1904 / 144 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Anmeldungen bis 1. Juli dieses Jahres sind an das Bureau der Hochschule zu richten, wo die näheren Bestimmungen einzusehen sind. i 3

Charlottenburg, den 18. Zuni 1904.

A _ Der Direktor der Königlichen akademischen Hochschule für die bildenden Künste.

A. von Werner.

Personalveränderungen.

Königlich Sächsische Armee. Offiziere, Fähnriche 2c. 16. Juni. v. Nab t : Lt. und Kommandeur der 2. Div. Nr. 24, in Getbaigae is

Abschiedsgesuhs mit Pension und der Erlaubnis Gen. Uniform zur Disp. gestellt. naubnis zum Forttragen der

Beamte der Militärverwaltung.

Durch Verfügung des Kriegsministeriums. 9. Juni Dr. Hent|\chel, Unterapotheker der Res. im Landw. Be irk Ci ig, zum Oberapotheker des Beurlaubtenstandes befördert. : R

Nichtamkliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 21. Juni.

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesrats für Handel und Verkehr und für Justizwesen sowie der Ausschuß für Handel und Verkehr hielten heute Sißungen.

Die Nr. 6 der „Amtlichen Nachrichten des Reichs- versiherungsamts“ vom 15. Juni 1904 enthält im allgemeinen Teil (Abschnitt A) eine Bekanntmachung des Reichsversicherungsamts vom 5. Mai 1904, betreffend das Ergebnis der Nachwahlen von sieben stell- vertretenden nihtständigen Mitgliedorn des Reichs- versiherungsamts für den Rest der bis zum 31. Dezember 1906 laufenden Wahlperiode, und ein Rundschreiben des Reichsversicherungsamts vom 25. Mai 1904, betreffend den für die Weltausstellung in St. Louis bearbeiteten Atlas der Arbeiterversicherung.

__ ‘Ver Abschnitt B („Unfall versicherung“) enthält zunächst eine Bekanntmachung des S A RO A 10. Mai 1904, betreffend die landwirtschaftlihe Unfallversiche- rung, nebst einer eas der hauptsäch- lichsten statutarishen Bestimmungen über Einrichtung und Verwaltung der landwirtschaftlichhen Berufsgenossenschaften, und sodann folgende Rekursentscheidungen: _ Die Erklärung der Berufsgenossenshaft, sie gebe den örtlihen Zusammenhang zwischen dem Betrieb und dem Unfalle zu, ist unbeshränkt widerruflih; sie enthält weder das Zugeständnis einer Tatsache, noh ein Anerkenntnis des Klage- anspruhs.— Der örtliche Zusammenhana zwischen dem Unfall und dem Betriebe fehlt, wenn der Versicherte sih von der Betriebsstätte zeitweise entfernt, um Schuß vor den Unbilden der Witterung zu suchen, und dabei verunglückt. Gutachten des Königlichen meteorologishen Jnstituts zu Berlin über die Blißgefahr im Freien (2045). *) y Dér Begriff „andere Dienste“ im Sinne des 8 3 des a verficherungsgeseßes umfaßt auch eine ständige gewerbliche Ne aBIGa igung (2046). Die Vorschrift des § 75 Abs. 3 des Unfallversicherungs- gelebes für Land- und Forstwirtschaft 69 Abs. 3 des ewerbeunfallversihérungsgeseßes) “erfordert nur, daß der behandelnde Arzt in den geseßlich bestimmten Fällen über- haupt. zum Wort gelangt. Jn welcher Form und in welhem Umfange das „Hören“ zu erfolgen hat, rihtet sich nah den Umständen des Einzelfalles und bleibt dem jedesmaligen rihterlihen Ermessen überlassen (2047). :

i Bei dem Abschluß von Vergleichen im Feststellungs- d pa Et t sich 2 O B gleitegrnn ben, ay der Bergleich in gehöriger Form schriftlich niedergele wird (2048). s s M ORRGAE E

Der Abschnitt C („Jnvalidenversicherung“) enthält folgende D R S N tU R En, S 02 ) _Zn Preußen gilt der Eingang des Rentenantrags bei der Versicherungsanstalt niht als Eingang im Sinne des 8 41 Abs. 1 Saz 2, Abs. 3 des Jnvalidenversicherungs- geseßes, weil die Versicherungsanstalt gemäß 8 112 Abs. 1 a. a. D. nit zur rehtswirksamen Entgegennahme von Renten- anträgen zuständig ist (1123). Ein Bescheid, der niht gemäß S 114 Abs. 4 des Jnvalidenversiherungsgeseßes das für die Berufung zuständige Schiedsgericht bezeichnet, seßt die Be- rufungsfrist niht in Lauf (1124). :

Die Vorschriften des bürgerlihen Rechts über die

Prozeßfähigkeit und die Vertretung Minderjähriger aben au für den Bereich des Jnvalidenversicherungsgeseßes [nwendung zu finden. Die nah diesem Geseß der Ver- pbecungaet jt Stet Misos Be aud ber A sind also bei er Durchführung ihrer Ansprüche aus der Versicherung ni prozeßfäühig (1 g E le unterlassene Beeidigung eines Zeugen stellt auch nach dem Jnvalidenversicherungsgeseße tfeus wesent- lihen Mangel des schiedsgerihtlihen Verfahrens dar (1126).

Das Schiedsgericht ist unter Umständen befugt, die Sache an die Versicherungsanstalt zurückzuverweisen, wenn diese niht vor dem Erlaß ihres ablehnenden Bescheids die ge- botene Anhörung der Beisißer der unteren Verwaltungsbehörde veranlaßt hat (1127).

Die Unterlassung der Anhörung der unteren Ver- waltungsbehörde und ihrer Beisißer im Rentenentziehungs- verfahren ist kein wesentliher Mangel des Verfahrens, wenn der Versicherte erklärt hat," keinen Anspruch auf die weitere Gewährung der Rente zu ‘habén, und der Akteninhalt diese Erklärung rechtfertigt (1128).

Ein vor dem Schiedsgericht abgeschlossener Verglei ch entbehrt niht deshalb der Rechtswirksamkeit, weil der den e CiRe L oaSe a Le schiedsgerichtlihen Protokolls vor|chriftswidrig den Beteiligten niht vorgelesen is (12) g g ch gelesen worden

uh unter der Herrschaft des Juvalidenversiherungs- gesehes gilt der Grundsaß, daß: die Verkicheruñgvanñalten die

*) Die neben den einzelnen Entscheidungen stehenden eingeklammerten

Uebernahme eines Heilverfahrens nicht vom Verzichte des Versicherten auf einen Teil der Rente abhängig machen sollen. Ob ein im Widerspruche Zeus geforderter und erklärier Verziht in unanfehtbarer Weise zustande ge- kommen ist, muß im Zweifelsfalle besonders sorgfältig geprüft werden (1130).

___ Die von der zuständigen Behörde vorgenommene urkund- lihe Uebertragung von Beiträgen in eine Quittungskarte muß so lange als rihtig angesehen werden, als nicht die f UIBI, der Uebertragungsurkunde angefochten worden i i _ Das Revisionsgeriht hat die angefohtene Entscheidung ihrem ganzen Jnhalte nach, auch soweit er der das Rechtsmittel einlegenden Partei günstig ist, zu prüfen. Hierbei findet der Grundsaß, daß die anfehtende Partei nicht schlehter gestellt werden darf, als sie durch das angefochtene Urteil estellt war B der reformatio in pejus feine Anwendung

Der „Wohnort“ im Sinne der 88 112 Abs. 1 und 121 M f des “Mehnfite HO C Nageleges ist O! gleihbedeutend mit dem „Wohnt“ im Sinne des § 7 des Bürgerlichen V eie d E

Der nitt „Jnvalidenversicherung“ gibt sodann no Uebersichten über den Erlös aus Beitragsmarken in A Monaten April und Mai 1904 und über die Renten- aen und Beitragserstattungen der Versicherungs- anstalten im März 1904. /

Jn dem nichtamtlihen Teile ist eine Entscheidun des Königlich preußischen ial vom 30. Fanuar 1904, betreffend den Begriff der „vorüber- gehenden“ und „fortlaufenden Unterstüßung“ und den Umfäáng der Ersaßleistung gemäß § 25 Abs. 4, 5 des Gewerbeunfallversicherungsgesebes, 2 N O4 Des Znvalidenversicherungsgeseßes, ferner eine Entscheidung des Neichsgerichts vom 19. Oktober 1903, welche die Aus- legung des 8 140 des Gewerbeunfallversiherungsgeseßes (S 151 des Unfallversicherungsgeseßes für Land- und Forstwirtschaft) zum Gegenstande hat, sowie ein ärztlihes Obergutachten über die Entstehung einer multiplen Sklerose des Zentral- nervensystems durch elektrishe Schläge mitgeteilt worden.

Laut Meldung des „W. T. B.“ ist S. M. Flußkanonen- boot „Vaterland“ am 19. Juni in Jthang eingetroffen und seßt am 23. Ae die Reise fort.

S. M. S. „Jaguar“ ist am 19. Juni in Kiukiang ein- getroffen und geht am 24. Juni wieder in See.

S. M. S. „LuUchs“ ist am 19. Juni in Tsingtau ein- E id |

er ösungstransport mit der abgelösten Besaßung von S. M. S. „Bussard“ is mittels Dampfer Etne am 19. Juni in Southampton eingetroffen und hat an demselben AAge e Reise nah Antwerpen fortgeseßt.

M. S. (\WO0elle“ ist am 19. i News nach Î | Juni von Newport

den Bermudas in See gegangen.

#. 4 A L

Bayern.

In der Sitzung der Kammer der Reichsräte am ver- gangenen Sonnabend, in der auch der von der Kammer der Ab- geordneten bereits genehmigte Geseßentwurf über die Grund- wertabgabe beraten wurde, verkündete der Präsident als Ergebnis der namentlihen Abstimmung, daß dieser Geseßentwurf mit 21 gegen 20 Stimmen angenommen sei. Nachträglich hat si, wie „W. T. B.“ meldet, jedo herausgestellt, daß der Entwurf mit 21 gegen 21 Stimmen abgelehnt worden ist. Heute lehnte der vereinigte erste und dritte Ausschuß der Kammer der Reichsräte einstimmig das Wahlgesetz ab, ebenso den Antrag des Grafen Mocy, betreffend das Wahlrecht der Geistlichen.

Die Kammer der Abgeordneten beriet, ,„W. T. B.“ zufolge, gestern über den Artikel 4 des Lokalbahngeseßes, der eine zwanzigprozentige Erhöhung des Lokalbahntarifs auf allen Lokalbahnen einzuführen bezweckt. Der Aus\{huß der Kammer hatte diesen Artikel gestrihen. Der Staatsminister Freiherr von Podewils erklärte namens der e ELLON falls dieser Artikel falle, würde das gane Geseß über neue Lokalbahnbauten fallen. Die Beratung wird eute fortgesetzt.

Hamburg. Seine Majestät der Kaiser und König hörte gestern, wie „W. T. B.“ meldet, in Cuxhaven den Vortrag des Reichskanzlers Grafen von Bülow. Nachmittags besuchte Seine Majestät die Jahten „Meteor“ und „Jduna“.

Oesterreich-Ungarn.

_Im ungarishen Abgeordnetenhaus legte der Finanz- | minister Dr. v. Lukacs einen Gesetzentwurf vor, betreffend die Nückzahlung des nicht zurückerstatteten Teiles des von der Desterreih-Ungarishen Staatsbahn anläßlich deren Ablösung 1891 aufgenommenen Borschusses von 10 Millionen Kronen. Der Vorschuß foll am 1. Januar 1906 aus den Kassenbeständen zurückgezahlt werden. Auf eine Anfrage des Abgeordneten Ola (Kofsuthpartei) erklärte der Mini terpräfident Graf Tisza, der Bürgermeister von Debreczin sei verpflichtet gewesen, auf eine ihm zugegangene deutsche Zuschrift des österreihish-ungarishen Konsulats in Galag zu ant- worten. Der Bürgermeister habe vom Minister des Innern eine Weisung hierüber erhalten, weil der geseßlihen Praxis zufolge die Amtssprache der österreihisch-ungarischen Diplomatie deutsch sei. Nah dieser Erklärung {rie Kubik, zur liberalen De gewendet: „Nun brennen ihnen die Augen aus vor Scham!“

ufgefordert, den beleidigenden Zuruf zurüzuziehen, weigerte Kubik | sich ‘dessen, worauf die Angelegenheit vor den Immunitätsaus\{huß | verwiesen wurde.

Großbritannien und Jrland,

König Eduard reist am Donnerstagabend 9/, Uhr von London nah Port Viktoria, wo er sich an Bord der Königlichen Jacht begibt. Auf der Reise nah Kiel wird den König ein großes Gefolge begleiten, dem nah Meldung des | „W. T. B.“ der Erste Lord der Admiralität Earl of Selborne und der Direktor der Nachrichtenabteilung der Admiralität Prinz Louis von Battenberg angehören sollen.

Im Unterhause erklärte gestern auf eine Anfrage der Staats- sekretär für Indien Brodrick: Die - britishe Regierung habe den 25. Juni als das Datum gebilligt, an dem die Tibetmission er- mächtigt wird, nah Lhassa vorzurücken, wenn die Tibetaner nicht innerhalb dieser Frist enen kompetenten Unterhändler mit dem

| gesehen, er

Tibetaner dieser Aufforderung nicht nahkämea. Nußland sei vo

Englands allgemeinen politischen Ansichten benachrichtigt [0 Don Bryce (liberal) richtete an den Staatssekretär die Anfrage, ob der zwischen Rußland und England stattgehabte Mei- nungsaustausch veröffentliht werden könne. Der Staats. sekretär Brodrick erwiderte darauf, er glaube nicht, daß die Mit. teilung des Schriftwehsels angebraht sei. Jedenfalls set dies jeßt niht der Fall. Der Minister des Aeußern Marquis of Lansdowne habe den russishen Botschafter von allem, was die englische Regierung getan habe, völlig unterrihtet. Auf eine weitere Anfrage erklärte der Staatssekretär, die Verstärkung der Expedition sei weit in der Richtung auf Gyangtse vorgerückt.

Belt der Unterhausersaywahl in Devonport, das bisher dur einen Konservativen vertreten war, siegte Benn (liberal) mit E. R über Jason (konservativ), auf den nur 5178 Stimmen entfielen.

Frankreich.

Die Kommission zur Untersuhung der Kartäuser- angelegenheit verhörte gestern den früheren Gouverneur von Algerien Nevoil, der, „W. T. S Mager erklärte, er stehe dem Seel gegen den Sohn des Ministerpräsidenten vollständig fern.

odann wurde Lagrave vernommen, der in verschiedenen Punkten den von dem Ministerpräsidenten Combes und seinem Sohne gemachten Aus- sagen widersprah. Er betonte besonders, einst Edgar Combes in einem Schreiben darauf hingewiesen zu haben, daß es von Nutzen sein werde, den Namen Chaberts nicht an die Oeffentlichkeit zu bringen. Er habe im Laufe des Untersuchungsverfahrens über den Wunsch und die O des Ministerpräsidenten, den Namen Chabert zu nennen , feine Aussage gemaht, und habe daran festgehalten, daß Edgar Combes keineswegs unwillig gewesen wäre, als er ihm von der Mitteilung über die Kartäuser und den Vorschlag Chaberts berihtet habe. Lagrave erklärte sodann, daß während seiner Aussage Edgar Combes in das Zimmer des Reue richters getreten sei und ihn, Lagrave, veranlaßt habe, einige Worte seiner Ausfage zu ändern. Lagrave teilte darauf ferner noch mit, daß der Ministerpräsident ihm keineswegs seine vor Gericht gemahte-Aus- sage diktiert, sondern ledigli mit ihm als Vater gesprochen habe, der den Wunsch hatte, seinen Sohn gegen die Verleumdungen zu ver- teidigen, deren Opfer er geworden war. Lagrave bat \chließlich, dem Ministerpräsidenten gegenübergestellt zu werden.

Die Kommission verhörte im weiteren Verlaufe ihrer Sitzung den Untersuchungsrichter de Valles, der aus\agte, am 14. April sei er vom Staatsanwalt beauftragt, eine Untersuchung wegen Versuchs des Betruges einzuleiten, weil angenommen werde, es habe jemand den Kartäusern s{hwindelhafte Angaben über feinen Einfluß gemacht, um sie zur Hergabe von Geld zu bewegen.

r sei ferner vom Staatsanwalt beauftragt, Lagrave als Moralitätszeugen zu vernehmen, um zu beweisen, daß Edgar Combes, weit entfernt, von den Kartäusern eine Million zu verlangen, vtelmehr die Annahme dieser Summe abgelehnt habe. Er habe La- grave vor dessen Abreise nach Amerika vorgeladen, und Lagrave habe seine bekannte Aussage gemacht. Auf die Bitte, den Namen des- jenigen zu nennen, der den Vorschlag bezüglih der Zahlung der zwei Millionen gemaht habe, habe Lagrave versprochen, er werde ihn seinem vorgeseßten Minister, der damals Millerand war, nennen. Er habe dann Edgar Combes vernommen, und zwischen diesem und Lagrave habe fich eine Unterhaltung darüber an- gesponnen, ob die Verfion, daß die Zahlung an eine Kasse für nüß- liche, öffentliche Zwedke erfolgen sollte, richtig sei, oder die andere Leéart, daß sie an die Kasse der geheimen Fonds erfolgen \ollte. Edgar Combes behauptete, die Version sei die richtige, daß die Summe der Regierung zur Verfügung gestellt werden oute Lagrave habe dieser Korrektur attet Er der Unter- sfuhungsrihter habe den Eindruck gehabt, daß Lagrave nit zu- eben wollte, daß es sich um einen Bestehungsversuh handle, während

dgar Combes dieser Seite der Angelegenheit die größere Bedeutung beimessen wollte. Edgar Combes habe seine Aussage gemaht, nach- dem er von der Aussage Lagraves Kenntnis genommen. Die Kom- mission beschloß dann, Lagrave und Edgar Combes einander gegen- überzustellen. Als beide in den Saal gerufen waren, kam es zu einem lebhaften Zwischenfall. Auf eine Frage des Präsidenten versicherte Edgar Combes, er habe von Lagrave keinen Brief erhalten noch mit diesem über den Inhalt eines solchen gesprohen. Lagrave behauptete darauf, er habe einen Brief an Edgar Combes geschrieben und ab- gelan, und versicherte, Edgar Combes habe mit ihm zu wiederholten

Talen über diesen Brief ge])prohen. Edgar Combes erwiderte: „Das bestreite ih auf das entschiedenste.“ f lügen." Cdgar Combes antwortete: „Jh wiederhole ebenfalls : Sie lügen.“ wischen Lagrave und Edgar Combes entstand darauf ein lebhaftes wiegespräch. Beide beharrten bei ihrer Behauptung. Lagrave verlangte, dem Ministerpräsidenten gegenübergeftelt zu werden. Der Ministerpräsident Combes wurde in den Saal gerufen und erklärte, die Angaben in den Briefen Lagraves an Millerand seien nit richtig. Er bestreite, Lagrave ermächtigt zu haben, den Namen des Unterhändlers zu vershweigen, als der Generalstaatsanwalt Lagrave gesagt habe, daß die "rit eingestellt werde, wenn dieser Name nicht genannt würde. Er habe den Handelsminister Trouillot angewiesen, die Angabe des Namens zu verlangen. Der Minristerpräsident ver- sicherte weiter, er habe Lagrave niht in Anwesenheit Edgar Combes' habe von Lagrave keine - Bitte um Ermähtigung erhalten und er habe von ihm keine Bedingungen mit- geteilt erhalten, die er übrigens auch nicht angenommen haben würde. Er habe gewollt, daß Lagrave die Beweggründe für den von ihm unternommenen Schritt wiederholte, den er der Ministerpräsident für unüberlegt gehalten habe; er habe nit ge- glaubt, daß Lagrave bei der Angelegenheit persönli interessiert Li In Erwiderung auf einige weitere Fragen führte der Ministerpräsident aus, er habe Lagrave nicht von feinem Posten abberufen, weil er die Angelegenheit niht habe in die Oeffentlihkeit bringen wollen; er stele nicht in Abrede, daß er Lagrave gesehen habe, be- streite ‘aber , um die Ermächtigung angegangen worden zu sein und Bedingungen gestellt erhalten zu haben, fowie, daß eine dramatishe Unterredung mit seinem Sohne stattgefunden habe. Lagrave erwiderte, die Unterredung habe nichts Dramatisches gehabt, und fügte hinzu: „Edgar Combes führte mich um 10 Uhr Abends in Jhr Kabinett, wir sprachen von der Angelegenheit und Sie sagten mir, es würde interefsant sein, wenn ih über die Angelegenheit als Zeuge aussagte.“ Der Ministerpräsident beharrte bei seiner Er- klärung, es sei im Dezember gewesen, wo die Unklarheit über die unmoralishe Seite der Angelegenheit ihn frappiert habe, und nicht im Augenblicke der Unterredung, von der er sprehe und deren er {ich im vollsten Umfange erinnere.

Rußland.

Der Kaiser und die Kaiserin haben sich nah einer Meldung des „W. T. B.“ aus St. Acitenbure Did von Zarskoje Sselo zum Sommeraufenthalte nah Peterhof begeben. Die Leiche des Generalgouverneurs von Finnland Bobrikow ist heute in St. Petersburg eingetroffen, dort mit militärischen Ehren empfangen worden und nach dem Ssergijew- Kloster zur Beisegung befördert worden. i Von amtlicher Seite ist die „Russische Telegraphenagentur“" zu der Erklärung ermächtigt, daß die Zeitungsmeldung von S ronen in Helsingfors unbegründet ist.

Zum Ministerresidenten beim Vatikan ist der Botschaftsrat Narischkin, bisher in Paris, ernannt worden.

Spanien.

Der König hat ein zwischen Spanien und dem Vatikan getroffenes Uebereinkommen über die rehtlihe Lage

Lagrave erwiderte darauf: „Sie

ahlen geben die Ziffer an, unter welcher di I Le f Tee VIeIE Wie Ie FMUNTINGN

chinesischen Amban nach Gyanu und nach Gyangtse senden. Di Mission werde al U Anweisungen handeln, falls die

der religiösen Orden unterzeihnet. Dieses Uebereinkommen führt, nah Meldung des „W. T. B.“, verschiedene Reformen

estellt worden:

Stet oder verwundet sind. Vom 33., 35. und 36. Regiment

vertrieben die russischen Freiwilligen die Japaner aus ihren BStellungen östlih von den erwähnten Bergen. Auf russischer

Fein Oberleutnant Jwurden 4 Schüßen verwundet.

F shauplaßes berichtet ein Telegramm des Generals Kuropatkin Fan den Kaiser vom 19. d. M., daß die Japaner in der Gegend

F Vormarsch eingestellt, sondern fich zurückgezogen haben. Mehrere F Punkte im Norden von Föngwangtschöng, die die Japaner erst

[fürzlih eingenommen hatten, sind von ihnen geräumt worden. Der F begonnene Vormarsch japanischer Truppen nah dem Dalinpaß F ist eingestellt worden. Dagegen rücken recht bedeutende japa- F nische Streitkräfte in der Richtung auf Siujan und Kait-

| liheres, an den russischen Generalstab gerichtetes Telegramm

| dem 16. Juni werden Anzeichen wahrgenommen, die auf

| \chwaders, Admiral Skrydlow hat, wie „W. T. B.“ aus

n Konkordat ein, die sih auf mehrere zweifelhafte Punkte ten Das Abkommen soll den Kammern mitgeteilt und V weiteres Uebereinkommen, das die wirtshaftlihen und

¡ellen Fragen regelt, die sih aus diesen Reformen er- E in Rom unterzeichnet werden.

Griecheuland. Jn Amalias (Landschaft Elis) wurde, „W. T. B.“ zu- ¿“gegen das Haus des begüterten Deputierten Psimmenos oynamitanshlag verübt.

Serbien. Der ehemalige Minister Todorowitsch wurde, wie n T. B.“ aus Belgrad meldet, wegen Veruntreuung von hchtzinsen des Staatsgutes Negoj zu 18 Monaten Gefängnis d zur Ersaßzahlung von 39 822 Dinars verurteilt.

Montenegro.

Nach einer Meldung des Wiener K. K. „Telegraphen- rrespondenz-Bureaus“ überreichte der Spezialgesandte des inigs von Serbien, Kabinettschef Nenadowitsh gestern dem jirsten von Montenegro in Cetinje in feierliher Audienz den tern des Karageorgsordens erster Klasse. Bei den hierbei haltenen Ansprachen wurden die Gefühle der Freundschaft d Brüderlichkeit zwischen beiden Nationen zum Ausdruck

bracht. Asien.

Der russishe General Baron Stackelberg, der si h seiner Niederlage bei Wafankou nordwärts zurüd- zogen hat, berihtet, wie ein Telegramm des Generals hropatkin an den Kaiser vom 18. d. M., dem B. D Dr folge, meldet, über die gegenwärtige Lage und die russischen ¿xluste auf diesem Teil des Kriegsschauplaßes : Der Gegner

aus Wafankou nicht weiter vorgerückt. Wie gemeldet ird, entwickeln sih seine Truppen auf der Front Wafankou- outshou. Nach dem zweitägigen Kampfe und zwei ermüdenden ¡htlihen Märschen auf schwierigen Gebirgswegen haben die ruppen sih ausruhen können. Jhre Stimmung ist sehr gut. eher unsere Verluste konnten genaue Angaben noh nicht hoben werden, und vorläufig is nur folgendes fest- Von der ersten ostsibirishen Schüßen- vision sind 15 Offiziere gefallen und 40 verwundet;

Offiziere sind auf dem Schlachtfelde geblieben, m denen es unbekannt ist, ob sie getötet oder ver- \undet sind. Ferner sind von dieser Division 386 Mann fallen und 992 verwundet; weitere 568 Mann sind auf dem chlahtfelde geblieben, von denen es unbekannt ist, ob sie ge-

nd 604 Mann verwundet; ferner werden 96 Mann vermißt. die erste Artilleriebrigade hat 10 Offiziere und 103 Mann erloren, die neunte Artilleriebrigade 25 Offiziere und Sol- aten, Vom Regiment Tobolsk sind 3 Offiziere und Sol- aten gefallen und 40 Offiziere und Soldaten verwundet ; jermißt werden 3 Mann. Vom Regiment Marschansk sind ) Offiziere verwundet, 11 Mann getötet und 131 verwundet; } Mann werden vermißt. Der bei Wafankou kommandierende apanishe General Oku berichtet nah einer Meldung des M. T. B.“ aus Tokio vom gestrigen Tage, er habe 1516 uf dem Schlachtfelde von Telissu (Wafankou) gefallene ussen beerdigen lassen. Eingeborene meldeten, daß außerdem hon die Russen viele Tote beerdigt, verbrannt und weg- ebracht hätten.

Nachrihten aus Port Arthur zufolge begannen am 4, Zuni, wie ein Telegramm des russishen Generals Shilins fi an den Kriegsminister meldet, drei japanische Ba- aillone, von Ssiandbindao über die Berge nah Luinantan porzurücen. Zwei russishe Freiwilligenabteilungen und ine Kompagnie der Grenzwache hielten den Vor- arsch des Gegners auf. Feindlihe Torpedoboote beschossen die Semaphorstation. Als der Kreuzer „Novik“ und ruf- sische Torpedoboote herankamen und das Feuer eröffneten, zogen sih die feindlihen Schiffe zurück. Nach der Kanonade vegannen die Kolonnen des Gegners, sih zu entfernen, und es blieben nur schwache Vorpostenketten zurück. Am 183. Juni

nd 120 Offiziere und Soldaten gefallen sowie 19 Offiziere

Seite wurden ein Oberleutnant und ein Schüße getötet sowie verwundet, der später starb; außerdem

Ueber die Lage auf dem nördlichen Teil des Kriegs-

von Ssaimatsi und Föngwangtschöng nicht nur ihren

shou oder Ssiujan-Taschitshao vor. Ein ausführ-

des Generals Ssacharow vom 19. Juni besagt: Seit

einen sich vorbereitenden Vormarsch der Japaner von Siujan auf drei Wegen, die nah Haitsheng, der Station Taschitshao und nah Kaitshou führen, schließen ließen. Auf dem erstgenannten Wege 1 eine kleine L Af der Vorhut des Gegners nah Wanstapudsa vorgerückt. Auf dem zweiten Wege halten Truppen der Vorhut den Paß zwischen Nandsiabei und Pantschialju beseßt, auf dem dritten, südlichen Wege sind andere Truppen bis zu den Dörfern Chiuniak und amiarlogou vorgegangen. Die Vorhut hat ferner den

Tschapailinpaß eingenommen, während die Hauptkräfte, gegen fünf Regimenter Jnfanterie mit Kavallerie und Gebirgs- artillerie, zwishen dem Kianzgourpaß und Chansa staffel- förmige Aufstellung genommen haben. Jn den leßten agen haben russishe Vorpostenabteilungen auf diesen

Wegen den Vormarsh des Gegners aufgehalten, wobei Of zehn Mann getötet oder verwundet, ein verwundeter Offizier und drei verwundete Kosaken gefangen genommen wurden. Am 17. Juni wurde festgestellt, daß sih bei Selud- an nur japanische Streifwachen befanden, die nah einem

Kugelwehsel sih nah Föngwangtschöng zurückzogen. Auf russischer Seite wurden zwei Mann verwundet. Saintadsi ist eit dem 10. d. M. von den Japanern geräumt; ein Teil der Vesagung ging nah Föngwangtshöng. Seit gestern abend regnet es beständig. j Der Kommandeur des russishen Wladiwostok-Ge-

St. Petersburg erfährt, gestern dem Kaiser gemeldet, daß die Kreuzerabteilung, ohne Verluste y s \hädigungen erlitten zu haben, nah Wladiwostok zurück-

es

an Mannschaften oder Be-

gekehrt ist.

Parlamentarische Nachrichten.

Der Schlußbericht über. die gesirige Sißung des Hauses der Abgeordneten befindet sich in der Ersten Beilage.

Jn der heutigen (87,) Sißung des Hauses der Abgeordneten, elder v Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski, der Minister des Jnnern Freiherr von Hammerstein und der Minister der öffentlichen Arbeiten von Budde beiwohnten, wurden in dritter Be- ratung der Geseßentwurf, betreffend die Verbesserung der Vorflut in der unteren Oder, Havel und Spree, und der Geseßentwurf, betreffend Maßnahmen zur Verhütung von Hochwassergefahren in der Provinz Brandenburg und im Havelgediete der Provinz Sachsen, ohne Debatte endgültig angenommen.

Es {lat dann die dritte Beratung des von den Abgg.

Dr. Arendt (freikons.) und Genossen eingebrahten Geseß- entwurfs, betreffend die Gewährung von Beihilfen an ehemalige Angehörige des preußischen Heeres und der Marine, die an dem Kriege gegen Dänemark 1864 teilgenommen haben. i : Abg. Dr. Sattler (nl.) beantragt, die Bestimmung der Vorlage, daß sie auch auf die Teilnehmer an früheren preußischen Feldzügen sowie auf die früheren Angehörigen der \hleswig-holsteinishen Armee Anwendung finden soll, dur folgende Fassung zu erseßen : / :

„Diese Bestimmungen finden auch auf die Teilnehmer an früheren deutshen und preußishen Feldzügen Anwendung, soweit es sh um Angehörige der jeßt zu Preußen gehörigen deutschen Kontingente sowie der {hleswig-holsteinishen Armee handelt.“

Mit dieser Aenderung wird der Gesehentwurf endgültig

angenommen.

Jn zweiter Beratung wird auch der Gesepßentwurf über die Bestellung von Salzabbaugerechtigkeiten in der Provinz Hannover nah dem Antrage der Justiz-

fommission unverändert angenommen. Eine dazu eingegangene

Petition wird für erledigt erklärt.

Alsdann folgt die zweite Beratung des G eseyentwurfs, betreffend die Befugnis der Polizeibehörden zum Erlaß von Polizeiverordnungen über die Verpflichtung zur Hilfeleistung bei Bränden. i

Die Kommission beantragt die Annahme des Geseßentwurfs in der vom Herrenhause beschlossenen Fassung. Danach können, soweit das _Feuerlöshwesen niht durch Ortsstatut geregelt ist, Polizeiverordnungen über die Verpflihtung der Einwohner zur persön- lihen Hilfeleistung bei Bränden erlassen werden. Diese Polizeiverordnungen sollen niht zum Gebiete der Sicherheits- polizei gehören und sollen außer Kraft treten, soweit das Feuerlöshwesen durch ein Ortsstatut geregelt wird. :

Die Kommission beantragt ferner, folgende Resolution zu assen: fa „die Königliche Staatsregierung zu ersuhen, möglichst bald Bedacht zu nehmen: a. auf die geseßlihe Regelung der Unfallfürsorge verunglückter Feuerwehrleute, b. auf _Ein- führung einer geseßlihen Grundlage, durch welche die Möglich- keit gewährt wird, alle im Bezirk einer Provinz arbeitenden Feuerversicherungsgesellshaften zu einer entsprehenden Beteiligung an denjenigen Kosten heranzuziehen, welhe die allgemeine Pflege des Feuerlöschwesens der Provinz zum Gegenstand haben.“

Die Kommission beantragt endlich, eine Petition des Feuerwehrverbandes der Rheinprovinz, die verschiedene Vor- \hläge zur Regelung des Feuerlöschwesens enthält, der Regierung als Material zu überweisen, und eine Petition des preußischen Landesfeuerwehrverbandes, betreffend geseßliche P A Der Feuerversicherungsanstalten zu den Kosten des Löschwe]ens, geseßliche Regelung der Fürsorge für die Hinterbliebenen beim Dienst verunalüter Feuerwehrleute, staatliche Anstellung von Feuerwehraufsihtsbeamten und Verstärkung des Zwangs zur Regelung des Feuerlöshwesens, der Regierung zur Erwägung zu überweisen. Ï

Aba. Kreitling (fr. Volksp.) stellt und befürwortet den An- trag, die Regierung zu ersuchen, möglichst bald auf die geseßliche Regelung der Unfallfürsorge verunglückter Feuerwehrleute bedacht u sein. j / i Abg. Herold (Zentr.) hält die beantragte Resolution und die Petitionen für bedenklih, weil \sih deren Tragweite noch nit über- sehen lasse. Es e E geiwelew daß die Kommission einen \{riftlichen Bericht erstattet hätte.

Abe diele. (kons.) : Meine Freunde sind der Meinung, daß wir die Vorlage, was au die Kommission getan hat, so annehmen, wie sie uns zugegangen ist. Durh die in der Resolution und in den Petitionen berührten Fragen wird die Materie aber so erweitert und werden \o viele neue Gesichtspunkte hineingetragen, daß auch wir sagen müssen, es wäre besser gewesen, einen \chriftlichen Kommissionsberiht zu erhalten. Was die Resolution betrifft, so sind wir geneigt, fie in ihrem ersten Teil an- zunehmen ; den zweiten Teil menen wir son deshalb ablehnen, weil er in seiner Tragweite niht übersehen werden kann. Im übrigen find wir der Meinung, daß auf dem von dem zweiten Teil berührten Gebiete elleton überhaupt nicht oder jedenfalls in zu geringem Umfange bestehen, als daß eine geseßliche Regelung gefordert werden müßte.

Vin NRegierungskommissar P A LNRnG: Tribüne unverständlich. 4

Nachdem Abg. Kir ch (Zentr.) sich den Bedenken des Abg. Herold angeschlossen hat, wendet :

N Gon 9 Eynern (nl.) gegen die von dem Abg. Winckler an der Kommissionsresolution éetbte Kritik. Er hält die - Forderung eines besonderen Gesetzes zur yrovinziellen Heranziehung der Feuer- versicherungsgesellshaften zu den Kosten der allgemeinen Pflege des Feuerlöschwesens für ebenso berechtigt wie [leiht ausführbar.

Abg. Geisler (Zentr.) sieht ebenfalls das Verlangen des zweiten Teils der L als vollständig gerechtfertigt an. Wer habe denn den Vorteil davon, daß die Angehörigen der Pflicht- wie der freiwilligen Feuerwehren ihr Leben cinseßen, um zu ersticken und zu löschen? Doch wesentlich auch die Versicherungs- gesellschaften. Heute aber liege der Gedanke Entschädigung den Gesellshaften sehr fern.

Die Vorlage wird darauf in der ihr vom H gegebenen Fassung angenommen, ] | und mit geringer Mehrheit auch die Resolution Damit E sih der Antrag Kreitling. D werden beide der Regierung als Material überwiesen.

verbreitet sih über die Frage des bleibt aber im einzelnen auf der

über die der

angenommen, daß von der Regierun flärung abgegeben werde, daß 1) i die E geregelt sei und 2) unerledigte seitens dieser Gemein

Die Kommission hat die Vorlage in der Voraussezung

im Plenum die Er- ntshädigungsfrage für eshwerden

die

en nicht mehr vorlägen. / Nachdem ein Regierungskommissar diese Erklärung

abgegeben hat, wird der Geseßzentwurf - ohne weitere Debatte unverändert angenommen.

(Schluß des Blattes.)

fe eben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 18.

Die Erweiterun anstalt für Zoll- und Steuerbeamte in Berlin. Geschäftshaus Franz Fischer u. Sohn in München. Die Bedeutung und geseß- geberishe Behandlung des Verkehrs mit Straßenlokomotiven in England. Vermischtes: Wettbewerb um Entwürfe zu zwei Arbeiter- folonien in Eshweiler. Wettbewerb um Fassadenentwürfe für die Stadt Bautzen. Wettbewerb um Entwürfe zu einer Friedhofshalle

Brände der Gewährung einer

errenhause chenso die Resolution unter a unter þ. Die Petitionen

Dann Jn die zweite Lesung des Geseßentwürfs

rovinz

Nr. 49 des „Zentralblatts der Ae Sa uni, ha olgenden Inhalt : Amtliches: Dienstnachrihten. Nichtamtliches :

des Hafens von Dover. Die neue Hauptlehr-

in Minden. Wettbewerb um Entwürfe zum Erweiterungsbau der

fatholishen Pfarrkirhe in Ammershweier. Kunstgewerbeaus\tellung

1806 in Dresden. Der Gedanke des evangelischen Kirchenbaues. Bücherschau.

Statistik und Volkswirtschaft.

Die Eheschließungen in Preußen 1902 und in den Vorjahren.

Die Zahl der Eheschließungen betrug im Jahre 1902 in Preußen überhaupt 281 532, darunter 133 278 in den Stadtgemeinden und 148 254 auf dem Lande. Es heirateten von je 1000 Personen des männlichen Geshlechts im Staate 16,31, des weiblichen 15,83 gegen- über 16,98 und 16,47 im Jahre 1901, 17,85 und 17,29 im Jahre 1900. Hieraus ergibt sich, daß die relative Zahl der Eheschließungen seit 1900 abgenommen hat, während sie in den Jahren 1898/1900 (17,48, 17,71, 17,85 männlihe 16,88, 17,11, 17,29 weibliche) ¿zugenommen hatte. 7 : Von je 10 000 Eheschließenden standen während des Jahres 1902

in einem Lebensalter von: ov S AEAO L ded 101 GiI M | xa on | über über 30 | über 40 | über 50 |- (Be 20 bis 30 | bis 40 | bis 50 | bis 60 E | [E Fahren | Jahren | Jahren in den Männer] G E 1959,89| 475,77| 222,77| 91,99 Stadt- |

gemeinden | rauen | 852,50 7462,07| 1211,23) 353,70| 100,84| 19,66 auf dem |Männer| 15,99| 7411,54| 1889,93 443,90 165,32| 73,72 Lande Sai 961,73| 7683,84| 1009,21| 256,66| 72,17| 16,39 Danach tritt, wie bisher, die Eheschließung bei Frauen erheblih früher ein als bei Männern, insbesondere auf dem Lande.

Unter den Ebeschließungen befanden sich solhe zwischen Bluts- verwandten: 1327 von 281532 = 479/000, gegen 1237 von 288 567 = 43°%/000 im Vorjahre und 1269 von 293 064 = 439/000 im Jahre 1900; es machte si daher eine Vermehrung der Verwandtschaftsehen eltend.

4 Fm Jahre 1902 kamen unter je 10 000 Eheschließungen solche zwischen Blutsverwandten vor in den Stadtgemeinden 39,92, auf dem Lande dagegen 53,62. Auf je 3 Cheschließungen zwishen Bluts- verwandten in der Stadt kamen 4 solche auf dem Lande. Demnach überwiegen immer noch die Verwandtschaftsehen auf dem Lande er- heblih, was auf die größere Seßhaftigkeit und geringere Auswahl der Landbevölkerung zurückzuführen 1}.

Zur Arbeiterbewegung.

In Genua ist gestern ein Bauarbeiterstreik ausgebrochen. 7000 Mann in Genua und Umgegend befinden fih im Ausstand.

In Triest sind fast sämtliße Maurer in den Ausstand ge- treten (vgl. Nr. 143 d. Bl.).

Kunst und Wiffenschaft.

Die Prachtausgabe des Nibelungenliedes, die die Neichs- druckerei für die Weltausstellung in St. Louis vollendet hat, mit Fllustrationen und Buhshmuck von Joseph Sattler, ist im Lichthof des Kunstgewerbemuseums ausgestellt. Unser Nationalepos ift in dieser Ausgabe in ein Gewand gekleidet, dessen si kaum ein anderes Werk aller ps rühmen kann. Im Lichthof sind die mächtigen Folio- seiten in ihrer ganzen Folge an Wänden aufgebracht, sodaß man die staunenswerte Fülle prähtiger Buchkunst bequem übersehen kann. Die eigenartige Drucktype, die reizvollen Kopfleisten, Schlußstücke und Snitialen und die ganzseitigen farbigen Jllustrationen zeigen die Er- findungskraft und die ornamentale Laune unseres stärksten deutschen Buchkünstlers in fast uners{chöpfliher Vielseitigkeit. Auch von den Originalzeihnungen des Künstlers ist eine Auswahl aus- gestellt, die lehrreihe Einblicke in seine Arbeitsweise bietet. Dur Sattlers Kunst und durch die mustergültige typographische Ausführung in den Werkstätten der Reichsdruerei ift das Werk eines der monumentalsten Druckwerke aller Zeiten geworden. Im Verlage der Firma I. A. Stargard sind Exemplare auf Pergament, auf Japanpapier und auf Büttenpapier erschienen. Die Ausstellung, die jedem Freunde deutsher Kunst Genuß bereiten wird, ist auf drei Wochen berechnet.

A. F. In der Junisißung der Berliner Gesellschaft für Anthropol ogie erstattete Professor Dr. Lissauer Bericht über die am 11. Juni zu Fürstenberg in Mecklenburg erfolgte Enthüllung einer von der Gesellschaft gestifteten Gedenktafel am Geburtshause Schliemanns. : : i

Professor Dr. Shweinfurt berichtete über in Oberägypten beob- achtete uralte Gebräuche und Einrichtungen und legte u. a. eine riesige, in Stamm und Schnur ganz aus Gras gelowtene Knallpeitshe vor, mit der Detonationen von der Stärke eines Gewehrshusses zu erzielen find. Dies Gerät, zum Verscheuhen der Vögel bestimmt, gehört zu einer Einrichtung, die man in der Nähe Thebens ül erall in den Getreidefeldern sieht, nämlih 3—4 m hohe, über die Flur verteille Säulen aus Ton, gerade breit genug, daß auf ihnen ein Mensh bequem stehen und die riesige Knallpeitsche \{chwingen kann. Von einer Seite wurde, an diese Mitteilung anknüpfend, von einigen Gegenden in der Niederlausig erzählt, in denen ganz dieselben Abwehrmaßnahmen noch heute, wenn auch in

etwas abweidhender Form, üblich find. \ Dr. S E aa ex legte einige neue Erwerbungen des Museums für

Völkerkunde aus dem indishen Archipel vor, u. a. ein in bunten arben bemaltes Hochrelief in festem Trahyt aus Java, das mit der 4 d Seite nah unten, von oben gesehen als wertloser Stein ersheinend, in einem Walde gefunden worden ist. Der Gegenstand des Neliefbildes ist dem uralten indischen Volksepos RNRamayana entlehnt und stellt den mythischen Affenminister Hanuman vor, der als eine Les des Epos neben dem zern | Sugriva und dem Helden Nama Krieg gegen den zehnköpfigen un zwänzig- armigen Dämonenkönig Ravana von Ceylon führt. Wahrscheinl ia dies Teilrelief fi en gleichartigen, ausgedehnten Schmuck eines it lange zerstörten Ternpels. Ï Den ae zahlreichen Lichtbildern begleiteten Es des Abends hielt Professor Dr. Seler über das Thema „Studien in den Ruinen von Yucatan“. Das sich geologisch als eine gehobeneKorallen-

Herzogtum Braunschweig längs

Hannover.

erlegung der Landesgrenze gegen das

falkplatte harafterisfierende Land Yucatan entbehrt auf Grund dieser,