1883 / 239 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Oct 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Für s{riftlide Bearbeitung der gestellten Aufgabe ist eine fechs- wöchentlihe Frift zu gewähren, welhe nur aus sehr erheblichen Gründen (Krankbeit 2c.) von dem Vorsitzenden der Prüfungskom- mission um 14 Tage verlängert werden kann.

Die selbständige Anfertigung der Arbeit hat der Kandidat unter derselben zu bezeugen. (§. 12 leßter Sat.)

G. 15.

Ist die Probearbeit rechtzeiti selbe von dem Vorsißenden der Prüfungskommission denjenigen Mitgliedern der letzteren, vor welhen die mündlihe Prüfung abgelegt werden soll, nebst den mit der Meldung eingerei@hten Zeichnungen und schriftlichen Arbeiten zur Durchsicht mitgetheilt und zwar unter Bezeichnung desjenigen Mitgliedes, welchbes bezüglich der einzelnen \chriftlihen Arbeiten nach dem Abfch{lufse der münd“ lichen Prüfung die Begutachtung zu übernehmen hat.

Die mit der Meldung eingereibten Zeihnungen und Arbeiten können auc son vorher unter den Mitgliedern zur Cirkulation ge- bracht werden. 5

16.

Zu: mündlichen Prüfung können mehrere, jedo nit über vier Kandidaten geladen werben.

eingegangen, so wird die-

S ET,

Die mündliche Prüfung erstreckt \sich auf folgende Gegenftände:

A. Wissenschaftliche Kenntnisse und zwar:

__ 1) in der Mineralogie und der Geognosie, einschließlih der Petre- faktenkunde;

2) in der allgemeinen anorganishen Chemie und der chemischen Analyse;

3) in der Physik;

4) in der Mathematik, nämli:

a. in der reinen Mathematik bis zur höheren Analysis ein- \ chließlih, mit Anwendung auf Kurvenlehre, Funktionen u. \. ro.;

b, in der angewandten Mathematik und zwar der Statik und Mechanik fester, flüssiger und gasförmiger Körper. (Die Prüfung in der Mathematik beschränkt sich nit auf die allgemeinen Lehrsäte, vielmehr werden au die Fälle praktisher Anwendung zur Aufgabe gestellt, wobei Fertigkeit im Zahlen- und Buchstabenrechnen, im Ge- brauche der Logarithmentafeln, auch Bekanntschaft mit den Methoden der beschreibenden Geometrie verlangt wird);

_) in der Encyclopädie des Rechtes, in den für den Bergbeamten wichtigsten Theilen des Civilrehtes und im Bergrecte ;

6) in den Staats8wissenschaftea, namentlih im Staatsrecte, dem Verwaltungsrechte, der Volkswirthschaftslehre, Handels- und Ge- werbestatistik.

__ B. Technische Kenntnisse und zwar in der Bergbaukunde, der Salinenkunde, der Hüttenkunde, der Probirkunst, der chemishen Tech- nologie, der Markscheidekunst und der Mascbinenlehre. 8. 18. ___ Die Frage, ob die Prüfung überhaupt, und im Be- jahungsfalle, ob dieselbe „ausreihend“, „gut“ oder „mit Aus- ¿eihnung“ bestanden sei, wird durch Stimmenmehrheit, und zwar nach dem Gesammtergebnisse der \hriftlihen und mündlichen Prü- fung entscieden. N Bei Stimmengleichheit gilt die Prüfung als nicht bestanden.

: 8. 19.

__Die Prüfungskommission hat nab beendigter Prüfung zu einem aufzunehmenden Protokolle zu vermerfen: „die Aufgabe für die Probe- arbeit (8. 14), fowie das Ergebniß der Begutadtung der letzteren und der mit der Meldung eingereihten Zeichnungen und s\chriftlichen Ausarbeitungen (S. 12), die hauptsäblihsten Gegenstände der münd- lihen Prüfung ; das S der Prüfung.“

8. 20.

Wer die Prüfung bestanden hat, erhält über dieses Ergebniß ein Zeugniß von dem Vorsißenden der Prüfungskommission. __ Unter Vorlegung dieses Zeugnisses hat sih der Geprüfte an das- jenige Ober-Bergamt, in dessen Bezirke er seine weitere technische und geschäftlibe Ausbildung betreiben will, zu wenden, um von diesem zum „Berg-Referendarius* ernannt und vorschriftsmäßig ver- cidet zu werden.

Wer die Prüfung mit Auszeichnung bestanden hat, kann von der Prüfungékommission dem Minister der sffentlihen Arbeiten zur Ver- leihung einer Prämie zum Zwecke der Ausführung einer Studienreise empfohlen werden.

21.

s.

Wer die Prüfung nicht bestanden hat, wird von der Prüfungs- kommission auf den näbsten halbjährlichen oder auf den zweitfolgen- den Prüfungstermin verwiesen,

Die Kommission kann nah dem Befunde der s{riftlihen und bitdliben Ausarbeitungen des Kandidaten bestimmen, daß die wieder- holte Prüfung entweder ganz auf die mündlide Prüfung zu be- s{ränken, oder daß von dem Kandidaten nur einzelne der vorge- {riebenen schriftliben oder bildlihen Arbeiten zum zweiten Male zu liefern sind.

S 22!

Wi dle wiederholte Prüfung nicht besteht, ist von dem Eintritt in den Staatsdienst für das Bergfach ausgeschlossen und wird auf bezüglihe Mittheilung der Prüfungskommission von dem Ober- Bergamt, dessen Verwaltungsbezirk derselbe angehört, in der Liste der Bergbaubeflissenen gelöscht. 3) Weitere technishe und geschäftlihe Ausbildung. S s. 2.

Die weitere Ausbildung der „Berg-Referendarien“ zerfällt in die technische und die geschäftliche.

Die technische Ausbildung erstreckt \sich auf alle Arbeiten und Ausführungen, welche bei dem Bergwerks-, Hütten- und Salinen- betriebe vorkommen, oder damit in Verbindung stehen, fowie auf das praktische Marksceiden,

Die geschäftliche Ausbildung erstreckt sich auf die bei der Ver- waltung von Bergwerken, Hütten und Salinen des Staates, bei den Revierbeamten und Ober-Bergämtern vorkommenden Dienstgeschäfte und auf die Kenntniß der verschiedenen Zweige des Bureaudienftes, des Rechnungswesens und der Bu(führung bei diesen Behörden.

S : 8. 24.

Auf diesen Vorbereitungsdienst sind im Ganzen drei Jahre zu verwenden, und zwar der Regel nach (cfr. §, 26) mindeftens neun Monate bei Verwaltungen von Bergwerken, Hütten oder Salinen des Staates, sech8 Monate bei einem Revierbeamten, zwei Monate bei einem konzessionirten Markscheider und neun Monate bei dem Ober-Bergamte. g

25

_Die Ausbildung beginnt mit einer mindestens fech8monatlichen Beschäftigung auf Bergwerken, Hütten oder Salinen des Staates. Die geschäftlive Ausbildung, welhe in der Regel erst na Beendigung der tecnischen anzutreten ist, beginnt mit einer drei- monatlihen Beschäftigung auf Bergwerken, Hütten oder Salinen des Staates und {ließt mit dem Vorbereitungsdienste bei dem Ober-Bergamte.

Während der technishen Ausbildungszeit hat der Referendar mindestens zwei \chriftlide Arbeiten über wichtige Gegenstände der Technik zu fertigen und dem Ober-Bergamte vorzulegen. Statt einer dieser Arbeiten können auch Notizen, welche der Referendar auf Reifen gesammelt hat, eingereiht werden.

Die Beschäftigung bei dem Revierbeamten und bei dem Mark- seider ift fo einzuribten, daß dem Referendar Gelegenheit gegeben wird, in diefem Abscbnitte der Ausbildungszeit seine technischen Kennt- nisse (§. 23 Absatz 2) zu erweitern und zu vertiefen.

Im Uebrigen bleibt es dem Ermessen des Ober-Bergamtes über- laffen, unter Berücksihtigung der Wünsche der Referendarien (8. 4), deren Ausbildungsgang zu regeln. 5

Die besondere Beaufsichtigung und Leitung des Vorbereitungê- dienstes liegt denjenigen Beamten ob, welchen der Berg-Referendar von dem Ober-Bergamte zur Beschäftigung überwiesen ist. Die- selben baben nad Beendigung der letzteren dem Ober-Bergamte ein

selben hervorgetretenen Mängel zu übermitteln. tebniscen derartige Stelle auf Staatswerken versehen hat.

zu leisten.

werden. 8. 27.

selbständigen Ausführung einzelner Dienstgeshäfte oder mit der Ver- tretung eines technischen Beamten beauftragt werden.

Die darauf verwendete Zeit is ihnen auf die geschäftlibe Aus- bildung auf Staatswerken oder bei dem Revierbeamten je na Art des Auftrages anzurecnen. :

Die iw Prüfung.

Nach Beendigung der technischen und geschäftliben Vorbereitung hat der Referendar \ich der zweiten Prüfung zu unterwerfen.

Die Ober-Bergämter sind ermähtiat, Referendarien zum Zwecke fernerer Vorbereitung auf die zweite Prüfung bis zur Dauer von jech8 Monaten zu beurlauben. Gesube um Verlängerung eines solden Urlaubs sind dem Minister der öffentlihen Arbeiten zur Ent- scheidung vorzulegen.

Mißbräuchliche Verzögerung des Abs{lusses des Vorbereitungs- dienstes kann gemäß &. 84 des Disziplinargeseßes vom 21. Juli 1852 die Entlafsung aus dem Dienste na si ziehen.

Die zweite Prüfung ist eine schriftliche und mündliche.

Meldung zur zweiten Prüfung. 8. 29

Die Meldung zur zweiten Prüfung erfolgt \ch{riftlih bei dem Ober-Bergamte unter ausführlicher Angabe des seit dem Eintritt (S. 3) verfolgten Bildungs8aanges. Beizufügen sind:

1) die Zeugnisse der Königlichen oder Privatbeamten, in deren Geschäftskreisen der Referendar beschäftigt gewesen ist;

2) eine Bescheinigung über die geschehene Ableistung der Militär- pflicht oder die Befreiung von derselben;

3) ein Verzeichniß der im Verlaufe der Ausbildungszeit von dem Referendar gelieferten größeren Arbeiten (Relationen, Berichte, Be- \{lüsse in Berehtssams-, Bergpolizei- oder Expropriations\sachen 2c., Reiseberichte 2c.) ;

4) folgende Zeicbnungen:

a, die Darstellung eines selbs ausgeführten Nivellements in Zeicbnung und Tabellen, oder eine selbstbearbeitete Uebersibtskarte von Lagerstätten eines Bergreviers oder Grubenkompleres (Flözkarte, Gangkarte oder dergl.) ;

b, die Zulage eines Grubenzuges mit einer Dur{\chlagsangabe nebst den zugehörigen Profilen und Observationen mit Beifügung eines Erläuterungsberichtes ;

c. eine Situationszeihnung von einer Bergwerks-, Hütten- oder Salinenanlage, nach eigener Aufnahme;

d. eine Zeichnung einer größeren Maschine oder anderen Betriebs- vorrichtung eines Berg-, Hütten- oder Salzwerkes na eigener Auf- nahme oder selbständig aufgestelltem Entwurfe. Die Ausführung kann in Linien erfolgen, muß aber alle zur vollständigen bildlichen Darstellung des Gegenstandes erforderlichen Ansichten enthalten ;

5) eine geognostishe Beschreibung einer Gegend oder eines Mineralvorkommens. E

Bezüglich der Versicherung ‘der selbständigen Anfertigung und der Bescheinigung der Richtigkeit dieser Arbeiten kommen die Vorschriften des 8. 12 zur Anwendung. 8. 30

Wenn die Prüfung des Gesuches ergiebt, daß der Refendar den Vorschriften der §8. 23 bis 27 gerügt hat, so erstattet das Ober- Bergamt dem Minister der öffentlichen Arbeiten gutactlichen Bericht über die Zulassung zur zweiten Prüfung.

__ Dem Berichte find die Personalakten des Referendars, eine Begutachtung der Arbeiten unter 4) a., b, c. dur einen Ober-Bergamts-Markscheider , cin spezieller Nachweis der Beschäftigung während der praktishen Lehrzeit und des Vor- bereitungêdienstes, sowie ein Verzeichniß der während des akademischen Studiums gehörten Vorlesungen anzuschließen.

Gleiczeitig sind von dem Ober-Bergamte Vorshläge wegen der dem Referendar zur \{riftlicen Bearbeitung zu ertheilenden Auf- gaben (§8. 33) zu machen.

L Der Minifter der öffentliben Arbeiten entscheidet über die Zu- lassung zu der Prüfung.

_ Der Referendar kann ohne Weiteres auf sech8 Monate zur weiteren Fortseßung der Vorbereitung zurückgewiesen werden, wenn derselbe nach der gutactlihen Aeußerung des Ober-Bergamtes noch nit als ausreichend vorgebildet anzusehen ist

P O Ge yovDe,

Die Prüfung erfolgt vor der „Ober-Prüfungskommission für das Bergfach“ in Berlin, deren Mitglieder und Vorsitzender von dem Minister der öffentliben Arbeiten ernannt werden.

A. Be Prüfung.

S ae \{riftlibe Prüfung hat drei Arbeiten zum Gegenstande,

nämlich:

1) eine Abhandlung über einen staatêäwissenschaftlichen oder berg- rechtlihen Gegenstand;

2) eine Ausarbeitung über einea tednishen Gegenstand der Berg-, Hütten- oder Salinenkunde ; __ 9) eine aus Akten zu fertigende Relation über eine Verwaltungs- sache (Berecbtsams-, Exrpropriations-, Bergpolizeisabe und dergl.).

Zwei dieser egenstände könne in cine Aufgabe zusammengefaßt werden. E

Die Aufgaben zu diesen drei Arbeiten werden von dem Minister der öffentlihen Arbeiten gestellt. Für die Anfertigung einer jeden derselben erhält der Referendar eine Frist von zwei Monaten (= \echs Monaten für alle drei der Regel na gleichzeitig zu ertheilenden Aufgaben). Diese Frist wird nur aus sehr erheblihen Gründen (S. 14) verlängert werden,

__ Die Einreichung der mit Seitenzahl zu versehenden Arbeiten erfolgt bei dem Minister. _ Unter jeder derselben hat der Referendar zu bezeugen, daß er sie selbständig angefertigt habe, und die benußten literarishen Hülfs- mittel anzugeben.

S: 85,

Gehen die \{riftliden Arbeiten nit rechtzeitig ein, so wird an- genommen, daß der Kandidat von der Prüfung abstehe. _ Bei erneuerter Meldung entscbeidet der Minister der öffent- liden Arbeiten darüber, ob alle im §. 33 bezeichneten Arbeiten oder nur die eine oder andere, beziehungsweise mehrere derselben wieder- holt anzufertigen sind und zwar na gutachtliher Anhörung der Prüfungskommission. / _ Bei abermaliger Versäumung der zur Einreihung bestimmten Frist erfolgt die Entlassung des Es,

_ Die Probearbeiten cirkuliren mit den bei der Meldung einge- reiten Zeichnungen (S8. 29) unter den Mitgliedern der Prüfungs- kommission zur \c{riftlihen Begutachtung,

ob die Arbeit des Kandidaten probemäßig oder ob sie nit

Zeugniß über das dienstlihe und außerdienftliche Verhalten, sowie

über die Leiftungen des betreffenden Referendars und die in den-

Die Zeit, während welcher cin Referendar die Stelle eines : erg», Hütten- oder Salinenbeamten versehen hat, ist ihm bis zu sech8 Monaten auf die tebnishe Ausbildung anzurechnen ; auf die tehnishe Ausbildung auf Staatêwerken jedoch nur, sofern er eine

Zur Erlangung solcher Steller auf Privat- oder Staatswerken ist den Referendarien Seitens der Bergbehörten thunlihs Vorschub

Für die Dauer von sech8s Monaten kann die technische Aus- bildung auc anschließend an die vorschriftsmäßig beendigte Lehrzeit (8. 7) bereits vor dem Beginne der akademischen Studien ketrieben

Berg-Referendarien können, sofern sie nah dem Ermessen des Ober-Bergamtes die erforderliche Ausbildung erlangt baben, mit der

Minister der mündlice Prüfung zu wiederholen oder nur die eine oder andere der drei scuiftlihen Probearbeiten (§. 33) nochmals anzufertigen und daß bei der erneuerten Meldung von der Lieferung der Zeichnungen und geognoslishen Arbeit, welde na §. 29 bei der ersten Meldung cin- zureichen sind, abzusehen ist.

Das Gutaten muß si nit nur über den Nachweis gründlicher Kenntnisse, über die Tiefe der wissenshaftliHen Auffaffung, Tütbtig- keit und Schärfe der Beurtheilung, sondern auch darüber auslafsen, inwiefern die Arbeit von der Fähigkeit des Verfassers zeuge, im scriftliben Vortrage unbeschadet der erforderliden Gründlichkeit die Gegenstände ohne Weitschweifigkeit und Wiederholungen mit Klarheit und Bestimmtheit grammatis und logish richtig in fließendem, ge- fälligem Styl darzustellen.

An Stelle jeder ungenügend befundenen Arbeit hat der Kandidat der Regel nach, bevor er zur mündlihen Prüfung zugelassen wird, eine andere Arbeit anzufertigen, und zwar über neue Aufgaben, die ihm nab Maßgabe der S8. 30 flgde. zu ertheilen find.

_ Es kann hiervon abgesehen werden, wenn nur eine Probearbeit für „niht probemäßig“ erklärt worden ift.

_Sind mehrere Probearbeiten ungenügend befunden, so kann der

Referendar zuvörderst behufs besserer Vorbereitung auf die Dauer E drei bis neun Monaten an das Ober-Bergamt zurückgewiesen werden. _ Au in diesem Falle sind, wenn der Referendar demnächst auf seinen Antrag zur Wiederholung der schriftliben Prüfung zugelaffen ist, nur für die ungenügend befundenen Arbeiten andere Aufgaben zur scriftliden Bearbeitung zu stellen.

__Fâllt die s{riftlihe Prüfung wiederum ungenügend aus (Absatz 5 dieses Paragraphen), so if deren nochmalige Wiederholung nit ge- stattet und es erfolgt die Entlassung des Referendars.

B. MAEAE Prüfung.

Die mündliche Prüfung soll nit sowohl in dem Gebiete der reinen Wissenschaften sich bewegen, als vielmehr dabin gerichtet sein, zu erforshen, ob und in wieweit der Referendar sich die Fähigkeit angeeignet bat, die Lehren der Wissenschaft in den Zweigen des Dienstes praftisch anzuwenden, ob er die amtlichen Verrichtungen nit blos empirisch erlernt, sondern in ihrer rationellen Grundlage und Tendenz nach den geseßlichen Bestimmungen richtig aufgefaßt, sih den inneren Zusammenhang derselben unter sh und mit anderen Dienstzweigen der Staatsverwaltung klar gemacht und dadur eine gründlide Einsicht in die Zwecke des Staatsdienstes erworben hat.

Nach diesen Gesichtspunkten hat \ih die Prüfung auf folgende Gegenstände zu erstrecken :

A. Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten, organishe Einrich- tungen der Behörden, Ressortverhältnisse, Dienstkreise der Beamten, Disziplinarvorschriften 2c, Etats- und Oekonomiepläne, Kafsen- und Rechnungswesen, Abnahme, Revision und Dechargirung der Necnun- gen, Depositalverwaltung und dergl.

B. Technische Kenntnisse in Beziehung auf diejenigen Arbeiten, Ausführungen und Prozesse, wie solhe beim Bergwerks-, Hütten- und Salinenbetriebe vorkommen, mit Berücksichtigung ihrer wissenschaft- liden Grundlagen.

C. In Beziehung auf den Betrieb und die Verwaltung der Berg-, Hütten- und Salzwerke des Staates : Allgemeine Verhältnisse in der Einrichtung und Verwaltung solcher Werke; Betriebsleitung, Haushaltsführung 2c., Verwerthung der Produkte; Kassen- und Bucb- führung auf den Werken und Kontrole dur die betreffenden Behör- den; Vermögens-, Ertrags- und Selbstkosten-Berehnungen; Zwecke und Ergebnifse solcher Betriebe.

_… D. In Beziehung auf rechts- und staatswissenschaftlibe Kennt- nisse Staatsrecht, Bergrecht mit besonderer Berücksichtigung der Bergpolizei und des Berectsamêswesens, Gewerbe-Ordnung, Arbeiter- verhältnisse, Bergwerksbesteuerung und dergl.

Mit der Prüfung ist ein freier Vortrag aus Akten zu verbinden. wele dem Referendar drei Tage vor dem Prüfungstermine zugestellt werden.

8. 38,

Zu einem Prüfungstermine können mehrere, jedod nit über vier Referendarien vorgeladen werden. : S 399. ___ Die Frage, ob die Prüfung überhaupt bestanden und im Be- jahungéfalle, ob dieselbe „ausreihend“ „gut* oder „vorzüglich“ bestanden sei, wird durd Stimmenmehrheit und zwar nah dem Gesammtergebnisse der schriftlihen und mündlichen Prüfung ent- schieden. 8, 40.

__ Die Prüfungskommission hat über das Ergebniß der Prüfung: ein Protokoll aufzunehmen und folches dem Minister der öffentlichen Arbeiten mittelst Berichtes zu überreiben, in welhem letzteren das Urtheil über die Probearbeiten des Kandidaten, sowie über die mit der Meldung eingereichten Zeichnungen (8. 29) besonders anzugeben ist. Wer die Prüfung bestanden hat, wird von dem Minister der öffentliben Arbeiten zum „Berg-Assessor“ ernannt.

_ Refcrendarien, welche die Prüfung nit bestanden haben, werden auf mindestens se{chs Monate behufs besserer Vorbereitung an cin Ober-Bergamt zurückgewiesen. ¿

Al,

Es ift cine einmalige Wiederholung der zweiten Prüfung gestattet,

Le A OIOIONGSEIE den Auss{bluß von Staatsdienste im Bergfache ewirkt.

8. 42, Für den Fall der zu wiederholenden Prüfung kann der öffentlihen Arbeiten bestimmen, daß nur die

Ist eine zweite Relation zu liefern, so kann der Referendar b

die Aufgabe zu derselben erbitten, sobald die Hälfte des verlängerten Vorbereitungêdienstes verstrichen ist.

Prüfungs8gebühren. 43

Die Kandidaten, welche si zur ersten und zweiten Prüfung

elben, entrihten für jede dieser Prüfungen eine Gebühr von dreißig ark.

Bei ciner Wiederbolung einer dieser Prüfungen ift diese Gebühr

nochmals zu zahlen.

Repxrgange erma nagen, 4

Denjenigen Eleven und Referendarien, seit deren Ernennung be-

reits zwei Jahre verflofsen waren, als die Prüfungsvorschriften vom 21, Dezember 1863 in Kraft traten, verbleibt die ihnen durch die Se risten vom 3, März 1856 beigelegte Anwartschaft auf An- stellung.

8, 45. Hinsichtlich der Bergwerksbeflissenen, geprüften Kandidaten des

Bergfaches und Beamten aus den durch die Gesetze vom 20. Septem- ber und 24. Dezember 1866 mit Preußen vereinigten Provinzen ver- bleibt es bei der Feststellung ihrer Verhältnisse, wie solche dur die bei der Einführung der Prüfungsvorschriften vom 21. Dezember 1863 ergangenen besonderen O aeE erfolgt ift.

4

Der Ausbildungsgang derjenigen Referendarien, welche den

Vorbereitungsdienst bereits angetreten haben, is von dem Ober- Bergamte soweit wie mögli nah obigen Bestimmungen zu regeln.

Berlin, den 12. N D, Der Minifter der öffentlichen Arbeiten. Maybach.

probemäßig ausgefallen sei.

Angekommen: Se. Excellenz der Staatssekretär des.

Reichs-Justizamts, Dr. von Schelling.

Nichtamtliches. Deutsches Reich

Preußen. Berlin, 11. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König wohnten, laut Meldung des „W. T. B.“ aus Baden-Baden, am Dienstag Abend mit Jhren König- lihen Hoheiten den Großherzoglichen Herrschaften, Sr. Hoheit dem Prinzen Hermann zu Sachsen-Weimar und dem Fürsten von Fürstenberg dem Concert der Fr. Montigny-Remaury im Kurhause bei. : ;

Gestern nahmen Se. Majestät Vormittags die regel- mäßigen Vorträge entgegen, machten Nachmittags eine Spazier- fahrt und folgten später einer Einladung der Herzogin von Hamilton zum Diner. E

Abends fand cine größere Theegesellshaft bei Fhrer Majestät der Kaiserin und Königin statt.

Nach einer Bestimmung des Ministers der geist- lichen 2c. Angelegenheiten, vom 26. Juli d. F., erlangen die an einzelne Behörden 2c. gerihteten allgemeinen Erlasse durh ihre Veröffentlihung im Centralblatt für die Unter- rihts-Verwaltung allgemeine Geltung, soweit die that- sächlichen und rehtlihen Vorausseßungen zutreffen.

Nach der im Reichs-Eisenbahnamt aufgestellten, in der Ersten Beilage veröffentlihten Nachweisung über die im Monat August 1883 auf deutschen Bahnen (aus- \cließlih der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 44 größeren Bahnen beziehungs- weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 30 462,55 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 13 554 Courier- und Schnellzüge, 108831 Personenzüge, 58 775 gemischte Züge und 96 246 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen : 5349 Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge und 33 000 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Jm Ganzen wurden 744 408 074 Achskilometer bewegt, von denen 229 808 942 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 181 160 E Courier-, Schnell-, Personen- und gemischten Zügen im Ganzen 2709 oder 1,50 pCt., (gegen 1,48 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,30 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 1338 dur das Abwarten verspäteter Anshlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 1371 Verspätungen (= 0,76 pCt.) zur Lajt fallen (gegen 0,69 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Verglei zu ziehenden Bahnen von 169 088 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Personen- beförderung 1118, oder 0,66 pCt., mithin 0,10 pCt. weniger. Jn Folge der Verspätungen wurden 519 Anschlüsse versäumt (gegen 453 in demselben Monai des Vorjahres und 490 im Vor- monat). Wird eine Gruppirung der Verwaltungen nah den auf je eine Anshlußversäumniß entfallenden Zugverspätun- gen vorgenommen, so kommen in erster Reihe die West- holsteinishe Eisenbahn (1 Anschluß - Versäumniß auf 1 Verspätung mit 1,00, die Eutin-Lübecker Eisenbahn (2 An- {luß - Versäumnisse auf 2 Verspätungen) mit 1,00 und die Oberhessishe Eisenbahn (3. Anschluß-Versäumnisse auf 3 Ver- spätungen) mit 1,00, während die Württembergische Staats: eisenbahn (2 Anschluß-Versäumnisse auf 59 Verspätungen) mit 29,50, die Hessishe Ludwigs-Eisenbahn (8 Anschluß-Ver- säumnisse auf 260 Verspätungen) mit 32,50, der Bezirk der Königlichen Eisenbahn - Direktion zu Cöln (rehtsrheinische) (1 Anschluß-Versäumniß auf 128 Verspätungen) mit 128,00 die leßten Stellen einnehmen und bei 7 Eisenbahn-Verwal- tungen 40 Verspätungen ohne Anschluß-Versäumnisse und bei 7 Eisenbahn-Verwaltungen weder Verspätungen noch Anschluß- Versäumnisse vorgekommen sind.

Der Königliche Gesandte am bayerishen Hofe, Graf von Werthern-Beichlingen, ist vom Urlaub nah München zurückgekehrt und hat die Geschäfte der dortigen Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Königlich sächsishe Gesandte und Bevollmäch- tigte zum Bundesrath, Wirkliche Geheime Rath von Noti §ß- Wallwit ist am 8, d. M. hierher zurückgekehrt und hat die Geschäfte wieder übernommen.

Bayern. München, 9, Oktober. (Allg. Ztg.) Die nächste Plenarsißung der Kammer der Abgeordneten kann wegen Mangels an Berathungsstoff nicht vor Anfang der kommenden Woche stattfinden. Die Vorstandschaft der Fraktion der Rechten hält heute Abend eine Sizung, die vor- zugsweise einer Besprehung über die Frage der Gehalts- erhöhungen und der Stellung der Fraktion zu derselben ge- widmet werden soll. S

10, Oftober. (W. T. B) Fhre Königliche Hoheit die Prinzessin Wilhelm von Preußen ist heute Nahmittag nah Berlin abgereist. Am Bahnhof waren der preußische Gesandte Graf von Werthern, Graf Kalckreuth und der Legations-Sekretär Graf zu Eulenburg zur Verab- schiedung anwesend.

Sachsen. Dresden, 11. Oktober. (W. T. B.) Die Königin is heute Vormittag, aus der Schweiz kommend, in der Villa Strehlen eingetroffen. Dort wird auch der König morgen früh aus Wien zurückerwartet.

Mecklenburg-Schwerin. Schwerin, 10. Oktober. Wie den „Medckl. Anz.“ aus Bournemouth u. d, 8. Oktober geschrieben wird, sind der Großherzog und die Groß- herzogin mit dem Erbgroßherzog und der Herzogin Alexan- drine am Sonnabend, den 6., daselbst eingetroffen. Fhre Königlichen Hoheiten, welche bekanntlich am Dienstag Vor- mittag gegen 11 Uhr Ludwigslust verlassen hatten, sind ohne Aufenthalt bis London gereift wo Dieselben, nah einer ziem- lih bewegten Ueberfahrt von Calais nach Dover, am Mitt- woh Nachmittags 51/2 Uhr eintrafen. Von London reisten Jhre Königlichen Hoheiten am Sonnabend Vormittag 11!/4 Uhr wieder ab und erreihten Bournemouth um 23/4 Uhr. Die Großherzoglichen Herrschaften bewohnen eine nicht weit vom Meere sehr ländlich und hübsch gelegene Villa, in welcher au die Ober-Hofmeisterin Gräfin Bassewißz, der Ober-Hof- meister Graf Bassewiß und der Ober-Medizinal-Rath Dr. Biüller Wohnung genommen haben. Das Befinden des Groß- herzogs ist ein gutes zu nennen, so daß Se. Königliche Hoheit den größten Theil des Tages im Freien zubringen kann, und man hofft, daß das s{hône Klima der englishen Südküste auf seine Gesundheit und seine Kräfte einen wohlthätigen Einfluß ausüben wird.

Neustreliß, 10. Oktober. (W. T. B.) Der Gros“herzog und die Großherzogin sind von ihrer Reise nach England heute Mittag hierher zurückgekehrt.

Meck&lenburg-Strelit.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 10. Oktober. (W. T. B.) Der „Neuen Fr. Presse“ zufolge ist die Ratifikation der Pforte betreffs des Eisenbahnanschlusses hier ein- getroffen ; der Austaush der Ratifikationsurkunden werde er- folgen, sobald die serbische und bulgarische Natifikationsurkunde eintreffe.

Pest, 10. Oktober. (W. T. B.) Der Beschlußantrag des Minister-Präsidenten Tisza in der kroatischen Frage, welcher besagt, daß das Haus das bisherige Vor- gehen der Regierung billige und dieselbe ermächtige, auf Grund des seit 1868 bestehenden Gebrauchs die jeßigen Staats- wappenschilder zu belassen, dort jedoch, wo bisher Wappen mit anderer Umschrift gebraucht wurden und durch neue erseßt werden sollen, Staatswappen ohne jede Umschrift anzubringen, wurde heute mit 187 gegen 105 Stimmen angenommen.

Frankreich. Paris, 9. Oktober. (Fr. Corr.) Jm heutigen Ministerrath unterzeihnete der Präsident der Republik das Dekret, wodurch der General Campenon zum Kriegs-Minister ernannt wird. Derselbe war schon einmal Kriegs-Minister im Ministerium Gambetta, vom 14. November 1881 bis zum 26. Januar 1882. Die Unterhandlungen mit dem General Lewal wegen Uebernahme des Kriegsportefeuilles haben zu keinem Ziele geführt. Der jeßige Chef des Generalstabs, General Vuillemot, wird, wie es heißt, feine Funktionen beibehalten.

Der Marine-Minister hat von dem Gouverneur von Cochinhina nachstehende Depesche, datirt aus Saigon, 9. Oktober, erhalten: „Nach den leßten Nachrichten erscheint die Lage in Tongking in Folge der Ankunft der anamitishen Bevollmächtigten und der Unterwerfung der Man- darinen des Delta eine merklih verbesserte. Zahlreiher Ab- fall findet unter den „Schwarzen Flaggen“ statt, die durch die verschiedenen epidemishen Krankheiten decimirt sind. Die Ver- schanzungen bei den Dörfern in der Nähe von Hanoi sind auf- gegeben, und der Feind scheint seine Rückzugsvewegung in der Richtung auf Lao-Kai fortzuseßen. Oberst Bichot ist auf seiner Rekognoëcirung bis zum Dai und zum Kanal von Bac-Ninh oder von „Rapidos“ keinem Feinde begegnet, Man hat in der Nähe von Fu-Hai, unter einem Tuniulus eingescharrt, 33 Köpfe unserer Soldaten gefunden, darunter den des Kommandanten Rivière, der mit einer Kalkmaske überzogen und allein noch sehr erkennbar war. Der moralische und der Gesund- heitszustand ter Truppen in Tongking und Thuan-An ift ein

vorzüglicher.“ :

O o S n unterrichteten diplomatischen Kreisen wird die Nachricht der „Times“, daß der spanishe Botschafter in Paris, Herzog Nuñez, die eventuelle Ordre erhalten habe, Paris zu verlassen, für gänzlih unbegründet gehalten, Die spanische Botschaft habe bis jezt überhaupt keine neuen Fnstruftionen aus Madrid erhalten, auch stehe der heute Vormittag erfolgte Besuch des Herzogs Nuñez bei dem Minister-Präsidenten Ferry mit den Ereignissen vom 29, September in gar keinem Zu- sammenhange. : E

Dem Vernehmen nah ist der Präfekt von Marseille, Poubelle, zum Seine-Präfekten ernannt worden.

Die „Liberté“ will wissen: die Regierung habe noch keine Bestätigung über die Anknüpfung von Verhandlungen mit den Schwarzen Flaggen erhalten. Die leßten an Harmand abgegangenen Fnstruktionen machten es demselben zur Pflicht, in den militärishen Dispositionen nihts zu ändern. Vor der Eroberung von Sontay und Bacninh werde kein Vertrag abgeschlossen werden. :

11. Oftober, früh. (W. T. B.) Der „Figaro“ be- zeihnet als die Hauptshwierigkeit bei Regelung der Tong- fingfrage den Umstand, daß China die nördlihen Pro- vinzen Tongkings annektiren wolle, während Frankreich die Unabhängigkeit der Bevölkerungen in der neutralen Zone zu erhalten bestrebt sei.

Spanien. Madrid, 10. Oktober. (W. T. B.) Der Minister-Präsident Sagasta hat dem König heute Abend das Kollektiv-Demissionsgesuch des Kabinets über- reiht; der König hat dasselbe angenommen und Sagasta auf morgen Vormittag zu sih beschieden. Die Demission des Ka- binets ist in Gemäßheit des von demselben bereits vor der Reise des Königs nach Deutschland gefaßten Beschlusses erfolgt.

Jtalien. Rom, 10. Oktober. (W. T. B.) Der Papst empfing heute den Fürstbishof von Breslau, Pr.

Herzog, und den früheren Erzbishof von Warschau, Felinski. Serbien. Belgrad, 10. Oktober. (W. T. B.) Der

Finanz-Minister beabsihtigt die Einseßung einer Koms- mission, welche die Finanzlage prüfen, alle überflüssigen Ausgaben streichen und über die Mittel zur Herstellung des Gleichgewichts im Staatshaushalte beschließen joll.

Dänemark. Kopenhagen, 11. Oktober. (W. T. B.) Der Kaiser und die Kaiserin von Rußland sind ge- meinschastlich mit der dänischen Königsfamilie sowie dem Prinzen und der Prinzessin von Wales heute Vormittag 11 Uhr aus Fredensborg hier eingetroffen. Die Herr- schaften ren, allenthalben von lebhaften Zurujen begrüßt, in offenen Wagen durch die reihgeshmüdckte Stadt zu dem Hafen, wo dieselben von den Spißen der Hofgesellschaft und den Behörden empfangen wurden. Nachdem die aufgestellte Ehrenkompagnie besichtigt war, wurde um 12 Uhr an Bord der Kaiserlihen Yacht „Derschawa“ ein Frühstück eingenommen, nach dessen Beendigung gegen 1 Uhr das russische Kaiserpaar die Rückreise nah Kronstadt antrat. Die Kriegsdampfer „Cesarevna“ und „Europa“ geleiteten die Kaiserlihe Yaht. Der Prinz und die Prinzessin von Wales reisen am Montag ab.

Amerika New-York, 10. Oktber. (W. T. B.) Die republikanishe Majorität bei den Wahlen in Jowa wird auf 30 000 Stimmen angeschlagen. Das Resultat der Wahlen in Ohio steht noch niht fest, anscheinend haben aber die Demokraten eine kleine Majorität erlangt.

Afrika. Egypten. Kairo, 10, Oktober. (W. T. B.) Das Amnestiedekret des Khedive sowie das Dekret, be- treffend die Auflösung der Kriegsgerchte, sind nunmehr amt- lih publizirt worden. Die Wahlen zur Legislative werden

vor Ende des Monats beendigt sein. Die Einberufung der Notabelnkammer, des geseßgebenden Rathes und der Pro- vinzialräthe erfolgt voraussihtlich im November.

Zeitungsstimmen.

Jn der „Staatsbürger- Zeitung“ lesen wir:

In Philadelphia ift am 6 d. M. eine Jubelfeier begangen wor- den zur Erinnerung an das erfte organisirte Häuflein deutscher Ein- wanderer, das vor zweihundert Jahren den Boden ¡der Vereinigten Staaten von Amerika betrat. Die „Frankf. Ztg.“ knüpft an dieses Ereigniß einen Arlikel, in welchem es unter Anderem wörtlich beißt:

„Damals (also zur Zeit jener ersten Nicderlafsung) bot das alte Vaterland ein Bild troftloser Zerrissenheit und Schwäche und die Auswanderer waren froh, in der Wildniß des amerikanischen Kon- tinents Zuflubt und Schuy vor Verfolgung und Bedrüung zu finden. Mögen nun auc unjere Landsleute jenseit des großen Wassers nocþ heute ihrer neuen Heimath den Vorzug vor der alten geben, so werden sie do bei ihrer Jubelfeier mit einer gewissen Befriedigung auf das geeinte und madtvolle Deutschland blicken. Ja, vielleiht bat sogar der Umschwung, welcher sich bier während der letzten Jahrzehnte vollzogen hat, nit wenig dazu beigetragen, den Sinn für die Stammes- gemeinschaft der Deutschen in den Vereinigten Staaten zu wecken, und den Plan gefördert, der Jubelfeier eine größere Bedeutung bei- zulegen.“

Wir wissen nit, worüber wir uns mchr freuen sollen, über die Iubelfeier in Philadelphia oder über die Thatsache, daß in einem Oraan der vor noch nit langer Zeit rect partikularistishen Freien Reichsftadt Frankfurt a. M. derartige Aeußerungen, wie sie uns hier gedruckt vorliegen, zum Ausdruck gelangen konnten. Nun, wir meinen, daß beide Thatsachen incirandergreifen, daß sie beide den schönsten Beweis dafür liefern, daf dem Partikulariëmus der Boden voll- ständig entzogen worden ist.

Uns kam dieser Artikel in der „Frankfurter Zeitung" um so gelegener, als wir eben im Begriffe standen, Vergleiche anzustellen zwischen dem Frankfurt zur Zeit des Bundestages und dem Frank- furt, das zur Begrüßung des Deutschen Kaisers auf seinem Weich- bilde das schönste Feierkleid angelegt hatte und freudigen Herzens dem Heldengreise zujubelte, in welchem sich die Idee der Reichseinheit 10 VeLrlid vertorbert, . .. E / : :

„Steins deutsche Correspondenz“ {ließt einen denselben Gegenstand behandelnden Artikel mit folgendem Sage :

._. , Wie behr müssen die Gestalten des Deutscen Kaisers und seines genialen Kanzlers, die das deutshe Volk auf solchben Gipfel politisher Macht und wirthschaftlicher Stärke trugen, bei dem großen Jubelfeste unseren Abkömmlingen erschienen sein; wie kleinlih da- gegen der Umstand, daß im Deutschen Reiche nob immer Däumlinge über Kaiser und Kanzler zu Gericht sißen und thnen Belehrung er- theilen wollen, wie dieses ganz eigenartige Reich zu befestigen und wie es zur wahren Wohlfahrt zu führen set.

Die „Weimarische Zeitung“ schreibt:

Die Konsular-Agentur der Vereinigten Staaten in Gera hat ihren Bericht über das mit idem 30, September s\chließende Fisfkaljahr vollendet, Derselbe lautet, was die Industriever- hältnisse des Bezirks betrifft, recht günstig. Es wird hervor- gehoben, daß die Industrien îin demselben sib einer sicht- lien Prosperität erfreuten. Nicht nur seien alte Etablissements er- weitert worden, .um den fteigenden Anfocderungen genügen zu können, eine nit unbeträchtlihe Zabl neuer Fabriken muß gegründet werden. Die Arbeiter hatten steten Verdienst und in einigen Fällen haben ih die Whne gebessert. Der Export nach den Vereinigten Staaten ist in dem verflossenen Jahre ein sehr bedeutender ge- wesen: ee Uberltifit in fast allen Branven den ebenfalls {hon sehr gestiegenen Erport des Vorjahres. Im Fiskaljahr 1882 wurden erxportirt wollene Kleiderstoffe im Werth von 416603,00 Doll, In 1883 belle} i die Uussuhr aber Uf OIS2I8S O Doll: væœ Cort an musitaltshen SM- firumenten ist gestiegen von 70000 auf 82000, in ge- trockneten Blumen, Sämereien, Gräsern von 8500 auf 29 000 Doll, öInstrumentenleder von 4979,07 auf 9689,11 Doll. 2c. Eine Ab- nahme weisen nur auf Glacechandschuße von 129 564,29 Doll. auf 123 665,96 und Porzellan von 13 996,41 Doll. auf 12 844,01. Die Gesammtzunahme des Exports nach den Vereinigten Staaten betrug im Jahre 1883 214 794,28 Doll.

Amtsblatt des Reichs-Vostamts. Nr. 54, Inhalt: Verfügung vom 3. Oktober 1883, Einfuhr und Ausfuhr von Pflanzen u. f. w. in bz. aus Deutschland.

Annalen der Hhdrographie und Peartatmen Meteorologie Heft. VIIT, Inhalt: Aus den Reiseberichten S. M. S. „Elisabeth“, Kapt. z. See Hollmann. Die drei norwe- gischen Nordmeerexpeditionen 1876—78, I. Bemerkungen über die Meeres\trömungen und Temperaturen des südatlantishen Ozeans südli von 309 S.-Br. und wístlich von 309 W.-Lg. Von Dr. O, Krümmel. Die Winde und Strömungen in der Karimatastraße (Mittheilung von der Deutscben Seewarte). Ueber das Auftreten des Treibeises im nordatlantishen Ozean im Frühling 1883 (Mit- theilung von der Deutschen S-cewarte), Beobachtungen von Ober- flächentemperaturen im atlantischen Ozean. Orkan vom 24. und 25. März 1883 zu Apia, Samoainseln. Tiefsee-Photothermometer. Von Dr. Hugo Michaelis. Eingänge von meteorologishen Jour- nalen bei der Deutschen Seewarte im Monat April 1883. R Ver- gleihende Uebersicht der Witterung des Monats Mai 1883 in Nord- amerika und Centraleuropa (Mittheilung von der Deutschen Sce- warte). Kleine hydrographishe Notizen. Tabellen. Karten- beilazen. 5

Heft IX, Inhalt : Meteorologiscke und physish-ozeanisce Beokachtungen in dem amerikanisch-arktishen Arczipel in den Jahren 1819—1854, Meteorologiscbe und physisch-ozeanishe Beobachtungen während der Expedition der „Vega“ 1878/79 und im Winterquartier zu Serdze kamen (Pitlekaj). Aus den Reiseberihten S. M. S. „Carola“, Korv.-Kapt. Karcher, und S. M. Kbt. „Hyäne“, Kapt.- Lieut. Geiseler (November 1882 bis Februar 1883). Eingänge von meteorologishen Journalen bei der Deutschen Seewarte im Monat Mai 1883. Segelanweisung für Bahia Blanca. Port Belgrano. Ostküste von Süd-Amerika. Beschreibung der Häfen Jols, Mainbun, Siassi, Bongao und Sandakan. Sulu-Inseln. (Aus den Reiseberihten S. M. Kbt. „Wolf“, Kapt.-Lieut. von Raven ) Zusäße zu der Beschreibung des östlihen Theiles der Tfsugar-Straße. Japanische Juseln. Stromverseßzungen auf der Route von Europa nah dem Meerbusen von Guinea. (D. S.) Witterung in Levuka auf der Insel Ovalau (Fiji-J.) vom ò. Januar bis 28. Februar 1883, (D. S.) Orkan zu Apia am 24. und 25. März 1883. Bere leihende Uebersicht der Witterung des Monats Juni 1883 in Nord- Amerika und Central-Europa. (Mittheilung von der Deutschen See- warte.) Kleine hydrographische Notizen. Tabellen. Karten- beilagen.

Knnuft, Wifseuschaft und Literatur.

Die Gemäldegalerie des Königlichen Museums hat wiederum ein Meisterwerk Rembrandts käuflih erworben, welches aus dem Jahre 1655 stammt und in feiner Charakteristik die Scene aus der heiligen Schrift darfßtellt, da die Frau des Kämmerers Potiphar den Joseph vor ihrem Manne verklagt. Farbentiefe und goldige Lichtwirkungen sind dic Hauptvorzüge des Gemäldes.