1904 / 151 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 29 Jun 1904 18:00:01 GMT) scan diff

400 000

bei Nr. 18 (Overath—Kalk) von . 184 000

19 ([Wengerohr] Wittlih—Daun) von . 4 20 ( ürstenhausen—Groß-Rosseln) von . 335 000 E almedy—Reichsgrenze 1n der

Nichtung auf Stavelot) von .._ 61 000 Bei Bemessung der Pauschsummen zu Nr. 2 (Kruglanken— Marggrabowa), zu Nr. 3 (Vandsburg—Terespol mit Ab- zweigung von Prust [Kreis Tuchel] nach Crone a. Br.), zu Nr. 16 ([Erndtebrüd] Naumland-Berleburg—Allendorf bei Battenberg) und zu Nr. 19 ([Wengerohr] Wittlich—-Daun) ist der unter A Abs. 3 genannte Staatszushuß bereits berüdck- ichtigt. : it Für den Fall, daß als Beteiligte im Sinne des vorher- gehenden Absatzes (4) aus\chließlich Gemeindeverbände in Be- traht kommen, ist die Bedingung der unentgeltlichen Hergabe des Grund und Bodens (Lit. A Abs. 1 und 2) bereits dann als erfüllt anzusehen, wenn jeder der Gemeindeverbände nd verpflichtet, entweder den innerhalb seines Bezirks erforder- lihen Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen in Abs. 1 und 2 unentgeltlich bereitzustellen, oder aber nach Maßgabe des Abs. 4 diejenige Summe zu zahlen, die der Minister der öffentlihen Arbeiten nah Abschluß der ausführ- lichen Vorarbeiten als auf den einzelnen Gemeindeverband entfallenden Teilbetrag der Pauschsumme festseßen wird.

P. Die Mitbenußzung der Chausseen und öffentlichen Wege ist, soweit dies die Aufsichtsbehörde für zulässig erachtet, von den daran beteiligten Jnteressenten unentgeltlih und ohne be- sondere Entschädigung für die Dauer des Bestehens und Be- triebs der Eisenbahnen zu gestatten. N

C. Für die unter Nr. 13 benannte Eisenbahn von Rends- burg nach Husum muß außerdem von den Beteiligten die Verpflichtung zur Leistung eines unverzinslichen, nicht rüd- zahlbaren Baufkostenzushusses von 150 000 4 für den Ausbau des Bahnhofs Husum A in rechtsverbindliher Form über- nommen werden.

S

Die Staatsregierung wird ermächtigt, zur Deckung der zu den im 8 10 unter I vorgesehenen Bauausführungen und Be- \chaffungen erforderlichen Mittel von 100 764 000 M:

1) den Baukostenzushuß der Beteiligten

gemäß § 10C im Betrage von 150 000 M H, die dem Staat zur freien Ver- fügung anheimgefallenen Fonds der durch das Gescß vom 20. Mai 1902, betreffend die Erweiterung und Vervollständigung des Staatseisen- bahnnetzes und die Beteiligung des Staats an dem Baue von Klein- bahnen (Geseßsamml. S. 175), für den Staat erworbenen Kreis- bahn Ostrowo—Skalmierzyce und des Eisenberg-Krossener Eisenbahn- unternehmens im Betrage von mindestens L den Erlös der beim Baue der Altdamm-Colberger Eisenbahn vom Staat übernommenen Aktien dieser Bahn (vgl. § 2 Nr. 1 des Geseßes vom 9. März 1880 Geseßsamml. S. 169) im Betrage von ; den verfügbaren Restbestand der dem Staat verfallenen Kaution für die konzessionsmäßige Ausführung

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2)

120 776

4)

der Bahn von Löhne nach Vienen- burg im Betrage von . Ps

243 179 44

zusammen 1 919 842 M 40 H

zu verwenden. Í e Für den alsdann noch zu deckenden Restbetrag im S 10 Nr. 1 von höchstens 98 844 157 M6 60 Z sowie zur Deckung der für die im § 10 unter Il] bis VI vorgesehenen Bau- ausführungen usw. erforderlihen Mittel im Betrage von 46 051 000 A sind Staats\chuldvershreibungen auszugeben. An Stelle der Schuldverschreibungen können vorübergehend Schaßanweisungen ausgegeben werden. Der Fälligkeitstermin ist in den Schaßanweisungen anzugeben. Die Staatsregierung wird ermächtigt, die Mittel zur Einlösung dieser Schaß- anweisungen durch Ausgabe von neuen Schazanweisungen und von Schuldverschreibungen in dem erforderlichen Nennbetrage zu beschaffen. Die Schaßanweisungen können wiederholt aus- gegeben werden. : Schazanweisungen oder Schuldverschreibungen, die zur Einlösung von fällig werdenden Schaßanweisungen bestimmt sind, hat die Hauptverwaltung der Staateschulden auf An- ordnung des Finanzministers vierzehn Tage vor dem Fällig- feitstermine zur Verfügung zu halten. ‘Die Verzinsung der neuen Schuldpapiere darf nicht vor dem Zeitpunkte beginnen, mit dem die Verzinsung der einzulösenden Schaßanweisungen aufhört. Wird von den A Abs. 4 und 5 eingeräumten lichen Bereitstelung des Grund einer Paushsumme zu wählen, sich die von der Staatsregierung nah Bau der betreffenden Eisenbahn zu verwendende Summe sowie die Gesamtsumme des F 10 um die im 8 10 unter A Abs. 4 bei den einzelnen Linien angegebenen Beträge beziehungs- weise um die nah Abs. 5 von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgeseßten Teilbeträge dergestalt, daß die von den Beteiligten hiernah zu zahlenden Pauschsummen beziehungs- weise Teilbeträge einer * tzauschsumme den vorstehenden Deckungs- mitteln hinzutreten.

Beteiligten von der ihnen im § 10 unter Befugnis, statt der unentgelt-

und Bodens die Zahlung Gebrauch gemacht, so erhöht 8 10-Nr. 1b für den

Q 12.

Wann, durh welche Stelle und in welchen Beträgen, zu welchem Zinsfuß, zu welchen Bedingungen der Kündigung und zu welchen Kursen die Schaßanweisungen und die Schuld- verschreibungen verausgabt werden sollen (S8 2, 6, 7 und 11), bestimmt, soweit nicht durch den im 8 1 angeführtcn Vertrag Bestimmung getroffen ist, der Finanzminister.

Im übrigen kommen wegen Verwaltung und Tilgung der Anleihe die Vorschriften des Geseßes vom 19. Dezember 1869, betreffend die Konsolidation preußischer Staatsanleihen (Geseß- samml. S. 1197), des Geseßes vom 58. März 1897, betreffend die Tilgung von Staatsschulden (Geseßsamml. S. 43), und des Gesehes vom 3. Mai 1903, betreffend die Bildung eines Ausgleichsfonds für die Eisenbahnverwaltung (Geseßsamml. S. 155), zur Anwendung.

: 8 13.

Die Bestimmungen im dritten und vierten Absaßze des 8 11 und im §8 12 finden auch auf die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes bewilligten Kredite Anwendung.

| Zusammenhange stehen.

14.

der Elaatdre ierung über die im §1 und im § 10 untér Nr. T, ITT und IV bezeichneten Eisen- bahnen und Eisenbahnteile durch Veräußerung bedarf zu ihrer NRechtsgültigkeit der Zustimmung beider Häuser des Landtags.

Diese Bestimmung bezieht sih nicht auf die beweglichen Bestandteile und Zubehörungen dieser Eisenbahnen und Eisen- bahnteile und auf die unbeweglichen insoweit nicht, als sie nah der Erklärung des Ministers der öffentlichen Arbeiten für den Betrieb der betreffenden Eisenbahnen entbehrlich sind.

Ebenso ist zur Veräußerung der O S 10Nr. l für den Staat zu erwerbenden Aktien jowie der ‘daselbst be- zeichnêten Bahn und zu ihrer Vereinigung mit einer anderen Eisenbahnunternehmung die Genehmigung beider Häuser des

Landtags erforderlich. ia Y 8 15.

Dieses Geseß tritt am Tage seiner Verkündigung in Kraft. Urkundlich unter Unserer R engen digen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel. Gegeben an Bord M. J. „Hohenzollern“ Kiel, den 95 Zuni 1904. Wilhelm.

Graf von Posadowsky. Rheinbaben. Möller.

Jede Verfügung

Graf von Bülow. Schönstedt.

von Tirpiß. Studt. Freiherr von l

von Podbielski. Freiherr von Hammerstein. von Budde. von Einem.

Preußischer Landtag. Herrenhaus. 99, Sißung vom 28. Juni 1904, 2 Uhr.

Zunächst erstattet Herr von Winterfeldt-Menkin den Bericht der Mairikeltanuon über die seit dem 10. Mai im Personalbestande des Herren jauses eingetretenen Veränderungen. Die Legitimation der neu berufenen | als geführt anerkannt.

Dann folgt der mündliche über den Geseßentwurf, betreffend der Vorflut in der unteren Oder, den Herr Schlutow erstattet.

Die Kommission hat die Vorlage in der vom Abgeordneten- hause beshlossenen Fassung angenommen. E

Von Herrn von der Osten ist dazu folgende Resolution in Vorschlag gebracht :

„die Staatsregierung zu ersuchen, tunlih\ bald im Mündungs- gebiet des Oderstroms vom Dammschen See an abwärts die zur Regulierung der Hochwasser- und Norflutverhältnisse nötigen Maß- nahmen zu treffen.“

Jn der Generaldiskussion bemerkt

Graf von der Schulenburg - Lieberose : Es gibt Anwohner der Spree, insbesondere im Spreewaldgebiet, die fich dur das Projekt nicht ganz befriedigt fühlen. Jn der Kommission freilih ist diesen eine befriedigende Erklärung dur die Regierungskommisjare Vielleiht wiederholt der Minister der öffentlichen im Plenum. Es würde dies für Wir wünschen zwar durchaus nicht oder des Spreetales, aber wir Wasser eintritt, daß die ein- Die Erweiterung der Schleufen-

ieben Mitglieder wird

Bericht der ŸVIIT. Kommission die Verbesserung Havel und Spree,

zuteil geworden. il ] Arbeiten diese Erklärung hier uns von großem Werte sein. eine Trocktenlegung der Spree wünschen, daß nicht stagnierendes tretenden Hochwasser {nell abfließen. L i anlagen bei Lübben würde dazu nicht genügen. Der an der Dahme geplante Umflutkanal würde ganz anders wirken, wenn die Wasser sich in beliebiger Masse da hinein ergteyen könnten. Das ist aber nicht der Fall. Es bedarf eines weileren Umflutkanals vom Fehrow- nah dem S{hwiclow}ee; eine Trocken legung der Spree würde daraus nicht resultieren. Der branden- burgische Provinziallandtag hat diese Anschauungen durchaus gebilligt und ih zur Uebernahme eines Teiles der Kosten erboten, wenn dieses jeßt fallen gelassene Projekt noch zur Ausführung käme. Die Fahr- straße nah d-em Schwielowsee muß ebehfalls durch Ausbaggerung verbessert und ihr Charakter als öôffentlihe Wasserstraße festge\ielt werden. S : z |

Graf von Brühl is der Meinung, daß ganze Arbeit nur ge macht würde, wenn es auch ermögliht würde, die Städte Forst und Guben und die ganze Niederung vor Wasserschäden, wie sie 1897 ein- traten, zu schüßen.

Minister für Landwirtschaft 2c. von Podbielski:

Auf die Anfrage des Herrn Graf von Schulenburg, betreffend den Umfluikanal vom Fehrower Damm nach ter Spree beim Schwielochsee, verweise i auf die der Begründung des Gesetzentwurfs beigegebenen Denkschrift über die Spreeregulierung, wo auf Seite 14 etwa folgendes ausgeführt ist:

„Sollte dieser Umflutkanal nôtig werden, so wird si die Staatsregierung der Forderung des Kanalbaus unter den gleichen Bedingungen, wie sie für das ganze Unternehmen in diesem Gesetze vorgeschen sind, nit entziehen.“

Diese Erklärung kann ih beute nur wiederholen und weiter darauf hinweisen, daß auch der Provinziallandtag der Provinz Branden- burg sich bereit erklärt hat, !/; der Kosten für diese Anlage beizu- steuern; zur Zeit ist es aber den Technikern zweifelhaft, ob der Kanalbau notwendig ist und ob nicht der Zweck des Negulierungéprojekts auch obne den Kanal crreiht werden kann, womit ctwa 24 Millionen Mark gespart werden würden.

Was weiter die Frage der Ausbaggerung des Schwielochsees betrifft, so bin ih leider heute nicht in der Lage, dem Herrn Grafen von der Schulenburg die von ihm gewünschte bestimmte Erklärung darüber abzugeben, ob und inwieweit der See eine öffentliche Schiffahrtstraße ift, dessen Unterhaltung dem Staate allein obliegt. Die Angelegenheit unterliegt gegenwärtig noch der Prüfung.

Was die Städte Forst und Guben anlangt, fo hat Herr Graf von Brühl {on erwähnt, daß es ih hier um rein kommunale Angelegenheiten handelt, die mit der Vorlage gar niht in direktem Ich habe der Stadt Forst 2000 Ff aus dem Fonds bewilligt und mich auch bereit erklärt, der Stadt Guben aus Staalsmitteln eine Beihilfe im Betrage von 64 000 M zur Ver- fügung zu stellen für die Anlage der Wehre, um die es sich dort namentli kandelt. Die Provinz will auch einen Beitrag geben, aber der strittige Punkt ist die Einigung der Stadt mit den Müllern. Einen Druck na dieser Richtung hin auszuüben, bin ih nicht in der Lage. Ich kann nur hoffen, daß im Interesse der baldigen Negelung der dortigen Verhältnisse eine Einigung zwischen den Betreffenden stattfindet ; aber ih muß dem Herrn Grafen von Brühl gegenüber noch einmal hervorheben : es handelt sich hier um rein fommunale Angelegenheiten, die zu fördern im öffentlichen Interesse liegt, und deren Bearbeitung wir infolgedessen aus Staatsmitteln

fönnen. Direkt aber hat die Staatsregi

nicht. Geheimer Baurat Sympher Stauwerks und der Schleuse am Schwielo

großer Schiffe dienen.

Graf von Brühl: Forsts und Gubens um reine fommunale A die Anlieger oberhalb dieser Orte werden Sache berührt, daß \ arbeitung der betreffenden Projekte zu urgi

Damit \chließt die Generalde

genommen.

Resolution, die auch im langt sei und die Bedenken der seitigen solle. l :

Die Resolution wird angenomme! Präsident Fürst zu Inn- und Kny Beratung der beiden geseßzentwürfe nicht stattfinden könne, beschlossen habe, [christlichen

noch zu erwarten.

über die zweite der Geseßzentwurf, betreffend M von Hochwassergefahren in

Auch Fassung des Abgeordnetenhauses anzu Ohne Debatte entspricht

über die Nachweisung

gang und den Stand dieser Bauten. M

daß die Kornhäuser die auf f erfüllt hätten.

stellungen über dieses Ergebnis \sih nicht

Schließlich beridtet Graf von Arn

Fohannes Gotthardt in Beuren um Aus fahrkarten für hundert Kilometern. Tagesordnung mit der Motivierung, daß Erklärung des Eisenbahnministers in der dieses Jahres erledigt set. Das Haus tritt dem kussion bei. Schluß 33/4 Uhr.

Antrage fei

Nächste

der Sechandlung).

90. Sigung vom 28. Juni

Ueber den ersten Teil der V gestrigen Nummer d. Bl. berichtet w Das Haus seßt die zweite

indenProvt1nzen burg, Pommern, Westfalen, fort.

S 14 verlangt, Weg zugänglich ist, ständen abgesehen werden kann.

Abg. Dr. Heisig (Zentr.) erklärt Es genüge vollkommen, wenn auch ein n sei; außerdem stehe nicht fest, was unter \tehen sei.

Abg. von Klitzing Gründen die Fahrbarkeit des die Feuerspritze heranfahren könne.

S h

Posen,

(fkons.) bemerk

keit zu geben, sei niht möglich. S 14 wird angenommen. Nach 8 15 kann von den ?

werden. Abg. Dr.

könne. weil die Rechte

fährdet ersbienen. Dadurch würde der

außer der Strafe für den Diebstahl

daß er sih nicht ansiedeln, also sein Gr Abga. von Klitzing bemerkt, daß

aus dem alten Ansiedelungsgeseß überno S 15 wird angenommen.

nicht erhalten

werden, wenn gegen

des Bergwerkes erhoben wird.

den Kreisen Kattowiy und Beuthen und Bergwerksdirektoren in

einem polnischen Arbeiter oder Bauern

zu bezahlen brauchten. Das Vertrauen in diese Herren seße, könnten die Polen teilen.

Ansiedelung nicht fördern, sondern dem Ein Negierungskommissar b anzunehmen.

unterstüßen. Ih hoffe also, daß mit der ganzen Regulierung auch

S 15a wird angenommen.

1 Bericht zu erstatten. dieser Vorlagen sei daher während der gegenwärttgen Tagung \ch{chwerlid)

burg und im Havelgebiet der Provinz Sachsen. diese Vorlage empfiehlt die Kommi|sion, 1n

Ueber den Antrag von Buch zu ' zum Gesetze, betreffend die ärztlichen Ehrengerichte, der

berichtet Herr von Graß als Referent \ der bis Ende Dezember 1903 zur Errichtung landwirtschaftliher Getreidelagerhäuser bewilligten und verwendeTten Beträge, sowie über den Fort-

Prosverität zeuge, so müsse beahtet werden,

Sißung:

(Nechnungssachen, Vorla ge wegen Erhöhung de

Heisig mat darauf aufmerksam, einmal wegen Forstdiebstahls bestraft sei,

erleide

Nach § 15a kann die Ansiedelungsgenehmigung ver)ag! die Ansiedelung von dem Deßel Bergwerkes, das unter dem zu besiedelnden Grundjtück odel in dessen Nähe gelegen ist, Einspruch wegen

Abg. Korfanty (Pole) führt aus, die Ansiedelungsgenehmigung zu häufig werde versagt e! beispielsweise säßen die dem Kreisaus\chusse,

immer versagen, hon cus dem Grunde,

Ér erinnere an den Saarbrücker der Nationalliberalen in Oberschlesien.

diese beiden wunden Punkte bei Forst und Guben beseitigt werden

erung auf die weitere Ent-

wicklung der Angelegenheit einen aus\laggebenden Einfluß leider

verweist hinsichtlich des wsee auf die in der Denk-

rift gegebenen Erläuterungen. Die Schleuse solle auch dem Verkehr Fh bezweifle niht, daß

es sih bezüglich ngelegenheiten handclt; aber so unmittelbar von der

ih den Minister dringend bitten möchte, die Aus-

eren.

batte. Ohne Spezial-

diskussion wird die Vorlage im einzelnen und im ganzen an-

Herr von der Osten empfiehlt darauf die oben mitgeteilte Abgeordnetenhause Anwohner des Mündung8gebiets bes

zur Annahme ge-

t phausen teilt mit, daß die

auf der Tagesordnung stehenden Kirchensteuer- da die niedergeseßte Kommission

Die Verabschiedung

Darauf berichtet Graf von der Schulen b ur g- Lieberose wasserwirtschaftlichen Maßnahmen zur Verhütung der Provinz Branden-

Vorlagen, den

der nehmen.

das Haus diesem Antrage.

8 49a der Novelle

am Montag nur handschriftlih vorlag, foll nohmals ab-

gestimmt werden.

Herr von Buch führt aus, daß, von Schlieben, die ganze Vorlage an Berichterstattung zurückzuverweifen, mehr angezeigt erscheine, seines mehr r den Gesetzentwurf noch einmal an das lassen. Ér werde daher gegen seinen eige: Der Antrag von Buch wird dar entwurf unverändert in der Fassung genommen. Hierauf fommishion

nachdem der Antrag des Grafen die Kommission zur sriftlichen abgelehnt worden sei, es ihm nicht

edaktionellen Antrags wegen andere Haus zurückgehen zu jen Antrag stimmen.

auf abgelehnt, der Geseß- des anderen Hauses an-

der Eisenbahn-

it Freuden fei zu begrüßen,

je geseßten Hoffnungen voll und ganz Wenn das finanzielle Ergebnis niht von besonderer

einwandsfreie Auf- leiht machen ließen.

G

Die Nachweisung wird durch Kenntnisnahme für erledigt erklärt.

im-Boitzenburg namens

der Eisenbahnkommission noch über eine Petition des Ziegeleiarbeiters

dehnung der Arbeiter-

das Eichsfeld auf eine Entfernung von Die Kommission beantragt Uebergang zur

der Gegenstand durch die Plenarsißung vom 16. Mai ohne Dis

ner Kommission

“N * y 6 Donnerstag, 2 Uhr

Haus der Abgeordne ten.

1904, 11 Ußr.

erhandlungen ift in orden. Beratung

der

des Geseß-

entwurfs, betrefsend die Gründungneuer Ansiedelungen Ostpreußen, Westpreußen, Branden

lesien, Sachsen und

daß die Ansiedelung dur einen fahrbaren wovon allerdings unter be)onderen Um-:

N

ih gegen dieses Verl iht fahrbarer Weg vorh einem fahrbaren Weg z

ngen, el

t, daß aus feuerpolizeilihen

Weges verlangt werden müsse, damit Unter Umständen tonne_ der Fahrbarkeit abgesehen werden. Eine Definition für die Fahrdoat-

könne ja von

tachbarn Einspruch gegen

eine Ansiedelung erhoben werden, wenn deren Rechte gefährde!

daß jemand, der die Ansietelungsgenehmigung der Nachbarn durch ihn ge Mann dovpelt bestraft; denn

er die weitere Straf, undstück nicht verwerten durse dieser Paragravh unverändert mmen ei.

Besißer cines

Beeinträchtigung

daß nach diesem Paragrap@ ] erden. M Hütten und diese würde nachgesuchte Genehmigun® damit sie nicht Bergs das die Mehrheit des Hause? nah ihren Erfahrungen T Prozeß sowie an die Wai Das Gesey wolle Arbeiter ershweren. ittet, den § 15a unv

die

l

eránder!

qoh § 16 soll der Ansiedelungsantrag d L jen mitgeteilt und von Diesen in ortdüblider Weis "l / / en : v! 1 jen, Einspruch zu erheben. Interessenten die Möglichkeit

daß der Arbeiter, der sh

bg. Korfanty wendet dagegen ein, jl will, von dem Jagdpä ter und Gutsbesitzer ganz abhängig einmal einen Hasen ers{chlage er

,, wenn ein Bauer z. B. [sh ja a der Notwehr befinden —, so \{ädige er die Interessen qugdpäch ers, und diefer werde gegen eine Ansiedelung Einspruch s ganze Gefeß sei ein Klassengesez zu Gunsten der Groß L 16 wird angenommen. L Ms: © gst anzunehmen, daß infolge der Ansi ine 2 h Gemeinde-, Kirchen- E Shuiberbältniise ertmbectin ens ¡sind die Gemeintevorsteher und die Kirhen- und Schulgemeinden 1 dem Ansiedelungsantrage mit der Eröffnung in Kenntnis 1, daß fie innerhalb 21 Tagen die Festsetzung besonde t stungen des Antragstellers beantragen können.“ N gie Abgg. Dr. von Dziembowski-Pomian (Pole) enossen beantragen, die Mitteilung des Antrages an genannten niht nur dann, wenn eine solche Annahme jegt, sondern in allen Fällen stattfinden zu lassen, damit gentuell solche Leistungen beantragen können. l Ministerialdirektor Dr. Hermes bittet, den § 17 nah de nissionsbeschlusse anzunehmen, der mit der Negkitunaduorlaae jnstimme. Das ganze Verfahren der Ansiédelungsgenebuiläun L, unnötig ershwert, wenn in jedem Falle der Antrag den Inte j n mitzuteilen fei. Es genüge vollkommen, daß eine solche Mit: 1 nur erfolge, wenn die Genehmigungsbehörde annehmen fönne die Ansiedelung eine Aenderung der erwähnten Gemeindever- hise erforderli machen würde. Rahdem Abg. Dr. von Dziembowski-Pomian Ì1 Antrag befürwortet hat, wird die Debatte geschlossen ¡6 17 unverändert angenommen, ebenso ohne Debatte die jja bis 19. Die Abgg. Dr. von Dziembowski-Pomian und Ge- sn beantragen die Einschaltung eines § 19a, nach dem ; der Entscheidung gemäß § 13b der Regierungspräsident h Präsidenten der Ansiedelungskommission gutachtlih hören ) ferner der Antragsteller entschädigt werden soll, wenn der jecungspräsident die Bescheinigung verweigert. Der Antragsteller führt für seinen Antrag an, daß hier eine hränkung des Grundeigentums vorliege, für die entsprechend Grundsäßen der Verfassung und des Bürgerlichen Geseßbuchs eine hädigung gegeben werden müsse. Eine solhe Beschränkung ohne hädigung wäre ein Bruch der Verfassung. Im Jahre 1886 habe 1 Bismark diese Entschädigungspflicht anerkannt. | bg. Dr. Bachem (Zentr.) erklärt, daß man aus juristischen finden zwar dem Antrage nit zustimmen könne, wenn er auf die {assung gegründet werde, daß aber, wenn man erkenne, daß das [ den Polen unrecht tue, man ihnen aus Billigkeit einen Ent- digungsanspruh zugestehen könne. ; Der Antrag wird abgelehnt. | Nach S 20 wird mit Geldstrafe bis zu 150 M oder Haft aft, wer vor Erteilung der Ansiedelungsgenehmigung “mit e Ansiedelung beginnt. Auch kann die Ortspolizeibehörde : Weiterführung der Ansiedelung verhindern und die Weg- fung der errihteten Anlagen anordnen. : Abg. Dr. „von Dziembowski-Pomian beantragt hit „oder Haft zu jeßen: „im Unvermögensfalle Haft“ und am lusse des Paragraphen hinzuzufügen: „Jedoch nur dann, fn die polizeiliche Bauerlaubnis nicht bereits erteilt worden Abg. Kirs\ch (Zentr.) bemerkt, daß der ganze Paragraph eigent- h überflüssig sei, da shon jeßt die Polizei das Necht babe, nit nehmigte Anlagen zu verhindern oder zu beseitigen. Man möge E erster Linie die Streichung des ganzen Paragraphen be- S 20 wird unverändert angenommen. Damit ist der Artikel T der Vorlage erledigt. Artikel IT/ durh den der zweite Absaß des Z 52 des (ld- und Forstpolizeigesches von 1880 aufgehoben wird, wird ne Debatte angenommen. : Artifel ITT regelt das Verfahren für die Rentengüter. mach sollen die Bestimmungen dieses Gesetzes auf An- tdelungen, die durh Rentengutsbildung unter ‘Vermittelung t Oeneralkommission nah dem Rentengutsgeseße entstehen, it der Maßgabe Anwendung finden, daß die Genehmigungs- orde die Generalkommission ist. Dementsprehend sollen die 7, l7a und 18 in verschiedenen Punkten geändert werden. , Vg, von Bockelberg (kons.) erklärt, daß die Bedenken, die ne Freunde gegen diesen Artikel 11T ursprünglih gehabt bätten O) die Kommissionsberatung beseitigt seien. Diese Bedenken hätten L auf a o e , der Zuständigkeit der verschiedenen Behörden grün et 5r fônne jeßt dem Artikel zustimmen, da an die Stelle g N uGen Verfahrens das Verwaltungsstreitverfahren trete. (0g. Freiherr von Zedliß und Neukirch (freikons.) empfiehlt fesondere die Annahme des § 18 in der Kommissionsfassung, nach N Derwallungsitreiiversahren zugelassen sei. Man könne den P ae dieses Paragraphen um fo cher zustimmen, als aus- E on G Kommiffion bestimmt und -von der Regierung erklärt den sei, daß diese Bestimmung nur einen provisorischen Charakter 10e, bis eine Neform der Generalkommission stattfinde. Bir Artikel TIT wird angenommen. Ma Ur. von Dziembowski-Pomian befürwortet ließlich nrag auf Hinzufügung einer Bestimmung, nah der das E Anwendung auf diejenigen Landgüter finden soll, die M Fah zum Zwecke der Aufteilung bereits angekauft worden sind. e Jahre habe niemand an ein solhes Gesey gedacht. 1 Le es len Güter zur Aufteilung im Vertrauen auf die be- Vr/et sen s ung angekauft worden, die nunmehr dur dieses îe E geschädigt werden könnten. D T 9. Dr. Bachem erklärt es für eine Pflicht der Gerechtigkeit, s dem Gesetz keine rückwirkende Kraft gegeben werde.

R des dnnern Freiherr von Hammerstein:

P va E Ih bedauere, mich gegen den Antrag aussprechen k Mita a hafte Rufe: Natürlich !) _Es ist ja anzuerkennen, daß Giter Lia Mens der Billigkeit dafür sprechen würde, auf solche brik fat E einer langen Beit zum Zwecke der Besiedelung an- M t N Gese nicht wirken zu lassen ; aber dieser Güter u 7 en lich wenige. Dagegen haben sich die polnishen Banken in Caen nischen Privatbesiper seit Monat Februar d. I. angelegen Wu Ubkate ungeheure Menge von Grundbesiß in ihre Hände zu brurbtüde ee Widerspru bei den Polen) zu dem Zwedke, diese olnisdhen 2 E diesem _Geseß zu entziehen. Es ift das von den argestellt P Vg {on im Februar selbst als eine der Maßregeln i ‘ua dhe welche die Gegner des Geseßes jeßt ergreifen wirksam ak Geseß unwirksam zu machen, denn das Gese würde virkende Kraft en für ganz große Bezirke, wenn jeßt durch rück- d eine große Anzahl von Gütern Freistellung von dem

Ich bitte, davon abzusehen und

Ue C

Dir werden würde. ' le Y p ; : : : A in, R Maßregeln, die nun einmal mit gewaltiger Majorität hier

getroffen sind, für einen großen Teil illusorisch zu machen. (Erneuter Widerspruch bei den Polen.)

Der Antrag von Dziembowski wird hierauf abgelohnt,

Damit ist die Beratung des Gesegentwurfs beendet. Die dazu eingegangenen Petitionen werden für erledigt erklärt.

Die Kommission beantragt noch folgende Resolution: _ „die Regierung aufzufordern, zur A der Kolonisation im preußishen Staatsgebiet Mittel bereit zu stellen, welhe im Sinne des hierauf bezüglihen Antrages der Session 1902 Ver- Vavna D L ille Abg. von Kli ting (kons.): Jn der Debatte ist darauf hin- gewiesen worden, daß das Gesez auch Deutsche s{chädigen ün: die Resolution will deshalb die Regierung darauf aufmerksam machen damit sie im Wege der staatlihen Kolonifation helfend eingreife. Es ist bekannt, daß die private Siedlungstätigkeit, die Zerschlagung großer Güter niht zum Vorteil, sondern zum Nachteil der Kolonisation ge- wirkt hat, und auch die Tätigkeit der Generalkommission hat sh nit E E E o E i e r einmal größere Mittel für diese Zwedke hergtbî und dami Wünschen des Hauses cntsvribt S E

Die Resolution wird angenommen.

_ Alsdann folgt die erste Beratung des, von den beiden kon- servativen Parteien und dem Zentrum eingebrachten Geseß- entwurfs zur Abänderung des Ausführungsgeseßes zum Schhlachtvieh- und Fleishbeshaugeseß.

Nach dem Antrage soll in das Ausführungsgesch eine Bestimmung eingeschaltet werden, nach der die Bestimmungen des Schlachthausgesezes bezüglih der Fleishbeshau auf das in die Shlahthausgemeinden eingeführte frische Fleisch keine Anwendung finden jollen.

_ Abg. Dr. Rewoldt (freikons.): Der Antrag findet seine Be- gründung in der Verhandlung über das Ausführungsgescß zum Fleisch- beshaugeseß. Es «muß geseblih deklariert werden, was das Reichs- geseß von 1902 gewollt hat, daß nämli das s{chon einmal unter- suchte Fleish einer nochmaligen Untersuchung in den Städten nicht enen werden darf. Der Abg. Fishbeck hat aus den Motiven des Gesetzes gefolgert, daß eine nohumalige Kontrolle in den Shhlacht- häusern möglich sei. Er hat dabei aber nur einzelne Säße aus den Motiven herausgegriffen. Wenn man die Motive richtig liest, \o kann man daraus nur folgern, daß nur eine einmalige Fleischbeschau zugelassen werden soll; es heißt ausdrücklih darin, daß eine noch- malige Nachuntersuchung durch die städtischen Behörden nicht erfolgen darf. Es ist nur eine polizeiliche Kontrolle nachher zulässig, ob in- zwischen das Fleisch cine gesundheits\{ädlihe Aenderung erfahren hat und die Anwendung des Nahrungsmittelgeseßes in Frage kommt. Auch im Interesse der städtischen Fleischer liegt es, daß das Fleis nicht mit weiteren Gebühren belastet wird.

Abg. Fischbeck (fr. Volksp.): Es wurde mir hier gesa das Geseß die Gedanken der Antragsteller richtig e O bringe. Ich bezweifele dies und meine, wir sollten einen folchen Antrag nicht übers Knie brechen, sondern reiflih überlegen. Es soll hier tine Bestimmung getroffen werden, die dem widerspriht, was das Reichsgeseß vorgeschrieben hat. Ich verweise auf die Motive des Gefeßes. Den Standpunkt, daß in den Schlahthäusern eine zweite Kontrolle stattfinden folle, hat damals die Regierung gegenüber der Mehrheit vertreten. Bei der Beratung des Kommunalabgabengesetzes wurde aubdrücklich gesagt, die Kommunen follten so viel Mittel wie möglich aus den Gebühren herausziehen. Noch 1902 ift der Finanzminister für die Erhebung der Gebühren durch die Gemeinden geen Gegenüber der Fleishverteuerung, die der Zolltarif herbeiführen soll, für den doch der Landwirt- shaftsminister eingetreten ist, macht die Erhebung unserer Ge- bühren wenig aus. Warum weist man mit solhem Nachdruck auf diese Kosten hin ? Hat man Furcht davor, daß bei der zweiten Unter- suchung etwas anderes entdeckt werden könnte als bei der ersten? Warum will man si gegen eine Maßregel wehren, die den Gemeinden Geld fostet und im Interesse der Gesundheit dec Bevölkerung not- wendig ist? Professor Ostertag hat sich ausdrücklich dafür erklärt daß alles Fleisch die Kontrollstation passiert. Warum will man das ausländische Fleish anders behandeln als das inländische? Der bean- tragte Geseßentwurf widerspricht den Tendenzen des Neichsgeseßzes. Wir halten cine Prüfung für durhaus notwendig und beantragen die Verweisung desselben an eine Kommission. , g: Herold (Zentr.): Zu einer Verweisung an eine Kommission liegt keine Veranlassung vor. Der Antrag bringt klar zum Ausdruck was die Antraasteller gewollt haben, und die Sache ist {hon genügend besprochen. Maßgebend sind nicht die Motive, sondern der Wortlaut des Reichsgesches und des preußischen Ausführungsgesezes. Wenn das Fleis einmal dur einen approbierten Arzt untersucht und die Ge- sundheitsunshädlichkeit erwiesen ist, so ist eine zweite Untersuhung iber- flüssig, sie verteuert nur das Fleish. Man fürchtet nit daß bei einer nohmaligen Unterfuhung ungesundes Fleisch gefunden werden könnte, und die Schlahthausuntersuhung bietet auch keine Garantie dafür, daß nicht das Fleisch nach längerem Lagern verdirbt. Beim Zolltarif wollten wir die einheimische Produktion {üßen; hier aber handelt es sich um cine Gleischverteuerung, um eine Vermehrung der Einnahmen der Städte, die auf einen Finanzzoll hinauskommt. Der eis A will aber enen Schußzoll.

- [bg. Broemel (fr. Vag.): Die Parteien der Linke en de finanziellen Gesichtspunkt in keiner Weise in den Ind, foadeen vielmehr die hygtenishen Gesichtspunkte im Interesse der städtischen Bevölkerung. Wir fordern au gar nit, daß die nohmalige Unter- suhung im Schlachthofe stattfindet; in Berlin erfolgt fie z. B. an der Zentralhalle. Eine Verteuerung durch die Transportkosten ift also ausgeschlossen. Der Wortlaut des Antrags geht über das hinaus, was er eigentlih will. Auch ist mir zweifelhaft, ob der Antrag mit den reihsgeseßlihen Bestimmungen vereinbar ist. Wir haben alle Ursache diese Frage sorgfältig zu prüfen, und das kann nur in einer Kom-

ma geschehen. _ Abg. Freiherr von Erffa (kons.): Ih will mich in dieser späten Stunde nicht auf Einzelheiten einlassen. Es a belt id nur darum, daß ein preußisches Gesez durch ein anderes ergänzt werde. Professor Virhow, auf dessen Autorität man sich gern beruft, hat 1881 gesagt, daß, solange wir nicht im ganzen Lande eine allgemeine Fleishbeschau erlangen fönnen wir den großen Städten größere Machtbefugnisse geben müßten. Er wollte also dieses Recht den Städten nur geben, solange die allgemeine Fleishbeschau nicht bestehe. Der Magistrat von Berlin hat schon jeßt an alle Fleishhändler die Mahnung gerichtet, daß sie bestraft werden würden, wenn sie niht das nah dem 1. Oktober zu E S ase Sclachthäusern zuführen würden. Angesichts eses andes müssen wir eine geseßlihe Dekl s Recbts- justandes berbeiführen geseßlihe Deklaration des RNechts- q. De attler (nl.): Diese Frage muß sehr vorsichti behandelt werden, und darum ist eine Gem R 0 m U soll die Verabschiedung des Geseßes nicht verzögert genügt witd. Fassung muß so gewählt werden, daß allen Interessen

bg. Gyßling (fr. Volksp.) bestreitet, daß d

j ) _(frs. Volksp. er verstorbene Professor Virchow für die Auffassung des Abg. von Erffa O tre ee Ce U R die S EUgerg übermäßig hohe Tarife f huntersuhung eingeführt habe. Der ei , fan L werden. ef E deressen Abg. Herold: Wir machen Geseße doch nicht nur für Berlin. s T haben fast durchweg von dem Recht Gebrau Sinadt, das as Fleisch in ihren Schlachthäusern untersuht wird. Professor N würde einer nochmaligen Untersu@Gung sicherlich nit das R ort geredet haben; dazu hatte er viel zu viel Hochachtung vor der ntersuchung der approbierten Tierärzte. Gegen den Vorwurf, daß

die Freunde des Antrags Interessenpolitik tri i i i [ M rieben Verwahrung eingelegt werden. ia Reden

Abg. Zucks{chwerdt (nl.) bekämpft den Antrag im hygienischen Interesse der Städte. Sehr oft seien die Stempel der aaienIO so klein, pas man nicht erkennen fönne, ob die Stempel niht etwa von Fleishbe|chauern herrührten. Die Bedenken der Gegner könnten bes seitigt werden, wenn die Kontrolle auch an anderen Stellen als auf den Shlachthöfen \tattfände. Er behalte sich vor, einen entsprechenden Antrag zu stellen. _

Die Diskussion wird geschlossen.

Der Antrag Fishbeck auf Kommissionsberatung wird ver- worfen.

Das Haus tritt dann sofort in die zweite Beratung ein. Abg. Lusensky (nl.) spriht sich namens eines Teiles seiner Bart Ld Fe R p n räsident von Kröcher: Der Abg. Zuckschwerdt hat mir ei

Antrag überreicht, den zu verlesen i id, e euti ages

Abg. Zukschwerdt liest: „Es bleibt den Städten vorbehalten, Untersuchungsstellen für das vom Lande eingeführte Fleisch zu er- a I phen anes auf N O auch in

r Orte errichtet werden, an w i i

verkauft wird (Märkte oder Markthallen).* E DIN E

Nach einigen Bemerkungen des Abg. Gyßling wird der Antrag Zuckfshwerdt abgelehnt; der beantragte Gesegentwurf wird unverändert angenommen.

Jn zweiter und dritter Beratung wird auch der Geseß- entwurf, betreffend die Dianlib 230 e u in der Fassung der Kommissionsbeslüsse nah kurzer Be- fürwortung derjelben durch den Abg. Volger (freikons.) an- genommen.

Außerdem faßt das Haus auf Vorschlag der Kommission folgende Resolutionen : /

„a. an die Staatsregierung die Bitte zu richten, dahin wirken zu wollen, daß den Kreistierärzten der Nang der NRäte V. Klasse ver- liehen werden möge; Þ. die Regierung zu ersuchen, in den nächst- jährigen Staatshaushaltsetat für die Kreistierärzte in Altersgruppen geordnete Gehaltsfäße in höheren Beträgen einzustellen, als fie nach den Erklärungen des Ministers für Landwirtschaft in Aussicht , ges nommen sind, und für dieselben eine Amtsunkostenentshädigung vor- zusehen, welche zur Bestreitung des Dienstaufwandes vollkommen ausreicht.“

E Schluß 51/4 Uhr. Nächste Sißung: Donnerstag, 10 Uhr. (Juterpellation Traeger, Ansiedelungsgeseßentwurf, Wahl- prüfungen, fleinere Vorlagen.)

Literatur.

Bon der Jubiläumsausgabe der sämtlihen Werke Goethes, die bei J. G. Cotta Nachflg. in Stuttgart ay liegt der 18. Band vor; er enthält den zweiten Teil von Wilhelm Meisters Lehrjahren, mit Einleitung und Anmerkungen von Wilhelm Kreuznach. Der Band kostet, wie die übrigen auch, 1,20 M4

__— Das Bayrishe Hochland und das angrenzende Tirol und Salzburg nebst Salzkammergut. Von Th. Trautwein. 11. Auslage, bearbeitet von Anton Edlinger und Heinrich Deß, mit 30 Karten und Plänen. Innsbruck 1904, A. Edlingers Verlag. # 4 = 4,80 Kr. Das dorliegende, in weiten Kreisen der Alpenreisenden als der „Kleine Trautwein“ bekannte ausgezeihnete Reisehandbuch ist foeben in 11. Auflage erschienen deren Ergänzung im Verein mit dem Herausgeber wieder Herr Hein- rih Heß, der bekannte Alpinist und Schriftleiter der Veröffentlihungen des D. u. De. Alpenvereins, besorgt hat. Die Vorzüge der Trautwein- schen Neisebücher : größte N und knappite Fassung, werden die Freunde des Buches auch in dieser neuen Ausgabe wiederfinden. Das Buch führt den Reisenden dur die reizvollen Gebiete des bayerischen Hochgebirges vom Bodensee bis zur Salzah und der vielgestalteten Kalkalpen von Nordtirol und Salzburg sowie durch das herrliche Seengebiet des Salzkammerguts. Angegliedert sind noch die wichtigsten Seitenrouten der Giselabahn; das Gasteiner-, Nauris-, Fuscher- und Kaprunertal, dann von Innsbruck aus die Brennerbahn bis Bozen. Neu ist in dieser Auflage die Schilderung von München und seiner Sehenswürdigkeiten. _Die Zahl der Karten, zumeist aus der bekannten Anstalt von Ravenstein \stammend, wurde um drei vermehrt; dem A E Bedürfnisse dienen 13 Anstiegskärtchen. 4

Thüringen und der Frankenwald. Siebzehnte Auf- lage 1904. Große Ausgabe. Mit 16 Karten, 11 Dire e 2 Panoramen. Gebunden 2 Æ 50 &§. Kleine Ausgabe. Mit 6 Karten und 8 Plänen. -Kartoniert 1 6 50 «4. (Meyers Reise- bücher.) Verlag des Bibliographischen Instituts in Leipzig und Wien. Von Meyers „Thüringen“ ist soeben die siebzehnte Auflage fertig geworden. Dieses bei allen Touristen, die die lieblihen Wälder des Thüringer Waldes bevorzugen, {hon lange eingebürgerte, beliebte Buch umschließt-das ganze Gebiet. 29 Karten, Pläne und Panoramen erleihtern dem Reisenden die Orientierung; als neue erwünschte Zu- gabe sind ein Stadtplan von Weimar, cin Plänchen der fo sehr im Aufblühen _ begriffenen Sommerfrishe Oberhof sowie eine Spéezial- A des Sra enes Ee der erst in diesem Jahr dur

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j FUXzE AULETA4EU neu erschienener Schriften, deren Besprechung vorbehalten bleibt.

Selbsthilfe. Für jeden Kaufende Verkaufe: z Realisierung in der Praxis. 1 gr i A Beer E 5 Die Kellerwechselfabrikation und die Kellerwechsel- fabrikanten. Eine Darstellung des Verlaufs und der Lehren des Zwickauer Kellerwechselprozesses. 1 Leipzig, A. Kade. i n A Schulung für die zivilistische Praxis von Adolf Stölzel. I. Teil. 6. Aufl. Geh. 8 # Berlin, Franz Vahlen.

Die Preußischen Kostengeseße vom 25. Juni 1895 in der Fassung der Bekanntmahung vom 6. Oktober 1899. Preußisches GertMtsökostengeseb und Gebührenordnung für Notare. Mit Kommentar in Anmerkungen und mit Kostentabellen heraus8geg von Oskar Mügel. 4. Aufl. Geh. 11,4 Berlin, Franz Vahlen. _ Welche Aufgaben erfüllt das Krankenhaus der kleinen Städte und wie ist es einzurichten? Nach langjähriger Er- fahrung dargestellt von Sanitätêrat Dr. Mente. 5. Aufl. bearb von Dr. med. Fris Carlau. Mit 6 Tafeln, Abbildungen und 7 in den Text gedru ten Holzschnitten. 3 4 Berlin, Richard Shoet. _ Die wirtschaftliche und soziale Lebensfrage unserer Dan EEa Tes, ces M Cassel, Carl Vietor. / ie Sympathien des deut Volkes im oftasiati- \hen Kriege. 0,30 A Cassel, R m E

Geschichtswiederholungen hauptsächlich bereitung auf Geschihtsprüfungen. Von W. Martens Geh. 2 M Sens Manz u. Lange. D i

Vaniels Leitfaden für den Unterri i - ran 242. Aufl. Herausgeg. von Professor Dr. W. elten )auer. Gebdn. 1,35 A Halle, Buhhandlung des Waisenhauses. G Soziale r Fortschritt. Hefte x. für Volkswirtschaft und Sozialpolitik. Nr. 9, 11, 14. Fürsorge für Arbeitslose, be- sonders die Frage einer Versicherung gegen Arbeit s- losigkeit. Von Dr. G. Schaertlin. 0,15 A Die S ozial- politik Bismarcks. Von Dr. Hans Blum. 0,15 A Die sogenannten „Sozialmuseen“. Von Leopold Katser 0,15 & Leipzig, Felix Dietrich. i j

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zur N ore