1855 / 260 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

É «D l MAE ’vergleidck d ichtlich W betret d | Ben In dieser Versammlung legt der Administrationsrath und dexr Ge- 10 »ergiel )en, den gert ien Weg vertr en un in alle 187. 31,622. 33 567. 35,376. 36,017. 36,708. 39 237 ) j ats falle S Kóöóni E) f l i vet Direktor Rechnung über die Lage der Gesellschaft ab. obigen ¿Fällen substitutren. Die Beschlüsse der Kommission werden A E 15/687. 15,881. i764 52-140. S TTT, 4/012. | Sit S leren S E DLIIRANE n Die vorgedachte öffentliche Anzeige sowohl, als die von der Gesell- | nah Stimmenmehrheit gefaßt. Sollte ein Mitglied der Kommission ver- F 1/738. +6 524. 58 465. 59,805 60.838. 62.509. £3490. E As izungen in eigner Person eröffnen. (St.-A, f. W.) chaft ausgehenden Veröffentlichungen überhaupt sind in dem zu Berlin | hindert sein, sich zurüzichen oder sterben, so berufen die andern Mit- | 54,758. 06,04 E Cas GZIRT- Ge IIR Go R G BEL erscheinenden Preußischen Staats - Anzeiger“, so wie in der Zeitung, glieder an dessen Stelle den ersten Vertreter und, wenn dieser nicht ein: die zu Côln und Aachen unter der Benennung „Cölnische Zeitung“ und treten sollte, den Folgenden. A „Aachener Zeitung“ erscheinen, desgleichen in dem „Journal des Débats“, Art. 41,

2 t » # » 2 c , Q , L716 64005, 64,705. 65,018. 65,487. 66,238. 66,852 _ Franufreich. Paris, 4. November, Der Vice - Admiral 63,716. 4,005, 4,705, 09, Ls, D940! "0,208, 00,892. 66,861. | Trehouart ist unterm 31, Oftober zum Ober = Befehlêhaber Des 67,474. N. Gi aa S T ¿A0 74,936, | Mittelmeer-Geschwaders ernannt worden. Wie der „Moniteur“ A 76,895. 78,409. (J el. (Id 2, (9,AZB. 20,818. 81,700,..82,257. | meldet „hat der Kaiser, um tem Ge L : (p Vor dem Ablaufe eines Jahres von dem Tage an, wo die Liquidatio 29'264. 83,628. 84,132. 84,758. 84,946, 86 045 und S8 795. W thi bung de 1 E A General Bosquet jeine ganze t 2, J, 64,940, 00, C29, erthshäßung des rußmreichen Antheils kund zu geben, den er an Berlin, den 6. November 1859. : i

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Geht eines dieser Blätter ein, so genügt die Bekanntmachung in den

übrigen, bis die nächste General-Versammlung die Wahl eines anderwei- tigen Blattes getroffen hat. Die Regierung is ermächtigt, die Wahl

anderer Vlätter zu fordern, und nöthigenfalls dieselbe vorzuschreiben. N 92.

Die General - Versammlung kann durch einen Beschluß des Admi- nistrations-Rathes außerordentlich zusammenberufen werden.

Dem Administrations-Rathe steht die freie Entscheidung darüber zu, ob derx Gegenstand der Zusammenberufung in den Anzeigen der Tages- blätter näber angegeben werden soll, mit Ausnahme des Falles des Ar- tifels sieben und dreißig, jedenfalls müssen die Anzeigen “immer aus- drücken, daß die Versammlung eine außerordentliche ist.

Mb. 209. Der Präsident des Administrationsrathes führt sowohl in den or-

dentlichen als außerordentlichen General-Versammlungen den Vorsiß; die |

beiden Meistbetheiligten der Actionaire sind Skrutatoren, und wenn sie es ablehnen, die beiden, welhe nach ihnen die meisten Actien besißen, und sofort, bis zur Abnahme. Der jüngste dex Actionaire ist Sekretair.

Die Skrutatoren so wie der Secretair dürfen jedoch keine Mitglieder des Administrationsrathes sein. 4

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Oie Versammlungen beschließen über die ihnen vorzulegenden Rech- nungen und über alle Vorschläge, welche ibnen Seitens des Verwaltungs- raths gemacht werden.

Sie ernennen die Administratoren nah absoluter Stimmenmehrheit und durch geheimes Skrutinium.

M 0.

Die jährliche General-Versammlung ernennt drei Commissaire, welche den Auftrag haben, die Nechnungen und Bilanzen zu untersuchen, welche der nächsten Versammlung von dem Administrationsrathe vorzulegen sind. Die Functionen dieser Kommissarien fangen erst einen Monat vor Able- gung der Rechnung an die General-Versammlung an und hören mit dem Schlusse dieser Versammlung auf.

Im Laufe des Monats ihrer Functionen untersuchen die Kommissa- rien im Domizil der Gesellschaft die Rechnungen des vorhergehenden Jahres und erstatten darüber der General-Versammlung einen Vericht.

Dieser Bericht muß dem Administrationsrathe aht Tage vor der Versammlung mitgetheilt werden.

Art. 36.

Alle Beschlüsse der General - Versammlungen werden mit absoluter Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefaßt, mit Ausnahme des im folgenden Artikel sieben und dreißig vorhergesebenen Falles.

Die Stimmen werden laut oder, wenn zehn Mitglieder es verlangen,

verdeckt abgegeben. Ut 3

Die außerordentliche General-Versammlung kann auf den Vorschlag des Administrationsrathes und vorbehaltlich der landesherrlichen (Geneh- migung mit einer Mebrheit von drei Vierteln der Stimmen der anwe- senden Mitglieder Modifikationen, Zusäße und Aenderungen in den ge- genwärtigen Statuten machen.

Dex Administrationsrath hat im Voraus {on die volle Ermächti- gung, inalle Aenderungen einzuwilligen, welche die Landesregierung in den von der General - Versammlung später beschlossenen Modificationen und Zusäßen vorzuschreiben für nöthig erachten sollte.

Kapitel acht. Auflösung und Liquidation. Art. 38.

Die Auflösung der Gesellschaft erfolgt:

1) wenn die Verluste die Hälfte des Grundkapitals übersteigen und die einfahe Majorität der stimmberechtigten Actionaire aus diesem Grunde die Auflösung begehren ;

2) wenn dieselbe von einer Anzahl von Actionairen verlangt wird, die wenigstens drei Viertel der Actien repräsentiren.

Jn beiden Fällen wird nach den Bestimmungen des Geseßes vom neunten November Achtzehnhundert drei und vierzig im Artikel aht und zwanzig, Nummer drei, die landesherrliche Genehmigung erforderlich sein.

Uebrigens sollen , für den Fall der Auflösung der Gesellschaft, die im Artikel neun und zwanzig des gesagten Geseßes bom neunten Novem- ber achtzehnhundert drei und vierzig enthaltenen Vorschriften überall be - folgt werden. Net. 39.

Sollten diese Gründe der Auflösung sich vor der Zeit, wo die jähr- liche General-Versammlung stattfindet, ergeben, so ist der Administrations- Rath verpflichtet, dieselbe außergewöhnlich zu berufen.

Art. 40.

Die General-Versammlung ernennt drei in den öffentlichen Tages- blättern des Artikels einunddreißig namhaft zu machende Liquidations- Kommissäre und drei Stellvertreter. Sie set nöthigenfalls ihr Gehalt und die ihnen zu bewilligenden Vortheile fest.

Die Liquidations-Kommission erseßt unmittelbar den Administrations- rath und den General-Direktor.

Dieselbe ist mit der nöthigen Gewalt bekleidet, um das Mobilar» und Jmmobilar-Vermögen der Gesellschaft zu verwerthen, dieselbe kann verkaufen, auf gütlihem Wege verhandeln, zu allen Verträgen und Zugeständnissen im Namen der Gesellschaft die Einwilligung geben, fkompromittiren, über alle Streitigkeiten und Ansprüche

welches in Paris herausgegeben wird, - \0vie: in dem Journal „Jndé- E E S ¿A : / : pendance“ genannt, welches in Brüssel erscheint, bekannt zu machen. begonnen hat, ist die Liquidations-Kommission verbunden , die Actionaire

unter Beobachtung der im Artikel ein und dreißig bestimmten Formen und Fristen zu berufen und ibnen den Zustand der Liquidation vorzu- legen. Die Versammlung bestimmt sodann den Zeitraum, binnen welchem die Liquidation zu beendigen ist.

Me 2

Alle Streitigkeiten, welche fich zwischen den Actionairen in Beziehung auf die Gesellschaft oder deren Auflösung erheben können, werden durch Schiedsrichter entschieden. Das Schiedsgericht wird aus drei Schieds- männern gebildet, über deren Wahl sich die Parteien binnen 8 Tagen zu einigen haben ; im Falle dies nicht geschieht, werden auf den Antrag des fleißigeren Theils die drei Schiedémänner von dem Präsidenten des Handelsgerichtes zu Aachen ernannt.

Die Schiedsrichter erkennen in leßterer Instanz, e Urtheil fann weder durch Berufung, noch durch Kéquete civile, noch dur Cafsations-Necours angegriffen werden. Die Actionaire sind, wie groß auch ‘ihre Anzahl bei einer Streitfrage sein möge , ver- bunden, Venn fe em, Und dasselbe Jnteresse haben, ein einziges gemeinschaftliches Domizil zu Aachen zu wählen, in welchem ibnen alle prozessualische Aften in einer einzigen Abschrift mitgetheilt werden ; thun sie dies nicht, so ist die Gesellschaft befugt, alle Significationen in einer einzigen Abschrift auf dem Sekretariate des Handelsgerichtes zu Aachen machen zu lassen. h

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Alle Kosten, welche für die Errichtung der gegenwärtigen Statuten und die Konstituirung der Gesellschaft aufzuwenden sind, werden von ihr selbst getragen.

Ca eun Verhältniß der Gesellschaft zur Staats-Negierung.

Die Königliche Negierung ist befugt, einen Kommissar zur Wahr- nehmung des Aufsichtsrechts für beständig oder für einzelne Fälle zu bestellen. Dieser Kommissar kann nicht nur den Gesellschafts - Vorstand, die General - Versammlung oder sonstige Organe der Gesellschaft gültig zusammenberufen und ihren Berathungen beiwohnen, sondern auch jeder Zeit von den Büchern, Rechnungen, Negistern und sonstigen Verhand- lungen und Schriftstücken der Gesellschaft Einsicht nehmen.

Finanz-Ministerium.

Bei der heute fortgeseßten Ziehung der ten Klasse 112ter Königl. Klassen - Lotterie fiel 4 Hauptgewinn von 20,000 Rthlr. auf Nr. 69,264 nah Magdeburg bei Roch; 1 Hauptgewinn von 10,000 Rthlr. auf Nr. 11,432 in Berlin bei Seeger ; 2 Gewinne zu 2000 Rthlr. fielen auf Nr. 4226 und 75,540 in Berlin bei Burg und bei Hemptenmacher z 44 Gewinne zu 1000 Rthlr. auf Nv. 907, 2170. 2797, 2798. 0467, 7020, 40,451, 41,040, 12,439. 412,274. 12,359, -135,822. ‘17/990. 20,687, 22,909. 23,945. 26,299. 27,386. 29,092. 37,689. 39,429. 40,294. 43,463. 44,598. 49,492. 51,077. 53,229. 54,768, 55,215. 56,712,-87,077, 61,110, 62,604, 63,483, 64,676. 68,298. 68,335. 69,021. 72,999, 73,088. 73,588. 75,129, 78,644 und 81,537 in Berlin bei Aron sen,, bei Burg, bei Hemptenmacher, bei Joseph, bei Maßdorff, bei Moser und Imal bei Seeger, nah Breslau bei Scheche, bei Schmidt und bei Sternverg, Klewe bei Cosmann, Cöln 2mal bei Reimbold, Danzig bei Rotoll, Düsseldorf 2mal bei Spaß, Elberfeld bei Heymer, Erfurt 2mal bei Unger, Frank- furt bei Salzmann, Görliy bei Breslauer, Graudenz bei Lachmann, Halle 2mal bei Lehmann, Königsberg i, Pr. Mal bei Borchardt und 4mal bei Heygster , Landsberg bei Borchardt, Magdeburg bei Brauns, Merseburg 3mal bei Kieselbach, Müßlhausen bei Blachstein, Neiße bei Jaekel, Posen bei Bielefeld, Potsdam bei Hiller, Stettin 2mal bei Shwolow und nach Torgau bei Ulrich z 48 Gewinne zu 500 Rthlr. auf Nr. 1997. 2782. 2964, 3922. 4671, 5092 14,811, 16,591. 20,514. 24,091, 26,310. 26,718. 28,040. 29,037. 30/689. 36,692. 41,070, 41,618, 41,648. 42,976. 43,155, 47,839. 48,081. 51,370, 54,309. 55,229, 66,586. 87,939. 58,208. 59,104, 62,315. 68,207. 69,166. 69,232. 69,644. 69,909. 70,31L. 70,315. 70,570. 72,318, 73,258. 73,348. 73,473. 75,808, TTAST, 81,296. 84,986 und 85,961 in Berlin bei Alevin, bei Borchardt, 2mal bei Burg, bei Dettmann, bei Krafft, bei Rosendorn, bei Securius und 6mal bei Seeger, nah Breslau bei Scheche und 2mal hei Steuer, Bromberg bei George, Koblenz bei Gevenih, Köln Amal bei Reimbold, Crefeld bei Meyer, Danzig bei Meyer, Düsseldorf 3mal bei Spay, Elberfeld 2mal bei Brüning und bei Heymer, Glaß bei Hirschberg, Halberstadt bei Sußmann , Jserlohn bei Kraussold, Jüterbogk bei Apponius, Königsberg in Pr, Zmal bei Heygster und bei Salkowski, Lyck bei Magnus, Magdeburg bei Brauns und bei Roh, Merseburg bei Kieselba, Paderborn bei Paderstein, Potsdam bei Hiller, Reichenbach be! Scharff, Siegen bei Hees und nah Trier bei Gallz 70 Gewinne zu 200 Rthlr. auf Nr, 585. 616. 063. 1144. 5749, 6139. 9334, 13,286. 14,160, 17,263, 17,882, 21,313. 22,322. 24,370. 30,96 /+

Kön iig liche General-Lotterie-Direction.

Vreußiscye Bauk.

Monats= Uebersicht der preußischen Bank, gemäß §. 99 der Bank -Ordnung vom s, Oktober 1846, At A:90,

j) Geprägtes Geld und Barren... .........-- 20,107,100 Rthlr,

?) Kaisen-Anweisungen 1,022,000 » 3) Wechsel-Bestände . 34/454 900 » {) Lombard=Bestände 8,945,700

5) Staats = Papiere, verschiedene Forderungen

und Aktiva 11,189,600

) Banknoten im Umlauf. ; v a20/329/,000! Nl, ) Depostten-Kaßitalien;". lh ees T 24,563,800 » 8) Guthaben der Staatskassen, Justitute und

Privat - Personen, mit Einschluß des Giro- Berkehrs... Berlin, den 31. Vktober 1800: Königlich preußisches Haupt - Bank = Direktorium. von Lamprecht. Witt. Meyen, Schmidt. Dechend. Woywod,

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Angekommen: Se. Durchlaucht der Prinz Christian |

zu Schleswig - Holstein-Sonderburg- Augustenburg, von Breslau.

Se. Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Ober = Berg= hauptmann a. D., Graf von Beust, aus der Provinz Schlesien. _ Se. Ereelenz dexr Großherzoglich mecklenburg =- s{hwerinsche Staats-Minister, Graf von Bülow, von Stettin.

Der Unter-Staats-Sefkretair im Ministerium für Handel, Ge-= werbe und öffentliche Arbeiten, von Pommer - Esche, von Saarbrüen.

Nichtamtliches.

Vreußen. Durch Verfügung des Herrn Ministers des In- nern ist als Termin für die Nahwahlen, welche in Folge der Nichtannahme oder einer etwaigen nachträglichen Ablehnung einer Wahl für das Haus der Abgeordneten noch erforderlich sind, Donnerstag der 15. November d. J. festgeseßt worden. r, O)

Königsberg, 4. November. Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich der Niederlande und Hochdessen Gemahlin, so wie die Prinzessin Tochter Marie, trafen heute Abends, von St, Petersburg kommend, hier ein. Die bohen Herrschaften wer= den morgen mit dem ersten Eisenbahnzuge die Reise fortseßen. (Königsb, Ztg.)

Oldenburg, 3. November. Durch eine am heutigen Tage ausgegebene Verordnung wird die Landess\ynode der evangelisch- [utherischen Kirche des Herzogthums auf den 27sten d. M. einbe- uen. O. 3)

Sachsea.- Koburg, 3. November, Gestern is die Ver=

tagung des seit voriger Woche versammelt gewesenen gemeinschast=

lihen Landtags erfolgt.

Der koburg’ sche Special-Landtag, der heute zusammengetreten, |

um die Regierungs-Vorlagen wegen der Werrabahn zu berathen, hat in der heutigen Sihung folgende Beschlüsse arat T) Per

Landtag stimmt zu, daß die Staats-Regierung für das Bau- |

fapital von 8 Millionen Thalern zu einem Vierthcil die ) W

Garantie der Verzinsung mit 4 Prozent auf Dié nam Lar : | huldreiche Anerkennung auszudrücken geruht. Die Senats=

erstattung der hiernach zu zahlenden Zuschüsse übernehmez | Zeitung bringt einen Allerhöchsten Ufas , demzufolge die Künstler

Betriebseröffnung zunächstfolgenden 10 Jahre gegen Wieder=

2) der Landtag erklärt im Voraus seine Zustimmung zu dem von den Regierungen gemeinschaftlih zu erlassenden Bahn-Polizei- und Betriebs-Reglement ; 3) der Landtag ermächtigt die Regierung, für Rechnung der Staatskasse sich bei der Actienzeichnung für die Werrabahn mit einer halben Million Thaler zu betheiligen. Der erste Beschluß wurde mit allen gegen eine Stimme, die beiden anderen einstimmig gefaßt. (L. Ztg.)

Baden. Karlsruhe, 3. November. Die bisher bekannt gewordenen Resultate der Wahlen für unsere Abgeordnetenkammer sind so ausgefallen, daß die regierungsfreundlihe vorige Kammer wieder vollkommen restaurirt is. Der Tag der Eröffnung des Landtages ist noch nit bekannt gegeben, wird aber in die Mitte

| den großen Ereignissen des Krieges im Orient genommen hat, den

Capitain Morand, einen seiner Ordonnanz = Offiziere, nah Mar= seille ihm entgegengesandt, um ihm die militairische Medaille zu über bringen. Der General-Secretair der KaiserlichenAusstellungs-Kom- mission veröffentlicht im heutigen „Moniteur““ eine die Vertheilung

Dol Karten zur Schluß=Feierlichfeit der Ausstellung betreffende No=

t “t ite T 100 ( A4 5 î tiz, E heißt „Am Donnerstag, 15, November, wird der definitive Schluß der Ausstellung stattfinden und der Kaiser die

| von “Dey internationalen Jury zuerkannten Belohnungen an die Aussteller vertheilen,

Ausstelle theils Die kaiserlihe Kommission trifft schon jeßt die nöthigen Vorkehrungen, um den großen Wettstreit von 1855 würdig zu schließen. Sie hätte gewünscht, alle Aussteller zu dieser

| Feierlihteit einzuladen z leider war es ihr aber niht mögli, felbst

außerhalb des Industrie-Palastes, einen hinre. henden Raum auf=-

| zufinden, um sie alle zuzulassen (rie Gesammtzahl erreicht beinahe

| 25,000); sie hat jedoch Maßregeln getroffen, um alle diejenigen

einladen zu können, welche Medaillen oder auch nur ehrenvolle Er=

| wähnungen erlangt haben werden,“

__ Spanien. Die Madrider Zeitung vom 29, Oktober ent- hält das hon erwähnte königliche Defret, dem zufolge vom 1. Ja= nuar l Di an, als Theil der s{webenden Schuld des Schaßes, Billets im Betrage von 200 Millionen, die mit jährlich 6 pCt. ver-

| zinset werden, ausgegeben werden sollen. Diese Schaß-Billets sind

negociirbar und werden je nach dem Gutbefinden des Schabes oder

| der Betheiligten auf Inhaber oder Namen lauten. Ihre Ver fallszeit ist

derleßte Tag jedes Monats des Jahres 1856, Sie werden alsdann beider Zahlung aller Steuern und Abgaben als baares Geld angenommen. Die Zinsen fönnen, ohne Abwartung der Verfallzeit, in den lebten Tagen jedes Monats beim Schate erhoben werden. Die Billets, welche am Verfall-Tage nicht zur Einlösung gebracht werden, gelten für auf zwei Monate erneuert, : Eine Depesche aus Madrid vom 3. November lautet: „Der

Finanz-Minister Bruil hat heute in den Cortes einen Vorschlag gegen die “Negociirungen der s{chwebenden Schuld durchgeseßt. Die Tarif-Junta hat die Ausfuhr von Loge und Leinwand ret Cart

Türkei. Die telegraphische Depesche des Marschalls Pelissier an den Kriegsminister, (aus der wir bereits gestern das Wesentliche mitgetheilt haben) lautet wörtlich:

: Sebastopol, ?. November.

Am 29. Oktober is General d'Allonville mit 24 Bataillonen, 38 Esfkadronen und 57 Stück Geschüßen auf der Straße von Eupatoria nah Simferopol bis zur Schlucht von Tschobatan (zwischen Sak und Talat, südöstlich vom Sissak-See) vorgerückt. Er traf die Russen in festen Stel- lungen auf der andern Seite dieser Schlucht, wo sie eine Verschanzung errichtet haben, die von 36 Stü Zweiunddreißig-Pfündern vertheidigt wird, welche, aus großer Distanz abgeschossen, in unsern Reihen einige Leute und einige Pferde getroffen haben. Alle Versuche, den Feind zu einem Gefechte außerhalb dieser festen Position zu verlocken, blieben erfolglos. Jn der- selben Weise zogen sich sechs russishe Schwadronen vor vier türkischen Schwadronen, welche General d’Allonville auf sie losrücken ließ, zurüdck. Am folgenden Tage wurden dieselben Manöver wiederholt, hatten jedoch eben so wenig Erfolg. Der Mangel an Wasser über Sak hinaus und die Schwierigkeit, sich Fourage zu verschaffen, bewogen den General, am 29sten nach Eupatoria zurückzukehren. Die Umgebungen dieses Plaßes sind bis auf eine bedeutende Entfernung vollständig von Nussen verlassen.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 30, Ver, Auf den vorgelegten Bericht über die- in der östlichen Hälfte des Reichs ohne Ausfall beendigte 12te vartielle Aushebung, namentli qus den Gouvernements Wologda, Moskau, Woronesh, Saratow, Simbirsk, Samara, Nishegorod, Kasan, Wiatka, Perm, Tobolsk,

| Tomsk, Jeniseisk, Jrkug? und dem Baikaldistrikt, desgleichen in den

Gouvernements Katuza, Stawropol, Astrachan, Penjsa und Orenburc : : A *) Z 2 , 7 E A

hat Se. Majestät den Chefs der genannten Provinzen, so wie den übrigen bei der Ausführung der Ordre thätig gewesenen Personen seine

der Akademie der Künste, welche ihrer Vervollkommnung wegen auf eigene Kosten ins Ausland reisen , von Der Paßsteuer befreit i E L 24, Oftober zum An= denken an die Vertreibung Der feindlihen Heere im Jahre 1812, ein feierlicher Gottesdienst in der großen Himmelfahrts-Kathedrale abgehalten, verbunden mit einer Kreuzesprozession um den ganzen Kreml unter Leitung des Metropoliten von Moskau, Filaret, mit der gesammten moskauer Geistlichteit. (Königsb. Z.)

Aus Warschau wird unter dem 2, November c. gemeldet, daß der Geheime Rath außerordentliche Gesgndte und Kaiserlich bevollmächtigte Minister am belgischen Hofe, Graf Chreptowicz, nah Brüssel abgereist is, Am 22. September