1855 / 281 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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iger), Durchgan 3- Abgaben 47 Rthlr. (71 Rihlr. weniger), zusammen niger) D ble, 195.50 Nthlr. weniger); für Oldenburg, Ein- gangs-Abgaben 81,230 Rthlr. (10,976 Rihlr. mehr), Ausgangs-Abgaben 990 Rtblr. (354 Réhlr. mehr), Durhgangs-Abgaben 11 Rthlr. (15 Rihlr. weniger ), zusammen 82,231 Nthlr. (11,315 Rthlr. mehr): für Nassau, Eingangs - Abgaben 31,125 Rthlr. (4032- Rthlr. mehr), Aus- gangs - Abgaben 2375 Nthlr. (280 Rihlr. mehr), Durchgangs - Abgaben 10 Nthlr. (10 Nthlr. mehr), zusammen 31,510 Rihlr. (4322 Rthlr. mehr); für Frankfurt a. M.: Eingangs - Abgaben 392,173 Rthlr. (7626 Ntblr. mehc), Ausgangs - Abgaben 4036 Nthlr. (96 Rthlr. weniger), Dutrchgangs - Abgaben 1450 Riblr. (1697 Rthlx. weniger), zusammen 397,659 Rthlr. (5833 Nthlr. mehr.)

Hiernach belief sich der zur Vertheilung kommende Gesammtbetrag der Eingan gs- Abgaben auf 11,431,617 Rihlr. (1,293,383 Rtblr., -d. h. über 12 pCt. mehr), der Ausgangs - Abgaben aus 104,354 Nthlr. (15,867 Rthlr. oder 13 pCt. weniger), der Durchgangs- Abgaben auf 232,768 Nthlr. (108,020 Rthlr. oder 86 pCt. mehr). Der Gesammt- Ertrag der Zolleinnahme betrug also 11,768,739 Nthlr, welche Zabl einen Mehrbetrag von 1,385,536 Nthlr., oder, in einem Prozentsaß ausge- drúckt, von 135 vom Hundert der Einnahme des vorjährigen ersten Se- mesters in sic ließt. : :

i Was a zunächst die Steigerung des Ertrags der Ein- gangszöólle betrifft, welche, mit Ausnahme des Großherzogthums Hessen, wo eine unerhebliche Mindereinnabme hervortritt, nach der vorstehend gegebenen Uebersicht, in allen Vereins - Staaten stattgefunden hat, so ift derselbe ün Allgemeinen wohl dadurch herbeigeführt worden, daß die nothwendige Ergänzung der fast gänzlich geräumten Lagerbestände den Handelsverkehr mehr belebte, und daß außerdem wohl auch der Dru, welchen die politischen Verhältnisse auf die Speculation ausüben, sich jezt allmälig weniger fühlbar macht, als dieses bei dem Beginn des orientalischen Krieges der Fall war. :

Die Uebersicht der zum Eingange verzollten Gegenstände läßt entnehmen , daß beträchtliche Mehrverzollungen insbesondere bei rohem Kaffee, geschältem Reis, unbearbeiteten Tabaksbläitern und Noh- zucker für vereinsländische Siedereien stattgefunden haben, Es wurden von diesen Artikeln eingeführt : Kaffee: 564,521 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 325,619 Ctr. (im entsprechenden Semester v. J. 491,849 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 282,870 Ctr.); geschälter Reis, 293,467 EÉtr., davon bei preußischen Zollstationen 195,979 Ctr. (im v. g. 80,423 Etr., davon beî preußischen Zollstationen 51,455 Ctr.); unbearbeitete Tabaks- blätter, 195,283 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 97,001 Centner (im v. J. 163,976 Centner , davon bei preußischen Zoll- stationen 84,295 Ctr.) ; Rohzucker, 365,673 Ctr., davon bei preußischen Zollstationen 284,191 Ctr. (im vorigen Jahre 342,209 Ctr. , davon bei dreeußischen Zollstationen 312,623 Ctr.). Was Kaffee und Reis betrifft, so findet der Mehreingang dieser Ariikel wobl zum größeren Theil seine Erklärung in dem durch die herrschende Theuerung aller Nahrungsmittel vermehrten Verbrauch derselben. Auf die Mehrverzollung von unbear- beiteten Vlätter-Tabak hat die Steigerung der vereinsländischen Tabaks-, insbesondere der Cigarrenfabrication eingewirkt, und die Mehrverzollun- gen von Nohzucker für vereinsländishe Sidereien sind eine Folge des stärkeren Betriebes in den Raffinerieen -Hannobers und Badens, wobei gleichzeitig zu bemerken, daß sich in Hannover auch die Zahl der Siede- reien um zwei vermehrt hat. |

Was die Einnahme - Nesultate in den einzelnen Provinzen Preußeus anbelangt, so hat wiederum in Ostpreußen eine sehr erhebliche Steigerung der Einnahme an Eingangszoll stattgehabt, welche hauptsäch- lich in den ungewöhnlichen Handelsverhältnissen ihre Erklärung findet, die sich in Folge der KriegSereignisse in Nußland gebildet haben. Auch

in den Provinzen Sachsen, Pommern, Westfalen, Schlesien und Vranden- |

burg ist diese Steigerung nicht unbeträchtlih gewesen. Dagegen haben in den Provinzen Posen, Rhein und Westpreußen Minder - Einnahmen stattgehabt. Auf die gesteigerte Einnahme in der Provinz Ostpreußen haben besonders die Mehrverzollungen bon Nohzucker für vereinslän- dische Siedereien, Thee und Wein eingewirkt; in Sachsen von unge- bleihtem baumwollenen Garn, geschältem Neis, rohem Kaffee, und un- bearbeiteten Tabaksblättern, in Pommern bon geschältem Neis, rohem Kaffee, Wein und Oel in Fässern; in Westfalen von rohem Kaffee und NRohzucker für vereinsländische Siedereien ; in Schlesien von rohem Kaffee und geschältem Reis, und in Brandenburg von rohem Kaffee, Rohzucker für vereinsländische Siedercien und geshältem Neis.

Dic Minde r- Einnahmen dagegen sind in der Provinz Posen durch den wegen der Rinderpest in Polen vefkminderten Eingang bon polni- schem Vieh, in der Nheinprovinz durch den verminderten Betrieb der Zuer - Naffinerieen und die dadurch bewirkte sehr erhebliche Minder- Perzollung von Rockzucker , und in Westpreußen endlich durch das Aus- bleiben des Bauholzes, welches des hohen Wasserstandes wegen nicht so früh im Jahr, wie sonst, versendet werden konnte, herbeigeführt worden.

Die Verminderung des Ertrages der Ausga ngs- Ausgaben hat im östlichen Verbande vorzugsweise in den ungünstigen Einnahme- Nesultaten der Provinzen Brandenburg und Pommern ihren Grund, und findet ihre Erklärung besonders in dem verminderten Ausgange von Lumpen , von denen im ersten Semester des vorigen Jahres bei dem Hauptzollamt in Wittenberge allein 6000 Centner mehr als in diesem Jahre verzollt wurden. Außerdem ist auch die geringere Ausfuhr roher Schafwolle, welche sich für den ganzen Zollverband im ersten Semester d. J. auf 40,189, im entsprechenden Semester v. J. auf 51,908 Centner belief, von Einfluß auf das Sinken der Einnahme gewesen.

Was die in der Einnahme-Vergleichung beim Königreich Sachsen nachgewiesene, nicht unerhebliche Mehr-CEinnahme anbelangt, so wird die- selbe im Allgemeinen dem wieder lebhafter gewordenen Handelsverkehr zugeschrieben.

Auch in dem westlichen Verbande ist die Minder - Einnahme zum

größeren Theile durch die Minder - Ausfuhr von Lumpen veranlaßt, wo- |

nächst aber auch auf dieselbe die Minderverzollung von rohen Häuten zur Lederbereitung, Haaren von Rindvieh, Gerbcrlohe und Erzen von Einfluß gewesen ist.

Die bei Baiern nachgewiesene, nicht unecrheblihe Mehr-Ein- nahme wird der Mehr - Ausfuhr von roher Baumwolle und rohen Häuten zugeschrieben, welche leßtere, im Verhältniß von 4005 Ctr. gegen 5637 Ctr. v. J., vorzugsweise über die Haupt - Zollämter Passau, Eschlkam und Lindau stattgefunden hat.

Der Mehr- Ertrag der Durchgangs - Abgaben endlich wurde in den Staaten des östlichen Verbandes - wiederum vorzugs- weise durch die lebhafteren Verkehrs - Verhältnisse in der Provinz Ostpreußen herbeigeführt. Demnächst hat aber auch in der Provinz Schlefien abermals eine nicht unbedeutende Steigerung der Ein- nabmen ftattgefunden , welche dem vermehrten Transit russischer Nohstoffe, die der versperrten Häfen des Baltischen und Schwarzen Meeres wegen jeßt ihren Weg zu Lande durch das Vereinsgebiet nehmen, so wie dem Umstande zugeschrieben wird, daß einestheils die Bedürfnisse für die in Gallizien stehenden österreichischen Truppen meisten- theils auf der kurzen Straßen|\trecke zwischen österreichisch Oderberg und Myslowiß transitiren, und das anderen Theiles der Transito-Verkehr nach Oesterreich zur Zeit wesentlich dadur begünstigt worden ist, daß die Oberschlesische Eisenbahn in den Frachtsäßen für Transitogut nach Oesterreich Erleichterungen hat eintreten lassen, um mit der Prag-Dres- dener Bahn Konkurrenz zu halten. Auch in der Provinz Westpreußen hat eine erhöhte Einnahme an Durchgangszoll stattgefunden, welche dem vermehrten Transito-Verkehr nach Polen zuzuschreiben ist. (Pr. C)

fMarktprelSe. i Berlin, den 29. November. Zu Lande: Roggen 3 Rthle. 28 Sgr. 2 Pf., auch 3 Rthlr. 415 Sgr Grosse Gerste 2. Rihlr, 13 Sgr. 9 Pf, auch 2 Rthlr. 11 Sgr, 2 Pf Kleine Gerste 2 Rthlr. 11 Sgr. 3Pf., auch 2 Kthlr. 8 Sgr. 9 Pf. Hater 4 Rihlr. 18 Sgr. 9 Pf, auch 1 Rthlr. 16 Sgr. 3 Pf. Zu Wasser: Weizen 5 Rthlr. 27 Sgr. 6 Pf, auch 4 Rihlr. 5 Sgr. Roggen 3 Rihlr. 28 Sgr. 9 Pf., auch 3 Kthlr. 22 Sgr. 6 PE Grosse Gerste 2 Rihlr. 20 Sgr., auch 2 Rthlr. 12 Sgr. 6 Pf. Hafer 4 Rihlr. 18 Sgr. 9 Pf., auch 1 Rthlr 15 Sgr. Erbsen 4 Rihle., auch 3 Rihlr. 16 Sgr. 3 Pf. Mittwoch, den 28. November. Das Schock Stroh 10 Rihlr. 20 Sgr., auch 8 Rthlr. 5 Sgr. Der Centner Heu 1 Rihlr., geringere Sorte auch 25 Sgr. Kartoffeln, der Scheffel 1 BRithlr., auch 22 Sgr. 6 Pf., metzen Wels

2 Sgr., auch 1 Sgr. 6 Pf.

Die Markt - Preise des Kartoffel - Spiritus , per 40,800 pro Cent nach Tralles, frei hier ins Haus gelielert, waren auf hiesìgem Platze am 93. Novbr. «eee ooooo 35 u. 35% Rihlr, 24. » 354% u. 355 Rihlr. 26. » G 207 Ir. 2M D 35 u. 34% Rthir. 28. » 344 Rihlr. 29.» 334 u. 34 Rihlr. Berlin, den 29. November 1855.

Die Aeltesten der Kaufmannschaft von Berlin.

ohne Fass.

Leipzia; 29. November. Leipzig - Dresdener 216 G. Löbau- Zittauer 414 G. Magdeburg - Leipziger 318 Br. Berlin - Anhaltische 1632 Br. Berlin - Stettiner —. Cöln - Mindener —. Thüringer 1105 G. Friedrich - Wilhelms - Nordbahn —. Altona - Kieler 127 G. Anhalt - Dessauer Landesbank - Actien 138 G. Braunschweiger Bank- Actes. Litt, A. 127 G, ; B. 127 Br. 1264 G. Weimarsche Bank-Actien Lit. A. 1145 G.; B. 1125 G. Wiener Banknoten 91; G. Oester- reich. Sproz. Metalliques 674 Br. 4854er Loose 88% Br. 185er National - Anleibe 741% Br., 70% G. Preuss. Prämien-Anleihe —.

Stettin, 30. November, 4 Ubr 34 Minuten Nachmittags. (Tel. Dep. d Staats - Anzeigers.) Roggen » November 90 bez. , Dezember- Januar 89 Br., Frühjahr 88%. Spiritus 10%, Nov. 104, Frübjabr 102; 107. Rüböl 4175, Frübjahr 17% gezahlt.

gambuzræ + 29. November, Nachmitiags 2 Uhr 46 Minuten.

Schluss-Gourse: Preussìsche 4zproz. Staats-Anleihe 100 Br. Preus-

sische 34proz. Prämien-Anleihe 107. Oesterreichische Aproz. Loose 4015.

3proz. Spanier 31. 1proz. Spanier 485. Englisch - russìische Sproz. Anleihe —. Berlin - Hamburger 112. Cöln-Minden 166. Mecklen- burger 952%, Magdchburg - Wittenberge 41. Bertin - Hamburger 4ste Priorität 1015 G. Göln-Minden Ste Priorität 90 Br. Disconto 6 pCt. G. u. Br. Ultimo-Regulirungen, Stimmung fest. Getreidemarkt Weizen und Roggen sehr rubig. Oel, pro November 345, pro Mai 345. Kalslee sehr stille. Zink ohne Umsatz. Frankfurt a. FML., 29. November, Nachmittags 41 Uhr 50 Min, Sehr belebte Börse; mehrere Fonds, namentlich Spanische, VViener Bank- und Frankfurter Bank-Actien höher und beliebt. Geld flüssiger. Morgen Stadifeiertag, Börse geschlossen. Schluss - Course: Neueste Prenuss. Anleihe 108. Preuss. Kassen- «cheine 1045. Cöln - Mindener Eisenbahn - Actien —-. Friedrich- Wilhelms - Nordbahn 56%). Ludwigsbasen - Bexbach 1593. Frankfurt- Hanau 82. Berliner Wechsel 1045 Hamb. Wechsel 8857 Londoner VVechsel 1184. Pariser VVechsel 937. Amsterdamer Wechsel 995. Wiener VWVechsel 1063. Frankfurt. Bank-Antheile 118%. 3proz. Spanier 331. Aproz. Spanier 19%, 1: RKurhessische Loose 37%. Badische Loose A447. proz, Metalliques 6484. 4!pror. Metalliques 56%. 1854er Loose 85%. Oesterreich. National-Anlehen 684, £. Oesterreich. RBankantheile 989. Amsterdaem, 29. November, Nachmittags 4 Uhr. Woallls Tel, Bur.) Geringes Geschbäft,

* Berlin, so wie für den Polizeibezirk von Char-

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Schluss - Courze : Sproz. österreich. National-Anleihe 654. 5 Metalliques Litt. B. 725. Sproz. Metalliques 625. 2proz. M ques 31%. Ápres. Spanier 1957. 3proz. Spanier 325-. Sproz. Stieglitz le Mextganae 17% E Wechsel, kurz 11, 80. Wiener

echse g amburger echsel, k 352, Pe J 4, 655. Holländische Integrale 615-. e E E via

London, 29. November, Nachmittags 5 Uhr 30 Min. (Woiff's Tel. Bur.) Wiederholte Friedensgerüchte erbalten die Börse in guter Summ ays DSOIAnt fest.

chluss-Course: Consols 892. 41proz. Spanier 207. Mexikaner 195 Sardinier 854. Sproz. Russen 96. t R Kies 88. - S Liverposel, 29. November. (Wollf's Tel. Bur.) Baumwolle;

10,000 Ballen Umsatz. Preise gegen gestern unverändert.

Paris, 29. November, Nachmittags 3 Uhr. (VVolff's Tel. Bur.) Das Liquidationsgeschäft ging sehr belebt von Statten. Friedenshoft- nungen versetzten die Börse in eine günstige Stimmung und als auch

Consols von Mittags 12 Uhr 3 pCt. höher, 89%, gemeldet wurden, er- \

öfsnete die 3proz. zu 66, 15, wich anf 66 und hob sich auf 66, 20. Nachdem Consols von Mittags 1 Uhr & pCt. niedriger, 89, eitreetróffen waren, sank die Rente auf 66, 10, stieg jedoch wiederum auf 66, 15 zu welchem Course dieselbe in fester Haltung und bei belóhiens Ges schäst schloss.

Schluss - Course: 3proz. Rente 66, 15. 4: R ) : N „An S : Q y Spanier 34%. 4proz. Spanier 20. Silberanlcihe - : ente 90, 50. 3proz.

Königliche Schauspiele.

Sonnabend, 41. Dezember. Im Schauspielhause. (225se Abonnements - Vorstellung) : Das Käthchen papier G ias risches Ritterschauspiel in 5 Aufzügen, von H. von Kleist. Jür Le Bühne eingerihtet von H. Laube. Kleine Preise.

7 onntag, 2. Dezember. Jm Opernhause. (192ste BVor- stellung): Ol9mpia , große Oper in 3 Abtheilungen, nach dem Französischen des Dieulafoy und Brifaux, bearbeitet von C. T. A. Hoffmann. Musik von Spontini. Ballets vom Königl. Ballet= meister Hoguet. Anfang 6 Uhr. Mittel-Preise.

Im Schauspielhause. (226ste Abonnements-Vorstellung): Die deutschen Kleinstädter, Lustspiel in 4 Abtheilungen, von Kobebue. Hierauf: Am Fenster, Schwank in 1 Akt, aus dem Französischen, von Stein. Kleine Preise.

Meldungen zu den Vorstellungen der Oper: „Der Tannhäuser“, werden nockch nicht angenommen.

F

Deffentlicher Nunzeiger.

[1915] Polizei-Verorbnung.

Auf Grund des Erlasses des Herrn Ministers für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten und der Bestimmung des §. 6 Litir. g. und 6, 14. Des Geseßes vom 11. März 1850 über die Polizeî - Verwaltung verordnet das Polizei- Präsidium in Betreff der Aufstellung und des Gebrauchs beweglicher (nicht. fundamentirter) Dampfkessel zu vorübergehenden Zwecken, Loko- mobilen, auf welehe die Vorschriften der §Y. 27 seq. der Gewerbe - Ordnung fkeine Anwen- dung finden, für den engern Polizeibezirk von

5 Fuß überragt.

lottenburg, was folgt: Zur Aufstellung und JInbetriebsezung beiweg-

darf es der vorgängigen, gemäß

des Regulativs vom 6. September 1848 (Geseß-

sammlung Seite 321) nachzusuhenden Geneh-

migung des Polizei-Präsidiums. | 2

Die Prüfung und Konzesfionirung der Dampf- kessel erfolgt durch das Polizei-Präsidium , die Erlaubniß zur zeitweisen Aufstellung und zum Gebrauche derselben an einem bestimmten Orte, ertheilt im engeren Polizei- Bezirke von Berlin | [583] der Polizei-Hauptmann des Bezirks, in welchem t die Aufstellung zum Gebrauch erfolgen soll, im Charlottenburger Polizei-Bezirk das Polizei- Amt daselbst.

_Dem Antrage auf Prüfung einer Lokomobile sind zur Erläuterung die im §. 1 unter Nx. 2 des Regulativs vom 6. September 1848 be- zeihneten Zeichnungen und Beschreibungen, dem Antrage wegen Aufstellung derselben zum zeit- weisen Gebrauche der ebendaselbst unter 1. Nr. 1 bezeichnete Situationsplan in doppelten Exem- plaren beizulegen.

Außerdem finden auf die Lokomobilen die Bestimmungen der §§. 3, 4, 6, 83 13 des ge-

dachten Regulativs Anwendung. verschollen sind;

4 3) die unvevehelichte Theresia Mahler, welche im Jahre 1804 in Neurode geboren, bor vielen Jahren sich in das Ausland entfernt, ; und im Jahre 1842 die leßte Nachricht aus

_ Pardubiß in Böhmen gegeben hat;

5 4) der Schlosser- und Schuhmachergesell Jgnaß

; Franz Pohl, im Jahre 1802 in Ober-HannsS-

ann. S dorf geboren, welcher im Jahre 1829 in die

L ósterreichischen Staaten gewandert ist;

5) der Tuchmaehergésell Ludwig Dinter, im

Wünschelburg geboren,

Jahre 1830 sich in ‘das Aus-

land begeben und im Jahre 1332 von

Odrau in Oesterreich die leßte Nachricht

Zur Feststellung der Jdentität ist an jedem Dampfkessel einer Lokomobile der Name und Wohnort des Fabrikanten, so wie die fortlau- fende Fabriknummer in leiht erkennbarer Weise und so anzubringen, daß diese Bezeichnung ohne Zerstörung des Kessels niht entfernt werden

G D

Zur Verhütung eines Brandunglücks durch Lokomobilen ist dev Unternehmer verpflichtet, geeignete Vorrichtungen anzubringen, um dem Verwehen glühender Kohlentheile vorzubeugen. Zu dem Ende empfehlen si, ähnlih wie bei den Lokomotiven, die verschließbaren Aschen- kasten. Jm Uebrigen finden die an jedem Orte Hinsichts der Entfernung neuer Feuerungs- Anlagen von Gebäuden je nach ihrer verschie- denen Bauart bestehenden oder noch zu erlas- senden Vorschriften auch auf die Lokomobilen Anwendung. :

obe 1/92 welcher im

gegeben hat;

G00) ben hat; Jm Fall der Beschwerde der Nachbarn über Velästigung durch den Nauch der Lokomobilen

ist der Unternehmer verpflichtet, den Schornstein der Feuerung so zu erhöhen , daß er die Forste der in geringerer Entfernung als 50 Fuß vom Aufstellungsorte belegenen Wohngebäude um |

Hinsichtlich der zum Transport auf den Eisen- bahnen dienenden Lokomotiven bewendet es bei den dafür bestehenden besonderen Bestimmungen.

§. 8.

Uebertretungen dieser Verordnung durch Auf- stellung bon Lokomobilen ohne polizeilihe Ge- nehmigung, dur Nichtbeachtung der übrigen in / den §ÿ. 2—6 enthaltenen Bestimmungen, oder

v Ge daa e den, bei Ertheilung der 4 | olizeilichen Erlaubniß bvorgeschri in- licher Dampfkessel der obenbezeibneten Art be- | gungen werden, en e S §. 1, Nr. 2 | nichteinehöhßere Strafe verwirkt ist, mit Geldbuße bis zu zehn Thalern oder mit Gefängniß bis zu vierzehn Tagen geahndet.

Berlin, den 18. November 1859.

Königliches Polizei-Präsidium. Lüdemann.

Oeffentliche Vorladung. Nachbenannte Verschollene : 1) Der Fleischergesell Albert Wolf, welcher / im Jahre 1787 in Schlegel, Kreis Glaz, 3 geboren, im Jahre 1804 auf die Wander- schaft gegangen, etwa bis 1814 als Kellner in Stockterau bei Wien und dann in Wie- / E L Ungarn bis 1834 gewesen ist; 2) die Brüder Franz und Florian Volkmer, : Zin / Slemphevaesellen, Si in Jahre 1798, 9. Januar 1856, Vormittags 9 Uhr, Lebterer im Jahre 1810 in Hassiß, Kreis Glaß, geboren, welche nah Erlernung der Klempner - Profession in die Fremde gegan- gen sind und zuleßt in Konstantinopel ge- arbeitet haben, seit 1828 und 1832 aber

6) der Tuchmachergesell Carl Friedrich Eduard Kühn, im Jahre 1812 in Neurode geboren, welcher im Jahre 1835 auf diè Wander- schaft gegangen ift, me mannstadt in Siebenbürgen gearbeitet und seit dem Jahr 1843 keine Nachricht gege-

7) der Shuhmacher Michael Jgnaß Joseph Bittner, im Jahre 1809 in Oberschwedel-

dorf geboren, nachher in Weesenhayn wohn-

haft, welcher sih in den Jahren 1842 oder

1843 von seinem Wohnort entfernt hat, ___ 0hne irgend Nachricht zu geben, so wie die unbekannten Erben und Erbnehmer derselben werden hierdurch aufgefordert, sich vor oder spätestens in dem auf den

den 15. März 1856, Vormittags

10 Uhr,

vor dem Herrn Kreis-Gerichtsrath O in unserem Parteienzimmer, Geschäftsloka auf der böhmischen Straße, angeseßten Termine schriftli oder persönlich zu melden und die Jdentität ihrer Person nachzuweisen, widrigenfalls die Genannten werden für todt erklärt, die unbe- kannten Erben derselben aber mit ihren An- sprüchen an den Nachlaß präkludirt und dieser den si legitimirenden Erben und in deren Er- mangelung als herrenloses Guc dem Königlichen Fiskus oder der betreffenden Gericht8-Obrigfeit wird zugesprochen werden.

Glaß, den 28. März 1855. Königliches Kreisgericht, I. Abtheilung.

r

[1769] Proclama.

Ueber das Vermögen des Kaufmanns Franz Xaver Jeszka in Gnesen ist durch Verfügung vom 3, d, M. der Konkurs eröffnet, und ist der Masse der Herr Rechtsanwalt Kellermann zum Interims-Kurator bestellt.

Zur Wahl eines Kurators und Contradictors, so wie zur Anmeldung der Ansprüche an die Masse wird ein Termin auf den vor dem Deputirten Herrn Kreisrichter Moisißig angeseßt und werden alle Gläubiger des 2c. Jeszka aufgefordert, in diesem Termine persón- lih oder durch Bevollmächtigte, als welche ihnen die Herren ZJustizräthe Bernhard und Kwa- dyúsfi vorgeschlagen werden, ihre Ansprüche an- zumelden und deren Nichtigkeit nachzuweisen, widrigenfalls sie mit ibren Forderungen an die Masse präkludirt und ihnen deshalb gegen die übrigen Gläubiger ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird,

Zugleich wird über das Vermögen des 2c. Jeszka der offene Arrest verfügt, und werden alle Diejenigen, wele zu demselben gehörige Gelder, Sachen, Effekten und Briefschaftén hins- ter sich haben, aufgefordert, dem Gemcinschuld- ner nicht das Mindeste davon zu verabfolgen, diese vielmehr, mit Vorbehalt ihrer Rechte dar- an, in das gerichtliche Depofitorium abzuliefern ; wenn dennoch dem Gemeinschuldner etwas ge- zahlt und ausgeantwortet wird, so wird dies für nicht geschehen erachtet und zum Besten der Masse anderweit beigetrieben werden. i

Wenn aber der Jnhaber solcher Gelder und Sachen ‘dieselben vershweigen und zurückbehal- ten sollte, so wird er außerdem eines jeden ihm zustehenden Unterpfandes oder andern Nechts für verlustig erklärt werden.

Gnesen, den 6. September 1859. Königliches Kreis-Gericht. L. Abtheilung.

hrère Jahre in Her-