1926 / 264 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 11 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

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Minister für Handel und Gewerbe Dr. Schreiber: Meine Daumen und Herren! Die Fragen der Elektrizitätswirtschaft haben in der leßten Zeit in ganz besonderem Maße das JFnteresse der deutschen Oeffentlichkeit gefunden. Das ist nur zu begrüßen, denn es ist kein Zweifel, daß im Rahmen der Energiewirtschaft über- haupt der Elektrizität als Kraft- und Lichtquelle für die deutsche Wirtschaft eine immer steigende Bedeutung zukommt. Heute gib1 es keinen Wirtschaftsgweig mehr, gleichviel ob in Fndustrie, Handel, Handwerk oder Landivirtschaft, der niht an einer ausreichenden zuverlässigen und hilligen Versorgung mit elektrischer Kraft das größte Fnteresse hätte. Und dabei befinden wir uns in Deutschlano auf diesem Gebiete erst in einer sich rash vollziehenden Entwicklung. Einige Zahlen mögen das belegen.

Während in den öffentlichen Elektrizitätsunternehmungen in Deutschland im Fahre 1913 erst 2,096 Millionen Kilowatt in- stalliert waren, betrug die Leistungsfähigkeit dieser Unternehmungen im Jahre 1925 schon das dreifache, nämlich 6,090 Millionen Kilo- watt. Fn demselben Zeitraum von wenig mehr als 10 Fahren hat sih bei uns die Stromerzeugung mindestens verdoppelt, näm- lich von 5,1 Milliarden Kilowattstunden im Fahre 1913 auf shäßungsweise 10 Milliarden Kilowattstunden im Fahre 1925. Dabei steht diese Entwicklung bei uns in Deutschland, obwohl wir auf dem Gebiet der Elektrotechnik führend in der Welt sind, noch weit hinter der Entwicklung zurück, die sih in andern Ländern voll- zogen hat. Während in Deutschland im Fahre 1924 nux 142 Kilowattstunden auf den Kopf der Bevölkerung verbraucht worden sind, betrug dex Verbrauch auf den Kopf der Bevölkerung z. B. in Schweden 364, in Amerika 472 und in der Schweiz 507 Kilowatt- stunden.

Diese Zahlen kann ich Jhnen freilich nux mit einem gewissen Vorbehalt geben, einmal insofern, als in ihnen diejenigen Krast- mengen nit enthalten sind, die in den eigenen Anlagen gewerb- licher Unternehmungen erzeugt wurden und zum andern insofecun, als bei einem Teil der von mir genannten Länder andere Kraft- quellen, wie insbesondere Kohle, niht in demselben Umfange und so vorteilhaft wie bei uns in Deutschland zur Verfügung stehen, während andererseits bei ihnen die natürlichen Vorausseßunzen für die Gewinnung elektrisher Energie aus vorhandenen Wasser- kräften besonders günstig liegen. Jnsofern muß ih Sie also bitten, die Zahlen, die id Fhnen gegeben habe, mit einer gewissen Ein- schränkung zu würdigen. Jmmerhin genügt wohl der Hinweis darauf, daß in einer Stadt wie Berlin noch nicht einmal der vierte Teil der Haushaltungen an das Stromnehß angeschlossen ist und daß bei uns in Deutschland, wie Sie wissen, auch die Elektri- fizierung der Eisenbahnen sich noch in den ersten Anfängen befindet, um darzutun, welche außerordentlich großen Entwicklungsmöglich- keiten auf diesem Gebiete noch gegeben sind.

Aus alledem ergibt sich für den Staai als Wahrer öffentlicher Fnteressen die selbstverständliche Pflicht, der Elektrizitätswirtschaft seine ganz besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Diese Pflicht ist von ihm schon oder vielleiht könen Sie sagen er st im «Fahre 1917 erkannt worden. Damals hat sich das preußische Abgeordnetenhaus mit der Frage der Elektrizitätswirtshaft und den Aufgaben des Staates auf diesem Gebiete beschäftigt. Der damalige Minister der öffentlichen Arbeiten hai die Aufgaben des Staates auf dem Gebiet der Elektropolitik s{harf umrissen.

Jch habe mir erlaubt, Fhnen in der Begründung der Vor- lage das Nähere über die damaligen Verhandlungen ins Ge- dächtnis zu rufen und kann mich auf diese Ausführungen beziehen. Die Zielsebung der staatlichen Politik von damals ist auch noch die Zielsegung der staatlichen Politik von heute auf diesem Ge- biete. All das, was in den leßten Fahren von Preußen auf dem Gebiet der Elektrowirtschaft geschaffen worden ist, ordnet sih voll- kommen in das Programm ein, das der Staat sih hon damals geseßt hat.

Da darf ih zunächst auf die rein geschäftliche Betätigung des Staates in solchen Gebieten verweisen, die elektrowirtschaftlich bisher wenig entwickelt und für die Privatinitiative vielleicht auch nicht besonders reizvoll waren. Jh verweise auf die Für- sorge, die der Staat auf dem Gebiete der Elektrowirtschaft Ost- preußen hat zuteil werden lassen, auf Oberschlesien, Hessen und Hannover. Wenn der Staat sich auf diese Weise in erster Linie dünnbesiedelter Gebiete elektrowirtschaftlih angenommen hat, so folgt daraus sicherlih aber nicht, daß es berechtigt wäre, den Staat auf diese elektrowirtschastlich gesehen weniger vorteilhaften Gebiete zu beschränken. Vielmehr will es mir selbstverständlich er- scheinen, daß man auch den staatlihen Unternehmungen so viel Entwicklungsmöglichkeit einräumen muß, daß für seine staats- eigenen Werke eine günstige Belastung geschaffen werden kann, so daß ex in seinem Bestreben, auch den weniger entwickelten Wirt- schaftsgebieten den elektrischen Strom wohlfeil zur Verfügung zu stellen, niht gehemmt wird.

Wenn der Staat daher bei seinen Unterhaltungen über die Abgrenzung gewisser Jnteressengebiete mit Nachdruck darauf dbe- stehen muß, daß ihm für seine eigenen Unternehmungen ein ge- nügender Entwicklungsspielraum gelassen wird, den der Staat selbstverständlih auch allen Unternehmungen sonstiger Art auf diesem Gebiet gern einzuräumen bereit ist, so fordert der Staat dieses Eingehen auf seine berechtigten Jnteressen von den andern Unternehmungen nicht etwa in erster Linie aus dem rein seibst- verständlichèn Verlangen seiner Unternehmungen, eine ange- messene Verzinsung und Amortisation herauszuwirtschhaften, son- dern er gielt vor allem darauf hin, imstande zu sein, die billige Versorgung der von ihm betreuten Versorgungsgebiete möglichst {nell und nachhaltig herbeizuführen. Die Maßnahmen, die der preußische Staat in dieser Hinsicht in der lebten Zeit durchgeführt Hat und für die im Anleihewege von Jhnen die erforderlichen Mittel erbeten werden, dienen diesem Ziel und beginnen sich nah einer Verbindung der verschiedenen Kraftwerke vorteilhaft aus8s- guwirken.

Aber, meine Damen und Herren, die rein geschäftliche Be- tätigung- des Staates auf dem Gebiete der Elektrowirtschaft ist feineswegs die bedeutsamste Aufgabe, die dem Staate auf diesem Gebiete gestellt ist, so selbstverständlih es ist, daß die \taat8- „eigenen Betriebe technisch und organisatorisch so wirtschaftlih „und so vollkommen wie nur irgendmöglih sein müssen. Größer und wichtiger erscheint mir die Aufgabe des Staates, die darin besteht, darauf hinzuwirken, daß das ganze preußishe Wirt- schaftsgebiet in möglichst vollkommener Weise mit elektrischer

Energie versorgt wird. Jch verkenne keineswegs, daß diesem Ziel einer billigen, zuverlässigen und ausreihenden Versorgung des ganzen Landes mit elektrischer Energie in weitem Umfange au von den Einzelunternehmungen gedient werden kann, näm- lich innerhalb ihres regionalen Bezirks, in dem sie tätig find. Ueber diesen regionalen Bezirk hinaus muß es eine Stelle geben, die sih die Förderung der gesamten elektrowirtschaftlihen Jnter- essen unseres Landes zum Ziel geseht hat. Diese Stelle, die einheitlich die Interessen des gesamten Versorgungs- und Ver- brauchergebiets betreut, kann, wie die Dinge licgen, nur der Staat sein.

Wenn ih in dieser Art für den Staat auf dem Gebiet der Elektrowirtschaft eine gewisse Führung in Anspruch nehme, #o meine ih damit nicht eine Führung im Sinne der Beherrshung oder der Bevormundung der gutgeleiteten und hochentwickelten Unternehmungen, deren Leistungen ih selbstverständlich in keiner Weise verkenne, sondern ih meine eine Führung vornehmlich in dem Sinne der Zusammenführung und Zusammenfassung der Unternehmungen, die dazu berufen sind, die großen gemeinsamen Aufgaben, die auf dem Gebiete der Elektrowirtschaft ganz zweifel- los vorhanden sind, gemeinsam anzufassen und gemeinsam zu lösen. Jch denke dabei daran, daß die leistungsfähigen Großunter- nehmungen zusammengeführt werden könnten zu einer planmäßigen Errichtung und Verbindung von Höchstspannungsleitungen, so wie sie das Gesamtinteresse des Landes erfordert, das sih nicht immer mit dem rein geshäftlihen Eingelinteresse des einen oder des anderen Unternehmers deckt. Jh denke ferner daran, daß die Groß- unternehmungen ihre Stromkreise miteinander verbinden, um sich gegenseitig zu ergänzen und einen Belastungsausgleih herbeizu- führen, der der Wirtschaftlichkeit aller beteiligten Unternehmungen naturgemäß zugute kommen wird. Mir schwebt ferner dabei vor, daß sich die leistungsfähigen Unternehmungen zur Schaffung von großen Wasserkraftanlagen zusammenfinden, bei denen die Mit- wirkung des Staates shon aus dem Grunde nicht entbehrt werden kann, weil die wasserwirtschaftlihen Fnteressen doh zu sehr und zu eng mit den bedeutungsvollen Fntevessen der allgemeinen Landeskultur verknüpft sind.

Die Zusammenführung der verschiedenen Großunterneh- nehmungen auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft wird meiner Ueberzeugung nah den notwendigen Prozeß der Ausscheidung veraltetex und weniger wirtschaftlicher Werke erleichtern. (Zuruf bei der Deutschen Volkspartei.) Jh komme nachher noch darauf zurück. Diese Werke werden als Umspann- und Verteilerwerke sicherlih auch in Zukunft noch ihre Bedeutung haben. Aber ih glaube, daß Sie mir darin zustimmen werden, daß es nicht notwendig ist, daß wir im Fahre 1925 noch 2699 Elektrizitätswevke für die öffentlihe Stromversorgung in Deutsch» land hatten. Wenn auch diese unwirtschaftliche Vielheit gegen- über 1913, wo wir 4040 devartige Werke besaßen, in der Ver- minderung begriffen ist, so lehren do diese Zohlen, daß auf dem Gebiete der Vereinfachung sicherlich noch vieles zu tun bleibt, Auch die Abgrenzung der Futeressensphäve der eingelnen Unter- nehmungen ist wichtig und wird vom Staat gefördert werden müssen. Es wäre nicht zu verantworten, wenn eingelne Elektrizi- tätsunternehmungen, nux um den Konkurrenten gegenüber Ge- lände zu gewinnen, zu unwirtschafblichen Jnbwestierungen schreiben würden. (Sehr richtig!) Freilich darf die Abgrenzung von JFuter- essengebieten für die einzelnen Unternehmatngen nicht so verstanden werden, daß damit nun diese Gebiete der Ausbeutung durch irgend- welche Unternehmungen frei überlassen blieben. (Sehr richtig!) Jch bin deshalb der Auffassung, daß die Abgrenzung von Futer- essengebieten, wenn der Staat seine Pflicht nicht versäumen will, mit einer gewissen Einflußnahme und der Einräumung eines an- gemessenen Einflusses des Staates innerhalb dex in Betracht fommenden Gesellschaften verbunden sein muß. Dabei denke ich nicht daran, daß sich der Staat etwa in die technische Aus- gestaltung dieser Unternehmungen einmischen sollte. Jch halte es auch nicht für notwendig, daß der Staat an allen diesen Unter- nehmungen mit mehr oder weniger großem Kapital beteiligt ist. Jun der Eigenart der Elektrizitätsuntermehmungen als Ver- sorgungsbetriebe für die gesamte Wirtschaft liegt es indessen, daß der Staat die Möglichkeit erhält, die allgemeinen öffentlichen Juteressen, die er als Vertreter der Stromwerbvaucher zu betreuen hat, gegenüber den reinen Unternehmerinteressen zur Geltung zu bringen, wenn ein etwaiger Machtmißbrauch versucht werden sollte, Je bereitwilliger sich die vorhandenen Unternehmungen in den Dienst der öffentlichen Fnteressen stellen, um so weniger werden Bedenken bei ihnen dagegen bestehen können, den Staat als Mitarbeiter auf diesem Gebiete willkommen zu heißen,

Besonders wichtig wird es für den Staat sein, im Zusanmen- wirken mit den anderen Elektrizitätëunternehmungen auf eine Rationalisierung der Verteilung der elektrischen Energie bis zu dem lezten Verbraucher hinzuwirken. Denn es nüßt in der Tat nicht viel, wenn der elektvrishe Strom billig in den Großkraftiwwerken er- zeugt wivd, wenn sih aber zwischen die Erzeugung des Stromes und seine Verteilung an den leßten Konsumenten eine gar zu lange Kette einschiebt, die preisverteuernd wirkt. (Sehr richtig!) Die Wege, auf denen die elektrishe Energie von der Erzeugung dem Verbrauchex zugeführt wird, sind vielgestaltig und zum Teil

- außerordentlich lang und kostspielig. Jch verkenne auch keines-

wegs, daß in dem Gebiet, das der Staat mit seinem eigenen Werke betreut, in der Richtung der Verbilligung des Strom- preises für den leßten Verbrauchex noch manches zu geschehen hat. Aber es wäre unbillig und fals, wenn man etwa das, was in anderen Gebieten in jahrzehntelanger zäher Arbeit hier bisher er- reiht worden ist, mit dem vergleichen wollte, was der Staat bei seiner zwei- bis dreijährigen Tätigkeit auf dem Gebiete der Elek- trizitätswirtschaft bisher hat erreichen können. Jch kann Jhnen aber zusagen, meine Damen und Herren, daß die staatlihe Ver- waltung dieser Seite des Problems ihre ganz besondere Bedeutung beimißt und nihts unversucht lassen wird, um neben einer billigen Erstellung der elektrishen Energie au eine möglichst billige Ver- teilung herbeizuführen. Sie gibt sih dabei der Hoffnung hin, daß sie auf die verständnisvolle Mitarbeit der Kommunen und Kom- munalverbände rechnen kaun, in deren Besiß sich ja, wie Sie wissen, zum großen Teil die Stromverteilungsanlagen befinden.

Endlich hat die Staatsregierung auf dem Gebiete der Elek- tvizitätswivtschaft auch insoweit allgemeine Fnteressen zu vertreten, als sie es sih zur Pflicht gemacht hat, darauf hinzuwirken, daß auf

dem Gebiete der Jnstallation und des Absatzes elektrotechnischer Bedarfsartikel den vorhandenen mittelständishen Betrieben, die lebensbercchtigt und lebensfähig sind, nicht mit öffentlichen Mitteln eine unangebrachte Konkurrenz bereitet wird. Was von verschiedenen Seiten des Landtages im Ausschuß und auch hier im Plenum nah dieser Richtung vorgetragen worden ist, findet meine vollkommene Zustimmung. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß das sogenannte Hoheitsinteresse des Staates auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft sich ganz und gar nicht erschöpft mit dem Enteignungsrecht, das dem Staate auch auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft zusteht. Gewiß hat auch das Ent- eignungsvreht seine ganz große Bedeutung. Jch halte es für ganz selbstverständlih, daß dieses Enteignungsreht vollkommen sahlih und unabhängig von den geschäftlichen nteressen des Staates auf diesem Gebiete ausgeübt wird. (Sehr gut! rechts.) Jh gehe weiter: ih halte es nicht nur für notwendig, das Enteignungs- reht von der geschäftlichen Betätigung des Staates auf dem Gebiet der Elektrowirtshaft vollkommen loszulösen, sondern es will mir richtig erscheinen, daß auch die allgemeinen elektropolitishen Auf- gaben des Staates, die ih Jhnen eben kurz geschildert habe, ver- waltungsmäßig von der geschäftlihen Betätigung des Staates und von den geschäftlichen Jnteressen der einzelnen Staatsunter- nehmungen getrennt werden. Jch bin deshalb mit der Prüfung der Frage beschäftigt, wie diese Trennung unter gleichzeitiger Zu- sammenfassung der staatseigenen Betriebe am besten, am ein- fachsten und ohne Aufwendung neuer erheblicher Mittel herbei- geführt werden kann, und ih behalte mir vor, Jhnen in abseh- barer Zeit meine Vorschläge zu unterbreiten,

Einige Redner dieses Hauses haben daran Kritik geübt, daß neben den Ländern und den Gemeinden seit einiger Zeit auch das Reich auf dem Gebiete dexr Elektrowirtschaft sih als Unter- nehmer betätigt. Dieses Nebeneinander rein privatwirtschaftlicher Jnteressen so verschiedener öffentlicher Stellen ist ganz gewiß weder erfreulich noch zweckmäßig. (Sehr wahr!) Mindestens müßte aber erwartet werden, daß die verschiedenen in öffentlicher Hand sich befindenden Unternehmungen mit allem Ernst dahin streben, miteinander zu arbeiten, sih gegenseitig zu unterstüyen und die elektropolitischen Aufgaben gegenüber den rein geschäft- lihen Jnteressen in den Vordergrund zu stellen. Es ist auch nicht zu verkennen, daß die wichtige Frage des Enteignungsrechts in den Fällen, wo an der Enteignung die Länder mit ihren eigenen Untecnehmungen oder die Fnteressen und Unternehmungen der verschiedenen deutschen Länder beteiligt sind, leihter zu lösen wäre, wenn das Deutsche Reih nicht als Unternehmer auf dem Gebiet der Elektrowirtschaft tätig wäre, vielmehr ohne eigenes Unternehmerinteresse völlig neutral den Ländern und den sonstigen Unternehmungen gegenüberstände. (Sehr richtig!) Jch würde es deshalb lebhaft begrüßen, wenn sich das Reich entshließen würde, auf eine eigene Unternehmerbetätigung auf dem Gebiete der Elektrizitätswirtschaft zu verzichten. i

Das sind im wesentlichen die Ziele der staatlichen Elektrizitäts- politik. Jch glaube, daß sie bei allseitigem guten Willen zu einer wirkungsvollen Zusammenarbeit aller beteiligten Kreise führt und damit auf einem besonders wichtigen Gebiet unserer deutschen Wirtschaft einem gesunden Fortschritt die Wege ebnet. Dazu bitte ich um Zhrer aller Mitarbeit. (Bravo!)

Abg. Waentig (Soz.) erklärt, es gelte, auf dem Gebiete der Elektrowirtschaft den OEUPTeKg m ea enen „Zustand des Einvernehmens zu exrsegen. Fn we her c die ganze Entwicklung vor si: gehen werde, lasse as nicht Que en. e falls müsse man aber über die Grundlage der Aktiengese Gal Pen und zu einer Zusammenfassung der staat ichen Kraftunternehmungen und zu etnem usammenwixken aller

Gruppen der Elektrowirtschaft kommen. Ver Staat müsse dafür sorgen, daß nicht auf dem Umwege über Zwischenglieder die Ver- billigungen wieder verloren gingen, die Une rationelle Zu- satimentassung erstrebt werden. Die vom Staat hergestellte Kraft dürfe nicht wie bisher exst an HwisGenger gegeben werden, sondern müsse möglichst direkt dem - erbraucher zugehen. Was den Einwand anlange, der Staat werde auch die Elektrowirtshaft zur Steuerquelle machen, so seien doch die überspanuten Preise der Privatunternehmungen auch nichts anderes als Steuern. Leptes Ziel müsse für den Staat sein, Licht und Kraft dem Konsum so billig wie möglich zu verschaffen. Dann werde der Staat nicht nux zum Wohle der Wirtschaft, es zum Wohl des gauzen Volks seine Aufgaben erfüllen önnen.

Abg. Dc. Pinkerneil (D. Vp.) exklärt, daß es des Staates Aufgabe sei, vor allem dort Werke zu bauen, wo andere nicht bauen können, weil es s nicht rentiert, wie z. B. in Ostpreußen, Oberschlesien. Wir erkennen an, daß der Staat im Wesergebiet ein trefflihes Ney von Werken angelegt hat. Aber es ist damit nicht getan, daz man den Aufsichtsrat beseßt; es kommt darauf an, welcher Wille und welche moralische Kraft hinter den einzelnen Werken steht. Wir müssen auch wisjen, da wix gewiß gewillt sind, für den Ausbau s mehr Mittel zu bewilligen, wie der Bau- plan in der Zukunst aussehen wird. Gewisse Schwierigkeiteu mögen zwischen Reich, Staat und R. W. E. vorhanden sein; aber wir haben im leßten Fahr unter dem Eindruck gestanden als ob der Staat viel zu viel Kraft in den Konkurrenzkam f steckt. Es muß möglich sein, mit dem Reih und der R. W. E. zu: cinem Abkommen zu gelangen. Der Staat hat andere Auf- gaben, als Geld zu verdienen. Eine Fühlungnahme mit dex R. W. E. muß möglich sein und bald erfolgen. Aber es ist ein Unterschied, ob man dabei auf Verständigung oder auf Niederkämpfung bex Konkurrenz ausgeht. Für die Führung unserer Elektropolitik brauchen toir eine Umorganisation in etne Art Dachgesellschaft mit einheitlicher Leitung. Die Hoheitsrehte des Staates dürfen nicht zu rgendeinem Einfluß auf die Beriebsverwaltung mißbraucht werden. Es geht nicht an, daß die gesamten Fragen so wie bisher in etner Abteilung des Handelsministeriums behandelt werden. Die. Hauptsache ist, daß die Oeffentlichkeit das Vertrauen zu der Leitung der Staats- betriebe behält. Es kommt darauf an, daß der Staat sich vom Parlament unterstüßt weiß, so daß er die großen Aufgaben der Elektrowirtshaft begreift und au weiß, daß der Zweck die Förderung des Gemeinwohls ist. ; i

(Fortseßung in der Ersten Beilage.)

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einschließlich des Portos abgegeben.

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Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntmachung, betreffend Genehmigung eines Akkordtarifs Biele E Fachausschuß für das Konfektionsgewerbe in ielefeld.

Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bescheid über die Zulaïsung von Zündmitieln.

S S E M D E E E A E M T E Sb E

Amtliches.

Deutsches Reich

Bekanntmachung.

Der Fachausshuß für das Konfektionsgewerbe in Bielefeld hat in seiner Sizung am 8. November 1926 ein1immig beschlossen, den am 16. Mai 1924 zwichen dem Verband Deutscher Herrenwäsche- Fabrikanten, Bezirksgruppe Bielefeld, einerseits und dem Deutschen Bekleidungsarbeiter- Verband, Bezirksfiliale Bielefeld, andererseits abgeschlossenen Akkordtarif für die Herrenwäsche in Verbindung mit dem am 16. Februar 1926 gefällten Schiedsspruch für die Ent- lohnung aller Heimarbeiter und Heimarbeiterinnen aus der Herrenwäscheindustrie im Bereiche des Fachausschusses (Neg.- Bez. Minden, Arnsberg, Osnabrück sowie Lippe und Schaum- burg-Lippe) gemäß 8 20 Abs. 2 und § 31 des Hausarbeits- geseßes vom 30. Juni 1923 für allgemein verbindlih zu ge- nehmigen.

Die Genehmigung der allgemeinen Verbindlichkeit beginnt mit dem 1. Oktober 1926.

Der Beschluß mit den einzelnen Entgeltsäßen des Akkord- tarifes und des Schiedsspruches ist in den Gewerbeaufsichts- ämtern im Bezirk des Fachausschusses einzusehen.

Bielefeld, den 8. November 1926.

Fachausschuß für das Konfektionsgewerbe Bielefeld.

Preußen.

Minaisterium für Volkswohlfahrtk.

An Stelle des früheren Ministerialdirektors im Ministerium für Volkswohlsahrt, jeßigen Ministerialdirektors im Ministerium des Innern, Dr. Klausener, ist mit sofortiger Wirkung der kfommissarishe Ministerialdirektor Dr. Schneider im Mininterium für Volkswohlfahrt zum preußi\hen Staats- fommissar für die Regelung der Wohlfahrtspflege ernannt worden,

Dessen Stellvertreter sind neben dem Ministerialrat, Ge- heimen Regierungsrat Dr. Pokranß, a) Regierungsrat Kämper, b) Ministerialrat Peters (sämtlih im Ministerium für Volkswohlfahrt).

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln,

Die nachstehend bezeichneten Zündmittel werden hiermit la den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Gebrauch in den er Aufsicht der Bergbehörde unterstellten Betrieben, mit Aus- nahme der Steinkohlenbergwerke, zugelassen.

Nähere Merkmale der Zündmittel: a) Bezeichnung der Zündmittel: 1, Elektrishe Brückenglühzünder mit Messinghülsen und brennbarer JIsolierung. 2, Elekftri\her Brückenglühzünder mit Papphülsen und brenn- barer JIfolierung. i: 3, Elektrischer Brückenglühzünder mit Vergußkörper und brennbater Ifsolierung. b) Name und Sig der Firma: Elektrozünder G. m. b. H., Groß Salze (Schönebeck). 0) Ort der Herstellung: Groß Salze (Schönebeck). d) Beschreibung der Beschaffenheit : zu 1: Die Brückenglühzünder haben entweder 40 mm lange Messingaufsteckbülsen mit 7 mm äußerem Durchmesser oder 25 mm lange Messingeinsteckhülien mit 6,5 mm äußerem Durchmesser. Sie haben festen Zündkopf, dessen Bestandteile und Herstellungéverfahren bei der Versuchéstrecke hinterlegt E S ist mittels Shwef-lvergußmasse in der Messinghülje ejestigt: Die Zündleitungen bestehen aus 1 m langen und 0,6 mrn dicken, verzinkten Eisendrähten. Zur Isolierung sind sie entweder mit einem 13 mm breiten roten Papierband oder mit

einem d mm breiten bellbraunen Papierband und darüber mit Baumwollfäden umwickelt oder umsponnen und mit Kabelmasse imprägniert.

zu 2: Die Brückenglühzünder haben 34 mm lange gelbe Ce mit 85 mm äußerem Durchmesser. Sie haben esten Zündkopf, dessen Bestandteile und Herstellungêverfahren bei der Ver|uchsstrecke hinterlegt sind. Er ist mittels Schwe]el- vergußmasse in der Papphülte befestigt.

Die Zündleitungen bestehen aus 1 m langen und 0,6 mm diden, verzinften Eisendrähten. Zur Jfsolierung find sie ent- weder mit einem 13 mm breiten roten Papierband oder mit einem 5 mm breiten heslbraunen Papierband und darüber mit Baumwollfäden umwickelt oder um)ponnen und mit Kabel- masse a E

zu 3: Die Brückenglühzünder haben ungefähr 22,9 mm lange, nah oben sich verjüngende und zugespizte Vergußkörper, deren äußerer Durchmesser unten 7,5 mm, oben 9,9 mm mißt. Der feste Zündkopf befindet sih in der Spiße des Vergußkörvers, der einen gelben, bronzeartigen Anstrich trägt.

Die Zündleitungen bestehen aus L m langen und 0,6 mm dien, verzinkten Eijendrähten. Zur JIfsolierung sind fie ent- weder mit einem 13 mm breiten roten Papierband oder mit einem d mm breiten hellbraunen Papierband und darüber mit Baumwollfäden umwickelt oder um)ponnen und mit Kabelmasse imprägniert.

Bonn, den 83, November 1926. Preußisches Oberbergamt.

Nichtamtliches. Deutscher Reichstag.

930. Sißung vom 9. November 1926.

Nachtrag.

Die Rede, die der Reichsfinanzminister Dr. Reinhold zu Beginn der Beratung des 800-Millionen-Nachtragsetats gehalten hat, lautet nah Ls jeßt vorliegenden Stenogramm, wie folgt:

Meine Damen und Herren! Wenn ih gegen die Gewohnheit dieses hohen Hauses den Nachtragsetat mit ein paar kurzen Vor- bemerkungen begleite, so werden Sie mir darin recht geben, daß die außergewöhnliche Wichtigkeit dieses Nachtragsetats ein solches Verfahren rechtfertigt.

Fm Nachtragsetat werden im gangen für den ordentlihen Haushalt 371 Millionen Mehrausgaben angefordert. Von dieser Summe ist der Hauptteil rein zwangläufig und resultiert ent- weder aus Beschlüssen dieses hohen Hauses oder aus der wirt- shaftlihen Entwicklung, die die einzelnen Ausgabeposten bedingen. Jch beschränke mih deshalb darauf, nur die wichtigsten Posten dieser Mehrausgaben des ordentlichen Etats hier zu nennen.

Es sind 100 Millionen für Vermehrung der Liquidations- entshädigungen eingeseßt auf Grund eines Beschlusses dieses hohen Hauses, in erster Linie, um die sogenannte abdrosselnde Praxis wieder rückgängig zu machen. Es sind weiter 60 Millionen für die unterstüßende Erwerbslosenfürsorge angefordert, weil ins- besondere nach der Verordnung der Reichsregierung, die heute herauskommt, die Kosten für die unterstüßende Erwerbslosen- fürsorge höher sind als die 200 Millionen, die iy den Hauptetat eingeseßt ivorden sind. Es sind weiter 82 Millionen für das Ost- programm angefordert, weil die Reichsregierung sich der dringenden Notwendigkeit nicht entziehen konnte, für die Ostgebiete, insbesondere für die Provinz Ostpreußen, eine sofortige Hilfe der jevigen \hweren wirtschaftlihen Notlage zu bringen. Es sind weiter 32 Millionen, die zwangsläufig daraus resultieren, daß die An- leiheablösung bedeutend stärkere Ausgaben in Zukunft er- fordern wird. ;

Hierüber sei mir ein kurzes Wort gestattet. Als die Anleihe- ablösungsgeseye von diesem hohen Hause beschlossen wurden, hätte damals das Reichsfinanzministerium unter meinem Herrn Vorgänger den Gesamtbetrag der Altanleihe, die zur Ablösung unter besonderen Bedingungen kommen sollte, auf etwa 20 Mil- liarden. Nah den bisherigen Anmeldungen muß man damit rehnen, daß dieser Schägungsbetrag weit übertroffen wird und daß der Betrag, der endgültig als Altanleihe anzuerkennen ist, sich zwishen 35 und 40 Milliarden stellen wird. (Hört, hört!) Die genaue Summe steht natürlih noch nicht fest. Jedenfalls werden in Zukunft aus der Ablösung der Altanleihe etwa die doppelten Kosten entstehen, die auf Grund der Schäßung des Reichsfinanz- ministeriums im Jahre 1925 für diesen Posten in Rehnung geseßt wurden. Da troy! der größten Energie, diese Frage so shnell wie mögli zum Abschluß zu bringen, troy Mehreinstellung

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von Beamten und troy außerordentlich pflihttreuer Arbeit dieser Beamten die Altablösung noch nicht hat erledigt werden können, brauchen für dieses Fahr nur 32 Millionen als Mehrkosten für die Anleiheablösung eingeseßt werden, wozu noch 17 Millionen füc die geshäftlihe Abwicklung des Anleiheablösungsverfahrens treten. Sie-werden mir zugeben, daß das eine außerordentli hohe Summe ist (sehr rihtig!), die für eine reine Verwaltungs- arbeit ausgegeben werden mußte.

Wir mußten dann weiter als Härtefonds für die Notopfer- abfindungen auf Grund eines Beschlusses dieses hohen Hauses noch 20 Millionen zur Verfügung stellen, mußten ferner 15 Mil- lionen für Winzerkredite bereitstellen, die ebenfalls bereits bes willigt sind. Wir waren außerdem infolge der Hohwassershäden dieses Jahres in die Notwendigkeit verseßt, 7 Millionen für Hoch- wassershäden auszugeben sowie noch 5 Millionen für Entschädi} gungen an die Frankenempfänger an der Saargrenze. Alles das sind zwangs8mäßige Ausgaben, die wir niht vermeiden konnten und die auch bei Anlegung des größten Sparsamkeitsmaßstabes einfa nit zu vermeiden waren, wenn wir unseren sozialen und nationalen Pflichten nachkommen wollten.

Die Reichsfinanzverwaltung war infolgedessen vor die

schwierige Aufgabe gestellt, für 371 Millionen laufende Mehr-

ausgaben für Deckung zu sorgen. Die Deckung konnte geschaffen werden, worauf ih besonderen Wert lege, ohne daß in irgendeinex Form die Steuern, die im Frühjähr gesenkt worden waren, oder etwa andere Steuern neu angespannt zu werden brauchten. Jch möchte hierbei noh auf eine andere sehr wihtig scheinende neue Praxis hinweisen. Es ist in den Vorjahren Uebung gewesen, die sich vor allem bei der Finanzgebarung der Länder und Ge- meinden als sehr s:örend und für die Dauer als unerträglich ers wiesen hat, daß der Reichsiag und die Reichsrgierung entivedex Einnahmen senkten oder Ausgaben bewilligten, deren Lasten auf Kosten der Länder und der Gemeinden gingen. Jch erinnere nur daran, wie die Senkung des steuerfreien Existenzminimums im Dezember 1925 und wie die Mehrausgaben auf vielen sozialen Gebieten die Finanzen der Länder und Gemeinden in eine sehr

bedrohliche Lage gebraht haben. (Zuruf von den Deutshhnationalen:

Und die Umsaßsteuer?) Mir wird zugerufen: „Die Umsaßs- steuer“. Jch möchte bemerken, daß die Umsaßsteuersenkung rein auf Kosten des Reiches gegangen ist, weil die Länder in diesem Fahre eine Garantie des Umsaßsteueranteiles hatten, niht be- rechnet auf ein Prozent für den Monat, wo die Steuersenkung eintrat, sondern auf 4 BVrozent, so daß diese Steuerjenkung voll- kommen zu Lasten des Reiches gegangen ist und nicht zu Lasten der Länder und Gemeinden. (Abgeordneter Dr. Gereke: Und künftig?) Auch *ünftig werden, wenn der Finanzausgleih, wie die Regierung ihn plant, durhgeht, den Ländern und Ge- meinden in Form von Garantiesummen Erträgnisse gegeben werden, die über die Gesamtgarantie dieses Jahres noch hinaus- gehen. (Hört, hört! bei den Deutschnationalen. Abgeordneter Dr. Gereke: Das freut mih!)

Also ih komme darauf zurück, daß mit der Praxis der Vor- jahre gebrochen worden ist. Damit ist, glaube ih, ein sehr ge- sundes finanzielles Prinzip endlih zum Durchbruch gekommen, nämlich, daß nur diejenigen Fnstanzen und diejenigen Parlamente Senkungen von Einnahmen vornehmen oder Mehrausgaben be- willigen können, die sie auch wirklih zu tragen haben, und solche Beschlüsse niht auf Kosten anderer fassen. Das hohe Haus wird deshalb Verständnis dafür haben, daß für die leßte Erhöhung der Erwerbslosenunterstüßung, die dur die heutige Verordnung der Reichsregierung sichergestellt wird, ih mich bereiterklärt habe, von Reichs wegen die gesamten Mehrkosten zu übernehmen, damit eben auch die Körperschaft, die die Mehrausgabe beschließt, für die betreffende Mehreinnahme beziehentlich für die Finanzierung der Ausgaben zu sorgen hat. Jh wiederhole, daß es unnötig gewesen ist, zur Deckung dieser Mehrausgaben irgendwie an eine Erhöhung von Steuern zu denken, wie ih das bei der wirt- schaftlichen Lage Deutschlands auch in gar keiner Form verants- worten kann und will.

Die Mehrausgaben von 371 Millionen mußten infolgedessen avf andere Weise gedeck werden. Das ist folgendermaßen ge- \{ehen: erstens durch Ersparnisse, die an dem vorgelegten Haupts etat vorgenommen worden sind. Der Hauptposten dieser Erspar- nisse sind 80 Millionen, die dadurch eingespart werden konnten, daß einerseits die Reichsregierung und an dieser außerordentli s{chwierigen Aufgabe haben sich sämtlihe Ressorts beteiligt streng darauf gesehen hat, daß in diesem Fahre bei allen Fonds die äußerste Beshränkung an Ausgaben durchgeführt worden ist, und daß alle, wenn auch noch so wünschenswerten Höhereine

CAR M TOS O ORE O M C T A7 R E I R Nt E T T E E S T F E E IMEA E A I N; OBERS O S R T E Ee

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