1855 / 169 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Verfügung vom 12, Juli 1859 die Kompetenz- frage in Prozessen betreffend, welche während der durch die Verordnung vom 13, Juni 1853 erfolgten Sistirung von Reallasten-Verwandlungen entstehen.

Verordnung vom 13. Juni 1853. (Staats-Anzeiger Nr. 146 S. 1005.)

Der Königlichen General - Kommission (Regierung) wird 1m Anschluß (a) Abschrift des Berichts des Revisions - Kollegiums für Landes=-Kultur-Sachen vom 22sten v. Mts., die Kompetenzfrage in Prozessen betreffend, welche während der durch die Verordnung vom 413, Juni 1853 erfolgten Sistirung vou Reallasten-Verwand- lungen entstehen, zur Kenntnißnahme und event, zur weiteren Ver-

anlassung zugefertigt. Berlin, den 12. Juli 1855.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten, von Manteuffel.

An sämmtliche Königliche General-Kommissionen und Regierungen, landwirthschaftliche Ab- theilungen. A

Fn Gemäßheit des nebengedachten geehrten Neskriptes, sowie des in Sachen ves Colonen N. genannt N. zu N. gegen die katholische Pfarre daselbst erlas- senen Reskripts vom 4. Juni cr. haben wir die Frage, inwieweit durch die Ver- ordnung vom 13. Juni 15853 wegen Sistirung der Verwandlung der den Kirchen, Pfarren, Küstereien und Schulen zuftehenden Reallasten in Geld- renten die Kompetenz der Auseinandersezungs-Behörden zur Entscheidung der während des Rente - Verwandlungs - Verfahrens über die Rechts- beständigkeit der zur Ablösung gestellten Reallasten, resp. über die einstweilige Fortentrichtung derselben bis zum Erlasse eines definitiven Ablösungs - Geseßes entstandenen Prozesse wenigstens zur Zeit sistirt worden sei, einer nochmaligen sorgfältigen Prüfung unterworfen und demzufolge in der heutigen Sißung beschlossen,

Personal - Veränderungen in der Armee.

Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c. Ernennungen, Beförderungen und Verseßungen.

Den 7. Juli.

Gr. v. d. Golß, Rittm. à la suite des Garde-Kür. Negts. und persônl. Adjut. des Prinzen von Preußen Königliche Hoheit, zum Major befördert. bv. d. Becke, Prem. Lieut. a. D., früher Sec. Lieut. im 7ten Artill. Regt., als Pr. Lt. aggr. dem 5. Artill. Negt., wieder angestellt, v. Polczynsfki 1, Pr. Lt. vom 6. Juf. Regt., zum Hauptm,, v. Trzeschew ski, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., bv. From- berg, P. Fähnr. von dems. Regt., unter Verseßung zum 12. Jnf. Regt., zu Ses: Lt., Keck v, Schwarzbach, Hauptm. vom 7. Juf. Negt., zum Major, Kier stein, Pr.- Lt. von dems. Regt., zum Hauptm., v. Lewinsfki 1, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Rottenberg, Musketier vom 10. Jnf. Regt., zum P.

ähnr., Gr. v. Maltyan, P. Fähnr. vom 5. Kür. Negt., zum Sec. Lt, befördert. v. Korßsleisch, Oberst und Commandeur der 19, Jnfant. Brigade, die Genehmiguug ertheilt, die Uniform des 10. Jnf. Regts. zu tragen , und soll derselbe à la suite dieses Negts, geführt werden. von Baden feld, Sec. Lt. vom 3. Dragoner - Regiment, zum 6. Jufanterie- Regiment verseßt. Bartenwerffer, Oberst - Lieut. und Kommandant

| von Schweidniß, die Genehmigung ertheilt, die Uniform des 21. Juf,

| Regiments zu tragen, und soll derselbe à la suite dieses Regts. geführt

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abweichend von der unseren Resoluten vom 12. Januar und Z, Mai c.

= in den bezeichneten Sachen zum Grunde liegenden Ansicht, die Kompetenz der Auseinanderseßungs - Behörden zur Entscheidung der gedachten Streitigkeiten anzuerkennen und in diesen Sachen nunmehr unsererseits auch unter Beseitigung der erlassenen Nesolute materiell zu entscheiden. j Wir find bei unserer früheren Ansicht davon ausgegangen, daß die Auseinanderseßungs-Behörden nur in Folge eines bei denselben \ch w e- benden Auseinanderseßungs - Verfahrens zur Entscheidung der in dem- selben entstandenen Streitigkeiten über Gegenstände, welche nicht zum Auseinandersezungs - Verfahren an si gehören, kompetent werden kön- nen, und daß, wenn bezüglich des Zauptyerfahrens selbst die Thätigkeit derselben peseb be sistirt ist, diese Sistirung sich auch auf deren Thâtig- Feit bezüglih ber aus dem Hauptverfahren hervorgegangenen Streitig- keiten erstrecken müsse. : S Wir haben hierbei keineswegs die in dem geehrten Reskripte vom Aten d. Mts. hervorgehobenen Zweifelsgründe verkannt und sind mit Nücksficht hierauf und in Erwägung, daß dur die Anerkennung unserer Kompetenz die fsistirten Auseinanderseßungen der in Rede stehenden Art wesentlich gefördert, den Interessenten erhebliche Kosten erspart und die durch die vorenthaltene Fortentrichtung der in Frage stehenden Abga- ben Seitens dex Verpflichteten für die betheiligten Jnstitute hervorgerufenen Verlegenheiten am s{chnellsten werden beseitigt werden, zur Aenderung unserer früheren Ansicht bewogen worden. i Jndem wir uns beehren, das Königliche Ministerium hiervon gehor- samst in Kenntniß zu seßen, erlauben wir uns nur noch zu bemerken, daß wir uns nicht für befugt erachtet haben, in denjenigen Sachen, in welchen unsere n Ansicht die Ablehnung unserer Kompetenz zur Folge ehabt Aas Gehbrben dagegen Widersprüche erhoben worden sind, von Amts-

wegen einzuschreiten, stellen jedoch, um auch diesen Sachen Fortgang zu

gewähren, dem Königlichen Ministerium ehrerbietigst anheim,

sämmtlichen Auseinanderseßungs-Behörden von der Aenderung unserer Ansicht in Kenntniß zu seßen und dieselben anzuweisen, das Erforder-

liche zu veranlassen, damit auch diese Sachen zur materiellen Entschei- dung an uns gelangen. Berlin, den 22. Juni 1859. Das Königliche Revisions-Kollegium für Landes-Kultursachen. à (Unterschriften.) n

das Königliche Ministerium für landwirthschaftliche Angelegenheiten hier.

Angekommen: Se, Durchlaucht der Prinz Hugo von

Schönburg-Waldenburg, von Stettin. Der Fürst Haß fel d, von Trathenberg,

- Der Wirkliche Geheime Ober - Finanzrath und Direktor der

Haupt-Verwaltung der Staatsschulden, Natan, vom Rhein.

at und weder von den Parteien, noch von den Auseinander-

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werden. Kornmann, Hauptm. und Plaßmajor in Silberberg, die Ge- nehmigung ertheilt, die Uniform des 6. Artill. Negts. zu tragen, und soll derselbe à la suite dieses Regts. gefühxt wmerden.. - v. Leéssel, Unteroff. vom 19. Jnf. Negt., Hertel, Musket, v. 22. Jnf. Regt., zu Port. Fähnrs., Pohl, Soparth, P. Fähnrs. vom 23. Jnf. Regt., zu Sec. Lts. v. Szczytnicki, Unteroff. vom 6. Hus. Negt., zum P. Fähnr. be-

fördert. Den, 10, Ul,

Weyde, v. Sanden, Unteroff. vom 3. Jnf. Negt., v. Fransecki, char. P. Fähnr. vom 4. Jnf. Regt., Taureck, Unteroff. vom 1. Juf. Negt., zu P. Fähnrs. befördert. Gr. v. d. Schulenburg-Alten- hausen, Oberst und Commandeur der 4. Jnfant. - Brigade, die Genebh- migung ertheilt, die Unif. des Garde-Nes.-Jnf.-Regts. zu tragen und soll derselbe à la suite dieses Negts. geführt werden. v. Schack, Pr. L vom 8. Ulan. Regt., als aggr. zum 6. Ulan. Negt. verseßt. b. Heududck, Pr. Lt. à la suite des 1. Drag. Regts., untex Belassung in seinem Ver- hältniß als Adjut. der 1. Kavall. - Brigade, ins 8, Ulan. Negt. einran- girt. v. Wißleben, - Unteroffizier vom 27, Infanterie - Regiment, v. Rohrscheidt, Unteroffizier vom 32. Jnf. Regt., zu P. Fähnrs, v. Hanstein, Pr. Lt. vom 12. Hus. Regt., zum Rittm., v. Wedell, Sec. Lt. von dems. Regt., zum Pr. Lt., v. Blessingh, P. Fähnr. bom 2, Inf. Regt., zum See. Lt., v, Döhn, Musketier voy dems. Regt., zum Port. Fähnr., v. Sydow 1., v. Sydow 11, P. Fähnrs. vom 3. Drag. Regt., zu Sec. Lts. befördert. Hering, ‘Oberst und Commandeur der

| 8. Jnf.- Brigade, die Genehmigung ertheilt, die Uniform des 32. Juf. | Regts. zu tragen, und soll derselbe à la suite dieses Negts. geführt wer-

den. v. Cranach, Pr. Lt. vom 14. Juf. Negt., als Adjut. zur 7. N Brigade kommandirt. Vei dex Landwehr: Dn G Qui Frhr. v. Massenbach, Brettner, v. Q C O, Reger, Unteroff. vom 2. Bat. 18. Regts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb. befördert. Weidenhammer, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. M ing 1. Vat. 7. Regts., Guderian, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 14, ins 3. Vat. 18. Regts., Lo ppe, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 5. Vats. 7,, ins 1. Bataillon 11. Negts., Schrikell, Seconde-Lieutenant vom 1. Aufgebot des 3. Batäillons 31., ins 1. Bataillon 22. Regiments, Hoppe, Sec. Lt, von der Artill. 2. Aufgeb. des 1. Vats. 23., ins 3. Bat. 22. Regts. einrangirt. Weniger, Rittm.*vom 3. Bat. 22. Regis., von der Kav. 2. Aufgeb. zum Train 1. Aufgeb. verseßt. Den 100 J Ui Heyer, Unteroff. vom 1, Bat. 5. Negts, zum Sec. Lt, 1. Aufgeb., Bar. v. Puttkammer, v. Graß, v. Tevenar, Unteroff. von dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb., v. Fran ius, Vice-Unteroff. von dems. Bat. , zum Sec. Lt. beim Train 1. Aufgeb., Boether, Vice- Feldw. vom 3, Vat. 5. Regts., Gerner, v. Pallubicki, Freitag, Bluth, Zuk, Unteroff. von dems. Bat. , zu Sec. Lts. 1. Aufgeb. be- fördert. v. Steinwehr, Major a. D., früher Hauptm. im 15. Juf. Regt. , zum Führer des 2. Aufgebots 2. Bats. 4. Regts. ernannt. Szepanski, Sec. Lt. vom 1. Aufgebot des 2. Bats. 3. Regts. Steffen, Sec. Lt. von der Artillerie 1. Aufgebots des 1. Bataillons 29., ins 1. Bat. 1. Negts., Brandt, Sec, Lt. von der Artillerie 1. Aufgebot des 1. Bataillons 1,, ins 1. Bataillon 5. Negts. einrangirt. Meyer, Pr. Lt. vom 3, Bat. 4. Negts., Paleske, Sec. Lt. von dems. Bat., von der Kav. 2. Aufgeb. zum Train 1. Aufgeb. verseßt. Stein- kopf, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2, Bat. 24, ins 2. Bat. 26. Negts. Schulße, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bat. 24. Regts., ins 2. Bal. 27. Regts. einrangirt. Ebers, Pr. Lt. mit dem Char. als Rittm. von

| der Kav. 2. Aufgebots des 3. Bat. 14. Negts., zum Rittmeister befördert.

Staemmler, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 2. Regts., Helm, Sec. Lt. vom Train 1. Aufgeb. des 3. Bats. 9,, ins 1. Vat. 2. Negts.

| Wietholz, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 3. Vats. 9. Regts., [ ins 2. Vat. desselb. 4 einrangirt.

Abschiedsbewilligungen 2c. Den 7. Juli. v. Aigner, Sec. Lt. hom 19. Juf. Regt., scheidet aus. Den 8. Juli. v. Horn, Sec. Lt. vom 29, Jnf. Regt. der Abschied ertheilt. Den 10. Juli.

h, Prinb, Sec, Lt, vom 1. Juf. Negt, als Pr. Lt. mit der Negts.

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Unif., Aussicht auf Civilversorg. und Pension, der Abschied bewilligt. Herold, Sec. Lt. von dems. Regt., Weiß, Sec. Lt. S Inf. “24 heiden aus. b. Münchow, Sec. Lt. vom 32. Jnf. Regt., als Pr. Lt. mit der Armee-Unif., dem bedingten Anspruch auf Anstellung im Civil- dienst, und Penfion, Wiederkehr, P. Fähnr. vom 26. Juf. Regt., y, Stückradt, Sec. Lt. vom 2. Jnf. Regt., der Abschied bewilligt. y, Lo eper, Sec. Lt. vom 9. Jnf. Regt., und Adjutant der 7. Jnfant.- Brigade, scheidet aus. Bel der Landwehr: i Den 7. Zuli.

Orlobvius, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 18. Regts., als Hauptm., KFuttig, Hauptm. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 18. Regts., mit seiner bisher. Unif., Per schke, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2ten Bats. 19. Negts, als Pr.- Lt. mit der Unif. des 5. Ldw. NRegts., von Skorzewski, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. desselben Bats., als Pr. Lt, Schneider, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. des 1. Bats. 10. Negts, Reich, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 2, Bat. 11. Regts. Hennig, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Vats. 23. Regts., diesem als Pr. Lt., sämmtlichen der Abschied bewilligt.

f 4 Den. 0. Fuli.

Hoffheinz, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 1. Bats. 3. Negts. Zielaskow Sf, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des Landw.-Bats., 34, Junf.- Negts., diesem als Hauptm., Fisch er, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. desselb. Bats., als Pr. Lt., Hoffmann, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufg. des 3. Vats. 5. Negts. , als Pr. Lt., leßteren dreien mit ihrer bisher. Unif., Polster, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 26. Regts., als Hauptm., Kunicke, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 32. Regts., o: Arnstedt, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. desselben Bats., diesem mit seiner bisher. Unif., Lindstedt, Sec. Lt. von der Kav. 2. Aufgeb. desselb. Bats,, Staël v. Holstein, Hauptm. v. d. Artill. 2. Aufg. des 1. Bats. 9. Negts, Geßler, Wulff, Hauptleute vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 14. Regts, diesen beiden mit ihrer bisher. Unr, S aetel, Pv. Er, vom 2. use? geb. desselb, Bats., als Hauptm. mit seiner bisher. Uniform, v. Bonin, Sec. Lt. ‘vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 21. Negts., sämmtlichen der Ab-

schied bewilligt. Militair-Beamte. Durch Verfügung des General-Auditoriats. 1 Dez 14. Juli.

Nohde, Militairgerichts-Aktuarius in Mainz, in gleicher Eigenschaft an das Kommandantur-Gericht in Berlin versezt. Schumann, Kreis- gerichts-Büreau-Assistent und Aktuarius 1. Klasse in Berlin, zum Mili- tairgerichts-Aktuärius in Mainz ecnannt.

Nichtamtliches.

Preußen. Erdmannsdorf, 20. Juli, Seine Majestät der König blieben gestern den Tag über fieberfrei und konnten ungehindert arbeiten. Jn der Nacht hatten Seine Majestät eine leichte Fieber-Anregung und werden Allerhöchstdieselben] Bor- sihts halber heut noch nicht ausgehen.

Berlin, 21. Juli. Die in öffentlihen Blättern mehr=- fah erwähnte, von dem „Preuß. Wochenblatte“/ abgedruckte Depesche Sr. Excellenz des Herrn Minister - Präsidenten Freiherrn von Manteuffel an Se. Excellenz den Herrn Grafeu von Arnim zu Wien hat folgenden authentischen Wortlaut:

; Berlin, den 5. Juli 18959.

_ Wir verdanken nunmehr der gefälligen Vermittelung des Grafen Esterhazy die bertraulihe Mittheilung des Entwurfs der Erklärung, welche Freiherr von Prokesh, Namens seiner Allerhöchsten Regierung, in Betreff der’ orientalischen Frage, in der Bundesversammlung abzu- geben beauftragt werden soll. Nicht minder hat das wiener Kabinet die Güte gehabt, das Cirkular zu” unserer Kenntniß zu bringen, durch welhes Graf Buol, unter dem 28sten v. M. die deutschen Negie- rungen von dem beabsichtigten Schritte des Kaiserlih Oesterreichischen Hofes benachrichtigt. Jch habe kaum nöthig, Ew. Excellenz zu versichern, daß diese Schriftstücke der Königlichen Negierung das lebhafteste Jn- teresse dargeboten haben, und daß wir uns bei deren Beurtheilung von der bundesfreundlichsten Gesinnung gegen das Kaiserlich Oesterreichische Kabinet, so wie von dem aufrichtigen Wunsche leiten lassen, des Aeußerun- gen, zu denen die Bundes - Versammlung berufen sein könnte, thunlichst den Charakter der Einmüthigkeit zu geben.

Jn dieser Beziehung nehme ich vor Allem mit Genugthuung von der in dem Cirkular vom 28sten ausdrücklih enthaltenen Erklärung Akt, daß es sich für den Bund nicht darum handeln kann, neue Verbindlich- leiten zu übernehmen oder die bestehenden zu erweitern. Daß dies auch mit der diesseitigen Auffassung völlig übereinstimmt, davon geben zahl- reiche in jüngster Zeit von der Königlichen Regierung ausgegan- gehe Aktenstücke das unzweifelhafteste Zeugniß, und es könnte des- N nur die Frage entstehen, ob es, um lediglich an seinen früheren N festzuhalten, überhaupt einer neuen Erklärung Seitens des Bundes bedürfte, Wir würden, hätten wir dabei nur unsere eigenen Verhältnisse im Auge, geneigt sein, diese Frage zu verneinen, da Preußen, hon in seiner Eigenschaft als Europäische Macht, in militairischer Be- ns unter allen Umständen in derjenigen Bereitschaft bleibt, die dem di OMDeSbalehuß vom 8. Februar entspricht. Wenn wir indeß, obwohl an Ing auf Herstellung des Friedens zwischen den kriegführenden G zur Zeit niht in Erfüllung gegangen ist, doch die jüngste e Muna der Dinge nah den uns emachten Mittheilungen in em Sinne auffassen zu dürfen glauben , daß die aktive Betheiligung am Kriege für Oesterreich in die Ferne gerückt ist und die an eine solche sich knüpfenden Besorgnisse dadurch auch für Deutschland wesentli ver- ringert sind, so würden wir den Wunsch unserer deutschen Verbündeten,

die ibnen durch den Beschluß vom 8. Februar auferlegten Verpflichtungen

in geeigneter Weise, etwa durch Verlängerung des Bereitschafts- i erleichtert zu sehen, nicht anders als dect finden E MaeS M Mee nöthige Einverständniß zu erzielen, wird gewiß die welchen die dsterreichische Erklärun sen O f S E Pega R werden müssen, als der Wortlaut A L L E argen der übrigen deutschen Regierungen gebracht us r E GEnS allseitige Prüfung einer so umfassenden Q E A LEE K Ing elner | a} varlegung, gewiß auch nach der O tin y es Kaiserlich öôsterreichishen Kabinets , unumgänglich nöthig as die Königliche Regierung betrifft, \o i Dezember-Vertrage und den aria Me E E on Ln JOIIes Mb eugt M ist diesem Vertrage ned e M sell ichteten Einladungen, nicht bei " Ei drückliche Billigung sowohl dieses V ericoaa UbiD E et dne E selben im Zusammenhange stehenden Konferenz - Verhandlungen wfirde uns daher mit unserer politischen Vergangenheit in grellen Widerspruch seßen. Wir sind im Voraus überzeugt , daß dies nicht die Absicht des wiener Kabinets sein kann. Wenn wir gern anerkennen , daß dasselbe nachdem es einmal den Dezember-Vertrag abgeschlossen, ohne darüber mit uns und Deutschland zu berathen und nahde.n auf Grund dieser Allianz mit außerdeutshen Mächten auch Fragen, di: deutsche Interessen berühren, zum Gegenstand der Besprehung in Wien gemacht wurden besonders durch seine jüngste, die Gefahr des Krieges von Oesterreich, und damit auch von Deutschland abwendende Haltung, nach Kräften im deut- schen Juteresse zu wirken bemüht gewesen ist, so würde doch cine rüdbaltlose Villigung des ganzen Allianz-Verhältnisses das, ungeachtet der augenblick- lichen Divergenz über eine Frage der Ausführung als seinem Zwecke nah fortbestehend ausdrüdlie bezeichnet wird und deshalb mit “seinen even tuellen Verpflichtungen im weitern Verlauf der kriegerischen Entwickelung unter den drängendsten Formen wieder zur Geltung kommen kann, eine Solidarität in sich s{ließen, die Preußen, jeßt wie früher ‘mit seinen politischen Ueberzeugungen, wie mit der Fürsorge für seine und Deutschlands wahre Jnteressen, unverträglich findet und daher jeßt eben so offen und loyal ablehnen muß, als gleih nach Abschluß des Dezember- Vertrags. Eine solche Billigung würde, um Mißverständnisse, die jeßt wo es bor Allem Noth thut, Klarheit in die Stellung des Bundes zu bringen, doppelt unerfreulich wären, zu vermeiden, nur dann erfolgen können, wenn und insoweit andererseits auch Oesterreich die von Preußen und Deutschland von ihrem Standpunkt aus konsequent verfolgte Politik ausdrüdlich billigte. Aber selbst eine solche nachträgliche gegenseitige Villigung würde, bei Necapitulation der Thatsachen, die Divergenzen der Vergangenheit" in vielleicht unerwünschter Weise hervortreten lassen, und wir möchten daher dem Kaiserlichen Kabinet anheim- geben, ob es nicht vorzuziehen wäre, auf dieselbe im Juteresse der an- E e a E Hef zu verzichten. 2 __Wir werden in dieser Erwägung noch mehr bestärkt durch die in dem österreichischen C D Srtiloo bie einmal bon Oesterreich anexkannten Grundlagen des Friedens unwiderrufliÞ aufrecht erhalten zu wollen. Insofern hierdurch eine unter allen Umständen zu erzielende Durchführuvg der als untrennbares Ganzes gedachten 4 Punkte bezeichnet werden soll würde dies über den Bundesbeshluß vom 9. Dezember v. J. weit hin- ausgehen. Für Deutschland besteht eine solche Verpflichtung niht. Nur die 2 ersten Punkte hat es beschlossen, sich aneignen und festhalten zu wollen. Seit Nußland exklärt hat, dieselben für fich ebenfalls auch fortan als bindend zu betrachten, so lange Deutschland und Oesterreich nicht am Kriege Theil nimmt, waltet kein Grund ob, dieselben als von dieser Seite gefährdet zu betrahten. Auch diese: Punkte erhalten indeß ihren wahren Werth erst dur die Ausführung, und in Bezug auf diese glaubt Preußen sich in seinem und Deutschlands Namen die geeignete Betheiligung wiederholt vorbehalten zu müssen. l i Was den dritten Punkt betrifft, so bezieht sih derselbe einerseits auf die Erhaltung der Jutegrität der Türkei, andererseits auf die Ver- minderung des russishen UÜebergewichts im Schwarzen Meere. Jn ersterer Beziehung waltet eine Differenz der “Ansichten kaum ob. Oesterreih erklärt seinerseits zum Schuße dieser Integrität die beiden Donaufürstenthümer noch länger besegt halten zu wollen. Jnwiefern und auf wie lange dies erforderlich ist, wird der Verständi- gung zwischen Wien und Konstantinopel zu bestimmen vorbehalten blei- ben fónnen, ‘denn die Beseßung der Fürstenthümer ist auf Grund eines Vertrags zwischen Oesterreih und der Pforte erfolgt. Vom deutschen Standpunkte aus ist gerade jeßt der Fall eines russischen Angriffs, den man beim Vundesbeschluß bom 9. Dezember im Auge hatte, wohl weniger als je zu besorgen. Sollten dagegen je die Verhältnisse für die Gefähr- dung des deutschen Gebietes wieder bedrohlicher werden, so steht der Entschluß, die Sicherheit desVaterlandes zu wahren, gewiß bei allen deutschenRegierungen so fest, daß zu deren Schuß in kürzester Zeit, den Bundespflichten ge- mäß, die thatkräftigsten Maßnahmen erfolgen wlirden. Se. Majestät der König, unser Allergnädigster Herr, ist jedenfalls entschlossen, für diesen heiligen Beruf mit Seiner ganzen ungeshwächten Kraft einzutreten. Die Verminderung des russischen Uebergewichts im Schwarzen Meere ist derjenige Punkt, an dessen näherer Feststellung das Einverständniß zwischen Oesterreih und den anderen Kontrahenten des Dezember - Ver- trages gescheitert, und wodurch der Schluß der Friedens: Verhandlungen überhaupt herbeigeführt ist. Wir enthalten uns jedes Eingehens auf die Frage, wer diesen Ausgang herbeigeführt hat, und zollen gern den auf den Frieden gerichteten Bemühungen des österreichischen Kabinets unsere Anerkennung. ——— Nachdem dieselben aber nunmehr erfolglos ge- blieben sind, nachdem die Kabinette von Paris und London keinen Zweifel darüber lassen, daß sie sich an ihre in den Konferenzen abgegebenen Erklärungen niht mehr für gebunden halten, bil- den alle die einzelnen Vorschläge, die zur Lösung dieses Punktes ‘in - und außerhalb der Konferenz zur Sprache gekommen find, niht sowohl eine bestimmte Basis, zu deren Durhführung eine