1926 / 265 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 12 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Varlamentarische Nachrichten.

Dem Steuerausschuß des Ne GLTa gs lagen gers ein Antrag der Abgg. Thomsen S Nat.) und chiele (D. Nat.) und ein Antrag der Kommunisten Stoeckcker und Put vor. Der deutschnationale Antrag ersucht die Reichs- regierung, der ungeheuer schwierigen Lage der Landwirtschaft, die 9 aus der Notwendigkeit der Abdeckung eingegangener Wechselverbindlichkeiten in den Monaten November und Dezember vorigen ahres ergibt, durch umfangreiche zinslose Stundung der jeyt falligwerdenden Steuerbetrage Rehnung zu tragen, insbesondere schon jeßt im Verordnungswege die Fan Ner anzuweisen, daß die am 15. November fälligen Vorausza ungen pu Vermoögenssteuer in der Landwirtschaft auch ohne Anträge er Steuerpflichtigen so lange zinslos zu stunden sind, bis die P ogung Qui Grund der neuen Bewertung der sandwirt- \shaftlihen Grundstücke erfolgt ist. Der kommunistishe Antrag verlangt, daß die am 15. November fällige Reichsvermögens- tener in den vom el von alia und sonstigen Inwetterkatastrophen heimge uchten Gebieten allen geschädigten bäuerlichen Klein- und Zwergbetrieben erlassen werde. Ent- PEENERE find alle unter der Wirtschaftskrise leidenden bäuer- ichen Familienbetriebe zu berücksichtigen. 8 leichteren Fällen sll die Steuern mindestens zinslos zu stunden. ei der Fest-

tellung der Notlage sollen die gewählten Vertreter dex kleinen auern, Häusler, Siedler und Pächter zugezogen werden. Abg. Dr. Gercke (D. Nat.) begründete den Antrag seiner Fraktion und erklärte, dem Nachrichtenbüro des Vereins deutscher @zeitungsverleger zufolge, daß die außerordentlihe Notlage der andwirtschaft, die durch die vielfahen Wetterkatastrophen noch anz besonders verschärft sei, eine besondere Berücksichtigung bei en jeßt am 15. November fällig werdenden Steuern rehtfertige. Es fei unbedingt notwendig, daß die am 15. November fälligen Vorauszahlungen zur Vermögenssteuer zinslos gestundet würden, bis die Veranlagung auf Grund der neuen Bewertung der land- wirtschaftlichen Grundstücke überall erfolgt sei. Abg. Rönne - burg (Dem.) wies darauf hin, daß insbesondere die durch Hochwasser und Unwettershäden betroffenen land- wirtschaftlihen Betriebe Steuerstundungen und Erlasse erhalten müßten. Eine individuell menschliche Hand- Aua durch die Finanzbehörden sei erforderlich. Die Sertrauensleute der Gemeinden müßten dabei mitwirken. Von seiten der Reichsregierung wurde zu den Anträgen erklärt, daß angesichts der shwierigen Lage der Landwirtschast und der Tatsache, daß alle Vermögenssteuerbescheide noch nicht am 15. No- vember zugestellt sein werden, eine Stundung unter Wegfall jeg- licher Verzugszuschläge oder Verzugszinsen bis zum 1. Januar 1927 im Verordnungswege durchgeführt würde. Darauf wurden die deutschnationalen und fkommunistishen Anträge E als erledigt angesehen. Es folgte die Beratung eines Antrages der Bayerishen Volkspartei, in der die Reichs- regierung ersucht wird: 1. daß der Reichsbewertungsbeirat zur Veberprüfung der von ihm vorgenommenen Bewertungen ver- anlaßt werden möge, damit eine gleihmäßige, gerehte und den tat- sählichen Ertragsverhältnissen der Landwirtshaft Rechnung tragende Bewertung des land- und forstwirtshaftlihen Grund- vermögens herbeigeführt wird; 2. daß die Vollzugsbehörden an- ean werden, den Bestimmungen des Reichsbewertungsgeseßes aua u tragen. Es wolle insbesondere darauf hingetwirkt werden, die Bewertungen für die besten Betriebe (Spißen- betriebe) nicht auf andere Betriebe anwendbar sind, daß ferner die ermittelten Vergleichsbetriebe ebenfalls nur Sonderbewertungen einzelner Betriebe darstellen und nicht auf die Bewertung der Be- triebe ganzer Gemeinden usw. ausgedehni werden können; 3. daß die Rechte der Grundwertzuschüsse nicht geschmälert werden dürfen, damit die Einstufung der einzelnen Betriebe unter Abwägung aller individuellen Verhältnisse durch den Grundwertausshuß vor- genommen werden kann; 4. daß im Grundwertausshuß auch Ge- meinden unter tausend Einwohnern eine Vertretung durch den ge- meindlihen Steuersachverständigen erhalten. Dex Antrag der Bayerischen Volkspartei wurde vom Abg. Dr. NA L SA ein- ehend begründet. Nachdem auch die Reichsregierung ihre tellungnahme zu dem Antrag bekanntgegeben und versprochen hatte, einen schriftlihen Bericht übex die in dem Antrag ent- altenen Fragen auszuarbeiten, zog Abg. Dr. Horlacher (Bayer. 3þ.) den Antrag zunächst zurü, um den Bericht abzuwarten.

Der Reichstagsausscchuß für Handels- verträge beschäftigte sich gestern mit den Handels8abkommen, die kürzlih im Auswärtigen Ausshuß zur Veratung standen. Zu- nächst wurde der Geseßentwurf über das vorläufige Handels - abkommen zwishen dem Deutshen Reiche und der Republik Finnland genehmigt. Hierzu erklärte laut Meldung des Nachrichtenbüros des Vereins deutsher Zeitungs- verleger Ministevialdirektor Posselt, daß gegenwärtig eine Er-

öhung der finnländishen Ausfuhrabgabe auf Holz nicht zu he- üUrchten sei, weil zurzeit eine finnishe Enquete über diese Frage und eine Aufnahme der Waldbestände shwebten, die voraussichtlich erst 1929 beendet sein dürften. Nach kurzer vertrauliher Be- vatung wurde weiter der Geseßentwurf über den Vertrag (p Gen dem Deutschen Reiche und der lett- ändishen Republik zur Regelung der wirtschaftlihen Be- ichungen genehmigt. Fm weiteren Verlauf der Sißung wurde er Geseßendwurf über den P Ta ao zwischen dem Deutschen Reich und der Shweiz beraten. Ge- Ce Windel (Auswärtiges Amt) begründete die Vorlage in ängeren Ausführungen und schilderte dabei die Schwierigkeiten, die sich aus der Schweizer Geseßgebung ergaben. Wegen der um- angreichen Diskussion, die sich im Hinblick auf den deutsh- Mweizerishen Handelsvertrag im Ausschuß entspann, konnte in- olge der vorgerückten Zeit die Beratung nicht zu Ende geführt werden und wird heute fortgeseßt.

Der Volkswirtschaftliche A ISRE des Reichstages sollte sih gestern mit der Novelle zur Ge- werbeordnung beschäftigen, die Gewichtstempel Fi die Brot- bäckerei vorschreiben will. Mit Rüsicht auf einen früheren Be- {luß, wona alle Anträge dieser Art bis zur allgemeinen Aende- rung der Gewerbeordnung zurüdzustellen sind, wurde auch die jeßt von dex Regierung vorgeschlagene Novelle zurückgestellt.

Der Aeltestenrat des Preußischen Landtages besprach gestern die Frage, wann der Etat zur Beratung gestellt werden soll. Man hielt an der ursprünglichen Absicht fest, heute eine Pause in den Plenarverhandlungen bis zum 30. November eintreten zu lassen. Der Landtag will dann wieder Plenarsißzungen bis zum 11. Dezember abhalten. Sollte bis dahin der Etat, der ja erst 1m Staatsrat beraten werden muß, dem Landtag zur Beratung vorliegen, so will man noch eine Woche über den 11. Dezember

inaus tagen, um den Etat noh vor Weihnachten in den e had chicken zu können, damit möglichst die Gewähr gegeben wird, da er rechtzeitig bis dun 1. April zur Verabschiedung gelangt. Liegt der Etat bis zu dem genannten Zeitpunkt niht vor, dann wird sich das Haus bereits am 11, Dezember bis zum 11. Fanuar vertagen. .

Der Verfassungsaus\chuß des Preußischen Ui 4A E, Gattiate sih gestern mit einem Konf trt der zwishen dem Staatsrat und der Preußischen Regierung ausgebrochen ist, Zu dem E das Denk- mals\hubgeseb war vom Staatsrat der Wuns ausgesprochen worden, daß zunächst noch weitere Fnteressenten gehört würden. Der Entwurf is jedoch an den Landtag weitergeleitet worden, A daß diesem Wunsche Rechnung getragen wurde. Fn der Sihung des Verfassungs8ausschusses gab ein Regierungsvertreter die Erklärung ab, daß ein Mißverständnis vorliege. Darauf vertagte sih der Ausshuß, um erst eine weitere Klärung der Angelegenheit abzuwarten.

C E E E E P

Abg. Sobottka (Komm.), der Mitglied der Grubensicherheit8s kommission ist, die die Katastrophe damals schon a hin untersucht hat, aber nicht das Recht hat, Feststellungen in der Schuldfrage zu fällen, führte aus, daß die Katastrophe auf Minister nachlassiges Arbeiten der Bergbehörde sei. Die Bergbehörde habe zuviel Ausnahmeerlaubni erlaubnisse gegeben an Stellen, an denen keine erteilt werden durften. Es sind Ausnahmegenehmigungen erteilt, die unter keinen verantwortungsvollen Behörde

e Was die Explosionskatastrophe auf der Bismarck anlangt, so berührt es eigenartig, daß dort die H 11 der Explosionsstelle at sih dort hauptsählich der Betriebsführer strafbar ge# macht, der Leute beschäftigte, die gar keine Sachkenntnis b und demzufolge auch kein Wetter fes ist also frei ausgegangen. Abg. Dr. Krämer (D. darauf, daß das Verfahren bezüglich shwebe und daß der Ausschuß in schwebende Verfa greifen dürfe. Abg, Otter (Soz.) erklärte, das Un [hon zwei Fahre zurück, und wenn die Untersuchung nicht abgeschlossen sei, so wäre das sehr bedauerlich. Jedenfall 0 bereits beim Ministerium Akten einsehen lassen. Abg. Hars\ch (Zentr.) wünschte, daß zu4 nächst einmal die Grubensicherheitskommission ihre Prüfung dieser Katastrophe abschließt. Abg. Sobottka (Komm.) verwies dar- auf, daß die Grubensicherheitskommission bald nah der Katastrophe nah den Ursachen des Unglüccks geforsht habe, da Schuldfeststellungen machen könne, aber soviel er zu diesem Unglück in den vielen Ausnahme- erlaubnissen der Bergbehörde zu sehen sei. Nachdem ein Regies- rungsvertreter noch erflärt hatte, daß die Gutachten über die Katastrophe auf Minister Stein Ende nächsten Fahres in Form einer Denkschrift dem Parlamente zus geleitet werden würden, stimmte der Ausshuß Vorschlägen der (D. Na:.) und Dr. Krämer (D. Vp.) zu, die Beshlußfassung darüber, ob der Ausshuß auch die Katastropheæ auf Minister Stein und der Zehe Sachsen in seine Untersuhungen einbeziehen soll, zurückzustellen. Von einer Beeidigung der in Dort» mund wegen der Vorfälle auf Zehe Werne vernommenen Zeugen soll Abstand genommen werden. Die nächste Sißzung des Aus- schusses findet am Mittwoch, den 1. Dezember statt. Tagesordnung steht der Bericht Sachsen erhobenen Beschwerden sowie die F Ergebnis der Untersuchungen in den Fällen zu treffen sind,

Der Feme-Ausschuß des Preußischen Lands tages hielt gestern abend eine nihtöffentlihe Sißung ab, um sich über den weiteren Beratungsplan Vorsizenden überlassen bleiben, den des Ausschusses anzuberaumen.

Der Land tags8aus\chuß für die Untersuchung Bergarbeiter- behörde und ihre Organe nahm nah längerer Pause gestern seine Arbeiten wieder auf. An Stelle des Abg. Ministerial- rat Dr. Badt (Soz.), der niht mehr Mitglicd des Landtags ist,

t Abg. Dr. Rosenfeld (Soz.) den Vorsib übernommen. De [chuß erklärte zunächst den Fall des Oberbergrats Drießen ladbeck, gegen dessen persönliches Verhalten Beschwerde er- hoben worden war, für erledigt, da Drießen inzwischen diszipli- Abg. Sobottka (Komm.) erstattete dann den Bericht über die am 12. April 1926 dur einen Unter- Untersuhun«çsaus\husses nommenen Zeugenvernehmungen wegen Vorgänge auf der Zeche Nach dem Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutsher Zeitungsverleger sollte u. a. geprüft werden, ob dort Bergarbeiter an heißen Stellen unter Tage länger gearbeitet haben, als dies nach den Bestimmungen des Berggeseßes erlaubt ist, und ob etwa Berginspektionsbeamte ihre Aufsihtspflicht in dieser Beziehung oder bei anderen Arbeitershußbestimmungen des Bergrat Thiele hatte, nahdem An- zeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet worden war, in einem Gutachten erklärt, daß tatsählich Verstöße gegen die bergpolizei- Fn einem zweiten Gutachten hatte Auf Vorhaltungen im

Beschwer ihre Ursachs

urüdckzuführen sfe und Schicß«

von einer narish bestraft worden ist. en durften.

ausschuß des Dortmund arbeiteten,

tstellen konnten. Der Anstisteut Vp.) vertwie# der Zeche Minister Stein no@ ren niht eins

Berggesetes verleßt hätten.

könnte man aber die eingegangenen

lihen Vorschriften vorliegen. er jedoch diese Auffassung widerrufen. Untersuchungsaus\shuß stimmungen, gegen die tatsächlich Verstöße begangen waren, hat er vor dem Ausschuß erklärt, die geseßlihen Bestimmungen wären ihm nicht gegenwärtig gewesen. eigenartigen Umstand für den beamteten Gutachter der Staats- anwaltschaft halten. Eigenartig ist, was sih auch später in Sachsen gezeigt hat, daß die Vertreter der Bergbehörde sih immer darauf stüßten, daß erst dann ein Verstoß gegen den § 930 des Berggesebes vorliege, wenn an mehreren Tagen hintereinander an demselben Betvriebspunkt eine Temperatux von mehc als 28 Grad Wärme Aber kein einziger von den Beamten habe es für notwendig befunden, an mehreren Tagen hintereinander die Temperatur an denselben Betriebspunkten zu messen. Jm großen und ganzen hätten die Zeugen voll und ganz bestätigt, was an Vorwürfen erhoben worden war. Berichterstatter vernehmungen sei kein Ruhmesblatt für die Zechenverwaltungen. Es habe sich herausgestellt, daß wirklih auf der Zehe viele Dinge Wenn der Bergrat ein Kerl mit Rückgrat sei, dann habe er sehr viele Mittel an der Hand, die Die Rolle der Bergbehördenvertreter sei aber Tläglih gewesen, insbesondere der Herren Lohnsdorff und Der Auss{huß habe als öffentliches Gewissen gewirkt und müßte auch in Zukunft bestehen bleiben, damit die Beteiligten wüßten, daß jemand da sei, der ihnen auf die Finger guckte, Dex Vorsitßende teilte mit, daß der Ausshuß noch einen Beschluß über die Heranziehung der Strafakten im Falle dex Verstöße auf Das Justizministerium habe ja die Sache neuerlich zum Gegenstand einer Strafuntersuchung ge- Abg. Dr. Krämer (D. Vp.) hat durchaus niht den Ein- druck gewonnen, als wären die Angaben der Bergbehördenvertreter unbestimmter gewesen als die der anderen Zeugen. die zchn oder zwölf Gruben befahren müßten, könnten sich nicht an Eienzelheit

f Bergbehörde Uebertemperaturen Beamten Lohnsdorff und Thiele, die bei den damals ungenügenden geseßlichen Vorschriften nihts anderes leisten konnten, als sie es taten. Abg, Ot tex (Soz.) vertrat die Auffassung, daß Bergrat Thiele doch vor der Anzeige Kenntnis von Uebertemperaturen Und längerer als der geseßlihew Arbeitszeit gehabt habe und mithin auch die Bergbehörde. Der Betriebsführer habe den Leuten aber einfa in Gegenwart von Thiele Hibßegeld angeboten. bloß gesagt: „Das kostet Sie aber viel Geld!“ Das sei geradezu eine der geseßlichen Bestimmungen. Jn den Fahrbüchern mußten die Bergbeamten auch \ Neberschichten verfahren wurden. sind nicht verpflichter, diese Bücher einzusehen!) Herr Bevrzrat Krämer, ih kann verstehen, daß Sie Aber es handelt sich ] Arbeitern. Da ist es selbstverständlich, daß die Beamten die ergbeamten müssen auch endli ihre nehmungen, die auch Unterlagen für Verfahren bilden können, Unhaltbar ist auch der Zustand, daß der aufgefordert

sie zwar keine

Dies muß man für einen sehr ehen habe, daß

das Grundübel dieses oder

gemessen würde. Abgg. v. Gersdorff

Abg. Harsch (Zentr.) {loß Ergebnis der

Ülungen, die als

nicht in Ovrdnu C ien, iht in Ordnung gewesen seien erne und Sachsen

Gruben klein zu kriegen.

üssig zu werden. Es soll den ermin für die nächste Sißung

der Zeche Werne fassen müsse.

Handel und Gewerbe. Berlin, den 12. November 1926. Telegraphi|he Auszahlung.

Bergbeamte,

Zeugenauss\agen

h

Beschwerde 12. November 11. November

Buenos-Aires .

—_—_—

K s s Konstantinopel

pat el pre jem 2:2

Thiele habe dabei | : New York. Nio de Janetro Uruguay . . Ams\terdam- MNotterdam .

Brüssel u. Ant-

Verleitung Uebertretung

1 Goldpeso

100 Gulden 100 Drachm.

(Zuruf des Abg. Krämer: Sie

Ihre Kollegen in Schutz

nehmen wollen. immer um das Leben von

100 Gulden

bücher einsehen. QeT enes 100 finnl, 4

g . elsingfors .. chriftlich niederlegen. Bergrevierinspektor Temperatur dex Grube nachzumessen, ohne Thermometer auf der Grube erschien. Bei derx Zeche Werne sind Verstöße gegen die berg- e Verordnung vorgekommen und sie sind geduldet worden [ufsihtsbehörde der Bergbeamten, weil die Staats8anwalt- geseßlihen Be- Abgeordneter

rcubensicherheit

SFugoslawien. é Kopenhagen . . Lissabon und

Lohnsdorff,

100 Escudo

immungen widerspricht.

Dem.) hat

S: S 0-D SS m S- 00:0

ihren Feststellungen in Punkto l immer ein Auge zuzgedrücckt habe. Die Beamten hätten niemals an drei Tagen hintereinander die Temperatur gemessen, wie es ihre Es sei erfreulich, daß durch die E des Aus- ci, und da

100 Peseten Stockholm u Gothenburg .

Budapest N

Pflicht wäre. hiex Abhilse geschaffen worden t obligatorisch eingeführt seien, die die Bergbeamten eins rüher der Fall gewesen, wäre es gar nicht zur es Ausschusses

Fahrbücher ehen müßten.

100 Schilling 100 000 Kr.

Wäre das seßung die

Regierungs- vertreter bezeichnete es als verständlich, daß bei dem großen Arbeitsgebiet der einzelnen Berzbeamten diese Herren sih nicht an Einzelheitey erinnern könnten. meter mitgenommen, weil er etwas ganz anderes an der Grube in den geseßlichen Be- stimmungen sei duxch die vom Parlament in die Regierungsvorlage hineingearbeiteten Bestimmungen j führe die Behörde alle Teile des Berggeseßes durch. Abg. So- bottka (Komm.) beklagte die Gleichgültigkeit der Bergbehörde, die sih nicht einmal gerührt habe, wenn vorgelezen hätten.

gekommen.

Ausländische Geldsorten und Banknoten.

12. November

habe kein Thermo- 11, November

nachprüfen Die Unsicherheit Sovereigns .. 20 Frcs.-Stüdke Gold-Dollars . Amerikanische : 1000—5 Doli. 2 und 1 Doll. Argentinische . Brasilianische . Canadi\che. .

entstanden. Selbstverständlich

chriftliche Beschwerden habe als Zeuge wöctlih klärt: „Von der Bergbehörde hat niemand die Befugnis, etwas tig, dann brauchten wix keine Berg- ie Herren nah Hause shicken. Abg. echenverwaltung und der ndheit der Arbeiter um- p.) verwahrté sich gegen abe er etwa el rbeit unter Tage für

und zwar auch im einem einfachen

Bergrat Thiele

anzuordnen!“ Wäre das ri behörde, dann könnten wir oz.) stellte fest, daß von der wer fahrlässig mit der G bg. Dr. Krämer (D.

orwürfe von Debatterednern, Temperaturen als 28 Grad fuür die lih ansehen wollen. resse der Arbeiter, bedauert, i hermometer niht möglich sei, die rihtigen Temperaturen fest- istellen, weil die Fnstrumente niht Instrument, das den Ansprüchen genüge i eworden. Damit {loß die Aussprache über diese Die Feststellungen des Ausschusses in dieser Angelegenheit äter erfolgen, nachdem achsen erörtert worden ist. rte Abg. Otter (S egenheit des großen

tein eingeschen, mein Urteil ge i | damals die Tötung von 136 Bergarbeitern verursachte, ist un- esühnt. Gegen die Schuldigen ist keine Anklage erhoben bezw. sie nd nicht bestraft. Auf Grund der Akten habe ih die Ueberzeugung ewonnen, daß auch in diesem örde nicht aufgewandt wu

JFacobs(S Bergbehörde \ egangen sei. £ u. darunter Belgische Bulgarische . . Däninche . « « + Danziger. « « « innishe. . .. ranzösishe . olländische . .

üker 10 Lire Iugoslawische . Norwegische . Numänische: 1000 Leî und neue 500 Lei unter 500 Lei Schwedische . .

Spanische . E Tichecho - slowo.

1000Kr. u.dar. Oesterreichische Ungarische « «

l türk. Pfd. Er habe ledigli daß es mit 100 Gulden 100 finnl. Æ

100 Gulden

sei bisher noch nicht

Angelegenheiten der Jn einer Geshäftsordnungsdebatte ) aus: Jch habe die Akten in der An- luds auf der Zehe Minister Das Unglück,

alle die nötige Energie der Bi e und die nötige Strafanzeigen t erfolgt sind, Jch beantrage, die Akten bezüglich des Unglücks auf Minister Stein dem Ausshuß vorzulegen, um ahren gegen die Schuldigen an diesem Un t worden ist oder niht, Das ganze große wir untersuchen. Ein Regierungsvertreter bemerkte, daß einzelne Strafverfahren wegen des Unglücks auf Minister Stein sen seien, es shwebe noch das Verfahren gegen den Berieselungsleiter, auf das der Minister besonderen Wert lege.

100 Peseten

u prüfen, ob ck mit Recht

nglück müssen 100 Schilling

100 000 Kr.

bereits abgeschlo

Zweite Veilage

zum Deutschen ReichZSanzeiger und Preußischen Staatsanzeiger

Ir. 265.

1. Unterjuhungs}achen.

2. Aufgebote, V?rlust- u. Fundsachen, Zustellungen u. dergl. 3. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen 2c.

4. Verlosung 2c. von Wertpapieren.

5. Kommanditgesellshaften auf Aktien, Aktiengesellschaften

und Deutsche Kolontalgesell schaften.

Verlin, Freitag, den 12. November

Öffentlicher Anzeiger.

Anzeigenpreis für den Raum einer 5 gespaltenen Einheitszeile (Petit)

1,05 Reichsmark.

1926

6. Erwerbs. und Wirtschaftsgenossenschaften, 7. Niederlassung 2c. von Rechtsanwälten.

8. Unfall- und Invaliditäts. 2c. Versicherung. 9. Bankausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen

11. Privatanzeigen.

D Befristete Anzeigen müssen drei Tage vor dem Einrückungstermin bei der Geschäftsstelle eingegangen sein. “E

9. Aufgebote, Ver- lust-und Sundsachen, Hustellungen u. dergl.

[83538] Aufgeboi.

Das Amtsgericht îin Hamburg hat heute folgendes Aufgebot erlassen: Auf Antrag des Pflegers für die Erben des unten- bezeihneten Verstorbenen, nämlich des Sustizobersekretärs Heinrih Fürß in Ham- bura, Ulmenstr. 46 I1IL werden alle Nachlaßgläubiger des am 2. Juli 1926 In Hamburg verstorbenen Kaufmanns Ernst Wilhelm Karl Krauß, Inhaber der Firma Nobert Krauß, zuleßt wohnhaft ge- wet}en in Hamburg, MNeeperbahn 54, auf-

efordert, ihre Forderungen bei der Gerichts- ch1eiberei des Amtsgerichts in Hamburg, Abteilung für Aufgebotssachen, Sieveking- platz, Ziviljusiizgebäude, Zimmer 420, spätestens aber in dem daselbst, Zimmer 418, am Freitag, den 7. Januar 1927, vormittags 11} Uhr, stattfindenden

Aufgebotstermine anzumelden. Die An- meldung einer Forderung hat die Angabe

des Gegenstandes und des Grundes der D zu enthalten. Urkundliche

eweis\stüde find in Urschrift oder in Ab- schrift beizufügen. Nachlaßgläubiger, welche ih niht melden, können, unbeschadet

des Nechts, vor den Verbindlichkeiten aus

Fa BVermächtnissen und Auf-

gen e zu werden, von den

Ja Erben nur insoweit Befriedigung verlangen, als sich nah Befriedigung der nicht aus-

eshlo}senen Gläubiger noch ein Ueber- schu ergibt; auch haftet jeder Erbe nah

der Teilung des e nur für den feinem Erbteil entsprehenden Teil der

Nerbindlichkeit. Für die Gläubiger aus

flichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auf-

agen sowie tür die Gläubiger, denen die Erben unbeschränkt haften, tritt, wenn sie

sich nicht melden, nur der Nechtsnachteil ein, daß jeder Erbe ihnen nah der Teilung des Nachlasses nur für den seinem Erb-

teil entsprehenden Teil der Verbindlichkeit haftet.

Hamburg, den 4. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgericht.

[83554]

Durch Aus\{lußurteil vom 3. November 1926 ist der von der Firma Max Breß- lauer in Gssen ausgestellte, von dem Zahn- techniker Th. Dietsh in Paderborn an- genommene Wechfel vom 4. Dezember 1925 über 222,40 NM, fällig am 15. Fe- bruar 1926, für fraïtlos ertláurt.

Paderborn, den 6, November 1926,

Das Amtsgericht.

[83552] Durch Auss{lußurteil des unterzei{h-

[83226]

Durch Aus\chlußurteil des hiesigen Ge-

¡rihts vom 2. November 1926 if der Hypothekenbrief vom 28. Juni 1921 über

die auf: 1. dem Wohnhaus No. af. 45 in Stadtoldendorf samt Bestandteilen, 2, dem Plan „vor dem Hegentore" zu 4 Ar (Grundbuch von Stadtoldendor| Band VIII Blatt 28 Abt. 3 Nr. VI bezro. Band L Blatt 65 Abt. 3 Nr. 14 für die Ehefrau des Tischlermeisters August Cckhardt, Doris geb. Näaelein, eingetragene Hypothek zu 10000 4 für fraftlos erfiärt. Stadt- oldendorf, den 2, November 1926. Amtsgericht. ;

[83550]

Der vom hiesigen Gericht unter dem 26. Juli 1922 erteilte gemein)1chaftliche Erbichein über die Beerbung des am 23. April 1926 in Melchiorshausen ver- storbenen Brinksißers Heinrih Eggers (2, VI. 22/22) ist durch Beschluß vom 26. Oktober 1926 wegen Unrichtigkeit für kraftlos exklärt. Amtsgericht Syke, 9. 11.26.

[83229] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter Peter Anton Schreurs în Cassel, Schönfelder Straße 27, Kläger,

rozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr.

lias in Cassel, klagt gegen jeine Ehe- frau Frietra Schreurs, geb. Sommer, früher in ÜUdestedt, jeßt unbekannten Auf- enthalts, Beklagte, auf Grund § 1565 B. G-B., mit dem Antrage, die am 30. September 1917 vor dem Standes- beamten in Ingersleben geschlossene Che der Parteien zu \cheiden und die Be- flagte für allein \{uldig zu erklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur münd- lichen Verhandlung des Nechtsstreits vor die IV. Zivilkammer des Landgerichts in Cassel auf 24. Fanuar 1927, vormittags 973 Uhx, mit der Aufkorderung, fich dur einen bei diesm Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Caffel, den 30. Oktober 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[83227]

In Sachen der Ebefrau Anna Keymer, geb. von Ohle, in Hannover, Ricklinger Straße 48 11, Klägerin und Berufungs- Elägerin, Prozeßbevollmächtigter: Rechts- anwalt Dr. von der Wall in Celle, gegen

ihren Chemann, den Dreher Paul Keymer,

"zulegt in Hannover, z. Zt. unbekannten | Aufenthalts, Beklagten und Berufungs- | beklagten, wegen Ehescheidung hat die ' klagende Ehefrau bei dem 7. Zivilsenat

des Oberlandesgerihts in Celle Berut ung eingelegt gegen das Urteil der 5. Zivil- kammer des Landgerichts in Hannover vom 12. Mai 1926 mit dem Antrage, unter Abänderung des Urteils die Ehe zu eiden und den Beklagten für den allein {huldigen Teil zu erklären. Zur münd-

neten Gerichts vom 5. November 1926 ist | lichen Verhandlung über die Berufung der Hypothenbriet über die im Grund- | vor dem 7. Zivilsenat des Oberlandes- buche von Lanke Band | Blatt Nr. 1 | gerichts zu Celle ist Termin anberaumt

in Abteilung 111 Nr. 6, Band 4 Blatt Nr. 108 und 109 in Abteilung IIT Nr. l eingetragene Gesamthypothek von 18 000 4 für fraftlos erf ärt.

Bernau bei Berlin, den 5. November 1926. Das Amtsgericht.

[83223]

Der Hypothekenbzrief über die im Grund- buch von Plittersdorf Bd. 4 Art. 135 in in Abt. [11 unter Nr. 1 für die Wre. Josef Schäfer, Anna geb. Hermanns, in Köln eingetragene Darlehnshypotheken- forderung von .4 6000 wird für fraf{tlos erklärt.

Amtsgericht Bonn. 21.

[83553] | Das Auss{lußurteil vom 26. 10. 1926 hat Nachberehtigten der Ge|chw. Kaunath etwaige Abfindungsrehte aus Grundbuch von Boffzen Bd. l Bl. 37 aberkannt. Holzminden, den 2. November 1926. Das Amtsgericht.

[83220] j Durch Auéschlußurteil des unterzeichneten Geirichis vom 28. Oktober 1926 sind die Hyvothekenbriete über die im Grundbuche von Werne Band 2 Artikel 36 in Abt. Il] Nr. 1 und 2 tür die Sparkasse der Aemter Langendreer und Werne in Langendreer eingetragenen Hypotheken von 3000 und §000 4 jür frattlos erflärt. Langendreer, den 6, November 1926. Das Amtsgericht.

[83222]

Durch Ausschlußurteil des unterzeichneten Gerichts vom 28. Oktober 1926 ist der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Langendreer Band 8 Blatt Nr. 367 in Abt. 11[ Nr. 1 für den Bergmann August Neuhaus in Langendreerholz einge- tragenen Hypothekenforderung von 4500 4 für frattlos erklärt.

Langendreer, den 6. November 1926.

Das Amtsgericht.

auf den 4, Januar 1927, vormittags 9 Uhr. Der Berufungsbeklagte muß sich vor dem Berufungsgerichte durch einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird Vorstehendes bekanntgemacht. Celle, den 8. November 1926. DerGerichts\{hreiber desOberlandesgerichts.

[83230] Oeffentliche Zustellung.

Die Agnes Zwilling, geb. Koch, zu Mörfelden (Hessen), vertreten durch Nechts- anwalt Dr. Mauzer in Darmstadt, klagt gegen den Peter Zwilling, ihren Ehe- mann, abwe}end, aus § 1568 B. G.-B. mit dem Antragé zu erkennen, die am 15. 9, 1924 vor dem Standeëamt Mör- felden ge)chlossene Ehe der Streitteile wird geschieden, der Beklagte trägt die Schuld an der Scheidung und hat die Kosten des Nechtsstreits zu tragen. Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die II. Zivil- kammer des Hessijhen Landgerichts zu Darmstadt auf Montag, den 3. Fanuar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, si durh einen bei diesem Gericht zugelassenen NRechlsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Darmstadt, den 2. November 1926.

Der Gerichtsschreiber Hess. Landgerichts, Zivilkammer Il.

[83231] Oeffentliche Zustellung.

Die Wirtschafterin Pauline Gritschke, geb. Müller, in Hartmannsdorf, Kreis Freystadt, Prozeßbevollmächtigter : Nechts- anwalt Justizrat Müller in Glogau, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Her- mann Gritsehëe, z. Zt. unbekannt wo, auf Grund der 88 1565 und 1568 B. G.-B, auf Ehescheidung und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts- streits vor den Einzelrichter der 1. Zivil- kammer des Landgerichts in Glogau auf den 15. Februar 1927, vormittags

9 Uhr, mit der Aufforderung, zu seiner Vertretung einen bei diejem Gerichte zu- gelaffenen Rechtsanwalt zu bestellen. Glogau, den 9. November 1926. Der Gerichts|hreiber des Landgerichts.

[83232] Oeffentliche Zustellung.

Der Kellner Willi Christoph Beeken, k in Strafgetangen]chatt Hamburg-

ublsbüttel, Anstalt L, vertreten dur den Rechtsanwalt Dr. Burmester, klagt gegen die Ehefrau Helene Dorothee Marie Beeken, geb. Wendt, z. Zt. un- befannten Aufenthalts, aus § 1568 B. G.-B. mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu scheiden und die Beklagte für den allein 1chuldigen Teil zu exklären. Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor das Land- geriht in Hamburg, Zivilkammer 1 (Zivil- justizgebäude, Sievekingplay), auf den 12, Fanuar 1927, vormittags 93 Uhr, mit der Aufrorderung, sich dur einen bei diesem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hamburg, den 8. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[83234] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau des Kut|hers Adam Georg Jehl, Wilhelmine geb. Nupy, verwitwete Vroß, in Holzhausen, Kreis Wegßlar, Haus Nr. 85, Prozeßbevollmächtigter: Nechts- anwalt Dr. Schauen in Weglar, klagt gegen ibren Ehemann, den Kuticher Adam Georg Jehl, z. Zt. unbekannten Aufent- haits, früher in Holzhau)en, Kreis Weßlar, auf Grund der Behauptung, daß der Be- flagte nah noch nicht einjähriger Ehe am 23. Januar 1923 die Klägerin ver- lassen hat, mit dem Antrag aut Ehe- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die zweite Zivilkammer des Landgerichts in Limburg auf Frei- tag, den 14, Fanuar 1927, vorm. 93 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zuge- lassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Limburg, den 4. November 1926. Der. Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[83236]

Die Kaufmann Otto NRadziewsky Ehe- frau, Lisa Katharina geb. Dommershausen, in Mannheim, F 5. 6, Prozeßbevollmäch- tigte: Rechtsanwälte Dres. Weingart, Marck und Kellner in Mannheim, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Otto Radziewsky, früher in Mannheim, jeßt an unbekannten Orten, auf Grund der S8 15672, 1568 B. G.-B. mit dem An- trage auf Scheidung der am 9, März 1920 zu Mannheim zwishen den Parteien ges{chlossenen Ehe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlihen Verhand- lung des Rechtsstreits vor die TV. Sivil- kammer des Landgerichts zu Mannheim auf Freitag, den 14. Januar 1927, vormittags 9} Uhr, mit der Ausf- forderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Mannheim, den 4. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

(83776) Oeffentliche Zustellung. Saller, Katharina, Werkstättengehilfens- frau in Pasing, Klägerin, vertreten durch Nechtsanwalt Dr. Perlmutter in München, klagt gegen Saller, Otto, Werkstätten- gehilfe, zuleßt in Martinsried, zurzeit un- bekannten Aufenthalts, Beklagten, nicht vertreten, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. I[. Der Bes flagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Die Klägerin ladet den Be- flagten zur mündlichen Verhandlung des Mechtsstreits vor die IL Zivilkammer

‘des Landgerichts München T auf Freitag,

den 31. Dezember 1926, vor- mittags 9 Uhr, mit der Aufkorderung, einen bei diejem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diejer Auszug der Klage bekanntgemacht. München, den 10. November 1926, Der Gerichtsschreiber des Landgerichts München I.

[83237] Oeffentliche Zustellung.

Die Köchin Anna Großhau}er in Zürich flagt durch ihren Prozeßbevollmächtigten Nechtsanwalt Dr. Schmiß in Nürnberg gegen ihren Ehemann Arthur Groß- hauser, zulegt Arbeiter in Neumarkt i. O.,

jezt unbekannten Aufenthalts, auf Schei- | Z

dung der Ehe mit dem Antrage, zu er- kennen: 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus Verschulden des Beklagten geschieden. 11. Der Beklagte hat die Kosten des Nechts\treits zu tragen. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechts\treits vor die 11. Zivil- kammer des Landgerichts Nürnberg zu dem

auf Dienstag, den 1. Februar 1927, vorm. 9 Uhr, Sigzungsjaal Nr. 273, des Gerichtsgebäudes an der Fürther Straße Nürnberg, angesegten Verhandlungs- termin mit der Aufforderung, einen bei dem Prozeßgericht zugelassenen Anwalt zu

Nürnberg, den 29. Oktober 1926. Gerichtsschreiberei des Landger:hts

[83238] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Karl Niedel, Margaretha Prozeßbevoll- Rechtsanwalt Dr. W gegen ibren Ghbemann, den Kaufmann Karl Riedel, früher in Trier, jezt ohne bekannten Aufenthalt, mit dem Antrag auf Ehe|cheidung. Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor ivilfammer des Landgerichts immer 38, auf den 11. Fanuar 1927, mitiags 12 Uhr, mit der Auf-

sich durch einen bei diejem zugelassenen MNechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu laffen.

Trier, den 6. November 1926.

Undgericht. 3. Zivilkammer.

[83570] Oeffentliche Zustellung. Die minderjährige Jrmgard rethe Grönemeyer, geb. 29. VI. 1924 in Bremen, geseßliß vertreten durch das Jugendamt, Amtsvormundschaft Bremen, vertreten durch Verwaltungsin\pektor Wille, t gegen den Versicherungs- edrich Heinrich August Behning, geb. 10. Januar 1880 zu Has- bergen, Kreis Hoya, wohnhaft zu Bremen, Hatferkamp 37, zurzeit unbekannten Aufent- nterhaltsforderung. Termin zur mündlichen Verhandlung am 18. Oktober 1926 ihren Klageantrag auf Zablung eines jährlichen Unterhalts auf 420 RM ab 18. Oktober Der Beklagte wird zur mündlißen Verhandlun das Amtsgericht zu I. Obergeschoß, Zimmer Nr. 87 (Eingang Ostertorstraße) auf Montag, den 6. Dezember 1926, vormittags 10 Uhr, geladen. Zwette der öffentlichen Zuftellung wird dieser Auszug der Klage bekanntgemacht.

Bremen, den 27, OÖftober 1926. Der Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[83240] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Marie Dora Kühn, geboren am 23. Mai 1926 zu Giersdorf, vertreten durch den Kreisaus\{chuß, Kreis- jugendamt in Hirschberg i. Schl., klagt gegen den Müllerge}ellen Kurt Pohl, zu- leßt in Schabenau, Kreis Guhrau, jetzt unbekannten Aufenthalts, auf Grund der S8 1708 und 1717 B. G.-B.

ntrage, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin vom Tage ihrer Geburt 23. Mai 1926 bis zur Vollendung ihres 16. Lebensjahres, das ist der 22. Mai im voraus zu entrichtende Geldrente von 75 RM vierteljährlich als Teilanspruch zu zahlen, und das Urteil binsihtlih der rückständigen und fälligen L Z.-P.-D. für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Kosten trägt der Beklagte. ladet den Beklagten zur Güteverhandlung vor das Amtsgericht in Guhrau auf anuar 1927, vorm. 9 Uhr. wecke der öffentlihen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht. 2. C. 487/26,

Guhrau, den d. November 1926.

Gerichts\{hreiber des Amtsgerichts.

[83573] Oeffentliche Zustellung.

Die minderiährige Elfriede Orphal, ver- den Amtsvormund Willy Fischer, Erfurt, Nathausgasse 4, Prozeß- bevollmächtigter : Justizrat Bueren in Münster i. W,, klagt gegen den Autoschlosser Eduard Schleifer, früher in Münster i. W., Kettelerstraße 46 T1, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Beklagte der außer- eheliche Vater des von der Klara Orphal zu Erfurt am 11. August 1926 geborenen Kindes Eltriede Orphal sei, Antrage, den Beklagten zu verurteilen, der Klägerin vom Tage ihrer Geburt, dem 11. August 1926, bis zur Vollendung des sechzehnten Lebensjahres als Unterhalt eine im voraus zu entrichtende Geldrente von vierteljährlih 75 RM zu zahlen, und zwar die rückständigen Beträge fofort, dem Beklagten die Kosten des Nechtsstreits aufzuerlegen, das Urteil für vorläufig voll- streckbar zu erklären gemäß § 708 Ziffer 6 -P.-O, Zur mündlihen Verhandlung Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Münster i. W. auf den 22. Dezember 1926, vormittags 9 Uhr, Zimmer 4, geladen.

Münster i. W., den 8. November 1926.

Das Amtsgericht.

geb. Breuer, mächtigter : in Trier, klagt

halts, wegen Klägerin hat im

1926 erhöht.

Nechtsstreits vor Gerichtshaus,

Die Klägerin

treten durch

Rechtsanwalt

[83242] Oeffentliche Zustellung.

Steininger, Ferdinand, geb. 16. April 1921, unehel. Kind, geteulich vertreten durch den Vormund Ludwig Steininger, Landwirt in Neukirhen am Inn, dieser vertreten durch Maria Steininger, Köchin in Passau, Schmeroldkeller, Kläger, gegen Zieringer, Ferdinand, Notgerber, z. Z, unbekannten Aufenthalts, mit dem leßten Wohnsiß in Aspertsham, Post Fürstens zell, Beklagten, wegen Unterhaltserhöhung, beantragt Kläger, zu erkennen : 1. der Bes flagte wird verurteilt, an den am 16. April 1921 geb. Kläger Ferdinand Steininger von der Klagezustellung bis zum vollendeten 16. Lebensjahre einen jährlihen, viertel» jährli} vorauszahlbaren Unterhalt von 240 NM zu bezahlen, 2. der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, 3, das Urteil wird für vorläufig volls streckbar erklärt. Der Beklagte Ferdinand Zieringer wird hiermit zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf Frei tag, 7. Januar 1927, vorm. 84 Uhr, vor das Amtsgericht Passau Sißzzungs- faal 1 im 1. Stock geladen.

Passau, 8. November 1926,

Gerichtsschreiberei des Amtsgerichts Passau,

[83239] Oeffentliche Zuftellung.

Die Stadtsparbank Arnstadt in Arno stadt, vertreten durch Rechtsanwalt Justizrat Jänicke hier, klagt bei hiesigem Gericht gegen den Fleischermeister Max Hart- mann, früher hier, Klauss\traße 21, jeßt unbekannten Aufenthalts, und dessen Frau, Lydia geb. Heyer, hier, mit dem Antrage: 1. den verflagten Ehemann zu verurteilen an die Klägerin a) 350 Reichsinark, b) Zinsen aut 3953,85 Reichsmark, und zwar 99% für die Zeit vom 1. T A bis 30. Juni 1926, 8% vom 1. Jul 1926 ab zu zahlen, 2. die beiden Vers flagten zu verurteilen, darin zu willigen und zu dulden, daß die Klägerin rwoegen dieser Forderung ihre Befriedigung in Wege der Zwangsvollstreckung in dem im Grundbuch von Arnstadt Band 858 Blatt 2304 verzeihneten Grundstück: OL. Parz. 2223/914 Wohnhaus, Nebens gebäude und Hofraum, Klausstraße 21 = 0,0093 ha aus der darauf für die Klägerin eingetragenen Sicherungshyÿpothek vod 5000 Goldmark sucht, und falls bis zue Rechtskraft des Urteils der Versteigerungsa termin in dem über das Grundstück eins geleiteten Zwangsversteigerungsverfahren \statisinden follte, darein zu willigen, daß die unter 1 verlangten Beträge aus den Versteigerungserlös an die Klägerin ges zahlt werden, 3. den verklagten Ehemann zu verurteilen, die Zwangsvollstreckung das eingebrackte Gut seiner Frau p dulden, 4. das Urteil für vorläufig volle stretbar zu erklären. Sie behauptet: Der Verklagte stand seit Február 1924 mit der Klägerin in banks ge!chäftliher Verbindung, aus der er det Klägerin per 831, Dezember 1925 den s{riftlich anerkannten Betrag von 3953,85 Meichémark \{uldig geworden isk Das Konto ist vereinbarungsgemäß fällig. Lur Stcherheit für alle Aniprüche der Klägerin aus dieser Geshäftsverbindung haben die Verklagten ihre Sicherungss hypothek bis zum Höchstbetrage von 5000 Goldmark auf dem im Antrag bezeichneten Grundstüdcke bestelt. Das Amtsgericht Arnstadt ist als gerihtszuständig vereinbart. Das Hauptgeld hat Klägerin persönlih und dinglich bereits geltend gemaht. Dié Klägerin hat aber darauf noch Zinsen für die Zeit feit 1. Januar 1926 zu fordern. Weiter hat sie in der Geschäfts verbindunag nah dem 1. Januar 1926 noch 390 Reichsmark Grunderwerbsösteuer ver- legt. Wegen der Zinsen und der Grund erwerbssteuer mat sie den persönlichen und dinglihen Anspruch hiermit geltend, unt im Zwangsversteigerungsverfahren damit noch zum Zuge zu kommen. Die öffent- liche Zustellung bezüglich des verklagten Ehemanns ist bewilligt, Gr wird zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits auf den 25. Fauuar 1927, vormit: tags 93 Uhr, vor das Thür. Amtsgericht in Arnstadt, Zimmer Nr. 118, geladen.

Arnstadt, den 28. Oktober 1926.

Thüringisches Amtsgericht.

[83567] Oeffentliche Zustellung.

Die Firma K. Brager & Janowsky in Berlin, Beuthstr. 1, Prozeßbevollmäche tigter: Nechtsanwalt Dr. Walter Hir), Berlin, Charlottenstraße 60, klagt gegen - die Frau M. Koch-Baranoff, z. Zt. un- bekannten Aufenthalts im Auslande, früher in Weißenfels a. d. S, Naumburger e 6 wohnhaft gewesen, auf Grund der Behauptung, daß sie ihr 200 NM für einen am 14 Dezember 1925 ges lieferten Pelzmantel s{hulde, mit dem Antrage, fie kostenpflihtig und notfalls egen Sicherheitsleistung vorläufig bvoll- Aredbar zu verurteilen, an Klägerin 200 RM (i. B. zweihundert Reichsmark)

Wörmann, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

nebst 1 9/9 monatlicher Zinsen seit dert