat nicht ausgereicht, um den Verwechselungen des Fünfzigpfennigstücks mit dem Zehnpfennigstück einen Riegel vor- zuschieben. Bei dem Muster, das wir dem hohen Haufe unlängst vorgelegt haben für das neue Fünfzigpfennigstück, das künftig geprägt werden soll, sind wir davon ausgegangen, daß die Unterschiede dieser neuen Münze gegenüber dem Zehnpfennigstück ohnehin {hon fo große seien, daß es nit erforderlih s{cheine, auch noch auf der Rückseite der Münze ein Unterscheidungszeichen gegenüber dem Zehn- oder auch gegenüber der kleineren Münze, dem Fünfpfennigstück, wenn Sie wollen, anzubringen. Wir haben deshalb also geglaubt, daß bei dem künftigen neuen Fünfzigpfennigstück auf den Eichenkranz auf der Nück- seite verzichtet werden könne, und das um so mehr, als wir davon ausgegangen waren, daß die neue Münze lediglih darstellen sollte ein Markstück in einer auf die Hälfte verkleinerten Gestalt, und wie das Einmarkstück auf der Rückseite mit einem Eichenkranz nicht versehen ist, so sollte leßterer au auf dem neuen Fünfzigpfennigstük in Wegfall kommen. Sollte indessen der Reichstag in seiner Mehr- heit etwa den Wunsch aussprechen, daß auf dem neuen Fünkfzig- pfennigstück die Rückseite mit cinem solchen Eichenkranz versehen werde, so wicd der Bundesrat, der ohnehin ja sih erst {{chlüsfig machen muß über die Form des neuen Fünfzigpfennigstücks, auch einen solchen Wunsch des Reichstags jedenfalls seinerzeit der sorgfältigsten Erwägung und eingehendsten Prüfung unterziehen.

Eins möchte ich zum Schlusse nur noch bemerken gegenüber dem Herrn Abg. Kirsch. Für zweckmäßiger würde ih es immer noch halten, wenn man die Unterscheidung vornimmt auf der Nückseite des neuen Fünfzigpfennigstücks und niht etwa auf der Rükseite des Fünfpfennig- stücks. Dafür spriht {hon der eine praktishe Grund, daß wir die Fünfzigpfennigstücke ohnehin neu prägen müssen, während do nicht in Aussicht genommen ist, die im Betrage von fast einer halben Milliarde im Umlauf befindlihen Fünfpfennigstücke oder die Zehn- pfennigstücke, die auch im Betrage von fast einer halben Milliarde umlaufen, einer Umprägung zu unterziehen.

Abg. Raab: Ich kann in dem Vorschlag des Abg. Blell keine Verbesserung sehen; was als Probemünze bis jeßt gezeigt worden ift, wird ganz gewiß niht den Wünschen und Interessen dec Bevölkerung entsprehen. Die Verantwortung für die Form und Größe der Münzen fann aber lediglih in Zukunft den Bundesrat treffen. Er hat es abgelehnt, unter Bezugnahme auf das Münzgeseß, irgend etwas von seinen Kompetenzen zu opfern. Wenn also das Volk, was ih vor- auésehe, mit der neuen Münze unzufrieden ist, so trägt einzig der Bundesrat die Schuld, nit der Reichstag.

Hierauf wird die Resolution Blell abgelehnt.

Das Haus wendet sih dann zur zweiten Beratung Des Gesehentwurfs, betreffend Kaufmannsgerichte, auf Grund des Berichts der VI. Kommission. Referent ist der Abg: Dr. Hieber (nl) : : E

Nach § 1 der Vorlage können bei vorhandenem Bedürfnis Kaufmannsgerichte errichtet werden, und zwar für den Bezirk einer Gemeinde durch Ortsstatut nach Maßgabe des § 142 der Gewerbeordnung. Die höhere Verwaltungsbehörde hat binnen 6 Monaten Entscheidung Über die Genehmigung des Statuts zu treffen. Auch gemeinsame Kaufmannsgerichte für mehrere Gemeinden sind zulässig. s i

Ein Antrag der Abgg. Auer und Genossen (Soz.) will zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Dienst- oder Lehrverhältnisse zwishen Kaufleuten einerseits und ihren Handlungsgehilfen oder Handlungslehrlingen anderseits Kauf- mannagerichte obligatorish eingeführt und die entgegenstehenden Bestimmungen des § 1 beseitigt wissen.

Referent Abg. Dr. Hieber giebt einen längeren Ueberblick über die Generaldebatte in der Kommission, die mit der Ablehnung des Antrags auf Angliederung der Gerichte an die Amtsgerichte und mit der Angliedecung an die Gewerbegerichie geendet hat. Der Antrag der E sei mit allen gegen 5 Stimmen abgelehnt worden.

Abg. Lipinski (Soz.): Das Bedürfnis obligatorischer Kauf- mannsgerihte ist durhaus vorhanden. Nach der Vorlage, bezw. nah den Kommissionsbeshlüssen sollen diese aber nur fakultativ errichtet werden; nur in Gemeinden von mehr als 20 000 Einwohnern müssen sie errichtet werden. Alles ist in das Belieben oder di: Bereitwillig- keit der Gemeindevorstände in den Gemeinden unter 20 000 Seeken gestellt; diese kleinen Gemeinden werden also meistens einer solchen a entbehren. Wir bitten Sie daher, unserem Antrage zuzu- timmen.

Abg. Trimborn (Zentr.): Es gibt viele Gemeinden, ja ganze Regierungsbezi1ke, wo ein solches Bedürfnis nit besteht; die Kom- mission hat mit ihrem Beschluß, die Gerichte für die Gemeinden von 90 000 Seelen (statt 50 000 nah der Vorlage) obligatorisch zu machen, dem wirklichen Bedürfnis entsprohen. Darüber hinaus bleibt ja immer noch die fakultative Errihtung. Die Gemeinden müssen doch au den Kostenpunft in dem Maße in Erwägung ziehen, je weniger das Bedürfnis nahzuweisen ist. 4

Abz. Be ck - Heidelberg (nl.) erklärt namens der großen Mehr- heit seiner Partei, daß diese das Gesey zu einem guten Abschlusse zu bringen bemüht se!n werde. Sie habe sich deshalb von vornherein auf den Boden des Entwurfs gestellt. Ueber die Bedürfnisfrage habe der Abg. Trimborn durchaus Zutreffendes geäußert. Der Gntwourf entspreche nah der Fassung der Kommission völlig dem nachgewiesenen Bedürfnis und trage den berechtigten Ansprüchen durhaus Rechnung ; der Antrag Auer sei daher abzulehnen. O

Abg. Dove (fr. Vgg.): Auh wir werden für die Vorlage ein- treten, wenn uns auch der Anschluß an die Amtsgerichte lieber ge- wesen wäre. Den Antrag Auer lehnen wir ebenfalls ab. Wir find au für die Ausdehnung der obligatorischen Gerichte auf die Ge- meinden von 20 000 Einwohnern. Unsere endgurtige Stellungnahme wird von den weiteren Beschlüssen zu den Einzelheiten abhängen; e di Verschlechterungen würden uns die Zustimmung unmöglich machen.

Abg. Lattmann (wirth. Vgg.): Wir stimmen dem Antrage Auer zu, der sich dem Wortlaut nah ungefähr mit dem von uns seinerzeit eingebrahten M der heute mit zur Verhandlung steht, deckt. Wir haben unseren Antrag _ niht wieder aufgenommen, weil die Regierung ihm ein „Unannehmbar“ entgegenseßte, und weil wir die Herabseßung von 50 000 auf 20 000 Seelen für einen sehr großen Fortschritt Valtén: aber um unsere grun agde Stellung- nahme zu bekunden, stimmen wir für den Antrag Auer.

Abg. Henning (d. e Wir erkennen einen vorhandenen Notstand an und wollen ihm abhelfen, aber der fakultative Charakter wird allerdings hon dur den § 2 sehr beeinträchtigt, wo für Gemeinden mit 20 000 Einwohnern die Ae Einrichtung vorgeschrieben wird. Aber wir wollen um des Bedürfnisses willen darüber hinweg-

gehen.

Abg. Dr. Müller- Meiningen (fr. Volksp.): Auch wir treten für das Gesetz ein, müssen aber gegen eine weitere Atomisierung der Gerichte entschieden Einspruh erheben. Auch der Staatssekretär hat in der Kommission ein „bis hierher und niht weiter“ gesprochen. Wir hoffen, es wird sich nur um ein Provisorium bis zur Cinführung der revidierten Zivilprozeßordnung handeln. Gegen eine weitere Pes unserer Rechtspflege wüssen wir Verwahrung einlegen.

en Antrag der Sozialdemokraten müssen wir verwerfen, weil er Ang der Prozesse in den kleinen Orten zur Folge haben würde.

Abg. Dr. Semler (nl.): Der in der Kommission gestellte An- trag wegen Angliederung der Kaufmanns8gerichte an die Amtsgerichte stammt von mir. Was ist in der Kommission für die Vorlage und für ihr Bedürfnis zahlenmäßig angeführt worden? So gut wie nihts. Wie man hier von einem „Notstand“ sprehen kann, ift mir unerfindlih. Zuzugeben ift, daß die Agitation der Handlungs- angestellten für die Vorlage geschickt inszeniert worden ist. (Zwischen- ruf bei den Sozialdemokraten.) Der Staatssekretär hat in der Kom- mission gesagt: „bis hierher und nit weiter“. Jch frage: warum denn gerade bis hierher? Der ganze deutsche NRichterstand, der Juristen- stand, der Handelstag haben \sich für die Angliederung der Kaufmanns- gerichte an die Amtsgerihte ausgesprohen. Der vreußische Justiz- minister hätte mit einer etwas größeren Energie für diesen Gedanken eintreten sollen. In der Kommission wurde mir gesagt, die Durchführung dieses Gedankens sei leider nicht gelungen. Weshalb? Weil die Einzelstaaten das Geld nicht bewilligen wollten. Ich frage: hat man je etwas von Streiks unter den Handlungs- gehilfen gehört? Man erwidert: die können kommen. Jch frage Sie: halten Sie es für ein Glück, daß die jungen Handlungsgehilfen ihr Recht bis aufs äußerste verfolgen? Auch ich will nicht aus den jungen Leuten Lakaien mahen Dies Geseß führt aber ließli zu einer Auflösung unserer jeßigen Gerichtsverfassung. Werden niht au bâäuerlihe Sondergerihte gefordert werden? Früher half dem Handlungsgehilfen der Amtsrichter, jeßt wird er zum Ortsvorsteher {hon an si nicht gern hingehen wollen. Wie steht es mit dem Necht der Mädchen, der Frauen nach diesem Geseß ? Künftig sollen sie fi ihr Recht bolen von Männern, die fast aus\{chließlich ihre \härfsten Konkurrenten sind; man hat damit den Bock zum Gärtner gemacht. In der Frage der Konkurrenzklausel ist nicht der Angestellte sondern der Prinzipal der wirtshaftlih Schwache; denn der Kunde verkehrt mit dem Reisenden, nicht mit dem Prinzipal. Gs ist eine Vershleczterung des Rechts, wenn fortan bezüglich der Entscheidung über die Konkurrenzklausel nur noch eine erste Instanz bestehen soll. Wo bleibt der Schuß der kleineren und auch der großen Kaufleute? Der Entwurf în der Kommissionsfassung ist durchaus antiliberal.

Staatssekretär des Jnnern , Staatsminister Dr. Graf von Posadowsky-Wehner:

Meine Herren! Die Ausführungen des Herrn Vorredners haben mich an eine kürzlich gefallene Aeußerung eines Abgeordneten in einem nihtdeutshen Parlament erinnert. Es wurde dort eine ähnliche ede

gehalten, die eine Vorlage der Regierung und den Beschluß einer

Kommission in Grund und Boden reden follte. Darauf erklärte ein Verteidiger dieser Vorlage, es sei für einen Redner in einem Par- lament immer sehr klug, niht alle seine Gründe auszusprechen, die er gegen ein Gesey zu haben glaube; denn sonst komme er leiht in Gefahr, daß ein Grund den anderen totshlage, und

der Herr Vorredner wolle mir das niht übelnehmen ih babe bei seiner Nede auch den Eindruck gehabt, daß eine Anzahl der Gründe, die er gegen das Geseß angeführt hat, nicht miteinander zu vereinbaren sind. Zunächst, muß ich erklären, habe ich über die Aufgaben der Justizverwaltung eine wesentlih andere Auffassung wie der geehrte Herr Vorredner. Ih meine, die Justizverwaltung und Justizverfassurg ist nicht Selbstzweck, sondern ihr Zweck ift, Recht zu geben möglichst {nell und mögli zutreffend. (Sehr richtig! rechts.)

Nun hat \sich doch, meine Herren, ganz unzweifelhaft gezeigt, und id) meine, dafür ist in der Kommission ein reihliches Material bei- gebraht worden, daß unser amtsgerichtlihes Verfahren zum Teil ein so langsames ist, ein so s{chleppendes es fällt das niht den Richtern zur Last, sondern dem Geseß —, daß in der Tat damit für die Kreise, die auf ihren Arbeitsverdienst unter wechselnden örtlichen Verhältnissen angewiesen sind, unter Umständen schwere Schädigungen verbunden sind. Diese Erkenntnis hat zu dem Gewerbegerihtsgeseß geführt, und diese Erkenntnis hat auch zu der Vorlage geführt. Denn das it unzweifelhaft, daß ein Handlungsgehilfe, der häufig in demselben Ort gar keine Stellung finden kann kei der Spezialität seines Geschäfts, der vielleichßt 50 bis 60 Meilen weiter gehen muß, um überhaupt ein Unterkommen in seinem Geschäftszweig zu finden, das dringendste Interesse hat, daß die Ansprüche zwishen ihm und seinem Prinzipal im s{hnellsten Verfahren geregelt werden. Wenn das nicht der Fall ist, so kunn geradezu die wirtschaftl!che Exisienz des Mannes in Frage gestellt werden.

Der Herr Vorredner hat demgegenüber erklärt, die ganze Vor- lage wäre nur hervorgegangen aus der Agitation. Meine Herren- das ist so eine Sache mit der Agitation; wenn wir da näher forschene- dann sind vielleiht viele Vorlagen, auch sfolche, die der Herr Vor- redner und seine Freunde sehr warm vertreten haben, aus einer weit- verbreiteten öffentlihen Meinung hervorgegangen, die fich in Form der Agitation geltend gemacht hat. (Sehr richtig! rechts und in der Mitte.) Aber es ist niht die Agitation im Lande, sondern es sind die Stimmen gewesen, die sich auch hier im hohen Hause haben nachdrücklich hören lassen und zwar aus den verschiedensten Parteien —, die die Anregung zu dem Entwurf gegeben haben, und da halte ih es do) für gefährlich, wenn ein Mitglied dieses hohen Hauses die An- träge auf eine anderweitige Regelung des Verfahrens zu Gunsten der Handlungsgchilfen, diese Geburtsurkunde der Vorlage sozusagen, als agitatorish bezeichnet.

Ich hälte es auch darin hat der Herr Vorredner ganz rech?! und ich habe daraus auch nie ein Hehl gemaht für viel richtig und besser gehalten, wenn man das amtsgerihtlihe Verfahren, u namentlich das Verfahren für alle Ansprühe aus dM Arbeitsvertrag wesentlich und vor allen Dingen fo umgestcket hätte, daß eine \chnellere Entscheidung erfolgen könnte. (œhr ridhtig! rehts.) Aber als diese Fraae näher gcküft

wurde, ergab \ich, daß diese andecweitige Regelung des amisgeriht- lihen Verfahrens auf dem ganzen Gebiete der Justizverwaltung und des Verfahrens überhaupt sehr weitgehende Folgen nah sich ziehe, und daß man nicht absehen konnte, wann und unter welchen Be- dingungen eine solche Geseßesänderung zustande kommen werde.

Ferner allerdings muß und mußte bei den Finanzverhältnissen, in denen wir uns namentlich jeßt befinden, auch die Frage er- örtert werden: können wir eine solhe Aenderung, wenn sie den Wünschen, die in dem hohen Hause in dieser Beziehung geäußert sind, entsprehen soll, unter den jeßigen Verhält- nissen ohne weitere Gefährdung unserer Finanzen vornehmen ? Da die Sade fo lag, so entschlossen sih sch{ließlich die ver- bündeten Regierungen, den Weg zu g2hen, den die Vorlage zeigt, weil sie die sachliche Notwendigkeit zur Beschleunigung des Ver- fahrens anerkannten und aus formalen Gründen die Erfüllung dieser Forderung nicht weiter verschieben wollten. Meine Herren, ich bin eben auch darin kann ich dem Herrn Vorredner Recht geben ebenfalls der Ansicht, man darf auf diesem Wege nicht weiter gehen, sondern das nächste Ziel muß sein eine grundfäßliche Aenderung des amtsgerihtlichen Verfahrens, die uns ein für alle Male der Notwendigkeit überhebt, folhe Einzelgerichte und Standes- gerichte zu schaffen. (Sehr wahr !)

Der Herr Vorredner hat behauptet, mit dem Geseße hätlen wir die Staatshoheit preiszegeben. Ih glauke, aus seinen Verhältnissen heraus, hat er doch diese Frage für andere Staaten nicht zutreffend beurteilt. Unsere ganze Selbstverwaltung in Preußen, wenn ich auf diesen Staat besonders bezug nehmen darf, würde nah dieser Auffassung auf eine Preisgabe der Staats- hoheit hinauslaufen. (Sehr rihtig!) Der Staat kann in seiner Z°-ntralinstanz niht mehr alle Aufgaben des modernen Lebens lösen; er überträgt fie deshalb auf andere Verbände, die im Namen des Staats und als Auftraggeber des Staats handeln. Damit ist aber die Staatshoheit nicht preisgegeben, sondern die Nechte des Staats sind nur auf andere Körperschaften übertragen. (Sehr richtig!) Das ist der Grundsay der gesamten Selbstverwaltung in allen deutshen Staaten, und das ist {ließliß auch der Grundsaß, der hier Play greift.

Der Herr Vorredner hat dann ein s{hrecklickez Bild gemalt von den Folgen, die dieses Geseß mit sih bringen würde. Meine Herren, wenn man gewöhnt und verpflichtet ist, so viele alte Parlaments- verhandlungen zu lesen wie ih und dabei ersieht, was für s{chreckliche Folgen {hon bei den verschiedensten Geseßentwürfen von den verschiedensten Parteien mit tödliher Sicherheit prophezeit worden sind (Heiterkeit), und wenn man ferner sieht, daß all diese düsteren Voraussagen nachher nicht ein- getroffen sind und die Welt \sich noch immer um ihre Achse dreht, so nimmt man solche tragishe Erklärung niht mehr allzu s{chwer. Der Herr Vorredner sagt, es läge in dem Geseß- entwurf eine Preisgabe der Staat8hoheit, gleichzeitig aber erklärt er, wenn ter Landrat den Vorsitß führte was übrigens wenigstens in Preußen nicht eintreten dürfte —, oder der Assessor, so würden das für den Kaufmann Zustände sein, die unerträglißh wären, ebenso un- erträglih wäre es "aber, wenn in den Städten unter 20 000 Seelen ein Handlungsgehilfe vorläufig Neht nehmen sollte vor der Polizei. Ja, da. frage ich den Herrn Vorredner, l der Landrar, der Assessor nit auch Vertreter ter Staatshoheit ? Aber da plößlich soll die Staatshoheit niht genügend gewahrt sein. Darin {eint mir doch cin wesentliher Widerspruch in den Ausführungen d?:s8 Herrn Vorredners zu liegen. (Zuruf.) Auf die Justizhoheit kann es da nit ankommen, sondern auf die Staatshoheit kommt es an. Wenn Sie nur die Justizhoheit gelten lassen, müssen Sie die ganze Polizei aus\calten, die sehr häufig auch namens des Staats in erster Instanz Recht entscheidet.

Zum Schluß gestatte ih mir nur noch eine Bemerkung und möchte bei der Gelegenheit gleih auf den § 2 übergreifen. Die verbündeten Negierungen hatten Jhnen vorgeschlagen, erst bei 50 000 Seelen besondere Gerichte für die Handlungsgehilfen einzuführen. Die Kommission hat diese Zahl auf 20 000 herabgeseßt. Ih sage ganz ofen und glaube, daß die Mehrheit der verbündeten Regierungen diese Ansicht teilt, daß hierin eine Verbesserung der Vorlage nicht liegt. Ich habe hier die Tabelle vor mir liegen für die Tätigkeit der Ge- werbegerichte. Danach sind von den Gewerbegerichten in den Städten von 20 —50 090 Seelen im Jahre 1902 durchscchnittlich nur 87 Fälle entschieden. Nun bedenken Sie, daß die Handlung®gehilfen vielleicht nur ten achten Teil der gewerbliwen Arbeiter bilden. Wenn Sie also für kleine Städte oder kleinere Mittelstädte, will ih sagen besondere Gerichte mit folch geringem Geschäftsumfang bilden, fo wird der Fall eintreten, ter bereits bei den Sondergerichten der Berufsgenossenshaften eingetreten war, nämlich daß diese Ge- rihte ih viel zu selien versammeln, um mit der nötigen Schnelligkeit zu cntscheiden, und es besteht ferner die Gefahr, daß es diesen kleinen Gerichten an dem usus forensis fehlen wird, der für die Gleichmäßigkeit der Entscheidungen unbedingt not- wendig ist. Aus diesem Grunde sind seinerzeit die Sondergezrichte für die Berufsgenossenshaften bekanntlih abgeschafft worden. Ich befürchte, wenn Sie in Städten unter 50000 Seelen besondere Kaufmannsgerihte schaffen, werden ähnliche Zustände eintreten, wie seinerzeit bei jenen Sondergerihten der Berufsgenossenschaften. Sh halte deshalb diese Abänderung der Regierungsvorlage für keine Verbesserung, und ih möchte dem hohen Hause anheimstellen, ob man nicht besser auf die Vorlage zurükkommt. Wenn der Herr Vorredner besonders scharf betont hat, welche Ungerechtig- keit darin läge, daß man nach dem Beschlusse der Kom- mission den Handlungsgehilfen in Städten über 20000 Seelen dieses neue Verfahren gebe, die Handlungsgehilfen in Städten unter 20000 Seelen aber auf die Polizei verweise, so möchte id ihm do bemerken, das ist das Kennzeichen unseres ganzen wirtshaftlißen und amtlichen Lebens, daß man gewisse Organisationen nur unter gewissen Vorausseßungen hafen kann, und das ift auch durchaus berechtigt, weil in kleinen Orten in der Regel die Verhältnisse so unendlich viel einfacher liegen, daß derartige besondere Einrichtungen niht notwendig find. Aber zweitens besteht auch eine Grenze der Möglichkeit, bis zu welcher der Staat derartige Organisationen schaffen kann. So hat au nicht jeder Ort ein Amtsgericht oder cine bôkere Ver- waltungsbehörde, und die betreffenden Einsassen sind genötigt, Reisen zu unternehmen, um ihr Recht an anderen Oren zu suhen. Darin liegt au eine Differenzierung der einzelnen Staatsbürger, die sich

aber niht vermeiden läßt. Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts war es ein cigentümliher Zug der Zeit, die Standesgerichte zu be- seitigen und jeden vor den gemeinsamen ordentlichen Richter zu stellen. Jeyt, möchte ih sagen, zeigt \ich eine ents gegengeseßte Richtung, cin gewisses Streben nach standes- gemäßem Zusammenschluß und demgemäß auch nach Standesgerichten. Ob dieses Bestreben in den tatsächlichen Verhältnissen und unserem zum Individualismus geneigten nationalen Charakter begründet ift, ob, wie manche behaupten, die Bestrebungen, die seinerzeit dahin gingen, die ganze Rechtsprehung in dieser Weise zu nivellieren, von einer theoretishen Auffassung ausgingen, die unserem Volkscarakter nicht entspricht, das will i hier nit erörtern. Aber nachdem man und wie ih glaube, aus guten Gründen, den anderen Weg gegangen isi, muß man allerdings an dem allgemeinen Grundsay festhalten, daß jeder vor dem allgemeinen Richter Ret nehmen muß. Das Gewerbegerihtsgeseyß und dieses Geseß müssen nach meiner Meinung deshalb durch besonders dringende Verhältnisse begründete Ausnahmen bleiben, und das Ziel der verbündeten Regierungen und des hohen Hauses muß es sein, um allen weitergehenden Wünschen wirksam entgegenzutreten und doch die berechtigten Forderungen an die Rechtsprehung zu erfüllen, eine möglichst baldige Reform unseres Amtsgerichtsyerfahrens herbeizu- führen. (Bravo!)

Abg. Singer (Soz.): Ich glaube nit, daß die Amtsgerichte dur die Errichtung der Kaufmannsgerichte zur Untätigkeit verurteilt werden; sie werden nah wie vor genug zu tun haben. Die Amts- aerihte entsheiden aber für die Kaufleute niht {nell genug. Den Prinzipalen kann es allerdings glei fein, ob ein Prozeß ein paar Wochen oder Jahre dauert ; die Handlungsgehilfen aber sind dem Hunger preisgegeben, wenn die Prozesse sh niht {nell abwickeln. Die Shwarzmalerei des Abg. Semler fiadet ihren Grund nur in dem Bestreben, das ganze Gesey zum Scheitern zu bringen. Herr Bassermann wird erschreckt sein, was während seiner Abwesenheit in seiner Partei alles mögli geworden ist. Agitatorischer Tätigkeit, die Zerr Semler in dieser Sache uns vorwirft, ist die Nationalliberale Partei sonst doch nicht abgeneigt, ich erinnere nur an die Flotten- agitation. Um die Staatshoheit handelt es sich hier niht, höchstens um die Hoheit der Amtsrichter. Außerdem entscheiden auch die Sondergérichte im Namen des Staates. Redner suht zum Schluß die gegen den Antrag seiner Partei erhobenen Einwendungen zu ent- kräften. Gerade die Handlungsgehilfen in Städten unter 20 000 Ein- wohnern hätten einen Anspru auf Schiedsgerichte.

Abg. Trimborn: Ich muß dabei stehen bleiben, daß es ganze Bezirke, auch Regierungsbezirke geben kann, wo so wenige kauf- männishe Streitigkeiten vorkommen, daß sie ein Sondergericht nicht beshäftigen würden. Wollte man mehrere Nachbarbezirke an entfernt liegende Städte angliedern, wie es die Sozialdemokraten wollen, fo würde das so kostspielig und zeitraubend- sein, daß der Zweck verfehlt wäre. Folgen Sie nicht den LockEungen der Sozialdemokraten, aber au nicht dem Staatssekretär ; folgen Sie Ihrer Kommission. Ich habe als Anwalt gefunden, daß die Frage, ob die plößliche Ent- lassung cines Handlungsgehilsen berechtigt war oder nicht, sehr \hwierig ist, wie überhaupt die Entscheidung der Prozesse oft sehr zweifelhaft ist. Der Bauer fagt ja: ih habe meinen Prozeß verspielt. Die Handlungegehilfen wagen an Kosten oft 100 , und der Prozeß kann sehr lange dauern. Ist es für solhe Fälle nicht ein dringendes Bedürfnis, eine {nelle und wohlfeile Rechts- pflege zu hafen, vor allem eine Vergleichsinstanz? Schon 1897 hat sih der Reichstag beinahe einstimmig für solche Kaufmanns- gerihte ausgesprochen, und gerade der Abg. Bassermann ist es gewesen, der dafür eintrat, dessen Wiederersheinen ih heute gewünscht hätte. Auf die Reform der Amtsgerichte können wir niht warten, ganz ab- gesehen davon, daß sie sehr chwer durchzuführen ist. Der juristischen Auffassung sind wir in der Kommission sehr weit entgegengekommen dadur, daß wir bestimmt haben, daß der Vorsißende des Gerichts in der Negel ein Jurist sein muß. Sollte später einmal das Justiz- wesen so reorganisiert werden, daß es schneller arbeitet, so können wir ja auf den Gedanken der Angliederung der Kaufmannsgerichte an die Amtsgerichte zurückkommen. Die Gewerbegerichte haben \sich im großen und ganten bewährt, bei den Kaufmannsgerihten wird es nicht anders sein; die 2Lahl der Berufungen wird auch bei ihnen geringer sein als bei den ordentlichen Gerichten. Auch wenn die Frauen nicht Beisißer werten können und nit ihre Stimme abgeben dürfen, wird man nicht davon sprehen können, taß die Vorlage ein Unreht gegen die Frauen sei. Sie ist auch keine Ungerechtigkeit gegen das platte Land. Jch hoffe, die Vorlage wird mit großer Mehrheit angenommen werden.

Abg. Lattmann: Wie einscitig Herr Semler heute sih gebärdet hat, konnte man an den verdußten Gesichtern seiner Fraktionêgenossen sehen, die gewiß wünschen, er hätte lieber die Nordlandreile mit- gemacht und wäre heute nit unter uns. Ueber die Bedürfnisfrage ist er durhaus nicht unterrihtet. Für die Angliederung an dle Amtsgerichte wird wohl außer seiner Stimme keine andere mehr sich erheben.

Abg. Be ck- Heidelberg: Ih habe Herrn Singer zu erwidern, daß der Geist Bassermanns uns nicht verlassen hat, und daß wir unsere Neberlieferung nit verlassen haben. Unsere Stellung als Fraktion zu der Frage ist dieselbe wie früher. Uns beseelt noch derselbe fozial- reformerishe Geist wie früher. Unsere Fraktion is auch nicht de- generiert ; es bestehen in unseren Reihen wohl Meinungsverschiedenheiten, aber die Folgerungen aus der Haltung des Kollegen Se aules für unsere Fraktion lehnen wir ab. Auch der Abg. Bassermann hätte nit ver- hindern können, daß Herr Semler hier zu Worte kam. Bei uns hat jeder scin Recht, bei den Herren Sozialdemokraten „fliegt“, wer sich nicht füzt. Es sind bei uns nur ganz wenige, die sich dem Standpunkte des Abg. Dr. Semler anschließen; die anderen werden alles versuchen, das Geseß zustande zu bringen. Auch Herr Semler läßt sich nicht bestimmen durch die Interessen eines einzelnen Standes, der hanseatishen Kaufl-ute, sondern nur dur ‘das Interesse der Ge- samtheit; die Vorwürfe gegen ihn nach dieser Nichtung muß ih ent- schieden zurüdckweisen.

Abg. Dr. Semler: Zch danke dem Vorredner für diese Aus- führungen. Wenn Herr Lattmann andeutete, ih hbhâtte in der Kom- mission nur eine Rede gehalten und set dann nur äußerst selten er- schienen, so halte ih ihm das zugute; denn er war damals weit mehr im Wahlkampf Eshwege-Schmalkalden tâtig als in der Kommission. Ich habe in der Kommission fünfzehnmal gesprochen; ih bin selbst er- \hreckt darüber, daß es so unbescheiden viel gewesen.

Abg. Lattmann behält sih vor, bei der dritten Lesung in dieser Beziehung eine weitere Erklärung abzugeben.

_ Damit {ließt die Diskussion. Der Antrag Auer wird abgelehnt, der § 1 nah der Kommissionsfassung an- genommen.

Der § 2, der die Festsezung enthält, daß in Gemeinden von 20000 Seelen Kaufmannsgerihte errihtet werden N wird ohne Debatte angenommen, desgleichen die §8 3 und 4.

Darauf wird gegen 6 Uhr die Fortsezung der Beratung auf Donnerstag 1 Uhr vertagt. (Vorher dritte Lesung des Neblausgesetes.)

Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 78, Sigung vom 8. Juni 1904, 11 Uhr.

Auf der Tagesordnung steht die erste Beratung des Gesetzentwurfs, betreffend die Ershwerung des Kontraktbruchs landwirischaftliher Arbeiter und des Gesindes.

Nach dem Abg. Wolff-Lissa (fr. Vgg.), über dessen Aus- führungen bereits in der us Nummer d. Bl. berichtet worden ist, nimmt das Wort der

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Seitdem die Industrie in unserm Vaterlande in erheblihem Maße zugenommen hat, seitdem die Arbeitsgelegenheiten in den großen Städten sih in gleihec Weise gemehrt haben, hat zweifellos das erweist unsere Statistik eine Abwanderung ländliher Bevölkerung nah Industriegegenden, nach städtischen Zentren stattgefunden. Mit dieser Abwanderung, meine Herren, war ohne Zweifel für die Land- wirtschaft eine große Schwierigkeit entstanden, die nötigen Arbeitskräfte für ihren Betrieb ¿u erhalten. Seit einer Reihe von Jahren sind aus diesem Grunde aus landwirts{aftlihen Kreisen Anträge hervorgegangen, sowohl in den landwirtshaftlihen Vertretungen als auch hier in dem hohen Hause, daß die Staatsregierung wenigstens nah der Nichtung des Kontraktbruhs hin Vorkehrungen treffen solle. Das hohe Haus hat verschiedentlichst gelegentlih der Etatsberatungen diese Angelegen- heit gestreift und in diesem Jahr feine Anregungen in einer Resolution zum Etat ih glaube, es if Nr. 54 der Drucksahen zu einem Antrag an die Staatsregierung verdichtet, auf diesem Weg vorzugehen. Dieser Antrag hat, soweit ich es zu übersehen vermochte, nicht etwa eine kleine Minderheit gefunden, sondern ih glaube, daß große Parteien dieses hohen Hauses hinter diesem Antrag standen. Als Landwirtshaftsminister habe ih mich darauf verpflichtet gefühlt, nah dieser Richtung hin geseßlihe Vorschläge zu machen, die die Billigung des Staatsministeriums gefunden haben und die dem Hause in dem zur Beratung stehenden Entwurf zur Vorlage gebracht sind. Der Herr Vorredner hat erheblihe Bedenken gegen diefen Geseß- entwurf geltend gemaht und hat meiner Ansicht nah irrtümlicher- weise die Verhältnisse der großen Städte und der Industrie zum Maßstab der Beurteilung dieser rein ländlichen Verhältnisse gemaŸht. Ich sage „irrtümlicherweise", weil meiner Ansicht nah die Verhält- nisse der Intustrie und der Großstädte unmöglich auf unsere ein- fachen ländlichen Zustände Anwendung finden können. (Sehr richtig ! rets.) Sehen Sie auf die Industrie, so wissen Sie aus Beob- achtungen, die man von verschiedenen Seiten angestellt hat, daß die Industrie eigentlih dauernd mit einer Reservearmee von Arbeitern zu renen hat, d. h., in den Gegenden der Industrie und in den Groß- städten ist unausgeseßt ein großer Arbeitsmarkt vorhanden, der cs Leuten, die im Augenblick in der Landwirtschaft nicht Beschäftigung finden, ermögliht, Arbeitsgelegenheit und dadurch einen Verdienst zu ihrem Unterhalt zu finden.

Anders in unseren ländlichen Verhältnissen. Dort ift auf dem Dorf, wenn der Mann nicht in der Landwirtshaft Verwendung findet, tatsählich eigentlih keine Arbeitsmöglichkeit vorhanden. Aus diesem Grunde sind die Verhältnisse wesentlih verschieden. Aber noch ein anderes. Die Industrie greift in den Scha ihrer Reservearmee

hinein und stellt den Arbeiter an; in vielen Fabriken ift, was den Herren gewiß bekannt ist, die täglihe Kündigung Sitte, d. h. ein Mann kommt und wird, wenn Arbeit vorliegt, beshäftigt, kommt er morgen nicht, so geht die Fabrik und die Industrie trogdem ruhig weiter; der einzelne Mann ist keine Notwendigkeit für die Industrie. Fh mödte hierbei abschen von besonderen Arbeitsgelegenheiten, wie bei großen Eisenbahn- und Kanalbauten ih erinnere an den Nord - Ostsee - Kanal —, wo Menschen herangebracht werden müssen, wo auch Aufwendungen für ihre Reise gemacht werden müssen. Ganz anders ist es in der Landwirtschaft. Jn der Land- wirtschaft ist, namentlich was die Saisonarbeiter betrifft, in erster Linie der Landwirt verpflihtet und in die Notwendigkeit verseßt, Neisekosten für diese Leute zu bezahlen. Wir kennen außerdem bei unserem Gesinde und vielfah auch bei anderen Dienstverhältnissen das sogenannte Handgeld oder Mietsgeld, welhes immer gezahlt werden muß und bei jedem neuen Dienstaniritt verlangt wird. Alle diese Ausgaben fallen der Industrie niht zur Last.

Das find Momente, die sehr schwerwiegend eingreifen, gerade in einer Zeit, wo die Arbeitsverhältnisse, die Arbeiterlöhne, einen so tief eingreifenden Einfluß auf die zweifellos niht gut prosperierende Land- wirtshaft üben und üben müssen. Dies muß ih bier hervorheben gerade mit Rücksiht auf die Vorrede, weil meiner Ansicht nah auch der Herr Vorredner lediglich den Maßstab industrieller Verhältnisse an die Agrarverhältnisse legt. (Sehr richtig! rechts.) Die Aufwendungen, die der einzelne ländliche Arbeit- geber für seine Arbeiter, sei es in Form von Reisegeldern, sei es in Form von Vorschüssen, sei es in Form von Mietsgeld machen muß, find die Veranlassung gewesen, daß bei der Not an Arbeitern sich Verhältnisse entwickelt haben, die wenig erfreulih sind. Weil man diese Not und Schwierigkeit erkannte, haben Gesindevermittler und Arbeitervermittler diese Not wahrgenommen, um immer erneut die Arbeiter zum Eingehen anderer Dienstverhältnisse anzuregen; auf der einen Seite erhalten sie dadurch einen bestimmten Obolus, auf der anderen Seite haben die Leute es sehr gern, weil fie neues Miets- geld bekommen. Ich muß hier besonders auf die Saisonarbeiter eingehen.

Meine Herren, mit den Saifonarbeitern machen die Landwirte Kontrakte für einen längeren Zeitraum, meistens vom Frühjahr bis zum Herbst. Bei diesen Leuten ist ein Durhschnittstagelohn aus- gerechnet, den die Leute vom ersten Tage ihrer Beschäftizung an bis zum Herbst bekommen. Wer aber ländlihe Verhältnisse kennt, wird mir zugeben, daß nit an jedem Taze eigentlih von dem Arbeiter der gleiche Lohn verdient wird. (Sehr richtig!) Wenn die Fruchtbestelluung bei uns vorüber ist, wenn z. B. in Rübendistrikten und auf Gütern und Besitzungen, wo Kartoffeln gebaut werden, die Bestellung vorüber und die Hackarbeit beendigt ist, dann tritt bis zur Ernte eine Zeit ein, wo der Landwirt darüber nachsinnen muß, wie er die Leute beschäftigt. (Sehr richtig!) Aber, meine Herren, dann tritt die Ecnte ein. Denken Sie sich die Situation: der eine Landwirt hat Reisekosten, hat Vorschüsse aus- gelegt; dagegen if irgend ein Nachbarlandwirt, der vielleicht keine Kartoffeln, keine Rüben baut, sehr wohl in der Lage, den Leuten in

der Zeit der Ernte einen höheren Tagelohn zu zahlen. Während der