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M 2 O E
Lebende Tiere. . . 18
Fa den wichtigeren Handelsartikeln erreichte die Ein- und Aus- fuhr der Monate Januar bis Juni 1904 (die Zahlen für 1903 find in Klammern beigefügt) die folgenden Wertziffern in Pfund N
Einfuhr: Weizen 15425 033 (12925 396) — Weizenmehl 4260 613 (4 044 631) — Gerste 3 562113 (2306 314) — Hafer 1 801 609 (1 649 431) — Mais 4767 384 (5 339397) — Reis 1 207 767 (1 072 423) — Rindvich 4 690 813 (4 207 520) — Frisches Nindfleish 4 186 474 (4 115 772) — Frishes Hammelfleisch 3 602 598 (4372413) — Sped 6 128 152 (6 609 390) — Sinken 1 544 277 (1498 847) — Butter 11 217527 (10139 574) — Käse 2134 645 (2 381 854) — Eier 3 097 188 (3 000 109) — Gesalzene oder sonst zubereitete Fische 1 522 669 (1481 9598) — Frische Aepfel 1082 387 808 989) — Apfelsinen 1 517 203 (1 640 119) — Schmalz 1 658 113
2 287 362) — Margorine 1211563 (1163550) — Kartoffeln 1 997 718 (1 356 561) — Kakao, roh 1 068 776 (910 076) — Kaffee 92 547 166 (2 427 661) — Maffinierter und Kandiszucker 4 965 987
(4788 651) — Rohzucker 3 453 140 (2494 687) — Tee 3210 165 (3 204 956) — Wein 2 037 531 (2491 614) — Unbearbeiteter Tabak 1213 614 (1 002615) — Eisenerz 2 274 649 (2519 910) -— Nur be- hauenes Holz 2491 015 (2 492769) — Gesägtes, gespaltenes, ge- bobeltes oder bearbeitetes Holz 4880272 (5221 910) — Rohe Baumwolle 25 548 564 (23 015 637) — Wolle 13 648 392 (14 078 661) — Flads 1 952 046 (2187 979) — Hanf 2436 999 (1 901 332) — Sute 2 013 404 (1 090 810) — Baumwollsamen 1 353 850 (1706335) — Leinsamen 2347 092 (2080 854) — Petroleum 3 274 026
(2498 555) — Talg und Stearin 1271 272 (981 719) — Roher Kauts{uk 4 196 746 (3 624 876) — Kupfer, roh und teilweise be-
arbeitet 2 500 595 (1 738 267) — Nohes Blei und Blei in Platten 1450 029 (1 302 462) — Sinn in Blödcken oder Stangen 2 190 009 (1 824 025) — Holzwaaren 1 094 484 (1 172 776) — Baumwollwaren aller Art 2 315 631 (2 939 044) — Wollengarn 1 106 420 (1 225 251) — Wollene Zeugwaren 2953 677 (2 791 357) — Seidene Zeugwaren 3 686 304 (2 970 863) — Leder 4 178 918 (4 130 499).
Ausfuhr: Spirituosen 1272 325 (1246 332) — Kohlen, Koks, Zinder und Preßkohlen 13 356 529 (13 245 348) — MRohes Eisen 1 242 090 (1 928 129) -—- Schienen 1 297 417 (1 849 059) — Galvani- serte und Wellblehe aus Eisen 2290 155 (2 197 326) — Verzinnte Platten und Blehe aus Eisen 2195 871 (2046 982) — Dampf- maschinen 2 562 138 (2 603 010) — Nähmaschinen 1 153 826 (919 718) — Textilmaschinen 2 389 348 (2 150 822) — Baumwollgarn und -zwirn, ungebleiht 3 541 172 (2787 630) — Desgl. gebleiht und gefärbt 782 869 (899 543) — Baumwollene Zeugwaren, ungebleicht 8 310 467 (8 660 793) — Desgl. gebleiht 7 826 168 (7 101 329) -— Desgl. bedruckt 5 986 890 (5 476 336) — Desgl. gefärbt 7 405 429 (6 253 425) — Baumwollene Spißen und Patentmasengewebe 1 871 248 (1 707 921) — Baumwollener Nähzwirn 1 745 706 (1972 540) — Kammgarn aus Wolle 2 055 366 (1 800 060) — Wollene Gewebe 3 268 682 (2 632705) — Kammgarnstoffe 3 137 062 (3 240 150) — Zeugwaren aus Jute 1006 223 (949 308) — Leinene Zeugwaren aller Art 2 167 309 (1 985 295) — Kleider 2 197 530 (3 233 095) — Kupfersulphat 1193 979 (874 210) — Malerfarben und Materialien 1040 280 (1 048 370). (Nah The Economist Monthly "Trade Supplement.)
Deutschlands Anteil am Handel Nevals im Jahre 1903.
Der Handel Revals bewertete sich im Jahre 1903 in der Ein- fuhr auf 59 595 815 Rubel gegen 45 372292 Rubel im Jahre 1902, 43 072 120 Rubel im Jahre 1901 und 57 675 692 Rubel im Durch- \chnitt der Jahre 1896 bis 1900, und in der Ausfuhr auf 23 090 567 Rubel gegen 21 754 613 Rubel im Jahre 1902, 27 917 258 Rubel im Jahre 1901 und 28183 096 Nubel im Dur(hschniit der Jahre 1896 bis 1900. : -
Was den Anteil Deutschlands an dem Handel Revals betrifft, fo betrug die Einfuhr aus deutschen Häfen: :
Fah Pud Wert in Nubel
Jahr 1896—1900 durhschnittliÞch 2 940 307 21 906 369 190 s O 00/902 16 880 172 10 e DIBSL 00D 20 522 622 0, A 4 380 388 33 530 378.
Es hat somit die Einfuhr aus deutschen Häfen nah Neval in den Tetten drei Jahren nit unbedeutend und zugleich in steigender Tendenz
zugenommen. i Von obigen Waren entfielen auf die Gruppe der Dur@hschnitt der Jahre in den Jahren
1896—1900 1901 1902 1903 Menge in Pud Nahrungs- und Ge-
Une . « « 26000 230 099 156 891 203 3759 Nohstoffe und Halb- fabrikate . 2460739 2244428 3005016 4084065
Manufaktur- und
Industriewaren . 214 008 232 435 119 898 92 948 Menge in Stück
Lebende Thiere . . 81 95 57 43
Von den wichtigeren Einfuhrartikeln wurden aus Deutschland bezogen: . Durchschnitt der Jahre in den Jahren
1896—1900 1901 1902 1903 Menge in Pud Apfelsinen und Zitronen . . 93795 62319 44770 86927 E as 18123 42118 62186 101808
L 0005 21798 17906 2O6T Drogen, verschied. . . . . 130691 134604 204559 203 232 Düngstoffe . T 49153 225774 184558 221348
Eisen, Stahl, Bleh . . . 176882 136412 34376 - 23296 Eisen-, Stahl- u. BleM- a O 024129 26001 20192 N und: Farbstse. . . 083449 36198 84939 21541 En, Det o e é 662 1081 1 006 345 immt Und Que. « « 2719 20847. 172209 19826 äute und Felle. 22463 1367 19/064 7 982 Es S 7 465 T 117 5.707
E e 07819 38618 160993 162 (08
Maschinen und deren Teile . 93179 69487 476412 43703-
See VerIOeD v 6 553 9012 10048 3 864
U Lo 20008 19240
Se il Ae « » 6 508 7 602 4 426 4 686 Menge in Flaschen
Mein in Klasen 9 705 7 814 8 079 6 298
ea e. O0208 23000 2004 1: (04.
Die Ausfuhr nach deutshen Häfen hat gegen das Vorjahr zugenommen, wenngleich sie auch noch gegen die früheren Jahre zurük-
. geblieben ist.
Es wurden nach deutshen Häfen im ganzen ausgeführt Jahr Pud Wert in Nubel 1896—1900. durchschnittlich 1 943 764 3168 577
1901 . 1 650 116 2 795 902 O L va O00 419 1 839 897 S Os 2 292 TTT7. Davon entfielen auf die Gruppe der 1896—1900 1901 1902 1903 6 Menge in Pud Nahrungs- und Genuß- H L80182 1239077 84 083 489 742
Rohstoffe und Halb-
E 0 R 0ST 351299 403911 390255
Manufaktur- und Jn-
Hustriewatrent , - 44 250 59 780 48 425 78 735 E EA Stüdck — Le
Von den wichtigeren nah Deutschland ausgeführten Artikeln sind hervorzuheben : G / Es wurden ausgeführt nah deutschen Häfen Durchschnitt der Jahre 1896—1900 1901 1902 1903 Menge in Pud SAUTTOE r G E 9 448 3 879 3319 6 623 Gen. O O6 32007 12402 12020 B L00892 11220 2629 131239 cte C, Io a2. 12 923 -—— — i 2021709 491483 49770 303/912
DOden. C L179 441 378 38 974 VBeliet . G CD91 218 786 — 95 413 Häute und Felle... .. 34151 412602 45641 32379 Dede. und Codilla 2 681 89 1124 5 620 SoNWaren. . C Ca 808 42947 833970 61629 Cent A A 20021 109087 28 574 Mineralöl... 08509 198522 262450 230 121 Deltuben «v Coo 17.935 532 — Mild und Geflügel. . 6 428 4 165 682 6 249
Wolle obe R L081 1 097 2 490 769 Menge in Stüdck
Eer C C 020-097 206 —— —-
WLelleL. (i 4 A 9290 26895 12 787 29 465.
(Nach einem Bericht des Kaiserlichen Konsulats in Reval.)
Rumänien.
Zollzahlung bei Lieferungen an staatliche oder kom- munale Verwaltungen. Nach einer vom rumänischen Finanz- minister unterm 25. Mai d. J. erlassenen Verfügung genießen die auf Grund von Lieferungsverträgen für den Staat, die Bezirke, Gemeinden, die rumänischen Eisenbahnen und sonstige Zweige der öffentlichen Ver- waltung vom Auslande eingehenden Gegenstände keine anderen als die im Tarif vorgesehenen ZoUbefreiungen. Zur Zahlung des Zolls sind die Lieferanten und Unternehmer Lr R gleichviel, ob hierüber etwas in den Ausschreibungen oder Lieferungsverträgen angegeben war oder nicht.
Bestimmungen über Handlungsreisende und den Ge- brauch von Warenmustern und Modellen. Ein vom rumäni- \{hen Finanzminister mit Wirkung vom 1. September d. J. ab er- lassenes Reglement lautet:
Dilel L
Handlungsreisende.
Art. 1. Als Handlungsreisende werden diejenigen Vertreter von Fabriken, Handelshäusern oder Kommissionëgeschäften angesehen, die außerhalb des betreffenden Fabrik- oder Geshäftsorts Bestellungen aufnehmen. Es werden zwei Klassen von Handlungsreisenden untker- schieden: a. solche, die nur bci Kaufleuten und Wiederverkäufern Be- stellungen aufnehmen; bÞb. solche, die auh bei Privatleuten und Kon- fumenten Bestellungen aufnehmen. Die unter a bezeichneten or ip pa reisenden bezahlen keinerlei Gewerbesteuer, die unter b bezeichneten Handlungsreisenden die Gewerbesteuer für die höchste Klasse des be- treffenden Kleinhandels. Wenn die Eigentümer oder Verwalter von Fabriken, Handelshäusern und Kommissionsgeschäften selbst reisen, um Kestellungen aufzunehmen, so werden fie ebenfalls als Handlungss reisende betrahtet und denselben Vorschriften unterworfen.
Art. 2. Personen, die mit Mustern reisen, um Bodenerzeugnisse wie Getreide, Futter, Gemüse, Wein, Branntwein und ähnliche Er- zeugnisse abzuseten, sowie Personen, die zu dem Zwecke reisen, für sich oder ihre Werkstätten Arbeit zu suchen, d. h. Handwerker im all- gemeinen, Anstreicher, Bildhauer, Photographen, Buchdrucker usw., Anzeigensammler für Zeitungen und Adreßbücher, werden nicht als Handlungsreisende betrachtet.
Art. 3. Die Handlungsreisenden jeder Klasse müssen ihren Beruf selbs ausüben und können niht durch andere vertreten werden; sie dürfen nur mit Mustern und Modellen reisen und in keinem Falle die zu verkaufende Ware mit sich führen. Uebertretungen dieser Vor- {rift werden in Gemäßheit des untenstehenden Artikels 6 geahndet.
Art. 4. Jeder Handlungsreisende muß ftets eine Legitimationskarte mit si führen. Die Legitimationskarten werden von sämtlichen Finanz- verwaltungen des Landes nach den Formularen und nah den Vor- schriften der dem Pn N beigegeben Steuerdirektion aus- gefertigt. Die Fabrik oder die Handels- oder Kommtissionsfirma, die Handlungsreisende ausfenden will, hat bei der Finanzverwaltung des Bezirks, in dem sie ihren Sig hat, um die erforderlichen Legitimationskarten unter Angabe des Familien- und Vornamens und der Personenbeschreibung jedes Handlungsreisenden, wie es für die Ausfüllung der Karten verlangt wird, nachzusuchen. Dabei ist gleihfalls anzugeben, ob der Neisende nur bei Kaufleuten oder auch bei Privaten Bestellungen aufnehmen soll. Falls die Fabrik oder das Ge- \chäftshaus einen Reisenden ins Ausland \chicken will, nuß das in vor- stehend bezeihneter Weise an die Finanzverwaltung gerichtete Gesuch noch den Namen des Landes oder die Namen der Länder enthalten, das oder die der Vertreter bereisen soll. Es gibt drei Arten Legiti- mationskarten : 1) Für Handlungsreisende, die Bestellungen gegen Muster nur bei Kaufleuten oder Wiederverkäufern aufnehmen, wird die Legiti- mationskarte ohne jeglide Gewerbesteuer nah dem Formular Nr. 1 auf gelbem Papier ausgefertigt. 2) Für Handlungsreisende, die Be- stellungen au bet Privaten aufnehmen, wird die Legitimationskarte gegen Entrichtung der Gewerbesteuer für ein Vierteljahr nah dem Formular Nr. 2 auf blauem Papier ausgefertigt. 3) Für Handlungs- reisende, die das Ausland bereisen sollen, wird die Legitimationskarte ohne Entrichtung irgénd einer Gewerbesteuer nah dem Formular Nr. 3 auf rotem Papier ausgefertigt. ie Fabrik oder Handelsfirma, die gegen Entrichtung der Gewerbesteuer für ein Vierteljahr eine Legitimationskarte erhalten hat, übernimmt damit die Verpflihtung, diese Steuer regelmäßig für die folgenden Vierteljahre weiter zu entrihten bis zur Rückgabe der Karte an die Verwaltung, die sle ausgefertigt hat. Ein angefangenes Bierteljahr ist voll zu bezahlen. Die Legitimationskarte, welcher Art fie immer sein mag, gewährleistet dem Handlungsreisenden die freie Ausübung seines Handel8ges{hÄfts ; sie gilt in bezug auf die Aufnahme von Bestellungen als Vollmacht seitens der in ihr verzeichneten Fabrik oder Handelsfirma; niemand, auch niht eine sffertlice Behörde, hat das Recht, von dem Handlungsreisenden die Vorweisung anderer Voll- machten oder Ausweise seitens der von ihm vertretenen Fabrik oder Handlungsfirma zu fordern.
Art. 5. Handlungsreisende, die aus Staaten kommen, mit denen Rumänien durch Haändeléverträge verbunden ist, werden den Handlungs- reisenden der rumänishen Fabriken und Firmen glei{hgestellt. Es ge- nügt, daß sie bei ihrer Ankunft im Lande den Paß und eine Legiti- mationskarte vorlegen, die mit der obenbezeichneten Karte Nr. 3 identish ist oder do im wee dieselben Angaben enthält. Auf Grund dieser Ausweise ist ihnen nau dieselbe freie Ausübung ihrer Handelégeschäfte gestattet wie den rumänischen Handlungsreisenden. Die fremden Handlungsreisenden sind jedoch verpflichtet, bei ihrer Ankunft im Larde zu erklären, ob sie Bestellungen nur von Kaufleuten und Wiederverkäufern oder auch von Privatleuten auf- nehmen wollen. Im ersten Falle genügt ihre Legitimationskarte, und sie bleiben von jeder Gewerbesteuer befreit; im anderen Falle da- gegen, d. h. wenn sie auch von Privaten Bestellungen aufnehmer, müssen sie sich bei dem Zollamt eine blaue Legitimationskarte lösen und die Gewerbesteuer für ein Vierteljahr im voraus zahlen, mit der Verpflichtung, die Steuer auch für die folgenden Vierteljahre zu entrihten, wenn die Reisende länger als drei Monate im Lande ring Für jedes angefangene Vierteljahr ist der volle Betrag zu zahlen.
Art. 6. Sowohl die rumänischen als auch dic auf Grund von Handelsverträgen diesen gleihgeahteten fremden Handlungsreisenden werden in Gemäßheit des Art. 19 Abs. 4 des Perogt e Mee bestraft, wenn festgestellt wird, daß sie thren Beruf ohne Legitimations- karte ausüben, wenn sie eine auf einen anderen Namen als den
ihrigen ausgestellte Karte benußen, wenn sie Bestellungen von Privatleuten aufnehmen, ohne die Abgabe für die blaue Karte ent- richtet zu haben, oder wenn sie sih ‘weigern, die Legitimationskarte vorzulegen, oder diese nicht mit sich führen. In allen diesen Fällen werden die Zuwiderhandelnden so betrachtet, als ob sie den Beruf ausübten, für den der Besiß der blauen Karte gefordert wird. Die jenigen, die von den als Muster mitgeführten Waren verkaufen, werden in Gemäßheit des Art. 17 des Geseßes über den Hausierz handel bestraft.
Art. 7. Die Zuwiderhandlungen werden durch Aufnahme von Verhandlungen seitens der Verwaltungsbeamten festgestellt und von dem Finanzministerium bestätigt. Die. Verurteilungen werden end- gültig, wenn der Zuwiderhandelnde nicht innerhalb 10 Tage bei dem Gericht Einspruch erhebt.
Den Muster und Modelle,
Art. 8. Jeder Kaufmann oder Private kann sih der eingeführten Muster und Modelle zur Auswahl derjenigen Waren,“ die er braucht, bedienen; jedoch unter der Bedingung, daß er die Muster oder Modelle nit als Handels8ware behandelt und sie verkauft oder wieder verkauft, Es werden zwei Arten von Mustern unterschieden: a. Muster ohne Wert, die geeignet sind, die Gegenstände zu vertreten, denen sie als Teile angehört haben. Sie müssen so beschaffen sein, daß fie nur als Muster dienen können, und dürfen ohne jede Kontrolle der Finanz und Verwaltungsbehörden benußt werden. b. Muster und Modelle die zum praktishen Gebrauch dienen können, aber nur zeitweise als Mutter verwendet werden. Diese sind der Kontrolle unterworfen.
Art. 9. Als Muster ohne Wert, fret von Zoll und Kontrolle über thren etwaigen Gebrauch, sind alle diejenigen Teile irgend eines Natur- oder Gewerbeerzeugnisses anzusehen, die für eine praktishe Verwendung zu klein find. Hierher sind zu rechnen: Stoffstücke, die zu klein sind, um zu irgend ciner Konfektion benußt werden zu können; bis zu 10 ecm lange Fäden irgend eines Spinn- stoffs, Stücke von Häuten, Papier, Pappe usw., die zu irgend einer Verarbeitung zu klein sind; Stücke von Marmor und anderen Steinen, mit Ausnahme ber Edel- und Halbedelsteine; Bruchstücke von Metallen, die aus Barren, Röhren, Tafeln oder sonstigen Formen geschnitten sind; Proben von Porzellan, Majolika oder sonstigen Stoffen, die den Kaufleuten und Privaten ins Haus ge- braht oder von irgend jemand eingeführt werden, jedoch in so kleinen Abmessungen und Gewichtsmengen, daß sie nur als Muster und zu keinem anderen Zwecke dienen können, Außerdem werden als zollfreie Muster diejenigen Stücke hee trachtet, die ihren Abmessungen nach wohl zu irgend einer Ver- arbeitung dienen könnten, die aber durch Durchlöherung auf dem Zollamte zum praktischen Gebrauh ungeeignet gemacht sind, Diese Bestimmung wird indes nur auf Stoffe, Tüll, Spizen, Posamenten, Tapeten und jedwede Art von Manufakturwaren, deren Zeichnung auf einem kleinen Stück nicht vorgeführt werden kann, angewendet. Die Zollbeamten haben dafür Sorge zu ‘tragen, daß durch die Durhlöcherung die Verfolgung der Zeichnung über die ganze Ausdehnung des Musters niht unmöglih gemacht wird, Als Modelle, frei von Zoll und Kontrolle über ihren Gebrau), werden diejenigen Stücke betrachtet, die im kleinen eine große zum Verkauf angebotene Sache zeigen, wie das Modell einer Dampyf- oder sonstigen Maschine, das Gipsmodell für eine Silber- oder Goldarbeit, für einen Kunstgegenstand, ein Kleidermodell, jedcch so klein, um von irgend jemand, selbst nicht von einem Kinde benußt zu werden, und endlich jedes Modell, das aus einem anderen für den praktishen Gebrauh nicht gecigneten Stoff hergestellt ift und ein- gefühït und gezeigt wird, um seine Brauchbarkeit darzutun. Zu den zollfreien Mustern gehören auch alle zu ihrer Aufbewahrung dienenden Gegenstände, wie Kartons, auf die sie aufgeklebt oder aufgenäht, die Umbüllungen, in die sie eingewidelt, die Etiketten, auf denen die Preise oder sonstigen Angaben verzeichnet, die Büchsen, worin fie ent- ten sind, sowie jede sonstige für die Beförderung gebräuchliche Ver-
ackung.
H Art. 10. Als gebrauchsfähige Muster und Modelle werden alle Waren betrachtet, die zeitweilig als Muster dienen, gleidviel, ob sie aus den Fabriken und Handelshäusern im Lande entnommen sind, um zur Aufnahme von Bestellungen vorgezeigt zu werden, oder ob sie zu demselben Zwecke eingeführt und bei ihrer Einfuhr unter Erfüllung der obenbezeihneten Bedingungen als Muster angemeldet worden sind, Die Handlungsreisenden, die Bestellungen im Lande aufnehmen und derartige Muster oder Modelle aus den einheimishen Fabriken oder Handelshäusern mit sich führen, dürfen diese nicht verkaufen, ohne den unter Art. 6 vorgesehenen Strafen zu verfallen. Die fremden Handlungsreisenden dürfen Waren jeder Größe und Be- \chaffenheit einführen und beim Aufnehmen von Bestellungen als Muster oder Modelle verwenden. Um diese Waren zollfrei einführen zu können, müssen sich jedoch die Handlungsreisenden verpflichten, diese Waren wieder auszuführen oder in einem bestimmten Zeitraum zur Niederlage zu bringen. Hierbei sind folgende Förmlichkeiten zu erfüllen: I. Das Zollamt, über das die als Muster oder Modelle dienenden Waren eingeführt werden, stellt das Gewicht derselben und den entsprehenden Zollbetrag fest. Der Handlungéreisende hinterlegt den schuldigen Betrag auf dem Zollamte in bar oder eine von dem Zoll- amte genügend erachtete SiZerhcit in Staatspapieren. 11. Zur Sicherung der Identität der Waren wird jedes als Muster oder Modell dienende Stück mit einem Stempel, einem Siegel oder einer
Plombe versehen. Bei Waren, die ihrer Natur va in Behältern
zu verwahren sind, kann die Bezeichnung auf dem Behälter angeöradt werden, wenn das Zollamt dieses Verfahren bezüglih der Sicherung für genügend erahtet. Wenn das Muster oder Modell aus einem Staake fommt, mit dem Numänten dur einen Handelsvertrag verbunden ist, ]0 gelten die Merkzeichen, die von dem ausländischen Zollamte zur Sicherung ter Identität und der Tauglichkeit zur Wiedereinfuhr angebrat wurden. Indessen kann das Zollamt neben den fremden Zollmarken noch ein Ergänzung8zeichen betfügen, wenn diese Vorsicht unerläßlid erscheint. ITTl. Das Zollamt händigt sodann dem Einführer (Reisenden) eine zweite Ausfertigung der Zollanmeldung ein, die enthalten muß: a. eine Liste der eingesührten Muster oder Modelle unter genauer Angabe der Art der einzelnen Waren und der be sonderen Kennzeichen, mittels deren ihre Identität festgestellt werden kann; ebenso das Roh- und das Reingewicht; b. die Beschreibung der Wiedererkennungszeihen (Stempel, Siegel, Plomben), die auf den Mustern oder Modellen oder gebenenfalls auf den Behältern angebraht worden sind; c. die Angabe des auf die Muster oder Modelle entfallenden Zollbetrages sowie ein Angabe darüber, ob dieser Betrag in bar hinterlegt oder durch eine Kaution und in welcher Weise sichergestellt worden ist; d. den Zeil raum, nah dessen Ablauf die {huldigen Zölle dem Staate verfallen, falls sie in bar entrichtet waren, oder eingezogen werden, falls sie dur Kaution sichergestellt waren. Dieser bei der Einfuhr der Waren von dem Einführer vorher anzugebende Zeitcaum darf l" keinem Falle mehr als 12 Monate betragen. IV. Der Einführer ha! außerdem nur die Stempelgebühren für die Einfuhranmeldung W die Gebühren für die Plomben zu entrihten. V. Die Muster oder Modelle müssen innerhalb des festgeseßten Zeitraumes wiede: ausgeführt werden, und zwar entweder über das Einfuhrzollan oder über irgend ein anderes Zollamt, das von der Zolldireftion im Finanzministerium zur Annahme von Wiederaudfu V gütern oder zur Einlagerung von Mustern oder Modellen W die Niederlage ermächtigt ist. Das Zollamt, das die Muster E Modelle zur Wiederausfuhr oder zur Niederlage empfängt, hat sige nächst durh Prüfung aller Punkte der Einfuhranmeldung davon öl! Ü c zeugen, daß die vorgelegten Waren dieselben sind, für die die Anme dung ausgefertigt ist. Wenn hierüber keine Zweifel bestehen, 10 Rüd das Zollamt die Ermächtigung zur Wiederausfuhr unter sofortiger ns erstattung der Zölle. Die Rückerstattung der Sicherheit erfolgt Sim die Zolldireltion. Diese Rückerstattung muß in höchstens 10 Ses erledigt sein. Wenn das Zollamt bezüglih der Identität der N oder Modelle Zweifel hegt, so schickt es zugleich mit der ut anmeldung die zur Wiederausfuhr geeigneten Waren nebst den
-
prechenden Bemerkungen an die Generaldirektion, die in längstens u Tagen Entscheidung trifft. Jn keinem Falle Sn die Handlungsreisenden von der Vervflichtung zur iederausfuhr der yon thnen eingeführten gebrauhsfähigen Muster oder Modelle ent- bunden. : ivi
Art. 11. Derartige gebrauchsfähige Muster oder Modelle kann jeder, gleihviel ob Kaufmann oder Privatperson, einführen, wenn er si den vorstehend bezeidneten Vorschriften unterwirft, jedo mit dem Unterschied, daß der Zollbetrag in bar hinterlegt werden muß, und daß der Zeitraum bis zur Wiederausfuhr höchstens drei Monate betrage fe Nach Ablauf dieser Frist verfallen die Zollbeträge der
aa . Vebergangsbestimmungen.
Art. 12. Gegenwärtiges Reglement tritt am 1. September des laufenden Jahres 1904 in Kraft. Bis zu diesem U haben \ich alle rumänischen und fremden Handlungsgehilfen, die Numänien be- reisen, den Vorschriften des Neglements anzupassen. Wer vom f Ses E anden R S ih einer Zuwiderhandlung egen das egende Reglement \{uldi t, in Gemä bes obenstehenden Art. 6 bestraft. C I NNEN
Vereinigte Staaten von Amerika.
Ermittelung des Werts der einzelnen Bestandteile yon aus zwei oder mehreren Materialien zusammen- eseßten, im Zolltarif niht besonders genannten Artikeln. Nach einer Entscheidung des Bundesgerichts des südlichen Bezirks von New York vom 25. Maï 1904, die eine frühere Entscheidung der Generalappraiser aushebt, sind bei der Wertermittelung der einzelnen Bestandteile eines aus Seide (Kette) und Baumwolle (Schuß) zusammengeseßten Gewebes die Kosten des Anscherens zur Kette bei der Seide in Anschlag zu bringen, da das An- heren zur Kette keinen Bestandteil des Webeprozesses bildet, viel- mehr beendet sein muß, bevor mit dem Weben begonnen werden kann. Für die Wertermittelung ist der Zustand des Materials in Betracht zu ziehen, in dem es sich befinden muß, um nur noch zu dem ge- wünschten Artikel zusammengefügt oder verbunden usw. werden zu fönnen. (Treasury Decisions under the tariff etc. laws, Vol. 7, Heft 23, Nr. 25364.)
Panama.
Einführung einer neuen Währung. Nach einem mit den Vereinigten Staaten von Amerika getroffenen Abkommen will die Republik Panama eine dem amerikanischen Dollar an Feinheit und Gewicht gleiche Silbermünze als geseßlihes Zahlungsmittel einführen, und der amerikanische Dollar soll niht nur in der Kanalzone, sondern auch im ganzen Staat Panama geseßlihen Kurs haben. Um den Kurs der neuen Panamasilbermünze T der Höhe des amerikanischen zu halten, wird Panama 15 v. H. des gemünzten Betrags fowte den esamten Prägung8gewinn bei einer siheren New Yorker Bank in Gold hinterlegen. *
Zwangsversteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht Il Berlin standen die nahbezeihneten Grundstücke zur Versteigerung: Älsenstrage e n Stegliß, dem Spediteur Wilh. Mettke gehörig. 18,02 a. Nuzungswert 7600 A4 Mit dem Gebot von 142050 4 blieb Baus- meister Hans H oepke in eee, Fehlerstraße 1, Meistbietender. — Düsseldorfer Straße 14 in Dt.-Wilmersd orf, dem Architekten Hans Crampe in Schöneberg gehörig. 17,46 a. Nußzungswert 22 400 A Mit dem Gebot von 472 000 M bar blieben Zimmermeister A. Baumgarten in Schöneberg, Golßstraße 30, Handel3gesellshaft J. Paesler, hier, Blumenthalstraße 18, und Fabrikbesißer P. Neddemann in Schöne- berg, Mühlenstraße 8, Meistbietende. — In Sachen Hans Crampe, Beerstraße 1 und Rubensf\traße 18/19 in Schöneberg, wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung aufgehoben.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.
An der Ruhr sind am 21. d. M. gestellt 18 743, nicht recht- zeitig gestellt keine Wagen.
_ In Oberschlesien sind am 20. d. M. gestellt 5502, nicht reht- zeitig gestellt keine Wagen.
Ueber die Vieseruna von 236 b Letndol, 245 t franz, Terpentinöl und 14,8 t gewöhnl. Terpentinöl für die König- lih preußishe Eisenbahnverwaltung sind der Handels- kammer zu Berlin Angebotsbogen und Lieferungsbedingungen zugegangen, die im Verkehrsbureau der Kammer eingesehen werden können. Der Angebotéêtermin ist auf den 30. August, die Zuschlagsfrist bis 15. Sep- tember d. J. festgeseßt worden.
— Der Betriebsüber|chuß der Harpener Bergbau-Gesell- haft betrug nah einer Meldung des „W. T. B.“ im Juni 1904 M Arbeitstage) 1 020 000 Æ gegen 1 069 500 G (24 Arbeitstage) im z ai und 1 126 300 4 (23 Arbeitstage) im Juni 1903. ‘
Grant 6 M Ql, Juli, B. G. 2) Der „Frankfurter Zeitung“ wird aus New York gemeldet: Eine neue Bauwoll- handelsgesell\s{chaft wurde unter dem Namen „Southern Cotto nCorporation* mit 20 Millionen Dollars Kapital gegründet. Die Gründung ift anscheinend durch den Spekulanten Sully und seine Freunde erfolgt. Die Gesellshaft beabsichtigt, neue Verpa@ungs3- methoden anzuwenden und umfangreihe Lagerhäuser einzurichten.
London, 21. Juli. (W. T. B.) Bankausweis. Total- teserve 24331000 (Zun. 474000) Pfd. Sterl. , Noten- ómlauf 28 601 000 (Abn. 141 000) Pfd. Sterl. Barvorrat 34483 000 (Zun. 334000) Pfd. Sterl, Pa e 25 212 000 (dan. 61 000) Pfd. Sterl., Guthaben der Privaten 40 844 000 (Abn. 300 000) Pfd. Sterl, Guthaben des Staats 7 042 000 Zun. 318 000) Pfd. Sterl., Notenreserve 22 270 000 (Zun. 396 000)
sd. Sterl, E Gerte 16 404 000 (Abn. 500 000) Pfd. terl. Frofenlverhälin in der Vorwoche. Clearinghouseumsaß 216 Y sprechende Woche des Vorjahres 42 Mill. mehr.
Paris, 21 Zuli, (W. E. B) Bankausweis Bare lea in Gold 2 730 832 000 (Abn. 2 847 000) Fr., do. in Silber Fire 135 000 (Abn. 1 701 000) Fr., Portefeuille der Hauptbank u. d. Fil. T S (Abn. 45 664 000) Fr, Notenumlauf 4 197 155 000 U gee [77 004 000) Fr., Lauf. Rechnung d. Priv. 687 903 000 un. 3 O) Fr., Guthaben des Staats\hatzes 174 757 000 (Abn. #90 009) Fr., Gesamtvorshüfse 499 278 000 (Abn. 4 714 000) Fr., 1 u. Diskonterträgnis 2 103 000 (Zun. 283 000) Fr. — Ver- Unis des Notenumlaufs zum Barvorrat 91,89.
8 der Neserve zu den Ten 502 gegen 492 ill, gegen die ent-
H dete von den Fondsmärkten.
amourg, 21. Juli. (W. T. B.) (S@&hluß.) Gold in arren: das Kiroomatut 2790 Br., 2784 Gd., Silber in Barren: # Kilogramm 79,50 Br., 79,00 Gd. Bredt 22. Juli, Vorm. 10 Uhr 50 Min. (W. T. B.) Ungar. vink Den 748,00, Oesterr. Kreditaktien 637,50, T rgnieleo 633,00, gg e 81,00, Elbethalbahn 421,00, Oesterreihische Papierrente anleif, 4 /o Ungarise Goldrente 118,70, Oesterreihische Kronen- Banko 9,30, ngarisde Kronenanleibe 97,10, Marknoten 117,37, Tirtisgeein 917,00, Länderbank 42550, Buschtehrader Lit. B —,—
he Lose 127,00, Byjixer —,—, Alpine Montan 429,50.
! Okltober-Dezember 19,65 Gd,, 19,75 Br., —,— bez, Fanuar-Mär1
London, 21. Juli. (W. T. B.) (Sch{hluß.) 23% Eg, P Sidi Plabdisront D e Silber 263. — Bankeingang 137 000
Paris, 21. Juli, Sehluß.) 39% Franz. Rente 98,10, Suezkanalaktien A z BO S
Madrid, 21. Juli. (W. T. B.) Wesel auf Paris —,—.
Lissabon, 21. Juli. (W. T. B.) Goldagio 18.
New York, 21. Juli. (W. T. B.) (Schluß.) Die Tendenz war bei Eröffnung der Börse unentschieden. Die Berichte über den russish- englischen Vorfall verursahten Gewinnrealisationen und Abgaben der Baissiers in einigem Umfange, eine ausgesprochene Mattigkeit trat aber hierdurch nicht zutage. Kohlenwerte lagen bemerkenswert fest, besonders die Aktien der Reading- bahn standen im Vordergrunde des Interesses in der Er- wartung der Auflösung des Votingtrusts. An der Börse gingen Gerüchte um, daß die Werte der Atchison, Topeka and Santa- F6-Bahn gekauft werden, um eine Kontrolle über dieses Bahnnetz zu erlangen; Glauben fanden diese Gerüchte jedoch nicht. Während des Nachmittags wurde die Haltung der Börse durch die s{wächere Tendenz des Bondsmarktes beeinflußt. Die Nachrichten über die Ernte lauten zwar andauernd gut, do machen sih in Börsenkreisen Befürchtungen geltend, daß der Krieg in Ostasien möglicherweise an Ausdehnung zunehmen könne. Bei trägem Verkehr {loß die Börse mit behaupteten Kursen. Für Rechnung Londoner Firmen wurden 20 000 _Aktien verkauft. Aktienumsay 730 000 Stü. Geld avf 24 Stunden Dur®&schnittszinscate 1, do. Zinsrate für legtes Darlehn des Tages 1, esel auf London (60 Tage) 4,34 590, Cable Transfers 4,87,55, Silber, Commercial Bars 581/;, Tendenz für Geld: Leicht.
Nio de Janeiro, 21. Juli. (W. T. B.) Wechsel auf London 121/,5.
Kursberichte von den Warenmärkten.
Düsseldorfer Börse vom 21. Juli. (Amtlicher Kursbericht.) A. Kohlen, Koks: 1) Gas- und Flammkohlen : Gaskohle für Leuchtgas- ega #6 11,00—-13,00, Generatorfohle 10,50—11,80, Gasflamm- förderkohle 9,75—10,75; 2) Fettfohlen: Förderkohle 9,00—9,80, beste melierte Kohle 10,50—11,50, Kokskohle 9,50—10,00; 3) magere Kohle: __ Förderkohle 7,75—9,00, melierte Kohle 9,50—10,50, Nußkohle Korn 11 (Anthrazit) 19,50; 4) Koks: Gießerei- ofs —,—, Hochofenkoks —,—, Nußkoks, gebrochßen —,—; 9) Briketts 10,50—13,50. — B. Erze: 1) Rohspat, je nach Qualität 10,00, 2) Spateisenstein, gerösteter, je nach Qualität 14,00, a Somorrostro f. o. b. Rotterdam —,—, 4) nassauischer Noteisenstein mit etwa 5009/6 Eisen —,—, 5) Nasenerze franko —,—. — C. Roheisen: 1) Spiegeleisen Ta. 10—12 9/9 Mangan 67,00, 2) weißstrahliges Qualitäts-Puddelroheisen: a. rheinisch-westfälische Marken und b. Siegerländer Marken 56,00, 3) Stahleisen 58,00, 4) englisches Befsemereisen cif. Rotterdam —,—, 9) \spanisches Befsemer- Cen Marke Mudela cif. Rotterdam —,—, 6) deutsches Bessemer- eisen 68,00, 7) Thomaseisen fr. Verbrauhsstelle 57,40—58,10, 3) Puddeleisen, Luxemb. Qualität ab Luxemb. 45,60—46,10, 9) englisches Roheisen Nr. Ill ab Ruhrort —,—, 10) Luxemburger Gießereieisen Nr. II1 ab Luxemburg 52,00, 11) deutsches Gießereieisen Nr. T 67,50, 16 do. Nr. 11 —,—, 13) do. Nr. 111 65,50, 14) do. Hämatit 68,50, 15) spanishes Hämatit, Marke Mudela ab Ruhrort —,—. — D. Stabeisen: Gewöhnlihes Stabeisen: Flußeisen 112—115, Schweißeisen 125. — E. Bleche: 1) Gewöhnliche Blehe aus Fluß- eisen 120—130, 2) do. Shweißeisen —,—, 3) Kesselblehe aus FlußZeisen 150,00, 4) do. Schweißeisen —,—, 9) Feinblehe —,—. —— P Dralt! 1) Eisenwalzdraht —,—, 2) Stahlwalzdraht —,ch. — In Kohlen ist die Abnahme infolge des niedrigen Wasserstandes und der dur die Hitze verminderten Arbeitsleistung der Eisenwerke unbefriedigend. Der Eisenmarkt ist unverändert, doch klagen die Hoch- ofenwerke über Abnahme. Nächste Börse sür Wertpapiere am Donnerstag, den 28. Juli, für Produkte am Donnerstag, den 4. August 1904.
Produktenmarkt. Berlin, den 22. Juli. Die amtlich ermittelten Preise waren (per 1000 kg) in Mark: Weizen, Normalgewiht 755 g 172—171,50 Abnahme im Sevtember, do. 172,25—171,75 Abnahme im Oktober, do. 17425—173,75 Abnahme im Dezember mit 2 „« Mehr- oder Minderwert. Etwas fester.
Roggen, märk. neuer 137—137,50 ab Bahn, do. neuer eine kleine Ladung 138,50 kahnfrei Mühle, Normalgewtht 712 @ 139—138,50 bis 138,75 Abnahme im September, do. 139,50 —139—139,25 Ab- nahme im Oktober, do. 141,75—141,50 Abnahme im Dezember mit 1,50 „é Mehr- oder Minderweri. Behauptet.
z Hafer, ponmersher, märkisher, mecklenburger, preußischer, posener, \{lesischer feiner 148—159 frei Wagen, pommerscher, mär- kisher, mecklenburgecr, prev aver, Pesener, schlesisher mittel 142 bis 147 frei Wagen, pommerscher, märkischer, mecklenburger, preußischer, posener, \{lefi{her geringer 137—141 frei Wagen, Normalgewidt 450 g 139,50 Abnahme im laufenden Monat, do. 138,25—138,50 Abnahme im September mit 2 4 Mehr- oder Minderwert. Ruhig.
Mais, runder 118,00—120,00 frei Wagen, türkischer Mixed 121,00-—-123,00 frei Wagen, amerikan. Mixed abfallende Sorten 116,00—120,00 fret Wagen. Nuhig.
Weizenmehl (p. 100 kg) Nr. 00 22,00—24,00. Ruhig. eti Omen, (Per 100 k2) Me 0 u. 1 17,0—1800.
ill.
Nüböl (p. 100 kg) mit Faß 44,30 Brief Abnahme im laufenden Monat, do. 44,80 Geld Abnahme im Oktober, do. 45,40—45,20 bis 45,30 Abnahme im Dezember, do. 46,40—46,20—46,30 Abnahme im Mai 1905. Behauptet.
Beklin, 21 Juli. Marktpreise nach Ermittelungen des Königlichen Polizeipräsidiums. (Höchste und niedrigste Preise.) Der Doppelztr. sür: Weizen, gute Sorte*) 17,40 4; 17,39 #Æ — Weizen, Miitelsorte*) 17,38 4; 17,37 Æ — Weizen, geringe Sorte*) 17,36 A; 17,35 A — Roggen, gute Sorte*®) 13,65 4; 13,64 Á — Roggen, Mittelsorte*) 13,63 #4; 13,62 #4 — Roggzen, geringe Sorte*) 13,61 4; 13,60 A — Futtergerste, gute Sorte®*) 14,60 4; 13,660 M — Futtergerste, Mittelsorte®*) 13,50 A; 12,60 «6 — Futtergerste, geringe Sorte**) 12,50 #4; 11,60 A — Hafer, gute Sorte®*) 16,00 #4; 15,30 A —- Hafer, Mittelsorte**®) 15,20 4; 14,50 # — Hafer, geringe Sorte**) 14,40 4; 13,70 A — Riét- troh —,— M; —,— #ÆM — Heu —,— M; —,— M — Erbsen, gelbe, zum Kochen 40,00 „6 ; 28,00 «« — Speisebohnen, weiße 50,00 „6; 26,00 — Linsen 60,00 46; 25,00 A — Kartoffeln 12,00 #6; 8,00 G — Nindfleisch von der Keule 1 kg 1,80 46; 1,20 Ä — dito Bau§fleish 1 kg 1,40 4; 1,10 # — Schweinefleish 1 kg 1,60 6; 1,00 A — RKalbfleisch 1 ¿g 1,80 #; 1,20 A — Hammel- fleisch 1 kg 1,80 A; 1,20 A — Butter 1 kg 2,60 46; 2,00 4 — Eier 60 Stück 3,80 4; 2,40 4 — Karpfen Î kg 2,20 #6; 1,40 #4
— Aake 1 kg 3,00 A; 1,40 A — Zander 1 kg 3,00 4; 1,40 46 — Hechte 1 kg 2,40 #4; 1,20 4 — Barsche i kg 2,00 4; 0,80 0 M; 1,20 A — Bleie 1 kg 1,60 4; 0,80 4
-— Stleie 1 kg 2,8 — Krebse 60 Stü 16.00 ; 300 *) Ab Bahn. **) Frei Wagen und ab Babn.
Magdeburg, 22. Juli. (W. T. B.) Zuckerberiht. Kocn- zuder 88 9/0 ohne Sa 9,55—9,65. Nachprodukte 75 E, ohne Sad 7,70—7,85. Stimmung: Fest. Brotraffinade 1 ohne Faß 19,371, Kristallzucker I mit Sal 19,32}—19,574. Gem. Raffinade mit Sal 19,20--19,45. Gem. Melis mit Sal 18,82—18,95. Stimmung: Fest. Rohzucker 1. Produkt Transito f. a. B. Hamburg Juli 19,45 Gre 13,55 Br., —,— bez., Augusi! 19,50 Gd., 19,55 Br., 1950 bez,
notierungen. Shmalz. Niedriger. Loko, Tubs und Firkins 35, Doppel- eimer 35}. — Speck. Stetig. — Kaffee. Ruhig. — Öffigie ots aus Wi BaumwooUbörse. Baumwolle. Shwah. Upkand mtvzl. [oto A.
19,95 Gd., 20.00 Br., —-,— bez., Mai 20,25 Ed., 20,30 Br., —,— bez: Stetig. — Wochenumsaß 78 000 Ztr. v
Gn, 21. Juli. (W.LT. B.) Rühöl loko 49,00, Oktober 47,50. Bremen, 21. Juli. (W. T. B.) (Böcsen-Schlußbericht.) Privet-
elle
amburg, 21. Juli. (W.L. B.) Petroleum, Ruhig.
Standard white loko 6,30.
Hamburg, 22. Juli. (W. T. B.) Kaffee, (Vormittags-
hericht.) Good average Santos September 33} Gd,, Dezember 34 Gbd., März 347 Gd, Mai 357 Sd. Ruhig. — Zudckermarkt, {Anfangsberiht.) Nübenrobzucker L. Produkt Basis 882/94 Rende- ment neue Usance frei an Bord Hamburg Juli 19,30, Auguft Rubi Oktober 19,60, Dezember 19,65, März
uhig.
20,05, Mai 20,25, Budapest, 21. Juli. (W. T. B.) NRays August 10,50 Gd,
10,60 Br.
London, 21. Juli. (W. T. B,) 962/90 Javazuckerx leko
stetig, 10 fh. 6 d. Nerkäu er. Nühben ohiu ter l o w ; 81 d, Wert. f rohzuder loko willig. 2 h.
London, 21. Juli. (W. T. B.) (S@{luß.) Chile-Kupfex
374, für 3 Monate 571/z. Flau.
Liverpool, 21. Juli. (W. T. B.) Baumwolle. Umsay:
7000 B., davon für Spekulation und Export 300 B, Tendenz:
Stetig. Amcrikanische good ordinary Lieferungen: Stetig. Fuli 6,18,
Zuli-August 6,11, August-September 5,86, September-Oktober 5,52,
Oktobec-November 5,38, November-Dezember 5,35, Dezember-Januar 9,32, Januar - Februar 5,31, Februar - März 5,31, Müärz-
April 5,32 d.
Glasgow, 21. Juli. (W. T. B.) (Sw&lu5.) Noheiscn. Ai NEY numbers warrants unnotiert. Middlesborougb __ Bradford, 21. Juli. (W. T. B.) Wolle ruhig, aber stetig, Tücher unverändert.
Paris, 21. Juli. (W. T. B) (S@&luß) Rohzudcer ruhig. 88% neue Kondition 265—25}. Weißer Zudckex fest, Nr. 3 für 100 kg Juli 27/3, Augvst 27/3, Oltober-Fanuar 29!/s, B D 2
msterdam, 21. Juli. (W. T. B.) WJaya - Ka D
ordinary 29. — Bonkazinn 731. \ N A ga New York, 21. Juli. (W. T. B.) (S@luß.) Baumwolle- preis in New York 11,00, do. für Lieferung Oktober 9,81, do. für Lieferung Dezember 9,78, Baumwollepreis in New Orleans 14, Petroleum Standard white in New York 7,70, do. do. in Philadelphia 7,69, do. Refined (in Cases) 10,49, do. Credit Balances at Oil City 1,50, S@malz Western steam 7,20, do. Robe u. Brothers 7,15, GBe- T a Pat gt L fair Rio Nr. 7 74, do. Rio Nr. 7 August 5,85, do. do. Oktober 6,00, Zucker 32, Zinn 2 i
27,2%, Kupfer 12,62—12,87, s O E
Verdingungen ‘im Auslande.
Oesterreih-Ungarn.
30. Juli 1904, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Villach: Altmetall und Altmaterialverkauf in den Magazinen Knittelfeld e Amstetten. Näheres bei der genannten Direktion und beim „Reihs- anzeiger“.
2. August 1904, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Linz: Lieferung von 1200 Tonnen Gaskohle, 230 Tonnen Schmiedekohle, 250 Tonnen Gießereistükkohle. Näheres bei der genannten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.
31. Juli 1904, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Linz: Verkauf von Alteisenbleh und Draht, Altgußeisen, Stahltyres 2c. Näheres bei der genannten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.
30. Juli 1904, 12 Uhr. K. K. Staatsbahndirektion Wien: Verkauf von Altmaterialien und Emballagen. Näheres bei der ge- nannten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.
L Que 104 12 Ubr. K. K. Staatsbabndirektion Wien: Lieferung des Bedarfs an Brennmaterialien für 1905. Näheres bet der genannten Direktion und beim „Reichsanzeiger“.
16. August 1904, 12 Uhr. K. K. Eisenbahnbaudirektion Wien: Lieferung des Bedarfs an Schienenbefestigungsmitteln für die im Bau befindlichen Alpenbahnen. Näheres bei der genannten Direktion und beim „Neichsanzeiger“.
Belgien.
26. Juli, 1 Uhr. Hôtet de ville in Brüssel: Ueferunag von 45 000 kg Mais. Cahier des charges 50 Tis Abt fun ge» E j age, Tia, L E, (U, 12 r. Börse in Brüssel: Lieferung von 75 000 Stük Stahlklammern für Schwellen. pas spécial N. 196. Eingeschriebene Angebote zum 23. Juli.
27. Juli, 11 Uhr. Société Nationale des chemins de fer vicinaux, 14 Rue ‘de la Science in Brüssel: Lieferung von 2000 Weichenstangen aus Eisen. 2 Lose. Sicherheitsleistung 350 Fr. für das s e des charges Nr. 13 1 Fr.
31. Juli, Mittags. HUôtel communal in Obaix: Lieferung von Schulmöbeln. 2369 Fr. Eingeschriebene Angebote zum 27. Juli.
4. August, 11 Uhr. Hôtel de ville tn Gent: Lieferung von 1000 kg Abfälle von weißer und 30009 kg Abfälle von farbiger Baumwolle nebst 2000 kg raffiniertes Petroleum. 2 Lose. Sicher- geltererstung 100 Fr. für das Los. Eingeschriebene Angebote zum e AUguil.
9. August, 12 Uhr. Bursaux des chefs de service, Avenue des Voyageurs Nr. 49 in Arlon: Bau eines Wasserbehälters auf der Station Hoyet. 49502 Fr. Sicherheitsleistung 4590 Fr. Cahier des charges 209 50 Cts. und Nr. 209 bis kostenfrei. Eins geshriebene Angebote zum 1. August.
8. August, 12 Uhr. Station Charleroi-Sud: Ergänzung der hölzernen Beläge der Ueberschwemmungsbogen durch metallene. 1. Los 1. Teil 1695, 2. Teil 7111 Fr. 2. Los 1. Teil 1561, 2. Teil 7109 Fr. Sicherheitsleistungen 900 Fr. für das Los. Cahier des Charges spécial Nr. 169 ftostenfrei. Eingeschriebene Angebote zum 4. A. F
10. August, 12 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung von Oel ee Lacken, Glas 2c. für die Instandhaltung E Gebäude der belgischen Staatsbahnen. 32 Lose. Cahier des charges spécial Nr. 187 kostenfrei. Eingeschriebene Angebote zum 6. August.
10. August, 12 Uhr. Börse in Brüssel: Lieferung von Brücken- wagen zum Wiegen von Waggons nebst Zubehör. Avis spécial Nr. 188. 5 Lose. Eingeschriebene Angebote zum 6. August.
24. August, 11 Uhr. Ebenda: Lieferung von Pfählen aus Tannen- holz. Cahier des charges spécial Nr. 25. 4 Lose,
Verkehrsanftalten.
Die zeitweilige Abänderung der nordatlantischen Dampfer- wege ist aufgehoben worden. Die Dampferlinien, welche die gleichen Routen innehalten, haben die unter dem 10. Mai d. I. beshlofsene Abänderung der nordatlantishen Dampferwege angesihts der jeßt geringeren Eisgefahr wieder aufgehoben. Es treten daher für die westwärts \teuernden Dampfer vom 20. Juli, für dic ostwärts steuernden vom 31. Juli ab die früheren Routen wieder in Kraft.
Die „Hamburg - Amerika - Linie" hat ihren neu eingerichteten Dampferdienst von Fiume aus auf die Häfen Bordeaux, Rouen, Antwerpen und Rotterdam ausgedehnt.
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