Dabet wird der Reichsfinanzverwaltung die an ch ‘erleihtert, daß nach Herr Finanzminister erst in der hen Landtage abgegeben
eidenheit den Schluß daraus d nicht rechtfertigen läßt, daß Sie durch Geseßzentwurf und den Wunsch, {on 1906 Servisgesez zu haben, verkoppeln mit dem weiteren au ein neues Gesez, betreffend den Wohnungsgeld- weil diese beiden Gebiete innerlich dann nach ng ja feinerlei Zusammenhang mehr haben
Genossen die Spurweite
Sie mir aber, daß ich in aller Besch niht 75 cm,
ziehe, daß es sih dann qu Ihre Resolution diesen
g. von Normann und fich fehr Gie, n dahin geändert, daß sie |
übrigen werden die Konze Jm § 1 des Geseßentwu Normann das an
1 Mark er
Aufgabe einigermaßen dadur die der Königlich preußische jüngsten Zeit im preußif preußische Regierung auch ihrerseits geneigt zu sein einer Aufbesserung der untersten Beamtenklassen Wohnungsgeldzuschufses näher zu treten.
Ich bemerke indessen, daß die nähere Regelun mit niht geringen Schwterigkeiten verknüpft ist. verschiedene Punkte mit herein. auch der Herr Staats spielt da herein insbe Negelung des Pers der eingehends\ten Prüfung und in dem wir an eine durchgrei zushüsse herangehen würden.
Dann ist aber noch ein weiterer sehr wichti zu berücksihtigen, auf den Posadowsky vorhin
sondern 1 m betragen soll. Jm \sion und die Statuten unverände wird nach demselber l Kapital von 183/, auf 21 Millioner über den § 1 nach einem Antrage des Sagan (fr. Volksp.) na
Die Annahme erfo
Der Rest der verändert ange
Es folgt die zweite Lesung des Ge f und die Klassenei ion hat den abgeänder ing vom 1. April 1904“ r mit Wirkung vom 1. , wie die Vorla
Nach § 2 soll die ne Wirkung vom 1. April 1904 ab i
Ferner soll folgende Nesolut
rt genehmigt. bat, . die @z 1 Antraae von die Kön höht und sodann Abg. Dr. Müller- mentlich abgestimmt.
lgt mit 149 gegen 83 Stimmen. Vorlage wird ohne weitere Debatte un- nommen.
vorzulegen, in Anschun Ihrer etgenen Auffassu g der Angelegen Es spielen dat Ich erwähne zunächst einen, qu sekretär des Innern {hon hingewiesen sondere die Frage einer etwaigen and der Offiziere, eine Frage, die je Erörterung bedarf, fende Neuregelun
Was die Vorlage eines Wohnungsgeldgesetzes betrifft, fo ist das eine reine Finanzfrage, und ih ekretär des Neichs\haßamts die Güte here Mitteilungen zu machen. Ih erlung dazu gestatten. Es entsprach Hauses, die Anzahl der verschiedenen rn, um die Anzahl der Anträge auf eßung in höhere Klassen ebenfalls entsprechend zu mindern. Wenn ih annehmen darf, daß Aeußerungen,
habe, Wünschen von Mitgliedern dieses denkt man ih die zukünf etwa in folgender Weise: Beamtenklasse —
wie sie für die Gewäh festgestellt werden — welch- Miete tatsählih jeder Beamte in jedem einzelnen Orte zahlt.
festgelegt werden,
jeder der vèrshiedenen Nangklassen und dann foll durch Verbindung des jeder Nangklasse und der von je Orte durchs\chnittlich gezah wie hoh der Mietspreis für jede Ÿ Zimmer anzunehmen ift. pro Zimmer very
ja, wenn man Jhrem Plane folgt, nehme an, daß der Herr Staats\ haben wird, Ihnen darüber nä möchte mir aber noch eine Bem früher den Wünschen des hohen Tarifklassen möglihst zu verringe
eßentwurfs, betreffend nteilung der Orte. ten Servistarif n; die nächste Ne- April 1906 (niht vom ge besagte) erfolgen. sseneinteilung ebenfalls mit n Kraft treten.
ion angenommen werden:
den Servistari Die Kommiss t onalservijes ab gutgeheiße in dem Augenb1;
D a vision soll abe g der Wohnungsge[»,
1. April 1913
ger Gesihtspun auch der Herr Staats\ekret {hon hingewiesen hat, am 1. Dezember 1905 eine neue Volkszählung vorger und daß, wenn der Frage der V zushußgeseßes unsererseits erläßlid ih 4
die ih in der Presse gelesen hohen Hauses entsprechen, so tige Negelung des Wohnungsgeldzushusses Es soll für jeden Ort und für jede etwa nach der Klafseneinteilung der ' Be- rung von Tagegeldern besteht — ebenso natürlich auch für die Of
är Graf von B das ist nämli
„Die verbün falls mit der n vurf über die
vorzulegen.“
Dagegen beantragen die A Müller - Sägan (fr. V zu geben :
„Zugleich tritt diese Kl
des Gesetzes vom 30.
ohnungsgeldzushüssen
heeres und der Kaiserlichen
mit Wirkung vom 1.
dementsprechend soll ändert werden.
Referent ist de dorf (d. kons.).
Staatssekretär des adowsky-Wehner: Dem klaren,
baldmöglichst, jeden- istarifs, einen besonderen n Wohnungsgeldzushüssen
indeten Regierungen zu ersuchen, äbsten Revision des Sery
eivillguha Lo orlage eines neuen Woh
näher getreten werden soll, ur Gewinnung einer siheren Grun weiter aufzubauen ist, zur Gewinnung der ersten der wir bei den weiteren Arbeiten Feststellung
es do Un» B | dlage, auf de, U Vorausseßung, vou auszugehen haben, die vor Volkszählung Ergebnisse der
bgg. Eickhoff und Dr. olfsp.), dem § 2 folgenden Zusatz foll demnägst welchen Wohnungébedarf man billigerweise zus normalen Wohnungsbedarfs der Nangklasse in jedem einzelnen hen Miete ermittelt werden, tangklasse und in jedem Orte pro Indem man \chließlich den Mietspreis zahl der Zimmer, die ugebilligt hat, soll für jede lne Ortschaft der W daß man den vollen
Ergebnisse abzuwarten. Volkszählung des Jahres ih wiederhole auf der wir unsere weiteren wegen bin ih der Meinung, wenn das hohe Haus der vorzunehmenden Uragest geldzushüsse etwas der Termin für diese nächste unter keinen Umständen zu knapp Wenn das Verlangen gestellt wurde, mit dem 1. April 1906 ins L dieser Termin
änderung des 8 3 e Bewilligung von Aerzte des Reichs- die Neichsbeamten
asseneintcilung in Ab Juni 1873 au für di die Offiziere und Marine sowie an April 1904 ab in Kraft“; auch die Ueberschrift des Geseßes ge-
Normalstatut Bevor also die
niht amtlich festge uns auch jede rbeiten aufbauen können.
prehen kann,
wünscht, daß bej über die Wohnungs- werden foll, daß dann Nevision, die der Reichstag von u bemessen werden darf. eine folche Gesetzgebung bereits eben treten zu lassen, fo erscheint unter allen Umständen als verfrüht. unsererseits gewiß gern bemüht sein, die aber ich glaube, wenn wir uns uns dürfen Sie uns auch nit shwierige Arbeit aufbauen müssen, daß dieselbe in irksamkeit treten soll, bereits veraltet ist. Dazu kommt nun, meine Herren, Wir können diese ganze unternehmen Leistungsfähigkeit des das habe ich mir bereits und Ihr Herr Referent - Ausführungen heute wiederzugeben. wenn ganze Arbeit gemacht werden, w werden soll, billig wird dann mit erheblihen Mehrkosten dann daß auch noch nach anderen Nichtungen bieten reden, die weiter ab lie will ih reden —, daß beisy Nr. 465 der Drucksachen, haben, immerhin wiederum fordern wird, und so kommt
altung der Geseßgebung Befriedigendes ges{a|ffen
r Abg. Freiherr von Nis chthofen-Dam s- telfältigt mit der An man der einzelnen Rangfklasse statutarisch z einzelne Nangklasse und für jede einze geldzuschuß individuell berechnet werden, set es, etrag gibt, sei es, daß man nur einen Prozentsatz hier-
Staatsminister Dr. Graf von Pos
Meine Herren! Vortrag des Herrn Berichterstatters h Ich möchte zunächst bemerken, da tarifgeses auf 10 Jahre bewilligt wurde. Jahre 1897 die Frist auf 5 Jahre verkürzt. wir {ließli aufgefordert, ab cin neues Servistarifge diefes neue Servist
umfassenden und unpartetischen abe ich nur wenig hinzuzufügen. uns das Serviss
Daraufhin wurde im Im Jahre 1902 wurden {hon mit Wirkung vom 1. April 1904 seß vorzulegen, was au geschehen ift. arifgeseßz, meine Herren, der früheren Uebung, wiederum nur eine
errechneten L von gewährt.
Meine Herren, ih befürhte, wenn man diesen W vershiedenen und daraus wiederum ein solches Maß von Wünschen auf Ver- seßung in höhere Klassen hervorrufen, d ausgleihende Gerechtigkeit zu üben, bisher. Die Gründe, die uns bis nehmen ließen, etwas an dem bishe der Offiziere zu ändern, habe ih bei Kommission so eingehend dargelegt, d Wiederholnng für überhoben halten sein, wie sie will — es ist eine Finanzfrage, w fo steht doch eins fest: die statistishen Vor gemaht werden müssen, und die wahrschein Amt zu bewerkstelligen sein werden, erfordern bei Umfange eine fo lange Z und geshäftsmäßig für auêgeshlossen halte, daß man Wirkung vom 1. April 1906 ein Geseß vorlegen ‘fan von Ihnen gewünschten neuen Grundla Reform vielleiht wünshenswert ist, das will ih nit sie mag au durMgeführt werden, wenn die Mittel vor- handen sind. Besonders dringend — das erkenne ih ausdrücklich an aus meiner Erfahrung in meinem eigenen Ressort — vor allen Dingen den Unterbeamten einen höheren zuschuß zu gewähren. erreichen, meine Herren, die Frage eingehend p Regierungen einverstanden sind, und der Herr S zu ershließen vermag, verwirklihen können.
Wir twerden Arbeiten tunlichst zu fördern; ererseits dazu bereit erklären, sg ¿umuten, daß wir diese große und ungemein bon der wir uns sagen wo das neue Gesetz in
ß im Jahre 1887 eg geht, wird
Rg ata am: auf einer Nan aß die Schwierigkeit, hier auf etner Basis,
noch größer sein wird als her eine ablehnende Stellung ein- gen System des Personalservises der Generaldebatte und in der aß ich glaube, mich jeßt einer Aber mag die Sache ie ich wiederhole — arbeiten, die in jedem Fall ilih im Reichsftatistif
will man uns, entgegen zweijährige Geltungsfrist auch noch der Kostenvunkt, welcher wir unter sorgfältiger Berück und wie es mit der heute steht, in der Kommission darzulegen gestattet,
auh \chon
Nun kommen hierbei ja zwei Frag Entschädigung für die
en zur Geltung :' einmal die
andererseits das Tarif- ervis der Offiziere und für Auf dem Gebiete der Ent- laube ih, obglei die Schwere gs zu verkennen ist — teiden läßt —, ift doch vieles nnere daran, daß zunächst die gefallen ist unter einem nicht unerheblichen [erner daran, daß nach diesem uartierleistung für die 1Y. mit anderen Worten, daß g bekommen soll, wie die daran, daß dur diesen lassen zugewiesen werden. g der Quartierleistung ret rachtens kein sah- halb der geseßlichen wiederum ein neues Quartier-
Neuregelung, 22uartierleistungen, als Grundlage für den Personal den Wohnungsgeldzushuß der Beamten. schädigung für die Quartierleistungen g dieser Last für die Bevölkerung keinesw aber eine Staatslast, die sih nicht vern in den leßten Jahren gebessert. Jch eri Servisklasse V ganz fort Opfer der NReichskasse. Gesetzentwurf die Ents\ und die [Il. Servisklasse die gleiche ist, die IV. Servisklasse dieselbe Entschädigun Ich erinnere endlich Ortschaften höheren Tari Ich meine also, daß für die Entschädigun wesentlihes geschehen ist, und daß desh liches Bedürfnis vorlie Frist {hon mit W leistungsgefeß zu fordern. Nach den Erörterun niht der Beweggrund will, wic das der Herr Nef Offiziere und den Woh wesentlih andere Grundlage ftellen. ber möchte ih zunächst folgendes in Bei Gelegenhcit der Erörterung des wurde von dem hohen Hause der Regierungen zu ersuchen, dahin der Höhe des Wohnungsgeldzus klasseneinteilung ni gebend betrachte geseßes vom 830. Iuni des Reichstags sind die ver gekommen ;
sichtigung der
diese meine Ich kann hier nur wieder- enn gründlih gebessert Wir werden Dazu kommt, ih will nicht von Ge- gen, nur von einem ganz naheliegenden ielsweise au die Resolution Gröber, auf mit der wir uns heute noch zu beschäftigen einige Millionen Mark Mehraufwand er- eben immer eins zum andern. möchte ih heute wiederum an die Worte erinnern, die unl ersten Lesung, wenn ih nicht irre, von seiten Sr. Erzell Staatssekretärs des Innern bereits an Sie möchte Sie erinnern an die Worte : (sehr richtig!) und verlas nahmen, die etwa der ne sergessen Sie niht, meine Herren ja zum großen Teil durch das Zoll bereits zu anderen Zwecken (Zuruf links), dürfte kaum ausreichen, deen, das wir {hon aus Und nun kö Einzelstaaten
ungeheuren at technisch Ihnen \chon mit n, das auf der ge aufgebaut ist.
die Sache nicht sein.
eit, daß ih es vorläufig in der T G zu rechnen haben.
Ich erinnere hädigung für die Q
ITI. Servisklafse. Gesetzentwurf 205
ist unzweifelhaft, Wohnungsgeld- g.) Wollen Sie aber diesen Wunsch dann geben Sie uns auch die Zeit, daß wir rüfen und Jhre Wünsche, falls die verbündeten chaßsekretär die Mittel
alb meines E gt, auf diesem Gebiete außer irkung von 1906
enz des Herrn gerichtet worden sind, ih „Tun Sie Geld in Jhren Beutel!“ en Sie sih nicht zu sehr auf die Mehrein- ue Zolltarif in den nächsten Jahren uns brin , daß über diese Mehreinnahmen tarifgeseß vom Dezember 1902 Was dann noh übrig bleibt um auch nur das Defizit zu den letzten Jahren herüberzunehmen haben, nnte ja nech in Frage kommen tie Inanspruchnahme der , um den Bedarf zu decken. doh sagen, diese Inanspruchnahme der E hier noch ganz besonders große Bedenken. daß ja in den Einzelstaaten die L liche, ja teilweise sogar Sie werden also Wohnungs8geldzuschüse der danken folgen, daß eine so derjenigen Mittel, auch ihrerseits die Lage ihrer eig Abg. Paßzig (nl.): welcher Hartnäigkeit di jeßt übers Knie brechen. hingewiesen, w So wenig habe tish befriedigt wie wahrung einlegen gegen das I erledigt werden foll. Jh n Die Ziffern der Volks maßgebend, daß ich darum - bitter bürgermeister zu / vorzuschlagen. Wenn das Nei Arbeit machen will, so wir seßen des Wohnungsgeld unseren Reichsbeamten geldzushusses \{uldig müssen, den Unterbeamten also auf anderen Grundlag Vorlage zusammengeshmiede müssen wir allerdings leider willigen. Wir können das v als wenn wir
(Zustimmun
gen in der Kommission ist d vorliegenden Beschlusse erent auêgeführt hat, den nungsgeldzus
as eigentlich auch
Staatssekretär des Reichsshaßamts Freihe werde mich in meinen Ausführungen die Frage des Wohnungsgeldzuschusses, und eite Negelung dieser An- habe auch ih gegen den Termin, welchen die eßung einer solchen Neuregelung vor- Ich hatte bisher angenommen, orlage den bereits zu wiederholten on dem Reichstage geäußerten Wünschen eamtenwohnungsgeldzus{chusses, wenn auch fo doch der Sache nah hinreichend Nech-
Personalservis evon Srengel:
chuß der Beamten auf eine verfügt ist. wesentlih beschränken auf da muß ih sagen: gelegenheit anbelangt,
Kommission
Demgegenü gerade was die anderw
zurückrufen.
Ihr Gedächtnis Gesetzes von 1897 Beschluß gefaßt, die verbündeten daß für die Bemessung chusses und die entsprechende Servisklassen als maß- S 3 des Neichs- Dieser Resolution tatsählich nach- e anfehen, die der Be- eigegeben sind, so ist dort nd von den bisherigen Grund- [haften in die einzelnen maßgebend sein. Rechnung getragen, für die Erhöhungsanträge geste ahl von Beamten und Of Rangklassen die von denselklen tat geftellt haken, und daß diese tatf Beschlüsse mit maßgebend waren, zugeben sei oder nicht. neuen Servistarif, der Klasse zugewiesenen Meine Herren, hohen Hauses erheblt kflafse auh für den Wohnungs Offiziere vollkommen fortgefall Wenn also Ihre Wünsche ledigl Wohnungsgeldzuschuß beziehentlih d auf eine andere Grundlage unabhängig zu machen von den einteilung für die Quartierlei lich zwishen dem Wohnungsgeldzus{huß sammenhang mehr. ja absichtlih diese unabhängig
Ihnen zur Inkrafis\ geschlagen hat, die {chwersten Bed daß {on durch die gegenwärtige V Malen in früheren Sessionen v auf eine Besserung des B niht in der äußeren Form, nung getragen worden sei. Wie Sie {on vorhin aus dem Munde des sekretärs des Innern vernommen haben, sind die G Bildung der Ortsklassen dahin geändert worden, in den verschiedenen Ortsch
Da möchte ih Ihnen aber inzelstaaten hat namentli Denn übersehen Sie nit, age der Beamten vielfa eine ähns- eine noch mißlichere ist als im Neich, und vei ciner Gefeßgebung über eine V
cht ausschließlich die , Und daß demgemäß der 1873 geändert werde. erbesserung der Neichsbeamten doch nicht etwa dem Ge- lche Gesetzgebung auszuführen wäre zu L t entraten können, um enen Beamten zu verbessern. Wir sehen aus den leßten beiden e Regierung eine Frage behandel Der Staatssckre ie die Bewilligungöfr n. mih noch felten E wir eben gehört ha angfame Tempo, 1ôchte der Verw
bündeten Negterungen denn wenn Sie sich die Grundsätz gründung des Gesehes vom Jahre 1902 b ausdrüdcklih gesagt: es sollten, abweihe sähen, für die Zuweisun Tarifklassen au die haben diesem Wunsche für alle Ortschaften,
für eine große Anz
verrn Staats- Leider hat keiner der beiden Staatsseckretäre eine rundsäße über die daß den Mietspreisen aften gebührend Nechnung getragen worden rehend ist denn auch gleichzeitig die Ortsklafs geregelt und umgearbeitet worden. der Grundsäße nit etwa nur auf dem in der Tat diese Aenderung der Grunds\ Wirklichkeit überseßt worden ist, das ergeben die seßungen einer Reihe von Ortschaften in eine hö und das ergibt sich insbesondere au ge wiederholt geäußerten Wunsche“ entf Servisklasse A in sehr erheblihem Umfange erwe Ortschaften ausgedehnt worden ist. Nach den jüngsten Beratungen Reichstags kann ih mich allerdin und der Ueberzeugung verschließen neben einer weitergehenden Verbesser fächhlih zu tun ift um eine durchgrei geldzushüsse (sehr richtig !), Wohnungsgeldzushüsse in der Richtung, untersten Klassen, Beamten, Rechnun
deren die Einzelstaaten nt
g der verschiedenen Ort Mietsbeträge mit in der Weise
Reden, mit D Die tir fär des Innern hat {on isten immer kürzer gew gen vom Negierungs- ben. Jh muß Ver- mit dem diese Frage altung einen ählung sind für mich möchte, einen tüchtig gangbare Wege in chsamt des Innern si d es son gehen. ¿us{chusses geht deshalb ni eine ganz andere Konstrui Wir werden das Wohnungsg en die baldigste Loslöfu ten Dinge von einander , etnem Zwange folgend, or den Petenten nicht ande ng nur auf zwei Jah
eneinteilung Daß dabei die Aenderung Papier stehen
daß wir fast [It wurden, und fizieren daselbst aus allen \ählih gezahlten Mieten fest- ächlichen Feststelungen für die höhungsanträgen statt-
ist jeßt au bei dem ast sämtliche der höheren 1det worden.
sondern daß äße au in die zahlreihen Ver- here Servisklasse, and, daß dem îm prehend speziell die itert und auf weitere
ob den Er Dieses selbe Verfahren hier vorliegt, für f 205 Ortschaften angewer weiter ist do auch dadurch den Wünschen des , daß seinerzeit die V. Servis- geldzushuß und den Personalservis der
ch aus dem Unst
dieser Beziehung ch ernsthaft an die Das mechanische An- cht mehr an, weil wir g des Wohnungs- ch dahin kommen
veranlassen,
in der Budgetkommission des gs nit länger mehr dem Eindruck daß es dem Reichstage nunmehr ung der Klasseneinteilung haupt- fende Umgestaltung der Wohnungs- eine Umgestaltung der daß einmal zunädst den vielleiht auch noch herauf bis zu den mittleren g getragen werden soll. J daß wir unsererseits auch gern bereit sind Umgestaltung des Wohnungsgeldzuschusses Vorschläge, die in der Ri speziell bei den Beratungen ziehen und den Vorarbeiten, Ausgestaltung erfordern würden,
ch entgegengekommen
ng rgauit Heer ge\hehen. Heute die Vorlage be- rs verantworten, re aussprechen. erechtigkeiten, zumal um wenig geschmack- gewünscht, daß man
sind wir in einer chwierigen finanziellen Ver- en in der Zukunft on heraus\paren ese Sache durch- sondern der Verwaltung n ohne Nüdksicht auf die
ih darauf hinausgehen, den en Personalserois der e Grundlage vollkommen jenigen Kennzeichen, die für die Klassen- stung maßgebend find, jeßigen Servistarifgeset
geseß, das Sie wünschen, Im Gegenteil, beiden geseßgeberischen Maßregeln
(Sehr richtig !) daß Sie das anerkennen ;
vor allem um
zu stellen und dies e Tris anderwärts no ingishen Staaten, die der
Ich hätte do
in den thür voll „Raubstaaten“ genannt hat. eine solhe Bezeichnung vermieden Zwangslage, aber mit diesen nicht durhhelfen. b wir nicht eine Mill {on im nächsten Winter di
so besteht eigent- und dem künftigen gar kein innerer Zu- meine Herren, Sie wollen
ch erkläre Jhnen hiermit, , einer folchen Frage der näher zu treten und die chtung an die Regierung gelangt sind, in der Kommission, in Erwägung zu e Vorschläge dann für eine fernere unsererseits näher zu treten.
en dürfen wir uns genauer untersuchen, o n, ob wir nicht führen können. Nicht S ch ist es, Reformvorschläge
vollkommen voneinander
: ache der Kommission freue mi, meine Herren, sion,
in die Wege zu leite
dann gestatten
Ergebnisse der N Volkszählung. Die Beamten würden es nicht vera, wenn nicht wenigstens einmütig vom ganzen Reichstage an der Ziffer 1906 festgehalten würde ; hinausgeschoben worden. / , Präsident Graf von Ballestrem: Ich hatte in der Nede des Abg. Dr. Südekum überhört, daß er von „thüringishen NRaubstaaten“ sprach. Ih muß diesen Ausdruck als durchaus unpassend und un- ziemlich bezeichnen und bitte, ihn künftig zu vermeiden. A Abg. Hug (Zentr.) bespricht ‘die mißlichen Verhältnisse der Beamten in den Einzelstaaten hinsichtlich der Wohnungsgeldzuschüsse. Man müßte bei Bemessung dieser Pulse au auf die Steuerver- hältnisse der einzelnen Vrte Nücksicht nehmen. Seine Freunde hätten in der Kommission ursprünglich beantragt, die nächste MNevision des Servistarifs und der Klasseneinteilung der Orte mit Wirkung vom 1. April 1907 vornehmen zu lassen. Hoffentlich werde es der Re- gierung {hon bis 1906 gelingen, die Vorlage zu machen. : Abg. Singer (Soz.): Der Reichstag hat deshalb immer kürzere Revisionsfristen angenommen, weil die Regierungen sich einer Trennung der Wohnungsgeldzushußfrage abgeneigt gezeigt haben. Auch heute haben wir wieder gehört, daß das Deutsche Reich für solche Zwecke kein Geld hat. Die Vorarbeiten können unmögli so lange Beit in Anspruch nehmen, wie die Negierung sagt, um so weniger, als die Regierung {hon geprüft hat und an si gegen ein besonderes Wohnungsgeld- zushußgeseß gar nit ist. Alle Parteien sind einig, daß die Ver- quickung beider Aufgaben unmöglich fortdauern darf, und daß die Lage der Unterbeamten bezügli der Wohnungsfrage unerträglih ist. Das Wohnungsgeldzushußgeseß muß grundsäßlih dahin geändert werdcn, daß der Maßstab nah unkten zu Gunsten der Beamten prozentual erhöht wird. Am besten wäre es, im Gefeß zu bestimmen, daß von 1906 ab diese Materie dur Geseh besonders geregelt wird. Auf einen besonderen Antrag haben wir verzichtet, wir werden für die Kommissionsvorlage stimmen, in der bestimmten Erwartung, daß der Reichstag gegenüber der Regierung nicht zurückweiht. Diese Bitte rihten wir insbesondere an das Zentrum. / E
Abg. Eickhoff (fr. Volksp.): Ueber die Unhaltbarkeit der Ver- quidung von Servistarif und Wohnungsgeldzushuß ist kein Wort mehr zu verlieren. Der Gesetzgeber hatte ursprünglich nur an einen vorübergehenden Zustand gedacht, und das Gesetz war mit einer ge- wissen Hast beraten worden. Die Verbindung beider Dinge ver- hindert eine gerechtere und den Bedürfnissen entsprehende Klassen- einteilung der Orte. Das jeßige Geseß kommt {ließli nur den Offizieren zu gute. Nicht selten ist es im Reichstage ein Zufall, daß der eine Ort einer höheren Servisklasse zugewiesen wird. Darum müßte ganze Arbeit gemacht werden, am besten im Herbst nah unserem Wiederzusammentritt. Der § 1 kommt den Beamten nicht in dem Maße zugute, wie es wünschen8wert wäre. Gegen die besondere Negelung der Wohnungsgeldzuschußfrage hat die Negierung nur finanzielle Gründe angefühct. Gewiß ist unsere Finanz- lage niht güvystig. Der Staatssekretär des Innern sagte: „tut Geld in den Beutel!“ ich möchte lieber sagen: „haltet die Taschen zu!“ Wie viel ungezählte Millionen sind für die Ostmarkenpolitik be- willigt, deren Erfolge selbst nach der Meinung ihrer Freunde sehr zweifelhaft sind. (Zuruf des Abg. Grafen von Kaniß: Handels- verträge kündigen !) Die preußische Negierung denkt gar niht daran, für die mittleren und höheren Beamten einen höheren Wohnungsgeldzuschuß zu gewähren und für* die anderen Beamten rur in beshränktem Maße, wie sich aus der neulich gehaltenen Nede des Finanzministers Freiherrn von Rheinbaben deutlih ergibt. Wie foll in Berlin ein Postunterbeamter für 240 M eine Wohnung finden, die seiner sozialen Stellung angemessen wäre ? Sclbst wenn man den Zuschuß zum Wohnungsgelde ausbauen will, so darf man wenigstens einer Reform des Wohnungeldzushu}ses niht aus dem Wege gehen. In Baden ist die Frage mustergültig gelöst; man hat viermal den Zuschuß erhöht mit Nücksiht auf die Erhöhung der Mietspreise. Wie die Dinge liegen, müssen auch wir diesem Gesetzentwurf zustimmen, wir lehnen aber jede Ver-
#
denn die Sache ist lange genug
F antwortung dafür ab, daß jeßt eine Neform dieser unendlich wichtigen
Frage erfolgt. / A Abg. Erzberger (Zentr.): Wir bitten, dem Kommissionsbes{luß beizustimmen. Graf von Posadowsky hat sich einigermaßen über die Ver- foppelung von Servistarif und Wohnungsgeld gewundert. Wir halten aber daran fest, um eine Art Druck auf die verbündeten Negierungen ausüben zu können, damit sie uns minöglichst bald ein Wohnungsgeld- zushußgeseß vorlegen, das den sozialen Anfordernngen entipricht. Gerade als süddeutscher Abgeordneter möchte ih es einmal aus- Ì sprehen; der Vater des Hindernisses ist das preußische Finanzministerium. } Die Petitionen rühren au fast durhweg aus preußischen Orten her, F Württemberg, Bayern und Baden find den Wünschen der Beamten entgegengekommen. Die \{chlechte Finanzlage der Bundesstaaten kann man, glaube ih, nicht vorführen. Was den Wohnungsgeldzuschuß selbst betrifft, so glauben wir, daß auch auf die Zahl der Unter- stüßungsberehtigten, auf Familienangehörige, Rücksicht genommen werden muß, daß man aber in erster Linie den unteren Beamten einen höheren Zuschuß zu geben hat. i i : | Abg. von Staud y (d. kons.): Mit dem Abg. Patzig sage ih, daß unsere gegenwärtige Lage wirklih ret unerquicklih ist. Wir sollen ein Gese verabschieden, ohne die Wünsche, die auch aus unseren Kreisen vielfältig aufgetreten sind, prüfen und berücksichtigen zu können; und auch vom geseßgeberischen Standpunkte aus ist es unerwünscht, ein so [summarisches Verfahren gutzuheißen, wie es die Kommission eingeshlagen hat. Aber Kommission und Reichstag müssen die Verantwortung dafür ablehnen. Die Negierung mußte auf ein olhes Verhalten des Neichstags gefaßt sein. Es besteht eben eit einigen Jahren eine Uneinigkeit zwischen beiden Faktoren. Der MNeichs- Îtag hält es grundsäßlih für ein Unrecht, Servistarif und Wohnungs- Wgeldzushuß von gleichem Standpunkte aus zu behandeln; inzwischen ind ja auch einzelne Einzelstaaten zu einer besonderen Negelung des Wohnungsgeldzususses übergegangen. Servis und Wohnungsgeld- u{chuß dürfen niht mehr mit demselben Maßstabe gemessen werden. bestimmte Zusiche- ung gegeben, daß mit der Ausarbeitung eines Geseßes, wie wir es "ünschen, überhaupt vorgegangen werden soll. Daß erhebliche Vor- rbeiten dazu gehören, gebe ih zu, es is auch ein gewaltiges Material u bewältigen, aber bei gutem Willen müssen diese Schwierigkeiten zu berwinden sein. Für völlig verfehlt halte ich besonders den Einwand, er daraus hergenommen worden ist, daß die nächste Volkszählung abgewartet werden müsse. Auch wir werden den Kommissionsanträgen ustimmen, zumal nachdem zu unserer Freude au das Zentrum si Ur den Termin von 1906 au?gesprochen hat. A Abg. Kirsch (Zentr.): Nah der bisherigen Debatte ist so temlih niemand mit dem zufrieden, was aus der Kommission heraus- elommen ist, Nach dem Kommissionsvorschlag würde indessen au engen, wenn uns später ein Gese mit Wirkung vom 1. April 906 vorgelegt wird, wie wir ja jeßt au das vorliegende Gese mit Svirkung vom 1. April 1904 annehmen wollen. Die außerordentliche don Petitionen, die jeßt alle im Orkus verschwinden follen, hon 1902 vorgelegen; sie hätten wahrlich ein anderes , als der Regierung lediglih als Material überwiesen zu : n. Nedner erörtert nunmehr ausführlich die vier vershiedenen Wöglichkeiten der geshäftsordnungsmäßigen Behandlung von Petitionen nd beantragt, die Vorlage und die Petitionen an die Kom- ission zurückzugeben. Das Geseß würde au im Herbst ber- edet e 1È gee, und das würde dann gewiß in wesentlich alt geschehen. / öß von Olenhusen (Zentr.) erklärt, er halte ebenfalls sung für das richtige, da das Verzeichnis der Orte, ervisflassen verseßt werden müßten, noch viele Mängel Ungerechtigkeiten aufweise. ; bg. Dr. Spahn bittet demgegenüber, den Kommissionsantrag zunehmen; die Kommission habe sehr eingehend die Sachlage E 2 erkannt, daß fie aus si heraus kein Wohnungsgeldgeseßz nne. bg. von Oerßen (Ry.): Meine Freunde sind der Ansicht, daß gende Gefeß die Materie nit nur nit regelt, sondern Teil noh weitere Härten haft. Es kann auch nicht mit so
n S keiten verbunden sein, die Materie bis 1906 zu 2268 Die reti Regierung brauhte nur das Vorbild anderer deutsher Staaten nahzuahmen. Stimmen wir troßdem für die Kommission, lediglih deshalb, weil wir nicht wünschen können, daß durch die Hinausschiebung die Wohltaten, die einzelnen Beamten zu teil werden, wieder verloren gehen; das Bessere ist der Feind des
U Dr. Sattler: Auch ih kann nur bitten, den Kommissions- beschluß anzunehmen, und zwar s{hließe ih mi der Argumentation des Vorredners vollständig an. /
Damit schließt die Erörterung des § 1. Der Antrag Kirsch wird mit knapper Mehrheit abgelehnt, der neue Servistarif und der § 1 angenommen.
Zum § 2 empfiehlt der /
A seinen vorhin mitgeteilten Antrag. Nur die Offiziere würden nach dem Kommissionsbes{chluß {on vom 1. April ab den höheren Servis erhalten, die Beamten würden aber eventuell noh ein halbes Jahr auf den höheren Wohnungsgeldzushuß verzihten müssen, der durch die Verseßung ihres Orts in eine höhere Klasse ihnen zustehe. E |
Der S 2 nebst der Neuklasseneinteilung wird mit dem Antrage Eickhoff angenommen. Der Rest der Vor- lage gelangt nach den Kommissionsvorschlägen zur An- nahme, ebenso die Resolution. :
Schluß nah 61/, Uhr. Nächste Sigzung _Donnerstag 1 Uhr. (Interpellation Auer wegen des preußischen Gesetzes, betreffend Vertragsbruch ländlicher Arbeiter und des Gesindes, dritte Lesung der Geseßentwürfe, betr ffend Logoanleihe, Ost- afrika-Reichsgarantie, den Servistarif und die Klassenein- teilung der Orte, die Kaufmannsgerichte und die Resolution Gröber.)
Preußischer Landtag. Haus der Abgeordneten. 82. Sigung vom 15. Juni 1904, 12 Uhr.
Bei der allgemeinen Besprehung des Entwurfs eines Ausführungsgeseßzes zu dem Reichs gesete, be- treffend die Bekämpfung gemeingefährliher Krank- heiten, vom 30. Juni 1900, über die bereits in der gestrigen Nummer d. Bl, berichtet worden ist, hat, nahdem der Abg. von Kölichen (kons.) die Zurückverweisung der Vorlage an die 14. Kommission beantragt hatte, in Erwiderung auf dessen Ausführungen der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten Dr. Studt die nachstehende Rede gehalten:
Meine Herren! Nantens der Königlichen Staatsregierung habe ih an das hohe Haus die dringende Bitte zu richten, daß es dem Antrage des Herrn Vorredners und seiner politishen Freunde wegen einer Zurückverweisung des vorliegenden Gesetzentwurfs in die Kom- mission keine Folge gebe. Eine derartige Zurückverweisung würde wahrscheinlich ein Nichtzustandekommen des Geseyes für die gegen- wärtige Session und demgemäß eine Verschiebung der Ausführung des Gefeßes bis zum nächsten Jahre zur Folge haben.
Nun hat der Herr Vorredner — und dafür bin ih ihm besonders dankbar — ausdrücklich anerkannt, daß das Gese selbst einem dringenden Bedürfnis entsprehe, und daß, wenn ih mich der Worte richtig entsinne, eine außerordentliche Notwendigkeit für das Zustande- lommen des Geseßes vorliege. Wenn dieses Anerkenntnis richtig ist — und ich akzeptiere es stens der Königlichen Staatsregierung, habe auch den Gedanken immer vertreten, daß es nun höchste Zeit sei, endlich einmal das Gese zustande zu bringen —, dann erscheint es mir nit folgerichtig, weiterhin Anträge zu stellen, die eine Ver- \{leppung des Zuftandekommens des Gesetzes bedeuten.
Meine Herren, ih kann auch die Stichhaltigkeit der Gründe nicht anerkennen, die der Herr Vorredner zur Motivierung seiner An- sicht geltend gemacht. Jn erster Neibe kommt in Betracht, daß der Versuch, das Gese in zwei Teile zu ¿erlegen, und zwar in ein eigent- lihes Ausführungsgeseß zum Neichsseuchengeseß und ferner ein Gesetz über die Bekämpfung gemeingefährliher und ansteckender Krankheiten, soweit sie im Reichsgeseß nicht vorgesehen ist, {on in der Kom- mission erörtert, aber von der Kommission in ibrer überwiegenden Mehrheit abgelehnt worden ist. Meine Herren, ih darf erläuternd noch bemerken, daß bei den ersten vorbereitenden Stadien für diesen Gesetzentwurf innerhalb der beteiligten Ressorts der gleihe Gedanke hervorgetreten ist. Es hat si aber herausgestellt, daß eine derartige Teilung des Gefezes die Uebersichtlihkeit nit verbessern und den Umfang des Gesetzes nicht verringern würde; im Gegenteil, die Vor- schriften würden etne erheblihe Erweiterung erfahren müssen und si vielfah wiederholen.
Nun kommt aber noch eines hinzu. Der Gedanke des Herrn Vor- redners, wenn ih ihn richtig aufgefaßt habe, geht darauf hinaus, bei einer derartigen Zweiteilung die Vorschriften des Neichsgeseßzes in den Text des Ausführungsgeseßes aufzunehmen. Das widerspricht allen Grundsätzen der Gesetzestechnik. Es ist einfah unmögli, Vor- schriften cines Neichsgeseßes wörtlih in ein preußishes Gesetz auf- zunehmen, {hon weil der materielle Inhalt des Neichsgesetzes bei der Beratung des Ausführungsgeseßzes zur sachlichen Erörterung gelangen und damit gewissermaßen eine Art von Zuständigkeit der Landesver- tretung gegenüber einem Neichsgeseßz konstruiert werden müßte, die in den bezüglichen Verfassungsvorschriften nicht vorgesehen ist. Dem- zufolge verweist auch jedes Ausführungsgeseß zu irgend einem Neichs- geseß stets auf die Vorschriften des leßteren.
Nun aber, meine Herren, läßt sih der von dem Herrn Vorredner angedeutete Uebelstand, den ih insoweit anerkenne, als das Gesetz ziemli umfangreich ist und vielfahe Bezugnahmen enthält, durch ein einfahes Mittel beseiligen, und zwar dur den Erlaß einer Aus- führungsänweisung, welche die einzelnen Geseßesparagraphen erläutert, auch dabei den Text des Neichsgeseßes wiedergibt. Die Anweisung kann für die Amtsvorsteher und sonstigen Polizeibehörden in cinem leiht verständlihen Handbuche zusammengefaßt werden. Ih sehe nicht ein, warum nicht dieser Weg auch hier beschritten werden foll, der so vielfa zur Anwendung gelangt ist, wenn es sich darum handelte, umfangreie Gesetze für die Anwendung in der Praxis vor- zubereiten. Ih habe mih namens der mir unterstehenden Verwaltung aus- drücklih bereit erklärt, eine derartige Gebrauhs- und Geschäftsanweisung für die nahgeordneten Behörden zu erlassen, und ih glaube, daß sie au vollständig den Zweck erreihen wird, den der Vorschlag des Herrn Vorredners anstrebt. Ich möchte deshalb bitten, {on aus diesem Grunde den Antrag, daß die Sache noch einmal in die Kommission verwiesen werde, abzulehnen.
redner — und dafür bin ih seiner, Ausführungen auch das weitgehende Entgegenkommen der König- lihen Staatsregierung anerkannt. Es ist nit leiht geworden, gegens über dem bisherigen System ein derartiges Entgegenkommen zu be- weisen. Denn, meine Herren, die bestehende Gesetzgebung, sowohl das Regulativ von 1835, wie namentli unsere Polizeigesetze, insbesondere das vom 11. März 1850, legen bringung der polizeilihen Kosten und auch derjenigen Kosten, die aus der Handhabung der Gesundheitspolizei des Ortes erwachsen, den Gemeinden zur Last. Die Ausnahmen gehen nur dahin, wie sie im Reichsgeseß vorgesehen sind, daß bei Bekämpfung gemeingefährlicher Krankheiten gewisse Kategorien von Kosten von dem betreffenden Lande übernommen werden.
Meine Herren, dann ist der Herr Vorredner auf die vermeintlichen
Eingriffe zurückgekommen, welche die Bestimmungen über die Be- kämpfung der Tuberkulose interessen usw. zur Folge haben wird. In bezug auf die Tuberkulose hat aber {hon die Königliche Staatsregierung den Wünschen, die bei der vorjährigen Kommissionsberatung der Vorlage vorgebracht wurden, im weitesten Maße Nechnunz getragen. die für die Lungen- vorgesehen war, jeßt nur auf den Todesfall beschränkt und bezüglich der Erkrankung nur dann vorgesehen, Lungen- und Kehlkopftuberkulose Erkrankter die Wohnung wedhselt. Wie daraus ein \{chwerer Eingriff in das Familienleben sich ergeben soll, vermag ih nit einzusehen.
für das Familienlcben, für Privat-
Sie hat die Anzeigepflicht, und Kehlkopftuberkulose in verschiedenen Fällen
wenn ein an fortgeschrittener
Ich gestatte mir außerdem hervorzuheben, daß sowohl die Geset-
gebung ausländisher Staaten als auch anderer deutscher Bundes- staaten in dieser Beziehung viel weiter Beschränkung auferlegt haben, die mit den medizinalpolizeilihen In- teressen hinsihtlich der Bekämpfung der Tuberkulose gerade noch zu verantworten ist. Kurzum wir find in der Beziehung an die äußerste Grenze der Zulässigkeit gegangen, was, wie ih glaube, au die ärzt- lihen Mitglieder dieses hohen Hauses ohne weiteres bestätigen werden,
geht, und daß wir uns eine
Was nun den Kostenpunkt anbetrifft, so hat der Herr Vor- ihm ebenfalls dankbar — zu Anfang
ohne jede Einschränkung die Auf-
Nun, meine Herren, ist ja au ohne weiteres anerkannt worden,
daß, nachdem der Herr Finanzminister Ausnahmen von diesem Prinzipe für einzelne Fälle hier nachgegeben und sih damit einver- standen erklärt hat, daß die Staatskasse die betreffenden Gebühren und sonstigen Schritt unternommen wärtig halten, daß aus den Ausnahmefällen, die jet nachgegeben sind, fofort weitere Konsequenzen gezogen würden. Das ist auch im vors liegenden Falle geschehen ; die Konsequenzen sind in einzelnen Anträgen der Kommission {on fo regierung die Verantwortung für deren Berücksichtigung nit über- nehmen kann. haben dies in der Kommission eingehend dargelegt. Ih beschränke mich für .meine Person darauf, zu erklären, daß ih in der Tat ein weiteres als es aus Einvernehmen Kommission in das Gesetz hineingebracht worden sind. Im übrigen
übernehme, damit schon ein weitgehznder worden ist, denn man muß sich dabei gegens-
Kosten
weit gezogen, daß die Königliche Staats-
Die Herren Kommissare des Herrn Finanzministers
Entgegenkommen niht in Aussicht stellen kann, denjenigen Bestimmungen sh ergibt, welche im mit der Königlichen Staatsregierung dur dfe
wird dieser Punkt wohl noch den Gegenstand weiterer Erörterungen bilden.
Ich möchte aber noch konstatieren, daß das Regulativ von 1835 die Kosten der Bekämpfung ansteckender Krankheiten ohne jede Ein- schränkung den betroffenen Gemeinden auferlegt, also in dieser Be- ziehung in verschiedenen Punkten des Entwurfs \ich \{chon eine ganz erheblihe Besserung des bisherigen Zustandes zu Gunsten der Gemeinden ergibt. Weiter ist auch von ärztlicher Seite anerkannt worden, welchen wesentlihen Fortschritt die neuen Bestimmungen des vorliegenden Gesetzentwurfs über die Bekämpfung von ansteckcnden Krankheiten gegenüber dem bisherigen Zustande bedeuten. Ganz abgeschen davon, daß das Re- gulativ nun jeßt {hon seit 70 Jahren in Geltung und auf Grund- lagen aufgebaut ist, die jeßt teilweise als veraltet angesehen werden müssen, kommt noch hinzu, daß verschiedene Krankheiten darin nicht erwähnt sind, die oft eine große Ausbreitung annehmen, und bezüglich deren das bisherige Nichtvorhandensein einer Anzeigepflicht eine erheb- lihe Schädigung des gesamten Gesundheitszustandes des Volkes zur Folge hat; denn die Anzeigepflicht ist na dem Regulativ nicht vor- gesehen für Kindbettfieber, Genickstarre und Diphtherie, für drei Krankheiten, bezüglih deren es entschieden notwendig ist, s{ärfere Maßregeln zu treffen, zumal da die Entscheidungen des Kammergerichts die Möglichkeit, im Wege der Polizeiverordnung die Anzeigepflicht fest- zulegen, als nit zulässig bezeihnet haben. So bedeutet denn die ganze Vorlage, wie sie Ihnen hier unterbreitet ist, einen wesentlihen Forts {ritt und diesen Fortschritt dadur hintanzuhalten, daß die Vorlage wieder der Kommission überwiesen wird, sodaß auf diese Weise das Zustandeklommen des Gesetzes für die gegenwärtige Session völlig in Frage gestellt wird, dagegen möchte ih mich erneut auf das dringendste aus\prehen. Jch glaube wirklich, daß die jezigen, Be- ftimmungen, soweit darüber bereits ein Einverständnis besteht, cine so erheblihe Verbesserung bedeuten, daß über die anderen Bedenken wohl hinweggesehen werden fann.
Wenn im Laufe der Zeit bei der Anwendung der neuen Vor- schriften sih Uebelstände herausstellen follten, meine Herren, dann läßt sich ja später im Wege der Geseßgebung immerhin noch Abhilfe hafen.
Nun möchte ich zum Schluß noch kurz auf den Vorwurf, als ob der Uebereifer einiger Medizinalbeamten eine sehr kostspielige Hand- habung und Ausführung des Geseßes in Ausfiht stelle, ein- gehen. Jh glaube nicht, daß dieser Vorwurf, der all- mählich Legende geworden ist, und in der Tat doch nur auf ganz vereinzelten Erscheinungen beruht, begründet ite IO habe mir gestattet, dem hohen Hause eine eingehende Zusammen- stellung der Ergebnisse der Berichterstattung der Provinzialbehörden über die bisherige Tätigkeit der Kreisärzte vorzulegen. Die Herren werden daraus die beruhigende Ueberzeugung entnommen haben, daß die Kreisärzte, von verschwindenden Ausnahmen abgesehen, voll ihre Schuldigkeit getan, die Leistungsfähigkeit der einzelnen Gemeinden ausreihend berücksichtigt und in einzelnen Fällen wirkli eine geradezu segensreihe Verbesserung der sanitären Zustände herbeigeführt haben. Ich brauhe wohl auf die tatkräftige und sahgemäße Tätigkeit der Kreismedizinal- und fonstigen Medizinalbehörden der Provinz S(lesien bei der vorjährigen Ueberschwemmungsgefahr nur hinzuweisen, und ih glaube niht zu viel zu sagen, wenn ih behaupte, daß dur das recht»
S Er N I TE R A T U 2 garen M L E E ati E