1904 / 174 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 26 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

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3) Die verschärfte Desinfektion (Abs. 2 unter b) ift in der Regel nur auf Anordnung der zuständigen Polizeibehörde, ohne solche Anordnung jedoch auh dann vorzunehmen, wenn die Wagen zur Beförderung von Klauenvieh aus verseuchten Gegenden, das heißt von solchen Stationen, in deren Umkreise von 20 km die Maul- und Klauenseuche herrscht oder noch nicht v erloschen erklärt worden ist, gedient haben, oder wenn die Bahnbeamten von Umständen Kenntnis erlangen, die es zweifellos machen, daß eine Jnfektion des Wagens but Rinderpest, Milzbrand, Rauschbrand, Wild- und Rinder- seuche, Maul- und Klauenseuche, Rog, Notlauf der Schweine oder Schweineseuche (einschließli A A vorliegt, oder die den dringenden Verdacht einer solchen Jnfektion begründen. Der Landespolizeibehörde bleibt vorbehalten , die verschärfte Desinfektion auch in anderen Fällen anzuordnen, wenn sie es ur Verhütung der Verschleppung der bezeichneten Seuchen fir Unerlätlih erat

4) Wenn Wagen mit einer inneren Verschalung der ver- shärften Desinfektion zu unterwerfen sind, ist die Verschalung abzunehmen und ebenso wie der Wagen zu reinigen und zu desinfizieren. : :

s Bei gepolsterten Wagen ist die Polsierung, die entfernbar sein muß, in ausreichender Weise zu reinigen. Har eine Jnfektion des Wagens durch eine der im Abs. 2 unter b ge- nannten Seuchen stattgefunden, oder liegt der dringende Ver- dacht einer solchen Jnfektion vor, so muß die Polsterung verbrannt werden. Der Wagèn selbst ist in der in den Abs. L bis 3 angegebenen Weise zu behandeln. Ausländische Wagen, deren Polsterung nicht entfernbar ist, dürfen im Jnlande nicht wieder beladen werden. n j

6) Bei Wagen, die zur Beförderung von einzelnen Stücken Kleinvieh in Kisten oder Käfigen gedient haben und niht durch Streu, Futter, Auswurfstoffe usw. verunreinigk wurden, gilt, vorbehaltlih der Festseßungen üm Abj. 2 unter b und im Abs. 3, eine Waschung der Wände, des Fuß- bodens und der Decke mit heißem Wasser als ausreichende Desinfektion.

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1) Jn gleicher Weise wie die Wagen sind die bei der Verladung und Beförderung der Tiere zum Füllern, Tränken, Befestigen oder zu sonstigen Zwecken benußten Gerätschaften der Eisenbahnverwaltungen zu reinigen und zu desinsfizieren.

9) Die beweglihen Rampen und Einladebrücten der Eisenbahnverwaltungen müssen bei Benußung Zur Vieh- verladung täglich mindestens einmal nach den Vorschriften 1m S 7 gereinigt und desinfiziert werden. Der Landespolizeibehörde

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bleibt vorbehalten, eine häufigere Desinfektion anzuordnen.

8&9 S U. j i 4 1) Die festen Rampen, die Vieh-Ein- und Ausladepläße und die Viehofë cBuchten;, Banfen—u#w}—dex—Elf ahnver-

waltungen sind stets von Streu, Dünger ujw. gesäubert zu halien. Rampen mit undurchlässigem Boden und feste hölzerne Nampen sind bei Benußung Zur Viehverladung täglich mindestens einmal mit Wasser zu spülen.

9) Sind die Anlagen durch Klauenvieh aus verseuchten Gegenden (8 7 Abs. 3) benußt worden, |0 müssen sie außerdem desinfiziert werden. Jm übrigen ist ihre Desinfektion allgemein oder für den Verkehr mit einzelnen der im S Dea Gesezes bezeichneten Tierarten oder für gewisse Gegenden nur anzuordnen, wenn eine bestimmte Gefahr der Ver- breitung von Seuchen vorliegt. Das in vorstehenden

ällen von den Eisenbahnverwaltungen vorzuschreibende S tesliondvetfahrem ist den Festsezungen im S 7 anzupassen. Im Falle einer wirklichen Jnfektion oder des dringenden Verdachts einer solchen find etwa erforderliche weitergehende Sicherungsmaßregeln von den zuständigen Polizeibehörden an- zuordnen; NRampen mit undurchlässigem Boden und feste hölzerne Rampen müssen beim Vorhandensein Der S Abs. 2 unter b und Abs. 3 bezeichneten Vorausseßungen 1n der dort angegebenen Weise desinhziert werden.

S 10. j

1) Streumaterialien, Dünger usw. sind zu sammeln und so aufzubewahren, daß Vich damit niht in Berührung kommen fann. Ae

2) Die Abfuhr des Düngers darf in Fällen von Roß nicht durh Pferdegespanne, im üdrigen nicht durch Rindvieh- gespanne geschehen und muß in dichten Wagen, Fässern usw. erfolgen, sodaß eine Verunreinigung der Straßen, Wege ujw. durch Düngerteile ausgeschlossen ist. | e

3) Dünger von Tieren, die an Ninderpe|t, Milzbrand, Nauschbrand, Wild- und Rinderseuche oder Roy leiden oder einer dieser Seuchen verdächtig sind, muß verbrannt oder ge- focht oder so tief vergraben werden, daß er mit einer mindestens 1 m hohen Erdschicht bedeckt ist. |

4) Dünger von Tieren, die mit Maul- und Klauen- seuche, Notlauf der Schweine oder mit Schweineseuche (ein- \chließlih Schweinepest) behaftet oder einer dieser Seuchen ver- dächtig sind, muß entweder in derselben Weise (Abs. 3) be- seitigt oder mit einer dreiprozenkigen Lösung der Kresol- \hwefelsäuremishung (S 7 Abs. 2 unter Þb), die vollständig mit dem Dünger zu durchmischen ift, desinfiziert werden.

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1) Bei Bemessung vir, von den Eisenbahnverwaltungen für die Desinfektion der Eisenbahnwagen und der dazugehörigen Gerätschaften zu erhebenden Gebühr (Z 2 Abj. 2 des Geseßes) ist davon auszugehen, daß diese ledialich bestimmt ist, Ersaß für die durh die Desinfektion bedingten außerordentlichen Aufwendungen zu gewähren. Für die Desinfektion der Rampen sowie der Vieh-Ein- und Ausladepläße und der Viehhöfe ‘Buchten, Bansen usw.) der Eisenbahnverrwoaltungen is eine

ebühr nicht zu erheben.

D Ur die Der eigentlichen Desinfektion vorangehende oder ohne Nücksicht auf sie vorzunehmende Reinigung (§3 Abs. 2, 8 7 Ab}. 1, 5 und 6, 3 8, §9 Abf. 1) darf eine Entschädigung nicht beansprucht werden. i:

3) Die Gebühr ist unabhängig von der Entfernung, die der Viehtransport durchlaufen hat, nah dem durchschnittlichen Betrage der Selbstkosten für alle Stationen im Bereich einer und derselben Eisenbahnverwaltung in gleicher Höhe, und war in einem Saße und lediglich für den Wagen festzuseßen. Ausnahmen können mit Zustimmung des Reichseisenbahnamts, in Bayern mit Zustimmung der Landesaufsichtsbehörde, zuge- lassen werden.

Schlußbestimmungen.

Q 12 Die Eisenbahnverwaltungen haben dafür zu sorgen, daß die zur Beseitigung von Ansteckungsstoffen bei Viehbeförde- rungen innerhalb res Geschäftsbereihs erforderlichen Arbeiten unter verantwortlicher Aufsicht ausgeführt werder.

S 19; : i Die Eisenbahnaufsichtsbehörden haben im Einvernehmen mit den Veterinärpolizeibehörden Kontrolleinrihtungen zu treffen, die geciann sind, die strenge Durchführung des Ge-

sezes und der zu seiner Ausführung erlassenen Vorschriften überall sicherzustellen. ; Berlin, den 16. Juli 1904. Der Reichskanzler. Graf von Bülow.

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Am 8. August d. J. wird in Eickel eine von der Reichs- bankstelle in Bochum abhängige und | :

am 10. August d. J. in Gebweiler eine von der Reichs- bankstele in Mülhausen i. Els. abhängige R eihsbank- nebenstelle mit Kasseneinrichtung und beschränktem Giro- verkehr eröffnet werden.

Königreich Preufsen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Oberbaurat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Wichert den Charafter als Oberbaudirektor mit dem Range eines Rats erster Klasse zu verleihen, O GUBE den Regierungsrat Rüdlin, O der Königlichen Eisenbahndirektion in Breslau, zum Geheimen Regierungsrat und vortragenden Rat im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, / s s den bisherigen Studiendirektor an der Handelshochschule in Cóln und außerordentlichen Professor an der Universität Bonn Dr. Hermann S Mie d zum ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität Bonn und / den bisherigen Seminaroberlehrer Dr. Ludwig Voß in Wittlich zum Seminardirektor zu ernennen.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten. Dem Seminardirektor Dr. Voß ist das Direktorat des Schullehrerseminars in Wittlich verliehen worden.

Ministerium für Handel und Gewerbe.

Die Bergassessoren Dahms und Busch sind zu Berg- inspektoren bei dem Steinkohlenbergwerk Königin Luise i. O-S. ernannt worden. : n i L L

Der Revierberginspektor Sporkenbach zu Kottbus ist

nach Heil verle E

Dem er und Keramiker Theo Schmnz-Baudiß bei der Porzellanmanufaktur in Berlin ijt der Titel „Professor verliehen worden.

Mtnisterium der öffentlichen Arbeiten.

Zur besseren Sicherung rüdckständiger Lohn- forderungen der Arbeiter, die von Eisenbahn- bauunternehmern- beshäftigt werden, erscheint es notwendig, daß dem dur § 11 der enba b, Vertrags- bedingungen begründeten Rechte der Ei enbahnverwal- tung, die von dem Unternehmer geschuldet en Lohnbeträge aus seinem Guthaben oder der gestellten S cherheit zu decken, eine noh erhöhte Wirksamkeit verliehen wird. Jm Anschluß an den Erlaß vom 18. Februar d. J. V. D. 649 1. Ang./I[] 1444 weise ih deshalb die Königlichen Eisenbahn- direktionen an, die Höhe der Sicherheit in Zukunft so zu bemessen, daß ein Betrag, welcher zur Deckung eines vierzehn- tägigen Lohnbezuges der bei dem Bau beschäftigten Arbeiter hinreiht, unter allen Umständen für diesen Zweck ver- fügbar ijt. Dieser Betrag ist als eine für obige Zwee in erster Linie bestimmte Deckung rechnungsmäßig besonders aus- zuscheiden. |

Berlin, den 4. März 1904. : i

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Budde. An die Königlichen Eisenbahndirektionen.

Abschrift des vorstehenden, an die Eisenbahndirektionen gerichteten Erlasses übersende ih im Anschluß an den Nund- erlaß vom 15. September R I A B 8448 zur Nachricht und Nachachtung fur den Geschäftsbereich der allgemeinen Bauverwaltung.

Berlin, den 13. Juli 1904. :

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Im Austrage: France.

An die Herren Oberpräsidenten in Danzig, Breslau, Moaadeburg, Hannover, Koblenz und Münster, fämtlihe Herren Regierungspräsidenten und die Ministeria!-Baukommisston hier.

Jm Anschluß an den Nunderlaß vom 30. Juni d. J. TII. À 709% bemerke ih, daß es zweckmäßig erscheint, die Kraftfahrzeuge auh zu den Brücken- und Fährgeld- abgaben nah den im Allerhöchsten Erlaß vom 6. Juni d: J. bezüglich der Chausseegeldentrihtung aufgestellten Grundsäßen heranzuziehen. Die Abgabensäße sind dabei den für die einzelne Verkehrsanlage im übrigen zur Anwendung fommenden Tarif-

äßen tunlichst anzupassen. : A H Zu 2 E im Sinne des Allerhöchsten Erlasses gehören auch die Motorfahrräder. S i 0

Jch ersuche, hiernach für die zum dortseitigen Geschäfts- bereih gehörigen Brücken und Fähren das Erforderliche zu veranlassen. Soweit die Einführung von Tarissäßen für die Kraftwagen für den Ertrag von staatlichen Verkehrsanstalten von VeseniliGer Bedeutung ist, sind zunächst die Entwürfe der zu erlassenden Tarifnachträge nebst einer Abschrift oder einem Abdruck der bestehenden Tarife einzureichen. j

Bei nicht fiskalischen Verkehrsanstalten hat eine Ergänzung der Tarife nur auf Antrag der erhebungsberechtigten Personen oder Korporationen zu erfolgen.

Berlin, den 13. Juli 1904. d

Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Jm Austrage: Francke.

An die Herren Regierungspräsidenten.

Bean ntma mung,

Von den zuständigen Staats- und Kirchenbehörden wird die Errichtung einer selbständigen evangelischen Kirchengemeinde für die in der Glogauer Straße in Berlin 80. erbaute Marthakir che beabsichtigt. Dem- emäß haben wir nach Anhörung der Gemeindeorgane der Emmaus-Kirchengemeinde hier im Einverständmis mik dem Herrn Polizeipräsidenten hier folgende Festsezungen 1n Aussicht genommen:

L;

Die Evangelischen in demjenigen Gebiet von Berlin, welches umschrieben wird E

a. im Nordwesten durch die Mittellinie der Forster Straße von der Weichbildgrenze ostwärts bis zur Mittellinie der Wiener Straße, j E E

b. im Nordosten durh die Mittellinie der Wiener Straße von der Mittellinie der Forster Straße südwärts bis ur Weichbildgrenze, L f C. Ma SÄdosten und Südwesten durch die Weichbild- grenze von der Mittellinie der Wiener Straße westwärts hig zur Mittellinie der Forster Straße, |

werden aus der Emmaus-Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu. einer selbständigen Martha - Kirchengemeinde vereinigt.

I: Jn der Martha-Kirchengemeinde werden zwei Pfarrstellen errichtet. s

Für die Martha-Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegenwärtigen Gebührenordnungen der Emmaus-Kirchen: gemeinde. s Die Martha-Kirchengemeinde hat so lange, bis sie in den Besitz eines gebrauchsfähigen Kirchhofs gelangt, das Recht der Mitbenuzung des Kirchhofs der Emmaus-Kirchengemeinde der: estalt, daß 9 a. din dieses Kirchhofs allein der Stamn-: gemeinde verbleibt, welche auch alle Verwaltungs- und Unter: haltungskosten allein zu tragen hat, : i: ] b. die Zweiggemeinde nur die Stolgebühren für Begräb: nisse ihrer Mitglieder auf diesem Kirchhofe, sowie die Aus: lösungsgebühren im Falle der Beerdigung von Mitgliedern auf anderen Kirchhöfen bezieht, während alle übrigen Gebühren der Stammgemeinde zufließen. i : 2 Jndem wir diesen Parochialregulierungsplan zur öffent: lihen Kenntnis bringen, fordern wir die Beteiligten auf, etwaige Einwendungen gegen denselben bis zum 20. Auguft d. J. während der Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Zimmer Nr. 2 unjeres Dienstgebäudes

(Schüßenstraße 26) bei Herrn Konsistorialsekretär Bavendamm

1 oder dessen Stellvertreter unter geeignetem Ausweis über ihre

Legitimation zur Sache \chriftlih einzureichen oder zu Protokoll zu erklären. Berlin, den 21. Juli E ) (L 0i Königliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abteilung Berlin. , D. Faber.

Angekommen:

Seine Exzellenz der Staats- und Finanzminister Freiherr von Rheinbaben.

Abgereist:

Seine Exzellenz der Präsident des Reichsbankdirektoriums, Wirkliche Geheime Rat Dr. Koch, in Dienstangelegenheiten nah Sachsen und Schlesten ;

Seine Exzellenz der Präsident der Hauptverwaltung det Staatsschulden, Wirkliche Geheime Nat von Hoffmann mit Urlaub nah Schierke im Harz.

NichtamtliGes.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 26. Ult.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen gestern in Drontheim die Vorträge der Chefs des Militär und des Marinekabineits entgegen.

Seine Majestät der König der Belgier ira gestern vormittag an Bord der Jacht „Alberta“ inkognito in Emden ein, besichtigte die Hafen- und Schleusenanlagen des Außen hafens und begab sih dann zu Fuß zur Stadt, wo Allerhöd! derselbe das Rathaus in Augenschein nahm. Mittags ging Seine Majestät an Bord der „Alberta“ wieder 1n See.

Während des Vierteljahres vom 1 April bis 30. Juni 1904 haben 9073 Schiffe (gegen 898 Schisse 4 demselben Vierteljahr 1903) mit einem Nettoraumgcehalte 0 1 318 620 Registertons (1903: 1283 618 Registertons) i Kaiser Wilhelm-Kanal benußt und, nah Abzug n die Kanalabgabe in Anrehnung zu bringenden Elblotsge N an Gebühren 627 367 (1903: 598 338 6) entrichtet. 2067 entfielen auf den Monat Juni 3332 Schiffe L neo Schiffe) von 500911 Registertons (1903: 439 994 Regi! tons) und 236 437 H (1903: 210 582 #6) Gebühren.

Der Präsident des Königlichen Oberlandesfulturgeti# Wirkliche Geheime Oberregierungsrat Nintelen is na Provinz Ostpreußen abgereist.

j t fiivt Laut Meldung des „W. T. B.“ ist die_ esamte 0 Ii Schlachtflotte am 23. Juli in Lerwick (Shetland-Ju) eingetroffen und am 25. Juli von dort zu Uebungen

. 6 29 C Nordsee wieder in See gegangen. Die Linienschisfe g if danah Molde, die Küstenpanzerschiffe und die Torpebo!!

Ans Bergen und die Aufklärungsschiffe Christiansund an- aufen.

S. M. S. „Seeadler“ ist am 23. Juli in Tschemulpo (Korea) eingetroffen.

S. M. S. „Jaguar“ is am 2. Juli von Nanking nach Wuhn, S. M. S. „Jltis“ von Tsingtau nah Futschau und S. M. Torpedoboote „S8 90“ und „Taku“ sind an demselben Tage von Schanghai nah Tsingtau abgegangen.

S. M. S. „Fürst Bismarck“ geht, mit dem Chef des Kreuzergeschwaders an Bord am 28. d. M. von Wusung nah Tsingtau in See.

Vayern. In der gestrigen Sißung der Kammer der Abgeordneten widerlegte, wie „W. T. B.“ berichtet, bei der fortgeseßten

Beratung des Eisenbahnetats der Staatsminister der Ver- fehrsangelegenheiten von Frauendorffer die Bemerkung des Abg. Ehrhardt- Speyer (Soz.) in der Sitzung vom Sonn- abend, daß die Staatsgewalt vor den Aktionären der Pfälzi- {hen Eisenbahnen bezüglich der Verstaatlihung kapituliert habe. Der Minister betonte, die Regierung könne zur Wahrung finanzieller Staatérehte gegenüber den Pfälzischen Bahnen durch Steuer- und Finanzgeseße eingreifen, dürfe aber die verbrieften Rechte der Aktionäre nicht antasten. Eine Neubildung der Pfälzischen Bahn- gefellshaften könne die Regierung nicht ershweren. Durch die bis- herige Hinausschiebung der PVerstaatlihung habe die Regierung dem Staat einen Vorteil gesichert. Die Rechte des Staats in betreff der Pfälzischen Bahnen seien nah allen Seiten hin gewahrt worden. Der Minister bat \{ließlich, die Etatsberatung niht durch eine jeßt vollkommen zwecklose Debatte über die Pfälzischen Eisenbahnen auf- zuhalten. Im weiteren Laufe der Beratung kamen troßdem mehrere Nedner auf diesen Gegenstand zurü.

Oesterreich-Ungarn.

Der „Alldeutshen Korrespondenz“ zufolge haben die Abga. Schoenerer, Baernreither und Jro als Vorstand der Alldeutshen Vereinigung des Abgeordnetenhauses an die Mit- glieder der Vereinigung ein Schreiben gerichtet, in dem fie, um die Mitglieder der Vereinigung von jedec Klubfessel zu befreien, die Auflösung der Vereinigung beantragen. Der An- trag habe die Zustimmung aller Mitglieder der Vereinigung gefunden. :

Der Vertrag zwischen der ungarishen Regierung und der Cunardlinie ist gestern, wie „W. T. B.“ erfährt, vom Minister- präsidenten dem ungarischen Unterh ause vorgelegt worden.

Das aus sieben Panzerkreuzern bestehende amerikanische Geschwader unter Kontreadmiral Barker ist gestern in Fiume eingetroffen.

Großbritannien und JFrland.

Sn der gesirigen Sißung des Unterhauses ftellte, wie W. T. B meldet Laurie al die Negierung eine Anfrage be- züglih des Vorgehens der Schiffe der russishen Freiwilligen- flotte. Gibson Bowles befragte die Negierung über die Ange- legenheit des Dampfers „Malakka“ und über verschiedene Punkte des Völkerrechts, die durch die Beschlagnahme englischer Dampfer und das Vorgehen von Schiffen der russischen Freiwilligenflotte Gegenstand der Erörterung geworden seien. Der Premier- minister Balfour erwiderte: Die gestellten Anfragen be-

* ziehen sich auf Fragen fehr verschiedenen Charakters. Einige dieser

Anfragen beziehen sh auf allgemeine Fragen des Völkerrechts und andere auf besondere Fragen, die aus der Tatsache entstanden sind, daß Schiffe der russischen Freiwilligenflotte englische Handelsschiffe im Roten Meer weggenommen haben. Die in Verbindung mit dieser Angelegenheit angestellten Betrachtungen haben nur mittel- bare Beziehunn zu der die Wegnahme von Schiffen betreffenden allgemeinen Frage des Bölkerrehts. Die Schwierig- keiten, ja, ih fann sagen, die großen Schwierigkeiten ih wünsche sie durhaus nicht zu verringern —, die aus den Wegnahmen entstehen, betreffen ein besonderes Problem, das der englischen Negie- rung große Sorgen gemacht hat und noch mat, hinfichtlih dessen aber, wie ih erklären kann, Anzeichen vorhanden sind, die eine günstige Wsung andeuten. Mehr als das zu sagen, halte ih für unzweck- mäßig. Bezüglich der Frage nah der Stellung des Suezkanals, die die Frage der Stellung der Freiwilligenflotte niht besonders berührt, glaube ih sagen zu können, daß meinem Urteil nah Gibson Bowles den Inhalt der Suezkanalkonvention irrig aufgefaßt hat. Soviel ih weiß, ist keine fkriegerishe Handlung im Suezkanal be- gangen worden, und die Konvention sicht ausdrücklich vor, daß eine Prise wie cin Kriegs\i} behandelt werden soll und daß Kriegs- chiffe freies Net zur Durchfahrt durch den Kanal haben; ich glaube daher nit, daß die Frage in dieser Beziehung besondere Schwierig- keiten bietet oder zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den beiden Mächten Anlaß gibt. Meiner Ansicht nah besteht keinerlei Zweifel, daß wir verpflichtet sind, Prisen die Durchfahrt durch den Suezkanal zu gestatten. Wenn ich sage: „wir“, so habe ih das Haus und das Publikum an die Tatsache zu erinnern, daß der Suez- fanal unter internationaler Leitung steht und es daher nicht an uns ist, als individuelle Macht zu sagen, wie die Gesetze, die die ägyptishe Regierung hinsichtlih des Suezkanals binden, auszulegen find. Unserer Ansicht nah darf eine legitime Prise den Kanal passieren. Laurie fragte hierauf, ob der Premierminister den Teil seiner (Lauries) Anfrage nicht gestellt zu sehen wünsche, der sich darauf beziehe, daß ein Schiff zu einer Zit die Handelsflagge führe und zu einer anderen Zeit die Autorität eines Kriegs\chiffes ausübe. Der Premierminister erwiderte, dies sei eine Frage des allgemeinen Rechts, und er sei sicher, daß nihts durch einen Versuch, seinerseits darauf zu antworten, werde gewonnen werden. Gibson Bowles stellte hierauf folgende Fragen : Sind englishe Handels\chiffe verpflichtet, irgend etwas mehr über sich ergehen zu lassen als die Durchsuchung, die Vernehmung ihrer Mannschaft und die Prüfung ihrer Papiere zum Zwecke der Feststellung der Nationalität des Schiffes, seiner Bestimmung und seiner Ladung und im Falle, daß sich aus dieser Prüfung ein Ver- daht ergibt, die Anhaltung und Beförderung des Schiffes durch Prisenmannshaft an ein Prisengeriht? Ferner find englische Handels\{hiffe gehalten, sh der Wegnahme und der Fortschaffung eines Teils der Ladung nah Gutachten des Kommandanten des durhsuhenden Kriegs\{chifffs ohne anderweitige Entscheidung bezw. Entscheidung eines Prisengerihts zu unterwerfen? Der Premierminister Balfour erwiderte: Nah Ansicht der Kronjuristen ist das Völkerreht in der ersten Frage richtig aufgefaßt. Bezüglich der ¿weiten Anfrage glaube ih nicht, daß das Völkerrecht, wie es geübt wird, ein solches Verfahren zuläßt. Auf eine weitere Anfrage Gibson Bowles’, betreffend die Durchfahrt der Freiwilligenflotte urs die Dardanellen, erklärte der Premierminister: Diese Anfrage erührt das, was ih für den gegenwärtigen Augenblick als verbotenes Terrain betrahten muß. Sie wirft eine Kontroverse auf, die, wie ih figube, besser gelöst werden wird, wenn das Haus ih für den Augen- id mit dem zufrieden gibt, was ih gesagt habe.

i Frankreich. d Eine aus Rom in Paris eingegangene Depesche besagt, em „W. T. B.“ zufolge, ta die Antwort des

Vatikans auf die Note der französishen Regierung gestern abend abgegangen sei. arin zwar

Es heiße, der Vatikan halte

das Reht der ungeschmälerten Gerichts-

barkeit des heiligen Offiziums für die Bischöfe aufreht, gebe aber zu, dak der Nuntius nicht das Recht gehabt habe, per- söónlih in den Prozeß gegen die Bischöfe von Laval und Dijon einzugreifen.

/ Dänemark. Der König is gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, auf der Jacht „Danebrog“ wieder in Kopenhagen eingetroffen.

Asien.

Aus Tientsin vom gestrigen Tage meldet das „Reutersche Bureau“, die Japaner seien noch niht in Niutshwang eingerückt. Die russishe Zivilverwaltung habe die Stadt in der Nacht zu gestern verlassen. Man habe gestern morgen auf Veranlassung der Behörde begonnen, die russishen Ver- waltungsgebäude zu zerstören.

Nach einer Meldung des „Reuterschen Bureaus“ aus Tokio vom 2%. d. M. hat das Wladiwostokgeshwader am Sonntag bei Jdzu den von New York über Manila und Schanghai nach Yokohama bestimmten britischen Dampfer „Knight Commander“ in den Grund gebohrt. Der Dampfer hatte, dem genarnten Bureau jufolge, New York am 6. Mai verlassen und Ladung verschiedener Art, aber feine Kriegskontrebande an Bord. Die Mannschaft ist auf dem Dampfer „Tsinan“ gestern in Yokohama angekommen. Die europäischen Passagiere wurden von den Russen zurückbehalten. Wie verlautet, hat das Wladiwostokgeschwader auch zwei japanische Schoner versenkt.

Das Komitee zur Neorganisation der chinesishen Armee, bestehend aus dem Prinzen Ching, dem General- gouverneur Juanschi-kai und dem General Tich-liang, hat der Zentralregierung einen Plan über die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht in China vorgelegt. Die Dienstzeit soll danach zwölf Jahre dauern, davon drei Jahre beim stehenden Heere, drei Jahre in der 1. Reserve, drei Jahre in der 2. Reserve und drei Jahre in der Landwehr. Die Löhnung soll 10 Dollar (zur Zeit etwa 19 H) monatlih betragen, den Familien der Eingezogenen soll eine Steuererleichterung gewährt werden. Die Provinzen sollen anfangs nur 1000 Mann einzichen, diese sollen erst als Stammtruppen aus- gebildet werden, und zwar im geschlossenen Exerzieren nach deutschem Vorbilde, im Felddienst nah japanischem Vorbilde. Zuanschi-kai hat Auftrag erhalten, in Petschili sofort mit der Aufstellung einer Armee von 42 Divisionen Jnfanterie, jede zu 12 Bataillonen zu je 500 Mann, glei 252 000 Mann zu beginnen. Er hat aber bald darauf an den Thron berichtet, daß seine Mittel zu Ende seien, da er für etwa eine Million Anschaffungen gemacht habe.

Die _„Ardova“ ist, wie „W. T. B.“ aus Suez erfährt, gestern freigegeben worden. Die russischen Offiziere und Mannschaften haben das Schiff in Suez verlassen.

Statistik und Volkswirtschaft.

Neber die kaufmännische Stellenvermittelung im Deutschen Reich

veröffentliht die Abteilung für Arbeiterstatistik im Kaiserlichen Statistishen Amt im neuesten Hefte des von ihr herausgegebenen „Reichsarbeitsblattes" eingehende Uebersihten, die \sih auf das ver- flossene 2. Quartal d. I. beziehen. Jn den drei Monaten April bis Juni hat die Statistik der kaufmännischen Stellenvermittelung noch einen weiteren Ausbau erfahren. Es sind jegt im ganzen an die Berichterstattung 54 kaufmännische Vereine bezw. Verbände an- geschlossen. An der diesmaligen Aufnahme haben sich noch uicht alle Vereine beteiligt ; rechtzeitig sind 40 Berichte eingegangen, die für die Statistik verwertet worden find.

Im Laufe des zweiten Quartals 1904 gingen hei den berihtenden 40 Vermittelungsstellen 18 114 neue Bewerbungen männlicher Personen und 2807 neue Bewerbungen weiblicher Personen ein. Dazu trat der Butbestand ‘von 9628 bezw. 1348 vorgetragenen Be- werbungen aus dem Vorquartal. Diesen Bewerbungen standen alte und neue Meldungen zusammengefaßt Vakanzen gegenüber: 12832 für männliche, 3452 für weiblihe Personen. Von den Bewerbungen erledigten si ohne die Vereine rund !/z, bei den männlichen Be- werbungen etwas mehr, bei den weiblichen etwas weniger, und ebenso wurden etwa 2/; der Vakanzen für männliche Personen und 1), der Vakanzen für weiblihe Personen ohne die Verbands- vermittelunz anderweit erledigt.

ls Ergebnis stellt sih, wenn man den Umfang der Vermittelung betrachtet, heraus, daß bci den Bewerbungen sich die Zahl der männlichen zu der der weiblihen Bewerbungen etwa verhielt wie 6 : 1, die Zahl der Vakanzen für Gehilfen zu der für Ge- hilfinnen sich verhielt wie 4 : 1, die Zahl der Stellen- besegungen für Gehilfen zu der für Gehilfinnen wie 2 : 1. Die Angebots- und Besezungsverhältnisse waren danah diesmal für die Gehilfinnen anscheinend günstiger als für ihre männ- lichen Kollegen. Dies bestätigt sih, wenn man Angebot und Nachfrage für beide Geshlehter getrennt betrahtet. Es standen bei den Ver- mittelungéstellen gegenüber rund 13000 neuen männlicen Be- werbungen rund 1000 neue Vakanzen und rund 360 Besetzungen, dagegen rund 2800 neuen weiblichen Bewerbungen rund 3150 neue Vakanzen und rund 1750 Besezungen. Dies würde das für weibliche Arbeitskräfte günstige Verhältnis sein, das bei der nihtkaufmännischen Stellenvermittelung bekannt ift.

Zu bemerken is übrigens, daß die gesamte Vermittelungstätigkeit im zweiten Quartal etwas geringer war als im ersten Quartal. Für die weibliche Stellenvermittelung ist hervorzuheben, daß rund die Hälfte der sämtlichen an Handlungsgehilfinnen vermittelten Stellen durch den kaufmännishen Verband für weiblihe An- gestellte in Berlin vermittelt ist.

Was die Lehrlingsvermittelung betrifft, so tritt au hier die Vermittelung weiblicher Lehrlinge dem Umfang nach hinter die- jenige von männlichen Lehrlingen erheblih zurück, ift aber im Er - O günstiger als die Vermittelung männliher Lehrlinge. Beachtenswert ist das Verhältnis der Nachfrage nah Gehilfen und Lehrlingen. Rund 10000 Vakanzen für männlihe Gehilfen traten rund 690 Vakanzen für männliche Lehrlinge zur Seite, das ist etwa ein Verhältnis von 14: 1.

Was den Stand der Vermittelung am leßten Tage des Quartals betcifft, so sind besonders beahtenswert die Nach- weisungen darüber, welcher Teil der Bewerber sih in ungekündigter oder gekündigter Stellung befand und welcher Teil , stellenlos war. Es ergibt sich auch im zweiten Quartal wieder, daß, soweit An- gaben darüber vorliegen, der Prozentsaß der bei der Be- werbung Stellenlosen bei den weiblihen Gehilfen stärker ist als bei den männlihen, er betrug bei den weiblichen Gehilfen rund 50 0/0, bei den männlichen rund 30 0/0. Es wird abzuwarten sein, ob dieses Verhältnis ein dauerndes ist. Zum Teil findet es seine Erklärung darin, daß bei den weiblihen Gehilfen unter den Bewerbern ein großer Prozentsaß von „Anfängerinnen“, d. h. jungen Mädchen, die nach Absolvierung eines Handelskursus eine Stellung fuchen, {ih befindet. Bei diesen kann von Stellenlosigkeit im üblihen Sinne nicht die Rede fein, ebensowenig wie in den Fällen, in welhen junge Mädchen ihre ges{äftlihe Tätigkeit zeitweilig unter- brochen haben, um eine Zeitlang im elterlihen Haushalt tätig zu sein. Es kommt aber auch hinzu, daß Frauen vielfah auch in Saifon- geschäften tätig sind ein Umstand, dem bei der Erklärung dec

Zahlen wohl auh mit Rechnung zu tragen ist. In ungekündigter Stellung befanden sich bei den männlichen Gehilfen etwa 35 9/0, bei den weiblichen rund 25 9/6, in gekündigter bei den männlichen etwa 35 9/0 und bei den weiblichen etwa 25 9/6.

Eine Vebersiht nah Branchen ergibt für das zweite Quartal bei den Vermittelungs\tellen eine annähernd glei starke Nachfrage nah Kontor- und anderen Stellen. Bei der weiblihen Stellen» vermittelung überwiegen die Kontorstellen wieder stark die Vermittelung anderer Stellen. Von den anderen Branchen nimmt die Kolonial- warenbranche die Vermittelungstätigkeit der Vereine wieder am meisten in Anspru. Ein Einfluß der Branche auf die Stellungs- losigkeit ist aus den Zahlen nicht zu entnehmen.

Zur Arbeiterbewegung.

Die Steinseßer und Nammer in Berlin (vgl. Nr. 173 d. Bl.) nahmen gestern nahmittag in einer Versammlung zu dem vor dem Einigungsamt des Gewerbegerihts angenommenen Vergleihs- vorshlage Stellung. Die Abstimmung über den Vergleich ergab, wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, daß dieser mit allen gegen eine Stimme angenommen wurde. Der Verbandsvorsißende erklärte, daß dieser Vertrag außer für die Berliner Innung auch für die Innungen von Steglitz, Potsdam und Eberswalde Gültigkeit habe.

300 Bildhauer, Drechsler und Tischler der Schlesischen Holzindustrie- Aktieng esellshaft vormals Ruscheweyh und Schmidt in Langenöls haben, wie „W. T. B.“ meldet, gestern früh die Arbeit eingestellt und verlangen eine Kürzung der Arbeitszeit um eine halbe Stunde und 10 v. H. Lohnerhöhung. Die Fabrik arbeitet weiter.

__ Der Ausstand der Tischler in Dresden (vgl. Nr. 157 d. Bl.) ist, wie die „Köln. Ztg." erfährt, zu Gunsten der Arbeiter beendet.

: Die Straßenbahnangestellten von Turin traten, wie der „Voss. Ztg.“ telegraphiert wird, am Sonntag in den Ausstand, nahdem die Leitung der Gesellschaft ihre Lohnforderungen abgelehnt hatte. Der halbe Verkehr wurde mit Hilfspersonal in beshränktem Maße aufrecht gehalten. Der Ausstand ift aber bereits als beendet anzusehen, nachdem der energishen Aufforderung der Direktion, zur Arbeit zurückzukehren, alle Angestellten bis auf fünfzig Folge geleistet haben.

Die „Frankfurter Zeitung" meldet aus New York: In Pitts- burg nehmen die Stahlwerke Jones und Laughlin den vollen Betrieb wieder auf. (Val. Nr. 129 d. Bl.)

_ In Chicago haben sich, wie dem „W. T. B.* telegraphiert wird, die Viehknechte und Fuhrleute, die auf den Viehhöfen der Union angestellt sind, dem Ausstande der Schlächter (vgl. Nr. 173 d. Bl.) anges{lossen, ebenso die Arbeiter der Transport- gesellschaft. Ferner sind die Arbeiter verschiedener Gewerbe in den allgemeinen Ausstand eingetreten, um die Schlachthausangestellten zu unterstüßen, darunter fast alle Maschinisten, Maschinenbauer und Handlanger, die von den sieben großen Konfervenfabriken angestellt sind.

Dun Gallriver (Massachusetts) find, dem „W. T. B.“ zufolge, die Baumwollfabrikarbeiter, wie angekündigt war, gestern in den Ausstand getreten Sämtliche Fabriken der Union sind geschloffen worden. (Vgl. Nr. 171 d. Bl.)

Kunst und Wissenschaft.

Aus Wien meldet „W. T. B.*, daß der „Neuen Freien Presse“ zufolge der Professor der Chirurgie Freiherr von E iselsberg einer an ihn ergangenen Berufung an die Berliner Universität aus Familienrücksihten nicht Folge leisten wird.

Land- und Forftwirtschaft.

Saatenstand und“Ernteergebnisse in Serbien.

Der Kaiferlihe Konsul in Belgrad berihtet unterm 20. d. M.:

__ Bei der anhaltend trockenen Witterung im Berichtsmonat ift die Erntearbeit auf den Getreidefeldern weit gediehen. Von der Gerste, deren Qualität durhweg befriedigt, sind bereits beträchtliche Schleppladungen donauaufwärts verfrahtet worden.

__ Der Roggen ift wegen der großen Dürre im Mai und Juni d. I. niht hoch gewachsen. Bezüglich der Qualität dürfte die Noggenernte der Weizenernte entsprehen; je nach Lage der Getreidefelder bringen beide Getreidearten mehr oder weniger \{öône Körner. Wo sich die Dürre besonders geltend machte, zeigen die Druschproben beim Weizen allerdings nur kleine Körner.

_ Hinsichtlih der Menge dürfte die diesjährige Ernte gegen das Vorjahr um 15 bis 2009/6 zurückstehen, sodaß das ganze Ergebnis als eine Mittelernte bezeichnet werden kann.

Die Getreidepreise haben in den leßten Wochen keine Verändes rung erfahren

Der Mais is zum zweiten Male gehäufelt worden. Die Mais- fulturen fönnen eine gute Ernte nur bringen, wenn in nächster Zeit ausgiebige Regen niedergehen.

Fn den Pflaumengärten mat \sich ein starkes Abfallen der Früchte bemerkbar. Troßdem rechnet man, unter Berücksichtigung des Umstandes, daß die Frucht in diesem Jahre besonders reihlih angeseßt hat, auf eine gute Pflaumenernte. Der Ertrag der übrigen Obsternte ist befriedigend.

Gesundheitswesen, Tierkrankheiten und AbsperrungsS- maßregeln.

Baku, 25. Juli. (Meldung der „Russishen Telegraphen- agentur*.) Nachrichten aus Teheran zufolge nimmt die Cholera dort von Tag zu Tag ab und tritt nur noch in zwei Stadtvierteln auf. In Rest und Tabris ist kein Cholerafall vorgekommen. Die Quarantäne in Julfa ift aufgehoben worden.

Verkehrs®sanftalten.

Bremen, 25. Juli. (W. T. B.) Der Norddeutsche Lloyd wird vom November d. I. ab eine regelmäßige Ver- bindung zwishen Barcelona, Marseille, Neapel und Alexandrien für Fraht- und Passagierverkehr einrihten. Für die Fahrt wird der Doppelshraubendampfer „Schleswig“ eingestellt werden.

Theater und Musik.

Im Neuen Königlichen Operntheater wird morgen, Mittwoch, „Die Fledermaus“ zur Wiederholung gebracht. Die Be- setzung ist die bekannte.

Die Eröffnungsvorstellung der Deutschen Volksbühne, die am 3. September dieses Jahres, abends 8 Uhr, in_ dem völlig neu hergestellten Karl Weiß-Theater stattfindet, bringt Sgdillers „Räuber“ in der von dem Dichter selbst besorgten Mannheimer Bühnenausgabe. Als zweite Vorstellung folgt „Aennen von Tharau“, ein feinsinniges, poetish abgetöntes Schauspiel von Wilibald Alexis, das einzige dra- matishe Werk des bedeutsamsten Erzählers der Mark. Die dritte Darbietung der jungen Bühne wird „Genoveva" von Friedri Hebbel, die vierte Goethes „Faust“ sein. Sämtliche Stüdcke werden in bezug auf Kostüme und Dekorationen völlig neu ausgestattet.

20m Bayreuther Festspielhause ging gestern unter Hans Richters sicherer Leitung „Rheingol d“ in stimmun 8voller Aufs führung in Szene. Im Mittelpunkt der solistishen Darbietungen standen Bertrams hoheitsvoller Wotan und Dr. Briesemeisters artibe volle, fünstlerisch abgerundete Leistung als Loge. Hervorragend war auch Breuer als Mime. Von den Rheintöhhtern zeichneten \ih be- sonders aus Frau Knüpfer und Frau Osborne (Wellgunde und [loß- hilde). Neu waren Naviasky (Alberih) und Frau Geller-Wolter (Erda), ohne ihre Vorgänger Herrn Friedrihs und Frau Schumann-