1883 / 263 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 08 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Da3 Staats-Ministerium wird mit der Ausführung dieser Verordnung teausftragt. -

Urkundlich unter Unserer Höthstcigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Jnsiegel.

Gegeben Berlin, den 7. November 1883. (L. S.) Wilhelm.

von Puttkamer. Maybach. Lucius. Friedberg. von Boetticher. von Goßler. von Scholz. Graf von Haßtfeldt. Bronsart von Schellendorff.

Privilegium wegen eventueller Ausfertigung auf den Inhaber Laus

tender Anleihescheine des Kreises Marienburg W.-Pr. bis zum Betrage von 1200000 A Reichs währung.

Wir Wilhe"m, von Gottes Gnaden König von Preußen 2c.

Nachdem von der Vertretung des Kreises Marienburg W -Pr. auf den Kreiëtagen vom 16. November 1881 uxd 24. Juni 1882 be- {lossen worden ist, die zur Ausführung der vom Kreise unternom- menen Chausseeneubautcu c:sorderliden Geldmittel im Wege einer Anleibe zu beschaffen und zu diesem Behufe ein Darlehn von 1 200 000 A aus dem Reihs-Invalidenfonds zu entnehmen, wollen Wir auf den Antrag der gedachten Kreisvertretung,

zu diesem Zwecke auf Verlangen der Verwaltung des Reichs-

Invalidenfonds bezw. dessen Rechtsnachfolgers auf jeden Inhaber

lautende, mit Zinsscheinen versehene, fowohl Seitens der Gläu-

biger, als au Seitens des Schuldners unkünvbare Anleihescheine in einem Gesammtnennbetrage, welber dem noch nit getilgten

Betrage der Schuld gleihkommt, also höchstens im Betrage von

1 200 000 Æ ausstellen zu dürfen, _

da sid hiergegen weder im Interesse der Gläubiger noch des Schuldners etwas zu erinnern gefunden hat,

in Gemäßheit des §. 2 des Geseßes vom 17. Juni 1833 zur Ausstellung von Anleihesceinen zum Betrage von höchstens 1 200 000 Æ, in Buchstaben: „Eine Million zweihunderttaufend Mark Reichswährung“, welhe in Abschnitten von 5000, 2000, 1000, 500 und 200 Æ ra der Bestimmung des _Davs leihers bezw. dessen Rechtsnachfolgers über die Zahl der Sculdscbeine jeder dieser Gattungen nach dem anliegenden Muster auszufertigen, mit vier Prozent jährlich zu verzinsen und nach der dur das L008 zu bestimmenden Folgeordnung vom Jahre der Ausgabe der Anleihesbeine ab mit jährlich mindestens Einem vom E des Nennwerths der ursprünglihen Kapitalshuld, unter uwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen, zu tilgen find, dur gegenwärtiges Privilegium Unsere landesherrlihe Genehmigung mit der rechtlichen Wirkung ertheilen, daß ein jeder Inhaber dieser Anleihescheine die daraus hervorgehenden Rechte geltend zu machen befugt ist, ohne zu dem Nachweise der Uebertragung des Eigen- thums verpflichtet zu sein. Dur vorstehendes Privilegium, welches Wir vorbehaltlich der Rechte Dritter ertheilen , wird für die Befriedigung der Inhaber der Anleihescheine eine Gewährleistung

Seitens des Staats nit übernommen. :

Urkundlih unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.

Gegeben Baden-Baden, den 8. Oktober 1883.

(L. S. Wilhelm., i von Puttkamer. Maybach. von Scholz. Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. Anleihescchein des Kreises Marienburg W.-Pr. ITI. Ausgabe Buchstabe . . Nummer . über i Mark Reichswährung. :

Ausgefertigt in Gemößheit des landesherrlichen Privilegiums A I (Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Dia vom ¿eni 18. Nr... Seite .. . . und Geseß- Sammlung für 18 . . Nr. . . Seite .… ._.).

Auf Grund der unterm 28. Juli 1882 von dem Bezirksrath des Regierungébezirks Danzig genehmigten Beschlüsse des Kreistages des Kreiscs Marienburg vom 16. November 1881 und 24. Juni 1882 wegen Aufnahme einer Sculd von 1 200 000 4 aus dem Reichs-Invaliden- fonds bekennt si der Krciéaus\{uß des Kreises Marienburg Namens des Kreises Marienburg durch diefe, für jeden Inhaber gültige, sowohl Seitens des Gläubigers als auch Seitens des Schuldners unkünd- bare Verschreibung zu ciner Darlehnsschuld von . . . . Mark Reiche- währung, welhe an den Kreis Marienburg baar gezahlt worden und mit vier Prozent jährlih zu verzinsen ift.

Die Rücfzahlung der ganzen Schuld von 1 200 000 A erfolgt vom Jahre 1883 ab aus einem zu diesem Behuf gebildeten Tilgungsstock von (wenigstens) Einem Prozent des Nennwerths des ursprünglichen Sculdkapitals jährli, unter Zuwachs der Zinsen von den getilgten Schuldbeträgen. Dem Kreise Marienburg bleibt jedoch das Recht vorbehal- ten, den Tilgungsstock durch größere Ausloosungen um höcbstens Fünf vom Hundert des Nennwerths des ursprüngliwen Schuldkapitals für jedes Jahr zu verstärken. Die durch die verstärkte Tilgung ersparten Zinsen wabsen ebenfalls dem Tilgungsftock zu.

Die jährlicben Tilgungsbeträge werden auf 500 beziehung8weise 200 M abgerundet. :

Die Folgeordnung der Einlösung der Schuldverschreibungen wird durch das Loos bestimmt.

Die Ausloosung erfolgt vom Jahre 18... ab im Monat Sep- tember jedes Jahres, die Auszahlung des Nennwerths der ausgeloosten Stüde an dem auf die Ausloofung folgenden 1. April.

Die ausgeloosten Schuldvershreibungen werden unter Bezeich» nung ihrer Bud staben, Nummern und Beträge, sowie des Termins, an welchem die Rückzahlung erfolgen soll, öffentlich bekannt gemacht. Diese Bekanntmacbung erfolgt spätestens sechs, drei, zwei und einen Monat vor dem älligkeitstermine in dem „Deutschen Reichs- und Königlih Preußischen Staats-Anzeiger“ oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, in dem Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig oder dem an dessen Stelle tretenden Organ, in einem in Danzig erscheinenden öffentlichen Blatte und in dem amtlihen Organ der Kreisbehörde zu Marienburg.

Sollte cines dieser Blätter eingeben, so wird von der Kreis- vertretung mit Genehmigung des Königlichen Regen Le zu Danzig ein anderes Blatt bestimmt und die Veränderung in dem „Deutschen Reih3- und Königlih Preußischen Staats- Anzeiger“ bekannt gemacht.

“Durch die vorbezeichneten Blätter erfolgen auch die sonstigen diese Anleihe betreffenden Bekanntmachungen, insbesondere die Be- zeihnung der Einlösestellen für die Zinsscheine und die ausgeloosten Schuldverschreibungen. S 5 Bis zu dem Tage, wo solchergestalt das Kapital zu entrichten ist, wird es in halbjährlihen Terminen, am 1. April und am 1. Oktober, von heute an gerechnet, mit vier Prozent jährlich in Reichsmünze verzinst. E

Der Zinsenlauf der ausgeloosten Schuldverschreibungen endigt an dem für die Einlösung bestimmten Tage.

Die Auszahlung der Zinsen und des Kapitals erfolgt gegen bloße Rückgabe der ausgegebenen Zinsscheine, bezw. dieser Schuldverschrei- bung in Marienburg bei der Kreis-Kommunalkasse und in Berlin und Danzig bei den in den vorbezeichneten Blättern bekannt ge-

matten Cinlösestellen und zwar auch in der nah dem Eintritt des Fälligkeitstermins folgenden Zeit. : : _Mit der zur Empfangnahme des Kapitals eingereihten Schuld- vers{rcibung find auch die dazu gehörigen Zinsscheine der späteren Fälligkeitstermine zurückzuliefern. Für die fehlenden Zinsscheine wird der Betrag vom Kapital abgezogen. Die dur Ausloosung zur Rük-

zahlung bestimmten Kapitalbeträge, welche innerhalb dreißig Jahren nad dem Rüdctzaktlungstermire nit erhoben werden, sowie die inner- halb vier Jahren, vom Ablaufe des Kalenderjahres der älligkeit qn erechnet, nit erhobenen Zinsen verjähren zu Gunsten des reijes. Das Aufgebot und die Kraftloserklärung verlorener und ver-

nichteter Schuldverschreibungen erfolgt nah Vorschrift der §8. 838 u. ff. der Civilprozeßordnung für das Deuts: Reich vom 30. Januar 1877 Reichs-Geseßblatt Seite 83 bezw. nach §. 20 des

Ausführungsgesetzes zur Deutschen Civilprozeßordnung vom 24. März 1879 G. S. S. 281 L: Zinsscheine können weder aufgeboten noch kraftlos erklärt werden. Doch soll Demjenigen, welcher den Verlust von Zins- scheinen vor Ablauf der vierjährigen Berjährungsfrist bei dem Landrath des Marienburger Kreises angemeldet und den ftattgehabten Besitz ter Zinsscheine dur Vorzeigung der Schuldverschreibung oder font in glaubhafter Weise darthut, nach Ablauf der Verjährungs- frist der Betrag der angemeldeten und bis dahin nicht vorgekom- menen Zinsscheine gegen Quittung ausgezahlt werden L i Mit dieser Sculdverschreibung sind zehn halbjährliche Zinsscheine bis zum Stlufse des Jahres . . . . ausgegeben; die ferneren Zins- scheine werden für fünfjährige Zeiträume ausgegeben werden. Die Ausgabe einer neuen Reihe von Zinsscheinen erfolgt bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen gegen Ablieferung der der älteren Zins\cheinreihe beigedruckten Anweisung. Beim Verluste der Anweisung erfolgt die Aushändigung der neuen Zins\cheinreihe an den Inhaber der Schuldverschreibung, sofern deren Vorzeigung rechtzeitig geschehen ift. Zur Sicherheit der hierdurch eingegangenen Verpflihtungen haftet der Kreis Marienkturg mit seinem gesammten gegenwärtigen und zu- künftigen Vermögen und mit seiner Steuerkraft. 4 Dessen zur Urkunde haben wir diese Ausfertigung unter unserer Unterschrift ertheilt. : L L P ü

Marienburg, den . ; Der Kreis-Ausschuß des Kreises Marienburg W./Pr. (Unterschriften.)

Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. Erster (bis . . .) Zirs\scein (1te) Reihe

zu dem Anleiheschein des Kreises Marienburg W./Pr. L 1IT. Ausgabe, Budstabe . . Nr. . . . über . . Mark Reichswährung zu Vier Prozent Zinsen über... .. Mark . . . Pfennig.

Der Inhaber dieses Zins\cheines empfängt gegen dessen Rüdlkgabe amn et und späterhin die Zinsen des vorbenannten An- leibescheines für das Halbjahr vom .. ten... .. E mit (in Buchstaben) Mark . . Pfennig bei der Kreis-Kommunalkasse zu Marienburg und bei den bekannt gemachten Einlösestellen in Berlin

und Danzig. Martenbura, ben 1M. +2. S Der Kreis-Aus\{chuß des Kreises Marienburg. (Unterschriften.)

Dieser Zinsschein is ungültig, wenn dessen Geldbetrag nicht innerhalb vier Jahren na der Fälligkeit, vom Schluß des betreffen- den Kalenderjahres an gerechnet, erhoben wird.

Provinz Westpreußen. Regierungsbezirk Danzig. Anweisung \ zum Anleiheschein des Kreises Marienburg ITI. Ausgabe, Buchstabe... . Nr... Ube 5 Mark Reichéwährung.

Der Inhaber dieser Anweisung empfängt gegen deren Rückgabe zu dem Anleiheshein des Kreises Marienburg 111. Ausgabe, Buch-

abe .... N R u Mark Reichswährung zu Vier Prozent Zinsen die . .te Reihe Zinsscheine für die fünf Jahre vom ten... 18, bis .. ten... .18.. bei der Kreis-Kommunal-

fasse zu Marienburg und bei den mit der Zinsenzahlung betrauten Stellen in Berlin und Danzig, sofern dagegen Seitens des als r voin Inhabers des Anleihescheins kein Widerspruch er- oben ift.

Marienburg ven. „en 45 15. Der Kreis-Aus\huß des Kreises Marienburg. (Unterschriften.)

Ministerium der geistlihen, Unterrihts- und Medizinal-Angelegenheiten.

Bei dem Magdalenen:Gymnasium zu Breslau ist dem Oberlehrer Professor Dr. Beinling der Titel Prorektor und den Oberlehrern Dr. Roseck und Meister das Prädikat Professor beigelegt ; sowie der ordentliche Lehrer Dr. Taeschner zum Öberlehrer befördert worden. _

Dem Oberlehrer am Gymnasium zu Creuznach, Karl Eduard Ludwig Oxé ist das Prädikat Professor und dem ordentlihen Lehrer derselben Anstalt, Heinrih Adolf Oskar Linsenbarth der Titel Oberlehrer beigelegt worden.

Abgereist: Se. Excellenz der Hofmarschall Sr. Majestät des Kaisers und Königs, General-Lieutenant Graf v on Per- poncher nah Hubertusstock.

Bekanntmachungen,

betreffend Verbote und Beschränkungen der Ein- fuhr über die Reihsgrenze.

Jm Verfolg meiner Bekanntmahungen vom 26. Februar d. Js. Extrabeilage zu Stü 9 des Regierungs-Amtsblatt1s Seite 37 und vom 24. August d. Js. Amtsblatt Stück 34 Seite 157 wird das Verbot der Einfuhr von Schafen aus dem Königreih der Niederlande, dem Königreich Belgien und dem Großherzogthum Luxemburg hiermit bis auf Wei- teres verlängert. Münster, den 30. Oktober 1883. _ Der Regierungs: Vize-Präsident. von Liebermann.

Bekanntmachung.

Nachdem die Rinderpest in der Stadt Breslau erloschen ist, werden mit Ermächtigung des Herrn Ministers für Land- wirthschaft, Domänen und Forsten und in Gemäßheit des Geseßes über die Rinderpest vom 7. April 1869 B. G. B. S. 105 ff. die dur die Bekanntmachung vom 17. Ofk- tober dieses Jahres, betreffend das Verbct des Ausladens von Rindvich und Schafen auf den Bahnhöfen zu Rummels- bura, Lichtenberg und Friedrichsfelde, und durch die Bekannt- machung vom 30. Oktober dieses Jahres, betreffend Maßregeln aus Anlaß des Ausbruchs;der Rinderpest in der Stadt Breslau,

für den Polizeibezirk von Berlin erlassenen Bestimmungen hiermit aufgehoben. Berliz, den 5. November 1883. Der Königliche Polizei-Präsivent und Kommissar Behufs der Leitung des Verfahrens zur Abwehr und Unterdrückung von Viehseuhen in den Amts- bezirken Lichtenberg und Stralau. Jn Vertretung :

von Heppe.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 8, November. Se. Majestät der Kaiser und König haben Sich heute Vormittag mit Sr. Kaiserlihen und Königlichen Hoheit dem Kronprinzen Erzherzog Rudolf von Oesterreih-Ungarn sowie Fhren König- lihen Hoheiten den Prinzen Wilhelm und Friedrich Carl und Gefolge mittels Extrazuges vom Stettiner Bahnhof aus nah Eberswalde begeben und sind, laut Meldung des „W. T. B.“, bei {hönstem Wetter um 111/24 Uhr Mittags auf dem festlich geshmüdckten Bahnhofe daselbst eingetroffen. Die Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften begaben Sich sodann alsbald zu Wagen nach Hubertusstock weiter.

Jn Gegenwart Sr. Majestät des Kaisers und Königs fand gestern Abend 81/2 Uhr im Trauerhause Unter den Linden 1 die Leichenfeier des am 5. d. M. verstorbenen Oberst-Kämmerers Grafen Wilhelm von Redern statt.

Der metallene Sarg war in der Bildergalerie aufgebahrt ; auf demselben lagen der Helm, die Epauletten und der Degen des Verstorbenen. Zahlreiche Kränze und Palmen, darunter ein Lorbeerkranz Jhrer Majestät der Kaiserin und Königin, s{hmüdckten den Sarg, an dessen Fußende auf Tabourets die Orden und der Oberst-Kammerherrnschlüssel lagen. Hochstämmige Blattpflanzen bildeten den Hintergrund; zahlreihe Kerzen er- leuhteten den shwarzverhängten Raum.

Um 8 Uhr trat in den vorderen Gemächern die Trauer- versammlung zusammen, um dem Todten die lebte Ehre zu erweisen. Es erschienen der gesammte Königliche Hofstaat, das diplomatische Corps, die Spißen der Reichs- und Staats- behörden, die Generalität und zahlreihe Stabsoffiziere aus Berlin und Potsdam. Die Königlichen Theater, deren Chef Graf Redern einst gewesen, waren dur den General-Fnten- danten Kammerherrn von Hülsen vertreten ; die Akademie der Künste, we!he den Verstorbenen zu ihren Ehrenmitgliedern zählte, hatte ihren ersten Vorsißenden, Professor Carl Beer An R Schriftführer, Geheimen Regierungs-Rath Zöllner, entjandt.

Von den trauernden Hinterlassenen ehrerbietigst empfangen, erschienen Se. Majestät der Kaiser und König um 81/2 Uhr, nachdem bereits in den untern Gemächern Zhre Königlichen Hoheiten der Prinz Friedrich Carl, der Prinz Friedrich Leopold, der Prinz August von Württemberg, der Erbgroßherzog von Baden, Jhre Hoheiten die Erbprinzen von Sachsen-Meiningen und Anhalt, und die Prinzen Friedrich und Eduard von Anhalt, sowie der Prinz Friedrich Wilhelm von Hessen eingetroffen waren.

Se. Kaiserlihe und Königlihe Hoheit der Kronprinz, Höchstwelcher noch in Wiesbaden weilt, ließ Sich durch ten General-Major Mischke, den Hofmarschall von Normann sowie die beiden persönlihen Adjutanten Oberst: Lieutenant von Sommerfeld und Rittmeister Freiherrn von Neukirchen, gen. von Nyvenheim, vertreten. Vom Hofstaat Sr. König- lihen Hoheit des Prinzen Wilhelm war der Hofmarschall von Liebenau anwesend.

Se. Kaiserliche Majestät nahmen mit den anderen Fürstlichen Herren zur Rechten des Todten Plaß, während sich links die trau- ernde Familie, der Ober-Gewand-Kämmerer Graf Heinrich von Redern mit Gemahlin nebst Sohn und zwei Töchtern placirte, Nachdem der Domchor die Motette: „Sei getreu bis in den Tod“ gesungen, hielt der der Ober: Hofprediger D. Kögel die Trauerrede, welcher die Worte des 90. Psalms: „Lehre uns gedenken, daß wir sterben sollen, auf daß wir klug werden“ 2c., zu Grunde lagen. Erneuter Gesang des Domchors: „Wenn ih einmal soll scheiden“ {loß die erhebende Feier. :

Se. Majestät der Kaiser erhoben Sich, drückten noch ein- mal den Hinterbliebenen die Allerhöhste Theilnahme an dem gehabten Verluste aus und verließen das Trauerhaus.

Die irdischen Ueberreste des Grafen Wilhelm von Redern sind heute Morgen nach Görlsdorf übergeführt worden, woselb morgen (Freitag) die Beisezung stattfindet.

Der Bundesrath trat heute zu einer Sißung zu- sammen.

Nach §. 21 (leßter Absaÿ) der allgemeinen Dienstvor- schriften für die Beförderung von Personen, Reisegepädck u. s. 1. hat die Billetexpedition ein bereits gelöstes, aber noh nicht coupirtes Billet, welches von dem Reisenden nicht benußt werden fann, weil sich vor der Benußung ein Jrrthum bei der Ausgabe herausstellt, gegen Lösung eines anderen Billets zurückzunehmen und als verstempelt zu behandeln.

In gleicher Weise ist nah einem Cirkularerlaß des Ministers der öffentlihen Arbeiten, vom 23. v. M., zu ver fahren, wenn in Folge eines bei der Billetforderunsg vorgekommenen Versehens der Umtausch eines bereits gelösten, aber noch nicht coupirten Billets gegen ein anderes Billet spätestens bis zum Schaltershluß gewünscht wird, z. B. an Stelle eines gelösten einfachen Billets die Verabfolguns eines Retourbillets u. dgl. Es macht hierbei (abgesehen von der Preisdifferenz) keinen Unterschied, ob das neue Billet für eine andere Wagenklasse oder für eine andere Station vel langt wird.

Nath Mittheilungen aus Schweden ist folgende Sub

mission ausgeschrieben worden: -

vom Telephonverein zu Karlshamn eine Submission auf Anlage eines Telephons für etwa 40 Personen, für den 20. November d. J.

Detaillirte Angebote sind an „Styrelsen för Karlshamns® Telefonförening“ zu Karlshamn zu richten.

Jn Betreff derjenigen Submissionen, auf welche wir in Nr. 261 des „Reichs-Anzeigers“ aufmerksam gemacht haben, bemerken wir noch, daß die Bedingungen für alle dret Submissionen in unserem Expeditionsbureau ausliegen.

Na der im os Stena hn amt aufgestellten, e

in der Ersten Beilage veröffentlihten Nachweisung über die im Monat September 1883 auf deutschen Bahnen (aus- \ließlih der bayerischen) beförderten Züge und deren Verspätungen wurden auf 44 größeren Bahnen beziehungs- weise Bahnkomplexen mit einer Gesammtbetriebslänge von 30 495,90 km befördert an fahrplanmäßigen Zügen: 13181 Courier- und Schnellzüge, 105 515 Pers As, 57940 gemischte Züge und 94 929 Güterzüge; an außerfahrplanmäßigen Zügen : 5307 Courier-, Schnell-, Personen- und gemischte Züge und 32 310 Güter-, Materialien- und Arbeitszüge. Fm Ganzen wurden 740 396 342 Achskilometer bewegt, von denen 220 610 403 Achskilometer auf die fahrplanmäßigen Züge mit Personenbeförderung entfallen. Es verspäteten von den 176 636 E Courier-, Schnell-, Personen- und gemishten Zügen im Ganzen 3082 oder 1,74 pCt., (gegen 1,71 pCt. in demselben Monat des Vorjahres, und 1,50 pCt. im Vormonat). Von diesen Verspätungen wurden jedoch 1374 durch das Abwarten verspäteter Anshlußzüge hervorgerufen, so daß den aufgeführten Bahnen nur 1708 Verspätungen (= 0,97 vCt.) zur Last fallen (gegen 0,76 pCt. im Vormonat). In demselben Monat des Vorjahres verspäteten auf den eigenen Strecken der in Vergleich zu ziehenden Bahnen von 172 164 beförderten fahrplanmäßigen Zügen mit Perfonen- befórderung 1470, oder 9,85 pCt., mithin 0,12 pCt. weniger. Jn Folge der Verspätungen wurden 679 Anschlüsse versäumt (gegen 627 in demselven Monai des Vorjahres und 519 im Vor- monat). “Wird eine Gruppirung der Eiscnbahnen nach den auf je eine Anshlußversäumniß entfallenden Zugverspätun- gen vorgenommen , so kommen in erster Reihe die Oels- Gnesener Eisenbahn (2 Anschluß - Versäumnisse auf 1 Ber- spätung mit 0,50, die Marienburg-Mlawkaer Eisenbahn (1 An- {luß - Versäumniß auf 1 Verspätung) mit 1,00, die Saal - Eisenbahn (1 Anschluß - Versäumniß auf 1 Ver- spätung) mit 1,00, während die Hessishe Ludwigs-Eisenbahn (20 Anshluß-Versäumnisse auf 355 Verspätungen) mit 16,75, die Württembergishe Staats:Eisenbahn (3 Anschluß-Ver- säumnisse auf 51 Verspätungen) mit 17,00, der Bezirk der Königlichen Eisenbahn - Direktion zu Cöln (rehtsrheinische) (2 Anschluß-Versäumnisse auf 232 Verspätungen) mit 116,00 die leßten Stellen einnehmen und auf 6 Eisenbahnen 20 Verspätungen ohne Anschluß-Versäumnisse und auf 7 Eisen- bahnen weder Verspätungen noch Anschluß-Versäumnisse vor- gekommen sind.

Hannover, 6. November, (Neue Hannoversche Ztg.) Jn der heutigen (8.) Sizung des hannoverschen Provinzial-Landtages wurde die gestern unterbrochene Debatte über den von Rössingshen Urantrag, betr. die Pro- vinzial-:Ordnung für Hannover, fortgeseßt.

Da gestern der Abg. von Lenthe 11 den Antrag gestellt ‘hatte, die jeßige Zusammenseßung des Provinzial-Landtages beizubehalten , so stellte der Abg. Grote folgenden Vermitt- lungsantrag :

„Der Provinzial-Landtag wolle der Königlichen Staatêregierung den Wunsch ausdrüen :

1) die bisherige Zusammenseßung des Provinzial Landtages auch nach Einführung einec Provinzialordnung laut Gesez vom 23. Juli 1879 beizubektalten,

2) falls der Antrag 1 abgelehnt, einer Zusammenscizung dcs Provinzial-Landtages nach dem Artrage von Rössing und Geaofssen ihre Zustimmung zu geben.“

Der Antragsteller glaubte, daß, wenn der unter Nr. 1 seines Antrages angesührte Vorschlag der Königlichen Staats- regierung als Beschluß des Landtages unterbreitet werde, die- selbe sehr wohl darauf eingehen würde. Falls aber der Provinzial-Landtag Nr. 1 ablehnen und den Eventual- antrag 2 annehmen sollte, so bitte er, auch in der Zusammen- sezung nah dem von Rössingshen Antrage möglichst an die bestehenden Verhältnisse anzulehnen; er stelle daher den Antrag, daß im Lüneburgischen die sämmtlichen Ver- treter der Großgrundbesißer auf den Kreistagen Gifhorn, Burgdorf, Jsenhagen, Fallingbostel, Soltäáu, Landkreis Celle, Uelzen, Landkreis Lüneburg, Lüchow, Dannenberg, Bleckede, Winsen a. d. Luhe, Landkreis Harburg, zusammen 5 Abge- ordnete zum Provinzial-Landtag wählten. Für andere Distrikte würden vielleiht andere Herren entsprehende Vir- besserungsanträge zu dem Rössingshen Antrage stellen.

Der Abg. Lauenstein bemerkte, der Antrag von Lenthe Ik, habe die ganze Angelegenheit ihres ursprünglichen Charakters entfleidet und in die Debatte ein Element gebracht, was nicht dahin gehöre. Als er in der Kommission für den Antrag von Rössing gestimmt habe, habe er geglaubt, daß der alte 1881 abgelehnte, aber dur den Abg. von Lenthe gestern wieder

aufgenommene Antrag auf Beibehaltung des jeßigen Provinziallandtages nihi wieder eingebraht werden würde. Es sei eine Durhbrehung des ganzen Gebäudes

der Kreis: und Provinzialordnung, wie sie 1881 berathen sei, wenn der Provinzial-Landtag außer jedem Zusammen- hang mit der Kreisordnung zusammengeseßt werde. Die Bevorzugung der Nitterschast nah dem bisherigen Wahl- raodus fei nicht gerechtfertigt, und auch wenn die Auf- nahme no mehrerer Güter in die rittershastlihen Korpo- rationen erfolge, so werde doch die ritterschaftlihe Vertretung nie mit der Vertretung der Großgrundbesißer identisch sein. Eine geseßlihe Anerkennung des Fortbestehens der Ritter- schaften als gesonderte Korporationen innerhalb der Pro- vinzial vertretung, was doch bei Annahme des Antrages von Lenthe 11, geschehen werde, habe Geheimrath Haase Namens des Ministers {on bei früheren Berathungen als für die Königlihe Staatsregierung nicht annehmbar hingestellt. Jn welchem Sinne die Ritterschaft bei der Aufnahme neuer Großgrundbesizer in ihre Korporation verfahre, zeige der cbenfalls zur Berathung gestellte Antrag der hildesheimschen Ritterschaft, Er, Redner, sei kein Gegner der jeßt bestehenden Landschaften der Provinz Hannover, aber nah Einführung der Kreisordnung hätten sie keine Existenz- berechtigung mehr, und ihr Fortbestehenlassen blos als Wahl- körper zumrProvinzial-Landtage würde einen zu großen Apparat zu diesem Zwecke in Bewegung seßen heißen.

Der Abg. Tannen erklärte, er stehe noch auf demselben Standpunkte wie 1881, niht weil er Heil und Segen von der neuen Verfassung erwarte: die alte Aemterverfassung hätte er am liebsten erhalten gesehen, und der in Aussicht gestellte neue Apparat der Kreistage 2c. erscheine ihm reithlich komplizirt; wenn aber cinmal die Beibehaltung der alten Verfassung niht möglih sei, in Rücksicht auf Lie allge- meine Gesecßgebung, so sei die Regierungsvorlage die zweck- entsprehendste. Denn es sei unmögli, eine völlig richtige Zusammenlegung der einzelnen Kreise zu Wahlbezirken im Nössingshen Sinne herbeizuführen; der in der Nähe des

Wahlortes liegende Kreis würde die Majorität haben. Redner erinnerte daran, daß alle Veränderungen, welhe der Landtag 1881 an der Kreis- und Provinzialordnung ge- mat habe, auf Kosten der Landgemeinden gemacht seien. Die dritte Kurie vertheidige ihr gutes Recht, und es sei nicht wahrscheinlih, daß, wenn einer der beiden anderen Stände in ihrer Lage wäre, derselbe eine gleihe Gutmüthigkeit und Nachgiebigkeit an den Tag legen würde, wie der dritte Stand es thue, wenn derselbe fih noch auf weitere Beshränkungen seiner Rechte einließe. Redner bat am Schlusse seiner Aus- führungen, alle Anträge abzulehnen und es bei der Regie- rungsvorlage verbleiben zu lassen.

Der Abg. Graf Knyphausen spra sich für den Antrag von Lenthe 11, aus. Wenn man der bisherigen Provinzial- verwaltung nur Gutes nacsagen könne, jo sei es doch nicht opportun, an deren Stelle cine andere Verwaltung zu seßen, über deren Charafter, deren Wirken und Thätigkeit sich feiner bis jeßt ein Bild machen könne. Wenn man sage, die Landgemeinden müßten, ihrem numerischen Ge- wichte entsprehend, eine größere Vertretung haben, fo seien die Znteressen des Grundbesißes so selidarisch, daß eine Verständigung zwishen Großgrundbesißern und den Land- gemeinden, wie bisher zwischen der ersten und dritten Kurie, leiht und wahrscheinlih sei. Eine Ritterschast gebe es nicht mehr, denn jeder Großgrundbesißer werde in die erste Kurie der Landschasten, wenn derselbe den entsprehenden Bedin- gungen genüge, aufgenommen. Uebrigens würden gewiß die Interessen des Grundbesißes von den Vertretern des alten befestigten Grundbesiges besser gewahrt als von Großgrund- besißern, die aus früheren Bankiers und in den Ruhestand getretenen Börsenspekulanten beständen.

Nach längerer weiterer Debatte wurde der von Lenthe sche

Antrag gegen 26 Stimmen abgelehnt, der Antrag von Grothe ebenfalls verworfen und der 8. 9 (Zusammensezung des Pro- vinzial-Landtags) nah dem Antrage von Rössing, den die Kom- mission gebilligt hatte, mit 42 gegen 30 Stimmen genehmigt ; hiernach soll bei Einführung der neuen Provinzial-Drdnung in Hann over der Provinzial-Landtag nicht aus freier Wahl der Kreistage, wie in den östlihen Provinzen, hervorgehen, fon- dern aus Wahlen der nach den drei Verbänden des großen, des kleinen Grundbesißes und der Städte gesonderten Kreis- tagsmitglieder, nahdem jedem der drei Verbände ein für allemal geseßlih eine bestimmte Anzahl Provinzial-Landtags- Abgeordneter zugetheilt worden; es sollen deren je 27 vom großen Grundbesiß und von den Städten, 40 von den Land: gemeinden gewählt werden. Es folgte die Berathung der Bestimmungen über Aus- einanderscßung der in den Kreisen zu vereinigenden Wegeverbän dez; die Anträge der Kommission wurden an- genommen, alle anderen Anträge aber abgelehnt.

Nach Annahme des Urantrages von Hammeistein-Loxien, demzufolge auch Rittergüter sollten in die Höferollen einge- tragen werden können, wurde die Sizung auf Mittwoch 11 Uhr vertagt.

Frankfurt a. M., 7. November. (W. T. B.) JFhre Kaiserlichen und Königlichen Hoheiten der Kron- prinz und die Kronprinzessin trafen in Begleitung des Regierungs-Präfidenten von Wurmb heute Mittag aus Wies- baden hi.r ein und besuchten unter Führung des Vorsißenden Dr. von Brüning die permanente Ausstellung des mitteldeutschen Kunstgewerbevereins. Se. Kaiserlihe Hoheit der Kronprinz begab Sich sodann nach dem Mannskopsshen Hause auf dem Nömerberge, woselbst im Jahre 1793 die Verlobung der Königin Luise stattgefunden hat, und besuchte darauf mit Jhrer Kaiserlichen Hoheit der Kronprinzessin, unter Führung des Ober-Bürgermeisters Miquel, das Archiv und den Dom. Später machten die Kronprinzlichen Herrschaften eine Spazier- fahrt durch die Stadt, nahmen im Frankfurter Hose das Diner ein und kehrten am Abend nach Wiesbaden zurü.

Hessen. Darmstadt, 5. November. (Darmst. Ztg.) Der Großherzog ist heute zur Jagd nah Oberhessen abgereist,

Oesterreich-Ungarn. Wien, 7. November, (W. T. B.) Der Budgetausshuß der Reichsraths-Delegation bewilligte das ordentliche Heereserforderniß ohne irgend welchen Abstrich, nahdem der Kriegs-Minister die Vorwürfe des Abg. Sturm wegen Ueberschreitung der Voranschläge eingehend widerlegt hatte.

Jn der heutigen Plenarsißung der ungarischen Delegation wurde das Budget des Ministeriums des Auswärtigen genehmigt. Bei der Berathung hatte der Abg. Baußnecrn der großen Befriedigung über das Bündniß mit Deutschland und dem Wunsche nah einem volfswirthschastlihen Ausbau dieses Bündnisses Ausdruck gegeben. Graf Banffy betonte die Nothwendigkeit, alle gegen dicses Bündniß gerichteten Agitationen zu unter: drücken, auch den kleinen Staaten gegenüber die Politik der Nachgiebigkeit aufzugeben. Jm weiteren Verlauf der Sißung wurden auch die Budgets der Marine, des Reichs - Finanz Ministeriums und des Obersten Rehnungshofes fowie die Schlußrehnung des Jahres 1881 angenommen.

Der bulgarische Minister-Präsident und Minister des Auswärtigen, Balabanoff, ist aus Stk. Petersburg hier eingetroffen,

Belgien. Brüssel, 6. November. (Köln. Ztg.) Der Graf von Flandern ist heute srüh von seiner Reise nah Nordafrika zurückgekehrt. Der Kronprinz von Por- tugal hat gestern Seraing besucht und sih heute nah Ost- ende begeben.

Großbritannien und Jrland. Dover, 7. Novem- ber. (W. T. B.) Der Kronprinz von Portugal ist heute aus Belgien hier angekommen und alsbald nah London weitergereist.

Frankreich. Paris, 6. November. (Fr. Corr.) Der heutige Ministerrath unter dem Vorsiß des Präsidenten Grévy bejästigte sich mit der neuen Kreditvorlage für die Tongking-Expedition. Nah dem „Temps“ wird die Höhe dieses Kredits in runden Ziffern sih auf neun Millionen Franks belaufen. Der Minister des Aeußern, Ch allemel- Lacour, wohnte dem Ministerrath bei und wird sich erst gegen Ende der Woche mit Urlaub nah Cannes begeben.

Der Minister des Jnnern, Waldeck-Rousseau, erschien heute vor der Kommission des Gemeinde- geseßes, um derselben cin Projekt über eine anderweitige Eintheilung von Paris in Wahlkreise sür die Gemeinderaths-

wahlen zu unterbreiten. Hiernach sollen die 20 Arrondisse- ments von Paris in 7 Wahlkreise zusammengelegt werden, von denen der erste und vierte je 23, der zweite und dritte je 21 Gemeinderäthe, und zwar nach dem Listen- sfrutinium zu wählen haben würden. Gleichzeitig ver- langte der Minister, Namens der Regierung, daß diese Be- stimmungen als definitive Artikel in das neue Gemeindegeseß aufzunehmen wären. Die Kommission hat dem Projekt selbst zugestimmt, jedoch die Einfügung in das Gemeindegeseß ab- gelehnt, da sie Alles, was auf die Gemeindeverfassung von Zen Deus hat, einem Spezialgeseß vorbehalten zu sehen wünscht.

__— 7. November. (W. T. B.) Jn der Budgetkonm- mission beantragte heute der Finanz-Minister Tirard, im März k. J. eine Anleihe von 320 Mill. Francs dreipro- zentiger amortisirbarer Rente für das außerordentlihe Budget aufzunehmen.

Der Antrag von Laroche-JFoubert (Bonapartifst) das Ministerium in Anklagezustand zu verseßen, und ein weiterer Antrag auf Einsezung einer Kommission zur Prüfung der Tongking- Angelegenheit wurden von der dazu eingesebten parlamentarishen Kommission abgelehnt.

Serbien. Belgrad, 7. November. (W. T. B.) Auf Requisition des Königlichen Kommissars in Zajcar wurden die namhafteren Mitglieder des hiesigen Centralcomités der radikalen Partei: Pasic, Theodorovic, Rascha, Milos- devic, Professor Gersic, Andreas, Nikolic, Tabackhändler s 0d und Professor Giaja in der lcßten Nacht ver-

aftet.

Auch im Bezirk Banja, Kreis Alexinat, i} der Be- lagerungszustand proklamirt worden. :

(W. T. B.) Der „Neuen freien Presse“ wird aus Belgrad gemeldet, daß die Ruhestörer von den Truvpen eingeschlossen seien, und daß man deren baldige Waffen- streckung erwarte.

Nußland und Polen. St. Petersburg, 8. November. (W. T. B.) Dem Vernehmen nach ist im Finanz-Mi- nisterium eine Kommission zur Prüfung des Zol[l- tarifs niedergeseßt worden, welche aus Vertretern des Finanz-, des Wege- und Kommunikations- und des Domänen- Ministeriums besteht.

Amerika. New-York, 7. November. (W. T. B.) Nach weiter eingegangenen Berichten sind bei den Staats - wahlen in Massahusetts die republikanishen Kandidaten mit großer Majorität gewählt worden. Jm Staate New-York follen mit einer einzigen Ausnahme die demokratischen Kan- didaten gewählt worden sein. Fn Pennsylvanien, Minnesota, Nebrasfka errangen die Republikaner, in Virginien, New-Fersey, Maryland die Demokraten die Majorität.

7. November. (W. T. B.) Bei den Staats3wahlen im Staate Mississippi erlangten die Demokraten die Majorität. Die Wahlen für die Legislatur von Konnektikut ergaben Ge- winne für die Republikaner. Jn der Legislatur von Virginia erhielten die Demokraten die Majorität, und es steht in Folge dessen von Virginia die Wahl eines Demokraten für den Senat in Washington zu erwarten. Fn der Legislatur von New York haben die Republikaner die Majorität.

Zeitungsstimmen.

_ Die „Deutsge lanowirthshaftlize Presse“ schreibt über amerikanishes Schweinefleish und Schmalz:

__ Als im März d. I. die Kaiserliche Verordnung, welche die Ein- fuhr amerikanischer Shweine, Schweinefleishes und aller aus dem- selben hergestellten Präparate mit Ausnahme des Schmalzes unter- sagte, ershien, war die Zahl Derjenigen, welche sich von der NÜtz- libkeit und Nothwendigkeit dieses Schrittes nicht überzeugt hatten, keineswegs unbedeutend. Verschiedene Umstände haben jedo seitdem zu einer gewissen Klärung beigetragen. Zunächst ift nämlich die von den Gegnern vorausgesagte und gefürchtete Preissteigerung feineêwegs eingetreten, sondern das Mitte April in Wirksamkeit getretene Ein- Me hat sid nach dieser Richtung hin gar nicht bemerkbar gemaM?t.

Ebensowenig verwirklichte sich die zweite Befürchtung, es werde das nur cinscitig gegen amerikanische Schweine erlassene Verbot einen verstärkten Import österreichishcr und russisher Schweine hervor- rufen, sona nur jenen Ländern einen Vortheil zuwenden, ohne gleih- zeitig die heimische Landwirthschaft zu fördern. Die amtlihen Nach- weise über deutsche Ein- und Ausfuhr ergeben vielmehr das Gegen- theil, denn es betrug:

In der Zeit vom 1. Januar bis 1. September 1882:

die Einfuhr ; 954 261 Schweine,

die Auëfuhr __237 905 5

Es verblieben in Deutschland 716 356 Schweine. Dagegen in der gleichen Periode 1883:

die Einfuhr 761 356 Schweine,

die Ausfuhr 314 731 5

Es verblieben in Deutschland 446 625 Schweine.

Die Einfuhr vermir derte sich um nahezu 200 000 Stück, während gleichzeitig die Ausfubr um sast 89000 Stück zunahm, fo daß fich die Zabl der in Deutschland verbliebenen Schweine um 269 731 ver- ringerte. Diesen bedeutenden Ausfall hat sonach das deutsche Sdcwein ersetzt, während es außerdem auch noch an Stelle des ver- botenen amerifanishen Schweinefleishes eintreten mußte. Auch dieser Import war nicht unbedeutend und alljährlich rasch steigend. (Die „D landw. Pr.“ berechnet densclben für das Jahr 1882—83 auf 105 730 Schwéine.) Es wird der heimisben Landwirthschaft sehr zu gute kommen, daß sie fortan soviel mehr Schweine zu liefern Ge- legenheit findet, resp. schon fand. Schwer wird ihr dies nicbt fallen,

da Preußen allein ca. 47 Millioncn Schweine besitzt. (Sacbsen 355550 am 10. Januar 1883; Baden 229125 am 30. No-

vember 1880.)

Auch cine dritte Befürchtung is nicht eingetreten, nämlich die, daß die Vereinigten Staaten Repressalien nchmen würden. Aller- dings haben verschiedene amerikanise Zeitungen hierzu gerathen, sogar ein Verbot deutscher Wollen- und Baumwoollenwaarea in Vorschlag gebraht; die maßgebenden Parteien und Persönlichkeiten haben sich jedoch allen folchen Schritten gegenüber durchaus ablehnend verhalten, und zwar aus sehr guten Gründen.

Es hat sid nämli, troß der cndlosen Lobeserhebungen aller amerifanischben Farmer über die Vorzüglichkeit des dortigen Schweine- fleishes und tro der cinmüthigen Unterstüßungen der gesammten Presse aller Parteien, herausgesiellt, daß gewisse Zweifel doc nicht so ganz unberetigt seien. : 5

Beispiel3weise berichten englisbe Blätter aus neuester Zeit fol- genden, allgemeines Aufsehea erregenden Vorfall. Im September dieses Jahres besute der hôcbste englische ricterliche Würdenträger, der Lord Chief Justice, Lord Coleridge, im Auftrage seiner Regieruag die Ver- einigten Staaten, um persönli das dortige Rechtéswesen kennen zu lernen. Man erwies ibm alle möglichen, seinem hoben Range entsprechenden Ehrenbezeugungen und nahm ihn aufs Freundlihste auf. In Chi- cago wurde ihm zu Ehren ein Banket gegeben, und da er den Wunsch äußerte, die großartigen Schlächtereien, in denen jährlich