1855 / 206 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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rtbeilung an aktive Offiziere entstanden sind, wird die Königliche Re une hierdurch benachrichtigt, daß der Herr Kriegs - Minister na einer desfallsigen Mittheilung es nicht für nöthig und ange- messen erachtet, bon den aktiven Offizieren bei Nachsuchung von Reisepássen den Nachweis der Urlaubs-Bewilligung, dur Vorzei- gung derselben, zu verlangen,

Die Königliche Regierung hat daher die mit der Ausstellung von Pássen beauftragten Polizei - Behörden ihres Bezirks davon in Kenntniß zu seßen, daß von der Forderung eines derartigen Nach= weises unbedingt und in allen Fällen Abstand zu nehmen ist.

Berlin, den 23. Juli 1855.

Der Minister des Innern. Im Austrage: | Sulzer. An sämmtliche Königliche Regierungen und an das Polizei-Präsidium hierselbst.

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Bescheid vom 30. Juni 1855 betreffend die

Verwendung der nah erfolgter Ausloosung der

Rentenbriefe und Einzahlung des Nennwerths in baarem Gelde bestehenden Abfindung.

Ew. 2c. wird auf die in der Reallasten-Ablösungssache von N. eingereihte Beschwerde vom

offnet : Es sind in dieser Sache 3260 Rthlr. in Rentenbriefen auf

Jhren Antrag bei dem Königlichen Kreisgeriht zu N, deponirt, und es ist hiervon ein Rentenbrief von 1000 Rihlr, ausgeloost worden. Sie haben beantragt, Ihnen die Loosung von 1000 Rthlr. gegen Annahme eines anderen Rentenbrieses von gleicher Höhe auszuantworten, die General-Kommission hat Sie aber mit diesem Antrage zurückgewiesen, insofern Sie niht im Interesse Jhrer Realgläubiger außer einem Rentenbriefe von 1000 Rthlr. noch gleichzeitig die Cours-Differenz in das gerichtliche Depositum nie= derlegen. Die desfallsige Verfügung der General-Kommission er= scheint völlig gerechtfertigt.

Der §. 49 Nr. 7 des Rentenbank-Geseßes vom 2. März 1850 bestimmt, daß, wenn ein Rentenbrief ausgeloost und dafür der Nennwerth eingezahlt is, auf die nunmehr in baarem Gelde be- stehende Abfindung die früheren geseßlichen Bestimmungen über Kapital - Abfindungen Plaß greifen. Sie haben weder beantragt noch ist von Amts wegen dafür zu sorgen, daß sofort der Verwen-= dungspunkt regulirt oder die Bekanntmachung an die Realbereh= tigten und Gläubiger erlassen werde, es soll vielmehr, wie das nach 6. 58 der Verordnung vom 30, Juni 1834 zulässig, das Kapital, nachdem es anderweit zinsbar angelegt, wieder deponirt werden. Dabei versteht es sich von selbst, daß, so wie der Rentenbrief, so auch die Loosung dafür in ihrem Vollbetrage den Real-Kreditoren verpfändet bleibt, und es folgt daraus, daß, wenn ein Theil dieser Loosung wiederum zinsbar angelegt wird, der etwa übrig bleibende baare Betrag, auf welchen sih das Pfandrecht der Gläubiger mit erstreckt, in deren Interesse deponirt bleiben muß, oder auf den vor= liegenden Fall zur Anwendung gebracht, daß falls die 1000 Rthlr. baare Loosung zum Ankauf eines Rentenbriefes in ihrem Vollbetrage nicht erforderli sind, die Cours-Differenz im Interesse der Real- Kreditoren deponirt werden muß und Jhnen nicht ausgeantwortet werden kann, wobei es keinen Unterschied machen kann, ob Renten- briefe oder andere Staatspapiere angekauft werden.

Jhre Beschwerde is daher unbegründet und muß zurückgewiesen

werden. Berlin, den 30, Juni 1855.

Ministerium für die landwirthschaftlihen Angelegenheiten, Á von Manteuffel. n

den Rittergutsbesißer N,

Kriegs-Ministerium.

Bekanntmachung vom 22, August1855— betreffend Dislocations-Veränderungen des 1sten Husaren- Regiments (1stes Leib-Husaren-Regiment).

29, Márz d. J. Folgendes er=

Husaren-Regiment (1stes Leib-Husaren-Regiment) künftig für de

Stab und eine Eskadron Danzig, für eine Eskadron Elbing, und für zwei Eskadrons Pr, Stargardt, und das 8te Ulanen-Regi=

ment für den Stab und eine Eskadron Riesenburg, -und für je eine

Eskadron die Städte Rosenberg, Saalfeld und Deutsh=-Eylau als Garnisonen erhalten, und daß die hiernach erforderlichen Verän- derungen der bisherigen Standquartiere nah Beendigung der dieg- jährigen Herbstübungen zur Ausführung kommen.

Berlin, den 22. August 1855.

Kriegs-Ministerium. Allgemeines Kriegs-Departement. Wafsferschleben. v. Dewall.

Angekommen: Se. Durchlaucht der Fürst August Sul-=-

kowski, von Reisen.

Se. Durthlaucht der Fürst Otto Lynar, von Drehna. Der Ober-Präsident der Provinz Sachsen, von Wißleben, von Magdeburg.

Der Wirkliche Geheime Ober = Finanzrath und Direktor der Abtheilung für das Kassen- und Etatswesen im Finanz-Ministerium Horn, von Heidelberg.

Der Präsident des Evangelischen Ober = Kirchen = Raths von Uechtriß, von Nieder-Heidersdorf, Kreis Lauban.

Abgereist: Der General - Post -Direktor Schmüdckert, nach der Rheinprovinz.

Erlaß vom 22, Augu 1850: 1hVtrefsœmL. dén Gebrauch der Kirchenglocken.

Es ist zu unserer Kenntniß gekommen, daß in vielen Ortschaften des diesseitigen Regierungs-Bezirks das Läuten mit den Kirchen- glocken,- namentlih bei Beerdigungen, über alle Gebühr ausgedehnt und häufig von jungen unerfahrenen Personen in einer, der Heiligkeit des Gegenstandes und des Ortes durchaus unangemessenen Weise aus- geübt wird. Nicht allein ist das mißbräuchliche stundenlange ununter- brochene Läuten wegen der dadurch erzeugten heftigen Bewegung der Glocken die Veranlassung zu einem Zerspringen dersclben, sondern es theilt sich auch bei einem zu langen und zu starken Läuten die {win- gende Bewegung der {weren Glocken dem Thurm und Kirchengemäuer dergestalt mit, daß nach und nah sehr shwer zu beseitigende Risse und

Spaltungen in den Mauern entstehen.

Durch ein solches übermäßiges Ausdehnen des Glockenläutens und durch die dabei in vielen Orten vorkommenden Ungebührlichkeiten seitens der läutenden Personen wird die alte ehrwürdige und erhebende Sitte des Glockenläutens entweiht, weshalb wir uns im Einvernehmen mit dem Königlichen Konsistorium der Provinz Brandenburg unter Hinwei- sung al die Bestimmungen der Verordnung vom 25. Februar 1751, iwvonach :

„die Küster die Schlüssel zu den Glockenthürmen dem jungen Volk des Dorfes zum Läuten oder zum Baiern nicht anvertrauen dürfen, und bei Beerdigungen höchstens eine Stunde lang, jedoch nur in drei Pulsen, geläutet werden soll“,

zn dem Erlaß folgender, genau zu beobachtender Vorschriften genöthigt

chen:

h Die Küster müssen an den Orten, wo nicht besondere Glöckner angestellt sind, das Läuten selbst besorgen oder unter ihrer speziellen Aufsicht besorgen lassen. Werden sie durch Ausübung ihrer amtlichen Functionen hieran gehindert, so dürfen sie bei Ver- meidung disziplinarisher Maßregeln die Schlüssel zu den Kirchthürmen nicht jungen Leuten, sondern nur geseßten zuverlässigen Männern anvertrauen, von denen eine ordnungsmäßige Besorgung des Läutens mit Sicherheit erwartet werden kann.

Sollte es an einzelnen Orten nöthig erscheinen, zur Besorgung

des Läutens bestimmte zuverlässige Personen anzustellen, so hat der Ortsgeistlihe mit der Gemeinde wegen deren Entschädigung zu ver- handeln und darüber an uns zu berichten. Das sogenannte Baiern an den Vorabenden der hohen Festtage oder an den Abenden der Feiertage selbst wird, so weit es nach der mißbräuchlihen Gewohnheit einzelner Ortschaften von jungen Per- sonen und nicht von den Küstern oder Glöcknern selbst bewirkt wird, streng untersagt.

Nicht minder exscheint das an mehreren Orten übliche Läuten heim A ufwerfen und bei der Beendigung eines Grabes unge hôrig, weshalb dies hierdurch gleichfalls verboten wird.

Jn einzelnen Dörfern wird ferner mit der Benußung der Glockden zu außerkir{chlihen Zwecken Mißbrauch getrieben, weshalb wir unter Bezugnahme auf das Reskript der Königlichen Ministerien der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal - Angelegen- heiten und des Jnnern vom 30. Juni 1842 (Ministerial - Blatt Seite 263) noch besonders zur Beachtung hervorheben, daß die Bestimmung über den außerkirchlichen Gebrauch der Glocken zu- nächst den Geistlichen an den betreffenden Kirchen zusteht.

3) Mit alleiniger Ausnahme des Sturmläutens bei BEN erc getaH,, darf das Läuten mit den Glocken, sei es nun beim Ableben einer Person, bei Leichenbegängnissen, zur Feier des Gottesdienstes oder zu andern

Se. Majestät der König haben mittelst Allerhöchster Kabinets= Ordre vom 10, August d. J, zu bestimmen geruht, daß das 1ste

kirchlichen Handlungen 2c. stets nur in Fünf bis Zehn Minuten

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langen Pulsen stattfinden, von denen jedoch höchstens Drei in Einer Stunde vorkommen dürfen.

Die Küster, so wie die Kirchenvorstände haben bei eigener Ver- i E auf die genaue Befolgung der obigen Vorschriften zu achten.

Entstehen durch Verabsäumung dieser Vorschriften Beschädigun- gen B GáUEntg Bat VAEN E cu so verdt die Siboldi: gen na ewandniß der Umstände zum Schadenersatzz, nöthi [ls im Nechtswege, angehalten Verden: 9 1A M DLSTANS

Potsdam, den 22. August 1855.

/ ___ Königliche Negierung. Abtheilung für die Kirhenverwaltung und das Schulwesen,

Nichtamtliches.

Preußen. Potsdam, 3. September. Ihre Majestäten der König und die Königin wohnten gestern Vormittag dem Gottesdienste in der Kirhe zu Sacrow bei, Mittags fand auf Schloß Sanssouci Familien-Diner statt, und begleiteten Se. Ma- jestät nächstdem Se, Königliche Hoheit den Prinzen Friedrih der Niederlande, Höchstwelcher die Reise nach dem Haag fortsehte, bis zum Eisenbahnhofe.

Memel, 30, August. Die englische Kriegs-Korvette „Archer““, Capitain Heathcote, lief gestern Nachmittags in unsern Hafen ein, und die englishe Räder-Dampf-Kriegs-Brigg, „Gorgon““, Capitain Crawford, ging heute Vormiitag wieder auf unserer Rhede vor Aer O5) 5

Sachsen. Dresden, 31. August, Die Rückehr Sr. Majestät des Königs Johann von der am 23, August angetretenen Reise durch das Erzgebirge ist gestern Abend um 9 Uhr erfolgt, (Drs 5)

Holstein. Kiel, 31, August, Das englische Linienschiff „Sanspareil““, welches mit einem bedeutenden Munitionsvorrathe von Sheernceß angelangt war, ist heute Morgen in Folge telegraphi- her Ordre wieder zurück gesegelt. Das aus der Ostsee ange- langte französische Linienschiff „Austerliß““ ist auf den Grund gestoßen und hat dadur eine, wiewohl nur unbedeutende Verlegung erlit= ten. Dasselbe liegt noch hier im Hafen. (H. C.)

Großbritannien und Jrland. London, 1. Septem= ber. Von Seiten der Regierung ist folgender, die Kriegs=Contr ë= bande betreffender Erlaß veröffentlicht worden:

Beschlossen in der Rathskammer zu Whitehall, 28. August 1855, von den Lords des schr ehrenwerthen geheimen Rathes Jhrer Majestät.

Nachdem die Lords des Rathes gewisse Gesuche um die Erlaubniß, verschiedene Artikel auszuführen, deren Ausfuhr nach irgend einem euro- päischen Orte nördlih bon Dünkirchen oder im Mittelländischen Meere östlich von Malta verboten ist, in Erwägung gezogen haben, verfügen sie

hiermit, daß das Verbot zur Ausfuhr solcher Artikel nah irgend einem Orte östlih bon Malta aufhören soll. Ausgenommen hiervon find jedoch Schießpulver, Salpeter, Schwefel , falpetersaures Natron, schwefelsaure Potasche, salzsaure Potasche (Chlor - Potassium), Waffen und Munition jeder Art, Blei mit eingeshlossen, in Bezug auf welche Gegenstände das Verbot in Kraft bleibt. Die Lord - Kommissare des Schaßes Jhrer Majestät haben hierauf zu achten und sih danach zu richten. i

C. C. Greville.

Die Königin wird auf ihrer Reise nach Schottland von dem Minister des Jnnern, Sir G. Grey, begleitet werden.

Zu Curragh isst ein neues Lager errichtet worden, welches 5000 Mann und 2000 Pferde fassen kann. Es befinden si da- selbst bereits 5000 Mann. Ein Theil der Fremdenlegion soll dieser Tage nach der Krim abgehen, i Der preußische Gesandte, Graf Bernstorff, ist von hier nah Dad Ems abgereist. Während seiner Abwesenheit wird Graf Vrandenburg die Gesandtschafts-Geschäfte führen.

Frankreich. Paris, 1. September. Der neue türkische Votschafter, Mehemed Bey, Sohn Reschid Pascha's, überreichte

gestern, von seinem Botschafts - Personal und dem nah Konstanti- |

nopel zurückehrenden einstweiligen Geschäftsträger Halim Efendi begleitet, dem Kaiser seine Beglaubigungsschreiben, wobei er, nach dem „Pays“, folgende Ansprache hielt :

Sire! Von Sr. Majestät dem Sultan, meinem erlauchten Gebieter, int der Aufgabe - betraut, die Beziehungen der Freundschaft mehr und mehr zu befestigen, welche seit so langer Zeit die beiden Neiche so eng berknüpfen, drücde ich zuerst Ew. Kaiserlichen Majestät den innigen Dank meines Souverains und meines Landes aus für die edlen Anstrengungen, welche Ew. Majestät für diesen Triumph des Nechtes, der Gerechtigkeit und der Civilisation aufbietet. Wenn ich die hohe Aufgabe erwäge, die nir bon meinem exlauchten Souverain anvertraut ward, so verspreche ich A die Erreichung des Zieles bloß durch das ganz besondere Wohl-

ollen, wovon Ew. Majestät uns so viele glänzende Beweise gegeben haben.

Der Kaiser antwortete: Áy Sie kennen, Herr Botschafter, das Jnteresse, das ih dem Sultan

p ome, und die Bemühungen, die ih mit England aufbiete, um die Un- adhängigkeit seines Neiches zu vertheidigen. Jch will, daß die Türkei N nur unabhängig, sondern auch ‘stark und mächtig sei. Was die a angeht, die zur Vertretung des Sultans getroffen worden ist, so reue ich mich, daß dazu der Sohn eines großen Mannes erkoren ward,

der in manchen Verhältnissen seinem Lande so große Dienste geleistet hat.

Nach dieser Audienz empfing der Kaiser den Grafen Hadvi Adjutanten des Erzherzogs Maximilian, der hierher gekommen, um Se. Majestät im Namen des Erzherzogs zu begrüßen und ihm ein eigenhändiges Schreiben desselben zu übergeben. Wie der „Moni- teur“ berichtet, hat der Erzherzog Toulon, wo er am 28. August mit einem kleinen Geschwader von Dampfern angelangt war, in der Nacht auf den 31. August wieder verlassen. Er ward zu Toulon mit allen seinem Range gebührenden Ehren empfangen und von der Bevölkerung mit Beweisen der Ehrfurcht umgeben.

Marseille, 1. September. Abd=el=Kader ist hier ange- kommen und reist heute Abend weiter nach Paris.

Spanien, Eine Depesche aus Madrid, vom 30, August lautet : „Die amtliche Zeitung enthält ein Dekret, welches die mit der Einrichtung der Büreaus des Finanzministeriums vorgenom menen Reformen angiebt, Der Verkauf der Nationalgüter dauert fort. Man erzielt überall vortheilhafte Preise; Käufer im Ueberflusse.‘“

Túürkei. Die österreichishe „Milit, Ztg.“ berihtet: Wir entnehmen einem Briefe von Kadikoi, vom 16. August, daß die Franzosen ihre Belagerungsarbeiten am rechten Flügel bei den Batterieen Lavaranda wieder in Angriff genommen haben. Die Sranzosen haben bis zur Stunde 85 Kilometer (17 Stunden) Trancheen um den südlihen Theil der Seefestung gezogen, und zwar auf einem hierzu sehr ungünstigen, zumeist kahlen Steinboden. Der Laufgrabendienst für die Mannschaft soll um so beschwerlicher sein, als die Wache im Koth uud Wasser den Unbilden des Wet-= ters und dem furchtbaren Feuer der Russen ausgeseßt ist, Es sind dort bereits 39 französische Batterieen etablirt, und zwar in einem überraschend großartigen Style, Unser Korrespon- dent hatte Gelegenheit, das französishe Belagerungsjournal zur Einsicht zu nehmen. Bei dem Baue der Batterie Nr. 22, welche nur mit 3 Geshüben armirt ist, fanden 856 französische Soldaten ihren Tod durch feindliche Kugeln, Jn Varna sam- meln sich von der Donau- und Krim-Armee 26 Bataillone Infan= terie, welhe Abdi Pascha nach Kleinasien einschift, Achmet Pascha verfügte sich nah Eupatoria, um jene Position an die euglische Gremdenlegion, die sih dahin unverzüglih einzuschiffen hat, zu übergeben, und sämmtliche türkishe Streitkräfte gleichfalls nah Asien zu führen, Omer Pascha begiebt sich mit seinem General= stab nach Batum und der General Vivian nach Eupatoria. Das Vorgehen des russishen Corps aus Eriwan auf der Straße von Bajazid na Erzerum in der Stärke von 14,000 Mann bestätigt si, eben so die Nachricht, daß sih der Genera! Murawieff mit dem Gros der Armee von Kars in die Aras = Thäler in Be-= wegung seßte, um sih mit dem Erivaner Corps zu vereinigen. Nach Ardagan wurde eine Brigade detaschirt, und in Ahalbik be=- findet sich das Hauptquartier des General = Lieutenants Fürsten Bebutoff vom Reserve- Corps, Da sich das Gros der türkischen Armee in Batum zu sammein hat, jo dürfte Omer Pascha gegen dieses russishe Reserve - Corps operativ vorgehen, denn obgleich Kars den fühlbarsten Mangel an Proviant leidet und Erzerum nur von irregulairen Truppen beseßt is, so glaubt Omer Pascha dennoch nicht an den nahen Fall dieser zwei festen Punkte, und er richtet sein Augenmerk auf die Position der russishen Reserven am Dur, in der Hoffnung, Murawiesf durch diese Bewegung zum Rüd= zuge nach Gumri zu zwingen.

Aus Konstantinopel, 23. August, meldet der „Wanderer“: Gestern ist aus Kars beim Gouvernement ein Courier eingetrof= fen, der cine von Wassif Pascha den Russen beigebrachte Niederlage meldet, „Den Aten, 7 Uhr Morgens““, publizirt die Regierung, „rüdck= ten die Russen mit allen ihren Streitkräften gegen die Verschanzungen von Kars vor, und machten einen Angriff auf die Kaule-Batterie. Ein Artilleriegefecht entspann sih und dauerte zwei Stunden lang. Der Feind, der viele Leute verlor, wurde zum Rüchzuge gezwungen z außer den Todten und Verwundeten, die er mitgeschleppt, ließ er auf dem Plaß mehr als 200 Mann. Einer seiner Generale wurde getödtet und eine seiner Kanonen dermaßenbeschädigt, daß er sieim Stich ließ, Die ottomanischen Truppen haben in dieser Affaire große Tapfer= keit entwickelt, und Dank den Positionen, die sie inne hatten, wenig Verlust erlitten, Gleichzeitig hat bei Köprü - Köi ein Gefecht stattgefunden, in dem Kerem Pascha sich sehr ausgezeichnet ; die Russen sind über den Saghauli = Dagh zurückgegangen, und Erzerum is gegen- wärtig vollständig degagirt.“

Von den am 16ten gefangen genommenen Russen sind auf dem Charlemagne““ und dem „Labrador“’ bereits 1500 hier an- gelangt, darunter 20 Offiziere und 4 Ober=-Offiziere; ein General, mehrere Ober - Offiziere und eine beträchtlihe Anzahl Soldaten hatten ihrer {weren Verwundungen halber in Kamiesch zurückbleiben müssen. Von England ist mit dem Dampfer „Transit“ R A IS a2 6 Haly mit 600 Mann Artillerie hier einge= troffen. Der „Thabor“ ist, wie aus Marseille, den 1. September, telegraphirt wird, mit Nachrichten aus Konstantinopel vom 23, August eingetroffen, Die von dem General Sol befehligte