wird verfügt werden.
J Inserate für den Deutschen Reih3- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Handels-
des Deutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers : Berlin SW., Wilhelm-Straße Nr. 32.
Deffentlicher Anzeiger.
register nimmt an: die Königliche Expedition | 1. Steckbriefe und Untersuchungs-Sachen. 2. g pas: Aufgebote, Vorladungen u. derg: 3. Verkäufe, Verpachtungen, Submissionen ete. 4. Verloosung, Amortisation, Zinszahlnng u. s. w. von öffentlichen Papieren.
5, Industrielle Etablissements, Fabriken und Grosshande!l.
6. Verschiedene Bekanntmachungen.
7. Literarische Anzeigen.
8. Theater-Anzeigen. | In der Börsen-
9, Familien-Nachrichten. beilage.
K
Inserate nehmen an: di: Annoncen-Expeditionen dee
«Juvalidendank“, Radolf Mosse, Haasenstein
& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Sthlotte,
Büttner & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoncen - Bureaux.
— N
Subhastationen, Aufgebote, Vor: [52246] ladungen u. dergl.
(OO0EY Aufgebot. Es haben:
Bus für den Bezirk des alten Amtes Giebolde- bausen einaetragenen und durch Cessionsurkunde vom 11. Juli 1871 \{ließlich an die Kinder E des weil Hans Heinrich St1ichert zu Wollbrands- | [52237] hausen, Namens Stephan und Marie Stichert,
Courant ;
wegen der am 17. Januar 1848 zu Gunsten | gericht. VIII. des Ackermanns Daniel Friederici zu Rens- | hausen unter Nr. 56 Band 22 des Hyp.-Buchs | [52243] für den Bezirk des alten Amtes Gieboldehausen
180 Thlr. Courant ; 3) die Wittwe des Ackermanns Andreas Gold- mann, Catharine, geb. Goldmann, in Seeburg wegen der am 30. November 1849 zu Gunsten) des minderjährigen Hermann Fraat in Eber- | [52248] gößen unter Nr. 259a. Band 22 des Hyp.-
von 400 Thlr. Courant;
Marie, geb. Schmalstieg, in Mingerode wegen | traftlos erklärt. der am 19. Februar 1853 zu Gunsten der min- derjährigen Kinder des weil. Krämers Christoph Drevkluft in Gieboldehausen unter Nr. 324
Band 24 des Hvp.-Buchs für den Bezirk des | [52252 ;
alten Amtes Gieboldehausen eingetragenen und : Bs | Oeffentliche Zustellung. ; Stuhmatber Friedrid Schenk von Heidenheim, | dur@ den Beklagten dem Bande nah zu scheiden
oben genannte Wittwe Jörn gediehenen Hypothek | als Vormund der Wilhelmine Biswanger, illeg. der E E Ves T E E
Dienstmagd Marie Biswanger von dort hat
\{ließlich durch Cession bezw. Erbgang auf die
in Höbe von 100 Thlr. Courant unter Glaubhaftmachung des Verlustes der betreffen-
g den Hypothekenurkunden behufs Löschung der er- | den Dienstknecht Johann wähnten Hypotheken das öffentlice Aufgebot bean- | Vestenberg, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, Klage
: auf Vaterschaftëe-Anerkennung und Alimentenlcistun- Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, | gen beim K. Amtsgericht Ansbach eingereiht und ladet den 2c. Popp zu dem auf Mittwoch, den 16. Jauuar 1884, Vormittags 9 Uhr, mtsgerihts Ansbach an-
tragt.
spätestens in dem auf Mittwoch, den 11. Juni 1884, Vormittags 11 Uhr,
vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf- im Sißungssaal des K. gebotstermine ihre Rehte anzumelden, und die Ur- | beraumten Verhandlungstermin mit dem Antrage,
kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä- | auszusprechen : rung der Urkunden erfolgen wird. Gieboldehausen, den 13, November 1883, Königliches Amtsgericht, IIT.
Amtsgefertigt :
_Jetschin, Amtsgerichts-Srkretär, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[52234]
gestellt, den Metzger Christof Hußler von Eichlberg, geboren am 3. Januar 1817, über dessen Leben seit 30 Jahren keine Kunde mehr eingekommen, für todt zu erklären.
derung: zeßgerichts.
1) an den Verscollenen, spätestens im Aufgebots- termin, welcher auf
Montag, den 6. Oktober 1884,
__ Vormittags 9 Uhr, :
bei hiesigem Gerichte bestimmt wird, persönlich [52264]
oder s{riftlich sich anzumelden, widrigenfalls
er für todt erklärt wird,
gebotstermin wahrzunehmen,
bei Gericht zu macben. Am 28. November 1883.
Königliches Amtsgericht Eschenbach. Plank, Akt.
[52227] heim auf
1 i A L e ; den 30, Januar 1884, Vormittags 8: Uhr. Am 19/20 Februar d. I. verstarb im hiesigen Zum Zwecke der öffentlichen Sustellung wird dser
elbstmord, welche sich im Fremdenbuche „Frau Auszug der Klage d S aaren Gerichtsschreiber des Königlichen Württ. Amtsgerichts.
: Oeffentliche Zustellung. s Die Ehefrau Dora Karbe, geborne Göf}sel, zu L Celle, vertreten dur den Rechtsanwalt Gerding in Lüneburg, klagt gegen ihren Chemann, den Arbeiter Johann Julius Bernhard Karbe, Aufenthaltsort E, e S Is Antrage: darzulegen und zu begründen, beziehungsweise ihre | 2 zwischen den Parteien bestehende Che dem Bande orderungen und Ansprüche bei orleauna thue nach zu trennen, auch den Beklagten für den \{ul-
wat e , | digen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten eweismittel anzumelden, und zwar unter dem Nah zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits or die zweite Civilkammer des Königlichen Landgerichts
Bo Louisenhof eine hier unbekannte Frau dur
Hartung aus Bergedorf“ genannt hat. Auf Antrag des Registrators Haupt, als Kurator des Nachlasses derselben, werden alle diejenigen, welde gegen den 59955 hier befindliben Nachlaß der Verstorbenen Erbrechte [52255] oder aus irgend einem fonftigen Rechtsgrunde derungen und Ansprüche zu haben vermeinen, durch aufgefordert, spätestens in dem auf
den 14, Februar 1884, Mittags 12 Uhxr, angeseßten Termine ihre etwaigen Erbrechte gehörig
theile, daß dieselben unter Auferlegung cines ewigen Stillshweigens von der Nachlaßmasse werden abge- Lüneb wiesen und über diese weiter den Rehten gemäß zu Lüneburg auf
Schwerin, den 26. November 1883, Das Waisengeriht.
Prehn. P. Behrns.
[52241] Bekanntmachung.
Durch Aus\{lußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage ist das Sparkassen- | [52251] bu Nr. 9781 der hiesigen Spar- und Leihkasse für die Hohenzollernschen Lande für kraftlos erkkärt.
Der Gerichtsschreiber.
Bekanntmachung.
von Lebwalde Nr. 15 Abthl. I1I. Nr. 4 in Höbe von 148 Thaler 84 Groschen für Barbara, geb. Leliwa, Eva, Dorothea und Catharina Gros fub- | burg auf 1) Die Wittwe des Arbeiters Wilhelm Gerhardy- | ingrosfirten Forderung, bestehend aus der Aus- Beer, Margarethe, geb. Sommer, in Giebolde- | fertigung des Recesses vom 24. Juli 1883, dem haujen wegen der am 9. Januar 1856 zu Gunsten | Subingrossationsvermerk und de: Heinri Bode'shen Minorennen zu Eie- | buchbsauszug in vim ree., ift na gehörig erfolgtem | dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. boldehausen unter Nr. 213 Band 26 des Hyp.- | Aufgebot für kraftlos erklärt worden. Gilgenburg, den 14. November 1883. Königliches Amtsgericht.
einem Hypotheken-
h Bekanntmachung. Durch Aus\{lußurtheil vom übergegangenen Hyrotkte? in Höhe von 350 Thlr. | 21. November 1883 sind die Sparkaffenbücher der ) t ftädtiswhen Sparkasse 2) die Wittwe des Maurers Ioseph Heine, Franz | und Nr. 101951 für kraftlos erklärt.
jun. Sohn, Louise, geb. Hardegen, in Krebeck, | berg, den 21. November 1883. Königliches Amts-
i Dur Urtheil des unterzeibneten Gerichts vom eingetragenen und dur geridhtliben Erbrezeß 20. November 1883 if der Grundschuldbrief vom | lichen Landgerichts zu Dessau auf vom 16. Juli 1867 an die verehelichte Parti- | 11. Mai 1877 über die auf dem Grundstück, Band kfulier Goepell, Elisabeth, geb. Friederici, zu 13 Blatt 381 des Grundbuchs von Lenzen, in Ab- Göttingen gediehenen Hypothek in Höhe von | theilung III. Nr. 5 cingetragene Grundschuld von | zugelafsencn Anwalt zu bestellen. 2100 MÆ für kraftlos erklärt worden.
Lenzen, den 20. November 1883. Königliches Amtsgericht.
Die Hypothekenurkunde vom 27. November und E Buchs für den Bezirk des gun Gie- L Algier og et „n für den Feeintr [52261] oldebausen eingetragenen Hypothek in Höbe | Heinri voeter zu Borbeck im Grundbuche von | 192 î
| 9 Borbeck Band 116 Blatt 52 Abth. III. Nr. 2 ein- Oeffentliche Zustellung. 4) die Wittwe des Fruchthändlers Ludwig Jörn | getragene Baukostenforderung von 400 Thlr. ist für
Borbeck, 17. November 1883. Königliches Amtsgericht.
Popp, Oekonomensohn aus schweig auf
1) der Beklagte ist schuldig, die Vaterschaft zu dem von der Dienstmagd Marie Biswanger am 28. Mai cr. außerehelich geborenen Kind „Wil-
Sas. helmine“ anzuerkennen und
geseßlih beshränkte Erbrecht cinzuräumen,
Gieboldehausen, den 26, November 1883. 2) einen jährlichen Alimentationsbeitrag von achtzig
Mark bis zum 14, Lebensjahr des Kindes zu zahlen, das seinerzeitige Schulgeld und die Be- gräbnißkosten, wenn das Kind innerhalb der
Alimentationsperiode sterben sollte, zu bezahlen,
Jakob Hutler, Bauer von Eichlberg, hat Antrag | 2) der Beklagte Popp hat sämmtliche Kosten des
Prozesses zu tragen,
4) das Urtheil wird vorläufig vollstreckbar erklärt.
— Dieser Klagschrifts-Auszug wird dem Beklagten
: Johann Popp aus Vestenberg hiemit öffentlih zu-
Es ergeht gemäß Art. 110 A. G. die Auffor- | gestellt gemäß vorliegender Ermächtigung des Pro-
hat demselben das
Ansbath, den 26. November 1883. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerihts Ansbach. Schwarz, K. Sekretär.
Oeffentliche Der Wagner Wilhelm À Élagt gegen den Sternwirth Karl Rupp von hier, 2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Auf- | mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, aus einem am 11. März 1880 unterpfändlih versicherten Dar-
3) an alle Diejenigen, welhe über das Leben des | lehen von 1300 4, mit dem Antrage auf Verurthei-. Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung | lung des Beklagten durch vorläufig vollstreckbares Urtheil zur Bezahlung des aus 12. März 1882 und
1883 verfallenen 45 °/gtigen Zinses von je 58 M 50 s, zusammen von 117 Æ, und ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechts- E streits vor das Königlihe Amtsgeriht_ zu Kirch-
nstellung. rmbruster in Bissingen
‘den 17, März 1884, Vormittags 94 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei Gerichte zugelaßenen Anwalt zu bestellen.
Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Lüneburg, den 26. November 1883.
: Hoops, Gerichtëscreiber des Königlichen Landgerichts.
Oeffentliche Zustellung. athias Maier, Altbürger-
dem gedachten
Nr. 25132, Der M
meister zu Wolfenweiler, klagt gegen d Sigmaringen, den 26. November 1883. Johann L 02 gegen den
von Wolfenweiler, zur Zeit unbekannt wo? aus
E den 29, Dezember 1883, ormittags 9 Uhr.
Freiburg i. B., den 26. November 1883.
[52259] Oeffentliche Zustellung.
Auszug der Klage bekannt gemacht. Dessau, den 27. November 1883.
_ Mayländer, Kanzlei-Nath, Gerichtsshreibcr des Herzoglichen Landgerichts.
Die Ehefrau des Musikus Carl Britzwein, Louise, geb. Bremer, zu Gr. Stöckheim, vertreten durch den Necbtsanwalt Eyferth zu Wolfenbüttel, klagt gegen ihren genannten Ehemann, zuleßt hieselbft, jeßt unbekannten Aufenthalts, wegen Chescheidung, mit dem Antrage, die zwisden den Parteien beste- hende Ehe wegen böslicher Verlassung der Klägerin
handlung des Rechtsstreits vor die erste Civil- fammer des Herzoglichen Landgerichts zu Braun-
den 18, Februar 1884, __ Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge- richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Braunschweig, den 27. November 1883. A. Nautmann, Gerichtsschreiber Herzoglichen Landgerichts.
[52265] Gütertrennungs-Klage. Die Ehefrau Wilhelm Strunk, Anna Maria, geb. Klein, ohne Geschäft zu Erlen b. Much, ver- treten durch Rechtsanwalt Dr. August Cillis, klagt gegen den Wilhelm Strunk, Schreiner zu Erlen, wegen Gütertrennung mit dem Antrage auf Auflösung ber ais ihnen bestehenden ehelihen Gütergemein- 1cast. Zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Civilkammer des Königlichen Land- gerichts zu Bonn ist Termin auf den 21. Januar 1884, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Boun, den 28. November 1883,
—— Klein, Gerichts\chreiber des Königlichen Landgerichts.
Abtheilung I.
[52267] In der Strafsache
gegen den Militärpflichtigen Wilhelm August Adolf Poppe aus Harburg, : ia Vergehen gegen § 140 1 St. G. B. wird, da der Angeschuldigte des Vergehens gegen 8. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs beschuldigt ist, auf Grund der §8. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung, zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens das im Deutschen Reiche befindliche Ver- mögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Hannover, den 13. November 1883. Königlicbes Landgericht. Strafkammer II a. gez. Meder. Graßhoff. Hellweg. Ausgefertigt Hannover, 13. November 1883. S Schröder, Gerichtsschreiber Königlichen Landgerichts.
[52266] In der Straff\ache S gegen | den Militärpflichtigen Wilh. Heinrih Louis Solle aus Harburg, zuleßt in Hannover wohnhaft, wegen Vergehens gegen S. 1401 Strafgeseßbuchs, wird, da der Angeschuldigte des Vergehens gegen S. 140 Absatz 1 Nr. 1 des Strafgeseßbuchs be- beschuldigt ist, auf Grund der §8. 480, 325, 326 der Strafprozeßordnung zur Deckung der den Angeschuldigten möglicherweise treffenden böchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens — das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit Beschlag belegt. Hannover, den 13. November 1883,
Königliches Landgericht,
Strafkammer 11a.
(gez.) Meder. Graßhoff. Hellwesg.
Zum Zwedcke der öffentlichen Zustellung wird
i : Wagner, Gerichtsschreiber des Großherzoglihen Amtsgerichts.
Die verehelicte Friederike Mann, geborene Beer, ed r | zu Dessau, vertreten durch den Rechtéanwalt Dr. zu Königsberg Nr. 109 365 | Seiffert daselbst, klagt gegen ihren z. Zt. in un- Königs- | bekannter Abwesenheit lebenden Ehemann, den S(lofser Walther Mann von Dessau, wegen bös- liher Verlassung mit dem Antrage auf gänzliche Trennung der zwischen ihnen bestehenden Ehe und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandung des Rechtsf\treits vor die erste Civilkammer des Herzog-
den 14. Februar 1884, Vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte
Zum Zwette der öffentlihen Zustellung wird dieser
i t tg. Zahlung von 239 4 60 - nebst 5 9/5 Zinsen vom | zu Celle eine Neuwahl der ierjähri Das Zweigdokument über die im Grundbuch | 3. v. Mts. aus 231 Æ 80 - und ladet den Be- | ausgeschiedenen Etiictiter fes anno
klagten zur mündlichen Verhandlung des Rects- | genommen. streits vor das Großherzoglihe Amtsgericht zu Frei-
_Der Vorftaud der Anwaltskammer besteht für die Zeit vom 1. Oktober 1883 bis dahin 1885 aus den nabbenannten Rechtsanwälten:
1) Justiz-Rath Haarmann in Celle, Vorsitzender, 2) Justiz-Rath Linckelmann in Hannover, stell- vertretender Vorsitzender, 3) Justiz-Rath Evers in Celle, Schriftführer, 4) Recbtsanwalt Rautenberg II. in Hannover, stellvertretender Schriftführer, 5) Justiz-Rath Burghard in Stade, 6) Justiz-Rath Dr. Caspary in Moritberg bei Hildesheim, 7) Rebtsanwalt Cleeves in Harnover, 8) Justiz-Rath Egersdorf in Lüneburg, 9) Justiz-Rath Dr. Kiftemaker in Os3nabrück, 10) Justiz-Rath Mangold in Celle, 11) Justiz-Rath Dr. Müller in Verden, 12) Justiz-Rath Dr. Naumann in Celle, 13) Recht8anwalt Runnenberg in Detmold, 14) Re{tsanwalt Schrader in Göttingen, 15) Justiz-Rath Vissering in Aurich. Celle, den 24. November 1883. Königliches Ober-Landesgericht. Kühne.
(85201321 Bekanntmachung.
Der Rechtéanwalt Cichowiez ist mit dem Wohn- iße zu Posen bei dem Landgericht hierselb zur echt8anwaltschaft zugelassen und in die Rehts- anwaltsliste eingetragen worden. Posen, den 27, November 1883.
Der Präsident
des Königlichen Landgerichts. Gisevius,
[52012]
Beka untmachung. Der Recktsanwalt v. Gle- bocki in Posen ist nach Aufgabe feiner Zulassung in der Liste der bei dem hiesigem Landgerichte zu- gelassenen Rechtsanwälte gelösht. Posen, den 28. November 1883, Der Präsident des Königlichen Landgerichts. Gisevius.
[52276]
Cöln-Mindener Eisenbahn - Gesellschaft.
—— d ues ur 23
Auf Grund der Allerhöchsten Ermächtigung vom 22. Oktober d. J. wird der Umtausch der Cöln-Mindener Eisenbahn-Stamm- Aktien gegen Staatsschuldverschreibungen der vierprozentigen konsolidirten Anleihe bis auf Weiteres mit der Maßgabe gestattet, daß es der Königlichen Staatsregieruug vor- behalten bleibt, demnächst den Zeitpunkt für me acta des Umtausches endgültig fest- zusehen.
Berlin, den 31. Oktober 1883.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten. Der Finanz-Minister,
(gez.) Ma y bach. (gez) von Scholz.
Mit Bezug auf die vorstehende Erklärung fordern wir die Inhaber von Cöln-Mindener Eisenbahn- Stammaktien von Neuem auf, ihre Aktien gegen Empfangnahme von Staatsschuldverschreibungen nach etn E unserer Bekanntmachungen vom 26. August 1881, 9. September 1882, 11. März und 19. April 1883 einzureihen. Dabei machen wir wiederholt ausdrücklich darauf aufmerksam, daß diejenigen Aktionäre, welche von dem Recht des Umtausches gegen Staatsschuldvershreibungen keinen Gebrauch me in PENMBDEE des S. 7 des Ver- 27. Augu
trags vom S 1879, betreffend den Ueber-
gang des Cöln-Mindener Eisenbalm-Unternehmens auf den Staat, lediglich an dem im Wege der Li- quidation der Cöln-Mindener Eisenbahn-Gesellschaft zu zahlenden Kaufpreis mit 700 # pro Aktie par- tizipiren, während beim Umtausch für jede Aktie drei Staatsschuldverschreibungen der konsolidirten vierprozentigen Anleibe im Nennwerthe von zusam- men 900 M gewährt werden. Bei Unterlassung des Umtausches tritt mithin ein Kapitalverlust von 200 M pro Aktie ein, Cöln, den 27. November 1883. Königliche Eisenbahn-Direktion (rechts- rheinische).
[52268]
Für Geistliche, o Offiziere, Bahn- d Post- beamte, Jäger etc. empfehlen wir als vcrzüglichete Fussbekleidung unsere Ey anerkannt u zwecKk- mässigen
Haarschäfte,
welche namentlich auch bei Gicht, Hheumatismus, Hühner- augen und sonstigen Fussleiden überraschende Dienste leisten, Preisliste gratis & franco. BeisBe- stellungen genaue Massangabe erbeten.
Gaîiser & Loœuw Göppingen (Württemberg).
Ausgefertigt: Hannover, den 14. November 1883. Prod er, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
(52057]
Nach Vorschrift der Deutshen Rechtsanwalts- Ordnung vom 1. Juli 1878 hat die Anwaltskammer
Cession und Darlehen, mit dem Antrage auf
Berlin:
Redacteur: Riedel.
Verlag der Expedition (Kes fel.) Druck: W. Elsner.
Vier Beilagen
für den Bezirk des Königlichen Ober-Landesgerichts
(eins{lißlich Börsen-Beeilage).
zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger.
M 282.
Nichtamtliches.
reußen. Berlin, 30. November. Im weiteren L OOEIE Va gestrigen (6.) Sißung des Hauses der Abgeordneten wurde die erste Berathung des Ent- wurss einer Kreisordnung sür die Provinz Han- nover und des Geseßentwurfs, betreff-nd die Einführung der Provinzialordnung vom 29. Juni 1875 in der Provinz Hannover fortgeseßt. :
Der Abg. Dr. Hänel erklärte, er stimme mit den anderen Rednern darin überein, daß der Provinzial-Landtag nicht die Rardinalfrage in dieser Vorlage bilde. Er sehe auch nicht ein, warum man in Preußen, wenn man einmal eine ständische Gliederung bei den Kreistagswahlen habe, noch einmal eine solhe bei den Provinzial - Land- tagswahlen neu etabliren solle. Die Hauptfrage bleibe immer die Krei2ordnung, und der xernpunkt: ob Amtsvorsteher oder niht Amtsvorsteher. Er müsse ehrlich gestehen, daß er dur die beiden Redner, die bisher für die Vorlage gesprochen haben, vollständig aus dem Kontext ge- kommen sei. Sowohl der Abg. von Liebermann als der Abg. Köhler seien niht gegen den Amlsvorsteher, fie wollten si im Gegentheil dazu verstehen, praktishe Vorschläge zu machen, diesen Amtsvorstehern eine Stelle auch in dieser Kreiëordnung zu verschaffen. Wenn sie das thun würden, oder wenn fie auch nur in einem Uebergangsstadium darauf vorbereiten wollten, den Amtsvorsteher in diese Kreisordnung zu bringen, dann falle diese Vorlage mit Nothwendigkeit. Denn wenn man do in Hannover eine solhe organische Einrichtung ins Auge fasse, so könne man dem Hause doch unmöglih zumuthen, 68 Kreise zu machen in der Voraussicht, daß später Amtsvorsteher fommen würden. Nun komme der Abg. Windthorst und jage auf das Allerbestimmteste, aus der Einführung dieser Kreis- ordnung werde in Hannover die größte Verwirrung bervor- gehen, die Stimmung werde noch s{limmer werden, die welfishe Agitation dadurch nur gewinnen. Unter diesen Um- fänden müsse er sagen, wenn die Hannoveraner dadurch nicht einmal befriedigt würden, dann wolle seine Partei ihnen die Kreisordnung auch nicht geben. D:nn darin habe der Abg. Windthorst Recht , die vorliegende Kreizordnung weihe viel weiter von der Organisation der alten Provinzen ab, als die jeßige hannoversche Organisation. Jn Hannover sei noh zwischen den großen kommunalen Verbän- den und den kleinen Gemeinden eine Zwischeninstanz aufge- baut. Als die Kreisordnung für die östlihen Provinzen in Preußen eingeführt werden sollte, habe der hannoversche Abg. Miquel bewiesen, daß si unmöglich die Jnkommunalisirung der Polizei auf die Urgemeinde stüßen könne. Auf Grund der Deduktionen des Abg. Miquel habe die Kreisordnung die Gestalt erhalten, wie sie jeßt noch bestehe. Erinnere man si, daß die Amtsversammlungen nach hannovershem Muster ein- fah abgeschrieben seien. Nun sei es merkwürdig: „erst sei dieser ganze Gedanke wesentlich unter hannverscher Führung und nah hannovershem Muster hinüberimpor- tirt worden in die östlihen Provinzen, jeßt follte man aus dem Osten diesen Grundgedanken nach Hannover impor- tiren, und mit einem Male heiße es, um Gottes Willen ver- schone man die Hannoveraner mit diesem Muster, was der Osten von den Hannoveranern selbst bezogen habe. Damals sei von der rechten Seite eingewendet, wie sollte man denn das Material für die Amtsvorsteher finden? Doch der Westen habe Vorzüge vor dem Osten, in Folge dessen werde es auch später sehr leiht sein, Material für Amtsvorsteher zu haben. Dann sagten die Hannovcraner, darin täusche sih der Osten selber. Denke man doch im Osten einmal an die Schwur- und Schiedsgerichte, da habe si {hon längst gezeigt, daß der Osten das nothwendige Material dafür habe. Das jet von den Herren im Osten nit geglaubt, aber die Hannoveraner seien dabei geblieben. Jeßt sei es umgekehrt. Jeßt sage der Westen, er habe das Material nitt, der Osten habe viel besser organisirte Gemeinden, als der Westen. Nun berufe sich der Osten auf die damaligen Aeußerungen der Hannoveraner und sage, die Hannoveraner würden das Material für die Amts- vorsteher ebenso gut finden, wie der Osten es habe finden müssen. Nun möchte er etne andere Frage in den Vorder- grund stellen. Er gestehe offen, daß er in gewissen Dingen auch recht konservativ sei, und an die Aenderung einer her- gebrachten Organisation nur sehr ungern gehe. Nun stehe vor ihm hier in Hannover der Amtsverband. Er sehe einen geradezu unangenehmen und unsympathischen Gedanken darin, daß diese hergebrachte Einrichtung mit einem Male solle beseitigt werden. Er wolle darüber nicht entscheiden, denn ihm fehle das nothwendige Material dazu. Er könne nichts Anderes thun, als Zweifel anregen. Bewiesen habe ihm eigentlich noch Niemand, daß es niht möglich fei, an die gegenwärtige Organisation anzuknüpfen, und troßdem auf der einen Seite selbstverständlih zur Verwaltungsgerichtsbarfkeit überzugehen, auf der anderen Seite aber auch den An- forderungen der Selbstverwaltung auf örtliche Polizei Aus- druck zu geben. Man könne sih die Konstruktion der Amts- vorsteher auch sehr wohl fo denken, daß ein größeres Amt versehen würde von einer Mehrzahl von Amtsvorstehern, so daß man nicht genöthigt wäre, geographische Bezirke zu bilden und an deren Spiße einen Amtsvorsteher zu stellen.
Er sci ein entschiedener Feind dieser kleinen Kreise, denn habe man diese kleinen Kreise, dann glaube man nur nicht, daß man je zu elner selbständigen Kommunalverwaltung komme. Glaube man. denn, daß der Landrath, der einem kleinen Kreise vorstehe, einem Gemeinde- vorsteher noch Luft lassen werde? Es liege auch die Gefahr nahe, daß von dem Träger des betreffenden Amtes politische Gesichtspunkte in die Verwaltung hineingetragen werden. Jm Allgemeinen könne er sagen: der Kernpunkt dieser ganzen Kreisordnung sei noch nihcht unier Beroeis gestellt. Die Art und Weise der Vertheidigung der Herren aus Hannover gebe
Erste Beilage
Berlin, Freitag, den 30. November
Hierauf ergriff der Vize-Präsident des Staats-Ministe- riums, Staats-Minister von Puttkamer das Wort: Meine Herren! Ich habe zunächst die Entschuldigung, die son mein Herr Kommissarius für mich dem hoben Hause vorgetragen hat, zu wiederholen. Es war mir absolut unmögli, bei Eingang der Diskuision bier im Hause anwesend zu sein, und id habe deshalb auch den Eindruck der gesammten Diékusfion nit in dem Maße in mi aufnehmen können, um mi jeßt der Aufgabe zu entledigen, in der Generaldiëkussion erschöpfend zu spreben. Sie werden das mit Nachsitt keurtheilen, ich werde 1a in der zweiten Berathung, wenn die Kommissionsberathungen abgeschlossen sein werden, un- zweifelhaft now Gelegenheit haben, auf die einzelnen Punkte zurück- zukommen. Deshalb versage ih mir au, auf die gewiß äußerst wichtige Frage der Komposition des künftigen Provinzial-Landtages, die, wie ih höre, dem Hrn. Abg. Windthorst zu Bemerkungen Vers anlassung g- geben hat, heute einzugeben. ch will nur wiederholen, daß die Regierung allerdings auf dem Standpunkte steht, daß sie mit der von ihr vorges{lagenen Zusammensezung des Provinzial-Landtages die richtige mittlere Dur{schnittslinie getroffen hat, welche, wie ih wobl fagen fann, als cummunis opinio der Landesvertretung aus den Verhandlungen über die Provinzialordnung im Jahre 1875 ervorgegangen ist. s rine fann ihrerseits nit anerkennen, daß ein Weg der Berücksichtigung dringender Bedürfnisse hannoveriscer Eigenthümlich- keiten, die sie sonst sehr gern berüdcksictigt, vorläge, um auf diesem Gebiete den mit geringer Majorität gefaßten Beschlüssen des Pro- vinztal-Landtages nazukommen. Indcfsen ic wiederhole: ih ver- zihte darauf, diese Frage jeßt gründlich zu erörtern, und behalte mir vor, bei der zweiten Beratbung näher auf die Motive zurückzu- fommen, aus welchen die Regierung es sich hat versagen mühen, dem Gutachten des Provinzial-Landtages in diejer Beziehung beizu- treten. Ih will dabei im Vorübergehen bemerken, daß, wie ih glaube, im Allgemeinen keine Beschwerde darüber wird erhoben werden fönnen, daß bei den Organisationésplänen, welbe die Re- gierurg die. Pflicht hat, für Hannover wie für andere Provinzen vor- zulegen, die Wünsche der hannoverischen Bevölkerung niht in genügen- dem Make Berückfichtigung gefunden haben. _Ich darf auf die ganze innere Entwickelung8gescichte des preußischen Staates seit 1866 zurüdck- weisen, um einem sol&en Vorwurf, wenn er etwa erhoben werden sollte, wirksam zu begegnen, und auch die jett vorliegende Krets- ordnung bietet reiches Material zur Bejahung der Behauptung, daß wir, wo wir können, sehr geneigt sind, den Wünschen der Provinzial- bevölferung nachzukommen. L Was mi hauptsächlih bewegt, jeßt _noch zu einigen Be- merkungen mir das Wort zu erbitten, sind die Ausführungen des Herrn Vorredners, die ja dahin resumiren, daß er zwar die Kreisordnung, wie sie jeßt für Hannover vorgelegt ist, nicht oëne Weiteres und absolut verwerfen will, daß er aver, wte er sagt, weil die fundamentlegenden Grundsäße nit genügend unter Beweis gestellt seien, zur Zeit absolut außer Stande set, ih den Gesichts- punkten anzustließen, welche für die Regierung bei der Kus- arbeitung diescs Entwurfes maßgebend gewesen find. Hierin ist, wte ih glaube, der Herr Vorredner von etnem fundamentalen Arrthum ausgegangen, der im Wesentlichen seine ganzen Ausführungen be- herrst. Er sagt, wie können wir es verantworten, und wle wollen die Hannoveraner namentli verlangen, nachdem sie uns geholfen haben eine Kreisordnung zu machen, deren Schwerpunit in etner fommunalen Mittelinstanz liegt, ihnen für Hannover jeßt etne Kreis- ordnung zu machen, in der das nit der Fall ift und die — we- nigstens {ien mir das aus seinen späteren Ausführungen hervor- zugehen — sogar die bestehenden Amtsverbände auflösen will? Ih glaube ihn wenigstens so verstanden zu haben. Ich kann, da ic in diesem Augenblick das Material nit zur Hand _ habe, jeßt nit fontroliren, was bei der Berathung der Kreisordnung von 1872 an Meinungen in dieser Beziehung gewechselt ist. Es wurde auf die Autorität des Abg. Miquel exem- plifizirt, daß er gewissermaßen _als Apostel für die Auf- fassung aufgetreten sei, mai muse in den alten Provinzen eine Kreis-Kommunalinstanz schaffen, von wo aus die Organisation der Polizci ¿weckmäßig gemact werden Töônne. Meine Herren, dem halte ih den cinfahen Text des Gesetzes entgegen, womit wir uns zu beschäftigen haben werden. Die Bildung der Amtsbezirke nach der Kreisordnung von 1872 ift nicht von kommunalen Gesichtspunkten ausgegangen, ich bestreite das ganz auédrüdckli, ohne damit aber den Werth absrredben zu wollen, den solche Organisationen haben könnten. Aber positive Vorschrift des Gelees ist es, daß die Regelung der Ortspolizeiverwaltung in gewissen lokalen Grenzen stattfinden solle und dazu Bezirke gebildet werden. Der kommunale Charafter dieser Bezirke ist dabei durchaus nebensächblich und wird na meiner Auf- fassung vorauésitlih au ein solcher bleiben, weil nun îm Wilken einmal die Substrate für solde kommunale Mittelinstanzen zur Zeik fehlen und dauernd fehlea werden. §. 53 sagt ganz ausdrüdlih:
Die zu einem Amtsbezirk zusammengehörenden Gemeinden und Gutébezirke sind befugt, durch übercinstimmenden Beschluß einzelne Kommunalangelegenheiten dem Amtsbezirk zu überweisen. E
Fc glaube, dieser Tenor allein genügt, um klar nachzuweisen, daß das, was der Hr. Abg. Hânel jeßt in den Amtsbezirken des
Ostens wesentlich sucht, darin nicht enthalten ift. Sie sind ganz beiläufig befugt, einzelne Angelegenheiten zu übernehmen, wele ibnen nit etwa durch E sondern dur einstimmigen
{luß der Gemeinden überwiesen werden, /
A täne al Wer der thatsäcblichen Entwidelung der Kreiê- ordnung seit 12 Jahren gefolgt ist, der wird “mir darin e treten , das ist als ein todter Buchstabe stehen geblieben, ih wüßte sehr wenig Amtsbezirke zu nennen, die thatsächlich von dieser Mög- libkeit Gebrau gemadt hätten. Son ein anderer Grund, ai mir der Hr. Abg. Dr, Hänel doch einigermaßen zu übersehen IGEIE, ist cin Hinderniß für eine solde organische Gestaltung der HN e- zirke, nämlich ihre äußere Variabilität. Ib darf mir Fan E zu erinnern, daß aus polizeilichen Gründen der Ober-Präsiden und der Minister des Innern jeden Augenblick na Anhörung des Provinzialraths befugt, ja verpflichtet sind, die Grenzen der Amts- bezirke zu verändern. Es können dabei selbst Personenfragen cine große Rolle spielen, man kann die Grenzen ändern müsen 1e nah n Mangel oder dem Vorhandensein einzelner Personen für den Posten cines Amtsvorstehers. Wenn also für das Gebiet der alten Kreis- ordnung alle Fundamente fehlen für die Entwickelung des r nalen Inhaltes der Amtébezirke, so wird man niht dazu gelangen können, mit dem Hrn. Abg. Hänel zu sagen, daß, weil wir dur die Kreiéordnung für die alten Provinzen eine solche Mütelnlan geshaffen haben, wir sie den Hannoveranern nun niht vorenthalten dürfen. :
) r. Abg. Dr. Hänel sagte ferner, er gehe nur mit großem Wiverstreben an as iltsgeben traditionell und historisch berechtigter Einrichtungen. Ich freue mi dieses Ausspruches gerade aus seinem Munde ungemein und bitte ihn nur, bei anderen Gelegenheiten si immcr dessen gewärtig zu sein; wir werden ja vielleiht bei den par- lamentarishen Diskussionen noch öfters Gelegenheit haben, über solche Dinge uns zu unterhalten, und da wird es mir lieb sein, wenn der Hr. Abg. Hänel immer an diesem Grundsaß, den ich ua theile, festhält. Aber Eines möge er niht übersehen: die Amts-
Ich glaube, damit ift Der Hr. Aba. Hänel Beseitigung kleinerer
nothwendige Voraus\etz
nebencinander bestehen
lung der Frage na d
fommen ridbtig, miei
Rectens ist, ist ein K hannövershen Wünsch
welchem Grunde sollt vom finanziellea Stan zumuthen , das auch d
Ih wiederhole: kleinen Kreise als Gr der jetigen und, wle
wecbselt sind, mich wei
Der Abg. Bart der Vorlage schon z derselbe endlih aus genommen werde.
Beseitigung dieser darüber gesprochen
Provinzen damit
Nheinland und We die Sachen anders.
seien einige Städte,
den Städten die
eine eximirtere S
mal gute Juristen,
Stadt und Land
müßten es ja die Amtsvorsteher
werde. Die Politik,
zu überweisen, und
der Städte besonde
ibm nit genügendes Material, um zu sehen, ob hier wirklich I Nieniges vorges@lagen sei, und darum stehe er zur Zeit diesem Entwurfe ablehnend gegenüber.
ände von Hannover haben in der That nun auH wieder den Cleeaiter E den er ihnen beilegt — einer bloßen fommunalen
nicht zu hoffen.
Mittelinstanz. Sie sind kreisähnlie Organisationen, und wenn wir Kreise, wie doch die allgemeine Meinung zu sein \ch{eint, einführen wollen in Hannover, dann müfsen eben die Amtsverbände weichen.
mieden ist, das sind organish gesunde Körper, deren Fortfall keine
die Amtsverbände sind eine Paralleleinrihtung mit den Kreisen, die wir in Hannover cinführen wollea, und die können nicht
man kchalte sie unverändert, dann muß man keine Kreisorganisationei in Hannorer einführen, oder wenn wir Kreîle einrichten _woller, dann müssen wir tie Amtsverbände aufheben. Das ift eine Ve- tradtung, der bei näherer Erwägung des ganzen Organiëmus dieser Vorlage ih Niemand wird entziehen können, und i hoffe, daß der Hr. Abg. Hänel, wenn ec, wie ich annehme, sich in die zu bildende Kommission hineinbegeben wird, genügendes Material zur Beurthci-
trete id ibm vollständig bei, das ist eine Bemerkung, die er am Eingang sciner Rede machte. Er sagt: die 68 Kreise, dieje kleinen Kreise, die können wir Ihnen doc unter keinen Umständen dann kenzediren, wenn Sie nebenbei noch die Amtsvorsteher haben wollen — ih glaube ihn richtig verstanden zu baben. Das ift volls
Polizei durch Königlicke Beamte, wie fie in Hannover traditionell
ibnen insoweit entgegenkommen zu müssen, als wir die kleinen Kreise deshalb machten und vorslugen, weil sie die alleinige Möglichkeit bieten, dur Königlide Beamte die Polizei ausüben zu können. Wenn das Institut der Amtsvorsteher angenommen wird, dann fällt natür- lid die Einrichtung der kleinen Kreise. Denn, meine Herren, au3
entstebt, wenn wir niht die Veranlaffung dazu hätten, eben aus Rücksicht auf die Führung der Polizei dur) Königliche Beamte
noverschen Bevölkerung getragenen Octépolizei _ducch Königliche Beamte. Ich will im Uebrigen jeßt Uber dte Gesilbtspunkte, die gc-
daß es nicht gut ift, iz Diskussionen, deren man nicht beigewohnt bat, und deren Inhalt man nicht in fi aufgenommen, si auszusprechen, und will mi daber auf diese Bemerkungen jetzt beschränken.
Zustände unhaltbar. Auch der Abg. Windthorst wolle die
Hannover zu warten , bis auch bezügliÞh der anderen
bestehen. Jn Hannover aber bleibe nichts bestehen, außer den Städten und Landgemeinden ; Landdroiteien, Aemter und Konsistorien würden in Frage gestellt. Nach dem Entwur}
Kreisbezinken gemacht worden. Das sei anzuerkennen, da in bleibe. Die Städte über 10000 Einwohner sollten
Als Vortheile gebe man an, daß an der Spiße der meisten Städte juristish gebildete Bürgermeister ständen, und daß das Verhältniß zwischen Stadt und Land darum ein sehr gutes sei, weil diese beiden mit einander nichts zu thun hätten. Indessen die „studirten Bürgermeister“ seien wohl auh man-
Verwaltungsbeamten zu sein. Das Verhältniß zwischen
einander in Berührung fämen, da sie so gegen]eitig ihre Bedürfnisse kennen lernten. Bezüglich der Amtsvor- steher seien ihm die Herren 1m Hause aus Hannover eigentli zu bescheiden, wenn sle meinten, es sei kein passendes Material dazu vorhanden. Er glaube gerade, daß sich im hannoverschen Bauernstande Leute genug finden würden, welche zwar keine s{hwülstigen Verfügungen zu erlassen im Stande seien, wohl aber prafktishe Maßregeln in s{lichter Weise erlassen fönnten. Wenn aber die Herren aus Hannover hier dies doch behaupteten, so bescheide er ih. Dieselben
die man jeßt eingehen lassen, und deren Funktionen man dent Weäntagen tigen wolle, meine er aber, daß diese Acnde- rung große Mißstimmung hervorrusen werde, denn die Ange- legenheit mahe Ansprüche auf den Geldbeutel. Jn der Kom- mission möge dies genau erwogen werden. Auf den Beschluß des Provinzial-Landtages über seine Zusammenseßung gebe er nit viel. Vor zwei Jahren sei sein Beschluß ein ganz andere? gewesen. Er theile die Ansicht des Avg. Dr, Windthor| der Großgrundbesiß, der sich bis jeg! sehr lebhaft an den An- gelegenheiten des Provinzial-Landtages betheiligt habe, vielleich;t dur den bäuerlichen und kleinen Grundbesiß verdrängt werden
Arbeiten fern bleiben. Er bitte, die Vorlage einer Kommission
annoverishen Kollegen zu Stande kommen werde. e
s Der A Bachem erklärte, die Abgeordneten und die Be- völkerung der Rheinprovinz wünschten auf das Dringendste verbesserte Einrichtungen in Kreisen und Provinzen, mehr noch eine bessere Verwaltung der Landgemeinden und Städte,
ebliches Maß von Selbstverwaltung erhalten hätten, dann Vin Vie westlichen Landestheile für ein solches Maß auch reif. Wie lebendig und kräftig das öffentliche Leben in der Rheinprovinz pulsire, zeigten die Reichstagswahlen. Fn Ber- lin hätten sich an den Wahlen uach einjähriger Agita- tion nur 40 Prozent, in der Rheinprovinz 80 Prozent betheiligt. Er frage aber, hätten die Rheinländer auch solhe besseren Jnstitutionen zu erwarten? Er wage es
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das thema probandum in der That bewiesen. möge nur gütigst bedenken, wie forgfältig die Gesammtgemeinden in dem Entwurfe ver-
ung für die Bildung der Kreise ist. Aber
. Sh sage: Tertium non datur, entweder
ieser Richtung finden wird. Jn cinem Punkte
ne Herren. Die Verwaltung der örtlichen
orrclat der kleinen Kreisbiidung. Mir find den en insoweit entgegengekommen, haben geglaubt,
en wir der Staatskasse — ih will allein bicr dpunkte sprewen — das bedeutend größere pfer urch die kleinen Regierungébezirke in Hannover
Amtsvorsteher, aber auch große Kreise, die und!age für die Möglichkeit der Beibehaltung id: annehme, von den Sympathicen der han-
ter nicht auslafsen, weil ic der Meinung bin,
h bemerkte, dreimal habe der Gegenstand ur Berathung g- standen, er wünsch?, daß der Welt geschafft, und die Vorlage an- Auf die Dauer seien die gegenwärtigen
Zustände, sage aber nicht wie. Es sei worden, mit der Kreisordnung füv
vorgegangen werde, und es sei
stfalen genannt worden. Aber dort lägen Dort blieben die Verhältnisse vollständig
welche eigentlih nicht dazu gehörten, zu Verwaltung eine stabilere und festere
tellung bekommen, und das mit Recht.
brauchten aber deshalb noch feine tüchtigen
halte er auch für besser, wenn diese mit
besser wissen, als er. Also mögen fallen. Bezüglih der Wegeverbände,
t, daß
das wünsche er sehr, müsse aber von den
hoffe, daß das Gesey auch mit Hülfe seiner
rs. Wenn die östlihen Provinzen ein er-
Der Zwischenfall Sybel sei noch un-