1883 / 250 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Oct 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vor- bandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung dec Bahnanlagen Gebrauch zu maden beabsitigt, soll jedo die Zurücknahme der Konzession nit por Ablauf der in dem allegirten §. 21 festgeseßten Schlußfrist er- oigen.

K.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen : 1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nafolgenden Beschränkungen dur die staatliche Aufsits- behörde. Der Konzessionar soll nit verpflichtet fein, zur Vermittes lung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Pie cinzufelen. Au soll derselbe, so lange die Bahn na dem

ierfür allein maßgebenden Ermefsen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ift, nit angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fabren.

_ Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, wele ter Kon- zessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der babnpolizeiliden Vorscriften dem Ermessen des Kon- zessionars überlassen.

2) Für die ersten fünf Jahre na der Betrietseröffnung der

Eahn bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Perfonen- als für den Güterverfehr überlafen. Für die Folaezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der GBenehmiaung der ftaatliben Aufsichtsbehörde. ___ In Betreff des Güterverkehrs werden jedod nach Ablauf jener fünfjährigen Periode, so lange die Babn nach dem hierfür allein ent- \cbeidenden Ermessen der Aufsicbtébehörde vorwiegend von nur lokaler Bedeutung ist, periodisch von fünf zu fünf Jahren Marimaltarifsäte für die einzelnen Güterflafen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternebmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt und ist dem Unternehmer überlassen, na Maßgabe der reids- refp. landeëgeseßliden Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Marimalsäte die Säte für die Tarifklassen na eigenem Ermessen festzuseßen, bezw. Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarif- klafsensäte obne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Aub is der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hin- ficbtlibd der Einrichtung direkter Tarife die für die preußiscen Staatsbahnen jeweilig bestehenden generellen Grundsäte zu befolgen, wenn und soweit folbes von dem Minister der öfentliben Arbeiten für erforderli erachtet wird.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und einen Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der leßteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidirenden Regulative zu bilden.

Der Erneuerungs- und Reservefonds sind sowohl von einander, als aub von anderen Fonds der Gesellsaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be- triebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen:

a, der Erlös aus den entsprebenden abgängigen Materialien ;

b, die Zinsen des Fonds;

alljährlich

c. eine den Betriebseinnahmen Rülage. Die Höhe dieser Rücklage wird durb das Regulativ festgeseßt. Der Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außer- ewöhnlicbe Clementarereignisse und größere Unfälle hervorgerufenen usgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der, der Bestisnmung des Unternehmens ent- sprechenden Weise erfolgen kann.

In den Reservefonds fließen:

a, etwaige Ersparnisse an dem Baufkapitale, insoweit solches von dem Minister der öffentlihen Arbeiten für erforderlid eractet werden sollte;

,_b. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, nit abgehobenen Dividenden und Zinsen;

c. die Zinsen des Reservefonds ;

d. eine im Regulative festzuseßende, alljährlib den Betrieb8ein- nahmen zu entnehmende Rüdcklage.

Erreicht der Reservefonds die Summe von 20 000 M, so fönnen mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rück- lagen so lange cessiren, als der Fonds nit um eine volle Jahres- rücklage wieder vermindert ist, Die Werthpapiere, welche zur zins tragenden Anlage der vereinnahmten und nit sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden dur das Regulativ bestimmt.

Läßt der Uebershuß eines Jahres die Deckung der NRücklagen zum Crneuerungs- oder Reservefonds nit oder nit vollständig zu, lo ist das Feblende aus den Uebershüssen des beziehungsweise der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentliden Ärbeiten zulässig. Für die Nücklagen geht der Erneuerungsfonds dem Reservefonds vor.

A

Der Konzessionar ift verpflichtet :

a. seine Betriebsre{nung nah den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzuribten, der Regierung zu der von leßterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs-Rech- nungsab\{luß einzureichen und seine Kasenbücher vorzulegen ;

b. der Aufstellung der Rechbnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen ;

ec. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwedcken für nöthig erabteten Nacbweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Koften zu beshaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgeseßten Fristen einzureichen. ; X

Na Eröffnung des Betriebes ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterun der Bahnhofsanlagen verpflichtet, sofern und soweit folches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen- bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betriebes für erforderlich erachtet. Auch ist der Konzessionar im Falle der Fortseßung und des weiteren Anshlu}ses der Bahn an eine bestehende Bahn verpflichtet, auf Erfordern der Regierung die Stationen der- artig auszubauen, daß ganze M Uteobae durchgeführt werden können.

zu entnehmende

Der Konzessionar ist verpflihtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern- und Unterbeamtenjstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nit zurückgelegt baben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung und insbeson- dere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

, Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlidben Arbeiten na Maßgabe der Grunds\äte, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionirung der un- mittelbaren Staatsbeamten 2c. vom 27. März 1872 für die Staats- eisenbahnen bestanden baben, für seine Arbeiter nah Maßgabe der jeßt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze, Pen- fions-, Wittwen- und gung asfen einzurichten und zu den- selben die erforderlichen Zuschüsse s leisten.

XITII.

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich na dem Eisenbahn-Postgesete vom 20. Dezember 1875 (Reichs-Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedo mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginne des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderjahres an Stelle der Art. 2; 3 und 4 des Gesetzes die im Erlasse des Reichskanzlers vom 28. Mat 1879 (Centralblatt für das Deutsche Reich Seite 380) getroffenen Be- stimmungen treten.

. Sofern innerhalb des vorbezeineten Zeitraums in den Verhält- nifffsen der Bahn in Folge von Erweiterungen des Unternehmens oder

zu Cöslin,

stein in Schlesien,

lottenburg,

berg i. Schl,

Kreis Flatow,

eine Aenderung eintreten sollte, durh welchbe nach der Entscheidung der obersten Reichs-Aufsichtsbebörde die Bahn die Eigenschaft als Eisenbahn untergeordneter Bedeutung verliert, tritt das Cisenbabn- fgeseb mit den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Ein- chränfung in Anwendung.

XIV,

…_ Der Konzefsionar ist verpflichtet, si den, bezügli der Leistungen für militärishe Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen- bahnen im Deutschen Reiche ergehenden geseßlihen und regle- mentarischen Bestimmungen zu nuteGses.

Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die- jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

XVI,.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Ansluß an die Bahn mittelst Zweigbahnen, als die Mitbenutung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende eventuell vom Minister der öffent- [ichen Arbeiten festzuseßzende Fracht- oder Bahngeldsäte vorbehalten.

XVII

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten resp. der obersten Reichs- Aufsichtsbehörde die Vorausseßungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ibrer Konzessionirung die Anwendung der Bahnordnung für deutsbe Eisenbahnen untergeord- neter Bedeutung für statthaft erklärt ist (cfr. Artikel X11I in fine), fo ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeihneten Mi- nisters die bauliden Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsvrebend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb geseßten Frist nit na, so hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 sub a, b und c des §. 42 des Eisen- bahngeseßes vom 3. November 1838 bezeibneten Entsbädigung, min- destens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatéregierung zu bezeihnenden Driiten abzutreten.

: XVIII.

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions-Urkunde an das Eingangs bezeibnete Gründungêcomité erfolgt erst, nabdem die Zeibnung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be- glaubigter Zeicbenscheine dem Minister der öffentlicen Arbeiten nach- gewte?en und zuglei die Kreditfähigkeit der Zeichner von demselben als genügend bescheinigt befunden is, nachbdem ferner der Staats- regterung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Ueberein- stimmung zu setßende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber- einstimmung nagewiesen ift, und nachdem endlih die Hinterlegung der unter VIIT 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungs- Urfunde stattgefunden hat.

Binnen einer von heute ab zu berebnenden sech8monatlihen Präklusivfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschafts- vertrages in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zwecke dem Handelsgerichte die Ausfertigung der Konzessions-Urkunde und die Erklärung der Regierung bezüglih jener Uebereinstimmung vom Gründungéêcomité vorzulegen sind.

Nachdem jene Eintragung reckchtzeitig erfolgt und unter Bei- fügung von Druckeremplaren des Gesellschaftsvertrages nabgewiesen ift, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Geseßes vom 10, April 1872 veröffentlicht werden. 5

Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nit herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession obne Weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die binterlegte Kaution zurückgegeben werden soll. E S

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Infiegel.

Gegeben Bad Gastein, den 30. Juli 1883.

(L. 8.) Wilhelm. Maybach. i

Friedberg. vonn S{&olz.

von Puttkamer. a von Hatzfeldt,

von Goßler.

Finanz-Ministerium.

Dem Geheimen Ober-Finanz-Rath Marcinowski in Berlin ist das Nebenamt als Vorgesctter der General:Lotterie- Direktion an Stelle des zum Direktor der allgemeinen Wittwen - Verpflegungsanstalt ernannten Geheimen Ober- Finanz-Raths Freiherrn von Lentz übertragen worden.

Minifterium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bekanntmachung.

An dem in der Königlichen Turnlehrer-Bildungsanstalt zu Berlin in der Zeit vom 2. April bis 30. Juni 1883 ab- gehaltenen Kursus zur Ausbildung von Turnlehrerinnen haben Theil genommen und qm Schlusse desselben das Zeug- niß der Befähigung zur Ertheilung von Turnunterriht an BMädchenschulen erlangt:

1) Marie Bach, Handarbeitslehrerin zu Erfurt,

2) Marie von Badinski, Zeichenlehrerin zu Marien- burg i. Westpr.,

3) Johanna Becker, Lehrerin zu Duisburg,

4) Emma Boldt zu Elbing,

5) Sophie von Bülow, Lehrerin zu Berlin,

6) Wittwe Therese Caspar, geb. Nieper, Hand- arbeitslehrerin zu Süpplingen, Herzogthum Braunschweig,

7) Anna du Croix zu Königsberg i. Ostpr.,

8) Paula Daelen, Handarbeitslehrerin zu Berlin, 9) Margarethe Daelen, Lehrerin zu Berlin,

10) Elise Dammer, desgl. daselbst,

11) Klara Danz, Handarbeitslehrerin zu Jserlohn, 12) Charlotte Diet, Zeichen- und Handarbeitslehrerin

13) Klara Emsmann, Handarbeitslehrerin zu Stettin, 14) Anna Endruhn zu Königsberg i. Ostpr.,

15) Karoline Fangmeier, Lehrerin zu Bremerhafen, 16) Gertrud Figulus, Handarbeitslehrerin zu Franken-

17) Helene Freisleben, Handarbecitslehrerin zu Char-

18) Antonie Fürstenberg, desgl. zu Berlin,

19) Jda Gerlach, Lehrerin zu Berlin,

20) Emma Giesler, desgl. daselbst,

21) Elisabeth Haenschke zu Berlin,

22) Elisabeth Hagen zu Düsseldorf,

23) Marie Hain zu Berlin,

24) Marie Herrmann, Handarbeitslehrerin zu Löwen-

25) Klara Hesse, Lehrerin zu Mülheim a. d. Ruhr, 26) Anna Fahr, Handarbeitslehrerin zu Magdeburg, 27) Lina Kawka, Lehrerin zu Marienwerder,

28) Klara Kieschke zu Berlin,

29) Elisabeth Klehmet, Lehrerin zu Berlin,

30) Charlotte Körth, desgl. zu Gr. Friedrichsbera,

32) Helene Larz zu Königsberg i. Ostpr.,

33) Wittwe Laurette Lehnhardt, geb. Lehmann, Handarbeitslehrerin zu Düsseldorf,

34) Editha Livonius , desgl. zu Berlin,

35) Margarethe Löwe, Lehrerin zu Swinemünde,

36) Anna Marquardt zu Gotha,

37) Pauline Merker, gen. Schmidt, lehrerin zu Ruhrort a./Rh.,

38) Johanna Megtel, Handarbeitslehrerin an der Seminarschule zu Köthen, Herzogthum Anhalt,

39) Anna Meyer, Handarbeitslehrerin zu Danzig,

40) Katharine Migolski, Lehrerin zu Berlin,

41) Agnes Mohs zu Dessau, i 42) Antonie Moriß, Handarbeitslehrerin zu Düssel- orf,

43) Margarethe Müller zu Berlin, d Su Antonie Nahmmacher, Handarbeitslehrerin zu

erlin,

45) Marie Neumann, desgl. zu Düsseldorf,

46) Luise Paßzwahl, desgl. zu Berlin,

47) Elisabeth Pistorius, desgl. daselbst,

48) Emma Raddag, Lehrerin daselbst,

49) Elisabeth Rab, desgl. zu Stettin,

50) Alette Rauch, desgl. zu Berlin,

51) Emilie Reischel, Handarbeitélehrerin daselbst,

52) Lucie Richter, Lehrerin zu Greifswald,

53) Helene Roetsc)er, desgl. zu Berlin,

54) Auguste Roos, Handarbeitslehrerin zu Caffel,

55) Ernestine Rudeloff, desgl. zu Osnabrüd,

56) Elfriede Shemmel, desgl. zu Rosenberg OD.-Séhl,,

57) Helene Shmülling zu Aachen,

, 58) Elisabeth Schroeder, Handarbeitslehrerin zu

E N.-M., á 5

59 inna Shumann, desgl. zu Jeßniß, Herzogthum Anhalt-Dessau, G Ee B

60) Anna Supplitt zu Königsberg i. Ostpr.,

61) Olga Teeß, Handarbeitslehrerin zu Dambizen bei

Elbing, A un and-

62) Elisabeth Thormeyer, Zeichen- arbeitslehrerin zu Berlin,

63) Johanna Thunsdorff, Lehrerin zu Pilwe, Kreis Angerburg,

j V Marie Westphal, Handarbeitslehrerin zu Stral- und, 65) Elisabeth Woywode, desgl. zu Stralsund, 66) Marie Zezulka, Zeihenlehrerin zu Berlin, _67) Johanna Zitelmann, Handarbeitslehrerin zu Züllchow bei Stettin, 68) Julie Zürn, desgl. zu Berlin. Berlin, den 20. Oktober 1883. Der Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. Im Austrage: de la Croix.

Handarbeits-

Evangelischer Ober-Kirchenrath.

Dem zum Konsistorial-Rath ernannten bisherigen Super- intendenten und Pfarrer Wilhelm Becker in Erndtebrück ist eine geistlihe Rathsstelle bei dem Königlichen Konsistorium der Provinz Westfalen verliehen worden.

Angekommen: der Ministerial-Direktor im Ministerium der geistlihen, Unterrichts- und Medizinal-Angelegenheiten, Wirkliche Geheime Ober-Regierungs-Rath Barkhausen, aus der Provinz Hannover.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reihsgrenze.

Auf Anordnung des Herrn Ministers für Landwirthschaft wird wegen der in Rußland weit verbreiteten Maul- und Klauenseuche, unter entsprechender Abänderung der landes- polizeilichen Anordnung vom 27. September d. J. (Amts- blatt Stück 39), auf Grund des §. 7 des Reihsgeseßzes, be- treffend die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen, vom 23. Juni 1880, und des §8. 3 des preußischen Gesetzes vom 12, März 1881 bis auf Weiteres Folgendes bestimmt:

8. 1. Die nach einzelnen Kreisen des Regierungsbezirks Oppeln zugelassenen Schweine aus Rußland S123 und 4 der landesp. Anordn. v. 27. Sept. d. J.) dürfen nat anderen Theilen der Monarchie niht gebraht werden.

S. 2. Zuwiderhandlungen werden nah §8. 328 des deut- schen Strafgeseßbuchs bestraft.

S. 3. Dieje landespolizeilihe Anordnung tritt 10 Tage nach deren Veröffentlihnng in Krast.

Oppeln, den 20, Oktober 1883. Der Regierungs-Präsident. Graf Zedliß.

Nach anher gelangten amtlichen Mittheilungen is die Mäâul- und Klauenseuche in den an die Regierungsbezirke von Oberbayern, dann Schwaben und Neuburg angrenzenden österreihishen Gebietstheilen dermalen ziemli erloschen, min- Lien niht mehr in Besorgniß erregendem Grade vor- anden. Demgemäß wird die Bekanntmahung vom 30, August l. Js. Ges.- und Verordn.-Blatt S. 405 hiemit außer Kraft geseßt und zugleich verfügt, daß an deren Stelle für die Re- gierungsbezirke von Oberbayern, dann Schwaben und Neu- A O die Bestimmungen der Bekanntmahung vom . Januar L ; ; 21. Dezember v. Js., Maßregeln gegen die Rinderpest betr. Ges.- und Verordn.-Blatt S. 29 und 595 in Wirk- samkeit zu bleiben haben. München, den 22. Oktober 1883, Königliches Staats-Ministerium des Jnnern. Freiherr von Feilißs\ch. Der General-Sekretär : Ministerial-Rath von Sch lereth.

durch den Ans{luß an andere Bahnen oder aus anderen Gründen

31) Marie Kriele zu Criewen bei Schwedt a. O.,

Personalveränderuugen. Königlih Prenßische Armee.

nnungen, Beförderungen und Versetzungen. L Tltiuen S déte. Baden-Baden, 17. Oktober. v. Rosen- Tweig, Gen. Lt. und Commandeur der 4. Div., zum Gouverneur G n Cöln, v. Radecke, Gen. Major und Commandeur der 25. Kav. Brig. unter Beförderunz zum Gen. Lt., zum Commandeur der 4. Div. ernannt. Frhr. v. Locquenghien, Gen. Major und Commandeur der 30. Kav. Brig., in gleihcr Eigenschaft zur 95. Kav. Brig. verseßt. Frbr. v. Gemmingen, Gen. Major und Commandeur der 21. Kav. Brig, unter Beförderung zum Gen. Lt., ¡um Commandeur der 14. Div. ernannt. v. Dindcklage, Gen. Major und Commandeur der 31. Kav. Brig., in gleicher Eigenschaft zur 21. Kav. Brig., Graf v. Haeseler, Gen. Major und Commandeur der 12. Kavallerie-Brigade, in gleiher Eigen- haft zur 31. Kavallerie - Brigade, verseßt. v. Rosen- berg, Oberst und Commandeur des Hus. Regts. Nr. 3, unter Stellung à la enite dieses _Regts., zum Commandeur der 30. Kav. Brig., v. Niesewand, Oberst und Commandeur des Hus. Regts. Nr. 8, unter Stellung à la suite dieses Regts. , zum Com- mandeur der 12. Kav. Brig. ernannt. v. Alvensleben, Major und etatsmäß. Stabéoffiz. vom Hus. Regt. Nr. 2, mit der Führung des Hus. Regts. Nr. 3, unter Stellung à la suite „desselben, v. Szczytnicki, Major und etatémäß. StabEoîfiz. vom Hus. Regt. Nr. 12, mit der Führuxg dis Hus. Regis, Nr. 8, urter Stellung à la suite defselben beauftragt. Frhr. v. Sauerma, Major rom Hus. Rect. Ne. 4, unter Entbintung von seinem Kommando als Adjut. bei dem Generalkommando des VI. Armee-Corps, als etatsmäß. Statsoffiz. in das Hul. Regt. Nr. 2 „verseßt. von Hasselbach, Rittmeister vom Dragon. Regt. Nr. 1, unter Berleih. des Charakters als Major, in feinem Kommando als Adiut. von der 22. Div. zum Generalkommando des VI. Armee-Corps über- getreten. Kieckebusch, Rittm. und Eécadr. Chef vom Drag. Regt. Nr. 5, als Adjut. zur 22. Div. kommandirt. Pappris, Rittm. aggr. dem Drag. Regt. Nr. 7, als Escadr. Chef in das Drag. Regt. Nr. 5 einrangirt. v. Göôrne, Pr. Lt. à la suite des Drag. Regts. Nr. 12, unter Belass. in seinem Kommando als Adjut. bei der 92, Kav. Brig., zum Drag. Regt. Nr. 7, à la suite desselben, ver- seßt. v. Krosigk, Major und Eëécadr. Chef rom Hus. Regt. Nr. 12, ¿um etatsmäß. Stabéoffiz, v. Witte, Rittm. von dems. Regt., zum Escadr. Chef, ernannt. v. Oheimb, Sec. Lt. von dem!. Regt., zum Pr. Lt befördert, Ä - / I Abschiedsbewilligungen. Im aftivenHeere, Baden- Baden, 16. Oktober. Zimmermann, Major a. D., zulegt E ats, Commandeur im Fuß-Art. Regt. Nr. 5, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Unif. dcs gedahten Regts., zur Disp. gestellt. 17. Oktober. v. Ziemießkv, Gen. Lt. und Gouverneur von Cöln, in Genehm. seines Abschied2gesucbes als Gen. der Inf. mit Pens, v. Shenck, Gen. Lt. und Commandeur der 14, Div., in Genehm. scines Abschiedsgesuches mit Pens, zur Diëp. geftellt. i Im Beurlaubtenstande. Baden-Baden, 13. Oktober. Deurer, Pr. Lt. a. D., zuleßt Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, die Erlaubniß ¿zum Tragen der Landw. Armee-Unif. ertheilt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 24. Oktober. Se. Majestät der Kaiser und König empfingen gestern nah dem Diner den General-Superintendenten Taube. i E

Heute empfingen Se. Majestät im Laufe des Vormittags Se. Königliche Hoheit den Prinzen Georg und den Prinzen Friedrih Wilhelm von Hessen, nahmen militärishe Meldun- gen und darauf die Vorträge des Chefs des Militär: Kabinets, General-Lieutenants von Albedyll, und des Chefs der Admi- ralität, General-Lieutenants von Caprivi, entgegen.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sißung zu- sammen.

Aus Rom is von dem Direktor der hiesigen Stern- warte, der an der dortigen internationalen Konferenz Theil nimmt, folgende Depesche soeben hier eingegangen :

„Konferenz fast einstimmig Meridian Greenwich an- genommen. Englische Erklärungen lassen Eintritt in Meter- vertrag erwarten. Außerdem volle Einstimmigkeit, betreffend Einführung einer Universalzeit für inneren Dienst der Wissen- schast, der Telegraphen und Eisenbahnen, unter Vermeidung jeden Eingriffes in bürgerliche Zeiteintheilung.“

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerishe General-Major von Xylander is in Berlin wieder eingetroffen.

Die Genera!-Lieutenants Graf von Wartensleben, Commandeuür der 17. Division, und von Scheliha, Jn- specteur der 4. Feld- Artillerie: Jnspektion, find zur Abstattung persönlicher Meldungen hier eingetroffen.

Kiel, 23. Oktoter. (Kl. Ztg.) Die Korvette „Molt ke“ wurde heute außer Dienst gestellt.

Bayern. München, 22. Oktober. (Allg. Ztg.) Prinz Ludwig is, nah hier eingegangenen Nachrichten, heute in London eingetroffen. Der Prinz, welcher unter dem Namen eines Count Leutsletten reist, nahm im Hotel Victoria dort Absteigequartier. Prinz Ludwig Ferdinand begeht am 22. d. M. sein 24. Geburtsfest, aus welhem Anlaß am V Tage in Nymphenburg eine größere Familientafel

tfindet. 5 N E 24. Oktober. (W. T. B.) Die Beschwerde des hiesigen Magistrats gegen die Entscheidung der Kreis- regierung, wonach feine konfessionellen Parallelklassen in den beiden Simultanschulen errihtet werden dürfen, ist vom Kultus-Minister zurückgewiesen worden.

Sachsen. Dresden, 24, Oktober. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach werden dem Landtage, in Folge der Steigerung der Staatseinnahmen und des geringeren Erfor- dernisses für die Verzinsung von Staatsschulden, Vorlagen wegen Wegfalls des Wprozent. Zuschlages zur Einkommen- steuer, wegen Ermäßigung der Eisenbahn-Gütertarife und Aufhebung des Chausseegeldes zugehen.

ürttemberg. Stuttgart, 23. Oktober. (St.-A. N B) Der König und die Königin sind heute Mittag nebst Gefolge mittels Extrazuges von Friedrichshafen hier ein- getroffen. Der evangelishe Synodus ist heute zu seinen jährlihen Berathungen zusammengetreten. Jm Palais des Prinzen Hermann zu Sachsen-Weimar fand am 22. d. M. die erste Präsidialsizung des Württembergischen Krieger - bundes unter Leitung Sr. Hoheit statt.

Hessen. Darmstadt, 23. Oktober. (Darmst. Ztg.) Jhre Kaiserliche und Königliche Hoheit die Kron- prinzessin traf heute Nachmittag 12 Uhr 27 Minuten, von Wiesbaden kommend, zum Besuch Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Herzogin von Edinburg hier ein. Höchstdieselbe wurde von Sr. Königlichen Hoheit dem Großherzog am Bahnhofe empfangen und nachdem Schloffe geleitet.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 23. Oktober. (W. T. B.) Die österreichische Delegation, welche heute Vormittag eröffnet wurde, wählte den Fürsten Czartorysfi mit 35 Stimmen zum Präsidenten. Czartoryski nahm die Wahl an und hob hervor, daß das Friedensbedürfniß der Völker ein allgemeines sei. Alle Regierungen seien bestreb*, demselben Rechnung zu tragen. Die Delegation könne demnach bei der Berathung des Armeebudgets die Lage der Finanzen des Staates berücksichtigen, werde sich aber andererseits nicht durch Friedensstörungen beirren lassen, alles zu ge- währen, was absolut nothwendig ist, um die Monarchie bereit und gerüstet zu machen, für die Ehre, die Jnteressen und das Recht der Völker erfolgreih einzustehen. (Beifall.) Czartorysti betonte die Nothwendigkeit, die Jnstitution der Delegationen hoc zu halten, da dieselbe ermöglice, in brüder- liher Eintracht mit den Völkern Ungarns für die Macht und die Einheit der Monarchie zu wirken und für dieselbe einzu- stehen. Die Rede {loß mit einem enthusiastish erwiderten Hoch auf den Kaiser, welcher väterlich bestrebt sei, allen seinen Völkern ihr gutes Recht zu wahren und zu hüten. Graf Hohenwart wurde mit 8 Stimmen zum Vize: Präsidenten ge- wählt. Coronini erhielt 24 Stimmen. :

In der heutigen Sigung der österreichishen Delegation wurde das gemeinsame Budget vorgelegt. Hiernach beträgt das ordentlihe Nettoerforderniß, abzüglih der Ein: nahmen von 3 136 044 Fl., 106 997 947 Fl, das außerordentliche 8172922 Fl. Das ordentlihe Kriegsbudget isst mit 103 763 944 FL., das außerordentlihe mit 8120 672 FLl., die Einnahme mit 254 886 Fl. beziffert. Nah Abzug des reinen Uebers{usses aus den Zollgefällen von 17 063 070 Fl. stellt sih das ordentlihe Gejammterforderniß auf 89 934 877 F[. Von dem außerordentlichen Heereserforderniß entfallen auf das Offkupationëgebiet 7 307 000 F[.

Die ungarische Delegation wählte den Kardinal Haynald zum Präsidenten und Ludwig Tisza zum Vi:e- Präsidenten. Drei der gemäßigten Opposition angehörige Ab- geordnete haben auf ihre Mandate verzichtet, und es sind des- halb deren Ersaßmänner einberufen worden. Die ungarische Delegation wird am näthsten Donnerstag, Mittags 12 Uhr, die österreichishe Delegation eine Stunde später vom Kaiser empfangen.

Die Ratifikation der Eisenbahnkonvention a quatre ift heute Nachmittag im Auswärtigen Amte in An- we}enheit der Delegirten der vier betheiligten Staaten voll- zogen worden. S

Prag, 23. Oktober. (W. T. B.) Der Weihbischof Prucha ift gestorben.

Großbritannien und JFrland. London, 23. Oktober. (W. T. B.) Auf nächsten Donnerstag ist ein Ministerrath zusammenberufen worden. Die amtliche „London-Gazette“ veröffentliht die Ernennung des Generals Sir Patrick Grant zum Feldmarschal[.

Frankreih. Paris, 23. Oktober. (W. T. B.) Der Senat und die Deputirtenkammer sind heute wieder zusammengetreten und haben sich nach einer kurzen Sißung, welche ohne Zwischenfall verlief, auf Donnerstag vertagt. Jm Senat legte der Minister der öffentlichen Arbeiten, Raynal, die mit den großen Eisenbahngesellshaften abge- \{lofsenen Konventionen vor. Der Finanz-Minister Tirard brachte troy des gestrigen Votums der Budget- fommission in der Kammer den berichtigten Budget- entwurf ein. Die Kammer beschloß, am Donnerstag die Berathung des Munizipalgeseßes wieder aufzunehmen. Der Vorsißende der äußersten Linken, Gatineau, beschloß, morgen der letzteren einen Antrag auf Verbannung der

Prinzen vorzulegen. S

23. Oktober. (W. T. B.) Jn den Kammern is heute das Exposé des Ministers des Aeußern, Challemel-Lacour, über die Tongking-Angelegen- heit zur Vertheilung gelangt. Dasselbe giebt in seinem ersten Theile eine Uebersicht der Eceignisse in Tongking seit dem 26. Mai d. J; der zweite Theil beschäftigt sich mit den ge- pflogenen Verhandlungen. Die ersten Besprehungen zwischen Li Hung Chang und Tricou seien ohne Erfolg geblieben. China habe den Vertrag von 1874 nit anerkannt und den Krieg augenscheinlich vorbereitet. Die Versprehungen seien dann im August zu Paris wieder aufgenommen worden. Challemel- Lacour habe hierbei dem cinesishen Gesandten Marquis Tseng erklärt, Frankreih beabsihtige keine Eroberung Annams, sondern nur eine Revision des Vertrages von 1874 und die Vertreibung der s{warzen Flaggen, Der Minister habe voll: ständige Enthaltung Chinas in der Tongkingfrage verlangt. Da aber die Antwort Chinas zweideutig ausgefallen sei und si die chinesishe Regierung Bedenkzeit erbeten habe, um sich \{chlüssig zu machen, ob fie eine Politik der Enthaltung verfolgen solle, habe Challemel-Lacour eine energishere Sprache geführt und darauf hingewiesen, daß die Anwesenheit chinesischer Truppen in Tongking die Aufrührer ermuthigen könne und die Gefahr eines dauernden Konflikts zwischen Frankreih und China schaffen werde. Am 18. August habe eine Depeshe Tsengs die Grundlagen einer Ver- ständigung mitgetheilt. Danach sollte Frankreih keinerlei Gebiet von Annam annektiren, die Situation Annams vielmehr unverändert fortbestehen. Annam sollte Vasallen- staat Chinas bleiben, die Franzosen Tongking räumæen, ein Theil Tongkings aber würde für den fremden Handel zu- gänglih und der Rothe Fluß für die Schiffahrt bis nah Thuang- Kschouan geöffnet werden. Jede Konvention zwischen Frank- reih und Annam sollte ferner einer Verständigung mit China unterworfen sein. Diese Vors{läge Chinas habe Challemel- Lacour am 27. August als unannehmbar bezeichnet, da Frank- reih die Regelung seiner Bezichungen zu Annam rit von China abhängig machen könne. Ein weiteres Memorandum Challemcl-:Lacours vom 15. September proponirt die Errich- tung einer neutralen Zone zwishen China und Tongking mit der dem Handel des Auslandes geöffneten Stadt Manhao. Jn der Antwort der chinesischen Regierung auf das fran- zösische Memorandum, welhe vom 16. Oktober datirt

ist, wird die Wiederherstellung des status quo in Annam

vor 1873, die Unabhängigkeit des Königs von Annam, ausgenommen in seinen Beziehungen gegenüber dem Kaiser von China, und die Anerkennung der Rechte Chinas auf die auss{ließlihe Aktion auf dem Rothen Flusse verlangt. Eine neutrale Zone zwischen der Südgrenze von Tongfing und dem 20. Breitengrade würde China an- nehmen und Vorschläge zur Oeffnung des Rothen Flusses für den Handel aller Nationen machen. So liege die Sache aegenwärtig. Das Exposé {ließt mit der Bemerkung : Frankreich bleibe geneigt, die Unterredungen in freundschaft- licher Weise fortzuführen, und von der Hoffnung beseelt, daß die Ereignisse eine gerehtere Beurtheilung der Lage Seitens Chinas herbeiführen würden, besonders wenn China fonstatirt haben werde, daß die Politik Frankreichs eine gemäßigte, aber entshlossene sei.

23. Oktober, Abends. (W. T. B.) Die Budget- kommission verhandelte heute mit dem Finanz-Minister Tirard, welcher erklärte, daß er unter feinen Umständen auf eine Reduktion der Amortisirung eingehen könne. Nach- dem der Minister die Kommissionssizung verlassen hatte, spra sich Rouvier für das System einer Herabsetzung der Amortisirung behufs Herstellung des Gleihgew1ck&ts im Staats- haushalt auf das Entschiedenste aus und wurde sein des- fallsiger Antrag von der Kommission mit 16 gegen 10 Stimmen angenommen.

Der Schiffs - Lieutenant Viaud, welcher im „Figaro“ einen Bericht über die Einnahme der ¿5 orts von Hue veröffentlichte, der geeignet erscheint, die Armee und die Marine in Mißkredit zu bringen, is nach Frankreih zurückberufen worden und hat seinen Abschied erhalten.

24, Oktober. (W. T. B.) Das „Journal officiel“ veröffentlicht die Ernennung des bieherigen Botschafters in St. Petersburg, Admirals Jaurès, zum Ober-Komnan- direnden des Evolutionsgeshwaders.

Spanien. Madrid, 24. Oktober. (W. T. B.) Die Eröffnung der Cortes ist auf den 1. Dezember festgesetzt.

Italien. Rom, 23. Oktover. (W. T. B.) Der Fürst- bischof Dr. Herzog von Breslau hat heute die Rückreise in seine Diözese angetreten,

Humänien. Bukarest, 23. Oktober. (W. T. B.) Ghazi Mukhtar Pascha, welcher gestern hier eingetroffen ist, dinirt heute bei dem König in Sinaia und trifft Atends hier wieder ein, um morgen die Reise nah Konstan- tinopel fortzuseßen.

General Falcoianu ist zum Chef des General- sttabs der Armee ernannt worden.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 23. Of- tober. (W. T. B.) Ein Rundschreiben des Ministers des öffentlihen Unterrichts an die Kuratoren der Lehrbezirke behandelt die Bewegungen unter den Studirenden und sagt: Unabhängig von anderen Gründen, welche diese Bewegung erklärten, müsse man die Aufmerksam- keit auf den s{ädlihen Einfluß lenken, welhem die Studenten Seitens solcher Personen ausgeseßt seien, die wegen \{lechter Führung aus den Lehranstalten relegirt worden seien, aber mit . ihren früheren Commilitonen Fühlung b:hielten und überhaupt zum Zweck des Agitirens und des Aufreizens zu Excessen Beziehungen mit der lernenden Jugend unter- hielten. Auf die Unerfahrenheit und diz Leichtgläubigkeit der Jugend rehnend, suchten diese Agitatoren, die von ihnen ver- folgten agitatorishen Zwecke verhüllend, die Zzugend zur Or- ganifirung von Korporationen mit Kassen, zur Abhaltung von Versammlungen u. \. w. zu verführen, was nah den bestehenden geseßlihen Bestimmungen unstatthaft sei. Diese gescßlihen Schranken abzuändern, sci die Regierung keines- wegs gewillt, da sie dieselben als für die Wohlfahrt der Stu- denten unbedingt nothwendig und nüßlich erahte. Von den Agi- tatoren aber werde darauf gerechnet, durch das Anstiften von Unruhen die Vorstände der Lehranstalten zu weiteren Aus- schließungen von Studenten vom Besuche der Lehranstalten zu nöthigen und dadurch in den Familien und in der Gesellschaft Mißvergnügen hervorzurufen. Die Schulbehörden wären mit den Excedirenden zwar immer mit Nachsiht verfahren und hätten durch Milde auf dieselben einzuwirken gesucht, die Hartnäckigkeit der Aufwiegler aber habe die Behörden \chließlich zur Ergreifung strenger Maßregeln genöthigt. Die Bittgesuhe der Relegirten um Wiederaufnahme seien deshalb, auch wenn leßtere Reue bekundet hätten, abgelehnt worden, da man unruhigen Elementen die Wiederaufnahme in die Kreise der Studirenden versagen müsse. Der Minister beauftragt s{ließlich die Kuratoren der Lehranstalten, der lernenden Jugend, um dieselbe vor dem s{hädlihen Einflusse der Agitatoren zu bewahren, vor Allem einzuschärfen, daß Studenten, so lange sie sih in einer Lehranstalt befinden, sich nicht versuht fühlen sollten, eine politische Rolle zu spielen, sondern nur Lernende sein dürften. i

23. Oktober. (W. T. B.) Nach hier cingegangener Meldung ist die Absteckung der neuen russisch-chine- sischen Grenze beendet und das betreffende Protokoll am 7. d. M. in Tichugutschak durch die beiderseitigen Bevollmäch- tigten unterzeihnet worden.

Süd Amerika. (W. T. B.) Die „Hamburgische Börsenhalle“ bringt ein Telegramm aus Lima, von gestern Vormittag 10 Uhr, wonach der Friede dort verkündigt wurde und die Chilenen die Stadt verließen, während die peruani- schen Truppen daselbst einzogen.

Zeitungsstimmen.

Aus Augsburg (Mitte August) wird dem Handelsarchiv“ geschrieben : 4 S In dcr Hauptbrancbe des hiesigen Distrikts, der Baumwollen- industrie, bestehen die früher gescilderten und der Aenderung der Zoll-

politik zu verdankenden besseren Verhältnisse, bis jeßt wenigstens, no fort und wenn man auch annimmt, daß dur Ruckgang der Preise das kommende Halbjahr hinter dem ersten Semester etwas zurüd- bleiben türfte, so werden die meisten Fabriken doch ein sehr gutes Geschäftsjahr zu verzeinen haben. S S

Das Rohmaterial war die meiste Zeit über sehr billig, nament- lih waren ostindisde Sorten so niedrig, wie kaum jemals vorher. Dagegen waren Garne meist gut gefragt und ordentli bezahlt, so daß so ziemlich alle Spinnereien bedeutenden Nußen erzielen konnten. Etwas weniger günstig gestaltete si das Geschäft für die Webereien, besonders in leiter Waare, da diese mit einer rück- aängigen Konjunktur für Tücber zu kämpfen hatten. Die meisten Webereien hatten aber noch Abscblüsse vom vorigen Jahre her laufen und daher bis jeßt noch recht ordentliche Preise; sie werden erst iar

„Deutschen