1960] Oeffentliche Vorladung.
Der Königliche Auctions-Kommissar H. Saul i
zu Breslau hat gegen den Herrn Theodor N. von Gilg enheimb-Weidenau aus einem von dem leßteren ausgestellten, aw 7. Junt 1852 zahlbar gewesenen Wechsel vom 17. Mai 1852 über 200 Thlr. wegen der darin verschriebenen Summe von 200 Thlr. nebst 6 pCt. Zinsen feit dem 8. Juni 1852 die Wecbselklage bei dem unterzeichneten Gericht angestellt , deren Ein- leitung verfügt ist. Da der Aufenthaltsort des Verklagten unbekannt ist, so wird derselbe hier- dur öffentlich aufgefordert, in dem zur Beant- wortung der Klage und zur weitern mündlichen Verhandlung der Sache
auf den 24. September 1855, hora 11,
vor dem unterzeichneten Gericht im StadtgerichtS- Gebäude, Jüdenstraße Nr. 59, Zimmer Nr. 32, anberaumten Termine entweder in Person oder durch einen gehbrig legitimirten zu ihrer Ver- tretung berechtigten Bevollmächtigten, wozu die hiefigen Rechts - Anwalte Justiz - Räthe Vogler und Caspar in Vorschlag gebracht werden , zU erscheinen, die Klage vollständig zu beantworten, die Beweismittel bestimmt anzugeben , die Ur- funden im Originale einzureichen und die etwa erforderlichen Editions-Gesuche anzubringen, 1n- dem später auf neue Einreden, welche auf That- sachen beruhen, im Laufe der Jnstanz keine Rü ck- ficht mehr genommen werden darf.
Eine schriftliche Beantwortung der Klage ent- bindet nicht von dem Erscheinen im Termine.
Wenn der Verklagte oder sein Bevollmäch- tigter sich nicht pünktlich zur bestimmten Stunde einfinden , oder sich nicht vollständig auf die Klage erflären sollte, oder wenn sein Stellver- treter seinen Auftrag nicht durch Vollmacht oder Schreiben nachzuweisen vermag, \so werden die in der Klage angeführten Thatsachen und die Urkunden, worüber er sich nicht erklärt hat, auf den Antrag des Klägers in contumaciam für zugestanden und anerkannt geachtet, und was den Rechten nah daraus folgt, wird im Erkenntniß gegen den Verklagken ausgespro hen
werden, Berlin, den 6. Zuni 1859.
Königliches Stadtgericht, Abtheilung für Civil- sachen, Prozeß-Deputattion IT,
[1329] i Oeffentliche Bekanntmachung.
Dem Friedrich Adolph Jes, welcher sich, so viel bekannt, in Amerika aufhalten soll, oder dessen etwanigen ehelichen Abkömmlingen wird hierdurch bekannt gemacht, daß sie nah dem näheren Juhalte des von dem hierselbst am 98. Juni 1855 verstorbenen Kausmanns Frie- drich Wilhelm Jcks und dessen Ehefrau Do- rothee Wilhelmine Albertine geb. Buschow am 19, Dezember 1848 errichteten und am 2östen Juli 1855 publizirten Testaments zu Pflicht-
theilserben ernannt worden find. Berlin, den 28. Juli 1859. Königl. Stadtgericht. Abtheilung für Civilsachen.
[1148] Ediktal-Citation.
Alle diejenigen, welche an nachbenannte, an- geblich verlorne Dokumente und die Posten, worüber fie lauten :
1) die gerichtliche Obligation vom 2. Februar 1842 nebst Hypothekenschein vom 8, S ebruar 1842 über die für die Kirche zu Groß- Berge auf dem Vollhüfnerhof des Acker- mann Johann Friedrich Ludwig Giese, Vol, I. pag. 301 Nr. 1 des Hypotheken- buchs von Klein-Berge, Rubrica 11. Nr. 3 eingetragenen 100 Thlr. ;
2) die gerichtliche Obligation vom 5. Februar 1848 nebst Hypothekenschein vom 8. Februar 18á8 über die für die Kirche zu Groß- Berge auf der Brinksigerstelle des Krüger Christian Schulz, Vol. 1. Nr. 7 pag. 373 des Hypothekenbuchs von Klein - Berge, Rubrica Il]. Nr. 1 eingetragenen 100 Thlr.
als Eigenthümer, Cesfionarien, Pfand- oder son-
it nhaber Ansprüche machen, haben fich
pätestens
am 20. Oktober 1855, Vormittags 141% Uhr,
z j
14i8
an hiesiger Gerichtsstelle zu melden, widrigen- falls fie mit ihren Ansprüchen unter Auferlegung
eines ewigen Stillschweigens aus
geschlossen und
die Dokumente amortisirt werden. Perleberg, den 14. Juni 18959. Königl. Kreisgericht, Il. Abtheilung.
ror A
[1336]
Edictal-Citation.
Der Jntendantur-Secretair Theovor Julius Mewe, dessen gegenwärtiger Aufenthalt unbe-
kannt ist, wird zu
dem in unserm Gerichts-
lokale, in dem Geschäftszimmer Nr. 13 auf,
den 29. September c., 9 Uhr
r, vor dem versammelten Gerichte
Vormittags
zum Versuch
der Sühne und mündlichen Verhandlung an-
beraumten Termine in der wider
ihn von seiner
Ehefrau , der Auguste Albertine Mewe, geb. Labusch, angestrengten CEhescheidungs - Prozeß- sache wegen Versagung des Unterhaltes unter der Verwarnung vorgeladen, daß bei seinem
Ausbleiben angenommen werden
wird, er wolle
sich auf den Sühneversuch nicht einlassen, w0o-
nächst mit der Verhandlung der
Sache in con-
tumaciam verfahren werden ivird.
Posen, den 15, Juli 1859. Königliches Kreisgericht, 1. Ab Civilsachen.
[1124] Bo ladung Ueber den Nachlaß des am
theilung für
1, April 1851
hier verstorbenen Buchhalters Friedrich Moriß Walther aus Gräfenhainchen ist durch Verfü-
qung vom 17.
(S
Verfügung vom 23. Mai d. J. Verfahren eingeleitet worden.
gung April d. J. der erbschaftliche Liquidations - Prozeß eröffnet und dieser dur in ein Konkurs-
Es ergeht daher an alle unbekannte Gläu- biger, welche Forderungen an die Walthersche
Konkursmasse zu haben vermeinen , Liquidirung ihrer An-
Aufforderung, sih zux sprüche
4
hiermit die
am 10. September d. J, Vormittags
49:U hx,
vor Herru Kreisgerichts-Rath Stecher, an hie-
figer Gerichtsstelle, Nx: 6,
1 Treppe
boch , Zimmer
entweder persönlich oder dur einen
mit Vollmacht versehenen Nechts - Anwalt (es werden die Herren Rechts-AnwÄälte
Niemer, Fritsch,
l Fiebig Bieren
L Und Do
event. zur Auswahl in Vorschlag gebracht) ein-
zufinden, wärtigen, Masse aasgeschlossen Stillschweigen gegen biger auferlegt werden wird.
im Fall des Ausbleibens aber zu ge- daß sie mit ihren Ansprüchen an die Und Wien ein die si meldenden Gläu-
ewiges
Es beträgt nach bisherigen Ermittelungen die
Aktivmasse etwa 831 Thlr., gegen 3020 Thlr.
die Passivmasse da-
Halle a. d. S., am 19. Juni 1859. Königliches Kreisgericht. I. Abtheilung.
e
[1293]
Bekanntmachung.
Jn unserem Depositorium befinden fich die
seit länger
als 56 Jahren niedergelegten, nach-
stehend näher bezeichneten Testamente.
Da auf deren Eröffnung bis
jeßt nicht an-
getragen worden, und uns bon dem Leben oder
Tode der
Testamentserrichter etwas Zuverläfs-
siges nicht befannt ist, so werden die Juteress senten im Verfolg dez Vorschriften des allge-
meinen Landrechts Theil I. Titel 12.
§. 218 seg.
hierdurch aufgefordert , binnen 6 Monaten die Publication gehörig nachzusuchen. Nordhausen, den 20. Juli 1859.
Königliches Kreisgericht. 11.
Abtheilung.
Benennung der Testatoren.
Datum der Dispositionen.
Dorothee Margarethe Kroe- seln von hier.
Aktuarius Michaelis zu Win- zingerode. :
Christiane Sophie Lier, geb. Fingerhuth, deren Wohn- ort nicht ersichtlich ift.
92. März 1799
415. Dezember 1798.
44. Oktober 1797.
[1 Mitteldeutscher Eisen-
hahn - Verband.
bahn-Verbandes übernehmen vom 1. September
a. c. ab in ihrem gemeinschaftlichen Verkehr innerhalb der Gränzen des Verbandes Ee
Versicherung
der zur Beförderung
aufgegebenen Gepädckstücke, wodurch der Reisende, welcher für Gepästücke eintretenden Falles nur den Ersaß von 1 Thlr. oder 1 Fl. 5 Kr. anzusprechen berechtigt ist, höhere Ent- \{ädigungs-Ansprüche erlangt, unter nachstehen- den Bedingungen :
Í)
Die Versicherung gilt als erfolgt, wenn sie bei der Aufgabe der Gepäcstücke ange- meldet, die Prämie bezahlt und der Gepäck- hein dem Versicherten übergeben ist. Sie wird erwiesen durh cinen Stempel auf dem Gepäckscheine des Jnhalts: „Versichert mit Thlr. Prämie Sar ls 6
2) Eine höhere Versicherung als fünf Thaler
oder 8 Fl. 45 Kr. p. Pfd. wird nicht an- genommen und ¿ben so eine verlangte theilweise Versicherung der auf einen Gepäckschein expedirten Gepästücke zurüd- gewiesen, bezw. nicht anerkannt.
Für jede cin Hundert Thaler oder 175 Fl. des zur Versicherung deklarirten Gesammt- werthes wird (vorausgeseßt, derselbe be» trage überhaupt mehr als 1 Thaler oder 1 D A p. P) Qui De Uen zehn Meilen der Transportstrecke eine
Prämie von 3 Sgr. oder 105 Kr. und auf jede weitere zehn M eil en eine Prämie von 1 Sgr. oder 34 Kr. erhoben, welche sofort bei Aufgabe der Gepäckstüke zu ent- richten ist. Angefangene 100 Thaler oder 175 Fl., so wie angefangene 10 Meilen, werden stets für voll gerechnet.
Die Versicherung erstreckt sich auf Gewichts- defekte, Verluste, Vernichtung und Beschä- digung der Gepäckstücke, auf Beschädigun- gen aber nur so weit, als dieselben äußer- lich an denselben erkennbar sind, und auf Beschädigung des Jnhalts insbesondere nur, wenn dieselben mit einer äußeren Be- schädigung in ersichtlichem Zusammenhange stehen. Als verloren wird ein Gepäckstüd aber erst vierzehn Tage nach dem Termine angesehen, zu welchem es auf der Bestim- mungs-Station eingetroffen sein sollte. Bei theiltveiser Beschädigung oder Vernich- tung des Gepäckes wird die Vergütung nur nah Abzug des Gewichtes des unbe- \chädigten oder vorhandenen Theiles, mit- hin nach Verhältniß des Gewichtes der in Verlust gerathenen oder beschädigten Stüäe geleistet.
)) Die Verwaltungen sind von jeder Haftung
frei, wenn der Verlust oder die Beschädi- gung durch ein anderes Ereigniß als Brand herbeigeführt ist, welches dieselben abzu- halten nicht vermocht haben, oder wenn der Schaden durch Verschulden des Ver- sicherungsnehmers oder folher Personen, welche dieser zu vertreten hat, veranlaßt ist. Die Gntschädigung wird nur gegen Zurüd- gabe des Gepäckscheines geleistet.
Es wird nur der wirkliche, auf Verlangen nahzuweisende Werth des Verlustes, in feinem Falle aber mehr als fünf Thaler oder 8 al. 45 KRr. für das Pfund ents{chä- digt, auh wenn irrthümlih eine höhere Versicherung angenommen wäre.
9) Für die Ermittelung des Gewichtes, für
welhe die Entschädigung zu leisten ist, dient der auf dem Gepäckscheine vermerkte Gewichtsbefund bei der Aufgabe der Ot: pádckstücke als alleinige Grundlage.
Berlin, den 3. August 1859,
Die Verwaltungen
des Mitteldeutschen Eisenbahn - Verbandes.
Für dieselben : Die Direction
der Berlin - Anhaltischen Eisenbahn - Gesellschaft.
Fournier.
Aachen - Düsseldorf-Nuhrorter Eisenbahn. Q-A [
A. Von Aachen nah Ruhrort und Düsseldorf. B.
SO
a
p n Lom 15, JUAU1 3 ab bis auf Weiteres.
Von Ruhrort und Düsseldorf nah Aachen.
Aachen Abfahrt
Gladbach
Nr. des Zuges. Abfahrt
SaAiA
Crefeld Abfahrt
Nuhrort Nr.
des Zuges.
Ankunft | Ankunft
F Ruhrort| Crefeld | Düssel- | Glad- | Rheydt dorf | bah
Abfahrt [Abfahrt [Abfahrt [Abfahrt [Abfahrt
Aachen Ankunft
1 Güterschnellzug mit Pers.-Bef. 111, Personenzug
-
9,0 16 Mrgs. Mrgs. 9,40 1/10
y. Güterzug Mrgs. | Mittags.
mit Pers.-Bef. V1II, Schnellzug ..| 4,50 Nachm.
A 01 4, 49
Nachm.
6,30 Abds. (Fortseßung von X,)
IX, Lokalzug
8,15 Abds, (Fortseßung bon XII.)
XI. Lokalzug .…
X1I, Güterschnellzug mit Pers.-Bef.
11,9 Abds,
Anmerkung.
A) Mrgs. 7,58 Mrgs. 21 Nachm.
9,4 5,55 Nachm.
0/9 : : X. Personenzug Abds. : (An-
kunft.)
T: Nachts (Ankunft, Ueber- nachtung )
1) Die Gütershnellzüge befördern nur 11.
IT. Güterschnellzug mit Pers.-Bef. IV. Sh nellzug
0,30 Mrgs. 9,10 Mrgs. 3,50 Nachm.
8,10 Mrgs. D
Nachm.
VI. Personenzug
VIII, Güterzug... : mit Pers.-Bef.
5,15 Abds,
Abds.
X Cola
XIV. Güterschnellzug „ mit Pers.-Bef.
Nachm.
: Wagenklassen und halten auf allen Stationen. 2) Tages - Retour - Karten sind zu allen Zügen gültig.
Ad A, in Aachen:
as
Zug V. aus Verviers, Cöln und Mastricht. Zug VII. aus London, Ostende, Paris, Brüssel, i: Cöóln und Mastricht; Zug X11. aus Cöln. Züge I, HIL, VII. nah Berlin an den Schnell-, Päerei - und Courierzug der Cöln - Mindener e : Bahn; Zug V. nach Hamm. in Düsseldorf: Züge 1, UL, VI, nach Berlin an den Schnell-, Päckerei- und Courierzug der Cölu - Mindener Bahn ; außerdem nach Elberfeld, 1V. auch nah Deuß, VII. demnächst bis Halle und Leipzig _über Dortmund-Soest. H Züge V., VIT. XI. nach Deuß
in Ruhrort:
Aachen, den 10, Juni 1859.
Zug 1II. aus Paris und Brüssel.
O L Ad B. in Aachen:
n MUDLOLTT:
|
j Lal E Oi ecri on der Aachen - Düsseldorf - Nuhrorter Eisenbahn.
i GDI E e
4,45 Mrgs. ‘(23 C Mrgs. | Mrgs. 1,21 0,22 Nachm. f Nachm. ah Düsfeldorf zum Anschluß an Zug VII. nah Crefeld und Nuhrort. 6,44 9,25 Abds, | Abds.
u Mrgs. D,40 s Mrgs. 4110
Mrgs.
T,15 Mrs. 1,19 Mittags
6,20 Mrgs. 1110
Mrgs.
0,35 Mrgs. 121 Mittags
3,0 2 \
3,40
4,31 Nachm. |Nachm.
Nachm. |‘
9/40
s
6,30 Abds, (für Zug YVII und L M A) 1,24 . 8,3 Abds Abds. (Ankunft. Anschluß an Zug X1. nach Düsseldorf.) 9,25 10,55 11,6 Abds, Nachts | Nachts | (Ankunft und Vebernachtung.}
l
und [ll Wagen-Klasse, sämmtliche übrigen Züge (inkl. Schnellzüge) alle 3
Züge I. und IV. nach Paris (in 1 Tage) und ganz Belgien, nah London per Ostende, außer-
_dem nach Côln und Mastricht. N
Zug VI. nach Lüttich, Cöln und Mastricht.
Zug VIII. Nachts 1 Uhr 30 Min. nah Belgien,
“ Paris und London per Calais. A
Züge IV., VI., XIV. aus Berlin mit dem Courier-, Personen- und Päckereizug der Cöln - Mindener
i Bahn, Zug F, außerdem aus Hamm.
Züge IV., VI,, XIV. aus Berlin wie vorstehend in Ruhrort.
Züge VI., VIIL, X., XIV. aus Elberfeld.
Züge VI., VIIIL, X, aus Deug.
Zug VIII. auch aus Hamm resp. demnächst aus
-
Halle und Leipzig über Soest-Dortmund.
[1332]
M, É #& E , E ’ Niederschlesische Zweigbahn. Einnahme im Monat Juli 1855
für 8744 Personen
und 67,927 Ctr.
Einnahme im Monat U L
in diesem Jahre mehr
U Q Ly
1,231 Thlx. 4 Sgr. 1 Ps\. [1331] Apotheken-Verkauf.
_ Familienverhältnisse halber verkaufe ih meine L hiesiger Stadt befindliche mit Realprivilegium versehene Apotheke unter sehr günstigen Bedin- gungen. Hierauf Reflektirende wollen sih per- sönlich oder schriftlich an den Unterzeichneten selbst wenden.
Dornburg a. /Saale, den 6. August 1859. H. Zöllner.
E
[1337]
Bekanntmachung.
MWeimarische Banlk.
N Bezug auf die noch zu leistenden Ein- zahlungen auf die Jnterims - Partial - Actien
10,423 Thlx. 6 Sgr. 8 Pf.
Litt. B, der Weimarischen Bank hat der Ver- waltungsrath der leßtern folgende fernerweite Beschlüsse gefaßt: :
1) Die den Actionairen durch die Bekannt- machung vom 10. Juli d. J. „bis auf Wei- teres“ gewährte Erlaubniß , . die volle Einzah- [lung auf die Jyterims-Actien Litt. B. mit 60 Thlr. pro Actie vom Tage der Bekanntmachung an beliebig zu leisten, hört mit dem 31. August D Un N
2) Diejenigen Actionaire, welche bis dahin die Volleinzahlung auf die mehrgenannten Jn- terims- Actien Litt. B. noch nicht geleistet haben, werden andurch aufgefordert, die noch fehlenden 60 Thlr. pro Actie in zwei Raten einzuzahlen, und zwar
a) die erste Rate mit Dreißig Thalern pro
Actie weniger eilf Silbergroschen 6 Pf. Abschlags - Dividende für das erste Halb- jahr 1855, also mit baaren Neun und zwanzig Thalern 18 Sgr. 6 Pf, in der Zeit vom 1. bis 15, September die- ses Jahres, und
b) die zweite Nate mit unverkürzten Dreißig
Thalern pro Actie in der Zeit vom 1. bis 15, November dieses Jahres.
3) Auch diese beiden leßten Natenzahlungen
sind in der Währung des 14 - Thalerfußes zu leisten und zwar ° in Weimar bei der Bankkasse, in Greiz bei der dortigen Filialbank, in Verlin bei Mendelsfohn u. Comp. und bei Breest und Gelpcke, in Frankfurt a. M. bei Raphael Erlanger, in Leipzig bei H. Edel, dortigem Agenten der Weimarischen Vank und 5 bei Frege und Comp., in Magdeburg bei Spir und Richter, in R bei Günther und Rudolph, un in Chemniß bei Louis Benndorf.
4) An die Strafen der versäumten Einzah- lung, wie sie im §. 5 des Bankstatuts an- gedroht sind, wird andurch wiederholt er innert.
5) Bei der Einzahlung der leßten Rate werden die Jnterims-Actien Litt. B. eingezogen und dagegen volle Partial-Actien Litt. A. aus- gegeben.
Weimar, am 6. August 1899. Der Verwaltungsrath der Weimarischen Bank
Jm Namen desselben der Vorsißende Stichling.