1883 / 294 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 14 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

welcher in der Pfote die Visitenkarte des Verfassers trägt, läßt auf einen ganz besonderen Inhalt s{ließen, und findet der Leser denn auch 12 prâbtig auêgeführte Aquarellen in dem Buche vor, ausgeführt von Fedor Flinzer, Wold. Friedri, C. Gehrts, J. Kleinmichel, Eugen Klim und G. SÜß, lauter Namen von gutem Klange. Jul. Lohmeyer hat den humoristishen Text zu den hübscher Bildern gegeben, und in leiten, rol- lendeten Versen so mane drollige Geschichte erzählt ; hervorgehoben sei der Wichtelmänner Noth, der Freishwimmer , unerhörte Begebenheit u. 0. m., lauter kurzweilige, spaßhafte Sachen, die bei den Kleinen allgemeinen Beifall finden werden. Dem in jeder Weise hübsch aus- gestatteten Werke hat der Verfasser noch eine Liedergabe als Anhang binzugefügt, betitelt Heima1hsgrüße. Nackdem er in dem vorange- gangenen Theil feinem Humor freie1 Lauf gelassen hat, befundet der Dichter in diesen Liedern ein weicoes, warmempfindendes Gemüth, das fih am schönsten in cinigen derselben zeigt, wie z. B. in den: Weihnachtsgruß, An der Mutter Grab, Frühblingsvertrauen über- schriebenen bekundet und den Wertb des Buches um ein Bedeutendes erhöht. Der Preis desselben beträgt geb. 6 M.

Die Verlagsbuchandlung von Friedrich AndreasPerthes in Gotha ersffnet eine Sammlung won Kindersch riften, herau8gee- geen von G. Chr. Dieffenbah. Nicht nur deutsche Originalarbeiten jollen gebraht werden, sondern auch gute Uebersetzungen aus fremden Sprachen, insbesondere aus dem Englischen. Der im Prospekt aus- geiprocenen Ansicht, daß die englische Literatur reiber sei an guten Kinderschriften als die deutsche, möcten wir uns nicht so unbedingt arsckliefen, da die deutsche Jugendlit-ratur jeßt wie au schon früher eine große Fülle von durcbaus gediegenen und empfehlenäwertben Scbriften aufweist, und die Zahl namhafter Schriftsteller, welche für die Iugend schreiben, cine sehr beträcbtliche ist. Erinnert sei aub an die großen deutschen Verlagsanstalten für Jugendfchriften von Flem- ming, Engelmann, Mittler, Spamer u. f. w.,, welce fich durchaus angelegen sein lassen, gute Waare zu liefern. Als erste Scrie der Sammlung, die na Bedürfniß fortgeseßt werden foll, werden folaende Sriften dargeboten: „Groß mütterchen “, von Molesworth, überseßt aus dem Englischen von M. Ranke; diese Grzäblung ist für Kinder von 8—12 Jahren geschrieben, dürfte aber wohl wie die übrigen erft für ältere empfchlenswerth fein. Das zweite Bändcen enthält: „Rubinen und Perlen“ von E. Mar- schall, übersetzt von L. Willigerod, für Kinder von 9—13 Jahren, und erzählt von zroet kleinen mutterlosen Mädchen. Das dritte Bändcben : „Die Kukuksuhr* von Molesworth, überseßt von L. Willigerod, enthält cin ähnliches Thema. Im vierten finden \ich „,Erzählur- gen Zgtiner Mutter *, von Eva übersetzt von L. Fehr aus dem Dänischen. Das fünfte bietet cine Geschichte vom kranken Hann - hen, von E. Norden. Das jecbste erzählt von Eddy, einem kleinen verlassenen Jungen, deut! von L. Willigerod na dem englischen Original von F. Palmer, und im leiten wird uns von Darley Dule vom ungezogeneu kleinen Erich erzählt, überseßt von M. Dieffenlah. Wir wünschen dem Unternehmen Glück, Der Preis für jedes Bändchen kartonnirt beträgt 2M, die Ausëstattung ist eine saubere und ges{mackvolle.

Der Weihn acht8fkatalog derselben Verlagshandlung empfiehlt Jugendschriften von Johanne Spyro, wie Heimathlos, Aus Nah und Fern, Heidi, Onkel Titus u. \. w., ferner die Fabeln von Hey-Speckter in den verschiedensten Ausgaben ; Kehr, Anscbauungêunterriht für Schule und Haus auf Grundlage obengenannter Fabeln (1,80 M), ebenso auf die Fabeln bezügli Berbigs Fibel (50 8); ferner verschiedene Luther- schriften, sodann Novellen und Erzählungen von Adelheid von Rothen- burg, Romane von Ludwig Nonne. An weiteren cmpfetlenswerthen BVübern verzeichnet er Droysen, Geschichte Aleranders des Großen (Pr. geb. 5 4); Hillebrand, Gescichte Franfreihs von Louis Philipp bis zum Fall Napoleons III. (Pr. 27 Æ); Arnold, Deutsche Geschichte; W. v. Giesebrecht, Deut\ce Geschichte; ferner Encyfklopädie der neueren Geschichte von W. Herbst; sodann Biographien: Friedrich Perthes* Leben, aufgezeichnet von Kl. Theodor Perthes ; G C a Ausgebe geb. 12 X), ferne: Caroline

A indi e A E,

s M Insera e für den Deutschen NReihs- und Königl. Preuß. Staats-Anzeiger und das Central-Haudels8- regifter nimmt an: die Königliche Expeditiou | 1. des Deutschen Reihs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers :

p L.

Perthes, dargestelli von M. G. V. Brardt ( Preis geb. 3 M), Stein, sein Leben und seine Zeit, von J. R. Seeley, aus dem Eng- lishen übersezt von E. Lehmann, (Preis geb. 7,50 Æ) u. a. m. An belletristis ben Sachen emvfieblt der Katalog u. a.: Wer ist der Held? Roman von Gräfin Baudissin (Preis 4 H), Todte Kohlen, Novellen von B. Schuize-Smidt u. \. w. Von der Erbauungs- literatur fodann Mattbias Claudius Werke, zwölfte Auflage, von Dr. B. Redlich, mit Holzschnitten und Kupferstiben nach Chodo- wiecki, 2 Bde., (Preis gch 4,80 6) Beicht- und Kommunionbuc von D. Wilh. Baur, dritte verbesserte Auflage (Preis geh. 1,80 4, geb. 3 M) u. a. m.

Die Gebrüder Paetel in Berlin baben ein „Ver- zeichniß gediegener Festgeshenke*“ aus ihrem Verlage in vortrefflider Auéstattung ersbeinen laffen. Dasselbe umfaßt Werke von Th Simons, Wernicke, Pierson, Woltmann, Dingelstedt, G. zu Pullitz, Alfr. Meißner, P. Heyse, K. Fulda, Em. Dominik u. A. aus den Gebieten der Gescbichte (altrömische, allgemeine, deutsche, vreußishe) und der Biogravhie, der Dichtungen und Dramen, der Romane und Novellen, sowie Märchen. Dieselben find mit kurzen Besprechungen oder Inhaltsangaken fowie mit Illustrationen aus- gcstattet. Hervorzuheben ist besonders das Prachtwerk „Spanien, in Schilderungen von Th. Simons, reih illustrirt von Prof. Al. Wagner, in Holz geschnitten won Th. Knesing.“ Den Swluß des Verzeichnisses bildet die Erwähnung von empfehlens- wertben Gedichtsammlungen, cines Silbouetter-Albums, von belieb- ten Miniatur-Ausgaben (von Novellen, Märchen u. \. w.), von neuen Romanen und Novellen der vorzüglifsten deutschen Autoren sowie von gediegenen Festgeschenken verschiedenartigen Inhalts.

Die Sortiments- und Antiquariatsbuhandlung von W. F, Peiser (Louis Meyer) in Berlin (Friedricbflraße 103) hat einen Weihnachts- und Lagerkatalog veröffentlicht, Derselbe enthält cin Verzeichniß von Büchern aus allen Wissenschaften (Kinderschriften {ür Kinder verschiedenen Alters, belletristische Pracbtwerk», Schriften über Aesthetik, sowie über Theorie und Geschichte der Kunst, Musikliteratur, Literaturgeshihte, Sprachwissenschast, altdeutsche Literatur, Volksg- poesie, Sprichwsrter, Alterthumskunde, Mythologie und Sagen, Geschichte, Biographien und Memoiren, Briefwecbsel. Länder- und Völkerkunde sowie Reisen, Handbücer der Geographie und Statistik tebst Atlanten und Globen, Naturwissenschaften, Philosopbie, Theologie, Konversationslerika und Wörterbücher, S{riften Über Handel, Gewerbe, Volkswirthschaft, Erziehung8wesen und Gymnastik, Schriften für das weiblibe Geschlecht, über Hauê®wesen, Gartenbau, Jagd und Sport, französishe und englische Literatur). Unter den verscbiedenen Rubriken findet man viele werthvolle und interessante

Werke aufgeführt. Gewerbe nud Handel.

Die näcbste Börsenversamm!ung zu Essen findet am 17. Dezember cr. im Casino (bei C. Rothe) ftatt.

Die Direktion der Privatbank zu Gothc. macht bekannt, daß die let.te Cinlösungsfrist für die seit 1877 präflutirten 100 Mark- Noten des Instituts am 31. Dezember cr. abläuft, so daß mit diesem Tage Marknoten der Gothaischen Privatbank völlig werthlos werden.

Wien, 13. Dezember, (W. T. B.) Der Verwnaltungasrath der Dur-Bodenbacher Eifenbaha genehmigte den Fusionsplan

mit der Prag-Durxer Bahn und beschloß die Einberufung einer außer-

ordentlichen Generalversammlung zum 29. d, M. Bradford, 13. Dezember. (W. T. B.) Wolle belebt,

Garne rvrhig, Stoffe fest.

Berlin, 14, Dezember 1883.

_… Bremen, 13 Dumber (W, V. B.) Die Rettungs- station Spicekeroog der Deutschen Gesellschaft zur Ret-

| Deffentliche

Steckbriefe und Untersnchungs-Sachen.

2. Subhastationen, Aufgebote, Vorladungen 1. dergl.

3. Verkänfe, Verpachtungen, Subnaissionen ete.

Berlin 5W., Wilhelm-Straße Nr. 32. 4. Verloosung, Ámortisation , Zinszahlung Uu. s. w. von öffentlichen Papieren,

tung Schiffbrüchiger telegraphiri: Am 13. Dezember von dem englischen Dampfer „Verona“, Kapitän Stark, gestrandet

Grosshandel. . Titerariecbe Anzeiger.

. Familien-Nachrichten.

Subhastationen, Nufgebote, LVor- Am ladungen u. dergl, 10 Uhr ab,

O Aufgebot.

Auf Antrag des Häuslers Wilhelm Kivpper von Genschmar, ist gegen den Schneidermeister Iobann Kipper, zuleßt in Genschmar, welcer sich Ausgangs November 1873 in einem Anfall von Geistes\törung von dort entfernt hat und seitdem vers{ollen ift, das Aufgebotéverfahren zum Zweck der Todes- erklêrung eingelcitet. (Er wird deshalb sammt seinen etwaigen unbekannten Erben hierdurch) aufgefordert, spätens in dem auf den 10. Oftober 1884, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeihneten Gericht anberaumten Auf- gebotstermine seine Rechte geltend zu machen, widrt- genfalls er für todt erklärt und sein Vermögen den sih legitimirenden Erben au®geantworiet werden tvird,

Cüstrin, den 4. Dezember 1883.

Königliches Anitsgericht.

öffentlich

Garde-Corps, 154725]

gehörigen 30450 M, 2)

1051,00 Æ, 4) 407,00 Æ# 5 102249 M, 6)

[54518] Bekanntmachung.

In der Zvangs»ollstreckungs\ache _des Seiler- | dem meisters Carl Rauschenbach in Zorgc, Klägers, wider den Tischlermeister Bothe daselbft, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital,

insen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wocben bei Vermeidung des Aus\c{lufses hier an- zumelden,

Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder, wird Termin auf Mittwoch, den 13. Februar 1884, Vormittags 10 Vhr. vor dem unterzcibneten Antsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor-

geladen werden. i Walkenried, den 4. Dezember 1883. Herzogliches Ämt3gericht. Hartwieg.

WVerkáufe, Verpachtungen, Submissionen 2c. [54476]

Acker- und Wiesenverpachtung. Am 18. d, M., Vormittags 10 Uhr, sollen die an der In- validen-Lüneburger- und Perlebergerstraße hierselbst belegenen 90, 113 und 137 a großen Wiesenparzellen, sowie ferner das an leßterer Straße belegene Land von 576 a Släwbeninhalt vom 1, November cr. ab auf 3 Jahre öffentlih meistbietend unter den im Termine bekannt zu macenden Bedingungen an Ort

Stelle verpahtet werden. Sammelstelle für die Pachtlustigen ist der Plaß vor der Einfahrt von der Lüneburgerstraße in den hiesigen Güterbahnhof. Berlin, den 12. Dezember 1883, Königliches Eisenbahn-Betriebs8amt B, L,

vergeben

der Aufschrift ; von Arbeiten

Bureau

JIuspektor. [54693]

gungen

tags 12 Uhr,

[54691] Submission.

19, Dezember cr., werden auf dem Hofe des Train- Depots des Garde - Corps 1 Wagen, ÆW Kassenkasten, ceiferne meistbietend verkauft werden. den 10. Dezember 1883, tungs - Kommission des

Eisenbahn - Direktiousbezirk Erfurt. Be- triebsamt Berlin, Die zum Beamtenwohnhauses auf dem Bahnhofe Holsdorf 1) Klempnezarbeiten ,

1719,58 Æ, 3) Scloßerarbeiten, veranschlagt zu

876,00 M, A im Wege öffentlicher Submission werden, den 29. dies. Mts., Vormittags 10 Uhr, in Bureau des Unterzeichneten Hierauf bezüglihe Offerien Kostenansc{lages sind frankirt, versieaelt und mit Submission auf Ansführung zum Neubau des Beamten- Wohngebäudes auf Bahnhof Holsdorf bis zu obigem Termine an den Unterzei&neten einzusenden. Plan und Kostenarscchläge können bis dahin im des Unterzeichneten Wittenberge, den 11, Königliche Eisenbahn - Bau- Schwamborn.

Eiseubahn Direktions-Bezirk Erfurt. Die An- fertigung und Aufstellung des eisernen Ueberbaues für die Elsterbrücke bei Hoyerswerda in Station 71,8 ver Oberlausitzer Bahn foll im Submissiont- wege vergeben werden. werden gegen Francoeinsendung von 5 durch den Bureau - Vorsteher , Bove abgegeben; Offerten sind aber an das unter- zeihnete Bureau, Neuegasse 29/33, am Sonnabend,

portofrei einzureichen. 1883, Maschinentechuishes Bureau.

GSür die Werft follen 570 kg Kupferplatten 2 mm 1000 (4 1500 mm beschafft werben. Geschlofsene Offertea mit der „Submission auf Kupferplatten“ sind zu dem am 28. Dezember 1883, Mittags 12 Uhr, im diesseitigen Büreau anstehenden Termine einzureichen.

Vormittags von

Vagentheile, Zeltgerivpe, Beinschienen 2c. Berlin, Die Material-Verwal- Train - Depots des [54103]

Kiel, den 13. Dezewber 1883, Verwaltungs-Abtheilunç.

[54694]

verdungen werden:

Neubau cines | R1d\cchrauben und Federlagen y ( veranschlagt zu Tischl-rarbeiten, veranschlagt zu Krpfer und Zinn, Glaserarbeiten, veransblagt zu | Uhr, Malerarbeiten, veran\{lagt zu Töpferarkbeiten, veranschlagt zu wozu Termin auf Sonnabend, anberaumt ist. i nach Prozenten des | verßegelt einzureichen.

Königsberg i./Pr. und

lien-Burean. eingesehen werden. Dezember 1883. Der und Betricbs-

Lahn werden

werden. „Submiss:on auf Arbeitskräfte“

Zeichnungen und Bedin-

Eisenbahnsekretär [54692] bis zu dem den 29, December cr.,, Mit- anstehenden Submissionstermine Erfurt, den 12. Dezember

liher Stangen angenommen. Registratur und bei

Aufschrift: | ausgelegt.

werden.

_e Parsifal“-Vorspiel von Richard Wagner.

r Anzeiger. 7 # 5 4 g + Inserate nehmen an: die Annoncen- Expeditionen des

. Tndustrielle Etablissements, Fabriken und 6. Verschiedene Bekanntmactungen,

. Theater-Anzeigen. In der Börsen- beilage.,

Bedingungen liegen in. der diesszitigen Registratur aus f und find für 0,50 6 zu beziehen, auc bei dem allge- meinen Submissions- Anzeiger in Stuttgart einzusehen.

Kaiserliche Werft.

Eisenbahn-Direktion s3bezirk Bromberg. Die Lieferung nacstehender Werkstatts-Materialten soll erster Submissionstermin für Sweißeisen, Winkeleiscn, Flußstahl zu Werkzeugen, und Scchweißstahl den 3. Januar 1884, Vormittags 11 Uhr, zweiter Submissionéterm-n für Antimon, fowie verschiedene Bleche und Drähte, den 9, Januar 1884, Vormittags 11 îm_unterzeibneten Bureau, Nr. 11. Offerten sind für jeden termin besonders an die Adresse Bureau der Königlichen Eisenbahn - Direktion zu Bromberg" mit nachstehender Auf\chrift: ad 1 Of- ferte auf Lieferung von Cisen und Staß! ad 2 Of- ferte auf Lieferung von Metallen 2. Bedingungen sind auf den BVörfen zu Berlin, Cöln, Stettin, Breslau, Danzig, in den Bureaux unserer Hcupt-Werkstätten ausgelegt, werden au von uns gegen Einsendung von je 50 H frankirt übersandt. Bromberg, den 12, ‘Dezember 1883.

Submissions-

[54724] Vergebung von Arbeitskräften.

In der Königlihen Strafanstalt zu Diez a. d! voni 1. Juni 1884 ab (ca. 30 mit Weben von Glattuch und Gebild beschäftigte Ge- | fangene diévonibel und ‘ollen auf weitere 3 Zahre an einen kautionsfähigen Unternehmer überlassen Versiegelte Offerten mit der Aufschrift : versehen, die Direktion bis zum Eröffnungstermin am 7. Ja- nuar 1884, Vormittags 10 Uhr, entgegen.

Strafanstalt Diez a. d. Lahn.

Anbietung auf Lieferung von Telegraphenstaugen.

Die Lieferung von 6754 Stück rohen Telegraphen- ¿angen (Kiefern-, Fichten- oder Lärchenhölzer) soll im Wege des schriftliben Angebots vergeben werden.

Es werden nur Angebote auf die Lieferung sämmt-

Die Lieferungsbedingungen sind in der diesseitigen den Kaiserlichen Ober-Post- direktionen zu Berlin C. und Posen zur Einsicht Dieselben können au gegen portofrete Einsendung von £0 Shhreibgebühr von hier und von den genannten OLer-Postdirektionen bezogen

13 Personen gerettet dur Ret-

auf dem Oststrand ter Insel, Sturm aus Nordwest. Das Rettungsbot war

tungsboot „Aurich“. 6 Stunden unterwegs.

_ Straßburg, 12. Dezember. (Els.-Lothr. Ztg.) Es liegt n der Absicht der Landesverwaltung, auf den Shlachtfeldern von Metz ein monumentales Massengrab zur Aufnahme aller beftcteten Gebeine der im Jahre 1870 daselbst Gefallenen und unter Be- seitigung der jetzigen Massengräber zu erricten. Der Entwuf zu cinem derartigen monumentalen Bau ist vom Garnifon-Bauinsæektor Rettig zu Meß entworfen und unterliegt gegenwärtig der ÆLgut- atung dur cine Arcitektenkommission, welche unter Vorsi: des Ministerial-Raths Pavelt kteute hier zusammengetreten ist. e

E «120° Zu der in Nr. 292 des „Reibs-Anzeigers*“ enthaltenen \ous über die Deutsbe Reibsfecht\chule theilt uns der Verbcds- kassirer, städtishe Haupt - Kassenbucbbalter Thiele, Fri@en- strafe 10, hierselbst mit, daß die Gesammtfonds des Vereins 1m 8. d. M. bereits 201 985,78 M, die Zahl der Fechbts{ulen 22 98, die der Mitgliedskarten 534080 und die der Karten auf Lebenxit 2452 erreibt haben. Der Hauptverlag des Kalenders für den 2r- band Berlin befindet sih bei Hrn, Thiele.

Sestern Abend eröffnete Fr. Lucca ibr Gastspiel im ng- liden Opernhause als „Carmen“ mit dem gleichen großartien Erfolge, welcher das Auftreten dieser Künstlerin immer und Üübezll zu begleiten pflegt. Daß Fr. Lucca die Partie der „Carmen“zu ihren glänzendsten Rollen zählt, ist bereits von ihren früheren Gt- spielen an der hiesigen Hofbühne bekannt. In der Ueberwindung tr Schwierigkeiten, welche gerade die Verkörperung der bald Übc- müthigen, bald dâmonischen, operettenhaften Gestalt - dr Carznen darbietet, kommt die volle geniale Künstlernaiur der Fr. Luca zur Erscheinung. Jhr großes dramatisches Darstellungsvermögen ix Verein mit der glänzenden Kraft und der unbegrenzten Ausdruck- fähigkeit ihrer Stimme vereinigen sich zu einer zauberischen Gesamm- wirkung. Jedenfalls darf man sagen, daß Fr. Lucca nichts von de: Schönheit und \eelenvollen Eindringlichkeit ihrer Stimme, nichts voi der Anmuth ihrer Erscheinung und der natürlihen Grazie ihrer Bewegun: gen, endlich nits von der zwingenden Gewalt des Ausdrucks eingebüßt hat. So kann es niht Wunder nehmen. daß der herzlicbe Beifall, nt) welchem die Künstlerin bci ihrem Erscheinen begrüßt wurde, si von Akt zu Akt steigerte und besonders am Scbluß der Vorstellung ih in zahlreihen Hervorrufen guflöste. Von den mitwirkenden Kräften der Königlichen Bühne konnte Frl. Lola Becth als Micaëla mit ihrer gesanglichen Leistung die laute Anerkearung der Hörer gewinnen, während der schauspielerishe Theil zu wünschen übrig ließ. Die übrigen Rollen lagen in den bewährten Händen der Damen Frl. Horina (Frasquita) und Fr. Lammert (Mercedes), sowie der Herren Salomon (Lieutenant Zuniga), Ernsi (Sergeant José), Krolop (Cscamillo), Oberhauser (Dancairo), und trugen wesentli zu einem schönen Gelingen des Ganzen bei.

Die beifällige Aufnahme, welche die Aufführung des „Ge- heimen Agentcn“ im Deutschen Theater gefunden hat, und tnehrfache Anregungen aus denjenigen Kreisen des Publikums, denen der Sonntag die bequemste Zeit zum Theaterbesuch bietet, veranlassen die Direktion, die Vorstellung des beiteren Luftspiels auch für den nächsten Sonntag wieder anzuseßzen.

.— Krolls Theater. Eduard Jacobson hat cine Reihe neuer, wißziger Couplets verfaßt, die Hr. Robert Guthery als „Steuerbote Kümmerling* jeßt allabendlih mit zündender Wirkung in dem Zauber- märhen „Die Puppenprinzessiu“ zum Vortrag bringt.

Concerthaus. Auf dem Programm des morgen stattfindenden Symphonieconcerts scht die 7. (Es-dur) Symphonie von Mozart, serner u. a. Präludium und Fuge von I, Seb. Bah und das

S

„Jitvalidendauk“, Rudolf Mosse, Haasenstein

& Vogler, G. L. Daube & Co., E. Séhlotte,

Büttuer & Winter, sowie alle übrigen größeren Annoucen - Bureaux.

Versiegelte Anbietungen mit der Bezeichnung : „Angebot auf Lieferung von Telegrapheustangen“ sind bis ¿um 8. Januar 1884, 11 Uhr Wor- mittags, an die Kaiserliche Ober-Postdirektion zu Frankfurt (Oder) portofrei einzusenden, zu welcher Zeit die Eröffnung der eingegangenen Anbietungen in Gegenwart der etwa erschienenen Betheiligten

erfolgen wird, Die Auswahl vorbehalten. Frankfurt (Oder), 11. Dezemkec 1883. Der ARELAGE See Posidirortor, endt.

unter den Lieferungslustigen wird

Blei,

[54723] l Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn.

In der am 24. September d. Is in Halle a./S. stattgehabten ordentlichen General-Versammlung der Actionaire der Halle-Sorau-Gubener Eisenbahn-Ge- sellschaft ist die nachstehende Fassung des S. 33 Absaß 1 und des §. 34 Absatz 2 des Gesellshafts- Statuts bes{lossen worden :

S. 33 Absatz 1: „Zur Theilnahme an der General-Versamm- lung sind nur Diejenigen bcrechtigt, welche spätestens am 4, Werktage vor dem Tage der Versammlung, und zwar bis 12 Uhr Mittags, ihre Aktien bei der GeseUschaftskasse oder bei einem der in der Einladung zur General- Versammlung zu bezeichnenden Bankhäuser oder öffentlihen Institute deponiren.“

S. 34 Absatz 2: „Diese Vollmaht muß spätestens am letzten Werktage vor dem Tage der Versammlung, und zwar bis 12 Uhr Mittags, im Bureau der Gesellschaft niedergelegt, au muß die Legitimation des Vollmactsausstellers auf die im §. 33 vorgeschriebene Weise geführt werden.“ : :

Diese Aenderung ist nach Ertheilung der Gench- migung Seitens der Königlichen Staatsregierung in das Gesellschaftsregister des Königlichen Amtsgerichts zu Halle a. /S. eingetragen und ist die Eintragung von leßterem laut Verfügung vom 23. November cr. veröffentlicht.

Erfurt, den 11. Dezember 1883.

Königliche Eisenbahu-Direktion.

Redacteur: Riedel.

B —— N N Verlag der Expedition (Kes sel.)

Druck: W. Elsner. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen-Beilage).

Bictoriastraße „Materialien-

portofrei und

Materia-

nimmt

zum Deutschen Reichs-Anzeiger und Königlich

M 294,

Erfte. Veilage

Berlin Freitag, den 14. Dezemher

Preuß

ci Sigats-Anuzeiger. R,

Königreich Preußen. Ministerium für Handel und Gewerbe.

Anweisung zur Ausführung des Geseßes vom 15. JUni 1883, betreffend die Krankenversicherung der Arbeiter.

Zur Ausführung des Gefeßes vom 15. Juni 1883, be- treffend die Krankenverfiherung der Arbeiter, wird unter Hinweis auf die für Knappschaftskassen erlassene besondere Verfügung und vorbehaltlih weiterer Anordnungen Folgendes

bestimmt : T. Verbände und Behörden. (Geseß vom 15. Juni 1883. 88. 44, 84.) ;

1) Unter der Bezeichnung: „weiterer Kommunalverband“ find sämmtliche Provinzial- und Kreisverbände sowie sämmt- liche Landarmenverbände zu verstehen, in der Vrovinz Schleswig-Holstein au der Lauenburgische Landeskommunal- verband, in der Provinz Hannover auch die Amtsverdände, in der Provinz Hessen-Nassau auch die fommunalständischen Verbände der Regierungsbezirke Cassel und Wiesbaden, und in den Hohenzollernshen Landen der Landeskommuna!verbanz und die Ober-Amtsbezirke. S

2) Unter der Bezeichnung: „höhere Verwaltungsveßörde“ find zu verstehen: S S

a, die Bezirksauss{üsse in Bezug auf die Genehmigung der statutarishen Bestimmungen (8. 2, 52, 54) von Ge- meinden und weiteren Kommunalverbänden mit Ausnahme der Provinzialverbände ; in Bezua auf die Genehmigung und Abänderung von Kassenstatuten (88. 23, 24; der Ortsfkranken- fassen (88. 16, 17, 18, 43), der Beiriebs- (Fabrik:) Kranken- kassen (58. 59 ff.) und der Vaukrankenkassen (S8 _69 .); in Bezug auf die Schließung und Auslösung von Yrtskranken- kassen (88. 47, 48) und die Nusscheidung cus gemeinsamen Ortskranfkenkasscn (8. 48), und vom 1. Januar 1885 ab in Bezug auf die Vollziehung der „Umgearbeiteten Statuten der nah 8. 85 als Orts-, Betriebs- _(Fabriï:) oder Bau- kranfenfassen fortbeflcnden Krankenkassen mit Beitritts- zwang ; 2 H E b, die Ober-Präsidenten in Bezug auf vie Genehmigung von statutarischen Bestimmungen (882. 2, 52, 54) und Be- chlüssen (§3. 12, 14, 43) der Provi!zialverbände, sowie in Bezug auf die Gemeindekrankenversicherung (88. 9, 10, 13), wenn der Provinzialverband an Stelle demselben: ang:hörender einzelner Gemeinden gese MW E

c, die Negierungs-Präsidenten für alle übricen Fälle,

Im Stadtkreise Berlin tritt an die Stelle des Bezirks-

m Stadtkreise Berlin tritt a es Bezirks ausschusses, in denjenigen Fällen, int welchen es fich um die Genehmigung von statutarischen Bestimmungen (S8. 2, 52, 54) handelt, und an die Stelle des Regierungs-Präjidenten der Ober-Präsident. Î

In u Provinz Hessen-Nafsau nimmt der Ober-Präsident in dei unter b. angegebenen Vinfang die Angelegenheiten der kommunalständishen Verbände wahr. : S

Ja den Hohenzollernschen Landen tritt an die Stelle des Obe1 nten der Regierung#-Präsident.

Für Einrichtungen, welche über den Bezirk einer höheren |

Verwaltungsbehörde hinaus sich erstrecken, ist, soweit nicht

nach den vorstehenden Bestimmungen eine andere höhere Ver- |

waltungsbehörde eintritl, und vorbehaltlich anderer Bestim: mungen für einzelne Fälle, diejenige höhere Verwaltungs- behörde zuständig, in deren Bezirk die betheiligte Anstalt ihren Sig hat oder erhalten soll. - i Bei Betriebs- (Fabrik:) Krankenkassen und Baukranken-

¡assen, welche ausschließlich für Betriebe des Reichs oder des ?

Staates errichtet werden, hat die höhere Verwaltungsbehörde ihre Anordnungen und Entscheidungen, abgesehen von den Fällen unter a 1, nah Benehmen mit der den Berwaltungen diesex Betriebe vorgeseßten Dienstbehörde zu treffen. Wird Üebereinstimmung nicht erzielt, so ist die Entscheidung aus- guseßer: und an die höheren Fnstanzen zu berichten, ;

Bis zu demjenigen Zeitpunkt, mit welchem in den Pro- vinzen Posen, Schleswig-Holstein, Hannover, Westfalen, Hessen-Nassau und in der Rheinprovinz bie Gesetze „Vom 30. Juli 1883 über die allgemeine Landesverwaltung (Geseß- Samml. S. 195) und vom 1. August 18883 über die Zu- ständigkeit der Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtöbehörden (Geseß-Samml. S. 237) in Kraft geseßt werden, treten in diesen Provinzen an die Stelle der Bezirlsausschüsse und der Negiecungs-Präsidenten die Negierungsabtheilungen des Innern und die Landdrosteien. :

3, Als Gemeindebehörde gilt in den selbständigen Guts- bezirken und Gemarkungen, welche den Gemeinden bezüglich der Krankenversiherung der Arbeiter gleichgestellt sind, der Gutsherr und der Gemarkungsberechtiagte.

Jin Uebrigen i} unter „Gemeidebehörde“ der Vorstand der Gemeinde zu verstehen. Bildet derselbe ein Kollegium, so hat er zur Wahrnehmung der Aufsicht (Nr. 4) einen Kom- missar zu bestellen. s E

4. Die Aufsicht über die Gemeindekrankenversiherung (S. 4) führt die Kommunalaufsichtsbehörde der Gemeinde. Die Aufsicht über die gemeinsaine Gemeindekrantenversiherung mehrerer Gemeinden (8. 12, 13) steht vorbehaltlich ander- weiter Bestimmung für einzelne Fälle der Aufjichtsbehörde derjenigen Gemeinde zu, in deren Bezirk die Verwaltung dieser Versicherunç; O e e ; S

_ Qn Betreff der Aufsicht über solhe Betriebs- (Fabrik:) und Vaukrankenkassen, welche ausschließlih für Betriebe des Reichs oder des Staates erricbtet werden, ergeht besondere Bestimmung. i

Die Aufsicht über die Ortskrankenkassen für den Bezirk einer Gemeinde (W. 16 bis 18) und die Aufsicht über die nicht unter der Bestimmung des vorigen Absaßzes fallenden Betriebs: (Fabrif:) und Baukrankenkassen (§8. 59 ff., 69 ff.), deren Bezirk über den Bezirk einer Gemeinde nicht hinausgeht, führen in Gemeinden von mehr als 10 000 Einwohnern die Gemeindebehörden, im Uebrigen die Komuunal-Aufsichts- behörden.

Für gemeinsame Ortskrankenkassen mehrerer Gemeinden (5. 43) und für solhe niht aus\schließlich für Betriebe des

Rcichs oder des Staates errichtete Betriebs- (Fabrik:) und Bau- kranfkenkassen (S8. 59 ff., 69 ff.), deren Bezirk fich über den Bezirk einer Gemeinde hinaus erKreckt, wird die Aufsich: s- behörde von der höheren Verwaltungsbehörde, eventuell vom Minister für Handel und Gewerbe bestimmt. y -

Die Aufsicht über die Fnnungsfkrankenkassen (8. 73) führt die Aufsichtsbehörde der Jnnung. S

Die Vorschriften bezüglich der Aufsicht über die Knapp- scaftskassen (8. 74) und die Vorschristen bezüglih der Auf- sicht über biejen!gen eingeshriebenen oder auf Grund landes- rechtlicher Vorschriften errichteten Hül [skassen, für welche ein Zwang zum Beitritt nicht besteht (8. 75), bleiben untberühri.

IT. Organisationsplan. i

5) Jede Gemeindebehörde hat sofort über die Zahl und Gattung der in dem Gemeindebezirk beshäftigten versicherung3- pfüchtigen Z!erfonen eine vorläufige U?bersicht und unter Be- rücfsichtigung der bereits bestehenden Kasseneinrihtungen einen Blan darüber aufzustellen, in welcher eise die Versicherung am zweckmäßigsten zu organisiren ist. Sie hat zu dem Zw:ck die Besißer von Fabriken und ähnlichen gewerblichen Anlagen, welche fünfzig oder mchr dem Versiherungszwang unterworfene Personen beschäftiacn, und für deren Arbeiter eine Fadrik- krankenkasse niht bereits besteht, binnen einer ihnen, zu schenden fturzen Frist zur Erklärung darüber aufzufordera, ob sie von der nach 8. 60 ihnen zustehenden Berechtigung, eine Betriebs- (Fabrik-) Krankenkasse zu begründen, Gebrauch machen wollen ; fie hat si ferner darüber {{lüssig zu mach:n, für welze Kategsrie7 der versicherung®pflichtigen Personen Ortskrankenkassen (8. 16) zu errichten und welche Kategorien dieser Personen der Gemeindekrankenversicerung (8. 4) zu überweisen sind: außerdem hat sie unverweilt über die Höhe des ortsüblichen Tagelohns gewöhnlicher Tagearbeiter zu be- richten (Nr. 6) und wegen der Neorganisation der sortbe- stehenden älteren Kasseneinrihtungen nah Nr. 7 zu verfahren, Ill, Festftellung des Maßstabs für die Krantken-

untersiüßung und die Beiträge. 6) Fn dem Bericht (Nr. 5) der Gemeindebehörde über die

muß bezügli dieser Kassen der Bericht sich gutachtlih darüber äußern : h

i a. wie hoc der durchschnittliche Tagelohn (8. 20 Abs. 2) derjenigen Kategorien versicherungspflichtiger Personen fei, für weiche die Kasse zugänglich ist, wobei di2 Bestimmungen unter Nr. 6 und die nah den bisherigen Statuten etwa be- steyenden kiassenweisen Abstufungen zu beachten sind;

b. inwiesern nah Maßgabe des §8. 85 die Statuten ab- zuändern seien ; E

c. wie hoch das etwa vorhandene Vermögen sei und welche sonstigen außerordentlichen Hülfsquellen zur Verfügung et en ; ® y . A & a d. ob ctwa schon feststche, daß die Kasse nit im Stande sein werde, den Anforderungen des Gesetzes in Anbetracht Der Höhe der Unterslüßungen (88. 20, 26, 28), fowie des Ieserve- fonds (8. 32) und der Höhe der Beiträgz (8. 31, 8. 47 Abjf. 1 Nr. 2) zu genügen. : S

8) Die Gemeindeaufsichtsbehörde begleitet, foweit sie nit selbst als höhere Verwaltungébehörde zu fungiren hat, jeden Bericht, sobald er eingeht, mit den ihr erforderlich erscheinen- den Bemerkungen 1nd legt ihn dem Regierungs-Präfidenten vor. Ter RNegierungs-Prasident unterwirft die Statuten jeder einzelnen Kasse einer genauen Prüfung, um unter Berück- sichtigung des geseßlichen Maßstabes Jr die Krankenunter- stüßung und die Beiträge zu ermitteln, in welhen Be- ziehungen die Bestimmungen der Statuten mit den Vor- schriften des Neichsgeseßes vom 15. Juni 1883 nicht im Ein- klang sich befinden. Das Ergebniß dieser Ermittelungen, sowie die über den durchschnitilichen Tagelohn getroffenen eFeststellungen sind dem Kassenvorstand, sowie abschriftlich der Aufsichts- und der Gemeindebehörde nah Maßgabe der fol- genden Borschristen mitzutheilen.

b, Kasfeneinxichtungen ohne Beitritts pliaht

(8. 75). E

9) Bet denjenigen eingeschrievenen oder auf Grund lan- desrechtliher Bestimmungen zu Recht hestehenden anderen Hülfskassen, für welche ein Zwang zum Beitritt nicht besteht,

Höhe des in wöhnlicher der Lohn

Dagearbelter (5, 89) t, und zwar gefondert,

L

ocm Gemeindebezirk ortsüblichen Tagelohns ge- |

hat die Ve: fügung (Nr. 8) den Hinweis zu enthalten, daß es | der Kasse zwar unbenommen bleibe, ihr Statut unverändert fortbestehen zu lassen, daß das leßtere jcdoch, wen! die Kassen- mitglieder auf Grund ihrer Zugehörigkeit zu der Hülfskasse vor

a. für erwadsene (d. h. mehr als 1€ Jahre alte) män! liche Arbeiter,

b. für erwachsene weibliche Arbeiter,

c. für jugendlihe (d. h. unter 16

männliche Arbeiter,

d, für jugendliche weiblihe Arbeiter anzugeben, Tantièmen und Natura!lbezüge B ne Feuerung, Beksöstiaung, Viehwzide 2c, ), welchze als Bestandtheil des Lohnes gelten, sind zu ctsdurdschnitt8preisen zu veran- schlagen und neben dem baaren Lohn ge)oridert anzugeben.

Die Berichte sind der Gemeinde-Auffichtsbebörde reichen, welche dieselben mertungen an den Regierungs-Präsidenten abzugeben hat, soweit sie nicht selbst als hößere Verwaltungsbehörde zu fun- giren hat. i : Der Regierungs-Präsideat sezt, soweit thunlich, für aumlic zusammentängende größere Bezirke (Kreis2, Anmts- verbände, Kirchspiele 2c.), wobci geringfügige Verschierenheiten, insbesondere in der Ber :nschlazung von Natucalbezügen, au3- zugleichen sind, im Uebrigen für die einzelnen Gemeinden ihres Bezirks fest, welcher Geldbetrag als ortsübliher Lage: lohn gewöhnlicher Tagearbeiter , und zwar für männ- lihe und weibliche, erwahsene und jugendliche Arbeiter besonders zu. gelten hat (8. 8), und veranlaßt die Ver- öffentlihung dieser Feststellung durh das NRegierungs- amtsblatt und durch die zur Veréffentlihung von Bekanut- machungen der unteren Verwaltungsbehörden bestimmten PDrgane. Vei der Veröffentlichung ist darauf hinzuweisen, daß der so festgestellte ortsübliche “Tagelohn gewöhnlicher Tagearbeiter den Maßstab bildet, na welchem L

bei der Gemeindekrankenversiherung (8. 4) vas Krankengeld (8. 6) und die Versicherungsbeiträge S. 9),

E bei Ortskrankenkassen (8. 20 Nr. 3), Betriebs- (Fabrik-) Krankenkassen (5. 64), Baukrankenkassen (8. 72), Jnnungskrankenkassen (S. 73) und Knapp-

\chastskassen (8. 74) das Sterbegeld, : i bei den in der Gemeinde domizilirten, eingeshrie- benen und fonstigen Hülfskassen ohne Beitrittszwang

Fahren stehende)

(freie Wohnung,

(§. 75), wenn deren Mitglieder von der Gemeinde- |

krankenversicherung und von der Verpflichtung, einer na Maßgabe der Vorschristen des Gesetzes errichteten Krankenkasse mit Ausnahme der Knappschafskassen beizutreten, befreit sein sollen, das Krankengeld zu gewähren ift. L. . S Die Festseßung ist von Zeit zu Zeit, namentli bei Ein- tritt erheblihec Veränderungen der Lohnsäte, jedenfalls aber von zehn zu zehn Fahren zu revidiren, wobei in gleicher Weise wie vei der erstmaligen Festseßung zu verfahren ist, Jn denjenigen Bezirken, in welchen Knappschaftskassen besiehen, hat der Regierungs-Präfident von dieser Festseßung dein Dber-Bergamt Mittheilung zu machen. E Der durc;schnittlihe Tagelohn (Z. 20 Abs. 2) derjenigen Kategorien von Arbeitern, welche in Orts-, Betriebs- (Fabrik:), Bau- oder Jnnungskrankenkassen versichert sind oder versichert werden sollen, ist bei Eiureihung und Prüfung der Statuten dieser Kassen jedesmal besonders anzugeben und von dem Re- gierungs-Prästdenten festzuseßen ; eine Revision desselben findet wie bei dem ortsüblihen Tagelohn gewöhnlicher Tage- arbeiter statt.

IV, Aeltere Kasseneinrihtungen.

a, üllgemeine Bestimmungen. A E

7) Jede Gemeindebehörde hat unverzüglich ein Verzeichniß

der in ihrem Bezirk domizilirten Kankenkassen nah dem Schema A. aufzustellen und unter Beifügung der Kassen- statuten an die Gemeinde-Aufsichtsbehörde einzureichen. Für diejenigen Krankenkassen, für welche eine Beitrittspflicht besteht (Rr. 11 ff.), sind außerdem die Jahresabschlüsse der leßten 5 Jahre, soweit dieselben zu erlangen sind, beizufügen ; au

einzu- | mit den erforderlich scheinenden Be- |

der Gemeindefrankenversiherung oder von der Verpflichtung, einer nach Maßoabe des Geseßes vom 15. Juni 1883 Cs richteten Krankenkasse, mit Ausnahme der Knappschaftskassen, anzugehören, befreit sein follen, gemäß 8. 75 der in allge- meinen Umrissen zu bezeihnenden Abänderungen erfahren müsse.

10) Auf die Angabe versicherungspflichtiger Perjonen, daß sie als Mitglieder einer dem 8. 75 genügenden Hülfskasse von

zur Gemeindefkrankenversiherung odex von

einer anderen nah Maßgabe der Vorschriften

Bes erritelen Krankenkasse beizutreten, befreit seien,

dice Gemeindebehörden und die Krankenkassen nur dann

| Rücksicht zu nehmen, wenn glaubhast nahgewiesen wird, daß

die Hülfstassen dem §. 75 genügt. Wird dieser Nachweis

| nicht geführt, so hat bis auf Weiteres die Heranzichung dieser

| Versicherungspflichtigen zur Gemeindekrankenversicherung oder

zu der threr Beschäftigung entsprechenden Krankenkasse zu er- folgen.

c. Kasseneinrihtungen mit Beitrittspflicht (S. 85).

11) Bei denjenigen bestehenden Krankenkassen, für welche eine Beitrittspflicht besteht, hat si die Prüfung (Nr. 8) darauf zu erstrecken, ob die Kasse nach den Bestimn ungen des Gescßes und den Festsezungen des ortsüblihen Tagelobns, sowie des Durchschnittslohns (Nr. 6, 7, 8, 13) weiter bestehen kann oder wegen ciner nah den beigebrachten Unterlagei: offenbar {hon vorhandenen Leistungsunfähigkeit (bei Ortskrankenkassen nach Makßgabe des §. 47, bei Fabrikkrankenkassen nach Maßgabe des §. 68, bei Baukrankenkassen nah Maßgabe des O. (2) sofort geschlossen werden muß, und im ersteren Falle ferner darauf in welcher Beziehung die Statuten geändert werden müssen

i 12) An diejenigen Kassen, deren Fortbestehen nach den beigebrahten Unterlagen nicht angängig erscheint, ist zu Hän- der des Vorstandes eine der Aufsichtsbehörde abschriftlich mit- zutheilende Verfügung zu erlassen, welhe unter Angabe der Gründe, aus denen das Fortbestehen der Kasse für unzulässig erachtet wird, enthält :

a, die Aufforderung, bis zum 1. Januar 1885 entweder nach den bisher geltenden Vorschrijten ihre Auflösung zu be- wirken oder durch Vermittelung der Aufsichtsbehörde den Nachweis zu sühren, daß ein Grund zur Schließung nah den Bestimmungen des Geseßes vom 15, Zuni 1883 nicht | vorliegt, in legterem Falle seien gleichzeitig die Bestimmunget des Siatuis mit den Bestimmungen des Geseßes in Uebe::- einstimmung zu bringen, wobei nach Nr. 13 ff. zu ver- fahren ift;

h. den Hinweis, daß, falls in der angegebenen Frist weder das Eine noch das Andere geschehe, an jenem Tage die Schließung der Kasse werde eingeleitet werden.

Wird bis zum 1. Januar 1885 die Möglichkeit nachge- wiesen, daß die Kasse unbeschadet ihrer Leistungsfähigkeit einstweilen fortbestehen kann, so ist nach Nr. 15 zu verfahren, anderenfalls ist alsdann mit Schließung der Kasse vorzugehen.

13) Soweit das Fortbestehen der Kassen nit aus zeshlossen erscheint, muß die nah Nr. 12 zu erlassende Verfüguna, wenn die Kasse nah Maßgabe ihres bisherigen Statuts Juvaliden-, Wittwen- oder Waisenpensionen niht gewährt, enthalt-n :

a. die Benachrichtigung, wie hoch der ortsübliche Tagelohn und der Durchschnitislohn, vorbehaltlih der bei Abänderung des Status zulässigen Abstufung desselben nah Klassen, fest: geseht worden sei;

bh, die Aufforderung, schleunigst das Statut auf dem dur die bisher geltenden Vorschrift-n vorgesehenen Wege mit den Bestimmungen des Gesetzes in Uebereinstimmung zu bringen und das abgeänderte Statut durch Vermittelung der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung einzureichen ;

c. den Hinweis, daß es sich empfiehlt, niht nur die (nah den Paragraphen des Statuts anzuführenden) Bestimmungen über die Kassenleistungen und Kassenbeiträge, sowie über die

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