1926 / 274 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

[86802] Oeffentliche Zustellung.

Die Ebefrau des Kutichers Friedrih Edhardt, Adele geb. Knäpper, in Jdar- Oberstein a. d. Nabe, Prozeßbevollmäch- tigter: Nechtsanwalt Munte, bier, tlagt egen den Kut\cher Friedrih Ecfhardt, früher in Braun\chroeig, Salzdahlumer Straße 62, auf Grund §§ 1568 und 1565 B, G.-B.,, mit dem Antrag auf Ehe- scheidung. Die Klägerin ladet den Be- klagten zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits vor die ILI. Zivilkammer des Landgerichts in Braunschweig aut den 7. Januar 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Aufforderung. sich durch einen bei diefem Gerichte zugelassenen Nechts- anwalt als Prozeßbevollmächtigten ver- treten zu lassen

Braunschweig, den 12. November 1926. Der (Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[86808] Oeffentliche Zustellung.

In der Sache der Ehefrau Frieda Marie Margarethe Dieckmann, geb. Sauerberg, Hamburg, Seilerstraße 17, vertreten durch die Rechtsanwälte Dres E. Kaumann, Haas und Klaas, gegen ibren Ghentann Fri Wilhelm Heinrich Dieeckmann, z. Zt. unbekannten Aufent- halts, ladet die Klägerin den Beklagten zur mündlihen Verhandlung vor das Landgericht in Hamburg, Zivilkammer 2 (Zivilsustizgebäude, Sievekingplatz), auf den 5. Fanuar 1927, 93 Uhr vor- mittags, mit der Aufforderung, sih durcy einen bei diesem Gericht zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hamburg, den 18. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts

[86804] Oeffentliche Zustellung.

Martin, Heinrich, Tagner in Ludwigs- hafen a. Nh., Friesenheimer Straße 99, vertreten durch MNechtsanwalt Karl Koch in Frankenthal, Kläger, hat gegen setne Ehefrau Maria Martin, geb. Mohr, zuleyt in New York, Nosenterrasse 49, leut unbekannten Aufenthalts, WBes- lagte, wegen Wiederherstellung des ehe- lichen Lebens Klage zur 11. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal erhoben mit dem Antrage: „Die Beklagte kostenfällig zu verurteilen, die ebelihe Gemeinschaft mit dem Kläger herzustellen.“ Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits in die Sitzung der 11. Zivilkammer des Landgerichts Frankenthal vom Mittwoch, den 12. Ja- nuar 1927, vorm. 9 Uhr, im kleinen Sitzungssaale, mit der Aufforderung, einen bei dem Prozefgerichte zugelassenen MNechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen Die öffentliche Zustellung wurde bewilligt.

Frankenthal, den 18. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts. [86505] Oeffentliche Zusiellung.

(s klagen: l. die Ehetrau des Kauf- manns Karl Blümmel, Bertha geb Beckens, in Frankfurt a. M., Prozeßbevollmächtigter: Mechtsanwalt Zwanziger daselbft, gegen den Kautmann Golthilf Heimich Feiler, früher in München, jeßt unbefannten Auk- enthalts, auf Grund eines \ch{riftlihen Vergleihs vom 11. Dezember 1925, mit dem Antrage auf Zahlung von 2400 NM nebst 12 9/5 Zinsen seit 7. Juni 1925 und die Kosten des Nechtsftreits zu tragen —- H. P, 17/26 —, 2. die GChefrau Margarethe Megtel, geb. Schweigert, in Franksurt, M., Prozeßbevollmächtigter : Rechtsanwalt Dr. Kablitz daselbst, gegen den Fabrikarbeiter Mathias Wezel, früher in Frankfurt, M., jet unbekannten Aufenthalts, auf Grund der 88 1565, 1568 B. G.-B., mit dem Antrag auf Chescheidung 24/4 R. 1/26 —, 3. die Ehbefrao Petronilla Becker, geb. Dachs, in Weißenregen bei Kötting,

rozeßbevollmächtigter : Nehtsanwalt Dr.

tax Rosenthal in Frankfurt, M., gegen ihren Chemann Peter Becker, früher in eiranksurt, M., jeßt unbekannten Aufent- halts, mit dem Antrage auf Ehescheidung 13. R. 3/26 —. Die Kläger laden die Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Nechtsstreits vor das Landgericht in Frankfurt M., zu L aut den 14. Ja- nuar 1927, vorm. 9 Uhr, vor die 4. Zivilkammer, zu L auf den 11. Ja- nuar 1927, vorm. 9} Uhr, vor die 11. Zivilkammer, zu 3 auf den 14. Jas nuar 1927, vorm. 10 Uhr, vor die 7. Zivilkammer, mit der Au1|forderung, fich durch einen bei diesem Gerichte zuge- lassenen Rechtsanwalt - als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Frankfurt, M., den 19. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[86809] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Klara Böhm, geborene Bitter, in Lautenthal, Hinterstraße 191, Mag me yris : Rechtsanwalt Becker [l. in Hannover, klagt gegen den Arbeiter Albert Böhm, zurzeit unbe- kannten Ausfenthalts, trüher in Lauten- thal, auf Grund des § 1968 B. G-B, mit dem Antrage auf Ghescheidung Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lihen Verhandlung des Rechtsstreits vor die vierte Zivilkammer des Landgerichts in Hannover auf den 6. Januar 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, si durh einen bei diesem Gerichte zugelassenen MNechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 16. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[86810] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Emilie Reinholz, geb. Beyer, in Hannover, Bandelstr. 22, Pro- zeßbevollimächtigter: Nechtsanwalt FJustiz- rat Dr. Cohen in Hannover, klagt gegen den Reisenden Ferdinand Reinholz, jetzt unbekannten Aufenthalts, fiüher in Han- nover, Gr. Aegidienstr. 20111, auf Grund des §1568 B. G.-B., mit dem Antrage

auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand- lung des Nechtsstreits vor die IT. Zivil- fammer des Landgerichts in Hannover au?! den 6. Januar 1927, mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Necbtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 16. November 1926.

Der Gerichts)\chreiber des Landgerichts.

[86811] Oeffentliche Zustellung.

Der Arbeiter August Karl Schrader in Hannover, Kriegerstraße Nr. 34, Prozeß- bevollmächtiate: MNechtéanwälte Dres Geiß und Kleinrath in Hannover, klagt gegen die Ehefrau (lse Auguste Shrader, geb. Fischer z. Zt. unbekannten Auf- enthalts, früher in Hannover, auf Grund S8 1565 und 1568 B. G.-B. mit dem Antrage auf Ehescheidung, Der Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Ver- handlung des MNechtsstreits vor den inzelrihter der. Zivilkammer 6 des Landgerichts in Hannover auf den 8. Ja- nuar 1927, vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, sib durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 16. November 1926. Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

Oeffentliche Zustellung. Die Ehefrau Anna Thormann, geb. Plonus, in Hannover, Wekenstraße 7, Prozeßbevollmächtigter: Neht8anwalt Kahn in Hannover klagt gegen den Arbeiter Wilhelm Thormann, z. Zt. unbe- kannten Aufenthalts, früher in Hannover, auf. Grund des § 1568 B. G.-B,., mit dem Antrage auf Ehescheidung Die ‘Klägerin ladet den Beklagten zur mündliden Verhandlung des Mechts3- streits vor die IIT. Zivilfammer des Landgerichts in Hannover auf den 10. Fa- nuar 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Auftorderung, sich durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nehtsanwalt alá Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen.

Hannover, den 16. November 1926, Der Genchtsschreiber des Landgerichts.

[86813]

Oeffentliche Zustellung. Ebefrau Dorothea Gammelin, geb. Johnsen, Thürk b. Hutz!eld, vertreten durh die Nechts- anwälte Dr. Evers und Ehlers in Cutin, klagt gegen ihren Ehemann, Arbeiter Gustav Gammelin, unbekannten Aufent- halts, mit Antrag: Ehe der Parteien zu icheiden und Beklagten für den schuldigen Teil zu erklären. Klägerin ladet Beklagten zur mündlichen Verhandlung vorLandgericht, Zivilkammer IL, Lübeck, auf Montag, den 10. Januar 1927, vorm. 10 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gericht zugelassenen Rechtsanwalt zum Vertreter zu bestellen. Lübeck, den 19. November 1926. Der Gerichts- schreiber des Landgerichts.

[86814] Oeffentliche Zustellung.

Die Ehefrau Lydia Bingenheimer, geb. Schäsgen, in Mainz, Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtsanwalt Justizrat Dr. Reinach in Mainz, klagt gegen ihren (Ehemann Georg Bingenheimer, unbe- kannten Aufenthalts, früher in Mainz, auf Grund der 1565, 1567 und 1568 des Bürgerl. (Beseßbuchs, mit dem Antrage, die am 7. Februar 1925 vor dem Standes- beamten zu Nierstein ges{hlossene Che der Parteien zu scheiden, den Beklagten mit der Alleinshuld und den Kosten des Nechtsstreits zu belasten. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die 1. Zivilkammer des Hessischen Landgerichts in Mainz auf den 14. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt- gemacht.

Mainz, den 15. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Hess. Landgerichts.

[86336] Oeffentliche Zustellung. i

Die Frau Emma Zander, geb. Winkel- mann, in Wittenberge, Prozeßbevollmäch- tigter: Nehtsanwalt Paetsch in Neuruppin, klagt gegen den Schlosser Otto Zander, früher in Wittenberge, jeßt unbekannten Aufenthalts, mit dem Antrag auf Schei- dung der Ghe. Die Klägerin ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die dritte Zivilkammer des Landgerichts in Neuruppin auf den 7. Januar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, sih durch einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechtsanwalt als Prozeßbevollmächtigten vertreten zu lassen. 3. R. 123. 26.

Neuruppin, den 11. November 1926,

Der Gerichts1chreiber des Landgerichts.

[86815] Oeffentliche Zustellung.

Der Neisende Joyann Nepomuk Ber- müller in Nürnberg, Iohannesgasse 23/11, flagt durch seinen Prozeßbevollmächtigten Nechtsanwalt Dr. Krafft in Nürnberg gegen seine Ehefrau Marie Bermüler, geb. Stokerl, zuletzt in Etberfeld, nun un- bekannten Aufenthalts, aut Ehescheidung, mit dem Antrage, zu erkennen: I. Die Ebe der Streitsteile wird aus dem Vershulden der Beklagten ge- schieden, 11. Beklagte hat die Kosten zu tragen. Kläger ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zwilkammer des Landgerichts Nürnberg auf Donnerstag, den 20. Ja- nuar 1927, vorm, 9 Uhr, Sitzungs- faal, Zimmer Nr. 273/11 des Justiz-

[86812]

gebäudes an der Fürther Straße in Nürnbera, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Nechts- anwalt aufzustellen. Zwecks öffentlicher Zustellung wird dieser Auszug der Klage befanntgemacht.

Nürnberg, den 19. November 1926, Der Gerichts\chreiber des Landgerichts.

[86338] Oeffentliche Zustellung.

Die Arbeiterehefrau Marie Steinfurth, gev. Mantelcck, in Altona, Prozeßbevoll- mächtigter: Nechtanwalt Senator a. D. Blanck in Nostock, klagt gegen den Ar- beiter Nobert Steinfurth, früher in Nostock und Leezen, jetzt unbekannten Auf- enthalts, auf (Ehescheidung. Die Klägerin Tadet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Nechtsstreits vor die 3. Zivil- fammer des Meckl.-Schwer. Landgerichts in Nostock auf den 12, Januar 1927, vormittags 10 Uhr, mit der Auf- forderung, sich durch einen bei diesem Ge- richte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozeß- bevollmächtigten vertreten zu lassen.

Noftock, den 18. November 1926.

Der Gerichts\chreiber des Landgerichts.

[86816] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Emma Dahm in Schnetde- mühl, Krojanker Straße 56, Prozeßbevoll- mächtigter: Necbtsanwalt Dr. Mihlan in Schneidemühl, klagt gegen ihren Ehe- mann, den Tischler Albert Dahm aus Schneidemühl, z. Zt. unbekannten Auf- enthalts, auf Grund des § 1568 B. G.-B. mit dem Antrag auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Nechtsftreits vor die 2. Zivilkammer des Landgerichts in Schneidemühl Einzelrihter auf den 28, Fanuar 1927, wvormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, si durch einen bei dietem Gerichte zugelassenen Rechtsanwalt als Prozekbevollmächtigten vertreten zu laffen.

Schneidemühl, den 18. November 1926.

Der Gerichtsschreiber des Landgerichts.

[86817] Oeffentliche Zustellung.

Die CGhetrau Wladislawa Wroblewski, geb. Choinatka, in Wilhelmsburg, Her- mannstraße 7, Klägerin, Prozeßbevoll- mächtigter: Rechtsanwalt Dr. Sachse in Stade, klagt gegen ihren Ehemann, den Arbeiter Nikodemus Wroblewski, un- bekannten Aufenthalts, früher in Wil- helmsburg, Elbe, Beklagten, auf Grund des § 1567 Abs. 1 und 2 Ziffer 2, mit dem Antrage auf Ehescheidung. Die Klägerin ladet den Beklagten zur münd- lichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die I. Zivilkammer des Landgerichts in Stade auf den 20. Fanuar 1927, vor- mittags 109{ Uhr, mit der Aufforderung, fih durch einen bei diesem Gerichte zuge- lassenen Rechtsanwalt als Prozeßbevoll- mächtigten vertreten zu lassen.

Stade, den 19. November 1926,

Der Gerichts\chreiber des Landgerichts.

[86339] Oeffentliche Zustellung.

In Sachen Hirtreiter, Max, Besen- binder in Hunderdorf, Kläger, vez1treten durh Nechtsanwalt Dr. Pfeiffer in Strau- bing, gegen Hirtreiter, Anna, Besen- bindersehetrau von Hunderdorf, nun unbe- fannten Ausenthalts, Beklagte, wegen Ghescheidung, hat das Landgericht Strau- bing mit Beschluß vom 9. November 1926 die offentliche Zustellung der Klage bewilligt. Verhandlungstermin ist be- stimmt auf Samstag, den 22, Ja- unar 1927, vormittags 9 Uhr, vor der 1. Zivilfammer des Landgerichts Strau- bing. Der Kläger ladet die Beklagtezu diesem Termine mit der Aufforderung vor, einen beim Landgeriht Straubing zugelassenen Nechtéanwalt zu ihrer Vertretung zu be- stellen und wird beantragen, zu erkennen : 1. Die Ehe der Streitsteile wird aus alleinigem Verschulden der Beklagten ge- \chieden. 11. Die Beklagte hat die Kosten des Nechtéstreits zu tragen und zu er- statten: Zum Zweck der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug aus der Klage mit der Ladung bekanntgemacht.

Straubing, den 18. November 1926.

Gerichtsschreiberei des Landgerichts Straubing.

[86818] Oeffentliche Zustellung.

Die Luise Marfeld, geb. Saur, in Stuttgart, Paulinenstr. 47, vertreten durch Rechtsanwalt Kupfershmid in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Max Mar- feld, Schauspieler, fr. in Stuttgart, z. Zt mit unbekanntem Aufenthalt abwesend, weg. Herstellung des ehel. Lebens, mit dem Antrage: Der Befkiagte ist verpflichtet, die ehelihe Gemeinicha\t mit der Klägerin wieder herzustellen. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. - Sie ladet den Beklagten zur mündlichen Ver- handlung des Rechtsstreits vor die Zivil- fammer I11 des Landgerichts zu Stuttgart auf Donnerstag, den 27. Fanuar 1927, vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei diesem Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

Stuttgart, den 17. November 1926.

Der Gerichts\{reiber des Landgerichts.

[86820] Oeffentliche Zuftellung.

Der minderjährige Gerhard Belling, geb, 13. T. 1925 zu Berlin, vertreten dur das Bezirksjugendamt Prenzlauer Berg, weiter vertreten durch den Stadt- vormund Johannes Schulz, in. Berlin NO. 55, Danziger Str. 64, klagt gegen den Photographen Peter Heinen, früher in Berlin, Greifswalder Str. 158, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Be- hauptung, daß dieter lein Vater sei, mit dem Antrage auf kostenpflichtige, gemäß S 708% Z.-P.-O. vorläufig vollstreckbare Verurteilung zur Zahlung einer BViertel- jahrsrente von 99 neunundneunzig

Reichsmark, und zwar von der Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebenéjahres, im voraus. Zur mündlihen Verhandlung des Nechtéstreits wird der Befkiagte vor das Amtsgericht in Berlin - Mitte, Ab- teilung 182, Neue Friedrichstr. 15, Il. Stock, Zimmer 253/255, auf den 19. Januar 1927, vornittags 113 Uhr, geladen. Berlin, den 6. November 1926. Gerichts|chreiber des Amtsegerichts Berlin-Mitte. Abtlg. 182.

[86340] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Karl Hans Walther, vertreten durch den 'Amtévormund, Jugend- amt in Leipzig klagt gegen den Kellner Willy Marx Paukert, früher in Berlin, Linienstr. 111, b. Grabowski, unter der Behauptung, daß dieser sein Vater fei, mit dem Antrage, den Befklaaten fosten- vflihtig zu verurteilen, an Kläger vom Tage der Klagezustellung an bis zur Bollendung des 16. Lebensjahres zu Händen des Bormunds als Unterhalt an Stelle der im Urteil des Amtégerichts Leipzig vom 13. 11. 24 (15 Cg. 1009. 24) zuer- kannten 60 GM eine im voraus zu ent- richtende Vierteljahreérente von 90 NM und zwar die Nückstände sofort, die künttig fällig werdenden Leistungen am 27. 6., 27. 9, 27, 12, und 27, 3. eines jeden Jahres zu zablen und das Urteil für vor- läufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd- lichen Verhandlung des Nechts\treits wird der Beklagte vor das Amtêgericht Betlin- Mitte, Abteilung 183, Berlin, Neue ¿Friedrichstraße 15, Zimmer 253/255, I[ 183 C. 1422, 26 —, auf den 29. Ja- Aae 1927, vormittags 9} Uhr, ge- aden.

Berlin, den 11. November 1926.

[86341] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Margot David, ver- treten durch das Bezirksjugendamt Prenz- lauer Berg, weiter vertreten durch den Stadtvormund Walter Schiele in Berlin, Danziger Straße 64, klagt gegen den Willi Meinke, geb. 19. 3. 1898, zulegt zrröbelstraße 15 (Obdach), unter der Be- hauptung, daß der Beklagte ihr Vater sei, mit dern Antrage, den Beklagten kfostenpflihtig zu verurteilen, an Klägerin von der (Geburt bis zur Vollendung des 16. Lebensjahrs eine Vierteljahresrente von 99 NM im voraus zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu er- klären. Zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits wird der Beklagte vor das Amtsgericht Berlin-Mitte, Abteilung 183, Berlin, Neue Friedrichstraße 15, Zimmer 293/95, IL 183 C. 3406. 26 auf den 3. Februar 1927, vormittags 103 Uhr, geladen.

Berlin, den 11. November 1926.

[86822] Oeffentliche Zustellung.

Der minderjährige Karl Heinrih Rühl in Wahern, vertreten durch den Amts- vormund Frl. Dr. Nocholl in Fritlax, flagt gegen den Kutscher Karl Weith, früher in Niedervorshüß, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte in der geseßlichen Empfängniszeit, nämlich in dex Zeit vom 6. Juni 1924 bis zum 5. Oktober 1924, mit der Mündelmutter, der jeßigen (hefrau des Willi Heise, Elise geb. Nühl, von Wabern den Beischlaf vollzogen habe, mit dem Antrage: 1. den Beklagten kostenyflihtig zu verurteilen, an den Kläger vom Tage der Geburt, dem 3. April 1925, bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres als Unterhalt eine Geld- rente von vierteljährlich 60 Reichsmark zu zahlen, und zwar die rückständigen Be- träge alsbald, die fünftig fällig werdenden vierteljährliÞh im voraus, 2. das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur Güteverhandlung wird der Beklagte vor das Amtsgeriht in Felsberg, Bez. Cassel, auf den 19. Fanuar 1927, vor- mittags 9? Uhr, geladen, und zwar mit dem Hinweis, daß im Falle feines Aus- bleibens der Kläger den Eintritt in das Streitverfahren ur.d den Erlaß eines Ver- fäumnisurteils beantragen fann. Dem Kläger is für die I. Instanz einschließli Zwangsvollstreckung das Atmenreht be- willigt. Dem Kläger ist für die Zu- stelung der Klageschrifst die öffentliche Zustellung bewilligt.

Felsberg, Bez. Caffel, den 16. No- vember 1926.

Das Amtsgericht.

{86825] Oeffentliche Zuftellung.

Die minderjährige Ilse Neese, vertreten durch das stäotishe Jugendamt, diejes vertreten durch den mit Wahrnehmung der vormundschaftlihen Obliegenheiten be- auftragten Magistratsinspektor Fr. Tegt- meyer in Hameln, klagt gegen den Schmied Johann Siroßtki, früher in Hameln, Neuémarktstraße l, jeßt unbekannten Auf- enthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Erzeuger der Klägerin sei und als }olcher verpflichtet sei, der- felben von ihrer Geburt bis zur Voll- endung des 16. Lebensjahres Unterhalt zu gewähren, mit dem Antrage, den Be- klagten fostenvflihtig zu verurteilen. der Klägerin vom Tage der Geburt, nämlich dem 24. Mai 1926, ab bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres eine im voraus zu entrihtende vierteljährlihe Unterhalts- rente von 75 NM zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Zur mündlichen Verhandlung des Nechts- \treits wird der Beklagte vor das Amts- gericht in Hameln auf den 8, Januar 1927, vormittags 9 Uhr, auf Zimmer Nr. 10 geladen.

Hameln, den 28. Oktober 1926.

Der Gerichts|chreiber des Amtsgerichts.

[86326] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährige Ingeborg Margott He1re in Jena, vertreten durch ibren Vormund, den Polizeioberwachtmeister Nichard Herre in Jena klagt gegen den Kaufmann Paul Freist, irüber in Jena, jeßt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß der Verklagte dur Urs- teil des Amtsgerichts Jena vom 26. 10, 1923 zur Zahlung von Unterhalt ver- urteilt worden sei, der Unterhaltsbetrag (Paviermark) den veränderten Verhält nissen aber niht mehr entspreche, mit dem Antrage, den Verklagten zu verurteilen, an die Klägerin vom Tage der Klag- zustellung an bis zur Vollendung ihres 16, Lebenéjahres eine im voraus zablbare Unterhaltérente von monatlich 30 RM an Stelle der bisher festgestellten Unterhalts- beträge zu zahlen, die Kosten des Rechtes streits zu tragen und das Urteil für vor« läufig vollstreckbar zu erklären. Zur münd- lichen Verhandlung des Nechtsstreits wird der Beklagte vor das Thüring. Amtsgericht in Jena auf den #7. Januar 1927, vormittags 87 Uhr, geladen. Die Einlafsungstrist beträgt 2 Wochen.

Jena, den 9. November 1926.

Der Justizobersekretär des Thür. Amtsgerichts: (Unterschrift.)

[86828] Oeffentliche Zustellung.

Der Bürovorsteher Brink in Bonn als Amtsvormund des minderjäbrigen Karl Heinrich Mentges klagt gegen den Karl Ritter, früher in Honnef, Yhein, unter der Behauptung, daß dieser der Vater des Karl Heinrih Mentges sei, mit dem An- trage auf Unterhalt bis zum 16. Lebens- jahr, vierteliährliÞh im voraus 100 NM ab 10. März; 1926 und Tragung der Kosten des Nechtsstreits. Zur mündlichen Verhandlung des Nechtssireits wird der Beklagte vor das Amtsgericht in Königs- winter, Drachenfels\tr. 7, Z. 4, auf den 11. Fanuar 1927, vormittags 97 Uhr, geladen.

Königswinter, den 16. November 1926, Kntpy, Iustizobersekretär. [86821] Oeffentliche Zustellung. i

Die geschiedene Chefrau Helene Astrath, geb. Schein, in Brewerhaven, Graben- traße 30, klagt gegen den Anstreicher Heinrih Astrath, früher in Kleve, Hopfensacksteege 2, jet unbekannten Auf- enthalts, auf Grund der Behauptung, daß der Beklagte der Klägerin |eit der Ehe- scheidung durh das Landgericht Duisburg vom 2 3. 1925 (18 R 356/23) noch keinen Unterhalt gezahlt hat, der Beklagte ift für den allein |chuldigen Teil erklärt worden, mit dem Antrage, den Beklagten kosten- pflichtig zu verurteilen, der Klägerin eine wöchentliche Unterhaltsrente von 10 RM (i. B. zehn Neichsmark) zu zahlen und das Urteil für vorläufig vollstretbar zu er- flären. Zur mündlichen Verhandlung des Nechts\treits wird der Beklagte vor das Amtsgericht, hier, Schloßber 1, Zimmer Nr. 36, auf den 31. Januar 1927, vormittags 97 Uhr, geladen.

Kleve, den 15. November 1926.

Gerichts\{reiber des Amtsgerichts. [86830] Oeffentliche Zustellung.

Die minderjährigen ehelichen Kinder 1, Gerda Bro, geb. am 31. 5. 192, 2, Irma Bro, geb. am 9. 2. 1922, wohnhaft in Königsberg Pr., vertreten durch ihre Pflegerin, Lehrerin Elisabeth Naabe in Königsberg Pr., Augusta- straße 18, klagen gegen den Arbeiter Hugo Bro, früher in Kutschitten, Kreis Pr. Eylau, jeßt unbekannten Aufenthalts, auf Zahlung von Unterhaltsrente, mit dem Antrage, 1. der Beklagte wird ver urteilt, den Klägern vom Tage der Zu-

stellung ab bis auf weiteres etne an jedem |

Monatsersten fällige Unterhaltsrente von zusammen 30 dreißig Reichsmark

monatlich zu zahlen, 2. die Kosten des"

Rechtsstreits werden dem Beklagten au!- erleat, 3. das Urteil ist vorläufig voll- \treckbar. Die Kläger laden den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts streits vor das Amtsgericht in Pr. Eylau auf den 27. Januar 1927, vor mittags 9 Uhr.

Pr. Eylau, den 15. November 1926,

Amtsgericht. Abt. 2.

[86819] Oeffentliche Zustellung. Der Nechtsanwalt Dr. Ernst Salinger

in Berlin, Oranienstr. 2, klagt gegen det

Kaufmann Fritz Reuter, früher in Han

burg - Wandsbek, Königstr. 45, unter deli

Behauptung, daß dieser ihm an Gebührel für die Vertretung in Sachen Pefsarta| 229,20 verschulde, mit dem Antrag auf Zahlung von 229,20 .46 nebst 9 vom Hundert Zinsen seit dem 15. 4. 192 Zur mündlichen Verhandlung des Yechth streits wird der Beklagte vor das Amt geriht in Berlin-Mitte, Abt. 75, l Berlin, Neue Friedric\tr. 12/15, 11. Stol Zimmer 217/219, auf den 7. Februak 1927, vormittags8 10 Uhx, geladen.

Berlin-Mitte, den 16. November 192 Der Gerichts\{hreiber des Amtsgerichts.

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Bekanntmachung, betreffend den Einlösungskurs für Goldmark- Reichs\chaßanweisungen K von 1928.

Bekanntmachung über den Londoner Goldpreis. Preußen.

Ernennungen und sonstige Personalveränderungen. Bescheid über die Zulassung von Zündmitteln.

O A C L E E E E E S t o D

Amiliches.

Deutsches Reich.

Bekanntmachung.

Der Einlösungskurs für die am 9. Juni d. J. aus- gelosten, am 1. Dezember 1926 rüczahlbaren 2 bis 5zinsigen auslosbaren Goldmark-Reichs\chaßanweisungen K von 1923 fowie für die am 1. Dezember 1926 fällig werdenden Zinsscheine dieser Schaßanweisungen beträgt eine Reichsmark für eine Goldmark.

Berlin, -den 23. November 1926.

Reichs\chuldenverwaltung.

Bekanntmachung

über den Londoner Goldpreis gemäß 8 2 der Ver- ordnung zur Durchführung des Gesezes über wert- beständige Hypotheken vom 29, Juni 1923. (RGBl. 1 S. 482.)

Der Londoner Goldpreis beträgt tür eine Unze Feingold 84 sh 10 d, für ein Gramm Feingold demnach . 32,7294 pence. Vorstehender Preis gilt für den Tag, an dem diese Bekannt- machung im Reichsanzeiger in Berlin erscheint, bis einschließli des Tages, der einer im MNeichsanzeiger erfolgten Neuveröffentlichung vorausgeht.

Berlin, den 23. November 1926.

Devisenbeschaffungsstelle, Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Seel. ppa. Goldschmidt.

Preufzen.

Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung. Der Ministerialrat im Preußischen - Ministerium für

Wissenschaft, Kunst und Volksbildung Dr. jur. Max Sißtler ist zum Kurator der Universität in Kiel ernannt worden.

Zündmittelzulassungsbescheid.

__ Für den Bezirk des unterzeichneten Oberbergamts werden hiermit zum Gebrauch in den der Aufsicht der Bergbehörde unterstehenden Betrieben, aus\ließlich der Schlagwettergruben, die nachstehend bezeichneten Zünd mittel zugelassen:

a) Hersteller : Elektrozünder G. m. b. H. in Groß Salze, b) Bezeichnung der Zündmittel.

1, Elektri\her Brückenglühzünder mit Messinghülse und brenn- barer Isolierung

2, Elekttri\her Brückenglühzünder mit Papphülse und brenn- barer JIl1olierung.

3. Eleftriiher Brückenglühzünder

__ brennbarer Jfolierung. ec) Herstellungsort : Groß Salze. d) Beschreibung der Zündmittel: 1, Die Brückenglühzünder haben entweder eine 40 mm lange Messingaufsteckhülse mit 7 mm äußerem Durchmesser oder eine 29 mm lange Me'singeinstethülse mit 65 mm äußerem * Durchmesser, Der feste Zündkopf ist mittels Schwefelvergußinasse in der Hülse befestigt. Die Zünderdrähte sind verzinkte Eisendrähte von 0,6 mm Durchmesser. Zur JIsolierung sind sie entweder mit einem 13 mm breiten roten Papierband oder mit einem 9 mm breiten hellbraunen Papierband und darüber mit Baumwollfäden umwickelt bezw, umsponnen sowie mit Kabelmasse imprägniert.

« Die Brükenglühzünder haben eine 34 mm lange, gelbe Papphülse von 8,5 mm äußerem Durhmesser. Jn dieser ist der feste Zundkopf mittels Shwefelvergußmasse befestigt.

Zünderdrähte und deren S}olierung wie bei 1,

mit Vergußkörper und

gung dex interalliierten Militärkontrolle.

einschließlich des Portos abgegeben.

3, Die Brükenglühzünder haben einen ungefähr 22,5 mm langen, nach oben si verjüngenden und zugespißten Verguß- körper, dessen Durchmesser unten 7,5 mm, oben 5,5 mm mißt und der einen gelben, bronzeartigen Anstrich trägt. N feste Zündkopf befindet sih in der Spitze des Verguß- örpers.

Zünderdrähte und deren JIsolierung wie bet 1,

Besondere Bedingungen: Für Schlagwettergruben sind die Zünder nicht zugelassen. Breslau, den 15. November 1926.

Preußisches Oberbergamt. Fischer.

E

Nichtamtliches.

Deutscher Reichstag. 236. Sißgung vom 23. November 1926, nahmittags 3 Uhr. (Bericht des Nachrichtenbüros des Vereins deutscher Zeitungsverleger. *)

Am Regierungstishe: Reichsminister des Auswärtigen D: Stresemant, Reichswirtschaftsministex Dr. Curtius.

Präsident L ö b e eröffnet die Siyung um 3 Uhr.

__ Auf der Tagesordnung steht die Aussprache über die auswärtige Politik, Verbunden werden damit die deutschnationale Fnterpellation über die Flaggen - hissung in Washington, der völkische Anträg auf Kündigung der Locarno-Verträge und der An- trag allex bürgerlichen Parteien zur Kriegs schuldfrage.

__ Als exster Redner gibt Abg. Emminge r (Bayer. Vp.) eine gemeinsame Erklärung der Regierungsparteien ab. Er führt aus:

J habe im Namen der Reichstagsfraktionen des Zentrums, der Deutschen Volkspartei, der Deutshen Demokratishen Partei und der Bayerischen Volkspartei folgende Erklärung abzugeben: Die von den Regierungsparteien unterstüßte Außenpolitik erstrebt als oberstes Ziel die Befreiung Deutschlands. Einen bedeutsamen R dieser Politik bildete zuleßt der im September dieses Jadres erfolgte Eintritt Deutschlands in den Völkerbund. Er Lat sich nah Ueberwindung mannigfaher Schwierigkeiten unter Be- dingungen vollzogen, die den wesentlichen Forderungen Deutsch- lands bezüglich seiner völkerbundlihen Rechte und Pflichten ent- prachen. Vor allem dur die Wahl als ständige Ratsmacht und die in Locarno vorangegangene Anerkennung der besonderen Lage Deutschlands hinsihtlich seiner Verpflichtungen gemäß Artikel 16 des Völkevbundpaktes. Von diesem Ergebnis nehmen die Regie- rungsparteien mit Befriedigung Kenntnis. Wir billigen Weteehin die Haltung, welche die De Völkerbundsdelegation in Genf eingenommen hat, eine Haltung, die ebensowohl den Willen Deutschlands zu loyaler und aufbauender Mitarbeit an dem des Völkerbundes wie sein unershütterlihes Streben nah Frei- R und Gleichberechtigung in eindrucksvoller Weise vor aller

elt bekundet hat. Bei der entscheidenden Wichtigkeit, welche die Gage der Abrüstung für die Sicherung des O und den Bestand des Völkerbundes hat, wird sich die Mitarbeit Deutschlands in Genf mit besonderer Tatkraft auf die Herbeiführung der all- gemaen Abrüstung als rechtlihe und politische E rung der Deutschland zunächst einseitig aufgezwungenen A rüstung zu er- strecken haben. Der Versuch, den Eintritt Deutschlands in den Un Ausgan( spunkt einer Aktion zu machen, deren Weiterentwi lung die Verständigung mit Frankreich und eine voll- Le und endgültige Befreiung der noch beseßten Gebiete wie auch die Wiedervereinigung des deutschen Saargebietes mit dem Mutterland herbeiführen soll, E unsere uncingeshränkte Zu- stimmung. Eine eingehende öoffentlihe Erörterung über die Ver- handlungen von Thoiry und ihre bisherige Fortentwickelung halten wir im gegenwärtigen Stadium s{chwierigster S er und angene Vorerörterungen nicht L und förderlich,

ines stellen wir jedoch mit Nachdruck fest: Der Grundgedanke und das politische Prinzip von Thoiry sind dadur nit als fals erwiesen oder auch nur entwertet, daß. sih ihrer shnellen Ver- wirklichung zunächst offenkundige Hemmungen en tén ung öjung

iele

haben. Die innere Verflochtenheit der in Thoiry erörterten L mit dem Gesamtkomplex der Reparationsfragen und dem Problem der interalliierten Q ist dabei ebenso zutage getreten, wie der natürliche Anspruch anderer Mächte na itiwirkung und Einflußnahme auf die künftige Entwickelung. Mit nahdrücklihster Zustimmung begleiten wir die Bemühungen des Herrn Ministers des Auswärtigen um baldigste datummä A ane Beendi- ie ir erwarten ferner daß der Herr Minister bei den im Zuge befindlihen und no folgenden Verhandlungen keine Ausgestaltung des sogenannten Jnvestigationsrehtes des Völkerbundes annehmen wird, die über den rehtlihen Rahmen und den klaren Wortlaut des Art. 213 des Versailler Vertrags inausgeht. Fnsbesondere lehnen wir jeden Versuch, uns widerrechtlich eine unterschiedliche Jnvestigationsform

_*) Mit Ausnahme der dur Sperrdruck Par L ee IoTenon Neden

der Herren Minister, die im Wortlaute wiedergegeben sind.

keit auf dem bisherigen Wege weiterzuschreiten, au

für die entmilitarisierte Rheinlandzone aufzuzwingen, ab. Fns« esamt werden wir die Reichsregierung auf dem in Genf und hoiry begonnenen Wege zielbewußt weiter E Wir ero warten dabei von ihr tatkräftige Betonung unseres politischew Rechts auf Befreiung der beseuten Gebiete und Ausnuztung der Deutschland auf Grund der Verträge zustehenden Bewegungs- ian Der Kernpunkt der Verhandlungen von Thoiry war vow eutsher Seite Verständigung mit Frankreich unter Anpassung der Reparationsleistungen an die zunehmende Verflechtung der Völker auf weltwirtschaftlihem und weltfinanziellem Gebiet. Jedem Versuch, mit diesem e und nur bei starkem freiwilligen Entgegenkommen Deutschlands und in verständnis= voller Zusammenarbeit mit anderen Großmächten lösbaren Problem Fragen zu verbinden, die mit ihm rechtlich und tatsächlih nich:s zu tun haben, werden wir uns twviderseßen, Sollte ohne Vers schulden Deutschlands die abshliezende Regelung der in Thoiry verhandelten Fragen sfi infolge der großen internationalen Zuse fammenhänge dieses Fragenkompleres tveiter verzögern, fo fordern wir die Reichsregierung auf, im Festhalten an der Linie der bisherigen Außenpolitik jede andere Möglichkeit zur beshleus« nigten Befreiung der beseßten Gebiete auszunußen. Mit Genug- . tuung und tiefer Befriedigung haben wir von den Ergebnissen der Gemeindewahlen in Ost-Oberschlesien Kenntnis genommen. Troß schwerster materieller, seelisher und völfischer Bedrängnis| ist im Jndustriebezirk, dem eigentlichen Oberschlesien, eine uns bestrittene deutsche Mehrheit gewählt worden. So find in der Hauptstadt Kattowiß 23518 Stimmen für die rein deutschen Listen, 15714 für die rein polnischen Listen abgegeben worden, 34 vein deutsche, 19 rein polnishe neben 7 gemischt=twirtschafts lichen Mandaten zuftandegekommen. Jn Königshütte haben von 32 280 Stimmen die rein deutschen Listen 22 247 und 38 von insgesamt 62 Mandaten, die rein polnischen Listen nur 8744 und 17 Mandate erlangt. Aehnlich sind die Zahlen in allen anderèn nennenêswerten Jndustricorten, Wir geben der Ertvoar- tung Ausdruck, daß die polnische Regierung aus diefer laren Willensäußerung dexr ostohershlesischen Deutschen die ents sprechenden Folgerungen ziehen und ihnen dieselbe vertragss mäßige Behandlung .zuteil werden lassen wird, die Deutschland seinen polnischen Minderheiten troß ihrer unvergleichlich gea ringeren Zahl angedeihen läßt. Unseren Volksgenossen aber danken wir. für ihr. Bekenntnis zum Deutschtum, das auch dev Fehlspruch von 1921 nicht hat erschüttern können. (Lebhafter Beifall.) E Abg. Dr. Hoe b f ch (D. Nat.): Meine Freunde haben dem Vorschlag zugestimmt, dak die Erklärung des Reichomini ters des Auswärtigen zur Angelegenheit der “Dein Allgemeinen Zeitung“ im Haushaltêaus\chuß weiter- beraten werde. Ohne anf Einzelheiten der Angelegen- heit einzugehen, möchte ih als Berichterstatter des Aus- wärtigen Ausschusses mich nachdrücklich ‘wehren gegen die An- regung des Reichêfinanzministers zum Ausbau eines Gebäudes in der Wilhelmstraße. Das würde nur neue Unruh-: und Kosten verursachen, ohne den Dienstbetrieb in irgendeiner Weise zu ers leichtern. Warnen mus ih auch davor, daß man glaubt mit dem bisherigen Abbausystera das Auswärtigé Amt als folches abbauen zu können. Bei der außerordentlichen Belastung dieses Amtes gerade mit den wirtschaftlichen Fragen * bitte ih die Etats- referenten der vershiedenen Fraktionen, ihre Aufmerksamkeii zw richten auf den Nachtragsetat für den Völkerbund. Die Ente scheidung ist gefallen, jeßt gilt es für eine möglichst gute Arbeit im Dienste der deutschen Jnteressen in Genf zu sorgen. Der neue englische Botschafter hat bei seinem Empfang durh den Herrn Reichspräsidenten davon gesprochen, daß er sein Amt ans trete in einem neuen Abschnitt der Geschichte, in welhem man mit Sicherheit guten und versöhnlichen Beziehungen der Völker entgegensehen könne. Das ist dieselbe Feststellung, die auch der englische Ministerpräsident in seiner Guild-Hall-Rede getroffen hat, daß nämlich Locarno zunächst nur eine Hoffnung und nicht eine Tatsache ist, Auf der englischen Reichskonfereng ist jeßt auch die Frage behandelt, aber wohl noch nicht entschieden worden, ob die großen Selbstverwaltungskolonien dem Locarno-Vertrag as ratifizierend beitreten sollen oder nicht. Auch in dieser rage s{eint die Guild-Hall-Rede des englischen Ministerpräsi« denten gute Aussichten zu zeigen, Wir freuen uns und begrüßen es, daß es dem deutschen Botschafter in Washington, Herrn b, Malßan, gelungen ist, während der Zeit seiner gesamten Tätig« i den l dem wir mit Befriedigung ein Zusammenkommen mit den Vereinigten Staaten festgestellt haben, Die Vereinigten Staaten sind ja vom Bedeutung für die große Politik auch in Europa. Wenn er sich aber verpflichtet gefühlt hat, am Waffenstillstandstage auch dis deutsche Flagge auf Vollmast zu seben, so müssen wir doch bes tonen, daß man durch die diplomatische Etikette, die es dem Bots schafter des Deutschen Reiches nicht ermöglicht haben - soll, sich dem Beschluß des diplomatischen Korps zu entziehen, das ein- Lihe elementare und berechtigte Gefühl des deutschen Volkes nicht umbiegen kann. Das dürfte nicht geschehen! (Lebhafte Zu- stimmung bei den. Deutschnationalen,) Darum ist uns diese. Handlung des Botschafters nicht erklärlich; sie bedeutet eine Ver- leBung von Jmponderabilien, deren Bedeutung gerade in diesem Falle sehr groß war. Wenn der deutshe Botschafter sich ge- weigert hätte, die Flagge an diesem Tage zu seßen, #9 würde das sicher gerade . auch der Amerikaner verstanden! L Dessen - Volk so stark - und fest national - r es Bir haben immer auf dem Standpunkt gestanden, der auch die An- Â t- der amerikanischen N E darstellt, daß eine Gesamt» ösung der Reparationsfrage sür Europa und für Deutschland, *

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