1883 / 298 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Dec 1883 18:00:01 GMT) scan diff

Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Lar.dw. Regts. Nr. 56, als Hauptm. mit seiner bisher. Unif, Be cker, Sec. Lt. von der Landw. Kav. desselb. Bats., Rose, Sec. Lr. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 17, der Abschied bewilligt. Ernst, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 39, mit der Landw. Armec-Unif., Berninghaus, Scheele, Sec. Lts. von der Landw. Kav. desselb. Bats.,, Hannen, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 65, Hei- mann II, Sec. Lt. voa der Landtv. Inf. des Res. Landw. Regts. Nr, 40, Balth azar, Sec. Lt. von der Res. des Füs. Regts. Nr. 40, Mütze, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 29, Liebig, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Negts. Nr. 30, Dietrich, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats, Brockmann, Sec. Lt. von der Landw. Kav. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 75, Willud, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, als Pr. Lt. mit der Landw. Armee-Unif., Plessing, Behn, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 76, Scharenberg, Premier-Lieutenant von der Reserve des Grenadier-Regiments Nr. 89, Müller, Seconde-Lieutenant von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 90, Zerésen, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 85, Waetge. Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Reats. Nr. 74, Wrampel meyer, Sec. Lt. von der Landw. Inf. desselb. Bats, Sfkalweit, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des Res. Landw. Bats. Nr. 73, mit der Landw. Acmee-Unif, Blume, Sec. Lt. von der Res. des Inf. Regts. Nr. 76, Gruchot, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bataillons Landwehr-Regiments Nr. 82, Freus- berg, Pr. Lt. von der Landw. Inf. des 2. Bataillons Landw. Regts. Nr. 82, als Hauptm. mit seiner bisher. Uniform, Dieffenbac, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 116, Kraemer, Scherer, Pauli, Sec. Lts. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 118, Daube, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Reats. Nr. 130, Vogel, Sec. Lt. von der Landw. Inf. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 131, Müller, Pr. Lt. von den Landw. Jägern des 1. Bats, Landw. Negts. Nr. 6, Hecht, Sec. Lt. von der Landwehr-Feld- Artillerie dcs 2, Bataillons Landwebr-Regiments Nr. 2, Sy, «Seconde-Lieut. von der Landwehr-Feld-Artillerie des 2. Bataillons Landw, Negts. Nr. 3, Graf Mielzyn8ki, Pr. Lt. von der Garde- Landw. Feld-Art., Klinkhart, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 11, Klinkhart, Pr. Lt. von der Landw. Feld-Art. des Res. Laudw. Regts. Nr. 38, Rahm, Sec. Lt. von der Landw. Feld-Art, des 2. Bats. Landw. Regts. Nr. 54, als Pr. Lt, Sonnenburg, Pr. Lt. vom Landw. Train des 1. Bats. Landw. Regts. Nr. 42, als Rittm. mit der Landw. Armee-Uniform der Abschied bewilligt, Schupp, Sec. Lt. von der Res. des Gren. Regts. Nr. 110, aus allen Milit. Verhältnissen entlassen.

Königlich Bayerishe Armee.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 10. De- zember. Reck, Oberst z. D. und Commandeur des Landw. Bez. Straubing, der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. des 11. Inf. Regts. bewilligt. Riehl, vor- maliger Unter-Lt., als Sec. Lt. unter die Offize. a. D. mit der Er- laubniß zum Tragen der Unif. des 2. Feld-Art. Regts. wieder cinge- reiht. Frhr. v. Rotberg, Major und etatsmäß. Stabsoffiz. des 2. Sthweren Reiter-Regts. der erbetene Abschied mit Pens. und mit der Erlaubniß zum Tragen der Unif. bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. s. Dezémber. Heisler, Sec. Lt, von der Nes. des 2. Inf. Regts., der erbetene Abschied ertheilt.

Im Sanitäts-Corps, 8, Dezember. Dr, Müller, Gen. Arzt. 1. Kl. und Corpsarzt des II. Armee-Corps, in Genehm. seines Abschiedsgesuches mit Pens. zur Disp. gestellt. 12. De- ¿ember. Dr. Friedrich, harakter. Gen. Arzt 2. Kl. vom 1. Train-Bat. und Div. Arzt der 1. Div., unter Verleihung eines Patents seiner Charge als Corvpsarzt zum General-Kommando IL. Armee-Corps, Dr. Neuhöfer, Ober-Stabsarzt 1. Kl. u. Regts. Arzt vow 2. Inf. Regt. als Garn. Arzt zur Kommandantur der Haupt- und Residenzstadt München, Dr. Wagner, Ober-Stabsarzt 1. Kl, und Garn. Arzt bei der Kommandantur der Haupt- und Re- fidenzstadt München, als Regts. Arzt zum 2. Inf. Negt., unter gleichs zeitiger Beauftragung mit Wahrnehm. der Funktion als Div. Arzt der 1. Dix, Dr. Ritter Stransky v. Stranka und Greifen- fels, Stabsarzt vom Inf. Leib-Regt., zur Leibgarde der Hartsciere, Dr. Weber, Stabsarzt von der gen. Leibgarde, als Bats. Arzt zum 1. Train-Bat., Dr. Neidhardt, Assist. Arzt 1. Kl. vom 1. Feld- Art. Regt., zur Equitationsanstalt, Dr. Schröder, Assist. Arzt 2. Kl. vom 10. Inf. Regt., zum Inf. Leib-Regt., Or. Schuster, Assist. Arzt 2. Kl. v. Inf. Leib-Regt., zum 1. Feld-Art. Regt. verseßt. Dr. v. Schröder, Gen. Arzt 2. Kl. und Corpsarzt des I. Armee- orps, zum Sen, Arzt 1. Kl., Dr. Vocke, Stabsarzt vom 9. Inf. Regt., als Regts. Arzt im 10.- Inf. Regt. zum Ober-Stabsarzt 2. Kl, Dr. Bandocf, Assist. Arzt 1. Kl. im 7. Inf. Regt., zum Stabs- arzt, Dr. Lcng, Assist. Arzt 2. Kl. im 1. Jäger-Bat., zum Assist. Arzt 1. K, Dr. Zantl,- Dr, Heimer, De. onnet, Dr, Baumüller, Dr. Mayer, Auer, Dr. Clarus, Dr. Spruner v. Mert, Dr. Langenkamp, Dr. Herteric, Dr. Stenger, Dr. Schuler, Dr. Siebert, Dr. Killian, Dr. Wer nz, Asfist. Aerzte 2, Kl. des Beurlaubtenstandes, zu Assist. Aerzten 1, Kl, Dr. Uherek, Dr. Ashenbrandt, Dr. Schmit, Dr. Faber, Dr, Reckmann, Schweizer, Schmidt, Dr. Zwisler, Dr. Birkenfeld, Dr. Rühle, Jens, Dr. Spies, Scunke, Voct, Dr. Neidhardt, Brühl, Nolte, Rbeude, Unter-Uerzte der Res, zu Assist. Aerzten 2. Kl. des Beurlaubten- Ftandes, beförder2. Dr. Schieftl, charakteris. Ober-Stabsarzt 1. Kl. 2nd Regts. Arzt im 3. Chev. Regt. eia Patent feiner Charge verliehen. Dr. Kuby, Ober-Stabsarzt 2. Kl. à la suite des Sanitäts-Corps, a!s Ober-Stabsarzt 1. Kl., Dr. Reichel, Stabs- arzt des Invalidenhauses, Dr. Hauer, Stabsarzt der Kommandan- tur Augsburg, Dr. Nigst, Stabsarzt a. D., als Ober-Stabtärzte 2. Kl, charafterisiet.

X11. (Kéniglih Sächsisches) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen und Verseuzungen, Im aftiven § eere. Personalveränderungen auf Grund der veränderten Dieastverhältnisse der Stabsoffiziere bei den Infanterie-Regimentern, vom s. Dezeenber 1883. v. Bünau, Oberst-Lt. im Gren. Regt. Nr. 200, Richter, Dberst-Li. im Inf. Regt. Nr. 102, Frhr. von FSrixcfen, Dierst-Lt. in Inf. Regt. Nr. 103, Tychsen, Oberst-Lt. im Inf. Regt. Nr, 104, Weber, Oberst-Lieutenant im Infanterie- Regiment Nr. 105, Walde, Oberst-L, im Inf. Regiment Nr. 106, B randt v. Líndau, Oberst-Lt. im Inf. Regt. Nr. 106, dieser unter Verseßung zum Inf. Regt. Ne. 107, v. Lossow, Oberst-Lt. im Schügen- (Füs.-) Regt. Nr. 108, Schuster, Oberst-Lt. im Inf. Regt. Nr. 133, v. Engel, Oberst-Lt. im Inf. Negt. Nr. 134, unter ‘Abgabe der Bats. Kommandos, zu etatsm. Stabsoffizieren, Legler, Major im Gren. Negt. Nr. 100, Käufler, Major im Inf. Regt. Nr. 102, Köring, Major im Juf. Regt. Nr. 103, Fränzel, Major im Inf. Regt. Ne. 104, Frege, Major im Jnf. Megt. Nr. 105, Wagner, Major im Inf. Regt. Nr. 106, v. Loeben, Major ün Inf. Regt. Nr. 167, dieser unter Verseßung ¿um Inf. Regt. Nr. 106, Frhr. v. Hammerstein, Major im Schüten- (Fütf.) Regt. Nr. 108, Meyer, Major im Inf. Negt. Nr. 133, s Mazior im Jaf. Regt. Ne. 134, zu Bats. Com- mandeuren ernxannt.

XITEI. (Königlih Württembergisches) Armee-Corps.

Ernennungen, Beförderungen und NVerjezungen. Im Beurlaubtenstande. 7. Dejember. Trucksëß, Pr. Lt. der Res. des Gren. Regts. Nr. 123, zum Hauptm., Schwart, Sec, Lt. der Res. des Inf. Regts. Nr. 125, zum Pr. Lt. befördert.

Abschiedsbewilligungen. Imaktiven Heere, 7. De- zember. Kob, Hauptm. und Cornp. Chef im Fnf. Regt. Ne, 120, mit Pens. und der Regts. Unif. zur Disp. gestellt.

Im Beurlaubtenstande. 7. Dezember. v. Seeger, Pr. Lt, von den Landw. Pion, des Res. Landw. Bats. Nr. 127, der

Abschied mit sciner bish. Unif., unter Verleih. des Charakters als Hauptm., bewilligt.

__ Im Sanitäts-Corps. 7. Dezember. Dr. Engelhorn, Assist. Arzt 1. Kl. dec Res. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 121, Dr. Kohl, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 119, Dr. Baur, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. im 1. Bat. Landw. Negts. Nr. 126, Dr. Weil, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. im Res. Landw. Bat. Nr. 127, Dr. Sch{leich, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. im 2. Bat. Landw. Regts. Nr. 119, zu Stabéärzten der Reserve, Dr. Brudi, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. im 1. Bat. Landw. Regts. Nr. 122, zum Stabsarzt d. Landwehr, Dr. Göt, Assist. Arzt 1. Kl, im Draa. Regt. Nr. 26, zum Stabs- und Bats. Arzt des 2. Bats. Inf. Regts. Nr. 125, befördert.

Kaiserliche Marine.

Ernennungen, Beförderungen, Verseßungen 2c. Ber- [i n, 15, Dezember. Herbig, Korv. Kapit. , zum Kapit. z. See, Geißler, Kapit. Lt., zum Korv. Kapit., Meu ß, Li. z. See von der 1. Matrosen-Division, zum Kapit. Lt., befördert.

Nichtamkliches.

_ Preußen. Berlin, 19, Dezember. Die in der gestrigen (18.) Sißung des Hauses der Abgeord- neten bei Einbringung von zwei Geseßentwürfen, betreffend die Einkommensteuer und betreffend die Einführung einer Kapitalrentensteuer vom Finanz-Minister von Scholz gehaltene Nede hatte folgenden Wortlaut :

Im Begriff, einer mir gestern ertheilten Allerböcbsten Ermäch- tigung gemäß zwei Gesetzentwürfe, betreffend die Einkommensteuer, und betreffend die Einführung einer Kapitalrentensteuer, dem hoben Hause zu überreichen, bitte ich um die Erlaubniß, dies mit einigen begleitenden Worten thun zu dürfen, weil seit Wochen bereits in der Ocffentlichkeit vielfah versucht worden ist, gegen diese Vorlagen im Voraus Stimmung zu machen, und weil es si deshalb empfiehlt, so- gleih bei ihrem Erscheinen das Land über einige dabei hauptsäc- li in Betracht kommende Punkte thunlihst aufzuklären. Es wird au Ihnen , meine Herren, nit entgangen sein, daß schon seit den ersten unsiheren Nacbrihten und weiter seit der Ankündigung dieser Vorlagen in der Eröffnungsrede der Landtagss\ession cin Theil der Tagespresse sich beeilt und emsig bemüht hat, die Absichten der Staatsregierung, welche dabei zu Grunde liegen, zu diskutiren, das an sich einfahe Sachverhältniß durch Hereinziehung allerhand anderer Fragen zu fompliziren und zu verdrehen und namentlich gegen das bloße Wort „Kapitalrentensteuer“ (— denn viel mehr wußte man noch gar nit —) alsbald aus dem Sparpfennig der armen Wittwe, aus dem Kavital des armen Mannes, wie einstmals aus der Pfeife des armen Mannes, mit Pathos Kapital zu s{lagen. - Sei es, daß dies nah dem Grundsaß geschah: „ich kenne Dic zwar noch nicht, aber ich verurthcile Dich“, sei es, daß es aus anderen bewegenden Gründen geschah, es bätte nach dem ganzen bekannten Gange der Vorverhandlungen eigentlich do nirgend verfangen können und jollen; es hâtte namentli diese freiwillige Advokatur für das Kapital des armen Mannes doch eigentlih nur komisch ersheinen können gegen- über einer Regierung, welche ihrerseits mit allen Mitteln der Jni- tiative und des Entgegenkommens gerade für die Befreiung der ärmeren Bevölkerungsklafsen von dem Drucke direkter Steuern cin- getreten ist; es hâtte das von der armen Wittwe geborgte kurze Mäntelchen doch ecigentlich kaum Jemanden aub nur auf Augen- blicke täusden fönnen. Indessen semper aliquid haeret! Wäre es nun ein Trost, Gefährten im Leide zu haben, so würde die Staats- regierung in diesem Falle allerdings den Trost haben, daß jene An- griffe zugleid und ebenso sehr gegen die Majorität dieses hohen Hauses gerihtet worden sind, welhe sih zu der die Klassen- und Ginkommensteuer betreffenden Resolution vom 22. Februar d. J. ver- einigt hat; denn diese Resolution, meine Herren, ist dabei in der erstaunlihsten Weise theils “înterpretirt , theils ignorirt worden , fo daß au nah der Scite hin von gebührender Nüksitnahme wenig mehr zu erkennen übrig blieb.

Und gerade diese mehr als sichere Art, mit einer öfentli ver-

handelten Resolution des Abgeordnetenhauses in der Oeffentlichkeit so umzuspringen, hat niht am wenigsten dazu beigetragen, das wahre Sachverhältniß für weite Kreise mit Dunst und Nebel zu umgeben, so daß es wirklih recht nöthig sein dürfte, die Luft, so zu sagen, erst wieder etwas zu reinigen, damit wirklich geschen werden kann, was wirkli vorgelegt wird. Wenn in unserer \chnelllebigen Zeit nidt Alles immer wieder so bald der Vergessenheit anheimfiele, fo hätte nab den Verhandlungen vom Februar dieses Jahres, welche zu dem Geseß, betreffend die Aufhebung der beiden untersten Stufen der Klassensteuer, geführt haben so hätten insbesondere nach den Erklärungen, die id am 21. Februar hier namens der Staatsregierung abzugeben die Ehre gehabt habe, eigentli überhaupt feine Zweifel bestehen können über die Grenzen des Gebietes, welche die jeßt zu machenden Vorlagen einhalten würden, über die Hauptsachen, welche sie zu berühren haben würden, und über die Richtung, in welcher sie diese Hauptsacen zu regeln versuhen würden. Die Spannung, mit welcher man hier wirkli, dort vielleiht nur angeblih diesen Vor- lagen entgegensah, hätte eigentlich nur den Details gelten können, wie denn auch thatsäblich nur Detailfragen, technishe Fragen, meine Herren, es wesentlih gewesen sind, die innerhalb der Regierung die Aufstellung, Verathung und scließlihe Feststellung der Vorlagen [{chwierig und mühsam gemacht haben. _ Man hâtte überall und namentli da, wo man si berufen fühlte, {Gon das Wort zur Satbe öffentlich zu ergreifen, wissen können und wissen müssen, daß die Regierung ihre Sorge für die Steuerbefreiung der geringen Einkommen bis mindestens zur Grenze von 1200 A jährlich unmöglih hintanseßen oder aufgeben konnte, daß sie dagegen auf jeden weiteren Abbruch der Klassen- und Einkommensteuer verzihtete; daß sie deshalb auch nit anstehen würde, die von Ihnen gewollte Beibehaltung des übrigen Theiles der Klassen- und Einkommensteuer durch eine zweckmäßige Reform zu ermöglihen und zu sichern; daß fie, hierzu einmal entschlossen, auch gern die von Ihnen gewünschten Erleichterungen und Ermäßi- gungen der Steuer formuliren und nicht minder gern auf die gleich- mäßigere, gerechtere Veranlagung der Steuer bedacht sein würde; daß sie endlid damit und mit der von Ihnen ebenfalls empfohlenen hôheren Besteuerung des Einkommens aus Kapitalvermögen lediglich die Ausfälle zu decken bemüht sein würde welche dur die übrigen Veränderungen herbeigeführt werden. Das ist nun auch wirklich der wesentlide Inhalt der beiden Gesetzentwürfe.

, Der erste derselben, betreffend die Einkommensteuer, soll die bis- berigen geseßlichen Bestimmungen über die Klassensteuer und über die flassifizirte Einkommensteuer außer Kraft setzen und ersetzen; er soll unter grundsäßliher Einbeziehung der Aktiengesellshaften und Kommanditgesellshaften auf Aktien in den Kreis der steuerpflichtigen Personen diese beiden Steuern zu einer einheitlichen, gleichzeitigen, von allen Einkommen über 1200 4 zu erhebenden Steuern vereinigen. Er will mittelst einer von dieser Grenze mit 1 %% beginnenden, allmäbhli® und gleiwmäßig aufsteigenden Steuerskala erst bei einem Einkommen von 10090 M den bisherigen und weiterhin beizubehal- tenden Einkommensteuersat von 3 9% erreihen. Er will durch ein im Wesentlichen dem bisherigen Einkommensteuergesez nachgebildetes, aber eben für alle Stufen einheitlihes und im Einzelnen vielfach verbefsertes Veranlagungsverfahren, sowie dur verbesserte Veranla- gungêmittel unter denen ih die Deklarationspflicht bezügli des Gefammtbetrages der Rentenbezüge hervorheben will ic sage, er will auf diesen beiden Wegen für cine gerehtere und gleihmäßigere Besteuerung sorgen. Die Berücksichtigung besonderer, die Leistungsfähigkeit der Censiten beeinträhtigender wirthschaft- liber Verhältnisse soll soweit gestattet werden, daß bei Einkommen von nicht über 180 ÆAÆ Ermäßigungen bis zum vollen Erlaß der Steuer, bei höheren Einkommen, jedoch von nit über 9000 Æ, Ermäßigungen bis auf die Hälfte der Steuer ge- währt werden. Zur Verhütung aller Härten bei der Beitreibung !

der Steuer, meine Herren, soll der Verwaltung die Ecmättigung gegeben werden, eventuell im Falle von Nothständen und nah dem Umfange derselben die Steuer zu erlassen, speziell aber in jedem einzelnen Falle, wo dic Erekution die wirthschaftlie Existenz und den Nahrungéstand eines Steuerpflichtigen oder seiner Anges böôrigen gefährden, oder wo sie voraussidtlid dow frudbtlos aus- fallen würde, die Steuersbuld niederzushlagen. Auf alles Dieses, meine Herren, glau*e ih jeßt niht näber eingehen zu müssen, wobl aber muß ih hervorheben, daß die Regierung für die Fortführung des mit dem Geseß vom 26. März d. J. begonnenen, aber erft balb vollendeten Befreiungswerkes der vier untersten Stufen der Klassensteuer nicht blos alle die Gründe von Neuem geltend zu machen und aufrecht zu erhalten hat, die sie {on in der vorigen Vorlage und Verhandlungen angeführt und geltend gemaht bat, fondern daß fie Ihnen aub weitere Nachweise vorlegt, welche, wie sie meint, die Nothwendigkeit und Dringlickeit der Aufhebung gerade dieser Stufen drei und vier der Klafiensteuer des weiteren deutlich zu machen geeignet sein werden. Aus den statistischen Anlagen der Motive, meine Herren, werden Sie erschen, daß die rund 617600 Censiten der 3. und 4. Steuerstufe in dem Jahre vom 1, Dftober 1882 bis dahin 1883, abgesehen von der Bedräng- niß durch 304000 Mahnungen, in mehr als 40000 Fällen von der Exekution heimgesucht worden sind, während in allen übrigen Steuerstufen 5 bis 11 in der Klassensteuer noch nit 26 000 Exrekutionétfälle vorgekommen sind. Sie werden ferner daraus ersehen, meine Herren, daß, während in den bereits aufgehobenen Steuerstufen 1 und 2 nur etwa 3 mal soviel Haus- baltungen als Einzelsteuernde vorhanden waren, in den Stufen 3 und 4 fast 6 mal soviel Haushaltungen als Einzelsteuernde in Be- tracht kommen; daß also in diesen Stufen die Zabl der minder- bedrüdten, minder Theilnahme erfordernden Einzelsteuernden sehr viel mehr z'rüdtritt, als in den aufgehobenen Stufen 1 und 2, Endlich, meine Herren, werden Sie auch daraus die Bevölkerungê- klassen näher ersehen können, welchen die Wohlthat des Gesetzes zu gute fommt, und wenn i hier nur summarisch mittheile, daß dazu fast 70000 Handeltreibende der Gewerbesteuecklasse B, also mit den geringsten Geschäften dieser Art, gehören, daß circa 55 090 gewerbe- steuerfreie Handwerker dazu gehören, mchr als 27 000 gewöhnliche Ar- beiter, 43 827 niedere Staats- und Gemeindebeamte und 19 904 Volksschullehrer mit ihren Familien, so glaube ih, meine Hecren, werden auch diese summarischen Anführungen {on dazu beitragen, die wohlwollenden Absichten des Gesetzentwurfs in ein klarercs Licht zu stellen und mehr und mehr Zustimmung dazu zu werben. Im Uebrigen muß ih mir darauf aufmerksam zu machen erlauben, daß die Befreiung der 61700 Censiten der 3. und 4. Stufe au eine nothwendige Vorausseßung derjenigen zweckmäßigen und ein- heitlichen Reform der Klassen- und Einkommensteuer biltet, wie sie der Entwurf anstrebt und Ihnen darbietet. Denn cs bleiben dann immer noch ca. 690 000 Klassensteuerpflihtige übrig und zusammen mit ca. 187000 Einkommensteuerpflihtigen also 8C0 000 bis 900 000 Gensiten, auf welche die Wirksamkeit des neuen Einkommensteuergesezes sih zu erstrecken haben wird; und diese Zahl, meine Herren, kann unbedenflih als die Marximalzahl ange- sehen werden, für welche eine einheitlib, gerechter, subtiler und individualisirender funktionirende Einkommensteuer ncch möglich ist,

Der zweite Geseßentwurf, betreffend die Einführung einer Kapital- rentensteuer, soll materiell als eine Ergänzung unseres Ertragsteuer- systems nunmehr auch das bisher von einer solchen besonderen Steuer frei gebliebene Kapitalvermögen treffen.

Wie die Grundsteuer, die Gebäudesteuer, die Gewerbesteuer den Grundbesitz, den Häuserbesit, den Gewerbebetrieb noch besonders be- lastet, so soll diese Kapitalrentensteuer künftig den Kapitalbesitz be- sonders belasten; allerdings nur mit einer mäßigen Steuer von 2 % der Kapitalrente, und auch das erst bei einem Betrag der Kapital- rente von 10 000 M jährlich. Von dieser Grenze ab bis herab zu dem Betrag der Kapitalrente von 600 A soll die Steuerskala gleich- mäßig und langsam fallen bis auf F °/0; die Kapitalrente unter 600 M soll frei bleiben. Außerdem, meine Herren, soll die Kapital- rente aller derjenigen Personen, deren Gesammteinkommen 2000 4 nicht übersteigr, und die Kapitalrente der Wittwen, Waisen und Gebrechlihen, deren Gesammteinkommen 496 e nit übersteigt, ebenfalls frei bleiben. Für die Veranlagung der Kapitalrenten- steuer soll, wie ich \chGon vorhin angedeutet habe, eine summa- rische Deklarationépflicht der gesammten Rentenbezüge gefordert werden; im Uebrigen aber soll die Erhebung dieser Steuer ganz analog der Einkommensteuer gestaltet werden. Sie sehen, meine Herren, wie wenig dieser Geseßentwurf alle die Angriffe rechtfertigt, die im Voraus gegen denselben erboben worden sind. Daß mit dem: selben zuviel erstrebt werden möchte, wird jeßt \{werlich noch Je- mand glauben oder behaupten ; eher möchten si, glaube ib, Stim- men erheben, welche meinen, daß zu wenig mit demselben erstrebt wird. Vom Standpunkte der Staatsregierung aus kann aber weder das Eine, noch das Andere angenommen werden; vom Standpunkte der Staatsregierung kann es sich eben, wie ih {on andeutete, nur darum handeln, die Ausfälle gedeckt zu schen, welhe aus den übri- u Veränderungen bei der Klassen- und Einkommensteuer erwachsen. Sine wirkliche, zutreffende und zu vertretende Berechnung des finan- ziellen Cffekts dieser beiden Gesetzentwürfe, meine Herren, ist nicht etwa blos sehr \{chwierig, nein, sie ist unmöglich, weil die wesentlich sten Faktoren dieser Berehnung zur Zeit nothwendig unbekannt sind und erst in Zukunft bekannt sein werden. Gewissenhafte Schäßungen aber und eingehende Vergleichunaen haben uns zu der Ueberzeugung gebracht, daß das bei diesen Gesetzentwürfen gesuchte Resultat au in der That cintreten werde, nämlich ungefähr die Ausgleihung des Minus und des Plus, was diese beiden Entwürfe im Gefolge haben. Annähernd fest steht, meine Herren, nur der Minderertrag oder vielmehr der Einnahmeausfall in Folge der Auf- hebung der dritten und vierten Stufe und in Folge der verminderten Steuerskala; er läßt sich auf ungefähr 6 267 090 M schäßen; auf annähernd ebensoviel glauben wir den Ertrag der Kapitalrenten- steuer, wie ih sie ia ihren Grundlagen eben geschildert habe, ansprewen zu fönnen, nämlich den Schäßungen _gemäß auf 6 1380000 f Im Uebrigen aber halten wir es für zulässig, bis auf Weiteres von der Annahme auszugehen, daß die Ausfälle, welche die Berücksichtigung der besonderen, die Leistungsfähigkeit beeinträch- tigenden Verhältnisse, und welche die Vermeidung der Härten bei den Exekutionen im Gefolge haben werden, sich ungefähr ausgleiben werden mit den Mehreinnahmen, welhe durch eine bessere, gerechtere Ver- anlagung der Steuer auf der anderu Seite erwahsen. Daß der zweite Geseßentwurf sich nur an das Kapitalvermögen, an den Rentenertrag des Geldkapitals wendet, das entspricht, abgesehen von dem vorhin {on angedeuteten mehr theoretischen Grunde, der - tiefen und oft schon dargelegten Ucberzeugung der Staatsregierung, daß zumal der Grundbefiß und der Häuserbesiß durch die demselben seither \choa auferlegten besonderen Steuern zur Zeit im Allgemeinen prägravirt ist. Es entspribt das aber auch der von Ihnen am 22. Februar d. J. gefaßten Resolution, welche klar und zweifellos für jeßt nur hierauf und auf nichts weiter gerihtet worden ist. Freilich ist gerade das von jenen unverantwortlihen Stimmführern draußen auf das Entschiedenste bestritten worden, allein ih glaube, meine Herren, eine Widerlegung derselben bis mindestens dahin auf- sparen zu können und zu sollen, bis sich etwa Jemand finden sollte bier in diesem hohen Hause, der an den Verhandlungen im Februar d. J. theilgenommen, für die Resolution gestimmt und nun doc Lust haben sollte, jenen Interpreten der Beschlüsse des hohen Hauses beizutreten. Da wir hier nicht die Sprache einer gewissen Diplo- matie vergangener Zeiten sprechen, nicht eine Sprache, welche bestimmt ift, die Gedanken zu verbergen, sondern die einfawe und natürliche Sprace der ehrlichen Leute, so glaube ih kaum, daß ein solcher Herr si findet. Für diejenigen Herren aber, welche gegen die Reso» lution gestimmt haben, wird ja irgend ein Präjudiz ihrer Auffassung nicht bereitet. Diese werden den Gesetzentwurf unter Andern gewiß auch mit dem Einwande angreifen können, daß er sh nit blos an das Kapitalvermögen, nicht blos an den Rentenertrag des Geld- kapitals zu wenden, sondern daß er sich an das gesammte fundir &

ermögen zu wenden bätte. Allein, meine Herren, abgesehen davon, daß ih erklären kann, die Regierung befindet sich nach dem, was ich vorhin son hervorgehoben, absolut nit in der Lage, jeßt eine solche Hereinziehung des gesammten fundirten Vermögens in diesen Gesey- entwurf irgend in Aussicht nehmen zu können, jo glaube ic, werden

diese Herren au hier im Abgeordnetenhause kein Glück haben, und es wird ihnen zu antworten jedenfalls Zeit sein, wenn sie gesprochen

haben. Meine Herren , es kommt nur noch darauf an, einem Miß- verständniß, was au schon mehrfach hervorgetreten ift, zu begegnen, einem Mißverständniß, welchem sib die Einen gern, die Anderen ungern dahin überlassen, als ob das Entgegenkommen, die Bereit- willigkeit der Regierung gegenüber Ihrer auf eine Reform der Klassen- und' Einkommensteuer gerichteten Resolution einen Rückzug von der bisherigen allgemeinen Finanzpolitik der Negierung erkennen lesen, ein mehr oder minder deutliches Aufgeben der in dem Worte

Reics-Steuerreform“ kurz zusammengefaßten Prinzipien. Iw mötte, wenn auch nur mit wenigen Worten, doch diesem Mißverständniß

enübertreten. j aa Meine Herren, gewiß bat die befriedigende Regelung unserer

gesammten direkten Steuerverhältnisse, einschließli der Klafsen - und Einkommensteuer, von jeher mit zu dem Programm ehört, welches nach der Auffassung der Regierung im Wege der eihs-Steuerreform zu erledigen sein wird. Es ift nun, wie Sie Alle wissen und ih will die Gründe, warum es fo ist, hier gewiß nicht von Neuem untersuchen die Reichs-Steuerreform ins Stocken en. : = ; gefor ie Regierung hat die Ueberzeugung gewinnen müssen, daß thatsäclih der Weg der Reihs-Steuerreform zur Zeit nit ein völlig von Hindernissen freier, leit und sier zum Ziele führender ift, Sie hat andererseits die Erkenntniß nit verleugnen können, daß unter allen Aufgaben, die mit der Reichs-Steuerreform gelöst werden sollen und noch zu lösen sind, die Freiftellung der unteren Klassen der Bevölkerung von dem Drucke der direkten Staats- steuer das Allerdringlidste, Nothwendizste und Unaufschieblichste ift. Es ist das im ganzen Zusammenhang der Negierungépolitik schwer- li von irgend Jemand in Zweifel zu ziehen. Die Regierung, welce große, bisher noch nirgend versuhte und gelöfte Aufgaben auf sozialpolitishem Gebiete sih stellt, kann natürli feine dringendere Aufgabe haben, als vor allen Dingen da, wo der Staat selbst bieher die Gemüther in den ärmeren Klassen von sih abwendet und die Einzelnen mit Härte verfolgt und zu Feinden der bestehenden Ordnung macht, also gerade auf diesem Gebiete selbst Wandel zu \{affen. Wenn die Regierung nun ihrerseits erkennen mußte: {nell und sicher ist auf dem Wege der Reicbs-Steuerreform jeßt nit dazu zu gelangen, die Deckung8mittel für den Fortfall der untersten Klassensteuerstufen zu erreichen, andererseits aber {nell und ohne Verzug ist es nöthig, diese Steuererleihterungen herbeizuführen, jo braubt fie eben nicht an einen Rückzug von ihrea Prinzipien zu denken, sie brauht nit vor der Besorgniß zu ersrecken, daß man ibr anfangen würde unterzuschieben, fie wolle die großen Gedanken der Reichs-Steuerreform preiégeben, denn sie hat ja eben nur jenen ein- fachen Thatsehen Rebnung zu tragen, daß ihre nächsten noth- wendigen Ziele sih zur Zeit auf jenem Wege nit, wohl aber auf dem Wege erreichen lassen, den die Beschlüsse des hohen Hauses ihr in diesem Frühjahre gezeigt haben. Daß diese ihre Ueberzeugung von der Güte und dem Erfolge dieses Weges demnächst hier bald Bestätigung finden werde diese Hoffnung wage i heute mit einer geroissen Zuversicht auszusprehen, Demgemäß habe ih die Ehre, Herr Präsident, die Allerhöchste Ermächtigung vom 17. De- zember 1883 mit den darin bezeihneten beiden Geseten und den dazu gehörigen Motiven zu überreichen.

Im weiteren O e gegen 0 Sißung des Hauses der Abgeordneten wur Gei My des Entwurfs des Staatshaushalts- Etats für 1884/85 mit der Diskussion des Etats des Ministeriums des Jnnern fortgeseßt.

Der Abg. Strosser erklärte, die Frage der Vagabondage sei eine hohwichtige auf pvlitischem, sozialem und wirthschaft- lihem Gebiete. Er gehöre niht zu denjenigen, welche aus einzelnen Ersheinungen heraus so großartige Dinge wie die Zunahme des Verbrecherthums und der Vagabondage erklären wollten. Man habe am Donnerstag diese Thatsachen dur Zahlen verschieben wollen, indem man sih auf das Buch des Geheim-Raths Starke berufen habe. Er habe dasselbe noch nicht gelesen und studirt, er hoffe dazu noch Gelegenheit zu finden. Wenn aber der Regierungskommissar Starke die Abnahme des Verbrecherthums auf das Jahr 1871 zurückführe, und da- für den Patriotismus ins Feld führe, so vergesse derselbe dabei verschiedene andere maßgebende Momente: die Abnahme der Verbrechen erkläre sih hauptsählich aus dem Erlaß des neuen Strafgeseßbuches im Fahre 1869, nach welchem die höchste zeitige Zuchthausstrafe von 20 auf 15 Fahre und die niedrigste von 2 auf 1 Jahr herabgeseßt sei. Davon sei der größte Bruchtheil der Gefangenen, nahezu die Hälfte betroffen und deshalb eher entlassen. Ebenso sei es mit den Gefängnißstrafen gewesen. Von wesentlichster Bedeu- tung sei auch die Bestimmung des 23 des Straf- gesezbuches bezüglih der eintretenden Beurlaubung der Ge- fangenen gewesen, von der namentlih in den ersten Fahren ausgiebigster Gebrauch gemacht worden sei. Wenn der Re- gierungskommissar geäußert habe, daß der [nationale Krieg und der Patriotismus 1871 viel zum günstigen Stande der Zahl der Vergehen und Verbrechen beigetragen habe, so sei er der Meinung, das Verbrecherthum habe mit dem Patrio- tismus nichts zu thun. Eine Million Streiter jeien 1870 ausgezogen, das Heer habe im Frieden eine Stärke von 400 000 Mann; es hätten darum 600 000 Mann den Gewerben und Geschästen entzogen werden müssen, an deren Stelle diejenigen, die sonst ohne Stelle und Arbeit in Noth geblieben wären, hätten eintreten können. Darum der niedrige Vergehen- und Ver- brehenstand von 1871, Wenn sich die Verhältnisse später vershlehtert hätten, so sei zunächst als Faftor in Betracht zu ziehen die Gewerbeordnung, die die Schanklizenzen vermehre, das Verhältniß zwischen Meister, Geselle und Lehrling gelockert, und eine Menge anderer Schäden herbeigeführt habe. Auch der Aktienshwindel habe zur Verschlehterung der Verhältnisse sein wesentlich Theil beigetragen. Sehr bedauern müsse er, daß der Negierungs- Kommissar gar keine Ursache gefunden habe, die Ab- nahme der religiösen Gesinnung, und das Schwinden der Moral in Betracht zu ziehen, die doch von gar nicht zu unter- häßender Bedeutung sei. Der Kulturkampf habe hier ret BVöses zur Folge gehabt. Wenn si jeßt wiederum eine Besse- rung geltend mache, so sei wohl an eine folche zu glauben, denn die gewerblichen Verhältnisse gingen in die Höhe, die Ernten seien günstiger ausgefallen, der Kulturkampf gehe herab, kurz, die soziale Reform fange an, ihre Wirkung zu zeigen. Um noch auf Celle zu kommen, so habe sich in den leßten 11 Jahren die Zahl derx Verurtheilten beinahe verdoppelt. Und da wolle man noch von Abnahme der Verbrechen sprechen ? Die Schwurgerichtsfälle hätten sich vom Jahre 1871 bis 1877 um nahezu 100 Proz. gehoben, Bedenllich sei ihm der Beifall, den die Nede des Geheimen Raths Starke bei der Linken gefunden habe, das erste Mal nach langer Zeit übrigens, wo man vom Fortschritt einem Regierungsvertreter aus vollem Herzen zuge-

stimmt habe. Gewunbdert habe er sih ferner, daß der Kommissar

die Zunahme des Meineides daraus erklärt habe, daß der Eid niht freiwillig geleistet, sondern dem Zeugen vom Richter auferlegt werde. Gewissenhaste Menschen könnten 200 Eide in einem D s{hwören, ohne einen Meineid zu begehen. Das Bewußtsein der Heiligkeit des Eides sei entschwunden. Der Kommissar habe ihm neulih vorgehalten, als er die Re- gierung um Vorlegung der Statistik über die Abnahme der Verbrechen ersucht habe, er schiene zu glauben, daß Zahlen so tief gehende Erscheinungen erklärten. Es sei do eine über die Maßen kindliche und naive Auffassung, zu glauben, daß für ihn Zahlen bewiesen. Der Kommissar halte ihn doch nicht füc so dumm, daß er die Zahlen niht auch wäge. Auf Grund der Gefängnißstatistik komme er allerdings zu anderen Resultaten, als der Kommissar. Die Zahl der Verurtheilten habe 1871 68 000 betragen, 1872 76 000, 1873 79 000, 1874 86 000, 1875 89 000, 1876 101 000, 1877 125 000, 1878 1832 000, 1879 128 090, 1880 143 000, 1881/82 152 000. Von 1871 bis 1881/82 habe sich die Zabl also verdoppelt. Dabei sei besonders bemerkenswerth, wie einzelne Kategorien von Verbrechen, wie die Verbrehen gegen die ESitt- lihkeit, betrügerisher Bankerott, Verorehen im Amte, die Zahl der jugendlichen Verbreher gestiegen seien, Zu den Ursachen der großen Vermehrung der Verbrechen und der Vagabondage, zum Theil auch der Selbstmorde, rene er die Vermehrung der Wirthshäuser und Schenken, die allge- meine Wecselfreiheit, das Aktiengeseß mit der Gründerperiode, die milderen Strafgeseßze und die laxe Praxis der Gerichte, das Tingeltangelwesen, den Kolportagebuchhandel, die Auf- hebung des Heimathzrechts, die Löfung der Familienbande durch die Kinderarbeit, das Ausmiethen der Kinder in fremde Höuser, die shlechte Ausbildung der Mädchen in Folge der exabrikarbeit, s{chlechte Herbergen, steigende Genußsucht und Vergnügungssucht in allen Ständen. Von der Linken werde immer nat tüchtiger Schulbildung gerufen, dann würden diese Uebel alle mehr oder weniger vershwinden. Er habe vor der Schulbildung großen Respekt, aber Bildung allein mache kein Volk an sich sittlih und besser. Sorge man lieber dafür, daß zu der Bildung eine tüchtige religiöse Grundlage komme ! Der Regierungskommissar Geheime Ober - Justiz-Rath Starke entgegnete, darin könne er mit dem Vorredner über- einstimmen, daß derselbe die Schrift, die unter seinem Namen erschienen fei, niht gelesen habe, ferner darin, daß auf reli- iósen Sinn und religiöse Erziehung ein großes Gewicht ge- egt werden müsse. Aber die ganze Frage habe mit der poli- tishen Parteistellung nihts zu thun, und folle damit nichts zu thun haben; es sei eine Frage des Menschenlebens, der Sittlichkeit und der Bewegung des Menschen im staatlichen Organismus. Wenn es gelte, Abhülfemittel zu suchen, dann komme die Parteistellung zu ihrem Rechte. Die Schäden zu konstatiren, könne objektiv unabhängig von jeder politischen Stellung gesehen. Der Vorredner habe vor einigen Tagen von ihm Zahlen über den Stand des Verbrecherthums in den leßten 3—4 Jahren verlangt. Diese habe er demselben ge- geben, zur Erläuterung aber hinzufügen müssen, daß den Zahlen andere Basen zu Grunde lägen, als den in seinem Buche für 1854—78 gegebenen Zahlen. Jn der Gesammt- summe sei eine Vermehrung der WVerurtheilungen nach- gewiesen, aber auf dem Gebiete der größten Zahl der Delikte, der Diebstähle aller Art , , sei ein Rückgang konstatirt. Genügendes Material * böten nur die Geschäststabellen der Justizbehörden, niht die vom Vorredner benußten Gefängniß- statistiken, namentli nicht die eines einzelnen Ressorts. Auch die Schwurgerichtsstatistik sei niht maßgebend, es müßten alle Verurtheilungen in Betracht gezogen werden. Nicht cine Ver- gleihung mit den Jahren 1871—79 sei das thema proban- dum, wenige Jahre gäben im Leben des Volkes nicht den Ausschlag. Er sei bis auf das Jahr 1854 zurückgegangen, weil von da ab brauchbares Material auf gleicher Basis vorliege, Das sei ein Menschenalter. Als Beispiel habe er angeführt, daß in den Jahren 1818 und 1319 dreimal so viel Untersuhungen wegen Diebstahl anhängig gewesen seien als jeßt ; mit solchen Beispielen wolle er den wohl von Niemand mehr geglaubten Saß widerlegen von der „guten alten Zeit“, Die schlechte neuere Zeit beginne nah dem Vor: redner 1871 mit der liberalen Geseßgebung. Die Theuerung der Lebensmittel habe er nit als den einzigen, sondern nur als einen wesentlihen Faktor angeführt. Daneben kämen aber noh viele andere Faktore in Betracht. Man erfahre heute viel mehr, als früher. Ein großer Faktor sei auch die Thätigkeit der Polizeibehörden, die niht zu „allen Zeiten eine gleihe sei. Das habe schon der Justiz- Minister von Mühler 1835 in einem Bericht an den König konstatirt, als derselbe Auskunft über die Zunahme der Ver- brehen habe geben sollen. Derselbe habe namentlih an- geführt, daß früher eine ganze Menge von Verbrechen, nament- lih von größeren Diebstählen, ja selbst von größeren Ver- gehen, mißbräuchlih ohne weites von den Rentbeamten, Dorf- \{ulzen, Gutsherren und Magistraten abgeurtheilt seien. Ein zeitliher Faktor sei die Veränderung der Bevölkerung. Numerisch habe die Bevölkerung von 1854 bis 1878 um 27 P1roz. zugenommen. Hand in Hand damit seien die enormen wirthschaftlihen Veränderungen gegangen. Bis 1866 habe die preußische Landwirthschaft die Bedürsnisse des Landes allein decken können. Seitdem habe sich die deutsche Industrie ausgedehnt ; man sei auf den auswärtigen Handel angewiesen. Die Wohlhabenheitsverhältnisse übten ebenfalls großen Ein- fluß aus. Jn den ärmeren Provinzen, wo die größte Zahl der Steuerfreien sich befinde, seien die Vergehen gegen das Eigen- thum erheblich häufiger, als in den wohlhabenderen Provinzen. Dazu trete der Mangel an Seßhastigkeit, der über viele Leute gekommen sei, der durchaus aber keine innere mora- lische Vershlechterung bedeute, Ferner die ganze Aenderung des Verkehrs. Namentlih das Wachsen des Selbst- gefühls und der Selbstübershäßung reiße die Leute zur Selbsthülfe fort. Es fühle sih jeßt Jeder als ein Deut- scher, der die großen Siege von 1870/71 miterfohten- habe. Daraus folge eine Steigerung der Beleidigungen und Körper- verlezungen, des Widerstandes gegen die Staatsgewalt u. st. w. Die sozialistishe Bewegung habe auf diesem Gebiet viele Schäden mit sich geführt. Der Abg. Strosser wolle zwischen großen und kleinen Verbrechen unterscheiden. Nehme man das Verbrechen des Mordes. Es habe einen Mord im Zahre 1854 auf 499000 gegeben, im Zahre 1880 auf 496 000, im Zahre 1881 auf 659 000, 1871 auf 880 000, 1870 auf 1 298 000 Menschen. Die beiden leßten Jahre bewiesen gerade, daß man bei einer solhen Vergleihung nicht nur bis auf die Jahre 1870/71 zurülgehen dürfe, sondern einen viel größeren Zeitraum ins Auge fassen müsse. Wenn man alle Faktoren, die er berührt habe, zusammenfa}se, so ergäben sih daraus die Grundbedingungen, welche eine Be-

wegung in den Verbrechen hätten entstehen lassen. Er habe gesagt, daß ein Nückgang anfange, weil die Zahl der Delikte, welche den Ausschlag gebe, zurückgegangen sei. Die Delikte gegen das Eigenthum würden von den Lebensmittelpreisen beeinflußt ; diese Erfahrung sei in allen Ländern der Welt gemacht worden. Die Sittlichkeitsvergehen seien 1882 geaen 1881 gestiegen ; das sei eine hohbeahtenswerthe Thatsache. Daß der Mangel des häuslichen Lebens in Folge der Verhältnisse der Fndustrie daran mit schuldig sei, dem stimme er vollkommen bei. Er stimme in den Grundsägen, welche er hier vorgetragen, mit seinem Ches vollkommen überein; die Verantwortung für die Details müsse er natürlih tragen. Die jevige Zeit sei eine sehr ernste, es gebe eine Menge unerfreuliher Erscheinungen ; aber er habe geglaubt nachweisen zu müssen, daß es nit jo {limm sei, wie man geschildert habe, namentlich auch nit in Folge der Geseßgebung jener Jahce. Wenn man die Zu- nahme der Verbrechen als ein Zeichen der Entsittlihung betrachte, dann müsse ein Rückgang auch eine Besserung bedeuten. Wenn die Moralität zurückgegangen sein sollte, dann müßte es doch auf allen Gebieten gesehen, also auch bei den unche- lihen Geburten. Die Statistik ergebe aber, daß die unehe- liwen Geburten sih parallel der Zahl der Diebstähle, Unter- s{lagungen 2. bewegten, also wohl von denselben Be- dingungen beeinflußt würden. Der Abg. Strosser meine nun, daß die Zahl der jugendlihen Verbrecher mehr gestiegen sei, als die Vermehrung der Bevölkerung erklären könne. 1854 habe die Zahl der jugendlichen Verbrecher unter allen Verbrechern 4 Proz. betragen, nah 1871 fei man allerdings auf 9 Proz. gekommen. Aber das Neichsstrafgeseßbuch habe auch die Altersgrenze anders gestelt wie früher, nianliO von 16 aur 18 Jahre, Gerade abex das 17. und 18. Fahr fstele unter den jugendlichen Verbrechern das größte Kontingent. Hier seien es gerade diejenigen Per- sonen, die von der Familie in die Welt ohne genügende sitt- liche Reife hinausgestofßen seien, und die mit der ganzen Flegel- haftigkeit dieses Alters auf alle möglihen Abwege kämen. Wenn also diese beiden Jahresklassen allein 50 Proz. aller jugendlichen Verbrecher ausmachten, so sei es kein Wunder, wenn man von 4 auf 9 Proz. gekommen sei. Es sei die Aeußerung gefallen, das, was er gesagt habe, könne nur Jemand aussprechen, der keinen religiösen Gedanken habe. Das sei eine shwere Krän- kung. Aber was habe er denn gesagt? Wenn die Zahl der Be- völkerung sh um 27 Proz., die Zahl der Geschäfte, bei denen Eidesleistungen vorkämen, jich um 92 Proz. vermehrt habe, dann sei es doch erklärlih, daß der Prozentsaß der Meineide steige. Der Vorredner, der sih nicht die Mühe gegeben habe, sein Buch zu lesen, aber doch darüber spreche, habe gesagt, die Zahl der Meineide sei etwas größer. Aber man müsse doch die vermehrte Zahl der Prozesse in Betraht ziehen. Er lege hohen Werth auf die religiösen Elemente; möge man darauf halten, daß Schule und Kirche zusammen thätig seien, Aber es gebe noch einen Faktor: den Gemeinsinn, der erforderlih sei in der ganzen Bevölkerung, um das Verbrecherthum zu unter- drücken. Alles Parteiheßen sei auch ein Faktor; er nenne keine Partei, aber die Aufregung, welche in alle Schichten des Volkes hineingetragen werde, stifte Unfrieden, errege die Leidenschaften, störe den häuslichen Fricden. Wenn von allen Seiten zusammen gearbeitet werde, dann habe man an dev jeßigen Zeit nicht zu verzweifeln ; in einer Zeit, wo das glor- L 1871 stattgefunden habe, sei für den Pessimismus ein Plat.

Der Abg. Meßner erklärte, er als einziger Handwerker im Haufe wolle der Anshauung Ausdruck geben, welche in Handwerkerkreisen über die Vagabondage bestehe. Dieselbe sei eine Errungenschaft der Neuzeit, die gute alte Zeit habe diese Erscheinung nicht gekannt. Er halte an dieser Ansicht fest, troß der gegentheiligen Behauptungen des Regierungs- fommissars. Die Vagabondage sei ein Ausfluß der Religionslosigkeit und der modernen Geseßgebung, welche zerstörend und desorganisirend wirke. Die unbotmäßige, halb- erwachsene Jugend, die große Anzahl jugendlicher Verbrecher, fie scien durchweg das Produkt der Aera Falk, und die Hand- werker seien durch die Freizügigkeit zu Nomaden geworden. Die Vermehrung des Kampfapparats gegen die Vagabondage habe keinen effektiven Nußen. Nur wenn man für die Lehr- linge wieder eine ordentliche Lehrzeit mit Gesellenprüfung und für die Gesellen Jnnungen einführen wollte, könne das Vaga- bondenthum wirksam bekämpft werden. Die Paßfreiheit habe das Gesindel auf die Landstraßen gebraht und die Gewerbe- freiheit die Vagabondage. Er bitte daher den Minister, wen: derselbe wirklich geneigt sei, die Wunde zu heilen, die dem Lande das Vagabondenthum geschlagen habe, Sorge zu tragen, daß ein Fnnungswesen mit Beitrittspfliht jedes Berechtigten wieder aufgerichtet werde. 3 :

Der Abg. Pr. Wehr fragte beim Minister an, ob nickt in Betreff der Vollstreckung der Korrigendenhaft eine Aenderung getroffen werden könne. Das jetzige Verfahren bestehe darin, daß der Korrigend dem Nichter vorgeführt werde, der ein noth- ‘dürstiges, shablonenmäßiges Verhör mit demselben anstelle, und ihn wegen Vagabondage verurtheile, Dann erfolge die Ver- weisung an die Landespolizeibehörde, die aus den unvollstän- digen Akten ganz nah ihrem Gutdünken dekretire, daß der Betreffende eine beliebige Anzahl von Wochen und Monaten in einer Korrigendenanstalt untergebracht werde. Und die Strafvollstreckung werde dann von der Provinzialverwaltung vorgenommen. Er halte es für richtig, eine Behörde a»ns- fallen zu lassen. Es würde fih empfehlen, der Landespolizei auch die Strafvollstrelung zu überweisen. Die Diskussion wurde geschlossen. N /

Persönlih bemerkte der Abg. Strosser, der Regierungs- fommissar habe zu Beginn seiner Nede gesagt, er (Nedner) hätte selbst eingeräumt, sein Buch nicht gelesen zu haben. Der steno- graphische Bericht werde erweisen, daß er nur bemerkt habe, er habe das Buh noch nicht studirt. Er habe übrigens auch nicht das Buch, sondern nur das beurtheilt, was Geh. Rath Starke am vorigen Donnerstag vorgebraht habe. Später werde er vielleiht Gelegenheit haben, eine Beurtheilung des Buchs nachzuholen. Der Titel wurde hierauf bewilligt. Ebenso der Rest der Ausgabepositionen. i

Der Etat der einmaligen und außerordentlichen Autgaben des Ministeriums des Jnnern wurde in Summa von 42 636 556 M6 genchmigt. Wi war dex Etat des Mini -

iums des Fnnern erledigk. : . Net uf eine e des Abg. Dr. Windthorst erklärte der Präsident, daß er Mittwoch die leßte Sizung vor dem Weih- nachtsfest abhalten A Die N sollten am 8. Januar wieder aufgenommen werden. i

VSlieauf vertagte fich das Haus um 4 Uhr auf Mittwoch

11 Uhr.