1855 / 230 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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1718

Die nicht immatriculationsfähigen Studirendèn der Pharmacie, so wie der Zahnheilkunde bei hiesiger Königl. Friedrih-Wilhelms- Universität werden aufgefordert, noch vor Anfang des bevorstehen- den neuen Semesters, um wegen Beginnen oder Fortseßung ihres

Studiums die nöthige Anweisung zu empfangen, unter Beibrin- gung der über ihre Schulkenatnisse und resp, Besuch der Vor- lesungen sprechenden Zeugnisse, bei Unterzeichnetem (Französische Straße Nr . 29) Morgens von 8 bis 9 Uhr sich zu melden.

Berlin, den 29, September 1855.

Der Direktor des chirurgisch-pharmazeutischen Studiums bei hiesiger Königl. Universität.

Geh. Ober - Medizinal - Rath Dr. Klug.

Finanz- Ministerium.

Verfügung vom 15. September 1859 betreffend

das Diensteinkommen der Militairärzte Behufs

der Berechnungdes Gehaltsverbesserungsabzuges bei ihrer Anstellung im Civildienste.

Verfügung vom 31. Januar 1854. (Staats-Anzeiger Nr. 143. S, 1101.

Ew. 2c. erwiedere ich auf die Anfrage in dem Berichte vom 2c, daß in dem der Verfügung vom 31, Januar v. J. beigelegten Tarife des jährlihen Einkommens der verschiedenen Grade im Militair, die Militairärzte nicht mit aufgeführt sind, weil dieselben zu den Militair beamten gehören, |

Behufs der Berechnung des einmaligen Abzugs von 2 zum Pensionsfonds bei der Anstellung von Militairärzten im Civildienste haben selbige sich dur ein Attest ihres früheren Truppentheils über das zuleßt bezogene etatsmäßige Gehalt und den chargenmäßigen Servis thres leßten Garnisonortes auszuweisen, Gehörte zu dem Einkommen eine Brodkompetenz, so ist deren Geldbetrag als Mili= tairdiensteinkommen mit in Ansaß zu bringen, tz: Berlin, den 15. September 1855.

Der General-Direktor der Steuern.

An den Königlichen Geheimen Ober-Finanzrath 2c. N: zu N.

E Me R E E M 4 e A E T E

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Rekurs-Bescheid vom 30, Juli 1855 betreffend

die Verpflichtung der Deichherren in Schlesien

zur Schließung von Deichbrüchen, wo ein neuer

Deichverband noch nicht gebildet und auch ein

provisorischer Deichverband nicht zu Stande ge- kommen ist.

Jn der Deichbau-Sache von N. erhält die Königliche Regie=- rung auf den Bericht vom 31. Januar c., dessen Beilagen zurück- folgen, den Rekurs-Bescheid (a.) vom heutigen Tage zur Publika= tion und weiteren Veranlassung.

Berlin, den 30, Juli 1855. Ministerium für die landwirthschastlihen Angelegenheiten. Jn Vertretung : Kette.

An die Königliche Regierung zu N.

Rekurs - Bescheid,

Jn der Angelegenheit, betreffend die Wiederherstellung des im August

v. J. durchbrochenen Oder-Deiches bei N. wird auf den Rekurs des - Nittergutsbesigers Lieutenant N. zu N. vom 9. Januar d. J. gegen das Resolut der Königlichen Regierung in N. vom 30. November v. J. hier- durch zum Bescheide ertheilt, daß unter Zurückweisung des Nekursgesuhes das Resolut yom 30, November v. J. zu bestätigen und Nekurrent s{huldig, die Kosten des Rekurs-Verfahrens zu tragen.

Gründe. Der N. . er Dominial-Deich ist bei dem Sommerhochwaßer der Oder

am 24. August bv. J. durhbrochen und das Rittergut N. in seinen Ge- bäuden und Grundstücken durch diesen Deichbruch s{chwer beshätigt.

Der Besißer des Nittergutes N. versagte die Herstellung des Deiches

weil er dazu wegen der erlittenen Verluste außer Stande sei, und den früheren provisorischen N. .er Deichverband für verpflichtet halte, den Bau auszuführen, obwohl er selbst die laufende Unterhaltung des Deiches

nach besten Kräften bewirkt habe.

Die. Regierung in N. ließ darauf den Bau bei dessen großer Dring-

lichkeit mit Hülfe von Staatsvorschüssen ausführen, entschied aber auf Gxund des Deichgeseßes bom 28. Januar 1848 §§. 6. 7. interimistisch dur Resolut vom 30. November v. J., daß der Besißer des Gutes N. die Wiederherstellung des Deiches bis zur früheren Höhe und Stärke, incl. der erforderlichen Sicherungs-Maßregeln zu bewirken habe, wobei eine nachträgliche Entscheidung darüber, ob und in wie weit wegen Unvermögens des Besißers von N. zur Auf- bringung sämmtlicher Kosten, oder wegen einer theilweise anzu- erkennenden Melioration zu Gunsten des Deichverbandes ein Theil der qu. Kosten den Jnundations-Genossen aufzuerlegen sei vorbehal- ten wurde bis zur Konstituirung des Deichamtes füx den N... er Deich-

verband und nah Anhörung desselben.

Jn den Gründen ist ausgeführt,

a) daß der neue N..er Deichverband den Deichbruch vom 24, August v. J. nicht zu {ließen hat, weil das Deich - Statut vom 26. Juli v, N. nach dem Geseße vom 3. April 1846 ex 11 Tage nach der am 22, August v. J. erfolgten Ausgabe der Geseß - Sammlung Nr. 33, also-am 2. September v. J. Geseßeskraft erlangt hat;

b) daß der provisorische L. cer Deriyerband, welGer für die N... er Niederung auf Grund der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 24, April und 22. Juli 1830 gebildet werde sollte „bis nach ge- shehener Organisation eines Deichbausystems für die Provinz Schlesien eine allgemeine Deich - Ordnung publizirt sein werde“ niht zu Stande gekommen sei, indem es nicht gelang, eine Vertretung der Deichgenossen und eine gemeinsame Verwal- tung einzuführen , obwohl in einzelnen Fällen vor dem Jahre 1848 Auss\chreibungen nach ciner provisorischen Deichrolle gemacht sind, daß nach §. 28 des Deichgeseßes vom 28. Januar 1848 die Aller- höchste Kabinets - Ordre vom 24. April 1830 und 22. Juli 1830 als aufgehoben zu betrachten, und auch nach 23 I. e. der Fort- bestand eines provisorischen Deichverbandes in der N..er Niederung nach Publication des Deichgeseßes vom 28, Januar 1848 bis zur Einrichtung des definitiven Deichverbandes nicht angenommen wer- den könne, weil in der That die Organisation eines provisorischen Deichverbandes in dieser Niederung vor Publication des Gesebes vom 28. Januar 1848 nicht zu Stande gekommen war ;

c) daß mithin im vorliegenden Falle nicht die Mitglieder des provi- sorishen Deichverbandes herangezogen werden können, sondern der Dominialbesißer von N., welcher den Deich unbestritten seither unterhalten hat, nah §. 6 des Deichgeseßes vom 28, Januar 1848 interimistisc) zur Aufbringung der Baukosten angehalten werden muß; daß eine Leistungsunfähigkeit des Besißers vorläufig nicht als dar- gethan anzunehmen sei, indem derselbe ein s{huldenfreies Rittergut besißt, welches sein Vater für 34,300 Nthlr. erkauft und er selbst aus dem väterlichen Nachlasse für 23,100 Rthlr, erworben hat, auf welchem außer einem Zins von 1 Rthlr. 18 Sgr. nur eine vorübergehende Rente an seine Tochter haftet, daß indeß bei der Höhe der Baukosten und der Länge der gewählten Baulinie die definitive Entscheidung über die Frage der Leistungsfähigkeit und der Anrechnung etwaniger Verbesserungen für den Deichberband auszuseßen sei bis nah Konstituirung und Anhörung des N..er Deich-Amtes.

Zugleich hat die Negierung die durch den revidirten Kostenanschlag festgestellte Baukostensumme von 13,410 Rthlr. im Wege der Protestation in das Hypothekenbuch des Rittergutes N. eintragen lassen.

Gegen das Nesolut hat der Rittergutsbesißer N, rechtzeitig Rekurs

eingelegt, mit dem Antrage, ihn von allen Deichbaukosten und den Kosten des Verfahrens zu entbinden, weil ex einen Schaden von 21,154 Rthlr.

| 10 Sgr. erlitten habe und prästationsunfähig sei, eventuell den provi-

| |

sorischen N. er Deichverband, welcher fortbestehen müsse, bis zur Bil- dung des neuen Verbandes, und zu welchem er selbst bedeutende Beiträge gezahlt habe, zur Ausführung des Baues anzuhalten, und dem Nekur- renen nur seinen verhältnißmäßigen Beitrag aufzulegen, dabei aber nicht den neuesten unerklärlich hohen Kostenanshlag, sondern höchstens den früheren Kostenanschlag von 3920 Nthlr. zum Grunde zu legen.

Der Einwand wegen der Leistungsunfähigkeit verdient für jeyt keine Berüsichtigung, da in dem Resolute erster Jnstanz die Entscheidung über diesen Punkt noch vorbehalten, und also wesentlih nur die Frage ent

schieden ist, ob der sogenannte provisorische N... er Deichverband au

Grund der Allerhöchsten Kabinets - Ordre vom 24. April und 22. Jul 1830 noch herangezogen werden könne, oder nicht.

Jn dieser Frage tritt das Ministerium nachdem es über den ful alle Oder-Niederungen der Provinz Schlesien wichtigen Gegenstand auch die Meinung der Königlichen Negierungen in N. und N, gehört hat in Uebereinstimmung mit denselben der Ansicht der Königlichen Negierung in N. bei.

Das Deichgeseß vom 28, Januar 1848, welches in §. 28. „alle von

dem gegenwärtigen Geseße abweihenden Bestimmungen der allgemeinen Landesgeseße oder den für einzelne Landestheile bestehenden Verordnungen aufhebt, enthält einestheils allgemeine Negeln über die Bildung bon Deichverbänden, sodann aber au Vorschriften, wie es mit der Herstellung von Deichbrüchen gehalten werden soll vor der Bildung eines Deichverbandes, namentlih in dem Falle, wo der Deichbaupflichtige nicht leistungsfähig ist, Die leßtgedachten Vorschriften erfü!Ten denselben Zweck, welcher die Allerhöchste Kabinets - Ordre bom 24, April 1830 hervorrief, und zwar in einer gerechteren und die Lokal- verhältnisse mehr berücksihtigenden Weise. Sie müssen als neueres Gesetz und nach §. 28 des Gesehes vom 28. Januar 1848 seit dessen Publica- tion für die Zukunft in aïlen den Niederungen zur Anwendung kommen in welchen sich damals nicht s{chon auf Grund der Allerhöchsten Kabinets- Ordre bom 24. April 1830 durch Einführung eines provisorischen Deich- E ein neuer Rechtszustand betreffs der Deichbaupflicht gebil- det hatte. ¿ :

Wo dagegen das leßtere durch Organisati ‘ines provisorische Oeichverbandes bei Publication des GOUAE Rie 98 dritte Aae geschehen war, wie z. B. in vielen Niederungen des Negierungs-Bezirks N., da muß diese provisorische Deich - Ordnung nah §. 23 des Deich- Geseßes in Kraft bleiben, bis ein definitiver Deichverband an ihre Stelle tritt. Diefe Auslegung der betreffenden Borschriften entspricht sowohl den Worten, als dem Geiste derselben, so wie der Praxis, welche sich seit dem Jahre 1848 in der schlesischen Deichberwaltung gebildet hat.

Jn dem vorliegenden Falle kann danach qa f die Besti

D É ( N Di uf die Bestimmung der Allerhöchsten Kabinets - Ordre A D N " M {llerhöchsten Kabinets-Ordre vom 24. April 1830 uicht zurückgegangen

(V

5 6 f Die Mogtovins . 1 C "o 1RAC i werden, weil die Regierung vor dem Jahre 1848 zwar versucht hat, einen

(nv 4 C of zy ; 1 r - í ; provisorischen Deichverband in der N... erx Niederung zu bilden, und selbst |

einzelne Umlagen nach der provisorischen Deichrolle dur Evxecuti

beitreiben lassen, die Bildung des N, S E That an dem lebhaften Widerspruch eines großen Theils der Niederung gescheitert ist, so daß die Unterhaltung der Deiche wirklich fast ohne Ausnahme und namentlich seit dem Jahre 1848 durchgängig von den früheren Deichbaupflichtigen bewirkt ift. E i |

Da nun das Dominium N. unstreitig die Deichstrecke, in welcer der Bruch bom Jahre 1854 vorkam, seither Intend hat, so Rlufte ala nah §. 6 des Deichgeseßes vom 28, Januar 1848 zunächst zur Aufbringung der Baukosten verurtheilt werden. Die Nothwendigkeit der gewählten Bau- linie und Sicherung8maßregeln ist durch die Bau- Sachverständigen bor- [{riftsmäßig festgestellt. Die ungünstige Lokalität und die späte Jahres-

zeit hat den Bau vertheuert. Ob ein Theil der Ba geit 9 )euert. O j ufosten dem N...er | Deichverband als Normalisirungsbau auferlegt werden kann, wird bei |

der vorbehaltenen nachträglichen Entscheidung festgestellt werden.

E a der Zurückiveisung des Rekurses folgt die Verurtheilung in die Kosten, E

Berlin, den 30. U L099.

(L. 18)

Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten. Jn Vertretung.

(gez.) Kette,

Preußische Bauk.

Monats =Uebersicht der preußishen Bank, gemäß §. 99 der Bank - Ordnung vom 5, Oktober 1846.

At 9@, N a N D UNO De ana ara 2) Kassen-Anweisungen 661,900 3) Wechsel-Bestände A 21,245,500 4) Lombard=Bestände , DOOTAUO » 9) Staats = Papiere, verschiedene Forderungen U E A 11,752,500

Pa

0) Banknoten mas. E, dei, diu 20,622,200 d 7) Depostten-Kapitalien | 24695300 E 8) Guthaben der Staatskassen, Jnstitute und 4 Privat = Personen, mit Einschluß des Giro- Verkehrs . 19,351,200 » Berlin, den 30, September 1855,

Königlich preußisches Haupt - Bauk = Direktorium,

von Lamprecht, Witt. Meyen. Schmidt. Dechend, Woywod,

C E S D R Lr

…… 24,318,800 Rthlr.

Nichtamtliches.

Preußen. Coblenz, 30. Se | | 91 enz, 90, Ceptember, Nachdem heut

E Ihre Majestäten- der König und vie KPitig in dienste in der Ses Kube zee Her schaften dem Getfes- do ge __DLP - Aapelle beigewohnt hatten ing Ihr Königliche Hoheit die Prinzessin [Le 2 l, von Preußen die Glück- wünsche Ihrer hohen Verwandten zu Jhrem heutigen Geburtsfeste.

_K“Tn, 1. Oktober. Heute Vormitta s i erli

Prio die Eröffnung der Sibßungen des Rbl éi geh ation shofes statt. Nachdem der Hof gegen 10 Uhr den Audi tas saal betreten hatte, ergriff der Herr General-Prokurator Ene O N O Hi bs und eines zahlreichen Publi | fums das «Uer gedachte er der beiden Verluste, wels die rheinische Justiz in dem lebt abc elau Sufiia Ja E dur den Tod des t A - D B A Du fel zu Aachen und des Appellationsgerichts = Raths Herrn

L ia pl i t | Ludowigs erlitten hatte, und ging nach ‘ciner warmen

ca ung „per amtlichen Und anderen Verdienste derselben zu Uber, die Resultate der Thâtigkeit der Civil-, Handels=- und

| Strafgerichte der Rheinprovinz durch statistische Zusammenstellungen

und Vergleichung dieser Resultate mit jeni

S IS jer Res denjenigen der Vorjahr E S A wurde die Mitthei, ng E

nen, d amentucch durch die mehr und mehr ber j Naschheit der Rechtspfle [6 4 ClltlocoiR A RAS Le

) ge die Zahl der Civilprozesse so ' Abnahme begiiffen sei, daß i R

S S , daß in dem leßtabgelaufenen Justizj O s Ls S S PS E Id Prlois _Fxr0ozesse weniger geschwebt haben, als in d - E E E Anerkennung hob O - rator die Amtsthätigkeit der Handelsgerichte über- haupt hervor, unter wel i V oa h | / en namentlich dasjenige zu Köl = fähr ein Drittel und dasf{ent ; U Sa

i [lé jemge zu Elberfeld ein Viertel all kommerziellen Sachen der Rheinvrovi B B E: Auch bei den Strafgerichten hab 0 der r G O R AeA, : yade sich, fuhr der Herr General-= E el Ves Verminderung der Sachen O „owoht bet diesen, als bei den Civil= und Handels. a d überhaupt der Gang der Geschäfte den r a (N ves Cd N Genüge geleistet, was denn auch ) )rten Chefs der ti it Befriedi

E E a Justiz mit Befriedigung anerkannt

Elberfeld, 1, Oftober. Der Ober -Bürgermeiste- Lischke

| erläßt, Namens des städtischen Empfangs = Comité?s, cine Be-

fanntmahung, welcher zufolge, nah bestimmter Mittheilung,

De Vice vér König und die Königin am

Donnerstag, den ten d, Mts., vie Stadt Elberfeld mit Allerhöchst=

| threm Besuche zu beehren geruhen werden, (Elb. Ztg.)

Swinemünde, 30, September, Heute Nachmittag trafen

| Se, Königliche Hoheit Admiral Prinz Adalbert, von Stettin

fommend, per Dampfschiff „Geiser“ hier ein und be ih f / h : M S V4 ) L aben l = fort an Bord Sr. Majestät Fregatte „Thetis ‘“, A vierte u

inspiziren.

1. Oktober. Heute Nachmittag is Sr. Majestät Fregatte

| e Thetis““ mit Sr, Königlichen Hoheit Prinz Adalbert am Bord | von her in See gegangen, um eine a@chttägige U-e F s machen. (Nd. Z) MAgige Nehungesehrt zu

Holstein, Kiel, 30, September, Das englische Linien- hi „Pembroke verließ am Freitag Mittag unseren Hafen, da- gegen kam heute Morgen das englische Schrauben - Linien schi ,„ Hastings’ aus der’ Oftseez dasselbe wird morgen früh, nachdem es Kohlen eingenommen, nach London zurückkehren, (H. N.)

_ Hamburg, 1. Oktober. Unser Mitbürger, Herr Dr, Barth, ist heute Morgen auf dem Dampfschiffe „Countess of Lonsdale“ von London hier eingetroffen, (H. B. H.)

_Baiern. München, 30, September. Die Kammer der Reichsräthe hat in ihrer gestrigen Sißung den Geseßentwurf be- züglich der provisorishen Forterhebung der Steuern mit den von der Kammer der Abgeordneten angenommenen Modifikationen einstimmig angenommen womit über diesen Gegenstand Ge- sammtbeschluß erzielt ist, Dem Vernehmen uach begiebt sich Se. Majestät der König von Baiern heute von Berchtesgaden zu einem Besuche Jhrer Majestäten des Kaisers und der Kaiserin von Oesterreich nah Zl. i

Belgien, Brüssel, 30, September. Graf von Flandern ist heute nach Aachen abgereist, um daselbs Se, Mai -stát S Köuig von Preußen im Namen seines Vaters zu begrüßen. Die Kö= nigin Marie Amelie, trifft morgen in Begleitung bes Herzogs. und der Herzogin von Montpeûsier, die nach Spanien zurüdckreisen zu Ostende und übermorgen im Schlosse von Laeken ein, i

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