1855 / 255 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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¿nemarks Bestrebungen, dieser Agitation zu begegnen, führten im An- Fette der Negierung Christian V1I1, des hochseligen Vorgängers unsers jeßt regierenden Königs, zu einer Unterhandlung zwischen Dänemark, England und Schweden, deren Resultat eine Nevision des alten Oeres- sunds-Tarifs war, und durch diese Maßregel ward eine zeitweilige Nuhe erreicht. Juzwischen hatte die dänische Regierung voraussehen müssen, wie es nit lange dauern dürfte, daß die Agitation erneuert würde, und mit dieser Möglichkeit vor Augen, war König Christian V1. schon darauf bedacht gewesen, es nicht bei dieser Revision bewenden zu lassen, zu der er sich im Jnteresse der Handelnden entschlossen hatte, sondern mit kür- zeren oder längeren Zwischenräumen weitere Modificationen des Tarifs eintreten zu lassen, damit der Zoll jederzeit in demselben Verhältniß zu den zollpflichtigen Waaren zu stehen verbleiben könne. Es ist nicht die Schuld der dänischen Negierung, daß König Christian s VIII. Absicht nicht schon ausgeführt worden ist. Jn Uebereinstimmung mit der Idee dieses aufgeklärten Monarchen hatte die Negierung schon vor län- gerer Zeit die nöthigen Vorarbeiten zu ciner neuen Nevision des Tauifs in Angriff genommen, aber da die Absichten des verstorbenen Königs ausgeführt werden sollten, wurde Dänemark, sehr gegen seinen Willen, und durch unbvorherzuschende Begebenheiten 1n einen Krieg _ver- wickelt, der nothwendigerweise die ganze Ausmerksamkeit der Regie- rung in Anspruch nehmen mußte, und der eben so wenig die von jeder Necduetion des geltenden Tarifs unzertrennbaren Opfer erlaubte. Nach dem Friedenss{chluß litt das Land noch an den unvermeidlichen Folgen der inneren Erschütterungen, die der Krieg nothwendigerweise genährt haben mußte, und zu den Schwierigkeiten, die solcherweise die Negierung umgaben, kam endlich der jeßige Krieg zwischen Nußland auf der einen und Frankreich und England auf der andern Seite. Wenn es auf die dänische Negierung ankäme, würde sie wahrlich niht, um die Sundzollfrage wieder aufzunehmen, einen Zeitpunkt wie den jeßigen wählen, wo die beiden Mächte, die am meisten bei dieser Frage inter- essirt sind, einander feindlich gegenüberstehen. Allein die Stellung, welche Dänemark bereitet worden, läßt demselben keinen anderen Aus- tiveg Übrig. E L

Von allen Negierungen sind die Vereinigien amerikanischen Staaten die einzige, welche cinigermaßen die Befugniß Dänemarks, den ESundzoll zu erheben, bestritten haben. Noch ganz neuerlich haben die Vereinigten Staaten sih bestimmt in dieser Nichtung ausgesprochen ; denn, obwohl es billigerweise anerkannt werden muß, daß diese Staaten in den leßten Jahren es sih haben merken lassen, daß sie hinsichtlich des Sundzolles nicht gesonnen seien, das in Europa allgemein geltende internationale System zu befolgen, so enthält doch die Bestimmung, welche hinsichtlich des Sundzolles in der Freundschafts-, Handels- und Schifffahrts-Conven- tien vom 26. April 1826 zwischen Dänemark und den Vereinigten Staa- ten zu finden is}, ebenso wie entsprechende Artikel in ähnlichen Conven- tionen und Traktaten zwischen Dänemark und anderen Mächten, cher eine förmliche Anerkennung als eine Anfechtung des erwähnten Nechtes.

Durch eine Note vom 14. April d. J hat der Minister-Resident der Vercinigten Staaten in Kopenhagen die obenerwähnte Convention gekün- digt, welche die cinzige geschriebene Uebereinkunft zwischen Dänemark und Amerika ist , die ausdrüdcklich des Sundzolles erwähnt; und bei dieser Gelegenheit hat der gedachte Agent zugleih die Hoffnung ausgesprochen, daß Dänemark vor dem Ablauf des Traktats, d. h. vor dem 14. April 1856, anerkennen werde, wie es recht und billig und angemessen sei, den amecrikanishen Schiffen zu erlauben, daß sie ihre Handelsbetriebsamkeit auf dem Meere verfolgen, ohne an irgend Jemand Abgaben zu zahlen, oder von irgend ciner Macht aufgehalten zu werden.

Das Ziel, welches die Vereinigten Staaten bor Augen gehabt haben, indem fie lhre Handels-Convention mit Dänemark aufsagten, war also, dadurch amerikanische Schiffe von der Erlegung des Sundzolles zu be- freien. Es ist niht nothwendig, hier zu untersuchen, inwiefern die Ver- wirkliGung dieser Absicht die logische Folge -des Ablaufs einer Conven- tion ist, welche den besagten Zoll nur erwähnt, um hinsichtlich seiner Erlegung amerikanischen Schiffen privilegirte Behandlung statt der un- privilegirten zuzusichern, welche ihnen früher zu Theil wurde. Däne- mark wünscht sich jeder solhen Diskussion zu enthalten; der von den Ver. Staaten gethane Schritt ist hier nur besprochen worden, um die Stellung zu bezeihnen, die nah dem, was oben bemerkt ist, Dänemark bereitet wurde. j N

Diese Stellung wirkt in doppelter Nichtung auf die Veschlüsse der dänischen Regierung ein: Denn nach Kündigung der Convention bom 26. April 1826, oder richtiger, nah der Erklärung der Vereinigten Staa- ten, amerikanische Schiffe von der Erlegung des Sundzolles befreien zu wollen, kann die dänische Regierung, wenn sie dieser Erklärung gegen» über sich nit allein an die Antwort halten will, die sie bereits darauf ertheilte, niht nur nicht die von den Umständen gebotenen Maßregeln bis zu einer späteren Zeit aussepen ; sondern es ist bei derselben Gelegen- heit auch zweifelhaft geworden, ob die Schritte, welche, man vor der obenerwähnten Erllärung/ binsihtlih des Sundzolles zu thun ge- sonnen war, jeßt hinreihend sein würden , Verwickäelungen und Neibungen borzubeugen, deren natürliche Folgen - möglicherweise die Gränzen einer Diskussion zwischen Dänemark und den Vereinigten Staaten überschreiten könnten. Wenn es nur auf diese ankâme, so würde die dänische Negierung sich zu einer Nevision des Sundzolliarifs entschlie- ßen, vornámlih aus dem Grunde, weil diese Maßregel ohne Theilnahme einer fremden Macht getroffen werden könnte; und sie ist Überzeugt, daß ein nach den gegenwärtigen" Preisen der Waaren aufgemachter und fest- geseßter Tarif geeignet sein würde, die billigen Wünsche der Handelnden zu erfüllen. Aber die erwähnte Erklärung beweist niht nur, daß eine große Macht, mit welcher Dänemark im guten Einvernehmen zu bleiben wünscht , nicht von einer Revision befriedigt scin würde, sondern es ist auh nach der erwähnten Erklärung mehr als wahrscheinlich geworden, daß andere Mächte, deren Meinungen und Wünsche denselben Anspruch auf Berütsichtigung haben , ebenso wenig geneigt sein würden , in dieser Maßregel einen passenden Ausweg zu finden.

Unter diesen Umständen hat die dänische Negierung den Beschluß gefaßt, den bei der Sundzoll-Frage betheiligten Mächten einen Vorschlag anderer Art vorzulegen.“ Sie hofft, daß der vorgeschlagene Plan den Mächten eben so gut anstehen werde, da sie weiß, daß derselbe im Gan- zen mit dem Besten des Handels und der Schifffahrt übereinstimmen muß; sie hofft namentlich, daß die Vereinigten Staaten Nordamerika's in diesem Verfahren dänischerseits einen Beweis schen werden, wie sehx Dänemark geneigt ist, so viel als möglich seine Juteressen mit den Ju- teressen Amerika’s in Uebereinstimmung zu bringen und vornämlich einer unangenehmen Diskussion, ja, viellcicht einem Konflikte mit diesem Lande zu entgehen, dem Dänemark verdiente Achtung zollt. Da Dänemark nicht glaubt, sih auf eine solche Diskussion einlassen zu dürfen, so i| sein Hauptgrund, sich nicht auf die beabsichtigte Nevision zu beschränken, der, daß es cine solche Maßregel nicht geeignet findet, als eine Antwort auf den von den Vereinigten Staaten gethanen Schritt zu dienen.

Judem die däniscbe Negierung solchergestalt, ohne deshalb den Plan zu ciner Nevision aufzugeben, denselben bei Seite legt, geht sie von der Vorausseßung aus, daß die andern Regierungen mit Nücksicht darauf, daß die Nevision ihnen nicht geeignet erscheint, den Konflilten vorzubeu- gen, welchen es zu entgehen gilt, sie aufgefordert haben, ihnen andere Vorschläge vorzulegen, die, ohne Nachtheil für Dänemarks Necht, besser geeignet wären, den Beifall der interessirten Parteien zu erwerben. Jn der Verwerfung des Vorschlags zu einer Nevision liegt die Erklärung, daß die cinzigste Grundlage, auf welcher man mit Dänemark unterhan- deln will, eine endgültige Ordnung der Sundzollfrage ist, und es ist da die Aufgabe, cinen Ausweg ausfindig zu machen, der den Zoll ganz aufhôren läßt, ohne daß dem Rechte der dänischen Krone dadurch Ab- bruch geschieht. Dieses doppelte Nesultat kann nur durch cine Capitali- sation des Zolles crreiht werden, um ein für allemal Handel und Schiff- fahrt von dessen Erlegung gegen eine billige Entshädigung Dänemarks zu befreien.

Dieses ist also der Ordnungsmodus, welchen die dänische Negierung dex Erwägung der beim Sundzoll betheiligten Mächte anheimstellt.

Aber eine solche Ordnung kann durch gleichzeitiges Zusammenwirken von Seiten sämmtlicher resp. Mächte bewerkstelligt werden. Die förm- lichen und positiven Conventionen zwischen Dänemark und den anderen Mächten hinsichtlich des Sundzolles gestatten keine separate Abfindung in dieser Hinsicht zwischen Dänemark und irgend einer anderen Macht. Außer dieser Bedingung giebt es noch eine andere, welche die dänische Negierung für wesentlich ansieht, nämlich: daß die vorliegende Frage nicht als eine Handels- oder Geldfrage, sondern als eine politische Frage be- handelt werde; dieses stimmt mit der Geschichte des Sundzolles und mit dexr Nolle überein, welche der Zoll in der Poliiik von Nord-Europa ge- spielt hat; sonst würde man auch nicht der Unterhandlung die Haltung und den Charakter geben können, die erfordert werden, solche unterge- ordnete Fragen zu entfernen, die wohl in einer blos kommerziellen und fiskalen Angelegenheit an ihrem Playe sein können, hingegen nicht in einem Arrangement, welches als Supplement zu Friedens-Traktaten und Transactionen dienen soll, kurch welche das System des politischen Gleich- gewichts geordnet wurde. Folglih erlaubt sich die dänische Negierung, indem sie ihren Vorschlag“ der wohlwollenden Aufmerksamkeit der Kabi- nette empfiehlt, sie zugleich aufzufordern, baldmöglichst mit ihr in Unter- handlung zu treten und ihre diplomatischen Agenten am dänischen Hofe mit den erforderlichen Vollmachten und Justructionen zu versehen, oder auch besondere Kommissare nach Kopenhagen zu senden, um eine endgül- tige und allgemcine Uebereinkunft zu besprecben und zu Stande zu brin- gen, sowohl hinsichtlih der Schadloshaltung, wozu Dänemark sich für die Verluste, die das Aufhören -des Zolles mit sih führen würde, berechtigt finden dürfte, als hinsichtlih der am richtigsten anzuwendenden Berech- nungsweise, wonah das Verhältniß aufzufinden und zu bestimmen wäre, in welchem jede der resp. Mächte zur Schadloshaltung beizutra- gen hätte. Es wäre zu wünschen, daß die Unterhandlung im November d. J. eröffnet würde. Jundem die Regierung diesen Wunsch ausspricht, hat sie nicht nur die für Dänemark sih aufdringende Beschaffenheit der Frage vor Augen, sondern auch die Nücksicht, daß mehrere Mächte, und namentlich solche, die wegen ihrer geographischen Lage diesen Zeitpunkt allzu naheliegend finden könnten, so wenig beim Sundzoll betheiligt sind, daß sie möglicherweise es nicht für nothwendig halten werden, vom Anfang an auf den beabsichtigten Konferenzen reprä- fentirt zu werden, oder es vielleicht vorziehen dürften, sih bei der Unter- handlung durch cine befreundete Macht repräsentiren zu lassen.

Die Wahl der Stadt Kopenhagen, zum Ort für die Unterhandlun- gen, ist auf den Umstand begründet, daß diese Stadt der Centralpunkt für die ganze Verwaltung ist, wodurch als Selbstfolge der Zugang zu dem Matcrial und den Aufklärungen erleichtert wird, die man sich im Jnteresse der Unterhandlungen wünschen könnte.

Die dänische Negierung verkennt es nicht, daß der Schritt, wozu sie si hat entschließen müssen, nicht dazu geeignet is, unverzüglich von allen Seiten eine gleih günstige Aufnahme zu finden; dies muß sie auf- richtig bedauern; doch giebt sie sich daneben der Hoffnung hin, daß man über ihre Vorschläge oder ihr Verfahren nicht ohne sorgfältige Erwägung und mit billiger Berücksichtigung der Stellung, in welcher Dänemark sich befindet, cin Urtheil fällen wird; sie erwartet dieselbe Gerechtigkeit von allen Seiten und seßt ihr Vertrauen auf die wohlwollende Stimmung, wobon die Mächte, bei anderen Gelegenheiten , ihx so viel Beweise ge- geben. Jhrerscits legt die Negierung Hand ans Werk mit dem besten Willen und durchdrungen von dem aufrichtigen Wunsch, durch die That zu zeigen, daß sie in leßter Jnstanz nur cine für alle gleih annehmbare Ordnung vor Augen hat.

Es bleibt nun nur noch übrig, einige allgemeine Bemerkungen über die Art und Weise der Ausführung des Planes einer Capitalisation hinzuzufügen. :

Es ist nicht das erstemal, daß dieser Plan erwogen wurde; obwohl derselbe von der dänischen Negierung den Mächten im Allgemeinen nic formell vorgeschlagen worden is, war derselbe dennoch Gegenstand der

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Unterhandlung mit mehreren Kabinetten, und man darf daher annehmen, daß er im Prinzip nichts Neues für die betheiligten Mächte enthält, noch irgend Etwas, was, um verstanden zu iverden, detaillirter Erklärungen bedürfte. Es scheint auch nicht für den Augenblick erforderlich, mit den ver- schiedenen Capitalisations - Grundlagen, unter welhen man zu wählen natte, eine besondere Untersuchung vorzunehmen. Obwohl bie dänische Negierung natürlicherweise ibre Quote zur Capitalisation beitragen wird, faun es nicht ihre Meinung sein, den Vorschlägen vorzugreifen , die im Laufe einer Unterhaudlung entstehen oder ans Licht treten möchten, an welcher Abgesandte verschiedener Staaten Theil nehmen. Da ihr Wunsch nur bezweckt, einen für Alle gleih annehmbaren Ausweg zu finden, so räumt sie, vorausgeseßt, daß dieser Zweck erreicht wird, keinem besondern Verfabren den Vorzug cin.

Inzwischen dürfte es vielleicht nicht überflüssig sein, einen Umriß der Capitalisationsbasis mitzutheilen, welche die dänische Regierung als der Beschaffenheit der Einnahmen, von deren Capitalisation die Nede ist, am entsprechendsten ansehen, und deren Annahme nach ihrer Meinung die pon jeder der resp. Mächte zu erlegende Quote in das richtigste Verhältniß zu dem von ibrer Schissfahrt uud ihrem Handel erhobenen Zoll bringen würde.

Dex Sund- und Beltzoll wird theils von den Schiffen und theils von den Ladungen erhoben. Leßterer Zoll ist der . eigentliche Sundzoll, während ersterer bauptsächlich Leuchtfeuergelder, Sporteln 2c. befaßt.

Man wollte in früherer Zeit die Nationalität der den Sund und die j

Velte passirenden Schiffe als aus\chließlihe Basis für die Capitalisation annehmen; es is aber einleuchtend, daß dieser Plan nichts weniger als gerccht sein würde, indem die Zabl der Schiffe einer gegebenen Nation, welche den Sund und die Velte passirt, keineswegs die Quote bestimmt, die diese Nation wirklich zum Sundzolle beiträgt, der vornehmlih von der Ladung gehoben wird. Diese Quote würde in einer mit dem wahren Verhältniß besser stimmenden Weise gefunden werden ,- wenn man das Quantum der Waaren, die durch den Sund und die Belte gegangen sind, zur Grundlage nähme. Vei Annabme dieser Basis könnte man z. B. sich dahin vereinbaren, daß die resp. Staaten, Dänemark darunter begriffen, im Verhältniß zu dem bon ihren Häfen zur Ostsee durch den Sund und die Belte ausgeführten, oder zu dem aus der Ostsee auf demselben Wege nach ihren Häfen eingeführten Maaren-Quantum und vice versa an dexr Capitalisation theilnähmen, und indem man diese Grundlage mit der Nationalität der Schiffe combinirte, so daß der an Dänemark zu erlegende Belauf der Entschädigung, insofern es den wirklichen Sundzoll betrifft, nach dem Waarentransport , nämlich nach der direkten Ein- und Ausfuhr von Waaren aus jedem Staat durch den Sund und die Belte, und in Betreff des Leuchtfeuergeldes und an- derer Abgaben nach der Flagge berechnet würde, so würde man vielleicht, wenigstens annäherungsweise, eine gerechte und billige Entscheidung einer Frage erlangen, deren befriedigende Lösung beständig die größten Schwie-

‘rigkeiten darbieten wird.

Von den beiden beigefügten Tabellen giebt die eine den Belauf des Zolles an, der in den Jahren 1851, 1852 und 1853 im Sunde und in den Belten von den Schiffen cines jeden cinzelnen Staates, und die an- dere den Belauf des Zolles, der in demselben Zeitraum von den in der Ostsce eingeführten oder aus diesem Meere ausgeführten Waaren erho- ben wurde.

Jndem die dänische Regierung den Kabinetten diese Aktenstücke mit- theilt, darf sie wohl die Hoffnung aussprechen, daß fie mit der Discretion benußt werden mögen, welche die zarte Beschaffenheit der mehr erwähn- ten Angelegenheit erfordert.“

T Dis, 30. Dltover. e O C Der fällige Dampfer aus der Levante is eingetroffen und bringt Nach- rihten aus Konstantinopel vom 22sten d. Nach denselben ist der preußishe Gesandte, Herr von Wildenbruch, dort eingetroffen. Ueber die Abberufung des Lord Stratford de Redcliffe war nichts bekannt, und die Lage von Kars noch immer unverändert, Die Cholera macht in der Hauptstadt beunruhigende Fortschritte.

Aus Athen vom 26sten d. wird gemeldet, daß energische Maß- regeln gegen das Räuberunwesen getroffen worden seien.

Statistische Mittheilungen.

Bei den am 27. September d. J. stattgehabten Urwahlen im Regierungsbezirk Stettin haben in der ersten Abtheilung von 4716 berechtigten Urwählern 1837 = 39 pCt., in der zweiten bon 12,632 Be- rechtigten 2995 = 24 pCt,, in der dritten von 87,426 Wählern 11,462 = 13 pCt., mithin von überhaupt 104,774 Wählern 16,294 = 16 pCt. Theil genommen. An der Abgeordnetenwahl hatten sih von 2133 einberufenen Wahlmännern 1885 = 88 pCt. betheiligt. (Pr. C.) :

__— Die Betheiligung an den leßten Urwahlen in den Re- glerungs-Bezirken Koblenz und Trier stellt sich, nach amtlichen Berichten , in folgender Art heraus: Jm Regierungs - Vezirk Koblenz haben in der ersten Abtheilung von 6276 berechtigten Urwählern 1809, in der zweiten von 15,514 Berechtigten 2824, in der dritten von 63,703 Wäblern 4647, also von überhaupt 85,493 Wählern nur 9280 = circa 11 pECt. an den Wahlen vom 27. September d. J. Theil genommen. Jm Negierungs - Bezirk Trier haben in der ersten Ab- theilung von 6343 Mgen Urwählern 1811, in der zweiten bon 15,995 Verechtigten 2760, in der dritten von 72,899 Wählern 5597, mithin von 94,837 Wählern nur 10,128 an den Wahlen Theil ge- nommen. (Pr. C.)

Der Totalwerth der von 1521 bis 1852 im Mate Vice- Königreich Mexika geprägten Münzen einschließlih anderweitiger aus

edlen Metallen fabrizirter Artikel beläuft sich auf 3562 Millio- nen 205,000 Dollars. Hiervon kommt auf das in der Hauptstadt Mexiko allein ausgeprägte Silber 2,248,165,000 Dollars, desgleichen Gold 111,806,000 Dollars. Der überwiegende Theil dieses kolossalen Betrages wurde mit alleiniger Ausnahme von etwa 100,000,000 Dollars expor- tirt® Jm Jahre 1690 wurden in der Hauptstadt 5,286,000 Dollars, 1691 deren 6,214,000 ausgeprägt. Von da bis 1700 nahm dieser Jah- resbetrag bis auf 3,379,000 ab und hob sich dann wieder, bis er 1809 das Maximum von 24,708,000 Dollars erreichte. Jm Jahre 1837 wurden von der Münze 516,000 Dollars ausgegeben, im folgenden Fahre hob si die Zahl von neuem und betrug 1852 2,770,000 Dollars. (Pr. C.)

Landwirthschaft.

Ueber den erfreulichen Fortschritt der Landeskultur im Re- gierungsbezirke Aachen gehen uns folgende Notizen zu. Jm n Malmedy sind viele hundert Morgen Haideländerecien kultivirt, theilweise in Felder bester Qualität verwandelt. Jm Kreise Montjoie hat der Steuerempfänger Wildt im Laufe des Sommers mit der Kultivirung einer am Veen bei FKalterherburg gelegenen Wie- senfläche von circa 75 Morgen durh Berieselung und Entwässe- rung begonnen. Das Nesultat dieses Unternehmens wird für den ganzen Kreis von Wichtigkeit sein, da eine Wiesenverbesserung in solchem Maßstabe dort noch nicht vorgekommen ist. Jm Kreise Düren hat die Gemeinde Arnoldsweiler eine bisher fast unbenußtte Oedfläche von 36 Morgen Behufs der Kultivirung verpachtet und über 300 Thaler Jahrespacht erzielt. Eben so hat die Gemeinde Merzenich die nöthigen Fonds zur Drainirung und Kultivirung eines großen Theils ihrer Haide disponibel gestellt. Jm Kreise Heinsberg wird Seitens der Beerbten des Kappbusches in der Nähe des Dorfes Hilfahrt eine Damm- Anlage vorgenommen, um ein Terrain von 300 Morgen gegen Fluthwässer zu {übßen und, trocken zu legen. Die Gemeinde Hilfarht wird dieser Anlage zum Schuße des ihr zugefallenen Kappbusch-Terrains sih anschließen. (Pr. C.)

Gewerbe- und Handels-Nachrichten.

Der inländishe Bergbau auf Bleierze hat nicht wie andere Zweige in den leßten Jahren des Bergwerkbetriebes an Ausdehnung ge- wonnen, sondern ist sogar gegen früher um ein nicht geringes Quantum zurückgegangen. Die Production desselben betrug 503,394 Ctr. im Jahre 1847, verminderte sich in den beiden folgenden Jahren um c. 40,000 und c. 35,000 Etr., stieg im Jahre 1850 bis auf 530,093 Ctr., fiel aber im Zahre 1851 bis unter die Hälfte der vorjährigen Ausbeute, nämlih auf 246,768. Ctr., hob sich allmälig wieder und erreichte im Jahre 1852 das Quantum von 281,697 Ctr., 1853 von 324,645 Ctr. und 1854 von 416,741 Ctr. Während das Productions-Quantum in dey angeführten Jahren einer bedeutenden Schwankung unterlag, ist doch der Erlös aus den gewonnenen Bleierzen in Folge der stark in die Höhe gegangenen Preise in fast fortlaufender Steigerung geblieben. Er betrug im

ahre 1848: 405,286 Nihlr., 1849! 35,19 M L: 18,101 Rthlr., 1851 -— obschon die Production so bedeutend nachgelassen hatte 579,748 Rihlr. , 1852: 637,841 Rthblr., 1853: 903,779 Nthlr. und 1854: 1,160,855. Der Haldenwerth für einen Ctr. Vleierz betrug durhschnittlich im Jahre 1848 nur 1,13 Rthlr., im Jahre 1854 dagegen 2,78 Rthlr. Die Zahl der Arbeiter auf den Bleierz - Bergwerken war im Jahre 1854 6456 und ist seit dem Jakßre 1852 um heinahe das Doppelte gestiegen, da sie in jenem Jahre sich nur auf 3574 belief. An Bergwerken, ivelche auf Bleierze bauten, waren im verflossenen Jahre 150 im Betriebe, von denen 1 dem Staate, 139 Ge- werkschaften und 10 Standesherren gehörten. Am umfangreichsten wurde der Bergbau auf Bleierze im Bergamtsbezirk Düren betrieben, wo in 20 Bergwerken mit einer Arbeitskraft von 2800 Mann 298,543 Etr. ge- wonnen wurden. Die größte Zahl der Bergwerke hatte der Bergamts§- bezirk Siegen, nämlih 112. És wurden in ihnen mit 28952 Arbeitern 96,276 Ctr. gewonnen. Jn den übrigen Bergamtsbezirken war der Bergbau auf Bleierze ein sehr geringer, im Bergamtsbezirke Tarnowiß lieferte er 15,470 Ctr., im Bergamtsbezirk Saarbrücken 5010 Ctr. und in den Bergamtsbezirken Waldenburg, Eisleben und Bochum blieb er unter 1000 Ctr. (Pr. C.)

Jn der Provinz Pommern haben im Jahre 1855 überhaupt 48 RNemontemär kte stattgefunden. Davon wurden, wte im borigen Jahre, 9 im Negierungsbezirk Stettin (in Anklam, Jven, Demmin, Schwichtenberg, Treptow a. T,, Cammin, Treptow a. N., Naugard und Ueckermünde), 3 im Regierungsbezirk Côslin (in Côrlin, Stolp und Lauen- burg), 6 im Regierungsbezirk Stralsund (in Carnin, Franzburg, Greifs- wvald, Grimmen, Garz und Bergen) abgehalten. Auf diesen Märkten wurden aus dem Negierungsbezirk Stettin 247, aus dem Negierungsbezirk Cöslin 52 und aus dem Regierungsbezirk Stralsund 145, zusammen 444 Pferde zum Ver- kauf gestellt und resp. 97, 10 und 44, zusammen 151 Pferde, gekauft. Der Durchschnittspreis in der ganzen Probinz stellte sich auf 144 Rthlr. 3 Sgr. 2 Pf. Der höchste Preis für ein Pferd wurde auf dem Markte zu Anklam mit 230 Rthlr. bezahlt. Gegen das Jahr 1854 ist der An- fauf im laufenden Jahre auf allen Märkten, mit Ausnahme des einen zu Côrlin, wo gegen 1854 zwei Pferde mehr angekauft find, geringer ewesen. Es sind 1855 überhaupt 289 Pferde weniger zum Verkauf ge- fellt und 160 Pferde weniger angekauft als 1854, Der Durchschnitts-

preis hat si gegen das vorige Jahr um 25 Rtblr. 2 Sgr. 1 Pf. ers höht. (Pr. C.)

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