1855 / 224 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

1674

¿orduet worden, daß Beamte, welche in den Fall kommen, e En an "Kalenderjahres ihr Diensteinkommen aus ver» schiedenen Kassen zu beziehen, nach der Summe des sich daraus ergebenden Jahresbetrages den. Stempel zur leßten Quittung zu verwenden haben. Um erhobenen Zweifeln zu begegnen, welche darüber eutstanden sind, wie zu verfahren sei, wenn die Zahlungen aus den verschiedenen Kassen nicht lediglich in Gehalt, sonvern theils in Gehalt, theils in Pension bestéhen, wird ferner- weit Nachstehendes bestimmt : : A Jn allen Fällen, in welhen im Laufe eines Jahres ein Beam- ter für einen Theil desselben Gehalt, und für die übrige Zeit Pension bezogen hat, ohne Unterschied, ob die Pension sofort bei der Pensio- nirung des Beamten auf den Pensionsfonds angewiesen, oder vor= läufig aus dem Gehalte der Stelle gezahlt und erst später auf den Pensionsfonds übernommen wird, ist der Stempel von der Ge-=- sammtsumme an Gehalt und Pension zu berehnen und lediglich zu der O welche die zuleßt zahlende Kasse zu er= u verwenden. as unter dieser Quittung durch den Aussteller derselben die aus den verschiedenen Kassen bezogenen Beträge in folgender

Art ersichtlich zu machen: Erhalten 3 a aus der Kasse N. N. Gehalt (nah

Abzug der Pensions - Beiträge) für die Monate 2... eee orr oa so aus derfselbèn Kasse Pension für die Mokllte 261, le i t Ee ies aus der Kasse N. N. Pension für die L

Rthlr, Sgr. Pf.

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überhaupt Hiernach ist der Stempel zu berechnen und zur leßten Quit= tung zu verwenden, Die der ersteren Kasse zu ertheilenden Quittungen sind da= gegen auf Fréipapiér auszustellen, Berlin, den 4, August 1855.

Der Finanz-Minister.

An sämmtliche Provinzial - Steuer = Direktoren und die Königlichen Regierungen in Potsdam und

Frankfurt,

Cirkular-Verfügung vom 29, August 1855 be-=-

treffend die Ausführung des Reglements über

Verpflegung der Rekruten 2è, bei Einziehungen i und Entlassungen,

Cirkular - Verfügung vom 20. November 1854, (Staats - Anzeiger Nr. 299, S. 2269.)

Der Königlichen Regierung wird auf den Bericht vom 12. März d. I,, betreffend die Ausführung des Reglements über die Verpfle- gung der Rekruten, Reservisten 2, nah Vernehmung mit dem Herrn Kriegs-Minister, Folgendes eröffnet :

Die Zahlung der Verpflegungsgelder an die Heerespflichtigen vor tem Albmarshe aus der Heimath wird nah den bisherigen Erfahrungen für nothwendig, eine Mitwirlung der Landwehr= Bataillone in dem von der Königlichen Regierung befürworteten Umfange aber uicht für ausführbar erahtet. Um jedoch den Ge- meinden, beziehungsweise Steuerempfängern, welche nach dem Regle- ment vom 5, Oktober v. J. Verpflegungsgelder zu zahlen haben, die Aufstellung der desfallsigen Nachweisungen zu erleichtern, sind die Landräthe mit Bezug auf die Bestimmung zu 1. ter Cirkular-Verfügung vom 20, November v, J. anzitweisen, durch aufzustellende Tabellen die Entfernungen nach denjenigen Orten anzugeben, wohin vorkom- menden Falles Heerespflichtige zu marschiren haben, auch zu 2. der gedachten Verfügung, da wo es wegen der mangelhaften Bcefähi=- gung der Gemeinden, beziehungsweise der Steuerempfänger nöthig erscheint , in den Tabellen die Verpfkêgungssäte anzugeben. Der Herr Kriegs-Minister wird die Landwehr-Bataillone anweisen las- sen, bei der Ermittelung der Orte, wohin die Heerespflichtigen zu dirigiren sind, die Landräthe zu unterstüßen und ihren desfallsigen Requisitionen Ungesäumt zu genügen, Durch die fraglichen Ta= s R Ie Sue auch; ein Joh nugliMas Material zu

T 1ynen. egenden Prüfung und Feststelluug der Zahlungs= Nachweisungen be Gemeinden Ballen MRNA idt

Uébrigens wird der Königlichen Regiéruñg wiéderholt bemerklich E daß die Bedénken gegen dié dén Gémeindén obliegende hie twirfung bei der Zahlung der fraglichen Verpflegungsgelder , hier

r unéêrwóogen geblieben sindz die Besötgnisse, welhe die König=

| Ordens zu ertheilen,

ganzen Umfange getheilt werden, insbesondere werden etwaige Nea visionserinneruugen gegen die Zahlungsanweisungen der Gemeinden, beziehungsweise der Steuerempfänger, welche bei gehöriger Beleh= rung derselben und bei Benußung der vorgedachten Tabellen im Laufe der Zeit niht vielfah vorkommen werden, in der Regel olne Schwierigkeit auf dem am Schlusse des §. 20 Les Reglements be=

zeichneten kurzen Wege ihre Erledigung finden, und in den Fällen, wo zwischen dem 25sten jeden Monats bis zum 10ten des folgenden Monats Verpflegungsgelder nöthig sind, werden die Gemeinden

mit seltenen Ausnahmen, ohue Schwierigkeit im Stande sein, die unbedeutenden Geldbeträge zu beschaffen.

Jedenfalls muß jeßt weitere Erfahrung über die Zweckmäßig=

keit und Ausführbarkeit der die Mitwirkung der Gemeinden betref

fenden Bestimmungen des mehrgedachten Reglements abgewartet

werden. i Berlin, den 29, August 1855.

An die Königliche Regierung zu N.

Abschrift der vorstehenden Verfügung zur gleichmäßigen Beachtung, Berlin, «den 29. August 1855.

Der Finanz-Minister, í

An sämmtliche übrige Königliche Regierungen exkl, Posen, Brombérg und Sigmaringen.

Angekommen: Der General-Major und Direktor der All- gemeinen Kriegsschule, von H oep fner, von Alexisbad,

Abgereist: Se. Excellenz der General-Lieutenant und Coms- mauer. der len Bivilion, von Ros, a0 der Provi Sachsen.

Berlin , 24, September. Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem General = Adjutanten und Gouverneur von Luxemburg, General der Kavallerie von Wedell, die Er=- laubniß zur Anlegung des von des Königs der Belgier Majestät ihm verliehenen Oroß-Kreuzes des Leopold - Ordens; so wie dem Kommandanten von Luxemburg, General - Major vou Olberg, zur Anlegung des ihm verliehenen Kommandeur-Kreuzes desselben

Bann M au,

betreffend die Zuerkennung von Auszeichnungen an Werkmeister und Handwerker Seitens der Preisgerichte der Ausstellung zu Paris.

Ein an die Kaiserlihe Kommission für die allgemeine Jndustrie- Ausstellung zu Paris erlassenes Dekret vom 10. Mai d. J. bestimmt im Artikel 8 Folgendes:

„Die Werkmeister und die Handwerker, welche durch ihre Dienst- leistung um die cinzelnen der von ihnen betriebenen Gewerbszweige oder besonders durch ihre Theilnahme bei der Erzeugung der ausgestellten und einer Auszeichnung würdig befundenen Gegenstände als verdienstlich be- zeichnet worden sind, können von den Furh's der siebenundzwanzig ersten Klassen eine der im Artikel 1 bezeihneten Auszeichnungen, welche in goldenen, silbernen und bronzenen Medaillen, so wie in ehrenbvoller Erwähnung bestehen, erhalten.“

Der Präsident der Kaiserlichen Kommission hat dem zufolge den Wunsch auêégesprochen, daß dicjenigen Aussteller, welche in dicser Be- ziehung Anträge im Juteresse ihrer Gehülfen und Arbeiter zu stellen haben, zur baldigen Abgabe ihrer Meldungen veranlaßt werden inöchten.

Jndem noch bemerkt wird, daß nach dem Cirkularschreiben des Prä- sidenten der Kaiserlihen Kommission als solche Haupt-Mitarbeitex, welche zu einer Auszeichnung in Vorschlag gebracht werden können, auch die Jugenieure, Architekten und Künstler bezeichnet sind, werden die Herren Aussteller ergebenst ersucht, die Anträge auf Verleihung von Auszeich- nunç n mit beigefügten auéführlichen Motiven, Leßtere wo möglich in französis{er Sprache abgefaßt, der unterzeichneten Kommission zu Händen des Negistrators Herrn Liphardt auf dem Büreau der Bau - Abtheilung des Königlichen Polizei-Präsidiums Mühlendamm Nr. 32 in den Dienst- stunden von Vormittags 8 Uhr bis Nachmittags 3 Uhr einzureichen.

Berlin, den 18. September 1855.

Bezirks-Kommission für die Pariser Jndustrie- Ausstellung. Der L Regierungs- Nath othe.

N icht amtliches. Preußen. Königsberg, 21, September. Der Obkerpräsident

lihe Regierung dieserhalb hegt, kéunen indessen nicht in ihrem

veröffentlicht folgendes an ihn gerihtete Allerhöchste Schreiben :

1675

Durch die Umstände leider verhindert, der sechsten Säkularfeier Unserer Haupt- und Residenzstadt Königsberg in Person beizuwohnen, wünschen Wir Unsere Theilnahme an dem Jubelfeste durch eine wohl- thätige Stistung zu bethätigen, welche das Gedächtniß der Feier bleibend zu erhalten geeignet ist, und wollen daher, indem Wir als Stiftungs- Kapital die Summe bon Viertausend Thalern aussezen und solche Jhnen hierbei zugehen lassen, Jhrem Vorschlage gemäß genehmigen, daß dieser Betrag zur Gründung einer Stiftung zur Unterstüßung und Versorgung arbeitsunfähiger und hülfsbedürftiger, der Stadt Königsberg angehöriger Handwerker verwendet werde. Die näheren grundsäglichen Bestimmungen über die Stiftung sind in einem Statut festzuseyzen, welhes von dem Magistrat daselbft unter Zuziebung der Junungsvorstände zu entwerfen und sodann von Jhnen zu bestätigen ist. Vor der Bestätigung haben Sie indessen dasselbe an Uns einzusenden und sih Unserer Zustimmung zu verfichern. Sanssouci, den 15. September 185d.

(gez.) Friedrich Wilhelm. (gez.) Elisabeth.

Trier, 22, September. Jhre Majestäten der König und die Königin werden heute von Saarbrücken ab zuerst in Mettlach die Boch'sche Fabrik mit Allerhöchstihrem Besuche beehren und dann über Castel zwischen 7 und 8 Uhr Abends in hiesiger Stadt ein- treffen. (Tr. Z,)

Côln, 23. September, Se, Excellenz der Herr Minister- Prásident Freiherr von Manteuffel traf heute Nachmittags gegen 1 Uhr von Düsseldorf hier ein, besichtigte alsbald den Dom, so wie einige andere Merkwürdigkeiten der Stadt und reiste gegen Abend nah Coblenz weiter. (Cöln. Ztg.)

Sachsen. Dresden, 22, September, Der Königlich preußische außerordentlihe Gesandte und bevollmächtigte Minister am hiesigen Hose, Graf von Redern, ist von seiner Urlaubsreise zurüdgekehrt. (Dr. J.)

VBazen. Karlsruhe, 21, September. Seine Königliche Hoheit der Negent hat sich gestern von Mainz nach Manuheim begeben, um Seine Majestät den König von Preußen bei der Durch= reise in Ludwigshafen an der Gränze des Großherzogthums zu begrüßen, Seine Königliche Hoheit sind gestern Abend hierher zurückgekehrt, Jhre Königliche Hoheit die Großherzogin Sophie,

so wie Seine Königliche Hoheit der Prinz Wasa haben sich gestern |

nach Speyer begeben, um daselbst mit Jhrer Majestät der Königin

von Preußen zusammenzutresen, Jhre Königlichen Hoheiten wer- |

den heute hierher zurückehren. (Karlsr, Z.) WVayerun. Speyer, 20, September. Heute Abend nach 6 Uhr kamen mittelst Extrazuges von Mainz der König und die

Königin von Preußen nebst Gefolge, begleitet vou der Frau |

Großherzogin Stephanie von Baden, hier an, Die hohen Herrschaften |

wurden von den höchsten Civil- und Militairbehörden unserer Stadt |

im Bahnhof begrüßt. Jhre Majestäten werden morgen unserm Dom | daß ein von den Russen auf die Stadt Kars unternommener Sturm | durch die Garuisou zurückgeschlagen wurde,

einen Besuch abstatten und um 2 Uhr Nachmittags mit einem Extra- zug nach Saarbrücken abreisen. (Pfälz. Ztg.)

Niederlande. Haag, 20. September. Der König hat von den 1hm vorgeschlagenen drei Kandidaten Herru Gevers

van Endegees zum Präsidenten der Zweiten Kammer der | Oeneralstaaten ernannt. Der neue Präsident nahm heute den |

Präsidentenstuhl ein, wobei ex in einer kurzen Anrede den Verdiensten seines Vorgängers, Herrn Borel vau Hogelanden,

Oerechtigkeit widerfahren ließ. Unter den Gegenständen, welche |

die Aufmerksamkeit der neuen Legislatur in Anspruch neh- men, hob der neue Präsident insbesonrere die Sfklaven-=

Emaucipations = Frage hervor; indem ev: darauf. ‘Tie | Unterstübung der Kammern in seinen s{chwierigen Functio- |

nen in Anspruch nahm und seinerseii® möglichst eine unparteiliche

Voiu A G S A / C A L G R teitung der Debatten versprach, rief er s{ließlich göttlichen Schuß | auf die Arbeiten der Versammlung herab, der er insbesondere Ein-= |

traht empfahl. Der Kammer wurde darauf ebeufalls der König= | L | Lbien die Krönung des Königs Dom Pedro V. unter großem

liche Beschluß auch mitgetheilt, der die Ausweisung des Apostels van Geest verfügt. ( häuser und über vie Disziplin an Bord der Kauffahrteischifse vor=

gelegt. Prinz Friedrich der Niederlande tritt am Sonnabend. | | N le O a A 6 Gd : N; G Md | ‘ine Reise nah Petersburg an, um seine Gemahlin und Tochter | von Lort abzuÿolen. Der preußische Gesaudie Graf von Königs- |

mark ist nah Berlin abgereist.

Großbritannien und Arlaud. London, 22. Sey- tember, Die „London Gazette“ vom gestrigen Tage bringt folgende zwei vom 20, September datirte Deccrete des geheimen Rathes:

_Jn Erwägung gewisser Gesuche um Erlaubniß zur Ausfuhr ber- schiedener Artikel, deren Ausfuhr nach allen europäischen Orten nördlich bon Dünkirchen und nach allen Punkten des Mittelmeeres östlich von Malta untersagt ist, verfügen die Lords des Nathes hiermit, daß das diese Artikel betreffende Ausfuhr - Verbot für alle öftlih von Malta ge- legenen Orte erlöschen soll. Ausgenommen jedoch sind Schießpulver,

Salpeter, Schwefel, s{hwefelsaures Kali, salzsaures Kali (Chlor-Potassium), |

für welche das Verbot in Kraft bleibt. Jhre Herrkichkeiten verordnen hiermit, daß der gegenwärtige Erlaß an Skelle des hiermit aufgehobenen Erlasses vom 28. August tritt. Die Lord-Kommissare des Schaßes Jhrer Majestät, die Zoll-Fommissare und alle anderen Personen, die es angeht, haben si hiernach zu richten. C. C. Greville.,

Jn Erwägung, daß es zweckmäßig ist, die Ausfuhr von chlorsaurem Kali als eines bei der Anfertigung von Heer- und Flotten-Material ge- brauchten Artikels zu verbieten, verfügen die Loxds des Nathes hiermit,

Es wurde ein neuer Geseßentwurf über die Leih= |

daß die Zollbeamten Jhrer Majestät die Ausfuhr von chlorsaurem Kali nach jedem europäischen Orte nördli von Dünkirchen und nah jedem Orte im NMittelmeere östlich von Malta zu verhindern, die Ausfuhr des- selben Artikels uach jedem anderen Punkte der Welt jedoch zu gestattèn haben, wenn der Ausführende cinen Schein ausstellt, laut dessen die Waare an dem angegebenen Hafen gelöscht und konsumirt werden soll Hiernach haben sich 2c. zu richten, C. C. Greville j Der Kriegsminister hat in den hiesigen Blättern zur Anzeige gebracht , daß er, um den von den Angehörigen der verwundeten Krim-OÖfssiziere ausgehenden Anfragen zu genügen, an ven General Simpson geschrieben und von diesem eine vom 20. September Morgens, datirte Depesche erhalten habe , welcher zufolge es mit der Genesung der Verwundeten einen befriedigenden Fortgang hatte Die Rüdkehr des Hofes nach Windsor is auf den 12ten Se Ra Mouats anberaumt. Die Herzogin von rleans lebt mit ihren beiden S6 in stille: ‘üdgezogen- D Aa d ) Söhnen in stiller Zurückgezogen- Fraukreich. Paris, 22. September, Der „Moniteur“ sagt unterm gestrigen Datum: „Man hat zu Pc ris gestern das Gerücht von einèm Attentat auf die Person des Kai ers verbreitet verübt von einem der braven, aufs speziellite seiuer Person beige- gebenen Unteroffiziere, Diese Nachricht war an und für sich so abgeshmadt, daß sie feine Widerlegung verdienen würde, wenn die Böswilligkeit sie niht mit äußerjter Sÿhnelligkeit in Umlauf ge- braht hätte, Wir glauben daher erklären zu müssen, daß lle nicht die mindeste Begründung hat. Der Kaiser und die KGseti waren gestern zum Besuch Jhrer Majestät der Königin Christine in Malmaison und Jhre Majestäten sind vollkommen wohl. Der Polizei-Präfekt hat Befehl erhalten, dem Ursprunge einer fo sirafbaren Erdichtung sorgfältig nachzuforshen. Das offizielle Vlatt theilt cinen Beshluß der Bank von Frankreich mit wonach das General =- Conseil in jeîner Sibung vom 20. Sep- tember die Zinsen der Vorschüsse auf Staatspapiere, Eisen- bahn - Valuten und städtische Obligationen auf 5 Pro- zent festgestelt hat. Dex Diskönto für Handels - Effek= ten bleibt auf seinem bisherigen Zinsfuße von 4 Prozent, L 4 September. Der heutige „Moniteur“ veröffentlicht in seinem offiziellen Theile ein Kaiserliches Detret, wodur cin Kredit vou zehn Millionen sür öffentliche Arbeiten eröffnet wird, in der Absicht, die Bevölkerungen, welche durch die Theuerung der Lebens mittel leiden, zu unterstüßen, f Durch andere Dekrete wird den Generalen Mac Mahon, Niel und Bosquet das Großfreuz der Ehren-Legion ertheilt. Das offizielle Blatt enthält eine Korrespondeuz, welche me!det,

es é Tov M 5 (a C - d f Spanien. Ver „Agentur Havas“ s{chreibt man aus Magd rid,

vom 18. September: „Die amtliche Schließung des Tribunals der

apostoli\heu Nunziatur (der Rota) ist am 15ten erfolgt. Die hier E der Cortes haben gestern ihr Eiuberu-

Gi (t 6 ck47 p Do ( ENPIL T1 5 Le L i Gi D ü E d E DEN _1, WVilober empfangen. Ju Folge der thatigen Bemühungen Diozaga's zu Paris sind 400 in Marseille

| angelangte Minié-Kagrabiner, weiche für die spanischen Karlisten be-

stimmt waren, dort mit Beschlag belegi worden.“

Sine Depesche aus Madrid vom 20, September lautet: „Die ammige' Déilung enthält die Ernennungen des Generals Fitor, der O E Barcastaqui Und Falcon, und der Obersten Ametler und Veran zu Adjutanten des Königs. Die freiwillige Zeichnung auf die Auleihe von 230 Millionen beläuft sich definitiv auf 173 Mitlionen.““

Portugal. Jn London i} laut telegraphischer Depesche vom 21sten die Nachricht aus Lissabon eingetroffen, daß am

Enthusiasmus des Volkes stattgefunden hat. Die Cortes haben sofort die Thronbesteigung des neuen Herrschers bestätigt. Die Minister erklärten, daß sie dem bisher von ihnen verfolgten politi- schen Systeme treu bleiben würden.

Italien. Jun Neapel ist, wie aus Wien den 22, September berichtet wird, ein Ministerwechsel eingetreten. Der Kriegs- Minister Fürst Js chitella is mit Beibehaltung eines Gehaltes

entlassen worden, Winspeare ist zum Staatssecretair, Picena

zum Kriegs=Minister, Bianch ini zum PolizeizChef ernannt, Man hofft, daß die Westmächte hierdurch befriedigt sein werden.

Türkei. Eine außerordentliche Ausgabe der „London Ga- zc‘te‘“’ vom 22. September enthält nachstehenden amtlichen Bericht des englishen Oberbefehlshabers über die Einnahme vou Se- bastovol: Kriegs8-Departement, 22, September.

Der Major Leicester Curzon ist heute früh mit einer Depesche des Generals Simpson an Lord Panmure angekommen, welche folgendermaßen lautet:

: j Vor Sebastopol, 9. September.

Mylord! Jch hatte die Ehre, Ew. Herrlichkeit in meiner Depesche vom 4. d. M. zu melden, daß die Jngenieur- und Artillerie-Offiziere der verbündeten Heere dem General Pelissier und mir einex Bericht vorgelegt hatten, mit der Empfehlung, am s. d. M.,, nach Unterhaltung eines drei- tägigen heftigen Feuers zum Sturm zu schreiten.

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