1883 / 261 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 06 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Die ausgeloosten Anleibes&eine werden unter ibrer Bucbstaben, Nummern und welchem die Rückzahlung erfolge Bekanntmachung erfolgt spätes vor dem Fälligfeitstermine i Königlich Preußischen Staats Stelle tretenden Organ, in dem in einem in Posen erf dem amtlichen Organ Sollte eines dieser Blätter einge ftändisben Finanz-Kommission des Kreis der Königlichen Regierung z die Veränderung i Preußischen Durch die vorbezei diese Anleihe betreffenden zeichnung der Einlöfestellen Anleihescheine.

Bis zu dem Ta

2 Bezeichnung sowie des Termins, an 1, öffentli bekannt gemaht. Diese ens \ech8, drei, zwei und einen Mo n dem „Deutshen Reih3- und Anzeiger“ oder dem an defsen mtsblatt der Königlichen Regierung cbeinenden öffentlihen Blatte und in der Kreisbehörde zu Oftrowo. :

ben, so wird von der freig- es Adelnau mit Genehmigung deres Blatt bestimmt und schen Reihhs- und Königlich n Staats-Anzeiger“ bekannt gemacht. : {neten Blätter erfolgen auch die |o chungen, insbesondere die Be- für die Zinescheine und die ausg

eihniß Polizeibehörde zur Abstempelung

der bei der unterzeihneten vorgelegten Exemplare.

der Schriftwerke, Abetildungen, Kombpvositionen 2c.

oder Firma y abgestempelten

Vorlegenden. Eremplare.

osen ein an

Bekanntma

wo solchergestalt das Kapital zu entrichten am 2. Januar und am jährlich in

d des Kapitals erfolgt gegen bloße seine, bezw. dieses Anleihescheins Berlin und Posen

jährlichen Terminen, 1. Iuli, von heute an gere{net, Reicbsmünze verzinst. Die Auszablung der Zinsen un Rückgabe der fällig geword in Oftrowo bei der Kreis- bei den in den vorbezeichneten stellen und zwar termins folgenden Zeit. Mit dem zur Empfangnahme des leibescein sind auch die dazu gehörigen Fälligkeitstermine zurüczuliefern. F der Betrag vom Kapital abgezogen. zablung bestimmten Kapitalbeträge , nad dem Rützahlungstermine nit erhoben w halb vier Jahren, vom Ablaufe des an gerechnet, nit Krei\es Adelnau. Das Aufgebot und die Kraftlos niteter Anleibesbeine erfolgt na der Civilprozeßordnung für das Deutsche 1877 Reihs-Gesepblatt Seite 83 Ausführungsgeseßes zu 79 8, S. S. 2 Zinsscheine können Doch soll Demijeni \cheinen vor Ablauf Kreisverwaltung anme scheine durch Vorzeigung des Änleibesch hafter Weise darthut, nach Ablauf der anaemeldeten und bis dahin gegen Quittung ausgezahlt werden Mit diesem Anleihescheine zum Swtlufse des Jahres . heine werden für fünfjährige Zeiträu einer neuen i lung betrauten Stellen gegen A eigedruckten Anweisung. B

Verzeichniß der bei der unterzeihneten Polizeibehörd vorgelegten Vorrichtungen (Stereotypen,

Steine 2c.).

—— szitel des

e zur Abstempelung mit Vier Prozent

Holzstôöcke, Platten,

Kommunalkasse und in Po Blättern bekannt gemachten Einlöse- ch dem Eintritt des Fälligkeits-

Nähere Bes {reibung (Platte, bildung, der Kom- auch in der na position 2c., auf welche die Vor- richtung \sich

oder Firma Stecreotypabguß

2c.) der Vorrich- tung und deren

Kapitals eingereichten An- ins\cheine der späteren lenden Zinsscheine wird Die dur Ausloofung zur Rück welche innerhalb dreißig Jahren erden, sowie die inner- Kalenderjahres der ähren zu Gunsten des

Vorlegenden.

erhobenen Zinsen veri

erklärung verlorener und ver- S. 838 u. ff. Reih vom 30. Januar na §. 20 des g vom 24. März

ch Vorschrift der §

A z ¿ R f Styilproz Königreich Preußen. Men Civilprozeßordnun S2, Majestät der König haben Allergnädigst geruht : dem Kreisphysikus Dr. Risse prakftishen Arzt Dr, Burchard zu Hei als Sanitäts-Rath zu verleihen.

weder aufgeboten noch& kraftlos erflári gen, welcher den Verlust von Zins- der vierjährigen Berjährungsfrist [det und den stattgehabten Besitz der Z eines oder sonst in glaub- rungsfrist der Betrag nit vorgekommenen Zinsscheine

sind halbjährlihe Zinsscheine bis die ferneren Zins- me auêgegeben werden. erfolgt bei blieferung der der älteren Verluste der Anweisung ceinreiße an den Inhaber rebtzeitig geschehen ift.

Verpflichtungen haftet zukünftigen

zu Osterode und dem

[sberg den Charafter der Verjäh

iVviTegin m

entueller Ausfertigung auf den Inhaber laus 8 Adelnau bis M Reichs währung.

wegen ev teller 2 er! tender Anleihescheine des Betrage von 427 200

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

den Kreisständen des Kreises Adelnau unterm en worden ist, bebuft Einlösung der auf Grund vom 27, Mai 1874 ausgegebenen Darlehn ron 427 200 Reichs- zu entnehmen, wollen Wir auf ung, zu diesem Zwecke auf Reichs-Invalidenfonds bezw. dessen mit Zinsscheinen ver-

ausgegeben ;

Zinsscheinen mit der Zinsenzah Zins\cbeinreihe b erfolgt die Aushändigung der der Anleibesccins, sofern dessen Vorzeigung

Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen der Kreis Adelnau mit seinem gesammten gegenwärtigen und Vermögen und mit seiner Steuerkraft.

Dessen zu Urkunde haben wir d Unterschrift ertheilt.

Na{bdem von 7. Iuli 1883 beslof des Allerböchsten Privilegiums fünfvrozentigen Kreizanleibesceine ein mark aus dem Reichs-Invalidenfonds den Antrag der gedachten Krei Verlangen der V Rechtsnachfolgers ebene, sowobl Seitens ners unkündbare Anleihef c2tilgten Betrage der iti Betrage von 427 200 Æ ausstellen

da si hiergegen weder im

des Schuldners etwas zu in Gemäßheit des Auéstellung

neuen Zir:sf

erwaltung des iese Ausfertigung unter unserer

auf jeden Inbaber lautende, der Gläubiger, als auch Seitens des S beine in einem Gesammtnennbetrage, welcher S Huld gleichkommt, also hôcstens

tändische Finanz- Kommission

des Kreises Adelnau.

ntz¿s{ri#ten sind eigenhändig zu vollziehen l des Landrathes beizufügen.

dem noch n ; Anmerkung. Die U

Interesse der Gläubiger noch | und ist denselben das Siege erinnern gefunden h 8, 2 des Geseßes vom Anleihesckeinen

Bu(bstaben : tausendzweibundert Mark Reichëwährung von 2000, 1000, 500 und Leibers bezw. dessen Rechtêna jeder diefer Gattungen nach dem mit vier Prozent jährli zu verzin Loos zu bestimmenden Folgeordnung Anleibesceine ab mit jährli mindestens vom Hundert des Nennwertbs d Zuwachs der Zins genwärtiges mit der rechtlichen Anleibescheine

i Regierungsbezirk Posen. J Zinsschein . .…. S

Anleihescbein des Kreises . . , Ausgabe, Buchstabe . . N zu Vier Prozent Zinsen über

Provinz Posen. zum Betrage i Erster (bis . Vierhundertsiebenundzwanzig- in Abschnitten der Bestimmung des Dar- bfolgers über die Zahl der Anleihescheine anliegenden Muster aus8zufertigen, sen und nach der dur das vom Jahre der Ausgabe der Zwei und höchstens Ses liden Kapitalsculd, unter Sculdbeträgen, zu tilgen find, Privileatum Unsere landesherrlihe Genehmigung ein jeder Inhaber dieser Rechte geltend zu machen Uebertragung des Eigen-

Wir vorbehaltlih der h , wird für die Befriedigung der Ir hesheine eine Gewährleistung Seitens des Staats

,_, Mark Reichswährung Mark . . . Pfennig.

ns\ceines empfängt gegen dessen Rückgabe ab die Zinsen des vorbenannten An-

albjahr vom . Mark . . Pfennig bei der Kreis8- ven bekannt gemadten Einlösestellen in Berlin

200 M ra

Der Inhaber dieses Zi in der Zeit vom . leibescheines für das mit (in Bucstaben) Oftrowo und und Pofen. Ostrowo, den . Die fkreiéständif Dieser Zinsschein if innerhalb vier Jahren na den Kalenderjahres an gerenet, erhob Anmerkung. Finanz-Kommission könn werden, doch muß jeder unterschrift eines Kontro

er ursprüng Kommunalkafse zu

en von den getilgten

Wirkung ertheilen, daß die daraus hervorgehenden befugt ist, obne zu dem Nachweise der thums vervflichtet zu fein.

Durch vorstehendes Privilegium, welches

n des Kreises Adelnau. Geldbetrag nicht m Sc{luß des betreffen-

Kommisfio

che Finanz- wenn defsen

t ungültig, wi ch der Fälligkeit, vo

briften der freisfständishen en mit Lettern oder Facsimilestempeln gedruckt

ins\{hein mit der eigenhändigen Namens- [beamten versehen werden.

Namensunterf haber der Anlei nicht übernommen. Urfundli unter Unser beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Badcn- Baden, de

Höchsteigenhändigen Unterschrift und

: Regierungsbezirk Posen. AnweErsung zum Anleißeshein des Kreises Adelnan . , Ausgabe, Buchstabe . Mark Reichëwährung.

Provinz Posen. von Scholz.

8bezirk Posen.

[9]

Provinz Posen. . Reg Anleihe des Kreises Adelnau

e S t gegen deren Rückgabe ._. te Ausgabe ges 9

Der Inhaber dieser Anweisung empfänc des Kreises Adelnau Mark Reihswährun

ie fünf Jahre vom .

zu dem Anleihescheine _.te Reibe Zinsscheine für d Ls . , bei der Kreië-K den mit der Zinserzahlung bet sofern dagegen Seitens Anleibesheins kein Widerspruch Ostrowo, den Die fkreiéständishe Finanz-Komm Anmerkung. freiéstärdishen Finanz-Kommission fön edruckt werden, doch muß rift eines Kontrolbea zum Unterschie

g zu Vier Prozent Zinsen ne S

Mark Reichswährung.

Ausaefertigt in Gemößheit des landesherrlichen Privilegiums vom 5. Oktober 1883.

(‘Amtsblatt der Königliben Regierung

[fasse zu Ostrowo und bei Stellen in Berlin und Posen, zu Posen vom [s I ENEE Inhabers des Geset-Sammlung für : E E E ission des Kreises Adelnau.

Mitglieder der nen mit Lettern oder Facsimile- jede Anweisung mit der eigen- mten versehen werden. der ganzen Blattbreite

avon abweichenden Lettern

I é

Allerbö&\ genehmigten Namenêéunterscbrifsten der Juli 1883 wegen aus dem Reichs-Invaliden- be Finanz-Kommission Namens des Inhaber gültige, sowohl Seitens Schuldners unkündbare Ver- Mark Reichswährung, baar gezahlt worden und mit vier

Auf Grund des unterm ò. Oftober 1883 Besctlu}ses der Kreiéstände des Kreiscs Aufnabme einer Schuld von fonds bekennt sich die kreiéftändif Kreiscs Adelnau durch diese, für jeden des Gläubigers als auch Seitens des schreibung zu einer Darlehn den Kreis Adelnau Prozent jährli zu verzinsen ift.

Die Rüczahlurg der ganzen Schu Fabre 1884 ab aus einem zu diesem von wenigstens zwei Schuldfkavpitals Schuldbeträgen. n den Tilgungéstock durch größere Zus! tenrwertbs des ur]prun

Adelnau vom . ftempeln g

bändigen Namensunter

Die Anweisung ift unter den beiden letzten Zinsscheinen mit d in nabstehender Art abzudrucken :

427 200

B Es\(œuld von

. ter Zinsschein. . „ter Zinsschein.

[ld von 427 200 A erfolgt vom Bebuf gebildeten Tilgungsstock Nennwerths tes ursprünglichen der Zinsen von den getilgten Recht vorbehalten, bôdstens Vier vom glihen Schuldkapitals für jedes verstärkte Tilgung ersparten alls dem Tilgungsstock zu.

beträge werden auf 500

Anweisung.

jährli, unter Zuwachs de Dem Kreise Adelnau bleibt jedoch das

Ausloosungen um a A E E ehl ist für alle diejenigen

fung des Ablebens weiland t-KRämmerers Grafen von Redern, rdens vom Schwarzen Abends 8 Uhr, in dem denden Trauerfeierlihkeit bei- la mit dunklen Unterkleidern und für die Herren vom Militär ohne

Auf Allerhöchsten Spezialbef n, welhe der aus Excellenz des Ritters und Kanz Adler, am Mittwoch, den 7. d Hause des Verewigten sa wchnen, der Arzug in Ga Ordensband vorgeschrieben,

undert des I Jahr zu verstärken. Zinsen wabsen ebenf :

Die jährlichen Tilgung beziehungtwei]e

lers des hohen D

der Einlösung der Anleihescheine wird dur

Die Folgeordnung das Loos bestimmt.

Die Ausloosung erfolgt vom Jahre jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwe an dem auf die Ausloofung folgenden 2.

. ab im Monat Juni der ausgeloosten Stüde

Die Ritter des hohen Ordens vom Schwarzer Adler erscheinen mit der Kette desselben. Berlin, den 6. November 1883. Der Ober-Ceremonienmeister : Graf A. Eulenburg, Ceremonienmeister des hohen Ordens vom Schwarzen Adler,

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Königliche Friedrih-Wilhelms-Universität.

Die Königliche Universität wird am 9. November d, J, Mittags 12 Uhr, eine Feier zum Gedächtniß des 400jährigen E Dr. Martin Luthers in ihrem großen Hörsaale egehen. Die Eingeladenen werden hierdurch ergebenst ersucht, die ihnen zugestellten Karten am Eingange vorzuzeigen. Die Herren Studirenden haben den Zutritt auf Vor- zeigung ihrer Erkennungsfarte. Berlin, den 4. November 1883. Der Rektor: A. Kirchhoff.

Kriegs-Ministerium.

Bekanntmachung.

Die Sammlungen im Königlichen Zeughause sind für den öffentlihen Besuch vom Donnerstag, den 8. November an geöffnet, und zwar wochentäglih, mit Ausnahme des Sonn- abends, von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags, an den Sonntagen von 12 bis 3 Uhr Nachmittags. An Feier- tagen, am 1. Januar und am Geburtêtage Sr. Majestät des Kaisers und Königs bleibt das Zeughaus geschlossen.

Berlin, den 3. November 1883.

Königliche Zeughaus-Verwaltung. Sing. Weiß.

Bekanntmachungen auf Brund des Reihsgeseßes vom 21. Oftober 1878,

Nachdem durch die Bekanntmachung des Königlichen Staats-Ministeriums vom 25. v. M. die im §8. 28 des Ge- seßes gegen die gemeingefährlichen Bestrebungen der Sozial: demokratie vom 21. Oktober 1878 unter Nr. 3 vorgesehenen Anordnungen für die in der Bckanntmachung aufgeführten Theile des hiesigen Landdrosteibezirks von Neuem auf die Zeit vom 29. v. M. bis 30. September 1884 getroffen sind, wird, unter Aufhebung unserer Bekanntmahung vom 29. v. M,, allen denjenigen Personen, welcke bei Ablauf der Geltungsfrist der Bekanntmachung vom 25. Oktober 1882 auf Grund des §8. 28 des Gescßes vom 21. Oftober 1878 von dem Ausenthalt in den betreffenden Gebietstheilen ausë- geshlossen sind, dieser Aufenthalt fernerweit auf die Zeit bis ultimo September 1884 hiermit untersagt.

Lüneburg, den 3. November 1883.

Königliche Landdrostei. Schrader.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. November. Se. Majestät der Kaiser und König hörten heute die Vorträge des Chefs des Militär:Kabinets und des Stellvertreters des Pe- [izei-Präsidenten, Ober-Regierungs-Raths von Heppe.

Demnächst hatten Se. Majestät der Kaiser cine [ängerè? Unterredung mit den Generalen von Pape und von Dannen- berg sowie dem Kriegs-Minister, General-Lieutenant Bronsar! von Schellendorff.

Nachmittags um 3 Uhr gewährten Se. Majestät den Vize-Präsidenten des Staats: Ministeriums, Staats-Minister von Puttkamer eine Audienz.

Die „N. Pr. Ztg.“ veröffentliht die über das Vet finden Jhrer Königlichen Hoheit der Prinze} Albrecht von dem Leibarzt, Ober-Stabsarzt Dr. Schaper ausgegebenen bisherigen Bulletins. Dieselben lauten :

Camenz, 2. November. Wadenbeinknochen gebrochen, Sgtienbein kontusionirt. Gypéverband heute angelegt, da Geshwulst vermindert. Verlauf völlig fieberfrei bei guten Allgemeinbefinden.

Camenz, 3. November. Jhre Königliche Hoheit haber nach Anlegung des Gypsverbandes eine ruhige Nacht gehabt. Die Schmerzen an der Bruchstelle sind niht wieder au}gt treten. Allgemeinbefinden günstig. l

Camenz, 5. November. Nach ruhig durchsclafene:

der Verlegung empfinden Höchstdieselben feine Beschwerden.

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E Lz 7 ¿ Ï T , Dem Kreise Marienburg 1m Regierungsbezir!

Danzig, welcher den Bau der Kreischausseen 1) Platenhof—- Tiegenhagen bis zur Holländer-Fähre und von da durá

see Schoeneberg Weichsel - Haff-Kanalbrüe (Reumünster: berg) Rothebude nebst einer Pflasterstraße von Schoenebers bis Schoeneberger Fähre, 3) Siemonedorf—Mielenz—Klossow?, 4) Elbinger Kreisgrenze bei Gr. Mansdorf über Lindenau— Tannsee Brodsack nach der Marienburg Neuteicht: Chaufsee, 5) Elbinger Kreisgrenze bei Eschenhorstt—Baalaut! Ecke, Thiergart—Stuhmer Kreisgrenze in der Richtung a! Lichtfelde, 6) Thiergarthsfelde (Alt - Rosengarth) Pr. Rosengarth Thoerichthof Klakendorf nach der Provinzial chaussee bei Nogzendorf beschlossen hat, ist Allerhöchsten Orts das Enteignungsreht für die zu diejer Chausseen erforderlihen Grundstücke verliehen worden. Eben)? ist dem Kreise gegen Uebernahme der künstigen hausseemäßigt!

Chausseegeldes nah den Bestimmungen des Chausseegel? tarifs vom 29. Februar 1840 einschließlich der in demselben en”

oorbehaltlih der Ab immungen - ausseegeldtarif vom 2 mmungen wegen der Chausseepolizeivergehen auf die gedachten zur Anwendung kommen.

_— Die dur die Allerhöchste Kabinetsordre vom 21. Juni

änderung der sämmtlichen voraufgeführten Auch sollen die dem

bewilligt worden. 9, Februar 1840 angehängten Be-

nd die Aufhebung des Werthstempels für die on Nachlaßgegenständen bei Auseinander- mehreren lbefreiung ist nah einem Urtheil des Reichs- l September d. J., nur auf efte zu beziehen, welhe zur Zeit der betreffenden aushverhandlung zu einem Nachlaß gehören und e Erbe8auseinandersezung vorher noch nicht statt- Hat dagegen bereits vorher eine Auseinander- dahin siattgefunden, daß die Erben den Nachlaß oder , gemeinschaftlihes Eigen- (Miteigenthum) übernehmen, und haben fodann die an einen der Miterben ihre Antheile an dem Mit- ußert, so ist dieses Veräußerungsgeshäft nicht heit der erwähnten Kabinetsordre theilbaftig.

Nath Mittheilungen aus dem Auslande sind folgende Submissionen ausgeshrieben worden : von der Direcâo geral das obras publicas e minas zu tugal) eine Submission auf Erbauung eines chußhafens bci den Felsen Leix6es in der Nähe 1 Januar 1884, Vormiitags 11 Uhr. fosten sind auf 20 500 000 M veranschlagt, die zu Kaution beträgt 405 000 M; der Direktion der Königlich Portugiesischen Süd- Zahn zu Lissabon für den 3. Dezember d. Js. Vormittags eine Submission auf Lieferung von und anderem Eisenbahnbau-

1844, betreffe zwischen

cht s, IV. Civilsenats, vom 17. bei denen ein Theil desselben als

eigenthum verä der Stempelfrei

) Paço (Por künstlichen S von Oporto Die Anlage hinterlegende

, bis zum 23.

und Südost bis 11 Uhr t Stienen, Schrauben, Weichen

Bürgermeister der Stadt Braïla in Rumänien 0.) Dezember d. Js. eine Submission auf Ver- Stadt mit filtrirtem Wasser. d auf 1151 000 Francs verans{lagt.

en über die näheren Bedingungen für beide Sub- 1 in unserem Expeditionsbureau zur Einsicht-

bis zum 8. (2 sorgung je Anlage hin

Die Kosten der

missionen liege nahme aus.

Der Obverst-Kämmerer Wilhelm Friedrih Graf von Redern, Kanzler des Schwarz dant der Königlichen Hofmu erblihes Mitglied des Her-enhauses, ist gestern A bend 101, Uhr nach längerem Leiden sanst entschlafen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sähsishe Geheime Finanz-Rath Golz ist hier angekommen.

(Kl. Zta.) Gestern wurde auf der rsaß des Kanonenboots „Komet“ Adler“ vom Stapel gelassen. Stationschef, Contre-

en Adler-Ordens, sik, General der Kavallerie

Kiel, 4. November. Kaiserlihen Werft das zum E bestimmte Kanonenboot Die Tausfrede hielt Admiral Freiherr von Reibniß.

3, November. (6.) Sizung des dtages standen auf der Tagesordnung eine nträge des ständishen Verwaltungsausshusses, ver- Bewilligungen betreffend, die ohne Debatte unver- Genehmigung des Hauses fanden. Darauf berichtete der Staßrath Müller über den Antrag en Verbesserungsantrag des Abg. Für- igungsleistung für die in Ostfriesland Der Abg. Reich sgeseßes von daß den Besißern für die en und in Folge dessen gefallenen Schafe ähnlih wie für gefallenes oder getödtetes daß die Zwangs-

der stellvertretende

Hannover, (Neue Hannoversche Ztg.) hannoverschen

ial-Lan

ändert die

des Abg. Fegter und d bringer wegen Entschäd an der Pockenseuche gefallenen Fegter hatte beantragt, auf Aender 1880 in der Weise hinzuwirken, zwangsweise geimpft eine Entschädigung, Rindvieh und für Pferde, gewährt, event, impfung aufgehoben werde.

Der Abg. Fürbringer beantragte :

1) Königlicte Staatêregi Impfung der Schafe in einigen obri vielen, namentli ärmeren Schafbesißz zahlreihes Sterben

erung zu ersuchen, die dur zwangéweise gkeitlihen Bezirken Ostfrieslands ern zugefügten Schäden dur Scafviehes Entschädigung

Entwerthung Betroffenen auszuwirken ;

beauftragen,

Staatsmitteln waltungsauts{Uuß Provinzial- Reglements vorzulegen, 2 tes vreußishen Gesctßes vom 12. März betreffend die Ausführung des Meichsgesetes vom 23.

annover eine Entschädigung für die Schafe gewährt und zur Bestreitung sämmtlichen Schaf - Beitrag aufgebracht

welhem auf Grund des S. 2

1880, fünftig in der Provinz an der Pockenseuche gefallenen der Entichädigung nebst Schätungsfosten von den besizern ein verhältnißmäßiger

Der Ausschuß beantragte, diese Anträge abzulehnen , zu- 8ausshuß zu beauftragen, wegen s für Ostfriesland behufs Gewäh- die an der Pockenseuche gefallenen taatsregierung und mit tem

glei aber den Virwaltung der Bildung eincs Verbande rung von Entschädigung für Schafe mit der Königlichen S | ostfriesishen Landschaftskollegium in weitere Verbindung zu Nacht fühlen Königliche Hoheit Höchstsih ganz wohl. Bo Das Landesdirektorium hatte das Gutachten des Central: auss{husses der Königlichen Landwirthschaftsgesellshaft erb welhes sih prinzipiel gegen Aufhebung der Zwar gsimpfung da diese Jmpfung das Umsichgreifen

für Schafe erklärt hat, dann aber auch die Bildung

der Seuche am besten verhindere, eines Verbandes für die ganze Provinz nicht f Verhältnisse in der Schafhaltung in den zu verschieden seien. L bandes für Ostsrieëland halte der Centralauss{huß für zweckmäßig; ebenso habe sich di für Ostfriesland ausgesprochen, ent ausgearbeitet, das aber zu manchem erst weitere Verhandlungen Deehalb sei es auch zweckmäßig, einen ber die Bildung eines jolhen Verbandes

ür räthlich erachtet, weil die einzelnen Gegenden eines Entschädigungsver

A Die Gründung Tiegenort nah Fischerbabke, 2) Ladckopp—Südende-Sch0:" f

rechnungsversammlung auch son ein Reglem Bedenken Anlaß gegeben habe, die erforderlich machten. definitiven Beschluß ü hier gegenwärtig noch nit zu fassen.

Der Aba. Graf Knyphausen hob herv land die Ansichten über sehr verschieden scien. zweckmäßig und zu wünschin, mit dem osftfriesishen Landschastskollegium über eines Reglements verständige.

Der Abg. Fegter bedauerte , z für die kleinen Leute, funiär erheblih geschädigt worden , beschlossen er beantrage, dem Amtshauptmann von Emden 1500 Unterstüßung an Wittwen oder sonstige

or, daß in Ostfries- den Werth der Zwangsimpfungen Ein Verband für Ostfriesland sei daß der Provinzial-Ausshuß sch den Erlaß

daß der Ausschuß nicht eine

Unterhaltung der Straßen das Recht zur Erhebung dé: die durh den Verlust

Geldbewilligun n ihrer Schafe pz haltenen Bestimmungen über die B-freiungen sowie der son}! gen, die Erhebung betreffenden zusäßlichen Vorschriften

zu bewilligen zur

arme Leute, welche im Laufe des leßten Jahres Schafe in Folge der Jmpfung verloren hätten. Jah haf

__ Der Abg. Fürbringer hob hervor, daß die Ablehnung seines ersten Antrags nicht einmal motivirt worden, obwohl die Entschädigung durchaus gerechtfertigt sei, da das Gescß unrichtig angewandt worden. Die Regierung sei niht reht- zeitig um eine Entschädigung der verleßten Schafbesißer ange- gangen, deëhalb müsse die Provinz dafür auffommen. Wenn der Fegtershe Antrag nicht die Zustimmung finden follte, empfehle es si, seinen ersten Antrag jeßt anzunehmen.

Der Schaßrath Müller führte aus: im Ausschuß habe man geglaubt, ein fsolhes Bemühen, wie es der erste Antrag wolle, würde doch ein vergeblihes gewesen sein. Ein gesebß- widriges Verfahren sei bislang nit behauptet worden ; hätten die Schafbesiter wirklich Rechtsansprüche, so müßten sie dieselben im Prozeßwege geltend machen.

Der Abg. Lütgen beantragte, die Regierung zu ersuchen, dem nächsten Provinzial-Landtage ein Reglement vorzulegen, durch welches Entschädigungen an Besißer solher Schafe gezablt werden sollten, die infolge der Impfung gefallen oder, um Weiterverbreitung der Seuche zu verhüten, getödtet seien. Die dazu erforderlichen Mittel sollten von allen Schafbesizern der Provinz aufgebraht werden. Durch Einführung der Zwangsversicherung und der Zwangstödtung werde man der Seuche am besten entgegentreten.

Nach längerer Debatte zog der Abg. Lütgen seinen Antrag zurück; der Antrag Fegter wurde abgelehnt, ebenso der Antrag Fürbringer gegen 2 Stimmen, dagegen der Ausschußantrag genehmigt.

Darauf brachte der Abg. von Hammerstein-Loxten fol- genden Urantrag, betreffend das Höfereht in der Provinz Hannover, ein:

Der Prcvinzial-Landiag wolle beschließen, den Erlaß folgenden Gesctzes bei der Königliben Staatêregierung zu beantragen :

„Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen,

verordnen: Im S. 1 des Gesetzes vom 24. Februar 1880, betreffend das Höferecht in der P: ovinz Hannover, werden die Worte: „landtagS- fähige Rittergüter sind niht eintragungsfähig“ gestrichen.“ Nach Erledigung einiger Pelitionen stellte es sich heraus, daß das Haus beschlußunjähig geworden war, da statt 38 nur 37 Mitglieder anwesend waren , worauf ih daselbe auf Montag, 12 Uhr, vertagte.

Wiesbaden, 5. November. (Wiesb. Ztg.) Der Her- zog von Leuchtenberg reiste gestern Abend 7 Uhr 41 Minuten mittelst der Taunusbahn nach Bayern ab. Rückkehr Sr, Kaiserlichen Hoheit ist in etwa 14 Tagen zu erwarten.

Sachsen-Weimar-Eisenah. Weimar, 4. November. (Weim. Ztg.) Der Großherzog is gestern Abend von Heinrihau zurücgetehrt, um nah eintägigem Aufenthalt hierselbst sich nach der Wartburg zu begeben.

Anhalt. Dessau, 4. November. (Lpz. Ztg.) Der Herzog ist mit seiner Familie gestern von der Weinburg hier wieder eingetroffen. Zu gleicher Zeit sind der Fürst und die Fürstin von Schwarzburg -Sonders- hausen zu einem längeren Besuch am Herzoglichen Hofe an- gekommen.

Oesterreich-Ungarn. Wien, 5, November. (W. T.B.) Der Budgetaus\chuß der Reichsraths - Delegation genehmigte heute das ordentliche und das außerordentliheMarine- budget mit unerheblihen Abstrichen. Bei der Berathung des Ordinariums für das Hecr erklärte der Kriegs-Minister, daß gegenwärtig eine V-rmehrung der Feldartillerie niht beab- sichtigt sei und daß bei der nothwendigen Vermehrung der Festungsartillerie eine Erhöhung des Rekrutenkontingents nicht stattfinden werde.

Großbritannien und Jrland. London, 5. No- vember. (W. T. B.) Aus Vttawa wird gemeldet, daß dem Genera!-Geuverneur von Canada, Marquis of Landsdowne, mehrere Briefe zugegangen seien, in welchen demselben mit dem Tode gedroht wird,

Frankreich. Paris, 4. November. (Fr. Corr.) Der Conseils - Präsident und Unterrichts - Minister Jules Ferry hatte gestern im Verein mit dem Finanz- Minister eine Besprehung mit dem Budgetausschuß in Betreff der Schulkasse. Der für dieselbe für die Jahre 1883, 1884 bis Ende 1885 bewilligte Kredit ist bereits vollständig verwendet, und es handelt sich nun darum, neue Mittel für den Bau der crforderlihen Schulhäuser und das nöthige Unterrichtsmaterial zu finden. Herr Ferry schlägt die Ge- fammtsumme auf 600 Millionen an, welche zur cinen Hälfte den Gemeinden, zur anderen dem Staate zur Last fallen, und beantragt, die 300 den Staat angehenden Millionen in zehn Jahresraten von je 30 Millionen zu zerlegen und damit schon für das Budget von 1884 zu beginnen. Dec Finanz-Minister und der Auéshuß erklärten sih damit einverstanden und wurden überdies einig, den fraglihen Kredit dem außer- ordentlichen Budget einzuverleiben.

Da si in Tongking besonders der Mangel an Ka-

vallerie für die Franzosen fühlbar macht und die Entsen- dung solcher dorthin mit großen Schwierigkeiten verknüpft ist, so hat man sih auf dem Kriegs-Ministerium damit beschäftigt und, wie der „Temps“ meltet, eine Train-Compagnie abgehen lassen, Die Maulesel, welche diese mit sih führen wird, sollen dazu dienen, einige Compagnien Fnfanterie teritten zu machen; außerdem gedenkt man, noch im Lande selbst eine Anzahl Pferde dazuzukaufen. Man will also das Beispiel der englishen Armeeverwaltung init der Formirung von berittener Jnfanterie nachahmen. Einige Kavallerie- A H werden nah Tongking gehen, um jene Organisation u leiten. : 5. November. (W. T. B.) Jn der nächsten Ver- sammlung der äußersten Linken soll darüber berathen werden, ob an das Kabinet eine Interpellation zu richten sei wegen der Depesche Tricou's vom 29, v. Mts., in welcher derselbe anzeigt, daß der Vize-König von China ihn zurüczuhaiten suche, fehr beunruhigt sei und den Marquis Tseng in vielen Stücken desavouire.

Der Munizipalrath lehnte den Antrag Joffrins (radikal) auf Wiederherstellung der Nationalgarde mit 58 gegen 9 Stimmen ab.

Eine Depesche des Civilkommissars Harmand in Tongking, von gestern, bestätigt, daß Ningbing und Kuangyen von den französishen Truppen ohne Widerstand

beseßt worden sind. Der Vertrag von Hue ist im Centrum des Deltas zur Ausführung gelangt, in den beiden nördlichen Provinzen wird die Ausführung desselben aber durch den Feind verhindert. Admiral Courbet hat den Oberbefehl am 95, v. M. übernommen. Der Adjutant des Gouverneurs von Cochinchina, Schiffslieutenant Delechaut, hat sich nab Hue begeben, um dem König von Annam verschiedene Geschenke und Ordeneauszeihnungen zu überbringen.

_ Nußland und Polen. St. Petersburg, 2. November. (St. Pet. Ztg.) Für den Unterhalt des diplomatischen Corps sind im Budget pro 1884 1 142 050 Rbl. ausgeworfen, 33910 Rbl. mehr als im Vorjahre. Das Plus erklärt fh dur eine Vergrößerung der Gage für den Botschafter bei der Hohen Pforte, der bisher 36 000 Rbl. erhielt, nunmehr aber 50 000 Rbl. bezieht, ferner durch die Vergrößerung des Bot- schafteetats in Rom sowie dur verschiedene andere nothw?n- dig gewordene Gagenzuschüfse.

Von Seiten des Ober-Kommandos sind namentliche Ber- zeihnisse sämmtlicher Offiziere und Mannschaften eingefordert worden, welche Ritter des Georgs-Ordens oder F haber von goldenen Ehrensäbeln, beziehungsweise von Mannschafts- Georgsfkreuzen find. Wahrsckeinlih geschieht dies zufolge des bevorstehenden Georgs-Ordensfestes, welches in be- sonders feierliher Weise begangen werden foll.

Jn aller Einfachheit und Stille fand heute ein militäzi- scher Akt statt, der nicht ohne historishe Bedeutung war. Bekanntlich führt jedes der russishen Jnfanterie-Regimenter nach der Z ahl sciner Bataillone vier Fahnen. Anfangs dieses Jahres wurden auf Kaiserlichen Befehl den Regimentern statt jener Fahnen Feldzeihen mit Heiligenbildern verliehen, wie folhe vor Peter dem Greß:n in Rußland gebräuchlich waren, do vorläufig nur den beiden ältesten Garde-Regimentern Preobrashenski und Sfemionowski gelegentlich deren zwei- hundertjährigen Jubiläums zugetheilt. Von Seiten des Kriegs - Ministeriums wurde jedoch der Vorschlag ge- mat, jedem Junsfantevrie- Regiment fünstig- hin nur eine Fahne zu belassen. Es werden dadurch Mann- schaften gespart, die sonst zum Tragen und der speziellen Be- wahung jener Ehrenzeichen bestimmt, im Gefeht nicht in Aktion treten können. Der Kaiser billigte viesen Vorschlag. Heute wurden nun von den obengenannten Garde-Regimentern je drei der ihnen soeben verliehenen Fahnen fowie die alten Feldzeichen, welche sie bieher geführt, unter Ehrenesforte nah den betreffenden Regimentskirhen gebraht, wo sie künftighin als Regalien jener Truppentheile endgültig aufbewahrt wer- den jollen,

Zeitungs8ftinmmen.

„Steins deutsche Correspondenz“ schreibt über Staats-Sozialismus in England:

Vor kurzer Zeit ist in der Verlagshandlung der Herren James Clarke u. Co. in London zu dem billigen Preite von einem Penny eine S(Þrift erschienen, welWe über die Grenzen Englands hinaus großes Aufsehen erregt. Sie führt den Titel: „Die Klage der Aus8- gestoßenen von London. Eine Untersuchung ter Zustände unter den auêgestoßenen Armen.“

In dieser Scrift werden zunächst die Wohnungsrerbältnisse der Armen an den Pranger gestellt, mit dem Hinweis auf die unvermeid- lien moralischen Folgen dr s{reckiicen Zustände.

Die Klage, zu deren Spracbrohr sich die genannte Schrift mat, hat inzwischen Widcrhall in ganz England gefunden. Die Vereine, die Presse, die hervorcagendsten Staatêmänner der Parteien haben sie aufgenommen, wiederholt und find jeßt mit Vors{blägen in die Oeffentlichkeit getreten, wie tem s{reienden Uebel abzuhelfen sei.

Lord Salisbury, nah dem Tode Beaconéfields der Führer der fonservativen Partei, hat sch an die Spiye der Bewegung gestellt, indem er in der „National Review* einen von ihm unterzeichneten Aufsatz veröffentlihte und darin die Nothwendigkeit des staatlichen Eingreifens in dieser Angelegenheit vertrat. Diese Haltung ist um so würdiger der Anerkennung, als er damit der einflußreiben „Liberty and Proverty Defence League“, welche die Beschäftigung des Staates mit sozialen Fragen grundsäßlich von der Hand weist und welcbe wegen ibrer Zusammensetzung und wegen ibres Einflusses cine Säule der konservativen Partei tin England genannt werden Tann, in den Weg tritt. ]

Es handelt sid in dieser Angelegenheit zunäbst um die Be- \chafung von gesunden und reinlihen Wohnungen für tie armen Arbeiterklafsen in England.

_, Lord Salisbury vertritt den Standpunkt, daß man nd durch die große Anzahl der Schwierigkeiten nit abshrecken laffen dürfe, Reforinen in Angriff zu nehmen, und zwar sei es Sathe des Staates, tie Auéführung zu übernebmen. Er erklärt n ganz ent- schieden gegen den Grundsaß des Laissez faire, und bezeichnet c8 als eine baare Pflicht des Parlaments, helfend einzutreten.

_, Die Anlage von Arbeiterwohnungen außerhalb der Stadt, den Vau von vier- und mehrstöckigen Häusern, nab dem festländiscben System (Frankre), um die Arbeiter unterzubringen, bezeichnet er als cine Maßregel, welchbe nur den bôher besoldeten Arveitern Nugzen bringen würde. Er komme, na einer Reibe ron inter- essanten Betrachtungen, zu der Folgerung, daß allein der Staat die Macht und Fähigkeit besie, bier zu helfen und zwar denkt er sch diese Hülfe in der Weise auéführbar, daß der Staat ciner kompe- tenten Behörde, welhe mit der Ausführung des Planes und der Uebérœwacbung betraut werden soll, die nothwendigen Kapitalien zum Bau von billigen und gesunden Arbeiterwohnungen gewährt.

_, Lord Salisbury giebt zu, daß die Angelegenheit noch cines umfassenden Studiums bedürfe, ehe man auf das ridtige Mittel stoßen würde, der schreienden Noth der Armen hinsichtlih der Wohnungen abzuhelfen. Aber es ci die unabweisbare Pflicht des Parlaments, endli einen praftischen Anfang zu machen.

Es ist nit der am wenigsten interessante Zug an diesem ent- schiedenen Austreten des Lord Salisbury, daß in dem freien England ein torvistis&er Staatsmann das Eintreten des Staates bei der Lösung einer brennenden fozialen Frage fordert, und daß er dabei von den radikalften sciner volitisben Gegner unterstüßt wird. Wir hoffen, daß die Liberalen und Radikalen in Deutschland, welche si so gern auf England berufen, si das zu Herzen nehmen.

Menn man nur zurückdenkt an die Zeit, als Fürst Bismarck zum erstenmal mit seinen staatésozialistisben Plänen auftrat! Und selbst heute hat er noch cin Heer von Feinden und Geanern, welce das Eingreifen des Staats auf diesem und anderem Gebiet verurthei- len. Während man in Deutscland in der Hauptsacbe immcr noc auf ablehnendem Standpunkt verharrt, {ickt man ih in anderen Ländern an, die großen Ideen, welhe den Fürsten Bismarck leiten, zur praktishen Verwendung zu bringen . .

Ohne das Auftreten des Fürsten Bismarck, das in Deuschland noch so wenig gewüidigt wird, wäre man weder in England roch anderswo so {nell zur Einsicht gelangt, daß die sozialen Aufgaben der Gegenwart von jenen der Zukunft ganz zu s{weigen ohne Mithülfe des Staates unmöglich gelöst werden können. Das ift so gewiß, daß na einem oder na zwei Jahr:ehnien der Standpunkt des Fiusten Biêmarck in der ganzen Welt als berechtigt ancrkznnt sein wird. Was wird man aber alsdann von seinen Gegnern sagen ? Noch ein paar kurze Jahre und die Nation wird diesen Epigonen ein donnerndes Quos ego zurufen.