1904 / 176 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 28 Jul 1904 18:00:01 GMT) scan diff

Deutscher

und

anzeiger

Staatsanzeiger.

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auch die Expedition 8W., Wilhelmstraße Nr. 32. | Einzelue Nummern kosteu 25 S

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des Deufshen Reichsanzeigers

und fiöniglih Preußischen Staatzavzeigers

Berlin SW., Wilhelmftraße Nr. 32.

Berlin, Donnerstag, de l

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EO Jnhalt des amtlichen Teiles: M \cdensverleihungen 2c.

Deutsches Reich.

WMyfanntmahung, betreffend die Eröffnung der vollspurigen J Nebeneisenbahn Christianstadt—Grünberg. Myfanntmachung, {betreffend Erlaubniserteilungen an Ver- M herungsgesellshaften seitens des Kaiserlichen Aufsichtsamts J für Peivaiverfihérung.

Königreich Preußen.

Mecnennungen, Charafterverleihungen, Standeserhöhungen und M sonstige Personalveränderungen. Ayekanntmachung, betreffend die Zurücklieferung der aus der J Königlichen Bibliothek zu Berlin entlichenen Bücher. Ivanntmachung, betreffend die Adolf-Ginsberg-Stiftung. Ihekanntmachung, betreffend die vormals Kurhessischen Staats- y anleihen. Igekanntmachung, betreffend das fommunalabgabepflihtige Î Neineinkommen der Gesellshaft für den Betrieb von nieder- | ländischen Staatseisenbahnen zu Utrecht aus dem Vetriebe der auf preußishem Staatsgebiete belegenen Teilstrecke. der | Eisenbahn von Herzogenrath nah Sittard. lusnahmetarif für Futtermittel.

i Erste Beilage: MWßersonalveränderungen in der Armee.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Pastor Benno Hoffmann zu Modelsdorf im Kreise Goldberg-Haynau den Roten Adlerorden vierter Klasse, M dem Hauptlehrer a. D, Joseph Shmiy zu Vilih im Aandkreise Bonn, bisher zl Hönningen im Kreise Neuwied, Ind dem Lehrer Jakob Grill zu Limburg a. d. Lahn den M Adler der Jnhaber des Königlichen Hausordens von Hohen- M zollern, sowie A dem Diakon und Hausvater der Herberge zur Heimat in M Danzig Heinrich Kluth, dem Zimmerpolier Franz M sotte zu Kösen im Kreise Naumburg, dem ehemaligen M Brennereiverwalter August Thonke zu Loos im Kreise 1 Grünberg, dem herrschaftlichen Nevierförster Joseph Rother zu Eisersdorf im Kreise Glaß, dem Amtsboten M Karl Meyer zu St. Arnual im Kreise Saarbrücken, M dem Anstreichermeisterr Adalbert Scheidhauer zu I St. Johann desselben Kreises, dem Gipsermeister Adam D Curette zu Saarbrücken, dem Obermeister Jakob N Braun zu Nieder - Neunkirhen im Kreise Ottweiler, N dem Dominialaufseher August Pajunke zu Kummel- M wiß im Kreise Münsterberg, dem Vorarbeiter Ernst Hartung Y zu Weißenfels, dem Gutsf\tellmacher Johann Teschner und M dem Kuhmeister Friedrih Polenz, beide zu Balga im Y Kreise Heiligenbeil, das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.

5 Grei ain

| Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht : A den Hauptleuten Buchholÿ im Großen Generalstabe und M Nogalla von Bieberstein, zugeteilt dem Großen General- M stabe, die Erlaubnis zur Anlegung des ihnen verliehenen M Oesterreichisch-Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter M Klasse zu erteilen.

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Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

h Am 1. August d. J. wird im Bezirk der Königlichen

Eisenbahndirektion in Breslau die 29,83 km lange vollspurige Nebencisenbahn Christianstadt—Grünberg mit den Stationen Naumburg a. Bober, Roichenau, Lättniß, Buchels- dorf und Schloin für den Personen- und Güterverkehr eröffnet werden.

Berlin, den 28. Juli 1904. Der Präsident des Reichseisenbahnamts. Jn Vertretung: v. Misani.

Bekanntmachung.

Das Kaiserliche Aufsicht8amt für Privatversicherung hat die nachbezeichneten Erlaubniserteilungen ausgesprochen:

I. unter dem 13. April 1904 gegenüber der Aachener und Münchener Feuer Med erungs-Gesellschaft in Aachen zur Aufnahme der Versicherung gegen Wasser: leitungs\häden im Deutschen Reich unter dem ih aus Z 126

bezüglih der ayern ergebenden

pril 1904 gegenüber : Ngs-Verein a. G. etriebs auf Ober- Neuß älterer Linie alversammlung vom nebst Allgemeinen Ver- Bersicherungsaufsichts-

Abs. 4 des Versicherungsaufst Jmmobiliarversiherung im Köni Vorbchalte;

IT. dur Entscheidungen vont 1) dem Erfurter Viehver| in Erfurt zur Ausdehnung des und Unterfranken, Sachsen-AltenbW unter Genehmigung der in dex 6. Februar 1904 beschlossenen Sa siherungsbedingungen (S 96 Saß

geseßes), :

2) der Badischen Pferd MWerungs- Anstalt auf Gegenseitigkeit zu KarlS Baden) zum Ge- {äftsbetrieb der eigentlichen Pfexd erung, der Weide- und Ausstellungsversicherung von a en in den preußischen Provinzen Hessen-Nassau und Rhe 13 nebst Hohenzollern, ferner in Bayern, Württembes aden, Hessen, dem Fürstentum Birkenfeld, Elsaß:LF und zur Auf- nahme dieses Betriebs in LUxE und der Schweiz sowie zum Geschäftsbetriebe "Di | Und der Versicherung von Tieren asser- und Eisenbahntransport im ganzen en Reich sowie zur Aufnahme dieses Betriebs in 11 elgien, den Nieder- landen, England, Frankreich, D und der Schweiz unter Genchmigung der von alversammlung am 93. April 1903 beschlossenen S st Allgemeinen Ver- sicherungsbedingungen (3 96 Säßi rsicherungsaufsichts- gesehes),

3) dem Schleswig - H Hagel-Der/ geringe n ‘iel zum Geschäftsbetrieb in (S5 Holstein, dem olden- burgischen Fürstentum Lübeck, "W Mieten der freien und Hansestädte LbeŒ und gm, dem Fürstentum Raßeburg und demjenigen Teile des Großherzogtums Mecklenburg- begrenzt wird im Norden der Dilsee, Un üden- von folgender Linie: Chaussee von Schönberg nach Rehna, gerade Linie von Rehna nah Mühlen-Eixen, Chaussee von Muühlen-Eixen nach Bobiß, Eisenbahnlinie Bobit, Kleinen, Rostock, Sülze unter Genehmigung der von der Generalversammlung am %5. Februar 1904 beschlossenen Saßung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Z 96 Saß 1 des Versicherungs- aufsichtsgeseßes) ;

[TT. dur Entscheidungen vom 19. April 1904 gegenüber :

1) der Allgemeinen Deutschen Viehversicherungs- Gesellshaft auf Gegenseitigkeit zu Berlin zur Aus- dehnung des Geschäftsbetriebs auf die preußischen Provinzen Ost- und Westpreußen, Pommern, Posen, Schlesien sowie auf das rectsrheinishe Bayern unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 19. März 1904 be chlossenen Aende- rungen der Sazung und Allgemeinen Versicherungsbedingungen (S 96 Say 2 des Versicherungsaufsichtsgeseßes),

2) der Rheinischen Viehversiherungsgesell- haft auf Gegenseitigkeit zu Cöln a. Rh. zur Aus- dehnung des Geschäftsbetriebs auf Bayern, Württemberg, Mecklenburg-Shwerin, Mecklenburg-Streliß, Sachsen-Alten- burg, Sachsen-Coburg-Gotha, Anhalt, Schwarzburg-Sonders- in Maldeck und Pyrmont, Reuß älterer Linie, Reuß jüngerer Linie, Echaumburg - Lippe, Lübe, Bremen, Hamburg, ferner zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Luxemburg und den Niederlanden unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 26. Februar 1904 beschlossenen Sazung nebst Allgemeinen Versicherungsbedingungen (S 96 Sah 2 des Versicherungsaufsihtsgeseßes),

3) der Sächsishen Viehver iherungsbank in Dresden zur Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Baden, Mecklenburg-Shwerin und Meklenburg-Streliy sowie zur Aufnahme des Geschäftsbetriebs in Oesterreih und Belgien unter Genehmigung des in der Generalversammlung vom 30. März 1904 beschlossenen Statuts und der Allgemeinen Versicherungsbedingungen 96 Saß 2 des Versicherungs- aufsichtsgesehßes), :

4) dem ls A T T Eberstadt in Eberstadt, Kreis Gießen (Oberhessen), zum Ge- schäftsbetrieb in der Gemeinde Eberstadt unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 16. März 1904 beschlofenen Saßung (8 4 des Versicherungsaufsichtsgeseßes), i i

5) dem Schweineversiherungsverein Gießen in Gießen zum Geschäftsbetrieb im Stadtbezirk Gießen unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 25. März 1904 be- \{lossenen Saßzung (Z 4 des Versiherungsaufsichtsgeseßes),

6) der Stuttgarter Pferde-Verjicherungs-Gesell- \haft auf Gegenseitigkeit in Stuttgart zum Geschäfts- betrieb in Hohenzollern, Bayern, Württemberg, Baden, Hessen und Elsaß-Lothringen unter Genehmigung der in der General- versammlung vom 17. März 1904 beschlo enen Sazung nebst Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Z 96 Say 1 des Versicherungsaufsichtsgeseßzes); :

TŸ. unter dem 14. Mai 1904 gegenüber dem Rind- vieh-Versiherungs-Verein für Weitin und Zirzow

# Lauenburgischen Gegenseitigkeit zu

Schwerin, welcher von

Juli, Abends.

1904.

in Zirzow zur Ausdehnung des Meeres auf den angrenzenden Gutsbezirk Woggersin in Mecklenburg-Schwerin (S 96 Saß 2 des Versicherungsaufsichtsgeseßes) ;

V. durch Entscheidungen vom 10. Zuni 1904 gegenüber:

1) der Stuttgarter Lebensversiherungsbank auf Gegenseitigkeit (Alte Stuttgarter) in Stuttgart zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reih unter Wegfall der seither erteilten einzelstaatlichen Konzessionen (Z 96 Sah 1 des Versicherungsaufsichtsgeseßzes),

2) der Deutschen Pensionskasse für Musiker in Berlin, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, zum Geschäftsbetrieb im Deutshen Reiche unter Genehmigung der in der Delegiertenversammlung vom 30. März 1904 be- e A A Sazung (8 96 Say 1 des Versicherungsaufsichts- gesetzes),

0) der Deutschen Unterstüßungskasse für Musiker- Witwen und -Waisen, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, in Berlin zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reiche unter Genehmigung der in der Delegierten- versammlung vom 30. März 1904 beschlossenen Saßung (Z 96 Sat 1 des Versicherungsaufsichtsgeseßes),

4) der Privaten Witwen- und Waisenkasse für aktive und inaktive Offiziere der Deutschen Armee und Marine in Berlin zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Neiche unter O der in der Mitgliederversammlung vom 21. April 1904 beschlossenen Saßung 96 Sah 1 des Versicherungsaufsichtsgeseßes), :

5) der Sterbekasjse der Militär- und Marine- stations-Fntendanturbeamten in Berlin zum Geschäfts- betrieb im Deutschen Reiche unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 26. März 1904 beschlossenen Saßung (8 96 Say 1 des Versicherungsaufsichtsgeseßzes),

6) der Central-Sterbekasse des Verbandes kath o- lisher Gesellenvereine, Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit, in Cöln unter Anerkennung als kleinerer Verein zum Geschäftsbetrieb im Deutschen Reiche, in Oester- reih-Ungarn und der Schweiz nah Maßgabe der in der Grúündungsversammlung vom 12. Mai 1904 beschlossenen Satzung (8 4 des Versicherungsaufsichtsgeseßes),

7) der Pensions-, Witwen- und Waisenkasse für die Beamten der Concordia, Cóölnishe Lebens- Versicherungs-Gesellschaft in Cöln unter Anerkennung als fleinerer Verein zum Geschäftsbetrieb nah Maßgabe der in der Gründungsversammlung vom 7. Mai 1904 beshlossenen Satzung (S 4 des Versicherungsaufsichtsgeseßes),

8) der Sterbekasse des evangelischen Pfarr- vereins für das Großherzogtum Hessen zu Lau- bah in Oberhessen zum Geschäftsbetrieb unter An- erkennung als fleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Hauptversammlung vom 27. April 1904 beschlossenen Satzung (8 96 Sah 1 des Versicherungsaufsichtsgeseßes),

9) der Privat-Sterbe- und Ünterstüßungskasse von Beamten “und Bediensteten der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank in München zum Ge- \häftsbetrieb im Deutschen Reiche unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Haupt- versammlung vom 20. Mai 1904 beschlossenen Saßung (8 4 des Versicherungsaufsichtsgeseßes) ;

VI. durch Entscheidungen vom 30. Juni 1904 gegenüber :

1) dem Grünberger Pferde - Versicherungs- Verein in Grünberg (Hessen) zum Geschäftsbetrieb in den hessishen Kreisen Alsfeld, Gießen, Schotten, Friedberg und Büdingen sowie in den preußischen Kreisen (Gelikaufen, Hanau und Marburg unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der in der Generalversammlung vom 29. Mai 1904 beschlossenen Saßung 96 Sah 1 des Versicherungsaufsihtsgesezes),

2) dem Pferde-: tersiherungs-Verein für den Kreis Offenbach in Offenbach a. M. zum Geschäft8- betrieb im hessishen Kreise Offenbach unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der von der Haupt- versammlung am 29. Mai 1904 beshlossenen Saßung (Z 8 Sat 1 des Verficherungsaufsichtsgeseßes),

3) dem Viehversiherungsverein für das Fürsten- tum Ratzeburg in Schönberg (Meckl.) zur Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Ortschaften des Großherzogtums Meklenburg:Schwerin, soweit sie nicht A als 5 km von der Grenze des Fürstentums Raßeburg entfernt sind, unter Anerkennung als kleinerer Verein und unter Genehmigung der von der Direktion am 11. April 1904 beschlossenen Saßung (8 96 Saß 2 des Versicherungsaufsihtsgeseßes);

VITI. en Entscheidungen vom 6. Juli 1 gegenüber :

1) -DEL üddeutschen Feuerverfiherungs-Bank in München zum Betriebe der Feuerv eres der Einbruch- diebiayl oer erung und - der Glasversicherung im Deutschen Reiche unter egfall der bisherigen eingelsigatlicón Konzessionen und unter dem sich aus Z 125 Abs. 4 des Versicherungs- aufsichtsgeseßes bezüglich der Immobiliarversicherung im König- reiche Bayern ergebenden Vorbehalte sowie zur Aufnahme des Betriebs der Feuerversiherung in den Vereinigten Staaten von Amerika nah Maßgabe des vorgelegten Geschäftsplans (S 96 Saÿh 1 des Versicherungsaufsichtsgeseßes),