1904 / 137 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 13 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Nichtamtliches.

Deutsches Reid.

Preufsten. Berlin, 13. Juni.

Seine Majestät der Kaiser und König hörten am Sonnabendnahmittag im Neuen Palais bei Potsdam den Vortrag des Chefs des Marinekabinetts, Admirals Freiherrn von Senden-Bibran. Jm Laufe des Sonntagvormittags trafen beide Kaiserlihe Majestäten in Berlin ein, besichtigten den Dombau und begaben“ Sich Nachmittags auf der Dampfjacht „Alexandria“ nach Grünau. Ma früh begaben Sih Seine Majestät zu einer Truppenbesichtigung nah Döberiß.

Der Bundesrat versammelte sih heute zu einer Plenar- eng: vorher hielt der Ausschuß für Rehnungswesen eine Sißung.

In den weiteren Sißzungen der Eisenacher Konferenz der deutschen evangelishen Kirchenregierungen am 6., 7. und 8. Juni wurde

I. auf Grund des in der Sißung am 6. Juni erstatteten Referats des geistlihen Vizepräsidenten des preußishen evangelischen Oberkirchenrats Freiherrn von der Gol über Maßnahmen gegen die Umgehung der Trauungsordnungen einstimmig beschlossen:

1) denjenigen Kirchenregierungen, in deren Bereiche dem Konferenzbeschlu)se vom Jahre 1886 noch niht oder doh nicht vollständig Rechnung getragen worden ist, wiederholt zu empfehlen, „geeignete Vorkehrungen zu treffen, durch welche verhütet werde, daß Nupturienten, von denen fein Teil der Landeskirhe angehört und welche die Trauung nur behufs Umgehung der Ordnung ihrer Kirhe nacsucen, diese erlangen“,

9) diese Kirchenregierungen zu ersuchen, von den getroffenen Maßnahmen oder den Hindernissen solcher dem Kirchenaus\huß behufs Mitteilung an die anderen deutschen Kirchenregierungen Kenntnis zu geben.

TI. Prälat D. von Sandberger - Stuttgart und Generalsuperintendent, Konsistorialrat M oldenhauer- Wolfen- büttel referierten über das Thema „Welche Stellung hat die Kirche und das geistlihe Amt zur Gemeinschafts- bewegung unserer Tage einzunehmen?“ Nach ein-

ehender Beratung, welcher die unten mitgeteilten Leit-

sâbe der beiden Referenten zu Grunde gelegt wurden, wurde in der Erwägung, daß die Leitsäßge beider Referenten grundsäglih nicht miteinander in Widerspruch stehen, die von dem Vizepräsidenten D. Freiherrn von der Gol §-Berlin vorgeschlagene Resolution in folgender Faffung angenommen:

„Mit Dank für die aus den beiden Referaten empfangenen Anregungen überweist die Konferenz die beiden Gruppen von Leitsäßen den Kirchenregierungen mit dem Ersuchen, die Ge- meinschaftsbewegung mit ihrer wachsenden Organisation und Agitation wachsam im Auge zu behalten, je nah den beson- deren Zuständen ihres Aufsichtsgebiets die Geistlichen anzuregen und anzuleiten, dem in ihren Gemeinden vorhandenen Be- dürfnis der Gemeinschaftspflege im engeren Kreise näher zu treten, aber auch die reine Lehre des Evangeliums, die Vertrauensstelung des geistlihen Amtes und die innere Gesundheit des Gemeindelebens gegenüber den vom Auslande ungürstig beeinflußten und zur O führenden Strömungen unserer Tage mit Nachdruck zu hüten.“

TIT. Anläßlih eines Antrags des Präsidenten _des evangelischen Oberkirhenrats zu Schwerin Giese auf 1ähr- lihe Tagung der jeßt statutenmäßg nur alle zwei Jahre zu- sammentretenden Eijenacher Kirchenkonferenz bezw. auf Ein- berufung einer Konferenz auch für das Jahr 1905 wurde nach lebhafter Besprechung der nachfolgende Antrag des Präsidenten des Landeskonsistoriums zu Dresden von Zahn einstimmig angenommen: ; | A

„In der Erwartung, daß der Kirchenaus\hußz nicht an- stehen wird, sobald er dies nach der Geschäftslage für angezeigt und den voraussichtlihen Wünschen der Kirchenkonferenz entsprechend hält, bei dem Vorstand der Konferenz deren Ein- berufung zu einer außerordentlihen Tagung im nächsten Jahre zu beantragen, sieht die Konferenz zur Zeit von einer Aenderung ihrer Geschäftsordnung ab.“

IV. Weiter wurde die Frage des Einzelkelhs bei der Feier des heiligen Abendmahls zur Sprache gebraht und folgender Antrag des Präsidenten des preußischen evangelischen Öberkirhenrats Voigt s, unter Stimmenthaltung einiger Mitglieder, angenommen:

„Nachdem in der Konferenz seitens der bayerischen Ab- geordneten die Kelchfrage zur Sprache gebracht ‘ist, hält die Konferenz es für geboten, n dieser wichtigen, das evangelishe Deutschland gegenwärtig tiefbewegenden Frage erst Stellung gzu nehmen, nachdem sie ordnungs- mäßig und ausreichend vorbereitet ist. Die Konferenz wünsht tunlichste Beschleunigung des Vorgehens in dieser Richtung und ersucht ihren Aus\cuß, dementsprehend das Eee zu veranlassen. Jnzwischen aber nimmt sie keinen Anstand, sih hon heute dahin auszusprechen, daß das Abweichen einzelner Gemeinden und ihrer Geistlichen von der bestchenden Kirhenordnung wie von der evangelishen Gemein-

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fitte den ernstesten Bedenken unterliegt.“

V. Präsident D. von Zahn- Dresden und Vizepräsident Freiherr von der Golß berichteten über die erfreulihe Ent- widckelung des in Jerusalem neu eingerichteten „deutschen evangelishen Jnstituts für A es des heiligen Landes“. Die Rechnung für 1902 wurde vorgelegt, der Etat für 1904 und 1905 ge- nehmigt. n Stelle des verstorbenen Präsidenten, Wirklichen Geheimen Rats D. Dr. Barkhausen wurde der Präsident des evangelischen Oberkirhenrats Voigt s-Berlin zum ordentlichen Mitglied und zugleich zum Vorsißenden des Stiftungsvorstands, an Stelle des ausgeschiedenen Geheimen Kirchenrats D. Nicolai- Meimar der Geheime Oberkirchenrat D. Hansen-Oldenburg um stellvertretenden Mitgliede des Stiftungsvorstandes ein- Limmig gewählt. a T

Nach weiteren geschäftlichen Mitteilungen wurde die dies- jährige Konferenz geschlossen.

Säge über die „Stellung der Kirhe und des geistlichen mts zu der Gemeinschaftsbewegung unserer Tage“.

(Von dem Prälaten D. von Sandberger in Stuttgart.)

1) Unter den Gemeinschaften, die für unsere Erörterung in Betracht kommen, verstehen wir religióse Vereinigungen von Kirchen- enossen, die in kleineren, frei zusammentretenden Kreifen mit eigenen räften in selbständiger Weise gemeinsame Erbauung Ee Ver- einigungen von Gemeindegenossen, die nur vorübergehend zur An- hôrung zeitweise einkehrender Reiseprediger stattfinden, tragen nicht mit vollem Reht den Namen von Gemeinschaften. Religióse Ver- einigungen, die auf eigene Kirchenbildung ausgehen, find nicht unter die Gemeinschaften zu rechnen.

9) Von den bis auf die Zeiten Speners, Zinzendorfs, Bengels, Terstegens zurückreihenden alten Gemetnschaften, die in vielen Landes- firhen heute noch bestehen, sind zu untersheiden die neueren Gemein- chaften, die erst auf eine etwa 40 jährige Geschichte zurücksehen, aber zur Zeit fast dur alle deutschen Landeskirhen verbreitet sind und eine «bedeutsame, der Beachtung werte Erscheinung in der neuesten deutsch- evangelischen Kirchengeschichte darstellen. ; :

3) Die neuere Gemeinschaftsbewegung {ließt je nah ihrem Ausgangspunkte, nah der. leitenden Kreisen, von denen sie bestimmt wird, au je nah der Eigentümlichkeit des Stammes und der Landes- kirhe, in der sie wurzelt, je nah Auffassung und Ausprägung christlichen Glaubens und Lebens eine bunte Mannigfaltigkeit von ichtungen und Strömungen in sh. Während die alten Gemeinschaften in der „Stille“ eine an Wort Gottes und kir{li{en Glauben gebundene Vertiefung und Verinnerlichung ihres per\öulihen Glaubenslebens suchen, ist der neueren Gemeins{haftsbewegung ein auf die Wirkung ins. große und auf die Mengen eee Ausbreitungssinn und ein tat- kräftiger Organisationstrieb eigen, getragen und beseelt von einem stark ausgeprägten Subjektivismus, der sich besonders bekundet 1) in einer bedenklihen Verschiebung des Verhältniffes von Wort und Geist, 2) in einer einseitigen Wertshäßzung des Erlebnisses der Bekehrung und * ebendamit der _Ecfahrung und des Gefühls, 3) in einer von dem Begriffe des kirchlihen Heils- glaubens abweihenden Fassung des Glaubens einerseits als ciner Heilkraft, andererseits als eines gesteigerten ECrfahrungsbewußtseins, 4) in einem hochgespannten Heiligungs- und Vollkommenheitsbegriff, 5) teilweise in einer mit Vorliebe gepflegten Spannung der eschato- logishen Erwartungen. ; i

4) Auch in der Stellung der Gemeinschasten zu der Kirche finden weitgehende Unterschiede statt. Während die einen den ausgesprochenen Willen haben, innerhalb der Kirche zu bleiben und ihr in ihrer Weise zu dienen, find andere gegen den Zerfall mit der Kirche wenig empfindlih, fühlen fich zur Nückfichtnahme auf Kirche und firhlihe Ordnung kaum verpflichtet und sprehen sogar die Erwartung aus, daß „bald die noch in den Landeskirchen stehenden Gläubigen ih zu den rein biblischen, d. h. von der Landes- kfirhe befreiten Gemeinschaften zusammenschließen werden.“ i

5) Unleugbar bestehen zwischen Gemeinshaft und Kirche tiefe prinzipielle Unterschiede, die den Keim von Mißverständnissen und Neibunaen in sich \ch{chließen. Gleihwohl vermag die Kirche das Berechtigte und Segensreihe der Gemeinschaften anzu- erkennen, ohne das Auge gegen die bedenklichen Abweichungen von dem objektiven Typus der ristlichen Glaubens- und Lebens» auffassung der Kle zu verschließen. Sie wird deshalb der Gemein- \chaftsbewegung nicht verurteilend und abwehrend entgegentreten, viel- mehr ihrer selbständigen Entfaltung prüfend Naum gewähren und darauf Bedacht nehmen, in richtiger Würdigung ihrer Bedeutung. sie in firlihen Bahnen zu erhalten und ihr als einem heilsamen Gliede in dem lebendigen Organismus der Kirche fördernde Verroertung zu geben. Die Kirche wird aber auch durch zweckentsprehende Erhöhung und Steigerung der Arbeit ihrer eigenen Organe das kirhlih christ- liche Leben der Gemeinden zu heben bemüht fen. 7

6) Wenn die Kirche den Gemeinschaften Berständnis und Wür- digung entgegenbringt, so darf fie ihrerseits auch die Erwartung aus- sprechen, daß die Gemeinschaften es sih zum Grundfaße machen, den Zusammenhang mit der Kirhefê tuhalien, an ihren Glaubensscägen {ih zu nähren, an den Gottesdienslén und dèn Gnadenmitteln teilzunehmen, auf das kirchlihe Amt und die kirhlide Ordnung gebührende Rücksicht nehmen, namentlich in Bestellung -vôn Gemeinshaftssprehern und Leitern, au von Reisepredigern auf reife und er ahrene, besonnene und bewährte Männer Bedacht nehmen, die Jugend nicht der Kirche entziehen und entfremden und fch harter und verlepender Urteile, wie sie vielfah den Mangel an geschihtlichem Berständnis entspringen, über die Kirche und ibrè Ordnungen sih enthalten. h

7) Das Pfarramt, dem in der Stellungnahme der Kirche zu den Gemeinschaften die \{chwierigfte und entscheidenste Aufgabe zukommt, wird die kirchlihe Ordnung feiner Gemeinde pflihttreu wahren, ih um ihre Förderung und Belebung dtu1ch Predigt, Jugendunterweisung, Seelsorge und, wo es die Verhältnisse gestatten oder erfordern, dur Vereinstätigkeit gewissenhaft bemühen, darin aber zugleih die innere Freiheit und Berechtigung gewinnen, der Entstehung und Bildung von Gemeinschasten in der Gemeinde, frei von Bor- urteil und ohne Hervorkehrung eines gesteigerten Amtsbegriffs, mit wohlwollender Aufmerksamkeit zu beobachten, ihnen die innere Be- wegungsfreiheit und Selbständigkeit zu gönnen, nah Umständen in persönliche Teilnahme und Mitarbeit einzutreten, dabei wird aber das Pfarramt sih bewußt bleiben, daß das Amt den Geistlichen an die Gemeinde und sie an ihn weist und daß fein Dienst unparteiis allen Gemeindegenossen zugehört. : : i

8) Bei ernstlichen, auf die große HauptsaŸe gerichteten Bes mühungen um gegenseitig richtiges Verhalten, wie evangelischer Glaube und christliche Liebe es eingeben, werden die L daß die Gemeinschastebewegung „einen Beitrag zur Auflösung unserer Landes- firhe liefere", zu überwinden sein und werden Kirche und Gemein- {aft zur Vertiefung und Stärkung des evangelischen Glaubenslebens in unseren Gemeinden in gemeinsamer redlicher Arbeit fih die Hand zu reichen vermögen. : i i i i

Ein Bruch zwischen Kirche und Gemeinschaft wäre für beide Teile verhängnisvoll, sofern er die Kirche wertvoller, geistlih ange- regter Kräfte von lebendiger Frömmigkeit berauben, bie Gemeinschaften aber durch den Verzicht auf den Zusammenhang mit der organifierten Kirche, in der sie ihre Wurzeln und ihre Heimat haben, auf den Weg einseitigen, erregten und verzehrenden Sektenbetriebs drängen würde.

Welche Stellung hat die Kirche und das geistlihe Amt zur Gemeinschaftsbewegung unserer Tage einzunehmen?

(Leitsätze des Korreferats.)

1) Die Gemeinschaftsbewegung unserer Tage unterscheidet si wesentli von dem Gemeinschaftswesen früherer Zeiten, welches, aus dem Bedürfnisse der gläubigen. Christen nach brüderlihem Zusammen- chlusse zur Förderung des geistlichen Lebens hervorgewachsen, in den einzelnen Kirhengemeinden Vereinigungen zur Privaterbauung bildete, welhe im ganzen dem Leben der Landeskirchen zum Segen zu diznen

ecignet war. i i

y 9) Dur methodistishe Einflüsje angeregt, sucht die Gemeinschafts- bewegung der Gegenwart, mannigfaltige Bestrebungen und ver- \{ied:ne, zum Teil noch unklare und _uneniwickelte Strömungen an sich fassend, die, welhe mit Ernst Christen sein wollen, in organi- sfierte Gemeinschaften zu sammeln und die einzelnen Kreise zu größeren Verbänden zusammenzushließen, um nach innen zur Gemeinschaftspflege, nah außen zur Evangelisation der unbekehrten Bolkskreise krastvoll zu whiken. In dieser Organisation, | wenn aud innerbha]b der Kirche si bildend, waltet die Tendenz, sich gegen die Kirche abzus{ließen, und durch eine Nichtung in der modernen Bewegung, welche in dem Organismus der Gemeinschaften, als einer Zusammenfassung derer, die dem Herrn angehören, die wahre Kirche în die Erschcinung treten lassen will, wird die separatistische Neigung mancher Gemeinschaftskreise gestärkt. ; ;

3) Diese Organisation, welche über eine segensreihe Pflege der j e aae der Gläubigen hinausgehende Zwecke verfolgt, be- ördert in vielen Gemeinschasten,

die sh ihr angeschlossen haben, dur .

den mit ihr gegebenen Abschluß nah außen: se îu der Eumeinschafis- bewegung zum Ausdrucke gebrachten, von dor Anden &hre der Bez kenntnisse abweichenden und für das hristlicze-Leben ihrer Glieder ge- fährlihen Sonderlehren über Bekehrung und: Rechtfertigung, über die Wirksamkeit des heiligen Geistes und die Erzeichbarkeit einer sittlichen Vollkommenheit, und is geeignet, die zum Teil: gescglichew und engem Anschauungen über das Leben des Christen: im der Walt in den Kreisen der Gemeinschaft zum Schaden derselben zu begünstigen.

4) Die Kirche, welche den von einer rictig geleiteten Gemein- schaftspflege für das kirchliche und religiöse Leben des Valkes aus- Gehen Segen zu s{üßen weiß, muß gegen die: fektiererischen, seelen- gefährlihen Irrlehren in der Gemeinschaftsbewegung und die separa- tistishe Bildung eines fih gegen die Kirche zusammensließenden, die wahre Gemeinde der Gläubigen darstellen wollenden Organismus in derselben mit geistlihen Mitteln ankämpfen, da: diese Richtung das Leben und Gedeihen der Kirche zu shädigen, dzm Volksleben die segensreihe Einwirkung der Kirche zu verkümmern. und in: der Aus- wirkung ihrer Konsequenzen die Landeskirdhen zu sprengen dienen muß. Dagegen wird die Kirche in rihtiger Wertshäßung einer gesunden Ge- meinschaftspflege stets bereit sein, der Arbeit der im Anschluß an die Kirhe und ihre Organe \ich haltenden Ge- meinschaften Naum innerhalb der Kirhe zu geroähren, und wird ihre Stellung zu der organisierten Gemeinschaftsbewegung im allgemeinen davon bestimmt sein lassen, ihr zur Gewinnung und Erhaltung einer für beide Teile segensvollen Verbindung, mit der Kirche zu verhelfen.

5) Zur Aufre{hterhaltung der Verbindung der Gemeinschaften mit der Kirche ist es erforderli, daß von seiten der Bewegung der Gegenwart die Gemeinschaftspflege als eine den Zwelken: der Kirche dienende und die Aufgaben des geistlihen Amtes unterstüßende Sache betrieben wird und die Ordnungen der Kirche von den Ge- meinschaften respektiert werden, sodaß nicht: die Versammlungen derselben durch die Wertschäßung, die ihnen entgegengebraht wird, wie durch die Zeit, zu welcher sie veranstaltet werden, die Stelle der Gemeindegottesdienste einnehmen, und daß. nicht für die Gemeinschaft, unter Auss{luß der Gemeinde im ganzen, besondere Abendmaÿlsfeiern veranstaltet werden. Auch düvfen nicht Evangelisten oder Reiseprediger der Gemeinschaft eine Predigttätigkeit oder eine Seelsorgerarbeit außerhalb des Gemeinschaftskreises entfalten ohne Vorwissen und Billigung der örtlichen kirhlihen Organe.

6) Um den Aufgaben der Gegenwart, insbesondere auc der Ge- meinshaftsbewegung gegenüber, gerecht zu werden, muß die Kirche ihrerseits durch ihr Regiment und ihr Lehramt einen immer tiefer greifenden Einfluß auf das christlihe Volk auszuüben suchen durch vermehrte und vertiefte Predigt: des lauteren Wortes Gottes und fleißige Darbietung der heiligen Sakramente, und dabei dur besondere Einrichtungen des gottesdienstlichen und außer- gottesdienstlihen Lebens, wie z. B. Betskunden, Bibelsprechstunden, Gemeinde- und Familienabende, das hervortretende Verlangen nah eindringender Exfkenntnis der Heilswahrheit, na: wirksamer Förderung in der Pag und nah inniger Gemeinschaft der Christen untereinander zu befriedigen streben, auch fich der Pflege der Grweckten und Gläubigen in besonderem Maße annehmen.

7) Das geistlihe Amt, vurch welches die Kirche zum. wesentlichen Teile die ihr infolge der Gemeinschaftsbewegung obliegende Tätigkeit ausübt, darf sih nicht von vornherein ablehnend zu dem Gemeins- \chaftswesen verhalten und \#ch in Gegensay zu demselben stellen, aber auch der separatistishen Richtung in der Gemeinschaftsbewegung nicht dur: Mitwirkung an der si gegen die Kirche abschließenden Organisation Förderung gewähren. In einer Gemeinde, in welcher eine Gemeinschaft noh nit besteht, hat in der Regel der Geiitliche bei dem Bedenklichen und Gefährlichen, welches si zur Zeit in der Gemeinschasts- bewegung findet, der Bildung einer neuen Gemeinschaft keine Hand reihung

zu tun, zumal die erforderlicze Pflege des inneren Lebens: einer Gemeinde

von dem geistlichen Amte auch auf andere Weise ausreichend dars geboten werden kann. Zu den in den einzelnen Gemeinden bestehenden: Gemeinschaften muß ih der Geistliche freundlih, und entg?gen- fommend zu stellen fuhen, um, wenn auch nicht in jedem Falle die Leitung, der Gemeinschaft, doch die Fühlung mit derselben zu ge- winnen und zu behalten. Dazu ist dienlih, daß der Geistlihe im stéten Bewußtsein, daß scine Amistätigkeit der ganzen Gemeinde gehört fch der Gemeinschaftsglieder mit Eifer seelsorgerisch annimmt, auch, wenn tunlih, si von Zeit zu Zeit an den Ner- fammlungen der Gemeinschaft betciligt, um dieselben in Verbindung mit der Kirche zu erhalten und für das Gemeindeleben fruchtbar zu machen. Zwemäßig fann es auch im Einzelfalle sein, zu E Zwecke geeignete Mitglieder der Gemeinschaft zu tätiger Mitarbeit an den Aufgaben der Kirhengemeinde eventuell in den- Ver- tretungen derfelben heranzuziehen,

8) S@ließt sih dagegen eine Gemeinschaft durch ihre Verbindung mit einem der Kirce feindselig gegenüberstehenden, separatistisch ge- rihteten Organismus gegen die Kirche ab, oder fiellt si in beroußten Gegensatz zu derselben, so muß der Geistliche solhe Gemeinschaft allerdings fich selbst überlassen. Um aber die Möglichkeit eines Wieder- ans{hlusses derselben an die Kire nicht zu beeinträchtigen, hat er tunlihst nit ein aggressives Verfahren gegen diese Gemeinschaft ein- zushlagen, sondecn alizeit bereit zu sein, die Hand zu einer heilsamen Berbindung derselben mit der Kirche zu bieten und abzuwarten, ob fich nit Mittel und Wege hierzu finden.

9) Wie im allgemeinen, so liegt dem geistlichen Amt in Rücksicht auf die Gemeinschaftsbewegung und die Grhaltung der Gemeinschaften bei der Kirche ïn der Gegenwart besonders ob, in der Predigt und Seel- sorge die speziellen Bedürfnisse der erweckten und geförderten Christen in der Gemeinde mit treuer Hingebung zu befriedigen, und überhaupt allen Gliedern der Gemeinde das Wort der Wahrheit œls Brot und Licht auf dem Lebenäwege reichlich darbietend und im eigenen Wandel ih von allem weltförmigen Wesen fernhaltend, mit allen Kräften dahin zu streben, die Gemeinde durch Pflege ihres geistlichen Lebens in der Heiligung zu einem heiligen Tempel Gottes zu erbauen.

Der Vizepräsident des Provinzialschulkollegiums und des Medizinalkollegiums der Provinz Brandenburg, Geheimer Ober- regierungsrat Lucanus ist im Alter von 69 Jahren geftorben. Jn Neu-Brandsleben, Provinz Sachsen, geboren, trat er 1m De 1859 als Auskultator beim Kreisgeriht zu Hirschberg in den Staatsdienst. Nachdem er bei verschiedenen Gerichten und Verwaltungsbehörden beschäftigt gewesen, erfolgte 1879 seine Ernennung zum Regierungsrat bei der Landdrostei 1n Hannover. 1877 wurde er an die Regierung in Oppeln verseßt und 1882 zum Oberregierungsrat und Leiter der Abteilung für Kirchen- und Schulwesen in Arnsberg be- fördert. In gleicher Eigenschaft war er sodann bei den Regierungen in Potsdam und später in Erfurt tätiag. Von hier aus wurde er im Jahre 1893 zum Vize- präsidenten des Provinzialshu!kolegiums und Medizinal- kollegiums der Provinz Brandenburg berufen. In allen diesen Aemtern hat der Verstorbene mit unermüdlicher Hingebung und aufopfernder Treue seine Pflichten auf das gewissenhafteste erfüllt. Allen Fragen, die das Gebiet der Erziehung und Jugendbildung berühren, brachte er das lebhafteste Jntere}}e entgegen und ließ ihnen die wirksamste Förderung zuteil werden. Wegen seines s{hlichten Wesens und seiner wohl- wollenden Gesinnung erfreute er sich in weitesten Kreisen großer Belieb1heit und warmer Verehrung. Sein Andenken wird unvergessen bleiben.

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# Sonntag etwas

B.“ sind S. M. Torpedo-

t Meldung des „W. T. j vas L unt 8. Juni in Schanghai ein-

boote „S 90“ und „Taku“ am

troffen. | : n E M. Flußkanonenboot „Vaterland“ ist am 10. Juni in Hankau angekommen und verläßt heute wieder diesen Hafen. Der Ablösungstransport für die Schiffe des Kreuzergeshwaders ist mit dem La „Main“ am 11. Juni in Hongkong angr und hat an demselben Tage die Reise nach Schanghai fortgeseßt. ; Die abgelöste Besaßung von S. M. S. „Bussard ist mit dem Dampfer „Stuttgart“ am 9. Juni in Neapel angekommen und hat am folgenden Tage die Reise nah Genua

fortgeseßt.

Sachsen.

Seine Majestät der König verbrachte die Nacht zum besser; wenn auh Atmungsbeschwerden wieder so hat Allerhöchstderselbe nah ihrer Milderung doch mehrere Stunden im Lehnstuhl ruhig geschlafen. Die reichlichere An ns at zur Hébung der Kräfte

Für den Sonntag war ein Aufenthalt im Freien in [ussiht genommen.

eintraten,

Württemberg.

ah dem „Staatsanzeiger für Württemberg“ hat Seine Majestät der König an den Kultusminister Dr. von Weiz- \äcker ein Handschreiben gerichtet, worin Allerhöchstderselbe sein lebhaftes Bedauern darüber ausdrüdckt, daß der mit der Schul- geseß novelle unternommene Versuch, eine Ausgleichung der Gegensäßze auf dem Gebiete des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche zur Schule herbeizuführen, vorläufig ins Stocken ge- raten sei; gleihzeitig spriht Seine Majestät dem Minister seinen Dank für dessen vielfache Bemühungen in dieser An- gelegenheit, sowie sein volles Vertrauen aus.

Baden.

Die Budgetkommission der Zweiten Kammer stimmte, wie „W. T. B.“ aus Karlsruhe meldet, der von der Regierung vorgeschlagenen® Steuererhöhung um 20 Prozent zu. Dafür stimmten das Zentrum und die Nationalliberalen, da- gegen die Freisinnigen, Demokraten und Sozialdemokraten.

Sachsen-Altenburg.

Seine Hoheit der Herzog hat sich am Sonnabend von Karlsbad nah Hummelshain begeben.

Deutsche Kolonien.

In Deutsh-Südwestafrika hat, wie „W. T. B.“ meldet, die Nordabteilung Zülow am 29. Mai ODtawi erreicht und klärt auf Otjenga auf. Coblenz ist von Volk- mann wegen Wassermangels und Krankheit aufgegeben. Der Omuramba-ua-Matako wird durch Spione beobachtet. Häuptling Nechale soll den Posten Namutoni zerstört und den Hereros viel Munition verkauft haben. Die 9. Kompagnie, e unberitten in Okahandja, soll den Verpflegungsnachschub

een.

Oesterreich-Ungarn.

In Gmunden fand am Sonnabend mittag in der evan- elishen Kirche die Leichenfeier für die Prinzessin tarie von Hannover in Gegenwart der Herzoglich Cumberlandshen Familienmitglieder und der fürstlihen Gäste statt. Sodann erfolgte die feierlihe Ueberführung der Leiche

nah dem Mausoleum im Schloßpark.

Der Abg. Graf Albert Apponyi, der Führer der ehemaligen Nationalpartei, legte aestern, wie „W. L, B.“ aus Budapest meldet, in Jasz-Bereny vor seinen Wählern einen Rechenschaftsbericht ab, in dem er, entgegen den ver- breiteten Gerüchten, über seinen Rücktritt vom politischen Leben erklärte, daß er darnah trachten werde, das Programm der ehemaligen Nationalpartei durchzuführen. Das Programm halte an der Gemeinsamkeit mit Oesterreih und dem Dualismus fest, enthalte jedoch eine besonders ausgeprägte Erweiterung des nationalen Ge- dankens durch Betonung der gesonderten staatsrehtlihen Stellung des Königs von Ungarn sowie nationale Forderungen auf militärishem und wirtschaftlihem Gebiete. Als neuen Programmpunkt stellte Graf Apponyi die Trennung der Zoll- gemeinschaft mit Oesterreih auf. Nach seiner Rede wurde die Gründung einer neuen Nationalpartei verkündet.

Spanien.

Jm Senat erklärte, dem „W. T. B.“ zufolge, der Minister des Auswärtigen Sam Pedro auf cine Anfrage, daß zwischen Frankreih und Spanien bezüglih Marokkos kein Üebereinkommen bestehe; es seien nur Verhandlungen eingeleitet worden. ;

Der Ministerrat beschloß, daß in Ceuta und Meslilla arabishe Schulen errichtet, sowie daß für die moham- medanischen und jüdishen Marokkaner 108 celsionelle Schulen gegründet werden sollen.

Das Gericht in Barcelona verurteilte den Bedienten Artal, der am 12. April d. J. auf den Ministerpräsi- denten Maura einen Mordanschlag verübt hat, zu c Jahren 4 Monaten Gefängnis. i

Türkei.

j des Wiener „K. K. Telegr.-Korresp.- Bureaus“ seien zur erhinderung von Eisenbahn- attentaten verschiedene Maßnahmen getroffen worden. Jeder Bahnzug werde von zehn Soldaten begleitet. Alle Sendungen sollen vor der Aufgabe, womöglih außerhalb des Bahnhofs, untersucht werden.

_ Die Pforte bereitet, demselben Bureau zufolge, eine Mit- teilung an ihre diplomatishen Missionen über ein neues Stempelgeseß vor, das am 14. Juli in Konstantinopel und am 14. August in den Provinzen in Kraft treten soll.

Serbien.

Jn Belgrad fand am Sonnabendvormittag das von den Schwestern der Königin Draga in der Markuskirhe auf dem alten Friedhofe veranstaltete, von 11 Geistlichen zelebrierte Requiem für den König Alexander, die Königin Draga sowie deren Brüder Nikola und Nikodem Lunjevitsch statt. Die Kirche war, vah Meldung des „W. T. B.“, dicht gefüllt, vorwiegend von Frauen niederen Standes ; keine einzige politische Persönlichkeit wohnte dem Gottesdienste bei. 4 |

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C n E r M Gem P T O

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Amerika.

Aus Washington wird der Londoner „Morning Post“ berihtet, Rußland habe in nihtformeller Weise Protest da- gegen erhoben, daß die Vereinigten Staaten von Amerika eine tarke Flotte nah den türkishen Gewässern entsenden, um die Zahlung der seit langem von den amerikanischen Missionen geforderten 50 000 Pfund Sterling sicherzustellen.

_ Das Slachtschiff der Vereinigten Staaten „M iss our i“ ist, einer Meldung des „W. T. B.“ aus New York zufolge, gestern nah Gibraltar in See gegangen.

Infolge der Herabsezung der Fahrpreise für die Zwischen- deckfahrt über den Atlantischen Ozean hat die Einwanderung nach den Vereinigten Staaten von Amerika dergestalt zugenommen, daß, wie dem „Reutershen Bureau“ aus New York berichtet wird, die Arbeit der Einwanderungsbehörden sh nahezu verdoppelt haben soll. Durch die niedrigen Fahr- preise seien Einwandererelemente herbeigezogen, die den Behörden als unerwünscht aelten. Jnfolgedessen sei nahezu die Le der in den leßten Tagen aus Europa eingetroffenen Awischendeckreisenden angehalten worden; es würden erst nähere Erhebungen über ihre Verhältnisse angestellt. Wahrscheinlich würden viele von ihnen nah den Einschiffungshäfen zurück- geshickt werden.

_ Aus Buenos Aires meldet die „Agence Havas“, daß die Wahlkollegien, die gestern in der Hauptstadt Argentiniens und in den Provinzen versammelt waren, Manuel Quintano zum räsidenten und José guten Alcorta zum Vizepräsidenten wählten. Die Wahlen sind in vollster Ruhe verlaufen. Die Uebergabe der Amtsgeschäfte erfolgt am 12. Oktober.

Eine in Lima abgehaltene Bürgerversammlung pro- kflamierte, wie dieselbe Agentur aus Santiago (Chile) vom gestrigen Tage berichtet, José Pardo als Präsidentschafts- kandidaten. Pardo erklärte sich bereit, das Amt zu übernehmen.

Asien.

Einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus T\chifu vom 11. Juni zufolge berihten Briefe, die dort von fremden Geschäftsleuten in Port Arthur eingegangen sind: die russi- schen Behörden seien ersucht worden, dem norwegischen Dampfer „Sentis“ zu gestatten, die fremden Nichtklombattanten aus T Arthur wegzuführen. Es werde erwartet, daß die Behörden diese Erlaubnis geben werden. Das Gesuch wird in Tshifu als ein Zeichen dafür angeschen, daß die Ein- fahrt in den Hafen von Port Arthur zum Teil noch offen ist, da die „Sentis“ ein großes Schiff ist.

Jn St. Petersburg verlautet, wie dem „W. T. B.“ von dort in der vergangenen Nacht gemeldet worden is, gerücht- weise, daß vor Port Arthur eine große Seeschlacht statt- gefunden habe. Zwei russishe und vier japanische große Schiffe sollen untergegangen sein. Jedoch liegt bis jezt noch feine amtliche Bestätigung vor.

Der vor Port Arthur kommandierende japanische General Oku hat nah Tokio berichtet, daß die Zahl der in der Um- gebung von Nanschan von den Japanern aufgefundenen russishen Gefallenen sh auf 10 Offiziere und 664 Mann beläuft und daß diese von der japanischen Militärverwaltung sorgsam und mit militärishen Ehren beerdigt worden sind; außerdem wurden in der Nachbarschaft der Lagerpläße noch ungefähr 30 Gefallene von japanischen Truppen beerdigt.

Aus Söul wird dem „Reutershen Bureau“ gemeldet,

daß russishe Truppen, die von Kopsan kamen, eine kleine, in der Nähe von Kopsan gelegene Stadt beseßten. Sämtliche Kosaken zogen sich nördlih von Hamheung zurü; ein Teil befindet sih noch in Songzjin. __ Einer Meldung der „Times“ aus Tokio zufolge beläuft sich die Zahl der in japanischen Hospitälern befindlichen russishen Gefangenen einshließlih von 19 Offizieren auf 546. Hiervon sind 386, darunter 10 Offiziere, ver- wundet.

Ferner berichtet das Blatt aus Tokio, daß die Subskription auf die zweite innere Anleihe am ersten Tage allein in den Städten Tokio, Osaka und Yokohama 86 Millionen Yen betragen habe. Der Kaiser have wieder 20 Millionen Yen gezeichnet.

Das s{chwedis{ch-norwegishe Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat, wie „W. T. B.“ aus Christiania er- fährt, telegraphish durch die Gesandtschaft in Tokio gegen die Beschlagnahme des norwegishen Dampfers „Aggi“ protestiert und der Reederei vorbehalten, Schaden- ersaß für die Beschlagnahme und deren Folgen zu verlangen. Der Dampfer war von Cardisff nach Nagasaki mit einer Ladung Kohlen gekommen, die für Japan bestimmt war und in Kobe gelösht werden sollte, wohin das Schiff an eine japanische Reederei verkauft worden war,

Aus Tshumbi meldet „Daily Mail“ vom gestrigen Tage, daß nah dort eingegangenen ausführlihen Berichten eine Anzahl geshulter und gut bewaffneter Burjaten aus ler Mongolei und aus Sibirien den Tibetanern Beistand eiste.

Afrika.

__ Aus Tanger is der „Times“ gestern die Meldung von einem über ganz Maroklto verbreiteten, gut organisierten Komplott zur Abseßung des Sultans zugegangen. Dieses habe nichts mit dem leßten Aufstande gemeinsam, sondern habe seinen Ursprung in den gebildeten und neen Klassen und werde von vielen hervorragenden Persönlichkeiten unterstüßt. Der Aufstand sei vereinbart worden, bevor das englisch - französishe Abkommen bekannt warz; er sei durch das Abkommen jedoch verstärkt worden, da der Sultan jeßt beshuldigt werde, das Land an Mes zu verkaufen. Der Sultan, dem das Bestehen der Vershwörung bekannt sci, werde vielleiht gezwungen werden, Fez zu ver- lassen, und in diesem Falle wahrscheinlich nah Tanger gehen. Der Londoner Schriftsteller A. J. Dawson hat von dem in Marokko von Briganten gefangen enommenen Amerikaner Perdicaris eincn Brief vom 4. d. M. aus dem Lager der Banditen erhalten, in dem Perdicaris erklärt, der Zweck seiner Gefangennahme sei, die Freilassung von Mit- gliedern des Stammes Raisulis sicherzustellen, die verräterischer- ‘weise von dem Gouverneur von Tanger gefangen genommen und eingekerkert worden seien.

Parlainentarische Nachrichten.

_Die Schlußberichte über die vorgestrigen Sißungèn des Reichstags und des Hauses der A bac orbelen be- finden sih in der Ersten und Zweiten Beilage.

Das Haus der Abgeordneten nahm in der heutigen (81.) Sißzung, welher der Minister für Land- wirtschaft 2c. von Podbielski, der Minister des Jnnern

reiherr von Hammerstein und der Minister für

andel und Gewerbe Möller beiwohnten, zunächst in dritter

eratung den Gesetzentwurf, betreffend die Aus- E einiger Bestimmungen des allgemeinen Berggeseßes vom 24. Juni 1865 auf die Arbeiten zur Aufsuchung von Stein- und Kalisalz und von Sol- quellen in der Provinz Hannover, und den Geseßz- entwurf, betreffend die Erweiterung des Hafens in Ruhrort, ohne Debaite an und ging dann zur zweiten Be- ratung des Geseßentwurfs, betreffend die Ver- tretung des Staatsfiskus auf den Kreistagen und bei den Wahlen für den Provinziallandtag in der Provinz Vojen, über, mit der die Beratung des An- trages der Abgg. Ernst und Kindler auf Vorlegung eines Geseßzentwurfs, betreffend die Vertretung der Städte und Landgemeinden der Provinz Posen auf den Kreistagen, ver- bunden wurde.

Nach der Vorlage 1) soll das Recht, die Kreis- standschaft auszuüben, dem Staate für die ihm gehörenden [ländlichen Güter zustehen, soweit diese den für Rittergüter nah der Verordnung von 1830 vorgeschriebenen Erforder- nissen in bezug auf Größe und Kulturzustand ent- sprehen. Der Staat soll berechtigt sein, für jedes Gut dieser Art je 1 Stimme zu Eibren: die Gesamt- zahl aller staatlihen Stimmen darf 1/4 der im Kreistag und die L der im Wahlbezirk für die Provinzial- landtagswahl überhaupt bestehenden Stimmenberechtigungen niht übersteigen. Bei der Ausübung der Kreisstandschaft und des Wahlrechts zum Provinziallandtag soll der Staat durch Beamte, Domänenpächter oder angesehene Rittergutsbesißer vertreten werden.

R Kommission hat den § 1 dahin geändert, daß die Zahl der staatlichen Stimmen in einem Kreise 1/2 der Gesamt- RE der Kreistagsmitglieder, in einem Wahlbezirk für den

rovinziallandtag 1/3 der Wahlberehtigten im Stande der

Ritterschaft niht übersteigen darf und daß der Staat sich bei Ausübung der Kreisstandschaft und bei den Wahlen zum Provinziallandtag durch Domänenpächter, Oberförster oder angesehene Rittergutsbesißer vertreten lassen kann.

Die Kommission hat ferner einen § 1a neu hinzugefügt, nah dem die Kreisordnung für die Provinz Posen von 1828 in Ansehung der Vertretung von Stadt- und Landgemeinden, wie folgt, geändert werden soll: Jede Stadt entsendet eine Deputation; bei über 4000 Einwohnern soll auf je 4000 Einwohner eine Deputation entsendet wcrden, wobei Bruchteile von mehr als 1/3 für voll zählen. Die Zahl der Deputierten der Landgemeinden kann durch König- lihe Verordnung in einzelnen oder allen Kreisen bis auf sechs erhöht werden. Steht gegenwärtig einzelnen Stadt- oder Landgemeinden eine größere Zahl von Deputierten zu, so soll es dabei sein Bewenden haben.

__Nach dem Antrag Ernst-Kindler soll die Regierung aufgefordert werden, möglichst bald einen Geseßentwurf vor- zulegen, durh welhen den Stadt- und Landgemeinden der Provinz Posen eine ihrer Steuerleistung und Einwohnerzahl entsprehende Vertretung auf den Kreistagen eingeräumt wird.

Die Kommission beantragt, diejen Antrag dur die Beschlüsse zu der Vorlage für erledigt zu erklären.

Von dem Abg. von Staudy (kons.) und sämtlichen niht polnishen Abgeordneten der Provinz Posen liegt ein zum größeren Teil redaktioneller Antrag vor, der nur in dem Punkte der Vertretung des Staates auf den Kreis- tagen und bei den Provinziallandtagswahlen die von der Kommission vorgeschlagene fakultative Vertretung wieder be- seitigen will und die obligatorishe Vertretung nah der Vor- lage akzeptiert.

Jn der Diskussion tritt

Akg. von Wenyel (konf.) für den Antrag von Staudy ein.

Abg. von Czarlinski (Pole) erklärt sih gegen das ganze Gefeß.

Abg. Ern (fr. Vgg.) befürwortet kurz den Antrag von Staudy.

Minister des Innern Freiherr von Hammerstein: Ih habe mich gefragt, ob des Plenum mit dem Beschluß der Kommission sich einverstanden erklären kann oder ob versucht werden foll, einen Mittelweg einzushlagen. Jh bin aber von dieser Absicht zurück- getreten; denn ch8 ist mir von hoher Bedeutung, daß dieser Gesetzentwurf im 8.141. sowobl e. M. A O der Kommission, die aus Mitgliedern aller Parteien dieses Hauses zusammengeseßt war, einstimmig angenommen worden ist. Die Re- gierung legt Wert darauf, in ihrem Kampfe, den fie in Posen im Interesse des Deutshtums zu führen hat, niht nur einzelne Parteten, sondern das gesamte Haus hinter si zu haben ; deswegen erklärt fie fih mit diesem einstimmig gefaßten Beschluß einverstanden.

Abg. Dr. Heisig (Zentr.): Nach den angestellten Berehnungen über die Zusammensetzung der Kreistage sowohl wie des Provinzial- landtags, wie sie den neuen Vorschriften entsprehen wird, wird das- jenige, was an einer Stelle zu Ungunsten der Polen in der bisherigen Zusammenseßung vershoben wird, an anderen Stellen wieder ausgeglihen. Sind diese Zahlen zutreffend, so hätte man doh wirklih au den einen Schritt weiter gehen fönnen, die Kreisordnung von 1872 für Posen einzuführen. Man strebt doch ein friedliches Berhältnis zur polnishen Bevölkerung an. Die Ausdehnung des. Geltungsgebiets der Kreisordnung von 1872 auf die Pro- vinz Posen ist ein berehtigtes Verlangen, dem auhch an sih sogar die Staatsregierung gar nicht grundsäßlich entgegen ist. 1902 hat st{ch die Gemeindekommission entschieden für die Einführung der Kreisordnung von 1872 in Posen ausgesprohen. Immerhin müssen wir z. Zt. für die Anträge von Staudy iicivón,

Abg. von Czarlinski: Der Vorredner sprach von Frieden. Der Minister hat aber vorhin selb wieder von einem Kampfgesctz gesprochen. Er scheint, was uns betrifft, an das Sprihwort gedacht zu haben : Nur die allergrößten Kälber wählen ihre Meßger selber.

Abg Gyßling (fr. Volksp.): Wir müßten das Gesetz, wenn es ein Kampfgeseß wäre, ablehnen, sehen es aber als ein solches nit an. Wenn wir für das Achtel bez. Drittel stimmen, so billigen wir damit. noch nit die Polenpolitik der Regierung.

Abg. Dr. Brandt (nl.) tritt für die Anträge von Staudy ein.

Der Geseßentwurf wird darauf in der Fassung nah den Anträgen von Staudy angenommen. Das Geseß soll am 1. Ok- tober 1904 in Kraft treten.

Letzter Gegenstand der Tagesordnung ist der Bericht der 96. Kommission über den Entwurf eines Wildschon- geseßes. Referent ist der Abg. Kaute (Zentr.).

(Schluß des Blattes.)

Bt E an A E ad R “— L Ariride ny