Beamte der Militärverwaltung. L.
1rch Verfügung des Kriegsministeriums. 30, Val. Sharf A Biureaubiätar für den Sekretariatsdienst bei der Fntend. XT. (1. K. S.) Armeekorps, zum Intend. Sekretär ernannt. Lehnert, Zahlmstr. Aspir. vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, als Intend. Bureaudiätar für den Sekretariatsdienst bei der Intend. XIX. (2. K. S.) Armeekorps an- gestellt. Diese Veränderungen haben Wirkung vom 1. April d. J. an. 6. Juni. Stein, Lazarettinsp. in Leipzig, zur probeweisen Wahrnehmung der Stelle eines alleinstezenden azarettinsp. nach Pirna versezt. Tornow, Lazarettinsp. in Zeithain, zum Lazarett- verwalt. Insp,, Wuttke, Lazarettverwalt. Asvir. in Zwickau, zum Lazarettinsp. in Leipzig, — ernannt. Diese Veränderungen treten
unterm 1. Juli d. I. ein. Kaiserliche Schutßtruppen. : Neues Palais, 6. Juni. Dr. Fry, Stabs- und Abteil. Arzt
9. Feldart. Abteil. der Schußtruppe für Südwoestafrika, aus der- selben ui eschieden und als Bats. Arzt des Schles. Pion. Bats.
Nr. 6 angestellt.
Nichtamtliches. Deutsches Neicdeckch.
Preußen. Berlin, 11. Juni.
Seine Majestät der Kaiser und König besichtigten heute früh um 6 E auf dem Bornstedter Felde bei Potsdam das Regiment der Gardes du Corps und das Leibgardck husarenregiment. Um 7 Uhr trafen Jhrè Mazestät die Kaiserin und Königin auf dem Felde ein. Nach der Be- sichtigung fand ein Exerzieren im Feuer statt.
Der Ausschuß des Bundesrats für Zoll- und Steuer- wesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Zol- und Steuer- Oa und für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.
Im Verlage der Königlihen Hofbuchhandlung von Mittler und Sohn, Berlin SW., ist die Rangliste DEL Schußtruppe für Südwestafrika und des Marine- expeditionskorps nah dem Stande vom Juni 1904 soeben erschienen. Das Heft kostet 0,20 M
Der großbritannishe Botschafter Sir Frank Lascelles hat sich nah England begeben. Während seiner Abwesenheit führt der Botschastsrat James B. Whitehead die Geschäfte der Botschaft.
Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. S. „Möwe“ am 26. Mai in Ternate (Molukken) eingetroffen und hat am 27. Mai die Reise nah Matupi fortgeseßt. i
S. M. S. „Zltis“ ist am 9. Juni in Schanghai ‘an- gekommen. j _ S.M.S. „Loreley“ geht heute von Konstantinopel nah Mitylene und von dort am 14. Juni wieder nach Konstantinopel in See.
Sachsen.
Auch am gestrigen Tage war das Befinden Seiner Majestät des Königs befriedigend ; in der vergangenen Nacht traten jedoch abermals langdauernde Anfälle von Atemnot und Beklemmungen ein.
Hessen. Jhre Königlichen Hoheiten der Prinz und die Prinzessin Heinrich von Preußen sind gestern mit dem Prinzen Sigismund im Jagdshloß Wolfsgarten eingetroffen.
Mecklenburg-Streliu.
Die Neustrelißer „Landeszeitung“ hat gestern an der Spitze ihres Blattes folgende Danksagung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs Adolf Friedrich veröffentlicht : In dem tiefen Leid, das Gottes Wille über mich und mein Haus und Volk gesandt hat, ist es mir eine Quelle reisten Segens gewesen, daß mir aus allen Kreisen der Bevölkerung meines Landes nicht allein, sondern auch zum Teil aus weiter Ferne von Korpo- rationen wie von Einzelnen zahllose Zeichen von Liebe und Verehrung für meinen unvergeßlihen Vater und von treuer Teilnahme an meinem und der Meinigen gerechtem Schmerze in sriftliher und telegraphisher Form, vielfach auch durch s{chöne Blumenspenden, zu- gegangen sind. Leider bin ih außerstande, jedem Einzelnen zu danken; do ist es mir ein wahres Herzensbedürfnis, auf diesem Wege allen, die unser in dieser {weren Zeit in Licbe und Treue gedacht haben, meinen warmen, tiefgefühlten Dank für ihre wohltuende Teil- nahme auszu’prechen.
Oesterreich-Ungarn.
Der Kaiser ist gestern abend, wie „W. T. B.“ berichtet, von Budapest in Wien eingetroffen. y Æ:
Gestern abend um 91/2 Uhr wurde in der Shhloßkapelle zu Gwmunden in Gegenwart der Mitglieder der Herzoglich Cumberlandshen Familie, des Königs Und derx Prinzessin; Thyra von Dänemark die Leiche Der Prinzessin Marie voß Hannover feierli eingesegnet. Nah der Einsegnung wurde der Sarg tat der evangelischen Kirche übergeführt, wohin die Mitglieder der Herzoglichen Familie zu Wagen folgten. Jn der {warz ausgeshlagenen Kirhe wurde der Sarg auf einem vor dem Altar errichteten Katafalk niedergeseßt, zu dessen Seiten zahl- reihe Kränze niedergelegt waren. Nah nochmaliger Ein- segnung der Leiche {loß die Feier mit dem Gesange eines Trauerchorals.
Die österreihische Quotendeputation nach längerer Debatte mit 7 gegen 6 Stimmen dem Bor
stimmte gestern
{lage der ungarishen Quotendeputation auf Beibehaltung der bisherigen Quote zu.
Großbritannien und Frland. u Ehren des- Erzherzogs Friedrich fand gestern, dem „W. L B.“ zufolge, in Aldershot eine Truppenschau über
der Herzog von Connaught beiwohnten. Heute vormittag hat der Erzherzog die Rückreise nah dem Kontinent an- getreten. S
Bei der Beratung des Berichts über die Bill, betreffend das MusikaütorenteGt wurde gestern im Unterhause die Ein- schaltung eines Paragraphen beantragt, wonach ein Etgentümer aus- ländischer Kompositionen diese in England innerhalb zwölf Monaten nach threm Erscheinen registriert haben muß, um berechtigt zu sein, \trafrechtlich) wegen Verleßung des Autorenrechts vorzugehen. Der Antrag wurde angenommen.
Frankreich.
n der gestrigen Sihung des Senats brachte, wie „W. T. B.“ ei der rgen Le Me ov oft de Launay (Monarchist) den Wettmarsch der Soldaten am 29. Mai zur Sprache. Der Kriegs- minister, General Andró erklärte, wie er es auch in der Kammer getan, er bedauere, die Genehmigung zu diesem Marsch erteilt zu haben. Der Senator de Lamarzelle (Nationalist) erwiderte dem Kriegsminister, es sei bedauerlich, daß der Minisler die Gesuche um Genehmigung des Marsches niht abgewiesen habe. Die Linke be- antragte hierauf die einfahe Tagesordnung, die mit 181 gegen 88 Stimmen angenommen wurde.
In der Deputiertenkammer brachte der Deputierte Charles Bos (rad. Sozial.) eine Interpellation ein über die neuen Tarife für die Gerichtékosten, die die Lasten der ileinen prozessierenden Leute ver- mehren würden. Es verlangte die Abschaffung dieser Kostenerhöhung und warf dem Ministerpräsidenten Combes vor, eine_ Politik des Verblüffenwollens und des Sand in die Augen Sireuens zu treiben. Der Justizminister Vallé erklärte, die Tarife für die Ge- rihtsfosten seien von seinem Amtsvorgänger aufgestellt worden, und berichtigte einige von Bos angeführte Zahlen. Die Deputierten Bos und Jauròs riefen \si{ch unter dem Lärm der Rechten einige Be- merkungen zu. Der Deputierte Millerand (Soz.) erklärte, dcr Justizminister Valls, der 14 Monate Zeit gebraucht habe, che er die Tarife genehmigt habe, könne die Verantwortung nicht auf seinen Vorgänger abwälzen; die Regierung sei für diese Tarife ver- antwortlih. Der Redner fügte hinzu, zweifellos werde man zur Vertcidigung der Negierung wieder anführen, daß das von der Regierung unternommene Werk der Verweltlihung und der Geseßgebung auf sozialem Gebiet in Frage gestellt werde, wenn man die Regierung stürze. Wenn man aber näher zusehe, dann seien die angeblih von der Regierung eingeführten Reformen nur Rauch und Augentäushung. Der Ministerpräsident Combes er- widerte, der einzige Fehler der Negierung sei, daß sie schon zu lange bestehe. Die Opposition komme niht mehr von der Nechten oder vom Zentrum, fondern von den Mitgliedern des früheren Ministeriums Waldeck - Rousseau, das die jetzigen Minister drei Jahre lang vertcidigi hätten. (§8 sei unwürdig von dem Deputierten Millerand, die Regierung wegen einer Gerichts- kostenfrage zu stürzen zu suhen. Im weiteren Verlaufe feiner Aus- führungen sagte der Ministerpräsident Combes, er unterdrüde die Kongregationen im Interesse der Republik und denke nicht daran, sich aus ihrec Hinterlassenschaft zu bereichern. (Ruf rechts: Und die Million der Karthäuser?) Der Ministerpräfident erwiderte: „Wenn ich mein persönlihes Interesse nicht dem höheren Interesse des Landes geopfert hätte, dann hätte ih ih s{chwöre es den Beweis erbradt, daß cine Infamie gegen mich begangen worden ist.“ Der Ministerpräfident fagte dann, er möchte nicht aus seinem Amte scheiden, bevor die Abschaffung des kongreganistischen Unterrihts endgültig entschieden sei; sobald das aber gesehen fei, werde er gern gehen. Der Deputierte Millerand protestierte lebhaft gegen die Andeutungen des Ministerpräsidenten und sagte, dieser suche die Debatte auf cin anderes Gebiet zu lenken. Der Ministerpräsident erwiderte, Millerand wisse, daß er — Combes — in der Karthäuser - Angelegenheit seiner Pflicht als Chef der Regierung cin großes Opfer gebracht habe; er könne sagen, daß man zwei Mönate, bevor man ihn und seinen Sohn beschuldigt habe, von den Karthäusern eine Million erhalten zu haben, zu ihm gekommen sei, um ihm zwei Millionen anzubieten, wenn er einen den Karthäusern günstigen Gesetzentwurf einbringe. Er habe davon dem Ministerrat Mitteilung gemacht, und dieser habe ihn dazu beglückwünscht, daß ec im höheren Interesse der Politik s{chweigen wolle. Millerand fkenne diese Tatsache. Nachdem zwischen vershietenen Rednern noch eine Reihe von Bemerkungen aus- getausht worden waren, verlangte der Ministerpräsident die cinface Tagesordnung. Als über diesen Antrag abgestimmt war, érgab fich, daß die Abstimmung einer Nachprüfung unterzogen werden müsse. Der Deputierte Renault Morlière wünschte den Vinistervräsitenten über den Bestehungsversuch) zu interpellieren. Der Minifster- präsident erklärte fih mit der sofortigen Diékussion einverstanden und führte dann aus, er sei glücklich, si von einem Geheimnis besreien zu können, das auf ihm laste. Der Generalsekretär des Ministeriums habe eines Tages eine Persönlichkeit empfangen, die zwei Millionen angeboten habe, wenn dem Parlament ein den Karthäufern günstiger G seßentwurf vorgelegt werde. Der General» sekretär habe dieser Persönlichkeit geraten, nicht die Schwelle seines — des Ministerpräsidenten — Arbeitszimmers zu überschreiten, es könne sonst geschehen, daß cr das Zimmer durch das Fester wieder ve: lassen müsse. Später habe man seinen — des Ministerpräsidenten — Sohn beshuldigt, eine Million von den Karthäusern erhalten zu haben. Eine Untersuchung fei eröffnet worden, tie Persönlichkeit, die den General- sekretär des Ministeriums aufgesucht habe, habe sih aber geweigert, den Namen desjenigen zu nennen, in dessen Auftrage sie den Scritt unternommen habe. Diese legtere Person habe sich aber dem Minister felbjt genannt, es sei der Generalfkommissar der Weltausstellung in St. Louis. Millerand- habe gebeten, im höheren Interesse des Landes hiervon nichts bekannt werden zu lassen. Der Deputierie Nenault Morliòre drückte sein Erstaunen darüber aus, daß der Miniisterpräsident niht den Namen der Person genannt habe, die den Bestehungs- versuch unternommen habe. Der Ministerpräsident Combes er- widerte, es sei Sache desjenigen, diesen Namen zu nennen, der diese Erinnerungen wachgerufen habe. Der Deputierte Millerand er- widerte, er werde das Geheimnis, das ihm aus feiner amtlichen Tätigkeit bekannt geworden sei, nicht enthüllen. Der Deputierte Pichat (liberaler Republikaner) sagte: wenn Combes die zwei ‘Millionen nit erhalten habe, so komme das daher, daß die Kart- häuser sie nit hätten geben wollen. Es sei angeboten worden, 300 000 Francs im voraus und 2 Millionen im Falle des Erfolges zu zahlen. Der Deputierte Bertrand beantragte die Einleitung einer gerihtlihen Untersuhung, um den Namen der Person festzustellen, die den Bestechungsversuh gemacht habe. Unter Zustimmung des Minister- präsidenten beschloß das Hus, am Mittwoch eine Kommission zu er- nennen, die über den Bestehungsversuch eine Untersuchung anstellen solle. Bezüglich der Interpellation Bos wurde mit 313 gegen 250 Stimmen die einfahe Tageto:dnung angenommen und die Sizung darauf ge\s{losser.
Zur Vorgeschichte des gestrigen Zwischenfalles in der Deputiertenkammer wird folgendes berichtet:
Im Laufe einer privaten Unterredung im Ministerium des Innern hatte cines Tages Lagrave, der zur Zeit Kommissar der französischen Ausstellung in St. Louis is, Edgar Combes, dem Sohne des Ministerpräsidenten, angedeutet, daß jemand bereit sei, zwei Millionen Francs zu zahlen, wenn die Regierung einen für die Karthäufer günstigen Gesegentwurf einbringe. Edgar Combes habe diese Woite, obwohl er ihnen eine Bedeutung nit beigelegt, am Abend seinem Vater berichtet und sie dann aus dem Sinne verloren. Als dann eine Zeitung gemeldet habe, Edgar Combes habe von den Karthäufern eine Million erbeten und versprochen, dafür die staatliche Genehmigung des Ordens herbeizuführen, sei cine gerihtlihe Unter- suchung eingeleitet worden, uad Edgar Combes, der sih nun der Worte Lagraves wieder erinnert, habe von ihnen in seiner Ausfage
Schweiz.
Gestern mittag 1 Uhr gab, wie „W. T. B.“ berichtet, ein seit einiger geit sih in Bern aufhaltender, wahrscheinlich aus Russish-Polen stammender Mann auf den russishen Ge- sandten Schadowsky einen Revolvershuß ab, der den Ge- sandten in den Kopf iraf. Der Gesandte konnte sih noch selbst nah dem Berner Hof, wo er logiert, begeben. Eine sofort vorgenommene Operation glückte, es gelang, die Kugel zu entfernen, und man hofft auf einen normalen Genesungsprozeß. Die Nacht verlief gut; Fiebererscheinungen haben sich niht gezeigt. Der Urheber des Anschlags heißt Jan Jlnicki; er betrachtet sih als ein Opfer russischer Willkürherrschaft und scheint von Verfolgungswahnsinn be- sessen. Jm vorigen Jahre reiste er nah Darmstadt, um dem Kaiser von Rußland persönlich sein Anliegen vorzutragen; dort soll ihm ein Kaiserlicher Sekretär versprochen haben, seinen Fall dem Kaiser vorzulegen. / S Der Bundesrat hat gestern nahmittag in einer Extra- sizung beschlossen, Jlnicki der Bundesanmwaltschaft zu über- weisen. Ferner hat der Bundesrat d«g Bundespräsidenten Comtesse beauftragt, sih sofort ir Berner Hof, wo der Gesandte Quartier genommen hat, äh dem Befinden des Patienten zu erkundigen und der Familie sowie dem russischen Ministerium des Aeußern telegraphish seine Teilnahme aus- zudrüken.
4 Türkei. Nach einer Meldung des Wiener „Telegr.-Korresp.-Bureaus“ aus Konstantinopel wurden gestern nah dem Selamlik der französishe Botschafter Constans, der Admiral Gourdon und der Kontreadmiral Antoine von dem Sultan empfangen. Der Admiral Gourdon überbrachte dem Sultan Grüße des Präsidenten Loubet. Hierauf stellte der Admiral die Offiziere seines Stabes vor. Vor der Audienz war zu Ehren des Admirals eine Truppenrevue ab- gehalten worden. / Wie die „Frankfurter Zeitung“ aus Konstantinopel meldet, gab der bulgarishe Agent Natschowitsh auf der Pforte im Namen seiner Regierung entschiedene Erklärungen ab, wonach sofort die strengsten Maßregeln in Bulgarien er- griffen werden sollten, durh die die Uebersendung von Explosivstoffen von Bulgarien nah der Türkei verhindert werden könne. Da feststche, daß die Aufgabe des Pafkets nach Gewgheli aus Bulgarien erfolgt sei, werde die Pforte auf Wunsch der bulgarischen Regierung derselben die Frachtbriefe ausliefern, damit man durch die Schrift den Verbrecher er- mitteln könne. i N Das ökumenische Patriarchat überreichte gestern der Pforte eine Protestschrift gegen die Errichtung einer kfußowalachischen Kirche in Monastir.
Serbien. Dem Wiener „Telegr. Korresp. - Bureau“ wird aus Belgrad gemeldet, daß dort gestern vormittag auf dem neuen Friedhofe ein Requiem für den in der Nacht vom 11. Juni v. J. gefallenen ersten Adjutanten des Königs Alexander, den Oberfileutnant Naumomwitsch, stattgefunden habe, dem der Ministerpräsident, der erste Adjutant des Königs, der Kabinetts- chef des Königs, der Stadtpräfekt und zahlreiche Offiziere bei- gewohnt hätten. Asien.
Ein Telegramm des Generals Kuropatkin an den Kaiser vom 9. d. M. besagt, dem „W. T. B.“ zufolge:
Die Beschießung der Küste westlich von Sseniutschen und Kaidshou durch ein japanishes Geschwader am 8. Juni richtete weder“ Verluste ncch Meoterialshaden an, obwohl eine bedeutende Zahl von Schüsscn abgegeben wurde. Auf russischer Seite wurde nur ein Lazarettgehilfe verwundet. Am Morgen des 9, Juni herrshte an der Küste Ruhe. Einige feindliche Schiffe hielten sh fern vom Ufer. — Am 7. Juni fuhren die Japaner fort, nah Ss\iujan auf der von Takuschan und auf der von Föngwangtshöng dorthin führenden Straße langsam vor- zurücken. Abteilungen ihrer Vorhut machten etwa 8 Werst füdlich und östlich von Sfsiujan Halt. Am Morgen des 8. Juni griff eine japanishe Abteilung, die aus etwa einer Brigate Fnfanterie und zwei Gebirgsbatierien und 5 Eskadrons bestand, S\ iujan an. Gegen 11 Uhr erschienen die Japaner von Süden her vor der Stadt, wurden aber durch ein äußerst erfolgreihes Feuer einer russishen Balterie gezwungen, Halt zu maŸen. Hierauf begann die japanis@e Infanterie, auß von Osten her auf dem Wege von Föngwangtshöng vorzugehen. Die Kosaken, tie daselbst den Paß beseßt hielten, mußten nah zweistündigem Kampfe sich zurückziehen; eine rusfsische Batterie eröffnete das Feuer auf den Paß und machte es den Japanern urmöglich, sih dort festzuseßen. Um dieselbe Zeit nahm im Süden eine japanishe Gebirgtbatterie Auf stellung, wurde aber na) cinigen Schüssen dur das Feuer der oben erwähnten Batterie zum Sch{weigen gebracht. Der zweiten japaniswen Gebirgébatterie gelang es überhaupt nicht, das Feuer zu eröffnen, und sie räumte unter dem Feuer der russischen Batterie die von ihr eingenommene Stellung. Im Laufe des Gefehts wurde cine Umgehungsbewegung mehrerer japanischer VFnfanteriebataillone im Nordosten von Sfiujan bemerkt, die den Rückzug der Russen bedrohte. Die Ko'aken zogen sich deshalb allmählich bis auf etwa 8 Werst von Ssiujan zurück und beschossen dabei mit Artillerie auf eine Entfernung von 600 Faden eine dichte Kolonne des Gegners. Gegen 5 Uhr Nachmittags hörte das Gefecht auf. Auf russischer Seite wurden zwei Offiziere verwundet, ein Kosak getötet und 17 Kosaken verwundet. Die russischen Offiziere und Soldaten bewiesen in dem Kampfe, wie der Chef der Abteilung meldet, großen Mut. Allen Angaben zufolge fochten die Kosaken mit Truppen der zehnten japanischen Division. — Im Gefecht bei Tafangou am 7. Juni wurde auf russisher Seite ein Schüße verrwoundei, während dle Japaner bedeutende Verluste hatten. Wie die Ortsbewohner aus- sagen, verloren die Japaner 40 Mann an Toten und Ver- wundeten. — Ueber das Gefecht bei Ssaimatsi werden folgende Einzelheiten gemeldet: Am 7. Juni wurde um 5 Uhr Morgens eine Kompagnie, die sh auf der Straße nach Aiianamyn als Sicherheitswahe befand, vom Gegner angegriffen. Jhr wurde eine #Freiwilligenabteilung zu Hilfe gesandt, und später rüdte die ganze Abteilung aus, von der ein Bataillon mit einer Gebirgs- batterie vor Ssaimatsi Stellung nahm, während ein anderes Bataillon vorrückte. Die Vorpostenkompagnie und die Freiwilligen- abteilung bedrängten anfangs die Japaner, brachten ihnen Verluste bei und erbeuteten die Gewehre und die Ausrüstung der Gefallenen. Dem Borrücken des Bataillons wurde aber sodann durch das sehr starke Feuer des Gegners Einhalt getan, der, wie sih herauê- stellte, etwa cine Brigade Jnfanterie mit zwei Batterien und drei Eskadrons stark war. Der Chef der Abteilung gab den Befehl, zum Finschuilinpaß zurückzugeken Die Abteilung 309 fi in voller O dnung langsam zurück. Auf russisher Seite wurden drei Offiziere verwundet und gegen 100 Mann getötet und verwundet. Die erbeuteten Ausrüstungsgegenstände der Gefallenen ergaben, daß die Abteilung mit Truppen der zwölften japanishen Division gekämplt hatte. Der Abteilung2ch{hef lobt die Ruhe und den Mut der Truppen und bezeichnet die Tätigkeit der fliegenden Abteilung des Roten Kreuzes
siebzehntausend Mann statt, der der Prinz von Wales und
Mitteilung gemacht.
als über jedes Lob erhaben.
ausfMließlih auf einen Streit über die
Wie die „Russische Telegraphen-Agentur“ aus Mukden meldet, beginnt die ge es Generals Kuroki ihre Vorwärtsbewegung. Die russishen Vorposten sind im Gebiet von 2 S ene und Tienschan auf beträchtlihe japanishe Streitkräfte O Jeden Tag finden Scharmüßel zwischen den beiderseitigen Vorposten statt. Die russishen Truppen gehen langsam vor den überlegenen feindlichen Streitkräften zurück, — Die C e Liaujan g vom 8. Juni, wonach bei einem Angriff auf Port Arthur ein Drittel der japanischen Armee vernihtet worden fet, bestätigt sih nicht,
- Der General Kuroki hat, wie „W. T. B.“ meldet, nah Tokio berichtet : |
Eine unserer Abteilungen hat am 7. Juni Ssaimatsi beseßt. Unsere Verluste waren: 3 Mann tot, 24 Mann verwundet, während der Feind 23 Tote auf dem Schlachtfelde zurückließ, außer zwei Offizieren und fünf Mann, die gefangen genommen wurden. Die Armee des Generals Kuroki, die mit den îin Takuschan gelandeten Truppen gemeinsam operiert, hat am 7. Juni Ssiujan beseßt und den Feind auf Lomutschöng und Kaiping zurückgedrängt. Der Feind zählte 4000 Mann Kavallerie mit 6 Geshügen Unsere Ver- [luste betrugen: drei Mann tot, ein Leutnant, ein Unterleutnant und 23 Mann leiht verwundet.
Urteil des Neichsgerichts vom 15. Februar 1904 übec die Zulässigkeit des Rechtswegs und den Vegriff dexr bürger- lichen Rechtsstreitigkeiten.
In Sachen der Stadtgemeinde S., vertreten durh den Ma- gistrat, Klägerin und Revisionsklägerin, wider den Königlich preußischen Fiskus, vertreten durch die Köntgliche Regierung zu S., Beklagten und Nevisionsbeklagten, hat daSNeichsgericht, V. Zivil- fenat, auf die mündliche Verhandlung vom 15. Februar 1904 für Recht erkannt : :
Das Urteil des ersten Zivilsenats des Königlich preußischen Oberlande8gerihts zu S. vom 7. Oktober 1903 wird aufgehoben, der Nehtsweg für zulässig erklärt und die Sache zu anderweiter Verhandlung und Entscheidung an das Berufungs8geriht zurücke- verwiesen. Die Entscheidung über die Kosten der NRevisionsinstanz wird dem künftigen Endurteile vorbehalten.
Von Rechts wegen.
Tatbestand.
Der klagenden Stadtgemeinde sind auf Grund des §8 27 des preußischen Gesetzes, betreffend das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlihen Volksschulen, vom 3. März 1897 aus der Staatskasse vom 1. April 1900 ab ein fester Staatszushuß von 40 000 « (Abt. VI a. a O.) und ein Staatsbeitrag von 23 272 #6 (Abt. 11a. a. O.) unstreitig alljährlich zur Kasse ihres Schul- verbands zu zahlen. Für das Etatsjahr 1900 aber hat der beklagte Fiskus zur Kasse der Klägerin nur 40000 (4 +4 23050 4, also 222 4 zu wenig, und für das Etatsjahr 1901 nur 40 000 M -+ 17 287,90 e, also 5984,50 A zu wenig gezahlt. Auf die hier- nah fehlende Gesamtsumme von 6206,50 (M sind nachträglich zunächst noch 222 4 und am 21. Oftober 1902 ein fernerer Teilbetrag von 1220,77 M. zur Zahlung gelangt.
_Die Klägerin fordert klagend den Restbetrag von 4763,73 nebst 49/0 Zinsen seit dem 21. Juni 1902 und außerdem 49/9 Zinsen von 1220,77 M für die Zeit vom 21. Juni bis 21. Oktober 1902.
Der Beklagte hat vorweg die Einrede der Unzuläfsigkeit des Nechtswegs erhoben. Eventuell aber will er mit gewissen aus S streitigen Rechtsverhältnisse hergeleiteten Gegenforderungen auf- rechnen.
Das Landgericht, das den Rechtsveg für zulässig hält, bat am 27. Februar 1903 den Beklagten zur Zahlung von 49% Zinfen von 1220,77 MÆ. seit dem 21. Juni 1902 bis zum 21. Oktober 1902 verurteilt, im übrigen aber die Klage abgewiesen und der Klägerin, mit Auënahme eines von dem Beklagten zu den Gerichtskosten zu [leistenden Beitrags von 10 ( die sämtlichen Kosten auferlegt.
Das Oberlandesgeriht zu S. hat die Zulässigkeit des Necht8wegs, indem es die Verhandlung auf die'en Einwänd beshränkt hat, verneint und durch Urteil vom 7. Oktober 1903 die Berufung der Klägerin aus diefem Grunde zurückg-wiesen. Die Klägerin greift diese Ent- \cheidung durch Nevision an, mit dem Antrage, das angefochtene Urteil aufzuheben, den Rehtsweg für zulässig zu erklären und die Sache zur weiteren Verhandlung und Entscheidung in die Berufungs®infstanz zurück{zuverweisen.
Der Bekl agte begehrt die Zurückweisung ter
Die Pacteien haben Urteils mündlich verhandelt.
Entscheidung8gründe. Das Nechtêmittel erscheint begründet. ,___Der Berufungsricßter führt aus, daß die von der Klägerin aus § 27 des Geseßes vom 3. März 1897 gegen den Beklagten geltend gemachte Verpflichtung elediglih öffentlichen Rechts sei“, und daß ein Streit darüber „niht zu den bürgerlichen Nechtsstreitigkeiten“ im Sinne des § 13 des Gerichtsverfassung8geseß-s gehöre. Der Nechts- weg set für den streitigen Anspru auc) nit besonders („aus- driüdlich ) zugelassen, und es müsse aus der Bestimmung in Absf. 6 der Nr. 11 des Gesetzes vom 3 März 1897 im Gegenteil gefolgert werden, daß er der aus\{lißlihen Entscheidung dur di-e Verwaltungs- cevorie unterliege. j / “s L ie vorstehenden Erwägungen sind nicht geei net, das Urteil z1 stüßen. Der § 13 des Deutschen Gerichtsverfassung8gesetzes befiimut, daß vor die ordentlichen Gericht alle „bürgerlichen Nechts- streitigkeiten* und Strafsachen gehören, „für welche nit entweder die Zuständigkett von Berwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten begründet ift oder reihs- dete C gr Ns bestellt oder zugelassen TEND., Ein besonderes Gericht ift dur Nei ir den vorlie; Fall vit i Zen ch Neichêgesez für den vorliegenden Zenn der gegenwärtige Prozeß zu den „bürgerlichen ® e s streitigfeiten“ zu rechnen ift, so würde c els 4s A ordentlichen Gerichten entzogen sein, wenn nach dem preußischen oder nach Neichsré cht eine Verwaltunasbehörde oder ein Verwaltungs- gerin lur Lene Snsetdung zuständig wäre. „ Der von der Net Sgelcßgebung vielfach angewendete Ausd „bürgerlide Nechtsftreitigkeit“ See blt lie Bete Aubbruck bla m nicht auédrücktih erklärt. Die otive zu § 13 a.-a. O emerken : i i „Der Begriff ter „bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten“ leidet ke (vgl. Mot. zur Bad. P.-O. S 1) oder do G, eine ais genügende (vgl. Preuß. A. G..O. 1. Einl. § 1) Definition. Fhn gemeinsam für alle deutschen Staaten zu präzisieren, war umfoweniger ausführbar, als nah einzelnen Nechten auch JIustizpolizeisachen be- ziehung8weise Akte der gemischt freiwilligen Gerichtsbarkeit namentli auch Vormundschafts\achen, in den Formen cines Prozesses verhandelt werden (vgl. Nordd. Protokolle S. 2200). Der Entwurf konnte aber den Begriff der bürgerlichen Nechtsstreitigkeit als einen gegebenen vorausfeßen, weil er ungeachtet feiner Verschiedenheit in den verschiedenen Gebieten des Deutschen Reichs überall ge fetlih fei es im geschriebenen oder ungeschriebenen Rechte, fixiert ist (Hann. Prot. 1 S. 343 ff). Für die Bestimmung einer Sache sind sona in erster Linie die Neichëgeseße, in weiterer Linie aber das Landes- a 2s puries Ret maßgebend.“ ner 8 Olirgezlthe Recht oder Privatrecht bildet den Gegens eaen Rechte. , Hieraus aber folgt nicht, daß bürgetlive det reitigfeiten im Sinre des § 13 a. a. O. nur folche find, welche ih ç nat ï ris beziehen. Auch die Bals n A cines E ch rechtlihen Titel beruhenden Anspruchs kann, wie z. B.
MNevision. unter Zugrundelegung des angefodtenen
beklagte Partei angehalten
Anspru. Ihr Interesse
Betrag eine von thr bestri
berührt. Der vermögensr gehört begrifflid in das G
1888 (Entscheidungen des S. 288) ausgesprochen hat,
nach MNMeichsrecht, preußischem MNecht.
_Die Annahme des bürgerlihe Nechtsstrei Hiernach bleibt zu prüfen,
waltungsbehörde zuständig erklärt sind.
riften über Fâlle anderer Art, und der Abs. 6 der Nr - [l in das Berufungsgericht
der Unterrihtsminister) en d
Absätßzen der Nr. aufsihtsbebörd.. Die über die Festsetzung zu leistenden Modalitäten. aufsihtsbehörde, der den b stebt diesen, wie dort bestim
¿ollernshen Landen an den entscheidet. aufsihts8behörden
durch ihr
in diesem Falle fristenlos.
vorliegenden Klage niht. D Beitrags ist dabei des der Klägerin Anspruchs soll mit der gerufene Gerit foll nahfolgerin der mit ihr G. und B. zu dulden verpfl beitrag von dem Fiskus um
bloßer Inzidenzfall innerhalb behörde nah § 27 Nr. 11 a. die Höhe des Staatsbeitrazs
nicht der Umstand, ob die Verpflichtung, zu deren Erfüllung die
lihen Rechts wurzelt, sondern die Frage, einen Gegenstand des öffentlihen Interesses, des Gemeinwohls, oder um das Nechtsgut und die individuelle Nehtssphäre einer einzelnen, sei es physischen, fei es juristischen Person handelt. Klage verfolgt die Stadtgemeinde S. nicht selbst (als öffentlihe, dem Staatswohl dienende Anstalt) betreffenden
darauf gerichtet, daß der Beklagte ihr deu geseßlich Staatsbeitrag zu den Kosten der öffentlihen Volkss{chule voll aus- zahlt und verhindert wird, gegen den bisher ihr vorenthaltenen
hergeleitete Forderung aufzurehnen. Durch den Ausgang des Pro- zesses wird das Schulinteresse selbst, für welches die Klägerih unab- hängig von dem jeßt erhobenen Anspruch
V. Zivilsenat des NReichsgerihts in einem Urteil vom 22. Sebtember
rihtsverfassung8gese1zes einshränkende NRechtênorm die aus öôffentlih-rechtlichen Verhältnissen hervorgehenden privatrecht- lichen, insbesondere vermöge der Verfolgung im ordentlichen noch nach gemeinem Nur
glei As R Hliithe Aal gewisse einzelne ay privatrehtliche Ansprüche wegen ihrer naben Beziehungen zum öffentlicen Recht N h ordentlihen Gerichten zur Aburteilung überwiesen. Berufungsgerichts,
für den anhängig gemachten bürgerlihen Nechtsitreit eine Ner - oder
die allgemeine Landeéverwaltung vom 30. Zuli 1883 enthaltenen Vor- „Schulangelegenheiten“ (§§ 45 bis 49) betreffen
§ 27 des Geseßes vom 3. März 1897, wie . ebenfalls des ordentlichen Nichters für den Anspruch aus\{ließt.
Aber auch dies muß verneint werden.
Die Vorschrift des Absapes 6 a. a. O., nah welher „auf Be- schwerden der Oberpräsident (in den Hohenzollernschen Landen
seine Stellung zur Evidenz ergibt, nur auf die in den vorhergehenden IT des § 27 erwähnten Anordnungen der Schul- leßteren der Staatsbeiträge : Gegen den in Abs. 2 bezeihneten Beshluß der Schul- stellung die Beschwerde an den Dbeipräsidenten (in den Hoben- ÜVeber Beschwerden anderer Art,
erfolgenden Entschließungen Anlaß geben, entscheidet nah Abs. 6 end- gültig dieselbe Instanz; die Erhebung des Nechtsmittels geschieht aber
Um eine Abwehr, wie sie hiecnach die Nr. den zugelassenen Beschwerdeweg vorsieht, handelt es sich jedoch bei der
ganz außer Streit und nur die Realisfierung zustehenden, an
entscheiden,
dieser bei Zahlung der den Sqhulverbänden jener Gemeinden zustehen- den Staatsbeiträge angeblih irrtümlih zu viel bezahlt hat.
Hiernach war, wie geschehen, zu erkennen.
werden foll, in einer Norm des öffent-
ob es ih dabei lediglih um
Mit der gegenwärtigen einen die Volksschule
ist als vermögensrechtlihes nur ges{uldeten
ttene, aus ungerehtfertigter Bereicherung
l ¿u forgen hat, nicht echtliche Anspru einer Stadtgemeinde ebiet des Privatrechts. Wie bereits der
Neichsgerihts in Zivilsahen Bd. 22 besteht cine die Regel des § 13 des Ge- des Inhalts, daß
nêrechtlihen Ansprüche allgemein von Nechtsweg ausgeschlossen scien, weder em Recht, noch auch nach aus Zweckmäßigkeitsrüksihten hat au das vreußishe Staatsrecht
anderen Behörden als den
l 1 ( daß überhaupt keine tigkeit vorliegt, trifft demna nit zu. ob. nach der Landesgeseßgebung Preußens
die Verwaltungsgerihte für Die in dem Titel V11 des Gesetzes über
es fragt sih daber nur
noch, ob
annimmt, die Zuständigkeit
gültig entscheidet“, bezieht sh, wie
aber verhalten der an Den die dabet
sich nur S{ulverband vorkommenden
Höhe
und
eteiligten Schulverbänden zuzustellen ift, mt ist, binnen vier Wochen nah der Zu- Unterrihtsminister) zu, welcher endgültig zu denen die Schul-
e im Rahmen des Abs. 2 a. a. O
IT des Geseßes durch ie Höhe des von dem Staate zu zahlenden
sich bereits erzwungen werden. Das an- ) ob die Klägerin als RNechts- ‘jebt vereinigten politishen Gemeinden ichtet ist, daß ihr der festgeseßte Staates diejenigen Beträge gekürzt wird, welche
b feststehenden Klage
Ein der der Regierung als Schulaufsichts- a D. übertragenen Beschlußfassung über liegt somit nicht vor.
_Die Schlußberichte Reichstags und des
C O : standen zunächst Berichte auf der Tagesordnung.
Dr. Stockmann (Rp., 9
(fr. Volksp. Fürstentum Beweiserhebung
(nl. 5. Trier), Korfant1 6. Trier).
Eickhoff (fr. Volksp., 3. antrag gleichfalls beanjtan
zuweisen, weil fich in diesem
erforderlich, daß der
wendung von Stimmzetteln entnommen werden.“
Schilda hinausgchende Nachdem der trage auf Zurückverweisung beschlossen.
__ Vei Schluß des Blattes tommission.
— Auf der Tagesor des Hauses der Abgeor
und Gewerbe Möller be Beratung des Gesetzen dehnung einiger Best
Bergge]sezes vom 24. J
auh der § 70 des “Gerichtsverfassungsgesezes t; eine bürgerliche Nechtsstreitigkeit Da as e
Aufsuchung von Stein quellen in der Provin
Parlamentarische Nachrichten.
finden sih 1n der Ersten !
der heutigen (96.)
Ohne Debatte erklärte das Haus die Wahlen der Abgg.
burg (d. kons, 1. Danzig), Freiherr von Malßan-Peckatel (d. kons, 4. Mecklenburg-Schwerin), Menz (d. kons, 3. Gum- binnen), Mommsen (fr. Vagg., 3. Danzig), Meier
Dr. Pott ho f}f- Walde (fr.
tungen beschlossen hinsichtlich Den Bericht der Kommission über die
Abg. Müller- Sagan (fr. Volksp.):
Außerdem sei für ihn und seinen bestimmend der Sag des Berichtes : Zettel unbeobachtet in den Umschlag stecken kann) ift in der Negel N l ganze Körper, nicht allein der Oberkörper und die Vande des Wählers dem Anblick von Bewegungen des Wählers können eventuelle Rückschlüsse auf die Ver-
Das sei do eine allzu peinliche, fast noch über Auslegung des Wahlreglements. Abg. von Strombeck (Zentr.) dem An-
Freiherr von Nheinbaben
über die gestrigen Sißzungen des Hauses der Abgeordneten be- Beilage.
) Sißung des Reichstags derWahlprüfungskommission
. Schleswig-Holstein), von Ol den-
: Jobst Lippe), Horn-Goslar (nl.) und Vgg.) für gültig.
wird auf Grund der Protestbehaup- der Wahlen der Abgg. Boltz
» (Pole, 6. Oppeln), Fuchs (Zentr.,
mi l Wahl des Abg. Erfurt), die nah dem Kommissions- det werden soll, beantragt der
] an die Kommission zurück- augenfällige grobe Nechenfehler befinden. Antrag auf Zurückverweisung mit- „dazu (daß der Wähler feine
Außen entzogen sind; auch aus
einer bestimniten politishen Richtung
zugestimmt hat, wird dementsprechend
folgen Berichte der Petitions-
dnung der heutigen (80.) Sißung dneten, welcher der Finanzminister en und der Minister für Handel iwohnten, stand zunächst die zweite twurfs, betreffend die Aus- immungen des allgemeinen uni 1865 auf die Arbeiten zur - und Kalisalz und von Sol-
Die Kommission hat die unveränderte Annahme des Ent-
wurfs vorgeschlagen. Das Haus beschließt demgemäß ohne Debatte.
._ Es folgt dann die erste Beratung des Geseßentwurfs über die Bestellung von Salzabbaugerechtigkeiten in der Provinz Hannover in der ihm vom Herrenhause gegebenen Fassung.
Abg. Glaßel (nl.): Ih hätte gewünscht, daß ein Vertreter der Regierung den Inhalt der Vorlage erläutert bätte. Da dies nicht geschehen ist, will ih darauf hinweisen, daß der Hauptzweck des Geseyz- entwurfs die Sicherung der Salzgewinnungsgerechtigkeit gegenüber der jeßt bestehenden Unsicherheit auf Grund des Bürge! lichen efegbuths ist. Es foll nach § 1 das Recht zur Gewinnung von Stein- und Kalifalzen von dem Eigentum an den Grundstücken, in denen die genannten Mineralien anstehen, abgetrennt und als selbständige Gerechtigkeit für den Grundeigentümer oder einen andern bestellt werden föznen (Salzabbaugerechtigkeit). Die ganze Materie ist nit fo einfa, daß sie kurzer Hand erledigt werden dürfte. Es wird kommissarische Beratung notwendig sein. Namentlich die Vebergangsbestimmungen werden geprüft werden müssen, die den Interessen der Berechtigten nicht ganz entsprehen. Auch gegen weitere Bestimmungen der Lor- lage sind berechtigte Bedenken erhoben worden. Ich beantrage, sie einer besonderen Kommission von 14 Mitgliedern zu überweisen.
Minister für Handel und Gewerbe Möller: Ich habe geglaubt, daß durch die Verhandlung über das Thema, die im Herrenhause stattgefunden hat, wir dec Verpflichtung einer eingehenden Beratung im jeßigen Stadium der Session überhoben sein würden. Wir haben jeßt den dringenden Wunsch, daß der Geseßentwurf \obald wie mögli zur Erledigung gelangt. Aus den Interessentenkreisen sind mir fei: 2 Jahren die dringendsten Wünsche zugegangen, daß etn folhes Geseß erlassen werden möchte. Als um die Mitte der 1890 er Jahre die Vorlage eingebraht wurde, in der eine gleihmäßige Ordnung der Kaliabbaugerectigkeit vorgeschlagen wurde, lehnte das Haus die Sen, E e ht wOATLE Ls: zulässig l. E haben diesen WSlandpunik anertannt, wün|chen aber nun, den Grundbesiß tin höherem Maße zu hüßen als bisher. O MLIN
Ein NRegierungékommissar widerspriht dem Vorwurf des Abg. Glagel, daß die Uebergangsbestimmungen zu formalistisch seten.
Abg. Reinhard (Zentr.) erklärt, daß feine Freunde mit dem Abg. Glaht-l darin übereinstimmten, daß der Geseßentwurf nit frei von Bedenken fei, und {ließt sich dem Antrag, eine Kommissions- beratung stattfinden zu lafsen, an, will jedoch die Vorlage nicht einer besonderen Kommission, sondern der verstärkten Justizkommission über- wiesen wissen.
Abg. Glaßtzel zieht seinen Vorlage der um überwiesen wird.
Alsdann folgt die erste Beratung des Gesetzentwurfs wegen Erhöhung des Grundkapitals der Seehand- lung von 344 um 65 Millionen Mark.
Bei der allgemeinen Besprehung bemerkt ¿1e 2400 von Kessel (kons): Die Wichtigkeit der Vorlage erheischt eine kommissarishe Beratung, am besten în der Budgetkommission. Der Kernpunkt der Vorlage liegt darin, daß sie den Gefahren einer Konzentration des Kapitals in den Großbanken entgegentreten soll. Diese Konzentration des Kapitals in den Großbanken ist eine erbeblihe Gefahr schon in Friedenszeiten, besonders aber in Kriegszeiten. Die Erhöhung des Grundkapitals soll die Seehandlung in die Lage seßen, eine größere Stetig- keit in den Kurs der Staatspapiere zu bringen, deren Kürs ungünstiger ist als der anderer Paptere. Ob. - die Erhöhung des Kapitals genügen wird, um diese Konsolidierung zu ermöglichen, wird ta der Kommission zu prüfen sein. Viellei@t könnte man auch dem Gedanken näher treten, ob nicht in den Provinzen Filialen der See- handlung errichtet werden können.
Abg. Graw (Zentr.): Wir werden der Vorlage zustimmen. Die Seehandlung wird allerdings troß dieser Erhöhung der Zentralisation der Großbanken nit die Spitze bieten können, aber sie wird Einfluß auf den Notenumlauf haben. Der Redner erörtert dann die Ent- wickelung der Sparkassen und das Verhältnis der Kapitalanlage in diesen zu derjenigen in Kon}ols, bleibt aber im einzelnen auf der Tribüne unverständlich. Er wünscht vor allem eine Abgrenzung der Tätigkeits- gebiete der Seehandlung und der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse und scheint den Verkehr mit den Sparkassen ledigli der Seehandlung vorbehalten zu wollen.
(Schluß des Blattes.)
Zieht sei Antrag zurück, worauf die ( Mitglieder verstärkten Justizkommission
Statiftik und Volkswirtschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
Im Ausstand der Berliner Droschkenkutscher im Dezember v. J. erfolgte die Einigung dadur, daß Arbeitgeber und Arbeit- nehmer eine Abmacung trafen dahin, daß die Kutscher 1,50 M Lohn und 25 v. H. Gewinnanteil erhalten sollten. Dieser L hnsatz befricdigte aber den größten Teil der Kutscher nit: sie stellten höhere Forderungen, und viele Fuhrherrn haben diese auch bewilligt. Mit dem 1. Juli d. J. tritt die erwähnte Abma@ung außer Kraft, und es sollen, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, neue Verhandlungen zwishen Fuhrherren und Kutschern vor dem Einigungéamt des Gewerbegerichts stattfinden, um einen einheitliden, für alle Berliner Fuhrherren gültigen Lohntarif und cine Hofordnung für Droschkenhöfe aufzustellen. Eine Versammlung des Verbandes der Fuhrherren beschloß am Donnerstag, ih an diesen Einigungs- verhandlungen zu beteiligen. Die Vertreter des Verbandes wurden in der Versammlung beauftragt, für beslimmte Bedingungen der Fuhrherren einzutreten.
_In Hamburg fand gestern nahmittag eine Versammlung der ausständigen Brauereiarbeiter (vgl. Nr. 134 d. Bl.) statt; in dieser wurden, dem „W. T. B.* zufolge, Resolutionen eingebradht, die fih gegen die Anerkennung des Schiedsgerichtsspruchs wandten : enchmigen kônne man diesen nur, wenn ein wirkli paritätischer rbeitônahweis, nicht nach dem ‘Muster des Berliner, eingerichtet werde, und wenn die Arbeitgeber si verpfliten, die jeßt Ausständigen binnen einer kurzen Frist wieder einzustellen.
In einer gestern abend abgehaltenen Versammlung von Arbeitern und Arbeiterinnen der Metallspielwaren- fabriken in Nürnberg, die von über 1200 Personen besucht war, wurde, wie „W. T. B.* meldet, beschlossen, die Arbeit am Montag früh niht wieder aufzunehmen, da die Verhandlungen mit den Arbeit- gebern über Lohnerhöhung und Verkürzung der Arbeitszeit nicht zu dem erwünschten Ergebnis geführt haben. (Vgl. Nr. 125 d. BL)
Aus Liebenwerda wird der „Magdeb. Ztg.“ telegräphiert: Im benachbarten Kohlenwerk Beutersiß haben 90 Gruben arbeiter die Arbeit eingestellt Jufolge des dadur eingetretenen vér: ne mußten auch 70 Arbeiter der Brikettfabrik etern. : Der Ausstand der Boryslawer Grubenarbeiter ist, nah einer Meldung des ,W. T. B.*, beendet, nahdem gestern abend ein Uebereinkommen zustande gekommen ift.
Der Ausstand der Antwerpener Diamantarbeiter (vgl. Nr. 135 d. Bl.) ist, wie die „Frkf. Ztg.“ erfährt, beendet. Die von den Arbeitgebern etwas abgeänderten und von der Arbeiterversammlung gutgeheißenen Bedingungen sind: Einstellung von 300 Lehrlingen, die in erster Linie Söhne von Diamantarbeitern sein müssen, und Ein- seßung einer Lehrlingëkommission. Da au die sofortige Ein- führung des A Arbeitstages und des 9\tündigen Arbeits- tages vom 1. Januar ab erreicht wurde, so stellt die Uebereinkunft einen Sieg der Arbeiter dar. Ce Prozent aller Löhne werden
z Hannover.
zur a vie L der aus\tändigen Amsterdamer Diamantarbeiter, die ihren Kampf fortführen, zurückbehalten werden.