1883 / 282 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 30 Nov 1883 18:00:01 GMT) scan diff

F Inserate für den Deutschen Reih83- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels8-

register nimmt an: die Königliche Expedition | 1.

des Deutschen Reichs-Anzeigers und KAöniglich | ?-

Preußischen Staats-Anzeigers : 3

l Berlin 8W., Wilhelm-Straße Nr. 32. L 4. u. s

Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen.

Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen u. dergl.

Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen etc.

Verloosung, Amortisation, Zinszablnng

. w. von öffentlichen Papieren.

Deffentlicher Anzeiger.

5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshandel.

6. Verschiedene Bekanntmachungen.

7. Literarische Anzeigen.

8. Theater-Anzeigen.

9, Familien-Nachrichten.

In der Börsen- beilage.

K

Inserate nehmen an: die Annoncen-Expeditionen det

„Juvalidendank“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daunbe & Co., E. Sÿhlotte,

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.

Subhastationen, Aufgebote, Vor: ladungen u. dergl. [52232]

Es haben: Amgeovo!.

1) Die Wittwe des Arbeiters Wilhelm Gerhardy- Beer, Margarethe, geb. Sommer, in Giebolde- hausen wegen der am 9. Januar 1856 zu Gunsten der Heinri Bode'shen Minorennen zu Eie- boldehausen unter Nr. 213 Band 26 des Hyp.- Buchs für den Bezirk des alten Amtes Giebolde- rauen eingetragenen und durch Cesfionsurkunde vom 11. Juli 1871 s{ließlich an die Kinder des weil Hans Heinrih Stichert zu Wollbrands- hausen, Namens Stephan und Marie Stichert, üktergegangenen Hypotkte? in Höhe von 350 Thlr. Courant ;

2) die Wittwe des Maurers Joseph Heine, Franz jun. Sohn, Louise, geb. Hardegen, in Krebeck, wegen der am 17. Januar 1848 zu Gunsten des Ackermanns Daniel Friederici zu Rens- hausen unter Nr. 56 Band 22 des Hyp.-Buchs für den Bezirk des alten Amtes Gieboldehausen eingetragenen und durch gerihtliben Erbrezeß vom 16, Juli 1867 an die verehelichte Parti- kulier Goepell, Elisabeth, geb. Friederici, zu Göttingen gediehenen Hypothek in Höhe von

120 Tblr. Courant;

3) die Wittwe des Ackermanns Andreas Gold- mann, Catharine, geb. Goldmann, in Seeburg wegen der am 30. November 1849 zu Gunsten des minderjährigen Hermann Fraaß in Eber- gößen unter Nr. 259a. Band 22 des Hyp.- Buchs für den Bezirk des alten Amtes Gie- boidehausen eingetragenen Hypothek in Höhe von 400 Thlr. Courant ;

4) die Wittwe des Fruchthändlers Ludwig Jörn Marie, geb. Schmalstieg, in Mingerode wegen der am 19. Februar 1853 zu Gunsten der min- derjährigen Kinder des weil. Krämers Christoph Drevklust in Gieboldehausen unter Nr. 324 Band 24 des Hvyp.-Buchs für den Bezirk des alten Amtes Gieboldehausen eingetragenen und \cchließlich durch Cession bezw. Erbgang auf die oben genannte Wittwe Jörn gediehenen Hypothek in Höhe von 100 Thlr. Courant

unter Glaubhaftmachung des Verlustes der betreffen- den Hypothekenurkunden behufs Löschung der er- Ps Hypotheken das öffentliche Aufgebot bean- ragt.

Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert,

spätestens in dem auf Mittwoth, den 11. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gerichte anberaumten Auf- gebotstermine ihre Rechte anzumelden, und die Ur- kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä-

[52246]

buchsauszug

[52237]

und Nr. 10

geriht. VIII

[52243] Durch Ur

13 Blatt 38 theilung III. 2100 M für

Lenzen, d

[52248] 7. Dezember

kraftlos erflàä

ladet den 2c.

auszusprechen

rung der Urkunden erfolgen wird. 1) der Bekl Gieboldehausen, den 13, November 1883, von der Königliches Amtsgericht. IIT. 28. Mai Sachs. helmine“

Amtsgefertigt :

Gieboldehausen, den 26, November 1883. _Jetschin, Amtsgerichts-Srkretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[52234] Jakob Hutler, Bauer von Ei(hlberg, hat Antrag |

gestellt, den Metzger Christof Hußler von Cichlberg, Prozesses geboren am 3. Januar 1817, über dessen Leben seit 4) das Urth

30 Jahren keine Kunde mehr eingekommen, für todt zu erklären. L Es ergeht gemäß Art. 110 A, G. die Auffor- erung: 1) an den Verschollenen, spätestens im Aufgebots- termin, welcher auf

zeßgerichts.

__ Vormittags 9 Uhr, bei hiesigem Gerichte bestimmt wird, persönlich oder shriftlich fi anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,

2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- gebotstermin wahrzunehmen,

3) an alle Diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung bei Gericht zu machen.

Am 28. November 1883.

Königliches Amtsgericht Eschenbach. Plank, Akt.

[52264]

mit unbekann

[52227] heim auf

Am 19/20. Februar d. J. verstarb im hiesigen Be Louisenhof eine hier unbekannte Frau dur

elbstmord, welche sich im Fremdenbuche „Frau Hartung aus Bergedorf“ genannt hat. Auf Antrag des Registrators Haupt, als Kurator des Nachlasses derselben, werden alle diejenigen, welche gegen den [52255 hier befindlihen Nachlaß der Verstorbenen Erbrechte Di eb f oder aus irgend einem sonstigen Rechtsgrunde A Cle t L derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, hier- | Gg erte durch aufgefordert, spätestens in dem auf

den 14, Februar 1884, Mittags 12 Uhr, angeseßten Termine ihre etwaigen Erbrechte gehörig darzulegen und zu begründen, beziehungsweise ihre gers en und Ansprüche bei Vorlegung ihrer

eweismittel anzumelden, und zwar unter dem Nach- theile, daß dieselben unter Auferlegung cines ewigen Still|hweigens von der Nahlaßmasse werden abge- wiesen und über diese weiter den Rechten gemäß wird verfügt werden.

Schwerin, den 26. November 1883,

Das Waisengeriht.

Prehn. P. Behrns.

Auszug der K

mit der Auf

Lüneburg,

[52241] Bekanntmachung.

Durch Ausf\ch{lußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage ist das Sparkafssen- buch Nr. 9781 der Pein Spar- und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande für krafklos erklärt.

Sigmaringen, den 26. November 1883.

Der Gerichtsschreiber.

[52251] Nr. 25 132.

Cession und

Aufgebot für kraftlos erklärt worden. Gilgenburg, den 14. November 1883.

Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil vom 21. November 1883 sind die Sparkafsenbücher der städtishen Sparkasse zu Königsberg Nr. 109 365

berg, den 21. November 1883. Königlihes Amts-

20. November 1883 is der Grundschuldbrief vom 11. Mai 1877 über die auf dem Grundstück, Band

Die Hypothekenurkunde vom 27. November und

Heinrih Poeter zu Borbeck im Grundbuche von Borbeck Band 116 Blatt 52 Abth. III. Nr. 2 ein- getragene Baukostenforderung von 400 Thlr. ist für

Borbeck, 17. November 1883,

(5222) Oeffentliche Zustellung. Schuhmacher Friedrih Schenk von Heidenheim,

als Vormund der Wilhelmine Biêwanger, illeg. der Dienstmagd Marie Biswanger von dort hat

gegen den Dienstknecht Johann Popp, Dekonomensohn aus Vestenberg, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage auf Vaterschaftê-Anerkennung und Alimentenleistun- gen beim K.

Mittwoch, den 16. Januar 1884,

im Sitzungssaal des K. beraumten Verhandlungstermin mit dem Antrage,

geseßlih beschränkte Erbrecht cinzuräumen, 2) einen jährlichen Alimentationsbeitrag von achtzig Mark bis zum 14. Lebensjahr des Kindes zu zahlen, das seinerzeitige Schulgeld und die Be- gräbnißkosten, wenn das Kind innerhalb der Alimentationsperiode sterben sollte, zu bezahlen, der Beklagte Popp hat sämmtliche Kosten des

Dieser Klagschrifts-Auszug wird dem Beklagten Johann Popp aus Vestenberg hiemit öffentlich zu- gestellt gemäß vorliegender Ermächtigung des Pro-

Ansbach, den 26. November 1883. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Ansbach. Montag, den 6. Oktober 1884, Schwarz, K. Sekretär.

Oeffentliche Zustellung. Der Wagner Wilhelm Armbruster in Bissingen Élagt gegen den Sternwirth Karl

am 11. März 1880 unterpfändlih versicherten Dar- lehen von 1300 M4, mit dem Antrage auf Verurthei- | N des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Bezahlung des aus 12. März 1882 und 1883 verfallenen 4# °/g tigen Zinses von je 58 M. 50 S, zusammen von 117 #, und ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- streits vor das Königlihe Amtsgericht zu Kirch-

den 30, Zanuar 1884, Vormittags 87 Uhr. Zum Zwette der öffentlichen Zustellung wird dieser

Ko, Gerichtsschreiber des Königlichen Württ. Amtsgerichts. Oeffentliche Zustellung.

Lüneburg, klagt gegen ihren Chemann, den Arbeiter Johann Julius Bernhard Karbe, Aufenthaltsort unbekannt, wegen Chescheidung, mit dem Antrage: die zwischen den Parteien bestehende Che dem Bande nach zu trennen, auch den Beklagten für den \{hul- digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts zu Lüneburg auf

den 17, März 1884, Vormittags 97 Uhr,

Gerichte zugelaßenen Anwalt zu bestellen.

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

i Hoops, Gerichtéschreiber des Königlichen Landgerichts.

meister zu Wolfenweiler, klagt gegen den

von Wolfenweiler, zur Zeit unbekannt wo? aus

Bekanntmachung.

Das Zweigdokument über die im Grundbuch von Le5walde Nr. 15 Abthl. TI1I. Nr. 4 in Höhe von 148 Thaler 84 Groshen für Barbara, geb. Leliwa, Eva, Dorothea und Catharina Gros fub- ingrossirten Forderung, bestehend aus der Aus- fertigung des Recesses vom 24. Juli 1883, dem Subingrossationsvermerk und

ions} 1 einem Hypotheken- in vim rec., ift nah gehörig erfolgtem

Königliches Amts3gericht.

1951 für fraftlos erklärt. Königs-

theil des unterzeichneten Gerichts vom

1 des Grundbuchs von Lenzen, in Ab- Nr. 5 cingetragene Grundschuld von fraftlo3 erklärt worden. en 20. November 1883. Königliches Amtsgericht.

1871 über cine für den Scbreiner

rt. Königliches Amtsgericht.

Amtsgericht Ansbach eingereiht und Popp zu dem auf

Vormittags 9 Uhr, mt8gerichts Ansbach an-

agte ist schuldig, die Vaterschaft zu dem Dienstmagd Marié Biswanger am

cr. außerehelich geborenen .Kind „Wil- anzuerkennen und hat demselben das

zu tragen, eil wird vorläufig vollstreckbar erklärt.

Rupp von hier, tem Aufenthalt abwesend, aus einem

lage bekannt gemacht.

u Dora Karbe, geborne Göfsel, zu n durch den Rechtsanwalt Gerding in

forderung, einen bei dem gedachten

den 26. November 1883.

Oeffentliche Zustellung. Der Mathias Maier, Altbürger-

Johann Lodholz

flagten zur mündlichen Verhandlung des

S den 29, Dezember 1883, ormittags 9 Uhr. zum Zwecke der dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Freiburg i. B., den 26. November 1883.

[52259] Oeffentliche Zustellung.

Seiffert daselbst, klagt gegen ihren z. Zt. in un bekannter Abwesenheit lebenden Ehemann , Scchlosser Walther Mann von Dessau, wegen bös

Trennung der zwischen ihnen bestehenden lichen Landgerichts zu Dessau auf

zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessau, den 27. November 1883. Mayländer, Kanzlei-Rath, Gerichtsschreiber des Herzoglichen Landgerichts.

[52261] Oeffentliche Zustellung.

geb. Bremer, zu Gr. Stöheim,

jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien beste- hende Che wegen böslicher Verlassung der Klägerin durch den Beklagten dem Bande nach zu scheiden und ladet den Beklagten zur mündlihen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die erste Civil- kammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braun-

schweig auf den 18. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- rihte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 27. November 1883, A, Rautmann, Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts.

[52265] Gütertrennungs-Klage. Die Ehefrau Wilhelm Strunk, Anna Maria, geb. Klein, ohne Geschäft zu Erlen b. Much, ver- treten durch Rechtsanwalt Dr, August Cillis, klagt gegen den Wilhelm Strunk, Schreiner zu Erlen, wegen Gütertrennung mit dem Antrage auf Auflösung r N cen ihnen bestehenden ehelihen Gütergemein- ast.

Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Land- gerihts zu Bonn is Termin auf

den 21. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr, bestimmt.

Boun, den 28. November 1883.

Klein, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts. Abtheilung T.

[52267] Jn der Strafsache

gegen den Militärpflichtigen Wilhelm August Adolf Poppe aus Harburg,

: ias Vergehen gegen § 140 1 St. G. B. wi

rd,

da der Angeschuldigte des Vergehens gegen 8. 140

Absay 1 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs beschuldigt

ist, auf Grund der §8. 480, 325, 326 der

Strafprozeßordnung, zur Deckung der den Angeschuldigten eere treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver- mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Hannover, den 13. November 1883.

Königliches Landgericht. Strafkammer II a.

gez. Meder. Graßhoff. Hellweg.

Ausgefertigt Hannover, 13. November 1883. chröôder,

Gerichtsschreiber Königlichen Landgerichts.

[52266] In der Strafsache gegen den Militärpflichtigen Wilh. Heinrih Louis Solle aus Harburg, zuleßt in Hannover wohnhaft, wegen Vergehens gegen §8. 1401 Strafgeseßbuchs, wird, da der Angeschuldigte des Vergehens gegen S. 140 Absaß 1 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs be- beschuldigt ist, auf Grund der §8. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Hannover, den 13. November 1883, Königliches Landgericht, Strafkammer Ila.

(gez.) Meder. Graßhoff. Hellwesg.

Ausgefertigt: Haunover, den 14. November 1883. : Schröder,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

(52057] Nach Vorschrift der Deutschen Rechtsanwalts- Ordnung vom 1. Juli 1878 hat die Anwaltskammer

Darlehen, mit dem Antrage auf

pahlung von 239 M 60 nebst 5 2% Zinsen vom 3. v. Mts. aus 231 Æ 80 4 und ladet ’e Ee

echt8- streits vor das Großherzoglihe Amtsgericht zu Frei-

¿ffentlihen Zustellung wird

Wagner, Gerichtsschreiber des Großherzoglichen Amtsgerichts.

Die verehelichte Friederike Mann, geborene Becker, zu Dessau, vertreten durch den Recht2anwalt Dr.

den

liher Verlassung mit dem Antrage auf ee e un ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandung des Rechtsstreits vor die erste Civilkammer des Herzog-

den 14. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte

Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser

Die Ehefrau des Musikus Carl Britzwein, Louise, vertreten durch den Rechtsanwalt Eyferth zu Wolfenbüttel, klagt gegen ihren genannten Chemann, zuleßt hieselbft,

zu Celle eine Neuwahl der nach vierjährigem Turnus ausgeschiedenen Mitglieder des Vorstandes vor- genommen.

_Der Vorftaud der Anwaltskammer bestebt für die Zeit vom 1. Oktober 1883 bis dahin 1885 aus den nabbenannten Rechtsanwälten:

1) Justiz-Rath Haarmann in Celle, Vorsißender, 2) Justiz-Rath Linckelmann in Hannover, ftell- vertretender Vorsißender, 3) Justiz-Rath Evers in Celle, Schriftführer, 4) Rechtsanwalt Rautenberg Il. in Hannover, stellvertretender Schriftführer, 5) Justiz-Rath Burghard in Stade, 6) Justiz-Rath Dr. Caspary in Moritberg bei Hildesheim, 7) Rechtsanwalt Cleeves in Harnover, - 8) Justiz-Rath Egersdorffff in Lüneburg, 9) Justiz-Rath Dr. Kistemaker in O3nabrü, - 10) Justiz-Rath Mangold in Celle,

11) Justiz-Rath Dr. Müller in Verden,

12) Justiz-Rath Dr. Naumann in Celle,

13) Rechtsanwalt Runnenberg in Detmold,

14) Rechtsanwalt Schrader in Göttingen,

15) Justiz-Rath Vissering in Aurich.

Celle, den 24. November 1883. Königliches Ober-Landesgericht. Kühne.

(32013) Bekanntmachung.

Der Rechtéanwalt Cichowiez ist mit dem Wohn- iße zu Posen bei dem Landgericht hierselb zur echtsanwaltschaft zugelassen und in die Rechts- anwaltsliste eingetragen worden. Posen, den 27. November 1883. Der Präsident des Königlichen Landgerichts. Gisevius.

[52012]

Beka untmachung. Der Re(tsanwalt v, Glo- bocki in Posen ist nah Aufgabe seiner Zulassung in der Liste der bei dem hiesigem Landgerichte zu- gelassenen Rechtsanwälte gelösht. Posen, den 28. November 1883, Der Präsident des Königlichen Landgerichts. Gisevius.

R [52276]

Ff pee T Cöln-Mindener E Eisenbahn - Gesellschaft. E S

Auf Grund der, Allerhöchsten Ermächtigung vom 22. Oktober d. J. wird der Umtausch der Cöln-Mindener Eisenbahn-Stamm- Aktien gegen Staatsschuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe bis auf Weiteres mit der Maßgabe gestattet, daß es der Königlichen Staatsregieruug vor- behalten bleibt, demnächst den Zeitpunkt für Me DUGLEE des Umtausches endgültig fest- zusehen.

Wr pen Be Oktober 1883.

er nister der öffentlichen Arbeiten. Der Finanz-Minister, (gez.) Maybach. (gez) von Scholz.

Mit Bezug auf die vorstehende Erklärung fordern wir die Inhaber von Cöln-Mindener Eisenbahn- Stammaktien von Neuem auf, ihre Aktien gegen

Empfangnahme von Staats\chuldverschreibungen nach A Et unserer Bekanntmachungen vom 26. August 1881, 9. September 1882, 11. März

und 19. April 1883 einzureihen. Dabei machen wir wiederholt ausdrüclich darauf aufmerksam, daß diejenigen Aktionäre, welhe von dem Recht des Umtauscbes gegen Staatsschuldverschreibungen keinen Gebrauch maden, in Gemäßheit des 8. 7 des Ver-

trags vom n E 1879, betreffend den Ueber-

gang des Cöln-Mindener Eisenbaln-Unternehmens auf den Staat, lediglich an dem im Wege der Li- quidation der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft zu zahlenden Kaufpreis mit 700 Æ pro Aktie par- tizipiren, während beim Umtausch für jede Aktie drei Staats\huldverschreibungen der konsolidirten vierprozentigen Anleibe im Nennwerthe von zusam- men 900 M gewährt werden. Bei Unterlassung des Umtausches tritt mithin ein Kapitalverlust von 200 (A pro Aktie ein. Cöln, den 27. November 1883. Königliche Eisenbahn-Direktion (rechts-

rheinische).

[52268] (E E E E e ay Für G'eistliche , V A Offiziere, Bahn-d& Post- beamte, Jäger etc. empfehlen wir als vcrzüglichste Fussbekleidung unsere =y anerkannt zweck- mässigen

Haarschäfte welche namentlich auch bei Gicht, Ziheumatismus, Hähner- augen und sonstigen Fussleiden überraschende Dienste leisten,

Preisliste gratis & franco. BeieBe- stellungen genaue Massangabe erbeten.

Gaîiser & Loœuw Göppingen (Württemberg).

Redacteur: Riedel.

Verlag der Expedition (Kes\el.) Druck: W. Elsner.

Vier Beilagen

Berlin:

für den Bezirk des Königlichen Ober-Landesgerichts

(eins{lißlich Börsen-Beeilage).

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.

M 22.

Erste Beilage

Berlin, Freitag, den 30. November

183.

Nichtamtliches.

reußen. Berlin, 30. November. Im weiteren ui L TLLTE Met gestrigen (6.) Sipung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Ent- wurss einer Kreisordnung für die Provinz Han- nover und des Geseßentwurfs, betreffend die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hannover fortgeseßt. i Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er stimme mit den anderen Rednern darin überein, daß der Provinzial-Landtag nicht die Rardinalfrage in dieser Vorlage bilde. Er he aus nicht einmal eine

i arum man in Preußen, wenn man

siändische Gliederung bei den Kreistagswahlen habe, noch einmal eine solche bei den Provinzial - Land- tagêwahlen neu etabliren solle. Die Hauptfrage bleibe immer die Kreisordnung, und der Kernpunkt : ob

itevorsteher oder nicht Amtsvorsteher. Er müsse ehrlich per s er dur die beiden Redner, die bisher für die Vorlage gesprochen haben, vollständig aus dem Kontext ge- kommen jei. Sowohl der Abg. von Liebermann als der Abg. Köhler seien niht gegen den Amtsvorsteher, sie wollten sih im Gegentheil dazu verstehen, praktishe Vorschläge zu machen, diesen Amtsvorstehern eine Stelle auch in dieser Kreisordnung zu verschaffen. Wenn sie das thun würden, oder wenn sie auc nur in einem Uebergangsstadium darauf vorbereiten wollten, den Amtsvorsteher in diese Kreisordnung zu bringen, dann falle diese Vorlage mit Nothwendigkeit. Denn wenn man doch in Hannover eine solche organische Einrichtung ins Auge fasse, so könne man dem Hause doch unmöglih zumuthen, 68 Kreise zu machen in der Voraussicht, daß später Amtsvorsteher fommen würden. Nun komme der Abg. Windthorst und }age auf das Allerbestimmteste, aus der Einführung dieser Kreis- ordnung werde in Hannover die größte Verwirrung hervor- gehen, die Stimmung werde noch s{limmer werden, die welfishe Agitation dadurh nur gewinnen. Unter diesen Um- ständen müsse er sagen, wenn die Hannoveraner dadurch nicht einmal befriedigt würden, dann wolle seine Partei ihnen die Kreisordnung auhch nicht geben. Denn darin habe der Abg. Windthorst Recht, die vorliegende Kreisordnung weihe viel weiter von der Organisation der alten Provinzen ab, als die jeßige hannoversche Organisation. Jn Hannover sei noch zwischen den großen kommunalen Verbän- den und den kleinen Gemeinden eine Zwischeninstanz aufge- baut. Als die Kreisordnung für die öôstlihen Provinzen in Preußen eingeführt werden sollte, habe der hannoversche Abg. Miquel bewiesen, daß si unmöglich die Jnkonmunalistrung der Polizei auf die Urgemeinde stüßen könne. Auf Grund der Deduktionen des Abg. Miquel habe die Kreisordnung die Gestalt erhalten, wie sie jebt noch bestehe. Erinnere man si, daß die Amtsversammlungen nah hannoverschem Mutjter ein- fach abgeschrieben seien. Nun sei es merkwürdig: “erst fei dieser ganze Gedanke wesentlich unter hannverscher Führung und nah hannovershem Muster hinüberimpor- tirt worden in die östlihen Provinzen, jeßt sollte man aus dem Osten diesen Grundgedanken nach Hannover impor- tiren, und mit einem Male heiße es, um Gottes Willen ver- schone man die Hannoveraner mit diesem Muster, was der Osten von den Hannoveranern selbst bezogen habe. Damals sei von der rehten Seite eingewendet, wie sollte man denn das Material für die Amtsvorsteher finden? Doch der Westen habe Vorzüge vor dem Osten, in Folge dessen werde es auch später sehr leicht sein, Material für Amtsvorsteher zu haben. Dann sagten die Hannoveraner, darin täusche sih der Osten selber. Denke man doch im Osten einmal an die Schwur- und Schiedsgerichte, da habe si {hon längst gezeigt, daß der Osten das nothwendige Material dafür habe. Das ‘sei von den Herren im Osten nicht geglaubt, aber die Hannoveraner seien dabei geblieben. Jeßt sei es umgekehrt. Fett sage der Westen, er habe das Material nicht, der Osten habe viel. besser organisirte Gemeinden, als der Westen. Nun berufe sich der Osten auf die damaligen Aeußerungen ter Hannoveraner und sage, die Hannoveraner würden das Material für die Amts- vorsteher ebenso gut finden, wie der Osten es habe finden müssen. Nun möchte er eine andere Frage in den Vorder- grund stellen. Er gestehe ofen, daß er in gewissen Dingen auth recht konservativ sei, und an die Aenderung einer her- gebrahten Organisation nur sehr ungern gehe. Nun stehe vor ihm hier in Hannover der Amtsverband. Er sehe einen geradezu unangenehmen und unsympathischen Gedanken darin, daß dieje hergebrachte Einrichtung mit einem Male solle beseitigt werden. Er wolle darüber nit entscheiden, denn ihm fehle das nothwendige Material dazu. Er könne nichts Anderes thun, als Zweifel anregen. Bewiesen habe ihm eigentlich noch Niemand, daß es nicht möglich fei, an die gegenwärtige Organisation anzuknüpfen, und troßdem auf der einen Seite selbstverständlih zur Verwaltungsgerichtsbarkeit überzugehen, auf der anderen Seite aber n den An- forderungen der Selbstverwaltung „auf örtliche Polizei Aus- druck zu geben. Man könne sih die Konstruktion der Amts- vorsteher auch sehr wohl so denken, daß ein größeres Amt versehen würde von einer Mehrzahl von Amtsvorstehern, so daß man nit genöthigt wäre, geographishe Bezirke zu bilden und an deren Spiße einen Ämtsvorsteher zu stellen. kleinen Kreise,

Er ci ein entschiedener Feind dieser S habe man diese kleinen Kreise, dann glaube man nur nicht, daß man je zu einer selbständigen

Kommunalverwaltung komme. Glaube man. denn, daß der Landrath, der einem kleinen Kreise vorstehe, einem Gemeinde- vorsteher noch Luft lassen werde? Es liege auch die Gefahr nahe, daß von dem Träger des betreffenden Amtes politische Gesichtspunkte in die Verwaltung hineingetragen werden. Jm Allgemeinen könne er sagen: der Kernpunkt dieser ganzen Kreisordnung sei noch nicht unter Beweis gestellt. Die Art und Weise der Vertheidigung der Herren aus Hannover ebe ihm nicht genügendes Material, um gu sehen, ob hier wirklich

Hierauf ergriff der Vize-Präsident des Staats-Ministe- riums, Staats-Minister von Puttkamer das Wort:

Meine Herren! Ich habe zunächst die Entschuldigung, die son mein Herr Kommissarius für mih dem hohen Hause vorgetragen hat, zu wiederholen. Es war mir absolut unmöglich, bei Eingang der Diskussion hier im Hause anwesend zu sein, und id habe deshalb auch den Eindruck der gesammten Diékusfion niht in dem Maße in mich aufnehmen können, um mich jeßt der Aufgabe zu entledigen, in der Generaldiskussion erschöpfend zu sprewen. Sie werden das mit Nachsidht keurtheilen, id werde ja in der zweiten Berathung, wenn die Kommissionsberathungen abgeschlossen sein werden, un- zweifelhaft noch Gelegenheit haben, auf die einzelnen Punkte zurück- zukommen. Deshalb versage ich mir au, auf die gewiß äußerst wichtige Frage der Komposition des künftigen Provinzial-Landtages, die, wie ih höre, dem fen Abg. Windthorst zu Bemerkungen Vers anlafsung g. geben hat, Heute einzugehen. Ich will nur wiederholen, daß die Regierung allerdings auf dem Standpunkte steht, daß sie mit der von ihr vorgesblagenen Zusammenseßung des Provinzial-Landtages die richtige mitilere Durchscvnittslinte getroffen hat, welche, wie ih wobl fagen kann, als cummunis o0pin10 der Landesvertretung aus den Verhandlungen über die Provinzialordnung im Sahre 1875

ervorgegangen ist. A

s Die Regieruuria fann ihrerseits nit anerkeanen, daß ein Weg der Berücksichtigung dringender Bedürfnisse hannoverischer Cigenthümlich- keiten, die sie sonst sehr gern berücksictigt, vorläge, um auf diesem Gebiete den mit geringer Majorität gefaßten Beschlüssen des Pro- vintal-Landtages naczukommen. Indcfsen ih wiederbole: ih ver- zihte darauf, diese Frage jeßt gründlich zu erörtern, und behalte mir vor, bei der zweiten Beratbung näher auf die Motive zurüdzu- fommen, aus welchen die Regierung es si hat versagen müssen, dem Gutachten des Provinzial-Landtages in dieser Beziehung beizu- treten. Ih will dabei im Vorübergehen bemerken, daß, wie ich glaube, im Allgemeinen keine Beschwerde darüber wird erhoben werden können, daß bei den Organisationsplänen, welbe die Re- gierung die Pflicht hat, für Hannover wie sür andere Provinzen vor- zulegen, die Wünsche der hannoverischen Bevölkerung nicht in genügen- dem Make Berücksichtigung gefunden haben. Ich darf auf die ganze innere Entwickelung8gescichte des preußischen Staates seit 1866 zurüdck- weisen, um einem sol&en Vorwurf, wenn er etwa erhoben werden sollte, wirksam zu begegnen, und auch die jest vorliegende Kreis- ordnung bietet reiches Material zur Bejahung der Behauptung, daß wir, wo wir können, sehr geneigt sind, ten Wünschen der Provinzial- bevölferung nachzukommen.

Was mich hauptsählich bewegt, jeßt _noch zu einigen Be- merkungen mir das Wort zu erbitten, sind die Ausführungen

des Herrn Vorredners, die ja dahin resumiren, daß er zwar Die Kreisordnung, wie sie jeßt für Hannover vorgelegt ist, nicht oëne Weiteres und absolut verwerfen will, daß er aber, wie er sagt, weil die fundamentlegenden Grundsäße nicht genügend unter Beweis gestellt seien, zur Zeit absolut außer Stande fei, ch den Gesichts- punkten anzustließen, welhe für die Regierung bei der Aus8- arbeitung diescs Entwurfes maßgebend gewe}en sind. Hierin ist, wie ih glaube, der Herr Vorredner von etnem fundamentalen Arrtihum ausgegangen, der im Wesentlichen seine ganzen Ausführungen be- herrs%t. Er sagt, wie können wir es verantworten, und wie wollen die Hannoveraner namentli verlangen, nachdem sie uns geholfen haben eine Kreisordnung zu maden, deren Schwerpunkt in einer kommunalen Mittelinstanz liegt, ihnen für Hannover jeßt etne Kreis- ordnung zu machen, in der das nicht der Fall ift und die we- nigstens {ien mir das aus seinen späteren Ausführungen hervor- zugehen sogar die bestehenden Amteverbände auflösen will? J glaube ihn wenigstens so verstanden zu haben. Ich kann, da i in diesem Augenblick das Material nicht zur Hand habe, jeßt nit fontroliren, was bei der Berathung der Kreisordnung von 1872 an Meinungen in dieser Beziehung gewechselt ist. Es wurde auf die Autorität des Abg. Miquel exem- plifizirt, daß er gewissermaßen _als Apostel für die Auf- fasung aufgetreten sei, man müsse in den alten Provinzen eine Kreis-Kommunalinstanz hafen, von wo aus die Organisation der Polizci ¿weckmäßig gemacht werden könne. Meine Herren, dem halte ih den einfachen Text des Gesetzes entgegen, womit wir uns zu beschäftigen haben werden. Die Bildung der Amtsbezirke nach der Kreisordnung von 1872 ist nicht von kommunalen Gesichtspunkten ausgegangen, ih bestreite das ganz ausdrüdcklich, ohne damit aber den Werth absprechen zu wollen, den sole Organisationen haben könnten. Aber positive Vorschrift des Gesetzes ist es, daß die Regelung der Ortspolizeiverwaltung in gewissen lokalen Grenzen stattfinden solle und dazu Bezirke gebildet werden. Der kommunale Charakter dieser Bezirke ist dabei durchaus nebensäcblich und wird nach meiner Auf- fassung voraussihtlich auch ein solcher bleiben, weil nun im Osten einmal die Substrate für solche kommunale Mittelinstanzen zur Zeit fehlen und dauernd fehlea werden. 8. 53 sagt ganz ausdrücklich:

Die zu einem Amtsbezirk zusammengehörenden Gemeinden und Gutsbezirke sind befugt, durch übercinstimmenden Beschluß einzelne Kommunalangelegenheiten dem Amtsbezirk zu überweisen. :

Fch glaube, dieser Tenor allein genügt, um flar nachzuweisen, daß das, was der Hr, Abg. Hänel jeßt in den Amtsbezirken des Ostens wesentlich sucht, darin nit enthalten ift. Sie sind ganz beiläufig befugt, einzelne Angelegenheiten zu übernehmen, welche ihnen niht etwa dur or sondern dur einstimmigen

esbluß der Gemeinden überwiesen werden, / B Däne Herren! Wer der thatsäcblichen Entwickelung der Kreis- ordnung seit 12 Jahren gefolgt ist, der wird mir darin bei- treten , das ist als ein todter Buchstabe stehen geblieben, ih wüßte sehr wenig Amtsbezirke zu nennen, die thatsächlich von dieser Môg- lichkeit Gebrauch gemadt hätten. Son ein anderer Grund, den mir der Hr. Abg. Dr. Hänel doch einigermaßen zu übersehen scheint, ist cin Hinderniß für eine solde organise Gestaltung der Amtsbe- zirke, nämlich ihre äußere Variabilität. Ib darf mir erlauben daran zu erinnecn, daß aus volizeilihen Gründen der Ober-Präsident und der Minister des Innern jeden Augenblick nah Anhörung des Provinzialraths befugt, ja verpflichtet sind, die Grenzen der Amts- bezirke zu verändern. Es können dabei selbst Personenfragen cîne große Rolle spielen, man kann die Grenzen ändern müssen je nach dem Mangel oder dem Vorhandensein einzelner Personen für den Posten cines Amtsvorstehers. Wenn also für das Gebiet der alten Kreis- ordnung alle Fundamente fehlen für die Entwickelung des kommu- nalen Inhaltes der Amtébezirke, so wird man nicht dazu gelangen fönnen, mit dem Hrn. Abg. Hänel zu sagen, daß, weil wir dur die Kreisordnung für die alten Provinzen etne solche Mittelinstanz geschaffen haben, wir sie den Hannoveranern nun nicht vorenthalten

dürfen. i ä t ner, er gehe nur mit großem Der Hr. Abg. Dr. Hänel sagte fer M ede ri E R

Widerstreben an das Aufgeben traditionell Elrcibinncen, Ich freue Ah dieses Ausspruches gerade aus seinem Munde ungemein und bitte ihn nur, bei anderen Gelegenheiten si immcr dessen gewärtig zu sein; wir werden ja vielleicht bei den par- lamentarishen Diskussionen noch öfters Gelegenheit haben, über solche Dinge uns zu unterhalten, und da wird es mir lieb sein, wenn der Hr. Abg. Hänel immer an diesem Grundsaß, den ich durchaus theile, festhält. Aber Eines möge er nit übersehen: die Amts- verbände von Hannover haben în der That nun auÿh wieder den

etwas Richtiges vorgeschlagen sei, und darum stehe er zur Zeit diesem Entwurfe ablehnend gegenüber.

Charakter nicht, den er ihnen beilegt einer bloßen fommunalen

Mittelinstanz.

Der Hr. Beseitigung kleinerer

die wir in Hanno

dann müfsen wir

am Eingang seiner kleinen Kreise, dîe

wollen i glaube fommen rictig, m

durch Königliche lib die Einrichtung

vom finanziellen Sta zumuthen, das auch

der jeßigen und, wie Beamte. daß es nit gut ift, und will mich daher der Vorlage hon

genommen werde.

Beseitigung dieser

Provinzen

den Städten und Konsistorien würd

den Städten die bleibe.

sei, i Indessen die „stud

mal gute Juris Städt und Land einander : ihre Bedürfnisse

zu bescheiden, dazu vorhanden.

shwülstigen aber praktische könnten. Wenn

müßten es ja

mission möge dies

gewesen.

zu überweisen, hannoverischen

betheiligt. Er ff

nicht zu hoffen.

mieden ist, das sind organisch gesunde Körper, n Fortf nothwendige Vorausseßung für die Bildung der Kreise ist. Aber die Amtsverbände sind eine Paralleleinrihtung mit den Kreisen,

nebencinandec bestehen. ] Ÿ entin man kchalte sie unverändert, dann muß man keine Kreisorganisationetì in Hannorer einführen, die tradtung, der bei näherer Erwägung des ganzen Organismus dieser Vorlage si Niemand wird entziehen können, und ih hoffe, daß der e. Abg. Hänel, wenn er, wie ich annehme, i ) kommission hineinbegeben wird, genügendes Material zur Beurthci- lung der Frage na dieser Richtung finden wird. trete ib ibm vollständig bei,

zine Polizei durch Königliche | 6 Rechtens ist, ist ein Korrclat der kleinen Kreisbildung. hannöverschen LERIeN insoweit RRE eg, haben geglaubt, ibnen insoweit entgegenkommen zu müsen, als 1 kleinen K deshalb verei und vors{chlugen, weil sie die alleinige Möglichkeit bieten, Beamte die Polizei ausüben zu können. Wenn das Institut der Amtsvorsteher

entsteht, wenn wir nicht die anl azu (l l | Rüdsicht auf die Führung der Polizei dur Königliche Beamte ?

Ih wiederhole: Amtsvorsteher, U) krei kleinen Kreise als Grundlage für die Möglichkeit der Beibehaltung

noverschen Bevölkerung getragenen olizei _ l Fch will im Uebrigen jeßt über dke Gesichtspunkte, die ge- wechselt sind, mich weiter nit auslafsen, weil ich der

Der Abg. Barth bemerkte, derselbe endlih aus der Zustände unhaltbar.

darüber gesprochen Hannover zu warten, damit Rheinland und Westfalen genannt die Sachen anders j [ bestehen. Jn Hannover aber bleibe nichts bestehen, außer

Die Städte eine eximirtere Stellung Als Vortheile gebe man an, n der l Städte juristish gebildete Bürgermeister ständen, und daß das Verhältniß zwischen C

A diese beiden mit einander nihts zu thun hätten.

ten, Verwaltungsbeamten

in Berührung fämen,

steher seien ihm die Herren wenn sie meinten,

auernstande Leute genug finden ] l Fa | Verfügungen zu erlassen im Stande seien, wohl

Maßregeln dies doch behaupteten ,

die E A

die man jeht eingehen la})jen, un! i Sriitagen betragen wolle, meine er aber, daß diese Acnde- rung große Mißstimmung legenheit mache Ansprüche auf

es Provinzial-Landtages über l det iel, Vor zwei Jahren sei fein Beshluß ein ganz anderer Er e A A) des der Großgrundbest, der 11 el en An Iicenbatin Da Provinzial-Landtages betheiligt habe, vielleidt dur den bäuerlichen und kleinen Grundbesitz verdrängt werden werde. Die Politik, das Arbeiten fern bleiben. Er und hoffe, Kollegen zu Stande kommen werde.

Der Abg. Bachem erklärte, völkerung e N rbeserte Einrichtungen in fio abi bessere Verwaltung der Landgemeinden und der Städte besonders. hebliches MoE tien A I erhalten

i ie westlichen Lan ] i E, Wie lendia und kräftig das öffentliche Leben in der Rheinprovinz pulsire, zeigten die Reichstagswahlen. Fn Ber- lin hätten sich an den tion nur 40 Prozent,

solhe besseren Fnstitutionen

Sie sind kreisähnlide Organisationen, und wenn wir Kreise, wie doch die allgemeine Meinung zu scin \{cheint, cinführen

wollen in Hannover, dann i ih Ich glaube, damit ift das thema probandum in der Ihat bewiesen.

Aba. Hänel möge nur gütigst

müssen eben die Amtsverbände reichen.

bedenken, wie sorgfältig die in dem Entwurfe ver-

Gefsammtgemeinden 1 i deren Fortfall feine

ver cinführen wollea, und die können nicht Fc sage: Tertium non datur, entweder oder wenn wir Kreise einribten wollen, Amtsverbände aufheben. Das is eine Be-

sich in die zu bildende

Fn cinem Punkte das ist eine Bemerkung, die er Rede mate. Er sagt: die 68 Kreise, dieje fönnen wir Ihnen doc unter keinen Umständen

dann fenzediren, wenn Sie nebenbei noch die Amtsvorsteher haben

ihn richtig verstanden zu haben. Das ift voll Herren. Die Verwaltung der örtlichen Beamte, wie sie in Hannover traditionell Wir find den

wir die kleinen Kreise

angenommen wird, dann fällt natür-

der kleinen Kreise. Denn, meine Herren, aus

welcem Grunde follten wir der Staatskasse ih will allein hicr

ndpunkte sprechen das bedeutend größere Opfer dur die kleinen Regierungébezirke in Hannover Veranlassung dazu hätten, eben aus

aber auch aroße Kreise, die

i annehme, von den Sympathicen der han-

Octspolizei durch Königliche Meinung bin, iz Diskussionen, denen man nicht beigewohnt hat,

und deren Inhalt man nicht in si aufgenommen, si auszusprechen,

auf diese Bemerkungen jetzt beschränken. dreimal habe der Gegenstand zur Berathung gestanden, er wünschz, daß Welt geschafft, und die Vorlage an- Auf die Dauer seien die gegenwärtigen Auch der Abg. Windthorst wolle die Zustände, sage aber nicht wie. Es sei worden, mit der Kreisordnung für bis auch bezüglich der anderen werde, und es sei worden. Aber dort lägen die Verhältnisse vollständig

vorgegangen . Dort blieben

Landdrofsteien, Aemter und

Landgemeinden ; Nach dem Entwurf 5) l

en in Frage gestellt.

seien einige Städte, welche eigentlih nicht dazu gehörten, zu Kreisbezirken gemacht worden.

Das sei anzuerkennen, da in Verwaltung eine stabilere und festere über 10000 Einwohner sollten bekommen, und das mit Recht. daß an der Spigze der meisten Stadt und Land darum ein sehr gutes irten Bürgermeister“ seien wohl au man@- brauchten aber deshalb noch keine tüchtigen zu sein. Das Verhältniß zwischen halte er auch für besser, wenn diese mit da sie so gegenseitig fennen lernten. Bezüglih der Amtsvor- Herren im Hause aus Hannover eigentlich es sei kein passendes Material daß sich im hannoverschen

r glaube gerade, ) a i welche zwar keine

würden,

in schlihter Weise erlassen aber die Herren aus Hannover hier so bescheide er sich. Dieselben besser wissen, als er. Also mögen Bezüglih der Wegeverbände, und deren Funktionen man deu

hervorrufen werde, denn die Ange- den Geldbeutel. Jn der Kom- genau erwogen werden. Auf den Beschluß seine Zusammenseßung gebe er

Abg. Dr. Windthorst, daß

bis jet sehr lebhaft an den An-

wünsche er sehr, müsse aber von den bitte, die Vorlage einer Kommission daß das Gese auch mit Hülfe seiner

die Abgeordneten und die Be- wünschten auf das Dringendste Kreisen und Provinzen, mehr Städte, Wenn die östlihen Provinzen ein er- hätten, dann ein solhes Maß auch

Wahlen uach einjähriger Agita- in der Rheinprovinz 80 Prozent hätten die Rheinländer auch u erwarten? Er wage es (henfall Sybel sei noch un-

rage aber, Der Zwi