1855 / 301 p. 3 (Königlich Preußischer Staats-Anzeiger) scan diff

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Ministerium für die landwirthschaftlichen Angelegenheiten.

Uebersicht der im Winter-Semester 1855 1856 auf den höheren landwirth- schaftlichen Lehr-Anstalten des Staates Studirenden,

1) Staats- und landwirthschaftlihe Akademie zu Eldena : Studirende aus dem vorigen Semester ............ 21 Me Uen, v oer add 00s Ct ae opa ee ÂY zusammen... 40 2) Landwirthschaftlihe Lehr-Anstalt zu Proskau: Studirende aus dem vorigen Semester ............ 25 Neu Aufgenommene S 39 zusammen... 64 3) Landwirthschaftliche Lehr-Anstalt zu Poppelsdorf: Studirende aus dem vorigen Semester... 2M Nen: AUfgolpmtitette: . a via co e Hüchite ENALENS e hle ali tit: 22 zusammen... 46 Von der Gesammtzahl von 150 Studirenden sind gebürtig : aus der Provinz Schlesien .……....... 39 E A S Ai. 28 M IARD ee oro Brandenburg : ( D é Sachsen Ti Oi s ooeod eder R 7) 0) Cos iti Gols o M46 |

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Gesammt-Summe...,. 150,

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Preußische Bank.

Die Bank=Bu(hhalterei-Assistenten Blanc, Krümmel und Herrmann zu Berlin, der Bank-Kassirer de la Croix zu Magdeburg und die Bank=-Buthhalterei-Assistenten Ne umann zu Magdeburg, Fahle zu Dortmund und Possart zu Crefeld sind zu Bank-Buthhaltern ernannt worden.

Angekommen: Der General-Major und Kommandant von Magdeburg, von Steinmeß, von Magdeburg,

Berlin, 24, Dezemkter. Se, Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Dem Commandeur des 19ten Jnfanterie- Regiments, Obersten von Müller, und dem Major von Greveniß im 10ten Husaren-Regiment , die Erlaubniß zur An= legung des ihnen verliehenen Komthur-Kreuzes zweiter Klasse vom Herzoglich Sachsen =- Ernestinischen Haus - Orden z so wie dem Pre- mier - Lieutenant Baron von Vietinghoff, gen. Scheel, im 19ten Infanterie - Regiment, zur Anlegung des ihm verliehenen emaillirten Verdienst-Kreuzes desselben Ordens zu ertheilen.

Summarische Uebersicht der immatrikulirten Stu -= direnden auf der Friedrih=Wilhelms-Universität zu Berlin von Michaelis 1855 bis Ostern 1856.

Von Ostern bis Michaelis 1855 find gewesen Davon sind abgegangen Es sind demnach geblieben... S Dazu find in diesem Semester angekommen Die Gesammtzahl der immatrikulirten Studirenden beträgt daher. 1509 Die theologische Fakul- | A “____ tât zählt: Ausländer

Die juristische Fakultät ( Jnländer zählt: j Ausländer

Die medizinische Fakul- ( Jnländer tät zäh 8 | Ruslänber

a) Jnländer mit dem i der Reife Zeugniß 194 b) Jnländer mit dem Z der Nictreife nach des Prüfungs - 4. Juni 183 c) Jnländer ohne Zeugniß der Reife nach §. 36 des Regle- ments vom 4. Juni 1834... d) Ausländer

Die philosophische Fa- fultät zählt: 7

Außer diesen immatrikulirten Studirenden besuchen die biesi Universität als zum Hören der Vorlesungen Lev eon Hege 1) nicht immatrikulicte Pharmazeuten e 2) nicht immatrikulirte der Zahnheilkunde Beflissene ) Eleven des Friedrich - Wilhelms - Instituts 4) Eleven der medizinisch - chirurgishen Akademie für das Militair und bei derselben attachirte Unter - Aerzte von C A Eleven der Bau - Akademie Berg - Eleven Remunerirte Schüler der Akademie der Künste

Die Gesammtzahl der nicht immatrikulirten Zuhörer ist 699 Es haben folglich an den Vorlesungen Theil genommen im Ganzen 2208

Nichtamtliches.

Preußen. Charlottenburg, 24, Dezember. Jhre Majestäten der König und die Königin wohnten gestern Vormittag dem Gottesdienste in der hiesigen Schloß - Kapelle bei, welchen der General-Superintendent Hofprediger Hoffmann abhielt, | Gegen Abend fuhren Se. Majestät der König zur Leichenfeier La seligen Fürsten von Pleß nah Berlin und kehrten hierher zurü.

- Ihre Majestät die Königin hatten Sich inzwischen nach dem hiesigen Waisenhause begeben und der Weihnachtsbescheerung daselbst beigewohnt.

Ratibor, 22, Dezember. Der Eilzug is ohne Anschluß des Wiener Zuges um 4 Uhr 37 Min. von Oderberg abgegangen.

Düsseldorf, 22, Dezember, 6; Uhr Abends, Die Post aus England ist ausgeblieben.

Köln, 23. Dezember, Se. Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Wilhelm von Preußen traf heute früh 8 Uhr, von Berlin kommend, mit dem Köln - Mindener Eourierzuge zu Deuß ein und seßte mittelst Extrapost die Reise nach Koblenz fort. (Köln. Ztg.)

Mecklenburg. Sternberg, 22. Dezember. Gestern wurden na Verlesung der beiden Landtags-Abschiede von Schwerin und Streliß die Verhandlungen unseres Landtags geschlossen.

Baden, Karlsruhe, 22. Dezember. Gestern Mittag ist der Staatsminister a. D,, Chr. Fr. von Boe ck h, nach kurzem Kran- fenlager im Alter von 78 Jahren verschieden. (Karlsr. Ztg.)

Belgien. Brüssel, 22, Dezember, Der Adjutant des Königs, General Baron Chazal, ist mit Aufträgen an den König von Sardinien, dem er zugleich den Groß - Cordon des Leopold= Ordens überbringt, nach Turin abgereist.

Großbritannien und Jrland. London, 22, Dezem= ber, Die „London Gazette“ vom gestrigen Abend veröffentliht den mit Schweden abgeschlossenen Vertrag, Außerdem bringt sie zwei alte Krim = Depeschen vom 9, und 20. September, in welchen der Ober-Befehlshaber des englischen Genie-Corps, General=Lieutenant Sir H. D. Jones, sich in der anerkennendsten Weise über die Leistungen des ihm untergebenen Truppenkörpers ausspricht. Eine Depesche des Generals Simpson stimmt diesem Urtheile bei.

Sechshundert Mann des gegenwärtig in Briston liegenden 3ten leichten Infanterie - Regiments der deutschen Legion werden sih am nächsten Montag nah dem Kriegsschauplatze eins{chi}ffen.

Während der am 15, Dezember verstrichenen Woche hat der Metallvorrath der Bauk von England um 326,150 Pfd, und ihr Notenumlauf um 901,020 Pfd. zugenommen.

Spanien. Aus Madrid wird unterm 17, Dezember berih= tet: „Gestern Abends, nah einer sehr langen Konferenz, hat der Ftnanz-Minister von Herrn Pereire ein sechsprozentiges Darlehen von sechs Millionen Francs angenommen. Dieses Darlehen gilt als Vorläufer der Bewilligung der vom Credit Mobilier nachgesuhten Ermächtigung zur Errichtung einer Zweig= Anstalt zu Madrid. Olozaga hat von den Cortes die nachgesuhte Erlaubniß zur Rüdckehr auf seinen pariser Posten empfangen. Die Kommissare aus Barcelona, welche bereits bei Espartero und O’Donnell Audienzen hatten und von ihnen die Versicherung empfingen, daß die Lage der fatalonishen Fabriken möglichst berücksichtigt werden solle, werden

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morgen ihr Anliegen der zur Prüfungides Zollreform-Geseßentwurfs niedergeseßten Kommission vortragen,

Eine Depesche aus Madrid, vom 20, Dezember , lautet: „Die Cortes haben die von der Regierung begehrte Ermächtigung zur Erhebung der Steuern noch nicht votirt, man zweifelt aber an ihrer Genehmigung niht, Die allgemeine Budget -= Kommission hatte gestern jene Ermächtigung mit 11 gegen 10 Stimmen ver= weigert z heute jedoch hat sie sch für das Begehren der Regierung erklärt. Es scheint gewiß, daß Bruil Finanz - Minister blei= ben wird,

Italien. Die turiner Deputirten-Kammer beschäftigte sich in ihrer Sißung vom 17, Dezember mit dem Budget des Justiz= Departements, Hinsichtlih der Bewilligung einer Subsidiensumme von 6000 Frs. zu Gunsten des Waldenser-Kultus erhob sich eine längere Debatte, Die Votirung der 6000 Frs. erfolgte \{chließlich mit großer Majorität, Nur ungefähr 20 Mitglieder, der äußersten Rechten und der äußersten Linken angehörig, stimmten dagegen. In derselben Sihung entschied sich die Kammer mit sehr shwacher Majorität dafür , daß die Regierung die Bewilligung besonderer Subsidien für die Geistlichkeit der Insel Sardinien nur auf dem Wege eines besonderen Geseßentwurfes beantragen könne.

Die tosfanische Regierung hat ein amtliches Verbot gegen den Eintritt in die englisch=-italienische Legion erlassen,

Griechenland. Athen, 14, Dezember, Der K. K, Juter= nuntius Freiherr vou V rokesch weilt zur Zeit noch hier z gestern fand ihm zu Ehren Hosftafel statt, Ungeachtet des besten Willens der Regierung, dem Räuberunwesen zu steuern, währt dasselbe doch in einigen Gebieten wie früher fort.

TUrkei, Aus Triest, 21, Deuember wird der „Agentur Havas‘ telegraphirt: „Berichte aus Konstantinopel vom 10, melden, daß die Russen Vorbereitungen treffen, in der Krim während dieses Winters die Offensive zu ergreifen. Am 5. Dezember haben die englis{h=französis{ch=-sardinischen Truppen-Befehls- haber mit dem Divan eine Convention abgeschlossen, wonach den verbündeten Truppen das Recht zusteht, zur Ahndung von Ver= brechen und Vergehen in Konstantinopel mitzuwirken.“

Nußland und Polen. St. Petersbur g, 18. Dezember. Die hiesigen Blätter enthalten nachstehende ergänzende Dokumente zu dem Berichte des General - Adjutanten Murawieff über die Uebergabe der Festung Kars:

1) Brief des Muschir des anatolishen Corps Mahmed-Wa ssif- Pascha an Se. hohe Excellenz den Oberkommandirenden der kaukasischen Truppen vom 15. Rabiul-Awwel’ 1272 (14. November 1855). (Ueber- seßt aus dem Türkischen.) j

Hochgestellter, hochbeamteter, scharfsinniger und fehr edler General Murawieff 1. Der si hierorts befindende Würdenträger der hohen eng- lischen Krone, Se. Excellenz Ferik-Williams-Pascha ist von unserer Seite bevollmächtigt und ernannt, Unterhandlungen über die Räumung von Kars zu führen; zur Benachrichtigung Ew. hohen Excellenz über diesen Umstand ist yon mir dieser Brief JesGHthen, Den 15, Nabiul-Awwel 1272.

2) Akte über die Uebergabe der Stadt und Festung Kars, abgefaßt auf den Grundlagen, welche der Oberfommandirende des faukasfischen Corps, General - Adjutant Murawieff, und der Kommissar Jhrer Majestät der Königin von England am 15, November im Hauptquartier Tschiwtli - Tschai unter einander festgestellt haben. ( Ueberseßung aus dem Französischen.) Art. 1. „Die Festung ergiebt sich mit ihrem ge- sammten Kriegsmaterial.“ Die abzuliefernden Geschüße dürfen nicht ver- nagelt werden; die Laffetten und der übrige Apparat werden in dem Zustande ausgeliefert, in welchem sie sich gegenwärtig befinden die Kriegs- vorräthe, Pulver, Arsenale, Montur-Depots und Magazine werden in derselben Verfassung abgeliefert, in welcher sie sich laut offizieller Nach- weise bis zum Tage der Uebergabe befanden. Auch aus den Archiven darf nichts genommen oder vernichtet werden. Die Truppen, welche Kars räumen, lassen Posten von drei Mann mit einem Unteroffizier an fol- genden Punkten zurück: in jedem Fort, jeder Nedoute oder Batterie, \0- fern sie mit Artillerie armirt sind, bei jedem Pulvermagazin, Arsenal oder Militär-Depot, Hospital, Archiv, Kasse und jeder Moschee. Von Seiten der türkischen Behörden werden bei allem Krons-Eigenthum, wie z. B. bei der Kasse, den Arsenalen, der Artillerie, den Hospitälern, den Provisions-Depots und Archiven , besondere Kommissare ernannt, welche gehalten sind, den von dem russishen Ober - Kommandirenden ernannten Kommissaren dieses Eigenthum zu übergeben. Unmittelbar nah dem Ausmarsch der türkischen Truppen sollen die oben bezeichneten Posten im Beisein des gewesenen türkishen Kommandanten und des dazu bestimm- ten russishen Kommandanten von russischen Truppen beseßt werden. Die türkischen Soldaten liefern ihre Waffen, die Kriegs - Munition und die Vorräthe den russischen Posten aus, und werden nebst ihren Anführern in die Redoute Kainly gebracht, wo sie die Anordnungen über ihre fünf- tige Bestimmung erwarten. Die Uebergabe aller weiter oben genannten Gegenstände durch die Kommissare erfolgt am Tage nach der Räumung

. n y » Vet: 2 „Die Garnison von Kars, welche sich nebst dem Oberkomman- direnden der türkishen Armee und sämmtlichen Militair-Chefs krieg8ge- fangen ergiebt, rückt aus der Festung mit kriegerischen Ehren, und legt ihre Waffen, Fahnen u. st. w. auf einem vorher verabredeten Plage nie- der, bon welchem aus sie laut Bestimmung des Ober - Kommandirenden des russishen Corps weitermarschiren wird. Zum Zeugniß der tapferen

Gegenwehr der Karsschen Garnison behalten alle Offiziere derselben bon allen Graden ihre Degen. Alle Truppen, welche die Garnison von Kars bilden, mit Ausnahme. derer, welche Krankheits halber in den Hospitälern sich be- finden, sollen in voller Bewaffnung, unter Trommeishlag und mit wehen- den Fahnen, nachdem fie vorher die Ladung aus. den Waffen gezogen, aus der Festung rücken, und sich um 10 Uhr Morgens bei den Ruinen des Dorfes Gumbet sammeln. Dort stellen fie sich bataillonweise in einer Gesammtfkolonne auf; die nach ihren Regimentern geordneten Ar- tilleristen bilden eine eigene Kolonne. Die Rediffs, Lasen und Baschi- Bozufks stellen fih in der Entfernung einer halben Werst von den übrigen Truppen besonders auf. Die Garnison legt die Waffen, so wie anch die Fahnen und sämmtliches Kriegszubehör nieder und stellt si in der oben beschriebenen Ordnung vor ihren Gewehren auf. Darauf nähert fich dem russischen Ober-Kommandirenden der Muschir, Ober-Kommandi- rende der anatolischen Armee, und händigt ihm den Napport über die numerische Stärke seiner Truppen ein, so wie über den Bestand des mi- litairischen Besißthums, das laul der Capitulationsakte abzutreten ift. Sodann schreiten die von Seiten der russishen Armee dazu bestimmten Personen zum Appell und zur Verifizirung des Bestandes der Offiziere und Soldaten der türkishen Armee. Dies ins Auge fassend müssen die türfishen Behörden Verzeichnisse über den Bestand der ihnen unter- gebenen Truppentheile in Bereitschaft halten. Nach Beendigung der Verifizirung, marschiren sämmtliche Krieg8gefangene, ihre Offiziere an der Spiße der Kolonnen, an die Brücke Tschiwtli-Tschai, wo die zur Bedeckung bestimmten rusfishen Truppen sie in Empfang nehmen. Die- jenigen von den türkischen Truppen, welche die Erlaubniß erhalten. haben, in ihre Heimath zurückzukehren, (worüber in den folgenden Artikeln die Nede sein wird), nehmen unter einer besonderen Bedecung die Richtung nach Tamra, und schlagen ihr Nachtlager in der Ortschaft Kotanly auf. Diese Truppen sind gehalten, die Bewohner dieser Ortschaft unangetaftet zu lassen und sich keinerlei Art von Willkür zu exlauben. Am andern Morgen wird diese Kolonne ihren Marsch in derselben Ordnung fort- segen und zur Nacht in der Ortschaft Tosanly Halt machen. Am dritten Tage, wenn der Fuß des Ssaganlug - Gebirges erreicht ist, bleiben die russischen Truppen zurück und die Türken seßen ihren Marsch über das Gebirge fort. Auf der Noute von Erzerum sind die Türken gehalten, nicht bis zur Ortschaft Bardus vorzudringen, wyv russische Miliz steht. Diejenigen zurückgebliebenen Türken, welche im Laufe von 24 Stunden nach dem leßten Nachtlager den Ssaganlug nicht überschritten haben, werden als Kriegsgefangene angesehen werden. Die türkischen Behörden verpflichten fich dahin , daß bei Näumung der Stadt und Festung von Kars in den Hospitälern eine hinreichende Zahl von Aerzten und Lazareth- Bedienten zur Pflege der Kranken bis Zur völligen Heilung derselben zurückbleibt., s

„Art. 3. „Das Privat - Eigenthum sämm licher Grade der Armee bleibt unangetastet.“ Jeder, der zum Armecbestande gehört, hat die Er- laubniß, seine Habe zu verkaufen oder zu behalten, übernimmt jedo den Transport derselben auf seine Kosten.

Art. 4. „Die Landesbewaffnun (Redifs, Vaschi-Bozuks, Lasen) er- bält, nahdem ihr numerischer Belauf fixirt und verifizict ist, Erlaubniß, nach Hause zurückzukehren.“ ODie in den Hospitälern befindlichen RNedifs, Baschi-Bozuks und Lasen haben nah ihrer Genesung dieselben Rechte und sind denselben Bedingungen unterworfen.

Art. 5. Die nicht zur Front Gehörenden, wie Schreiber, Ueber- seper, Lazareth - Diener, können nach Hause zurückehren, nachdem ihre Zahl vorher fixirt und verifizirt ist. |

__ Art. 6. „Dem General Williams wird das Necht eingeräumt, nach seiner Wahl in einem vorher dem General - Adjutanten Murawieff zur Bestätigung eingereichten Verzeichnisse eine Anzahl Personen zu nennen, welchen das Necht ertheilt wird, in ihre Heimath zurüzukehren.“ Jn diesem Verzeichnisse dürfen keine Militairs. enthalten sein, welche in der Unterthanenschaft einer der friegführenden Mächte si befinden.

Art. U „Sämmtliche in den Art. 4, 5 und 6 genannte Personen verpflichten sich durch ihr Ehrenwort, während der ganzen Dauer des gegenwärtigen Krieges dle Waffen gegen die Truppen Sr. Kaiserlichen Majestät nicht zu führen.“ ;

Art. 8. „Die Einwohner der Stadt Kars vertrauen sich der Groß- muth der russischen Negierung an, welche ihnen ihren Schuß zusagt. Sofort, nachdem die Truppen die Waffen gestreckt haben, müssen die Einwohner an den russischen Oberkommandirenden eine Deputation aus den angesehensten Personen abschicken, um ihm die Schlüssel der Stadt zu überreichen und ihre unbedingte Unterwerfung unter die Großmuth des darhlauchtigsten russischen Kaisers zu erklären.“ |

Art, 9, „Die Denkmäler und öffentlichen Gebäude der Stadt, welche der Regierung gehören, werden respektirt werden und unangetastet blei- ben.“ Die russishe Negierung, welche den Grundsag hat, die Gebräuche und Traditionen sámmlicher ihrer Botmäßigkeit unterworfener Völker zu ehren, namentlih aber die der Religion geweihten Gebäude wird ver- hüten, daß den religiösen Denkmälern und historischen Erinnerungen von Kars irgend ein Schade zugefügt wird. Diesc Akte is bekräftigt und als echt anerkannt von den Unterzeichnern. Das Original haben unterzeich- net: General - Major Williams und der Cbef der Feld - Kanzlei des Ober-Kommandirenden des kaukasischen Corps, Oberst Kaufmann.“

Wyborg, 9. Dezember, Wir haben bereits seit vierzehn Ta= gen sehr strenge Kälte und unser Hafen ist gleich den meisten des Finnishen Meerbusens dur festes Eis abgespèrrt, Bon einer Aufhebung der feindlihen Blokade haben wir - bis jeßt noch nichts gehört,

Reval, 13. Dezember. Nach hier eingegangenen amtlichen Berichten haben sämmtliche Kreuzer der verbündeten Blotte seit meh= reren Tagen den finnishen Meerbusen gänzlich verlassen und es ist somit jede Kriegsgefahr verschwunden, Obgleich eine