1904 / 175 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 27 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Der - Herzogli braunschweißische Gesandte Freiherr von Cranea ; Mal hat Berlin verlassen.

Der Regierungsrat Schmid in Posen (Königliche Regie- rung) ist dem Be E bera (Pr) M Ot ; ; ; L} Regierungsrat Schüße in Königsberg (Pr.) der Königlichen

Gynz von Rekowski zu Groß-Lichterfelde bei Berlin die Mien in Cre zur weiteren dienstlichen Verwendung Kammerherrnwürde zu verleihen. überwiesen worden. E Dem Regierungsassessor Dr. Abicht in Berlin

! e bon N uce ; Ministerium des Jnnern) is vom 16. August d. J. ab die Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: C AIEe S des Landratsamts im Landkreise infolge der von der: Stadtverordnetenversammlung zu Bromberg übertragen. Glaß getroffenen Wahl den Gerichtsassessor Franz Ludwig Die Regierungsassessoren Dv. Doyé in Ruhrort und in Ratibor als besoldeten Beigeordneten (Zweiten Bürger- | Dr. jur. Moldehnke in Düren sind der Königlichen Regierung meister) der Stadt Glag für die gesezlihe Amlsdauer von | in Posen, der Regierungsassessor von Platen in Berlin zwölf Fahren, (Landratsamt Niederbarnim) ist der Königlichen Regierung in infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu | Oppeln zur weiteren dienstlihen Verwendung überwiesen, der Wernigerode getroffenen Wahl den unbesoldeten Beigeordneten Regierungsassessor von Ruperti in Wiesbaden (Landrats- (Zweiten Bürgermeister) dieser Stadt Albert Eix und - | amt) dem Landrat des Kreises Niederbarnim in Berlin, infolge der von der Stadtverordnetenversammlung zu *| der Negierungsassessor Bruns aus Erfurt dem Landrat des Siegburg getroffenen Wahl den Kaufmann Albert Dobbel- | Kreises Schweidniß, der" Regierungsassessor Bo denstein aus mann daselbst als unbesoldeten Beigeordneten der Stadt Potsdam dem Landrat des Kreises Altena, der Negierungs- Siegburg auf fernere sechs Jahre zu bestätigen. assessor Dr. jur. Dryander aus Potsdam dem Landrat des Kreises Hadersleben, der Regierungsassessor Weißenborn aus Lüneburg dem Landrat des Kreises Ottweiler, der Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: | Regierungsassessor Graf zu Limburg-Stirum aus Frank- dem Kaufmann Eduard Essers, Mitinhaber der Firma | furt (Oder) für die Zeit vom 17. Oktober d. J. ab dem Goschenhofer u. Noesicke“, zu Berlin das Prädikat eines | Landrat des Landkreises Wiesbaden und der Negierungsassessor Königlichen Hoflieferanten, von Schlieben aus Liegniß dem Landrat des Landkreises dem Maurermeister Friß Jacob zu Berlin das Prädikat | Hanau zur Hilfeleistung in den landrätlihen Geschäften zu- eines Königlichen Hofmaurermeisters, __| geteilt worden. dem Klempnermeister Ferdinand Albert Ludwig Thielemann zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hof- kflempnermeisters und E i : dem Schlächtermeister Gustav Weßlish zu Berlin das Prädikat eines Königlichen Hofschlächhtermeisters zu verleihen:

Königreich Preußen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht :

dem Hofmarschall Seiner Hoheit des Herzogs Ernst Günther zu Schleswig-Holstein, Oberstleutnant z. D. Franz

Eine besondere Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- und Staatsanzeigers“ enthält ein Verzeichnis im Winterhalbjahr 1903/4 den deuts der im Winterhalbfahr 1903/4 an den deutschen i i N i Universitäten eaten medizinishen Doktor- Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und promotionen. Medizinalangelegenheiten.

Der Dozent an der Königlihen Akademie zu Posen Dr. Gebauer is zum Professor an derselben Akademie er- nannt worden.

Jn der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs- A und Staatsanzeigers“ werden im Kaiserlihen Statistischen 2 Amt zusammengestellte Nachrichten über den Saaten- Königliche Friedrih Wilhelms-Universität. stand im Deutschen Reihe um die Mitte des Bekanntmachung. | Monats Juli 1904 veröffentlicht.

1 Die hiesige Universität wird zur dankbaren Erinnerung an | ihren erhabenen Stifter, König Friedrih Wilhelm [I], j ant 8. NUaUst d: J, Mittags 12 Uhr, imder Aula der Universität einen Festakt veranstalten. | Die Eingeladenen werden ersucht, die ihnen zugestellten | Einlaßkarten am Eingang vorzuzeigen. Berlin, den 25. Juli 1904. Rektor und Senai. Freiherr von Richthofen.

Deutsche Kolonien. Nach einer Meldung des „W. T. B.“ ist der Sergeant | Paul Schuboth von der 1. Feldkompagnie, geboren am 7. De- zember 1873 in Klieken, Kreis Zerbst, früher im Jnfanterie- regiment Nr. 93, am S Zuli in Otjosondu* (Deutsch- Südwestafrika) an Typhus gestorben.

Königliche Bibliothek Bekanntmachung. Großbritannien und JFrland.

, C c V y Ly d Jn der Woche vom 4. bis 10. August d. J. findet nah In der gestrigen Sibßung des“ Unterhauses fragte, dem S 48 der Benugzungsordnung die Zu t en tilop ets Ba „W. T. B.“ zufolge, Sir Charles Dilke an, ob es wahr sei, daß aus der Königlichen Bibliothek entliehenen Bücher | das britische Schiff „Knight Commander“ von den Pussen in Grund statt. Alle, welche solhe Bücher in Händen haben, werden | geschossen fei. Der Premierminister Balfour erwiderte, „der Nes hiermit aufgefordert, sie in den Geschäftsstunden (9 bis 3 Uhr) | gierung seien entspreWende Gerlichte zu Ohren gekommen, doch habe zurückzuliefern. Die Zurücknahme der Bücher erfolgt nah je ai 0 Tage BAO Alle mbaliben NLSt e GU Dlleben n U , i: L z : P ius É um zu sagen, daß alle n n Nc ( ürden ange alphabetischer Ordnung der Namen der E, L werden. Bis diese aber ein Ergebnis gezeitigt hätten, sei es äußerst von A—H am Donnerstag und S 8/ unzweckmäßig, irgend etwas Weiteres zu sagen. Gibson Bowles I—R am Sonnabend und Montag, fragte, welche Schritte die Negierung bei der Pforte getan habe; um S—Z am Dienstag und Mittwoch. einer Verleßung der Verträge von 1856 und 1871 vorzubeugen. Der Berlin, den 26. Juli 1904. | Premierminister Balfour erwiderle, bis zur Durchfahrt der Die Generalverwaltung. | ePetersburg“ und der „Smolensk“ habe die Regierung seit der Note J. A.: 5 vom 1. Januar 1903 keine Schritte getan, da fie nihts über irgend Perlb a h. ¡ eine Verlegung der Verträge in der Zwisdenzeit gehört habe. | Gibson Bowles fragte weiter, ob die Regierung wisse, daß 1901 eine Konvention zwishen Rußland und der Türkei abges{chkossen worden sei, in der besondere Bestimmungen, betreffend die Durchfahrt russisher Schiffe, vorgesehen seien. Der Premierminister erwiderte, der Regierung fei von ‘irgend einer derartigen Konvention nichts bekannt. Im weiteren Verlaufe de: Verhandlung fragte Gibson Bowles, ob dem Premierminiter bekannt sei, daß dur Artikel 1 der Pariser Deklaration don 1856 die privile- gierte Kaperei abgeschafft sei und daß nah Artikel 2 die neu- trale Flagge feindlize Waren, Kriegskonterbande auêgenommen, decke. Der Redner fragte weiter, ob Lord 6larendon seinerzeit im Namen der englishen Regierung erklärt habe daß er dem Artikel 2 | nur unter der Bedingung zuflimmen könne, taß die Kaperei abgeschafft werde, und ob Fürst Orlow erklärt habe, daß æ ermächtigt sei, die Dekla- | ration zu unterzeinen, aber hinzugefügt have, daß Rußland sih nicht | verpflichten könne, im Prinzip bie Ab|schaffimg der Kaperei aufrecht- der Unterstaatssekretär im Ministerium der geistlichen, | P A u graas E I T4 ; u ( i2f nenheiten Mirfsliho (Gohoims | halts von jeiten Kußlands und angen ; giten L g

Hre 8 A geen, Wirkliche Geheime | Regierung die Erklärung abgebon werde, dch fie sih nicht länger dur AeEERLELUNSSLOE. ZU EVEL„ VoU Warot. die Deklaration gebunden erachte und ih wieder das Necht nehme, | Cigentum des Feindes unter neutraler Flagge wegzunehmen. Der | Premierminister Balfour entgegnete, er - halte es zur Zeit niht für angebracht, über diese Fragen dur wechselseitiges Fragen Nichtamtliches und Antworten zu diskutieren; auh könne er nicht ‘in C e Aussicht stellen, daß die Regierung die jüngsten Ereignisse D tf 3 Nei zum Gegenstand von Vorstellungen bei anderen Mächten machen eutshes Reid. WEE. Auf n De stg Lee e Selbstvec ia eld Ter ls : 97 c : sehr abgeneigt, Schriftstücke vorzulegen. Selbstverstän ‘ôónne aber Pre ußen. Berlin, 27. Juli, das Ga il aden von Wichtigkeit mi Recht darauf bestehen, daß es

FYyre Majestat die: Kaiserin und Königin sind gestern nahmittag, wie „W. T. B.“ meldet, mit Jhren König- lihen Hoheiten dem Prinzen Joachim und der Prinzessin

über alle Vorgänge völlig unterrichtet nèrde. Ueber die gegenwärtigen Viktoria Luise in Wilhelmshöhe enen, Jhre König-

r”

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 22 der „Geseßsammlung“ enthält unter Nr. 10527 das Geseht, betreffend die Erweiterung des Stadtkreises Kottbus, vom 10. Juli 1904. : Berlin W., den 27, Juli 1904. Königliches Geseßsammlungsamt. Schwarß.

Angekommen:

Angelegenheiten aber Schriftstücke vorzulegen, halte er im Augenblick lichen Hoheiten die Prinzen August Wilhelm und Oskar

nicht für richtig zu versprechen. trafen heute vormittag auf dem Bahnhof Wilhelmshöhe ein

Frankrei. ayn Amtlih wird, wie „W. T. B“ meldet, erklärt, es sei und wurden daselbst von Jhrer Majestät empfangen.

unzuireffend, bezüglich des Kon!likts mit dem Vatikan

von Verhandlungen zu sprehel. Der Legationssekretär

S | de Courcel habe seit der Uebergalk der Note und dem Er-

| suchen um prompte Antwort keine weiteren Schritte unter-

Das Königliche Staatsministerium trat unter dem | nommen. Diese Antwort sei erst Cnde dieser Woche zu er-

Vorsig seines Präsidenten Grafen von Bülow heute zu einer | warten. Die endgültige Entscheiduig werde in dem am Sizung zusammen. | 2. August stattfindenden Ministerrat getroffen werden. i

H | Der Panzerkreuzer „Kleber“ und der Kreuzer dritter

| Klasse „Galilaei“ gehen wahrscheinlh heute noch von Toulon

Die Bibliothek des Königlichen Statistischen | nah Tanger in See, um sh dm dortigen französischen

Bureaus in Berlin SW., Lindenstraße 28, bleibt nah uns | Gesandten zur Verfügung zu stellen. | Es wird betont, daß es

zugegangener Mitteilung während des Monats August | sih bei der Entsendung dieser Schife niht etwa um eine

C etMloss en. Auch das Lesezimmer is in dieser Zeit nicht | Demonstration, sondern lediglich larum handle, die ver-

Niederlande.

Die Leiche des ehemaligen Präsidenten der Transvaal: republik Krüger ist gestern, wie „W. T. B.“ berichtet, im Haag eingetroffen. Auf dem Bahnhofe überreichte 1m Auf- trage des Hofes ein Königliher Kammerherr der Familie Krügers einen Kranz, dessen Schleife die Jnitialen der Königin und des A Heinrich trug. Die Regierung war dur zwei Minister vertreten.

Türkei.

Aus Konstantinopel meldet das Wiener „Telegr. Korresp.-Bureau“, infolge der Schritte Englands bei der Pforte bezüglih der Durchfahrt der Schiffe der russischen Freiwilligenflotte durch die Dardanellen habe der Minister des Aeußern den englishen und den russischen Botschafter" besuht und sie gebeten, ihre Re- gierungen zu ersuchen, sie möchten sich darüber mit ein- ander verständigen. Jn den Kreisen der Pforte wünsche man sihtlih, daß der Konflikt beigelegt und die Meerengenfrage nicht aufgerollt werde.

Uebereinstimmende Konsularmeldungen stellen Bandenkämpfe bei Avret-Hissat im Wilajet Salo- niki in Abrede und berichten, daß eine Militärpatrouille irrtümlih zehn unbewaffnete bulgarishe Bauern, die mit Tragtieren vom Markt in Knekutsch gekommen seien, be- schossen und fie verdächtigt habe, daß sie einer Bande Pro- viant zuführten. Vier Bauern seien getötet worden. Sulei- man Pascha sei zur Untersuhung dorthin gesandt worden,

Asien.

Durch einen Tagesbefehl des Statthalters Alexejew ist, der „Russischen Telegraphen-Agentur“ zufolge, der Großfürst Boris Wladimirowitsh zum Oberoffizier für besondere Aufträge bei dem General Kuropatkin ernannt worden.

Der General Kuropatkin hat, wie. ,W. T. B.“ aus St. Petersburg berichtet, dem Kaiser gemeldet :

Grkuidungen, die in letzter Zeit täglih in der Richtung auf Kaitschou und Liaohotan autgeführt wurden, ergaben, daß der Feind den Kamm und die Abhänge der Höhen im Norden von Kaitschou zwischen der Eisenbahnlinie und dem Tale des Tsinsahe stark befestigt habe. Bei Hotsiatun ging der Feind am 23. Juli um 5 Ubr Morgens mit etwa 8 Divisionen auf dem zwischen der Eisenbahn uxrd dem Tale des Tsinsahe liegenden Ge- biet zuin Angriff vor und entwickelte ferner im Süden eine Division Infauterie zwischen der Eisenbahn und dem Dorf Hotsiatun. Seine Hauptmacht zog er_ in der Richtung auf Datschapu, 13 Werst südli} von der Station Taschitshiao, zusammen, während sich die japanische Neiterei auf dem linken Flügel bei der Eisenbahn befand. Der Vormarsch geshah ziemlich langsam und mit Unterbrehungen. 30 Geshüßze deckten ihn mit ihrem heftigen Feuer, das von den Batterien unserer Nachhut erfolgreic erwidert wurde. Das Feuer der japanischen Batterien war anfangs auf die Höhen bei Mahuntsuitsi- und Jaolintsi, 10 Werst aördlich von Kaitschou, gerichtet, die all- mählih von den Posten unserer Feldwade geräumt wurden. Auf die vorrückende japanishe Infanterie eröffnete unsere Nachhut ein Gewehrfeuer. Der Oberst Lösch führte die Nahhut rechtzeitig auf eine neue Stellung bei D atscchapu weg. Hierbei fuhren unsere Batterien, die mehrere Male ihre Stellung wechselten, fort, das feindliche Artillerie- feuer zu erwidern, und richteten ihr Feuer auc) auf Infanteriekolonnen des Feindes Gegen Uhr Morgens rückten zuerst 3 Bataillone aus dem Tale des Tsinsahe in der Richtung auf Taschitschiao vor. Auf dieser Linie hielt eine von unseren Abteilungen zwishen Tantschi und Taschitschiao befestigte Stellungen beseßt sowie eine Stellung 7 Werst südöstlich von Taschitshiao. Jm weiteren Verlaufe des Kampfes entwidckelten die Japaner in der Nichtung auf Taschitshiao etwa cine Brigade Infanterie und sandten außerdem ein Regiment längs des TsinTabe nah Tantschi qus. Um 4 Ubr Nachmittags stellte der Fcind den Vormarsh ein. Seine Hauyt- macht zog er bei Mahuntsuitst zusammen. Am Abend bezogen unsere Truppen die ihnen angewiesenen Btiwaks, nachdem Ab teilungen auf der befestigten Stellung zurückgelassen worden waren. Bei Einbruch der Dunkelheit beseßte unsere Vorhut wiederum Tantshi. Die Nacht auf den 24. Juli verlief ruhig. Am 24. erneuerte der Feind den Vormarsch. Der Kampf begann auf dem linken Flügel bei Tagesanbruchß in der Nähe von Tantschchi. Hierauf unterhielt der Feind 12 Stunden hindur) ein sehr heftiges Artilleriefeuer. Das Artilleriegefeht verlief günstig für uns: die japanischen Batterien, 7 Werst südlih von Taschitschiao, verstummten um 4 Uhr Nachmiitags. Um dieselbe Zeit unternahm der Feind einen energishen Angriff bei Dafanschen, um das Zentrum unserer Stellung zu durhbreWen. Unsere Truppen \ch{lugen alle Angriffe des Gegners zurück, und alle unsere Stellungen wurden von uns behauptet. Der Kampf endete um 94 Uhr Abends. Einzel- heiten und die Verluste sind noch nicht bekannt. Nach kurzer Rast begannen unsere Truppen, ohne vom Feinde bebelligt zu werden, all- mählih nach Norden zurückzugehen.

Der General Kuropatkin hat dem Kaiser weiter gemeldet :

Eine russische Abteilung beseßte am 21. Juli den Pchanlinpa ß. Am Nachmittag des folgenden Tages begann in der Umgebung des Passes ein Gefecht, in dem die Japaner, die etwa eine Brigade stark waren, die Nussen in der Front bedrängten und sie auf beiden Flügeln umgingen. Die Nufssen zogen #{ch langsam zurück. Um 7 Uhr Abends stellten die Japaner, nachdem sie den Pchanlinpaß eingenommen hatten, den Angriff ein. Am 24. Juli rückten japanishe Truppen- abteilungen vom Pchanlinpaß vor, wurden aber eine Zeit lang von den Truppen der russishen Vorhut aufgehalten, die hierbei 14 Ver- vundete zu verzeihnen hatten. An demselben Tage besetzten die Japaner mehtere Orte östlich von Simutschen und entwickelte der éFeind, abgesehen vom Vormarsh von Kaitshou nah Taschitschiao, etwa zwei Divisionen in der Nichtung auf Kailsheng, deren Vorgehen aber keinen entschiedenen Charakter trug.

__ Das „Reutershe Bureau“ meldet aus Tientsin vom gestrigen “Tage, daß die Japaner am 25. d. M. Nachmittags Niutschwang beseßt hätten. Auf den dortigen russishen Ge- bäuden wehe die französishe Flagge. Jn der Stadt sei alles ruhig.

Der „Russischen Telegraphen- Agentur“ wird aus Mukden vom gestrigen Tage gemeldet, daß ein japanisches Ge- \{wader , das zwanzig Truppentransportschiffe eskortierte, in Sicht von Jnkau kreuze.

Aus Tokio erfährt dasselbe Bureau, die der dritten Armee zugeteilten fremden Militärattaches seien gestern zur Front abgegangen.

Der englische Gesandte in Japan Sir Claude Mac- donald hat eine eingehende Untersuhung über die Versenkung des Dampfers „Knight Commander“ eingeleitet. i Nach ciner bei Lloyds in London eingegangenen Mit- teilung erhielt die Neederei des Dampfers „Calchas“ in Liverpool ein Telegramm aus Hongkong, wonah der Dampfer von der russishen Flotte beshlagnahmt worden sei. Der Dampfer befand sih auf der Fahrt von Puget Sound (Nordamerika) nah Japan und Hongkong. S Dem „Temps“ wird aus Tientsin gemeldet, daß die

ugänglich. | schiedenen Forshungs- und Handelsmssionen, darunter die des O | Marquis Segousac, zu unterstüßen.

französishe Regierung, die das Neht des Protektorats über die Katholiken in China für sich in Anspruch nehme,

hren Gesandten in Peking beauftragt habe, für die (rmordung der belgischen Missionare völlige Genugtuung zu vrlangen. j :

pte Dampfer „Formosa“ der „Peninsular and Oriental vine“ ist, wie das „Reutershe Bureau“ meldet, durch den ampfer „Smolensk“ der russishen Freiwilligenflotte im foten Meere aufgebracht worden und gestern unter russischer sagge und mit russisher Bemannung in Suez eingetroffen.

Nr 02 009 DeEntralblarts Ur Das Deuts Mer, hrausgegeben im Veihsamt des Innern, vom 22. Juli, hat folgenden cnhalt: 1) Konsulatwesen : Entlassunaen. 2) Cisenbahnwesen: Przeichnis der zur Ausstellung von Leichenpässen in der Schwetz zu- findigen Behörden und Dienststellen. 3) Polizeiwesen : Ausweisung n Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Statistik und Volkswirtschaft.

Auswärtiger Handel des deutshen Zollgebiets im Jahre 19083.

Das Kaiserlihe Statistishe Amt hat vom Band 158 der Statistik des Deutschen Reichs" über den auswärtigen Handel « deutschen Zollgebiets im Jahre 1903 soeben die Hefte , Belgien einscchließlich des neutralen Gebiets Moresnet bd ¿X1: Großbritannien und Irland mit den Inseln san und den britis@en Kanalinseln und in einer besonderen sarstelung den britiswen B-sigungen am und im Mittel- indischen Meer (Gibraltar, Malta, Cypern) erscheinen lassen. Den F1hellen, in welchen bis 1897 zurück der Spezial- und Gesamteigen- qidel nah Warengruppen und Warengattungen zur Darstellung ge- hgt, ist je eine allgemeine Besprechung vorausgeschicki, in der die quptmerfmale des Handelsperkehrs mil biefen Ländern und dessen sniwickelung in den leßten 10 Jahren dargestellt und die Verschieden- bt der Statistiken erläutert wird. 1 E

Aus Belgien werden hauptsählich Erzeugnisse der Vichzucht ferde, Schafwolle), des Bergbaues usw. (rohes Zink und Blei, tinkohlen, Koks, Kalk und Schlacken von Erzen), des Garten- us (lebende Gewächse, Blumenzwiebeln), ferner halbfertige aren, wie Wollen- und Leinengarn, Leder, Häute und Felle, geführt, während die Ausfuhr nach elgien weniger (bstofe als Industrieerzeugnisse, besonders folhe der Tegxtil-, mischen und Metallindustrie, umfaßt. Die gesamte Ein- hr aus Belgien im Spezialhandel, von der im übrigen ein großer il niht aus Erzeugnissen des cigenen Landes besteht, wie umgekehrt ch nit alle aus dem deutshen Zollgebiet bezogenen Waren in (gien verbleiben, betrug im Jahre 1903 einsließlich der (Tdel- ¿talle 207,4 Mill. Mark, ohne dieselben 205,8 Mill. Mark, gegenüber 67 bezw. 194,5 Mill. Mark im Vorjahre, die Ausfuhr ein|chließlich r Edelmetalle 268,0 Mill. Mark, ohne Edelmetalle 267,9 Mill. Mark jen 260,7 und 230,7 Mill. Mark im Vorjahre.

Der Sefamtwert des Spezialhandels mit Großbritannien trug im Jahre 1903 in der Einfuhr ecinf{l. der Edelmetalle 833,5, vér. derselben 594,0 Mill. Mark, in der Ausfuhr 987,7 bezw. 23 Mill. Mark, die Kolonien. mit cingerechnet in der Einfuhr t 13297, m dex Ausfuhr. 12139 Pl Marl. Die vorragendsten Einfuhrartikel aus Großbritannien sind: pold (218,4), Garn (außer feidenem und Garn aus Nindvieh- jaren, (132,5), Steinkohlen (76,6), Häute und Felle zur Pelz- ufbereitung, von Pelztieren, auch Vogelbälge (34,8), Kautschuk und utaperha (24,2), Silber, roh (20,5 Mill. Mark). Die haupt- hlihsten Ausfuhrartikel dorthin: Zucker (123,6), halbscidene Zeuge, ider, Schale (41,6), wollene Tuch- und Zeugwaren, unbedruckt 19), Frauenkleider aus Baumwolle, Leinen, Wolle (33,3), Luppên- m, Nobschienen, Ingots (28,6), Farbendruckbilder, Kupferstiche 0,9 Mill. Mark). :

Die Zahlen der englischen Statistik sind hier nicht vergleichbar, in England die Länder der Verschiffungshäfen als Herkunftsländer t Waren gelten, was eine einwandfreie Grundlage für die Be- teilung des direkten Handelsverkehrs zweier Länder nicht bietet.

Der Spezialhandel des deutschen Zollgebiets mit Gibraltar, alta und Cypern ist gering, der Einfuhrwert von da im Jahre 1903 d Mill. Mark, der Ausfuhrwert 2,2 Mill. Mark. 87 v. H. des infuhrwerts entfallen auf Frühkartoffeln. Die Ausfuhr umfaßt die thiedenartigsten Waren in allerdings zum Teil nur unbedeutenden

tengen.

Zur Arbeiterbewegung.

Eine Aussperrung der Berliner Bäckergesellen, die dem \aldemokratishen Gesellenverbande angehören, wurde, der „Voss. Ztg.“ folge, in der Quartaléversammlung der Berliner Bäkerinnung Permania“ am Montag beschlossen. Säwmtlihen Fnnungsmeistern ide zur Pflibt gemacht, angesichts der Angriffe des Gesellenverbandes [die Meisterschaft, bei Bedarf nur folhe Gesellen in Arbeit zu nehmen, t dem Gesellenverbande niht angehören, und au nur die Jnnungs- dämter zu benutzen. Diese find verpflihlet, nur solhe Gesellen

tandes „Germania“ sind.

Literatur.

Die gewerblihe Nachtarbeit der Frauen. Berichte ft ihren Umfang und ihre geseßliche Regelung, im Auftrage der lenationalen Vereinigung für ge}eßlihen ArbeitersGuß eingeleitet d berauêgegeben von Professor Dr. Stephan Bauer, Direktor vMternalionalen Arbeitsamts in Basel. XL u. 400 S. Verlag 1 Gustav Fischer, Jena. Preis 7,50 A Die Internationale Ver- qung für geseßlihen Arbeitershut, die dur das von ihr geleitete ternationale Arbeitsamt in Basel ihre Ziele praktis zu erreichen #! und dieses von einer Reihe Staaten, darunter auch Deutschland, ventionierte Justitut zu einer Sammelstelle aller \sozialreformato- wen Bestrebungen ausgestaltet hat, erteilte ihm den Auftrag, „ver- ende Untersuchungen der bestehenden Nachtarbeit der Frauen und t Virkungen in der Industrie der verschiedenen Länder vorzu- nen sowie die Wirkung festzustellen, welhe die Aufhebung der Wlarbeit in den Staaten gehabt hat, in denen sie ni@t mehr be- it Die Antworten auf diese Frage, die von den einzelnen tionen der Vereinigung in Form von Berichten gegeben worden , liegen in dem hier angezeigten fstattlihen Bande vor. è négesamt 21 Berichte, denen noch cine Anzahl Beilagen hinzu- gt sind, aen sih mit den Verhältnissen von 17 Ländern, unter n nd fast alle Staaten mit irgendwie bedeutender Industrie, falls alle Großstaaten befinden, und sind zum Teil von amtlichen, zeil au von Privatpersonen, fämtlic aber von Leuten erstattet, tit der sozialpolitishen Gese zgebung und den einschlägigen p tnissen als genau vertraut id) erweisen. Cine vom Heraus- p atofessor Bauer, verfaßte Einleitung ist den Berichten voraus- "t und führt in die Zwecke und Ergebnisse der Untersuchungen ; Die Bedenken, die in den sozialpolitish rückständigen Ländern E T gegen ein völliges Verbot der iFrauennachtarbeit geltend A werden, die Furcht, den Arbeiterinnen einen Teil ihrer Er- möglihkeit abzuschneiden, der Industrie den Wettbewerb auf „jNeltmarkt, die völlige Ausnußzung der Produktionsmittel a weren, diese Bedenken und Befürchtungen zu zerstören, zig oelhrittenen Länder daneben auf die in ihnen noch vorhandenen Been und Geseßesmängel aufmerksam zu machen und sie zur Beri isdehnung ihrer Gesetzgebung zu veranlassen, ist der Zweck es Ÿte, den sie, soweit es privaten Mitteln überhaupt me ist,

eichen. Das Verbot der Beschäftigung von Frauen zur Nachtzeit

zuweisen, die im Besiye der Verbandépapiere des JInnungs- |

toar von jeher eines der ersten Ziele praktischer Sozialpolitik. Nachdem in England, dem immer noch D ebilviic wirkenden Ursprungslande des geseblichen Arbeitershußes, allmählich eine gewisse Regelung der Arbeit bon Kindern und Iugendlichen herbeigeführt, dur ein Gefeß von 1833 wenigstens für Tertilfabriken ein Marimalarbeitstag und mit diesem ¿ugleih das Verbot der Nachtarbeit sür Kinder und Jugendlich? fest- geseßt war, wurde durch ein Gese vom Fahre 1844 dieses Verbot,

| gleichfalls unter Festseßung eines Maximalarbeitstages, au auf erwachsene

Frauen in Textilfabriken ausgedehnt. Bald darauf führte man den Zehnstundentag für alle englischen Fabriken ein und erweiterte auh das Verbot der Nachtarbeit von Frauen ganz bedeutend. Als zweiter Staat folgte die Shweiz, zunächst 1864 der Kanton Glarus, 1867 das ganze Land. Nunmehr erging in den näcbsten Jahren in einer ganzen Anzahl Länder das Verbot der Frauennatarbeit, 1891 auch in Deutschland, hier gleih in ziemlich weitgehender Weise; 1902

«wurde auch in Italien das Verbot erlassen, das aber erst 1907 in

vollem Umfange in Kraft tritt. Wenn auh heute eine ganze Reihe von Industrieländern die Frauennachtarbeit noch nicht völlig verbietet, fo tun sie dies do für ihre jugendli@en Arbeiterinnen, oder sie haben wenigstens einshränkende Bestimmungen erlassen. Allein Japan macht davon eine Ausnahme, dem es troy seiner rapid steigenden Jndustriali- sierung no an jeglicher Arbeiterschußgeseßgebung mangelt. i:

Den Reigen der Staaten, aus denen Berichte vorliegen, eröffnet das Deutsche Neich, für das im Namen der Gesellschaft für soziale Reform, der deutschen Sektion der Internationalen Vereinigung für geseßlihen Arbeitershußz, der badische Fabrikinspektor Dr, Fuchs und der Anwalt der deutshen Gewerkvereine Dr. Marx Hirsch als Bericht- erstatter fungieren. Cisterer gibt im wesentlihen einen Ueberblick über Entwickelung, Jyhalt und Umfang der für die Frauennachtarbeit zur Zeit in Deutschland geltenden geseßlichen Bestimmungen sowie über deren Handhabung. Er stellt troß der Betonung einiger Mängel und der Notwendigkeit weiterer Ausdehnung ein sehr günstiges Ge- famtergebnis der bisherigen deutschen Geseßgebung fest. Dr. Hirsch ildert in sehr umfassender Weise „die Wirkungen der Frauennacht- arbeit, die er in gesundheitliche, fittlich-intellektuele und wirt- s{aftlihe Wirkungen einteillt. Wenn man den gegenwärtigen Stand der in Deutschland geltenden Gesehgebung betrachtet, fo sieht man, daß einerseits die Frau in Fabriken und ähnlichen Anlagen, in Konfektions- und Motorwerkstätten sowie in offenen Verkaufsstellen \sih- eines verhältnismäßig weitgehenden Schutzes erfreut, daß insbesondere in - allen den Schußtzbestimmungen unterliegenden Gewerbsarten, mit Ausnahme des Gast- und Shank- wirtschaftsgewerbes, die Frauennachtarbeit untersagt ist, daß anderer- seits aber in den Werkstätten und auf dem weiten Gebiete der Haus industrie die Nachtarbeit noch keinerlei Einschränkungen unterliegt.

Für Oesterreich hat Ilse von Arlt einen Bericht geliefert. Dieser Staat hat hon vor Deutschland die Verwendung der Frau zur Nachtarbeit beshränkt, und zwar sowohl die eigentliche Nachtarbeit wie auch die in die Nacht hincin verlängerte Ueberarbeit. Doch er- streckt sih das Verbot nur auf die eigentlihen Fabrikarbeiterinnen. Die in anderen Gewerbebetrieben einshließlich des Bergbaues und des Zeitungswesens Beschäftigten und die Handels8angestellten weiblichen Geschlechts genießen die Vorteile des Verbots nicht. Der Begriff Fabrik ist geseßlih in nicht besonders glüdcklih2zr Weise festgelegt: Die Zahl der für gewöhnlih beschäftigten Personen muß über 20 betragen. Als Nacht gilt die Zeit von 8 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgéns. Eine Rethe von Judustrien genießt Ausnabmebestimmungen, darunter auch die Zuckerindustrie. Die praktishe Durchführung des Verbots wird von den Gewerbeinspektkocren als im ganzen befriedigend geschildert, nur wird über verstärktes Mitgeben von Arbeit nah Hause geklagt. Auch hat die zabhlenmäßige Festseung des Begriffs Fabrik zu einer Zerlegung mancher Großbetriebe in eine Reihe von Klein- betrieben gefübrt. Die dort beschäftigten Frauen gehen also der Vorteile des Verbots verlustig. In den nit fabrikmäßigen Werk- stätten sind lediglich die jugendlißhen Hilfsarbeiter unter 16 Jahren beiderlei Geshlehts „gegen Nachtarbeit geschüßt. Hierunter *- fallen also alle Fabrikbetriebe mit weniger als 20 Arbeitern, die Handwerksstätten und die Werkstätten der Zwischenmeister. Die Heimarbeit ist gänzliÞß ungeshügßt. Auf diese in Oesterreich, namentlich in Böhmen, bekanntlich stark ver- breitete Erwerbêart geht die Berichterstatterin näher ein. Bemerkens- wert ist noch, daß die Ziegelciarbeiter in Oesterreih ebenfalls noch keinen Schuß genteßen, und daß im Baugewerbe, in dem die Frauen an den {wersten Arbeiten teilnehmen, auch sie es find, die zu der einzigen in der Nacht vorgenommenen Arbeit, zum Kalklöschen, ver- wandt werden. In Gast- und Schankwirtschaften, im Verkehrs- E (als Bahnwärterinnen) ist die Frauenarbeit ebenfalls stark ver- "reitet.

Für Belgien liegen mehrere ausführlihe Berichte vor, die \ih zum Teil widersprehen. Louis Varlez, Nechtsanwalt am Appellations-

geriht in Gent, und Ernest Dubois, Professor an der Universität

ebenda, haben im Namen des belgischen Komitees zur Förderung der Arbeitershutzgeseßgebung (der dortigen Sektion der Internationalen Vereinigung) die Frage beantwortet. Gegen die Angaben des ersteren wendet sich das belgishe Arbeitsamt mit ziemli scharfen Bemerkungen. In dem industriereihen Belgien ist die gewerb- lie Tätigkeit der Frauen naturgemäß sehr ausgedehnt, und ein Teil von ihnen wird auch heute noch zur vollen Nahtarbeit herangezogen. Nach dem Ergebnis der legten Gewerbezählung von 1896 wurden von 110 301 Industriearbeiterinnen 409 ausschlicßlich bei Nacht und 3214 in abwewselnder Tag- und Nachlschicht beschäftigt. Eine Anzahl arbeitet im Bergbau, wo das Zurichten und Anzünden der Grubenlampen von Frauen besorgt wird. Einen Teil nehmen ferner die Zuckerfabriken in Anspruch, fodann die Glasindustrie, die einer der wichtigsten Gewerb8zweige Belgiens ist. Den größten Um- fang hat aber die Frauennachtarbeit in der Textilindustrie und zwar vornebmlih in der Wollindustrie, bei der in ter Kämmerei, Krempelct und Spinnerei mit insgesamt 5725 Arbeiterinnen (1896) 1637 oder 309/09 zur Nachtarbeit herangezogen werden ; in einzelnen Betrieben in Verviers steigt dieser Anteil sogar auf 40%/,. Dabei ift in der Textilindustrie die Nachtarbeit für Frauen unter 21 Fahren ausnahmslos verbotcn. Es arbeiten also nur erwachsene Frauen in der Nacht, unter denen sich fehr viele Verheiratcte und Mütter befinden. Jm Gegensaß zur Textilindustrie genießen andere Branchen, fo vor allem die vorher genannten, gewisse Erleichterungen. In Kraft getreten ist das Verbot für Frauen unter 21 Jahren 1892, und es erstreckt {ih auf alle gewerblichen Anlagen mit Ausnahme der Hausindustrie, wobei jedo eine Menge Ausnahmen zugelassen sind. Die erwachsenen Frauen unterliegen bezüglih der Nachtarbeit keinerlei Beschränkungen. Der erstgenannte belgishe Berichterstatter geht sehr ausführlih auf die Verhältnisse ein, schildert die Anwendung des Verbots für Frauen unter 21 Jahren in der Praxis und weist wiederholt darauf bin, daß die Durchführung desselben wie überhaupt des Arbeiter]chuyes sehr viel zu wünschen übrig lasse, das Verbot mitunter sogar völlig illuforish mache. Die Hauptschuld an diesen Zuständen mißt er den Behörden bei, die niht mit der nötigen Strenge auf die Erfüllung der Be- stimmungen drängten. Gegen diese Anschuldigungen sind die Be- merkungen des belgischen Arbeitsamts gerichtet, das die angegriffenen Behörden zu rehtfertigen sucht. Die Ausführungen des zweiten Berichterstatters bringen im wesentlihen eine Bestätigung des ersten Berichts.

In Dänemark ist auh nach dem neuesten Arbeitershußzgesetz den Frauen über 18 Jahren die Nachtarbeit erlaubt. Jn Spanien ist lediglich die Nathtarbeit der Kinder beiderlei Geschlehts unter 14 Jahren verboten und die der 14—16 jährigen auf §8 Stunden bei einer Gesamtarbeitszeit von 66 Stunden in der Woche eingeschränkt. Ein sehr buntes Bild bietet die Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Amerika, für die der Chefstatistiker des Arbeits- statistischen Amts des Staats New York A. F. Weber berichtet. Die gewerbliche Tätigkeit der Frau ist au in der Union {hon eine ausgedehnte, verteilt fich aber sehr ungleihß auf die verschiedenen Staaten. Nur wenige von ihnen verbieten direkt die Nahhtarbeit, doch befinden sih hierunter die wihtigsten Jadustriestaaten der Union. Am weitesten geht das Verbot im Staate New York, wo es sich auf «jede Fabrik, Werkstätte und jeden sonstigen gewerblihen oder kauf-

männischen Betrieb, in dem eine oder mehrere Personen irgead eine Arbeit ausführen“, erstreckt; als Nacht gilt die Zeit von 9 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens. Aehnlich lauten die Verbote von Massachusetts, New Jersey und Ohio, während andere Staaten das Verbot auf die jugendlichen Arbeiterinnen beschränken. Fast alle aber haben die tägliche Arbeitsdauer der Frauen festgelegt und fomit selbst da, wo die Nachtarbeit nicht direkt verboten i, ihre Anwendung“ erschwert. So soll denn auch die Verwendung von Arbeiterinnen in Nachtshichten niht gebräuchlih sein und nur in Zeitungödruckereien vorkommen. Die meiste Frauennachtarbeit besteht auch in Amerika in der Verlängerung der Tagesarbeit bis in die Nacht hinein, und dieser wird am besten dur die Festseßung eines Maximalarbeitstages entgegengetreten. Vielfah hält man aber die Gesetzgebung für die Bes

Arbeiterinnen nit für kompetent oder duldet, daß dur frzies Ueber- einkommen zwischen den Unternehmern und den Arbeiterinnen an Stelle der geseßlihen eine längere Arbeitsdauer vereinbart wird. „Ein derartiges Gesetz bleibt selbitverständlih“, wie Weber mit Necht bemerkt, „wirkungslos und toter Buchstabe“.

chränkung der Arbeitsdauer erwachhsener

Veber das Verbot der gewerblichen Frauenarbeit zur Nachtzeit in

Frankreich berihtet P. Pic, Professor des Gewerberehts an der Universität Lyon. In Frankreich is die Verwendung von Frauen zu gewerblichen Arbeiten in der Zeit von 9 Uhr Abends bis 5 Uhr Morgens seit 1892 grundsäßlih verboten, aber cine Reihe von Aus- nahmen, teils ftändigen, teils vorübergehenden, zugelassen. Die ständigen Ausnahmen find unbedeutend; die vorübergehenden zerfallen in solche, die für bestimmte Saisongewerbe Gültigkeit haben, und in andere, welhe solchen Industrien zugute kommen, die dem Verderb ausgeseßte Produkte verarbeiten. Schließlich enthält au das fran- zösishe Geseg ähnlich wie das deutsche eine Bestimmung, nach der jeder Fabrik in gewissen Zwangslagen, wie nah Unglücksfällen und Betriebêstörungen, Ueberarbeit gestattet werden kann. Die Reformen, die man heute in Frankreih anstrebt, zielen in der Hauptsache auf Q R oder doch wesentlihe Einschränkung der Ueber- arbeit hin.

Aus Großbritannien sind zwei Berichte eingegangen; den ersten hat Miß Adelaide Anderson, U. M. principal lady-inspector of factories and workshops, den zweiten George H. Wood im Namen der Fabian Society erstattet. Die in Betracht kommende englische Geseygebung ist sehr einschneidender Natur. Frauennathtarbeit ift chon in allen gewerblichen Anlagen, Fabriken sowohl wie Werkstätten, verboten; ausgenommen sind nur die Wäschereien und die Heim- industrie. Das Verbot gilt für die Zeit von 9 Uhr Abends bis 6 Uhr Morgens und is} sehr streng. Ucberarbeit ist für Terxtilfabriken überhaupt nicht, für andere Fabriken nur bei gewissen Saisonbetrieben und unter strengen Bedingungen zulässig. Sie darf nicht über 10 Uhr Abends hinaus ausgedehnt werden und nur Frauen über 18 Fahren betreffen, kann jährlih ferner nur an höchstens 30 Tagen zur Saison- arbeit oder an hôhchstens 50 Tagen zur Verarbeitung leiht ver- derbliher Waren angewandt und keine Frau darf mehr als dreimal wöchentlich zur Ueberarbeit herangezogen werden. Diese Ueberarbeit muß sieben Tage vorher dem Fabrikinspektor sowie den Arbeiterinnen angezeigt sein. Da das Verbot {on lange besteht, ist die Zahl feiner Uebertretungen nur sehr gering. Die Heimarbeit hat in England die Tendenz abzunehmen; es find einmal ökonomische Gründe, die dies bewirken, dann aber auch die Versuche, die man in England gemacht hat, die Heimarbeit dur Listenzwang und gewisse fanitäre Forderungen, die man an die Wohnungen der Heimarbeiter stellte, einzuschränken. l

Italien, für das Professor G. Toniolo in Pisa berichtet, hat in scinem Geseß über Frauen- und Kinderarbeit vom 19. Juli 1902 die Nachtarbeit wenigstens für Frauen unter 21 Jahren verboten. Mit Nücksiht auf die erst jungentwickelte Industrie des Landes sind noch weitgehende Uebergangsbestimmungen erlassen und das Verbot tritt erst 1907 voll in Kraft.

Einen reckcht günstigen Eindruck gewinnt man von den nieder- ländischen Verhältnissen, die G. J. van Thienen in Arnheim \{il- dert. Das aus dem Jahre 1889 datierende Verbot der Frauennacht- arbeit erstreckt sich auf Fabriken und Werkstätten im weitesten Sinne; sogar die Hausindustrie ist, wenn auch nur unvollkommen, unter das Geseß einbezogen wordea. Die Regel ist, daß die Beschäftigung der #Frauen um 7 Uhr Abends ihr Ende finden soll. Das Gesetz läßt jedoch für cine Reihe von Industriezwveigen Ausnahmen bis spätestens 10 Uhr zu; in der Hauptsache sind es Arbeiten, die dur die Mode oder den Saifoncharakter des betreffenden Gewerbes bedingt sind, oder folche, die mit dem in Holland blühenden Fischfang zusammenhängen.

Sehr ungünstig liegen die Verhältnisse in Rußland, für das Dr. Hermann Blocher, Gewerbeinspektor des, Kantons Basel-Stadt, an der Hand von Mitteilungen des Kaiserlich russischen Fabrikinspektors Dr. Dementjeff einen Bericht erstattet hat. In Rußland ist es vor allem die Baumwollindustrie, die in wahsendem Maße die Frau in die Fabrik zieht. Ueber vier Fünftel der am 1. Januar 1901 vors handen gewesenen 440 000 Fabrikarbeiterinnen verteilen \sich auf die drei Zentren der russischen Tertilindustrie, auf den Moskauer, St. Peters- burger und Warschauer Rayon. Den beginnenden Kapitalismus charakterisierte auch in Nußland, wie in anderen Ländern, eine un- gewöhnlich lange Arbeitszeit und damit verbunden die Nactarbeit beider Geshlehter. Namentlih in den zentralrussishen Bezirken herrshten hierin vor Beginn der Arbeitershußzgeseßgebung fürchterliche Zustände, die auch jeßt nur zum Teil gehoben sind. Nach vielen Kämpfen kam 1885 ein allerdings sehr dürftiges, 1890 erneuertes Arbeiters shutgeseß zustande. Es verbietet zwar die Beschäftigung weiblicher Personen in Texrtilfabriken für die Zeit von 9 Uhr Abends bis 5 Uhr früh, enthält aber derartige Ausnahmebestimmungen und gibt den Verwaltungsbehörden eine so weitgehende diskretionäre Be- fugnis, Abweichungen zu gestatten, daß das Verbot für die Praxis vielfach so gut wie illuforisch gemacht ist. „Fn besonders beahtens- werten Fällen“ kann die Nachtarbeit der Frauen und Jugendlichen sogar unbeschränkt zugelassen werden, und außerhalb der: Textilindustrie ist die gewerbliche Nachtarbeit der Frauen in keiner Weise geseßlich beshränkt. ,

Ganz anders liest sich daneben der von dem kürzlih verstorbenen \chweizerishen Fabrikinspektor Dr. F. Schuler verfaßte Bericht über die Nachtarbeit der Frauen in der Schweiz. Schon in einer Züricher Ratsverordnung vom Jahre 1637 fand \fich die Bestimmung, daß die Wollkämmler nur vom Morgenläuten bis zur Abendglocke arbeiten dürfen. Wenn diese Vorschrift mit dem Aufkommen der großen Fabrikbetriebe wohl zunächst in Vergessenheit geriet, fo hat man fie doch verhältnismäßig früh wieder in das Leben gerufen. Der Berichterstatter \{ildert ausführlih die ge- [hichtlize Entwickelung des Verbots der Nachtarbeit, wie es zuerst in einzelnen Kantonen zur Geltung gelangte und dann 1877 in einem Bundesgesey in kurzen Worten zum Ausdruck kam : „Frauenépersonen sollen unter keinen Umständen zur Sonntags- oder Nachtarbeit verwendet werden.“ Der weitere Ausbau des Ver- bots ist dann wieder den einzelnen Kantonen überlassen worden, was sie in sehr verschiedener Weise getan haben. Aber überall ift der Schuß der Frau vor Nachtarbeit, mit Ausnahme allerdings der Hauss industiie, heute hon ziemlich weitgehend.

Den Beschluß der Staaten maht Ungarn, für das ein kurzer Bericht von Dr. Andor von Maday vorliegt. Nach diesem berrsht dort noch Frauennachtarbeit in recht beträhtlihem Maße. Der ge- seßlihe Schuß is sehr geringfügig, die Nachtarbeit is nur für Jugendliche beiderlei Geschlechts bis zum 16. Lebensjahre verboten.

Aus den Berichten ergibt sich also, daß der Umfang des Verbots der Frauennachtarbeit sehr verschieden is. Man kann sich den Wun|che des Herausgebers des lesenswerten Werks mit feiner Fülle interessanter und neuer Tatsachen nur anschließen, wenn er am Schlusse seiner Einleitung sagt: „Die Fortschritte des Arbeitershußes im 19. Jahrhundert, auf dem Festlande insbesondere des leßten Jahr- zehnts, geben der Hoffnung Raum, daß die in diesen Berichten auf- gedeckten Schäden der gewerblihen Nachtarbeit infolge der steigenden Einsicht in ihre Wirkungen dur Verwaltung und Gesetzgebung be- seitigt werden und unsere Berichte selbs in möglihs\t kurzer Frist nur

mehr die Bedeutung fozialgeshichtliher Dokumente besißen mögen.“

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