1926 / 265 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

den 18, Dezember 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Geriht, Zimmer Nr. 6, Termin an- beraumt. Allen Perionen welche eine zur Konkursmasse gebörige Sache in Besitz haben oder zur Konfursmasse etwas \{huldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen ode1 zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besiße der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konfuréverwalter bis zum 15. Dezember 1926 Anzeige zu machen. Der Vergleichévorshlag iff auf der Gerichts\chreiberei des Konfursgerihts zuc Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht in Woldenberg, Nm.

'Aachen. [83099]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft Lamberts & Goor, Tuchgroßhandlung in Aachen, Mathiashofstraße 47, wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Aachen, den 4. November 1926.

Amisgericht. Abt, 4.

Alfeld, Leine. [83100]

íIn dem Konkursverfahren über das Vermöaen des Kaufmanns Karl Kosel ir. in Alfeld a. Leine ist zur Abnahme der Schlußrehnuna des Verwalters, zur (Fr- hebuna von Einwendungen aegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berüdcksichtigenden Forderunaen der Scblußiermin auf den 23. November 1926, vormittags 914 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst, Zimmer 12, be- stimmt.

Amtsgericht Alfeld, 6. 11. 1926.

Apolda. [83101]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Wirkermeisters Mar Steinbah în Apolda wird Termin zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver- walters zur Erhebung von Eintven- dungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung der Gläubiger über die niht verwertbaren Gegenstände auf Freitag, den 26, November 1926, vorm. 8% Uhr, vor dem unterzeihneten Ge- richt, Zimmer 3, bestimmt.

Apolda, den 1, November 1926.

Thüringishes Amtsgericht.

Bad Salzuflen. [83102]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Hermann Himpel in Schötmar wird eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse nicht vor- handen ift.

Bad Salzuflen, 3. November 1926.

Lippisches Amtsgericht. IT

Ballenstedt. {83103] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Emil Straß- burgex, Jmnhabers der Firma E. Luppe's Hofbuchhandlung in Ballenstedt, ist in- folge eines von dem Gemeinschuldner gemachten Vorschlags zu einem Zwangs- vergleiche Vergleichstermin, in welchem zugleiÞh die nachträglich angemeldeten Forderungen geprüft werden sollen, auf den 20. November 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem Anhaltishen Amkts- gericht in Ballenstedt, Zimmer Nr. 14, anberaumt. Dex Vergleichsvorschlag und die Erklärung des Gläubigerausschusses sind auf der Gerichtsschreiberei des Kon- kursgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Ballenstedt, den 20, Oktober 1926. Der Gerichtsschreiber des Anhaltishen Amtsgerichts.

Balve. [83104] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Holzwarenfabrikanten Hans Martens in Allendorf wird auf dessen Antrag eingestellt, nachdem samtliche beteiligte Gläubiger ihre Zustimmung zur Aufhebung erteilt haben. Balve, den 5. November 1926. Das Amtsgericht,

Bensberg. [83154]

Fn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Bensberger Arma- tureiwerk und Metallaießerei A. G. in Bensberg wird eine Gläubigerversamm- sung berufen auf den 22. November 1926, vormittags 10% Uhr, vor dem unter- zeichneten Gericht. Tagesordnung: L. Ab- nahme der Scblußrehnung, 2. Festseßung des Honorars für den Gläubigeraus\huß, 3. Prüfung nachträglih angemeldeter Forderungen.

Bensberg, den 5. November 1926.

Das Amtsgericht.

Berlin, [83106]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Rudolf Möller in Berlin, Hoher Steinweg 15, Firma Rudolf Möller & Co.,, Wohnung: e tr. 24, ist, nachdem der in dem

ergleihstermin vom 27. August 1926 angenommene Zwangsvergleich duvch rechtskräftigen Beshluß vom 27. August 1926 bestätigt ist, aufgehoben worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin-Mitte, Abt. 84, den 29, 10. 1926.

Berlin. - [83105]

Der Konkurs der Fa. Bekleidungs- vertrieb des Westens Max Piyela, cFn- haber Kaufmann Max Piyela, Berlin, Potsdamer Str, 1832, Branche: Klein- verkauf von Garderobe und Wäsche, ist infolge Schlußverteilung nah Abhaltung des [lußtermins aufgehoben ‘worden. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts

Bonn, [83108]

Das Koukurzverfahren über das Ver- mögen des Schneiders Franz Prause in Bonn, Remigiusstraße 241, wird mangels weiterer Konkursmasse ein- gestellt.

Bonn, den 4. November 1926.

Amts3geriht. Abt. 18,

Braunschweig. [83107]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Walter Viedge, hier, jeßt in Charlottenbura, Pestalozzi- straße 99a, III, ist nah erfolgter Ab- haltung des Schlußtermins aufgehoben.

Braunschweig, den 4, November 1926. Der Geri%htsschreiber des Amtsgerichts. 5. Braunsechweig. [83109]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der offenen Handelsgesellschaft in Firma Schrader & Viedge, Znhaber Otto Schrader und Walter Viedge, hier, ist nah erfolgter Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Braunschweig, den 4, November 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts. 5.

Buer, Westf, [83111]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Max Langer zu Buer-Beckhausen wird nachdem der in dem Vergleichstermin vom 24, Februar 1926 angenommene Zwangsvergleich durch rechtskräftigen Beschluß vom 3. März 1926 bestätigt ist und nah Ab- haltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben.

Buer, den 27, Oktober 1926,

Das Amtsgericht.

Buer, Westf.

Ju dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kolonialwarenhändlers Bernhard Hustadt zu Buer werden die dem Konkursverwalter Humboldt zu ge- währenden Vergütung auf 120 ein- hundertzwanzig Reichsmark und die Auslagen auf 10,70 Reichsmark zehn Reichsmark 70 Reichspfennige fest- geseßt,

Buer, den 28, Oktober 1926.

Das Amtsgericht. Charlottenburg. [83112]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Julius Schiff- mann, Damenkonfektion in Charlotten- burg, Pestalozzistraße 106, ist mach er- folgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben,

Charlottenburg, 5. November 1926, Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts,

Abt, 40,

Elberfeld. 83113]

In der Konkurssache über das Ver- mögen der Genossenschaft Gemeinnüßige Beamtentvarenversorgung e. G. m. b. H. in Elberfeld, Luisenstraße 49, wird zur Erklärung über die vom Kon- fursverwalter eingereichte Berechnung der von den Genossen zu zahlenden Nacbschüsse Termin auf dei 24, No- vember 1926, vormittags 10 Uhr, Zim- mer 55, anberaumt, Die Berechnung liegt auf der Gerichtsschreiberei, Zim- mer 35, des Amtsgerichts den Betei- ligten zur Einsicht offen.

Amtsgericht Elberfeld, Abt, 13, Frankfurt, Main. [83114]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der „Karl Fürst G. m. b, S. 8 Frankfurt a. Main, Kronprinzenstr. T“, ist am 4. November 1926 mangels Masse eingestellt worden.

Frankfurt a. Main, den 4. 11. 1926, Amtsgericht. Abt. 17. Friedeberg, Queis, [83115] Jn dem Konkursverfahrew über das Vermögen des Kaufmanns Mar Pohl in Friedeberg, Queis, Markt 26, ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Ver- walters, zur Erhebung von Einiven- dungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Verteilung zu berück- sichtigenden Forderungen der Schluß- terntin auf den 19, November 1926, vor- mittags 94 Uhr, vor dem Amtsgericht bierselbst bestimmt, Die Auslagen des Konkurs8verivalters werden auf 1,95 Reichsmark seine Gebühren auf 200

Reichsmark festgeseßt. Amtsgericht Friedeberg, Queis.

Triedland, Ostpr. [83116] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Drogeriebesibers Walter Greiffenberger aus Friedland, Ostpr. jebt in Königsberg, Pr., Kneiph. Hof- straße 10, wird nach erfolgter Abhal- tung des Schlußtermins hierdurch auf- gehoben. Amtsgericht, Friedland, Oftpr, den 4, November 1926. Gelsenkirehen, h [83117] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Hermann Gresfowiak in Wanne-Eickel, Hinden- burastraße 190—192, is zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters und zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver- teilung zu berücksihtigenden Forde- rungen der Schlußtermin auf den 93. November 1926, vormittags 11 Uhr, vor dem Amtsgericht, hier, Zimmer 9, bestimmt. Die Schlußrechnung und das Schlußverzeichnis sind auf der Gerichis- schreiberei niedergelegt. (20, N. 66/26.) Gelsenkirchen, den 5. November 1926. Das AmŸktsgericht.

Görlitz, 4 [83118] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Bruno Seiler

Berlin-Mitte, Abt. 84, den 4, 11, 1926.

in Görliß ist beendet, nachdem der be-

stätigte Zwangsvergleich vom 6. Oktober 1926 rechtskräftig geworden ift.

Görliß, den 6. November 1926,

Amtsgericht.

Hamburg. [83119]

Konkurs F. A. A. Nebe in nicht ein- getragener Handelsbezeihnung August Nebe jr. nach Abhaltung des Schluß- termins aufgehoben.

Das Amtsgeriht Hamburg.

Hanau. [83120]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Feinmechanische Werkstätten G. m. b. H îin Hanau a. M,., P, ruher Allee Nr. 34, ist mangels Masse eingestellt.

Hanau a. M,, den 5. November 1926. Das Amtsgericht. Abt. [IV. Hannover. [83121] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Kaufmanns Karl Langer, Tabak\waren-Großhandlung, Hannover- Linden, Lichtenbergplaß 2, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurh

aufgehoben. Amtsgericht Hannover, 6. 11, 1926,

I5oblenz. [83122] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Westdeutsche Gummi- Celluloid- und Spielwaren- Großhandlung in Koblenz wird Ver- gleihstermin bestimmt auf den 18. No- vember 19%, vormittags 10 Uhr, Zimmer 73 hiesiger Gerichtsstelle. Koblenz, den 4. November 1926. Amtsgericht.

Köslin. [83123] In Sachen, betreffend- das Konkurs- verfahren über das Vermögen des Fabrikbesivers Bernhard Graeßer in Köslin wird eine Gläubigerversamm- lung einberufen auf Mittwoch, den 24. November 1926, vorm. 1014 Uhr, Zimmer 46. Lagesordnung: Neutoahl dreier Gläubigerausshußmitglieder an Stelle der ausgeschiedenen Mitglieder Sieckte, Walter und Förster. Amtsgericht Köslin, 26. Oktober 1926.

Landeshut, Schles. [83124]

Jm Konkurs Webwaren - Fndustrie Landeshut ist die auf den 20. November 1926 anberaumte Gläubigerversamm- lung aufgehoben. Amtsgericht Landes- hut, Schles.

München, [83125] Am 6. November 1926 wurde das unterm 28. Juli 1925 über das Ver- mögen des Kaufmanns Heinrih Frei- singer, Tuchversandgeschäftsinhaber in München, eröffnete Konkursverfahren als durch Schlußverteilung beendet auf- gehoben. Amtsgericht München, Konkursgericht.

[83126] Neubrandenburg, Mecklb. Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Frohnereibesißzers Richard Schray in Neubrandenburg ist nahträg- liher Prüfungstermin auf den 20. No- vember 1926, vormittags 11 Uhr, an- beraumt. Neubrandenburg, 3. November 1926. Amisgericht.

Neukölln. L [83127]

Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Karl Poppel in Bexlin-Neukölln, Berliner Str. 51/53, wird nah erfolgter Ae des Schlußtermins hierdurch E en.

Neukölln, den 5. November 1926,

Das Amtsgericht. Abt. 21.

Ortelsburg. : [83128]

Zy dem Konkursverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Samuel Litiwack in Ortelsburg wird Termin zur Abnahme der Schlußrehnung sowie zuc Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beshluß- fassung der Gläubiger über etwaige nicht verwertbare Vermögensstücke auf den 24. November 1926, vormittags 11 Uhr, anberaumt.

Ortelsburg, den 6. November 1926. Amtsgericht. Potsdam. | [83129] Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen der Nova Schuhfabrik, Ge- sellschaft mit beschränkter Haftung in Nowawes, wird Termin zur Gläubiger- versammlung auf den 24. November 1926, vorm. 11 Uhr, Amtsgericht, Kaiser - Wilhelm - Str. 8, Zimmer 84,

bestimmt. Potsdam, den 28. Oktober 1926. Amtsgericht. Abt. 8.

[83130] Ranmtizau b. Barmstedt, Halst. Jn dem Konkursverfahren über das Vermögen des Webers August Muß- mann in Sparrieshoop ist zur Abnahme der Schlußrechnung des Verwalters, zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis der bei der Ver- teilung zu berücksihtigenden Forde- rungen der Schlußtermin auf den 99, November 1926, vormittags 10 Uhr, vor dem Amtsgericht hierselbst be- stimmt. Ranyau, den 1. November 1926. Das Amtsgericht.

Reecklinghausen. [83131] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Konditors und Cafébesizers Frib Reckendorf in Recklinghausen-Süd, Ss Str. 57, wird nah Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Recklinghausen, 5. November 1925s.

Das Amts8gericht.

Schwerte, Ruhr, [83134]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Firma Ziegelwerke Her- mann Nie, Schwerte wird der Sch{!uß- termin auf den 1. Dezember 1926, vorm. 11 Uhr, bestimmt.

Schwerte, den 3. November 1926. Das Amtsgericht. Steinau, Oder, [83135] In dem Konkursverfahren über das Vermögen des Schuhmachermeisters Albert Münzner in Steinau. (Oder) is} Termin zur Abnahme der S{blußre{- nung, Einwendungen geaen das Schluß- verzeichbnis und Beschlußfassung über nit verwertbare Vermögensstüle auf den 6. Dezember 1926, vormittags 19 Uhr, vor dem hiesiaen Amtsgeriht anberaunit. Steinau (Oder), den 6. November 1925. Amtsgericht.

Stettin. [83136] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen der Firma Emil Scbulbe & Co. Nacbfl. G. m. b. H. in Stettin, Frauen- straße 50 (Gruhenholzhandlung - Export), ist nach Abhaltung des Sch{lußtermins

aufaeboben. Stettin, den 5. November 1926. Der Gerichts\chreiber des Amtsgerichts. Abteilung 6.

Tapiau, [83137] Das Konkursverfahren über das Ver- mögen des Landwirts Ernst Wichmann in Neuf bei Tapiau wird gemäß § 204 K.-O. eingestellt, weil eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkurs- masse nicht vorhanden ift. Amtsgericht Tapiau, den 3, Nov. 1926.

Waldenburg, Sehles, [83095]

In dem Konkursverfahren über das Vermögen der Edith - Elektro - Werke G. m, b. H. in Liquidation in Walden- burg-Altwasser, Schles, findet am 27, No- vember 1926, vormittags 114 Uhr, vor dem Amtsgericht in Waldenburg, Schles. Zimmer Nr. 23 eine Gläubiger- versammlung statt, Tagesordnung: Be- richterstattung über den Stand des Ver- fahrens. Bericht über die Anfechtung des Kaufvertrags, betreffend das Grundstück Sperber in Altwasser.

Waldenburg, Schles., den 6. November 1926. Amtsgericht.

Amberg. [83058] __ Das Amtsgericht Amberg hat mit Be- {luß vom Heutigen über das Vermögen der Firma: M, Altmann, Alteisenhand- sung in Amberg, des Kaufmanns Ernit Blocb, Inhaber der Firma Luitpold- Garagen in Amberg, und der Firma: Baubeschlag- und Kleineisenwerk! G. m. b, H, in Haselmühl die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Aufsichtsperson: Bankdirektor a. D. Lukas in Amberg.

Ambera, den 5. November 1926. Gerichtsschreiberei des Amts8gerichts. GeisenTeld, [83059] Das Amtsgericht Geisenfeld hat mit Beschluß v. b. November 1926 auf An- traa des Seilerimeisters Leonhard Wörl in Wolnzach - Markt die Geschäftsaufsicht zur Abwendung des Konkurses angeotdnet. Als Aufsichtsperson wurde R.-A, Weng-

ner in Geisenfeld bestellt. Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts. Königsberg, Pr, [83060] Neber das Vermögen des Kaufmanns Emil Fürst in Königsberg, Pr., Kneip- höfsbe Langgasse 51 (Herrenartikel) ift die Geschäftsaufsiht zur Abwendung des Konkurses angeordnet. Als Aufsihts- person ist der Kaufmann Loewenstein, hier, Tragheimer Gartenstraße 2/3, bestellt, Armntsgeriht Königsberg, Pr., 6. 11, 1926,

Lübeck, [83061] _UVeber das Vermögen der unverehe- lihten Anna Franziska Ida Therese Zimdar, Inhaberin eines Konfektions-, Waäsche- und Textilwarengeschäfts in Lübe, Fleishhauerstraße Nr. 25, wird zur Abwendung des Konkursverfahrens die Geschäftsaufsiht angeordnet und der Kaufmann Robert Vetter in Cleverbrück bei Lübeck, RNinastraße Nr. 23, als Auf- sichtsperson bestellt.

Lübeck, den 5. November 1926.

Das Amtsgericht. Abteilung I. Oberhausen, Rheinl. [83062] Auf Antrag des Kaufmanns Albert Eckstein, Oberhausen, Rhbld., Friedrich- Karl-Straße, als Alleininbaber der han- delsgerihtlich eingetrogenen Fa. Albert Eckstein daselbst wird gemäß der Ver- ordnung vom 14, Juni 1924 die Ge- chäftsaufsiht zur Abwendung des Kon- fursverfahrens über sein Vermögen an- acordnet, da er infolge der durch den Krieg hervorgerufenen wirtschaftlichen Verhältnisse zahlungsunfähig geworden ist. Zur Beaufsichtigung der Geschäfts- führung wird der Mechtsanwalt Dr. Münchhausen bestellt.

Oberhausen, Nhld.,, den 6. November 1926. Amtsgericht.

Berlin. : [83063]

Die Geschäftsaufsiht über die unter der Firma Kaufhaus Anna Heilmann handelnde Frau Anna Heilmann, ge- borene Wunderlih, zu Berlin, Jahn- straße 20, ist infolge Rechtskraft des den Zwangsveraleih bestätigenden Beschlusses seit dem 29. Septembêr 1926 beendiat.

Berlin S§W. 11, Möernstr. 128/30, den 23, Oktober 1926. i

Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts Berlin-Tempelhof.

Berlin. (Sea

Die Geschäftsaufsiht über die Paul Brandenburg G. m. b. H. zu Berlin- Tempelhof, Ringbahnstraße 42, ist nah Eintritt der Nechtskraft das den Ver- gleib vom 19. Oktober 1926 bestätigenden Beschlusses mit dem Ablauf des 2. Nos- vember 1926 beendigt. Berlin SW. 11, Mödernstr. 128/30, den 4. November 1926.

Der Gerichts\reiber des Amtsgerichts Berlin-Tempelhof.

Bott rp. [83065] Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen des Kaufmanns Konrad Stocks im Bottrop ist durch rechtskräftig bestätigten Zwangsvergleich beendet. Bottrop, den 5. November 1926. Das Amtsgericht.

Görlitz. {83066} Das Geschäftsaufsichtsverfahren über die offene Handelsgesellshaft H. Müller Söhne in Görliß, Augustastr. 3, und die Gesellschafter Richard Müller, Erich Müller und Mar Müller in Görliß ift durch rechtskräftigen Zwangsvergleich beendet. Görliß, den 5. November 1926. Amtsgericht.

Hamburg, [83067]

Die über das Vermögen des Kauf- manns Wilhelm Hartwig Beseler, Curschmannstraße 6, alleinigen Inhabers der Firma W. H. Beseler, Bartels- straße 65, Metallwaren, angeordnete Ge- schäftsaufsicht ist am 4. November 1926 nah rechtskräftig bestätigtem Zwangs- vergleich beendet.

Das Amtsgericht Hambura.

Kleve. [83068]

Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen der Firma Josef Tausch in Kleve ist veendigt, da der den Zwangsvergleich bestätigende Beschluß des Amtsgerichts Kleve vom 9. 10, 1926 rechtskräftig ift. 69 G.-Aufs.-VO.) :

Kleve, den 30, Oftober 1926.

Amtsgericht.

Landeshut, Schles. {830691

Die Geschäftsaufsiht über das Ver- mögen der Firma Heinrich Hitschfel in Landeshut wird nach eingetretener Rechtskraft des Zwangsvergleihs vom 20, Oktober 1926 hiermit aufgehoben. Landeshut, Schl., den 5, November 1926. Das Amtsgericht,

Passau, [83070] Die Geschäft8aufsicht über das Ver- mögen der Firma Alexander Stern in Passau ist beendet mit der Rechtskraft des Beschlusses vom 13, Oktober 1926, durch den der Zwangsvergleich bestätigt wurde. 69 G.-A,-G.) Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts

Passau.

Pössneck, [83071]

De über das Vermögen der Firma Theodor Geitner G. m. b. H. in Pdöß- neck angeordnete Geschäftsaufsicht ist beendet, nachdem die Bestätigung des von den Gläubigern angenommenen; Zwangsvergleichs rechtskräftig ge- worden ist.

Pößneck, den 2. November 1926.

Thür. Amtsgericht. 1,

KRKastatt. [83072] Die Geschäftsaufsicht über das Vera

mögen der Jnhaber des Baugeschäfts

Bäuerle & Goldib, Otto Bäuerle in

JFffezheim und Erwin Goldib in

Rastatt, ijt durch rechtskräftige Bestäti-

gung des Zwangsvergleichs beendigt. Rastatt, den 28. Oktober 1926,

Amtsgericht.

Weiden. | [83073]

Das Geschäftsaufsichtsverfahren über das Vermögen des Kaufmanns Karl Steiner in Weiden, Opf., ist, nahdem der mit Beschluß vom 16. Oktober 1926* bestätigte Zwangsvergleich die Rechts- kraft beschritten hat, beendet,

Weiden, den 6, November 1926. Amtsgericht Konkursgericht. Wolfenbüttel, [83074] Die Geschäftsaufsicht über das Ver- mögen des Möbelhändlers Erih Müller, Inhaber des Möbelhauses Erich Müller in Wolfenbüttel ist beendet, da der Be- {luß vom 6, Oktober 1926, betr. die Bestätigung des in den Verhandlungen vom 22. September 1926 und 5, Ok= tober 1926 angenommenen Zwangsver»

gleihs, rechtskräftig geworden ift, Wolfenbüttel, den 1, November 1926. Das Amtsgericht.

8. Tarif- und Fahrplanbekannt- machungen der

„„, Slsenbahnen.

Deutsch-schwedisch-norwegischer Güterverkehr. Schwedi|\che Schnittsäße im Ausnahme- tarif 11 für Chlorkalk und Chlor, ver- flüssiat, gelten ab 25. 12. 1926 nur noch für Chlorfalf.

Auskunkt dur die Abfertigungen. Altona, den 9. November 1926. Deut\che Reichsbahn-Gesell schaft

Reichsbahndirektion Altona namens der Verbandsverwaltungen;:

Reichsa

zeiger

Preußischer Staatsanzeiger.

Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 9,—— Neichsmark, stellung an, für Berlin außer den x o trieben für Selbstabholer auch die E einer telle SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32. E

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Juhalt des amtlichen Teiles:

Deutsches Reich.

Bekanntgabe amtlichen Großhandelsindexziffer 10. November 1926. Bekanntmachung, betreffend eine Anleihe der Württembetgischen

Hypothekenbank in Stuttgart.

Preußen. Mitteilung über die Verleihung der Rettungsmedaille und der

Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr. Bescheid über die Zulassung von Zündmitte!n.

N A H C H Ce A I M R E E D

Amtliches.

Deutsches Reich.

Die amtliche Großhandelsindexziffer vom 10. November 1926.

Die auf den Stichtag des 10. November berechnete Groß- handelsinderziffer des Statistischen Reichsamts ist gegenüber dem 8 November um 1,1 vH auf 133,0 gestiegen. Von den Haupt- gruppen haben die Agrarerzeugnisse bei gestiegenen Getreide- preijen um 1,6 vH auf 138,5 und die Jndustriestoffe leiht auf 122,8 angezogen.

Berlin, den 11. November 1926.

Statistisches Reichsamt. V: D P

Bekanntmachung.

Württembergischen wurde die Genehmigung ; Hälfte 8, zur Hälfte 7 prozentige Goldpfandbriefe auf den haber im Gesamtbetrag von 10 Millionen Goldmark in den Verkehr zu bringen. Stuttgart, den 10. November 1926. Ministérium d

Hypothekenbank Stuttgart

es Jnnern.

Preußen. Ministeriumdes Funern.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 19. bezw. 22. Oktober 1926 verliehen:

Die Rettungsmedaille am Bande an: Otto Ohlen, Weinhändler, Stettin, Waldemar Schüß, Bankkassierer, Stettin, Ernst Maztzen, Fischer, Altona a. E.

Die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr an:

Emil Schäfer, Polizeiunterwachtmeister, Köln a. Rh.

Das Preußische Staatsministerium hat mittels Erlasses vom 26. Oktober 1926 dem Bäcker Willy Lindner in J Sachsen-Weimar, die Erinnerungsmedaille für Rettung aus Gefahr verliehen. i:

Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

Das nachstehend bezeichnete Zündmittel wird hiermit für den Bezirk des Oberbergamts Bonn zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstellten Betrieben unter nachstehenden Bedingungen zugelassen.

Nähere Merkmale der Zündmittel: a) Bezeichnung des Zündmittels: Schnellzeitzünder „Donar® in der von Herrn Beiriebsführer Münning angegebenen Bauart. d Fabrik elektrischer Zünder H., Köln-Niehl und Berlin-Zehlendork. c) Ort der Herstellung: Zünderfabriken in Hochkreuz bei Köln und Lrotédorf. ; d) Beschreibung der Beschaffenheit:

Bei dem Donarzünder besieht das die Brenndauer regelnde wischenstück aus einem Stück Zündihnur von bestimmter nage, deren Um)pinnung aber bei der neucn Ausführung dieses Zünders durch Imprägnierung mit Wasserglas und Talkum Das Zündschnurstück ist einerseits

b) Name und der Firma:

unbrennbar gemacht ist.

einschließlich) des Portos abgegeben.

mit einem elektrischen Zünder, andererseits mit einer Spo kapsel verbunden. Die Messinghülse des Zünders umschließt die Zündschnur in ihrer ganzen Länge und auch noch einen Teil der Sprengkapsel. Diete ist mittels einer Lackmasse luft- dicht in die Zünderhülse eingeseßt. Um den Abzug der sich beim Abbrennen der Zündshnur entwickelnden Gase zu er- möglichen, ist die Meisinghülse mit überklebten Entgasungs- lôhern versehen, die fich beim Abfeuern des elektrischen Zünders öffnen. : A 2

Da auch der „Donar“-Schnellzeitzünder nur Sicherheit gegen Schlagwetterexplosionen bietet, dürfen beim Schießen in der Kohle zur Verhütung von Kohlenstaubexplosionen nur Einzelshüsse abgegeben werden. Bonn, den 8. November 1926.

Preußisches Oberbergamt.

(E E T E I E S E E I T S

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Der Reichsrat hielt gestern a A unter dem Vorsiß des Staatssekretärs Zweigert eine öffentlihe Vollsißung ab. Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher eitungsverleger wurde der Gesegentwurf über eine Krifen- ürsorge für Erwerbslose angenommen.

Nach dem Geseßzentwurf wird den Ausgesteuerten, die 52 Wochen hindur die Erwerbslosenunterstüßung bezogen haben, längstens bis zum 31. März 1927 durch eine besondere Krisenfürforge das Fort- beziehen der Unterstüßung gewährleistet. Finanziert werden soll die Sache in der Weije, daß das Reich 75 Prozent und die Gemeinden 2% Prozent tragen. Cin Antrag, - dem Reich ®/9 und den Gemeinden 1/4 der Kosten autzuerlegen, tand nit die nôtige Unterstüßung.

Angenommen wurde das Geseß über die Abtretung von Beamtenbezügen zum Heimstättenbau. Es handelt sich darum, allen aktiven und inaktiven Reichs- und Staatsbeamten und Kommunalbeamten sowie Angehörigen der früheren und jetzigen Wehrmacht die Siedlung in Heimstättenform dadurch zu ermöglichen, daß man ihnen die Möglichkeit gibt, bis zu einem bestimmten Beitrage ihre Dienstbezüge abzutreten an eine Stelle, die die Gelder ansammelt, um ste zur P e cia der Siedlungen zu verwenden. Der Geseßentwurf ist nur ein Rahmen, der später durch Ausführungsbestimmungen aus- gefüllt werden joll, die von größerer Wichtigkeit sein werden als das Gesetz selbst.

Die Aus|chüsse des Reichsrats haben an der Vorlage einige Aenderungen vorgenommen. Sie waren vor allem der Ansicht, daß die Zusammenlegung an einer einzigen Stelle (Heimstättenamt für deutiche Beamte) niht das Nichtige jet. Die Aus|chüsse haben darum die Bestimmung angenommen, daß das Reich für jeine Beamten und die Länder für ihre Beamten festzuseßen hätten, an wen, ob es ein gemeinnüßiges Institut ist oder ein öffentlih rechtlihes Kreditinstitut, ist offengelassen, die Bezüge abzutreten find. Vorgetchen ist dabei die Zustimmung einer vom Reich im Einvernehmen mit dem Reichs- rat bestimmten Stelle. Die Ausschüsse haben auch beschlossen, daß, wenn ein Beamter die Abtretung der Bezüge kündigen will, er nicht das Necht bekommt, das bereits eingezahlte Kapital vor Ende der Sparvperiode zurüczuerhalten, Außerdem haben die Ausschüsse be- stimmt, daß das Reichsarbeitsministerium nur mit Zustimmung des Reichsrats die Durch{ührungsvorschriften erlassen darf.

Die Vorlage wurde nah den Ausschußbeschlüssen mit Mehrheit -angenommen. Der bayerische Gesandte von Preger erklärte, daß Bayern den Entwurf aus grundsäglihhen Er- wägungen ablehnen müsse.

Der Reichsrat nahm ferner mit Mehrheit eine Novelle zum Pressegeseß an.

Wiederholt ist darüber geklagt worden, daß periodische Drudl- schriften sich der \trafrechtlihen Verantwortung dadurch entziehen, daß

als verantwortlidhe Nedakteure Persönlichkeiten bestellt werden, die

parlamentarishe Immunität genießen. Darum ist im Reichstag wiederholt beantragt worden, Parlamentarier nicht als verantwortliche Redakteure zuzulassen. Der Geseßentwurt, mit dem sih auch der Neichsverband der déutschen Presse einverstanden erklärt hat, will Ab- hilfe hafen durch folgenden Zusaß zu § 8 des Pressegeleßes: „Wer nach geleßlicher Vorschrift niht oder nur mit besonderer Zustimmung oder Genehmigung strafrechtlich verfolgt werden kann, darf niht ver- antwortlicher Iedafkteur einer periodishen Druckschrift sein.“ Dadurch werden au Persönlichkeiten ausge|{chlossen, die kraft ihrer Exterri- torialität unverfolgbar find.

Mit dem deutsh-französishen Saarabkommen, betreffend den Austaush von Erzeugnissen deutscher und saa1- ländischer Jndustrieen, erklärte sih der Reichsrat einverstanden.

Auf der Tagesordnung stand sodann der Geseßentwurf 5 Prüfung der Verfassungsmäßigkeit von Vor- chriften des Reichsrehts. An dieser Vorlage haben die

E verschiedene Aenderungen vorgenommen. Der Berichterstatter der Ausschüsse. bayer. Ministerialrat Frei- D eat Imhoff, berichtete über die Ausschußverhandlungen, wie folgt:

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einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit) 1,05 Neiechsmark,

gespaltenen Einheitszeile 1,75 Reichsmark. Anzeigen nimmt an

die Geschäftsstelle des Reichs- und Staatsanzeigers Berlin SW. 48, Wilhelmstraße Nr. 32.

Or. 265. Reicisbantgirotono. Berlin, Freitag, den 12. November, abends. Poftschetkonto: Berlin 41921 1926 n oder einzelne Beilagen werden nur gegen Barbezahlung oder vorherige Einsendung des Betrages

Die Fragen der Verfassungémäßigkeit von Vorschriften des RNeichsrechts haben Reichsregierung, Reichsrat und Reichstag \chou häufig beschäftigt. Dabei wurde es vielfach als ein erhebliher Mangel der Weimarer Verfassung empfunden, daß Zweifel oder Meinungs- vezrschiedenheiten in dieser Frage weder vor noch nah Abschluß des Geseßgebungéverfahrens als folhe vor einer unabhängigen richters lichen Instanz ausgetragen werden können. Jet befindet allein innerhalb des Geseßgebungsverfahrens jedes der drei genannten Reichsorgane selbständig darüber und legten Endes gemäß Artikel 30 der Reichsverfassung allein die Reichsregierung und der Reichs- präsident, die jeder tür sich die politishe Verantwortung dafür tragen. Fast noch mißliher muß es ersheinen, wenn ein verkündetes Gele oder eine verkündete Rehtsverordnung im Rechtsverkehr hinsiGtli6 der Vertassungsmäßigkeit angegriffen wird und damit Unsicherheit in das MNechtsleben einkehrt. Bis vor kurzem mag es vielleißt noch einigermaßen erträglih gewesen sein, folange sich in der Spruchübung der Gerichte die richters lihe Prüfung bei Geseßen darauf beschränkte, ledigli die ordnungsmäßige Verkündung nachzuprüfen und nur ‘bei Nechtsverords nungen die Prüfung auf die materielle Nechtsgültigkeit ausdehnte. Neuerdings haben aber oberste Gerichtshöfe, insbesondere das Reichs- geriht in der Entscheidung in Zivilsahen vom 4. November 1925 den Standpunkt eingenommen, daß der Richter befugt sei, au bei Gesegen die materielle Verfassungsmäßigkeit nachzuprüfen. Hält hier- nach ein Richter eine Reichsvorschrift des Reichsrehts für ungültig, und erklärt er sich demgemäß außerstande, die betreffenden reihsrecht- lichen Vorschriften auf den konkreten Streitfall anzuwenden, so bleibt die betreffende Vorschrift formell bestehen, und in jedem neuen Streitfal muß das Gericht neu und kann anders entscheiden, und es fann lange dauern, bis zu der bes treffenden Frage eine oberstrichterliße Entscheidung ergangen ist, Schon die verfassungsbildende deutsche Nationalversammlung fich im Verfassungsausfchuß mit der Frage des rihterlihen Prüfungs» rechts befaßt, aber eine Löfung niht getunden. In der Staats» rechtéwissenscaft ist die Frage vielfach erörtert worden, und neuers dings hat fi der 34. Deut\che Juristentag im September d. J. mit der Frage befaßt und sich dafür ausge|pro®@en, daß dem Staats» geriltshof des Deutschen Reichs die Prüfung der Verfassungs mäßigkeit von Reichsgeseßen übertragen werden solle. Im Verfolg dieser mehrfachen Anregungen aus Wissznschaft und Praxis und in Anerkennung des rechtlihen wie politishen Bedürtnisses hat sich die Reichsregierung daher entschlossen, einen Geseßentwurf über die Prüfung der Verfassungämäßigkeit von Vorschriften des Neichsrechts8 einzubringen. Noh vor der Beratung in den Neichsratsaus\{üssen hat die Reichsregierung den Entwourf in einigen Punkten in teilweisem Anschluß an die Forderungen des 34. Deutschen Juristentages geändert. Der Entwurf sieht folgende grunds säßlihe Regelung vor. 1. Neichstag, Reichsrat oder Minderheiten derselben oder die Neichsregizrung sollen die Entscheidung des Staats gerihtshofes zur Prüfung dcr Verfassungsmäßigkeit verkündeter Neichss oor\hriften des Reichsrehts anmufen können. 2. Das richterliche Prütungsrecht bleibt befichen, wird jedoch hinfihtlih der formellen Zuständigkeit dahin geregelt, daß Gerichte, wenn fie ein Reichsgeseß oder eine Reichêverordaung für unvereinbar mit der Reichsverfassung halten, das Verfahren ausseßen und die Frage der Verfassungs widrigkeit zur Entscheidung an den Staatsgerichtshof abgeben müssen. 3, Der Staatsgerichtsof entscheidet mit Geseneskratt. 4, Beschlossene, aber noch nit verkündete Geseße und Verordnungen können vom Reichs präsidenten lowie von der Reichsregierung zur gutachtlichen Prüfung auf die Verfassungsmäßigkeii an den Staatsgerichtshof gebracht werden. h E den Beratungen der Ausschüsse ist folgendes hervor zuheben: Nach § 1 des Entwurfs, der die Nahprüfung gegenüber ver- fündeten Geseßen und Rechtsverordnungen außerhalb eines Rechts» streits vorsieht, sollen nur Rae oder mehr als ein Drittel seiner Mitglieder oder Reichsrat oder mehr als ein Drittel der im Reichsa rat vertretenen Stimmen oder Reichsregierung den Staatsgerichtshof anrufen können, und zwar nur dann, wenn es sih um Geseße oder Verordnungen handelt, die nah Inkrafttreten dieses Ge!eßes verkündet find. , Auf Grund von Anträgen einiger Länder wurde hierzu eingehend erörtèrt, ob das Antragöreht auch auf die Landesregierungen auszudehnen ist, und ferner, ob Geseßze und Verordnungen von den Antragsöberechtigten auch dann zur Nachprüfung an den Staatsgerihtshof sollen gebraht wecden können, wenn \con vor diejem Geseß, aber nah Inkrafttreten der Weimarer Ver- fassung verkündet worden sind. Die Ausdehnung der Antrags» berechtigung auf die Landesregierungen war hauptsächlich aus dem Gesichtspunkt heraus gewünscht worden, weil den Landeöregierungen {hon ießt nah Artikel 13 Abs. 11, Artikel 15 Abs. TIT und namentlich nah Artikel 19 der Reichéverfassung innerhalb der dort vorgesehenen Voraus)\ezungen die Möglichkeit gegeben ist, Reichsgesebe zur Nachs rütung auf ihre Verfassungémäßigkeit vor ein Oberstes Gericht des eihes, insbesondere den Staatsgerichtshof zu bringen. Würdé in § 1 des Entwurfs den Landesregierungen nicht dasjelbe Recht wie den übrigen dort genannten Antragsberechßtigten zua gestanden, so könnte dieses als lex spezialis eine ver« fassungsändernde Einengung der genannten Artikel der Reichs verfassung bedeuten. Diese Bedenken wurden auch von der Reichsregierung anerkannt und demgemäß haben die Ausschüsse elnen § 10 des Inhalts eingefügt, daß ein Recht auf Anrufung des Staats- E oder eines anderen höchsten Gerichtshofs des Reichs, das ch aus der Reichsverfassung ergibt, durch dieses Gesey nicht berührt werden soll. Damit entfiel die Notwendigkeit, die Landesregierungen als antragsberechtigt- in den § 1 besonders aufzunehmen. Bezüglich der Ausdehnung auf die Ge)eze und Verordnungen, die seit Inkraft« * treten der Weimarer Verfassung verkündet sind, wurde ein Kompromiß

dahin getroffen, daß von einer Erweiterung des § 1 abgesehen wurde,

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2 APNESE LOGE C D O PUE G Ter MESTTTE E E DITSE E A E T