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Deutscher Reichs-Anzeiger
und
Königlich Preußischer Staats-Anzeiger.
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M K { für Serlin außer den Post-Anstalten auch die Expe- / i H
} Insertionspreis für den Raum einer Druzeile 30 d. dition: SW. Wilhelmstraße Nr. 32. d fhmibi, DD'Te Berlin, Donnerstag, dei 1, November, Abends. 1883. ersui2l d ebr
G-S e. Majestät der König haben Allergnädigst geruht: i dem Zoll-Jnspektor Eiffert zu Langenshwaibach den Rothal Adler-Orden vierter Klasse; dem Kreis-Kommunal- Kassck Vendanten Linder zu Templin den Königlichen KrontbtOrden vierter Klasse; sowie dem emeritirten Scul- lehrer“Lulwer zu Kunigehlen im Kreise Darkehmen, dem Hegemé', er a. D. Nagel zu Zempow im Kreise Ostprigniß, dem Förster a. D. Schulze zu Zelgniewo im Kreise Kolmar i. P., dem Feldwebel Hagedorn und tem Feuerwehrmann Braun, Beide bei der städtischen Feuerwehr zu Königsberg i. Pr., und dem bisherigen Orts\chulzen und Orts-Steuer- erheber Petruschke zu Koschmin-Deutsch:Hauland im Kreise Krotoschin das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Se. Majestät der König haven Allergnädigst geruht :
den nachbenannten Beamten des Kaiserlih russischen Ministeriums der Auswärtigen Angelegenheiten Orden zu verleihen, und zwar: dem Ersten Sekretär, Hofrath und Kammerjunker Tscharykoff und dem Ersten Sekretär, Titular-Rath von Waxel den Rothen Adler-Orden dritter Klasse; sowie dem Zweiten Sekretär, Kollegien-A}sessor Baron von Taube den Königlichen Kronen-Orden dritter Klasse,
Dentsches Reich.
Se. Majestät dex Kaiser haben Allergnädigst geruht : dem Kaufmann Eduard Ehrmann zu Straßburg die nahgesuhte Enthebung von dem Amte als Handelsrichter bei dem Kaiserlichen Landgericht zu Straßburg zu ertheilen und zum Handelsrichter bei diesem Gericht den Kaufmann Eugen Braun zu Straßburg zu ernennen.
Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Müller, Hoppe, Zeidler und Mühl sind zu Geheimen Rechnungs-Revisoren und
der bisherige Militär - Jntendantur - Sekretär von Gösseln von der Corps-Jntendantur des X, Armee-Corps ist zum Geheimen revidirenden Kalkulator bei dem Rechnungs- Hofe des Deutschen Reichs ernannt worden.
Bekanntmachung.
Am heutigen Tage ist die zu den Königlih bayerischen Staatseisenbahnen gehörige, 13,10 km lange Strecke Schirn- ding-Eger mit der Zwischenstation Mühlbah dem öffent- lichen Verkehr übergeben worden.
Berlin, den 1. November 1883.
Jn Vertretung des Met des Reichs-Eisenbahnamts : rte.
Die Bekanntmachung der Reichs\hulden-Verwaltung vom 17, Oktober 1883, betreffend die Niederlegung der im Etats- jahre 1882/83 durch die Tilgungsfonds eingelösten Schulden- dokumente des Deutschen Reichs, liegt der heutigen Nummer des „Reichs-Anzeigers“ bei.
Königreich Preußen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den Ober-Regierungs-Rath Benno Toma sczewski aus Gumbinnen zum Ober-Präsidial-Rath und
den Oberlehrer am Gymnasium zu Arnsberg, Her- mann Gruchot, zum Königlihen Gymnasial-Direktor zu ernennen ; sowie
dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakul- tät der Friedrih:Wilhelms-Universität zu Bonn, Dr. Her- mann Usener, den Charakter als Geheimer Regierungs- Rath, und
dem Kreissekretär Otto Friedrich Krahn zu Marien- burg den Charakter als Kanzlei-Rath zu verleihen.
Se. Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
die auf die Zeit vom 1. Oktober 1883 bis dahin 1886 ‘erfolgte Wahl des Ministerial: und Ober-Baudirektors Schneider zum Präsidenten der Akademie des Bauwesens, oe des Ober-Baudirektors Shönfelder zum Dirigenten
er Abtheilung für das R 4 und Maschinenwesen, und des Bauraths und Professors Ende zum Dirigenten der Ab- theilung für den Hochbau dieser Akademie zu bestätigen.
Verordnung, betreffend die Umzugszkosten ver ODber-Waqt- meister der Landgensd’armerie. Vom 19, September 1883,
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c. verordnen, auf Grund des §8. 11 des Gesetzes, betreffend die Umzugskosten der Staatsbeamten, vom 24. Februar 1877 (Geseß-Samial. S. 15), was folat:
Einziger Artikel.
Der 8. 1 der Verordnung vom 27. rFanuar 1879 (Geseß- Samml. S. 22), betreffend die Umzugskosten der Mitglieder der Landgensd'armerie, wird, wie folgt, abgeändert :
Die Ober-Wachtmeister der Landgensd’armerie erhalten bei Verseßungen eine Vergütung für Umzugskosten nah fol- genden Sägen:
A. Beim Umzuge mit Familie : auf allgemeine Kosten 150 M, auf Transportkosten für je 10 km . D B. Beim Umzuge ohne Familie : die Hälfte der unter ÁÂ. anaegebenen Säße.
Urkundlich unter Unserer ändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.
Gegeben Merseburg, den 19. September 1883.
L. S.) Wilhelm.
Zugleich für den
Finanz-Minister:
von Puttkamer. Bronsart von Schhellendorff.
Ministerium der geisili&en, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.
Der Dr. Otto Puchstein aus Labes i. Pr. ist zum Assistenten bei der Sammlung der antiken Skulpturen und e der Königlihen Museen zu Berlin ernannt worden.
Dem Gymnasial-Direktor Gruchot ist die Direktion des Gymnasiums zu Braunsberg übertragen worden.
Den Oberlehrern am Gymnasium zu Eisleben, Pr. Knaut und Dr. Größler, ist das Prädikat Professor bei- gelegt worden.
Der ordentlihe Lehrer Dr. Reuter vom Schullehrer- Seminar zu Boppard is} unter Beförderung zum Ersten Lehrer an Ms Schullehrer-Seminar zu Münstermaifeld verseßt worden.
Der seitherige Kreis:Wundarzt Dr. Roehrs zu Scheessel ist Un Kreisphysikus des Kreises Rotenburg a. W. ernannt worden.
Der praktishe Arzt Dr, Friedrih Schmidt zu Groß Labenz in Mecklenburg ist zum Kreis-Wundarzt des Kreises Coblenz ernannt worden.
Ministerium des Fnnern.
Der Ober- Präsidial -Rath Tomasczewski ist dem Ober-Präsidenten der Provinz Ostpreußen beigegeben worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Dem Thierarzt Albin Johannes Hesse zu Wolden- berg ist die von ihm bisher fommifsarish verwaltete Kreis- Thierarztstele für die Kreise Friedeberg und Arnswalde defi- nitiv verliehen worden.
Hauptverwaltung der Staatsschulden.
Bekanntmachung
wegen Ausreihung der Zinsscheine Reihe IX zu den Stammaktien der Niederschlesisch-Märkischen Eisenbahn.
Die Zinsscheine Reihe TIX Nr. 1 bis 8 zu den Stamm- aktien der Niederschlesish-Märkishen Eisenbahn über die Zinsen für die Zeit vom 1. Januar 1884 bis 31, Dezember 1887 nebst den Anweisungen zur Abhebung der Reihe X werden vom 1. Dezember d. J, ab von der Kontrole der Staats- papiere hierselbst, Oranienstraße 92, unten rechts, Vormittags von 9 bis 1 Uhr, mit Ausnahme der Sonn- und Festtage und der leßten drei Geschäftstage jeden Monats, ausgereiht werden.
Die Zinsscheine können bei der Kontrole selbst in Empfang genommen oder durch die Regierungs-Hauptkassen, die Bezirks3- Hauptkassen in Hannover, Osnabrück und Lüneburg oder die Kreiskasse in Frankfurt a. M. bezogen werden.
Wer die Empfangnahme bei der Kontrole selbs wünscht, hat derselben persönlich oder durch einen Beauftragten die ur Abhebung der neuen Reihe berehtigenden Talons mit einem
erzeihnisse zu übergeben, zu welhem Formulare ebenda und in Hamburg bei dem Kaiserlihen Postamte Nr. 2 unentgeltlich zu haben sind. Genügt dem Einreicher der Talons eine nume- rirte Marke als Empfangsbescheinigung, so ist das Ver- zeihniß einfa, wünscht er eine ausdrückliche Bescheinigung, jo ist es doppelt vorzulegen. Jm leßteren Falle erhalten die
Einreicher das eine Exemplar mit einer Empfangsbescheinigung versehen fofort zurück. Die Marke oder Empfangsbescheinigung ist bei der Ausreichung der neuen Zinsscheine zurüczugeben.
JInSchriftwechsel kann die Kontrole derStaats- papiere sich mit den Jnhabern der Talons nicht einlassen,
Wer die Zinsscheine durch eine der oben genannten Provinzialkassen beziehen will, hat derselben die Talons mit einem doppeiten Verzeichnisse einzureihen. Das eine Ver- zeichniß wird, mit einer Empfangsbescheinigung versehen, \o- gleich zurüdckgegeben und ist bei Aushändigung der Zinsscheine wieder abzuliefern. Formulare zu diesen Verzeichnissen sind bei den gedahten Provinzialkassen und den von den König- lihen Regierungen in den Amtsblättern zu bezeihnenden fonstigen Kassen unentgeltlih zu haben.
Der Einreichung der Aktien bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheinreißhe nur dann, wenn die Talons abhanden
gekommen sind; in diesem Falle sind die Aktien an die Kontrole der Staatspapiere oder an eine der genannten
Provoinzialkassen miitelst besonderer Eingabe einzureichen. Zum Schluß wird schon jeßt darauf aufmerksam gemacht, daß zu den gedachten Aktien vom Jahre 1887 ab nicht mehr, wie bisher, nur 8 Stück Zinsscheine für vier Jahre, sondern für einen Zeitraum von zehn Jahren 20 Stüdck Zinsscheine gleichzeitig werden ausgereicht werden und demgemäß die den Zinsscheinen Reihe 1X jeßt beigegebenen Anweisungen zur ung der Reihe X eine entsprehende Fassung erhalten aben. Berlin, den 26. Oftober 1883. Hauptverwaltung der Staatsschulden. Sydow. Hering. Merleker. Rüdorff.
Ober-Nechnungskammer.
Die bisherigen Geheimen revidirenden Kalkulatoren Wille, Dreitßner, Kuhl, Dreßler, Mewes und Milark find zu Geheimen Rechnungs: Revisoren bei der Königlichen Ober-Rechnungskammer ernannt.
Die Nummer 30 ver Gesez-Sammlung, welche von heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter
Nr. 8961 die Verordnung, betreffend die Umzugskosten der Ober-Wachtmeister der Landgensd'armerie. Vom 19. Sep- tember 1883, und unter
Nr. 8962 den Allerhöhsten Erlaß vom 8. Oktober 1883, betreffend die Leitung des Baues und demnächstigen Betriebes der Eisenbahnstrecke Hadamar:Westerburg.
Berlin, den 1. November 1883.
Königliches Gesez-Sammlungs-Anit. Didden.
Bekanntmachungen auf Grund des Reichh8geseßes vom 21. Oktober 1878.
Es wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß allen denjenigen Personen, welche bei Ablauf der Geltungs- frist der Bekanntmachung vom 25. Oktober v. J. auf Grund des 8. 28 des Geseßes vom 21. Oktober 1878 von dem Auf- enthalt in dem Bezirke der Stadt und des Amts Harburg ausgeschlossen sind, dieser Aufenthalt fernerweit auf die Dauer eines Jahres untersagt ist.
Lüneburg, den 29. Oktober 1883.
Königliche Landdrostei. Schrader.
Bekanntmachungen,
betreffend Verbote und Beshränkungen der Ein- fuhr über die RNeich8grenze,
Betrifft das Verbot der Einfuhr von Schafen aus den Niederlanden.
n Folge Verfügung des Herrn Ministers für Land- wirthschaft, Domänen und Forsten werden die diesseitigen An- ordnungen vom 19. März d. J., betreffend die Beschränkung der Schafeinfuhr aus den Niederlanden anläßlih der Räude (Amtsblatt für Hannover Stück 13 Seite 335, Amtsblatt für Ostfriesland Nr. 35), hierdurh auch für die Zeit n a ch dem 1. November d. J. bis auf Weiteres ausgedehnt.
Aurich, den 29. Oktober 1883. Der Königliche Landdrost. Jn Vertretung : Reinidck, Regierungs-Rath.