1926 / 262 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 09 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

‘venn dadurch die Löhne fast erreiht oder gar überschritten werden. Wenn gesagt werde, daß dies nur den Tiefstand der 26öhne beweise, so könne doch dieser Zustand nicht durch Mehr- geitsbeschluß im Reichstage geändert werden. Das beste wäre die Unterstüßung nach Lohnklassen, aber mit diesem Antrag sei seine Partei leider allein geblieben. Es sei aber durchaus gerechtfertigt, daß die Unterstüßung in ein Verhältnis zu dem früher verdienten Lohn gebracht werde. Die Ausschußbeschlüsse fönnten nicht genügen. Redner empfiehlt die Anträge seiner Partei, wonach die Unterstüßung für alle verheirateten Erwerbs8- losen über 21 Jahre um 20 Prozent, die Familienzuschiäge um 30 Prozent erhöht werden sollen, und zwar auf Kosten des Reiches, und ferner bei Prüfung der Bedürftigkeit die bisherige soziale Stellung der Erwerbslosen zu berüdsihtigen. Jn einer Entschließung verlangt die völfishe Partei die Vorlegung einer Denkschrift über die Möglichkeit der Einführung der Arbeits- dienstpfliht, die alle ledigen Personen männlichen Geschlechts im Alter von 20 bis 21 Jahren zur turnusweisen Ableistung eines Arbeitsjahres im Interesse der Allgemeinheit verpflichtet. Redner erklärt zum Schluß, daß seine Partei das fommunistische Mißtrauensvotum gegen den Reichsarbeitsminister ablehnez; sie habe fein Vertrauen zu dem jeßigen Reichskabinett und würde einem Mißtrauensvotum gegen das ganze Kabinett zustimmen, meine aber nit, daß der Arbeitsminister allein herausgegriffen iverden fönne. (Beifall bei den Völkischen.)

Neichsarbeitsminister Dr. Brauns: Meine Dawen und Herren! Ich habe nicht vor, die Debatte wieder aufzunehmen und weiterzuführen, auch niht, für die Freundlichkeiten des Herrn Vor- redners be)onderen Dank zu sagen (Heiterkeit), sondern ih möchte lediglich eine Auskunft auf eine Anfrage erteilen. Der Herr Abg. Holzamer hat nämli beanstandet, daß unterstützte Erwerbslose so- genannte Schwarzarbeit leisten, die das Handwerk beeinträchtige. Fh habe dazu zu erklären, daß das NReichsarbeitsm inisterium und die Reichsregierung grundsäßlih gegen solhe Arbeit sind, soweit es sich vicht um furze, vorübergehende Gelegenheitsarbeiten ungelernter Art handelt. Aber selbst diefe Nebenverdienste, die gelegentlih von den Erwerbslosen gemaht werden, müssen, rechtlich geliehen, angezeigt werden und würden dann auch, wenigstens zum Teil, auf die Erwerbslosenunterstüzung angerechnet werden. Aber der Herrn Abgeordnete Holzamer denkt offenbar weniger an solche Gelegenheitsarbeiten, als vielmehr an ordentlihe, dauernde, gewerb- lihe Beschäftigung, die dem Gewerbe merklich Konkurrenz machen würde. Ich kann Sie versichern, daß wir solchem Mißbrauch unferer- seits entgegentreten. (Bravo! bei der Wirtschaftlichen Vereinigung.)

Nach der finanziellen Seite es ist ja auch gefragt worden, wober die Deckung für die Mehrausgaben, die jeßt zugunsten der Erwe1rbslosen in Frage stehen, genommen würde kann ih mi auf das berufen, was der Herr Neichéfinanzminister bereits im Budget- aué\{uß erklärt hat, nämli darauf, daß die Kosten, die durch die neuen Bewilligungen entstehen, nah seiner Ueberzeugung durch erhöhte Zolleinnahmen gedeckt werden.

Mas nun die Frage anlangt, inwieweit die produktive Erwerbs- losenfürforge speziell dem Handwerk zugute komme, so möchte ih dies- bezüglih darauf hinweisen, daß wir natürlih so weit wie irgend mög- li bereit sind, uns bei Vergebung öffentlicher Aufträge zugunsten des Handwerks einzusezen. Wir glauben aber au, daß schon jeßt die Arbeiten, welche auf Grund des Arbeitsbeschaffungsprogramms übernommen werden, ihre indirekten Wirkungen auf das Handwerk haben. Das glauben wir ganz bejonders von den beträchtlichen Mehr- aufwendungen, die zugunsten einer größeren Bautätigkeit gegenwärtig Tatsache geworden sind. Wir haben ja gegenüber dem Frühjahr eine bedeutend erhöhte Bautätigkeit zu verzeichnen, die wir den Maß- nahmen verdanken, die im Nahmen des Arbeitsbeschaffungs8programms vorgenommen worden sind.

Damit schließt die allgemeine Aussprache.

Abg. Wolf - Stettin (D. Nat.) weist in einer persönlichen Be- merkung die Angriffe des Abg. Heert zurück. Jm Kreise Pyrib beständen seit Jahren Tarifverträge für die Landarheiter- schaft, Der Tagesstundenlohn von sieben Pfennig könne stimmen, Hinzu komme aber, daß die Deputanten jährlich 30 Zentner Ge- treide, 80 Zentner Kartoffeln, freie Wohnung mit Stallung, freie Kuhhaltung oder täglih 8 Liter Vollmilch, dreißig Zentner Bri- fetts und 6 Meter Holz im Jahre erhalten. Der Redner fragt, was wohl die städtischen Arbeiter zahlen müßten, um die Lebens8- mittel zu kaufen, die in diesem Deputat stecken. Nach den Fest- stellungen des statiftishen Reichsamts marschiere Pommern an der Spibe der Landarbeiterlöhne.

Die Spezialdebatte wird auf Montag vertagt.

Bei der Festseßung der Tagesordnung beantragt Abg. Stoecker (Komm.), am Montag die Anträge über die Fürsten- abfindung zu behandeln.

Abg. Müller - Franken (Soz.) erklärt, der Aeltestenrat werde \sich erst mit dieser Frage beschäftigen müssen.

Präsident L öbe weist darauf hin, daß der Aeltestenrat am Montagnachmittag zusammentrete. Es werde dann zu prüfen sein, welche Anträge mit der Beratung des Nachtragsetats, die am Dienstag erfolge, zu verbinden seien.

Das Haus vertagt sich. Montag 3 Uhr: Erwerbslosen- elorge! Handelsverträge mit Frankreich, der Schweiz, Finn- land und Estland; Nachtragsetat.

Schluß gegen 4 Uhr.

Preußischer Landtag. 915. Sigung vom 6. November 1926, vormittags 11 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. ®)

Ohne Aussprache werden Anträge der Kommunisten und der Sozialdemokraten über eine Hilfsaktion für die GemeindeSüdlengern (Kreis Herford), Bereitstellung von Staatsmitteln zur Behebung der Sturmschäden an der Westküste Shleswig-Holsteins im Niede- rungsgebiet der Eider. und ein deutshnationaler Antrag, die Eiderabstauun 9 als Notstandsarbeit vorzunehmen, der Ausschußberatung überwiesen.

Hierauf wird die am Freitag abgebrochene Beratung über die Anträge wegen Ausschreitungen des Rot- frontkämpferbundes, Veberfälle von Rechts8- verbänden usw. fortgeseßt.

Abg. Lademann (Komm.) A daß die Protokolle über den in Mansfeld geübten weißen Terror bekanntgegeben würden. 600, shwerbewaffnete Stahlhelmleute seien angerückt. Kommunisten seien überfallen und mißhandelt worden. Ebenso hätten am Tage , des Volksentscheids die bewaffneten Orga der Rechts- verbände Wahlbeeinflussungen verübt und proletarische Kreise über-

*) Mit Ausnahme der durch Sperrdruck hervorgehobenen Reden der Herxen Minister, die im Wortlaute Wisdergeyebati sind.

fallen. Bei der Abwehr seien 46 Revolver, Gummiknüppel und Eisenspiben gefunden worden. Der Oberstleutnant Düsterberg sei mit sechs Autos, die mit Stahlhelmleuten beladen waren, vor- gefahren. Die Merseburger Schußpolizei sei von den Stahlhelmern beschossen worden, Sehs Einwohner von Ammendorf, darunter ein 66 jähriger altex Arbeiter, seien {wer verwundet worden. Die wahren Tatsachen würden aber verschleiert. Man spr&che nicht von einem weißen Terror, sondern von einem roten, wie auch die Rede des deutshnationalen Abgeordneten Mareßky bewiesen habe. Man Ee sih über Haussuchungen bei Fndustriellen; dabei habe sih die Regierung doch nachträglich noch entschuldigt. Wenn Arbeiter niedergeschossen würden, wenn Kommunisten unschuldig in den Gefängnissen säßen, krähe kein Hahn danach, Hoffent- lih komme recht bald die zweite, die proletarishe Revolution, die die kommunistishe Sowjetrepublik aufrichte.

Abg. Riedel (Dem.) {ließt sih dem Danke des Ministers ay Severing an. Er sei seinen Beamten ein guter Chef gewesen; as bestätige au jeder deutshnationale Geheimrat. (Hört, hört! links.) Die Rede des Abg. Mareßky sei völlig unangebracht ge- wesen. Es könne keine Rede von einer Einheitsfront der Sozial- demokraten und der Kommunisten les Das könne man kaum in Hinterpommern den Leuten erzählen. Gerade Herr Maretky, der sih liber Gewalttaten beschwerte, habe in verschiedenen Reden elbst Gewaltpolitik gepredigt. Wir danken der Regierung, der

olizei und ihren Organen e daß sie für Ruhe und Ordnung sorgen. Selbsthilfe T abzulehnen, Am besten würde es sein, wenn es überhaupt keine Wehrverbände gäbe, auch keinen Rot- frontbund und kein Reihsbanner. Das Reichsbanner war, fährt Redner fort, zunächst nihts als eine Organiation republi- fanisher Kriegsteilnehmer. Wenn sie zu einer Schuß=- truppe der Republik wurde, so war das nötig wegen der Rechtsverbände und des Rotfrontkämpferbundes. Jmmer wieder appelliert die Rechte an die Angst des Bürgertums und malt die kommunistishe Gefahr an die Wand. Troßdem stimmen die Deutschnationalen für Mißtrauensanträge der Kommunisten gegen Minister. Man sollte endlih mit dem Unfug der ewigen Demonstrationen aufräumen. Die Rechtsorganisationen haben ja befkanntlich „Z. b. V.-Kommandos“ gehabt zur Erledigung von Ministern. Dabei beschweren sich die Rechtsharteien Über Gewalttaten gegen Rechtsorganisationen. Sie sollten shamrot werden, wenn sie sih den Landsberger Prozeß vor Augen halten. Dabeti redet man auf der Rechten von Wehrlosigkeit, während in Wahrheit, z. B. in Charlottenburg, Hakenkreuzler auf öffentlichen Pläßen die Leute anfallen. Fn Charlottenburg besteht cin Klein- falibershießverein. Wer ihm nicht beitritt, wird geächtet. Sehr hübsch ist .ja auch die Entschuldigung des Prinzen Oskar, der einem Stresemann-Attentäter Zigaretten ins Gefängnis schickte und dann erklärte, er habe geglaubt, daß es sich um eine Schlägereî handle, die eine nationale Tat sei. Wer hat denn dem Ober- leutnant Schulz usw. die Mittel gegeben? Der Stinneskonzern und rechtsstehende Wirtschaftskreise. (Lebhafter Widerspru rechts.) Jch halte daran fest. Bei den Haussuchungen lag ein Verdacht vor; das genügte völlig. Herr Borck wirft der Regierung politishe Motive vor. Dabei war doch der verantwortliche Mann niht Herr Friedensburg, sondecn der damalige Vertreter des Ministers, der Staatssekretär Meister. Herr Friedensburg hat eine rein sahliche Darstellung gegeben. Das nennt Herr Borck eine maßlose Beschimpfung dés Oberreichsanwalts. (Zurufe des Abg. Borck.) Gestern wurde hier von der Rechten der Vers -zitiert: „Nicht Ros)" nicht Reisige .… .“ Dabei wurde doch gerade der Vers in der Schule verboten, weil von der Liebe des freien Mannes in ihm die Rede war. (Heiterkeit links.) Die Rechte macht mit den Kommunisten Obstruktion, um die Geseßesmaschine in Un- ordnung zu bringen, und dann stellen sih ihre Vertreter hier hin und beschweren sih. Sehr eigenartig ist es auch, wenn die E nationalen ihre Nachbarpartei eine Partei der Feigheit und des Verrats nennen können, wie wir es soeben in den Zeitungen gelesen haben. Meine Partei ist der Ansicht, daß die bisherige Koalitionspolitik gut war und daß sie sih durchaus mit dem sehen lassen kann, was sie geleistet hat. e vi

Abg. Ladendorff (Wirtschaftl. Vereinig.) erkläct, die Folge davon, daß die Anträge seiner Partei im Interesse des Mittelstandes und gegen die rote ; abgelehnt seien, werde sich schon bei den nächsten Wahlen zeigen. Mit der freundlihen Haltung des Ministers gegen den Roten Frontbund sei zweifellos der größte Teil des Volkes nicht einverstanden. Es sei Pt der Staats3- regierung, Shubß gegen den Rotfrontbund zu leisten. Wenn sie nicht jede Autorität verlieren wolle, müßte sie Wandel schaffen. Sonst werde sie eines Tages von den „politischen Kindern“ des Herrn Severing hinweggefegt werden! Hoffentlich versuche es die Regierung, sich endli der organisierten Hebe der Links- radikalen gegenüber durhzuseßen.

Abg. V o ÿ (Völk.) polemisiert gegen die „widerlihe“ Haltung der SoN cite bei der Beratung des Hohenzollern-Vergleichs. Außer Friede und Brot habe die Revolution auch Freiheit bringen wollen. Sie habe das Gegenteil gebracht. Während die nationalen Revolutionen wirklih die Völker zur Freiheit führten, sei alles, was in der Weimarer Verfassung Über t 0 steht, ur Phrase geworden. Der Redner verlangt politische einungs- Leibait für die vaterländishen Verbände und erklärt: Für die Bewertung des neuen Jnnenministeriums ist für uns L daß er sagte, für das Verbot des „Wicking“ und der „Olympia“ seien Verdachtsgründe ausreichend gewesen, G er aber für das Verbot des „Roten Frontkämpferbundes“ eweise verlangte. (Lebhaftes Hört, hört! rechts.) Einer solchen Regierung, die für die Îdeale der Völkishen auch nicht das geringste Verständnis habe (Lachen links und Rufe: Fememorde sind Euer Jdeal!), fönne man nur in N Opposition entgegentreten. Die vaterländishen Verbände seien unumgänglich notwendig, um Propaganda für das Loskommen von internationalen Fllusionen zu ermöglichen. (Zurufe links: Stresemann!) Es werde auch Stresemann nicht gelingen, den Geist der vaterländishen Ver- bände zu zerstören.

Jnzwischen ist folgender deutshnationaler Antrag ein- gegangen: „Der Minister des JFnnern besißt nicht das Ver=- trauen des Landtags“.

Minister des Innern Grzesinski: Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist eigentliß in meiner verhältnismäßig kurzen Amtsführung mit dem zweiten soeben eingebrahten Mißtrauens- antrag etwas viel. Troydem habe ich aber nicht die Absicht, zu diesem Antrag Stellung zu nehmen; meine Wortmeldung lag bereits seit längerer Zeit vor.

Der Grund, weshalb ih das Wort in dieser Debatte nodhmals ergreife, liegt in dem Umstand, daß in den gestrigen Ausführungen, die nah meiner Rede hier im Hause erfolgt sind und heute Morgen in der Presse die Stellung so sehr angefochten worden ist, die das Staatsministerium zu den Durlhsuhungen genommen hat und die auch in meinen Aus}ührungen zum Ausdruck kam. Es bezieht si das auf die Anfrage des Abg. D. Windckler, Nr. 134 Drucksachen Nr. 3910. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ih hatte eigentlih zunächst nit die Absicht, zu dem, was ih gestern bereits gesagt hatte, noch etwas hinzuzufügen, und zwar auch um deswillen nit, weil es sich doch auch hier um ein {chwebendes Verfahren handelt. Wenn au, wie hier bemängelt worden ist und der Staats- regierung gewissermaßen zum Vorwurf gemacht wurde und als Beweis für die Gegner der Auffassung der Staatsregierung herangezogen wurde, eine Anklage bisher noch nit erhoben worden ist, so kann ih doch auch sagen, daß auch noch keine Entscheidung seitens des Oberreichsanwalts über den weiteren Fortgang des Verfahrens ge{ällt worden ist, Also es handelt sich noch um ein |{chwebendes

Gefahr:

Nerfahren. Fnwieweit dieses Verfahren im Verlauf der Vorunter- sud ung ausgedehnt wird, unterliegt ja“ der Entscheidung des Obers reidéanwalts. Die Staatsregierung hat darauf keinerlei Einfluß, Aber es ist der Vorwurf erhoben worden, daß seitens der Organe des Staates angeblih troy mangelnden Verdachts überhaupt in dieser Sache eingegriffen wurde, und daß- in der Art, wie ge|hehen, eins gegriffen worden ist. Ich darf dazu kurz noch sagen, daß do ein Verdacht einer {weren strafbaren Handlung, nämlich des Hoch- verrats, auf Grund des Materials, das vorliegt, begründet erschien, (Zurufe rechts: Erschien!) Aber, meine Damen und Herren, ih bitte Sie, geben Sie sih doch nicht anders, wie Sie selbst sind. Es ist doch das wirklich in jedem einzelnen Falle seitens der Staats regierung wie auch seitens der einfachen Kriminalbeamten eine Ers messenssache, was er für begründet hält und was niht. (Sehr rihtig! links.) Das ist eine Sache, die in sein eigenes persönliches Ermessen ge- stellt ist und entspricht durchaus den Bestimmungen der Strafprozeß- ordnung. Bei der JInangriffnahme dieser ganzen Aktion war es doch so, daß eine Reihe hoher und zum Teil auch Jhnen nahestehender Beamten der festen Ueberzeugung gewesen sind: jawohl, hier liegt ein \chwerer Verdacht einer strafbaren Handlung vor und infolge- dessen ist das Erforderliche von der Polizei und auch von der Staatsanwaltschaft erfolgt. (Zurufe rets.) Ich würde Ihnen empfehlen, die Stenogramme, in denen Namen genannt sind, anzusehen! Es war, wie ih sagte, einfa die Pflicht der Staats- regierung, ihre Verfolgungsorgane einzuseßen. Wenn dabei hervor- ragende Wirtschafts{ührer bei diesen Durhjuchungen betroffen worden find, so bedaure ich das persönlih ganz außerordentlich. Aber ihre Namen standen doch auf einer Liste, die bei Herrn Justizrat Claß, einem der Herren, die durchsucht worden find, vorher ge- funden worden war, und zwar unter verdächtigen Umständen gefunden worden war. Es mußte infolgedessen bei allen, die dort namentlich festgestellt waren, durhsuht werden. (Zurufe rets.) Meine Damen und Herren, ih sagte: unter verdächtigen Umständen wurden diese Namen gefunden, Eine Auswahl unter den namentlich aufgeführten Herren: konnte nicht erfolgen, durfte niht erfolgen. Die Staats- regierung Hätte sich dann vielleiht einer {weren Pflicht verlegung \chuldig gemaht. (Zuruf rechts.) Nun rufen Ste mir zu: Dann find alle vogelfrei! Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist doch nicht fo lange her, daß, als von einer anderen Seite, nit in diesem Hause, aber außerhalb des

Hauses darauf hingewiesen wurde, daß ein Staatsbürger unter Um-

ständen vogelfrei ist, Sie in diefen Nuf nicht eingestimmt haben. Es handelt \sich um den Fall Haas in Magdeburg. (Sehr richtig! b. d. Soz.-Dem.-P.) Es ist allerdings außerordentli bedauerlidh, daß unter gewissen Umständen im Falle eines au unbegründeten aber doch immerhin vorliegenden Verdachts ein Staatsbürger in eine Strafverfolgung hineingezogen werden kann. In dieser Gefahr be-

| findet sich \{ließlich jeder, und wenn, wie ih wiederhole, hier unter besonders ershwerenden und niht ganz klaren Umständen eine Liste

von Namen gefunden wird, die in Verbindung mit Beschuldigung von Hochverrat genannt werden, so ist die Strafverfolgungsbehörde verpflichtet, einzugreifen. Das Recht und die Pflicht zum Einschreiten geht doh praktisch so weit, daß z. B. ein Vorgesetzter seinen Kriminal- beamten, der ja zuglei Hilfösbeamter der Staatsanwaltschaft ist, nicht von der Verfolgung und u. U. von der Verhaftung eines einzelnen, der unter dem Verdacht steht, ein Verbrechen begangen zu haben, abs halten kann. Der Vorgeseßte würde \sich fonst der Gefahr aus- seßen, wegen Amtsverbrehen unter Anklage gestellt zu wers den. Das wissen Sie doch alle miteinander ebensogut wie id. Wozu also alle die Angriffe, statt ruhig den Ausgang des Verfahrens abzuwarten ? Letzten Endes sind doch die Durchsuchungen mit solcher Nücksicht und so großem Takt vorgenommen, daß ein Anlaß zu Klagen selbst bei den betroffenen Herren nicht bestanden hat. (Zuruf rechts: Sie haben Strafantrag gestellt !)) Dieser Strafantrag ist aus ganz anderen Gründen gestellt. Die Herren selbst haben eine Beshwerde über unangemessene Behandlung nicht erhoben, mit Ausnahme im Falle Mann, über den ih \chon gesprochen habe. Aber ich bitte Sie: Sie machen der Polizei und der Staatsregierung einen Vorwurf, daß sie seinerzeit die Befürchtung gehabt hat, daß der in Vorbereitung befindliche Hochverrat ernster Natur war und unter Umständen die Grundlagen des Staates ers s{hüttern könnte. Ih darf darauf aufmerksam machen, daß nichk nur in den Kreisen der Staatsregierung und der ihr unmittelbar nahestehenden Kreise, sondern auch in rehtsgerihteten, einem gewalts famen Umsturze abgeneigten Kreisen diese Besorgnis bestand. Ich mache darauf aufmerksam, daß aus dieser Sorge heraus der Führer des Fungdeutschen Ordens H. Mahraun eine Denkschrift (Nufe rechts: Aha !) an den Reichswehrminister gerichtet hat, in dem er seiner Sorge Ausd:ruck gab und auf die schweren Hochverratsabsichten hinwies, die in den Nechtsorganisationen, die in den vereinigten vaterländischen Verbänden zusammengefaßt waren, bestanden. Wenn folche Besorg» nisse auf dieser Seite bestanden, warum durften fie dann nicht auch bei der Staatsregierung vorhanden sein? Dann müßte doch der Staatsregterung, der doch anderes Material vorlag, ein Hocha verratsverdaht besonders begründet erscheinen. Sie haben also kein Necht, der Siaatsregierung wegen ihres Vorgehens seinerzeit einen Vorwurf zu machen. Die Vorwürfe, die gegen die mit der Durch- suchung betrauten Beamten, insbesondere gestern von Herrn Kollegen Bork, erhoben worden find, die Dur(hsuchungen seien von den Be- amten in besonders fränkender Weise durhgeführt worden, muß ich zurückweisen. Ih sagte schon: es sind befonders gut qualis fizierte, hervorragende, ordentliße und erfahrene Beamte herans- gezogen worden.

In der heutigen Presse hat dann die Entscheidung des Staats- gerihtshofs in Sachen Wiking und Olympia eine Rolle gespielt.

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

Verantwortlicher Schriftleiter: Direktor Dr. T y r o l, Charlottenburg. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Rechnungsdirektor Menger in : in Berlin. Verlag der Geschäftsstelle (Mengering) in Berlin, Druck der Preußischen Druckerei- und Verlags-Aktiengesellshaft. Berlin, Wilhelmstr. 32.

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Deutsches Reich.

Der Reichsrat tritt Donnerstag, den 11. November 1926, 5 Uhr nachmittags, im Reichstagsgebäude zu einer Sigzung zusammen.

Nachstehend wird der deutsche Text der Vereins- barung zwishen Deutschland und Frankrei ch vom6. November 1926 über den Austausch von Erzeugnissen einiger deutsher und saar- ländisherx Fndustrien vorläufig veröffentlicht. Die Vereinbarung unterliegt noch der E V der beider=- Fn geseßgebenden Körperschaften. Sie soll am 1. Dezember

._ J. in Kraft treten.

Vereinbarung zwishen Deutschland und Frankreih vom 6. November 1926 über den Austausch von Erzeugnissen einiger deutscher und saar- ländishex Fndustrien.

Die Deutsche und die Französische Regierung haben, aus- gehend von der Zusagerklärung zum vorläufigen Handels= abfommen vom 5. August 1926 und der Abrede in dem Zeich- nungsprotokoll zu der zwischen ihnen am selben Tage über den Warenaustausch zwischen Deutschland und dem Saarbecken=- gebiet abgeschlossenen Vereinbarung, in dem Wunsch, sowohl die industrielle Tätigkeit des genannten Gebietes weiter zu er- leichtern, als den Austausch der für ihre Wirtschaft besonders wesentlichen Erzeugnisse zu begünstigen, folgende barungen getroffen:

Verein-

Axtikel 1,

Die Französische Regierung wird die Einfuhr der in Liste A aufgeführten Erzeugnisse deutshen Ursprungs und deutscher Herkunft in das Saargebiet unter den in dieser Liste genannten Bolivergünstigungen und im Rahmen der darin festgeseßten Be- dingungen und Kontingente zulassen.

ALtiTel 2;

“Die Deutsche Regierung wird die Einfuhr der in den Listen B1, B2 und B38 aufgeführten Erzeugnisse saarländischen Ursprungs und saarländischer Herkunft zollfrei und im Rahmen der darin festgeseßten Kontingente zulassen.

Artikel 8,

Maschinen, mechanische Vorrichtungen, Apparate nebst ihren Ersaßteilen deutshen Ursprungs und deutscher Herkunft, die unter die in beiliegender Liste C1 aufgezählten Positionen des französishen Zolltarifs fallen, genießen bei ihrer. Einfuhr in das Saargebiet die in dieser Liste bezeihneten Vergünstigungen unter folgenden Bedingungen und Vorbehalten :

I. Einfuhrbedingungen.

a) Die Einführenden haben bei der Deklaration für den freien Verkehr einen besonderen Berechtigungs\schein vorzulegen, der nur an industrielle oder landwirtschaftliche Unternehmungen, industrielle oder andere Laboratorien, öffentliche Betriebe und Kleingewerbetreibende ausgestellt werden darf, die am 10, Januar 1925 seit mindestens zwei Jahren im Saargebiet bestanden haben, und nur, wenn es sich um ihren eigenen Ge- brauch handelt,

_b) Maschinen, mechanishe Vorrichtungen und Apparate müssen zur Einreihung in eine Einheit oder Gruppe von Maschinen, mechanischen Vorrichtungen oder Apparaten deutschen Ursprungs und derselben Verwendung bestimmt und, abgesehen von nebensählihen Konstruktions8einzelheiten, des gleihen Thyps8 s wie die Einheit oder Gruppe, in die sie eingereiht werden jollen.

__c) Für Maschinen, mechanische Vorrichtungen oder Apparate, die nicht dazu Mad sind, in eine Einheit oder ruppe der vorerwähnten Art eingereiht zu werden, darf der Berechtigungs- On nur erteilt werden, wenn ihre Einfuhr als wesentliche totwendigkeit für die Aufrechterhaltung des Betriebs des Unter- nehmers erscheint.

d) Ersabteile müssen zur Ausbesserung von Maschinen, mechanischen Vorrichtungen oder Apparaten deutschen Ursprungs

bestimmt sein; sie können entweder für den unmittelbaren Ge-

béauch oder auf Vorrat eingeführt werden, wenn eine Vorrats- haltung wirtschaftlichen oder technishen Erfordernissen des Unter- nehmens, für das sie bestimmt sind, entspricht.

__e) Um einen Bevechtigungsschoin zu erhalten, müssen sich die Einführenden verpflichten, die in Abs. b, c und d genannten Maschinen, mechanischen Vorrichtungen, Apparate und Ersaßteile mindestens zwei Fahre lang vom Tage der Einfuhr ab in ihrem Unternehmen zu behalten, außer wenn sie eine besondere Er- laubnis erhalten; andernfalls werden die normalen Bollsäße zuU- züglich der geseblihen Verzugszinsen sofort fällig.

IL, Prüfungsverfahren.

_ Die in Ia genannten Berechtigungsscheine sind beim HZoll- direktor in Saarbrücken zu beantragen, der sie erteilen wird, wenn die in I unter b oder e oder d jowie e aufgeführten Voraus- seßungen und die in II1 bezeihneten Nachiveise vorliegen. Besißt er nicht die für eine Entscheidung nötigen Unterlagen, so hat er einen Aus\huß mit der Prüfung zu befassen, der si aus vier Sachverständigen zusammensebt, von denen

1. der eine vom Einführenden,

2. ein zweiter von dem Präsidenten des Landgerichts Saar- brüdcken aus der Liste der bei diesem Gericht vereidigten Sachverständigen, j j ;

Berlin, Dienstag, den 9. November, abends.

3. ein dritter vom BZolldirektor in Saarbrüten, 4. der vierte vom französishen Handelsminister benannt wird.

Dieser legte Sachverständige ist gleichzeitig Vorsißender des Ausschusses.

Das Gutachten des Ausschusses ist i und mit Be- ründung zu erteilen. Wenn der Ausschuß nicht zu einem Mehr- heitsbeschluß gelangt, ist über die sih einander gegenüberstehenden Gutachten leihfalls Bericht zu erstatten.

Der Wortlaut dieser Gutachten oder Berichte ist auge bewahren, damit er von dem Sachverständigenausshuß für spätere Entscheidungen zu Rate gezogen werden kann, wenn der Ausschuß dies für angezeigt hält. Der Aus\huß kann auch, wenn er dies für angezeigt halt, den Zolldirektor über die Gründe befragen, die seine Entscheidungen bei der Gewährung von Berechtigungs- scheinen in ähnlichen Fällen veranlaßt haben. A

Ein mit Stimmenmehrheit getroffenes Gutachten ist verbindlich. Bei mit Stimmengleichheit abgegebenen Gutachten entscheidet der Zolldirektor in Saarbrücken.

ITI, Belege.

A. Soweit es sich um die Einfuhr von Maschinen, mechanischen Vorrichtungen und Apparaten, die zur Einreihung in eine Einheit oder Gruppe gleiher Verwendung und gleichen Typs bestimmt sind, wie sie in 1b genannt sind, handelt, muß zur Einleitung einer Prüfung und zur Gewährung des Berechtigungs\cheines nachgewiesen

werden :

1. daß die einzuführenden E d Bui mechanischen Vor- richtungen oder Apparate dazu bestimmt sind, in eine bereits bestehende Einheit oder Gruppe von Maschinen, mechanischen Vorrichtungen oder Apparaten deutschen Ursprungs und deutscher Herkunft eingereiht zu werden;

, daß sie für denselben Gebrauch bestimmt und, abgesehen von nebensählichen Konstruktionseinzelheiten, gleichen Typs sind wie die Maschinen der Einheit oder Gruppe, in die sie ein- point werden sollen. i :

B. Well és fih um die Einfuhr von Ersabteilen handelt, die

in 1d genannt sind, muß nachgewiesen werden: i

1. wenn sie für den unmittelbaren Gebrauch eingeführt werden, daß sie zur S von Mascinen, mechanischen Vor- f LIOE oder Apparaten deutshen Ursprungs bestimmt ind;

. wenn sie auf Vorrat egrt werden, daß die Art und Menge der eingeführten C tüde den wirtschaftlichen oder tech- nischen Erfordernissen des Unternehmens des Einführenden entsprechen.

___C. Was die in Ie genannten Maschinen, mechhanishen Vor- richtungen und Apparate betrifft, so ist das Gutachten des Sah- verständigenaus\chusses und die eing des Zolldirektors in

Saarbrücken, ob sie mit oder ohne Gutachten der Saverständigen ge-

troffen ist, zu stüßen auf die Berücksichtigung schwerer woirtschastlicher

Schäden, die bei einem Ersaß durch Maschinen, mechanishe Vor-

rihtungen oder Apparate saarländischer oder oer N

in bezug auf die Wirtschaftlichkeit und den guten ng des Unter-

nehmens, auf die Sicherheit der Arbeiterschaft, auf die urchführung der Geseße und der Verordnungen zum Schuß der Arbeiterschaft, be-

Lad auf dem Gebiet des Versicherungswesens, oder auf die Aus

Ms der für die Arbeiter geltenden Tarifverträge sih ergeben würden.

__Zwecks Beibringung der obengenannten Nachweise und zur Klärung der obengenannten Vorausseßungen haben die Einführenden alle Belegstüke vorzulegen und sih allen Untersuchungen zu unter- wia die der Zolldirektor in Saarbrücken oder der Sachverständigen- aus\chuß für nötig halten.

IV, Entscheidungen. -

Die Entscheidungen des Zolldirektors und die Gutachten des Sachverständigenaus\chusses, an den er sih gegebenenfalls wendet, müssen schriftlich und unter Angabe der Gründe abgegeben werden. Die Entscheidung des Zolldirektors muß innerhalb eines Yeit- raums von zwei Wochen oder, falls die Sachverständigen zugezogen werden, von drei Wochen erfolgen.

V, Sofortige Einfuhr.

__ Waren, die den Gegenstand eines Gutachtens der Sachver- ständigen „bilden, können unter den in der beiliezenden Liste C 1 aufgeführten Vergünstigungen sofort eingeführt werden, jedo vor- behaltlich der Maßnahmen, die erforderlich sind, um die Haßlung des gegebenenfall8 bei ablehnender Entscheidung der Sachver- ständigen fällig werdenden Zusaßzolles sicherzustellen.

VI. Vorübergehende Ausfuhr.

_ Frankreich gestattet die zollfreie S Ausfuhr und Wiedereinfuhr von Maschinen, mechanischen Vorrichtungen und Apparaten deutschen Urjprungs, deven Ausbesserung in Deutsch- land notwendig erscheint. Die zu diesem Zweck notwendigen Be- willizungen werden vöm olldirektor in Saarbrücken erteilt, der sie nux bei Verdacht mißbräuhlicher Benutzung verweigern darf.

VII, Kosten. Die Kosten für das in diesem Artikel vorgesehene Verfahren einshließlih des Sachverständigengutachtens werden von der Re- Con getragen, die sie von den Jmporteuren des aargebiets bis zur Höhe vow 1 vT des Wertes der Erzeugnisse, deren Einfuhr sie beantragen, wieder einziehen kann.

: Artikel 4.

_ Die in beiligender Liste C2 aufgeführten Erzeuguuls genießen bei ihrer Einfuhr in das Saargebiet die in dieser Liste bezeichneten Vergünstigunzen unter folgenden Bedingungen:

__a) Die Einführenden oder die Personen, die in deren Auftrag die Waren zur Verzollung stellen, haben bei der Deklaration für den freien Verkehr einen besonderen Berechtigungsschein vor-

Anzeigenpreis für den Raum

einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Reichsmark, einer 3 gespaltenen Einheitszeile 1,75 Reichsmark,

Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers B

erlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Postschecttonto: Berlin 41821. 1 92

übernehmen, die einge e Maschinen, Ae Vors rihtungen und Teile von solchen mindestens zwei Jahre lang in ihrem Unternehmen zu behalten, außer wenn sie eine besondere Erlaubnis des Zolldirektors in Saarbrücken erhalten. e

Außerdem halben die Einführenden oder die von ihnen gehörig bevollmächtigten Vertreter bei der Eingangs ollstelle im Augen- blide der Abgabe der Deklaration für den Leien Verkehr ohne Sicherheitsleistunz die Verpflichtung zu übernehmen, die Zölle des Generaltarifs einshließlich der geseßlichen Verzugszinsen zu be« zahlen, fals sie die eingeführten Maschinen, mechanischen Vors rihtungen und Teile von solchen vor Ablauf der zweijährigen Frist ohne Erlaubnis in dem französischen Zollgebiet odex nah den französishen Kolonien, Besißungen und Protektoraten oder dem Auslande weiterverkaufen.

b) Wenn die Einfuhr durch einen Händler zwecks Wieder- verkaufs erfolgt, so hat dieser nahzuiveisen, daß er am 10. Fanuar 1925 seit mindejtens zwei Jahren im Saargebiet ansässig war, Wenn es sich um Erzeugnisse handelt, deren Einfuhr kontingens- tiert ist, so hat ec nachzuweisen, daß er Anrecht auf einen Teil des Kontingents besißt. Außerdem hat er oder die Person, die in seinem Auftrag die Ware zur Verzollung stellt, bei der Deklas ration für den freien Verkehr eine schriftliche eideëstattlihe Vera pflichtung zu übernehmen, unter Beachtung der nachstehend auf- geführten Verkaufs- und Abrechnungsbedingungen die eins geführten Maschinen, mechanischen Vorrichtungen oder Ersaßteile nur an Personen weiterzuverkaufen, die im Saargebiet ansässig sind, außer wenn er eine Erlaubnis des Zolldirektors in Saars- brücken besißt, Er verpflichtet si, andernfalls die Säße des Generaltarifs nebft den geseblihen Zinsen zu zahlèn. Um einen Wiederverkauf oder eine Wiederausfuhr außerhalb des Saars gebiets zu verhindern, haben die Käufer von Waren, die bei der Einfuhr der in diesem Absaß vorgesehenen Behandlung unter« worfen sind, ihm eine scriftliche Verpflichtung zu übergeben, die genannten Maschinen, mechanischen Vorrichtungen oder Ersaß- teile während eines Zeitraums von mindestens zwei Jahren vom Kauf ab gerechnet in ihren Betrieben zu behalten. Anderno- falls zahlen sie den Generaltarif sowie alle Zinsen von Zollsäßen und alle Strafen, die nah französischen Zollgeseßen und -vors- schriften für ihre Uebertretung in Frage fommen.

Die einführenden Händler haben über die Einfuhren und Verkäufe Buch zu führen und müssen dem Zolldirektor in Saar- brücken auf desszn Verlangen in diese Buchführung Einblick gewähren. Dieser kann sich im übrigen die von den Käufern persönlih ausgestellten Verpflichtungsscheine vorlegen oder außs händigen lassen.

ALti k l, h;

Die in den vorstehenden Artikeln 3 und 4 genannien Bes rechtigungsscheine giehen außer den in den genannten Artikeln besonders angegebenen Verpflichtungen noch die weitere Vers pflihtung nah si, sich allen Kontrollmaßnahmen, die die Zoll verwaltung für nötig hält, zu unterwerfen.

Artikel 6.

Bezüglich der Verteilurg der in den vorstehenden Artikeln vorgesehenen Kontingente verpflichten sich die beiden Rep gierungen, dabei nah der nachfolgenden Bestimmungen zu vers fahren, zu denen die Regierungskommission des Saargebiets, soweit es sie betrifft, durch einen Schriftiwechsel vom 4. November 1926 ihre Zustimmung erklärt hat.

Die Verteilung der in den Lisien B1 und B2 vorgesehenen Kontingente erfolgt durch die Regierungskommission.

Die Verteilung der in den Listen A, B3, C1 und C2 vor- gesehenen Kontingente wird gemäß den Bestimmungen des Artikel 1IV Abschnitt T der zwischen Deutschland und Frankreich geschlossenen Vereinbarung über den Warenaustaush zwischen Deutschland und dem Saarbeckengebiet vom 5. August 1926 vor- genommen.

Bezüglich der Kontrolle der in den Listen A, B1, B2, B83, C1 und C2 vorgesehenen Kontingente finden die Bestimmungen des Abschnitts Il des Artikel IV derselben Vereinbarung Ans

wendung. Artikel 7.

Die in den vorhergehenden Artikeln vorgesehenen Kontingente E ein Jahr festgeseßt. Die Kontingentsperiode beträgt vier Monate.

Die Hohen Vertragschließenden Teile verpflichten sich, die Tarif- vergünstigungen, die in den vorhergehenden Artikeln genannt sind und E welche die Le Listen gelten, streng auf die in den genannten

rtikeln und Listen vorgesehenen Kontingente zu begrenzen; auf die diese Kontingente überschreitenden Mengen soll das allgemeine Regime angewendet werden. A Artikel 8.

Jeder der Hohen Vertragschließzenden Teile verpflichtet si,

die Sonderregelung für den Warenaustaush zwischen dem Saar-

gebiet und Deutschland, wie sie durh die vorliegende Vereinbarung

getroffen wird, nicht P Anwendung von Geseßen und Verord- in- und Ausfuhrverbote, zu behindern.

: Artikel 9.

Die vorliegende Vereinbarung \oll n iert und die Ratifio fationsurkunden sollen in Berlin ausgetau]cht werden. Die ers IBELLEE Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften soll so bald als möglich herbeigeführt werden. l:

Die vorliegende Vereinbarus tritt mit dem 1. Dezember 1926 in Kraft und endet mit Ablauf des 31. März 1927. Geschehen zu Berlin in doppelter Ausfertigung, in Deutsch und in Französisch, am 6. Novembex 1926. (gez.) Stresemann (gez.) Posse : (gez.) P. de Margerie

nungen, namentlich durch

zulegen. Dieser ist vom Zolldirektor in Saarbrücken auszustellen, wenn die Einführenden die schriftliche eidesstattliche ‘Verptlihtung

(gez.). D. Serxxuys