1855 / 234 p. 2 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Aufolae diesex Instruction wird die Königliche agi nicht fiss Bufolge G ter IL, Nr. 5 und 6 daselbst bezeichneten Fällen, bevor dié Bestätigung der mit den betheiligten Städten vereinbarten Rezesse und beziehentlih, im Ausbleiben solcher Ver= einbarung, die Abfassung der an ihrer Stelle nothwendig geworde=- nen inotivirten Beschtüsse von Seiten der Obergerichte erfolgt, mit Jhrer Aeußerung über das Ergebniß dèx gepflogenen Verhandlun- gen und den Juhalt der Rezejse vernommen werden, sondern auch in den die leßteren und beziehentlich die Ausführungsbeschl üsse der Obergerichte vorbereitenden Stadien Requisitionen der Justiz - Be= hörden und, den Umständen nah, Ansuchen der bei den Obergerich= ten mit Leitung des Regulirungsgeschäfts beauftragten, so wie der für die Verhandlungen mit den Städten bei den Kreisgerihten ernannten Kommissarien zu erwarten haben, i

Die Bearbeitung und der Betrieb aller diesfälligen Geschäste ist bei der Königlichen Regierung eben so, wie dies die Justruction des Herrn Justiz - Ministers den Ober - Gerichten aufgegeben hat, ausschließlich einem Mitgliede zu übertragen, Die Ernennung desselben, bei welcher in der Regel zunächst auf die bei dem Kolle- gium als Justitiarlen sungirenden Mitglieder zu rücksihtigen sich empfehlen möchte, indeß nicht ausgeschlossen ist, die Wahl auch auf ein anderes für die Bearbeitung der Angelegenheit geeignetes Mit= glied, etwa den Steuer-Departements-Rath oter den Kassenrath zu richten, bleibt dem pflich: mäßigen Ermessen des Königlichen Re= gierungs - Präsidiums überlassen. Der also bestell'e Referent ist demnächst jedoch ohne Verzug den betreffenten Ober-Gerichten von der Königlichen Regierung namhaft zu machen.

Im Uebrigen hegen wir die Erwartung, daß die Königliche Regierung und insbesondere der für die sämmtlichen Geschäftssachen der in Rede stehenden Gattung crnannte stäntige Referent, in rich= tiger Würdigung der in Vorstehendem angeordneten, nicht minder auf einheitliche Behandlung und Vereinfachung, als namentlich auf thunlichste Förderung aller den mehrberegten Gegensiand betreffen= den Geschäfte- abzweckenten Maßnahme, sich bei der Erlerigung dieser Geschäfte jederzeit einer vorzugsweijen Bi schleunigung, zu= gleich aber auch in Betracht des erheblichen finauziellen Juteresses, welches sih daran knüpft, einer vorzüglichen Sorgfalt in der Vor= bereitung, Prüfung und überhaupt der gesamm:en Behandlung jener Sachen befleißigen werde.

Was endlich insbesondere die in der Instruction des Herrn Justizministers unter 11, ß. Nr. 6 und 7 gegebene Vorschrift wegen Zurücksührung des ‘zu ermitielnten Tazwerihes ter in das Eigenthum des Staats übergehenden Geläuie auf jäh1liche Renten anbelangt, so versteht sich von sell st, daß unter spezieller Angabe nicht blos dieser Renten, sondern auch der ibner zum Grunte lie= genden Taxwerthe in den zu vereinbarenden Rezerssen gleichzeitig einer Festseßung vorzufehen sein wird, gemäß welcher die ermittelten Renten , insoweit ihre Dauer nicht etwa schon ohnehin nach den besonderen Umständen des Falles nur auf eine gewe Zeit he= s{chränkt ist, vom Staate nah einer vorgängigen, etwa scchemonat= lichen Kündigung durch Zahlung Les zwanzigsachen Betrages ab= gelö} werden können, wohingegen aber gleichzeiti4 eine Befugniß der berechtigten Städte, auf eine Ablösung 1hrerseits anz atragen, eigens auszuschließen sein wird.

Daß hiermit die unter Nr. 11 eod. | vorgeschriebene Anre(h= nung dieser Entschädigungsrenten auf die von den Städten zu ent- rihtenden Ablösungsrenten an sich vereinbar bleibt, mird der Er= wähnung kaum bedvürfen, und bei näherer Ei wägung der Tragweite dieser Anrechnung, welche bei der Ungleichartigkeit der beiden si

gegenüberstehenden Verpflihtungen nicht auf eine Compensation der

Verpflichtungen selbst, sondern nur der aus ihnen hervorgehenden einzelnen Zahlungen zu beztehen ist, der Königlichen Regierung in dieser Hinsicht kein Zweifel entstehen können.

Berlin, den 23. September 1855,

Der Minister des Junern. von Westphalen.

An die Königlichen Regierungen zu Königsberg, Gumbinnen, Danzig, Marienwerder, Breslau, Liegniß, Oppeln, Stettin, Cöslin, Potsdam, Frankfurt, Magdeburg.

Der Finanz-Minister, von Bodelschwingh.

Ministerium des Fünern.

Bescheid vom 31, August 1855 betreffend die Korrespondenz der Verwaltungs=Behörden mit den Königlichen Gesandtschaften und Missionen {m Auslande. Verfügung vom 42, Mai 1855 (Staats-Anzeiger Nr. 206 S. 1555), Der Königlichen Regierung eröffne ih auf den Bericht vem

2. August d. J. , betressend die Korrespondenz der Verwaltungs- Behörden mit den Königlichen Gesandtschaften und Missionen im Auslande, daß durch die Verfügung vom 12, Mai d. J,, nach welcher den Polizei - Direktoren und den übrigen Verwaltungs Behörden die bestehenden Bestimmungen wegen Unzulässigkeit des direkten Schriftwechsels mit den Königlichen Missionen im Auslande in Erinnerung gebräht werden sollten , Feine8wegs eine neue Anordnung hat getroffen werden sollen,

Die Praxis hat si seit einer langen Reihe von Jahren dahin gestellt, daß die direkte Korrespondenz in der Regel wegfällt, während solche in Bezug äuf sicherheitspolizeiliche Fälle, bei denen Gefahr im Verzuge obwaltet, der Natur der Sache nah nicht ausgeschlossen ist.

In solchen Fällen sind die betreffenden Behörden nur gehal- ten, sofort der vorgeseßten Behörde von der stattgehabten direkten Korrespondenz Anzeige zu machen, während diese das Ministerium der attswärtigen Angelegenheiten von dem Geschehenen in Kenntniß zu seßen hat.

Hiernach wolle die Königliche Regierung auch künftig ver- fahren und die Unterbehörden Jhres Ressorts mit eutsprecender Anweisung versehen,

Berlin, den 31. August 1855,

Der Minister des Innern. von Westphalen, An die Königliche Regierung zu N. und abschriftlich zur Kenntnißnahme und Beachtung an sämmtliche übrige

Königliche Regierungen,

Kriegs-Ministerium.

Allerhö chste Kabinets=Drdre vom 21. August 1855

betreffend die Ertheilung des Qualification s-

Zeugnisses Behufs der Glaubwürdigkeit vor Ge-

rit in Förststra fachen und der Befugniß zum

Waffengebraucch im Forstshußdtenstean beurlaubte Corps-Jäger.

Aus Ihren: Bepniecbt 9011 7, AUgUlt d J. genehmige. Ich;: daß denjenigen auf Forslversorgung dienenden Jägern, welche nach drel- jähriger Dienstzeit während der 6 Wintermonate oder zur Dispos- sition ihres Truppentheils beurlaubt werden, das in der Ordre vom 21, Mai 1840 vorgeschriebene Qualificationêzeugniß des Comman- deurs des betrefsentin Jäger-Bataillons Behufs der Glaukwürdig- keit vor Gericht in Forststrafsachen und der Befugniß zum Waffen- gebrauh im Forstschußzdienst ertheilt werden darf, vorausgeseßt, daß sie sih in jeder Beziehung gut geführt und als zuverlässig bewährt haben, Jh überlasse Jhnen, diese Ordre dur die Geseßsammlung bekannt zn machen.

Sanssouci, den 21. August 1855.

(gez) Friedrich TGi!helm. Für den abwesenden Finanz=Minister. Simons, von Raumer. Graf von Waldersee,

(gegengez.) von Westphalen,

An die Minister der Justiz, des Jnnern, der Finanzen und des Krieges,

Die vorgedruckte Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß der Armee gebracht, Berlin, den 26. September 1855.

Kriegs - Ministerium, Allgemeines Kriegs-Departement, Was serschleben. v, Dewall,

Angekommen: Der Erb-Truchseß in der Kurmark Bran- denburg, von Graeveniß, von Queeß.

Abgereist: Der Präsident des Landes-Oekonomie-Kollegiums, Dr, von Becked orff, nah Grünhoff.

Berlin, 6. Oktober, Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht, dem Geheimen Finanz - Rath G eim im Finanz-Ministerium die Erlaubniß zur Anlegung des von des Königs von Baiern Majestät ihm verliehenen Ritter-Kreuzes von

Civil-Verdienst-Orden der baiershen Krone zu ertheilen,

Personal-Veränderungen.

L. Jun der Armee.

Offiziere, Portepee - Fähnriche 2c.

Ernennungen, Beförderungen und Versezungen. Den 15. September.

Gr. v. Kalckreuth, Major und Escadrons- Chef im 6. Ulanen- Negt., als etatsm. Stabs-Offizier ins 8. Ulan, Negt. verseßt. Sluyter- mann, Sec. Lk. à la suite des 7, komb. Neserve-Bats. und Führer der Strafsection zu Wesel, zum Pr. Lt. befördert. v. Zamory, Hauptm, vom 37. Juf. Negt., unter Beförderung zum Major, zum Com- mandeur des 93. Bataillons 13. Landwehr - Regiments ernannt, p. Hayn, Portepee - Fähnrich vom 17. Jufanterie - Regiment, zum Sec. Lt., Overhoff, Unteroff. von dems. Negt., z. P. Fähnr., Frhr. b, Müffling gen. Weiß, Pr. Lt. vom 11. Hus. Negt., zum Rittm,, b, Qr, Ses, B, ‘von dems. Regt., zum Pr. Lt. befördert. von Montowt, Oberst-Lieut. vom 17. Jnf. Negt., als Commandeur zum 2 Bat. 16. Ldw. Negts. verseßt. Negt. , zum Major befördert.

: Den 18. September.

y. Malachowski, Hauptm. a. D., zuleßt im 1. Garde- Negt. zu Fuß, bei dem Hafen-Gendarmerie-Kommando in Swinemünde an- estellt, P von dem Kommando als Adjutant der Z. Divifion entbunden. Bar. v. Puttkamer, Pr. Lt. vom 5. Hus. Regt., als Adjut. von der 3, Kavall.-Brigade zur 3. Division übergetreten. v. Griesheim, Sec, Lt, vom 3. Hus. Negt.,, als Adjut. zur 3. Kahall.-Brigade kommandirt. v. Podewils I., Port. Fähnr. vom 2. Jnfant. Negt., zum See. Lieut. v. Petersdorff, Sec. Lieut. vom 9. Juf. Negt., zum Pr. Lieut. von Stôphasius, Hildebrandt, Port. Fähnrs. vom 14. Juf. Negt., zu Sec. Lts, v. Prittwiß, Unteroff. von dems. Negt., zum Port. {Fähur. befördert. Erbprinz v. Schwarzburg - Sondershausen, Major a, D, zu den Offizieren à la suite der Armee (mit ‘der Unif. des Garde-

Kür. Negts.) versetzt. Den 25, September.

Fritze, Oberst und Commandeur des 36. Jnf. Regts, zum Gen. Major und Commandeur der 4. Juf. Brigade, v. Stülpnagel, Oberst und Commandeur des 7. Ulan. Regts., zum Commandeur der 4. gKa- vallerie-Brigade, v. Schenkend orff, Oberst und Commandeur des 3, Drag. Negts., zum Commandeur der 10. Kavallerie-Brigade ernannt.

Frhr. v. Czettriß u, Neuhauß, Oberst u. Commandeur des 8ten

Ulanen-Negts. , in gleicher Eigenschaft zum 7. Ulan. Negt. verseßt. |

b, Shüz, Oberst-Lieutenant und Chef der Armee-Abtheilung im Kriegsministerium, zum Commandeur des 4. Husaren - Negiments, b, Shaumburg, Major vom großen Generalstabe, zum Commandeur des 8, Ulan. Negts., v. Waldow, Major vom 2. Ulan. Negt., zum Commandeur des 3. Drag. Negts., v. Buchholz, Major vom 7, Huf. Negt, zum Commandeur des 2, Drag. Negts. ernannt. Be ide: r: La n d.ip, e h; L: Den 15. September. i

Kayser, Oberst-Lieut. u. Commandeur des 3, Bats, 13. Negts., ins 15, Juf. Regt. verseßt. Luigs, Bdbhmer, Vice-Feldw. vom 3. Bat. 13, Negts, Mürmann, Vice - Feldw. vom 1. Bat. 15. Regiments, Krönig, Peine, Brahe, Neukirch, Kellerhoff, Gvrasso, Vice- Feldw, vom 2. Bat. 15. Negts., zu Sec. Lts. 1. Aufgeb.,, Daltrop,

Engelbrecht, Vice-Wachtm. von dems. Bat., zu Sec. Lts. bei der Kav.

1, Aufgeb.,, v. Köppen, Schulte-Günne, Reinhardt, Wester- nann, Holle, Vice-Feldw. vom 1. Bat. 16. Negts, zu See. Lts. 1, Aufgeb, Sch neider, Hammacher, Vice-Wachtm. von dems. Bat., zu Sec, Lts. bei der Kav. 1. Aufgeb, Nöôll, Holl, Vice-Feldw. vom 2. Vat, 17. Negts., Klein, Nieve, Vice-Feld. vom Landwehr - Bataillon 371, Infanterie - Negiments, zu Seconde - Lieutenants 1. Aufgebots, Mallinkrodt, Vice-Wachtm. von dems. Bat., zum Sec.-Lt. bei der Kav. 1, Aufgeb. befördert. Kaemp fer, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 3. Bats. 16, Negts, Schltiter, Sec. Lt. vom 1, Aufgeb. des 2. Bats. 13., ins

- 1, Vat. 13. Negts., Schulz, Sec. Lt, vom 2. Aufgeb. des Ldw. Bats.

)7, Inf. Negts., ins 2. Bat. 17. Negts. einrangirt. Sachse, Hauptm, 0. D,, ins 2, Aufgeb. des Ldw. Bats. 36. Jnf. Negts. wieder einrangirt. Den 18. September.

Müller, v. Loeper, Bartholdy, Vice-Feldw. vom 1, Bat. 2 Negts, zu Sec. Lts. 1. Aufgeb., Sethe, v. KlÜßow, Vice-Wachtm. bon demselben Bat., zu See. Lts. bei der Kavall. 1, Aufged., Graf v. Schwerin, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3, Bats. 2. Regts, Wenßtky, Sec. Lt, vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 14. Negts., Krieger, Sec. Lt. bon der Kavallerie 2, Aufgeb. desselben Vats., zu Pr. Lts.,, sener, Els ner, Vice-Feldwebel vom 2. Bat. 14. Negts., zu Sec. Lts. 1. Auf- je wih befördert. Böhme, Hauptmann a. D., zuleßt Premier-Lieuten. m 1, Bataill. 8. Negiments, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 8, Ldw., Negts. mit den für Verabsch. vorgeshr. Abz. ertheilt. Els - mann, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3, Bats. 2., ins 1. Bat. 2. Negts., Higigrath, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Bats. 3., ins 2. Bat. 2. Negts. v. Hackewik, Seconde - Lieut. a, D., zuleßt im 12. Husaren- Negiment , bei der Kav. 1, Aufgebots des 3. Bataillons 2. Regiments, Gansauge, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2. Bats. 8. Regts., Dum- s rey, Sec. Lt. von der Kavall. 1. Aufgeb. des ‘3. Bats, 9,, ins 1. Bat. 9. Negts, Gottschew ski, Sec. Lt. vom 1. Aufgeb. des 2, Bats. 14. Negts, Jesniter, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 1. Bats. 2. Negts, Saenger, Sec. Lt. von der Kav. 1. Aufgeb. des 1. Bats. 9., ins 1ste Vat, 14 Negts, Meisner, Hauptm. vom 2, Aufgeb. des 2. Vats. 1. Negts., Gené, Sec. Lt. vom 2. Aufgeb. des 3. Bats. 4., ins 1. Bat. l. Regts, Nedes, Sec. Lt. von, der Kay. 1. Aufgeb. des 3. Bats. 9., ins 2, Bat. 21. Negts. einrangirt.

Wittich, Hauptm. vom 17. Juf. }

Frhr. v. Loë, Seconde - Lieutenant vom 3. Husaren - Negi- f

,

f

* Reserve entlassen.

Abschiedsbewilligungen 2c. Den 15. September. v. Shmettau, Pr. Lt. vom 4, Kür. Regt., als Nitim. mit der

: Negts.-Unif., Aussicht auf Anstellung in der Gendarmerie, und, Pension,

Krüger-Velthusen, Hauptm. vom 13. Juf. Ne j i

j , ptm. « Zus. Regt., als Major mit

der Unif. des 4. Jäger - Bats., Aussicht ‘Civi '

der Abschied betoilligs, siht auf ‘Civilversorg. und Pension, Den 18, September.

b, Hartwig, Pr. Lt. vom Hafen-Gendarmerie-& ine- münde, als Hauptm. mit der Unif. des 14. Jnf. Regis. Belassung ber

ihm bereits ertheilten Aussicht auf Anstellung in der Landgendarmerie,

und Wiedergewährung der ihm früher bewilligt gewe ene Abschied bewilligt. v. Chagnian, P. Fäbnr, R ia Anf Ne E

Bei der Landwehr: _Den 195. September.

b, Gordon, Major und Commandeur des 2, Vats. 16. Negts., als Oberst-Lieut. mit der Unif. des 16, JZJnf.-Negts., Aussicht auf Civilver- sorg. u. Pension, Then-Bergh, Hauptm. vom 1. A1 fgeb. des 1. Bats, 17, Negts., mit seiner bisher. Unif., der Abschicd bewilligt.

: Den 18. September. _“ Mär, Pr. Lt. vom 2. Aufgeb. des 2. Vats. 14, Negts., als Hauptm. mit seiner bisber. Unif., der Abschied bewilligt. Militair-Beamte. Durch Verfügung des Kriegs-Ministeriums:

Ss _ / A ü S

Scheurich, überzähl. Jntend. - Assessor von der Milit,-J ; des VI,, zu der des Y, s A verseßt. Anéanzant

Teblaff, Zahl di t September.

e , Zahlmeister 1. Klasse, Sec. Lt. a. D, N ; ; mit Pension verabschiedet. ) N Me e 0s BOE Den 18. September.

B Fu Vt L D: R S Kasernen - Jnspektox zu Pr.

argard, zum Borstand der daselbst neueingerichte önigl. ison-

Vedivablitce bedima selbs gerichteten Königl. Garnison Den 19. September.

Merle ker, Appellations - Gerichts - Auskultator, zum Jntendanturs- Melengndgrius bei der Militair - Jntendantur des 1. Armee - Corps er- nannt.

Den 26. September.

b. d. Marck, Proviant- Amts - Assistent in Weißenfels, als Depot- Magazin - Verwalter nach Pr. Stargard. Ziemann, Proviant - Amts- Assistent, von Berlin nah Weißenfels verseßt.

11. Ju der Marine.

Den b. September. Kadett 1ster Klasse, zum Lieut. zur See 2ter Klasse

f Den 15. September. Frhr. Haller v. Hallerstein, früher Hauptm. à la suite des

Struben, befördert.

Kadetten-Corps, zum Major à la suite des See-Bats. und Direktor des

See-Kadetten-Justituts ernannt,

Nichtamtliches.

Vreußen. Münster, 4. Ofïtober. So eben 105 Uhr Abends trafen Se, Majestät der König in Begleitung Sr. Königlichen Hoheit des Prinzen von Preußen mit Gefolge auf hiesigem Bahnhofe, welcher auf das prachtvollste ges{chmüdckt und illuminirt war, ein. Se. Majestät wurden von den höheren Beamten empfangen, auch hatten sich die Spißen sämmtlicher Behörden, die Geistlichkeit und das gesammte Offiziercorps eingefunden. Allerhöchstdieselben unterhielten Sich auf das huldreichste mit mehreren der An= wesenden, namentlich hatte auch der Herr Bischof sich einer länge= ren Unterhaltung mit Sr, Majestät zu erfreuen. Dann fuhren die hohen Herrschaften durch die reich geshmückten und glänzend er= leuhteten Straßen nach dem Königlichen Schlosse, unter dem Zu= rufen und freudigen Zujauchzen Tausender, welche seit mehreren Stunden der Ankunft des geliebten Landesvaters harrten, (K. Z)

Luxemburg, 3. Oktober, Die ordentliche Session der De= putirtenkammer des Großherzogthums Luxemburg ward gestern im Namen des Königs = Großherzogs durch dessen Statthalter, den Prinzen Heinrich der Niederlande, mit einer Rede eröffnet, worin er zuerst die hohe Befriedigung des Königs über die thm bei seinem Besuche des Großherzogthums gewordene Aufnahme aussprach und sodann äußerte :

Unser Land, als Mitglied des deutschen Bundes, genießt des Friedens und der Ruhe. Seine Beziehungen zu seinen Nachbarn und dem Zollvereine sind freundschaftlich, feine Finanzen, bei mäßi= gen Auflagen, in gutem Zustandez seine Landwirthschaft gedeiht, sein Gewerbfleiß entwickelt sich mehr und mehr.

Die Rede gedenkt hieraus der Lebensmittel-Theuerung, die je- doch der reichlihe Ertrag der Kartoffel - Aerndte weniger drüdend machen werde, wenn man zugleich, wobei die Regierung: auf den Beistand der C rechne, den arbeitenden Klassen durch öfent= lihe Bauten ‘Und zweckdienlihe Unterstüßungen zn Hülfe komme, Eine bedeutende Erleichterung ín dieser Beziehung sei zu erwarten, da die Frage der luxemburgischen Eisenbahnen in Kurzem ihre be-