1926 / 274 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 24 Nov 1926 18:00:01 GMT) scan diff

Mmonatiger Frist zum 1. Fanuar oder 4. ¡Juli ganz oder teilweise zu fündigen, a) wenn der Schuldner die Zinsen und e niht pünktlich zahlt F 9 Abs. 1a) oder die Feuerver- Eber p das Grundstück nicht nah Abs. 1c fortseyt oder die Versicherungsbeiträge nicht püukt- lih abführt;

b) wenn der Sc{hulduer sich den sabungsmäßigen Anordnungen des Vorstands troß wiederholter Mah- nung nicht fügt;

c) wenn der Erwerber des landeten Grundstücks oder vaurechts die itglicdschaft lchnt (§8 4 u. S);

d) wenn die M aMecionltnag oder Zwangsversteigerung eingeleitet ist;

e) wenn der Schuldner in Konkurs gerät oder die Zahlungen ecinsteUt;

f) in sonstigen in die Schuldurkunde aufzunehmenden Fällen, in denen cs die Sitherheit der Anstalt er- fordert.

Bei Gefahr im Verzuge- kann jedoh der Vorstand die sofortige Rückzahlung des Darlehns und des Zushußdarlehns verlangen. Dem Schuldner steht hier- gegen innerhalb einer Woche die Be- werde an den Verwaltungsrat offen, welcher endgültig unter Ausschluß des Rechisweges entscheidet. Tie Kündi- gung ist ju widerrufen, wenn dexr jäumige Schuldner (a) die aus der Be- triebsmasse geleisteten Vorschüsse nebst Verzugszinsen 9 b) und die etwa er- wa@senen Kosten in voller Höhe er- staltet hat.

Bei einer zweiten Hypothek Hat die Kündigung mit der in Absay 1 be- stimmten Frist in dexr Regel zu €r- folgen, wein das Grundstück über die Wertgreaze von 80 vH hinaus neu be- lastet wird, und fie muß erfolgen, wenn sie der Vürgschaftsverband verlangt aus Gründen, welhe die Stadtschast seibst zur Kündigung berechtigen.

“©) Eintritt des na h - eingetragenen Gläubigers. S 14. Auf Antrag eines nah der Stadt- schaft eingetragenen Gläubigers, welcher unter Zahlung von 4 vH seiner Pupothet sich verpflichtet, _für den säumigen Schuldner die rückständigen Leistungen und Feuerversicherungsbeiträge nebst Kosten ju zahlen, kann der Vorstand zu den Akten ux das Grundstück einen entsprechenden Vermerk eintragen lassen. Lehnt der Vor- stand die Eintragung cines jolen Ver- merks ab, so steht dem Antragsteller die Beschwerde an den Venwaltungérat frei, dessen Entscheidung endgültig ist Von der Eintragung baben die weiter nas eingetragenen Gläubiger, soweit fie der Stadtschaft bekannt find, Mitteilung zu erhalten. _Auf Grund des Vermerks erbält der G:äubiger im Falle der Säumnis des Schuldners Nachricht mit derx Aufforde- rung, innerhalb zwei Wochen nad dem Bohändigungstage die rüdständigen Leistungen und Feuerversicherungsbeiträge samt den “Kosten gegen Abtretung zu zahlen und weiterbin die Zinsen und Bei- träge an den Fälligkeitstagen zu ent- richten. Auch hiervon sind die der Stadt- schaft bekannten naceingetragenen Gläu- bîcer zu benachritigen. Solange der Gäubipger die Zahlungen pünklih leistet, bebt ihm das Recht vorbehalten, bei ener Uebernahme des Grundstüks durch freihändigen Anktuf oder im Wege der Zwangsversteigerung das Stadtsafts- dartehn mit allen sabungösmäßigen Nechten u?d Pflichten nah § 4 zu übernehmen.

Für einen solcen nacheingetragenen Hypothekengläubiger ist ferner auf Antrag des Schuldners nah Benachrichtigung der bekannten naceingeiragenen Gläubiger zu den Akten zu vermerken, daß der Schuldner fs verpflichtet, niht ohne Genehmigung es nacheingetragenen Gläubigers über sein Guthaben an der Tilgungömasse zu verfügen und ferner die Hypothek loschen zu lassen, wenn sie sih mit dem Eigentum in einer Person vereinigt. Zur Sicherung dieser leßten Verpflichtung ist eine Vor- merkung im Grundbuche einzutragen.

9, Wshung und Erneuerung, § 15. Nach der vollständigen oder teil- weisen Tilgung des Darlehns (§8 12 und L 15 Abs, 2 und 3) erhält der uldner, L

Ver- ab-

weit nicht die Bestimmungen in den

Z 9 Abs. 3 und 14 . 3 entgegenstehen oder das Guthaben an der T smafsse von der Stadtschaft gemäß § B in Anspru genommen wird, söschungs- fähige Quittung, bei Teilrückz Zungen unter Vorbehalt des Vorranges für den Mest des Stad!\chaftsdarlehns.

Auf Antrag des Darlehnssc{uldners ist ihm eine solhe Quittung in Höhe seines Guthabens an der Tilgungsmasse au son dann zu erteilen, wenn 5 Jahre seit dem 1. Januar des Jahres verstrichen Br, in welhem die leihung des

rundstückts oder die leßte Erneuerung (S 15 Abs 3) oder die E Umwandlung

Darlehns unter Anrechnung des Gut- habens 12 Abs. b) vorgenommenworden ist. Das Guthaben wird hierbei nur in der Höhe berücfsihtigt, wie sih sein Be- stand na dem lehten Zahresabshluß ergibt. Der Vorstand ist jedo berechtigt, ür das Restdarlchn einen erhöhten tlgungsbeitrag zu verlangen.

Auch kann der Darlehns|huldner ab- gesehen von der Beleihung eines Evbbau- rechts nah erneuter Feititellung des Beleihungêwertes seines Grundstücks eine Erneuerung des Stadtschaftsdarlehns unter Ausschüttung seines Guthabens an der Til ungsmasse in der nah Abs. 2 festzu- stellenden „Höhe fordern, soweit die“ Be- ‘Teihungshöhe dies zuläßt und die Be- Ftimm in den S8 8 Abs. 1, 9 Abs. 3 und 14 Abs. 3 nicht entgegenstehen.

Quittungen erteilt

weitergezahlt werden.

IV. Pfandb F 16. i ( lichen Beleihungsmitte

Sachsen fandbriefe

haft ausgefertigt. 8 17. Der

Sachsen im Umlau

stadtshaft muß in

Hypotheken ni theken noch die Einzie

der ausführbar,

zu erseßen.

Nennwertes unter Börsenpreise bleibt.

der Zentralstadtshaft gemäß den r der Saßung der Preußischen Zentralfstadt- Erb- | {

und ist weder die Eianjuns durch Hy

enen

riefe.

1, Art der Pfandbriefe. Zur Beschaffung der erforder-

[l werden

2, Sicherheit, Gesamtbetrag f Rechnung der Stadtschaft der Provinz

der

Uebrigens müssen für das Darlehn, so- weit über dasfelbe nicht löshungsfähige ilt sind, auch weiterhm ohne Rucksicht auf die abgestoßenen V träge die bisherigen Zinsen und Beiträge

für

Rechnung der Stadtschaft der D reußischen Bag »riften

für

fe befindlichen

jeweili

andbriefe der Preußishen Zentral- fe s Höhe De Nenn- werts jederzeit dnrch Hypotheken gleicher Gattung von mindestens gleihec Höhe und mindestens gleichem Zins8ertrage gedeckt sein. Jst infolge der Rückzahlung von Hypotheken oder aus einem anderen Grunde die vorgeschriebene Deckung durch vollständig vorhanden

Þ0-

ung eines ent- sprechenden Betrages von Pfandbriefen Preußischen Zentralstadtschaft sofort so hat die Stadtschaft die fehlende Hypothekendeckung einstweilen durch Schuldverschreibungen des Reiches oder eines Landes oder durch bares Geld Die Schuldverschreibungen dürfen höchstens mit cinem Betraze in Ansaß gebracht werden, dex um 5 vH des threm Einer Deckung be-

gen

ditrfen nicht die eingelösten Pfandbriefe. Als eingelöst gelten die zu den Tilgungs- massen gelangten und die ju dem Zwede

der Tilgung aus den Barbestä selben aufgerufenen Pfandbriefe,

eständen der-

«Fn

den Gesamtbetrag der Hypotheken sind

sind, nit einzurechnen.

Stadtschaft

Pfandbr

diejenigen Beträge, welche bereits getilgt, aber noch nicht löschungsfähiz quittiert

Den Jnhabern der für Rechnung der ausgegebenen

iefe

der Preußischen Zentralstadtschaft haftet für alle aus diesen Schuldverschreibungen entspringenden Forderungen als Gesamt- s{huldner mit der Stadtschaft unmittel- bax der Provinzialverband von Sathsen.

Diesem haftet für die infolgedessen ge- leisteten Zahlungen nebst den Zinsen,

deren j j IA bestimmi, mögen der

Deckungsmittel und Ersaßanspxrüche.

V, Gelsdmi

ttel.

1. Einzelne Massen. & 18. Die Geldmittel der Stadtschaft

bestehen in: f a) der Betriebsmasse, b) der Tilgungsmasjse, c) der Sonderrücklage.

jeweilige Höhe der Provingtal- das gesamte Ve Stadtschaft einshließlih aller

Ter-

Die neben den Zinsen zu zahlenden

Beiträge fließen

a) bei ciner ersten Hypothek mit 5% vH in die Betrieb8masse zur Bestreitung der Verwaltunzskosten

19),

A4 vH in die Tilguugsmasse (F 24), % vH in die Souderrücklage, diese 20 vH des Gesamtbestandes an

ersten Hypotheken erreicht hat, von

bis

da ab in die Tilsgungsmasse (§8 22,

24 ! b);

b) bei einer ziveiten Hypothek mit 1 vH in die Betricbsmasse zur Bestreitung derx Verwaltungskosten

(8 19),

1 v§H in die Tilgungsmasse 24), 2% vH in die Sonderrücklage, bis diese 50 vH des Gesamtbestandes an zweiten Hypotheken erreiht hat, von da ab in die Tilgungs8masse (§8 22,

2d ! Þb).

Der Verwaltungsrat ist berechtigt, den Beitrag zur Betriebsmasse zu - erhöhen

oder zu ermäßigen (§8 9

1a).

Der iu § 9 Abs. 1b 4 bestinmte Bei-

trag von

5 vH der ersten Hypothek

fließt bis zu der vorbestimmten Höhe in

die Tilgungsmasse.

Die Stadtschaft ist

berechtigt

unter Haftung des Provinzialverbandes der

Provinz Sachsen zur Ausübung der ihr obliegenden Tätigkeit bei der Reichsbank, bei anderen öffentlichen E oder bei

Banken Daulchen,

nötigenfalls gegen

Hinterlogung von Wertpapieren, auf-

zunehmen.

Verfügbares Geld darf die Stadtschaft nußbar mathen durch Anlegung bei der Sächsischen Provinzialbauk, durch An-

kauf der Is nklombardfähiger We

rtpapiere.

2. Belriebsmasse.

a) Einnah

4

mit 5s vH, bei ei

men.

ner zweiten

e der Preußischen |* aft und anderer reihs-

19. Jn die Betriebsmasse fließen: die jährli bei einer ersten Hypothek

mit

1 vS des Stadtschaftsdarlehns zu leistenden Beiträze 18);

b) die außerordentlihen Einnahmen. Bu den leßteren gehören außer den nah § 14 zu zahlenden Gebühren ins- besondere die Zinsen der verfügbaren

Bestände der Masse, welche unbeschadet jederzeitiger

der Möglichkeit

Flüssig-

mathung zinsbar und sicher anzulegen sind. g b) Ausgaben. § 20. Aus der Betriebsmasse sind die

persönlichen und sachlichen

osten

der

Geschäftsverwaltung zu bestreiten. Die Mittel der Betriebsmasse dienen zur Ge- währung der Zuschußdarlchen, der Bau-

gelddarleben und von

die bewilligten Stadtschaftsdarle § 21. Ueberschüsse, welche si

Betriebsmasse am Ja

geben, verbleiben ihr bi

Vorschüssen

; zur Erre ch

auf

9). d für die

er- ung

eines Bestandes von 10 vH des Pfand-

briefumlaufs und fließen darüber hinaus

zu den Sonderrücklagen zemäg § 18

bj. 2, a und b.

3. Sonderrüdcklagen.

§ 22. Die Sonderrücklagen werden

aus den hierfür anffommenden jährlichen

Beiträgen 18 Abs. 2) den Ueber-

shüssen der Betriebsmasse 21) und

en Zinsen der eigenen Bestände ge- bildet. Sie dienen zur Deckung von

Ausfällen an Kapital, Zinsen, Beiträgen

und Kosten 28) sowie zur Sicherung

gegen solhe Ausfälle.

4. Haftung der Mitglieder.

S 23. An die Haftung der Sonder-

rüdcklage {ließt sich die Ss nah

ersten und zweiten Hypotheken getrennte

Haftung der Mitglieder der Stadtschaft

5 Abj. 2). Die Zuschüsse können aus

den baren Beständen der Tilgungsmasse

(S 24) entnommen werden.

5. Tilgungsmasse.

a) Einnahmen.

S 24. Jn die Tilgungsmasse jedes be-

lichenen Grundstücks gelangen

a) das alljährlich vom Schuldner bei einer ersten Hypothek zu zahlende A vH des Stadtschaftsdarlehns, bei einer zweiten Hypothek mit dem im § 9 bestimmten Zuschlage von 4 vH der ersten Hypothek 1 vH;

b) der jährliche Beitrag von 4 vH bei ersten bzw. 2s vH bei zweiten Hypo- theken, sobald die Bestäfide der Sonderrücklagen die im §18 Abs. 2 a und b vbezcihnete Höhe erreicht haben;

c) die von dem Schuldner gezahlten Barbeträge sowie die an Zahlungs- stati gegebenen Stadtschaftsbriefe (38 12, 13);

4) die Zinsen, welche auf den getilgten Darlehnsanteil entfallen, Uber welchen lTöshungsfähige Quittung noch nicht erteilt ist;

e) die besonderen Tilgungëbeträge 9 Abs, 1 a);

I) die Zirsen der Bestände dex Til- gungsmasse.

Der Vorstand ist berechtigt, das Gut-

haben des Grundstücks zur Deckung von

Rüdkständen aus den mit dex Dar-

lehnsgewährung zusammenhängenden

Schuldnerleistunzen in Anspruch zu

nehmen.

Bei einem Wechsel des Eigentümers des beliehenen Grundstüs odex des Erb- bauberehtigten geht das ‘Tilgungsgut- haben, soweit es nicht acmäß Abs. 2 in Anspruch genommen wird, auf den Ex- werber über.

b) Verwendung.

S 25. Spätestens am Schlusse jedes Halbjohres ist der bare Bestand “dex Tilgungsmasse zur Einlösung von Pfand- briefen der Preußischen Zentralstadtschaft deëjenigen Zinsfußes, in welchem das auf das Grundstück eingetragene Dar- lehén gegeben ist, zu verwenden.

Die Forderung (Hauptshuld) aus dem Pfandbriefdarlehn erlisht durch Auf- rechnung mit dem Tilgungsguthaben. Ueber die Löschung der getilgten Be- träge gelten die Vorschriften in § 15. Der nah vollständiger Tilgung des Dar- lehns etwa verbliebene Bestand des Tilgungsguthabens ist an den Grund- stückseigentümner bei dessen Austritt

Ta zurückzuzahlen.

6. Hastung des Bürgschafstsverbandes.

8 2b. Fur die bei zweiten Hypotheken nach Ers: psnng der Sonderrücklage und der Ersaßan]sprüche gegen die Mitglieder der Stadtshaft (Z 5 Abs. 2 und § 23) etwa noch verbleibenden Ausfälle haftet der Bürgschaftsverband 8), vorbehalt- lih der Erstattung aus Säteren Be- ständen der Sonderrücklagc.

T. Leistungeu der Darlehusnehmer.

8 27, Die Darlehnsnehmer haben

1. an Zinsen und Beiträgen bis zu einer anderiveitigen Beschlußfassung des Verwaltungsrats für erste Hypo- theken 1 vH, für zweite Hypotheken 2% vH mehr zu zahlen, als dev Zinsfuß der gewährten Pfandbriefe beträgt (8 9, 1 a); bei Beleihung von Erbbaurechten ist außerdem cin besonderer Tilgungsbeitrag zu zahlen;

. etwaige Vorshüsse aus der Be- triebsmasse zur Deckung wrück- ständiger Zinsen und Beiträge oder nicht gezahlter Feuerversicherungs- beiträge mit den festgeseßten Ver- ugszinsen zu erstatten 9, 1b);

. beim Verkauf der Pfandbriefe der Preußischen Zentralstadtshaft durch die Stadtshaft eine Kapital- beschaffungsgebühr zu zahlen.

Außerdem sind von den Darlehns-

nehmern zu tragen: die Kosten der Vor-

bereitung und Vollziehung des Darlehns- geschäfts, der Abschäbung des Grundstücks, er Eintragung in das Grundbuch, der

Umwandlung, Erneuerung oder Löschung

des Darlehns, der Kündigung und Ein-

lösung der Pfandbriefe, die sämtlichen

Kosten des gerichtlihen Verfáäbrens, die

Kosten dex Herstellung und Stempelung

der Pfandbriefe sowie der Kursverlust.

8. Haftung bei Hypothekenausfällen. . Für Ausfälle bei Hypotheken haften in nadbstehender Reihenfolge: A. bei ersten Hypotheken 1. die Sonderrücklage für erste Hypo- theken 22): E . die Mitglieder der Stadtshaft bis gu 5 vH Ihrer erststelligen Hypotheken- A5 25 I A . bei zweiten Hypotheken ; Mor ae -nbits für zweite Hypo- eken ; . die Mitglieder der SOEEN bis zu 10 vH ihrer zweitstelligen Darlehen (S 5°, § 23);

3, der Büröschattverband- 26).

VI. Verfassung und Verwaltung. i 1. Vorstaud.

__ Z 29. Die Stadtschaft wird unter Auf-

siht und unter Mitwirkung des Pro-

vinzialaus\{usses und des Provinzialland- tags dur den Vorstand und den Ver- waltung8rat verwaltet.

_Die unmittelbare Verwaliung der

Stadtschaft führt unter Aufficht des Pro-

vinzialauss{usses der Vorstand. Er be-

steht aus dem Direkior und mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Der Direktor oder im Behinderungsfalle ein anderes

Vorstandsmitglied vertreten die Stadt-

Gal gerihtlich und außergerichtlich, Die

dbriftliben Erklärungen des Vorstands

erfolgen unter der Zeichnung: h

„Der Vorstand der Stadtschaft

i det Provinz Sacsen“ :

mit der Unterschrift des Direktors oder

eines Vorstandsmitglieds. j

Zur Vollziehung von Urkunden, dur welche Berpilibtuaaea für die Stadtscbaft übernommen werden, sowie von Voll- maten ist die Unter rift des Direktors und eines weiteren Mitglieds des Vor- stands erforderli.

Kassenerklärungen werden durch die ge- meins{aftlichen Unterschriften zweier vom Vorstand hierzu Bevollmächtigter rechts- wirksam vollzogen. § 30, Zum Direktor der Stadischaft wird vom Landeshauptmann einer der ihm zugeordneten oberen Beamten ernannt. Sofern die Anstellung eines besonderen Beamten als Direktor der Stadtschaft er- forderlich wird, liegt sie dem Provinzial- auss{uß ob. x

aen Vorstandsmitglieder werden vom Provinzialauss{uß gewählt, der auch ¡bre Anstellungsbedingungen festseßt und ibre Reihenfolge in der Vertretung des Direktors bestimmt, :

S 31. Dem Vorstand werden die zur Grledigung der Geschäfte erforderli n Beamten vom Provinzialauss{uß - bei- gegeben und unteritellt. Der Direktor \o- wie die fonstigen Vorstandsmi: lieder und Beamten der Stadtschaft find Provinzial- beamte und unterliegen den für sie gel- tenden Vorschriften. ;

Veber bie Annahme, Kündigung und Ent- laffung der sonstigen Dienstverpflichteten sowie. deren Rechte und Pflichten ent- [cbeidet der Vorstand.

S 32. Der Vorstand mindestens zwei seiner Mitglieder besließt über die Anträge auf Bewilligung von Darlehen.

Der Direktor leitet die Geschäfte des Vorstands und hat Jahresrechnung nebst Belegen und Geschäftsberiht dem Ver- waltungsrat vorzulegen. Er ist der nächste Dienstvorgeseßte aller Beamten und An- gestellten der Stadtschaft. Im übrigen wird die Geschäftsführung des Vorstands dur eine vom Provinzialauss{uß zu er- lassende GesGäftüanwetiung geregelt.

2. Verwaltungsrat.

S 33, Dem Verwaltungsrate gehören an:

L. der Landeshauptmann als Vorsthender oder sein Stellvertreter im Bereich der Landesdirektion:

2. die Leiter der bffentlichen versicberungsanstalten der Sacbsen;

. vier Mitglieder und ebensoviel Stell- vertreter, die der Provinzialaus\{chuß aus der Reibe der Stadkschaftsmit- glieder auf die Dauer von 3 Jahren wählt P

4, zwei Mitglieder des Provinzialaus- thusses und ebensoviel Stellvertreter,

Der Direktor und die fonstigen Vor- stañdémitglieder nehmen an den Sißungen des WVerwaltungsrats nit beratender Stimme teil, : ;

Die unter 3 und 4 bezeihneten Mit- glieder scheiden aus dem Verwaltungs- rate aus, wenn die ihre Wählbarkeit be- dingenden Vorausseßungen wegfallen.

Der R ift beschlußfähig,

Feuer- Provinz

wenn mindestens fünf seiner Mitglieder, darunter der Vorsibende oder sein Stell- vertreter, anwesend sind, E

Bei Ano gibt im Falle der Stimmengleicbheit die Stimme des Vor- sibenden den Auss{lag. S

S 34. Der Verwaltungsrat beaufsichtigt die Geschäftsführung des Vorstands und prüft den Hausha, i8plan, die Jahres- rechnung und elwaige Saßungsänderungen vor. Ihm liegt ferner ob die E ana in den ihm ausdrücklih durch diese

aßung vorbehaltenen Fragen fowie in allen wichtigen Angelegenheiten der Stadt- haft, die niht zur Zuständigkeit des

andtags gehören. j _Der Verwaltungsrat set seine Ge- shäftsordnung selbst fest; diese bedarf der Aa des Provin eo,

Die itglieder e. erwaltungsérats erhalten für ihre Teilnahme an den Sibßungen Tagegelder und Reisekosten nach den für die Mitglieder des Provinzialcus- schusses geltenden Säßen. e

Solange der Verwaltungsrat noch ‘nicht eschaffen ist, werden die ihm obliegenden Geschäfte vom Provinzialauss{uß der Provinz Sachsen geführt.

3. Provinzialauss G: S § 39. Dem Provinzialaus\cuß liegt ob: die Wahl der nicht ständigen Mit- er des Verwaltungsrats und ihrer g qt n ges i i

. der Erlaß einer Schäßungsordnung;: . die Wahl des Direktors im Falle des § 30 Abs. 1, die Wahl der pustigen Vorstandsmitglieder 30 \. 2) und die Festseßung der Reihenfolge in der Stellvertretung Bestellung der sonst erforderlichen Beamten 31); j , die Beschlußfassung über den Ankauf und die Veräu sowie über die Verpfändung von Grundstücken, ab- gesehen von der Erstehung belichener Grundstüke in der Zwangsver-

ovinzialausschusses oder des Provinzial |

des Direktors 30 Abs, 2) und die

4, Provinziallaudtag. Dem Provinziallandtage liegt ob: Erlaß und die Abänderung der

bung; i

2, die Festtellung des Haushaltsplans; 3, die Prüfung und die Abnahme der

Jahresredbnung;

4. die Vet über die Aufe

lösung der Stadtschaft. : VII, Wertbeständige Beleihungen. _S 37. Die St| f ist berehtigi, ¡hren Mitgliedern den in § 1 bezeichneten dauernden Realkredit auch in wert- beständiger Form mittels Ausgabe von werb meinen Pfandbriefen der Freuiie [Gen Zentralstadtschaft, die über bestimmte Dtengen Feingold lauten, zu gewähren. Auf die wertbeständigen Stadtschafts=- darlehen (Goldhypotheken) und die wert- beständigen Pfandbriefe (Goldpfandbriefe) inden die Bestimmungen der Saßþung fugen Amwendung, soweit in den fol genden Bestimmungen nicht eine abs weicende Regelung getroffen worden ist, § 38. Der Di der im Um- lauf befindlihen Goldpfandbriefe muß in öhe des Nenmverts jederzeit durch Gold- »ypotheken von mindestens gleiber Höhe und mindestens gleihem Zinsertrage ge- deckt sein. Als Ersahdeckung können nur solhe twertbeständigen Schuldverschrei- bungen verwendet werden, die- vom Reiche oder einem Lande ausgestellt oder gewähr=-. leistet sind. E S 39, Bei freiwilligen oder Rückzahlungen von Gold- darlehen is der Vorstand in allen ällen berechtigt, die Zahlung der huldsumme in nicht ARIFEIE Golde- pfandbriefen derselben Art und des- jelben Zinsfußes gu fordern, in denen. das Darlehn gegeben ist. Das gleiche gilt für die Umwandlung solcher Dar lehen gemäß § 12 Abs. b. Die Kredit- ernenerung ist uur mit Zustimmung des Vorstands zulässig. : & 40. Der Beitrag zur Tilgungsmasse m a bei Goldhypotheken 1 vH. Der Vorstand ist berechtigt, eine dieses Sahes zu fordern. c p . Die Zinsen und Beiträge (§8 9 Abs. 1 a und 18) für Goldhypotheken sind halbjährlich. am 15. Juni und 15. erbe: im voraus an die Stadtfchaft zu zahlen. j j § 42, Der Geldwert aller aus einer Goldhypothek dem Schuldner obliegende Leistungen wird nah dem amtlich fest- E Preise E Feingold berechnet und in deutscher Reihôwährung gezahlt. Uls amtlich festgeftellter Preis für Fein- gold gilt nur der vom Reichswirtschafts- minister oder der von diesem bestimmten Stelle im Reichsanzeiger bekannt- gegebene Londoner Goldpreis. Die Um- rechnung in Reichswährung erfolgt nah dem amtlich notierten Kurse der Ber- liner Börse für das englische Pfftnd (Mittelkurs Auszahlung London), wobet r Kapitalxückzahlungen die dem Ver- alltage vorhergehende leßte Notierung, für Zins- und Beitragszahlungen 488 9 Abs. 1a und 25) die leßte Notierung in dem dem Fälligkeitstage vorhergehenden Monat zugrunde gelegt wird. Werden: die sichufdner verzögert, so 2

S 36, . der

fa

nots« wendigen

*rhöhung

hat dex Darlehnss{huldner den aus. einer Veränderung des Londoner Goldpreises oder der Pfundnotierung (Mittelkur§ Auszahlung London) entstandenen Ver- ‘lust der Stadtschaft zu erseßen.

VIII. Scchlußbestimmungeu.

S 43. Soweit die Kosten der Ver- waltung aus der Betriebsmasse nicht zu decken sein sollten, werden die erforder- lihen Vorschüsse vom Tanne geleistet. Solange diese Vo üsse nicht mit den Zinsen aus der Batriebsmasse erstattet sind, werden Uebershüsse aus dieser an die Sonderrücklage nicht ab- geführt 22).

S 44. Die Bekanntmachungen der Stadtschaft erfolgen durch den Deutschen Reichs- und Preußischen Staatsanzeiger und die Amtsblätter der Regierungas- bezirke Magdeburg, Merseburg und Er- furt sowie dur die etwa sonst noh vom Verwaltunzs8rat zu bestimmenden Zei- tungen « y

8 45. Die Verwaltungsbehörden der Provinz Sachseu find gehalten, dem Vorstand der E die in seinen Geschäften erforderlichen Auskünfte zu. erteilen und die Geschäfte der Stadtschaft uach Möglichkeit zu fördern.

L 46. Der Provin ialausschuß be- stimmt, wann die Stadtichaft ihre Tätig- keit aufzunehmen hat.

§ 47. Das Geschäftsjahr der Stadt- schaft ist das Kalenderjahr.

§ 48. Das nah einer Auflösung der Stadtschaft verbleibende Vermögen fließt

an den Provinzialverband der Provinz’

Sachsen, der es nur zun solcheu gemein- nübßigen oder wohltätigen Zwecken ‘ver- wenden darf, die nicht zu den geseßlichen R des Provinzialverbandes ge- ôren.

L 49. Diese Sabung tritt mit dent wang desjenigen Monats in Kraft, in dem ihre Veröffentlichung im Deutschen Reichs- uud Preußischen Staatsanzeiger erfolgt ist.

A ae Beidrückung- des Dienfstsiezels ausgefertigt. Merseburg, den 30. Januax 1926. Der Vorfißende des Provinziallandtags.

(L. S.) Betms.

Genehmigt dur Erlaß des Preußischen Staatsministeriums vom 14. Juli 1926 II 4 Nr. 594 M. f. V. [1 1142 Just. Min. 1V b 684 Min. d. Zun, 1 E 6861c Fin Min.

Merseburg, den 8. September 1986,

Der Landeshauptmanu:

steigerung.

Hübener,

Durch Beschluß der Gesellshafterver- samt vom 15. Oktober 1926 sind le S8 7 und 11 des Gesellschaftsver- trags geändert worden. Dr. John Becker VA infolge Ablebens als Ge- [Game rer ausgeschieden.

esel, den 9. November 1926. Amt3gericht.

Wesermünde-Lehe. [86500] In das Handelsregister ist eingetragen

worden : 11. 26:

1. Abt. B Nr. 23 am 9 Städtischer Schlacht. und Bebbat der Unterweserstädte Bremerhaven und Weser- münde, Gesellshaft mit beshränkter Haf- tung, in We ermünde-Lehe, mit dem Gegenstande des Unternehmens: Bau, die Einrihiung und“ der Betrieb eines Shlacht- und Viehhofes mit Neben- betrieben, in dem für das jeweilige Be- dürfnis der Städte Bremerhaven und Wesermünde C elithen Umfange. Jn- oweit hat die Firma und der Gegenstand es Unternehmens des städtischen Shlacht- und Viehhofes eine Aenderun erfahren sufolge des neuen Gesellschaftsvertrags vom 23. September 1926.

2. Abt. A unter Nr. 468 am 12. 11. 6 die Sra Heinrih Conrad, Kaffee- und Gasthausbetrieb „Vaterland“ in Weser- münde-Lehe, Hafenstr. 55.

Amtsgericht Wesermünde-Lehe, 12. 11. 96.

Wesseclburen. [86501 _ In unser Handelsregister Abteilun

ist bei der dg Fischerei esellschaft m. b. H, in Büsum (Nr. 6 des ters) folgendes „eingetragen worden.

Der Fischer Wilhelm Külper ist zum Geschä tsführer ernannt, Der Kaufmann Zau : rade is als Geschäftsführer aus- eschieden.

Wesselburen, den 2. November 1996.

Das Amtsgericht.

Westerland, (N In. unserem Handelsregister A G be der Firma C. M. Claasen, Westerland, eingetragen“ worden, da lalden E Westerland, den 16. November 1926.

Das Amtsgericht.

egi

die Firma er-

Wiesbaden. [86122 Handelsregistereintragungen. ;

B Nr. 832 bei der Firma Zigarrenfabrik Carl Büsgen, G. m. b. H., Biebrich a, RNh.: ais slbrer ist Fabrikant Sranz Carl Wilhelm Büsgen in Wies-

aden.

Vom 5. November 1928:

A Nr. 2688: Firma „Nassauische Dampfbrennerei Gebrüder Biel“ Wies- baden. Persönlich haftende Gesellschafter sind die Kaufleute Albert Biel und e rih Biel, beide in - Wiesbaden, em Johann Biel zu Wiesbaden ist Prokura erteilt. Die Gesellschaft ist eine offene Handelsgesellschaft und hat am 1. Mai

gonnen.

B Nr. 673 bei der Firma „Cibuko, |F

Mheinische Handels-Aktiengesellshaft für

Wirepegerzeugnisse und Lebensmittel“,

Wiesbaden: Dur Beschluß der General-

versammlung vom 26. August 1926 ist die

Gesellschaft aufgelöst. Kaufman Hans

Georg ulz in Wiesbaden ist Liquidator. Vom 8. November 1926:

A Nr. 2541 bei der Firma „Amg- Verlag Wiesbaden, Maus & Co.“ Wies- baden: Der Siß der Firma ist nah Frankfurt a. M. verlegt,

A Nr. 2689: Firma „Käuffer & Co.“, Wiesbaden. E haftende Gesell- safterin ist die Firma Rheinische Elek- trizitäts-Aktiengesellschaft in Die Gesellschaft ist eine Kommanditgesell- schaft und hat am 18. März 1920 be- gonnen. Es sind drei Kommanditisten vorhanden. Dem Oberingenieur Edwin

chaub und dem Kaufmann ra Beß, beide in Mainz, ist Gesamtprokura erteilt. Die Firma ist eine Zweigniederlassung der In Mainz bestehenden Kommanditgesell- haft Käuffer & Co,

B Nr. 226 bei der Firma „J, Poulet, Gesellschaft mit beschränkter Haftung“, Wiesbaden: Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist leben.

Vom 10. November 1926:

B Nr. 22 bei der Firma „Mitteldeutsche Creditbank Aa Filiale Wies- baden: Heinri rlanger ist nicht mehr stellvertretendes Vorstandsmitglied.

E E

er Firma „Hermann e Buh- und Papier- andlung - Prüß & Zutt“ Wiesbaden: eim Uebergang des Geschäfts auf Prüß Und Zutt sind die Verbindlichteiten, so- weit sie in der Anlage zum Vertrag vom 30, 7. 1926 aufgeführt find, übernommen

Vie, 9622 beide Firma „G

A. Nr, ei der Firma „Graphi Werkstätten Otto Lindemann“, A le baden: Die Firma ist erloschen.

B Nr. 833: Firma „Nuco“, Rauhof & Co, Likörfabrik, Spirituosen- und Wein-

andlung, Gesellshaft mit beschränkter

aftung”, Wiesbaden. Gegenstand des Ünternehmens is die Herstellung und der Vertrieb von Likören, Oa jung und Ver- trieb von Spirituosen und Weinen, sowie die Beteiligung an und Erwerb von gleih- artigen oder ähnlichen Unternehmungen. Das Stammkapital beträgt 20 000 Neichs- mark. Die Kaufleute Carl Peter Rauhof und Heinrich Stamm, beide in Wiesbaden, sind zu Geschästäführern bestelt. Dem Dr. jur. Wladimir von Chessin in Wies- baden is Prokura dergestalt erteilt, da u zugleih mit dem Geschäftsführer Kar

eter Nauhof Ent ist.

‘r Gesellschaftsvertrag is am 2. No- vember 1926 festgestellt, Die Gesellschaft wird vertreten durch die beiden Geschäfts. ührer oder dur den Geschäftsführer Carl

annheim,

| Gesellschaft if ges{lossen auf die Dauer | bis zum 31. Dezember 1936. Erfolgt bis 30. Juni 1936 keine TERURa seitens eines der Gesellshafter durch ein- eshriebenen Brief, so läuft der Gesell- sbatiavertra weiter bis zum 31, De- ember 1946 mit der jedesmal gleichen taßgabe, betreffend die Kündigung. Carl Peter Nauhof bringt als Stammeinlage das von ihm zu ba j [haft Likörfabrik, Spirituosen- und Wein- ndlung, nah dem Stande vom 25. Ok- tober 1926, mit Inventar, Einrichtung, Rezepten für die Likörfabrikation mit dem festgeseßten Geldwerte von 7500 Reichs- mark in das. Unternehmen ein. Die Be- kanntmachungen der Gesellshaft erfolgen durch den Deutschen Reichsanzeiger. Das Amtsgericht, Abteilung 1, Wiesbaden.

Wilhelmshaven, [86503]

ist am 13. 11. 1926 unter Nr, 585 ingetragen: A Conrad Kellner, Bremen, Zweignieder- lassung Wilhelmshaven. Persönlich haftende Gesellschafter sind: die Kaufleute Ernst Conrad Kellner und Friedrih Wil- helm Kellner in Bremen. i Kommanditgesellshaft: Die Aktien- g heinishe Stahlwerke uisburc-Meiderich is mit einer Einlage von 647 800 Æ und die Theodor Wupper- mann-Gesellshaft mit beschränkter f- tung in Schlebush-Manfort is mit einer R bon 24400 4 als Kommanditist beteiligt. Wilhelmshaven, 18, November 1926. Das Amtsgericht.

i Las G ister ift ei O n das Handelsregister ist eingetragen : 1. am 9. 11. 1926 zur Firma Annener Gas - Aktiengesellschaft in Annen B 28 —: Albert Utermann is aus dem Vorstand ausgeschieden und an seiner Stelle der Prokurist a. D. Louis Nuhfus aus Annen in den Vorstand gewählt.

2. am 15. 11. 1926: F zur Firma Rosiny - Mühlen - Aktiengesellschaft zu Duisburg mit Zweigniederlassung in Witten B 12 —: Die Prokura des Richard Janke und des Heinrih Kaulen ist olen N Firma W. Schulze- Vellinghausen, nhaber Heinr. Puth und Wilh. Freesen zu Witten A 353 —: Die offene Handelsgesellschaft is aufgelöst. Der Ingenteur ilhelm Freesen in Bommern führt das Geschäft unter Ueber- nahme der Aktiven und Passiven und unter der bisherigen Firma fort.

Amtsgeriht Witten.

Worbis, [87081] Jn unser Handelsregister A ist heute bei der unter Nr. 135 eingetragenen offenen Handelsgesellshaft Adam Boer Nachfolger in Breitenbach folgendes ein- getragen worden: Die Gesellschaft ist aufgelöst. Der bisherize Gesellschafter Adolf Bodller ist alleiniger Jnhaber derx irma. Worbis, den 13. Novenibex 1926. Das Amtsgericht.

Worbis. [87082] In unser Handelsregister A ist heute unter Nr. 170 die offene Handelsgesell- schaft Rosenthal & Co. mit dem S in Winthingerode und als deren Gesell- schafter der Kaufmann Paul Kaiser in Erfurt, Daberstetter Str. 4, und Frau Hedwig Rosenthal, geb. Kaiser, in Winzingerode eingetragen. Zur Ver- tretung der Gesellshaft sind nux die beiden Gesellschafter, jeder für si, er- mächtigt. Worbis, den 18, November 1926. Das Anttsgericht.

Werms. __ [87084] Bei der Firma „Carl Schüler Nach- 4 jer“ in Worms wurde heute im testgen Handelsregister eingetragen: hilipp Jakob Märthesheimer Witwe, Margareta geb. Flenknex, in Worms ist als Gesellschafterin ausgeschieden. Worms, den 18. November 1926. Hessisches Amtsgericht.

Worms, [87083] Jm hiesigen Handelsregister wurde eute bei der Firma „van Baerle & Co, hemishe Fabrik“ in Worms ein- etragen: Die Niederlassunz der Firma A nah Frankfurt a. M. verlegt. Jn S ist eine Zweigniederlassung er- richtet. Porms, den 19, November 1926.

Hessisches Amtsgericht.

Zittau. [86 In das biesige Handelsregister ist heute folgendes einge e worden: 1. auf Blatt 1477, betr. die Firma . A. Richter Gesellschaft mit beschränkter iflung in Zittau: Der Geschäftsführer ichard Bruno Knorr is infolge Ab- Tebens en ee 2. auf Blatt 1744 die Firma Aktien- gelerswalt für Schokoladenfabrikation in Es, Gegenstand des Unter- nehmens Cont rstellung und der Ver- trieb von Schokoladen, Zuker- und Baclk- waren sowie verwandter Lebens- und Genußmittel und ferner der Erwerb oder die Pachtung von Schokoladenfabriken und der pazugehörigen Grundstüde. Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt zwer- hunderttausend Reichsmark. Es is ein- ge! in 200 auf den Inhaber lautende ktien zu je 1000 Reichsmark. Der Ge- sellshaftsvertrag ist am 3. November 1926 errichtet und am 15, November 1926 in 8&1 a! worden, Der U A mann Karl Nolle in Reichenau 1. Sa, ist

tand besteht aus einem oder mehreren

Wiesbaden betriebene Ge- | k.

In das Handelsregister Abteilung A R neu

ing

505] | Beetzendorti.

wird, wenn mehrere Vorstonbamitalleder vorhanden sind, durch zwei Vorstandsmit- lieder gemeinschaftlich oder durch ein Borstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Als nicht eingetragen wird veröffent- liht: Die rufung der neralver- fammlung erfolgt durch den Aufsichtsrat oder den Vorstand dur öffentliche Be- anntmahung Diese M een 21 Tage vor dem Tage der Versammlung veröffentlicht sein. Bei Berehnung As Frist sind der Erscheinungstag des die Be- En Ing ent HAlEn Den lattes und der Tag der Versammlung selbst nicht mit- zurechnen. Die Bekanntmachungen der Gesellschaft R wirksam, wenn sie im Deutschen Reichsanzeiger erfolgen. Die Gründer der Gesellschaft sind: der Kauf- mann Dr. jur. Wilhelm Glaß in Sage lottenburg, der Diplomkaufmann Karl olle, der Kaufmann Kurt Rolle. der Fabrikbesier ar MNolle, sämtlich in i tien, und der Architekt Max Gronau in Berlin-Schöneberg. Sie haben sämt- liche Aktien übernommen. Der erste Auf- t tsrat besteht aus dem Kaufmann Kurt olle in Reichenau als Vorsibenden, dem Fabrikbesißer Marx Rolle in Reichenau als stellvertretenden Vorsißenden und dem Architekt Max Gronau in Berlin-Schöône- erg. Von den mit der Anmeldung der Gesellschaft eingereihten Schriftstücken, insbesondere von den Prüfungsberichten des Vorstands, des Aufsichtsrats und der Revisoren kann beim Amtsgericht während der Geschäftsstunden A genommen werden. Der Prüfungsbericht der Nevi- soren kann auch bei der Handelskammer in Zittau eingesehen werden. Die Geschäfts- raume der Gesellschaft befinden sich in Niederoderwiß. Amtsgericht Zittau, 18. November 1926.

Zöblitz, Erzgeb. [87089]

Auf Blatt 289 des hiesigen Handels- registers, die Firma Serpentin-Aktien- gesellshaft in Zöbliy betr., ist heute fol- gendes eingetragen worden: i

Der § 18 des Gesellschaftsvertrags ist dahin geändert, daß das Geschäftsjahr, bisher vom 1. 7, bis 30. 6. laufend, auf den 1. 4, bis 31. 3. verlegt wird.

Amtsgeriht Zöblig, 13. November 1926. Zweibrücken.

Handelsregist Os register. Firma: Gustav Weil. Siß Zwei- brücken: Die Firma ist erloschen. Zweibrücken, den 17. November 1926. Amtsgericht.

Zwenkau. [87086] Auf Blatt 178 des Handelsregisters, betreffend die Firma O. Pabschke Nachf. Paul Friedrich in Eythra, ist heute ein- getragen worden: Die Firma lautet künftig O. Yetite Nachf. Fnhaberin ist Frieda artha verehel. Friedri, geb. Müller, in Eythra. Diese haftet nicht für die im Betriebe des Geschäfts begründeten Verbindlichkeiten des hbi8- herigen Jnhabers; es gehen auch nicht die in dem Betriebe bezründeten Forde- rungen auf sie über. Der Architekt Karl Willy Friedrih in Eythra ist als Jn- haber ausgeschieden; ihm is jeßt Pro- kura erteilt. Amtsgericht Zwenkau, am 18. Novembex 1926.

Zwickau, Sachsen. [86507] In das Handelsregister i} Heute ein- getragen worden: Í a) auf Blatt 2834, betr. die Firwa Handels-Aktiengefellschaft für ühlenfabrifkate in Halle a. S., weigniederlassung Zwickau in wickdau: Hermann Kothmann und Walter einiß sind aus dem Vorstand aus- (eschieden. ] Kaufmann Hermann Lippelt in Magde- burg. Die Prokura des Eberhard Müller ist erloshen. Prokura ist erteilt dem aufmann Paul Gräfe in Halle a. S. b) auf Blatt 2713, betr. die Firma Zwickauer Geschäftsbiücherfabrik und Buchdruckerei Gesells{aft mit be- schränkter Haftung in Zwickau: Die Vertretungsbefugnis der Frau Frida Magdalene verw. Kramer, geb. Wilson, ist beendet. Die Firma ist nah Be- endigung der Liquidation erloschen. Amtsgericht Zwickau, 18. November 1926.

4, Genofsenschafts- register.

Dees Vorstand ist bestellt der

[86712] Jn unjer Genossen)chaftsregister ist bei der Bauernkasie für Nohrberg u. Umgegend heute tolgendes eingetragen :

Die Genossen\chaft ist durch Beschluß der Generalversammlung vom 9. Oktober 1926 autgelöft. Liquidatoren sind der Maschinenbauer Friedrih Stein in Rohr- berg und der Shuhmachermeister Hermann Stolze in Nohrbe1g.

Beetzendork, den 4. November 1926, Das Antsgericht.

Berlin. : [86713]

In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 1612 Siedlungsgenossen- schaft Lichterfelde-Zehlendorf e. G. m. b. H. eingetragen worden : Gegenstand des Unternehmens is jegt: Minder- bemittelten gesunde und zweckmäßig ein- gerichtete Wohnungen in eigens erbauten oder angefau!ten Häusern zu billigen Preisen zu be|haffen. Amtsgericht Berlin- Mitte, Abt. 88, den 15. November 1926.

Berlin. [86714] In unjer Genossenscha|téregister ist heute

eter Rauhof mit dem Prokuristen. Die

lian Vorstandsmitglied bestellt. Der Vor-

orstandsmitgliedern, Die Gesellschaft

bei Nr. 977 Gemeinnügige Fellverwertungs-

Genossenschaft (G. F. G.) e. G. m. b. H. eingetragen worden: Aufgelöst durch Be- shiuß der Generaiver!1ammlung vom 7. Oktober 1926. Amtsgericht Berlin-

Mitte, Abt. 88, den 13. November 1926. (C

Berlin. [86715] In unser Genossenschaftsregister ist heute bei Nr. 1351 Siedtungskamerad-

schaft Groß-Berlin e. G m

2 D eingetragen worden: Aufgelöst durch Be-"

{luß der Generalver)ammlung vom 17. September 1926. Amtsgericht Berlin- Mitte, Abt. 88, den 16, November 1926.

Beuthen, O. S. : [86716]

In das Genossenschaftsregister toll die Löchung der Genossen|chait Shpolka Sch1omiséko, eingetragene Genossenichatt mit beschränkter Hattpfliht in Mikult- \hüß, gemäß der Verordnung vom 21. 5. 1926 RNGBI. Teil 1 S. 248 ein- getragen werden. Zur Erhebuag eines Wideripruhs gegen die beabsichtigte Löschung wird eine Frist on einem Monat seit Veröffentlihung dieser Be- fanntmachung bestimmt. Amtsgericht Beuthen, O. S., 18. November 1926.

Bückeburg. [86717]

Im hiesigen Genossenschaftöregister ist heute bei dem unter Nr. 1 eingetragenen Spar- und Vorschuß-Verein Sülbeck, ein- getragene Genossenschatt mit unbeschränkter PHaitpflicbt, in Sülbeck eingetragen : Die Genossenschait hat sih in eine 1olde mit beschränkter Haftpflicht umgewandelt. Die Firma lautet jeßt: Spar- und Vorschuß- Verein Söülbeck, eingetragene Genossen- \haft mit be\chränkter Haftpfliht. Die Sagung ist duinch die Beichlüsse der Generalver)ammlungen vom 30. März 1924 und vom 15. März 1925 dementsprechend geandert.

Bückeburg, den 18. November 1926,

Amtsgericht. Lk.

Bühl, Baden. [86718] Genossenscha\stsregistereintrag Band L O.-Z. 2: Meolkereigenossenshait Ulm, e. G. m. b. H. in Ulm. Die Vertretungs- befugnis der Liquidatoren ist beendet und die Firma erlosden. Bühl, den 16. No- vember 1926, Bad. Amtsgericht. I.

Emmendingen. [86719]

Genossen!cha!ftsregister BandIi O.-3.9 Milchgenossenschaft Malterdingen e. G. m. b. Durch die Generalversamm- lungen vom 22. und 26. März 1926 wurde die Genossen\chaft aufgelöt. N1s Liquidatoren wurden bestellt : Karl Sto1z und Albert Zipse, Landwirte in Malter- dingen.

nied ingen den 15. November 1926.

mtsgeriht. LL,

Förde. [86570]

In unfer Genossenschaftsregister ist heute unter Nr. 46 der Eisenbahn-Baus- verein, eingetragene Genossen|hajt mit be- {ränkter Ha!tpfliht mit dem Sig in Finnentrop, eingetragen worden. Satzung vom 10. Mai 1926. Gegenstand des Unternehmens: die Beschaffung von billigen, zweckmäßig eingerihteten Woh- nungen an minderbemittelte Familien oder Perfonen (soweit diele oder die Familien- vorstände Mitglied der Genossenschaft sind) in eigens erbauten oder angekauften Häusern. Eine spekulative Verteurung

diejer Preise soll dadur CRRgEISLaEon U

werden, daß die Häuser nur in Miete, Erbbaureht oder unter Eintragung des Wiederkautsrechts abgegeben werden. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil be- trägt 600 „#4. Die Höchstzahl der Ge- shâttsanteile beträgt 5. Die Befkannt- machungen der Genossenschaft erfolgen unter der Firma der Genossenschaft in der „Westdeut]hen Volkszeitung“ in Pagen. Vorstandémitglieder find: Eisenbahnbau- oberinspektor Karl Rudelhoff, Oberbahn- meister Wilhelm Schermer, Eisenbahr- alsistent Wilheim Schulte, Matchinen- inipektor Karl Cappel, Werksühreranwäcter Gustav Holzhauer, alle in Finnentrop. Willenserklärungen des Vorstands erfolgen durch 2 Mitglieder; die Zeichnung geschieht, indem 2 Mitglieder des Vorstands ihre Namensunterschri\t der Firma der Ge- nossenschaft beitügen. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Die Einsicht der Liste der Genossen ist während der Dienst- stunden des Gerichts jedem gestattet. Förde, den 4. November 1926. j Das Amtsgericht.

Friedeberg, N. M. [86720]

In unser Genossenschaftsregister ist am 1. November unter Nr. 57 die Elektrizitäts- und Maschinengenossenschatt, eingetragene Genossen\chaft mit beshräntter Hattpflicht zu Wildéhow Forst eingetragen worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Bezug, die Benußung und Ver- teilung von elektrisher Energie, die Be- schaffung und Unterhaltung eines elef- tri)hen Verteilungsnezes sowie die ge- meinschaftlihe Anlage, Unterhaltung und der Betrieb von landwirtschaftlihen Ma- schinen und Geräten. Statut vom 17. Sep- tember 1926. Die Einsicht in die Liste der Genossen ist während der Dienststunden des Gerichts jedem gestattet.

Friedeberg, Nm,, den 1. November 1926.

Das Amtsgericht.

Geldern. [86721] În das hiesige Genossenschaftsregister Nr. 40 ist heute bei dem Capellener Spar und Darlehnskfassenverein G. m. u. H. zu Capelien, Krs. Geldern, folgendes eingetragen worden: : Durch Beichluß der Generalver|/amm- lung vom 3. Juni 1926 ift das Normal. statut des Verbandes rheinischer landwirt-

\haftliGer Genossenschaften angenommen worden. Die Firma lautet iegt: Spar und Darlehnskasse, eingetragene Genossen- haft mit unbeschränkter Haftpflicht zu Sapellen, Krs. Geldern. Geldern, den 5. Juli 1926. Amtsgericht.

Geldern. [86722]

In das hiesige Genossenschaftéregister Nr. 43 ist heute bei der Moltkereigenossen- saft zu Vernum, e. G. m. u. H in Vernum folgendes eingetragen worden:

Johann Porten ift aus dem Vorstand ausge\chieden und an seine Stelle Jakob Smitmanns getreten.

Geldern, den 9. November 1926.

Amtsgericht.

Goslar. [86723] In das hiesige Genossenschaftsregister, betr. die Schäferei-Genossenschaft Goslar, e. G. m. b. H. (Nr. 40) ist beute tol- gendes eingetragen worden: Dur Be- {luß der Generalversammlung vom 24. Sept. 1926 ist das Statut in der ¿Form geändert, wie sie im Neudruck der Statuten vom 24. 9, 26 festgelegt ift. Amtsgericht Goslar, 16. Nov. 1926.

Grimmen, [86724]

In unfer Genossenschastsregister wurde heute bei der Eleftrizitäts- und Maschinen- genossenschaft, e- G. m. b. H. in Liquis dation zu Stoltenhagen, eingetragen :

Nah Beendigung der Liquidation is die Veitretungsbefugnis der Liquidatoren erloschen.

Grimmen, den 10. November 1926,

Amtsgericht.

Guhrau, Bz. Breslau. [86725]

In unjer Genossen)cha!teregister ift beute unter Nr.-94 die Kreditgenossenschaft für Landwirtschaft, Handel und Gewerbe, eins getragene Genossen|cha\t mit beshränfter Haftpflicht in Guhrau eingetragen worten, Gegenstand des Unternehmens i der Bes trieb einer Genossensha1t zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs sowie zur Fördes rung des Sparsinns. Das Statut ist vom 16. Juni 1926.

Amtsgericht Guhrau, den 10. 11. 1926,

Hamburg. [86726]

Eintragungen in das Genossenschasts- register am 18. November 1926: Liefes rungsgenofsenschaft der Töpfer- meister in Hamburg und Umgegend eingeiragene Genossenschaft mit be- schränkter Haftpflicht. Die Genossens schast ist aufgelöt worden

Der Gerichtsschreiber des Amtsgericht in Hamburg. Abteilung für das Handelsregister.

Hannover. [86727] Die Gemeinnüßige Heimstätten - Ges nossen|cha1t „,Volkéwohl“ Hannover und Umgebung, eingetragene Genossenschaft mit beihränkter Haftpflicht. Hannovers Kirchrode, soll gemäß 88 2, 4 der 28.-O, vom 21. 9. 1926 (N.-S. Bl. L, 248) von Amts wegen gelö!ht werden. Zur Geltend- machung von Widersprüchen wird eins Frist von zwei Monaten bestimmt. Hannover, den 18. November 1926. Das Amtsgericht. 12.

Hannover, : [86728] In das Genossenschaftsregisier ist unter Nr. 146 bei der Genossenschaft . Kon)um- verein Selbsthilfe Hannover-Linden und mgegend, eingetragene Genossen\chaft mit beshränkter Hattpfliht in Hannover, beute folgendes eingetragen worden: Die Ges nofseni@ait wird tür nichtig erklärt, da sie der Aufforderung, eine Goldmark- eröffnungsbilanz auf den 1. Januar 1924 einzureichen, nicht nachgekommen ist. Hannover, den 18. Novembe:: 1926, Amtsgericht. Abt. 12.

——-

Mainz. [86729]

In unser Genossenschaftsregister wurde heute die Genossenshait in Firma eeGroßeinkaufMainzer Lebensmittel- und Feinkost-Kaufleute eingetragene Genoffenschaft mit beschränkter Haft- pflicht“ mit dem Siy in Mainz, Gr. Bleiche 23, eingetragen. Das Statut wurde am 30. September 1926 festgestellt. Gegenstand des Unternebmens ift gemein- schaitliher Ginkauf von Waren aller Art und deren Abgabe an die Genossen.

Mainz, den 18. November 1926.

Hess. Amtsgericht.

Marienburg, Westpr. [86730]

In unser Genossenschastsregister ist heute unter Nr. 46 die Genossen\chaft in Firma: „Spar- und Darlehnsfkasse Deuticher Ost bund Westpreußen, eingetragene Genossen- hatt mit beschränkter Hattpfli®t“ mit dem Sige in Marienburg, Westyr., eins getragen worden Die Sazzung ist am 2. Oktober 1926 festgesteUt. Gegenstand des Unternehmens is der Betrieb einer Spar- und Darlehnsfkasse zur Pflege des Geld- und Kreditverkehrs sowie Förderung des Sparsinns.

Marienburg, den 12. November 1926.

Amtsgericht.

Mörs. [86731 In das hiesige Genossen)caftsregister i unter Nr. 54 bei der Vereinsbank ein- etragene Genossenschatt mit bejchräntter Scituns in Duisburg-Ruhrort, Zweig- niederlassung in Hochemmerich, ist folgendes

eingetragen worden :

Hermann van Aeren in Hamborn und Emil Völker in Duisburg-Beeck sind in den Voistand gewählt.

Mörs, den 14. November 1926.

Das Amtsgericht.

München. [86732] MilchverwertungEgenossenschaft

Miesbach u. Umgebung eingetragene