1855 / 195 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

¿ M, Die Prioritäts-Obligationen unterliegen der Amortisation 1) dur alljährlihe Verwendung des Neinertrages der Cöln-Gießener Eisenbahn nebst ihrer Abzweigung nah Siegen über bier Prozent des Anlage-Kapitals bis zur Höbe eines halben Prozents desselben a der auf die eingelösten Prioritäts - Obligationen fallenden Zinsen ;

a diejenigen Beträge, welche der Staat nach §. 19, des zwischen dem Königlichen Eisenbahn-Kommissariat und der Direction der Cóln - Mindener Eisenbahn - Gesellschaft unterm 22. Juni 1854 abgeschlossenen und unterm 4. November 1854 landesherrlich ge- nehmigten Vertrage hierzu verwenden kann, resp. zu verwenden verpflichtet ist. Die Nummern der für ein Jahr zu amortisirenden Prioritäts- Obligationen werden im Oftober des nächstfolgenden Jahres durch das Loos bestimmt und die Auszahlung des Nominal - Betrages der hiernach zur Amortisation gelangenden Prioritäts - Obligationen erfolgt im April

des auf die Ausloosung folgenden Jahres. Der Cöln - Mindener Eisenbahn- Gesellschaft bleibt jedoch das Necht vorbehalten, mit Genehmigung des Staats sowohl den Amortisations- Fonds zu verstärken und dadurch die Tilgung der Prioritäts-Obliga- |

1482 |

tionen zu beschleunigen, wie auch sämmtliche Prioritäts - Obligationen durch die öffentlichen Blätter mit fech8monatlicher ¿zrist zu kündigen und durch Zahlung des Nennwerthes einzulösen. Die Kündigung darf jedo ch nit vor dem 1. April 1860 geschehen. :

Veber die erfolgte Amortisation wird Unserem Ministex für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten alljährlich ein Nachweis eingereicht.

t 10.

Die in den §g. 4, 5, 6 ind V vorgeschriebenen öffentlichen Bekannt- machungen erfolgen durch den Königlich Preußischen Staats - Anzeiger, die Cólnische, die Aachener und die Düsseldorfer Zeitung. Jm Falle des Eingehens des einen oder des anderen dieser Blätter bestimmt die Di- rection der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft dafür eine andere Zei- tung, in welcher jene Bekanntmachungen mit verbindlicher Kraft erfolgen.

Zu Urkund dieses haben Wir das gegenwärtige landesherrliche Pri- vilegium Allerhöchsteigenhändig vollzogen und unter Unserem Königlichen Jusiegel ausfertigen lassen, ohne jedo dadurch den Inhabern der Obli- gationen in Ansehung ihrer Befriedigung eine Gewährleistung von Seiten des Staats zu geben, oder Rechten Dritter zu präjudiziren.

Das gegenwärtige Privilegium ist durch die Gesez-Sammlung be- kannt zu machen.

Gegeben Erdmannsdorf, den 26. Juli 1859.

(L. S) Friedrih Wilhelm. Von DeV Der, von Bodelschwingh. s

Schema 1.

PVBríioritäts - Dbligation der Cóln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft N e über 900 slr. preuß. Courani. IVte Emission Lutr. A.

Die Ausloosung der zu amortisirenden Prioritäts - Obligationen ge- \hieht in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction und eines proto- follirenden Notars in einem, vierzehn Tage vorher zur öffentlichen Kenntniß zu bringenden Termine, zu welchem den ZFnhabern der Priori-

täts-Obligationen der Zutritt S ist.

Die Nummern der ausgeloosten Prioritäts - Obligationen werden binnen 14 Tagen nah Abhaltung des im Y. 59 gedachten Termins bekannt | gemacht ; die Auszahlung derselben aber erfolgt in Cöln und Berlin, so- | wie in denjenigen Städten, welche etwa sonst noch von der Direction der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft bestimmt werden, an die Vorzeiger der betreffenden Prioritäts - Obligationen gegen Aushändigung derselben und der dazu gehörigen, nicht fälligen Zins-Coupons. Werden die Cou- pons nicht mit abgeliefert, so wird der Betrag der fehlenden von dem Kapitalbetrage der Prioritäts - Obligationen gekürzt und zur Einlösung | der Coupons verwendet, sobald dieselben zur Zahlung präsentirt werden. |

Im Uebrigen erlischt die Verbindlichkeit der Gesellschaft zur Ver- zinsung ciner jeden Prioritäts-Obligation mit dem 30. April des auf die Ausloosung folgenden Jahres, wenn die Ausloosung selbst im Aus- loosungsjahre öffentlich bekannt gemacht worden ist. Die im Wege der | Amortisation eingelösten Prioritäts - Obligationen werden in Gegenwart zweier Mitglieder der Direction und cines protokollirenden Notars ver- brannt und, daß dies geschehen, durch die öffentlihen Vlätter bekannt | gemacht. |

Die in Folge der Nükforderung von Seiten des Inhabers (§.-7) | oder in Folge einer Kündigung (Y. 4) außerhalb der Amortisation ein- | gelösten Prioritäts-Obligationen hingegen ist die Gesellschaft wieder aus- | zugeben befugt. i

Die Jnhaber der Prioritäts - Obligationen sind nicht befugt, die | Zahlung dex darin vorgeschriebenen Kapitalbeträge anders als nach Maß- |

gabe der im §. 4 getroffenen Bestimmungen zu fordern, ausgenommen: a) wenn ein Zahlungstermin länger als drei Monate unberichtigt

bleibt, b) wenn der Transportbetrieb auf der Eisenbahn® länger als fehs

Monate ganz aufhört,

C | dur Pfändung oder Subhastation vollstreckt wird, J) wenn die im §. 4. festgeseßte Amortisation nicht innegehalten wird.

In den Fällen von a. bis incl. c. bedarf es einer Kündigungsfrist nicht, sondern das Kavital kann von dem Tage ab, an welchem einer dieser Fälle eintritt, zurückgefordert werden, und zwar:

zu a. bis zur Zahlung des betreffenden Zins-Coupons, zu b. bis zur Wiederherstellung des unterbrochenen Transportbetriebes, zu c. bis zur Aufhebung der Exekution.

Jn dem sub d. gedachten Falle ist jedoch eine dreimonatliche Kündi- gungsfrist zu beobachten; auch kann der Jnhaber einer Prioritäts-Obli- gation von diesem Kündigungsrechte nur innerhalb dreier Monate von dem Tage ab Gebrauch A wo die Zahlung des Amortisations-

Quantums hätte stattfinden sollen.

Diejenigen Prioritäts-Obligationen, welche ausgeloost oder gekündigt find, und, der Bekanntmachung durch die öffentlichen Blätter ungeachtet, nicht rechtzeitig zux Realisation eingehen, werden während der nächsten zehn Jahre von der Direction der Cöln-Mindener Eisenbahn - Gesellschaft alljährlich einmal öffentlich aufgerufen, gehen sie aber dessenungeachtet nicht spätestens binnen Jahresfrist nah dem leßten öffentlichen Aufruf zur Realisation ein, \o erlischt ein jeder Anspruch aus denselben an das Gesellshaftsvermögen, was unter Angabe der Nummern der werthlos gewordener Prioritäts-Obligationen von der Direktion öffentlich bekannt

zu machen ist. g

Angeblich vernichtete oder verlorene Obligationen werden nach dem in der Konzessions-Urkunde für die Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft

wenn gegen die Eiseabahn - Gesellschaft Schulden halber Exekution |

Jnhaver dieser Obligation hat einen Äntheil von Fünf- hundert Thalecn an dem in Gemäßheit Allerhöchster Genehmigung und nach den Bestimmungen des umstehenden Privilegiums emit- tirten Kapitale von Zwanzig Millionen Thalern Prioritäts - Obli- gationen der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft.

Cóln, den

Die Direction. (Facsìînule dex Unterschrif zweier Directions-Mitglieder. )

Der Spezial-Direktor. (Facsimile der Unterschrift.)

Ausgefertigt. (Unterschrift. )

(Nückseite) Privilegium.

b,

Schema Il.

Cóln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft. E O

Anweisung zu der Prioritäts-Obligation (1V. Emission A

über 500 Thaler Jnhaber empfängt am 1. April 18... gegen diese Anweisung. (Kehrseite.)

gemäß §. 1 des Privilegiums an den durch öffentliche Bekanntmachrng

bezeichneten Stellen die zweite Serie der Zins-Coupons zur vorbezeich-

neten Prioritäts-Obligation,

Cóôln, den E

Die Direction

(Facsimule dex Unterschrift zweier Di-

rections-Mitglieder.)

Ausgefertigt. Unt,

Côln-Mindener Eisenbahn- Gesellschaft. I, Em. A. Nr. 1 Zins -Coupon zu der Prioritäts-Obligation IV. Emisfion Littr. A. E über 500 Thaler. Inhaber empfängt am 1. April 18... gegen diesen Coupon an den planmäßig bezeichneten Zahl- stellen als Zinsen vom 1. Oktober 18... bis 34. März 18... Thaler preußisch Courant.

Côln, den | Die Direction. Ausgefertigt. (Facsimile der

(Ficsimnlè der

‘Unterschrift Unterschrift zweier Direc- des Haupt- tions-Mitglieder.) fassirvers.)

Kehrseite.

Thlr. preußisch Eourant.

Zinsen von Prioritäts-Obliga- tionen, deren Erhebung innerhalb vier Jahre von dem in den be- treffenden Coupons bestimmten Zahlungstage ab nicht geschehen

ist, verfallen zum Vortheil der Gesellschaft.

(Datum der Zinszahlung.)

Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten. -

Der Königliche Kreisbagumeister Wägener zu Bielefeld ist

und dem im §. 20 der Statuten für die Cöln-Mindener Eisenbahn - Ge- 2% us vorgeschriebenen Verfahren für nichtig erklärt und demnächst e ;

zum Königlichen Bau-Jnspektor ernannt und demselben die Bau- Inspektor-Stelle daselbst verliehen worden.

1485

Fustiz-Ministeriuaur.

Der Gerichts-Assessor von Wulffen is zum Sta atsanwalts- gehülfen bei dem Kreisgerichte in Liebenwerda ernannt worden.

Ministerium der geistlichen, Unterri{ts- un? Medizinal-Angelegenheiten. E

| machten Erfahrungen später

Dom Gymnasium zu Halberstadt,

Der Hülfslehrer am ist als ordent- |

Dr. Hermann Karl Gotthold Willmann, licher Lehrer an derselben Anstalt angestellt worden,

f

Kriegs-Ministerium.

Veo tamnt mad ung

Es wird hierdurch in Erinnerung gebracht: daß nah den für | die Militair = Wittwen = Pensionirungs - Societät bestehenden A schriften kein Jnteressent dieser Societät, welcher in den Dienst | eines fremden Staates übertritt, Mitglied derselben verbleiben fann, und daß daher in solchen Fällen mit dem Monate, in welchem B Uebertritt in den fremden Dienst erfolgt, das Ausscheiden aus der | Societät unbedingt stattfindet. : j 0

Berliit, den 11.- August: 1855,

Kriegs-Ministerium. Militair=Oekonomie-Departement.

| Von | shüssen begrüßt,

9 » F 3 I + T 54 4 A e c 5 Angekommen: Der General - Major und. Commandeur der 12, Kavallerie-Brigade, von Sobbe, von Neisse.

4

E S ACTTAN E: der Wirkliche Geheime Rath und M E des Appellationsgerihts zu Glogau, Graf vo Rittberg, und E O gau, Graf von

Der Ober-Präsident der Provinz Pommern, von Pilsach, nah Stettin,

Greiherr Senfft |

| Bouguet,

¡ Kofti N j 3 o S 1j N

| Kotim) élnuen vierspannigen Wagen, neben

| Prinz von Wales

| fihtsmaßregeln die Menschenmasse zu

y erat! j j f Aenderungen eintreten e H id 1e Jem Gese Pg ung zu treffen, daß die Ergebnisse der Branntweinstenee wt Production aus mehlhaltigen ub ‘anbe S les nah der ' r ) offen ge

utt S Egon, Dem Donauschifffahrtsvertrage Pweiz, Beru 18, ge Genehmigung ertheilt, (Fr. J.) Fs i E H O Wle Sertreter . Ms B e PeInuetalhe, Blösch und Cs E Dien T M ihre Entlassung zu verlangen, wenn Gn dem am E V “Fe großen Rath ein radifales Mit-= Nein Z t egierung gewählt wird, Diesep Sthritt wär D - D zur Srneuerung des alten Parteikampfes, welc{er M Jahre die besten Kräfte unseres Kantons verzehrt [l n Is tue Staaktsrehnuug des Kantons Bern für 1854 zeigt E Die von 4,144,214 Fr. und eine Ausgabe von 4.397 594 ne Einnahme eine Mehrausgabe von 253,380 Fr, (Fr, V. Z) Gr, , folglich vel E Paris, 19, August, Die Witterung war ordentlich As p Vas O gen zur L f A4 vayn bis an den Triumph= Pai La Ad [ou Nachmittags die Matlona lee San H P a und der benachbarten Departements aufgestellt rhligte sie 7 L NG am Zriumphbogen, General Lawoestine Mes Montebello vo D die Kaisergarde unter General Graf Boulevard S Bl, Skraßburger Cisenbahnhofe bis an den Pariser Garde, h pt a Aa E L H U

Gefblab ves O r ar lt Dl - Urmee aufgestellt. J un in Se. lou ein Leven fic erst Guiven/ dann Kürassier

d . “A Kauf V ót N ndert Garden, : cini Ote Y N Prinz Napoleon mit Marschall Magnan; ein Um R und dem Polizei - Präfekten auf dem Bahnhofe e e wurde die Annäherung des Zuges gemeldet 7 Ubr 20 Putt A i h Mo, Mell U U r 2h E S ein ven O G L R S „die Uniform eines Divisions- G A rawoeslne Üüberreihte der Königin ein Hierauf bestieg die Königin (im einfachen Reise- A die âlteste Pri én : Kaiser und den Vini ta Abe F 6 a d im zweiten Wagen befand sich der bis nab St: Cleur o, Stng, Napoleon. Dié Fahrt dur Paris a) ol. Cioud ging sehr langsam voran, weil troy aller Vor- V groß war. Eine Straße A4 Boranfahrens der Königin Uhr traf die Königin in St.

Generals.

n ih, den mars{challs-Uniform,

nach der audern begann während die Zllumination, und erst um

| Cloud ein,

| Prinzessin Mathilde unT dem | der Kaiserin. | wo die“ Minister | wurden z | 30g sich die Königin in die ihr best; d Divi É

gia 1n die ihr bestimmten Gemächer zurück.

§ f A f 4 {7 (X J L G A 2 1 c A S dem Commandeur des Sten Klirassier =Regiments, vert-Zleulenant von Gotsch, die Erlaubniß zur Aulegung des

a0 Mg Momogs von Sachsen-Weimar Königliche Hoheit ihm A zweiter Klasse des Haus-Ordens vom N O so wie dem Seconde-Lieutenant von Schaeffer genannten Regiments zur Anlegung des im verliehenen Ritter=

4, I

Kreuzes zweiter Klasse desselben Ordens zu ertheilen,

“n der Treppe des Shlosses befand sich vie Kaiserin mit der Die Königin E O E S 4 inie und dfe üben Pos Cheege g Smd in der Diana-- Gallerie S Aen L, SOrgete N

de gespeist und um 11 Uhr

Es 20. Aus uit too Ql (F T ( Ugust. Lie Königin von England hat heute eine Spazier=

| fahrt in Paris gemacht und deu Justiz - Palast besucht. (Tel, Dey.)

s 79e ito E Spanten, Cine Depesche aus Madrid vom 18. August

| lautet: „Man hat c : : | A A D E +/4l ange ana gi die Noti h: 92 ; B “mit 20° VEL Virluff 0 gen, die Anleihe von 230 Mill, Realen

uotiren, Die Ziffer der freiwilli S0 42 f As e L . Zt C reiwilliaen Uü= terzeihunungen beträgt bis heute 24 Mill. R Königin t

| ta g ; P (o 47 Ap ; P | bis Mitte September im Escurial bleiben,“

Strei. D S 4 zt (of TUrtEl, Das „Journ. des Débats‘ begleitet die Nachricht

/ j 0% (C l Ä Ï N N 90 16 1 4 ì , S von der Schlacht an der Brücke bei Traktix mit folgenden Ve=

Nichtamtliches.

S g ck i C B lei n E N ad 1 s g LCH sen, u der Stadt Kiefer städtel, im Regierungs= M Ppeln, ist die Einführung der Städte-Ordnung vom 30 (lî 1553 vollständig beendigt. (Pr. C.) «

1866 Fg Ftkemberg; Stuttgart, 18. August, Der Etat für digt ab s , vorbehaltlich Der Eudabstimmung, definitiv erle= | D R N Kammer der Standesherren den Beschlüssen | Theilen A a Uber den neuen Etatsentwurf in allen ihren | wahre beigetreten ist, nur nicht in Beziehung auf die Gegenver- | E Derwilligungsrechts gegenüber dem von | R A „gewahrten Königlichen Recht der Verwilligung voller | ans N mäßiger Minister=, Gcheimraths= und Kollegial-Vor= | wobl oie gen und der Gesandtkschaftskosten, Am Montag wird | 1856 Ge ag 8 del Ständeversammlung bis nah Neujahr | D N ri raa U Pont fertiey, heute nos Dit abt n n „andern Hanne über das Geseß, die Ausschanks- teen elta ‘Al und Obstmost, so wie dem Geseßentwurf, be- | esebes, bet, weltee Beides Executionsgesehes und des Pfand-" deu R e M „eide einstimmig angenommen wurden. Dage=- | gesetzes 9 ko eseß über Die “bänderung des Branntiveinsteuer= die Bitte on v mit 18 gegen 9 Stimmen abgelehnt und nur dgen an die Regierung in einer desfalls beschlossenen Adresse ocnommen, in Erwägung: zu ziehen, inwieweit es durch die gee

| f Ì [9 f A (s f L R i „Man wundert sich, daß seit den Affairen von Bala= | Trt hemmen t O die aus dem vorigen Jahre datiren, die rus- P d In neuen Angriff gegen die vor Sebastopol lagernde N Armee unternommen | | A C daß endlich ein neuer Versuch am 16ten d. M. gegen E E bei der Brüdcke von Traktir stattgefunden hat und L 0 e Mia Do No C M x c r 1 6 ay derjelbe, wie die beiden früheren, siegreich zurückgeschlagen

habe. Die gestrige Depesche be-

worden ist, Die Brücke von Traktir (Traktix Kam - Most auf un-= jern Karten) ist eine steinerne Brücke, die über den Fluß Tschernaja myrE, in der Náhe des Aquaducts längs seinem linken Ufer, der das Wasser in die Kielbassins des Militairhafens von Sebastopol sührt (innere Bassins, die niht mit der sogenannten Kielbucht an der upersten Rechten unserer Angriffswerke verwechselt werden dürfen) + Das Lager der Alliirten von Jukerman bis Balaklava ijt vou einer Linie von mit Redouten armirten Escarpements be= jebt, eine Linie, gegen welche sich im vorigen Jahre die Anstrengun= gen der Nussen gebrochen haben, Aber das Gefecht vom 16. August hat nicht auf dieser Linie stattgefunden, sondern davor, zwischen dieser Linie und dem Fluß, in dem Raum, welchen man das Tschernajathal nennt. Dieses seit langer Zeit von einem Theil bder verbündeten Observations-Armee beseßte Thal bietet in seinem sehr ungleichen Terrain verschiedene Hügel, welche vortheilhafte Positionen bieten. Die Straße von Balaklava an* der Brücke ist auf unserer Seite zwischen zwei Hügeln eingeschlossen, von denen aus man die Brücke beherrscht, und überdies bietet uns das Ter=